Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windenergie des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe
| Vorlage: | 2017/0210 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 23.03.2017 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtplanungsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 25.04.2017
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Kirchbe rg G31/32n Ha g bucke l F27n Stiftäcke r B13n Kre uze lbe rg D9 KARLSRUHE ETTLINGEN STUTENSEE KARLSBAD PFINZTAL MARXZELL WEINGARTEN RHEINSTETTEN LINKENHEIM-HOCHSTETTEN WALDBRONN EGGENSTEIN-LEOPOLDSHAFEN Ka rte ng rund la g e : Dig ita le s La nd scha ftsm od e ll 1:25000 (DLM25) © La nd e sa m t für Ge oinform a tion und La nd e ntwicklung Ba d e n Württe m be rg (http://www.lg l-bw.d e ) Ka rte nd a te n d e r um lie g e nd e n Ge m e ind e n d e s N a chba rscha ftsve rba nd e s: © Ope n Stre e t Ma p CC-BY -SA 2.0 N a chba rscha ftsve rba nd Ka rlsruhe Fläche nnutzung spla n 2010 g e ne hm ig t na ch § 6 Ba uGB Durch Erla ss d e s Re g ie rung spräsid ium s Ka rlsruhe N r. 21-2511.3-11/79 vom 19.07.2004 wirksa m se it 24.07.2004 4. Aktua lisie rung m it Einze länd e rung e n und Be richtig ung e n Sta nd : Juli 2016 Be a rbe itung : N a chba rscha ftsve rba nd Ka rlsruhe - Pla nung sste lle HHP Ha g e +Hoppe nste d t Pa rtne r, Ra um - und Um we lte ntwicklung De r Ve rba nd svorsitze nd e Dr. Fra nk Me ntrup Obe rbürg e rm e iste r 01,53 Kilom e te rs Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windenergie, 2. Entwurf 1:100.000 N a chba rscha ftsve rba nd Ka rlsruhe Pla nung sste lle La m m stra sse 7 76133 Ka rlsruhe info@na chba rscha ftsve rba nd -ka rlsruhe .d e www.na chba rscha ftsve rba nd -ka rlsruhe .d e Be a rbe itung ssta nd : 2. März 2017 Nachbarschaftsverband Karlsruhe Ausschlussg e bie t „Ene rg ie be rg “ m it vorha nd e ne n Wind kra fta nla g e n Konze ntra tionsfläche n Wind e ne rg ie
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W IIIB W IIIB W III IIIA W III IIIA W I,II IIA W I,II IIA Erholung Campingplatz EH/Nahversg. Verein Verein Sport BGE L 613 L 613 K 3547 K 3546 Neue Steige Spessart Schöllbronn Schluttenbach 00,250,5 Kilometers Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windenergie, 2. Entwurf 1:15.000 Nachbarschaftsverband Karlsruhe Planungsstelle Lammstrasse 7 76133 Karlsruhe info@nachbarschaftsverband-karlsruhe.de www.nachbarschaftsverband-karlsruhe.de Bearbeitungsstand: 2. März 2017 Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzentrationsflächen Windenergie Kreuzelberg D9, Ettlingen Nachbarschaftsverband Karlsruhe Flächennutzungsplan 2010 genehmigt nach § 6 BauGB Durch Erlass des Regierungspräsidiums Karlsruhe Nr. 21-2511.3-11/79 vom 19.07.2004 wirksam seit 24.07.2004 4. Aktualisierung mit Einzeländerungen und Berichtigungen Stand: Juli 2016 Kartendaten der umliegenden Gemeinden des Nachbarschaftsverbandes: © Open Street Map CC-BY-SA 2.0 In der Konzentrationsfläche verlaufen private und behördliche Richtfunkstrecken, dazu zählen Strecken des Digitalfunknetzes der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS). Die lagegenaue Darstellung von BOS-Strecken im FNP ist nicht zulässig. Bearbeitung: Nachbarschaftsverband Karlsruhe - Planungsstelle HHP Hage+Hoppenstedt Partner, Raum- und Umweltentwicklung Der Verbandsvorsitzende Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister
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Erholung Gartenhausgebiet Gartenhausgebiet geschlossen Pferdekoppeln LWB LWB LWB L 622 L 622 Lange K 3556 Am Sportplatz 00,250,5 Kilometers Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windenergie, 2. Entwurf 1:15.000 Nachbarschaftsverband Karlsruhe Planungsstelle Lammstrasse 7 76133 Karlsruhe info@nachbarschaftsverband-karlsruhe.de www.nachbarschaftsverband-karlsruhe.de Bearbeitungsstand: 2. März 2017 Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzentrationsflächen Windenergie Hagbuckel F27n, Karlsbad Nachbarschaftsverband Karlsruhe Flächennutzungsplan 2010 genehmigt nach § 6 BauGB Durch Erlass des Regierungspräsidiums Karlsruhe Nr. 21-2511.3-11/79 vom 19.07.2004 wirksam seit 24.07.2004 4. Aktualisierung mit Einzeländerungen und Berichtigungen Stand: Juli 2016 Kartendaten der umliegenden Gemeinden des Nachbarschaftsverbandes: © Open Street Map CC-BY-SA 2.0 In der Konzentrationsfläche verlaufen private und behördliche Richtfunkstrecken, dazu zählen Strecken des Digitalfunknetzes der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS). Die lagegenaue Darstellung von BOS-Strecken im FNP ist nicht zulässig. Bearbeitung: Nachbarschaftsverband Karlsruhe - Planungsstelle HHP Hage+Hoppenstedt Partner, Raum- und Umweltentwicklung Der Verbandsvorsitzende Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister
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W IIIB W III IIIA W III IIIA W I,II IIA W III IIIA Messe Dienstleistung EH/Nahversg. Gemeinbedarf-Feuerwehr L 566 Ettlinger Weg Epplesee 00,250,5 Kilometers Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windenergie, 2. Entwurf 1:15.000 Nachbarschaftsverband Karlsruhe Planungsstelle Lammstrasse 7 76133 Karlsruhe info@nachbarschaftsverband-karlsruhe.de www.nachbarschaftsverband-karlsruhe.de Bearbeitungsstand: 2. März 2017 Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzentrationsflächen Windenergie Stiftäcker B13n, Rheinstetten Nachbarschaftsverband Karlsruhe Flächennutzungsplan 2010 genehmigt nach § 6 BauGB Durch Erlass des Regierungspräsidiums Karlsruhe Nr. 21-2511.3-11/79 vom 19.07.2004 wirksam seit 24.07.2004 4. Aktualisierung mit Einzeländerungen und Berichtigungen Stand: Juli 2016 Kartendaten der umliegenden Gemeinden des Nachbarschaftsverbandes: © Open Street Map CC-BY-SA 2.0 In der Konzentrationsfläche verlaufen private und behördliche Richtfunkstrecken, dazu zählen Strecken des Digitalfunknetzes der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS). Die lagegenaue Darstellung von BOS-Strecken im FNP ist nicht zulässig. Bearbeitung: Nachbarschaftsverband Karlsruhe - Planungsstelle HHP Hage+Hoppenstedt Partner, Raum- und Umweltentwicklung Der Verbandsvorsitzende Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister
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EH/Nahversg. EH/Nahversg. max. 2200m² VK Forschung Forschung Gartenhausgebiet Gartenhausgebiet Gartenhausgebiet Gartenhausgebiet Gartenhausgebiet Gartenhausgebiet Gartenhausgebiet Gartenhausgebiet Gartenhausgebiet Gartenhausgebiet Gartenhausgebiet Gartenhausgebiet Verein Wochenendhausgebiet Wochenendhausgebiet Wochenendhausgebiet Wochenendhausgebiet geschlossen B 3 Straße Durlacher Jöhlinger Straße 00,250,5 Kilometers Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windenergie, 2. Entwurf 1:15.000 Nachbarschaftsverband Karlsruhe Planungsstelle Lammstrasse 7 76133 Karlsruhe info@nachbarschaftsverband-karlsruhe.de www.nachbarschaftsverband-karlsruhe.de Bearbeitungsstand: 2. März 2017 Nachbarschaftsverband Karlsruhe Konzentrationsflächen Windenergie Kirchberg G31/32n, Weingarten Nachbarschaftsverband Karlsruhe Flächennutzungsplan 2010 genehmigt nach § 6 BauGB Durch Erlass des Regierungspräsidiums Karlsruhe Nr. 21-2511.3-11/79 vom 19.07.2004 wirksam seit 24.07.2004 4. Aktualisierung mit Einzeländerungen und Berichtigungen Stand: Juli 2016 Kartendaten der umliegenden Gemeinden des Nachbarschaftsverbandes: © Open Street Map CC-BY-SA 2.0 In der Konzentrationsfläche verlaufen private und behördliche Richtfunkstrecken, dazu zählen Strecken des Digitalfunknetzes der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS). Die lagegenaue Darstellung von BOS-Strecken im FNP ist nicht zulässig. Bearbeitung: Nachbarschaftsverband Karlsruhe - Planungsstelle HHP Hage+Hoppenstedt Partner, Raum- und Umweltentwicklung Der Verbandsvorsitzende Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister
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Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windenergie des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe – zweiter Entwurf – Erläuterungen: Konzentrationsflächen Windenergie: In den dargestellten Konzentrationsflächen sind Windenergieanlagen in unbeschränkter Höhe zuläs- sig. Hierzu ist ein Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz erforderlich. Ausschlussgebiet: In dem Ausschlussgebiet des sachlichen Teil-Flächennutzungsplanes Windenergie sind Windenergie- anlagen jeglicher Art und Höhe ausgeschlossen. Energieberg mit vorhandenen Windenergieanlagen: Auf dem Gebiet der Stadt Karlsruhe ist der sogenannt „Energieberg“ mit vorhandenen Windenergiean- lagen dargestellt. Die vorhandenen Windenergieanlagen sind auf dieser Fläche zulässig. Zudem auf dieser Fläche die Erneuerung, das sogenannte „Repowering“ ermöglicht. Eine Genehmigung gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz hierfür liegt inzwischen vor. Detailangaben zu den dargestellten Konzentrationsflächen Hinweise, Restriktionen, Prüferfordernisse (vergleiche Begründung, Kapitel 5.3 und 8 sowie Umwelt- bericht mit Flächen-Steckbriefen) Konzentrationsfläche B 13/ B13n (Rheinstetten) In der vertiefenden Bewertung zur Umweltprüfung wurden für zwei Schutzgüter negative Umweltaus- wirkungen ermittelt (Mensch, Pflanzen/Tiere). Das wohngenutzte Einzelhaus südlich der Konzentrati- onsfläche ist ausschlaggebend für die negativen Umweltauswirkungen des Schutzguts Mensch. Für Fledermäuse besteht ein artenschutzrechtliches Zulassungshindernis durch Kollision. Geeignete konfliktmindernde Maßnahmen sind zu prüfen und gegebenenfalls festzulegen. Als weitere Restriktionen verbleiben: Natura 2000: Erhebliche Auswirkungen auf die Natura 2000 Gebiete können nicht ausgeschlossen werden. Eine Vogelschutzverträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG bzw. § 38 NatSchG B-W ist auf Ebene der Genehmigungsplanung durchzuführen. Kollisionsgefährdet sind mehrere Greifvogel- und Wasservo- gelarten. Besonderer Artenschutz: Vögel: Es besteht ferner die Einschätzung eines hohen artenschutzrechtlichen Konfliktpotenzials für Vögel, da erhebliche Auswirkungen für kollisionsgefährdete Greif- und Wasservogelarten können laut Gut- achten nicht ausgeschlossen werden können. Fledermäuse: Für Fledermäuse besteht ein artenschutzrechtliches Zulassungshindernis durch Kollision. Geeignete konfliktmindernde Maßnahmen sind zu prüfen und gegebenenfalls festzulegen. Lage im Wasserschutzgebiet Zone III: Die dauerhafte versiegelte Fläche würde voraussichtlich unter 500 Quadratmeter pro Windenergiean- lage betragen. Der Oberflächenabfluss wird dadurch nur gering erhöht werden. Die benötigten Flä- chen für die Zuwegung können in Schotterbauweise angelegt werden. Eine Versickerung des anfal- lenden Oberflächenwassers ist ortsnah weiterhin möglich. Nachhaltige Beeinträchtigungen des Was- serhaushaltes bzw. der Grundwasserneubildung sind nicht zu erwarten. Richtfunkstrecken: Die Fläche wird von Richtfunkstrecken überquert, darunter auch BOS-Strecken. Richt-funkstrecken dürfen durch Windenergieanlagen nicht beeinträchtigt werden. In der Regel ist ein Abstand von 50 Meter einzuhalten. Der Mindestabstand zwischen konkret geplanten Windkraftanlagen und BOS-Richtfunkverbindungen wurde von der der Autorisierten Stelle Digitalfunk Baden-Württemberg (ASDB-W) mit der für den Digi- talrichtfunk zuständigen Planungsfirma auf 250 Meter festgelegt. Wird dieser Mindestabstand unter- schritten, können Störungen nicht mehr mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden. In die- sen Fällen ist gemäß des Windenergieerlasses des Landes Baden-Württemberg, Punkt 5.6.4.13, eine gutachterliche Stellungnahme auf Kosten des Vorhabenträgers erforderlich. Dies ist im Fall einer kon- kreten Standortplanung im Genehmigungsverfahren zu klären. Die lagegenaue Darstellung von BOS- Strecken im Flächennutzungsplan ist nicht zulässig, im Plan wird ein entsprechender Vermerk einge- tragen. Konzentrationsfläche D9 Kreuzelberg (Ettlingen) In der vertiefenden Bewertung zur Umweltprüfung wurden für zwei Schutzgüter negative Umweltaus- wirkungen ermittelt (Landschaft, Pflanzen/Tiere). Der Kreuzelberg mit seinen Buchenwäldern ist be- deutende landschaftliche Kulisse für das Stadtgebiet von Ettlingen. Zugleich bildet die Hangkante den prägnanten Übergang der Rheinebene zur Vorbergzone. Es besteht ein sehr hohes artenschutzrecht- liches Konfliktpotenzial (Vögel, s.u.). Als weitere Restriktionen verbleiben: Natura 2000 / Besonderer Artenschutz (vgl. Umweltbericht): Die Fläche D 9 liegt im ‚FFH-Gebiet Wiesen und Wälder bei Ettlingen‘ (Nr. 7016342). Das Gebiet ist als ‚Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung‘ (GGB vom 20.07.11) eingestuft. Windenergieempfind- liche Arten werden nicht im Arteninventar aufgeführt. Eine erhebliche Beeinträchtigung der Schutzgegenstände durch das Vorhaben kann nicht vollständig ausgeschlossen werden. Inwiefern das Vorhaben zu erheblichen Beeinträchtigungen der Schutzziele beiträgt, ist im Falle einer Ausweisung als Konzentrationsfläche anhand einer FFH- Verträglichkeitsprüfung zu klären. Vögel: Ein sehr hohes artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial aufgrund eines signifikant erhöhten Tötungsri- sikos ist für den Rotmilan zu erwarten. Für Wanderfalke, Wespenbussard und Schwarzmilan wird ein erhöhtes artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial angenommen. Belange des besonderen Artenschutzes stehen somit einer Darstellung der Fläche im Teil-FNP entgegen. Sie kann nur erfolgen, wenn eine objektive Ausnahmelage nach § 45 Absatz 7 BNatSchG festgestellt wird. Fledermäuse: Es bestehen artenschutzrechtliche Zulassungshindernisse durch Kollision und potenzielle Quartier- verluste. Geeignete konfliktmindernde Maßnahmen sind zu prüfen und ggf. festzulegen. Lage im Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord: Die Fläche liegt in der Gebietskulisse des Naturparks Schwarzwald Mitte/Süd. Der Nachbarschafts- verband Karlsruhe wird durch den sachlichen Teilflächennutzungsplan Windenergie in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe als Verordnungsgeber des Naturparks eine Erschließungs- zone innerhalb diesem festzulegen, damit dort die Erlaubnisvorbehalte für die Errichtung baulicher An- lagen gemäß der Naturparkverordnung regelmäßig nicht gelten. Teilweise Lage im Wasserschutzwald: Die dauerhafte versiegelte Fläche würde voraussichtlich unter 500 Quadratmeter pro Windenergiean- lage betragen. Der Oberflächenabfluss wird dadurch nur gering erhöht werden. Die benötigten Flä- chen für die Zuwegung können in Schotterbauweise angelegt werden. Eine Versickerung des anfal- lenden Oberflächenwassers ist ortsnah weiterhin möglich. Rodungen sind so gering wie möglich zu halten, um die Waldfunktion der Wasserrückhaltung weiterhin zu gewährleisten. Teilweise Lage im Schutzbedürftigen Bereich für Erholung: Im Regionalplan ist für einen südlichen Teilbereich der Fläche ein Schutzbedürftiger Bereich für Erho- lung festgelegt. Hier sind die günstigen Voraussetzungen für die Erholung zu sichern und zu entwi- ckeln. Auf eine möglichst geringe Flächeninanspruchnahme durch den Bau von Windenergieanlagen ist zu achten. Konzentrationsfläche F 27n Hagbuckel (Karlsbad) In der vertiefenden Bewertung zur Umweltprüfung wurden für das Schutzgut Landschaft negative Umweltauswirkungen ermittelt. Als Restriktionen sind zu beachten: Natura 2000: Eine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzzwecks des FFH-Gebiets durch die Konzentrationsfläche kann voraussichtlich ausgeschlossen werden, da das FFH-Gebiet nicht direkt betroffen ist. Bei der Er- schließung der Fläche ist auf die Aspekte des FFH-Gebiets zu achten. Es wird davon ausgegangen, dass durch Standortwahl der Anlagen und Zuwegung erhebliche Beeinträchtigungen des FFH-Gebiets vermieden werden können. Die Belange sind auf der nachgelagerten Planungs- beziehungsweise immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsebene zu prüfen. Vögel: Als windenergieempfindliche Vogelart wurde der Rotmilan als Nahrungsgast gesichtet. Ein Brutver- dacht oder -nachweis besteht nicht (Brutvorkommen in vier Kilometer Entfernung). Die Fläche F27n hat somit ein geringes artenschutzrechtliches Konfliktpotential im Hinblick auf das Vorkommen von windenergieempfindlichen Vogelarten. Fledermäuse: Artenschutzrechtliche Zulassungshindernisse liegen durch ein wahrscheinliches Kollisionsrisiko und Quartiersverluste vor. Sie können durch konfliktmindernde Maßnahmen vermieden werden. Weitere detaillierte Untersuchungen hinsichtlich artenschutzrechtlicher Aspekte sind im Rahmen des Genehmigungsverfahrens durchzuführen. Deponiekörper: Die Deponie ist ordnungsgemäß stillgelegt und bepflanzt. Es bestehen bautechnische und genehmi- gungsrechtliche Einschränkungen aufgrund des Oberflächenabdichtungssystems und des Planfest- stellungsbeschlusses vom 10. September 1980. Für mögliche Standorte für Windenergieanlagen au- ßerhalb des Deponiegeländes bestehen diese Restriktionen absehbar nicht. Lage im Heilquellenschutzgebiet: Die dauerhafte versiegelte Fläche würde voraussichtlich unter 500 Quadratmeter pro Windenergiean- lage betragen. Der Oberflächenabfluss wird dadurch nur gering erhöht werden. Die benötigten Flä- chen für die Zuwegung können in Schotterbauweise angelegt werden. Eine Versickerung des anfal- lenden Oberflächenwassers ist ortsnah weiterhin möglich. Nachhaltige Beeinträchtigungen des Was- serhaushaltes beziehungsweise der Grundwasserneubildung sind nicht zu erwarten. Richtfunkstrecken: Die Fläche wird von Richtfunkstrecken überquert, darunter auch BOS-Strecken. Richtfunkstrecken dürfen durch Windenergieanlagen nicht beeinträchtigt werden. In der Regel ist ein Abstand von 50 Meter einzuhalten. Der Mindestabstand zwischen konkret geplanten Windkraftanlagen und BOS-Richtfunkverbindungen wurde von der der Autorisierten Stelle Digitalfunk Baden-Württemberg (ASDB-W) mit der für den Digi- talrichtfunk zuständigen Planungsfirma auf 250 Meter festgelegt. Wird dieser Mindestabstand unter- schritten, wie in der Fläche F27 der Fall, können Störungen nicht mehr mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden. In diesen Fällen ist gemäß des Windenergieerlasses des Landes Baden- Württemberg, Punkt 5.6.4.13, eine gutachterliche Stellungnahme auf Kosten des Vorhabenträgers er- forderlich. Dies ist im Fall einer konkreten Standortplanung im Genehmigungsverfahren zu klären. Die lagegenaue Darstellung von BOS-Strecken im Flächennutzungsplan ist nicht zulässig, im Plan wird ein entsprechender Vermerk eingetragen. Lage im Randbereich der erweiterten Schutzzone der DVOR (Flugsicherung): Die Fläche liegt etwa 14,7 Kilometer von der VOR-Anlage entfernt. Der erweiterte Schutzbereich ist von der Deutschen Flugsicherung bislang mit 15 Kilometer angegeben. Die Fläche liegt gem. Stel- lungnahme der Deutschen Flugsicherung vom 10. September 2013 in einem Kreissegment, in dem voraussichtlich noch einzelne Windenergieanlagen akzeptabel sind. Lage im Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord: Die Fläche liegt in der Gebietskulisse des Naturparks Schwarzwald Mitte/Süd. Der Nachbarschafts- verband Karlsruhe wird durch den sachlichen Teilflächennutzungsplan Windenergie in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe als Verordnungsgeber des Naturparks eine Erschließungs- zone innerhalb diesem festlegen, damit dort die Erlaubnisvorbehalte für die Errichtung baulicher Anla- gen gemäß der Naturparkverordnung regelmäßig nicht gelten. G 31/32n Kirchberg (Weingarten) In der vertiefenden Bewertung zur Umweltprüfung wurden für vier Schutzgüter negative Umweltaus- wirkungen ermittelt (Kultur- und Sachgüter, Landschaft, Pflanzen, Tiere, Boden. Die Landschaft ist wegen ihres großflächigen Offenlands und den weitläufigen Blickbezügen zu den Höhenrücken des Pfinz- und Kraichgaus von sehr hoher Qualität. Es besteht ein sehr hohes artenschutzrechtliches Kon- fliktpotenzial. Als weitere Restriktionen sind zu beachten: Besonderer Artenschutz: Vögel: Ein sehr hohes artenschutzrechtliches Konfliktpotential besteht durch ein signifikant erhöhtes Kollisi- onsrisiko für den Rotmilan, evtl. auftretendes Meideverhalten und damit einhergehend Lebensraum- verlust für Rast- und Wintervögel mit eventuell erheblichen Auswirkungen. Durchführung von Vermei- dungs- und CEF-Maßnahmen in Offenlandbereichen östlich, nordöstlich und eventuell westlich der G31/32n möglich zur Vermeidung des signifikant erhöhten Tötungsrisikos von Vögeln. Weitere Unter- suchungen sind notwendig. Fledermäuse: Artenschutzrechtliche Zulassungshindernisse bestehen durch ein hohes wahrscheinliches Kollisionsri- siko, potentielle Quartiersverluste; konfliktmindernde Maßnahmen sind möglich. Weitere detaillierte Untersuchungen hinsichtlich artenschutzrechtlicher Aspekte sind im Rahmen des Genehmigungsverfahrens durchzuführen. Lage in der Schutzzone der DVOR (Flugsicherung): Die Fläche liegt innerhalb des Schutzbereiches der Deutschen Flugsicherung mit zehn Kilometer. Die Fläche liegt gem. Stellungnahme der Deutschen Flugsicherung vom 10. September 2013 in einem Kreissegment, das bedingt geeignet für Windenergieanlagen ist. Teilweise Lage im Wasserschutzwald: Die dauerhafte versiegelte Fläche würde voraussichtlich unter 500 Quadratmeter pro Windenergiean- lage betragen. Der Oberflächenabfluss wird dadurch nur gering erhöht werden. Die benötigten Flä- chen für die Zuwegung können in Schotterbauweise angelegt werden. Eine Versickerung des anfal- lenden Oberflächenwassers ist ortsnah weiterhin möglich. Rodungen sind so gering wie möglich zu halten, um die Waldfunktion der Wasserrückhaltung weiterhin zu gewährleisten. Teilweise Lage im Regionalen Grünzug: Laut Regionalplan sind geringe Teile der Fläche als Grünzug ausgewiesen. Ein regionaler Grünzug dient der Erhaltung zusammenhängender Teile der freien Landschaft für ökologische Funktionen. Eine Flächeninanspruchnahme durch Windenergieanlagen ist so gering wie möglich zu halten. Der Verbandsvorsitzende Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister
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NACHBARSCHAFTSVERBAND KARLSRUHE VERBANDSVERSAMMLUNG am 22.Mai 2017 Vorlage02/2017 zu TOP2 Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windenergie Beschluss derzweitenöffentlichen Auslegungdes Entwurfes zum sachlichen Teil- Flächennutzungsplan Windenergieund Beteiligung der Behörden nach §§3bis 4 Baugesetzbuch Nachdem im Januar 2012 gefassten Aufstellungsbeschluss fand eine vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung nach §3Absatz1Baugesetzbuchim Zeitraum vom 3.September 2012 biseinschließlich28. September 2012 statt. Die Bekanntma- chung dazu erfolgte fristgerecht über die Badischen Neuesten Nachrichten. Auch die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie dieNachbar- gemeinden wurden in der Zeit vom 25. Juni 2012 bis zum 31. Juli 2012 zur Stellung- nahme aufgefordert. Am 3. Dezember 2012 wurde dasKonzept zur Entwicklung und Steuerung der Windenergie in der Bauleitplanung(Stand 23. Oktober 2012, überarbeitet: 18. Januar 2013) für den sachlichen Teil-Flächennutzungsplan Windenergie beschlossen.Auf dieser Basis wurde der ersteEntwurf für den sachlichen Teil-Flächennutzungsplan erarbeitet. In der Verbandsversammlung vom 20. Februar 2014 wurde die erste öffentliche Aus- legung des Entwurfes zum sachlichen Teil-Flächennutzungsplan beschlossen. Diese fand, nach fristgerechter Bekanntmachung über die Badischen Neusten Nachrichten, in der Zeitvom10. März 2014 bis einschließlich 11. April 2014statt.Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden in der Zeit vom10. März 2014 bis einschließlich 17. April 2014zur Stellung- nahme aufgefordert. Im ersten Entwurf zumsachlichenTeil-FlächennutzungsplanWindenergiewurde die Fläche F27 (Deponie Hagbuckel/Stadt Karlsbad) mit rund 20Hektarals Konzentrati- onsfläche dargestellt. Diese Fläche resultierte aus einem umfassenden Konzept zur Ermittlung von Windnutzungsgebieten. DerNachbarschaftsverbandKarlsruhehatte mit diesem Entwurf nach Einschätzung des Regierungspräsidiums Karlsruhe der Windenergienichtsubstanziell Raum beigemessen. Um die Flächenkulisse der potentiell möglichen Windnutzungsgebiete zu erweitern, erfolgte eine erneute Betrachtung der Gesamtkulisse des Nachbarschaftsverbandes unter Berücksichtigung einer Windhöffigkeit ab 4,50Meter pro Sekundein der Na- benhöhe 100Meter(gemäß Windatlas Baden-Württemberg). Eine Vielzahl an Flä- chen wurde einer umfassenden Prüfung unterzogen. NeueFlächenkulisse Als Ergebnis der Untersuchungen und schrittweisen Abschichtung dieser Suchkulis- se gemäß den„harten“ und „weichen“ Kriterien sollen imzweitenEntwurf dessachli- -2- chenTeil-FlächennutzungsplanesWindenergievier Flächen alsKonzentrationszo- nenfür die Windenergieausgewiesen werden: -B13/13nStadt Rheinstetten -D9Stadt Ettlingen -F27nGemeinde Karlsbad -G31/32nGemeinde Weingarten Ferner ist in Karlsruhe der bestehende Standort auf dem Energieberg als Repowering-Standort dargestellt. Mit der Ausweisung dieser Konzentrationszonen sowie der Bestandsfläche in Karls- ruhe soll der Windenergie substanziell Raum gegeben werden. Damit wird gleichzei- tig das übrige Gebiet des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe alsAusschlussge- bietdefiniert. Es ergibt sich ein Flächenumfangvoninsgesamt 195Hektar.Nach Einschätzung der Planungsstelle wird mit diesen Konzentrationszonen der Windenergie in ausreichen- dem Maße Raum gegeben, um einen Ausschluss auf den übrigen Flächen des Ver- bandsgebiets zu rechtfertigen.Die in der Begründung enthaltenen Darlegungen zu den Flächenumfängen lassen eineentsprechendpositive Einschätzung zu. Für die aktuelle Flächenkulisse wurden fotografischeVisualisierungenangefertigt, bei denen denkbare, aber nicht verbindliche Standorte von Windenergieanlagen aus verschiedenen Blickrichtungen dargestellt sind. Umweltbelange DieUmweltprüfungzumsachlichenTeil-Flächennutzungsplanbeinhaltet die Ergeb- nisse der zurückliegenden Untersuchungen, Bewertungen und Fachgutachten (Büro Hage+Hoppenstedt Partner, Rottenburg). Für jede Prüffläche sind Steckbriefe ange- fertigt. Alsartenschutzrechtliche Fachbeiträgeliegen die Gutachten zu den windkraft- empfindlichen Vögeln (Bioplan Bühl, Dr. Boschert) sowie Fledermäusen (Spang, Fi- scher, Natschka aus Walldorf) vor. „Sonderfall“ Fläche D9 (Kreuzelberg, Stadt Ettlingen): Für die FlächeD9–Kreuzelberg in Ettlingen (D9) wurde ein sehr hohes artenschutz- rechtliches Konfliktpotenzial für den Rotmilan ermittelt. Dies resultiert aus dem gut- achterlich festgestelltensignifikant erhöhten Tötungsrisiko, das hier durch Ver- meidungsmaßnahmen nicht gemildert werden kann. Die Ausweisung einer Konzent- rationszoneistdaher gemäß Naturschutzrecht nur per „objektiver Ausnahmelage“ gemäß § 45Bundesnaturschutzgesetzmöglich. Eine Zurückstellung der Fläche wegen des sehr hohen artenschutzrechtlichen Kon- fliktpotenzials und anderer Restriktionen ist für denNachbarschaftsverband Karlsru- hejedochnicht möglich, da die Darstellung der Vorrangfläche Windenergie im Regi- onalplan imsachlichenTeil-Flächennutzungsplan Windenergiewegen desAnpas- sungsgebotszwingend ist. Im Sommer 2016 hat die Planungsstelledes Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe daher der für die Feststellung der objektiven Ausnahmelage zuständigen höheren Naturschutzbehörde beimRegierungspräsidium Karlsruhe (höhere Naturschutzbe- hörde) eine Zusammenstellung fachlicher Grundlagen vorgelegt, anhand dererdie Prüfung der Ausnahmelage erfolgen soll. -3- In der Folge fanden mehrere Abstimmungsgespräche zur Vertiefung und Präzisie- rung der fachlichen Grundlagen und Beurteilungskriterien statt. Die Anforderungen seitens der höheren Naturschutzbehörde wurdenin Zusammenarbeit mit den betei- ligten Gutachtern Bioplan (Herr Dr. Boschert) undHage+Hoppenstedt Partner(Herr Hage) schrittweise und aus Sicht der Planungsstelle hinreichend abgearbeitet. Die Unterlage desNachbarschaftsverbandes Karlsruhe–„Grundlagen zur Prüfung der Ausnahmelage für die Fläche D9, Kreuzelberg“–wird derhöheren Naturschutz- behördeparallel zur Fertigstellung dieser Vorlage übermittelt. Anpassungsgebot an die Regionalplanung DieseneueFlächenkulisse ist maßgeblich vonden regionalplanerischen Vorrang- gebietengeprägt, die aufgrund des Anpassungsgebotes gemäß §1 Absatz4 Bau- gesetzbuchzwingend imsachlichenTeil-Flächennutzungsplandarzustellen sind. Demnach ist derNachbarschaftsverband Karlsruhe angehalten,die Vorranggebiete des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein als Ziele der Raumordnung in seine Pla- nung zu übernehmen, zu prüfen undgegebenenfallshinsichtlich Ziel und Abgren- zung zu konkretisieren. Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes MittlererOberrheinhat am 9.Dezember2015 die Fortschreibung des Kapitels 4.2.5 Erneuerbare Energien- Plansätze 4.2.5.1 "Allgemeine Grundsätze" und 4.2.5.2 "Vorranggebiete für regional- bedeutsame Windkraftanlagen" des Regionalplans Mittlerer Oberrhein 2003 als Sat- zung beschlossen. Sie liegt dem zuständigen Landesministerium zur Genehmigung vor. Im Gebiet desNachbarschaftsverbandes Karlsruheliegendrei Vorranggebiete: -Nummer505Gemeinde Weingarten, Hinterer Heuberg/Heuberg -Nummer506Stadt Ettlingen, Kreuzelberg -Nummer507Gemeinde Karlsbad, Birkenau–Hagbuckel Die Flächen überschneiden sich in unterschiedlicher Weise mit Prüfflächen des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe, die Abgrenzungen weisen aber zum Teil deutli- che Abweichungen auf: -Nummer506 unterschreitet die vomNachbarschaftsverband Karlsruheangesetz- ten erweiterten Vorsorgeabstände von 1.000Meternzu Wohnflächen. -Nummer505 unterschreitetden vomNachbarschaftsverband Karlsruheange- setzten erweiterten Vorsorgeabstand von 1.000Meternzu einem Wochenend- hausgebiet. -Nummer507 unterschreitet den vomNachbarschaftsverband Karlsruheange- setzten erweiterten Vorsorgeabstand von 500Meternzu einem geplanten Ein- zelanwesen (geplanter Landwirtschaftlicher Betrieblaut Flächennutzungsplan 2010). In einem Gespräch derPlanungsstelle des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhemit der Verwaltung desRegionalverbandes Mittlerer Oberrheinam 31. Januar 2017 konnten keine Modifizierungen von Vorrangflächen erreicht werden.Diese wären gemäß einer Formulierung im Regionalplanentwurf unter bestimmten Voraussetzun- gen denkbar, die aber hier seitens der VerwaltungdesRegionalverbandes Mittlerer Oberrheinnicht gesehen werden. Die Konzentrationszonen G31/32n und F27n umfassensomitdie jeweiligen Vorrang- flächen des RegionalplanesNummer505 undNummer507 unverändert.Die Kon- zentrationszone F27n wirddurch -4- Flächen ergänzt, die Ergebnis der Untersuchungen desNachbarschaftsverbandes Karlsruhesind. Die Konzentrationszone D9entsprichtderunverändertenVorrangfläche des Regio- nalplans Nummer506. Vorrausetzung für die Darstellung imsachlichen Teil-Flächen- nutzungsplan Windenergieist das Vorliegen einer objektiven Ausnahmelage gemäß desNaturschutzrechtes. Die Planungsstelledes Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe geht davon aus, dass dies bis zur Verbandsversammlung durch das Regierungsprä- sidium Karlsruhe bestätigt wird. Solltedie Ausnahmelage durch diehöhere Naturschutzbehördenicht als gegeben angesehenwerden, würden artenschutzrechtliche Verbotstatbeständeeiner Errich- tung von Windenergieanlagenentgegenstehen. Somit könnten die Flächen weder im sachlichen Teil-Flächennutzungsplan Windenergieals Konzentrationszonen noch im Regionalplan als Vorrangflächen für die Windenergie aufgenommen werden.Für diesenFall müsste sich derNachbarschaftsverband Karlsruhemit dem Regionalver- band Mittlerer Oberrheinüber die weitere Verfahrensweise abstimmen. InBetracht zu ziehen wären ein Zielabweichungsverfahren oder die Änderung des Regional- plans. Die geplanten Konzentrationszonen -B13/13n, Stadt Rheinstetten, -F27n, Gemeinde Karlsbad und -G31/32n, Gemeinde Weingarten sindin jedem FallBestandteil des zweiten Entwurfes dessachlichenTeil-Flächen- nutzungsplanesWindenergie. Der Verbandsversammlung wird daher empfohlen, dieöffentlicheAuslegung des zweiten Entwurfs dessachlichen Teil-FlächennutzungsplanesWindenergie mit der Flächenkulisse dieser drei Konzentrationszonen plus der Fläche D9 (Kreuzelberg)– sofern hierfür die Ausnahmelage gemäß § 45Bundesnaturschutzgesetzfestgestellt wird–zu beschließen. ErgänzenderHinweis: Der zweite Entwurf des sachlichen Teil-Flächennutzungsplan Windenergie sowie die Begründung und der dazugehörige Umweltbericht und die tabellarisch zusammenge- fassten Stellungnahmen aus der ersten öffentlichen Auslegung zum ersten Entwurf des sachlichen Teil-Flächennutzungsplan Windenergie sind im Internetunter folgen- dem Linkabrufbar: www.nachbarschaftsverband-karlsruhe.de/b1/verbandsversammlung.de -5- Beschluss: I.Antrag an die Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe Die Verbandsversammlung beschließt: 1.die Flächenkulisse zum Teil-Flächennutzungsplan Windenergie mit den Kon- zentrationszonenB13/13n,F 27n,G31/32n.Die Fläche D9–Kreuzelberg,Ett- lingenwirdnach Feststellungder Ausnahmelage durch die höhereNatur- schutzbehörde in die Flächenkulisse mit aufgenommen, 2.die Durchführung der zweiten öffentlichen Auslegung des Entwurfes zum sachlichen Teil-Flächennutzungsplan Windenergie(Flächenkulisse nach Ent- scheidung der höheren Naturschutzbehörde)nach § 3 Absatz 2 Baugesetz- buch mit der Möglichkeit der Einsichtnahme sowohl bei der betroffenen Mit- gliedsgemeinde als auch der Planungsstelle, 3.die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung in Formeiner Veröffentli- chung in den Badischen Neuesten Nachrichten, 4.die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach §4Absatz 2 Baugesetzbuch zum Entwurfes zum sachlichen Teil-Flächen- nutzungsplan Windenergie(Flächenkulisse nachEntscheidung der höheren Naturschutzbehörde). -Der Verbandsvorsitzende-
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2017/0210 Dez. 6 Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windenergie des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Planungsausschuss 06.04.2017 6 X vorberaten Gemeinderat 25.04.2017 13 X Beschlussantrag Der Gemeinderat beauftragt den Oberbürgermeister in der Verbandsversammlung des Nachbar- schaftsverbandes Karlsruhe der Vorlage zum Beschluss der zweiten öffentlichen Auslegung des sachlichen Teil-Flächennutzungsplans Windenergie zuzustimmen. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) x nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant x nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Zweiter Entwurf sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windenergie In der Verbandsversammlung vom 20. Februar 2014 wurde die erste öffentliche Auslegung des Entwurfes zum sachlichen Teil-Flächennutzungsplan beschlossen – Vorlage wurde in die Bera- tungsfolge der Stadt Karlsruhe im Februar 2014 eingebracht und zur Kenntnis genommen. Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 10. März 2014 bis einschließlich 11. April 2014 statt. Im ersten Entwurf zum sachlichen Teil-Flächennutzungsplan Windenergie, wurde die Flä- che F 27 (Deponie Hagbuckel/Stadt Karlsbad) mit rund 20 Hektar als Konzentrationsfläche dar- gestellt. Diese Fläche resultierte aus einem umfassenden Konzept zur Ermittlung von Windnut- zungsgebieten. Der Nachbarschaftsverband Karlsruhe hatte mit diesem Entwurf nach Einschät- zung des Regierungspräsidiums Karlsruhe der Windenergie nicht substanziell Raum beigemes- sen. Um die Flächenkulisse der potenziell möglichen Windnutzungsgebiete zu erweitern, erfolgte eine erneute Betrachtung der Gesamtkulisse des Nachbarschaftsverbandes unter Berücksichti- gung einer Windhöffigkeit ab 4,50 Meter pro Sekunde in der Nabenhöhe 100 Meter (gemäß Windatlas Baden-Württemberg). Eine Vielzahl an Flächen wurde einer umfassenden Prüfung unterzogen. Als Ergebnis der Untersuchungen und schrittweisen Abschichtung dieser Suchkulisse gemäß den „harten“ und „weichen“ Kriterien, sollen im zweiten Entwurf des sachlichen Teil-Flächen- nutzungsplanes Windenergie vier Flächen als Konzentrationszonen für die Windenergie ausge- wiesen werden: - B13/13n Stadt Rheinstetten - D9 Stadt Ettlingen - F27n Gemeinde Karlsbad - G31/32n Gemeinde Weingarten Für die Fläche D9 – Kreuzelberg in Ettlingen wurde ein sehr hohes artenschutzrechtliches Kon- fliktpotenzial für den Rotmilan ermittelt. Dies resultiert aus dem gutachterlich festgestellten signifikant erhöhten Tötungsrisiko, das hier durch Vermeidungsmaßnahmen nicht gemildert werden kann. Die Ausweisung einer Konzentrationszone ist daher gemäß Naturschutzrecht nur per „objektiver Ausnahmelage“ gemäß § 45 Bundesnaturschutzgesetz möglich. Diese wurde von der Planungsstelle des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe bei der zuständigen höheren Naturschutzbehörde beantragt. In Karlsruhe ist keine Konzentrationszone vorgesehen. Lediglich der Energieberg ist als beste- hende Windenergieanlage mit der Möglichkeit zum Repowering dargestellt. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat – nach Vorberatung im Planungsausschuss - Der Gemeinderat beauftragt den Oberbürgermeister in der Verbandsversammlung des Nachbar- schaftsverbandes Karlsruhe der Vorlage zum Beschluss der zweiten öffentlichen Auslegung des sachlichen Teil-Flächennutzungsplans Windenergie zuzustimmen.
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 37. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 25. April 2017, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 14. Punkt 13 der Tagesordnung: Sachlicher Teil-Flächenplan Windenergie des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe Vorlage: 2017/0210 Beschluss: Der Gemeinderat beauftragt den Oberbürgermeister in der Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe der Vorlage zum Beschluss der zweiten öffentlichen Auslegung des sachlichen Teil-Flächennutzungsplans Windenergie zuzustimmen. Abstimmungsergebnis: Bei 30 Ja-Stimmen und 11 Nein-Stimmen mehrheitlich zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 13 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Planungsausschuss. Stadtrat Honné (GRÜNE): Im ersten Entwurf für diesen Plan war der Windenergie nicht substanzieller Raum eingeräumt worden. – Nein, pardon. Über dieses Thema haben wir schon vor einiger Zeit gesprochen. Da haben wir gesagt, es reicht nicht, im ganzen Nachbarschaftsverband nur ein Gebiet für Windenergie aus- zuweisen. Dem wird das Regierungspräsidium nie zustimmen. Genau so ist es dann auch gekommen. Das Regierungspräsidium hat abgelehnt. Daraufhin ging es jetzt wie- der in den Nachbarschaftsverband. Dann hieß es, jetzt nehmen wir auch Gebiete in die Prüfung, die weniger windhöffig sind. Wir verkennen nicht, dass es nicht so viel Sinn macht, ein Windrad aufzubauen, wenn es besonders wenig windhöffig ist. Wir haben sowieso eine schwierige Situation überall. Insofern halten wir das für den falschen Weg. Unsere Präferenz wäre, überhaupt keinen Vorrangplan für Windenergie vorzusehen. Dann gelten einfach die gesetzlichen Grenzen. Jeder einzelne Antrag für ein Windrad wird dann nach den gesetzlichen Vorschriften geprüft. Dann ist alles okay. Dabei wird ohnehin dann der Schutz der Bevölkerung usw. mit berücksichtigt. Insofern lehnen wir jetzt diesen Vorschlag hier ab. - 2 - Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Wir haben hier die berühmte Beweislastumkehr. Deswe- gen haben wir eine schwierige Situation. Wenn wir keine Vorranggebiete ausweisen, kann man den Bau einer Windkraftanlage beantragen. Die Gemeinde muss nachher die Kosten tragen für das Verfahren, um zu zeigen, dass dieser Standort nicht geeignet ist. Deswegen sind wir gerade durch die grün-rote Gesetzgebung, denn es ist ein grün- rotes Gesetz, gezwungen, Windkraftgebiete auszuweisen, wenn nicht die Gemeinden nachher hohe Kosten tragen müssen, um jede einzelne Beantragung widerlegen zu können. Deswegen sind wir hier in der grotesken Situation, dass wir, auch dann wenn wir ganz klar gegen Windkraft sind, denn Baden-Württemberg ist das windschwächste Gebiet Deutschlands, trotzdem an der Stelle zustimmen müssen, um zu verhindern, dass über- all Windkraftanlagen gebaut werden. Deswegen haben die GRÜNEN ganz richtig er- kannt, sie müssen dagegen stimmen, weil sie für Windkraft sind. Wir müssen dafür stimmen, weil wir gegen Windkraft sind. Der Vorsitzende: Ich biete Ihnen auch noch an, dafür zu stimmen, obwohl man für Windkraft ist. Das ist meine Position. Stadtrat Wohlfeil (KULT): Wenn wir hier das windschwächste Gebiet sind, dann ver- stehe ich nicht, woher die Angst kommt, dass hier überall Windräder aufgestellt werden würden. Es ist in der Tat eine etwas schwierige Situation, weil es eigentlich viel zu we- nig ist, was vom Nachbarschaftsverband und auch unter Berücksichtigung dessen, was davor der Regionalverband beschlossen hat, im Nachbarschaftsverband vorgesehen ist. Wie ist dann das weitere Vorgehen, wenn so beschlossen wird? Wird das Regierungs- präsidium sich dann wieder dagegen stellen, oder wird das irgendwie beschlossen sein? Ich würde da gerne kurz Klarheit haben, was das dann zur Folge haben wird. Der Vorsitzende: Nach unserer Einschätzung verstehen wir Signale richtig, dass das jetzt doch ein substanzielles Angebot sein könnte. Es gab immer Kritiker, die es eher in der anderen Variante wollten. Aber mit einer übergroßen Mehrheit hat der Nachbar- schaftsverband sich auf den Weg gebracht, diese gesetzliche Aufforderung zu erfüllen, substanzielle Gebiete auszuweisen. Das Thema Windhöffigkeit kann nicht in dem Sinne die spätere technische Entwicklung antizipieren. Insofern ist es auch empfehlenswert, dass wir große Flächen des Gebiets, wo es aus ganz vielen Gründen nicht geht, von vornherein ausschließen und an bestimmten Flächen ein Angebot machen. Wir haben Signale, dass das ausreichend ist, um dann auch vom Regierungspräsidium anerkannt zu werden. Ich bin auch z. B. der Gemeinde Ettlingen außerordentlich dankbar, dass sie sich zu- nächst einmal sehr kritisch gestellt hat - das hat zu diesem nicht ausreichenden Ange- bot geführt -, dass man jetzt aber bereit ist, diesen Weg weiter zu gehen im Rahmen des Nachbarschaftsverbandes, um am Ende doch zu einem substanziellen Angebot zu kommen. Das erklärt auch, warum es mehrere Teilschritte sein mussten, bis wir jetzt an diesem Punkt sind. Das ist aber auch im Sinne der allmählichen Abwägung an der Stelle unerlässlich. Sonst hätte man Einzelnen, die jetzt betroffen sind, auch möglicherweise - 3 - zu viel zugemutet. Ich bin für diesen Weg sehr dankbar, der im Nachbarschaftsverband im Moment gegangen wird. Ich habe jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr. Dann können wir zur Abstimmung kommen. – Das ist ein sehr eindeutiges Votum, ein weit deutlicheres Votum, als wir das bei der Beschlussvorlage beim letzten Mal hatten. Das stärkt der Politik des Nachbar- schaftsverbandes auch noch einmal den Rücken. Herzlichen Dank. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 15. Mai 2017