Satzung zur Änderung der Satzung über verkaufsoffene Sonntage 2017
| Vorlage: | 2017/0202 |
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| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 21.03.2017 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ordnungs- und Bürgeramt |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Mühlburg |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 25.04.2017
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Anlage 1 Satzung zur Änderung der Satzung über verkaufsoffene Sonntage 2017 vom 25. April 2017 (Amtsblatt vom .............. 2017) Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. Seite 581, berichtigt Seite 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2015 (GBl. 2016 Seite 1), in Verbindung mit den § 8 Absatz 1 und 2, § 12, § 14 Absatz 1 sowie § 15 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg vom 14. Februar 2007 (GBl. Seite 135), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Dezember 2015 (GBl. Seite 1184, 1186), hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe in seiner Sitzung am 25. April 2017 folgende Satzung zur Änderung der Satzung über ver- kaufsoffene Sonntage 2017 beschlossen: Artikel 1 § 2 Absatz 3 wird wie folgt geändert § 2 Örtlicher Geltungsbereich (3) Aus Anlass der Mühlburger Kerwe am 24. September 2017 dürfen die örtlichen Verkaufsstellen im Stadtteil Mühlburg in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr geöffnet sein. Artikel 2 Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Ausgefertigt: Karlsruhe, den Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister
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Extrahierter Text
Anlage 2 Satzung über verkaufsoffene Sonntage 2017 Bisherige Fassung § 1 Unverändert § 2 Örtlicher Geltungsbereich (1) Unverändert (2) Unverändert (3) Aus Anlass der Mühlburger Kerwe am 10. September 2017 dürfen die örtlichen Verkaufsstellen im Stadtteil Mühlburg in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet sein. § 3 Unverändert § 4 Unverändert § 5 Unverändert Änderungen fett gedruckt Satzung über verkaufsoffene Sonntage 2017 Neufassung § 1 Unverändert § 2 Örtlicher Geltungsbereich (1) Unverändert (2) Unverändert (3) Aus Anlass der Mühlburger Kerwe am 24. September 2017 dürfen die örtlichen Verkaufsstellen im Stadtteil Mühlburg in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet sein. § 3 Unverändert § 4 Unverändert § 5 Die Satzung in der ursprünglichen Fassung trat am 4. März 2017 in Kraft. Die letzte Fassung vom 25. April 2017 tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2017/0202 Dez. 2 Satzung zur Änderung der Satzung über verkaufsoffene Sonntage 2017 Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 04.04.2017 5 x vorberaten Gemeinderat 25.04.2017 5 x Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über verkaufsoffene Sonntage 2017. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) x nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) - - - - Haushaltsmittel stehen Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant x nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die bestehende Satzung regelt die Termine für das Jahr 2017. Der zur Beschlussfassung vorge- legte Entwurf für eine Satzungsänderung regelt die Terminverlegung für den verkaufsoffenen Sonntag in Mühlburg von ursprünglich Sonntag, den 10. September, auf Sonntag, den 24. September 2017. Im Übrigen bleibt die bestehende Satzung unverändert. Der Bürgerverein Mühlburg stellte in Absprache mit dem Einzelhandel den Antrag für die Ter- minverlegung. Die für den verkaufsoffenen Sonntag maßgebende Veranstaltung, die Mühlbur- ger Kerwe, sollte ursprünglich am 10. September 2017 stattfinden. An diesem Wochenende findet jedoch eine weitere Großveranstaltung in der Karlsruher Innenstadt statt (die Landesfest- tage, im Rahmen der Heimattage Baden-Württemberg, am Wochenende vom 8. bis 10. Sep- tember). Zur Vermeidung einer Konkurrenz der beiden Veranstaltungen soll daher die Mühlbur- ger Kerwe am 24. September 2017 stattfinden. Zu diesem Entwurf sind im Vorfeld angehört worden: - Evangelisches Dekanat Karlsruhe - Katholisches Dekanat Karlsruhe - ACK Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen - Einzelhandelsverband Nordbaden e.V. - ver.di, Bezirk Mittelbaden-Nordschwarzwald - Arbeitsgemeinschaft Karlsruher Bürgervereine - Stadtmarketing Karlsruhe GmbH - Stadtamt Durlach - sämtliche Ortsverwaltungen. Einwände, Ablehnungen oder Änderungswünsche wurden im Rahmen des Anhörungsverfahrens nicht eingebracht. Die Verwaltung beantragt, die beiliegende Änderungssatzung zur Änderung der Satzung über verkaufsoffene Sonntage 2017 zu beschließen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über verkaufsoffene Sonntage für das Jahr 2017.
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 37. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 25. April 2017, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 6. Punkt 5 der Tagesordnung: Satzung zur Änderung der Satzung über verkaufs- offene Sonntage 2017 Vorlage: 2017/0202 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss die als Anlage 1 bei- gefügte Satzung zur Änderung der Satzung über verkaufsoffene Sonntage für das Jahr 2017. Abstimmungsergebnis: Bei 41 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen mehrheitlich zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 5 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Hauptausschuss: Sie kennen den Hintergrund. Wir hatten das bei der seinerzeitigen Änderung der Sat- zung schon angekündigt, dass wir wegen der Verschiebung der Kerwe in Mühlburg noch einmal auf Sie zukommen. Wir mussten vorher aber noch einmal eine Anhörung machen. Deswegen ging das nicht in einem Aufwasch. Ich denke, wir können jetzt oh- ne Diskussion direkt in die weitere Satzungsänderung einsteigen. – Das ist eine über- deutliche Mehrheit. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 10. Mai 2017