Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen: SWK, AVG und VBK

Vorlage: 2017/0168
Art: Beschlussvorlage
Datum: 16.10.2017
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtkämmerei
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Hauptausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 16.05.2017

    TOP: 1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • TOP 1 Gesetz für gleichberechtigte Teilhabe
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2017/0168 Dez. 4 Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen: SWK, AVG und VBK Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 16.05.2017 1 x Zustimmung Beschlussantrag 1. Der Hauptausschuss schlägt den Vertretern in der Gesellschafterversammlung der Stadt- werke Karlsruhe GmbH vor, die folgenden Zielgrößen bis zum 04.05.2022 für den Frau- enanteil im Aufsichtsrat und in der Geschäftsführung zu beschließen: Aufsichtsrat 20 % /Geschäftsführung 0 %. 2. Der Hauptausschuss schlägt den Vertretern in der Gesellschafterversammlung der VBK – Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH vor, die folgenden Zielgrößen bis zum 30.06.2018 für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und in der Geschäftsführung zu beschließen: Aufsichtsrat 13,3 %, Geschäftsführung 0 %. 3. Der Hauptausschuss ermächtigt den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Alb- tal-Verkehrs-Gesellschaft mbH, die folgenden Zielgrößen bis zum 30.06.2018 für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und in der Geschäftsführung zu beschließen: Aufsichtsrat 13,3 % / Geschäftsführung 0 %. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) x nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant x nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein x ja abgestimmt mit AVG, SWK, VBK, KVVH Ergänzende Erläuterungen Seite 2 In Folge der Beratung am 04.04.2017 im Hauptausschuss ergaben sich notwendige Anpassun- gen an der Beschlussvorlage. Folgende Änderungen wurden vorgenommen:  Bei den VBK und den AVG bleibt es bei den bestehenden Zielgrößenwerten, auch wenn diese keine Erhöhung des Ist-Zustandes vorsehen. Die Dauer wird jedoch von fünf Jah- ren auf ein Jahr verringert. Im Mai 2018 wird erwartet, dass die beiden Gesellschaften höhere Zielgrößen definiert haben als die Festschreibung des Ist-Zustands.  Für alle betroffenen Gesellschaften wird festgelegt, dass das Thema „Förderung der Chancengleichheit“ im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung zwischen den betroffe- nen Gesellschaften und ihren Geschäftsführern berücksichtigt wird. Die jeweilige kon- krete Ausgestaltung der Vereinbarung obliegt den Vertragspartnern unter Einbeziehung des entsprechenden Aufsichtsrats. Frist für die Erreichung der Zielgrößen nach dem Bundesteilhabegesetz Das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst vom 30.04.2015 ist am 01.05.2015 in Kraft getreten. Das Gesetz hat Auswirkungen auf verschiedene städtische Beteiligungsgesellschaften (mitbestimmte GmbH nach MitbestG oder DrittelbG). Danach waren bis zum 30.09.2015 Ziel- größen für die 1. bis 3. Führungsebene festzulegen. Folgende städtische Gesellschaften sind von der Regelung betroffen: a) KVVH GmbH b) Stadtwerke Karlsruhe GmbH c) VBK – Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH d) Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH. Die erstmals festzulegenden Zielgrößen für die vier o.g. Gesellschaften wurden in der Hauptaus- schusssitzung am 22.09.2015 behandelt und für die beiden Gesellschaften AVG und VBK in der Sitzung des Hauptausschusses am 06.12.2016 aufgrund von Änderungen erneut behandelt. Den Frauenanteil an den ersten beiden Führungsebenen unterhalb der Geschäftsführung legt die Geschäftsführung fest und wird hier nur nachrichtlich mit aufgeführt. Der Gesetzgeber hat vorgeschrieben, dass die erstmals festzulegenden Fristen zur Erreichung der Zielgrößen für Frauenanteile nicht länger als bis zum 30. Juni 2017 gültig sind. Ferner wurde bestimmt, dass die folgenden Fristen jeweils nicht länger als fünf Jahre sein dürfen. Es sind da- her für die vier o.g. Gesellschaften neue Zielgrößen wie folgt zu beschließen. I. KVVH GmbH Da es sich bei der der KVVH GmbH nach §§ 52 Abs. 2 Satz 2 GmbHG, 111 Abs. 5 AktG um eine mitbestimmte GmbH handelt, beschließt in diesem Fall der Aufsichtsrat über die Festlegung von Zielgrößen. Erstmals hat der Aufsichtsrat am 22.07.2015 entsprechende Zielgrößen festge- legt. Um der Fristsetzung des Gesetzgebers zu entsprechen, wird der Aufsichtsrat der KVVH GmbH am 18.05.2017 neue Zielgrößen mit einer neuen Frist von fünf Jahren festlegen. II. Stadtwerke Karlsruhe GmbH und VBK – Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH Da die Stadt sowohl bei der Stadtwerke Karlsruhe GmbH als auch bei der VBK - Verkehrsbetrie- be Karlsruhe GmbH nur mittelbar beteiligt ist, soll der Hauptausschuss in beiden Fällen eine Empfehlung an den städtischen Vertreter zum Abstimmungsverhalten in der Gesellschafterver- sammlung bezüglich der Zielgrößen für Aufsichtsrat und Geschäftsführung aussprechen. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 II. 1 Empfehlung der Zielgrößen für die Stadtwerke Karlsruhe GmbH Führungsebene: Soll-Planung bis zum 30.06.2017 (Stand: HA 22.09.2015) Ist-Stand zum 31.12.2016 Soll-Planung bis zum 04.05.2022* (Stand: HA 16.05.2017) Aufsichtsrat 20 % 20 % 20 % Geschäftsführung 0 % 0 % 0 % Oberste Führungs- ebene (nachrichtlich) 6,66 % 6,66 % 13,33 % Zweite Führungsebe- ne (nachrichtlich) 11,5 % 11,5 % 19,23 % *Da der eigentliche Beschluss über die neuen Zielgrößen erst am 4. Mai 2017 in der Gesell- schafterversammlung gefasst wird, ist die neue Frist in fünf Jahren auf das Datum im Mai 2022 zu beziehen. II. 2 Empfehlung der Zielgrößen für die VBK – Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH Führungsebene: Soll-Planung bis zum 30.06.2017 (Stand: HA 06.12.2016) Ist-Stand zum 31.12.2016 Soll-Planung bis zum 30.06.2018** (Stand: HA 16.05.2017) Aufsichtsrat 13,3 % 13,3 % 13,3 % Geschäftsführung 0 % 0 % 0 % Oberste Führungs- ebene (nachrichtlich) 13 % 13,0 % 13,0 % Zweite Führungsebe- ne (nachrichtlich) 10 % 7 %*** 7 % ** Da der eigentliche Beschluss über die neuen Zielgrößen erst am 23. Juni 2017 in der Gesell- schafterversammlung gefasst wird, ist die neue Frist in fünf Jahren auf das Datum im Juni 2018 zu beziehen. *** Erläuterung zum Stand der Quote der 2. Führungsebene von 7 % zum 31.12.2016: Die (absolute) Anzahl der mit Frauen besetzten Stellen der zweiten Führungsebene ist gleich geblieben. Allerdings sind aufgrund von Umstrukturierungen in den Unternehmensbereichen Finanzen und Fahrzeuge/Werkstätten bestehende Stellen zu Abteilungsleiterstellen aufgewertet worden. Diese Stellen waren bereits mit Mitarbeitern besetzt, hierbei handelte es sich um männliche Mitarbeiter. Somit ist die Gesamtzahl der Stellen der zweiten Führungsebene gestie- gen, was – trotz Beibehalt der weiblich besetzten Stellen - zu einer Verringerung der (relativen) Quote geführt hat. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 III. Genehmigung der Zielgrößen für die Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH Da die Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH eine einhundertprozentige Tochtergesellschaft der Stadt Karlsruhe ist, obliegt es dem Hauptausschuss die Zielgrößen zu genehmigen: Führungsebene: Soll-Planung bis zum 30.06.2017 (Stand: HA 06.12.2016) Ist-Stand zum 31.12.2016 Soll-Planung bis zum 30.06.2018 (Stand: HA 16.05.2017) Aufsichtsrat 13,3 % 13,3 % 13,3 % Geschäftsführung 0 % 0 % 0 % Oberste Führungs- ebene (nachrichtlich) 13 % 10 %* 10 % Zweite Führungsebe- ne (nachrichtlich) 10 % 7 %** 7 % * Erläuterung zum Stand der Quote der obersten Führungsebene von 10 % zum 31.12.2016: Die (absolute) Anzahl der mit Frauen besetzten Stellen der obersten Führungsebene ist gleich geblieben. Allerdings gab es eine Umstrukturierung im Unternehmensbereich Interne Revision, die zu einer eigenständigen Abteilung wurde; die Abteilungsleiterstelle wurde mit einem männ- lichen Bewerber besetzt, eine geeignete weibliche Bewerberin gab es leider nicht. Weiterhin wurde die Position des Eisenbahnbetriebsleiters in zwei Stellen aufgeteilt, hierbei ergab sich eine zusätzliche Stelle, die mit einem (männlichen) Mitarbeiter besetzt wurde, der mit dieser Funkti- on bereits vertraut war. ** Erläuterung zum Stand der Quote der 2. Führungsebene von 7 % zum 31.12.2016 Die (absolute) Anzahl der mit Frauen besetzten Stellen der zweiten Führungsebene ist gestie- gen, da die Abteilungsleiterstelle Controlling mit einer weiblichen Mitarbeiterin besetzt werden konnte. Allerdings wurden aufgrund von Umstrukturierungen in verschiedenen Unternehmens- bereichen neue Abteilungen geschaffen, die mit bereits vorhandenen männlichen Mitarbeitern besetzt wurden. Somit ist die Gesamtzahl der Stellen der zweiten Führungsebene gestiegen, was – trotz Erhöhung der weiblich besetzten Stellen - zu einer Verringerung der (relativen) Quo- te geführt hat. Berichterstattung über den aktuellen Stand zur Zielgrößenerreichung Über den aktuellen Zielerreichungsgrad im Hinblick auf die Sollgrößen des jeweiligen Unter- nehmens für die einzelnen Führungsebenen ist öffentlich und im Lagerbericht zu berichten. Bei Nichterreichen der Ziele sind die Gründe hierfür zu nennen. Die Unternehmen sollen als Konse- quenz hieraus Maßnahmen entwickeln, die die zukünftige Erreichung sicherstellen. Chancengleichheit als Bestandteil künftiger Zielvereinbarungen Für alle betroffenen Gesellschaften wird festgelegt, dass das Thema „Förderung der Chancen- gleichheit“ im Rahmen der Zielvereinbarung der jeweiligen Geschäftsführung ab der nächsten Zielvereinbarung mit aufgenommen wird. Die jeweilige konkrete Ausgestaltung der Vereinba- rung obliegt den Vertragspartnern unter Einbeziehung des entsprechenden Aufsichtsrats. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Beschluss: Antrag an den Hauptausschuss 1. Der Hauptausschuss schlägt den Vertretern in der Gesellschafterversammlung der Stadt- werke Karlsruhe GmbH vor, die folgenden Zielgrößen bis zum 04.05.2022 für den Frau- enanteil im Aufsichtsrat und in der Geschäftsführung zu beschließen: Aufsichtsrat 20 % /Geschäftsführung 0 %. 2. Der Hauptausschuss schlägt den Vertretern in der Gesellschafterversammlung der VBK – Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH vor, die folgenden Zielgrößen bis zum 30.06.2018 für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und in der Geschäftsführung zu beschließen: Aufsichtsrat 13,3 %, Geschäftsführung 0 %. 3. Der Hauptausschuss ermächtigt den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Alb- tal-Verkehrs-Gesellschaft mbH, die folgenden Zielgrößen bis zum 30.06.2018 für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und in der Geschäftsführung zu beschließen: Aufsichtsrat 13,3 % / Geschäftsführung 0 %.

  • HauptA 16.05.17 Protokoll Sitzungseröffnung und TOP 1
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 22. Sitzung Hauptausschuss Termin: 16. Mai 2017, 16:30 Uhr öffentlich Ort: Großer Sitzungssaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzende/r: Erster Bürgermeister Wolfram Jäger 1. Punkt 1 der Tagesordnung: Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen: SWK, AVG und VBK Vorlage: 2017/0168 Beschluss: 1. Der Hauptausschuss schlägt den Vertretern in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Karlsruhe GmbH vor, die folgenden Zielgrößen bis zum 04.05.2022 für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und in der Geschäftsführung zu beschließen: Aufsichtsrat 20 % /Geschäftsführung 0 %. 2. Der Hauptausschuss schlägt den Vertretern in der Gesellschafterversammlung der VBK – Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH vor, die folgenden Zielgrößen bis zum 30.06.2018 für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und in der Geschäftsführung zu be- schließen: Aufsichtsrat 13,3 %, Geschäftsführung 0 %. 3. Der Hauptausschuss ermächtigt den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH, die folgenden Zielgrößen bis zum 30.06.2018 für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und in der Geschäftsführung zu beschließen: Aufsichtsrat 13,3 % / Geschäftsführung 0 %. Abstimmungsergebnis: Bei 11 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich zugestimmt Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und verweist auf die rechtzeitig zugegangene Einladung zur Sitzung. Er teilt mit, die Tagesordnungspunkte 11 und 12 seien von der heutigen Tagesordnung abgesetzt. Er ruft Tagesordnungspunkt 1 zur Behandlung auf. Stadträtin Dr. Leidig (GRÜNE) meint, vor zwei, drei Monaten habe man darüber beraten, dass die Gesellschaften sich bestimmte Maßnahmen überlegt hätten. Man hoffe, dass es zu einem Anstieg der Frauenquote in Führungspositionen komme, wenn diese Maßnah- men zur Anwendung kämen. Die Stadt müsse ihren Beitrag dazu leisten. Mit den vorgeleg- - 2 - ten Zielen sei das nicht gegeben. Sie wünsche sich, dass man etwas ambitionierter vorge- he. Ihre Fraktion habe einen Vorschlag unterbreitet, dass man bei den Zielvereinbarungen für die Leitung der jeweiligen Unternehmen mit aufnehmen könne, dafür zu sorgen, dass auch in den unteren Ebenen die Frauenquote steige. Das solle sich in so einem Papier wieder- spiegeln. Einer Frauenquote von 10 % könne ihre Fraktion nicht zustimmen. Stadtrat Hock (FDP) erklärt, man habe ein Ziel. Es sei nicht so hoch, wie Kollegin Dr. Lei- dig wünsche. Aber man habe etwas vorgegeben und sei in der Umsetzung. Man müsse den Gegebenheiten Tribut zollen. Man müsse sehen, welche Bewerbungen es gebe. Manchmal habe man keine Möglichkeit, in größerem Maße in dieses Thema einzusteigen. Seine Fraktion zeige sich mit der Vorlage zufrieden und gehe es mit. Stadtrat Zeh (SPD) ergänzt, es seien realistische Ziele. Das Gesetz erwarte, dass die Ziele erfüllt werden. Die einzige Möglichkeit, innerhalb von fünf Jahren beispielsweise bei den Stadtwerken höhere Ziele auf Abteilungsleiterebene zu realisieren, wäre die Kündigung von Männern und Ersatz durch Frauen. Das könne nicht Ziel einer Personalpolitik sein. Es können nur frei werdende Stellen besetzt werden. Man müsse realistisch sehen, wo Stellen besetzt werden können. Seine Fraktion stimme der Vorlage zu. Stadträtin Dr. Leidig (GRÜNE) entgegnet, es müsse besser werden, als es jetzt sei. Wenn man bei der SPD und der FDP mit einer Frauenquote von 10 % zufrieden sei, müsse man das hinnehmen. Es sei eine Aussage, wie man Frauen in der Gesellschaft in Führungspositi- onen sehen wolle. Das Gesetz habe keine Konsequenzen, wenn die Ziele nicht erreicht würden. Man könne sich Ziele setzen. Alles mehr als 10 % sei besser. Bürgermeisterin Luczak-Schwarz stellt klar, jeder wolle das Ziel erreichen, dass mehr Frauen in Führungsverantwortungen zum Zuge kämen. Man habe hier drei Gesellschaften, die reine technische Einheiten beträfen. Schaue man sich die Zusammensetzung der Mitarbeiter an, seien die Frauen in der Minderzahl. Es gebe nicht viele Frauen, die entsprechend zur Verfügung stünden. Die Zusammensetzung der Aufsichtsräte hätten die Fraktionen in der Hand. Bei den Geschäftsführungen habe man aktive Geschäftsführer, die sehr gute Arbeit leisteten. Wolle man dort eine Veränderung herbeiführen, dürfe man die Verträge nicht verlängern, müsse neu ausschreiben. Das heiße aber nicht, dass dann eine Frau zum Zuge käme. In einem Bewerbungsverfahren werde nach Befähigung beurteilt. Leider habe man bei den technischen Bewerbungen kaum Be- werberinnen. In der obersten und zweiten Führungsebene sei es Aufgabe im Rahmen der Personalent- wicklung. Wenn man in den Führungsebenen hauptsächlich Männer habe, dann könne man dort nur eine Frauenquote erzielen, wenn der Mann kündige oder man ihm kündige. - 3 - Man könne es im Rahmen der Zielvereinbarungen aufnehmen, in den Aufsichtsräten disku- tieren und als Vorgabe formulieren. Wichtig sei aber, es müsse realistisch sein. Man müsse sich mit den Rahmenbedingungen auseinandersetzen, die man habe. In den technischen Einheiten gebe es 2/3 Männer und 1/3 Frauen in der Mitarbeiterschaft. Das müsse man akzeptieren. Der Vorsitzende stellt, nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, die Vorlage zur Abstimmung und stellt mehrheitliche Zustimmung fest. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 24. Mai 2017