Förderung von Sprachbildung in Karlsruher Kindertageseinrichtungen - Aktuelle Entwicklungen und Änderung der Förderrichtlinie für Sprachbildung in Kindertageseinrichtungen in Karlsruhe

Vorlage: 2017/0165
Art: Beschlussvorlage
Datum: 03.03.2017
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Sozial- und Jugendbehörde
Erwähnte Stadtteile: Daxlanden

Beratungen

  • Jugendhilfeausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 15.03.2017

    TOP: 3

    Rolle: Vorberatung

    Ergebnis: Keine Angabe

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 25.04.2017

    TOP: 9

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Anlage 1
    Extrahierter Text

    Karlsruher Kitas mit Sprachbildungsprofil Anlage 1 Antragsberechtigte Karlsruher Einrichtungen Bundesprogramm "Sprach-Kitas" - 2. Förderwelle (2017-2020) EinrichtungStadtteilTräger Bislang städtisches Sprachbildungs- programm Karlsruher Fachberatungs- verbund "Sprach-Kitas" 1 Kindertagesstätte BlücherstraßeWeststadtStadt Karlsruhexx 2 Kindertagesstätte Haid-und-Neu-StraßeOststadtStadt Karlsruhexx 3 Kindertagesstätte Frühlingstraße*OststadtStadt Karlsruhexx 4 Kindertagesstätte GrötzingenGrötzingenStadt Karlsruhexx 5 Villa RegenbogenOberreutEvangelische Kirche in Karlsruhex 6 GottesaueOststadtEvangelische Kirche in Karlsruhex 7 MelanchthonDurlachEvangelische Kirche in Karlsruhex 8 LutherDurlachEvangelische Kirche in Karlsruhex 9 Schalom BergwaldDurlachEvangelische Kirche in Karlsruhex 10 Kinderhaus AgnesInnenstadt-WestKatholische Gesamtkirchengemeindex 11 Unserer Lieben FrauSüdstadtKatholische Gesamtkirchengemeindex 12 CanisiushausSüdstadtKatholische Gesamtkirchengemeindex 13 St. LiobaWeststadtKatholische Gesamtkirchengemeindex 14 St. BernhardOststadtKatholische Gesamtkirchengemeindex 15 St. Peter und PaulMühlburgKatholische Gesamtkirchengemeindex 16 JonaMühlburgKatholische Gesamtkirchengemeindex 17 St. PiusMühlburgKatholische Gesamtkirchengemeindex 18St. Barbara*Daxlanden Katholische Gesamtkirchengemeinde x 19 Heilig KreuzKnielingenKatholische Gesamtkirchengemeindex 20 Arche KunterbuntOberreutKatholische Gesamtkirchengemeindex 21 St.HedwigWaldstadtKatholische Gesamtkirchengemeindex 22 St. AlbertWaldstadtKatholische Gesamtkirchengemeindex 23 St. NikolausDurlachKatholische Gesamtkirchengemeindex 24 KinderUniversumOststadteduccare Bildungskindertagesstätten gGmbHxx 25 AmalienschlössleDurlachPro Liberis gGmbHxx 26 Kita Monelli*WeststadtAWO Karlsruhe gemeinnützige GmbHxx 27 Kita BernsteinGrünwinkelAWO Karlsruhe gemeinnützige GmbHxx 28 Kita am HaydnplatzWeststadtAWO Karlsruhe gemeinnützige GmBHx 29 Kita SeboldDurlachAWO Karlsruhe gemeinnützige GmbHx 30 WasserflöheNordweststadteduccare Bildungskindertagesstätten gGmbHx 31 Kinderhaus BlumenlandInnenstadt-OstStudierendenwerk Karlsruhe AöRx 32 HimmelszeltInnenstadt-OstEvangelische Kirche in Karlsruhe 33 Dietrich BonhoefferInnenstadt-WestEvangelische Kirche in Karlsruhe 34 Arche NoahInnenstadt-WestEvangelische Kirche in Karlsruhe 35 Kita Rüppurrer StraßeSüdstadtEvangelische Kirche in Karlsruhe 36 MarkuszwergeWeststadtEvangelische Kirche in Karlsruhe 37 KinderarcheMühlburgEvangelische Kirche in Karlsruhe 38 Kinder-Wichern-HausMühlburgEvangelische Kirche in Karlsruhe 39 ZwergenlandKnielingenEvangelische Kirche in Karlsruhe 40 SimeonWaldstadtEvangelische Kirche in Karlsruhe 41 EmmausWaldstadtEvangelische Kirche in Karlsruhe 42 Zum guten HirtenRintheimEvangelische Kirche in Karlsruhe 43 Kita Schwetzinger StraßeHagsfeldEvangelische Kirche in Karlsruhe 44 TrinitatisDurlachEvangelische Kirche in Karlsruhe 45St. StephanInnenstadt-Ost Katholische Gesamtkirchengemeinde 46 St. BonifatiusWeststadtKatholische Gesamtkirchengemeinde 47 Heilig GeistDaxlandenKatholische Gesamtkirchengemeinde 48 AlbgrünGrünwinkelKatholische Gesamtkirchengemeinde 49 St. JosefGrünwinkelKatholische Gesamtkirchengemeinde 50 SonnenkindergartenOberreutKatholische Gesamtkirchengemeinde 51 Bruder KlausHagsfeldKatholische Gesamtkirchengemeinde Gesamtergebnis2712 Träger Anzahl Sprach-Kitas AWO Karlsruhe gemeinnützige GmbH 4* Förderbeginn durch Bundesprogramm ab 01.02.2017 educcare Bildungskindertagesstätten gGmbH 2(im Januar 2017 noch städtische Förderung) Evangelische Kirche in Karlsruhe 18 Katholische Kirche 21 Pro Liberis 1 Stadt Karlsruhe KT 4 Studierendenwerk Karlsruhe AöR 1 Gesamtergebnis 51 Karlsruher Kitas mit Sprachbildungsprofil Anlage 1 Förderung über Bundesprogramm "Sprach-Kitas" - 1. Förderwelle (2016-2019) KindertageseinrichtungStadtteilTräger 1Städtische Kindertagesstätte KentuckyalleeNordstadtStadt Karlsruhe 2Städtische Kindertagesstätte SybelstraßeSüdstadtStadt Karlsruhe 3Evangelische Kindertageseinrichtung VogelnestNordweststadtEvangelische Kirche in Karlsruhe 4Katholische Kindertageseinrichtung St. JohannesDurlachKatholische Gesamtkirchengemeinde 5Katholische Kindertageseinrichtung St. Judas ThaddäusNeureutKatholische Gesamtkirchengemeinde 6MühlwichtelMühlburgeduccare gGmbH 7RäuberkisteOststadtPro Liberis gGmbH 8Zwergen(t)raum e.V.KnielingenZwergen(t)raum e.V. TrägerAnzahl Sprach-Kitas educcare1 evangelisch1 katholisch2 Pro Liberis1 Stadt2 Zwergen(t)raum e.V.1 Gesamtergebnis8 Förderung durch Stadt Karlsruhe ab 01.01.2017 KindertageseinrichtungStadtteilTräger 1Kinderkrippen Krisu + Zauberland (Einrichtungsverbund)Innenstadt Ost + WestReha Südwest gGmbH 2Villa im ZaubergartenWeststadtReha Südwest gGmbH Träger Anzahl städtisch geförderter Kitas Reha Südwest gGmbH2 Gesamtergebnis2 FörderprogrammAnzahl Kitas Bundesprogramm "Sprach-Kitas", 1. Förderwelle ab 1.1.20168 Bundesprogramm "Sprach-Kitas", 2. Förderwelle ab 1.1.201751 Städtisches Sprachbildungsprojekt ab 1.1.20172 Gesamtergebnis61

  • Anlage 2a Förderrichtlinie Sprachbildung_ohne Änderungen
    Extrahierter Text

    StadtKarlsruhe Sozial-undJugendbehörde -1- FÖRDERRICHTLINIE FÜRSPRACHBILDUNGIN KINDERTAGESEINRICHTUNGEN IN KARLSRUHE § 1FÖRDERZIELE, ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE (1) Ziel der Förderung ist es, Kinder mit besonderem Sprachbildungsbedarf möglichst frühzeitig durch eine alltagsintegrierte Förderungin und durch die Kindertageseinrich- tungzu unterstützen. Durch die Förderung der Kinder soll ein langfristiger Prozessmit dem Zielermöglicht werden,dass die Kinder spätestens bis zum Schuleintritt die deut- sche Sprache altersgemäß beherrschen. (2) Es sollen sowohl Kinder mit Migrationshintergrund als auch Kinderohne Migrations- hintergrundinsbesondereaus bildungsbenachteiligten Familien, die einer besonderen Unterstützung im Erwerb der deutschen Sprache bedürfen, erreicht werden.Medizinisch begründeteFörderbedarfe (z. B. Logopädie) werden durch dieseRichtlinie nicht abge- deckt. (3) Rechtsgrundlagenfür dieFörderungsind § 22 a Sozialgesetzbuch-Achtes Buch- Kinder-und Jugendhilfe(SGBVIII), Landesgesetze,die Förderrichtlinien der Sozial-und Jugendbehörde sowie diese Richtlinie. Ein Rechtsanspruch auf eine Zuwendung besteht nicht. Die Stadt entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel. (4) Bundes-oder Landeszuschüsse, die als Förderungsgegenstand Personalkosten zur Erhöhung desPersonalschlüsselsder Einrichtung zum Ziel haben, sind vorrangig auszu- schöpfen.Der Träger hat während des gesamten Förderzeitraums darauf hinzuwirken, dass sämtliche Bundes-oder Landeszuschüsse für den Bereich „Sprachbildung“ ausge- schöpft werden.Zuschussablehnungenbzw.-bewilligungen sind der Sozial-und Ju- gendbehörde unverzüglich vorzulegen. § 2GEGENSTAND DER FÖRDERUNG (1) Die Förderung dient dem Ausbau und der Verfestigung der Sprachbildung in der ge- förderten Einrichtung. Durchzusätzliches für Sprachbildung qualifiziertes Personal(eine zusätzlich qualifizierte Fachkraft)wird Spielraum geschaffen für Qualitätsverbesserungen im Bildungsbereich, der vor allem dazugenutzt werden soll, Kinder mit Sprachbildungs- bedarf von Beginn an altersgerecht und in einer in den Betreuungsalltag integrierten Weise im Erwerb der deutschen Sprache zu unterstützen. neue Richtlinie Anlage 2a StadtKarlsruhe Sozial-undJugendbehörde -2- (2) Die Aufgaben der zusätzlichenqualifizierten Fachkraft teilen sich in drei Bereiche: 1.Sprachpädagogische Arbeit mit den Kindern Die Kinder sollen durch die für Sprachbildungqualifizierte Fachkraftalltagsintegriert, zusätzlich zur gewöhnlich betreuenden Fachkraft,gefördert werden. Das bedeutet im Einzelnen: Es besteht eine emotionale und vertrauensvolle Beziehung der Kinder zu der Fachkraft. Die Förderung soll alltagsintegriert sein.Die Fachkraft wirkt so einerseits als Dialogpartner, andererseits auch als Sprachvorbild. Die Kinder werden über den gesamten Förderzeitraum, also über mehrere Jahre,von dieser Person zusätzlich begleitet. So ist es möglich,einedurch- gängigeSprachbildung zu verfolgen und zu unterstützen. 2.Qualifizierung und fachliche Begleitung des Teams und der Einrichtung Die Kompetenz des gesamten Teams soll gestärkt werden,umdie Umsetzung eines alltagstauglichen Sprachbildungskonzeptes in der Einrichtungzuerleichtern. 3.Zusammenarbeit mit den Eltern Die Zusammenarbeit mit den Eltern soll intensiviert werden. Die konkreten Maß- nahmen und Aktivitäten sind in Zusammenarbeit mit der Einrichtungsleitung festzu- legen. Dabei sind Schwerpunkte zu setzen, die sich an den Gegebenheiten der Ein- richtung und des Teams orientieren. § 3ANTRAGSBERECHTIGTETRÄGER-ZU FÖRDERNDEEINRICHTUNGEN (1) Antragsberechtigt sind Träger von KindertageseinrichtungenimStadtgebietKarlsru- he. (2) KindertageseinrichtungenkönnennachMaßgabe folgender Voraussetzungengeför- dert werden: DieEinrichtung ist in der Bedarfsplanung der Stadt Karlsruhe berücksichtigt. Die Einrichtung verfügt über eine gültige Betriebserlaubnis vom Kommunal- verband fürJugend und Soziales (KVJS). In der Einrichtungskonzeption ist Sprachbildungals Bestandteil vorgesehen. StadtKarlsruhe Sozial-undJugendbehörde -3- Die Einrichtung arbeitet auf der Grundlage eines Sprachbildungskonzepts, in das Kinder mit dem Eintritt in die Einrichtung einbezogen sind und das die Zu- sammenarbeit mit den Eltern vorsieht. Diese Konzeption ist bei Antragstellung vorzulegen. Die Einrichtung verfügt-ohne Schulkinder-über insgesamt mindestens 35 genehmigte Plätze. Die EinrichtungbetreutKindermit besonderemSprachbildungsbedarf.Die Anzahl der Kinder mit besonderem Sprachbildungsbedarfermittelt die Einrich- tung selbst anhand Sprachstandserhebungen. Der verwendete Sprachstands- test muss geeignet sein. Der Antragsteller erklärt, dass eine Leitungskraft in angemessenem Umfang für Steuerungs-, Koordinierungs-und konzeptionelle Weiterentwicklungsauf- gaben zur Verfügung steht. Die Einrichtung erklärt die Bereitschaft zur Teilnahme an einem Qualitätszirkel „Sprachbildung“. § 4UMFANG DER ZUWENDUNG (1)Die Zuwendung wird als Projektförderung in Form einerFehlbetragsfinanzierungbis längstens31.12.2020gewährt. Eine Weiterleitung der Zuwendung an Dritte ist grund- sätzlich ausgeschlossen. (2) Jeder geförderten Kindertageseinrichtung wird ein Betrag proKalenderjahrin Höhe von maximal25.000 Euroals Zuwendung zur Verfügung gestellt.Ein Anspruch auf Zu- wendung besteht nur für den Zeitraum der tatsächlichen Besetzung der geförderten Stelle. Bei Nichtbesetzung der Stelle reduziert sich der Zuschuss anteilig für diesen Zeit- raum. Zuschussfähig sind die tatsächlichen Kosten bis zur maximalen Fördergrenze in Höhe von 25.000 Euro. Bei einem unterjährigen Förderbeginn oder Förderende wird die Zuwendung je Kalen- dermonat entsprechend anteilig gewährt. Nicht verbrauchte Zuschüsse sind nach Ende des Förderzeitraums zurückzuzahlen. Anträge auf Nachfinanzierung aufgrund erhöhter Kosten können nicht berücksichtigt werden. Gewährte städtische Zuwendungen nach dieser Richtlinie zählen zu den Zuschüssen nach § 8 Kindertagesbetreuungsgesetz Baden-Württemberg. (3) Zuwendungsfähig sind Personalausgaben für dieBeschäftigungeiner zusätzlichen, zur Sprachbildungin Deutsch qualifizierten Fachkraft oder einer Fachkraft,die sichmin- destens in der zweiten Hälfte einerQualifizierung befindetundin der Regelmit einem Beschäftigungsumfang mit der Hälfte der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit in der StadtKarlsruhe Sozial-undJugendbehörde -4- Einrichtungarbeitet. Die Qualifizierung muss mindestens 70 Unterrichtseinheiten (eine Unterrichtseinheit entspricht 45 Minuten) umfassen. Die Vergütungder Fachkraftist auf der Grundlage der jeweils einschlägigen Regelungen so vorzusehen, dass sie den besonderen Schwierigkeiten der zu übernehmenden Aufga- be angemessen ist (orientiert am Tarifvertrag für den öffentlichen Dienstfür die Beschäf- tigenim Sozial-und Erziehungsdienst(TVöD-SuE)in EntgeltgruppeS8b). Durch den Träger könnenfür die Sprachbildungauch bereits bei ihm beschäftigte Fachkräfte einge- setzt werden, dieihre Arbeitszeit aufstocken odervon ihren bisherigen Tätigkeiten frei- gestellt und im Umfang dieser Freistellung durch zusätzliches Personal ersetzt werden. Weiterhin zuwendungsfähig sind damit verbundene Sach-und Honorarausgaben: Ein- richtungen sollen z.B. Teamfortbildungen durchführen. Ebenso zählen Kosten für eine intensivierte Elternarbeit zu den Sachausgaben. Gleiches gilt für die Anschaffung von Sachmitteln, wie z.B. Aufnahmegeräten, die für die Sprachbildungnotwendig sind. Eine Doppelförderung der Aufwendungen mit anderen Zuschüssen (z. B. nach der „Richtlinie der Stadt Karlsruhe für die Förderung von Kindertagesstätten und Kinder- krippen“) ist ausgeschlossen. (4)Der Umfang dergewährtenFörderungergibt sich aus einemschriftlichen Zuwen- dungsbescheid. § 5QUALITÄTSSICHERUNG (1) Die geförderten Einrichtungen legen nach jedem Kalenderjahr einenVerwendungs- nachweis vor, der aus einem zahlenmäßigen Nachweis sowie einem sachlichen Bericht besteht.Die Träger haben den Verwendungsnachweis spätestens bis zum 31. März des auf den Bewilligungszeitraum folgenden Jahres der Sozial-und Jugendbehörde vorzule- gen. Nach Vorlage der ordnungsgemäß ausgefüllten Verwendungsnachweise wird der Zuschuss für das Förderjahr und ggf. ein Rückforderungsbetrag festgesetzt. Der Ver- wendungsnachweis wird den Trägern von der Sozial-und Jugendbehörde zur Verfü- gung gestellt. (2) Zur fachlichen Begleitung, Fortbildung der Fachkräfte und Evaluation im Rahmen des Sprachbildungskonzeptes wird die Zusammenarbeit mit der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe undden kirchlichen Fachschulen für Sozialpädagogikvereinbart.Die Sprach- bildungskräfte sowie die Einrichtungsleitung oder deren Stellvertretung der geförderten Einrichtungen nehmen an den regelmäßig stattfindenden Sitzungen des Qualitätszirkels „Sprachbildung“ teil. Der Qualitätszirkeldokumentiert seine Arbeit und erstellt einen Abschlussbericht. StadtKarlsruhe Sozial-undJugendbehörde -5- § 6ANTRAGSTELLUNG (1) Die Anträge werdenvom Träger derEinrichtung gestellt. Die Anträge auf Förderung sind in schriftlicherFormvorzulegen. (2) Dem Antrag sind alle für die Beurteilung der Förderfähigkeit notwendigen Unterla- gen beizufügen. § 7AUSWAHL-UND ENTSCHEIDUNGSVERFAHREN (1)Die eingegangenen Anträge werden zunächst auf Förderfähigkeit geprüft.Aus den förderfähigenEinrichtungen erfolgt die Auswahl gemäß denFörderzielen. Dazu erstellt die Stadt Karlsruhe, Sozial-und Jugendbehörde, nach pflichtgemäßem Ermessen eine Prioritätenliste. Diese Liste berücksichtigt die Quote derKinder der Einrichtung ab3Jah- ren bis Schuleintrittmit Sprachbildungsbedarf, die Quote der Kinder, bei denen mindes- tens ein Elternteil einen eigenen Migrationshintergrund hat, die Gesamtkinderzahl der Einrichtung sowie die Quote der Beitragsbefreiungen.Ferner finden Qualität und Um- setzung des Sprachbildungskonzeptes im Sinne dieser Richtlinie, insbesondere bereits vorhandene Sprachbildungsstrukturen, Berücksichtigung. (2) Die Prioritätenliste wird, nach Vorberatung im Migrationsbeirat,vomJugendhilfeaus- schuss beschlossen. (3) Nach Beschlussfassung über die Prioritätenliste im Jugendhilfeausschussfertigt die Sozial-und Jugendbehörde einen Bewilligungsbescheid über die Förderung für jede Ein- richtung. Die Entscheidung über die Förderung erfolgt im Rahmen vorhandener Haus- haltsmittel.Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. § 8INKRAFTTRETEN Die aktualisierte Richtlinietrittam1. Januar 2017in Kraft. Mit Inkrafttretendieser För- derrichtlinie werden alle bisherigen Zuschussrichtlinien für diesen Förderbereich gegen- standslos.

  • Anlage 2b Förderrichtlinie Sprachbildung_Änderungen
    Extrahierter Text

    StadtKarlsruhe Sozial-undJugendbehörde -1- FÖRDERRICHTLINIE FÜRSPRACHBILDUNGIN KINDERTAGESEINRICHTUNGEN IN KARLSRUHE § 1FÖRDERZIELE, ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE (1) Ziel der Förderung ist es, Kinder mit besonderem Sprachbildungsbedarf möglichst frühzeitig durch eine alltagsintegrierte Förderungin und durch die Kindertageseinrich- tungzu unterstützen. Durch die Förderung der Kinder soll ein langfristiger Prozessmit dem Zielermöglicht werden,dass die Kinder spätestens bis zum Schuleintritt die deut- sche Sprache altersgemäß beherrschen. (2) Es sollen sowohl Kinder mit Migrationshintergrund als auch Kinderohne Migrations- hintergrundinsbesondereaus bildungsbenachteiligten Familien, die einer besonderen Unterstützung im Erwerb der deutschen Sprache bedürfen, erreicht werden.Medizinisch begründeteFörderbedarfe (z. B. Logopädie) werden durch dieseRichtlinie nicht abge- deckt. (3) Der Förderzeitraum beginntfrühestensam 01.09.2015und endet spätestens am31.12.202031.08.2017. (3)(4)Rechtsgrundlagenfür dieFörderungsind § 22 a Sozialgesetzbuch-Achtes Buch- Kinder-und Jugendhilfe(SGBXVIII), Landesgesetze,die Förderrichtlinien der Sozial-und Jugendbehörde sowie diese Richtlinie. Ein Rechtsanspruch auf eine Zuwendung besteht nicht. Die Stadt entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel. (4)(5)Bundes-oder Landeszuschüsse, die als Förderungsgegenstand Personalkosten zur Erhöhung desPersonalschlüsselsder Einrichtung zum Ziel haben, sind vorrangig auszu- schöpfen.Der Träger hat während des gesamten Förderzeitraums darauf hinzuwirken, dass sämtliche Bundes-oder Landeszuschüsse für den Bereich „Sprachbildung“ ausge- schöpft werden.Zuschussablehnungenbzw.-bewilligungen sind der Sozial-und Ju- gendbehörde unverzüglich vorzulegen.sind den Antragsunterlagen beizufügen. (6) Für die Antragstellung, Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zu- wendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung, die gege- benenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rück- forderung der gewährten Zuwendung geltendas Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG),haushaltsrechtlicheRegelungen sowiedieGrundsätze für die Förderung der freien Wohlfahrtspflege und freien Jugendhilfe und für das Verfahren bei der Überprüfung der Verwendungs- nachweisederStadtKarlsruhein der jeweils gültigen Fassung,soweit sich aus dieser Richtlinie nichts Abweichendes ergibt. alte Richtlinie mit Änderungen Anlage 2b StadtKarlsruhe Sozial-undJugendbehörde -2- § 2GEGENSTAND DER FÖRDERUNG (1) Die Förderung dient dem Ausbau und der Verfestigung der Sprachbildung in der ge- förderten Einrichtung. Durch zusätzliches für Sprachbildung qualifiziertes Personal(eine zusätzlich qualifizierte Fachkraft)wird Spielraum geschaffen für Qualitätsverbesserungen im Bildungsbereich, der vor allem dazu genutzt werden soll, Kinder mit Sprachbildungs- bedarf von Beginn an altersgerecht und in einer in den Betreuungsalltag integrierten Weise im Erwerb der deutschen Sprache zu unterstützen. (2) Die Aufgaben der zusätzlichenqualifizierten Fachkraft teilen sich in drei Bereiche: 1.Sprachpädagogische Arbeit mit den Kindern Die Kinder sollen durch die für Sprachbildungqualifizierte Fachkraftalltagsintegriert, zusätzlich zur gewöhnlich betreuenden Fachkraft,gefördert werden. Das bedeutet im Einzelnen: Es besteht eine emotionale und vertrauensvolle Beziehung der Kinder zu der Fachkraft. Die Förderung soll alltagsintegriert sein.Die Fachkraft wirkt so einerseits als Dialogpartner, andererseits auch als Sprachvorbild. Die Kinder werden über den gesamten Förderzeitraum, also über mehrere Jahre,von dieser Person zusätzlich begleitet. So ist es möglich,einedurch- gängigeSprachbildung zu verfolgen und zu unterstützen. 2.Qualifizierung und fachliche Begleitung des Teams und der Einrichtung Die Kompetenz des gesamten Teams soll gestärkt werden,umdie Umsetzung eines alltagstauglichen Sprachbildungskonzeptes in der Einrichtungzuerleichtern. 3.Zusammenarbeit mit den Eltern Die Zusammenarbeit mit den Eltern soll intensiviert werden. Die konkreten Maß- nahmen und Aktivitäten sind in Zusammenarbeit mit der Einrichtungsleitung festzu- legen. Dabei sind Schwerpunkte zu setzen, die sich an den Gegebenheiten der Ein- richtung und des Teams orientieren. § 3ANTRAGSBERECHTIGTETRÄGER-ZU FÖRDERNDEEINRICHTUNGEN (1) Antragsberechtigt sind Träger von KindertageseinrichtungenimStadtgebietKarlsru- he. (2) KindertageseinrichtungenkönnennachMaßgabe folgender Voraussetzungengeför- dert werden: StadtKarlsruhe Sozial-undJugendbehörde -3- DieEinrichtung ist in der Bedarfsplanung der Stadt Karlsruhe berücksichtigt. Die Einrichtung verfügt über eine gültige Betriebserlaubnis vom Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS). In der Einrichtungskonzeption ist Sprachbildungals Bestandteil vorgesehen. Die Einrichtung arbeitet auf der Grundlage eines Sprachbildungskonzepts, in das Kinder mit dem Eintritt in die Einrichtung einbezogen sind und das die Zu- sammenarbeit mit den Eltern vorsieht. Diese Konzeption ist bei Antragstellung vorzulegen. Die Einrichtung verfügt-ohne Schulkinder-über insgesamt mindestens 35 genehmigte Plätze. Die EinrichtungbetreutKindermit besonderem Sprachbildungsbedarf.Die Anzahl der Kinder mit besonderem Sprachbildungsbedarfermittelt die Einrich- tung selbst anhand Sprachstandserhebungen. Der verwendete Sprachstands- test muss geeignet sein. Der Antragsteller erklärt, dass eine Leitungskraft in angemessenem Umfang für Steuerungs-, Koordinierungs-und konzeptionelle Weiterentwicklungsauf- gaben zur Verfügung steht. Die Einrichtung erklärt die Bereitschaft zur Teilnahme an einem Qualitätszirkel „Sprachbildung“. § 4UMFANG DER ZUWENDUNG (1) Die Zuwendung wird alsProjektförderung in Form einerFestFehlbetragsfinanzie- rungbislängstens31.12.202031.08.2017gewährt. Eine Weiterleitung der Zuwendung an Dritte ist grundsätzlich ausgeschlossen. (2) Jeder geförderten Kindertageseinrichtung wird einFestBetrag proKalenderjahr Kindergartenjahrin Höhe von maximal25.000 Euro23.000 Euroals Zuwendung zur Verfügung gestellt.Ein Anspruch auf Zuwendung besteht nur für den Zeitraum der tatsächlichen Besetzung der geförderten Stelle. Bei Nichtbesetzung der Stel- le reduziertsich der Zuschuss anteilig für diesen Zeitraum. Zuschussfähig sind die tatsächlichen Kosten bis zur maximalen Fördergrenze in Höhe von 25.000 Euro. Bei einem unterjährigen Förderbeginn oder Förderende wird die Zuwendung je Kalen- dermonat entsprechend anteilig gewährt.Nicht verbrauchte Zuschüsse sind nach Ende des Förderzeitraums zurückzuzahlen. Anträge auf Nachfinanzierung auf- grund erhöhter Kosten können nicht berücksichtigt werden. StadtKarlsruhe Sozial-undJugendbehörde -4- Förderfähig sind pro Kindergartenjahr maximal 20.000 Euro Personalkosten, 2.500 Euro Sachmittelund500 Euro Overheadkosten. Gewährte städtische Zuwendungen nach dieser Richtlinie zählen zu den Zuschüssen nach § 8 Kindertagesbetreuungsgesetz Baden-Württemberg. (3) Zuwendungsfähig sind Personalausgaben für dieBeschäftigungeiner zusätzlichen, zur Sprachbildungin Deutsch qualifizierten Fachkraft oder einer Fachkraft,die sichmin- destens in der zweiten Hälfte einerQualifizierung befindetundin der Regelmit einem Beschäftigungsumfang mit der Hälfte der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit in der Einrichtungarbeitet. Die Qualifizierung muss mindestens 70 Unterrichtseinheiten (eine Unterrichtseinheit entspricht 45 Minuten) umfassen. Die Vergütungder Fachkraftist auf der Grundlage der jeweils einschlägigen Regelungen sovorzusehen, dass sie den besonderen Schwierigkeiten der zu übernehmenden Aufga- be angemessen ist (orientiert am Tarifvertrag für den öffentlichenDienstfür die Be- schäftigenim Sozial-und Erziehungsdienst(TVöD-SuE)in EntgeltgruppeS8b). Durch den Trägerkönnenfür die Sprachbildungauch bereits bei ihm beschäftigte Fach- kräfte eingesetzt werden, dieihre Arbeitszeit aufstocken odervon ihren bisherigen Tä- tigkeiten freigestellt und im Umfang dieser Freistellung durch zusätzliches Personal er- setzt werden. Weiterhin zuwendungsfähig sind damit verbundene Sach-und Honorarausgaben: Ein- richtungen sollen z.B. Teamfortbildungen durchführen. Ebenso zählen Kosten für eine intensivierte Elternarbeit zu den Sachausgaben. Gleiches gilt für die Anschaffung von Sachmitteln, wie z.B. Aufnahmegeräten, die für die Sprachbildungnotwendig sind. Eine Doppelförderung der Aufwendungen mit anderen Zuschüssen (z. B. nach der „Richtlinie der Stadt Karlsruhe für die Förderung von Kindertagesstätten und Kinderkrippen“) ist ausgeschlossen. (4)Der Umfang dergewährtenFörderungergibt sich aus einemschriftlichen Zuwen- dungsbescheid.Die Zuwendung wird dabeifrühestens ab dem 01.09.2015bis längstens 31.08.2017gewährt. § 5QUALITÄTSSICHERUNG (1) Die geförderten Einrichtungenlegen nach jedemFörderjahr (KalenderjahrKin- dergartenjahr)einen Tätigkeitsbericht sowieeinen Verwendungsnachweisvor, der aus einem zahlenmäßigen Nachweis sowie einem sachlichen Bericht besteht. Die Träger haben den Verwendungsnachweis spätestens bis zum31. März des auf den Bewilligungszeitraum folgenden Jahres der Sozial-und Jugendbehörde vorzulegen.Nach Vorlage der ordnungsgemäß ausgefüllten Verwendungs- nachweise wird der Zuschuss für das Förderjahr und ggf. ein Rückforderungsbe- StadtKarlsruhe Sozial-undJugendbehörde -5- trag festgesetzt.DerVerwendungsnachweis wird den Trägern von der Sozial- und Jugendbehörde zur Verfügung gestellt. (2) Zur fachlichen Begleitung, Fortbildung der Fachkräfte und Evaluation im Rahmen des Sprachbildungskonzeptes wird die Zusammenarbeit mit der PädagogischenHochschule Karlsruhe undden kirchlichen Fachschulen für Sozialpädagogikvereinbart. DieSprach- bildungskräfte sowie die Einrichtungsleitung oder deren Stellvertretung der geförderten Einrichtungen nehmen an den regelmäßig stattfindenden Sitzungen des Qualitätszirkels „Sprachbildung“ teil. Der Qualitätszirkeldokumentiert seine Arbeitund erstellt einen Abschlussbericht. § 6ANTRAGSTELLUNG (1) Die Anträge werdenvom Träger derEinrichtung gestellt. Die Anträge auf Förderung sind in schriftlicherFormvorzulegen. (2) Dem Antrag sind alle für die Beurteilung der Förderfähigkeit notwendigen Unterla- gen beizufügen. § 7AUSWAHL-UND ENTSCHEIDUNGSVERFAHREN (1)Die eingegangenen Anträge werden zunächst auf Förderfähigkeit geprüft.Aus den förderfähigenEinrichtungen erfolgt die Auswahl gemäß denFörderzielen. Dazu erstellt die Stadt Karlsruhe, Sozial-und Jugendbehörde, nach pflichtgemäßem Ermessen eine Prioritätenliste. Diese Liste berücksichtigt die Quote derKinder der Einrichtung ab3Jah- ren bis Schuleintrittmit Sprachbildungsbedarf, die Quote der Kinder, bei denen mindes- tens ein Elternteil einen eigenen Migrationshintergrund hat, die Gesamtkinderzahl der Einrichtung sowie die Quote der Beitragsbefreiungen.Ferner finden Qualität und Um- setzung des Sprachbildungskonzeptes im Sinne dieser Richtlinie, insbesondere bereits vorhandene Sprachbildungsstrukturen, Berücksichtigung. (2) Die Prioritätenliste wird, nach Vorberatung im Migrationsbeirat,vomJugendhilfeaus- schuss beschlossen. (3) Nach Beschlussfassungüber die Prioritätenliste im Jugendhilfeausschuss fertigt die Sozial-und Jugendbehörde einen Bewilligungsbescheid über die Förderung für jede Ein- richtung. Die Entscheidung über die Förderung erfolgt im Rahmen vorhandener Haus- haltsmittel.Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. § 8INKRAFTTRETEN Die aktualisierte Richtlinie trittam1. Januar 201701.09.2015in Kraft. Mit Inkrafttreten dieser Förderrichtlinie werden alle bisherigen Zuschussrichtlinien für diesen Förderbe- StadtKarlsruhe Sozial-undJugendbehörde -6- reich gegenstandslos.und ersetztdie am01.03.2012 in Kraft getretenen Richtli- nien für Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen in Karlsruhe.

  • Anlage 3 Berechnung Fortführung Sprachbildungskonzept
    Extrahierter Text

    Anlage 3 Finanzielle Auswirkungen bei der Fortführung des städtischen Sprachbildungsprogramms Förderung von 2 Einrichtungen im Zeitraum 01.01.2017 - 31.12.202050.000€50.000€50.000€50.000€ Förderung von 3 Einrichtungen im Zeitraum 01.01.2017 - 31.01.2017 (danach Förderung über Bundesprogramm "Sprach-Kitas") 6.250€0€0€0€ Ausweitung der Tutorien, kollegiale Fallberatung, Qualitätszirkel50.000€50.000€50.000€50.000€ Eigenmittel für Fachberatung (Differenz tatsächlicher Personalaufwand und Zuschuss Bund (32.000 Euro) - siehe ergänzende Erläuterungen Ziffer 4) 9.000€9.000€9.000€9.000€ jährlicher Gesamtaufwand115.250€109.000€109.000€109.000€ Einsparungen im Vergleich zum Haushaltsansatz (782.000€)666.750€673.000€673.000€673.000€ Finanzieller Aufwand2017201820192020

  • Antrag auf Genehmigung von Mehraufwendungen
    Extrahierter Text

  • Förderung Sprachbildung
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: 2017/0165 Verantwortlich: Dez.3 Förderung von Sprachbildung in Karlsruher Kindertageseinrichtungen – Aktuelle Entwick- lungen und Änderung der Förderrichtlinie für Sprachbildung in Kindertageseinrichtungen in Karlsruhe Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Jugendhilfeausschuss 15.03.2017 3 x vorberaten Migrationsbeirat 17.03.2017 2 x vorberaten Gemeinderat 25.04.2017 9 x Beschlussantrag 1. Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss und im Migrations- beirat  die Änderung der „Förderrichtlinie für Sprachbildung in Kindertageseinrichtungen in Karlsruhe“ unter Verlängerung der Bezuschussung der in städtischer Förderung verblei- benden Einrichtungen bis 31. Dezember 2020.  die Umschichtung der Finanzmittel für die zusätzliche Fachberatung des Bundespro- gramms „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ sowie die Verwendung der Finanzmittel für die Tutorien und den Qualitätszirkel gemäß Anlage 3. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen finanziellen Mittel für diese freiwillige Aufgabe in die Haushaltsplanung für den Doppelhaushalt 2019/2020 aufzunehmen, finan- ziert durch Einsparungen bei den Schülerhorten. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) nein x ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Jahr 2017: 115.250 € Jahr 2017: 115.250 € Ab 2018 jährlich: 109.000 € Haushaltsmittel stehen für das Jahr 2017 und 2018 in voller Höhe zur Verfügung Kontierungsobjekt: PSP-Element: 1.500.36.50.01.01.85 Kontenart: 43000000 Ergänzende Erläuterungen: Im HH-Plan 2017/2018 sind Einsparungen von 666.750 € bzw. 673.000 € möglich. ISEK-Karlsruhe-2020-relevant nein x ja Handlungsfeld: Sozialer Zusammenhalt und Bildung Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Ausgangslage Am 21. Oktober 2014 hat der Gemeinderat die Fortschreibung des städtischen Sprachbil- dungsprogramms vom 1. September 2015 bis 31. August 2017 beschlossen. Das Projekt war im September 2012 angelaufen und beinhaltete im Wesentlichen die Förderung einer zusätzlichen Fachkraft für Sprachbildung in 20 Karlsruher Kindertageseinrichtungen. Im Herbst 2014 musste noch davon ausgegangen werden, dass das Bundesprogramm „Offen- sive Frühe Chancen: Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)“ zum 31. Dezember 2015 auslaufen würde. Daher war die Aufnahme der 14 über dieses Projekt geförderten Einrichtungen ab 2016 mit städtischen Mitteln geplant. Im Sommer 2015 wurde bekannt, dass der Bund das bisherige Förderprogramm durch „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ ab 1. Januar 2016 ersetzen würde, was die ursprüngliche Planung obsolet machte. Das Bundesprogramm fördert, wie das städtische Sprachbildungsprogramm, eine halbe Stel- le für eine zusätzliche Fachkraft für Sprachbildung und ist ebenfalls auf alltagsintegrierte Sprachbildung für Kinder im Vorschulalter fokussiert. Aufgabe der Sprachbildungskraft ist in beiden Förderprogrammen die sprachpädagogische Arbeit mit den Kindern, die Qualifizie- rung und fachliche Begleitung des Teams sowie die Zusammenarbeit mit den Eltern. Wäh- rend seit dem 1. September 2015 über das städtische Sprachbildungsprogramm die Finan- zierung der 50%-Stelle der Fachkraft für Sprachbildung mit 23.000 Euro pro Jahr gefördert wird, sind es beim Bundesprogramm 25.000 Euro jährlich. Beim Bundesprogramm kommt darüber hinaus noch die Förderung einer halben Stelle für eine zusätzliche Fachberatung für Sprachbildung hinzu, wenn ein Einrichtungsverbund von 10 bis 15 Kitas zustande kommt. Zudem soll inklusive Bildung in den Einrichtungen intensiviert werden. Beim städtischen Sprachbildungsprogramm ist anstelle der zusätzlichen Fachberatung ein Qualitätszirkel Sprachbildung vorgesehen, mit dem Ziel, die qualitative Weiterentwicklung fachlich zu begleiten. Neben regelmäßigen Sitzungen der Lenkungsgruppe zählen zum Qua- litätszirkel fachlich angeleitete Tutorien, die zehnmal jährlich in Gruppen für maximal zehn Einrichtungen angeboten werden, unter Teilnahme der Fachkraft für Sprachbildung und der Einrichtungsleitung im Tandem. Die Ausschreibung für die Fortschreibung des städtischen Sprachbildungsprojekts erfolgte in den Monaten März bis April 2015. Der Zentrale Juristische Dienst der Stadt Karlsruhe hatte darauf hingewiesen, dass die bislang von der Stadt Karlsruhe und vom Bund geförderten Einrichtungen nicht per se weiter gefördert werden dürfen, sondern allen Kindertagesein- richtungen in Karlsruhe die Möglichkeit offen stehen muss, an einem Ausschreibungsverfah- ren teilzunehmen. Nach Bekanntgabe der Auflage des Bundesprogramms „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ wurden die Karlsruher Einrichtungen zur Teilnahme am Interessenbe- kundungsverfahren aufgefordert. Obwohl zahlreiche Karlsruher Einrichtungen daran teil- nahmen, darunter alle über das städtische Sprachbildungsprogramm geförderten, wurden nur acht berücksichtigt. Damit wurde die Mindestanzahl von zehn Einrichtungen für einen Karlsruher Fachberatungsverbund nicht erreicht, gleichzeitig ist der Anschluss an einen Fachberatungsverbund Voraussetzung für die Förderung der Fachkraft für Sprachbildung. Eine Lösung wurde dadurch erzielt, dass sich die katholischen und evangelischen Einrich- tungen Verbünden in Trägerschaft des Caritasverbandes beziehungsweise der Diakonie an- schlossen. Ein weiterer Fachberatungsverbund, bestehend aus Einrichtungen verschiedener Träger aus dem Stadt- und Landkreis Karlsruhe, wurde in Trägerschaft der Stadt Stutensee gegründet. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Schließlich legte die Grün-Rote Landesregierung kurzfristig für das Jahr 2016 noch ein För- derprogramm auf, über welches Einrichtungen gefördert wurden, die bis Ende 2015 am Bundesprogramm „Offensive Frühe Chancen: Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration“ teilgenommen hatten und nicht in das neue Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ aufgenommen worden waren. Hiervon waren drei Karlsruher Ein- richtungen betroffen. Die beschriebenen Entwicklungen hatten von September 2015 bis Dezember 2016 folgende Konsequenzen für die Förderung von Sprachbildung in Karlsruher Kitas: Art des Förderprogramms Anzahl Städtisches Sprachbildungsprojekt ab September 2015 20 Städtisches Sprachbildungsprojekt ab Januar 2016 6 Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ ab Januar 2016 8 Landesprogramm im Jahr 2016 3 37 2. Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ - Zweite Förderwelle für die Jahre 2017 bis 2020 Ende August 2016 wurde bekannt gegeben, dass das Bundeskabinett mit den Eckwerten für den Haushalt 2017 und dem Finanzplan bis 2020 zusätzliche Mittel für den Ausbau und die sprachliche Bildung in der Kindertagesbetreuung in Aussicht gestellt hat. Somit konnten weitere Einrichtungen und Fachberatungen bundesweit im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2020 im Rahmen einer zweiten Förderwelle des Bundesprogramms „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ gefördert werden. Die städtisch ge- förderten Einrichtungen wurden aufgefordert, sich am Interessenbekundungsverfahren zu beteiligen. Ende November 2016 erfolgte die Mitteilung aus Berlin, dass 44 Karlsruher Kitas ab dem 1. Januar 2017 antragsberechtigt sind, weitere sieben Einrichtungen kamen über ein Nach- rückverfahren ab Februar 2017 zum Zuge, sodass in den Jahren 2017 bis 2020 insgesamt 51 Einrichtungen über das Bundesprogramm "Sprach-Kitas" gefördert werden. Darunter sind 27 Einrichtungen, die bislang städtisch gefördert worden waren, 24 waren bislang oh- ne Förderung. Dies hat zur Folge, dass nur noch 2 Einrichtungen in städtischer Förderung verbleiben. Die zweite Förderwelle des Bundesprogramms bringt also gewaltige strukturelle Veränderung bei der Sprachbildung in Karlsruher Kindertageseinrichtungen mit sich und gleichzeitig eine deutliche Entlastung des städtischen Haushalts. Ab Bekanntgabe der antragsberechtigten Einrichtungen am 24. November 2016 bis zum Ende der Antragsfrist am 15. Dezember 2016 galt es, mit heißer Nadel Einrichtungsverbün- de für die zusätzliche Fachberatung zu stricken. Es stellte sich rasch heraus, dass die katholi- schen und evangelischen Einrichtungen - wie bei der ersten Förderwelle - eigene Einrich- tungsverbünde gründen würden. Für die verbleibenden Einrichtungen der übrigen Träger wurde in der Bürgermeisterkonferenz am 7. Dezember 2016 festgelegt, dass ein Einrich- tungsverbund für die zusätzliche Fachberatung in Trägerschaft der Stadt Karlsruhe einge- richtet werden soll. Damit konnten die Anträge fristgerecht unter Erfüllung aller erforderli- chen Kriterien eingereicht werden. Die Gesamtsituation ab 2017 stellt sich nach derzeitigem Stand wie folgt dar (siehe hierzu auch Anlage 1): Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Art des Förderprogramms Anzahl Bundesprogramm "Sprach-Kitas", 1. Förderwelle ab 1.1.2016 8 Bundesprogramm "Sprach-Kitas", 2. Förderwelle ab 1.1.2017 51 Städtisches Sprachbildungsprojekt ab 1.1.2017 2* Gesamtergebnis 61 * Im Januar 2017 werden noch drei weitere Einrichtungen über das städtische Sprachbildungsprojekt gefördert, da die Förderung über das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ im Rahmen des Nachrückverfahrens für diese Ein- richtungen erst zum 1. Februar 2017 beginnt. 3. Fortschreibung der „Förderrichtlinie für Sprachbildung in Kindertageseinrichtungen in Karlsruhe“ Vor dem Hintergrund der großen Entlastung des städtischen Haushalts durch den Wegfall von 27 zu fördernden Kindertageseinrichtungen ist geplant, die Förderung der beiden im städtischen Sprachbildungsprojekt Verbleibenden an das Bundesprogramm anzupassen. Die „Förderrichtlinie für Sprachbildung in Kindertageseinrichtungen in Karlsruhe“ (siehe Anlage 2a und 2b) soll daher neben redaktionellen Änderungen sowie Ergänzungen zum Abrech- nungsverfahren wie folgt geändert werden:  Verlängerung des Förderzeitraums bis 31.12.2020  Erhöhung der jährlichen Fördersumme für eine Fachkraft für Sprachbildung von 23.000 Euro auf 25.000 Euro jährlich, rückwirkend zum 1. Januar 2017.  Beibehaltung des Qualitätszirkels Sprachbildung und der Tutorien. Mit diesen Änderungen wird eine Gleichstellung der weiterhin städtisch zu fördernden Ein- richtungen mit den vom Bund geförderten „Sprach-Kitas“ erzielt. 4. Umschichtung der Finanzmittel für die zusätzliche Fachberatung des Bundespro- gramms „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ Wie im Abschnitt zur zweiten Förderwelle des Bundesprogramms „Sprach-Kitas“ beschrie- ben, wurde in der Bürgermeisterkonferenz am 7. Dezember 2016 festgelegt, dass die Pro- jektstelle für eine zusätzliche Fachberatung für Sprachbildung im Rahmen des Bundespro- gramms „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ in Trägerschaft der Stadt Karlsruhe eingerichtet werden kann. Der Fachpersonalkostenzuschuss über das Bundesprogramm beläuft sich auf 32.000 Euro jährlich. Die tatsächlich anfallenden Fachpersonalkosten für eine Fachkraft (0,5 VZÄ) in Ent- geltgruppe S17 TVöD, wie es die Förderrichtlinie des Bundes vorgibt, belaufen sich voraus- sichtlich allerdings auf rund 41.000 Euro pro Jahr. Um eine vollumfängliche Deckung der anfallenden Fachpersonalkosten zu erzielen, sollen 9.000 Euro jährlich aus dem ursprünglich vorgesehenen Haushaltsansatz für das städtische Sprachbildungsprogramm für die Projekt- laufzeit bis Ende 2020 zu Gunsten der Personalaufwendungen umgeschichtet werden. 5. Weiteres Vorgehen Auftaktveranstaltung "Karlsruher Kitas mit Sprachbildungsprofil" Die Berücksichtigung so vieler Karlsruher Kindertageseinrichtungen bei der zweiten Förder- welle des Bundesprogramms „Sprach-Kitas“ bewirkt große strukturelle Veränderungen. Um alle Fachkräfte für Sprachbildung gemeinsam mit den Einrichtungsleitungen, Trägervertre- tungen und Fachberatungen über die Neuerungen und das weitere Vorgehen zu informie- Ergänzende Erläuterungen Seite 5 ren und sich gegenseitig kennenzulernen, ist im April 2017 eine Auftaktveranstaltung "Karlsruher Kitas mit Sprachbildungsprofil" für alle 61 Einrichtungen geplant. Qualitätszirkel Sprachbildung Der Qualitätszirkel soll erhalten bleiben, allerdings unter anderer Konstellation als bislang. Über das Bundesprogramm wird für einen Einrichtungsverbund von 10 bis 15 Kitas eine zu- sätzliche Fachberatung finanziert. Inzwischen wurden insgesamt 51 Karlsruher Kitas bei der zweiten Förderwelle des Bundesprogramms berücksichtigt, 8 waren es bei der ersten För- derwelle. Ein Fachberatungsverbund der zweiten Förderwelle wird bei der Stadt Karlsruhe angesiedelt, die katholischen und evangelischen Kitas haben ihre eigenen Verbünde in Trä- gerschaft des Caritasverbandes beziehungsweise der Evangelischen Kirche in Karlsruhe ge- gründet. Angedacht ist, alle Fachberatungen in den Qualitätszirkel einzubinden, zusätzlich zu den Tutorinnen, des Vertreters der Fachschule für Sozialpädagogik „Agneshaus“, einer Vertretung des Büros für Integration sowie der Jugendhilfeplanung der Sozial- und Jugend- behörde. Aus dem Qualitätszirkel waren seit dem Kindergartenjahr 2013/2014 bis dato fachlich ange- leitete Tutorien hervorgegangen, denen die am städtischen Sprachbildungsprogramm teil- nehmenden Einrichtungen in insgesamt vier Gruppen zugeteilt worden waren. Teilnehmen- de an den Tutorien sind die Sprachbildungskräfte zusammen mit den Einrichtungsleitungen. Die Tutorien bilden einen wichtigen Baustein zur Qualitätsentwicklung der Sprachbildungs- maßnahmen in den Einrichtungen und werden von den Teilnehmenden hoch geschätzt. Dies belegen nicht nur die entsprechenden Ausführungen in den pro Förderjahr erstellten Sachberichten, sondern stellt auch das Ergebnis eines Interessenbekundungsverfahrens zur weiteren Fortführung der Tutorien in allen Gruppen dar. Diese künftig nur für die beiden in städtischer Förderung verbleibenden Einrichtungen an- zubieten, erscheint wenig sinnvoll. Es ist geplant, auch weiterhin die Tutorien anzubieten für alle 61 Karlsruher Kitas mit Sprachbildungsprofil. Die Teilnahme der vom Bund geförderten Einrichtungen soll auf freiwilliger Basis erfolgen. Falls sich trotz positiver Interessenbekun- dung de facto nicht genügend Einrichtungen für eine verbindliche künftige Teilnahme mel- den, wäre denkbar, für die in städtischer Förderung verbleibenden Kitas stattdessen kollegi- ale Beratung und Teambegleitung anzubieten. Um Doppelstrukturen zu vermeiden, bedarf es noch einer trägerübergreifenden Abstim- mung der Aufgaben der vom Bund geförderten zusätzlichen Fachberatung in den jeweiligen Einrichtungsverbünden in Abgrenzung zu den Tutorien. Künftiges Ziel der Tutorien könnte der trägerübergreifende kollegiale Austausch sein, während sich die Aufgaben der zusätzli- chen Fachberatung auf die fachlich-inhaltliche Weiterentwicklung der sprachpädagogischen Arbeit und der inklusiven Bildung fokussieren. Beides stellt einen wichtigen Beitrag zur Qua- litätsentwicklung dar. Für die Ausweitung der Tutorien auf alle 61 Karlsruher Kitas mit Sprachbildungsprofil bezie- hungsweise die Neuorganisation des Qualitätszirkels ist es notwendig, zusätzliche Finanzie- rungsmittel zur Verfügung zu stellen. Aus dem für das städtische Sprachbildungsprojekt vorgesehenen Haushaltsansatz sollen daher künftig 50.000 Euro zusätzlich für die Tutorien, kollegiale Fallberatungen und den Qualitätszirkel genutzt werden. 6. Fazit Es ist sehr zu begrüßen, dass ab 2017 mit 61 Einrichtungen fast ein Drittel der Karlsruher Kitas ein Sprachbildungsprofil haben werden. Vor dem Hintergrund, dass in Karlsruhe in 35,9 % der Familien vorrangig eine andere Sprache als Deutsch gesprochen wird und im Jahr 2014 knapp ein Drittel aller Kinder im Vorschulalter einen Migrationshintergrund auf- Ergänzende Erläuterungen Seite 6 wiesen, stellt die Investition in vorschulische Sprachbildung einen wichtigen Beitrag zur Chancengleichheit und Bildungsteilhabe dar. Studien zeigen aber auch, dass bei Kindern mit deutscher Herkunftssprache ebenfalls ein zunehmender Sprachbildungsbedarf festzustellen ist. So positiv Förderprogramme zu bewerten sind, wäre es wünschenswert und nachhaltiger, wenn Sprachbildung im Vorschulalter zu einer dauerhaften Leistung werden würde für alle Kindertageseinrichtungen. Dies könnte der Fall sein, wenn die geplante Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (Achtes Buch Sozialgesetzbuch – SGB VIII) vom Bundestag verab- schiedet werden wird. In Referentenentwürfen hierzu ist diskutiert worden, die Sicherstel- lung alltagsintegrierter Sprachbildung mit in § 22 Grundsätze der Förderung aufzunehmen. Derzeit ist zwar offen, wann das Reformvorhaben umgesetzt werden wird, aber falls alltags- integrierte Sprachbildung zu einer gesetzlichen Pflichtleistung werden würde, bräuchte es keine Förderprogramme mehr. 7. Finanzielle Auswirkungen Die in der Beschlussvorlage erläuterten finanziellen Auswirkungen können der Anlage 3 entnommen werden. Durch die Ausweitung des Bundesprogramms „Sprach-Kitas“ können trotz der unter den Ziffern 3 bis 6 beschriebenen Qualitäts- und Förderverbesserungen Ein- sparungen gegenüber dem eingeplanten Haushaltsansatz im Jahr 2017 in Höhe von 666.750 Euro und im Jahr 2018 in Höhe von 673.000 Euro erzielt werden. Diese Mittel können zur Finanzierung des Weiteren notwendigen Ausbaus von Kindertages- einrichtungen in Karlsruhe herangezogen werden (siehe Beschlussvorlage zu TOP 2 des Ju- gendhilfeausschusses beziehungsweise TOP X des Gemeinderates). Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss und im Migrati- onsbeirat  die Änderung der „Förderrichtlinie für Sprachbildung in Kindertageseinrichtungen in Karlsruhe“ unter Verlängerung der Bezuschussung der in städtischer Förderung verblei- benden Einrichtungen bis 31. Dezember 2020.  die Umschichtung der Finanzmittel für die zusätzliche Fachberatung des Bundespro- gramms „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ sowie die Verwendung der Finanzmittel für die Tutorien und den Qualitätszirkel gemäß Anlage 3. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen finanziellen Mittel in die Haushaltspla- nung für den Doppelhaushalt 2019/2020 aufzunehmen, finanziert durch Einsparungen bei den Schülerhorten.

  • Abstimmungsergebnis_TOP 9
    Extrahierter Text

  • Protokoll TOP 9
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 37. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 25. April 2017, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 10. Punkt 9 der Tagesordnung: Förderung von Sprachbildung in Karlsruher Kinder- tageseinrichtungen – Aktuelle Entwicklungen und Änderungen der Förderricht- linie für Sprachbildung in Kindertageseinrichtungen in Karlsruhe Vorlage: 2017/0165 Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss und im Migrationsbeirat  die Änderung der „Förderrichtlinie für Sprachbildung in Kindertageseinrichtun- gen in Karlsruhe“ unter Verlängerung der Bezuschussung der in städtischer För- derung verbleibenden Einrichtungen bis 31. Dezember 2020.  die Umschichtung der Finanzmittel für die zusätzliche Fachberatung des Bundes- programms „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ sowie die Verwendung der Finanzmittel für die Tutorien und den Qualitätszirkel gemäß Anlage 3. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen finanziellen Mittel in die Haus- haltsplanung für den Doppelhaushalt 2019/2020 aufzunehmen, finanziert durch Einsparungen bei den Schülerhorten. Abstimmungsergebnis: Bei 45 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen mehrheitlich zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 9 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Jugendhilfeausschuss und im Migrationsbeirat. Stadtrat Bernhard (AfD): Wir können dem Antrag leider nicht zustimmen, so sinnvoll wir die Maßnahme auch finden. Grundsätzlich ist es völlig richtig, was hier gemacht wird. Das Problem ist nur die Finanzierung. Gerade eben haben wir im Tagesordnungs- punkt davor für den Ausbau von Kita-Plätzen gestimmt. Auf der anderen Seite wollen wir jetzt das nächste Projekt mit Einsparungen fördern, die bei Schülerhorten gemacht werden. Es ist doch aberwitzig zu sagen, auf der einen Seite bauen wir die Vollbetreu- ung von Ein- bis Sechsjährigen aus, sorgen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Auf der anderen Seite sagen wir aber, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, wenn es dann in die Schule geht, denn sechsjährige Kinder müssen auch noch betreut werden, - 2 - ist nicht so wichtig. Da finanzieren wir lieber andere Dinge dafür. Es ist eine Tatsache, dass in Karlsruhe viele Hundert Schülerhortplätze nach wie vor fehlen, dass nicht genü- gend Betreuungsplätze da sind, dass auch die Ganztagesschulen das nicht auffangen können. Deshalb denken wir nicht, dass es richtig ist, dass wir weniger in Schülerhorte investieren müssen sondern gerade mehr. Nicht gerade diese Mittel sollten dafür ver- wendet werden, um dann die Vereinbarkeit von Familie und Beruf während der Grund- schule wieder ad absurdum zu führen. Wir geben eine Menge Geld für Ein- bis Sechs- jährige aus, was gut und richtig ist, und danach nicht mehr genügend Geld, damit je- der, der in Karlsruhe einen Hortplatz braucht, auch einen bekommt. Deswegen können wir hier nicht zustimmen. Ansonsten ist es eine sehr gute und sinnvolle Maßnahme. Der Vorsitzende: Ich möchte darauf hinweisen, dass es durch den Einsatz von 115.000 bzw. 109.000 Euro gelingt, insgesamt Bundesmittel von rund 670.000 Euro zusätzlich pro Jahr zu akquirieren. Ich glaube, das ist eine tolle Quote. Ich will jetzt nichts Ihrer Darstellung des Ausbaus der Ganztagsgrundschulen entgegen halten. Das können wir an anderer Stelle noch einmal vertiefter diskutieren. Wir kommen zur Abstimmung. – Das ist eine sehr deutliche Mehrheit. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 15. Mai 2017