Einführung einer Benutzungsordnung und Änderung der Entgeltordnung ab 01.04.2017 für Räumlichkeiten in öffentlichen Gebäuen und in der Begegnungsstätte im Ortsteil Grötzingen
| Vorlage: | 2017/0147 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 23.02.2017 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Grötzingen |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 14.03.2017
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: 2017/0147 Verantwortlich: Dez. 1 Einführung einer Benutzungsordnung und Neufassung der Entgeltordnung ab 01.04.2017 für Räumlichkeiten in öffentlichen Gebäuden und in der Begegnungsstätte im Ortsteil Gröt- zingen Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ausschuss II – Ortsverwal- tung Grötzingen 19.09.2016 1 x Zustimmung Ortschaftsrat Grötzingen 26.10.2016 6 x Zustimmung Ortschaftsrat Grötzingen 25.01.2017 3 x Zustimmung Hauptausschuss 07.03.2017 5 x vorberaten Gemeinderat 14.03.2017 7 x genehmigt Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt die in Anlage 1 dargestellte Benutzungsordnung sowie die in der Anlage 2 dargestellte Entgeltordnung für Räumlichkeiten in öffentlichen Gebäuden und der Begegnungsstätte. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) nein X ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Mehrerträge von ca. 15.000 € pro Jahr Haushaltsmittel stehenWählen Sie ein Element aus. Kontierungsobjekt:Wählen Sie ein Element aus. Kontenart: 3300.0000 Ergänzende Erläuterungen: 1.150.11.24.02.05 1.150.11.24.02.15 ISEK-Karlsruhe-2020-relevant X nein ja Handlungsfeld: Wählen Sie ein Element aus. Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein X ja durchgeführt am 26.10.2016/25.01.2017 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Entgeltordnung für Räumlichkeiten in öffentlichen Gebäuden und in der Begegnungsstätte im Ortsteil Grötzingen wurde letztmals zum 01.01.2015 an die allgemeine Kostenentwicklung angepasst. In der praktischen Umsetzung zeigte sich, dass konkretisierende Ergänzungen sowie eine Benutzerordnung notwendig sind. Bislang waren Regelungen zur Benutzung für Räumlichkeiten in öffentlichen Gebäuden und in der Begegnungsstätte nur in den Mietverträgen enthalten, die allerdings erst nach verbindlicher Buchung eines Raumes abgeschlossen wurden. Um Interessenten von Räumen über grundle- gende Regelungen zur Nutzung bereits im Vorfeld zu informieren und um die Mietverträge auf das Wesentliche zu kürzen, wurde eine Benutzungsordnung erstellt. Diese beinhaltet folgende allgemein gültige Regelungen, die sowohl für Einzel- als auch Dauernutzungen gelten: a) Festlegung der Nutzungsberechtigung (§ 1 Nutzungsberechtigung und § 2 Private Anmietung) b) Zeiten der Überlassung (§ 3, § 8 Überlassungsbeginn und -ende) c) Regelungen zur Antragstellung (§ 4 Schriftlicher Antrag) d) Kriterien für die Überlassung einschließlich Hinweise zum Entgelt ( § 5 Überlassungsbedingungen, § 6 Nutzungsentgelt, § 7 Ausschlussgründe für die Überlassung, § 9 Hausrecht) e) Regelungen zur Personenanzahl (§ 10 Platzkapazität, Bestuhlungsplan) f) Ordnungsvorschriften und Haftung (§ 11 und § 12) Im Rahmen des Haushaltsstabilisierungsprozesses Karlsruhe sind die Entgelte für alle zu vermie- tenden Räume der Ortsverwaltung ab 2017 neu anzupassen (siehe Maßnahmen M9, M10 und M11 der Ortsverwaltung Grötzingen). Diese Entgelte wurden in einer Entgeltordnung zusam- mengefasst und von der Höhe her dem gesamtstädtischen Rahmen im Vergleich zu anderen Ortsverwaltungen angepasst. Die neu erarbeitete Benutzungs- und neugefasste Entgeltordnung gliedern sich nun wie folgt in den Anlagen: Anlage 1) Benutzungsordnung für Räumlichkeiten in öffentlichen Gebäuden und in der Begegnungsstätte im Ortsteil Grötzingen Anlage 2) Entgelte für Räumlichkeiten in öffentlichen Gebäuden und in der Begegnungs- stätte im Ortsteil Grötzingen Anlage 3) Synopse Entgelte bisher/neu Anlage 4) Kostendeckungsgrade Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt die in Anlage 1 dargestellte Benutzungsordnung sowie die in der Anlage 2 dargestellte Neufassung der Entgeltordnung für Räumlichkeiten in öffentlichen Ge- bäuden und der Begegnungsstätte.
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Anlage 1 Seite 1 von 4 Benutzungsordnung für Räumlichkeiten in öffentlichen Gebäuden und in der Begegnungsstätte im Ortsteil Grötzingen Die Begegnungsstätte Grötzingen sowie Räumlichkeiten im Rathaus-Nebengebäude - außer Verwaltungsräume – sollen das gesellschaftliche Leben und das Vereinsleben im Ortsteil Grötzingen unterstützen, fördern und aktivieren. Sie dienen auch zur Förderung der Bildung und Kultur. Die Räumlichkeiten stehen daher insbesondere den örtlichen Vereinen, Institutionen und Organisationen sowie der Bürgerschaft gegen Entgelt zur Verfügung. § 1 Nutzungsberechtigung Die oben genannten Räumlichkeiten können an Vereine, Verbände, Stiftungen, Organisationen und Unternehmen insbesondere mit Sitz in Karlsruhe – in erster Linie jedoch den örtlichen Vereinen in Grötzingen - für das Durchführen von Veranstaltungen und Seminaren überlassen werden. Ein Rechtsanspruch auf Überlassung der Räumlichkeiten besteht nicht. § 2 Private Anmietung Die Überlassung der Räume an Bürgerinnen und Bürger für private Veranstaltungen kann erfolgen, soweit Räume nicht durch die Nutzungsberechtigten im Sinne des § 1 belegt sind. § 3 Zeiten der Überlassung Die Überlassung der Räume erfolgt werktags in der Zeit von 9 Uhr bis 22 Uhr. Die Räume sind spätestens bis 22 Uhr zu räumen. In den festgelegten Sommerferien erfolgt keine Überlassung der Räume. Eine in Ausnahmefällen länger als 22 Uhr dauernde Belegung, die Benutzung an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie während der Sommerferien bedarf einer besonderen Genehmigung durch die Ortsverwaltung Grötzingen. § 4 Schriftlicher Antrag Ein Antrag auf Überlassung der Räumlichkeiten ist schriftlich (auch per E-Mail) durch den jeweils Vertretungsberechtigten des Vereins beziehungsweise der Institution rechtzeitig bei der Ortsverwaltung Grötzingen zu beantragen. Soweit Inventar ausgeliehen wird, ist dies ebenfalls schriftlich zu beantragen. § 5 Überlassungsbedingungen Die Bedingungen dieser Benutzungsordnung sind Bestandteil des Mietvertrages zwischen Benutzer oder Benutzerin und der Ortsverwaltung Grötzingen. Anlage 1 Seite 2 von 4 Sie werden durch die Benutzerin oder den Benutzer mit Unterschrift unter den Mietvertrag anerkannt. § 6 Nutzungsentgelt Die jeweiligen Benutzungsentgelte sowie Stornierungsgebühren, werden in der jeweils gültigen Fassung der Entgeltordnung der Ortsverwaltung Grötzingen geregelt. Besondere Reinigungskosten werden separat in Rechnung gestellt. Laufende Unterhaltungs- und Reinigungsarbeiten sind in § 4 des Mietvertrages geregelt. § 7 Ausschlussgründe für die Überlassung Die Ortsverwaltung Grötzingen ist berechtigt, die Überlassung der Räume aus wichtigem Grund zu versagen, insbesondere - wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller das Entgelt für zurückliegende Überlassungen nicht entrichtet hat. - wenn die Ortsverwaltung Grötzingen/Stadt Karlsruhe die Räume für die Durch- führung eigener Veranstaltungen, insbesondere bei Wahlen oder ähnlichem benötigt - wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller sich bei vergangenen Veranstaltungen in den Räumlichkeiten als unzuverlässig erwiesen hat, indem sie oder er gegen die Vorschriften im Mietvertrag beziehungsweise der Benutzungsordnung verstoßen hat. § 8 Überlassungsbeginn und -ende Die Überlassung der Räumlichkeiten beziehungsweise deren Inanspruchnahme darf erst mit Abschluss des schriftlichen Mietvertrages und nach Zugang von diesem bei der Ortsverwaltung Grötzingen erfolgen. Der konkrete Mietbeginn sowie das Mietende ergeben sich aus dem Mietvertrag. § 9 Hausrecht Die Hausmeister oder andere Beauftragte der Stadt Karlsruhe üben in Vertretung - der Stadt Karlsruhe - der Ortsverwaltung Grötzingen oder - der Ortsvorsteherin oder des Ortsvorstehers das Hausrecht aus. § 10 Platzkapazität, Bestuhlungsplan Die Nutzerinnen oder die Nutzer verpflichten sich, nicht mehr Personen in einen Raum zu lassen, als zulässige Sitzplätze beziehungsweise Stehplätze vorhanden sind. Bei öffentlichen oder bei großen Veranstaltungen mit mehr als 200 Personen sind Eintrittskarten auszugeben. Bei Veranstaltungen mit mehr als 200 Teilnehmern sind außerdem die Vorschriften der Versammlungsstättenverordnung zu beachten. Die Anlage 1 Seite 3 von 4 Einrichtung der Räume (Bestuhlung, Podium usw.) ist Sache der Benutzerin oder des Benutzers. Sie hat im Einvernehmen mit der Ortsverwaltung Grötzingen bei Veranstaltungen mit mehr als 200 Teilnehmern nach einem vom städtischen Bauordnungsamt genehmigten Bestuhlungsplan zu erfolgen. Die Benutzerinnen oder Benutzer haben den notwendigen Aufsichts- und Kontrolldienst und gegebenenfalls das Personal für die Garderobe zu stellen. § 11 Besondere Ordnungsvorschriften 1. Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes haben im Gebäude Gültigkeit. 2. Es gelten die Vorschriften des Brandschutzes, insbesondere ist - Rauchen und - offenes Feuer in allen Räumen untersagt. 3. Die Bedienung der Regelungstechnik für Beleuchtungs-, Heizungs-, Ton- und weitere elektrischen Anlagen ist den Benutzern grundsätzlich untersagt. Sie ist ausschließlich Sache des Hausmeisters. Soweit die baulichen Voraussetzungen vorliegen und von Nutzenden (insbesondere Dauernutzungen) eine zuverlässige Aufsichtsperson (zum Beispiel Kursleitung) benannt wird, kann ausnahmsweise mit diesem Nutzenden die Übertragung der Schlüsselgewalt vertraglich vereinbart werden. In diesem Fall kann die Aufsichtsperson verpflichtet werden, eine ordnungsgemäße Benutzung und eine etwaige Bedienung technischer Einrichtungen sicherzustellen. 4. Sofern Nutzenden Schlüssel für Räume oder sonstige Einrichtungen übergeben werden, sind sie für die Dauer der Überlassung der Schlüssel für den ordnungs- gemäßen Verschluss dieser Räume und Einrichtungen verantwortlich. 5. Der Vertrieb von Waren jeglicher Art innerhalb der Räume ist nicht gestattet. Über etwaige Ausnahmen (bei Veranstaltungen) entscheidet auf Antrag die Ortsverwaltung Grötzingen. Für die Entsorgung der anfallenden Abfälle ist der Benutzer verantwortlich. Für die notwendige gaststättenrechtliche Erlaubnis der Veranstaltung wird um rechtzeitige Abstimmung mit der Ortsverwaltung, Bürgerbüro, Rathausplatz 2, gebeten. Die Hausmeister sind angewiesen, den Vertrieb von Waren erst nach Vorlage der gaststättenrechtlichen Erlaubnis zuzulassen. 6. Die Einrichtung eines eventuell erforderlichen Sanitätsdienstes ist über das Deutsche Rote Kreuz (DRK), Ortsverein Karlsruhe-Grötzingen, zu veranlassen. 7. Für Veranstaltungen mit Musikaufführung beziehungsweise Musikwiedergabe besteht eine Meldepflicht des Veranstalters beziehungsweise des Benutzers gegenüber der GEMA, Gesellschaft für musikalische Aufführungsrechte. 8. Bei sämtlichen Veranstaltungen ist dafür Sorge zu tragen, dass Ruhestörungen in der Nachbarschaft vermieden werden. Anlage 1 Seite 4 von 4 § 12 Haftung 1. Die Nutzerin oder der Nutzer haftet für alle Schäden, die der Ortsverwaltung Grötzingen an den überlassenen Räumlichkeiten samt Einrichtungen , Nebenräumen, Geräten und Zufahrtswegen durch die Benutzung – auch durch Dritte - entstehen, soweit es sich nicht im unvermeidliche, übliche Abnutzungserscheinungen handelt. 2. Die Ortsverwaltung Grötzingen ist berechtigt, die von der verursachenden Person zu vertretenden Schäden, Veränderungen oder Verluste auf deren Kosten zu beheben. Alle erforderlichen Schadensbeseitigungskosten sind von der nutzenden beziehungsweise verursachenden Person zu tragen. 3. Für Geld, Wertsachen, Garderobe und sonstige von Nutzerinnen und Nutzern oder Besucherinnen und Besuchern eingebrachten Gegenständen übernimmt die Ortsverwaltung Grötzingen keine Haftung. Die vorstehende Benutzungsordnung tritt am 01.04.2017 in Kraft und ersetzt die bisher gültigen Regelungen vom 01.04.2014 und 01.01.2015. Karlsruhe-Grötzingen, den XX.XX.XXXX Ortsvorsteherin
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Anlage 2 Seite 1 von 2 Entgeltordnung für Räumlichkeiten in öffentlichen Gebäuden und in der Begegnungsstätte im Ortsteil Grötzingen (gültig ab 01.04.2017) Für die Vermietung von Räumlichkeiten in öffentlichen Gebäuden und der Begegnungsstätte Grötzingen werden gemäß § 6 der Benutzungsordnung für Räumlichkeiten in öffentlichen Gebäuden und in der Begegnungsstätte der Ortsverwaltung Grötzingen Entgelte entsprechend der nachfolgenden Entgeltordnung erhoben. Die Entgeltordnung gliedert sich in Entgelte für folgende Bereiche: a) Raumnutzung (einmalige Veranstaltungen) b) Nebenleistungen c) Dauernutzer Alle Preise sind Nettopreise. Die derzeit gültige Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet und gesondert ausgewiesen. Nutzer, die von der Umsatzsteuer befreit sind, müssen nur auf die Betriebskosten und Nebenleistungen Umsatzsteuer entrichten. Bei Veranstaltungen mit Eintrittsentgelten wird der Nutzer in der Regel wirtschaftlich tätig und die Befreiung entfällt. 1. Entgelte für Raumnutzung (einmalige Veranstaltungen) RATHAUS und RATHAUSNEBENGEBÄUDE RATHAUS Gesamt Bürgersaal (vorrangig für Ortsverwaltung - nur auf Anfrage) 4 Stunden 70 € Tagespauschale (ab 5 Stunden) 100 € RATHAUSNEBENGEBÄUDE Seminarraum 1 pro angefangene Stunde 16 € Tagespauschale (ab 5 Stunden) 80 € Seminarraum 2 pro angefangene Stunde 7 € Tagespauschale (ab 5 Stunden) 35 € Mehrzweckraum pro angefangene Stunde 10 € Tagespauschale (ab 5 Stunden) 50 € BEGEGNUNGSSTÄTTE Grötzingen Miete Betriebskosten Gesamt Saal mit Foyer, Bühne, Empore und Künstlerraum die ersten 4 Stunden 150 € 200 € 350 € Jede weitere angefangene Stunde 20 € 20 € 40 € Nidda-, Grezzo-, Künstler-, Augustaraum, Foyer, Bühne die ersten vier Stunden 30 € 35 € 65 € jede weitere angefangen Stunde 10 € 8 € 18 € STUNDENPAUSCHALE für Auf- und Abbau, Proben* 25 € * Örtlichen Vereinen, Stiftungen, Kirchen, Schulen, politischen Parteien und Wählergemeinschaften sowie gemeinnützigen Organisationen steht der gemietete Raum oder die gemieteten Räume für Auf- oder Abbau vor oder nach der Veranstaltung ein Tag pro Jahr kostenfrei zur Verfügung. Anlage 2 Seite 2 von 2 Das Nutzungsentgelt setzt sich aus einem Miet- und einem Betriebskostenanteil zusammen. Der Betriebskostenanteil beinhaltet alle Nebenkosten bis auf in Ziffer 2 genannten Nebenleistungen. Bei einem Rücktritt innerhalb von 14 Tagen vor dem gebuchten Termin, werden 50% des laut Mietvertrag zu berechnenden Entgelts laut Entgeltordnung in Rechnung gestellt (§ 7 Mietvertrag für Einzelnutzung). 2. Entgelte für Nebenleistungen für alle Räume Lfd. Nr. Nebenleistung Basis Preis 1 Beamer Je Tag 25 € 2 Flipchart Je Tag 20 € 3 Funkmikrofone Je Stück & Tag 30 € 4 Leinwand Je Tag 50 € 5 Mikrofon- und Lautsprecheranlage* Je Stunde 35 € 6 Rednerpult (inkl. Standmikrofon) Je Tag 10 € 7 Scheinwerferanlage für Bühne* Je Stunde 40 € 8 Stellwände (je Element) Je Tag 10 € 9 Fachpersonal (Hausmeister)** Je Stunde 57 € * Reine Betriebszeit ** derzeit gültiger Verrechnungssatz der Stadt Karlsruhe gem. § 2 des Benutzungsvertrages Weitere Nebenleistungen können auf Anfrage vermittelt werden. Die Entgelte für Nebenleistungen werden mit den Betriebskosten abgerechnet. 3. Entgelte für Dauernutzer Eine Dauernutzung liegt bei Abschluss eines Vertrages für nachstehend genannte Räume mit einer regelmäßigen Nutzung (mindestens 1 x im Monat) und einer Vertragslaufzeit von mindestens einem Jahr vor. Die Abrechnung dieser Nutzung erfolgt vierteljährlich nachträglich entsprechend der aktuellen Belegungsübersicht / des aktuellen Mietvertrages und nicht entsprechend der tatsächlichen Belegung. Die Miete wird auch dann erhoben, wenn die Räume zeitweilig vom Mieter nicht benutzt werden. Ausgenommen sind Zeiten, in denen der Vermieter die Benutzung ausschließt (z.B. Ferienschließzeiten). Für eine Kündigung vor Ablauf des Vertrages wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 € berechnet (siehe § 7 Mietvertrag für Dauernutzer). Lfd.Nr. Raum/Räume Miete Betriebskosten Gesamt Entgelte für gem. Vereine und Stiftungen: - Preisangabe pro Stunde- a) Rathaus-Nebengebäude Begegnungsstätte: Nidda-, Grezzo-, Augustaraum 1,50 € 1,00 € 2,50 € b) Begegnungsstätte: Bühne 1,50 € 2,00 € 3,50 € c) Begegnungsstätte: Künstlerraum 1,00 € 0,80 € 1,80 € Entgelte für sonstige Nutzer a) Rathaus-Nebengebäude: Seminarraum 2 3,00 € 2,00€ 5,00 € b) Rathaus-Nebengebäude: Mehrzweckraum Begegnungsstätte: Nidda-, Grezzo-, Augustaraum 4,50 € 3,50 € 8,00 € c) Begegnungsstätte: Bühne 5,50 € 4,50 € 10,00 € d) Begegnungsstätte: Künstlerraum 4,00 € 3,00 € 7,00 €
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Anlage 3Seite 1 Entgeltordnungen Ortverwaltung GrötzingenSYNOPSE NEU ab 01.04.2017 Aktuell bis 31.03.2017 1. ENTGELTE FÜR RAUMNUTZUNG (EINMALIGE VERANSTALTUNGEN) RATHAUS und RATHAUSNEBENGEBÄUDE RATHAUS: Gesamt Gesamt 4 Stunden 70 € (6 € pro Stunde)24 € Tagespauschale (ab 5 Stunden) 100 € 30 € RATHAUSNEBENGEBÄUDE: Seminarraum 1 pro angefangene Stunde 16 € 10 € Tagespauschale (ab 5 Stunden) 80 € 50 € Seminarraum 2 pro angefangene Stunde 7 € 5 € Tagespauschale (ab 5 Stunden) 35 € 25 € Mehrzweckraum pro angefangene Stunde 10 € 6 € Tagespauschale (ab 5 Stunden) 50 € 30 € BEGEGNUNGSSTÄTTE Grötzingen MieteBetriebskostenGesamt MieteBetriebskostenGesamt Saal mit Foyer, Bühne, Empore und Künstlerraum die ersten 4 Stunden 150 €200 €350 € 150 € 200 € 350 € jede weitere angefangene Stunde 20 €20 €40 € 10 € 10 € 20 € Nidda-, Grezzo-, Künstler-, Augustaraum, Foyer, Bühne die ersten 4 Stunden 30 €35 €65 € 30 € 35 € 65 € jede weitere angefangene Stunde 10 €8 €18 € 5 € 5 € 10 € Stundenpauschale für Auf- und Abbau, Proben*25 € --- Bürgersaal (vorrangig für Ortsverwaltung - nur auf Anfrage) *Örtlichen Vereinen, Stiftungen, Kirchen, Schulen, politischen Parteinen und Wählergemeinschaften sowie gemeinnützigen Organisationen steht der gemietete Raum oder die gemieteten Räume für Auf- und Abbau vor oder nach der Veranstaltung ein Tag pro Jahr kostenfrei zur Verfügung. Bei einem Rücktritt innerhalb von 14 Tagen vor dem gebuchten Termin, werden 50 % des laut Mietvertrages zu berechnenden Entgelt in Rechnung gestellt 2. Entgelte für Nebenleistungen für alle Räume Seite 2 Nebenleistung BasisPreis Preis 1 Beamer je Tag 25 € 25 € 2 Flipchart je Tag 20 € - 3 Funkmikrofone je Stück & Tag 30 € - 4 Leinwand je Tag 50 € 10 € 5 Mikrofon- und Lautsprecheranlage* je Stunde 35 € - 6 Rednerpult (inkl. Standmikrofon) je Tag 10 € - 7 Scheinwerferanlage für Bühne* je Stunde 40 € - 8 Stellwände (je Element) je Tag 10 € 5 € 9 Fachpersonal (Hausmeister)** je Stunde 57 € 56 € * Reine Betriebszeit ** derzeit gültiger Verrechnungssatgz der Stadt Karlsruhe 3. Entgelte für Dauernutzer Entgelte für gem. Vereine und Stiftungen: MieteBetriebskostenGesamt MieteBetriebskostenGesamt a) Rathaus-Nebengebäude Begegnungsstätte: Nidda-, Grezzo-, Augustaraum1,50 €1,00 €2,50 € 1,20 € 0,80 € 2,00 € b) Begegnungsstätte: Bühne1,50 €2,00 €3,50 € 1,00 € 2,00 € 3,00 € c) Begegnungsstätte: Künstlerraum1,00 €0,80 €1,80 € 0,70 € 0,50 € 1,20 € Entgelte für sonstige Nutzer a) Rathaus-Nebengebäude: Seminarraum 23,00 €2,00 €5,00 € --- b) Rathaus-Nebengebäude: Mehrzweckraum Begegnungsstätte: Nidda-, Grezzo-, Augustaraum4,50 €3,50 €8,00 € 3,00 € 3,00 € 6,00 € c) Begegnungsstätte: Bühne 5,50 €4,50 €10,00 € 3,00 € 3,00 € 6,00 € d) Begegnungsstätte: Künstlerraum4,00 €3,00 €7,00 € 3,00 € 3,00 € 6,00 € Eine Dauernutzung liegt bei Abschluss eines Vertrages der unter Punkt 3 genannten Räume mit einer regelmäßigen Nutzung (mindestens 1 x pro Monat) und einer Vertragslaufzeit von mindestens einem Jahr vor. Die Abrechnung dieser Nutzung erfolgt vierteljährlich nachträglich, entsprechend der aktuellen Belegübersicht oder des aktuellen Mietvertrages und nicht entsprechend der tatsächlichen Belegung. Die Miete wird auch dann erhoben, wenn die Räume zeitweilig vom Mieter nicht benutzt werden. Ausgenommen sind Zeiten, in denen der Vermieter die Benutzung ausschließt (z.B. Ferienschließzeiten). Für eine Kündigung vor Ablauf des Vertrages wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 € berechnet.
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Anlage 4 Entgeltordnungen Ortverwaltung GrötzingenKOSTENDECKUNGRADE 2016201720182019202020212022 A) Einnahmen Begegnungsstätte Kostenart 33210000 Benutzungsentgelte 50.160 €50.160 €50.160 €50.160 €50.160 €50.160 €50.160 € Begegnungsstätte Kostenart 38119000 Interne Leistungsverrechnung 7.540 €7.540 €7.540 €7.540 €7.540 €7.540 €7.540 € Maßnahme M 96.000 €8.000 €8.000 €16.000 €16.000 €16.000 € Maßnahme M 10 3.000 €4.000 €4.000 €9.500 €9.500 €9.500 € Summe57.700 €66.700 €69.700 €69.700 €83.200 €83.200 €83.200 € Rathäuser Kostenart 33210000 1.510 €1.510 € 1.510 €1.510 €1.510 €1.510 € 1.510 € Rathäuser Kostenart 34110000 3.430 €3.430 €3.430 €3.430 €3.430 €3.430 €3.430 € Maßnahme M 112.250 €3.000 €3.000 €4.000 €4.000 €4.000 € 4.940 €7.190 €7.940 €7.940 €8.940 €8.940 €8.940 € Einnahmen gesamt62.640 €73.890 €77.640 €77.640 €92.140 €92.140 €92.140 € B) Ausgaben Begegnungsstätte Kostenart 48111000 Interne Miete HGW 309.760 €309.760 €309.760 €309.760 €309.760 €309.760 €309.760 € Rathäuser Kostenart 48111000 Interne Miete HGW 127.131 €127.131 €127.131 €127.131 €127.131 €127.131 €127.131 € Ausgaben gesamt436.891 €436.891 €436.891 €436.891 €436.891 €436.891 €436.891 € Kostendeckungsgrad (statistische Werte)14,34%16,91%17,77%17,77%21,09%21,09%21,09%
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 36. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 14. März 2017, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 5. Punkt 7 der Tagesordnung: Einführung einer Benutzungsordnung und Ände- rung der Entgeltordnung ab 01.04.2017 für Räumlichkeiten in öffentlichen Ge- bäuden und in der Begegnungsstätte im Ortsteil Grötzingen Vorlage: 2017/0147 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die in Anlage 1 der Vorlage dargestellte Benutzungsord- nung sowie die in der Anlage 2 dargestellte Neufassung der Entgeltordnung für Räum- lichkeiten in öffentlichen Gebäuden und der Begegnungsstätte. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 7 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Hauptausschuss: Wir kommen zur Abstimmung. – Das ist einstimmig. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 4. April 2017