Botanischer Garten am KIT: Änderung des Bebauungsplans Nr. 221 "Am Fasanengarten" bzw. des neu aufzustellenden Bebauungsplans, Flurstück 6617 / Beauftragung Prüfung Denkmalschutz

Vorlage: 2017/0138
Art: Antrag
Datum: 14.02.2017
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Oststadt

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 14.03.2017

    TOP: 31.2

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Stellungnahme zur Kenntnis genommen

Zusätzliche Dateien

  • Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANTRAG KULT-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2017/0138 Bebauung des Botanischen Gartens: Botanischer Garten am KIT: Änderung des Bebauungsplans Nr. 221 „Am Fasanengarten“ bzw. des neu aufzustellenden Bebauungsplans, Flurstück 6617/Beauftragung Prüfung Denkmalschutz Thema eintragen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 14.03.2017 31.2 x 1. Die Stadt Karlsruhe prüft, wie sich eine Änderung des Bebauungsplan Nr. 221 „Am Fasanen- garten“ für das Flurstück 6617 (Botanischer Gartens des KIT) am Adenauerring auf das Bau- vorhaben von KIT/ Tschira-Stiftung auswirkt a) hinsichtlich des Erhalts der Gebäude des Botanischen Gartens b) hinsichtlich des Erhalts von Gebäuden und Gelände des Botanischen Gartens 2. Die Stadt Karlsruhe fordert die Eigentümerin des Geländes (Land Baden-Württemberg) auf, die Denkmalwürdigkeit und ggf. den Denkmal-schutz des Botanischen Gartens des KIT am Ade- nauerring zu prüfen. 3. Die Stadt Karlsruhe prüft, inwieweit sich das Gartenbauamt an einer Bewirtschaftung des Bo- tanischen Gartens des KIT beteiligen könnte. Sachverhalt / Begründung: Viele Karlsruherinnen und Karlsruher schätzen den Botanischen Garten des KIT am Adenauerring. Das KIT möchte diesen am aktuellen Standort aus wirtschaftlichen Gründen und aus Platzmangel nicht weiter betreiben. Einen Teil des Gartens will das KIT in die Kornblumenstraße verlagern. Das Gelände soll bekanntlich zukünftig der Erweiterung des KIT am Standort Adenauerring-Ost die- nen. Aktuell plant die Tschira-Stiftung, dem KIT ein entsprechend großes Gebäude zu stiften und zwei Gebäude für eigene Interessen zu errichten. In der Bürgerschaft zeigt sich breite Unterstützung für den Erhalt und Protest gegen die Aufgabe und Zerstörung des Botanischen Gartens des KIT. Das En- semble aus Gewächshäusern und Außengelände ist in seiner gewachsenen Struktur nicht einfach an einen anderen Standort umzusiedeln. Die KULT-Fraktion erkennt die Notwendigkeit einer Erweiterung des KIT am Standort. Ziel des Prüfauf- trags zum Bebauungsplan soll eine Lösung sein, die sowohl eine Bebauung des Geländes durch das KIT/die Tschira-Stiftung ermöglicht, als auch den Bestand des Botanischen Gartens des KIT an der bis- herigen Stelle (zumindest in großen Teilen) ermöglicht. Damit der Botanische Garten des KIT als solcher für die Bevölkerung erhalten werden kann, sollte sich die Stadt an dessen Bewirtschaftung beteiligen. Neben dem Gartenbauamt ist eine mögliche Einbe- Seite 2 ziehung der Hagsfelder Werk-stätten (HWK) oder bürgerschaftlicher Initiativen in die Bewirtschaftung anzudenken. Um das Ensemble dauerhaft zu schützen, soll sich die Stadt Karlsruhe für die Prüfung der Denk- malwürdigkeit bei der Eigentümerin, dem Land Baden-Württemberg, einsetzen. unterzeichnet von: Lüppo Cramer Uwe Lancier Michael Haug Erik Wohlfeil Max Braun

  • Stellungnahme TOP 31.2
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag KULT-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2017/0138 Dez. 6 Botanischer Garten am KIT: Änderung des Bebauungsplans Nr. 221 "Am Fasanengarten" bzw. des neu aufzustellenden Bebauungsplans, Flurstück 6617 / Beauftragung Prüfung Denkmalschutz Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 14.03.2017 31.2 x Kurzfassung wie Der Baufluchtenplan Nr. 221 von 1938 setzt als einfacher Bebauungsplan lediglich Bau- und Straßenfluchten fest. Der Bebauungsplan „KIT Campus Süd/Adenauerring“ wird den Baufluchtenplan Nr. 221 aufheben. Die Prüfung auf Denkmalwürdigkeit stand am Anfang des mittlerweile weit fortge- schrittenen Planungsprozesses: Es besteht kein Denkmalschutz. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) x nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant nein x ja Handlungsfeld: Städtebau Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Die Stadt prüft, wie sich eine Änderung des Bebauungsplans Nr. 221 „Am Fasanengarten 2“ für das Flurstück 6617 (Botanischer Garten des KIT) am Adenauerring auf das Bauvorhaben von KIT/Tschira auswirkt a) hinsichtlich des Erhalts der Gebäude des Botanischen Gartens b) hinsichtlich des Erhalts von Gebäuden und Gelände des Botanischen Gartens Der Baufluchtenplan Nr. 221 von 1938 setzt als einfacher Bebauungsplan lediglich Bau- und Straßenfluchten fest. Der Umfang der möglichen Bebauung nach bestehendem Planrecht richtet sich deshalb nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) im Wesentlichen nach der bestehenden Bebauung und der Bebauung der Umgebung. Der Abbruch des bestehenden „Botanischen Gartens“ und Neubau eines entsprechenden Gebäudes wären auf Grundlage des bestehenden Baurechts jederzeit möglich. Das Stadtplanungsamt erarbeitet derzeit mit dem Planungsbüro ASTOC einen qualifizierten Bebauungsplan der Innenentwicklung. Dieser Bebauungsplan „KIT Campus Süd/Adenauerring“ soll den Baufluchtenplan Nr. 221 aufheben. a) Weder der bestehende noch der zukünftige Bebauungsplan können den Erhalt der Gebäude des Botanischen Gartens erzwingen. Die rechtlichen Möglichkeiten des Be- bauungsplans sehen ein Erhaltungsgebot nicht vor. Die Gebäude haben auch nach neuem Planrecht Bestandsschutz und können so lange erhalten bleiben wie das KIT diese erhalten möchte. b) Im Laufe des Planungsprozesses wurde insbesondere das nördliche Baufenster an den Baumbestand angepasst, so dass beispielsweise der markante Mammutbaum erhalten wird. Das KIT beabsichtigt, den Garten des Botanischen Instituts in die Kornblumen- straße zu verlegen. Dies ist auch nach bestehendem Planrecht schon möglich. Auf dem Gelände des KIT Campus Süd östlich des Adenauerrings sollen qualitativ hoch- wertige öffentliche Freiflächen realisiert werden. Es ist beabsichtigt, die Planung für diese Flächen unter Beteiligung der Öffentlichkeit in einem konkurrierenden Verfahren mit aus- gewählten, qualifizierten Planerteams zu erarbeiten. Avisierte Ziele sind hierbei die Integration der Belange und Wünsche der Bürgerschaft aus der angrenzenden Oststadt, ein möglichst weitgehender Erhalt der bereits existierenden Vegetation in einer großen zusammenhängenden Grünfläche, eine möglichst breite Viel- falt unterschiedlicher Pflanzen und Bäume, sowie die Implementation der Ergebnisse des laufenden Forschungsprojekts MURIEL, welches eine dezentrale Regenwasserbewirtschaf- tung vorsieht und so einen wichtigen Beitrag zur Starkregen- und Hitzevorsorge im Gebiet leistet. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 1. Die Stadt fordert die Eigentümerin des Geländes (Land Baden-Württemberg) auf, die Denkmalwürdigkeit und gegebenenfalls den Denkmalschutz des Botanischen Gartens des KIT zu prüfen. Die Prüfung auf Denkmalwürdigkeit stand am Anfang des mittlerweile weit fortgeschrit- tenen Planungsprozesses: Es besteht kein Denkmalschutz. Die Gebäude des Botanischen Instituts stehen dem Institut für die Forschung und Lehre bis zur Nutzbarkeit des neuen Standorts für die Botanik in der Kornblumenstraße zur Ver- fügung, der laut Aussage des Karlsruher Instituts für Technologie die heutigen und zu- künftigen Anforderungen an Forschung und Lehre des Instituts deutlich besser abdecken wird. 2. Die Stadt prüft, inwieweit sich das Gartenbauamt an einer Bewirtschaftung des Botanischen Gartens des KIT beteiligen könnte. Das Gartenbauamt verfügt über keine personellen Ressourcen, um als freiwillige Aufgabe die Bewirtschaftung des Hochschulgartens anteilig zu übernehmen. Unabhängig davon steht der Erhalt an dieser Stelle nicht in der Entscheidungsgewalt der Stadt.