Tonnagebegrenzung für LKW im Weinweg nördlich Einmündung Heinrich-Wittmann-Straße

Vorlage: 2017/0137
Art: Antrag
Datum: 14.02.2017
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Rintheim

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 14.03.2017

    TOP: 32

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Stellungnahme zur Kenntnis genommen

Zusätzliche Dateien

  • Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANTRAG KULT-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2017/0137 Tonnagebegrenzung für LKW im Weinweg nördlich Einmündung Heinrich-Wittmann-Straße Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 14.03.2017 32 x Für den Weinweg nördlich der Einmündung der Heinrich-Wittmann-Straße wird eine Tonnagebegren- zung für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen erlassen. Ein entsprechendes Verkehrszeichen wird aufgestellt, dort und an den folgenden Kreuzungen Ostring, Käppelestraße und Gerwigstraße werden Hinweis- schilder zum Großmarkt am Weinweg angebracht. Sachverhalt / Begründung: Der Weinweg in Karlsruhe gliedert sich in zwei sehr unterschiedliche Straßen-züge, die durch eine nur für Fuß- und radverkehr geeignete Unterführung getrennt sind. Während der südliche Teil vor allem durch den Großmarkt geprägt ist, führt der nördliche Teil in den alten Ortskern von Rintheim. Der südliche Weinweg ist als Zufahrtsstraße für den Lastkraftverkehr gut ausgebaut, der nördliche Wein- weg hingegen hat für LKW keine geeignete Wendemöglichkeit, die daran anschließenden Straßen sind alle schmal und eng bebaut. Das aktuelle Kartenmaterial für Navigationsgeräte unterscheidet jedoch nicht in diese zwei Bereiche des Weinwegs. Lastkraftwagen auf dem Weg zum Großmarkt werden aufgrund der nicht eindeutigen Straßenführung oft auf die „falsche Fährte“ gelockt und in den nördlichen Teil des Weinwegs geleitet. Dies führt auf den engen Straßen im Ortskern Rintheim zu verkehrlichen Problemen, dauerhafter Schädigung von nicht für den Schwerlastverkehr geeigneten Straßenbelägen (bspw. auf dem gerade erst aufwendig sanierten alten Rathausplatz) und einer unnötigen Belastung für die Anwohnerinnen und Anwohner. Das Problem ließe sich mit einer Umbenennung des südlichen Weinwegs lösen. Allerdings ziehen Straßenumbenennungen die bekannten Probleme und Nachteile für die Anlieger nach sich. Um diese zu vermeiden, schlägt die KULT-Fraktion eine Tonnagebegrenzung für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen für den Weinweg nördlich der Einmündung Heinrich-Wittmann-Straße vor. Der Schwerlast- verkehr würde dann über die Heinrich-Wittmann-Straße, Ostring, Käppelestraße und Gerwigstraße in den südlichen Weinweg zum Großmarkt gelotst. Es gibt auch keine regelmäßigen Ziele für Schwer- lastverkehr in dem vom Weinweg aus erreichbaren Ortsteil, so dass diese Begrenzung für Unterneh- men oder Anwohner keine Einschränkung ergibt. unterzeichnet von: Erik Wohlfeil Max Braun Michael Haug Uwe Lancier

  • Stellungnahme TOP 32
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag KULT-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2017/0137 Dez. 2 Tonnagebegrenzung für LKW im Weinweg nördlich Einmündung Heinrich-Wittmann-Straße Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 14.03.2017 32 x Kurzfassung Verkehrszeichen sind nur dort anzubringen, wo dies zwingend geboten ist. Ein verkehrsrechtli- ches Durchfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge über 7,5 Tonnen für den Weinweg nördlich der Heinrich-Wittmann-Straße ist rechtlich und praktisch nicht zwingend geboten. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) x nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant x nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Problematik des Lastkraftwagenverkehrs im Bereich des "geteilten" Weinweges ist der Ver- waltung bekannt. Die Situation entstand mit der Sperrung der Durchfahrtsmöglichkeit im Jahr 1998. Nach den Erkenntnissen der Verwaltung liegt die Vermutung nahe, dass nur veraltete Navigati- onssysteme fehlleiten. Bei der Eingabe des Zieles Weinweg 43 wird der Verkehr aktuell direkt zum Großmarkt (Am Weinweg 43) geführt. Auf den Hauptzufahrtsstraßen zum Großmarkt (Durlacher Allee, Ostring) ist jeweils eine ent- sprechende Hinweisbeschilderung zum Großmarkt vorhanden. Ergänzt wurde im Jahre 2016 die Hinweisbeschilderung für den Weinweg durch die Angabe der Hausnummern. So steht bei der Einfahrt vom Ostring der Hinweis: Haus Nummer 1 bis 33. Verkehrszeichen sind nur dort anzubringen, wo dies zwingend geboten ist. Zahlen über die beschriebenen Fehlfahrten liegen der Verwaltung nicht vor. Ein Durchfahrtsverbot müsste im- mer noch zusätzlich mit einer „Anlieger frei“ Regelung versehen sein. Insofern würde sich der Lastkraftwagenverkehr berechtigt fühlen, weiter zu fahren. Verkehr, welcher in Höhe Wein- weg/Heinrich-Wittmann-Straße ankommt, hat auf seiner Strecke die vorhandene Wegweisung zum Großmarkt nicht beachtet. Die neu gestalteten Straßen in Rintheim sind für jede Art von Kraftfahrzeugverkehr ausgelegt. Auf Grund der vorhandenen Wegweisung und der aktuellen Navigation wird von einer weiteren Beschilderung abgesehen. Einzelne Fehlfahrten sind, wie überall, sicherlich nicht zu verhindern. Der Bürgerverein Karlsruhe-Rintheim hatte sich mit der Thematik im Herbst 2016 beschäftigt. Im Ergebnis wurde eine Umbenennung des nordwestlichen Teils nicht für praktikabel erachtet. Eine Umbenennung des südöstlichen Teils des Weinweges würde Probleme und Nachteile für die Anlieger, insbesondere für die Firmen im Großmarkt, bringen. Deshalb ist dieser Schritt erst für die Zeit nach der Umgestaltung des Großmarktes zur weiteren Prüfung vorgesehen.

  • Protokoll TOP 32
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 36. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 14. März 2017, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 29. Punkt 32 der Tagesordnung: Tonnagebegrenzung für LKW im Weinweg nörd- lich Einmündung Heinrich-Wittmann-Straße Antrag: KULT Vorlage: 2017/0137 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 32 zur Behandlung auf: Stadtrat Lancier (KULT): In Rintheim passiert es relativ häufig, dass dort ein oder meh- rere LKW fehllaufen, in die Verlängerung des nördlichen Weinweges reinfahren und dann in das enge Straßengewirr von Alt-Rintheim kommen. Da in der Antwort der Ver- waltung steht, dass die vorhandenen Straßen dort durchaus für Vierzigtonner geeignet sind, möchte ich von der Straßenstabilität her gar nicht widersprechen. Tatsache ist aber, dass das enge Straßengewirr in Rintheim, nicht anders als in anderen engen Stra- ßen in Karlsruhe auch, immer zugeparkt ist und das nicht nur legal, sondern auch ille- gal. Das betrifft insbesondere den Bereich, in den man beim Geradeausfahren durch den Weinweg zwingenderweise reinkommt, und unter anderem eben auch den alten Rathausplatz. Am vergangenen Sonntag bin ich von einem Ausflug zurückgekommen, und es stehen erneut Poller schief. Ob das jetzt auf einen LKW zurückzuführen ist, der vergeblich oder mühselig versucht hat eine Wendung zu machen, kann ich natürlich nicht sagen, aber das ist nicht das erste Mal, dass an der Stelle Nacharbeiten stattfinden müssen, um den Platz oder seine Begrenzung mit Pollern wieder in Ordnung zu brin- gen. Die Problematik in dem Bereich ist, dass die LKW ab der Stelle, an der wir vor- schlagen eine Tonnagebegrenzung zu machen, tatsächlich keine Wendemöglichkeit mehr haben. Insofern bin ich mit der Antwort der Verwaltung nicht besonders glück- lich, weil die Aussage: „Die Straßen sind geeignet“ quasi implementieren, dass es für einen LKW kein Problem ist, dort wieder rauszukommen. Ich habe es schon selbst eini- ge Male erlebt, dass LKW dort steckengeblieben sind. Ich selbst bin nicht direkt davon betroffen, weil ich hinter den Engstellen wohne, aber als Nachbar bekomme ich eben - 2 - mit, dass das regelmäßig passiert. Die Idee mit der Straßenumbenennung ist schon län- ger hin und her gewandert. Auch hier finde ich die Antwort der Verwaltung etwas un- befriedigend, weil von den Nachbarschaften des südlichen Weinweges die Rede ist, was effektiv zwei Nachbarn sind. Zu dem Zeitpunkt, zu dem die Trennung der Straße statt- gefunden hat, ist es sicher noch ein anderes Thema gewesen. Mittlerweile ist es aber so, wenn jemand einen der beiden Anlieger, nämlich den Großmarkt oder das Auto- haus, sucht, dann wird er den Namen des Autohauses verwenden, der ziemlich präg- nant ist und vermutlich von jedem Navi direkt gefunden wird, oder er wird den Groß- markt suchen und, auch der ist, denke ich, normalerweise im Navi drin. Allerdings gibt es offensichtlich immer noch eine ganze Reihe von Fahrern, die das Navi nur mit dem Begriff Weinweg füttern oder eben gar keines benutzen und sich einfach ungefähr in die Richtung bewegen. Es passiert ständig, dass dort LKW reinfahren, auch Autotransporter habe ich dort schon gesehen, und die Stelle, an der wir dieses Schild vorschlagen, ist die letzte Möglichkeit, an der eine problemlose Wende für einen LKW über die Wittmann-Straße möglich ist, später geht das nicht mehr. Deswegen sind wir mit der Antwort nicht glücklich, weil wir das als eine relativ simple Methode sehen, um zu verhindern, dass LKW dort reingeraten und unter Umständen irgendwelche Schäden anrichten an Stellen, zu denen sie sowieso nicht hinwollen. Es gibt in dem erreichbaren Bereich, über diesen Weinweg, kein Ziel, das ein LKW erreichen wollte, wenn es nicht gerade ein Müllfahrzeug ist. Die Müllabfuhr hat auch deutliche Mühe, in dem engen Straßengewirr durchzukommen, insbesondere wenn dort wild geparkt wird. Von daher wäre es uns durchaus ein Anliegen, dass das Ganze noch einmal intensiver geprüft wird, insbesondere im Hinblick auf die nichtmögliche Wendemöglichkeit für die LKW. Ansonsten sehen wir aufgrund der gezwungenen rechtlichen Vermeidung dieses Schil- des keine Möglichkeit und sehen daher von einer Abstimmung zu diesem Thema ab. Es wäre schön, wenn da die Örtlichkeit noch einmal genauer geprüft wird, evtl. ergibt sich auch über die sich verändernden rechtlichen Regelungen oder dann durchgeführten Verfolgungen der rechtlichen Regelungen, was das Parken betrifft, auch wieder freie Fahrt für LKW an Stellen, an denen sie nichts zu suchen haben. Der Vorsitzende: Sie bitten um Vertiefung, aber ohne Abstimmung. Ich habe jetzt kei- ne weiteren Wortmeldungen, dann würden wir das noch mal aufnehmen. Ich möchte aber darauf hinweisen. Es geht doch weiter. Stadtrat Pinter (GRÜNE): Bei dieser Geschichte gibt es zwei Opfer, die eigentlich nichts dafür können. Der LKW-Fahrer, der in eine missliche Lage gerät und die Bewoh- ner des nördlichen Weinwegs. Die unterstützen den Vorschlag, hier eine Lösung zu fin- den. Über die Stellungnahme der Stadtverwaltung sind sie auch nicht gerade glücklich. Sie ist nicht konstruktiv und sie ist formal-juristisch. Der Vorsitzende: Ich möchte noch mal darauf hinweisen, dass es nicht die Aufforde- rung an die Stadtverwaltung gab, eine Lösung zu suchen, wobei wir schon seit Jahren daran arbeiten, sondern, es war nur die Forderung zum Thema Tonnagebegrenzung Stellung zu nehmen, und die ist nun mal rechtlich nicht möglich. Insofern haben wir auf die Frage geantwortet. Herr Stadtrat Lancier, das Thema Straßenumbenennung haben Sie gar nicht gefragt, sondern Sie haben nur unten in Ihrem Begründungsteil geschrie- ben, dass es wahrscheinlich nicht sinnvoll ist, und das haben wir nur noch einmal bestä- - 3 - tigt. Uns jetzt vorzuwerfen, dass wir deshalb nicht kreativ genug sind, finde ich an der Stelle schon ein bisschen fragwürdig. Es ist total unbefriedigend dort, da bin ich ganz bei Ihnen, ich glaube auch, dass wir die Straße umbenennen müssen, ich halte es aber für sinnvoll, es dann zu tun, wenn wir den Großmarkt neu sortieren, weil wir dann eini- ges neu klären müssen. Insofern suchen wir weiter nach einer Lösung, aber die Ton- nagebegrenzung ist es eben nicht, weil es rechtlich eben nicht geht. Wir kommen dann zu den Anfragen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 28. März 2017