Städtische Zuschüsse für die private Karlshochschule

Vorlage: 2017/0135
Art: Anfrage
Datum: 14.02.2017
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 14.03.2017

    TOP: 51

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • AfD Städtische Zuschüsse für die private Karlshochschule
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Marc Bernhard (AfD) Stadtrat Dr. Paul Schmidt (AfD) Vorlage Nr.: 2017/0135 Städtische Zuschüsse für die private Karlshochschule Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 14.03.2017 51 x 1. Ist der unten geschilderte Sachverhalt vereinbar mit der staatlichen Anerkennung als Hochschule? 2. Erhält die Karlshochschule auch Fördergelder von der Stadt Karlsruhe? 3. Falls ja, in welcher Höhe? 4. Wird die Stadtverwaltung diese Förderung streichen, wenn auch der Landtag zu der Entscheidung kommt, die Förderung zu streichen? Entgegen der bis zum 24.01.17 geltenden eigenen Grundordnung hat der Hochschulrat der privaten Karlshochschule, die Wirtschaftsministerin von Rheinland-Pfalz Eveline Lemke (Grüne), zur Präsidentin bestimmt, obwohl sie kein abgeschlossenes Hochschulstudium vorweisen. Zum 0.01.2017 hat sie die- ses Amt angetreten. Zu diesem Posten kam sie u.a. durch ihren Parteikollegen Alexander Salomon, ebenfalls ohne Studien- abschluss, der im Hochschulrat sitzt und sie als "höchst geeignet" bezeichnete. Am 19. Dezember 2016 hatte die Karlshochschule in einer Pressemitteilung bekanntgegeben, dass die Staatsministerin a.D. Eveline Lemke zum 1. April 2017 Präsidentin der Hochschule wird. Auf ihrer ei- genen Homepage teilt Eveline Lemke seit dem 19.12.2016 mit, sie habe diese Position bereits für die Zeit vom 1. Januar bis 31.März 2017 ohne Honorar angetreten. Damit ist sie seit dem 1.1.2017 Präsi- dentin der Karlshochschule, im Widerspruch zu deren Grundordnung, die zwingend einen Hoch- schulabschluss vorschreibt, um Präsident der Hochschule werden zu können. Anfang 2017 wurde öffentlich bekannt, dass Eveline Lemke - entgegen dem Wortlaut fast aller ihrer frei verfügbaren Lebensläufe – tatsächlich keinen Hochschulabschluss besitzt. Um den Widerspruch zu ihrer Grundordnung aufzulösen, änderte die Karlshochschule kurzerhand am 24.01.2017, ihre Grundordnung entsprechend ab, also über einen Monat nach der öffentlichen Mit- teilung, Eveline Lemke zur Hochschulpräsidentin zu berufen und drei Wochen nachdem Eveline Lemke ihr Amt als Präsidentin bereits angetreten hatte. So kommt es, dass man kürzlich in den Badischen Neuesten Nachrichten lesen konnte, dass man kei- nen Studienabschluss brauche, um Präsident bzw. Präsidentin der staatlich anerkannten Karlshoch- schule zu werden. Daher sei es auch kein Problem, dass Eveline Lemke zur Präsidentin berufen worden sei, die ja keinen Studienabschluss besitzt. Noch weniger nachvollziehbar ist, dass Heinz-Ulrich Schmidt, der Vorsitzende des Hochschulrates, am 19.Januar 2017 - also eine Woche vor Änderung der Grundordnung - öffentlich verkündete, es sei Sachverhalt / Begründung: Seite 2 bekannt gewesen, dass die neue Präsidentin keinen Studienabschluss habe, als der Hochschulrat ihrer Bestellung am 19.12.2016 einstimmig zugestimmt habe. Das bedeutet, dass der Hochschulrat in voller Absicht eine einstimmige Entscheidung gefällt hat, die im klaren Widerspruch zur gültigen Grundord- nung der Hochschule stand. Diese Grundordnung ist jedoch eine der wesentlichen Grundlagen für die staatliche Anerkennung. Im Stuttgarter Landtag wird nun geprüft, ob die freiwilligen Landeszuschüsse gestoppt werden kön- nen. unterzeichnet von: Marc Bernhard Dr. Paul Schmidt

  • Stellungnahme TOP 51
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Marc Bernhard (AfD) Stadtrat Dr. Paul Schmidt (AfD) Vorlage Nr.: 2017/0135 Verantwortlich: Dez. 4 Städtische Zuschüsse für die private Karlshochschule Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 14.03.2017 51 x Die Vereinbarkeit des geschilderten Sachverhalts mit der staatlichen Anerkennung als Hochschule kann durch die Stadt Karlsruhe nicht beurteilt werden. Die Karlshochschule erhält keine Fördermittel durch die Stadt Karlsruhe. Fragen: 1. Ist der unten geschilderte Sachverhalt vereinbar mit der staatlichen Anerkennung als Hochschule? Die Vereinbarkeit des geschilderten Sachverhalts mit der staatlichen Anerkennung als Hochschule kann durch die Stadt Karlsruhe nicht beurteilt werden. 2. Erhält die Karlshochschule auch Fördergelder von der Stadt Karlsruhe? Die Karlshochschule erhält keine Fördermittel durch die Stadt Karlsruhe. 3. Falls ja, in welcher Höhe? Entfällt. 4. Wird die Stadtverwaltung diese Förderung streichen, wenn auch der Landtag zu der Ent- scheidung kommt, die Förderung zu streichen? Entfällt

  • Protokoll TOP 51
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 36. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 14. März 2017, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 48. Punkt 51der Tagesordnung: Städtische Zuschüsse für die Karlshochschule Anfrage: AfD Vorlage: 2017/0135 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 51 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 10. April 2017