Deponietechnische Verwertung von Aushubmaterial aus dem Bauvorhaben Kriegsstraßentunnel der Stadt Karlsruhe auf den Deponien Karlsruhe Ost und West

Vorlage: 2017/0123
Art: Beschlussvorlage
Datum: 13.02.2017
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Team Sauberes Karlsruhe
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 14.03.2017

    TOP: 19

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Anlage 1 Deponietechnische Verwertung
    Extrahierter Text

    Seite 1 Anlage 1 Deponietechnische Verwertung von Aushubmaterial aus dem BV Kriegsstraßentunnel auf der Deponie Karlsruhe Ost und West Vereinbarung zwischen der Stadt Karlsruhe, vertreten durch den Oberbürgermeister, Herrn Dr. Frank Mentrup - dieser wird vertreten durch das Amt für Abfallwirtschaft nachfolgend „AfA“ genannt - und der Karlsruher Schieneninfrastruktur-Gesellschaft mbH, vertreten durch Herrn Uwe Konrath (Technischer Geschäftsführer) und Herrn Dr. Alexander Pischon (Kaufmännischer Geschäftsführer) - nachfolgend „KASIG“ genannt - Zwischen den o. g. Parteien wird folgende Vereinbarung getroffen. Seite 2 Präambel Für die Stilllegungsmaßnahmen auf den Deponien Karlsruhe Ost und West werden mineralische Baustoffe unterschiedlicher Qualität für folgende Schichten der Oberflächenabdichtung benötigt: Deponie Karlsruhe West:  Profilierungsschicht  Trag- und Stützschicht  Entwässerungsschicht Deponie Karlsruhe Ost:  Absandung  Trag- und Stützschicht Die hierfür benötigten Materialien müssen die erforderlichen Eigenschaften erfüllen, wie sie in den einschlägigen Bundeseinheitlichen Qualitätsstandards (BQS-Papieren) vorgeschrieben sind. Hierfür wurde von Seiten der KASIG in Abstimmung mit dem AfA und dem Regierungspräsidium Karlsruhe geprüft, ob der Aushub aus dem geplanten Kriegsstraßentunnel diese Kriterien für eine mögliche Verwertung für die Abdichtungsmaßnahmen auf den beiden Deponien erfüllt. Der „Materialeignungsbericht“ (Ingenieurbüro Roth& Partner GmbH, 1. Juli 2014, Anlage) weist nach, welche Materialien und unter welchen Voraussetzungen bzw. Aufbereitungen für die beiden Oberflächenabdichtungsmaßnahmen eingesetzt werden können. In § 1 sind die Massen und deren Qualitäten zusammengefasst. Durch die vorliegende Vereinbarung ergibt sich nachfolgend dargestellter Synergieeffekt/Kostenvorteil: Aufgrund der deponietechnischen Eignung eines Teils der Böden als Entwässerungs-, Trag- und Stütz- und Absandungsmaterial spart die KASIG hier die normalerweise anfallenden Kosten für die Entsorgung. Das AfA hingegen ist nicht gezwungen, die entsprechenden Materialen für die Oberflächenabdichtung extern zu erwerben. Hinsichtlich der Verwertung des belasteten und unbelasteten Profilierungsmaterials auf der Deponie West entsteht der KASIG ebenfalls ein Einsparpotential, welches aus den kürzeren Transportwegen resultiert. Dieses kann auf Grund der unterschiedlichen Deponiestandorte und Kippstellen außerhalb von Karlsruhe nicht genau beziffert werden. Seite 3 Vertragsgegenstand § 1 Liefermengen und Qualitäten Auf Grund der aktuellen Planung werden durch die KASIG die folgenden Massen geliefert und durch das AfA bei den Stilllegungsmaßnahmen eingesetzt (s. Tab. 1+2). Die Materialien müssen den Qualitätsvorgaben der Bundeseinheitlichen Qualitätsstandards ( BQS ) für Deponieabdichtungen entsprechen. 1.1 Deponie West Einsatz Menge BQS - Nr. Profilierung unbelastet 33.000 m³ 4 - 1 Profilierung belastet 25.000 m³ 4 - 1 Trag- und Stützschicht 12.300 m³ 4 - 1 Entwässerungsschicht 12.300 m³ 6 - 1/6 - 2 Tabelle 1: Liefermengen Deponie West: 82.600 m³ 1.2 Deponie Ost Einsatz Menge BQS - Nr. Trag- und Stützschicht 30.300 m³ 4 - 1 Absandung 10.000 m³ 4 – 1, 5 - 5 Tabelle 2: Liefermengen Deponie Ost: 40.300 m³ 1.3 Mehrmengen Für den Einsatz auf der Deponie Ost können bei nachgewiesener Eignung und Verfügbarkeit von Seiten der KASIG, sowie Absicherung der Lagerfläche von Seiten des AfA zusätzliche Massen eingesetzt werden. Seite 4 § 2 Anlieferung Für die Massenverfügung auf der Deponie Ost (Baubeginn der Stilllegungsmaßnahme ab 2019) sind zur Sicherstellung ihrer Einsatzmöglichkeit für den Bauablauf ausreichend frühzeitige Lieferungen gemäß den Festlegungen nach § 1 und dem Materialeignungsbericht ( Anlage ) einzuhalten. Änderungen hierzu von Seiten der KASIG oder des AfA sind dem Vertragspartner sofort nach Bekanntwerden mitzuteilen. 2.1 Tägliche Lieferzeiten Die Anlieferung kann für beide Deponien von Montag bis einschließlich Freitag zwischen 7:00 und 17:00 Uhr durchgeführt werden. 2.2 Mindermengen Es wird von Seiten des AfA davon ausgegangen, dass die unter § 1 aufgelisteten Massen und erforderlichen Qualitäten für die Baumaßnahmen gemäß dem vom AfA noch vorzugebenden Zeitplan zur Verfügung gestellt werden. Das AfA beabsichtigt auf der Deponie Ost frühestens in 2019 mit dem Bau der Oberflächenabdichtung zu beginnen. Stillstandskosten während der Baumaßnahmen zur Oberflächenabdichtung aufgrund von Lieferverzögerungen oder Massenausfall gehen zu Lasten der KASIG. 2.3 Anlieferorte Anlieferorte sind die jeweiligen Zwischenlager der Deponiestandorte. 2.3.1 Deponie West Die Anfahrt erfolgt über den Einfahrtsbereich und die Deponiewaage. Jede Anlieferung ist zu wiegen und zu dokumentieren. Die Anlieferungen werden durch ein von der KASIG beauftragtes Massenmanagement überwacht und die Dokumentation dem AfA zur Verfügung gestellt. Die Qualität des Materials wird im Rahmen der Eigenkontrolle durch ein hierfür zertifiziertes Fachbüro nach den Vorgaben der BQS überprüft. 2.3.2 Deponie Ost Die Anfahrt erfolgt über die Ochsenstraße und eine neu zu installierende Waage. Seite 5 Jede Anlieferung ist zu wiegen und zu dokumentieren. Die Anlieferungen werden durch ein von der KASIG beauftragtes Massenmanagement überwacht und die Dokumentation dem AfA zur Verfügung gestellt Die Qualität des Materials wird im Rahmen der Eigenkontrolle durch ein hierfür zertifiziertes Fachbüro nach den Vorgaben der BQS überprüft § 3 Garantien 3.1 KASIG Die KASIG garantiert die Lieferung und Aufbereitung der in § 1 und dem Materialeignungsbericht (Anlage) definierten Materialien zu den dortigen Mengen und Qualitäten. Die KASIG hat vor der Ausschreibung der Baumaßnahmen des AfA die Liefermöglichkeiten nochmals schriftlich zu bestätigen. 3.2 AfA Das AfA garantiert die Abnahme und den Einsatz des Materials als Deponieersatzbaustoff nach §1 und dem Materialeignungsbericht (Anlage) unter der Voraussetzung der dort festgelegten Mengen und Qualitäten. § 4 Qualitätskontrollen, Lieferüberwachung Die KASIG führt den Nachweis der Materialeignung entsprechend den Festlegungen des „Materialeignungsbericht“ (Ingenieurbüro Roth& Partner GmbH, 1.7.2014) in ihrer Verantwortung durch. Die Ergebnisse sind in der „Grundlegenden Charakterisierung“ gemäß § 8 DepV zusammenzufassen und dem AfA zur Verfügung zu stellen. § 5 Einholung von Genehmigungen / Gutachten 5.1 KASIG Die KASIG übernimmt die Kosten für die Antragsunterlagen für die folgenden Genehmigungen/Anzeigen in Abstimmung mit dem AfA: Seite 6 a) Antrag gemäß 4. BImSchG für die Aufbereitung und Zwischenlagerung des Materials auf der Deponie West. b) Anzeige nach KrWG § 35 für den Einbau des Profilierungsmaterials auf der Deponie West. c) Immissionsgutachten. 5.2 AfA Das AfA erstellt auf eigene Kosten die Genehmigungsunterlagen für die Stilllegungsmaßnahme auf der Deponie Ost. Das AfA übernimmt die Kosten für die Genehmigung, Errichtung und Unterhaltung der Zwischenlagerung des Materials im Rahmen der noch zu beantragenden Stilllegungsmaßnahme auf der Deponie Ost. § 6 Aufbereitungs-, Bauleistungen und Nebenleistungen im Rahmen der Materiallieferung 6.1 Deponie West 6.1.1 KASIG Die KASIG übernimmt auf der Deponie West die Kosten für die folgenden Leistungen: a) Die durch die Verwendung von KASIG Material zusätzlich erforderlichen Bauleistungen (z.B.: Entfernung und Wiederherstellung der temporären Oberflächenabdichtung, Anpassung der Entgasungsleitungen und der Oberflächenwassererfassung und -Ableitung). b) Zwischenlagerung und endgültiges Einbauen von Profilierungsmaterial. c) Regelmäßige Reinigung und betriebssicheres Herrichten der durch die KASIG genutzten Zufahrten und Wege. Dem AFA als Grundstückseigentümer obliegt die Verkehrssicherung auf dem Gelände, entsprechend ist im Fall einer Beeinträchtigung der Sicherheit durch den Baubetrieb der KASIG, den Aufforderungen des AFA zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit Folge zu leisten. d) Aufbereitung des Materials zu den in § 1 garantierten Fraktionen einschließlich der erforderlichen Baustelleneinrichtung. e) Zwischenlagerung des Materials zur späteren Verwendung auf den durch das AfA dafür zugewiesenen Flächen. f) Bewirtschaftung der Zwischenlager und der Aufbereitungsfläche. g) Durchführung von erforderlichen Schutzmaßnahmen (z.B. Emissionsschutz). h) Vorbereitung des Geländes für den Materialeinbau und die Aufbereitung (Rückbau Abdeckung, Anpassung Entgasungsleitungen, Anpassung Entwässerung). i) Abfahren des überschüssigen und unbrauchbaren Materials aus der KASIG Maßnahme Tunnel Kriegsstraße. Seite 7 6.1.2 AfA Das AfA erbringt auf eigene Kosten die folgenden Leistungen auf der Deponie West: a) Bereitstellung von Lagerflächen b) Breitstellung der Zufahrt zu Lagerflächen c) Erhöhung von Gaskollektoren d) Eingangskontrolle und Verwiegung der Anlieferungen. e) Eigen- und Fremdüberwachung (inkl. Probenahme und Analytik) gemäß Anhang 1, Abschn. 2 der DepV. f) Die Stellfläche für die Aufbereitungsanlage wird unentgeltlich zur Verfügung gestellt (keine Pacht). 6.2 Deponie Ost 6.2.1 KASIG Die KASIG übernimmt auf der Deponie Ost die Kosten für die folgenden Leistungen a) Regelmäßige Reinigung und betriebssicheres Herrichten der durch die KASIG genutzten Zufahrten und Wege. Abfahren des überschüssigen und unbrauchbaren Materials aus der KASIG Maßnahme Tunnel Kriegsstraße. 6.2.2 AfA Das AfA erbringt auf eigene Kosten die folgenden Leistungen auf der Deponie Ost: a) Herstellen der Lagerflächen. b) Bewirtschaftung der Lagerflächen. c) Unterhaltung der Lagerflächen d) Installation einer Waage im Anlieferbereich. e) Eingangskontrolle und Verwiegung der Anlieferungen f) Eingangs- und Fremdüberwachung (inkl. Probenahme und Analytik) gemäß Anhang 1, Abschn. 2 der DepV. § 7 Begleitende Ingenieurleistungen 7.1 Deponie West 7.1.1 KASIG Die KASIG übernimmt auf der Deponie West die Kosten für die erforderlichen begleitenden Ingenieurleistungen für folgende Leistungen a) die unter § 5, Ziffer 5.1 aufgeführten Genehmigungsanträge b) die Einhaltung der Lieferqualitäten und die durch die Verwendung von KASIG Material zusätzlich erforderlichen Planungsleistungen für: Seite 8  Entfernung und der temporären Oberflächenabdichtung,  Anpassung der Entgasungseinrichtungen  Oberflächenwassererfassung und -Ableitung c) die örtliche Bauüberwachung auf der Deponie West d) Planung und Begleitung der Herstellung der Lagerflächen auf der Deponie West e) Baubiologische Begleitung laut der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung vom 15.06.2015. 7.1.2 AfA Das AfA beauftragt auf eigene Kosten die erforderlichen Ingenieurleistungen für: a) Begleitung der Materialanlieferung auf der Deponie West b) die Eingangs- und Fremdüberwachung der Materialien 7.2 Deponie Ost 7.2.1 KASIG Die KASIG übernimmt auf der Deponie Ost die Kosten für die erforderlichen begleitenden Ingenieurleistungen für die Einhaltung der Lieferqualitäten und Mengen. 7.2.2 AfA Das AfA beauftragt auf eigene Kosten die erforderlichen Ingenieurleistungen für: a) Begleitung der Materialanlieferung auf der Deponie Ost b) die Eingangs- und Fremdüberwachung der Materialien c) die Überwachung der Anlieferung und Zwischenlagerung auf der Deponie Ost d) Planung und Begleitung der Herstellung der Lagerflächen auf der Deponie Ost § 8 Verrechnung der Leistungen Die Materiallieferungen der KASIG an das AfA vergütet die KASIG an das AfA zu den wie folgt festgelegten Einheitspreisen: a) Lieferung von Profilierungsmaterial auf die Deponie West zu einem Einheitspreis von 5,00 €/Mg b) Lieferung von Materialien auf die Deponie West und Ost für die Entwässerungsschicht, Trag- und Stützschicht sowie die Absandung zu einem Einheitspreis von 1,0 €/Mg Die Einheitspreise wurden auf Basis marktüblicher Preise zwischen AFA und KASIG vereinbart. Seite 9 Dieser Vertrag enthält folgende Anlage: Anlage Materialeignungsbericht Karlsruhe, ________________ KASIG ___________________________________ ______________________________ Uwe Konrath Dr. Alexander Pischon (Technischer Geschäftsführer) (Kaufm. Geschäftsführer) Karlsruhe, ________________ AfA _____________________________ ______________________________ Bernd Klinkhammer Hans Peter Rapp ( Amtsleiter ) (stellvertretender Amtsleiter)

  • Deponietechnische Verwertung Aushubmaterial
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: 2017/0123 Verantwortlich: Dez.5 Deponietechnische Verwertung von Aushubmaterial aus dem Bauvorhaben Kriegsstraßen- tunnel der Stadt Karlsruhe auf den Deponien Karlsruhe Ost und West Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ausschuss für Umwelt und Gesundheit 23.02.2017 6 X Vorberaten Bauausschuss 24.02.2017 11 X Vorberaten Gemeinderat 14.03.2017 19 x genehmigt Beschlussantrag 1. Der Gemeinderat nimmt, nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit und im Bauausschuss, die Erläuterungen zur Kenntnis und stimmt dem Abschluss des Vertrags (Anlage 1) über die Verwertung von Aushubmaterial aus dem Bauvorhaben Kriegsstraßen- tunnel auf den Deponien Ost und West mit Kosten in Höhe von 698.000 € brutto zu. 2. Der Gemeinderat beschließt die Aufhebung der Sperrvermerke auf den Projekten 7.703050 (Deponie West) und 7.703060 (Deponie Ost) für die Bauleistungen im Zusammenhang mit der Verarbeitung des Aushubmaterials. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) nein X ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 698.000 € 725.686 € Deckungsmittel für 2017 kön- nen aus Übertragung von inves- tiven Haushaltsresten 2016, Projekt 7.703060 (Deponie Ost), generiert werden. -- Haushaltsmittel stehen in voller Höhe zur Verfügung Kontierungsobjekt: Projekt: 7.703050.700 (Deponie West): 251.000 € und 7.703060.700 (Deponie Ost): 447.000 € Kontenart: 78720000 und 91900000 Ergänzende Erläuterungen: Insgesamt werden durch den Vertragsabschluss durch Synergieeffekte ca. 1,85 Mio. € an Kos- ten für das AfA vermieden. ISEK-Karlsruhe-2020-relevant X nein ja Handlungsfeld: Wählen Sie ein Element aus. Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Ausgangslage Die Karlsruher Schieneninfrastruktur-Gesellschaft (KASIG) setzt im Auftrag der Stadt Karlsruhe die Baumaßnahmen Stadtbahntunnel und Kriegsstraßentunnel um. Diese Maßnahmen sollen nach der derzeitigen Zeitplanung bis zum Jahr 2021 abgeschlossen sein. Ebenfalls werden in diesem Zeitrahmen vom Amt für Abfallwirtschaft (AfA) die Sanierung und Oberflächenabdichtung der Deponie Ost und die Vorbereitungsmaßnahmen für die noch zu errichtende Oberflächenabdichtung des Westplateaus der Deponie West erfolgen. Die geplante Zusammenarbeit zwischen KASIG und AfA zur Verwertung des Aushubmaterials aus dem Bauabschnitt Kriegsstraßentunnel hat zahlreiche Synergieeffekte. Teilmengen des Aushubmaterials sind für den Bau der Oberflächenabdichtung der beiden Deponien der Stadt Karlsruhe geeignet. Das erspart der KASIG die ansonsten anfallenden Entsorgungskosten und reduziert die Transportkosten wesentlich. Das AfA kann die Materialien als Deponieersatzbau- stoffe verwerten und muss sie nicht extern erwerben. Im Vorfeld wurde ein Materialeignungsbericht in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe erstellt, der nachweist, welche Teilmengen für die Verwertung als Deponieersatzbau- stoffe nach der Deponieverordnung für die Oberflächenabdichtungsmaßnahmen für die beiden Deponien eingesetzt werden können. Durch die geplante Zusammenarbeit zwischen KASIG und AfA erzielt die Stadt Karlsruhe finan- zielle Einsparungen (ökonomischer Vorteil). Durch vermiedene CO 2 -Emissionen in Folge kurzer Transportwege entstehen ökologische Vorteile gegenüber weiter entfernt liegender Entsor- gungsmöglichkeiten. Maßnahme Deponie West Die Gesamtmenge des geeigneten Aushubmaterials (82.600 m³) als Deponieersatzbaustoff wird auf der Deponie West gelagert und teilweise aufbereitet. Die Lagerung der Materialien, sowie die Aufbereitung mittels einer Siebanlage wurden nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz bzw. dem Bundes-Immissionsschutzgesetz durch das Regierungspräsidium Karlsruhe genehmigt. Die Baumaßnahmen werden voraussichtlich im Zeitraum Sommer 2017 bis Ende 2020 durchge- führt. Die Haushaltsmittel werden voraussichtlich wie folgt abfließen: 2017 ca. 64.000 Euro, 2018 ca. 127.000 Euro, 2019 ca. 60.000 Euro. Auf dem Ostplateau der Deponie werden voraussichtlich ab 2017 eine neue Windkraftanlage einschließlich Fundamentierung und die endgültige Oberflächenabdichtung errichtet. Logisti- sche Überschneidungen mit der KASIG Maßnahme werden berücksichtigt. Maßnahme Deponie Ost Die Gesamtmenge des geeigneten Aushubmaterials (40.300 m³) als Deponieersatzbaustoff wird innerhalb der Deponie Ost in ein noch zu errichtendes Zwischenlager geliefert. Eine Aufberei- tung der Materialien vor Ort ist nicht vorgesehen. Das Zwischenlager ist/wird Bestandteil des Stilllegungskonzeptes für die Deponie Ost, Näheres wird derzeit mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe abgestimmt. Die vorbereitenden Maßnah- men für die Errichtung des Zwischenlagers sollen bis Herbst 2017 abgeschlossen sein. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Für die Verwiegung der Materialien ist die Errichtung einer mobilen Waage vorgesehen. Die Baumaßnahmen zur Sanierung und Oberflächenabdichtung der Deponie Ost werden vo- raussichtlich in 2018 ausgeschrieben. Der Baubeginn ist für das Frühjahr 2019 geplant. Die Haushaltsmittel werden voraussichtlich wie folgt abfließen: 2017 ca. 113.000 Euro, 2018 ca. 191.000 Euro, 2019 ca. 143.000 Euro. Ökonomische Betrachtung In der nachfolgenden Tabelle 1 ist die Kostenbetrachtung seitens AfA ohne Zusammenarbeit („Soll-Kosten“) und bei Zusammenarbeit („Ist-Kosten“) zwischen KASIG und AfA dargestellt. Pos Soll-Kosten: 1 Beschaffung Baumaterial ohne Zusammen- arbeit 942.504 € 2 Baunebenleistungen ohne Zusammenarbeit 876.379 € 3 Gesamtkosten ohne Zusammenarbeit 1.818.883 € Ist-Kosten 4 Beschaffung Baumaterial mit Zusammenar- beit -725.686 € 5 Baunebenleistungen mit Zusammenarbeit 697.656 € 6 Gesamtkosten mit Zusammenarbeit -28.030 € 7 Saldierter Gesamtkostenvorteil 1.846.913 € Tabelle 1: Kostenbetrachtung Aus der Tabelle 1 ist ersichtlich, dass die Gesamtkosten für die Materiallieferungen zur Oberflächenabdichtung der Deponien Ost und West ohne die Zusammenarbeit mit der KASIG für das AfA ca. 1,81 Mio Euro brutto betragen würden (Zeile 3). Sie setzen sich aus den Kosten für die Beschaffung des geeigneten Baumaterials inkl. Transportkosten (Zeile 1), sowie den Kosten für die Baunebenleistungen (Zeile 2) für die Durchführung der Maßnahme zusammen. Durch die Kooperation mit der KASIG entfallen die Kosten für die Materialbeschaffung und es wird zusätzlich hierfür eine Vergütung durch die KASIG in Höhe von ca. 0,725 Mio Euro an das AfA geleistet (Zeile 4). Allein aus dieser Vergütung resultieren Kosteneinsparungen für die Oberflächenabdichtungs- maßnahmen der beiden Deponien von ca. 1,668 Mio Euro. Dazu reduzieren sich die Kosten für die erforderlichen Baunebenleistungen um weitere 0,178 Mio Euro. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Die Gesamtkosten für die Materiallieferungen zur Oberflächenabdichtung der Deponien Ost und West reduzieren sich somit insgesamt von 1,818 Mio Euro auf einen Ertrag von 0,028 Mio Euro bei Zusammenarbeit mit der KASIG. Dadurch ergeben sich Einsparungen von insgesamt rund 1,846 Mio Euro brutto für den Bau der Oberflächenabdichtungen der beiden Deponien. Gemäß der Vereinbarung übernimmt die KASIG anteilige Baunebenkosten, welche beim Einsatz des Verwertungsmaterials auf beiden Deponien entstehen. Ökologische Betrachtung Der wichtigste Aspekt aus Umweltgesichtspunkten bei dem geplanten Vorhaben liegt in der Einsparung von CO 2- Emissionen, resultierend aus dem wesentlich kürzeren Transportweg bei einer stadtinternen Verwertung des Aushubmaterials. Die CO 2 -Emissionen für die vorgesehene Ablagerung auf den Deponien Ost und West sowie der alternative notwendige Transport auf die Deponie Hamberg im Enzkreis sind in Tabelle 2 dargestellt. Ziel Stre- cke (1) CO 2 -Emission / LKW (2) Menge des Aushub- materials Anzahl Fahrten (3) CO 2 -Emission km kg CO 2 /km kg CO 2 /Ziel Mg kg CO 2 kg CO 2 /Mg Verwertung des Aushubmaterials für die Oberflächenabdichtungen der Deponie West und Deponie Ost in Karlsruhe Deponie West (Karls- ruhe) 10 0,79 7,9 82.600 6.883 54.378 0,66 Deponie Ost (Karlsruhe) 24 0,79 18,96 40.300 3.358 63.674 1,58 Gesamt 122.900 10.242 118.052 0,96 Entsorgung des Aushubmaterials extern Externer Abnehmer (un- belastetes Material) (4) 24 0,79 18,96 97.900 8.158 154.682 1,58 Deponie Hamberg (Enzkreis) (5) 96 0,79 75,84 25.000 2.083 158.000 6,32 Gesamt 122.900 10.242 312.682 2,54 Tabelle 2: CO 2 -Emissionen pro Mg Material Ergänzende Erläuterungen Seite 5 (1) Strecke beinhaltet Hin- und Rückfahrt (2) Annahmen: Kraftstoffverbrauch durchschnittlich 30 L Diesel pro 100 km, CO2-Faktor 2,629 kg/L, leere Rück- fahrten bei jeder Fahrt (3) Annahme: Max. Ladevermögen pro Fahrt: 13 m³ (4) Stadtintern wurde festgelegt, dass unbelastetes Material aus dem Bauvorhaben Kriegsstraßentunnel nach Mög- lichkeit innerstädtisch verwendet wird (5) Nur belastetes Material (Z1.2., Z2) Wie aus Tabelle 2 ersichtlich ist, werden bei Verbringung des Aushubmaterials auf den stadtei- genen Deponien rund 194 Mg CO 2 (312 Mg CO 2 – 118 Mg CO 2 ) eingespart. Ein weiterer positiver Aspekt besteht darin, dass mit der Verwendung von Aushubmaterial aus den städtischen Bauvorhaben standorttypisches Bodenmaterial bei den Baumaßnahmen zur Oberflächenabdichtung verwendet wird. Eine stadtinterne Verwertung des Aushubmaterials bringt somit neben einem wirtschaftlichen Einsparpotential auch ökologische Vorteile mit sich. Vergaberechtliche Betrachtung Da sowohl die KASIG als auch das AfA Geschäftsbereiche des Stadtkonzerns Karlsruhe sind, ist eine vertragliche Zusammenarbeit mittels der sogenannten Inhouse-Vergabe möglich. Dies wur- de durch den Zentralen Juristischen Dienst (ZJD) geprüft und bestätigt. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat nimmt nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit und im Bauausschuss die Erläuterungen zur Kenntnis und stimmt dem Abschluss des Vertrags (Anlage 1) über die Verwertung von Aushubmaterial aus dem Bauvorhaben Kriegsstraßen- tunnel auf den Deponien Ost und West mit Kosten in Höhe von 698.000 € brutto zu. 2. Der Gemeinderat beschließt die Aufhebung der Sperrvermerke auf den Projekten 7.703050 (Deponie West) und 7.703060 (Deponie Ost) für die Bauleistungen im Zusammenhang mit der Verarbeitung des Aushubmaterials.

  • Protokoll TOP 19
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 36. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 14. März 2017, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 17. Punkt 19 der Tagesordnung: Deponietechnische Verwertung von Aushubmate- rial aus dem Bauvorhaben Kriegsstraßentunnel der Stadt Karlsruhe auf den De- ponien Karlsruhe Ost und West Vorlage: 2017/0123 Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Ge- sundheit und im Bauausschuss die Erläuterungen zur Kenntnis und stimmt dem Abschluss des Vertrags (Anlage 1 der Vorlage) über die Verwertung von Aus- hubmaterial aus dem Bauvorhaben Kriegsstraßentunnel auf den Deponien Ost und West mit Kosten in Höhe von 698.000 € brutto zu. 2. Der Gemeinderat beschließt die Aufhebung der Sperrvermerke auf den Projekten 7.703050 (Deponie West) und 7.703060 (Deponie Ost) für die Bauleistungen im Zusammenhang mit der Verarbeitung des Aushubmaterials. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 19 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit und im Bauaus- schuss: Ich darf in dem Zusammenhang allen danken, die an dieser Lösung mitgearbeitet ha- ben, weil uns das an verschiedenen Stellen erhebliche Probleme in guter Weise erspart und ich darf jetzt sofort um das entsprechende Votum bitten - auch einstimmig. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten