Verbindlichkeit geplanter Lärmschutzmaßnahmen für Rüppurr
| Vorlage: | 2017/0106 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 10.02.2017 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Rüppurr |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 14.03.2017
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2017/0106 Verbindlichkeit geplanter Lärmschutzmaßnahmen für Rüppurr Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 14.03.2017 47 x 1. Wie beurteilt die Verwaltung die Lärmbelastung in Rüppurr? 2. Welche Lärmreduktion kann für die Anwohnerinnen und Anwohner in Rüppurr durch den Einsatz eines lärmarmen Fahrbahnbelags auf der Bundesautobahn A5 voraussichtlich erzielt werden? 3. Wie beurteilt die Stadtverwaltung die Kosten-Nutzen-Relation des Einsatzes von lärmmindern- dem Asphalt an der A5 zwischen der Anschlussstelle Ettlingen / Rüppurr und dem Autobahn- dreieck Karlsruhe? 4. Welchen Planungsstand hat die im Lärmaktionsplan benannte Maßnahme „BAB A5 zw. AS Ettlingen/Rüppurr und AD Karlsruhe: Voraussichtlich ab 2020: lärmarmer Fahrbahnbelag in beide Fahrtrichtungen unter Kostenbeteiligung der Stadt Karlsruhe“? 5. Welche Änderungen zum im Juli 2016 fortgeschriebenen Lärmaktionsplan werden in der Stadtverwaltung aktuell diskutiert, vor allem im Hinblick auf Lärmreduktion in Rüppurr? 6. Welche alternativen Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung, um in Rüppurr den durch die A5 entstehenden Lärm zu reduzieren? Sachverhalt / Begründung: Teile des Stadtteils Rüppurr sind großem Verkehrslärm ausgesetzt. Er entsteht durch den Kfz-Verkehr auf der A5 und auf der Herrenalber Straße. Im Lärmaktionsplan der Stadt Karlsruhe, dessen Fortschreibung im Juli 2016 durch den Gemeinderat beschlossen wurde, ist zur Lärmreduktion in Rüppurr als Maßnahmen 7.2. folgendes aufgeführt: BAB A5 zw. AS Ettlingen/Rüppurr und AD Karlsruhe: Voraussichtlich ab 2020: lärmarmer Fahrbahnbelag in beide Fahrtrichtungen unter Kostenbeteiligung der Stadt Karlsruhe. Bisher ist die GRÜNE Fraktion davon ausgegangen, dass die im Lärmaktionsplan aufgeführten Lärm- schutzmaßnahmen in Rüppurr in den nächsten Jahren tatsächlich umgesetzt werden. In den letzten Wochen wurden von Seiten anderer Fraktionen und auch aus der Verwaltung Aussagen getätigt, die an der geplanten Umsetzung Zweifel aufkommen lassen. Diese Aussagen haben nicht nur in unserer Fraktion, sondern auch bei den Rüppurrer Bürgerinnen und Bürgern Unsicherheit ausgelöst. Durch die öffentliche Anfrage soll nun Transparenz bezüglich der Verbindlichkeit dieser Lärmschutzpläne geschaffen werden. Gleichzeitig wird mit der Anfrage dem Gemeinderat die Möglichkeit gegeben, gegebenenfalls rechtzeitig die Weiterführung der Planung und Ausführung der Maßnahmen zu beantragen. unterzeichnet von: Dr. Ute Leidig Johannes Honné Istvan Pinter
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2017/0106 Dez. 5 Verbindlichkeit geplanter Lärmschutzmaßnahmen für Rüppurr Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 14.03.2017 47 X 1. Wie beurteilt die Verwaltung die Lärmbelastung in Rüppurr? Die der Autobahn am nächsten liegende Wohnbebauung wird in einigen Bereichen mit einem nächtlichen Lärmpegel von max. 57 dB(A) belastet. Mit zunehmender Distanz reduziert sich der Pegelwert auf Werte zwischen 45 und 50 dB(A) nachts. Näheres kann der beigefügten Anlage 1 entnommen werden. Im Hinblick auf die Handlungswerte im Zusammenhang mit dem Lärmaktionsplan sind die von der Autobahn beeinflussten stark lärmbelasteten Bereiche als „Verbesserungsbedürftige Situati- on“ eingestuft. Weitere Belastungsquellen in Rüppurr sind der Straßenverkehr auf der Herrenalber Straße und der dortige Straßenbahnverkehr. Der Straßenbahnverkehr führt punktuell zu Lärmbelastungen von über 60 dB(A) nachts. Deshalb wurde in den Lärmaktionsplan die Maßnahme 8.3 „Lärmak- tive Schienenpflege“ aufgenommen. 2. Welche Lärmreduktion kann für die Anwohnerinnen und Anwohner in Rüppurr durch den Einsatz eines lärmarmen Fahrbahnbelags auf der Bundesautobahn A5 voraussichtlich erzielt werden? Der derzeitige Fahrbahnbelag auf der Bundesautobahn (BAB) A 5 befindet sich in einem schlechten Zustand und ist sanierungsbedürftig. Der schlechte Fahrbahnbelag bewirkt eine Lärmsteigerung von bis zu 2 dB(A) gegenüber einem guten. Durch den Einsatz eines lärmarmen Fahrbahnbelags auf der BAB A 5 könnten wahrnehmbare Lärmminderungen von bis zu 4 dB(A) gegenüber dem heutigen Zustand erzielt werden. Bei ei- nem offenporigen Belag könnten sogar Minderungen um 6 dB(A) erzielt werden. Da lärmarmer oder offenporiger Asphalt bislang noch nicht gesetzlich eingeführt sind, werden bislang diese Belagsarten nur in Pilotstrecken getestet. Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Grundsätzlich wird bei sanierungsbedürftigen Fahrbahnen bei einer Fahrbahndeckenerneuerung Waschbeton aufgetragen. Dieser ist gegenüber dem alten Fahrbahnbelag um 2dB(A) leiser und trägt auch zu einer Lärmreduktion bei. 3. Wie beurteilt die Stadtverwaltung die Kosten-Nutzen-Relation des Einsatzes von lärmminderndem Asphalt an der A5 zwischen der Anschlussstelle Ettlingen / Rüppurr und dem Autobahndreieck Karlsruhe? Bei Überschreiten von nächtlichen Pegelwerten in Höhe von 57 dB(A) müsste der Straßenbau- lastträger selbst lärmmindernde Maßnahmen in Betracht ziehen. Da diese Werte in Rüppurr nicht überschritten sind, besteht für den Straßenbaulastträger (Bund, vertreten durch Regie- rungspräsidium Karlsruhe) kein lärmbedingter Handlungsbedarf. Die vorgeschlagene Lärmschutzmaßnahme aus der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes wäre deshalb eine freiwillige Maßnahme der Stadt. Die von der Stadt zu tragenden Mehrkosten für den gesamten Streckenabschnitt von der An- schlussstelle Karlsruhe Süd bis Autobahndreieck Karlsruhe würden sich nach bisherigen Schät- zungen auf 2,8 Millionen € für eine Länge von knapp 3,5 Kilometer für beide Fahrtrichtungen belaufen. Für den Abschnitt Anschlussstelle Ettlingen bis Autobahndreieck Karlsruhe lägen demnach die Kosten bei rund 2 Millionen €. Hiermit könnte eine Lärmminderung um weitere 2 dB(A) gegenüber dem vorgesehenen Waschbeton erzielt werden. Angesichts der erheblichen Lärmwirkung der Autobahnen auf das Stadtgebiet ist es aus Sicht der Verwaltung sinnvoll, jede Maßnahme in Betracht zu ziehen, die eine Verbesserung der Lärmsituation bewirken könnte. Zumal die Lärmminderung an der Quelle (Reifen/Straße) eine bessere Wirkung hat als Lärmschutzwälle oder -wände, die lediglich teilweise den ungehindert entstehenden Lärm abschirmen. 4. Welchen Planungsstand hat die im Lärmaktionsplan benannte Maßnahme „BAB A5 zw. AS Ettlingen/Rüppurr und AD Karlsruhe: Voraussichtlich ab 2020: lärmarmer Fahrbahnbelag in beide Fahrtrichtungen unter Kostenbeteiligung der Stadt Karls- ruhe“? Derzeit befindet sich die anstehende Fahrbahndeckensanierung durch das Regierungspräsidium Karlsruhe für den Bereich der BAB A 5 zwischen der Anschlussstelle Ettlingen und Anschlussstel- le Rastatt-Nord in Fahrtrichtung Frankfurt in Planung. Dabei verlaufen knapp 500 Meter auf städtischer Gemarkung. Nach Auskunft des Regierungspräsidiums Karlsruhe soll dies 2017 reali- siert werden. Hierbei wird die Fahrbahndecke mit einem Waschbeton ausgestattet. Die gegenüberliegende, westliche Fahrbahn (Fahrtrichtung Basel) soll im Jahr 2018 erneuert werden. Dabei ist ebenfalls vorgesehen, die Fahrbahndecke mit einem Waschbeton zu erneuern. 2020 ist die Erneuerung der Fahrbahn zwischen der Anschlussstelle Ettlingen und Autobahn- dreieck Karlsruhe beidseitig mit Waschbeton geplant. Nach aktueller Auskunft des Regierungspräsidiums Karlsruhe ist es nicht möglich, auf der A 5 in Höhe Rüppurr einen lärmarmen Fahrbahnbelag aufzubringen, selbst wenn die Stadt diesen be- Ergänzende Erläuterungen Seite 3 zahlen würde. Voraussetzung hierfür ist die Überschreitung der Auslösewerte von 67 dB(A) am Tag und 57 dB(A) in der Nacht. Erst dann würde vom Bund die notwendige Genehmigung für den Einbau dieser Belagsart erteilt. Diese Auskunft ist vor allem deshalb überraschend, weil bei der Aufstellung des Lärmaktions- planes das Regierungspräsidium Karlsruhe mehrfach beteiligt wurde und dabei kein Hinweis gegeben wurde, dass diese vorgeschlagene Maßnahme nicht umgesetzt werden könne. Damit kann die im Lärmaktionsplan vorgesehene Maßnahme vorerst nicht weiter verfolgt wer- den. 5. Welche Änderungen zum im Juli 2016 fortgeschriebenen Lärmaktionsplan werden in der Stadtverwaltung aktuell diskutiert, vor allem im Hinblick auf Lärmreduktion in Rüppurr? Der im Juli 2016 beschlossene Lärmaktionsplan befindet sich gegenwärtig in der Umsetzungs- phase. Das heißt, die beschlossenen Maßnahmen werden Zug um Zug angegangen. Eine neuer- liche Fortschreibung des Lärmaktionsplanes ist derzeit noch nicht in Arbeit. 6. Welche alternativen Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung, um in Rüppurr den durch die A5 entstehenden Lärm zu reduzieren? Derzeit werden noch keine Alternativen gesehen, den Lärm von der BAB 5 auf Karlsruher Ge- markung zu reduzieren.
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3456000 3456000 3458000 3458000 54260005426000 Stadt Karlsruhe Fortschreibung Lärmaktionsplan 2016 Brückenstraße 9, 71364 Winnenden Lärmkarte Straßenverkehr Alle Straßen (DTV > 4.000 Kfz/24 h) Isophonendarstellung Immissionspunkthöhe: 4 m über Gelände Immissionspunktabstand: 10 m Stand: Lärmkartierung 2015 Maßstab 1:13500 050100200300400 m Zeichenerklärung Hauptgebäude Nebengebäude Schule Krankenhaus Emissionslinie Straße Lärmschutzwand Lärmschutzwall Lärmindex Ln in dB(A) <=45 45<<=50 50<<=55 55<<=60 60<<=65 65<<=70 70<<=75 75< Ausschnitt: BAB A 5 Höhe Rüppurr Stadt Karlsruhe Umwelt- und Arbeitsschutz umwelt-arbeitsschutz@ karlsruhe.de
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 36. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 14. März 2017, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 44. Punkt 47 der Tagesordnung: Verbindlichkeit geplanter Lärmschutzmaßnahmen für Rüppurr Anfrage: GRÜNE Vorlage: 2017/0106 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 47zur Behandlung auf: Stadträtin Frau Dr. Leidig (GRÜNE): Inwiefern ist es von der Verwaltung vorgesehen, wenn Sie solche einschneidenden Veränderungen hinsichtlich des Lärmaktionsplanes ergeben, die Bürgergesellschaft in den jeweiligen Stadtteilen davon zu unterrichten und mit den Möglichkeiten ins Gespräch zu gehen. Der Vorsitzende: In Rüppurr haben wir demnächst eine Bürgerversammlung, da kön- nen wir das gleich mit auf die Tagesordnung nehmen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 10. April 2017