Änderungsantrag SPD: Flächennutzungsplan 2030: Umnutzung von Kleingartenflächen für Woh-nen/Neuausweisung von Potenzialflächen für Kleingärten (Pulverhausstr., Städt. Klinikum, Rüppurrer Schloß)

Vorlage: 2017/0102
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 07.02.2017
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Keine Angaben
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

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Zusätzliche Dateien

  • SPD-FNP 11.2
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG SPD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2017/0102 Flächennutzungsplan 2030: Umnutzung von Kleingärtenflächen für Woh- nen/Neuausweisung von Potenzialflächen für Kleingärten: Pulverhausstr., Städt. Klinikum, Rüppurrer Schloss Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 07.02.2017 11.2 x Entscheidung erst nach Aushandlung eines Gesamtpaketes mit den Kleingärtnervertretun- gen fällen Begründung: Die Bereitschaft des Bezirksverbandes der Kleingärtner vor der Umsetzung der geplanten Maßnahmen (Umwandlung der Kleingärten in Wohnflächen) in einen Dialog mit der Stadtverwaltung zu treten, honorieren und respektieren wir. Deshalb sollte erst nach Abschluss dieser Gespräche Ende des Jahres eine eventuelle Umnutzung und eine damit verbundene Verlagerung der Kleingartenflächen stattfin- den. Weitere Begründung erfolgt mündlich. unterzeichnet von: Parsa Marvi

  • Stellungnahme 11.2_SPD
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Änderungsantrag SPD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2017/0102 Dez. 6 Flächennutzungsplan 2030: Umnutzung von Kleingartenflächen für Woh- nen/Neuausweisung von Potenzialflächen für Kleingärten (Pulverhausstr., Städt. Klinikum, Rüppurrer Schloss) Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 07.02.2017 11.2 X Kurzfassung Die Verwaltung greift diesen Vorschlag gerne auf und führt die Gespräche mit dem Bezirksver- band der Kleingärtner. Die Kleingartenflächen KA.1-W-403 „Nördlich Klinikum“, KA.2-W-010 „Am Rüppurrer Schloss“ und KA.2-W-027 „Pulverhausstraße“ können daher bis zur endgülti- gen Beschlussfassung in der Prüfkulisse verbleiben. Umnutzung und Verlagerung könnten ohnehin erst nach Inkrafttreten der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes in Angriff genommen werden. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) X nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant nein x ja Handlungsfeld: Städtebau Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2