Änderungsantrag CDU: Toilette in der Waldstadt und am Gutenbergplatz
| Vorlage: | 2017/0099 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 07.02.2017 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Keine Angaben |
| Erwähnte Stadtteile: | Oberreut, Waldstadt |
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG CDU-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2017/0099 Haushaltsstabilisierungsprozess: M7_HGW: Reduzierung und Schließung von konventionel- len Toilettenanlagen erst nach Vorlage eines Gesamtkonzepts: Toilette in der Waldstadt und am Gutenbergplatz Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 07.02.2017 13 x Die CDU-Fraktion beantragt: 1. Die barrierefreie Toilette im Waldstadtzentrum wird für die Öffentlichkeit zugänglich ge- macht. 2. Am Standort Gutenbergplatz soll der Öffentlichkeit an Marktagen generell der Zugang zu den öffentlichen Toiletten ermögliche werden. Sachstand/Begründung: Der Zugang zu öffentlichen Toilettenanlagen an beiden genannten Orten dienen beide der öffentlichen Daseinsvorsorge. Wenngleich dies aus verschiedenen Gründen der Fall ist. Die barrierefreie Toilettenanlage in der Waldstadt soll der Öffentlichkeit zur Verfügung ge- stellt werden, da nicht zu allen Zeiten andere Möglichkeiten bestehen, eine öffentliche Toilet- te aufzusuchen. Zur einfachen Handhabung soll der Zugang zur Toilettenanlage am Standort Gutenbergplatz an Markttagen ohne Gebührenerhebung der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. unterzeichnet von: Tilman Pfannkuch Dr. Rahsan Dogan Sven Maier Bettina Meier-Augenstein Karin Wiedemann
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Änderungsantrag CDU-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2017/0099 Dez. 6 Haushaltsstabilisierungsprozess: M7 HGW: Reduzierung und Schließung von konventionel- len öffentlichen Toilettenanlagen erst nach Vorlage des Gesamtkonzeptes: Toilette in der Waldstadt und am Gutenbergplatz Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 07.02.2017 13 x Kurzfassung Die barrierefrei Toilettenanlage Waldstadtzentrum soll für die Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht werden, sondern nur von behinderten Menschen und den Marktbeschickern mit dem „Euro-Schlüssel“ genutzt werden. Die Toilettenanlage am Standort Gutenbergplatz steht der Öffentlichkeit an Markttagen weiter zur Verfügung. Allerdings soll die Benutzung künftig zunächst im Rahmen eines Probelaufs ent- geltpflichtig sein. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) X nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant X nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 zu 1. Die barrierefreie Toilette im Waldstadtzentrum wird für die Öffentlichkeit zu- gänglich gemacht. Es wäre grundsätzlich möglich, die barrierefreie Toilettenanlage für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Davon wird jedoch aus folgenden Gründen abgeraten: die Sauberkeit von Toilet- tenanlagen hat gerade für behinderte Menschen eine hohe Priorität. Bei einer Öffnung der bar- rierefreien Toilette für die Öffentlichkeit kann die erforderliche Sauberkeit nicht vollumfänglich gewährleistet werden. Nichtbehinderte Menschen haben zudem die Möglichkeit, die Toiletten des Einkaufszentrums zu nutzen. Im Übrigen stehen in anderen Einkaufszentren (z. B. Oberreut) auch keine öffentlichen Toiletten zur Verfügung. Es sollte daher dabei bleiben, die barrierefreie Toilettenanlage Waldstadtzentrum nur behinderten Menschen und den Marktbeschickern zu- gänglich zu machen. zu 2. Am Standort Gutenbergplatz soll der Öffentlichkeit an Markttagen generell der Zugang zu den öffentlichen Toiletten ermöglicht werden. Die öffentlichen Toilettenanlagen dienen alle der öffentlichen Daseinsvorsorge. Am Gutenberg- platz ist diese insbesondere durch den dort stattfindenden Wochenmarkt begründet. Vor die- sem Hintergrund soll diese Toilettenanlage auch weiter betrieben werden. Die Toiletten stehen somit der Öffentlichkeit an den Markttagen weiterhin zur Verfügung. Neu ist, dass die Benut- zung der Toilettenanlage künftig entgeltpflichtig sein soll. Das vorgesehene Entgelt von 0,50 € pro Benutzung ist auch den Marktbesuchern zumutbar. Ob sich die Entgeltpflicht tatsächlich bewährt und welche Auswirkungen diese auf die Nutzung der Toilettenanlage hat, soll der am Standort Gutenbergplatz vorgesehene Probelauf ergeben. Aus diesen Gründen sollte es bei der entgeltpflichtigen Nutzung der Toilettenanlage Gutenbergplatz und der Durchführung des Pro- belaufs an diesem Standort bleiben.