Änderungsantrag CDU: Anpassung der Entschädigungssatzung zum 01.01.2018

Vorlage: 2017/0098
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 07.02.2017
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Keine Angaben
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

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  • CDU-Entschädigungssatzung
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG CDU-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2017/0098 Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Stadt Karlsruhe: Anpassung der Entschädigung zum 01.01.2018 Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 07.02.2017 3 x Die CDU-Fraktion beantragt: Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit tritt zum 01.01.2018 in Kraft Sachstand/Begründung: Der Gemeinderat als Hauptorgan der Stadt Karlsruhe entscheidet eigenständig über die Satzung der Entschädigung der Gemeinderatsmitglieder. Die zeitliche Inanspruchnahme der ehrenamtlichen Tätig- keit hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, sieht die Satzung eine Anpassung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit eine Anpassung zum 01.01.2017. Aufgrund des eingeschlagenen Kurses der Haushaltsstabilisierung will die CDU- Fraktion ein Zeichen setzen, die für 2017 vorgesehene Erhöhung aussetzen und diese erst zum 01.01.2018 in Kraft treten lassen. unterzeichnet von: Tilman Pfannkuch Hermann Brenk Jan Döring Dr. Rahsan Dogan Thorsten Ehlgötz Dr. Klaus Heilgeist Detlef Hofmann Dr. Albert Käuflein Marianne Köpfler Sven Maier Bettina Meier-Augenstein Dr. Thomas Müller Karin Wiedemann

  • Stellungnahme TOP 3
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zu den Änderungsan- trägen CDU-Gemeinderatsfraktion, GRÜNE-Gemeinderats- fraktion, FDP-Gemeinderatsfraktion, AfD, Die Linke, GfK und FW Vorlagen Nrn.: Verantwortlich: 2017/0098 2017/0096 2017/0095 2017/0075 2017/0074 2017/0067 2017/0064 Dez. 1 Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Stadt Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 07.02.2017 3 x Die ehrenamtliche Tätigkeit im Gemeinderat und in den Ortschaftsräten ist mit einer hohen zeitlichen Belastung verbunden. Die Mandatsträger leisten im Ehrenamt ein enormes Arbeits- pensum. Mit ihrer Wahl übernehmen sie eine Reihe von gesetzlichen Pflichten gegenüber der Stadt und den Bürgerinnen und Bürgern und stehen für fünf Jahre in der Verantwortung. Die Stadt Karlsruhe ist auf dieses freiwillige Engagement im Gemeinderat und den Ortschaftsräten angewiesen. Die seitens der Verwaltung vorgeschlagene Erhöhung der Entschädigungen folgt dem Beschluss des Gemeinderates aus dem Jahr 2010. Die Verwaltung hält diese Anpassung für angebracht. Aufgabe und Ziel der Regelung ist es, den Eintritt finanzieller Nachteile für ehrenamtlich Tätige zu verhindern. Eine Zurückstellung der Anpassung und eine Erhöhung weiterer Entschädigungs- sätze werden nicht empfohlen. Die Stellungnahme nimmt Bezug auf die oben genannten Änderungsanträge. Die finanziellen Auswirkungen der jeweils vorgeschlagenen Maßnahmen waren kurzfristig nicht abzubilden. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) nein x ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Finanzielle Auswirkungen der Änderungsanträge sind kurzfristig nicht ab- zubilden Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant x nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Beschluss (intern): 1. Zur Tagesordnung TOP 3 der Sitzung des Gemeinderates am 07.02.2017 2. Aufnahme ins Ratsinformationssystem und Übersendung der Vorlage an die Mitglieder des Gemeinderates. 3. Z. d. A. Dienststelle Datum Unterschrift Dez. 1 ZJD HA Sachbearbeitung Frank Leyerle Telefon: R 190