Änderungsantrag GRÜNE: Änderung der Satzung über die Erstattung der notwendigen Beförderungskosten für Schülerinnen und Schüler
| Vorlage: | 2017/0097 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 07.02.2017 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Keine Angaben |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2017/0097 Änderung der Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten für Schülerinnen und Schüler Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 07.02.2017 5 x 1. Der Gemeinderat beschließt die Beibehaltung der kostenlosen ScoolCard für Grundschulkinder. Der Gemeinderat hat im Rahmen des Haushaltsstabilisierungsprozesses mit Beschluss vom 15. November 2016 die Umstellung der kostenlosen ScoolCard für Grundschulkinder auf eine Ausbil- dungsmonatskarte mit 10 € Eigenanteil für die Familien beschlossen. Wie der Vorlage zu entnehmen ist, rät die Verwaltung selbst davon ab, die beschlossene Ausbil- dungsmonatskarte einzuführen, da sie gegenüber der ScoolCard mit diversen „deutlichen Nachteilen“ behaftet ist. Ein Vergleich des Stadtkreises Karlsruhe mit den umliegenden Landkreisen zeigt, dass nahezu alle Kreise im Unterschied zu Karlsruhe ScoolCards für Grundschul-Kinder weiterhin zu 100% bezuschus- sen. Karlsruhe dagegen führt eine Eigenbeteiligung ein! In Anbetracht dieser Information halten wir die Beibehaltung der 100%igen Bezuschussung für ange- bracht und vertretbar. Bei prognostizierten Zahlen von etwa 1.250 betroffenen Schülerinnen und Schülern sprechen wir von einer Haushaltsbelastung von jährlich 125.000 €, wenn die ScoolCard wei- terhin voll bezuschusst wird. Im Vergleich zur am 15. November 2016 beschlossenen Ausbildungsmo- natskarte fallen mit der ScoolCard über fünf Jahre gerechnet rund 250.000 € weniger Kosten für die Stadt an, also jährlich 50.000 €. Das bedeutet für eine kostenlose ScoolCard lediglich rund 75.000 € Mehrkosten pro Jahr gegenüber der beschlossenen Ausbildungskare mit 10 € Elternbeitrag. Außerdem aus GRÜNER Sicht zentral: Eine Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs sollte für Schulkin- der so niedrigschwellig wie möglich sein. Sachverhalt / Begründung: Seite 2 Es ist für die gesamte Entwicklung der SchülerInnen wichtig, Schulwege zu allen Jahreszeiten selb- ständig zurücklegen zu können, auch wenn diese etwas länger sind oder verkehrlich ungünstig verlau- fen: Die Kinder bilden hierbei ihre Alltagskompetenzen, sowie ihre motorischen und sozialen Fähigkei- ten aus. Auch aus Gründen der Verkehrssicherheit ist eine attraktive Alternative zu „Eltern-Taxis“ wichtig. Sie führen vor den Schulen zu unübersichtlichen Verkehrsverhältnissen für alle Beteiligten und bedeuten zusätzliche Umweltbelastungen in städtischen Gebieten. unterzeichnet von: Ekkehard Hodapp Johannes Honné Renate Rastätter
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zu den Änderungsan- trägen GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Stadtrat Marc Bernhard (AfD) Stadtrat Dr. Paul Schmidt (AfD) Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2017/0097 2017/0076 Dez. 3 Änderung der Satzung über die Erstattung der notwendigen Beförderungskosten für Schü- lerinnen und Schüler Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 07.02.2017 5 x Kurzfassung Der Änderungsantrag bezieht sich auf eine vorgeschlagene Maßnahme im Rahmen des Haus- haltsstabilisierungsprozesses. Diese wurde bereits in den Haushaltsberatungen reduziert. Eine Beibehaltung des Status quo, die mit dem vorliegenden Antrag gefordert wird, würde sich zu- sätzlich negativ auf den Haushalt auswirken. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) nein x ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 237.500 Euro 606.250 Euro plus 12.500 Euro pro Jahr Preiserhöhung Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant x nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Bisher ist die ScoolCard für Grundschulkinder kostenfrei. Im Rahmen des Haushaltsstabilisie- rungsprozesses wurde von der Verwaltung die Maßnahme M9_SuS vorgeschlagen. Diese sieht in der modifizierten Form ab dem Schuljahr 2017/18 anstelle einer kostenlosen ScoolCard eine ScoolCard mit einem Eigenanteil von 10 € (pro Monat) vor. Zur Umsetzung der Maßnahme ist eine Änderung der Satzung über die Erstattung der notwendigen Beförderungskosten für Schü- lerinnen und Schüler erforderlich. Für Familien, die Leistungen aus Bildung und Teilhabe (BuT) erhalten, beträgt der Eigenanteil 5 € pro Monat. Die Maßnahme erbringt eine Einsparung im städtischen Haushalt in den Schuljahren 2017/18 bis 2022/23 in Höhe von 675.000 € und trägt damit zur Haushaltsstabilisierung bei. Aus Sicht der Verwaltung werden durch die Einführung eines Eigenanteils maximal 10 Prozent der bisher ausgegebenen ScoolCards nicht mehr abonniert. Dies entspräche maximal 125 Kar- ten. In den Schülerbeförderungssatzungen zum Beispiel der Landkreise Karlsruhe und Rastatt sowie des Rhein-Neckar-Kreises ist bei Grundschulkindern zwar kein Eigenanteil vorgesehen, allerdings gilt eine Mindestentfernung von drei Kilometern (zum Vergleich: Stadt Karlsruhe ein Kilometer Mindestentfernung). Somit sind diese Regelungen nicht miteinander vergleichbar. Die Verwaltung empfiehlt daher die Ablehnung des Änderungsantrags.