Änderungsantrag GRÜNE: Verschiebung der Erhöhung
| Vorlage: | 2017/0096 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 07.02.2017 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Keine Angaben |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2017/0096 Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Stadt Karlsruhe: Verschiebung der Erhöhung Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 07.02.2017 3 x 1. Artikel 2 wird geändert in: "Die Satzung tritt am 01.01.2018 in Kraft.“ 2. Zur Anpassung der Entschädigung für andere städtische Ehrenämter erarbeitet die Verwal- tung eine Vorlage. Dabei sind Vorschläge zur Vereinheitlichung auf Landesebene zu be- rücksichtigen. Die Mitglieder des Gemeinderates arbeiten mit hohem persönlichem Einsatz für dieses Ehren- amt. Die zeitliche Belastung ist etwa mit einer Halbtagsbeschäftigung vergleichbar. Sie ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen, weil der Gemeinderat immer häufiger einbezogen wird und viele große Vorhaben zu begleiten sind. Gleichzeitig tragen die StadträtInnen eine hohe Mitverantwortung für das Wohlergehen der Stadt. Die Aufwandsentschädigung in Karlsruhe liegt auch nach der Erhöhung auf 890 Euro pro Monat im Vergleich mit anderen Städten die- ser Größenordnung am unteren Ende. Nach der 2010 beschlossenen Regelung soll die Aufwandsentschädigung für Gemeinderats- mitglieder alle fünf Jahre, jeweils zur Mitte einer Wahlperiode, analog zur Entwicklung der Gehälter im öffentlichen Dienst erhöht werden. Im Rahmen der laufenden Haushaltskonsolidierung werden in allen Bereichen der Stadtver- waltung Einsparungen erbracht. Auch die Gemeinderatsmitglieder wollen einen Sparbeitrag leisten. Das wird durch eine Verschiebung des Inkrafttretens der Satzung erreicht. Die Entschädigungen für andere städtische Ehrenämter sollen regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Dies betrifft auch Personengruppen, die in der "Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Stadt Karlsruhe" nicht genannt werden, z.B. Aktive der Freiwilligen Feuerwehr unterzeichnet von: Johannes Honné Dr. Ute Leidig Sachverhalt / Begründung:
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zu den Änderungsan- trägen CDU-Gemeinderatsfraktion, GRÜNE-Gemeinderats- fraktion, FDP-Gemeinderatsfraktion, AfD, Die Linke, GfK und FW Vorlagen Nrn.: Verantwortlich: 2017/0098 2017/0096 2017/0095 2017/0075 2017/0074 2017/0067 2017/0064 Dez. 1 Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Stadt Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 07.02.2017 3 x Die ehrenamtliche Tätigkeit im Gemeinderat und in den Ortschaftsräten ist mit einer hohen zeitlichen Belastung verbunden. Die Mandatsträger leisten im Ehrenamt ein enormes Arbeits- pensum. Mit ihrer Wahl übernehmen sie eine Reihe von gesetzlichen Pflichten gegenüber der Stadt und den Bürgerinnen und Bürgern und stehen für fünf Jahre in der Verantwortung. Die Stadt Karlsruhe ist auf dieses freiwillige Engagement im Gemeinderat und den Ortschaftsräten angewiesen. Die seitens der Verwaltung vorgeschlagene Erhöhung der Entschädigungen folgt dem Beschluss des Gemeinderates aus dem Jahr 2010. Die Verwaltung hält diese Anpassung für angebracht. Aufgabe und Ziel der Regelung ist es, den Eintritt finanzieller Nachteile für ehrenamtlich Tätige zu verhindern. Eine Zurückstellung der Anpassung und eine Erhöhung weiterer Entschädigungs- sätze werden nicht empfohlen. Die Stellungnahme nimmt Bezug auf die oben genannten Änderungsanträge. Die finanziellen Auswirkungen der jeweils vorgeschlagenen Maßnahmen waren kurzfristig nicht abzubilden. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) nein x ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Finanzielle Auswirkungen der Änderungsanträge sind kurzfristig nicht ab- zubilden Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant x nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Beschluss (intern): 1. Zur Tagesordnung TOP 3 der Sitzung des Gemeinderates am 07.02.2017 2. Aufnahme ins Ratsinformationssystem und Übersendung der Vorlage an die Mitglieder des Gemeinderates. 3. Z. d. A. Dienststelle Datum Unterschrift Dez. 1 ZJD HA Sachbearbeitung Frank Leyerle Telefon: R 190