Änderungsantrag FDP: Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Stadt Karlsruhe

Vorlage: 2017/0095
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 07.02.2017
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Keine Angaben
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

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Zusätzliche Dateien

  • FDP-Entschädigungssatzung
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG FDP-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2017/0095 Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Stadt Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 07.02.2017 3 x Der Gemeinderat beschließt eine Verschiebung der Erhöhung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Stadt Karlsruhe auf den 1.1.2018 Karlsruhe spart, muss sparen und fast alle im Gemeinderat sind bereit, diesen notwendigen Kurs mitzugehen. Es stimmt, dass die Entscheidung von 2010, im Jahr 2017 über eine Erhö- hung abzustimmen in der heutigen Realität unpassend wirkt. Genau dies ist aber auch der Beweis, dass ein anderer Zeitpunkt in gefühlt ferner Zukunft nicht besser sein wird. Die FDP-Fraktion ist sich der eignen Verantwortung in diesem Sparprozess bewusst und schlägt daher vor, eine Anpassung an die zeitlich verschobenen Beamtenbeförderungen vor- zunehmen, so, wie es auch im HSPKA beschlossen wurde. Diese wurde zum Teil bis zu 12 Monaten verschoben; analog dazu soll nun auch die geplante Erhöhung zeitlich verschoben werden. unterzeichnet von: Tom Høyem Thomas H. Hock Karl-Heinz Jooß Sachverhalt / Begründung:

  • Stellungnahme TOP 3
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zu den Änderungsan- trägen CDU-Gemeinderatsfraktion, GRÜNE-Gemeinderats- fraktion, FDP-Gemeinderatsfraktion, AfD, Die Linke, GfK und FW Vorlagen Nrn.: Verantwortlich: 2017/0098 2017/0096 2017/0095 2017/0075 2017/0074 2017/0067 2017/0064 Dez. 1 Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Stadt Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 07.02.2017 3 x Die ehrenamtliche Tätigkeit im Gemeinderat und in den Ortschaftsräten ist mit einer hohen zeitlichen Belastung verbunden. Die Mandatsträger leisten im Ehrenamt ein enormes Arbeits- pensum. Mit ihrer Wahl übernehmen sie eine Reihe von gesetzlichen Pflichten gegenüber der Stadt und den Bürgerinnen und Bürgern und stehen für fünf Jahre in der Verantwortung. Die Stadt Karlsruhe ist auf dieses freiwillige Engagement im Gemeinderat und den Ortschaftsräten angewiesen. Die seitens der Verwaltung vorgeschlagene Erhöhung der Entschädigungen folgt dem Beschluss des Gemeinderates aus dem Jahr 2010. Die Verwaltung hält diese Anpassung für angebracht. Aufgabe und Ziel der Regelung ist es, den Eintritt finanzieller Nachteile für ehrenamtlich Tätige zu verhindern. Eine Zurückstellung der Anpassung und eine Erhöhung weiterer Entschädigungs- sätze werden nicht empfohlen. Die Stellungnahme nimmt Bezug auf die oben genannten Änderungsanträge. Die finanziellen Auswirkungen der jeweils vorgeschlagenen Maßnahmen waren kurzfristig nicht abzubilden. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) nein x ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Finanzielle Auswirkungen der Änderungsanträge sind kurzfristig nicht ab- zubilden Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant x nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Beschluss (intern): 1. Zur Tagesordnung TOP 3 der Sitzung des Gemeinderates am 07.02.2017 2. Aufnahme ins Ratsinformationssystem und Übersendung der Vorlage an die Mitglieder des Gemeinderates. 3. Z. d. A. Dienststelle Datum Unterschrift Dez. 1 ZJD HA Sachbearbeitung Frank Leyerle Telefon: R 190