Rahmenkonzept zur Förderung von Frauen in Führungspositionen in den Gesellschaften der Stadt Karlsruhe

Vorlage: 2017/0093
Art: Beschlussvorlage
Datum: 06.02.2017
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtkämmerei
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Hauptausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 07.03.2017

    TOP: 2

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Rahmenkonzept Förderung von Frauen
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2017/0093 Dez. 4 Rahmenkonzept zur Förderung von Frauen in Führungspositionen in den Gesellschaften der Stadt Karlsruhe Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 07.03.2017 2 x Beschlussantrag Der Hauptausschuss beschließt das vorgelegte Rahmenkonzept zur Förderung von Frauen in Führungspositionen in den Gesellschaften der Stadt Karlsruhe. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) x nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant x nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein x ja abgestimmt mit VBK, VOWO, Klinikum, SWK Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Verwaltung hat gemeinsam mit Vertretern der städtischen Beteiligungsgesellschaften Stadtwerke Karlsruhe GmbH, Städtisches Klinikum gGmbH, VOLKSWOHNUNG GmbH und Ver- kehrsbetriebe Karlsruhe GmbH ein Rahmenkonzept zur Förderung von Frauen in Führungsposi- tionen in den Gesellschaften der Stadt Karlsruhe erarbeitet. Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Karlsruhe hat wesentlich bei der Erstellung des Rahmenkonzepts mitgewirkt. Das Rahmenkonzept selbst soll Richtliniencharakter haben für alle städtischen Beteiligungsge- sellschaften über die vier Mitwirkenden hinaus. Die Umsetzung ist unternehmensspezifisch zu gestalten. In den jeweiligen Aufsichtsgremien der städtischen Beteiligungsgesellschaften ist ebenso kontinuierlich zu berichten, wie einmal im Jahr zusammengefasst im Hauptausschuss bzw. im Beteiligungsbericht. Wie dies im Kontext des neuen Landesgesetzes (ChancenG) und der städtischen Dienstanweisung möglichst effektiv umgesetzt werden kann, wird noch geklärt. Über das Ergebnis dieser Klärungen wird in einer der nächsten Hauptausschusssitzungen berich- tet. Ausgangspunkt des Rahmenkonzepts war eine Anfrage der GRÜNE-Gemeinderatsfraktion mit dem Titel „Frauenpower“ und einem anschließenden Antrag zu „Frauen nach vorn...“. Das Konzept musste sowohl auf Grund eines Bundesgesetzes im Jahr 2015 als auch eines Lan- desgesetzes im Jahr 2016 erweitert und aktualisiert werden. Die rechtlichen Konsequenzen für die städtischen Gesellschaften wurden in dem aktuell vorliegenden Konzept berücksichtigt. In- soweit gelten die Regelungen des Rahmenkonzepts zur Förderung von Frauen in Führungsposi- tionen ergänzend zu den gesetzlichen Bestimmungen. Anlage: Rahmenkonzept zur Förderung von Frauen in Führungspositionen in den Gesellschaften der Stadt Karlsruhe Beschluss: Antrag an den Hauptausschuss Der Hauptausschuss beschließt das vorgelegte Rahmenkonzept zur Förderung von Frauen in Führungspositionen in den Gesellschaften der Stadt Karlsruhe.

  • Anlage Rahmenkonzept Förderung von Frauen
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    Anlage 1 07.03.2017 - Stand: 13.02.2017 - Rahmenkonzept zur Förderung von Frauen in Führungspositio- nen in den Gesellschaften der Stadt Karlsruhe gemäß dem Antrag "Frauen nach vorn..." und der Stellung- nahme vom 18.03.2014 Anlage 2 Inhaltsverzeichnis I. Ausgangslage - Antrag „Frauen nach vorn...“ II. Status quo 1. Städtische Vorgaben an die städtischen Gesellschaften zur Frauenförderung und deren Umsetzung 2. Umsetzung gesetzlicher Vorgaben (Bundesteilhabegesetz und Landesgesetz für Chancengleichheit) III. Soll-Konzept 1. Erstellung einer Personalstatistik 2. Festlegung von Instrumenten 3. Berichterstattung und Controlling in den Gesellschaften 4. Berichterstattung und Controlling in den städtischen Gremien I. Ausgangslage - Antrag „Frauen nach vorn...“ Nach einer Anfrage der GRÜNE-Gemeinderatsfraktion im Herbst 2013 mit dem Titel „Frauenpower“ und einem anschließenden Antrag Anfang 2014 mit „Frauen nach vorn...“ hat sich am 18.03.2014 der Gemeinderat mit der Stellungnahme der Verwal- tung einverstanden erklärt, wonach die Stadtverwaltung bei folgenden Gesellschaften ein Rahmenkonzept zur Förderung von Frauen in Führungspositionen anregt:  Städtisches Klinikum gGmbH  Stadtwerke Karlsruhe GmbH  VOLKSWOHNUNG GmbH  Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH Das Rahmenkonzept soll durch die vier genannten Gesellschaften in Abstimmung mit der städtischen Gleichstellungsbeauftragten erstellt und anschließend umgesetzt wer- den. Das Konzept musste sowohl auf Grund eines Bundesgesetzes im Jahr 2015 als auch ei- nes Landesgesetzes im Jahr 2016 erweitert und aktualisiert werden. Die rechtlichen Konsequenzen für die städtischen Gesellschaften wurden in dem aktuell vorliegenden Konzept berücksichtigt. Nach Beschlussfassung des Rahmenkonzepts im Hauptausschuss werden die städtischen Beteiligungsgesellschaften es unternehmensspezifisch ausgestal- ten. Anlage 3 II. Status quo 1. Städtische Vorgaben an die städtischen Gesellschaften zur Frauenförderung und deren Umsetzung Die städtische Dienstanweisung zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frau und Mann in der Stadtverwaltung Karlsruhe hat entsprechend dem Schreiben des Herrn Oberbürgermeister vom 9. Januar 2012 Richtliniencharakter für die städtischen Gesell- schaften. In der Dienstanweisung wird insbesondere gefordert: o Eine jährliche Personalstatistik mit Erhebung des Frauen- und Männeranteils. o Eine Zielvereinbarung zur Geschlechtergerechtigkeit entwickelt von der Dienst- stellenleitung mit der örtlichen Personalvertretung. o Jährliche Berichterstattung der Dienststellen an das POA, die Gleichstellungsbe- auftragte und das Fachdezernat. Nach den Erfahrungen der Arbeitsgruppe werden die Richtlinien in den städtischen Ge- sellschaften sehr unterschiedlich umgesetzt. Beispiele aus den an der Arbeitsgruppe teil- nehmenden Gesellschaften: o Das Klinikum erhebt eine eigene Frauenstatistik und stellt alle drei Jahre einen Frauenbericht im Aufsichtsrat vor. o Bei den Stadtwerken stellt die Gleichstellungsbeauftragte jährlich dem Auf- sichtsrat den Gleichstellungsbericht vor. o Volkswohnung und VBK erheben bislang keine Frauenstatistik, erstellen aber ebenfalls einen Personalbericht. Darüber hinaus haben die Gesellschaften SWK, SKK und VBK eine eigene Funktion der Gleichstellungsbeauftragten geschaffen und besetzt. Anlage 4 2. Umsetzung gesetzlicher Vorgaben Das Bundesteilhabegesetz Das „Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungs- positionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“ vom 30.04.2015 ist am 01.05.2015 in Kraft getreten. Das Gesetz hat Auswirkungen auf verschiedene städtische Gesellschaften (mitbestimmte GmbH nach MitbestG oder DrittelbG). Danach waren bis zum 30.09.2015 Zielgrößen des Frauenanteils für die 1. bis 3. Führungsebene festzule- gen. Über deren Erreichen bzw. die Gründe für ein Nichterreichen ist öffentlich und im Lagebericht zu berichten. Die Unternehmen müssen als Konsequenz hieraus Maßnah- men entwickeln, die die zukünftige Erreichung sicherstellen. Folgende vier städtische Gesellschaften sind von der gesetzlichen Regelung betroffen: a) KVVH GmbH b) Stadtwerke Karlsruhe GmbH c) VBK – Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH d) Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH Zum Beschlusswesen des Bundesteilhabegesetzes: Für die genannten Gesellschaften wurden die Zielgrößen für den Frauenanteil in dem jeweils zuständigen Gremium beschlossen: o Die KVVH GmbH hat im Aufsichtsrat nach §§ 52 Abs. 2 Satz 2 GmbHG, 111 Abs. 5 AktG die Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und in der Geschäftsführung beschlossen. o Bei den Gesellschaften SWK, VBK und AVG ist ein Aufsichtsrat nach dem Drit- telbeteiligungsgesetz bestellt. Für die einzelnen Beschlüsse gelten folgende Zuständigkeiten: > AVG: Die Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und in der Geschäfts- führung sind nach § 52 Abs. 2 Satz 1 GmbHG von der Gesellschafterversamm- lung zu beschließen. Der Hauptausschuss beschließt kommunalrechtlich über das Anlage 5 Abstimmungsverhalten des städtischen Vertreters in der Gesellschafterversamm- lung. > SWK und VBK: Da die Stadt bei den zwei Gesellschaften nur mittelbar betei- ligt ist, kann der Hauptausschuss in beiden Fällen lediglich eine Empfehlung an den städtischen Vertreter zum Abstimmungsverhalten in der Gesellschafterver- sammlung aussprechen. o Daneben gilt für alle vier oben genannten Gesellschaften (KVVH, SWK, VBK, AVG), dass nach § 36 GmbHG die Geschäftsführung für die Festlegung der Zielgrößen für den Frauenanteil in den beiden obersten Führungsebenen zu- ständig ist. Die erstmalige Umsetzungsfrist zur Erreichung der Zielgrößen darf über den 30.06.2017 nicht hinausgehen. Danach sind neue Fristen zu definieren, die nicht länger als fünf Jah- re sein dürfen. Liegt der Frauenanteil bei Festlegung der Zielgrößen unter 30 %, so dür- fen die Zielgrößen den jeweils erreichten Anteil nicht mehr unterschreiten. Dieser Verpflichtung wird hinsichtlich der Aufsichtsräte nur durch eine entsprechende Berück- sichtigung von Frauen sowohl bei der Besetzung der vom Gemeinderat vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder als auch bei der Besetzung der gewählten Arbeitnehmervertrete- rinnen und Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat nachzukommen sein. Das Landesgesetz für Chancengleichheit Das „Gesetz zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg“ (Chancengleichheitsgesetz - ChancenG) vom 23.02.2016 ist am 27.02.2016 in Kraft getreten. Das Gesetz trifft Aussagen für die Gemeinden, Stadt- und Landkreise und verpflichtet diese zur aktiven Frauenförderung mit entsprechenden Instrumenten wie Chancengleichheitsplänen und der Bestellung von Beauftragten (s. Abschnitt 4 ChancenG): „Soweit das Land oder eine kommunale Gebietskörperschaft ein Unternehmen in Rechtsformen des Privatrechts gründet oder umwandelt, soll die Anwendung dieses Gesetzes im Gesellschaftsvertrag oder in der Satzung vereinbart werden. Die kommunale Gebietskörperschaft soll ihre Gesellschafterrechte in Unter- nehmen des Privatrechts, auf die sie durch mehrheitliche Beteiligung oder in Anlage 6 sonstiger Weise direkt oder indirekt bestimmenden Einfluss nehmen kann, so ausüben, dass die Vorschriften dieses Gesetzes entsprechende Anwendung fin- den.“ (ChancenG § 3 Abs. 3) In welcher Form eine weitere verbindliche und schriftliche Beschlussfassung für die ein- zelnen Gesellschaften erfolgen kann und soll, wird derzeit geprüft. III. Soll-Konzept Die städtische Dienstanweisung soll seinen Richtliniencharakter für die Beteiligungsge- sellschaften beibehalten. Darüber hinaus wurde von den oben genannten Gesellschaften (SKK, SWK, Vowo und VBK) folgender verbindlicher Rahmen gefunden: 1. Erstellung einer Personalstatistik Die Erhebung der Beschäftigungsstruktur spielt eine wichtige Rolle bei der Verwirkli- chung der Gleichberechtigung. Daher erstellt jede Gesellschaft jährlich eine Personalsta- tistik, die den Anteil von Frauen und Männern nach folgenden Kriterien darstellt: o Hierarchieebene o Entgeltgruppe o Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Elternzeit bzw. Beurlaubung nach Funktions- und Berufsbereichen (z.B. Verwaltungskräfte, technische Fachkräfte...) o Erhebung des Ist-Stands des Frauenanteils in den ersten drei Führungsebenen (für den Beteiligungsbericht) und Soll-Planung Jede Gesellschaft entscheidet darüber hinaus für sich, ob und welche weitergehende Erhebungen sie für die Erreichung des Ziels der Erhöhung des Frauenanteils in Füh- rungspositionen benötigt. 2. Festlegung von Instrumenten Der Katalog wird in regelmäßigen Abständen auf Grund der Praktiken in den Gesell- schaften der Beteiligungen ergänzt und umfasst folgende Instrumente: Anlage 7 Zielvereinbarung Auf Basis der spezifisch auf die Gesellschaft und die einzelnen Ebenen bezogenen Soll- Erhebung: Zielvereinbarung über die Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen zwischen Aufsichtsrat und Geschäftsführung Personalgewinnung und -entwicklung Formulierung der Ausschreibungstexte und Darstellungen in den Stellenzeigen Mentorenprogramm für Potentialträgerinnen Kontakthaltestrategie (z. B. während der Elternzeit); Gezielte individuelle Ansprache; große Veranstaltungen Führungskräftenachwuchspool Proportionale Besetzung von Auswahlgremien bei Stellenbesetzungen mit Frauen ab einer bestimmten Ebene Coachingangebote und -budget Berücksichtigung der geeigneten Bewerbungen bei gleicher Qualifikation und Eignung bei Auswahlverfahren Karriereplanung/ Führungskräfteentwicklung Keine Benachteiligung der Geschlechter bei Auswahlverfahren Möglichkeit der Gleichstellungsbeauftragten, bei Personalmaßnahmen Ablehnungsgründe der Personalabteilung mitzuteilen Bevorzugte Vergabe von Ausbildungsplätzen an unterrepräsentiertes Geschlecht bei Erfül- lung der Auswahlkriterien Ausgewogenes Geschlechterverhältnis bei Trainerinnen/ Trainern Bevorzugte Berücksichtigung bei Mitarbeitenden in Teilzeit, die ihre Arbeitszeit wieder er- höhen möchten Vereinbarkeit von Familie und Beruf Kinderbetreuung, Ferienbetreuung, Kindernotfallunterbringung Flexible Arbeitszeitgestaltung Teilbarkeit auch von Führungsstellen (Tandem) Anlage 8 Führen in Teilzeit Homeoffice Berücksichtigung besonderer Arbeitszeitbedürfnisse aus familiären Gründen Teilzeitausbildung Familienfreundliche Seminarzeiten / Teilzeitseminare entwickeln Vernetzung Konzernpraktikum Austausch über zielführende Fortbildungen Vernetzungstreffen und Gesprächszirkel einführen Sonstige Instrumente Geschlechtergerechte Sprache Zertifizierungen im Rahmen von Audits (wie beispielsweise TOTAL E-QUALITY, Familien- freundlichkeit, Diversity) unter Berücksichtigung von Aufwand und Nutzen 3. Berichterstattung und Controlling in den Gesellschaften In Zukunft ist in den oben genannten städtischen Gesellschaften (SKK, SWK, VoWo, VBK) jedes Jahr entweder ein separater Frauenbericht oder ein um die genannten Statis- tiken bezogen auf den Frauenanteil erweiterter Personalbericht unter einem separaten Tagesordnungspunkt in den jeweiligen Aufsichtsrat einzubringen. Es sollten mögliche Gründe für eventuelle Ungleichgewichte sowie Lösungsmöglichkeiten diskutiert werden. Der Bericht enthält eine eigene Soll-Erhebung spezifisch auf die Gesellschaft und die einzelnen Ebenen bezogen. Es sollen konkrete Maßnahmen vorgestellt werden, die im Rahmen der Frauenförderung eingesetzt werden. Anlage 9 Im Lagebericht des Jahresabschlusses ist zwingend über die Entwicklung des Frauenan- teils in Führungspositionen zu berichten. 4. Berichterstattung und Controlling in den städtischen Gremien Im Hauptausschuss wird einmal jährlich über die Entwicklung des Frauenanteils in Füh- rungspositionen bei den vier angesprochenen Gesellschaften (SKK, SWK, VoWo, VBK) berichtet. Im Beteiligungsbericht der Stadt Karlsruhe wird einmal jährlich in einem separaten Ab- schnitt über die Entwicklung des Frauenanteils in Führungspositionen bei den städti- schen Gesellschaften berichtet.

  • Protokoll TOP 2
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 20. Sitzung Hauptausschuss Termin: 7. März 2017, 16:30 Uhr öffentlich Ort: Großer Sitzungssaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 2. Punkt 2 der Tagesordnung: Rahmenkonzept zur Förderung von Frauen in Führungs- positionen in den Gesellschaften der Stadt Karlsruhe Vorlage: 2017/0093 Beschluss: Der Hauptausschuss beschließt das vorgelegte Rahmenkonzept zur Förderung von Frauen in Führungspositionen in den Gesellschaften der Stadt Karlsruhe. Abstimmungsergebnis: Mehrheitliche beschlossen (1 Enthaltung) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 2 zur Behandlung auf und weist nochmals darauf hin, dass es sich bei dem vorgelegten Konzept nicht um einen Frauenförderplan handle, sondern die Frauenförderung separat über entsprechende Konzeptionen funktio- niere. Stadträtin Melchien (SPD) hält das Konzept für einen guten Rahmen. Sie erwarte nun von den Gesellschaften, dass gezeigt werde, dass das Konzept tatsächlich umgesetzt wer- de und man wirklich vorankomme. Natürlich wolle die Politik auch ihren entsprechenden Anteil dazu beitragen. Stadträtin Dr. Leidig (GRÜNE) freut sich darüber, dass das Thema Eingang gefunden habe. Ihre Fraktion sei bedeutend daran beteiligt gewesen. Sie habe jedoch den Eindruck, dass diese Vorlage eher aufzeige, wie statistische Daten verwaltet werden. Gerade im Hin- blick auf die getroffenen Zielvereinbarungen möchte sie betonen, dass man sich erhoffe, nicht nur den Ist-Zustand festzuschreiben, sondern dass auch etwas passiere und sich die Zahlen weiter verbessern. Neben der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sei es wichtig, dass dieses Konzept auch tatsächlich umgesetzt werde. Von Bedeutung sei, dass eine ge- zielte Karriereförderung von Frauen stattfinde. Ausschlaggebend seien hier oft die direkten Führungskräfte. Es reiche nicht aus, Ausschreibungstexte zu verändern. Das Konzept müsse sich im Unternehmen widerspiegeln und angenommen werden. Eine kontinuierliche Be- richterstattung in den Aufsichtsräten solle eine erfolgreiche Umsetzung zeigen. - 2 - Der Vorsitzende lässt, nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, über die Vor- lage abstimmen und stellt mehrheitliche Zustimmung fest. Er schließt mit Dank den öffentlichen Teil der Sitzung und bittet, die Nichtöffentlichkeit herzustellen. Schluss der öffentlichen Sitzung: 16:54 Uhr Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 7. April 2017