Erhöhung der Sondernutzungsgebühren
| Vorlage: | 2017/0081 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 06.02.2017 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 14.03.2017
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) Vorlage Nr.: 2017/0081 Erhöhung der Sondernutzungsgebühren Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 14.03.2017 41 x A) Warum wurden die Gebühren in diesem Ausmaß erhöht und nicht wie in den Medien darge- stellt in einem moderaten, einstelligen bis niedrigen zweistelligen Prozentbereich? B) Warum wurden Handel und Handwerk im Vorfeld nicht über dieses Aus-maß der Gebühren- erhöhung informiert? C) Warum wurden die Fraktionen und Stadträte nicht über das geplante Ausmaß der Gebühren- erhöhung informiert? D) Wie hoch ist prozentuale Gebührenanstieg für die Freiluft-Saison der Gastronomie-Betriebe? Begründung: Handel und Handwerk sind über die massiven Erhöhungen der Sondernutzungsgebühren von 40% bis über 100% verärgert. Wir Freien Wählern standen in der Vergangenheit – so auch bei der Ablehnung des Doppelhaushaltes 2017/2018 – immer kritisch gegenüber Gebühren- und Steueranhebungen. Zum jetzigen Zeitpunkt mit den immer weiter zurückgehenden Passanten-Frequenzen und denn im- mer noch zahlreichen Baustellen in der Innenstadt, im Besonderen in der Fußgängerzone, dem Lärm und Schmutz, haben die Belastungen für die Unternehmen bereits eine Grenze überschritten. Wir halten es deshalb für sinnvoll, die Gebührenerhöhung auf ein „erträgliches“ Maß zu reduzieren, bzw. zurück zu stellen, bis die Arbeiten zur Kombi-Lösung in der Innenstadt abgeschlossen sind. unterzeichnet von: Jürgen Wenzel
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2017/0081 Dez. 6 Erhöhung der Sondernutzungsgebühren Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 14.03.2017 41 x A) Warum wurden die Gebühren in diesem Ausmaß erhöht und nicht wie in den Medien dargestellt in einem moderaten, einstelligen bis niedrigen zweistelligen Prozentbereich? C) Warum wurden die Fraktionen und Stadträte nicht über das geplante Ausmaß der Gebührenerhöhung informiert? Die Gebühren der Sondernutzungsgenehmigungen wurden letztmals 1995 erhöht. Im Rahmen des Haushaltsstabilisierungsprozesses der Stadt Karlsruhe wurde von der Verwal- tung vorgeschlagen, auch die Einnahmen durch Sondernutzungsgebühren um 300.000 Euro anzuheben. Dies wurde im Gemeinderat am 26. April 2016 beschlossen. Gleichzeitig wurde die Verwaltungsgebühr an die Dienstleistungsrichtlinien der EU ange- passt. Sie betrug bislang pauschal 10 % (mindestens 25 Euro) und künftig einheitlich 39,50 Euro (Zeitaufwand 30 Minuten). Die pauschale Erhebung ist rechtlich nicht mehr zulässig, die Verwaltungsgebühren müssen nach dem tatsächlichen Aufwand berechnet werden. Dies bedeutet, dass ab einer Sondernutzungsgebühr von über 390 Euro die Ver- waltungsgebühr nun günstiger ist. Unter dem Begriff der Sondernutzung fällt eine Vielzahl einzelner Tatbestände. Dabei sind im ganzen Spektrum sowohl Erhöhungen von etwa 10 %, aber auch wesentlich höhere prozentuale Steigerungen enthalten. B) Warum wurden Handel und Handwerk im Vorfeld nicht über dieses Ausmaß der Gebührenerhöhung informiert? D) Wie hoch ist prozentuale Gebührenanstieg für die Freiluft-Saison der Gastrono- mie-Betriebe? Alle Vorschläge, die Rahmen des Prozesses zur Haushaltsstabilisierung von der Verwal- tung eingebracht und vom Gemeinderat genehmigt wurden, sprechen eine Vielzahl von betroffenen Verbänden, Gruppierungen und Einzelpersonen an. Diese in jedem speziellen Vorschlag über die einzelnen Auswirkungen zu informieren, wäre im Vorfeld nicht zielfüh- rend gewesen. Daher bestand für die Bevölkerung und die Verbände im Rahmen des Bür- gerforums im Oktober 2016 unter dem Thema „Haushaltsstabilisierung“ die Möglichkeit, sich entsprechende Informationen über die kommenden Änderungen/Gebühren- anpassungen zu holen. Ergänzende Erläuterungen Seite 2 In einer Gesprächsrunde mit den Verbänden des Handels und des Handwerks am 3. Feb- ruar 2017 wurde von den Verbänden eine Kompromissregelung in Form von Staffelung der Gebührenhöhe angeregt. Diese wird zurzeit durch die Stadtverwaltung geprüft. Die Staffelung bedeutet, dass die letzte Gebührenhöhe höher ausfallen muss, um die anfäng- liche niedrigere Gebührenhöhe zu kompensieren. Grund hierfür ist, dass im Ergebnis eine Mehreinnahme von 300.000 Euro zu erwirtschaften ist.
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 36. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 14. März 2017, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 38. Punkt 41 der Tagesordnung: Erhöhung der Sondernutzungsgebühren Anfrage: FW Vorlage: 2017/0081 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 41 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 10. April 2017