Änderungsantrag AfD: Bürgerentscheid
| Vorlage: | 2017/0077 |
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| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 06.02.2017 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Keine Angaben |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG Stadtrat Marc Bernhard (AfD) Stadtrat Dr. Paul Schmidt (AfD) Vorlage Nr.: 2017/0077 Fortschreibung Flächennutzungsplan 2030, Schwerpunkt „Wohnen" – Vorschlag für die Karlsruher Flächenkulisse: Bürgerentscheid Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 07.02.2017 11.1 x Der Gemeinderat möge beschließen: Die Stadtverwaltung führt zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Bürgerentscheid unter allen Karlsru- hern durch, in dem entschieden wird, ob auf die vom Gemeinderat beschlossene Bereitstellung von Flächen und Nachverdichtungsmaßnahmen für den FNP 2030 verzichtet werden soll und somit in Karlsruhe keine Flächen zur Verfügung gestellt und keine Nachverdichtungsmaßnahmen auf den Weg gebracht werden, während die entsprechenden Wohnbauflächen deren Wünschen entsprechend auf die Nachbargemeinden Karlsruhes übertragen werden. Die Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2030 wird bis zum Vorliegen des Ergebnisses dieses Bürgerentscheids aufgeschoben. Begründung: Zur Begründung für die Ausweisung neuer Wohnungsbauflächen und die Durchführung sog. Nach- verdichtungsmaßnahmen von insgesamt 85 ha verweist die Stadtverwaltung in der Beschlussvorlage auf die allgemein zugängliche städtische Statistik "Kleinräumige Bevölkerungsprognose 2035", die dem Gemeinderat zur Novembersitzung 2016 vorgelegt wurde. Doch in dieser Statistik wird darge- legt, dass die Stadt gerade nicht durch Zuzug aus dem Umland oder aus Deutschland insgesamt wächst, wie es in der Vergangenheit bei vielen Gelegenheiten öffentlich dargestellt wurde. In Wirk- lichkeit umfasst der Netto-Zuzug nach Karlsruhe seit 2014 jährlich rund 4000 Menschen, die alle aus dem Ausland nach Karlsruhe zugezogen sind (ohne LEA, s. S. 21). Nach der Studie werden zudem diejenigen, die aus dem übrigen Deutschland nach Karlsruhe ziehen, zahlenmäßig deutlich von den Karlsruhern übertroffen, die aus der Stadt ins Umland umziehen. Wenn diese Entwicklung so weiter- geht, werden die bis 2030 in Karlsruhe zusätzlich erwarteten 30.000 Einwohner, für die die hier zur Debatte stehenden Baumaßnahmen gedacht sind, allesamt aus dem Ausland nach Karlsruhe einwan- dern. Gleichzeitig besteht aus dem Umland von Karlsruhe bei vielen Gemeinden des Nachbarschaftsver- bands der starke Wunsch, die Wohnbauflächen, die Karlsruhe nicht ausweisen kann oder will, zu übernehmen. Das heißt auch: wenn in Karlsruhe selbst kein neuer Wohnbau stattfinden sollte, so würde dieser im gleichen Umfang in den umliegenden Gemeinden erfolgen. Die Stadtverwaltung und der Gemeinderat sind vor Allem den - zum Teil seit Generationen - hier wohnenden Bürgern verpflichtet, und nicht denen, die künftig zuziehen wollen. Daher sollen die Karlsruher Bürger selbst entscheiden, ob sie unter diesen Voraussetzungen überhaupt zusätzlichen Wohnbau mit dem einhergehenden zusätzlichen Verbrauch der knapp gewordenen Flä- chen oder der unvermeidlichen Nachverdichtung haben wollen. Seite 2 Anstatt Karlsruhe zuzubetonieren, könnte den umliegenden Gemeinden ihren Wünschen gemäß ge- stattet werden, noch mehr Wohnbauflächen auszuweisen. unterzeichnet von: Marc Bernhard Dr. Paul Schmidt
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Änderungsantrag Stadtrat Marc Bernhard (AfD) Stadtrat Dr. Paul Schmidt (AfD) Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2017/0077 Dez. 6 Fortschreibung Flächennutzungsplan 2030, Schwerpunkt "Wohnen" - Vorschlag für Flächen- kulisse für Karlsruhe: Bürgerentscheid Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 07.02.2017 11.1 x Kurzfassung Nach § 21 Abs. 2 Nr. 6 GemO BW ist ein Bürgerentscheid nicht statthaft über „Bauleitpläne und örtliche Bauvorschriften mit Ausnahme des verfahrenseinleitenden Beschlusses“. Da der Aufstellungsbeschluss zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans (FNP) für den Nachbar- schaftsverband Karlsruhe (NVK) bereits 2012 gefasst wurde, lässt die GemO keinen Raum für den beantragten Bürgerentscheid. Unabhängig von der Planungshoheit und vom Planungsträ- ger ist die Entscheidung, ob oder wie viele Flächen im Planentwurf aus Sicht der Gebietskörper- schaft einer bestimmten Nutzung zugewiesen werden sollen, keine Frage ob ein FNP aufgestellt werden soll, sondern welche inhaltliche Ausgestaltung dieser haben soll. Der Antrag ist somit nicht zulässig. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) x nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Flächennutzungsplanung stellt als vorbereitende Bauleitplanung die beabsichtigte Entwick- lung einer Gemeinde dar. Der FNP enthält damit behördenverbindliche Darstellungen über die Grundzüge der Bodennutzung, er entfaltet keine unmittelbare Bindungswirkung gegenüber Privaten. Die Fortschreibung des FNP für den NVK erfolgt gemäß den Anforderungen des Baugesetz- buchs (BauGB) unter Beteiligung der Öffentlichkeit. Die hierfür notwendigen Verfahrensschritte ergeben sich nach § 3 BauGB und sind Bestandteil des laufenden Verfahrens. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum FNP „Wohnen“ wurde durch Auslegung der Unterlagen im Zeitraum vom 4. Juli bis 29. Juli 2016 durchgeführt. Die Karlsruher Stadtteile hatten die Möglichkeit zu den Inhalten der Planung über die jeweiligen Ortschaftsräte bzw. Bürgervereine eine Stellungnahme abzugeben. Die entsprechenden Stel- lungnahmen wurden den Fraktionen parallel zur Vorlage, auf die sich der Änderungsantrag bezieht, zur Verfügung gestellt. Aus rechtlicher Sicht ist die Frage, ob zusätzliche Wohnbauflächen oder Maßnahmen der Nach- verdichtung im derzeit in Überarbeitung befindlichen Entwurf des FNP Berücksichtigung finden sollen, nicht bürgerentscheidsfähig. Gegenstand des Bürgerentscheids könnte nur die Frage sein, ob der FNP überhaupt fortgeschrieben werden soll oder nicht - diese Frage hat der Ge- meinderat und die Verbandsversammlung des NVK bereits im Jahr 2012 positiv entschieden -, die sich anschließende Frage, welche Arten der Bodennutzung und in welchem Umfang diese Gegenstand der Darstellungen des FNP sein sollen, ist hiervon nicht umfasst.