Änderungsantrag AfD: ScoolCard wie bisher kostenfrei belassen

Vorlage: 2017/0076
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 06.02.2017
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Keine Angaben
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

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  • AfD TOP 5
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG Stadtrat Marc Bernhard (AfD) Stadtrat Dr. Paul Schmidt (AfD) Vorlage Nr.: 2017/0076 Änderung der Satzung über die Erstattung der notwendigen Beförderungskosten für Schü- lerinnen und Schüler: ScoolCard wie bisher kostenfrei belassen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 07.02.2017 5 x Der Gemeinderat möge beschließen: Die ScoolCard bleibt wie bisher kostenfrei für alle Grundschulkinder, die einen Schulweg von mehr als 1 km Länge haben. Begründung: Der Karlsruher Verkehrsverbund KVV hat mehrfach darauf hingewiesen, dass es sich bei der kosten- freien ScoolCard nicht zuletzt um eine Erziehungs- und Marketing-Maßnahme handelt: Durch die kostenfreie ScoolCard ist es für viele Familien selbstverständlich, ihre Grundschulkinder mit dem karls- ruher ÖPNV zur Schule zu schicken. Diese Schüler gewöhnen sich ans Bus- und Bahnfahren in Karlsru- he; viele von ihnen bleiben dem KVV auch in den folgenden Jahren treu und sehen als junge Erwach- sene gar keinen Grund, ein Auto anzuschaffen. Wird nun eigeführt, dass die ScoolCard jährlich 100 Euro oder mehr kostet, so werden sich viele Fami- lien – und unter diesen vor allem die finanziell schlechter ausgestatteten und die mit mehreren Schul- kindern – sehr gut überlegen, ob es nicht sinnvoller ist, die Kinder zur Schule laufen zu lassen oder mit dem Auto zur Schule zu bringen. Diese Kinder werden dann also nur in Ausnahmefällen den KVV benutzen und sich daran gewöhnen, ihre Zeile in Karlsruhe mit dem Auto zu erreichen. Gleichzeitig entsprechen die genannten Kosten für die ScoolCard in Höhe von über 350 Euro pro Jahr, die vom KVV pro ScoolCard an die Stadt weiterverrechnet werden, in den meisten Fällen gar nicht dem tatsächlichen Aufwand, da die meisten ScoolCard-Besitzer regelmäßig nur die kurze Strecke zur und von der Schule mit dem ÖPNV zurücklegen. Nur ausnahmsweise legen sie größere Strecken mit dem KVV zurück. Letzteres dürfte bei Grundschulkindern mit dem Erwerb einer regulären Fahrkarte durch den begleitenden Erwachsenen einhergehen und damit weiteren Umsatz für den KVV generie- ren. Und dann gibt es noch viele ScoolCard-Inhaber, denen die ScoolCard für ihren Schulweg wenig nützt, weil die Haltestelle nur wenig näher als die Schule selbst ist, und sie die ScoolCard tatsächlich nur be- nutzen, wenn sie innerhalb des Stadtgebiets größere Strecken zurückzulegen haben. Die meisten diese Nutzer werden künftig bei einem Eigenanteil von 100 Euro pro Jahr wegfallen. Da- mit geht dem KVV nicht nur die Erziehungs- bzw. Marketingmaßnahme verloren, sondern auch die mit diesen bisher eher seltenen Kunden verbundene finanzielle Unterstützung durch die Stadt. Für den KVV und den ÖPNV in Karlsruhe insgesamt wäre es also deutlich besser, die ScoolCard wie bisher kostenfrei zu belassen. Seite 2 Auf die betroffenen Familien kommt eine schwierige Entscheidung zu, falls die ScoolCard nicht kos- tenfrei bleiben sollte: Lohnen sich die 100 Euro pro Kind und Jahr, oder sollen die Kinder doch lieber bei jedem Wetter zu Schule laufen oder mit dem Auto gebracht werden? Unter dem Strich ist die Einführung des Eigenanteils bei der ScoolCard mit deutlich mehr Nachteilen verbunden, nicht nur für die Familien, sondern auch für den KVV, den ÖPNV und damit für die Stadt insgesamt. Man muss also sagen: Hier soll an der falschen Stelle gespart werden. Das muss vermieden werden, und daher muss es bei der bisherigen Regelung der kostenfreien ScoolCard bleiben. unterzeichnet von: Marc Bernhard Dr. Paul Schmidt

  • Stellungnahme TOP 5
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zu den Änderungsan- trägen GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Stadtrat Marc Bernhard (AfD) Stadtrat Dr. Paul Schmidt (AfD) Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2017/0097 2017/0076 Dez. 3 Änderung der Satzung über die Erstattung der notwendigen Beförderungskosten für Schü- lerinnen und Schüler Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 07.02.2017 5 x Kurzfassung Der Änderungsantrag bezieht sich auf eine vorgeschlagene Maßnahme im Rahmen des Haus- haltsstabilisierungsprozesses. Diese wurde bereits in den Haushaltsberatungen reduziert. Eine Beibehaltung des Status quo, die mit dem vorliegenden Antrag gefordert wird, würde sich zu- sätzlich negativ auf den Haushalt auswirken. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) nein x ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 237.500 Euro 606.250 Euro plus 12.500 Euro pro Jahr Preiserhöhung Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant x nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Bisher ist die ScoolCard für Grundschulkinder kostenfrei. Im Rahmen des Haushaltsstabilisie- rungsprozesses wurde von der Verwaltung die Maßnahme M9_SuS vorgeschlagen. Diese sieht in der modifizierten Form ab dem Schuljahr 2017/18 anstelle einer kostenlosen ScoolCard eine ScoolCard mit einem Eigenanteil von 10 € (pro Monat) vor. Zur Umsetzung der Maßnahme ist eine Änderung der Satzung über die Erstattung der notwendigen Beförderungskosten für Schü- lerinnen und Schüler erforderlich. Für Familien, die Leistungen aus Bildung und Teilhabe (BuT) erhalten, beträgt der Eigenanteil 5 € pro Monat. Die Maßnahme erbringt eine Einsparung im städtischen Haushalt in den Schuljahren 2017/18 bis 2022/23 in Höhe von 675.000 € und trägt damit zur Haushaltsstabilisierung bei. Aus Sicht der Verwaltung werden durch die Einführung eines Eigenanteils maximal 10 Prozent der bisher ausgegebenen ScoolCards nicht mehr abonniert. Dies entspräche maximal 125 Kar- ten. In den Schülerbeförderungssatzungen zum Beispiel der Landkreise Karlsruhe und Rastatt sowie des Rhein-Neckar-Kreises ist bei Grundschulkindern zwar kein Eigenanteil vorgesehen, allerdings gilt eine Mindestentfernung von drei Kilometern (zum Vergleich: Stadt Karlsruhe ein Kilometer Mindestentfernung). Somit sind diese Regelungen nicht miteinander vergleichbar. Die Verwaltung empfiehlt daher die Ablehnung des Änderungsantrags.