Änderungsantrag GRÜNE: Fortschreibung Flächennutzungsplan 2030, Schwerpunkt "Wohnen"- Vorschlag für Flächenkulisse für Karlsruhe

Vorlage: 2017/0073
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 06.02.2017
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Keine Angaben
Erwähnte Stadtteile: Neureut, Nordweststadt, Rüppurr, Waldstadt

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  • GRÜNE-FNP
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    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2017/0073 Fortschreibung Flächennutzungsplan 2030, Schwerpunkt „Wohnen“ – Vorschlag für Flä- chenkulisse für Karlsruhe: Wertvolle Grünflächen erhalten Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 07.02.2017 11.1 x 1. Die Fläche KA.1-W-403_S (Kleingartenanlage / Erweiterung Städt. Klinikum) wird nicht für Wohnungsbau ausgewiesen, sondern bleibt Erweiterungsfläche. 2. Die Fläche KA.2-W-027 (Kleingartenanlage an der Pulverhausstraße) wird nicht als Wohnge- biet ausgewiesen. 3. Von der Fläche KA.2-W-002 (Rüppurr Süd) wird nur die westliche Hälfte des grünen Bereichs realisiert. 4. Die Fläche KA.2-W-010 (Kleingartenanlage Am Rüppurrer Schloss) wird nicht als Wohngebiet ausgewiesen. 5. Die Fläche KA.2-W-078 (Kleingartengebiet Schwetzinger Straße) wird nicht als Wohngebiet ausgewiesen. 6. Die Fläche KA.2-W-091 (Gänsberg) wird nicht als Wohngebiet ausgewiesen. 7. Die Fläche KA.2-W-007.a (Rehbuckel I) wird komplett nicht als Wohngebiet ausgewiesen. 8. Von der Fläche KA.1-W-122_A (Neureut Zentrum III) wird die westliche Hälfte der dunkelgrü- nen Fläche ebenso wie die westlich angrenzende Fläche als Grünzug ausgewiesen. 9. Die Fläche KA.1-W-067 (Neureut, Grüner Weg) soll nicht weiter geprüft werden. 10. Von der Fläche KA.1-W-069 (Mitteltorstraße) wird die südliche Hälfte aus der Wohnbaufläche herausgenommen. 11. Die Fläche KA.2-W-070 (Alte Friedrichstraße) wird nicht als Wohngebiet ausgewiesen. Sachverhalt / Begründung: Karlsruhe ist so attraktiv, dass zahlreiche Menschen hierher ziehen. Zusätzliche Wohnungen sind des- halb dringend notwendig. Andererseits gehen durch Bebauung aber Naturräume unwiederbringlich verloren Für uns sind bezahlbare Wohnungen für alle Menschen ebenso ein Kernanliegen wie der Schutz von Naturräumen. Mit der Bebauung von Kleingartengebieten würden grüne Oasen, die für Mensch und Natur wichtig sind, unwiederbringlich verschwinden. Deshalb wollen wir sie zum jetzigen Zeitpunkt erhalten. Je nach der weiteren Entwicklung müssen zukünftige Generationen über deren Bebauung neu entschei- den. Die von der Verwaltung anvisierten 85 Hektar neuer Wohnfläche sind für uns kein Muss. Diese Zahl beruht auf der Vorhersage eines maximalen Bevölkerungszuwachses, dessen tatsächliche Entwicklung niemand vorhersagen kann. Wir wollen möglichst viel zusätzliche Bebauung ermöglichen; aber dies muss verträglich geschehen, so dass Karlsruhe weiterhin eine attraktive grüne Stadt bleibt. Statt freie Gebiete zu bebauen, kann durch andere Maßnahmen mehr Wohn-raum geschaffen wer- den: Durch weniger Ein- oder Zweifamilienhäuser und dafür mehr Geschosswohnungsbau mit bezahl- Seite 2 baren Mietwohnungen können auf derselben Fläche deutlich mehr Menschen leben. Generell sollte höher gebaut werden, um Freiflächen zu schonen. Auch behutsame Nachverdichtung im Bestand ist nötig und wird bereits von der Stadtverwaltung verfolgt. So können noch viele Wohnungen geschaffen werden, ohne Karlsruhes Frei-flächen zuzubauen und vor allem ohne neue Siedlungen auf der "grünen Wiese" zu errichten. Zu den Flächen im Einzelnen: KA.1-W-403_S: Das Klinikum hat sich bei der derzeitigen Erweiterung auf seine eigene Fläche be- schränkt. Dadurch konnte die für mögliche Erweiterungen vorgesehene Fläche bewahrt werden. Sie wird derzeit für Kleingärten genutzt, die für ihre Umgebung eine wichtige soziale und ökologische Funktion haben. Diese sollten so lange wie möglich erhalten bleiben. Die Fläche wird auch für Spa- ziergänge genutzt und hat somit auch eine Bedeutung als öffentliche Grünfläche. Die Fläche KA.2-W-027 "Pulverhausstraße" erfordert eine komplexe Abwägung: Die Bebauung dieser Fläche würde zur Wirtschaftlichkeit einer Straßen-bahn durch die Pulverhausstraße wesentlich beitra- gen. Andererseits ist dort eine Dauerkleingartenanlage festgeschrieben, so dass die dortigen Garten- pächterInnen bisher darauf vertraut haben, dass ihre Gärten nicht in Frage stehen. Zusätzlich ist das Gebiet als ökologische Oase besonders hochwertig. In der Abwägung kommen wir zu dem Schluss, dass wir dort eine unwiderrufliche Bebauung zumindest derzeit nicht zulassen wollen. Die Fläche KA.2-W-002 "Rüppurr Süd I" ist stark durch die Herrenalber Straße und die Autobahn ver- lärmt. Deshalb sollte nur der westliche Teil bebaut wer-den, der weiter von beiden Straßen entfernt liegt. Die Fläche KA.2-W-010 "Rüppurrer Schloss" ist für die dortigen Gartenbesitzer sehr wichtig. Sie ha- ben stark in ihre Gärten investiert. Wir wollen diese für Mensch und Natur wichtige Fläche erhalten. Die Fläche KA.2-W-078 "Schwetzinger Straße" ist ein Kleingartengebiet, das wir erhalten möchten. Zudem würde die Stadt dort in die unbebaute Umgebung ausgedehnt, was wir aus grundsätzlichen Überlegungen ablehnen. Die Fläche KA.2-W-091 würde eine Ausbreitung der bebauten Fläche in das Umland bedeuten. Das lehnen wir ab. Die Fläche KA.2-W-007.a "Rehbuckel I" würde in einen bestehenden regionalen Grünzug eingreifen und dort liegen wertvolle Streuobstwiesen. Teile der Fläche sind sogar als Landschaftsschutzgebiet vorgesehen. In Neureut soll ein Grünzug durch das Gebiet "Zentrum III" erhalten bleiben. Deshalb wollen wir im Bereich der Fläche KA.1-W-122 und KA.1-W-069 mehr Fläche in Grünzug umwandeln, als von der Verwaltung vorgesehen ist. Die Fläche KA.1-W-067 "Grüner Weg" ist ein wertvolles Biotop, das erhalten bleiben sollte. Die Fläche liegt infolge früherer Nutzung extrem tief und müsste daher massiv aufgeschüttet werden, um für Wohnbau überhaupt nutzbar zu sein. Die Fläche KA.2-W-070 "Alte Friedrichstraße" ist für den nord-südlich durch Neureut führenden Grünzug wichtig. Deshalb wollen wir dort derzeit keine Bebauung zulassen. unterzeichnet von: Johannes Honné Dr. Ute Leidig

  • Stellungnahme TOP 11.1 GRÜNE
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    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Änderungsantrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2017/0073 Dez. 6 Fortschreibung Flächennutzungsplan 2030, Schwerpunkt "Wohnen" - Vorschlag für Flächen- kulisse für Karlsruhe: Wertvolle Grünflächen erhalten Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 07.02.2017 11.1 x Kurzfassung Die Verwaltung empfiehlt, dem Antrag nicht zu folgen. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) x nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Allgemeines Vorhandene Flächen für Wohnungsbau gibt es heute im Stadtgebiet kaum noch. Gerade in den letzten Jahren wurden und werden verstärkt Konversionen vorangetrieben (unter anderem Nancystraße, Artilleriekaserne, Zukunft Nord). Baulücken wurden erfasst und ihre Bebauung fokussiert. Nachverdichtung im Bestand wurde und wird durch die Rahmenpläne Waldstadt und Nordweststadt aktiv angegangen. Dies wird in Zukunft weiter erfolgen, die Nachfrage nach Wohnraum in Karlsruhe kann allein durch diese Maßnahmen allerdings nicht befriedigt werden. Einkommensschwache Personengruppen leiden besonders unter dem Wohnraummangel in Karlsruhe. Für diese Personen ist neben bezahlbarem Wohnraum eine gute Anbindung an den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) essenziell, da sie häufig ohne Auto auskommen müs- sen. Auf der Suche nach geeigneten Wohnbauflächen ist die Nähe zu Straßenbahn-/Tramlinien daher ein wichtiges Kriterium. Die von der Verwaltung anvisierten 85 Hektar neuer Wohnfläche ist NICHT die Vorhersage eines maximalen Bevölkerungszuwachses. Für Karlsruhe ergibt sich aus den Daten des Statistischen Landesamtes ein Bedarf von 258 Hektar, der nur deshalb auf 85 reduziert werden konnte, weil in den Umlandgemeinden des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe noch Flächenüberhänge im Flächennutzungsplan bestehen (vgl: Vorentwurf Flächennutzungsplan 2030: Begründung, vom 17.06.2016). Die Entscheidung über den Flächentausch fiel im Gemeinderat im Jahr 2015. Karlsruhe als Oberzentrum ist für Zuzügler deutlich attraktiver als die Gemeinden im Umland. Auch ist davon auszugehen, dass viele Zuzügler täglich zum Arbeiten nach Karlsruhe pendeln würden – aufgrund oftmals mangelhafter ÖPNV-Anbindung in großer Zahl mit dem Auto. Dar- über hinaus kann eine platzsparende Bebauung mit hoher baulicher Dichte (Mehrfamilienhäu- ser) in Karlsruhes zentraler Lage sehr viel besser und effizienter umgesetzt werden als in den Höhenstadtteilen und dem Umland. Vor diesem Hintergrund muss der Wunsch nach „Erhalt jeglichen Grünraums in Karlsruhe“ auch naturräumlich kritisch hinterfragt werden. Der FNP stellt die langfristige Entwicklung der Stadt Karlsruhe dar. Die Aufnahme einer Fläche als geplante Wohnbaufläche in den FNP bedeutet nicht automatisch, dass wenige Jahre später das Gebiet bebaut ist. Der Landschaftsplan wird parallel fortgeschrieben und wird auch neue Kleingartenanlagen darstellen. Im Falle der Inanspruchnahme von Kleingärten könnten daher „Ersatzflächen“ ausgewiesen und als Kleingärten genutzt werden, bevor die ursprünglichen Kleingärten wegfallen. Sollte ein Pächterwechsel anstehen, könnte so eine schrittweise Verlage- rung der Anlage umgesetzt werden. Die vorgeschlagenen Flächen für Wohnungsbau sind in einem mehrstufigen Verfahren in einer Gesamtbetrachtung entstanden und stellen aus Sicht der Verwaltung einen städtebaulichen Nutzungskompromiss dar. 1. Die Fläche KA.1-W-403_S (Kleingartenanlage / Erweiterung Städt. Klinikum) wird nicht für Wohnungsbau ausgewiesen, sondern bleibt Erweiterungsfläche. Die Fläche liegt in sehr guter Lage, besonders für Studierende. Das KIT ist mit dem Fahrrad in weniger als 15 Minuten erreicht; zur Hochschule Karlsruhe und der Pädagogischen Hoch- schule sind es sogar nur 5 Minuten. Darüber hinaus verläuft direkt östlich der Fläche die Straßenbahnlinie S1-S11. Die Prüffläche selbst war im FNP noch nie als Fläche für Dauerkleingärten dargestellt. Sie be- findet sich auf einer geplanten Erweiterungsfläche des Klinikums. Im FNP wird also nicht Kleingartenfläche in Wohnfläche umgewandelt, sondern eine Bebauungsfläche in eine an- dere. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Als Verlagerungsfläche könnte eine geplante Kleingartenanlage im Norden Knielingens die- nen. Sie hat eine Fläche von etwa 7 ha und ist damit doppelt so groß wie die Fläche am Städtischen Klinikum. 2. Die Fläche KA.2-W-027 (Kleingartenanlage an der Pulverhausstraße) wird nicht als Wohngebiet ausgewiesen. Die Stadtbahnlinie 1 verläuft direkt östlich angrenzend. Zusätzlich ist eine weitere Strecke entlang der Pulverhausstraße in Planung, die durch eine Wohnbebauung an dieser Stelle an Wirtschaftlichkeit gewänne. Als Verlagerungsstandort könnten die Flächen südlich der Heidenstückersiedlung dienen (etwa 1.600m entfernt). Sie sind mit etwa 24 ha mehr als doppelt so groß wie die Kleingar- tenanlage an der Pulverhausstraße. 3. Von der Fläche KA.2-W-002 (Rüppurr Süd) wird nur die westliche Hälfte des grünen Bereichs realisiert. Die Lärmproblematik der Fläche ist durchaus nicht von der Hand zu weisen. Auch das be- stehende Wohngebiet nördlich ist heute bereits stark belastet. Eine Möglichkeit zur Verbesserung der Situation könnte eine stark lärmgedämmte Wohn- bebauung mit „Riegelfunktion“ sein, die nicht nur erträgliches Wohnen in den neuen Ge- bäuden ermöglicht, sondern auch den Bestand dahinter vor Lärm schützt. Details sollten im Bebauungsplan festgeschrieben werden; eine Herausnahme aus der Prüfkulisse zum Flächennutzungsplan sollte aber nicht erfolgen. 4. Die Fläche KA.2-W-010 (Kleingartenanlage Am Rüppurrer Schloss) wird nicht als Wohngebiet ausgewiesen. Auch diese Fläche liegt direkt an einer Straßenbahnlinie. Die westliche Hälfte der Prüffläche ist im FNP nicht als Fläche für Dauerkleingärten darge- stellt, sondern stellt Fläche für Gemeinbedarf dar. Potenzielle Verlagerungsflächen befinden sich nur wenige hundert Meter weiter östlich. Auch hier ist die Verlagerungsfläche deutlich größer als die wegfallende Kleingartenfläche. 5. Die Fläche KA.2-W-078 (Kleingartengebiet Schwetzinger Straße) wird nicht als Wohngebiet ausgewiesen. Die Prüffläche befindet sich auf einer Fläche, die der FNP als Kleingärten darstellt, welche aber in Realität nicht umgesetzt sind. Es existiert ein Bebauungsplan aus dem Jahr 1999, aber jegliche Infrastruktur fehlt und die Parzellierung ist bisher nicht erfolgt. Es handelt sich daher um eine Fläche, bei deren Wegfall keine Kleingärtnerin oder Kleingärtner unmittelbar betroffen ist. Auch bei dieser Prüffläche verläuft eine S-Bahn-Linie in unmittelbarer Nähe. 6. Die Fläche KA.2-W-091 (Gänsberg) wird nicht als Wohngebiet ausgewiesen. Die Fläche befindet sich sehr nahe am Zentrum Stupferichs (Schule, Nahversorgung, geplan- tes Seniorenwohnheim) und stellt eine sinnvolle Arrondierung der Ortslage dar. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 7. Die Fläche KA.2-W-007.a (Rehbuckel I) wird komplett nicht als Wohngebiet ausge- wiesen. Das westliche Drittel der Fläche wurde im Planungsausschuss am 12.1. entgegen der Mei- nung des Ortschaftsrates zur weiteren Prüfung empfohlen und steht im Gemeinderat zur Diskussion. 8. Von der Fläche KA.1-W-122_A (Neureut Zentrum III) wird die westliche Hälfte der dunkelgrünen Fläche ebenso wie die westlich angrenzende Fläche als Grünzug aus- gewiesen. Die Fläche ist bereits im FNP 2010 als geplante Wohnbaufläche dargestellt. Der jetzig ge- plante Grünkorridor stellt daher bereits eine deutliche Reduzierung der Bebauung dar. Auf- grund ihrer optimalen Lage im geografischen Zentrum Neureuts und ihrer Anbindung (im Osten ist eine Verlängerung der Stadtbahnlinie 3 geplant) ist die genannte Fläche sehr gut geeignet für verdichteten Wohnungsbau. Eine weitere Reduktion an dieser Stelle wäre aus Sicht der Verwaltung der falsche Weg. 9. Die Fläche KA.1-W-067 (Neureut, Grüner Weg) soll nicht weiter geprüft werden. Aus Sicht des Umweltschutzes insgesamt betrachtet ist die Fläche gut für Bebauung geeig- net (vgl. Steckbrief zur Fläche). Aufgrund der früheren Nutzung ist sie vorbelastet. Ihre Nähe zur Stadt, die geplante Stadtbahnlinie und ihre Anbindung an das Fahrradnetz durch den Hardtwald macht sie für Wohnbebauung äußerst attraktiv. 10. Von der Fläche KA.1-W-069 (Mitteltorstraße) wird die südliche Hälfte aus der Wohnbaufläche herausgenommen. s. 8. KA.1-W-122_A (Zentrum III) 11. Die Fläche KA.2-W-070 (Alte Friedrichstraße) wird nicht als Wohngebiet ausgewie- sen. Eine Weiterführung des Grünkorridors durch die Fläche nach Norden wird begrüßt. Die Aus- formung dieses kann aber im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erfolgen. Aufgrund der guten Lage und der relativ einfachen Umsetzbarkeit sollte die Fläche in der Prüfkulisse verbleiben.