Änderungsantrag KULT: Fortschreibung Flächennutzungsplan 2030 - Wohnen

Vorlage: 2017/0072
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 06.02.2017
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Keine Angaben
Erwähnte Stadtteile: Grünwettersbach, Hohenwettersbach, Oberreut, Waldstadt

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  • KULT-Forschtschreibung Flächennutzungsplan 2030
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    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG KULT-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2017/0072 Fortschreibung Flächennutzungsplan 2030, Schwerpunkt „Wohnen“ – Vorschlag für Flä- chenkulisse für Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 07.02.2017 11.1 x 1. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Flächenpotenziale durch Innenentwicklung detailliert zu quantifizieren (vgl. Begründung). 2. Die drei Kleingartengebiete KA.1-W-403 „Nördlich Klinikum“, KA.2-W-010 „Am Rüppurrer Schloss“, KA.2-W-027 „Pulverhausstraße“ werden aus der Suchkulisse herausgenommen. 3. Der Gemeinderat beauftragt die Stadtverwaltung, für die bestehenden Mehrbedarfe an Klein- gärten oder für zukünftig notwendig werdende Verlagerungen Flächen für zukünftige Klein- gartennutzung im FNP festzusetzen und bis zum Beschluss des FNP einen Zeitplan für deren Erschließung (verkehrlich, Strom, Wasser, Abwasser) vorzulegen. 4. Auf Gemarkung Hohenwettersbach wird nur die Fläche „Dachsbau“ (KA.2-W-007.b; bisher fälschlicherweise „Rehbuckel“ benannt“) weiter-verfolgt; Status dafür: „Abwägung erforder- lich“ (= hellgrün). 5. Wegen der Rahmenvorgaben (Rahmenpläne) aus Antragspunkt 2, wegen der Aussagen in den Gebietssteckbriefen und wegen des gültigen Regionalplans werden folgende Gebiete als „schwierig zu realisieren“ (=gelb) bzw. Ausschluss (=rot) ausgewiesen; Details legen die Fach- leute in der Planungsstelle fest: a) KA.1-W-324_S „Sportplatz ASV Grünwettersbach“ b) KA.2-W-029 „Oberreut Südwest“ c) südöstliche Hälfte von KA.2-W-067 „Grüner Weg“ d) KA.2-W-078 „Schwetzinger Straße“ 6. Der aktuelle Gemeinderat bekennt sich zum Langfristziel einer Nettonull beim Flächenver- brauch. Sachverhalt / Begründung: Die Aufstellung eines Flächenutzungsplanes (FNP) hat eine generationenübergreifende Bedeutung. Die Gemarkungsfläche ist einerseits ein nicht vermehrbares Gut; Freiflächen haben eine enorme Bedeu- tung, u.a. für Grundwasser, Landwirtschaft, Klimaschutz, Kleinklima, Lärm und Freizeitnutzung. Zu dieser generationenübergreifenden Betrachtung gehört andererseits der absehbar anhaltende, aller- dings im mittelfristigen Ausmaß weiterhin unklare Zuzug in die Region, der Druck auf den Woh- nungsmarkt und die globale Erkenntnis, dass Städte die nachhaltigste Wohnform sind. Ein weiterer unsicherer, ggf. beeinflussbarer Faktor ist die „Bruttomindestwohndichte“ (vgl. Unterlagen). Und schließlich dürfen finanzielle Aspekte wie z.B. die Erschließungskosten abhängig vom Zustand der einzelnen potenziellen Wohnbauflächen nicht vernachlässigt werden. Übergreifendes Ziel des FNP sollte daher sein, der Innenentwicklung Vorrang vor der Neuausweisung von Freiflächen zu gewähren. Der potenzielle Wohnflächengewinn durch Innenentwicklung (z.B. Bau- lücken, Aufstockung, Abriss und Neubau) wurde allerdings bisher nicht quantifiziert, insbesondere Seite 2 nicht nach räumlicher Verteilung und nach Einzelbeiträgen unterschiedlicher Möglichkeiten der Innen- entwicklung. Ebenso fehlt die genaue Bewertung von Hindernissen für die Aktivierung dieser Flächen- potenziale und der Einflussmöglichkeiten der Stadt, die Hindernisse zu beseitigen. Langfristig ist allerdings beim Flächenverbrauch eine Nettonull anzustreben: schon wegen der endli- chen Gemarkungsfläche, vor allem aber aus Nachhaltigkeitsgründungen. Diese Forderung befindet sich im Einklang mit Langfristzielen der Landes- und Bundesregierung. Das heißt in zukünftigen Flä- chenutzungsplänen müssen neu bebaute Flächen durch Entsiegelung/Umwandlung bebauter Flächen ausgeglichen werden. Gelegenheit dafür werden künftige Generationen etwa bei einer Verkleinerung der Raffinerie-Areals finden. Die Kleingartenflächen sollten aus allseits bekannten Gründen derzeit nicht be-baut werden. Bei der Fläche KA.1-W-403 „Nördlich Klinikum“ kommt das Argu-ment der Erweiterungsfläche für das Klini- kum dazu; über einen Planungszeitraum von rund 10 Jahren hinaus lässt sich dessen Entwicklung nicht vorhersehen. Bei allen drei Kleingartenflächen wären zudem vor einer Verlagerung zunächst erschlossene Ersatzflächen zu schaffen und Verhandlungen mit den Pächtern aufzunehmen. Die Stadt nimmt sich bei einem solchen Vorgehen auch keine langfristigen Entwicklungschancen, da zumindest die Gebiete KA.1-W-403 und KA.2-W-010 „Am Rüppurrer Schloss“ nicht als Kleingarten geschützt sind. Viele der Prüfflächen werden den vorläufigen Status „Abwägung erforderlich“ erhalten. Diese Abwä- gung wird in den folgenden Monaten bis zum endgültigen Beschluss des FNP vollzogen. Für diesen Abwägungsprozess sollten alle vorhandenen Informationen, Bewertungen, Auswirkungen einer Be- bauung auf Umweltgüter und die Bevölkerung (niedergelegt in Rahmenplänen wie etwa dem Räumli- chen Leitbild, der Tragfähigkeitsstudie, dem Klimaschutz bzw. der klimaverträglichen Stadtentwick- lung, Lärmschutz, Verkehrsentwicklung etc.) genutzt werden. Die Gebietssteckbriefe geben Hinweise auf einige dieser Faktoren. Die Steckbriefe sollten jedoch um die Aussagen der Rahmenpläne erweitert werden. Bei der Bewertung der Flächen sind die erweiterten Steckbriefe durch die Verwaltung und durch den Gemeinderat stärker zu berücksichtigen. unterzeichnet von: Erik Wohlfeil Lüppo Cramer Michael Haug

  • Stellungnahme TOP 11.1 KULT
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    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag KULT-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2017/0072 Dez. 6 Fortschreibung Flächennutzungsplan 2030, Schwerpunkt "Wohnen" - Vorschlag für Flächen- kulisse für Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 07.02.2017 11.1 x Kurzfassung Die Verwaltung empfiehlt, dem Antrag nicht zu folgen. Sie wird einen Zeitplan für die Erschließung von Kleingartenersatzflächen erstellen. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) x nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Flächenpotenziale durch In- nenentwicklung detailliert zu quantifizieren (vgl. Begründung). Folgende Informationen zu Potenzialflächen stehen der Verwaltung zur Verfügung.  Das Baulandkataster: Seit 2003 erfolgt unter der Federführung des Liegen- schaftsamtes eine systematische Bestandserhebung der Innenentwicklungspo- tenziale im Baulandkataster als baulandorientiertes Informationssystem. Neben den noch vorhandenen Wohnbaupotenzialen aus rechtsverbindlichen Bebau- ungsplänen werden hier alle in Karlsruhe befindlichen Wohnbaupotenziale transparent dargestellt. Dazu gehören auch geringfügig bebaute oder abwei- chend genutzte Grundstücke, die einer weiteren Wohnbebauung zugeführt werden könnten. Seit der Einführung des Baulandkatasters 2003 wurden 3.047 Grundstücke für eine mögliche Wohn- oder Mischbebauung in das Baulandka- taster aufgenommen, von denen bis 2014 bereits 2.112 Grundstücke mit rund 7.000 Wohneinheiten bebaut wurden. Von 2008 bis 2014 waren es 868 Grundstücke, die für eine mögliche Wohnnutzung aufgenommen wurden. Be- baut wurden in dieser Zeit 1.139 Grundstücke mit rund 4.200 Wohneinheiten. Die Zahlen sind der Publikation“ WOHNEN UND BAUEN IN KARLSRUHE, 8. Sachstandsbericht 2015“ entnommen.  „Ränder-Scan“ von 2016: Unter Federführung des Liegenschaftsamtes wurden Optionen für Arrondierungen an Siedlungsrändern bzw. -übergängen erfasst und durch die Verwaltung geprüft („Ränder-Scan“). Hier galt es unter anderem bisher noch ungenutzte oder nur einseitig genutzte Erschließungssysteme „in Wert“ zu setzen und im Hinblick auf eine beidseitige Bebauung zu untersuchen, um im Zusammenhang mit den Eigentumsverhältnissen vor allem kostenspa- rende und rasch umsetzbare Lösungen zu identifizieren. Geprüft wurden rund 200 Einzelflächen im gesamten Stadtgebiet. Rund 55 dieser Potenzialflächen im Umfang von rd. 33 ha werden momentan für eine Bebauung nach § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben im nicht überplanten Innenbereich) oder für ein Ver- fahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) empfohlen. Für diese Potenzialflächen werden kurzfristige Realisierungsoptionen geprüft. Das Projekt wurde dem Planungsausschuss am 12. Mai 2016 vorgestellt.  Potenzialstudie zur Innerstädtischen Entwicklung: Bei dem Strategieansatz einer qualifizierten Nachverdichtung durch Innenentwicklung gilt es, Wohn- raumpotenziale innerhalb der Quartiere des bestehenden Siedlungsbestandes zu ermitteln. Zur Identifikation zukünftiger Untersuchungsgebiete für die innere städtebauliche Entwicklung wurde das Planungsbüro berchtoldkrass space&options (Karlsruhe) beauftragt, eine systematische Analyse der Sied- lungsdichten basierend auf den Stadtstrukturtypen aus dem Rahmenplan Klimaanpassung durchzuführen. Darauf aufbauend wird empfohlen durch Rahmenpläne, wie z. B. in der Waldstadt, die Potenziale einer städtebaulich ver- träglichen Nutzungsintensivierung aufzuzeigen und Instrumente zur planungs- rechtlichen Umsetzung darzustellen. Der Abschlussbericht wurde dem Pla- nungsausschuss am 16. Juni 2016 vorgestellt. 2. Die drei Kleingartengebiete KA.1-W-403 „Nördlich Klinikum“, KA.2-W-010 „Am Rüppurrer Schloss“, KA.2-W-027 „Pulverhausstraße“ werden aus der Suchkulisse herausgenommen. Alle sich noch in der Prüfkulisse befindenden Kleingartenflächen liegen in guter Lage und haben direkten Anschluss an den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Ein- kommensschwache Personengruppen leiden besonders unter dem Wohnraummangel in Karlsruhe. Für diese Personen ist neben bezahlbarem Wohnraum eine gute Anbindung an den ÖPNV essenziell, da sie häufig ohne Auto auskommen müssen. Auf der Suche Ergänzende Erläuterungen Seite 3 nach geeigneten Wohnbauflächen ist die Nähe zu Straßenbahn-/Tramlinien daher ein wichtiges Kriterium. Zu jeder der Prüfflächen existieren Verlagerungsoptionen, die in ihrer Größe die bisheri- gen Flächen zum Teil deutlich übertreffen. Vor diesem Hintergrund rät die Verwaltung davon ab, alle Kleingartenflächen prinzipiell aus der Prüfkulisse zu entfernen. 3. Der Gemeinderat beauftragt die Stadtverwaltung, für die bestehenden Mehr- bedarfe an Kleingärten oder für zukünftig notwendig werdende Verlagerungen Flächen für zukünftige Kleingartennutzung im FNP festzusetzen und bis zum Beschluss des FNP einen Zeitplan für deren Erschließung (verkehrlich, Strom, Wasser, Abwasser) vorzulegen. Der Landschaftsplan wird parallel zum Flächennutzungsplan fortgeschrieben und wird auch neue Kleingartenanlagen darstellen. Im Falle der Inanspruchnahme von Kleingärten könnten daher „Ersatzflächen“ ausgewiesen und als Kleingärten genutzt werden, bevor die ursprünglichen Kleingärten wegfallen. 4. Auf Gemarkung Hohenwettersbach wird nur die Fläche „Dachsbau“ (KA.2-W- 007.b; bisher fälschlicherweise „Rehbuckel“ benannt“) weiterverfolgt; Status dafür: „Abwägung erforderlich“ (= hellgrün). Nach Votum des Planungsausschusses wurde am 12. Januar 2017 neben der von der von der Verwaltung empfohlenen Fläche „Rehbuckel II“ (KA.2-W-007.b) auch noch ein Teil der Fläche „Rehbuckel I“ (KA.2-W-007.a) als Vorschlag für die Karlsruher Flächenku- lisse übernommen. 5. Wegen der Rahmenvorgaben (Rahmenpläne) aus Antragspunkt 2, wegen der Aussagen in den Gebietssteckbriefen und wegen des gültigen Regionalplans werden folgende Gebiete als „schwierig zu realisieren“ (=gelb) bzw. Ausschluss (=rot) ausgewiesen; Details legen die Fachleute in der Planungsstelle fest: a) KA.1-W-324_S „Sportplatz ASV Grünwettersbach“ b) KA.2-W-029 „Oberreut Südwest“ c) südöstliche Hälfte von KA.2-W-067 „Grüner Weg“ d) KA.2-W-078 „Schwetzinger Straße“ Vom Grundsatz kann der Flächennutzungsplan nicht beschlossen werden, wenn er dem Regionalplan widerspricht. Das bedeutet, dass der Regionalplan in einem eigenständi- gen Verfahren geändert werden muss, bevor der FNP in Kraft tritt. Die Verwaltung des Regionalverbandes hat signalisiert ein entsprechendes Verfahren in die Wege zu leiten, in dem Flächen, bei denen Zielkonflikte bestehen, nochmals eingehend geprüft werden. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung widersprüchliche Aussagen des Regi- onalplanes bei diesen Flächen noch nicht als Ausschlusskriterien zu werten. KA.2-W-029 ist bereits gelb ausgewiesen. 6. Der aktuelle Gemeinderat bekennt sich zum Langfristziel einer Nettonull beim Flächenverbrauch. Aufgrund der angespannten Situation auf dem Karlsruher Wohnungsmarkt und der ak- tuellen Bevölkerungsprognosen des Statistischen Landesamtes, nach der auch künftig nicht mit einer Entspannung zu rechnen ist, kann die Verwaltung unter sozialem Blick- winkel keine Empfehlung für ein Langristziel einer Nettonull beim Flächenverbrauch aus- sprechen. Die Verwaltung unterstützt jedoch den sparsamen Umgang mit der Ressource Fläche und verfolgt im Sinne des Räumlichen Leitbildes verschiedene Strategien zur Identifikati- Ergänzende Erläuterungen Seite 4 on und Aktivierung von Flächenpotenzialen innerhalb oder unmittelbar an der Kontur des bestehenden Siedlungsgebietes.