Änderungsantrag GRÜNE, KULT: Vorschläge des Ortschaftsrat Neureut übernehmen
| Vorlage: | 2017/0068 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 03.02.2017 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Keine Angaben |
| Erwähnte Stadtteile: | Neureut, Nordweststadt |
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister Interfraktioneller ÄNDERUNGSANTRAG GRÜNE-Gemeinderatsfraktion KULT-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2017/0068 Fortschreibung Flächennutzungsplan 2030, Schwerpunkt „Wohnen“ – Vorschlag für Flä- chenkulisse für Karlsruhe: Vorschläge des Ortschaftsrat Neureut übernehmen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 07.02.2017 11.1 x Auf Gemarkung Neureut werden folgende Zielsetzungen weiter verfolgt: 1. Entwicklung einer mit den planerischen Grundsätzen und Leitplänen verträglichen Flä- chenausweisung auf Basis der einstimmig (bzw. bei KA.2-W-064 mehrheitlich) be- schlossenen Vorschläge des Ortschaftsrats Neureut: Die Gebiete KA.2-W-062 und KA.2-W-063 werden mit den vom Ortschaftsrat Neureut als Änderung vorgeschlage- nen Grenzen (siehe Anlage) weiter untersucht. Details bei der Ausformung legen die Fachleute in der Planungsstelle fest. Die Fläche KA.2-W-064 wird nicht weiter geprüft. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den Beschluss des Gemeinderats gegenüber dem Regionalverband auch in den Fällen zu vertreten, in denen die Verwaltung des Regio- nalverbandes einer Änderung des Regionalplans kritisch gegenüber steht. 2. Vorbereitung der Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes Neureut/Neureut-Heide auf den verbleibenden Flächen auf Basis der Schutzkonzeption Hardtplatten im gesam- ten Bereich Oberfeld, Unterfeld, Neubruch bis zum Grünen Weg, unter Einbezug des Heidesees als Freizeitraum. 3. Das Gebiet KA.2-W-066 „Neureut – Unterfeld Ost“ wird nicht weiter geprüft. Statt- dessen wird die Ausweisung eines flächenhaften Naturdenkmales östlich der Straße „Alte Bahnlinie“, entsprechend der Schutzkonzeption Hardtplatten und der Vorschlä- ge des Naturschutzbeauftragten eingeleitet. 4. Ausweisung des aktuellen Areals des Adolf-Ehrmann-Bades (KA.2-W-061) als zukünf- tige Wohnflächen, vorbehaltlich Entscheidung über einen neuen Badstandort bis zum Beschluss des FNP. 5. Im Rahmen der unter 1. bis 4. genannten Einzelplanungen wird gesichert, dass eine Nordtangente nicht mehr zwischen Neureut und der Nordweststadt/Neureut-Heide ge- führt werden kann. Begründung/Sachverhalt: Neureut will einen wesentlichen Beitrag für mehr Wohnraum in Karlsruhe leisten. Dem wollen wir uns nicht verschließen, da dringend neuer Wohnraum gebraucht wird. Gleichzeitig wollen wir entsprechend dem räumlichen Leitbild und anderen Rahmenplänen (Klimaschutz bzw. klimaverträgliche Stadtentwicklung, Lärmschutz, Verkehrsentwicklung etc.) die große Freifläche im Süden Neureuts vor jeglicher Bebauung durch Straßen oder Gebäude Seite 2 bewahren. Deshalb wollen wir die verbleibende Freifläche durch Ausweisung des schon lange geplanten Landschaftsschutzgebiets erhalten. Die Sanddüne, der Heidesee und das Gebiet "Grüner Weg West" haben (nicht nur) nach Aussage des Naturschutzbeauftragten das Potenzial für ein Naturdenkmal (vgl. Schutzkonzep- tion Hardtplatten). Das sollte untersucht werden und bei positivem Ergebnis die Unterschutz- stellung eingeleitet werden. unterzeichnet von: Johannes Honné Dr. Ute Leidig Erik Wohlfeil Michael Haug
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Anlage zum Interfraktionellen Änderungsantrag von GRÜNEN und Kult zu GR-Sitzung am 7.2.2017, TOP 11.1: Fortschreibung Flächennutzungsplan 2030, Schwerpunkt "Wohnen": Vorschläge des Ortschaftsrats Neureut übernehmen Von der Ortsverwaltung Neureut am 21.12.2016 übermittelter Zuschnitt der Prüffläche, wie er in der Sitzung vom 20.12.2016 vom OR einstimmig befürwortetet wurde.
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum interfraktionellen Änderungsantrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion KULT-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2017/0068 Dez. 6 Fortschreibung Flächennutzungsplan 2030, Schwerpunkt "Wohnen": Vorschläge des Ortschaftsrats Neureut übernehmen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 07.02.2017 11.1 x Kurzfassung Die Stadt wird sich beim Regionalverband für die Herausnahme der Freihaltetrasse für eine Nordtangente einsetzen. Die Verwaltung sagt zu, die Sicherung des Freiraumes im Bereich zwischen Neureut, Neureut- Heide und der Nordweststadt durch die Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet zu unterstüt- zen. Die Ausweisung von flächenhaften Naturdenkmalen muss im Rahmen der Fortschreibung Land- schaftsplan 2030 geprüft werden. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) x nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant nein x ja Handlungsfeld: Städtebau Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Entwicklung einer mit den planerischen Grundsätzen und Leitplänen verträglichen Flächenausweisung auf Basis der einstimmig (bzw. bei KA.2-W-064 mehrheitlich) be- schlossenen Vorschläge des Ortschaftsrats Neureut: Die Gebiete KA.2-W-062 und KA.2- W-063 werden mit den vom Ortschaftsrat Neureut als Änderung vorgeschlagenen Grenzen (siehe Anlage) weiter untersucht. Details bei der Ausformung legen die Fach- leute in der Planungsstelle fest. Die Fläche KA.2-W-064 wird nicht weiter geprüft. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den Beschluss des Gemeinderats gegenüber dem Regionalverband auch in den Fällen zu vertreten, in denen die Verwaltung des Regio- nalverbandes einer Änderung des Regionalplans kritisch gegenüber steht. Die Flächen KA.2-W-062 und KA.2-W-063 wurden auf städtebauliche und landschaftsplaneri- sche Aspekte hin geprüft und optimiert. Eine stärkere Verengung des Freiraums würde klimati- sche und naturräumliche Konflikte nach sich ziehen. Die Stadt wird sich beim Regionalverband für die Herausnahme der Freihaltetrasse für eine Nordtangente einsetzen. Zur Sicherung des Freiraumes siehe auch Ziffer 2. 2. Vorbereitung der Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes Neureut/Neureut- Heide auf den verbleibenden Flächen auf Basis der Schutzkonzeption Hardtplatten im gesamten Bereich Oberfeld, Unterfeld, Neubruch bis zum Grünen Weg, unter Einbezug des Heidesees als Freizeitraum. Die Verwaltung sagt zu, die Sicherung des Freiraumes im Bereich zwischen Neureut, Neureut- Heide und der Nordweststadt durch die Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet zu unterstüt- zen. Dieses könnte im Süden bis an das bestehende Naturschutzgebiet „Alter Flugplatz Karlsru- he“ angrenzen. Nach Norden sollte die Ausweisung jedoch Flächen für die Planung künftiger Generationen sowohl von Bebauung als auch von Schutzgebieten freihalten. 3. Das Gebiet KA.2-W-066 „Neureut – Unterfeld Ost“ wird nicht weiter geprüft. Stattdes- sen wird die Ausweisung eines flächenhaften Naturdenkmales östlich der Straße „Alte Bahnlinie“, entsprechend der Schutzkonzeption Hardtplatten und der Vorschläge des Naturschutzbeauftragten eingeleitet. Die Ausweisung von flächenhaften Naturdenkmalen muss im Rahmen der Fortschreibung Land- schaftsplan 2030 geprüft werden. Siehe auch Ziffer 2. 4. Ausweisung des aktuellen Areals des Adolf-Ehrmann-Bades (KA.2-W-061) als zukünfti- ge Wohnflächen, vorbehaltlich Entscheidung über einen neuen Badstandort bis zum Beschluss des FNP. Die Fläche KA.2-W-061 (Adolf-Ehrmann-Bad) wird einer Detailprüfung im weiteren Verfahren unterzogen. In der Gemeinderatsvorlage ist dies bereits entsprechend dargestellt. 5. Im Rahmen der unter 1. bis 4. genannten Einzelplanungen wird gesichert, dass eine Nordtangente nicht mehr zwischen Neureut und der Nordweststadt/Neureut-Heide geführt werden kann. Die Stadt wird sich beim Regionalverband für die Herausnahme der Freihaltetrasse für eine Nordtangente einsetzen.