Änderungsantrag GfK: Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Stadt Karlsruhe

Vorlage: 2017/0067
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 03.02.2017
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Keine Angaben
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

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Zusätzliche Dateien

  • GfK-Entschädigungssatzung
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG Stadtrat Friedemann Kalmbach (GfK) Stadtrat Eduardo Mossuto (GfK) Vorlage Nr.: 2017/0067 Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Stadt Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 07.02.2017 3 x Der Gemeinderat beschließt §1 der Änderung der Satzung, „Entschädigung der Mitglieder des Gemeinderates“ auf 1.1. 2018 zu verschieben Begründung Im Blick auf den Haushaltsstabilisierungsprozess ist es ein missverständliches Signal an die Bürger zu diesem Zeitpunkt die Entschädigung der Mitglieder des Gemeinderates anzuheben. Trotz der Rechtmäßigkeit der dynamischen Anpassung der Aufwandsentschädigung ist der Sprung um über 11% der Entschädigung auf einen Schlag nach außer schwer vermittelbar. Eine Verschiebung der Erhöhung auf den 1.1.2018 zeigt die Bereitschaft des Gemeinderates einen eigenen Beitrag zu leisten. unterzeichnet von: Friedemann Kalmbach Eduardo Mossuto

  • Stellungnahme TOP 3
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zu den Änderungsan- trägen CDU-Gemeinderatsfraktion, GRÜNE-Gemeinderats- fraktion, FDP-Gemeinderatsfraktion, AfD, Die Linke, GfK und FW Vorlagen Nrn.: Verantwortlich: 2017/0098 2017/0096 2017/0095 2017/0075 2017/0074 2017/0067 2017/0064 Dez. 1 Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Stadt Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 07.02.2017 3 x Die ehrenamtliche Tätigkeit im Gemeinderat und in den Ortschaftsräten ist mit einer hohen zeitlichen Belastung verbunden. Die Mandatsträger leisten im Ehrenamt ein enormes Arbeits- pensum. Mit ihrer Wahl übernehmen sie eine Reihe von gesetzlichen Pflichten gegenüber der Stadt und den Bürgerinnen und Bürgern und stehen für fünf Jahre in der Verantwortung. Die Stadt Karlsruhe ist auf dieses freiwillige Engagement im Gemeinderat und den Ortschaftsräten angewiesen. Die seitens der Verwaltung vorgeschlagene Erhöhung der Entschädigungen folgt dem Beschluss des Gemeinderates aus dem Jahr 2010. Die Verwaltung hält diese Anpassung für angebracht. Aufgabe und Ziel der Regelung ist es, den Eintritt finanzieller Nachteile für ehrenamtlich Tätige zu verhindern. Eine Zurückstellung der Anpassung und eine Erhöhung weiterer Entschädigungs- sätze werden nicht empfohlen. Die Stellungnahme nimmt Bezug auf die oben genannten Änderungsanträge. Die finanziellen Auswirkungen der jeweils vorgeschlagenen Maßnahmen waren kurzfristig nicht abzubilden. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) nein x ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Finanzielle Auswirkungen der Änderungsanträge sind kurzfristig nicht ab- zubilden Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant x nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Beschluss (intern): 1. Zur Tagesordnung TOP 3 der Sitzung des Gemeinderates am 07.02.2017 2. Aufnahme ins Ratsinformationssystem und Übersendung der Vorlage an die Mitglieder des Gemeinderates. 3. Z. d. A. Dienststelle Datum Unterschrift Dez. 1 ZJD HA Sachbearbeitung Frank Leyerle Telefon: R 190