Ausweisung von Rodelflächen auf Geh- und Spazierwegen
| Vorlage: | 2017/0066 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 01.02.2017 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 14.03.2017
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE SPD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2017/0066 Ausweisung von Rodelflächen auf Geh- und Spazierwegen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 14.03.2017 39 x 1. Inwieweit ist es möglich an schneereichen Wintertagen auf, dafür in Frage kommenden, Geh- und Spazierwegen diese von der Räumung bzw. Streuung mit Streusalz auszunehmen um das Rodeln zu ermöglichen? 2. Ist es möglich temporär durch eine entsprechende Beschilderung diese von der Räumung aus- zunehmen und die weiteren Benutzer darauf hinzuweisen? Begründung: Durch die klimatischen Veränderungen sind auch die schneereichen Tage mittlerweile deutlich weni- ger geworden. Selbst der kleinste Schneefall wird von den Kindern mittlerweile zum Rodeln genutzt. Am beliebtesten und als am besten geeignet ist dies auf leicht abschüssigen und bergigen Geh- und Spazierwegen. Leider werden die meisten jedoch gestreut und geräumt, sodass ein Rodeln nicht mög- lich ist. Dies stößt auf sehr viel Unverständnis bei Kindern und auch Erwachsenen. unterzeichnet von: Parsa Marvi Elke Ernemann
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage SPD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2017/0066 Dez. 5 Ausweisung von Rodelflächen auf Geh- und Spazierwegen Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 14.03.2017 39 x 1. Inwieweit ist es möglich, an schneereichen Wintertagen auf dafür in Frage kommenden Geh- und Spazierwegen diese von der Räumung bzw. Streuung mit Streusalz auszunehmen, um das Rodeln zu ermöglichen? Eine grundsätzliche Freigabe von der Räum- und Streupflicht auf dafür in Frage kommenden Geh- und Spazierwegen ist nicht möglich. Es ist immer eine Einzelbetrachtung der in Frage kommenden Flächen notwendig. Geh- und Spazierwege innerhalb der geschlossenen Ortslage unterliegen der Anliegerverpflichtung und können daher nicht aus der Räum- und Streupflicht entlassen werden. Allein Geh- und Spazierwege, die außerhalb der geschlossenen Ortslage liegen, können für einen abgegrenzten Zeitraum als Rodelflächen ausgewiesen werden. Dies ist aber mit einem erheblichen Aufwand für Absperrmaßnahmen und die Aufstellung von Hinweisschildern sowie deren Rückbau, nach Beendigung der Maßnahme, durch städtische Beschäftigte verbunden. Diese Beschäftigte müssten von den Winterdiensteinsätzen abgezogen werden, um diese Maß- nahmen ausführen zu können. 2. Ist es möglich, temporär durch eine entsprechende Beschilderung diese von der Räumung auszunehmen und die weiteren Benutzer darauf hinzuweisen? Die in Frage kommenden Bereiche der Geh- und Spazierwege sind für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer zu sperren und durch entsprechende Beschilde- rung kenntlich zu machen. Es sollte einen Alternativweg geben, der von den Bürgerinnen und Bürgern benutzt werden kann. Anders sieht es bei ausgewiesenen Grün- und Parkanlagen aus. Dort besteht nach gefestigter Rechtsprechung ohnehin keine Winterdienstpflicht für Kommunen. Hier würde eine Beschilde- rung als ausgewiesene Rodelfläche genügen. Da allgemein dem Fußgängerverkehr aus ver- kehrsrechtlicher Sicht im Winter eine höhere Priorität als dem Kraftfahrzeugverkehr zugespro- chen wird, schlägt das für den Winterdienst zuständige Amt für Abfallwirtschaft daher grund- sätzlich eine Einzelbetrachtung der in Frage kommenden Flächen vor. Diese müssen dann auf die Umsetzbarkeit separat geprüft werden.
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Extrahierter Text
NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 36. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 14. März 2017, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 36. Punkt 39 der Tagesordnung: Ausweisung von Rodelflächen auf Geh- und Spa- zierwegen Anfrage: SPD Vorlage: 2017/0066 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 39 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 10. April 2017