Änderungsantrag FW: Erhöhung der Entschädigungen für Mandatsträger

Vorlage: 2017/0064
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 03.02.2017
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Keine Angaben
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

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Zusätzliche Dateien

  • FW-Entschädigungssatzung
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) Vorlage Nr.: 2017/0064 Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Stadt Karlsruhe: Erhöhung der Entschädigungen für Mandatsträger Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 07.02.2017 3 x A) Die Erhöhung der Aufwandsentschädigung wird bis auf Weiteres verschoben. B) Alle Mandatsträger (Gemeinderäte und Ortschaftsräte) verzichten bis zur nächsten Kommu- nalwahl auf neun Prozent ihrer Aufwandsentschädigung. C) Die Entschädigung von sachkundigen Einwohnern wird von 50 auf 60 Euro je Sitzung er- höht. D) Die Entschädigung für ehrenamtliche gemeindliche Vollzugsdienste wird auf Mindestlohnni- veau von 7,50 auf 8,50 Euro je Stunde erhöht. E) Die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit bei der Freiwilligen Feuerwehr und bei Si- cherheitswachdiensten wird jährlich um 10 Prozent erhöht. Begründung: Im Zuge der Haushaltskonsolidierung wurden die Zuschüsse für zahlreichen kulturelle und soziale Insti- tutionen erheblich reduziert. Es darf daher nicht sein, dass Mandatsträger an einer im Jahre 2010 be- schlossenen dynamisierten Erhöhung ihrer Aufwandsentschädigung festhalten. Nach dem Solidari- tätsprinzip ist es hier angeraten, dass auch Gemeinderäte und Ortschaftsräte sich an der Konsolidie- rung des Haushalts beteiligen und auf einen Teil ihrer Entschädigung verzichten. Immerhin handelt es sich dabei um einen Betrag von über 70.000 Euro jährlich, mit dem zahlreiche soziokulturelle Maß- nahmen beibehalten werden könnten. Es ist nicht vermittelbar, weshalb viele andere Ehrenamtliche Einbußen hinnehmen müssen oder ihre Projekte gefährdet sind, während Mandatsträger eine Erhö- hung erhalten und weiterhin trotz Entschädigung eine Vielzahl von Vorteilen (kostenloses ÖPNV- Ticket, Parkgebührenersatz, etc.) genießen. Auch wurde in der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten seit 2010 nie eine Erhöhung der Sätze für sachkundige Einwohner, gemeindliche Vollzugsdienste, Sicherheitswachdiens- te und Freiwillige Feuerwehren (§§ 5-7) berücksichtigt. Wir Freien Wähler sind der Auffassung, dass der zeitliche Rahmen dieser Tätigkeiten eine Aufstockung der Entschädigung verlangt und rechtfertigt. unterzeichnet von: Jürgen Wenzel

  • Stellungnahme TOP 3
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zu den Änderungsan- trägen CDU-Gemeinderatsfraktion, GRÜNE-Gemeinderats- fraktion, FDP-Gemeinderatsfraktion, AfD, Die Linke, GfK und FW Vorlagen Nrn.: Verantwortlich: 2017/0098 2017/0096 2017/0095 2017/0075 2017/0074 2017/0067 2017/0064 Dez. 1 Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Stadt Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 07.02.2017 3 x Die ehrenamtliche Tätigkeit im Gemeinderat und in den Ortschaftsräten ist mit einer hohen zeitlichen Belastung verbunden. Die Mandatsträger leisten im Ehrenamt ein enormes Arbeits- pensum. Mit ihrer Wahl übernehmen sie eine Reihe von gesetzlichen Pflichten gegenüber der Stadt und den Bürgerinnen und Bürgern und stehen für fünf Jahre in der Verantwortung. Die Stadt Karlsruhe ist auf dieses freiwillige Engagement im Gemeinderat und den Ortschaftsräten angewiesen. Die seitens der Verwaltung vorgeschlagene Erhöhung der Entschädigungen folgt dem Beschluss des Gemeinderates aus dem Jahr 2010. Die Verwaltung hält diese Anpassung für angebracht. Aufgabe und Ziel der Regelung ist es, den Eintritt finanzieller Nachteile für ehrenamtlich Tätige zu verhindern. Eine Zurückstellung der Anpassung und eine Erhöhung weiterer Entschädigungs- sätze werden nicht empfohlen. Die Stellungnahme nimmt Bezug auf die oben genannten Änderungsanträge. Die finanziellen Auswirkungen der jeweils vorgeschlagenen Maßnahmen waren kurzfristig nicht abzubilden. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) nein x ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Finanzielle Auswirkungen der Änderungsanträge sind kurzfristig nicht ab- zubilden Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant x nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Beschluss (intern): 1. Zur Tagesordnung TOP 3 der Sitzung des Gemeinderates am 07.02.2017 2. Aufnahme ins Ratsinformationssystem und Übersendung der Vorlage an die Mitglieder des Gemeinderates. 3. Z. d. A. Dienststelle Datum Unterschrift Dez. 1 ZJD HA Sachbearbeitung Frank Leyerle Telefon: R 190