Unzulässige Bebauung

Vorlage: 2017/0035
Art: Anfrage
Datum: 20.01.2017
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 14.03.2017

    TOP: 36

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Gemeinsame Anfrage Unzulässige Beabauung
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister Gemeinsame ANFRAGE FDP-Gemeinderatsfraktion Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) Stadtrat Stefan Schmitt (pl) Stadtrat Friedemann Kalmbach (GfK) Stadtrat Eduardo Mossuto (GfK) Vorlage Nr.: 2017/0035 Unzulässige Bebauung Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 14.03.2017 36 x 1) Welche Maßnahmen zur Kommunikation mit den Betroffenen werden von der Stadtverwaltung vorgenommen? 2) Ist es geplant, Bürgersprechstunden oder Vergleichbares in den betroffenen Gebieten abzuhalten? 3) Sind die verantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Austausch mit den Betroffenen? Sachverhalt / Begründung: Der Gemeinderat hatte beschlossen, das Thema „Unzulässige Bebauung“ in Zukunft verstärkt zu be- arbeiten und auf lange Zeit gesehen, das vorhandene Problem abzustellen. Mit einer neuen Stelle in der Verwaltung ist hier die Bearbeitung nach einer Planungsausschusssitzung im November 2015 an- gegangen worden. Es mehren sich nun -verständlicherweise- die Sorgen und Beschwerden der betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Es ist uns ein Anliegen, deutlich klarzustellen, dass die Rechtsstaatlichkeit in diesem Zu- sammenhang stets gewahrt werden muss. Neben der Rechtsstaatlichkeit ist aber auch die Kommuni- kation bzw. Transparenz eine Aufgabe der Stadtverwaltung. Hier scheinen uns einige Mängel ent- standen zu sein. unterzeichnet von: Tom Høyem Jürgen Wenzel Stefan Schmitt Friedemann Kalmbach Eduardo Mossuto

  • Stellungnahme 36
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur gemeinsamen Anfrage FDP-Gemeinderatsfraktion Stadtrat Friedemann Kalmbach (GfK) Stadtrat Eduardo Mossuto (GfK) Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) Stadtrat Stefan Schmitt (pl) Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2017/0035 Dez. 6 Unzulässige Bebauung Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 14.03.2017 36 X 1. Welche Maßnahmen zur Kommunikation mit den Betroffenen werden von der Stadtverwaltung vorgenommen? In jedem Einzelfall erhält der Eigentümer/Pächter des betroffenen Flurstücks eine schriftliche Anhörung vom Bauordnungsamt. In dieser wird ausführlich erläutert, um welche bauliche Anla- ge es sich handelt, welche öffentlich-rechtlichen Vorschriften der Erteilung einer Baugenehmi- gung entgegenstehen und wie die Lösung zur Herstellung rechtmäßiger Zustände aussehen könnte. 2. Ist es geplant, Bürgersprechstunden oder Vergleichbares in den betroffenen Gebie- ten abzuhalten? Eine Bürgersprechstunde ist nicht geplant und wäre auch weniger effizient als die derzeit lau- fenden persönlichen Gespräche mit den Eigentümern/Pächtern, die telefonisch oder persönlich im Bauordnungsamt oder vor Ort stattfinden. 3. Sind die verantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Austausch mit den Betroffenen? In den jeweiligen Anhörungsschreiben wird den Eigentümern/Pächtern eine Frist bis zu 6 Wo- chen gesetzt, in der sie sich zum Sachverhalt äußern können. Diese Frist wird von den Betroffe- nen in der Regel auch eingehalten. Dadurch ist ein persönlicher Austausch gewährleistet. In laufenden Verfahren wie z.B. "Lohwiesen", sind mehrmalige Telefonate, Vorsprachen und Ter- minvereinbarungen sowie Ortstermine selbstverständlich. Sachverhalt / Begründung: Die Schwierigkeiten im Dialog ergeben sich aus dem langen Zeitraum, in dem wegen personel- ler Unterbesetzung ein konsequentes Aufgreifen von Schwarzbauten im Außenbereich nicht möglich war. Die Eigentümer/Pächter haben möglicherweise damit gerechnet, dass dieser Zu- stand fortbesteht und sie die Konsequenzen aus der illegalen Errichtung und Erweiterung von baulichen Anlagen nicht tragen müssen. Für die Bürgerinnen und Bürger ist es schwer verständ- lich, dass Bauten, die ohne Genehmigung errichtet wurden, keinen Bestandsschutz haben. Die Verwaltung geht mit Augenmaß an die Dinge heran, ermöglicht Übergangsfristen und versucht wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Gleichwohl ist es für die Betroffenen schwer, wenn etwas zurückgebaut werden muss, auch wenn es sich um einen Schwarzbau handelt. Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Verwaltung wird gerne über das Vorgehen, die Probleme und Schwierigkeiten für die Be- troffenen, aber auch für die Verwaltung, in einem Planungsausschuss berichten.

  • Protokoll TOP 36
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 36. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 14. März 2017, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 33. Punkt 36 der Tagesordnung: Unzulässige Bebauung Gemeinsame Anfrage: FDP, GfK, FW, Stadtrat Stefan Schmitt (pl) Vorlage: 2017/0035 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 36 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 10. April 2017