Vorkommnisse am Schloss in der Silvesternacht
| Vorlage: | 2017/0034 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 20.01.2017 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 14.03.2017
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Marc Bernhard (AfD) Stadtrat Dr. Paul Schmidt (AfD) Vorlage Nr.: 2017/0034 Vorkommnisse am Schloss in der Silvesternacht Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 14.03.2017 34 x In der BNN vom 07.01.2017 war in dem Kommentar zum Stadtgespräch zu lesen, dass die Polizei in der Silvesternacht am Schloss gegen 250 "betont aggressiv" auftretende junge Männer aus Nordafri- ka vorgehen musste. 1. Entspricht dies den Tatsachen? 2. Wie ist die Polizei darauf aufmerksam geworden? 3. War die Polizei darauf im Vorfeld vorbereitet? 4. Wie ist die Polizei gegen diese Männer vorgegangen? 5. Wurden die Personalien aufgenommen? 6. Wie viele Platzverweise wurden ausgesprochen? 7. Wie wurden diese Platzverweise umgesetzt? 8. Waren über Platzverweise hinaus weitergehende Maßnahmen erforderlich, wenn ja, welche? 9. Wie wurde das Geschehen insgesamt aufgearbeitet? 10. Welche Maßnahmen werden für zukünftige Veranstaltungen getroffen? Auszug aus den Badische Neueste Nachrichten 07.01.2017 Zu Dank verpflichtet Stadtgespräch Über ein Ereignis der Silvesternacht sollte man nicht den Mantel des gnädigen Vergessens legen, dafür war es zu gravierend. Und dafür hat es zu viel mit unguten bundesweiten Entwicklungen zu tun: Dass auch die Karlsruher Polizei in der Silvesternacht vor dem Schloss durch rechtzeitiges und beherztes Eingreifen 250 „betont aggressiv“ auftretende junge Männer aus Nordafrika in ihre Schranken weisen musste, stimmt nachdenklich. Fröhlich Feiernde wurden aus dieser Gruppe heraus angepöbelt, die Polizei hat durch zahlreiche Platzverweise schlimmeres verhindert. Berichte über ähnliches Auftreten nordafrikanischer Männer gibt es aus zahlreichen deutschen Großstädten. Erkennbar sind nun Struk- turen vagabundierender Gewalt in Deutschland durch diese Gruppe. Offenbar fanden im Vorfeld Ab- sprachen statt, nicht anders ist dies zu erklären. Hier sollte wohl die Duldsamkeit des Staates getestet werden, und zwar ausgerechnet von Menschen, die hier Schutz und Zuflucht bekommen haben. Karlsruhe ist der Polizei zu Dank verpflichtet, denn die Beamten haben klar gemacht, wo die Grenze für derartiges Treiben liegt. Doch wie soll dies nun weitergehen? Die Bürger haben sich beim Stadtgeburtstag das Schloss als Treffpunkt zurückerobert, sie – übrigens wie friedliche Flüchtlinge – haben keine Lust, sich dies von irgendjemandem wegnehmen zu lassen. Doch was in der Silvesternacht passiert ist, hat Konsequenzen für andere Karlsruher Großveranstal- tungen – die nächste davon ist der Fastnachtsumzug in der Innenstadt. Ist nun immer damit zu rech- nen, dass eine große Gruppe aggressiv auftretender Nordafrikaner die Gelegenheit zum Agieren nutzt? Das erinnert an die Hooliganszene, die durch Deutschland wandert und die Polizei veranlasst, Sachverhalt / Begründung: Seite 2 Spiele des Karlsruher SC gegen bestimmte Gegner in einer Art Hochsicherheitsstadion abzuhalten – aus Sorge vor Gewalt. Gezielte Kontrollen dieser Hooligans in Karlsruhe hat übrigens noch niemand als „Racial Profiling“ gegenüber weißen jungen Männern bezeichnet, sondern es ist eine richtige poli- zeiliche Maßnahme. Auf schlechte Erfahrungen mit einer Gruppe muss einfach Vorsicht folgen. unterzeichnet von: Marc Bernhard Dr. Paul Schmidt
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Marc Bernhard (AfD) Stadtrat Dr. Paul Schmidt (AfD) Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2017/0034 Dez. 2 Vorkommnisse am Schloss in der Silvesternacht Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 14.03.2017 34 x Die Anfrage bezieht sich fast ausschließlich auf Vorkommnisse, die im Verantwortungsbereich des Polizeipräsidiums Karlsruhe liegen. Die Anfrage wurde daher von der Verwaltung an das Polizeipräsidium Karlsruhe mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet. Die Antworten auf die Fragen Nummer eins bis acht entsprechen der Stellungnahme des Poli- zeipräsidiums Karlsruhe. 1. Entspricht dies den Tatsachen? Lediglich in einer Erstmitteilung zur Lage in der Silvesternacht wurde die Zahl 250 genannt. Grund für diese fehlerhafte Erstmeldung war offensichtlich ein Übermittlungsfehler, da in be- sagter Nacht im Führungs- und Lagezentrum des Polizeipräsidiums Karlsruhe ein erhöhtes Ein- satzaufkommen herrschte. Dass es sich bei dem genannten Personenkreis um junge Männer aus Nordafrika handeln würde, entspricht nicht den Tatsachen. Es bleibt festzuhalten, dass sich in der Silvesternacht auf dem Schlossplatz etwa 2.500 Personen aufgehalten haben. Nach Beobachtungen des Einsatzleiters vor Ort waren davon ungefähr 20 bis 30 Prozent auffällig. Vor allem männliche Personen, die in größeren Gruppen durch Pöbelei- en, Rempeleien, unsachgemäße Handhabung von Feuerwerkskörpern, alkoholbedingte Aus- fallerscheinungen und durch aggressives sowie enthemmtes Verhalten in Erscheinung getreten sind. Diese konnten aber nicht eindeutig als Nordafrikaner identifiziert werden. Allerdings wur- de bejaht, dass etliche dieser Personen dem Bereich Asylbewerber (Südosteuropäer, Araber, Afrikaner, Asiaten und auch Nordafrikaner) zugeordnet werden konnten. 2. Wie ist die Polizei darauf aufmerksam geworden? Die Einsatzeinheit des Polizeipräsidiums Karlsruhe war zur Lagebewältigung in der Innenstadt mit Schwerpunkt Schlossvorplatz eingesetzt. Kurz vor Mitternacht ging ein Hinweis eines Bür- gers beim Polizeirevier Karlsruhe-Marktplatz ein, dass mehrere „afrikanische Personen“ in der Innenstadt Feuerwerkskörper abfeuern. Diese Beobachtung konnte durch die eingesetzten Kräf- te am Schlossplatz bestätigt werden. 3. War die Polizei darauf im Vorfeld vorbereitet? Das Innenministerium Baden-Württemberg – Landespolizeipräsidium – ordnete im Vorfeld der Silvesternacht 2016/2017 umfangreiche polizeiliche Maßnahmen an. Dabei wurde ganz beson- ders die angesprochene Thematik berücksichtigt. Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Das Polizeipräsidium Karlsruhe hat – entsprechend den Vorgaben des Innenministeriums Baden- Württemberg – zusätzliches Personal für den Silvesternacht-Einsatz bereitgestellt und war für die zu erwartenden Herausforderungen vorbereitet. 4. Wie ist die Polizei gegen diese Männer vorgegangen? Die Beamtinnen und Beamten der Einsatzeinheit Karlsruhe haben aufgrund der Gesamtsituation auf dem Schlossplatz in Einzelfällen Maßnahmen der Gefahrenabwehr beziehungsweise der Strafverfolgung getroffen. Unter anderem waren hier Kontroll-, Festnahme-, Gewahrsamnah- me- beziehungsweise Platzverweisverfahren notwendig. Das polizeiliche Vorgehen richtete sich hauptsächlich gegen Einzelpersonen. Ein Einschreiten gegen größere Gruppen erfolgte nicht. 5. Wurden die Personalien aufgenommen? Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben werden zur Feststellung der Identität von Tatverdäch- tigen, Unverdächtigen, Geschädigten und Zeugen die Personalien aufgenommen. Gemäß den gesetzlichen Richtlinien wurden bei allen oben genannten Personen, gegen die sich die polizeili- chen Maßnahmen richteten, die Personalien erhoben. 6. Wieviele Platzverweise wurden ausgesprochen? Im Bereich des Schlossplatzes und in der unmittelbaren Umgebung wurden insgesamt 27 Platz- verweise ausgesprochen. Hiervon waren 18 Personen aus Syrien, zwei aus Gambia und jeweils eine Person aus Indien, Albanien, Senegal, Tunesien und Deutschland betroffen. Bei zwei weite- ren Personen war die Herkunft ungeklärt. Darüber hinaus wurden im niedrigen zweistelligen Bereich Einzelpersonen mit Platzverweisen bedacht, allerdings ohne dabei das förmliche Verfahren der Datenerhebung anzuwenden. Diese Personen wurden lediglich des Platzes verwiesen. 7. Wie wurden diese Platzverweise umgesetzt? Bei der förmlichen Umsetzung eines Platzverweises werden die Personendaten erhoben, die Person in der Folge mit einer mündlichen Platzverweisanordnung belegt und zusätzlich wird eine Androhung ausgesprochen, hinsichtlich eines Verstoßes gegen diesen Platzverweis. Ein einfacher Verstoß wird mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren geahndet. Bei weitergehen- den Verstößen gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung kommt auch eine Gewahrsam- nahme in Betracht. Beide Vorgehensweisen wurden in sämtlichen oben genannten Fällen ange- droht. Zur nichtförmlichen Umsetzung eines Platzverweises werden keine Personalien erhoben. Die betreffende Person wird dabei mündlich aufgefordert, den Bereich zu verlassen. Diese Vorge- hensweise wird ausschließlich bei einfach gelagerten Sachverhalten angewandt. 8. Waren über Platzverweise hinaus weitergehende Maßnahmen erforderlich, wenn ja, welche? Es wurden mehrere Gewahrsamnahmen und polizeiliche Beschlagnahmen von Feuerwerkskör- pern in der Silvesternacht erforderlich. Darüber hinaus mussten mehrere Ermittlungsverfahren Ergänzende Erläuterungen Seite 3 wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und des Verstoßes gegen das Waffen- gesetz eingeleitet werden. Die Maßnahmen der Polizei erfolgten im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen. Zu den Fragen neun und zehn erfolgte keine Stellungnahme durch das Polizeipräsidium Karlsru- he. Diese Fragen werden von der Verwaltung wie folgt beantwortet: 9. Wie wurde das Geschehen insgesamt aufgearbeitet? Eine detaillierte Aufarbeitung des Geschehens fand bislang noch nicht statt. Im Rahmen des jährlichen Sicherheitsgespräches zwischen Stadtverwaltung und Polizeipräsidium Karlsruhe sol- len diese Vorkommnisse sowie die sich daraus ergebenden möglichen Konsequenzen bespro- chen werden. 10. Welche Maßnahmen werden für zukünftige Veranstaltungen getroffen? Bereits nach Bekanntwerden der Vorfälle aus der Silvesternacht 2015/2016 wurden die Sicher- heitskonzepte für größere Veranstaltungen im öffentlichen Raum, wie beispielsweise die Fas- nachtsumzüge in Karlsruhe oder auch „Das Fest“, auf erforderliche weitere Maßnahmen hin überprüft und entsprechend ergänzt. Davon unabhängig hat grundsätzlich bei allen geplanten und erlaubnispflichtigen Veranstaltun- gen im öffentlichen Raum das Thema „Veranstaltungssicherheit“ eine große Bedeutung. Im Rahmen des jeweiligen Genehmigungsverfahrens werden diejenigen Maßnahmen geprüft und festgelegt, die für einen sicheren Verlauf der Veranstaltung erforderlich sind. Erfahrungswerte vom Verlauf anderer oder auch vergleichbarer Veranstaltungen fließen dabei selbstverständlich immer mit ein.
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 36. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 14. März 2017, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 31. Punkt 34 der Tagesordnung: Vorkommnisse am Schloss in der Silvesternacht Anfrage: AfD Vorlage: 2017/0034 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 34 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 10. April 2017