Änderung der Satzung über die Erstattung der notwendigen Beförderungskosten für Schülerinnen und Schüler
| Vorlage: | 2017/0027 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 17.01.2017 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Schul- und Sportamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Mühlburg |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 07.02.2017
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Gegenüberstellung Ausbildungsmonatskarte und ScoolCard Anlage 1 1 2-Waben-Ausbildungskarte mit Eigenanteil 10 Euro ScoolCard mit Eigenanteil 10 Euro Typ Monatskarte, nur erhältlich von September bis Juli (11 Monate) Jahreskarte, 12 Monate Gültigkeit Zahlungsweise monatlich bei KVV-Verkaufsstellen, 11 mal pro Schuljahr monatliche Abbuchung vom Konto der Eltern, 10 mal pro Schuljahr Preis im SJ 17/18 522,50 Euro pro Jahr (11 x 47,50 Euro Einzelpreis/ Monat) 475 Euro pro Jahr Eigenanteil pro Jahr für Eltern/Erziehungsberechtigte 110 Euro, bleibt unverändert 100 Euro, bleibt unverändert Jährliche Belastung des städtischen Haushalts pro ausgegebene Karte 412,50 Euro 375 Euro Geltungsbereich 2 Waben Gesamtes Tarifgebiet Schüler/innen im Tarifgebiet 3- Waben Preis im SJ 17/18: 665,50 Euro (11 x 60,50 Euro) Eigenteil: 110 Euro Belastung des städtischen Haushalts: 555,50 Euro siehe oben, da gesamtes Tarifgebiet abgedeckt wird. Beschaffung Monatlich bei KVV-Verkaufsstellen gegen Vorlage eines Berechtigungsausweises. Gültigkeit für ein Schuljahr. Die ScoolCard wird einmal beantragt und bis zur Kündigung jährlich direkt vom KVV an die Nutzer versendet. Aufwand Hoch Eltern/Erziehungsberechtigte: Monatliche Beschaffung der Fahrkarte Schulsekretariate: Für jede Schülerin/jeden Schüler müssen die Berechtigungsausweise individuell ausgefüllt und abgestempelt werden (1 Bogen mit 11 Abschnitten für jeden Monat), Führen von Listen zur Kontrolle der Ausgabe und als Abrechnungsgrundlage für das SuS. Gering Eltern/Erziehungsberechtigte: einmaliges Ausfüllen des ScoolCard- Antrags. Fahrkarte wird jährlich zugeschickt bis zur Kündigung. Schulsekretariate: einmaliges Bearbeiten des ScoolCard-Antrags (Abstempeln) und Versendung an den KVV Gegenüberstellung Ausbildungsmonatskarte und ScoolCard Anlage 1 2 Vergünstigung für sozial schwache Familien mit Bewilligung von BuT-Leistungen Ja Ja Eigenanteil pro Schuljahr mit BuT (monatlich 5 Euro) 55 Euro 50 Euro Beschwerdepotential Sehr hoch Es sind Beschwerden zu erwarten über die Einführung des Eigenanteils, umständliche monatliche Beschaffung der Ausbildungsmonatskarte, Geltungsbereich der Ausbildungsmonatskarte. Gering Beschwerden über die generelle Einführung eines Eigenanteils sind zu befürchten.
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SchuljahrHaushaltsjahrPreis/Jahr Kosten Eigenanteil von 10 €/Monat Belastung des städtischen Haushalts Einsparung zur bisherigen kostenlosen ScoolCard Preis/MonatKosten Eigenanteil 10 €/ Monat x 11 Belastung des städtischen Haushalts Einsparung zur bisherigen kostenlosen ScoolCard SJ 2017/182017** 475,00 €237.500,00 €50.000,00 € 187.500,00 € 50.000,00 €47,50 €237.500,00 €50.000,00 € 187.500,00 € 50.000,00 € SJ 2018/19*2018 485,00 €606.250,00 €125.000,00 € 481.250,00 € 125.000,00 €48,50 €666.875,00 €137.500,00 € 529.375,00 € 76.875,00 € SJ 2019/20*2019 495,00 €618.750,00 €125.000,00 € 493.750,00 € 125.000,00 €49,50 €680.625,00 €137.500,00 € 543.125,00 € 75.625,00 € SJ 2020/21*2020 505,00 €631.250,00 €125.000,00 € 506.250,00 € 125.000,00 €50,50 €694.375,00 €137.500,00 € 556.875,00 € 74.375,00 € SJ 2021/22*2021 515,00 €643.750,00 €125.000,00 € 518.750,00 € 125.000,00 €51,50 €708.125,00 €137.500,00 € 570.625,00 € 73.125,00 € SJ 2022/232022 525,00 €656.250,00 €125.000,00 € 531.250,00 € 125.000,00 €52,50 €721.875,00 €137.500,00 € 584.375,00 € 71.875,00 € 2.718.750,00 €675.000,00 €2.971.875,00 €421.875,00 € In diesen Fällen entstehen keine Kosten und keine Belastung des städtischen Haushalts. Annahme: Stückzahl pro Schuljahr 1250 (durchschnittliche Stückzahl aus den letzten fünf Schuljahren) Kostenvergleich ScoolCard - 2-Waben-Ausbildungsmonatskarte jeweils mit Eigenteil von 10 € bezogen auf ein Schuljahr Anlage 2 Ausbildungskarte mit 10 € Eigenanteil Unberücksichtigt sind in der Rechnung, dass BuT-Berechtigte sowohl die ScoolCard als auch die 2- Waben-Ausbildungsmonatskarte mit einem Eigenanteil von 5, 00 € erwerben. * Annahme, dass in den folgenden Schuljahren die Preise in gleicher Höhe steigen wie bereits bekannt für das SJ 2017/18 ** 2017 beinhaltet nur 4 Monate des SJ 2017/18 ScoolCard mit 10 € Eigenanteil
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Anlage 3 a Satzung zur Änderung der Satzung über die Erstattung der notwendigen Beförderungskosten für Schülerinnen und Schüler Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vom 24. Juli 2000, zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2015, GBl. 2016 S. 1 und § 18 des Gesetzes über den kommunalen Finanzausgleich vom 1. Januar 2000, GBl. S. 14, zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2015, GBl. S. 1210, hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe am 07. Februar 2017 folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Die Satzung über die Erstattung der notwendigen Beförderungskosten für Schülerinnen und Schüler vom 21. Juni 1983 (Amtsblatt vom 01. Juli 1983), zuletzt geändert durch die Satzung vom 22. Juli 2014 (Amtsblatt vom 01. August 2014), wird wie folgt geändert: In § 1 Absatz 3 b Satz 2 werden die Worte „der Förder-, Sonder- und Grundschulen, der Grundschulförderklassen sowie der Gemeinschaftsschulen in den Klassenstufen 1 – 4.“ geändert in „der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren sowie der Grundschulförderklassen.“ In § 3 Absatz 1 b werden die Worte „der Förder- und Sonderschulen“ geändert in „der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren“. In § 4 Absatz 1 werden die Worte „der Sonderschulen“ geändert in „der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren“. In § 4 Absatz 2 werden die Worte „der Sonderschulen für Blinde, Gehörlose, Geistigbehinderte, Körperbehinderte, Hörgeschädigte, Sehbehinderte und 2 Sprachbehinderte“ ersetzt durch „ der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren“. In § 6 Absatz 1 werden die Jahreszahlen „2010/2011“ geändert in „2017/2018“. In § 6 Absatz 2 wird das Wort „Abschlag“ geändert in „Zuschuss“ und werden die Jahreszahlen „2010/2011“ geändert in „2017/2018“. § 6 Absatz 3 erhält den Text „Schülerinnen und Schüler der Grundschulen und Gemeinschaftsschulen der Klassenstufen 1-4 können eine Jahreskarte (ScoolCard) oder Monatskarten mit einem Eigenanteil in Höhe von jeweils 10 Euro pro Monat erwerben.“ Infolgedessen wird der bisherige § 6 Absatz 3 zu § 6 Absatz 4. Im Text werden die Worte „der Förder-, Sonder- und Grundschulen, der Grundschulförderklassen sowie der Gemeinschaftsschulen der Klassenstufen 1 - 4“ geändert in „der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren sowie der Grundschulförderklassen“. § 6 Absatz 4 wird zu § 6 Absatz 5. §6 Absatz 5 wird zu § 6 Absatz 6. In § 13 Absatz 3 wird das Wort “Sonderschulen“ ersetzt durch die Worte „sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren“. Artikel 2 Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 3 Ausgefertigt: Karlsruhe, Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister
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Änderungen fett gedruckt Satzung über die Erstattung der notwendigen Beförderungskosten für Schülerinnen und Schüler Satzung über die Erstattung der notwendigen Beförderungskosten für Schülerinnen und Schüler bisherige Fassung neue Fassung Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vom 24. Juli 2000, zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. April 2013 (GBl. S. 55) und § 18 des Gesetzes über den kommunalen Finanzausgleich vom 1. Januar 2000 (GBl. S. 14), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2013 (GBl. S. 491) hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe folgende Satzung beschlossen: Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg vom 24. Juli 2000, zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2015, GBl. 2016 S. 1 und § 18 des Gesetzes über den kommunalen Finanzausgleich vom 1. Januar 2000, GBl. S. 14, zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2015, GBl. S. 1210, hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe am 07. Februar 2017 folgende Satzung beschlossen: A. Erstattungsvoraussetzungen A. Erstattungsvoraussetzungen § 1 § 1 Kostenerstattung Kostenerstattung (1) Die Stadt gewährt einen Zuschuss nach Maßgabe der jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften und dieser Satzung (1) unverändert - den Schulträgern - Trägern von Schulkindergärten - den Schülerinnen und Schülern der in ihrer Trägerschaft bestehenden Schulen zu den entstehenden notwendigen Beförderungskosten. (2) Zuschussberechtigt sind Kinder in Schulkindergärten und Grundschulförderklassen sowie Schülerinnen und Schüler der in § 18 Abs. 1 FAG genannten Schulen, soweit sie in Baden- Württemberg wohnen. (2) unverändert Anlage 3 b 2 (3) § 1 Abs. 2 Satz 1 gilt nicht (3) unverändert a) für Schülerinnen und Schüler, die eine Förderung, ausgenommen Darlehen, nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz oder dem Sozialgesetzbuch III - Arbeitsförderung - erhalten. a) unverändert b) für Schülerinnen und Schüler, die Anspruch auf Schülerbeförderungskosten im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe (§ 28 SGB II, § 34 SGB XII, § 6 b BKGG) haben. Dies gilt nicht für Kinder in Schulkindergärten und für Schülerinnen und Schüler der Förder-, Sonder- und Grundschulen, der Grundschulförderklassen sowie der Gemeinschaftsschulen in den Klassenstufen 1 - 4. b) unverändert Dies gilt nicht für Kinder in Schulkindergärten und für Schülerinnen und Schüler der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren sowie der Grundschulförderklassen. (4) Beim Besuch einer Schule außerhalb von Baden-Württemberg werden Beförderungskosten nicht erstattet, wenn eine in Baden- Württemberg verkehrsmäßig günstiger gelegene entsprechende öffentliche Schule besucht werden kann, es sei denn, ihr Besuch ist aus schulorganisatorischen Gründen ausgeschlossen. (4) unverändert (5) Es besteht kein Anspruch auf Einrichtung eines Beförderungsangebots. (5) unverändert § 2 unverändert § 2 unverändert § 3 § 3 Mindestentfernung Mindestentfernung (1) Die notwendigen Beförderungskosten werden ganz oder teilweise bezuschusst (1) unverändert a) für Kinder in Schulkindergärten ohne Rücksicht auf die Entfernung zwischen Wohnung und Schulkindergarten a) unverändert 3 b) für Schülerinnen und Schüler der Förder- und Sonderschulen ohne Rücksicht auf die Entfernung zwischen Wohnung und Schule b) für Schülerinnen und Schüler der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren ohne Rücksicht auf die Entfernung zwischen Wohnung und Schule c) Für Schülerinnen und Schüler der Berufsschulen und des Berufsgrundbildungsjahres in Teilzeitunterricht ab einer Mindestentfernung von 100 km. c) unverändert d) Für Schülerinnen und Schüler der Grundschulförderklassen, Grundschulen und der Gemeinschaftsschulen der Klassenstufen 1 – 4 ab einer Mindestentfernung von 1 km. d) unverändert e) für Schülerinnen und Schüler der Hauptschulen, Werkrealschulen, Realschulen, Gymnasien, Gemeinschaftsschulen ab Klassenstufe 5, Kollegs, Berufsfachschulen, Berufskollegs, Berufsoberschulen und für Schülerinnen und Schüler mit Vollzeitunterricht des Berufsgrundbildungsjahres, des Berufsvorbereitungsjahres und des Berufseinstiegsjahres ab einer Mindestentfernung von 2 km. e) unverändert (2) Die Mindestentfernung nach Abs. 1 Buchstabe c, d und e bemisst sich nach der kürzesten öffentlichen Wegstrecke zwischen Wohnung und Schule. (2) unverändert (3) Beförderungskosten werden unabhängig von der Mindestentfernung bezuschusst, wenn die Zurücklegung der Wegstrecke zu Fuß eine besondere Gefahr für die Sicherheit und die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler bedeutet. Die im Straßenverkehr üblicherweise auftretenden Gefahren gelten nicht als besondere Gefahr. Die Entscheidung darüber, ob eine besondere Gefahr vorliegt, trifft die Stadt. (3) unverändert (4) Bei der Bezuschussung von Fahrten zwischen zwei Unterrichtsstätten (innerer Schulbetrieb) ist die für die jeweilige Schulart geltende Mindestentfernung maßgebend. Die Entfernung bemisst sich nach der kürzesten öffentlichen Wegstrecke zwischen (4) unverändert 4 den Unterrichtsstätten. (5) Schulanfangs- und Schulschlusszeiten sollen mit den Fahrzeiten der öffentlichen Verkehrsmittel abgestimmt werden; dabei ist ein gestaffelter Unterrichtsbeginn anzustreben, damit Verkehrsspitzen vermieden werden. (5) unverändert § 4 § 4 Auswärtige Unterbringung, Wochenendheimfahrten Auswärtige Unterbringung, Wochenendheimfahrten (1) Die notwendigen Beförderungskosten für Fahrten zwischen der Wohnung und einem auswärtigen Unterbringungsort werden nur für Schülerinnen und Schüler der Sonderschulen und der Aufbaugymnasien sowie für Berufsschülerinnen und Berufsschüler, soweit deren Unterricht als Blockunterricht erteilt wird, bezuschusst. (1) Die notwendigen Beförderungskosten für Fahrten zwischen der Wohnung und einem auswärtigen Unterbringungsort werden nur für Schülerinnen und Schüler der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren und der Aufbaugymnasien sowie für Berufsschülerinnen und Berufsschüler, soweit deren Unterricht als Blockunterricht erteilt wird, bezuschusst. (2) Notwendige Beförderungskosten im Sinne des Abs. 1 sind die Beförderungskosten für Fahrten zwischen der Wohnung und dem auswärtigen Unterbringungsort zu Beginn und zum Ende des Schuljahres bzw. des Blockunterrichts oder der Ferien, bei Schülerinnen und Schülern der Sonderschulen für Blinde, Gehörlose, Geistigbehinderte, Körperbehinderte, Hörgeschädigte, Sehbehinderte und Sprachbehinderte darüber hinaus auch die Kosten für Wochenendheimfahrten. (2) Notwendige Beförderungskosten im Sinne des Abs. 1 sind die Beförderungskosten für Fahrten zwischen der Wohnung und dem auswärtigen Unterbringungsort zu Beginn und zum Ende des Schuljahres bzw. des Blockunterrichts oder der Ferien, bei Schülerinnen und Schülern der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren darüber hinaus auch die Kosten für Wochenendheimfahrten. (3) Auf die Erstattung der Kosten für Fahrten zwischen dem auswärtigen Unterbringungsort und der Schule ist § 3 entsprechend anzuwenden. (3) unverändert § 5 unverändert § 5 unverändert § 6 § 6 Erstattungsumfang Erstattungsumfang (1) Zu den notwendigen Beförderungskosten gewährt die Stadt je Beförderungsmonat und Schülerin und Schüler ab dem Schuljahr 2010/2011 einen Zuschuss in Höhe von (1) Zu den notwendigen Beförderungskosten gewährt die Stadt je Beförderungsmonat und Schülerin und Schüler ab dem Schuljahr 2017/2018 einen Zuschuss in Höhe von a) 10% für Schülerinnen und Schüler der Berufsschulen und Schülerinnen und Schüler des Berufsgrundbildungsjahres in a) unverändert 5 Teilzeitunterricht, b) 3 Euro beim Kauf von Monatskarten für Schülerinnen und Schüler der Hauptschulen, Werkrealschulen, Realschulen, Gymnasien, Gemeinschaftsschulen ab Klassenstufe 5, Kollegs, Berufsfachschulen, Berufskollegs, Berufsoberschulen und für Schülerinnen und Schüler mit Vollzeitunterricht des Berufsgrundbildungsjahres sowie Berufsvorbereitungsjahres und des Berufseinstiegsjahres. Außerhalb des Verbundgebietes des KVV wohnhafte Schülerinnen und Schüler erhalten einen Zuschuss in Höhe von 12 % der notwendigen Beförderungskosten b) unverändert (2) Auf den Preis für den Erwerb einer Jahreskarte (ScoolCard) erhalten Schülerinnen und Schüler der Hauptschulen, Werkrealschulen, Realschulen, Gymnasien, Gemeinschaftsschulen ab Klassenstufe 5, Kollegs, Berufsfachschulen, Berufskollegs, Berufsoberschulen und Schülerinnen und Schüler mit Vollzeitunterricht des Berufsgrundbildungsjahres sowie Berufsvorbereitungsjahres und des Berufseinstiegsjahres ab dem Schuljahr 2010/2011 durch die Stadt einen Abschlag in Höhe von 33 Euro pro Schuljahr. (2) Auf den Preis für den Erwerb einer Jahreskarte (ScoolCard) erhalten Schülerinnen und Schüler der Hauptschulen, Werkrealschulen, Realschulen, Gymnasien, Gemeinschaftsschulen ab Klassenstufe 5, Kollegs, Berufsfachschulen, Berufskollegs, Berufsoberschulen und Schülerinnen und Schüler mit Vollzeitunterricht des Berufsgrundbildungsjahres sowie Berufsvorbereitungsjahres und des Berufseinstiegsjahres ab dem Schuljahr 2017/2018 durch die Stadt einen Zuschuss in Höhe von 33 Euro pro Schuljahr. (3) Schülerinnen und Schüler der Grundschulen und Gemeinschaftsschulen der Klassenstufen 1 – 4 können eine Jahreskarte (ScoolCard) oder Monatskarten mit einem Eigenanteil in Höhe von jeweils 10 Euro pro Monat erwerben. (3) Für Kinder in Schulkindergärten, Schülerinnen und Schüler der Förder-, Sonder- und Grundschulen, der Grundschulförderklassen sowie der Gemeinschaftsschulen der Klassenstufen 1 – 4 werden die Beförderungskosten in vollem Umfang von der Stadt übernommen. (4) Für Kinder in Schulkindergärten, Schülerinnen und Schüler der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren sowie der Grundschulförderklassen werden die Beförderungskosten in vollem Umfang von der Stadt übernommen. (4) Die Beförderungskosten für Schülerinnen und Schüler sind für höchstens zwei schulpflichtige Kinder einer Familie zu tragen. (5) unverändert (5) Die notwendigen Beförderungskosten nach § 2 Abs. 3 sowie nach § 3 Abs. 4 werden in voller Höhe erstattet. (6) unverändert 6 §§ 7 - 12 unverändert §§ 7 - 12 unverändert § 13 § 13 Höchstbeträge Höchstbeträge (1) Die notwendigen Beförderungskosten werden bis zu folgenden Höchstbeträgen je Person und Schuljahr bezuschusst: - 2 560 Euro für Kinder in Schulkindergärten, - 770 Euro für die übrigen Schülerinnen und Schüler und Kinder. (1) unverändert (2) Hiervon kann in begründeten Einzelfällen abgewichen werden. Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob die Schülerin und der Schüler eine näher gelegene entsprechende Schule besuchen kann oder ob durch eine gemeinsame Beförderung mehrerer Schülerinnen und Schüler eine kostengünstigere Regelung erreicht werden kann. Es steht im Ermessen des Schul- und Sportamtes, inwieweit über die Höchstbeträge hinaus Zuschüsse zu den Beförderungskosten gewährt werden. (2) unverändert (3) Übersteigen bei Schülerinnen und Schülern von Sonderschulen die Beförderungskosten 2 600 Euro im Schuljahr, macht die Stadt den übersteigenden Betrag zu 75 v. H. bei dem Stadt- oder Landkreis geltend, in dem die Schülerin oder der Schüler wohnt. Die Beförderungskosten werden für jede Schülerin und jeden Schüler, die oder der am Stichtag der amtlichen Schulstatistik zu befördern ist, entsprechend dem tatsächlichen Streckenanteil dieser Schülerin oder dieses Schülers berechnet. Die Berechnung erfolgt durch die Stadt für das zurückliegende Schuljahr bis spätestens 31. Dezember des folgenden Jahres. (3) Übersteigen bei Schülerinnen und Schülern von sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren die Beförderungskosten 2 600 Euro im Schuljahr, macht die Stadt den übersteigenden Betrag zu 75 v. H. bei dem Stadt- oder Landkreis geltend, in dem die Schülerin oder der Schüler wohnt. Die Beförderungskosten werden für jede Schülerin und jeden Schüler, die oder der am Stichtag der amtlichen Schulstatistik zu befördern ist, entsprechend dem tatsächlichen Streckenanteil dieser Schülerin oder dieses Schülers berechnet. Die Berechnung erfolgt durch die Stadt für das zurückliegende Schuljahr bis spätestens 31. Dezember des folgenden Jahres. §§ 14 – 20 unverändert §§ 14 – 20 unverändert
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2017/0027 Dez. 3 Änderung der Satzung über die Erstattung der notwendigen Beförderungskosten für Schü- lerinnen und Schüler Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Schulbeirat 01.02.2017 2 x vorberaten Gemeinderat 07.02.2017 5 x genehmigt Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Schulbeirat im Hinblick auf die Umsetzung der Maßnahme M9_SuS (Umstellung der kostenlosen ScoolCard für Grundschulkinder auf Ei- genanteil von 10 Euro pro Monat ab dem Schuljahr 2017/18) die Änderungssatzung zur Sat- zung über die Erstattung der notwendigen Beförderungskosten für Schülerinnen und Schüler gemäß Anlage 3 a (ScoolCard). Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) nein x ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) (aus Schuljahr 2016/17) 6 Monate 465x1.250:10x6= 348.750 € (aus Schuljahr 2017/18) 4 Monate 475x1.250:10x4= 237.500 € Summe HHJ 2017 586.250 € 50.000 Euro (2017) 125.000 Euro (ab 2018) 536.250 Euro (2017) 481.250 Euro (2018) zuzüglich 12.500 Euro pro Jahr durch Preiserhöhungen Haushaltsmittel stehen in voller Höhe zur Verfügung Kontierungsobjekt: PSP-Element: 1.400.21.40.01 Kontenart: 4429 5000 4420 0000 Ergänzende Erläuterungen: Reduzierung der derzeitigen Finanzierung durch städtischen Haushalt um 125.000 Euro pro Jahr (Eigenanteil von 100 Euro pro Jahr bei durchschnittlich 1.250 Karten) ISEK-Karlsruhe-2020-relevant x nein ja Handlungsfeld: Sozialer Zusammenhalt und Bildung Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Aus dem Maßnahmenpaket 1 THH 4000 des Haushaltsstabilisierungsprozesses wurde die Maß- nahme M9_SuS, Umstellung der kostenlosen ScoolCard für Grundschulkinder auf Zu- schuss ab dem Schuljahr 2017/18, aufgrund eines Haushaltsantrags und Beschlusses durch den Gemeinderat am 15. November 2016 dahingehend geändert, dass Grund- schulkinder ab dem Schuljahr 2017/18 anstelle einer ScoolCard eine Ausbildungsmo- natskarte mit einem monatlich zu tragenden Eigenanteil von 10 Euro erhalten sollen. Zur Umsetzung der Maßnahme ist eine Änderung der Satzung über die Erstattung der notwen- digen Beförderungskosten für Schülerinnen und Schüler erforderlich. Schülerinnen und Schüler der Grundschulen und der Klassenstufen 1 bis 4 der Gemeinschafts- schulen, die mehr als einen Kilometer von der Schule entfernt wohnen, erhalten zur Zeit gemäß Satzung eine kostenlose ScoolCard beziehungsweise nach Ablauf der Frist zur Ausgabe einer ScoolCard mit Berechtigungsausweisen eine Ausbildungsmonatskarte. Ab dem Schuljahr 2017/18 sollen aufgrund des oben genannten Beschlusses im Rahmen der Haushaltsberatungen nur Ausbildungsmonatskarten mit einem Eigenanteil von 10 Euro gegen Vorlage von Berechti- gungsausweisen ausgegeben werden. Ausbildungsmonatskarten decken nur Fahrten in einem bestimmten Tarifgebiet ab, die ScoolCard hingegen Fahrten im gesamten Tarifgebiet. Außerdem müssen die Eltern und Erzie- hungsberechtigten jeden Monat gegen Vorlage eines Berechtigungsausweises die Fahrkarte bei einer Verkaufsstelle des Karlsruher Verkehrsverbunds erwerben. Die ScoolCard wird einmal im Jahr ausgegeben und der Betrag zehnmal monatlich vom Konto der Eltern oder Erziehungsbe- rechtigten abgebucht. Ausbildungsmonatskarten können innerhalb eines Schuljahres nur von September bis einschließlich Juli genutzt werden. Die Kosten fallen für elf Monate an. Eine ScoolCard hingegen hat auch im August Gültigkeit. Unter der Annahme, dass ein Kind das gan- ze Schuljahr hindurch eine Fahrkarte benötigt, ist eine Ausbildungsmonatskarte die teurere Va- riante. Hierfür ist einen Eigenanteil von 110 Euro pro Schuljahr zu bezahlen, für die ScoolCard nur 100 Euro. Schülerinnen und Schüler, die Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) haben, erhalten sowohl die ScoolCard als auch Ausbildungsmonatskarten mit einem Eigenanteil von 5 Euro pro Monat. So entstehen für verschiedene Schularten Kosten in unterschiedlicher Höhe. Wenn beispielsweise ein Kind der Familie eine weiterführende Schule besucht, erhält es eine ScoolCard mit einem Eigenanteil von 5 Euro pro Monat, in Summe sind dafür 50 Euro pro Schuljahr zu bezahlen. Ein zweites Kind besucht eine Grundschule und erhält 11-mal pro Schul- jahr eine Ausbildungsmonatskarte, wofür ein Eigenanteil von 55 Euro anfällt. Sowohl die ScoolCard als auch die Ausbildungsmonatskarten unterliegen jährlichen Preiserhö- hungen durch den Karlsruher Verkehrsverbund. In der Regel wird der Preis der ScoolCard um 10 Euro pro Jahr und die Ausbildungsmonatskarte um einen Euro pro Monat erhöht. Anlage 2 beinhaltet eine Modellrechnung für die Schuljahre 2017/18 bis 2022/23 (Haushaltsjahre 2017 bis 2022), die einen Kostenvergleich zwischen ScoolCard und Ausbildungskarte aufzeigt. Die Belastung des städtischen Haushalts fällt bei Beibehaltung der ScoolCard geringer aus und die jährlichen Einsparungen zur bisherigen kostenlosen ScoolCard sind im Vergleich zu Ausbil- dungsmonatskarten höher. Anlage 1 zeigt in tabellarischer Form eine Gegenüberstellung der Ausbildungsmonatskarte und der ScoolCard, jeweils mit einem Eigenanteil von 10 Euro. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Die Verwaltung sieht die Umstellung von einer ScoolCard für Grundschülerinnen und Grund- schüler auf Ausbildungsmonatskarten kritisch. Den Eltern und Erziehungsberechtigten entste- hen gegenüber der bisher gewohnten ScoolCard deutliche Nachteile. Aus Sicht der Verwaltung ist bei Umstellung auf eine Ausbildungsmonatskarte mit einem hohen Beschwerdepotential der Eltern und Erziehungsberechtigten zu rechnen. Die Verwaltung schlägt daher unter Berücksichtigung der dargestellten Argumente vor, ab dem Schuljahr 2017/18 für Grundschülerinnen und Grundschüler eine ScoolCard mit einem Eigenan- teil von 10 Euro auszugeben. Schülerinnen und Schüler der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren sowie der Grundschulförderklassen bleiben von dieser Regelung unberührt und bekommen weiterhin eine kostenlose ScoolCard beziehungsweise Schülermonatskarte. Die Änderungssatzung beinhaltet darüberhinaus redaktionelle Änderungen aufgrund der neu- nen Bezeichnung der Förder- und Sonderschulen als „sonderpädagogische Bildungs- und Bera- tungszentren“. Die Änderungssatzung zur Einführung einer ScoolCard mit Eigenanteil ist dieser Vorlage als Anlage 3 a beigefügt. Anlage 3 b beinhaltet die dazugehörige Synopse. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Schulbeirat im Hinblick auf die Umsetzung der Maßnahme M9_SuS (Umstellung der kostenlosen ScoolCard für Grundschulkinder auf Ei- genanteil von 10 Euro pro Monat ab dem Schuljahr 2017/18) die Änderungssatzung zur Sat- zung über die Erstattung der notwendigen Beförderungskosten für Schülerinnen und Schüler gemäß Anlage 3 a (ScoolCard).
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 35. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 7. Februar 2017, 15:30 Uhr Öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 6. Punkt 5 der Tagesordnung: Änderung der Satzung über die Erstattung der notwendigen Beförderungskosten für Schülerinnen und Schüler Vorlage: 2017/0027 dazu: ScoolCard wie bisher kostenfrei belassen Änderungsantrag: AfD Vorlage: 2017/0076 Änderungsantrag: GRÜNE Vorlage: 2017/0097 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Schulbeirat im Hinblick auf die Um- setzung der Maßnahme M9_SuS (Umstellung der kostenlosen ScoolCard für Grund- schulkinder auf Eigenanteil von 10 Euro pro Monat ab dem Schuljahr 2017/18) die Än- derungssatzung zur Satzung über die Erstattung der notwendigen Beförderungskosten für Schülerinnen und Schüler gemäß Anlage 3 a (ScoolCard). Abstimmungsergebnis: Beschlussvorlage: Mehrheitlich zugestimmt (32 Ja-Stimmen und 11 Nein-Stimmen) Änderungsanträge: Mehrheitlich abgelehnt (17 Ja-Stimmen und 27 Nein-Stimmen) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 5 zur Behandlung auf, verweist auf die er- folgte Vorberatung im Schulbeirat sowie die vorliegenden Stellungnahmen der Verwal- tung: Das ist die Konsequenz aus dem, was wir während der Haushaltsberatung schon mehr- heitlich beschlossen haben und wird jetzt hier in eine Satzung gegossen. Es ist eigent- lich damit kein neuer Tatbestand. Ich rufe gleichzeitig die Änderungsanträge der AfD und der GRÜNE-Gemeinderatsfraktion auf und frage, ob es hierzu Wortmeldungen gibt. Stadtrat Pfalzgraf (SPD): Sie haben schon angesprochen, es war Thema in den Haus- haltsberatungen bzw. beim Stabilisierungsprozess. Wir haben uns zu jener Zeit – fast - 2 - ein dreiviertel Jahr – gegenseitig ausgetauscht, um Lösungen zu finden, u. a. auch zu diesem Tagesordnungspunkt. Wir hatten damals als SPD unsere Schwierigkeit mit der Vorlage, die lautete, dass man für Grundschülerinnen und Grundschüler die ScoolCard mit einem Zuschussbetrag entsprechend verändern wollte. Wir hatten das für ungerecht betrachtet und einen Änderungsantrag, einen Vorschlag gemacht dahingehend, dass man dann anstelle vielleicht eine Zwei-Waben-Karte installieren könnte, mit einem Zu- schussbetrag von 10 Euro, den wir für vertretbar gehalten haben, für jedes betroffene Kind. Aufgrund unserer Diskussionen, die wir über alle Fraktionen querbeet geführt ha- ben, um einvernehmliche Lösungen zu finden, haben wir auch hier in dieser Frage eine einvernehmliche Lösung gefunden. Die Verwaltung hat jetzt einen Vorschlag gemacht mit einem – möchte ich mal behaupten – relativ komplizierten Rechenmodell. Aber un- term Strich sieht die Vorlage so aus, dass diese Lösung, die jetzt vorgeschlagen wird, eine noch bessere ist, weil sie den Vorteil hat, nicht nur über zwei Waben zu fahren, sondern im ganzen Verbundgebiet bei gleichen Kosten. Von daher finden wir diese Vor- lage gut und werden ihr auch vollumfänglich so zustimmen. Ich glaube, wir hatten da- mit den Eltern eine Freude gemacht, und unser Auftrag, den man uns damals erteilt hat, ist auch erfüllt. Jetzt zum Antrag der AfD und auch der GRÜNEN möchte ich einfach sagen, wir haben es damals so beschlossen. Dabei sollten wir auch bleiben. In Erinnerung noch einmal daran: Wir haben uns gegenseitig ausgetauscht. Manch eine Fraktion hat zu Ihrem Vor- schlag nein gesagt, um im Gesamten vielleicht eine andere Lösung einer anderen Frak- tion zuliebe zu finden. Es war auch bei diesem Thema so. Von daher sind wir zumindest über den Antrag der GRÜNEN etwas verwundert und werden ihn genauso wie den AfD-Antrag ablehnen. Stadtrat Hofmann (CDU): Ich kann nahtlos an den Kollegen Pfalzgraf anknüpfen. Die CDU-Fraktion steht natürlich zur Änderung der Satzung über die Erstattung der not- wendigen Beförderungskosten für die Schülerinnen und Schüler. Es macht unserer An- sicht nach absolut keinen Sinn, wenn wir jetzt anfangen, bei jeder Umsetzung der Haushaltskonsolidierung wieder über den Sinn und Zweck der einzelnen Maßnahme zu diskutieren. Wir haben wirklich in einem Prozess, der auch außerhalb sehr positiv ge- wertet wurde, mit vielen Einzelgesprächen gerungen und uns oft zu Kompromissen durchgerungen. Natürlich ist nicht jeder damit zufrieden gewesen. Aber wenn wir jetzt bei jedem einzelnen Prozess wieder anfangen, neu zu diskutieren, kostet es nur unsere Zeit. In 98,9 % werden sich auch die Mehrheitsverhältnisse nicht ändern, denke ich. Die ScoolCard jetzt mit einem Eigenanteil von 10 Euro zu belasten, ist sowohl für den Besitzer als auch für die Stadt eine besser Variante. Das muss man auch einmal sehen. Die Schüler können jetzt im gesamten Tarifgebiet fahren und nicht nur in diesem Zwei- Waben-Bereich. Für die Stadt ist es natürlich deutlich günstiger. Und es ist auch noch einmal weniger Verwaltungsaufwand, also die sogenannte Win-Win-Situation. Hier jetzt wieder anzufangen mit Änderungsanträgen ist sicherlich nicht zielführend. Die AfD und die GRÜNEN haben mit ihren Änderungsanträgen genau die gleichen Ar- gumente gebracht, die sie auch schon im Bereich der Haushaltsstabilisierung gebracht haben. Es ist also überhaupt nichts Neues gewesen. Der Vergleich, der gemacht wird mit den Landkreisen Karlsruhe oder Rastatt, hinkt vorne und hinten. Aber auch dies ha- - 3 - ben wir schon in der Haushaltskonsolidierung immer wieder eindeutig diskutiert und haben es auch abgewägt. In den Landkreisen haben wir bei den Bezugsberechtigten eine Entfernung Schulort zum Wohnort von 3 km. Hier in der Stadt haben wir 1 km. Ich persönlich als sportbegeisterter Mensch könnte mir diese Landkreisregelung vorstellen. Aber nach der Diskussion neulich, wo es um gewisse Schulwege im Bereich zu den Hor- ten gegangen ist, möchte ich mich da jetzt nicht weiter durchsetzen. Ich denke, für die bewegungsarme Zeit, in der wir uns befinden, wäre das sicher eine gute Lösung. Aber ich glaube nicht, dass die Eltern dies annehmen werden. Von daher denken wir, dass dieser Vorschlag, den wir auch in der Haushaltsstabilisie- rung schon beschlossen haben und jetzt von der Verwaltung sogar als Win-Win-Lösung verbessert wurde, absolut richtig ist. Wir tragen ihn natürlich auch so mit. Stadtrat Hodapp (GRÜNE): Ich hoffe, ich kann ein bisschen dazu beitragen, die Ver- wunderung etwas abzumildern. Ich möchte ganz gern vorausschicken - was wir heute alle erlebt haben, nämlich dass hier sehr spontan noch sehr viel Papier auf dem Tisch landet -, dass wir GRÜNE normalerweise darauf bedacht sind, kurzfristige Änderungsan- träge wie diesen genauso zu vermeiden, wie die meisten hier im Saal. Wir hatten schon im zuständigen Beirat unsere Überlegungen in diese Richtung ange- kündigt, haben uns aber lange und intensiv mit der Entscheidung zwischen der Konse- quenz bei der Haushaltsstabilisierung, die die beiden Vorredner gerade angesprochen haben, die uns die meisten anderen Fraktionen bei diesem Thema signalisiert haben, und unserem Anliegen im Sinne der Grundschulkinder und deren Eltern auseinanderge- setzt. Dies nur als kleine und kurze Begründung zur Kurzfristigkeit und zu der Entschei- dung, diesen Antrag am Ende doch zu stellen. Ganz grundsätzlich folgen auch wir dem Teil des Antrags der Verwaltung, nicht, wie vom Gemeinderat im November 2016 beschlossen, eine Ausbildungsmonatskarte einzu- führen, sondern die ScoolCard beizubehalten. Die Verwaltung begründet das sehr schlüssig mit den deutlichen Nachteilen, die eine solche Ausbildungsmonatskarte für alle Beteiligten mit sich bringen würden. Das sehen wir natürlich genauso. Damit wird der Mehrheitsbeschluss, den auch wir mitgetragen haben, inhaltlich korrigiert und nachgebessert. Genau wie alle anderen Fraktionen hier im Gemeinderat, das möchte ich, weil es die Vorredner angesprochen haben, gerne auch noch einmal sagen, stehen natürlich auch wir nach wie vor dazu, dass wir in allen Bereichen Sparbeiträge zur Haushaltsstabilisierung suchen, finden und leisten mussten und müssen. Was wir aller- dings zum Anlass genommen haben, die gesamte Maßnahme noch einmal neu zu überdenken, ist tatsächlich, dass diese berechtigte und sinnvolle Nachbesserung kommt. Denn wir sehen es nicht so, dass das sozusagen der gleiche Antrag ist, sondern mit der Verbesserung, die die Stadtverwaltung vorgeschlagen hat, nicht diese Ausbil- dungskarte zu nehmen, sondern bei der ScoolCard zu bleiben, war es für uns der Auf- hänger zu sagen, wir überdenken das Ganze noch einmal grundsätzlich. Im Vergleich zwischen Karlsruhe und den umliegenden Landkreisen – das haben die Vorredner auch angesprochen – ist es eben so, dass wir feststellen konnten, dass nahe- zu alle Kreise nach wie vor zu 100 % Zuschuss leisten. Ich glaube, beim Thema Bewe- gung sind wir ziemlich auf der gleichen Seite, wie der Kollege Hofmann sagt. Aber ich - 4 - glaube, natürlich ist das vergleichbar. Denn wenn ich über die Fläche oder über den verdichteten Bereich wie beim Stadtkreis Karlsruhe oder in den Landkreisen spreche, dann hat das natürlich einen Sinn, dass die einen mit 3 km Entfernung und die anderen mit 1 km Entfernung regeln. Also das ist nicht ganz so sinnlos, wie es jetzt dargestellt wurde, sondern es hat etwas mit den Flächenverhältnissen zu tun. Deswegen wird man das auch so getan haben. Was unseres Erachtens aber viel stärker ins Gewicht fällt, ist die tatsächliche finanzielle Belastung, die wir versucht haben, auf unserem Antrag darzustellen. Mit der Verände- rung unseres Mehrheitsbeschlusses, den wir getroffen haben, spart die Stadt in fünf Jahren gegenüber der Ausbildungskarte 250.000 Euro, sprich: 50.000 Euro im Jahr. Der Eigenanteil soll 125.000 Euro jährlich bringen. Das bedeutet, diese Gesamtmaßnahme ist eine Belastung von 75.000 Euro. Da sagen wir, nachdem wir uns jetzt das Ganze noch einmal grundsätzlich angeschaut haben, das ist es wert. Gemessen an den positi- ven Effekten, scheint das gut angelegtes Geld zu sein. Nun ein paar kurze Worte noch zu diesen positiven Effekten, die wir auch in den Antrag geschrieben haben. Die Kinder erwerben Alltagskompetenzen, d. h., sie lernen – das ist auch der Unterschied zwischen Stadt und Land – sich selbständig in der Großstadt zu bewegen und auch einigermaßen sicher zu bewegen. Sie bleiben, da bin ich wieder einig mit dem Kollegen Hofmann, körperlich in Bewegung, was heutzutage für Grundschulkinder schon keine Selbstver- ständlichkeit mehr ist. Und sie nehmen den ÖPNV als ein ganz selbstverständliches Mit- tel der Mobilität in der Stadt wahr, von vornherein. Das ist die Klientel, die wir uns ei- gentlich für diese Wahrnehmung auch dringend holen müssen. Und eines ist auch si- cher: Die Zahl der Elterntaxis wird verringert. Sie kennen alle dieses Schild mit dem gro- ßen Kreuz in der Mitte. Das wird mittlerweile interpretiert als Kinderabwurfstelle und nicht als Halteverbotsschild; diese Schilder, die wir alle mittlerweile vor der Schule ha- ben. Das wird mehr werden, mit absoluter Garantie, weil Eltern überlegen werden, ma- che ich das mit den 100 Euro oder mache ich das nicht. Das ist etwas, was mit Sicher- heit kommt. Damit ist weder den Kindern, ihrer Entwicklung, damit ist weder dem Er- ziehungsziel der Eltern noch den innerstädtischen Verkehrs- und Umweltbedingungen gedient. Daher stimmen wir gegen die Vorlage, auch wenn wir den eingangs erwähn- ten Teil mittragen, und werben für den Änderungsantrag. Stadtrat Cramer (KULT): Auch in meiner Fraktion hat nach den beiden Sitzungen des Schulbeirats noch einmal eine Diskussion stattgefunden. Ich kann es gleich sagen, eine grundsätzliche Diskussion. Denn wir hatten in den Haushaltsberatungen den Wegfall der ScoolCard so nicht mitgetragen. Dann kam die Idee dieser Ausbildungskarte. Nach- dem uns jetzt richtigerweise von Seiten der Verwaltung die Fakten vorgelegt wurden, dass die ScoolCard der bessere Weg, der richtigere Weg ist für die Bürokratie in der Schule, für die Eltern, für die Kinder, werden wir diesen Weg natürlich mitgehen. Aber, da werden wir heute dem Änderungsantrag der GRÜNEN folgen, den Eigenanteil von 10 Euro möchten wir den Eltern nicht zumuten. Natürlich, Herr Kollege Hofmann, wenn Sie sagen, es wird immer wieder alles neu auf- gedröselt. Das sehe ich schon und denke, das ist von Ihrer Seite auch immer mal wieder der Fall, dass man noch einmal, wenn es zum endgültigen Schwur kommt, genau hin- schauen muss mit der berühmten Lupe und dann vielleicht doch noch einmal etwas anders entscheidet. Wie der Kollege von den GRÜNEN schon dargelegt hat, es geht - 5 - jetzt nicht um Summen, die den Haushalt sprengen werden. Von daher werden wir heute dem Änderungsantrag der GRÜNEN zustimmen. Stadtrat Jooß (FDP): Es wurde fast schon alles ausgetauscht. Ich kann nur Detlef Hof- mann zustimmen und den roten Kollegen. Es wurde in den VBK, KVV schon alles bera- ten. Die ScoolCard ist die unkomplizierteste Lösung, spart uns sogar Geld ein. Ich den- ke, man kann nicht den Landkreis mit Karlsruhe vergleichen. Karlsruhe hat Privilegien, die das Umland nicht hat. Von daher stimmen wir der Vorlage zu und lehnen den Zu- satzantrag der GRÜNEN ab. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Letzte Woche im Schulbeirat habe ich der Vorlage noch zugestimmt, weil ich froh war, dass die ScoolCard erhalten bleibt und nicht ganz weg- fällt. Die GRÜNEN hatten angekündigt, dass sie sich noch überlegen, ob sie einen Ände- rungsantrag stellen. Wir haben allerdings dann, als wir das in der Gemeinderatsgruppe der AfD beraten haben, noch einmal überlegt, wie eigentlich die Situation wirklich ist. Da muss ich Herrn Hofmann widersprechen. Es sind nicht dieselben Argumente, wie in den Haushaltsberatungen, wo wir diesen Vorschlag auch abgelehnt haben. Damals ha- ben wir gesagt, wir wollen die Familien stärken. Deswegen soll die ScoolCard für die Schüler frei behalten bleiben. Das war damals unsere Argumentation. In der Zwischenzeit ist die Argumentation anders gelagert, weil wir auch aufgrund der weiteren Beratung mehr Detailkenntnisse erlangt haben. Wichtig ist nämlich, wie der Karlsruher Verkehrsverbund argumentiert. Der Karlsruher Verkehrsverbund argumen- tiert, die ScoolCard ist wichtig, weil sie eine Marketing- und Erziehungsmaßnahme dar- stellt. Durch die bisher vorhandene freie ScoolCard war es ganz klar, Grundschulkinder bekommen diese Karte, wenn sie mehr als einen Kilometer Entfernung zur Grundschule haben. Dann wird die auch benutzt. Die Grundschulkinder gewöhnen sich daran, öf- fentliche Verkehrsmittel zu benutzen. Das ist ganz selbstverständlich. Später macht man das natürlich auch weiter, weil man daran gewöhnt ist. Deswegen ist es dann für viele – so hat es der Kollege ausgeführt bei mehreren Gelegenheiten – Jugendliche ganz nor- mal, wenn sie erwachsen werden, dass sie gar kein Auto brauchen, weil sie sich an den öffentlichen Personennahverkehr gewöhnt haben. Das ist ein positiver Effekt, der unter- stützt werden muss. Was machen wir aber, wenn wir hier, um ein paar Kröten – das sage ich jetzt einmal umgangssprachlich – einzusparen, auf dieses Konzept verzichten und jetzt verlangen, dass für jedes Kind 100 Euro im Jahr bezahlt werden sollen? Wir setzen doch genau die Familien unter Druck, die wenig Geld haben, und wir geben den Familien, die die Karte sowieso kaum nutzen, eine zusätzliche Argumentation, darauf zu verzichten. An der Stelle wird klar, dass die Summe, die vorne genannt wird, von 237.000 Euro, gar nicht der Realität entspricht. Denn die geht davon aus, dass die Schüler die ScoolCard weiter- hin so nutzen wie bisher. Es wird aber so sein, dass viele von den Familien entscheiden, wenn es 100 Euro im Jahr kostet, dann verzichten wir auf die ScoolCard. Das sind aber die, die vorher schon die ScoolCard nur selten genutzt haben, d. h. in Wirklichkeit feh- len nachher den Verkehrsbetrieben auch für diese Kinder die ScoolCard. Das ist letzt- endlich eine Reduzierung der Anzahl der ScoolCards insgesamt. Für diese ScoolCards wird den Verkehrsbetrieben das Geld fehlen. Es werden nicht wenige sein. Also einmal schaden wir damit den Verkehrsbetrieben und zum anderen schaden wir damit dem - 6 - positiven Effekt, dem Marketingeffekt, dem erzieherischen Effekt der ScoolCard. Es wird natürlich zur Folge haben, dass sich die Familien überlegen, sollen wir jetzt dafür 100 Euro ausgeben? Da können wir schon Benzin dafür kaufen. Es geht gerade um die, die die ScoolCard zusätzlich nutzen. Gerade diesen Leuten sollte man es nicht so leicht machen, auf die ScoolCard zu verzichten. Ich selber bringe auch meine Tochter häufiger mit dem Auto zur Schule. Das gebe ich zu. Bei uns ist die nächs- te Haltestelle fast so weit weg, wie die Schule. Auf dem Weg zur Arbeit ist es gut zu erledigen. Ich sehe genau dasselbe, was der Kollege Hodapp berichtet hat. Sie müssen einmal schauen, wie viele Leute ihre Kinder zur Schule bringen, obwohl sie nur ein paar Meter weit weg wohnen. Die fahren alle mit dem Auto. Deswegen ist dieser Ansatz der kostenlosen ScoolCard ein sehr guter. Wir sollten ihn nicht einfach so über Bord wer- fen. Deswegen haben wir diesen Änderungsantrag gestellt am Wochenende. Wir sind froh, dass die GRÜNEN ihn aufgegriffen haben. Herr Hodapp, ich hatte eingangs gesagt, Sie haben sich geäußert, aber letztendlich war wohl offensichtlich noch ein wenig Argumentation vonnöten. Ich bin froh, dass es die- sen Antrag jetzt gibt und werbe dafür, dass ihm zugestimmt wird. Stadtrat Fostiropoulos (Die Linke): Liebe Kollegen von der CDU, beim Sonntag wa- ren Sie schon unchristlich. Jetzt sind Sie auch familienunfreundlich. Sie wollen Alleiner- ziehende und Familien mit Kindern noch einmal mit 100 Euro belasten, anstatt an ande- rer Stelle vielleicht zu sparen. Liebe Kolleginnen und Kollegen. Am Punkt 3 haben wir eigentlich den Betrag, den der Kollege von den GRÜNEN benannt hat, in etwa einge- spart. Wir müssen also keine 10 Euro erheben. Wir werden dem Antrag der Verwaltung nicht zustimmen. Wir werden dem Antrag der GRÜNEN zustimmen, d. h. wir müssen nicht aus Konsolidierungsgründen jetzt 10 Euro aufschlagen, denn schließlich haben wir bei Punkt 3, bei der Aufwandsentschädigung von Stadträten, gerne auf die Erhöhung verzichtet. Wir können also finanzieren. Stadtrat Wenzel (FW): Wenn ich mit dem Fahrrad von Durlach nach Mühlburg fahre, fast täglich im Sommer, und an den Schulen vorbei komme – es sind nicht wenige: Markgrafenschule, Schlossschule, Friedrichschule, manchmal auch die Pestalozzischule -, dann haben wir das Phänomen, was mein Kollege von den GRÜNEN sagt. Dort sind dann die Elterntaxis, meistens irgendwelche Offroader, manche Pickups, und ich glau- be, dass diese Fahrzeuge allein für den einmaligen Fahrweg die 100 Euro für den Tank brauchen. Aber Spaß beiseite. Nicht diese, die die Kinder mit dem Auto bringen, werden die ScoolCard nutzen. Denen kann man sowieso nicht helfen. Es sind die, die es nötig haben. Deshalb finde ich den Antrag der GRÜNEN richtig. Es sind nämlich jene, die auf jeden Pfennig schauen müs- sen, mehr oder weniger. Die sollten tatsächlich dafür nichts zahlen. Aber ich bin sicher, wir bewegen niemanden weg vom Elterntaxi. Da müsste man sich etwas anderes einfal- len lassen. Aber die, die es brauchen und die, die es gern nutzen, sollten es auch kos- tenlos nutzen. Deshalb trage ich den Ergänzungsantrag mit. Stadtrat Hofmann (CDU): Es tut mir leid, dass ich das jetzt noch einmal ein bisschen in die Länge ziehen muss. Aber der Wortbeitrag vom Kollegen Dr. Schmidt hat mich - 7 - eher an Freitagabendcomedy erinnert, als an eine vernünftige Vorlage. Es kann nicht wahr sein, dass hier ständig Dinge verdreht werden und immer wieder auf Dinge abge- hoben wird. Von Herrn Fostiropoulos sind wir das ja gewohnt mit seinen Parolen. Aber dass jetzt der Kollege Dr. Schmidt auch noch darauf eingeht, das geht einfach nicht. Ganz einfach rechnen, Kollege Dr. Schmidt. Ganz einfach rechnen. Wenn natürlich jetzt weniger diese ScoolCard beziehen, dann heißt das auch viel weniger Zuschuss. Denn den Großteil der ScoolCard bezuschusst die Stadt Karlsruhe. Das vergessen Sie bei Ihren Berechnungen immer wieder, d. h. es ist kein Verlust für die Stadt. Es wäre dann sogar ein Gewinn und wir hätten erreicht, dass vielleicht auch mehrere Eltern ihre Kinder ein- mal laufen lassen. Denn einen Kilometer laufen tut den Kindern gut, kann ich Ihnen sagen. Allein diese Mutmaßungen, dieses Verhalten, dass wenn man frühzeitig an ÖPNV gewöhnt wird, dass man dann später auf das Auto verzichtet. Da könnte man auch ein Märchen darüber schreiben. Es tut mir wirklich Leid. Das war hanebüchen, was Sie uns da gesagt haben. Das spätere Verkehrsverhalten wird daran geknüpft, ob man kostenlos eine ScoolCard bekommt oder nicht. Ich bin mir sicher – um auf die Elternta- xis hinzuweisen -, dass die Eltern, wenn sie täglich ihre Kinder dort hin fahren, mehr Benzin im Monat verfahren, als die 10 Euro Zuschuss, wenn Sie einmal richtig rechnen. Aber Sie sind doch unser Experte in Sachen Energieverbrauch. Da können Sie es doch einmal ausrechnen. Ich denke, man muss nach unserem alten Prinzip gehen. Normalerweise haben wir ge- sagt: Kurze Beine, kurze Wege. Die meisten haben doch einen kurzen Schulweg. Durch das Öffnen der Schulkreisbezirke haben wir natürlich jetzt auch den einen oder ande- ren. Der soll dann auch in den Genuss kommen. Es ist immer eine Frage, wie man das dann ausdrückt. 100 Euro im Jahr hören sich natürlich viel mehr an, aber rechnen Sie dann einmal die anderen Kosten dagegen. Ich denke, das ist mehr als sozial vertretbar. Die sozial Schwächeren haben sogar noch diesen 5-Euro-Betrag. Da brauchen wir jetzt wirklich überhaupt nicht darüber diskutieren und wieder irgendwelche Horrorängste hier aufmalen, wer hier im Prinzip benachteiligt oder welches Verkehrsverhalten aner- zogen wird. Stadtrat Pfalzgraf (SPD): Ich möchte jetzt mit einem kleinen Satz einmal darstellen, was für eine Diskussion hier geführt wird. Man stelle sich vor, die Verwaltung würde sich genauso verhalten, wie manchmal irgendeine Fraktion, die ihren Antrag zurück- zieht wegen Erfolglosigkeit. Das würde bedeuten, der Herr Oberbürgermeister sagt, gut, wenn ihr nicht wollt, ziehen wir unsere Vorlage zurück. Dann haben wir die alte Situation wieder. Dann haben die Leute für 10 Euro eine Ausbildungskarte und können nur über 2 Waben fahren. Das wäre dann die schlechtere Variante. Das wäre das Er- gebnis dieser irrigen Diskussion hier im Haus. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Jetzt möchte ich auf Herrn Hofmann reagieren, der mir offensichtlich gar nicht richtig zuhört. Ich habe die Argumentation des Karlsruher Ver- kehrsverbundes hier wiederholt. Das, was Sie so angreifen, war genau das, was der Kol- lege vom Karlsruher Verkehrsverbund gesagt hat. Da sollten Sie einmal mit ihm reden. Das ist nämlich die Sache mit dem Marketing und mit der Erziehung, dass es wichtig ist, dass die Kinder schon von klein auf an den öffentlichen Personennahverkehr gewöhnt werden. - 8 - Was ich zu den Kosten gesagt habe, habe Sie auch falsch verstanden. Es geht nicht da- rum, was es die Stadt kostet, sondern es geht um den Nutzen für den Karlsruher Ver- kehrsverbund. Der Karlsruher Verkehrsverbund bekommt von der Stadt die Kosten für diese ScoolCard, und zwar für alle Kinder, die einen Anspruch darauf haben. So ist es heute, egal, ob diese Kinder den öffentlichen Personennahverkehr nutzen oder nicht oder egal, wie häufig sie den benutzen. Die Stadt bezahlt dem Karlsruher Verkehrsver- bund das Geld dafür. Wenn ich jetzt aber durch diese Öffnung mit den 100 Euro einen ganzen Teil dieser Karten wegfallen lasse, weil die Eltern sich nicht darauf einlassen, dann werden insgesamt viel weniger Karten gekauft, d. h., dass der Karlsruher Ver- kehrsverbund auch von der Stadt deutlich weniger Geld bekommt am Ende, weil all diese Karten nicht gekauft werden. Am Ende sind es viel weniger Karten, die bezu- schusst werden und damit erhält der Karlsruher Verkehrsverbund deutlich weniger Geld als bisher. Es ist also eine Maßnahme, die aus Sicht des Karlsruher Verkehrsverbunds nicht sinnvoll ist, hier 100 Euro draufzuschlagen. Das ist die eine Sache. Die andere Sache gilt nach wie vor. Es ist so. Wenn etwas 100 Euro kostet pro Kind, dann werden die Leute sich das überlegen. Das ist genau bei denen der Fall, die jeden Pfennig umdrehen müssen, bevor sie ihn ausgeben können. Es sind nicht unbedingt immer Sozialbedürftige, die diese Kriterien erfüllen. Es gibt viele Familien, die gerade nicht sozial bedürftig sind und die trotzdem jeden Pfennig umdrehen müssen. Die tref- fen wir damit auch. Das finde ich auch nicht in Ordnung. Wir müssen die Familien un- terstützen. Deswegen sind wir nach wie vor gegen diesen Vorschlag. Wir wollen, dass es so bleibt, wie es bisher ist. Der Vorsitzende: Ich möchte nur darauf hinweisen, dass wir noch ein paar Tagesord- nungspunkte haben und bewundere Ihre Zuversicht, dass Sie sich gegenseitig noch überzeugen können. Stadtrat Hodapp (GRÜNE): Aus dem Grund hätte ich gerne auf eine zweite Runde verzichtet. Aber ganz kurz: Es ist eben nicht so, wie Kollege Hofmann sagt, dass wir über immer das Gleiche abstimmen. Ich möchte gern aus der Vorlage zitieren. Wir ha- ben einen zum Teil neuen Beschluss. Hier steht drin, dass die Verwaltung die Umstel- lung auf diese Ausbildungsmonatskarte kritisch sieht und deswegen in einem Teil der Vorlage etwas Neues vorschlägt. Das haben wir zum Anlass genommen, dieses Neue aufzugreifen. Der zweite Punkt ist der, ich habe immer etwas Schwierigkeiten mit Schwarz-weiß- Malerei, Kollege Hofmann. Von Horrorszenarien waren wir ganz weit entfernt. Stadtrat Fostiropoulos (Die Linke): Nur ein Satz, ich weiß, wir haben jetzt so lang- sam Fasching. Aber es hört sich doch merkwürdig an, wenn der Kollege Hofmann hier Gebühren erheben will bei der ScoolCard für die Schülerinnen und Schüler, damit sie mehr Bewegung bekommen. Das hört sich für mich so an, als ob die CDU-Fraktion dem Kollegen Ehlgötz das Auto wegnehmen will, damit er endlich einmal Sport macht. Der Vorsitzende: Dann fliegt er mit Pressluft, das ist doch klar. - 9 - Das ist das Ende der Debatte. Ich darf zunächst die beiden Änderungsanträge aufrufen, die dasselbe begehren, wenn ich das richtig verstehe, und darf Sie jetzt bei diesen Än- derungsanträgen um Ihr entsprechendes Votum bitten. - 17 Ja-Stimmen, 27 Nein- Stimmen. Die damit dann unveränderte Vorlage steht dann, wenn das Ganze zurückschaltet, ab jetzt zur Abstimmung. – Das ist eine deutliche Mehrheit. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 22. Februar 2017