Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Amalienbadstraße 41, 1. Änderung", Karlsruhe-Durlach: Einleitungs- und Auslegungsbeschluss

Vorlage: 2017/0026
Art: Beschlussvorlage
Datum: 17.01.2017
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Zentraler Juristischer Dienst
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 07.02.2017

    TOP: 6

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Anlage 1 BPlan Amalienbadstr
    Extrahierter Text

    Anlage 1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Amalienbadstraße 41, 1. Änderung“ - Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB vom 14. Juli 2016 bis 17. August 2016 Zusammenfassung der eingegangenen Stellungnahmen: Inhaltsverzeichnis: Regionalverband Mittlerer Oberrhein Bundesamt für Infrastruktur Nachbarschaftsverband Karlsruhe Handwerkskammer Karlsruhe Zentraljuristischer Dienst – Wasserbehörde Zentraljuristischer Dienst – Untere Naturschutzbehörde Landkreis Karlsruhe – Gesundheitsamt Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH Deutsche Telekom Technik GmbH Zentraljuristischer Dienst – Immissions- und Arbeitsschutzbehörde Industrie- und Handelskammer Polizeipräsidium Karlsruhe Stadtwerke Karlsruhe Regierungspräsidium Stuttgart Zentraljuristischer Dienst – Abfallrechts- und Altlastenbehörde Äußerungen von Trägern öffentlicher Belange: Regionalverband Mittlerer Oberrhein (14. Juli 2016) Wir begrüßen den Ausschluss von Einzel- handelsbetrieben mit zentren- und nah- versorgungsrelevanten Sortimenten im Gewerbegebiet. Kleinflächige Einzelhandelsbetriebe mit nicht-zentrenrelevanten Sortimenten wie der vorgesehene Möbelmarkt stehen dort in Einklang mit den raumordnerischen Zie- len. Kenntnisnahme Bundesamt für Infrastruktur (ehem. Wehrbereichsverwaltung) (19. Juli 2016) Bei der o.a. Maßnahme bestehen seitens der Bundeswehr aus Iiegenschaftsmäßiger, infrastruktureller und schutzbereichsmäßi- ger Sicht keine Bedenken. Kenntnisnahme Nachbarschaftsverband Karlsruhe (25. Juli 2016) Der Flächennutzungsplan des Nachbar- schaftsverbands Karlsruhe stellt auf der Fläche des Bebauungsplanes „Amalien- badstraße“ bestehende „gewerbliche Bau- fläche“ dar. - 2 - Da der geplante Möbelhandel mit seiner Verkaufsfläche unterhalb der Großflächig- keit bleibt und das geplante Boarding Haus als Hotelbetrieb eingestuft werden kann und nicht als Wohnnutzung, sind die geplanten Nutzungen in der „gewerbli- chen Baufläche“ zulässig. Die geplanten Änderungen des Bebauungsplanes sind aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Die Planungsstelle stimmt den Bebau- ungsplanentwurf „Amalienbadstraße 41, 1. Änderung“ zu. Das zunächst vorgesehene Boarding Haus ist nicht weiter Bestandteil der Planung- Handwerkskammer Karlsruhe (26. Juli 2016) Zum oben genannten vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Amalienbadstr. 41, 1. Änderung“ hat die Handwerkskammer Karlsruhe keine Anregungen oder Beden- ken vorzubringen. Kenntnisnahme Zentraljuristischer Dienst – Wasserbehörde (28. Juli 2016) Das Planungsgebiet befindet sich weder in einem Überschwemmungsgebiet noch im Wasserschutzgebiet. Ein Gewässer ist ebenfalls nicht betroffen. Gegen die Planung bestehen deshalb aus Sicht der unteren Wasserbehörde keine Bedenken. Kenntnisnahme Zentraljuristischer Dienst – Untere Naturschutzbehörde (1. August 2016) Seitens der UNB werden keine Einwen- dung erhoben. Hierbei gehen wir davon aus, dass die Maßnahmen zur Vermeidung von Vogel- schlag vgl. unter 4.5.4 „Maßnahmen für den Artenschutz“ mit aufgeführt sind, in den Durchführungsvertrag entsprechend Eingang finden und dort festgeschrieben werden. Eine entsprechende Formulierung wird in den Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Karlsruhe und dem Vorhabenträger der RaumFabrik Vermietungsgesellschaft mbH & Co. KG aufgenommen. Landkreis Karlsruhe – Gesundheitsamt (2. August 2016) Nach Überprüfung der eingereichten Un- terlagen bestehen seitens unseres Amtes aus hygienischer Sicht keine Bedenken, wenn die geltenden Rechtsverordnungen und Normen über Wasser, Abwasser, Emission und Immission eingehalten wer- den. Kenntnisnahme Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH (4. August 2016) Es sind weder Belange des Straßenbahn- noch des Busverkehrs betroffen. Kenntnisnahme - 3 - Deutsche Telekom Technik GmbH (5. August 2016) Im Planbereich befinden sich Telekommu- nikationsanlagen der Telekom. Maßnah- men unsererseits sind nicht geplant, da Grundstück bereits mit Telekommunikati- onsanlagen versorgt ist. Wir bitten bei der Bauausführung beson- ders darauf zu achten, dass Beschädigun- gen der vorhandenen Telekommunikati- onslinien vermieden werden und aus be- trieblichen Gründen der ungehinderte Zu- gang zu den Telekommunikationslinien je- derzeit möglich ist. Entsprechende Schutz- und Sicherungs- maßnahmen werden im Zuge der Bauaus- führung durchgeführt. Gegebenenfalls notwendige Auflagen hierzu werden Teil der Baugenehmigung sein. Zentraljuristischer Dienst – Immissions- und Arbeitsschutzbehörde (15. August 2016) Da die Nutzungsart Gewerbegebiet (GE) im Plangebiet gleich bleibt und deren Ver- träglichkeit mit der Umgebung bzw. in- nerhalb des Plangebiets im Zuge der ur- sprünglichen Planung bejaht wurde, be- stehen aus immissionsschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken. Kenntnisnahme Industrie- und Handelskammer (16. August 2016) Nach Überprüfung der uns überlassenen Unterlagen teilen wir Ihnen mit, dass die Industrie- und Handelskammer Karlsruhe zu oben genannter Angelegenheit keine Bedenken oder Anregungen vorzubringen hat. Kenntnisnahme Polizeipräsidium Karlsruhe (1. September 2016) Es bestehen seitens des Polizeipräsidiums Karlsruhe keine Bedenken oder Anregun- gen. Kenntnisnahme Stadtwerke Karlsruhe (5. September 2016) Stromversorgung Innerhalb des räumlichen Geltungsberei- ches befinden sich wie Trafostationen (Netz- und Kundenstation) sowie mehrere 20- und 1-kV-Kabelsysteme, größtenteils im Schutzrohr. Gemäß den Planunterlagen werden die betroffenen Gebäudeteile nicht abgerissen, d. h. es ist keine Stati- onsausschleifung bzw. Baufeldfreima- chung notwendig. Sämtliche Kabelsysteme dürfen nicht überbaut und nicht beschä- digt werden, ggfs. sind Schutzmaßnah- men zu ergreifen. Entsprechende Schutz- und Sicherungs- maßnahmen werden im Zuge der Bauaus- führung durchgeführt. Gegebenenfalls notwendige Auflagen hierzu werden Teil der Baugenehmigung sein. - 4 - Gemäß den Planunterlagen besteht im Zu- fahrtsbereich (Flurstück 49428/19) Lei- tungsrecht für die Versorgungsleitungen. Dieser Bereich ist jedoch nicht ausreichend dimensioniert. Die abgehenden Kabelsys- teme (1 kV und 20 kV) der Trafostationen liegen parallel zum gekennzeichneten Be- reich in südwestlicher Richtung, daher sind für diese Kabelsysteme die Flächen mit Lei- tungsrechten zu erweitern. 110- und 20-kV-Kabel dürfen weder frei- gelegt, noch über- bzw. untergepresst werden. Sollte sich dies nicht vermeiden lassen, ist vorab unsere Abteilung Netzbe- trieb zur Abstimmung eventuell notwen- diger Sicherungsmaßnahmen zu kontak- tieren. Als Vorlaufzeit in Bereichen mit 110-kV-Kabeln sind 6 Wochen, in Berei- chen mit 20-kV-Kabeln 2 Wochen einzu- planen. Bei einer Beschädigung dieser Ka- bel ist neben einem immensen wirtschaft- lichen Schaden eine akute Lebensgefahr gegeben. Die Flächen für Leitungsrechte werden in der Planzeichnung des VbB in Abstim- mung mit den Stadtwerken Karlsruhe er- weitert. Entsprechende Schutz- und Sicherungs- maßnahmen werden im Zuge der Bauaus- führung durchgeführt. Gegebenenfalls notwendige Auflagen hierzu werden Teil der Baugenehmigung sein. Gas- und Wasserversorgung Gemäß den Planunterlagen besteht im Zu- fahrtsbereich (Flurstück 49428/19) Lei- tungsrecht für die Versorgungsleitungen. Dieser Bereich ist jedoch nicht ausreichend dimensioniert. Die Wasseranschlussleitung für Flurstück 49428/25 liegt parallel zum gekennzeichneten Bereich in südwestlicher Richtung, daher sind hierfür die Flächen mit Leitungsrechten zu erweitern. Die Flächen für Leitungsrechte werden in der Planzeichnung des VbB in Abstim- mung mit den Stadtwerken Karlsruhe er- weitert. Öffentliche Straßenbeleuchtung Wir stimmen der geplanten Maßnahme ohne weitere Auflagen zu. Kenntnisnahme Kommunikations- und Informationstechnik Im räumlichen Geltungsbereich sind teil- weise erdverlegte CU-FM-Kabel sowie LWL-Leerrohrtrassen verlegt. Diese sind zu schützen und dürfen nicht beschädigt werden, Beschädigungen sind unverzüg- lich zu melden. Entsprechende Schutz- und Sicherungs- maßnahmen werden im Zuge der Bauaus- führung durchgeführt. Gegebenenfalls notwendige Auflagen hierzu werden Teil der Baugenehmigung sein. Fernwärmeversorgung Im Bereich des Bebauungsplanes wird in absehbarer Zukunft Infrastruktur der Fernwärme verlegt. Die Amalienbadstraße ist nicht Gegenstand des B-Planes. Einzel- - 5 - ne Objekte innerhalb des B-Planes sollen jedoch mit Fernwärme versorgt werden. Die Trassenführung der Fernwärme wurde mit den planenden Architekten abge- stimmt. Zurzeit läuft das Genehmigungs- verfahren zum Bau des Abschnittes Los 4, Abschnitt 1. Es ist beabsichtigt diese Lei- tung in der Amalienbadstraße weiter zu führen. Sollte die Leitung gebaut sein, ist diese vor Beschädigung zu schützen. Die spätere Bebauung sollte auf die dann möglicher- weise vorhandene Fernwärme-Leitung Rücksicht nehmen. Entsprechende Schutz- und Sicherungs- maßnahmen werden im Zuge der Bauaus- führung durchgeführt. Gegebenenfalls notwendige Auflagen hierzu werden Teil der Baugenehmigung sein. Regierungspräsidium Stuttgart (6. September 2016) Bau und Kunstdenkmalpflege Belange der Bau und Kunstdenkmalpflege sind, soweit dies aus den Planunterlagen ersichtlich ist, nicht direkt betroffen. Kenntnisnahme Archäologische Denkmalpflege Wir bitten folgende Hinweis auf die Rege- lungen der §§ 20 und 27 DSchG in die Planung aufzunehmen: Sollte bei der Durchführung vorgesehener Erdarbeiten archäologische Funde oder Be- funde entdeckt werden, ist dies gemäß § 20 DSchG umgehend einer Denkmal- schutzbehörde oder der Gemeinde anzu- zeigen. Archäologische Funde (Steinwerk- zeuge, Metallteile, Keramikreste, Knochen, etc.) oder Befunde (Gräber, Mauerreste, Brandschichten, auffällige Erdverfärbun- gen, etc.) sind bis zum Ablauf des vierten Werktages nach der Anzeige in unverän- dertem Zustand zu erhalten, sofern nicht die Denkmalschutzbehörde mit einer Ver- kürzung der Frist einverstanden ist. Auf die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (§ 27 DSchG) wird hingewiesen. Bei der Siche- rung und Dokumentation archäologischer Substanz ist zumindest mit kurzfristigen Leerzeiten im Bauablauf zu rechnen. Aus- zuführende Baufirmen sollten schriftlich in Kenntnis gesetzt werden. Die Textpassage wird komplett übernom- men in den Textteil des VbB unter „Hin- weise“ Punkt 4. Archäologische Funde, Kleindenkmale. Zentraljuristischer Dienst – Abfallrechts- und Altlastenbehörde (6. September 2016) Es bestehen gegen das Vorhaben keine Bedenken. Kenntnisnahme

  • Anlage 2 BPlan Amalienbadstr
    Extrahierter Text

    Anlage 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Amalienbadstraße 41, 1. Änderung“ Frühzeitige Bürgerbeteiligung am 5. Juli 2016 Zusammenfassung der eingegangenen Stellungnahmen: FRAGEN ANTWORTEN 1) Aktuelle Bauarbeiten auf dem Gelände Was ist im Boden? Derzeit laufen die Vorbereitungen für die Errichtung des Parkhauses Wäldchen, wel- che bereits auf Grundlage des aktuell ver- bindlichen Bebauungsplans zulässig ist. Im Plangebiet erfolgt ein umfassender Erdaus- tausch, da teilweise Belastungen aus der alten Gießerei vorliegen. Bei den ersten Bauarbeiten 2001 wurde der Boden ledig- lich nach hinten verschoben. 2) Bebauungsplanverfahren Wie transparent werden unsere Fragen später dargestellt? Die Fragen und Antworten werden dem Gemeinderat zum Auslegungsbeschluss vorgelegt. 3) Erschließung Wie wird das Parkhaus Wäldchen erschlos- sen? Bei der Ausfahrt auf die Rommelstraße wird derzeit der Radweg oft übersehen. Kann ein Schild im Plangebiet aufgestellt werden, das die Autofahrer vorher ab- bremsen lässt? Wird es nur zwei Einfahrten in das Gebiet geben? Die Zufahrt zum Parkhaus Wäldchen er- folgt über die interne Erschließungsstraße. Hierzu äußert sich das Ordnungsamt in ei- nem Schreiben an das Stadtplanungsamt vom 04.10.2016 wie folgt: „Die Beschilderung zur Einmündung Rommelstraße ist entsprechend der StVO. Eine Radfurt ist vorhanden. Eventuell führt der sog. Grünpfeil dazu, dass Kfz. Verkehr bei der Ausfahrt nicht immer ordnungs- gemäß anhält. Wir werden dies zusammen mit der Verkehrsrunde im Auge behalten.“ Die Erschließung des Plangebiets erfolgt über die Rommel- und die Amalien- badstraße. Alle drei vorhandenen Einfahr- ten bleiben erhalten. 4) Kindertagesstätte Beim Einbiegen in das Plangebiet über die Amalienbadstraße wird oft gerast. Um die Kinder besser zu schützen, wird eine auf- fällige Beschilderung gewünscht. Auf dem gesamten Areal B der RaumFab- rik also auch im Bereich der vorhandenen Kindertagesstätte wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf maximal 20km/h begrenzt. Außerdem äußert sich das Ordnungsamt - 2 - hierzu in einem Schreiben an das Stadt- planungsamt vom 04.10.2016 wie folgt: „Kontrollen des fließenden Verkehrs fin- den im Rahmen der personellen Möglich- keiten in der Amalienbadstraße statt. Der Vollzugsdienst ist informiert.“ 5) Entwässerung Wie ist die Entwässerung des Grundstücks geplant? Die Entwässerung des Plangebietes ein- schließlich der Verkehrsfläche erfolgt über die Amalienbadstraße beziehungsweise Rommelstraße in Abstimmung mit dem Tiefbauamt der Stadt Karlsruhe. Außer- dem werden die Dächer der vier Hochbau- ten sowie des zweigeschossigen Garagen- gebäudes begrünt und als Retentionsdä- cher ausgebildet. 6) Durchlüftung Bleibt die Frischluftschneise erhalten? Ja, im Gegensatz zum derzeit verbindli- chen Bebauungsplan bleibt eine Seite der Bebauung Richtung Turmberg offen und ermöglicht so eine gute Durchlüftung. 7) Hochbauplanung Sind die Gebäude miteinander verbunden? Wie groß ist der Abstand zwischen den Gebäuden? Die Höhe ist erschreckend und wirkt wie Karlsruhe-Süd-Ost. Die seitlichen Riegel sind sehr hoch, der Abstand zu den Klein- gärten zu gering. Der Hochpunkt ist auch zu hoch. Nein, die Gebäude stehen frei. Der Abstand entspricht einer zweispurigen Straße mit Grünstreifen und Parkplätzen, ca. 13 – 14 Meter. Die Abstandsflächen werden eingehalten. Aufgrund der Breite der Rommelstraße entsteht keine beengte Situation durch die Gebäudehöhe. Zudem steht die Bebauung nicht direkt an den Kleingärten. Es gibt noch einen Supermarkt und eine Straße dazwischen. Einen Hochpunkt gibt es an gleicher Stelle bereits im derzeit rechtsver- bindlichen Bebauungsplan.

  • Anlage 3 VbB Amalienbadstraße 41
    Extrahierter Text

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Amalienbadstraße 41, 1. Änderung" in Karlsruhe - Durlach ENTWURF Vorhabenträger: RaumFabrik Vermietungsgesellschaft mbH & Co. KG An der RaumFabrik 33c 76227 Karlsruhe Planverfasser: Architekturbüro Ruser + Partner mbB Karlstraße 45a 76133 Karlsruhe - 2 - Inhaltsverzeichnis: A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (beigefügt) ...................... 4 1. Aufgabe und Notwendigkeit ................................................................... 4 2. Bauleitplanung ....................................................................................... 5 2.1 Vorbereitende Bauleitplanung .................................................................. 5 2.2 Verbindliche Bauleitplanung ..................................................................... 5 3. Bestandsaufnahme ................................................................................ 5 3.1 Räumlicher Geltungsbereich ..................................................................... 5 3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz ........... 5 3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung .................................... 6 3.4 Eigentumsverhältnisse ............................................................................. 6 3.5 Belastungen ............................................................................................ 6 3.5.1 Altlasten ................................................................................................. 6 3.5.2 Immissionen/Lärm ................................................................................... 6 3.5.3 Stadtklima/Klimawandel/Luftreinhaltung .................................................. 7 3.5.4 Kampfmittel............................................................................................ 7 4. Planungskonzept ................................................................................... 7 4.1 Art der baulichen Nutzung ....................................................................... 7 4.2 Maß der baulichen Nutzung ..................................................................... 9 4.3 Erschließung ........................................................................................... 9 4.3.1 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) ................................................. 9 4.3.2 Motorisierter Individualverkehr ................................................................. 9 4.3.3 Ruhender Verkehr ................................................................................. 10 4.3.4 Geh- und Radwege ................................................................................ 10 4.3.5 Ver- und Entsorgung .............................................................................. 11 4.4 Gestaltung ............................................................................................ 11 4.5 Grünordnung / Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen / Artenschutz ............. 12 4.5.1 Grünplanung, Pflanzungen ..................................................................... 12 4.5.2 Eingriff in Natur und Landschaft ............................................................. 12 4.5.3 Ausgleichsmaßnahmen ......................................................................... 13 4.5.4 Maßnahmen für den Artenschutz ........................................................... 13 4.6 Belastungen .......................................................................................... 13 4.6.1 Immissionen/Lärm ................................................................................. 13 4.6.2 Verkehr ................................................................................................. 14 4.6.3 Stadtklima/Klimawandel/Luftreinhaltung ................................................ 14 4.6.4 Klimaschutz .......................................................................................... 14 4.6.5 Altlasten ............................................................................................... 15 4.6.6 Kampfmittel.......................................................................................... 15 5. Umweltbericht ..................................................................................... 15 6. Sozialverträglichkeit ............................................................................ 16 7. Statistik ............................................................................................... 16 7.1 Flächenbilanz ........................................................................................ 16 7.2 Geplante Bebauung ............................................................................... 16 7.3 Bodenversiegelung ................................................................................ 16 - 3 - 8. Kosten ................................................................................................. 17 9. Durchführung ....................................................................................... 17 B. Hinweise (beigefügt) ............................................................................ 18 1. Ver- und Entsorgung .............................................................................. 18 2. Entwässerung ....................................................................................... 18 3. Niederschlagswasser ............................................................................. 18 4. Archäologische Funde, Kleindenkmale .................................................... 19 5. Baumschutz .......................................................................................... 19 6. Altlasten ............................................................................................... 19 7. Erdaushub / Auffüllungen ....................................................................... 19 8. Barrierefreies Bauen .............................................................................. 19 9. Erneuerbare Energien ............................................................................ 19 10. Vogelschlag .......................................................................................... 20 11. Handbuch Stadtmobiliar der Stadt Karlsruhe ........................................... 20 C. Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, bestehend aus textlichen und zeichnerischen Regelungen ............................................................ 21 I. Planungsrechtliche Festsetzungen ....................................................... 21 1. Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen .............................................. 21 2. Art der baulichen Nutzung ..................................................................... 21 3. Maß der baulichen Nutzung ................................................................... 23 4. Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche ............................................. 24 4.1 Abweichende Bauweise ......................................................................... 24 5. Tiefgaragen, Stellplätze, Garagen und Carports ....................................... 24 6. Nebenanlagen ....................................................................................... 24 7. Grünflächen / Pflanzgebote und Pflanzerhaltung ..................................... 24 8. Geh-, Fahr- und Leitungsrechte .............................................................. 25 II. Örtliche Bauvorschriften ....................................................................... 26 1. Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen ............................................... 26 1.1 Dächer .................................................................................................. 26 2. Werbeanlagen und Automaten ............................................................... 26 3. Unbebaute Flächen, Einfriedigungen ...................................................... 27 3.1 Unbebaute Flächen ................................................................................ 27 3.2 Feuerwehrwege, Grundstückszufahrten .................................................. 27 4. Außenantennen .................................................................................... 27 5. Niederspannungsfreileitungen ............................................................... 27 6. Niederschlagswasser ............................................................................. 27 III. Sonstige Festsetzungen .......................................................................... 28 IV. Zeichnerische Festsetzungen – Planzeichnung ...................................... 29 Unterschriften ................................................................................................ 30 Übersicht Anlage ............................................................................................ 31 - 4 - A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (beigefügt) 1. Aufgabe und Notwendigkeit Für das Plangebiet, das am südwestlichen Ortsrand der Durlacher Altstadt liegt, gilt aktuell der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nummer 741 „Amalien- badstraße 41“ welcher seit dem 7. Dezember 2001 rechtsverbindlich ist. Geplant war seinerzeit die Nutzung der Grundstücke im Wesentlichen durch die Firma WEB.DE AG für deren Zwecke im Dienstleistungsbereich, die Art der baulichen Nutzung wurde für den Geltungsbereich entsprechend § 8 BauNVO als „Gewer- begebiet (GE)“ festgesetzt. Der heutige Eigentümer und Vorhabenträger des aktuellen Verfahrens, die RaumFabrik Vermietungsgesellschaft mbH & Co. KG, plant nun in einem Ände- rungsverfahren die Anpassung der Vorgaben aus dem ursprünglichen Vorhaben- bezogenen Bebauungsplan von 2001 an seine heutigen Bedürfnisse. Die in den Bestandsgebäuden vorhandene überwiegende Nutzung (Büroflä- chen/Dienstleistung) soll auch in den neu zu erstellenden Gebäuden vorherrschen, außerdem sind ergänzende gewerbliche Nutzungen geplant (zum Beispiel Gast- ronomie, Möbelhandel mit Ausstellungsfläche und so weiter). Entgegen der ursprünglichen Planung (Ergänzung der vorhandenen Bestandsbe- bauung in ähnlicher Höhe und mit dieser Schließung des durch den Bestand be- gonnenen Blockes), sieht die neue Planung die Erhaltung der Öffnung des Hofes in Richtung Grünzone/Turmberg vor, um so ein günstiges Mikroklima zu schaffen und das ganze Areal aufzuwerten. Das Plangebiet soll ausschließlich durch ein privates Wege- und Straßensystem erschlossen werden. Die aktuelle, hier vorliegende Planung wurde in zwei Sitzungen am 26. März 2015 und 28. Mai 2015 mit dem Gestaltungsbeirat der Stadt Karlsruhe diskutiert und wird laut den dazugehörigen Protokollen des Gestaltungsbeirates grundsätzlich zur Realisierung empfohlen. Im Rahmen des bestehenden Baurechts lassen sich diese Ziele nicht verwirkli- chen. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan und der dazugehörige Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) haben deshalb zum Ziel, im Wesentlichen die pla- nungsrechtlichen Grundlagen zu schaffen, um die geplanten Erweiterungsbauten auf dem Flurstück Nummer 49428/8 verwirklichen zu können. Bei dem vorliegenden Bebauungsplan handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, der eine Größe der überbaubaren Grundstücksfläche von weniger als 20.000 Quadratmeter festsetzt. Er wird deshalb im beschleunigten Verfahren aufgestellt. - 5 - 2. Bauleitplanung 2.1 Vorbereitende Bauleitplanung Der aktuell gültige Flächennutzungsplan (FNP) stellt den räumlichen Geltungsbe- reich als gewerbliche Baufläche dar, die vorliegende Planung ist daraus entwi- ckelt. 2.2 Verbindliche Bauleitplanung Für das Plangebiet gilt derzeit der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nummer 741 „Amalienbadstraße 41“, welcher seit dem 7. Dezember 2001 rechtsverbindlich ist. Für den Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplans wird dieser Plan aufgehoben. 3. Bestandsaufnahme 3.1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der aktuellen Planung beträgt rund 2,3 Hektar. Das Plangebiet liegt im Stadtteil Karlsruhe-Durlach und wird begrenzt durch die Amalienbadstraße im Nordwesten, die Rommelstraße im Südwesten, durch Gar- tenland im Nordosten sowie durch das Gelände eines Einkaufsmarktes und Gar- tenland im Südosten. Es umfasst einen Teilbereich des Flurstücks 49428/8 sowie das Flurstück 49428/19. Maßgeblich für die Abgrenzung des Planungsgebietes ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplans. 3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz Das Plangebiet liegt in der "Kinzig-Murg-Rinne" in Karlsruhe - Durlach, welche durch feuchtes Schwemmland mit nassen Bruchwäldern (Schwarzerle), Sumpf- gebieten (Weingartener Moor) und einem reichhaltigen Amphibienvorkommen geprägt ist. Das Plangebiet selbst ist teilweise versiegelt, die Böden wurden vor der Bebauung auf Umgebungsniveau aufgeschüttet und weisen daher anthropo- gene Veränderungen auf. Die Höhenangaben in der aktuellen Planung beziehen sich auf die inzwischen durch einen Vermesser angegebene, durchschnittliche Geländeoberfläche auf dem Grundstück (+/-0,00 = 116,48 Meter über NHN) und liegen deshalb rund 20 Zentimeter höher als die Höhenangabe der alten Planung von 2001 (+/-0,00 = 116,30 Meter über NHN). Die mittlere Geländehöhe des angrenzenden Gartenlandes liegt ca. 1,70 Meter darunter. Der aktuelle Grundwasserstand liegt bei ca. 113,40 Meter über NHN, der angenommene Grundwasserhöchststand (HGW) bei 116,00 Meter über NHN. Eine artenschutzrechtliche Untersuchung wurde nicht vorgenommen, da diese nach fachlicher Einschätzung des Amts für Umwelt- und Artenschutz nicht für er- forderlich erachtet wurde. Ein Umweltbericht ist nicht erforderlich. - 6 - 3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung Die bestehende Blockrandbebauung entlang der Rommelstraße und der Amali- enbadstraße sowie der im nordöstlichen Bereich des Areals befindliche Gebäude- teil, der sich bis zum Flurstück Nummer 49428/25 erstreckt, werden zur Zeit be- reits durch den Vorhabenträger zu Dienstleistungszwecken vermietet. Im nord- östlichen Bereich des Areals schließt sich an die Blockrandbebauung auf dem Flurstück Nummer 49428/25 eine 1,5-geschossige Bebauung an. Dieses Grund- stück ist nicht Teil des Plangebietes und befindet sich im Eigentum Dritter, wel- che hier eine Kindertagesstätte betreiben. Die restlichen Teilflächen im Plangebiet sind unbebaut und werden zurzeit als Stellplatzflächen beziehungsweise Grünanlage genutzt. Die Erschließung des Ge- bietes erfolgt über die Rommelstraße und die Amalienbadstraße, die erforderli- chen Ver- und Entsorgungsanlagen sind vorhanden. 3.4 Eigentumsverhältnisse Das Plangebiet umfasst einen Teilbereich des Flurstücks 49428/8 sowie das Flur- stück 49428/19 und befindet sich im Eigentum des Vorhabenträgers der Raum- Fabrik Vermietungsgesellschaft mbH & Co. KG. Das eingeschlossene Grundstück mit der Flurstücksnummer 49428/25 sowie das direkt angrenzende Grundstück mit der Flurstücksnummer 49428/24 befinden sich im Eigentum Dritter und sind nicht Teil des Plangebietes. 3.5 Belastungen 3.5.1 Altlasten Nach den vorliegenden Unterlagen wurde das Grundstück zwischen 1888 und 1908 vorwiegend mit Bauschutt, Gießereiabfällen und Schlacken etwa 2 Meter hoch aufgefüllt. Diese Auffüllungen weisen Belastungen auf. Im Jahre 2001/2002 erfolgte ein Rückbau von mehreren alten Gebäuden (Nr. 62, 68, 69, 70 und 71) sowie eine Entsiegelung und Neugestaltung des Hofbereiches. In diesem Zusammenhang wurde in dem Kellerbereich des ehemaligen Gebäudes Nr. 62 angefallenes und recyceltes Rückbaumaterial eingebaut. Ebenso wurde der vor Ort angefallene belastete Bodenaushub nach umwelttechnischen Gesichts- punkten geprüft und für die Geländemodellierung der neuen Grünfläche verwen- det. Frühere Untersuchungen des Grundwassers ergaben, dass geringe Belastungen vorliegen, die jedoch keinen weiteren Handlungsbedarf zur Folge hatten. 3.5.2 Immissionen/Lärm Laut aktueller Lärmkartierung 2014, liegen die Beurteilungspegel in dem Plange- biet am Tag zwischen 55 dB(A) und 60 dB(A) und in der Nacht zwischen 50 dB(A) und 45 dB(A). Die zulässigen Immissionsrichtwerte für den Neubau eines Gewer- - 7 - begebietes (GE) werden nicht überschritten. 3.5.3 Stadtklima/Klimawandel/Luftreinhaltung Die bestehende Grünfläche im Innenhof besitzt ein hohes Kaltluftliefervermögen (700-1400 m3/s). 3.5.4 Kampfmittel Für das Plangebiet wurde durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst des Regie- rungspräsidiums Stuttgart eine multitemporale Luftbildauswertung durchge- führt. Teilbereiche des Plangebiets wurden im zweiten Weltkrieg bombardiert und es besteht Blindgängergefahr. 4. Planungskonzept Grundsätzliches Ziel der Bauleitplanung für das vorliegende Plangebiet ist es, ein Miteinander der zulässigen gewerblichen Nutzungen derart zu ermöglichen, dass es zu keinen Konfliktsituationen oder Einschränkungen bezüglich des ausgeübten Gewerbes sowie der hieraus resultierenden verkehrlichen Situation auch im Hin- blick auf die umgebenden Nutzungen kommt. Das Planungskonzept des Vorhabenträgers beinhaltet im Wesentlichen die Wei- terführung der vorhandenen Bestandbebauung unter Erhaltung der Öffnung des Hofes in Richtung Grünzone/Turmberg. Der verbleibende, nicht bebaute Innenbe- reich soll als Grün- und Erholungszone angelegt werden. Es ist geplant, die private Erschließung außen um die Bebauung herum zu führen und von dieser privaten Erschließungsfläche aus die erforderlichen Stellplätze anzufahren. Die Nutzung der Neubauten ist im Wesentlichen zu Dienstleistungszwecken ge- plant. Daneben ist die Erstellung eines primär der Versorgung des Areals dienen- den Gastronomiebetriebes (Mittagstisch, Afterwork und so weiter) sowie ein Mö- belhandel mit Ausstellungsfläche geplant. 4.1 Art der baulichen Nutzung Entsprechend der derzeit festgesetzten beziehungsweise den im Gebiet vorhan- denen Nutzungen wird auch weiterhin Gewerbegebiet (GE) festgesetzt. Es gilt § 8 BauNVO, wonach Gewerbegebiete vorwiegend der Unterbringung von nicht er- heblich belästigenden Gewerbebetrieben dienen. Um jedoch die Grundstücke auch weiterhin für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben zu sichern, ist es not- wendig hinsichtlich von Einzelhandelsbetrieben detaillierte Festsetzungen zu treffen. Das Gewerbegebiet liegt am Rande des B-Zentrums Durlach. Dieses B-Zentrum ist der prädestinierte Standort für Einzelhandelsbetriebe aller Art. Die Sicherung und Entwicklung dieses Zentrums ist ein gewichtiges städtebauliches Ziel in Karlsruhe. Dabei geht es darum, dass sich dieses Zentrum in seinen städteräumli- chen Bezügen dem Besucher als abgrenzbarer Bereich darstellt. - 8 - So können Einzelhandelsbetriebe mit der Nahversorgung dienenden bezie- hungsweise zentrenrelevanten Warengruppen im Planungsgebiet unter raum- ordnerischen und städtebaulichen Aspekten und auch unter Beachtung des ge- samtstädtischen Märktekonzepts nicht als integriert gelten und sollen deshalb ausgeschlossen werden. Einzelhandelsbetriebe mit nicht zentrenrelevanten Sor- timenten (zur Differenzierung der einzelnen Sortimente siehe die Karlsruher Märkterichtlinie 2014) hingegen sind auch weiterhin, bis zur Grenze der Großflä- chigkeit (1.200 Quadratmeter Geschossfläche) zulässig. Branchentypische Rand- sortimente, die in solchen Einzelhandelsbetrieben das Hauptsortiment üblicher- weise ergänzen, sind bis maximal 10 Prozent der Verkaufsfläche zulässig. Des Weiteren soll eine sogenannte "Kleinstverkaufsflächenregelung" die Ansied- lung von kleinen Kiosken oder auch Bäckereien ermöglichen, die insbesondere in der Mittagspause eine ausreichende Versorgung der im Gebiet Tätigen gewähr- leisten. Da es sich hier typischerweise um sehr kleine Verkaufsflächen, zulässig sind maximal 50 Quadratmeter, handelt, sind bei solchen Kleinstverkaufsflächen erhebliche Auswirkungen auf Betriebe in zentralen Lagen in der Regel nicht zu erwarten. Die GE-Nutzung wird dahingehend eingeschränkt, dass platzintensive Tankstel- len in dieser städtebaulichen Situation unzulässig sind. Anlagen für sportliche Zwecke sind nur ausnahmsweise zugelassen, wenn sie vorrangig den im Gebiet ansässigen Betrieben dienen und ihnen in Grundfläche und Baumasse unterge- ordnet sind. Ähnlich, wie in vielen anderen Städten, zeigt sich in den vergangenen Jahren auch in Karlsruhe, dass vermehrt mit Baugesuchen für Vergnügungsstätten zu rechnen ist, die sich zunehmend in den Randbereichen der Innenstadt, entlang der Ost- West-Achse zwischen Ostring und Entenfang, aber auch zur Altstadt Durlach hin ausdehnen. Diese Entwicklung macht es notwendig auch im Rahmen dieser Be- bauungsplanänderung detaillierte und vor allem restriktive Regelungen zu Ver- gnügungsstätten aufzunehmen. Grundlage für die hier zu treffenden Regelungen zu Vergnügungsstätten ist die bereits 2011 erarbeitete Konzeption „Vergnügungsstätten Innenbereich Karlsru- he-Durlach", die in Form eines Bebauungsplans vom Gemeinderat am 31. Mai 2016 als Satzung beschlossen wurde. Ziel dieses Bebauungsplans ist es, für die gesamte Innenstadt inklusive ihrer Randbereiche die planungsrechtliche Voraus- setzung zu schaffen, um in diesem Gebiet weiterhin attraktive Wohnstandorte, in den Randbereichen ebenso attraktive Gewerbeflächen sowie ein verträgliches Nebeneinander mit den Innenstadtfunktionen, wie Handel, Dienstleistung und so weiter zu gewährleisten. Die Existenz und der Betrieb von Vergnügungsstätten werden vor allem dann städtebaulich problematisch, wenn sie gehäuft auftreten und dabei in bestimm- ten Bereichen den Charakter und das städtebauliche Bild eines Gebietes einseitig negativ prägen. Das gilt insbesondere dann, wenn sich Vergnügungsstätten auf - 9 - einzelne Arten, wie zum Beispiel Spielhallen oder Diskotheken konzentrieren. Um das hier vorliegende Gewerbegebiet zukünftig attraktiv weiter entwickeln zu können und eine verträgliche Verknüpfung mit den Wohnquartieren von Durlach zu schaffen, ist es notwendig, eine Häufung von Vergnügungsstätten, wie zum Beispiel Spielhallen, aber auch Bordelle und so weiter zu verhindern, da dadurch seriöse Nutzungen verdrängt werden und das Gebiet in Folge dessen als Gewer- bestandort abgelehnt wird. So wird es aus den genannten Gründen als sinnvoll erachtet, in dem hier vorlie- genden Gewerbegebiet Vergnügungsstätten auszuschließen. Mit dem oben ge- nannten Bebauungsplan „Vergnügungsstätten Innenbereich Karlsruhe-Durlach" wird es in Teilen der Kerngebietsbereiche hingegen möglich sein, unter bestimm- ten Voraussetzungen, Vergnügungsstätten zu errichten. 4.2 Maß der baulichen Nutzung Das Maß der baulichen Nutzung wird bestimmt durch eine Grundflächenzahl (GRZ) und durch eine Begrenzung der Wandhöhe je Abschnitt. Mit Blick auf einen effizienten Flächenverbrauch bei Gewerbegrundstücken orientiert sich die zuläs- sige GRZ mit 0,8 an der Obergrenze des § 17 Abs. 1 BauNVO. Die Geschossflächenzahl (GFZ) im Planungsgebiet ergibt sich aus der Grundflä- chenzahl, Wandhöhe und Dachneigung und beträgt in etwa 1,15 und hält somit die Obergrenzen der BauNVO mit 2,4 für Gewerbegebiete ein. 4.3 Erschließung 4.3.1 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) Das Plangebiet ist günstig an das ÖPNV-Netz angebunden. In unmittelbarer Nähe befinden sich eine Bushaltestelle und zwei Straßenbahnhaltestellen. Des Weite- ren ist der DB-Bahnhof Durlach problemlos fußläufig erreichbar. 4.3.2 Motorisierter Individualverkehr Das Plangebiet ist direkt angebunden an die Amalienbadstraße sowie an die Rommelstraße. Es ist vorgesehen, das Plangebiet über drei private Zufahrten zu erschließen. Von der Amalienbadstraße aus besteht die Durchfahrtsmöglichkeit in den Innenbereich der Blockrandbebauung. Die Erschließung des Privatgrundstückes mit der Flurstücksnummer 49428/24 er- folgt von der Rommelstraße und teilweise über die private Erschließungsstraße, die des Privatgrundstücks mit der Flurstücksnummer 49428/25 ebenfalls über die private Erschließungsstraße von der Amalienbadstraße aus. Dies ist jeweils durch ein Geh- und Fahrrecht sichergestellt. Durch die geplante Nutzung primär zu Dienstleistungszwecken ist nicht mit ei- nem erhöhten Verkehrsaufkommen im Vergleich zum ursprünglichen Vorhaben- bezogenen Bebauungsplan von 2001 zu rechnen. Außerdem soll im gesamten - 10 - Geltungsbereich eine Geschwindigkeitsbegrenzung für alle Fahrzeuge auf maxi- mal 20 km/h eingerichtet werden. 4.3.3 Ruhender Verkehr Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan und Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) weist die notwendigen oberirdischen Stellplatzflächen im Wesentlichen im Bereich der Zufahrten von der Rommelstraße und der Amalienbadstraße sowie im südöstlichen Bereich des Plangebietes entlang der Grenze des räumlichen Gel- tungsbereiches zum Gartenland hin aus. Im Bereich der Zufahrt von der Amalienbadstraße aus sind Stellplätze angeord- net. Die im Südosten gelegene Parkierungsfläche wird bedingt durch den Geländever- satz zum Gartenland hin in zwei Ebenen als Parkierungsfläche genutzt, hier ent- stehen ebenfalls Stellplätze. Die Umbauung des Tiefgeschosses als offene Tiefga- rage in diesem Bereich kann teilweise als Geländeabfangung zum Gartenland dienen, die zweite Parkebene liegt etwas höher als die geplante Geländeoberflä- che der direkt anschließenden Umgebung des Plangebietes. Im Innenbereich um den Grünhof des Geländes sowie entlang der privaten Er- schließungsstraße sind ebenerdige Parkierungsflächen für Personenkraftwagen geplant, weitere Stellplätze sind in einer Tiefgarage mit Zufahrt von der privaten Erschließungsstraße aus geplant, welche unter Teilen des Innenhofes und der neu geplanten Gebäude liegt. Die Oberkante der Tiefgarage ist dem Grundwasser- stand und der natürlichen Belüftung der Tiefgarage geschuldet. Eine entsprechende Anzahl von Fahrradstellplätzen wird jeweils in unmittelbarer Nähe der den Bedarf erzeugenden Nutzung vorgesehen. Die Stellplätze müssen eine wirksame Diebstahlsicherung der Fahrräder ermöglichen und von der öffent- lichen Verkehrsfläche ebenerdig, durch Rampen oder durch Aufzüge zugänglich sein. 4.3.4 Geh- und Radwege Die innere Erschließung des Plangebietes wird als private Erschließung realisiert. Der fußläufige Hauptzugang wird wie bisher auch über die Amalienbadstraße er- folgen. Im Innenhof ist ein Fußwegenetz auf der intensiven Dachbegrünung des Gebäudes Bau B und der Tiefgarage sowie den erdgebundenen Grasflächen da- neben geplant. Die private Erschließungsstraße innerhalb des Geltungsbereiches erhält von der Rommelstraße aus einen 1,50 Meter breiten Gehweg zur fußläufigen Erschlie- ßung des hinteren Teils des Grundstückes mit der Flurstücksnummer 49428/24. Entlang der östlichen Grenze des Geltungsbereiches wird ein öffentlicher Rad- und Fußweg, der den Festplatz mit der Rommelstraße verbindet, angelegt. - 11 - 4.3.5 Ver- und Entsorgung Zur Ver- und Entsorgung des Geländes über die interne Erschließungsstraße mit Zufahrten aus der Rommel- und Amalienbadstraße wird der Stadt Karlsruhe so- wie den jeweiligen Ver- und Entsorgern ein Geh- und Fahrrecht gewährt. Die not- wendigen Fahrbereiche und Schleppkurven sind in der Planung berücksichtigt. Die Ver- und Entsorgung des Grundstückes mit der Flurstücksnummer 49428/25 wird über die private Erschließung an der Amalienbadstraße mittels eines Lei- tungsrechtes gewährleistet. Für das Grundstück mit der Flurstücksnummer 49428/24 erfolgen die Strom-, Gas- und Wasserversorgung sowie die Entsorgung direkt von der Rommelstraße aus. Die Entwässerung des Plangebietes einschließlich der Verkehrsfläche erfolgt über die Amalienbadstraße beziehungsweise Rommelstraße in Abstimmung mit dem Tiefbauamt der Stadt Karlsruhe. Angedacht ist die Abführung des Regenwassers in den Regenwasserkanal in der Rommelstraße, das Schmutzwasser der geplan- ten Neubauten sowie Teile des Mischwassers aus den Verkehrsflächen soll in den Mischwasserkanal in der Amalienbadstraße eingeleitet werden. Durch die Ausbildung der Dächer der vier Hochbauten sowie des zweigeschossi- gen Garagengebäudes als Retentionsdächer wird die Wasserspeicherung erhöht und dadurch die Abflussspitzen reduziert. 4.4 Gestaltung In der ursprünglichen Planung von 2001 war eine Ergänzung der vorhandenen Be- standsbebauung in ähnlicher Höhe und mit dieser die Schließung des durch den Bestand begonnenen Blockes auch in Richtung Turmberg vorgesehen. Die aktuelle Planung sieht vor, die seitlichen Baulinien des bisherigen Vorhaben- bezogenen Bebauungsplanes zu übernehmen, die beiden neuen, das Gelände ein- fassenden Bauten (Bau A und Bau C) ebenfalls in Verlängerung der Bestandsbe- bauung zu erstellen, wobei das südlichere dieser beiden Gebäude (Bau A) in An- lehnung an die ursprüngliche Planung zur Rommelstraße hin einen Hochpunkt setzt. Das Gebäude im Innenhof Richtung Amalienbadstraße (Bau D) orientiert sich an der Planung, die bereits in den letzten Jahren mit der Stadt Karlsruhe im Rahmen einer Bauvoranfrage abgestimmt wurde. Das Gebäude im Innenhof in Richtung Turmberg (Bau B) wird als ein- bis zweige- schossiges Gebäude mit Patios erstellt. Durch eine intensive Dachbegrünung und -bepflanzung sowie die Begehbarkeit der Dachflächen dieses Gebäudes wird das vorhandene parkähnliche Grün des Innenhofes über das Gebäude hinweg weiter- geführt. - 12 - Dadurch entsteht eine Öffnung des Hofes zum südöstlichen Grünraum in Rich- tung Turmberg hin. Diese Öffnung stellt den Übergang des Geländes zu den um- liegenden Gärten dar, schafft ein günstiges Mikroklima und wertet so das ganze Areal auf. Die Dächer der weiteren Gebäude sollen extensiv begrünt werden, auch die Über- dachung des zweigeschossigen Garagengebäudes im Südosten des Plangebietes ist mit einer extensiven Begrünung geplant. Dieses erhält außerdem umlaufend eine begrünte Fassade. Die großzügig verglasten Fassadenflächen der neuen Gebäude führen die Gestal- tung des Bestandes fort, bei dem die Einbeziehung des Tageslichtes ein wesentli- cher Entwurfsaspekt war. Die Parkierung des Geländes ist wie schon in der Planung von 2001 teilweise auf den Freiflächen im Erdgeschoss und in Tiefgaragen geplant, wobei die Tiefgarage im Innenbereich begrünt und als Dachfläche begehbar/befahrbar wird. Die neuen Zielsetzungen wie Gebäudetypologie, Landschaftsbezug, Größenord- nungen, Geschossigkeit und Gebäudeproportionen wurden in mehreren Termi- nen mit dem Gestaltungsbeirat der Stadt Karlsruhe festgelegt. 4.5 Grünordnung / Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen / Artenschutz 4.5.1 Grünplanung, Pflanzungen Der nicht bebaute Teil des Innenhofes bleibt, wie in der Planzeichnung darge- stellt, begrünt und soll durch die Anpflanzung von großkronigen Bäumen einen parkähnlichen Charakter erhalten. Durch eine intensive Dachbegrünung und An- pflanzung von Bäumen auf dem Dach des flachen Gebäudes im Innenhof (Bau B) und auf der Tiefgarage ist geplant diesen über das Gebäude hinweg fortzuführen. Die Dächer der weiteren Gebäude sollen extensiv begrünt werden, auch die Über- dachung des zweigeschossigen Garagengebäudes im Südosten des Plangebietes ist mit einer extensiven Begrünung geplant. Dieses erhält außerdem umlaufend eine begrünte Fassade. Entlang der privaten Erschließungsstraße und im Bereich der ebenerdigen Stell- plätze sind ebenfalls Bäume geplant. Die Einfahrt von der Amalienbadstraße aus ist durch zwei Bäume torähnlich gefasst. Durch die beschriebenen Maßnahmen wird ein günstiges Mikroklima geschaffen und so das ganze Areal aufgewertet. 4.5.2 Eingriff in Natur und Landschaft Bereiche des bestehenden Innenhofes sind begrünt und bepflanzt. Diese werden nun, wie schon im Vorhabenbezogenen Bebauungsplan von 2001 zugelassen, teilweise bebaut. - 13 - 4.5.3 Ausgleichsmaßnahmen Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenent- wicklung gemäß § 13a (1) BauGB, die Grundfläche nach §19 Abs. 2 BauNVO liegt unter 20.000 Quadratmeter. Er wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Ein Ausgleich der durch den Bebauungsplan zu erwartenden Eingriffe ist deshalb nicht erforderlich. 4.5.4 Maßnahmen für den Artenschutz Jede Form von Verglasung stellt für Vögel ein Risiko dar dagegen zu prallen und sich dabei tödlich zu verletzen. Je größer eine Verglasung ist, desto größer ist das Schlagrisiko. Gesteigert wird das Risiko weiter durch Durchsichten sowie Über- Eck-Verglasungen und spiegelnde Scheiben. Vögel können Glasscheiben nicht als Hindernis wahrnehmen und je nach Platzierung im Raum kann sich das Ausfallri- siko für die im Gebiet befindlichen Arten signifikant erhöhen. Die Planung sieht vor, Teile der Fassaden verglast auszuführen. Um dem daraus entstehenden Vogelschlagrisiko entgegenzuwirken sind die folgenden, mit dem Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz abgestimmten Vermeidungs- und Minimie- rungsmaßnahmen vorgesehen: - Raffstores an allen Fenstern/Glasfassaden (außer Innenhöfe der Gebäude Bau A und Bau C) - Beklebung der unteren 70 Zentimeter der Fassade in jedem Geschoss mit Folie. - Verwendung von Glas mit einer Außenreflektion von unter 15 Prozent. Die im Grünplan dargestellten Baumpflanzungen im Bereich der Fassaden sind aus Sicht des Vogelschutzes zulässig, da sich in der Regel jeweils gegenüberlie- gend ebenfalls ein Gebäude befindet und die Vögel somit nicht mit hoher Ge- schwindigkeit aus freier Landschaft anfliegen. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt davon auszugehen, dass das sich durch die Verwirk- lichung der Planung voraussichtlich erhöhende Vogelschlagrisiko mithilfe von den oben beschriebenen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen herabgesenkt werden kann, so dass kein signifikant erhöhtes Ausfallrisiko mehr zu erwarten ist. Daher kann prognostiziert werden, dass in Bezug auf das Vogelschlagrisiko in die Legalausnahme des § 44 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 5 Bundesnatur- schutzgesetz hineingeplant werden kann. 4.6 Belastungen 4.6.1 Immissionen/Lärm Da die Nutzung der Neubauten im Wesentlichen zu Dienstleistungszwecken er- folgen wird, ist nicht von einer besonderen Belastung für den historisch gewach- senen Bestand in der Umgebung auszugehen. Die zulässigen Immissionsrichtwer- te für den Neubau eines Gewerbegebietes (GE) werden nicht überschritten. - 14 - 4.6.2 Verkehr Im Vergleich zum aktuell gültigen Planrecht ist nicht von einem erhöhten Ver- kehrsaufkommen auszugehen. Die private Erschließungsstraße wird lediglich von den Arbeitnehmern der entsprechenden Gewerbebetriebe benutzt, um die Par- kierungsflächen zu erreichen. Eine Erhöhung des Verkehrsaufkommens zum tatsächlichen Ist-Zustand wird da- her allenfalls zu den üblichen Zeiten des Berufsverkehrs auftreten. Hierbei ist je- doch zu berücksichtigen, dass durch die flexiblen Arbeitszeiten im Dienstleis- tungssektor eine Abmilderung der Situation herbeigeführt wird. Der Lastkraftwa- gen-Verkehr reduziert sich im Wesentlichen auf die Materialanlieferungen. 4.6.3 Stadtklima/Klimawandel/Luftreinhaltung Die bestehende Grünfläche im Innenhof besitzt ein hohes Kaltluftliefervermögen (700-1400 m³/s). Im Vergleich zum Bestand ist durch die Planung keine wesentli- che negative lokalklimatische Auswirkung zu erwarten. Die geplante parkähnliche Gestaltung mit ausreichend Bäumen sorgt für eine angemessene Abschattung. Zudem erfolgt eine intensive Durchgrünung der begehbaren Dachfläche des Ge- bäudes im Innenhof. Es ist daher davon auszugehen, dass die Aufenthaltsqualität am Tage erhöht wird. Durch die Öffnung des Areals über den Bau B und die Parkierung im Südosten hinweg in Richtung Grünzone und Turmberg sowie die Anpflanzung von Bäumen im Innenhof ist auch nicht mit einer Verschlechterung des Mikroklimas zu rech- nen. Um das Reflexionsvermögen zu erhöhen und dadurch die Aufnahme von Wärme- energie zu reduzieren werden für ebenerdige, versiegelte Flächen wo möglich hel- le Materialen und Oberflächen verwendet (z.B. heller Schotter für Parkflächen, helle Pflastersteine für die geplanten internen Nebenstraßen, helle wassergebun- dene Decke für die Fußwege sowie helle Zuschlagsstoffe für die geplante As- phaltdecke der internen Erschließungsstraße). 4.6.4 Klimaschutz Bezüglich des Klimaschutzes werden beide Teile der RaumFabrik (also das Areal A und das Areal B) im Sinne eines Gesamtkonzeptes betrachtet. Bestandteile dieses Konzeptes im Geltungsbereich des aktuellen Verfahrens sind unter anderem: - Gestaltung und Positionierung der Gebäude von Beginn an auch unter klimaschutztechnische Aspekten (z.B. kompakte Bauweise, Innenhöfe zur nächtlichen Auskühlung und Lüftungsöffnungen in der Tiefgarage um grundsätzlich auf eine mechanische Be- und Entlüftung von Tiefgarage und Büroneubauten verzichten zu können, Öffnung des Geländes Areal B Richtung Grünzone, etc.) - Wärmeversorgung aller Gebäude auf dem gesamten Gelände der Raum- Fabrik (Bestandsbauten und geplante Neubauten) mittels Fernwärme, - 15 - entsprechende Verträge zwischen der RaumFabrik und den Stadtwerken Karlsruhe sind bereits geschlossen - Geplant ist für die Hochbauten eine energetische Qualität die über den von der aktuellen EnEV 2016 geforderten Werten liegt. Konkrete Zahlen liegen hier bereits für das Gebäude Bau A vor. Dessen Jahres- Primärenergiebedarf liegt mit 89,0 kWh/m²a gut 10% unter dem für das Gebäude maximal zulässigen Jahres-Primärenergiebedarf von 101,5 kWh/m²a. Angestrebt werden Werte in derselben Größenordnung auch für die drei anderen Hochbauten im Plangebiet - Darüber hinaus erreicht das Einzelbauteil Decke über Tiefgarage nach ak- tueller Planung einen U-Wert von 0,20 W/m²K und liegt damit rund 28% unter dem geforderten Wert von 0,28 W/m²K nach Anlage 2 EnEV 2016 Tabelle 1 Zeile 1.1 (Zonen >= 19Cᴼ) bzw. rund 16% unter dem geforderten Wert von 0,24 W/m²K nach Anlage 3 EnEV 2016 Tabelle 1 Zeile 5.C (Zonen >= 19Cᴼ) - Grundsätzlich ist der Vorhabenträger daran interessiert die im kommen- den Projektverlauf anstehende Planung innovativ und entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik fortzuführen 4.6.5 Altlasten Durch die Herstellung der Baugruben wird der überwiegende Teil des teilweise kontaminierten Bodens ausgehoben und abgefahren. Darüber hinaus erfolgt so- gar in Teilbereichen ein Bodenaustausch (und damit die Entsorgung des kontami- nierten Bodens) über die rein aus bautechnischer Sicht notwendigen Mengen hin- aus. Im Zuge von künftigen Baumaßnahmen, die in den Untergrund eingreifen, wer- den Untersuchungen zur abfalltechnischen Einstufung der anfallenden Aushub- materialien erforderlich. Diese Maßnahmen sind vorab in Form eines Aushub- und Entsorgungskonzeptes mit der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz abzu- stimmen. 4.6.6 Kampfmittel Für das Plangebiet wurde durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst des Regie- rungspräsidiums Stuttgart eine multitemporale Luftbildauswertung durchge- führt. Die Luftbildauswertung ergab Anhaltspunkte, dass im Zuge der Ausführung weitere Maßnahmen durchzuführen sind (zum Beispiel flächenhafte Vorortprü- fung in den bombardierten Bereichen und Kampfmittelverdachtsflächen). 5. Umweltbericht Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenent- wicklung, die Grundfläche nach §19 Abs. 2 BauNVO liegt unter 20.000 Quadrat- meter. Er wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Eine Umweltprüfung ist deshalb nicht durchzuführen. - 16 - 6. Sozialverträglichkeit Bei der Planung wurden im Hinblick auf Sozialverträglichkeit insbesondere die nachfolgend erörterten Aspekte berücksichtigt: - Ansiedlung vielfältiger zukunftsorientierter Arbeitsmöglichkeiten in der Nähe der umgebenden Wohnbebauung - Erhöhte Aufenthaltsqualität durch stadträumliche Gestaltung Bezüglich der 2014 eröffneten Kindertagesstätte auf dem eingeschlossenen, nachbarlichen Grundstück mit der Flurstücksnummer 49428/25 werden folgende Maßnahmen getroffen: - Bereits erfolgter Grundstückstausch zwischen dem Nachbarn und der RaumFabrik zu Gunsten des nachbarlichen Grundstückes unter anderem um die bestmögliche Ausnutzung als Außenanlage für die Kindertages- stätte zu ermöglichen, außerdem Unterstützung der Kindertagesstätte durch die RaumFabrik bei der Umgestaltung dieser Außenanlage - Begrenzung der maximal zulässigen Höchstgeschwindigkeit für alle Fahr- zeuge auf 20km/h auf dem ganzen Areal B der RaumFabrik also auch im Bereich der Kindertagesstätte 7. Statistik 7.1 Flächenbilanz Gewerbegebietca. m²23.280 7.2 Geplante Bebauung Bruttogrundfläche Bau Aca. m²8.030 Bau Bca. m²5.520 Bau Cca. m²6.850 Bau Dca. m²3.510 Tiefgarage Innenhof Bca. m²7.580 Parkhaus Wäldchenca. m²4.400 Summe Gesamtca. m²35.890 7.3 Bodenversiegelung 1 Gesamtfläche Geltungsbereichca. m²23.280100,00% Derzeitig zulässige Versiegelung ca. m² 17.84076,63% Durch den Bebauungsplan max. zulässige versiegelte Fläche ca. m² 18.62480,00% 1 Die maximal zulässige versiegelte Fläche berechnet sich aus den versiegelten Verkehrsflächen, der maximal überbaubaren (auch mit Nebenanlagen) Grundfläche (in der Regel GRZ + 50 %, max. 80 % der Grundstücksflä- che) der Baugrundstücke sowie allen anderen zur Versiegelung vorgesehenen Flächen im öffentlichen Raum. - 17 - Hinweise: - In den Örtlichen Bauvorschriften sind wasserdurchlässige Beläge für Wege und Durchfahrten vorgeschrieben. Der Versiegelungsgrad reduziert sich dementsprechend. - In den textlichen Festsetzungen ist Dachbegrünung vorgeschrieben. - Circa 1.660 Quadratmeter der versiegelten Fläche resultieren aus dem nicht überbauten Teil der zulässigen Tiefgarage, der jedoch teilweise intensiv be- grünt und bepflanzt ist. 8. Kosten Alle im Zusammenhang mit dem Vorhaben anfallenden Kosten einschließlich der Erschließungsanlagen übernimmt der Vorhabenträger. Der Stadt Karlsruhe ent- stehen keine Kosten. 9. Durchführung Alle Verpflichtungen des Vorhabenträgers werden in einem Durchführungsver- trag geregelt. - 18 - B. Hinweise (beigefügt) 1. Ver- und Entsorgung Für Entwässerung und Abfallentsorgung sind die Satzungen der Stadt Karlsruhe in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Abfallbehälterstandplätze sind nur auf Flächen für Nebenanlagen zulässig. Sie sind nicht weiter als 15 Meter von der für die Sammelfahrzeuge befahrbaren Straße (private Erschließungsstraße) entfernt auf einem befestigten Standplatz ebenerdig aufzustellen und, sofern sie von den Erschließungsstraßen aus sichtbar sind, mit einem begrünten Sichtschutz zu versehen oder durch bauliche Maß- nahmen verdeckt herzustellen. Der stufenlose Transportweg ist zu befestigen, eine eventuelle Steigung darf 5 Prozent nicht überschreiten. Der genaue Behälterstandplatz muss im Baugeneh- migungsverfahren mit dem Amt für Abfallwirtschaft abgestimmt werden. Der notwendige Hausanschlussraum soll in möglichst kurzer Entfernung zum er- schließenden Weg liegen und 2,50 Meter bis 3,50 Meter Abstand von geplanten beziehungsweise vorhandenen Bäumen einhalten. Die Ver- und Entsorgung des Geländes erfolgt über die interne Erschließungs- straße mit Zufahrten aus der Rommel- und Amalienbadstraße, ein Fahrrecht zu- gunsten der städtischen Ver- und Entsorgungsfahrzeuge ist gewährleistet. Die notwendigen Fahrbereiche und Schleppkurven sind in der Planung berücksichtigt. 2. Entwässerung Bei Ausbildung einer Sockelhöhe von 30 Zentimeter über der Gehweghinterkante ist die Entwässerung der Gebäude ab dem Erdgeschoss gewährleistet. Tiefer lie- gende Grundstücks- und Gebäudeteile können nur über Hebeanlagen entwässert werden. Die Entwässerungskanäle werden aus wirtschaftlichen Gründen für einen übli- cherweise zu erwartenden Niederschlag (Bemessungsregen) dimensioniert. Bei starken Niederschlägen ist ein Aufstau des Regenwassers auf der Straßenoberflä- che möglich. Grundstücke und Gebäude sind durch geeignete Maßnahmen des Vorhabenträgers selbst entsprechend zu schützen. 3. Niederschlagswasser Die Bodenversiegelung soll auf das unabdingbare Maß beschränkt werden. Not- wendige Befestigungen nicht überbauter Flächen der Baugrundstücke sollen zur Verringerung der Flächenversiegelung weitgehend wasserdurchlässig ausgebildet werden, zum Beispiel als Pflaster oder Plattenbelag mit breiten, begrünten Fugen (Rasenpflaster), soweit nicht die Gefahr des Eindringens von Schadstoffen in den Untergrund besteht. Nach Möglichkeit soll auf eine Flächenversiegelung verzich- tet werden. - 19 - 4. Archäologische Funde, Kleindenkmale Sollte bei der Durchführung vorgesehener Erdarbeiten archäologische Funde oder Befunde entdeckt werden, ist dies gemäß § 20 DSchG umgehend dem Landesamt für Denkmalpflege (Dienstsitz Karlsruhe, Moltkestraße 74, 76133 Karlsruhe) anzu- zeigen. Archäologische Funde (Steinwerkzeuge, Metallteile, Keramikreste, Kno- chen, etc.) oder Befunde (Gräber, Mauerreste, Brandschichten, auffällige Erdver- färbungen, etc.) sind bis zum Ablauf des vierten Werktages nach der Anzeige in unverändertem Zustand zu erhalten, sofern nicht die Denkmalschutzbehörde mit einer Verkürzung der Frist einverstanden ist. Auf die Ahndung von Ordnungswid- rigkeiten (§ 27 DSchG) wird hingewiesen. Bei der Sicherung und Dokumentation archäologischer Substanz ist zumindest mit kurzfristigen Leerzeiten im Bauablauf zu rechnen. Ausführende Baufirmen sollten schriftlich in Kenntnis gesetzt wer- den. 5. Baumschutz Bezüglich der Erhaltung der vorhandenen Bäume wird auf die am 12. Oktober 1996 in Kraft getretene Satzung der Stadt Karlsruhe zum Schutz von Grünbe- ständen (Baumschutzsatzung) verwiesen. 6. Altlasten Bekannte, vermutete sowie gefundene Bodenbelastungen, bei denen Gefahren für die Gesundheit von Menschen, bedeutende Sachwerte oder erhebliche Beein- trächtigungen des Naturhaushalts nicht ausgeschlossen werden können, sind un- verzüglich der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz, Markgrafenstraße 14, 76131 Karlsruhe, zu melden. 7. Erdaushub / Auffüllungen Erdaushub soll, soweit Geländeauffüllungen im Gebiet notwendig sind, dafür verwendet werden. Der für Auffüllungen benutzte Boden muss frei von Fremd- beimengungen und Schadstoffen sein. Der anfallende Mutterboden ist zu sichern. Im Übrigen wird auf das Gesetz zum Schutz des Bodens (Bundesbodenschutzge- setz) vom 17. März 1998 in der derzeit gültigen Fassung verwiesen. 8. Barrierefreies Bauen In die Planung von Gebäuden sind die Belange von Personen mit kleinen Kindern sowie behinderten und alten Menschen einzubeziehen (§ 3 Abs. 4 und § 39 LBO). 9. Erneuerbare Energien Aus Gründen der Umweltvorsorge und des Klimaschutzes sollte die Nutzung er- neuerbarer Energien verstärkt angestrebt werden. Auf die Vorgaben des Erneu- erbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) und des Gesetzes zur Nutzung er- neuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg (EWärmeG) wird verwiesen. - 20 - 10. Vogelschlag Großzügig verglaste Fassadenteile sind zu vermeiden beziehungsweise mit fach- lich anerkannten Maßnahmen zur Vermeidung von Vogelschlag auszustatten (zum Beispiel wirksame Streifen- oder Punktmuster; flächige ornamentale Ka- schierungen). Verglaste Eckausbildungen sind gänzlich zu vermeiden. 11. Handbuch Stadtmobiliar der Stadt Karlsruhe Das Handbuch Stadtmobiliar der Stadt Karlsruhe ist zu den Dienststunden beim Stadtplanungsamt, Bereich Stadtbild, einsehbar. - 21 - C. Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften des Vorha- benbezogenen Bebauungsplanes, bestehend aus textlichen und zeichneri- schen Regelungen Planungsrechtliche Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) und örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) in der Fassung vom 5. März 2010 (GBl. S.357, berichtigt S.416) einschließlich späterer Änderungen und Ergänzungen. In Ergänzung der Planzeichnung wird Folgendes geregelt: I. Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen Im Rahmen der Ziffern 2 bis 8 und der Planzeichnung (IV.) sind auf der Basis des Vorhaben- und Erschließungsplanes (siehe Anlage) ausschließlich die baulichen und sonstigen Nutzungen zulässig, zu denen sich der Vorhabenträger im Durch- führungsvertrag verpflichtet. 2. Art der baulichen Nutzung Gewerbegebiet GE (nach § 8 BauNVO) Zulässig sind: - Gewerbebetriebe aller Art - unter Beachtung der im dritten Spiegelstrich aufgeführten Regelungen für Einzelhandelsbetriebe -, Lagerhäuser, La- gerplätze und öffentliche Betriebe - Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, - Kindertageseinrichtungen, - Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebs- inhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind, - Einzelhandelsbetriebe mit folgenden nicht zentrenrelevanten Sortimen- ten bis zu einer maximalen Geschossfläche von 1.200 Quadratmeter (Grenze der Großflächigkeit): • Elektrogroßgeräte (Haushalts-/Einbaugeräte) • Computer, EDV-Zubehör, Büromaschinen, Büroorganisationsmit- tel, Büro- und Kommunikationstechnik (Absatz vorwiegend an ge- werbliche Verwender) • Großteilige Haushaltsgeräte • Bilder / Drucke, Bilderrahmen • Möbel, Küchen (inklusive Büromöbel, Baby- und Kindermöbel, Lat- tenroste, Matratzen /-auflagen, Spiegel) - 22 - • Bettwaren (außer Matratzen /-auflagen) • Leuchten, Beleuchtungszubehör, Elektroinstallation • Baumarktartikel, Bauelemente, Baustoffe, Eisenwaren, Installati- onsmaterial, Sanitärwaren, Fliesen, Türen / Fenster, Rollläden, Markisen • Farben, Lacke, Tapeten • Gartenbedarf, Pflanzen und Zubehör, Erde / Torf, Pflege- und Dün- gemittel, Pflanzgefäße, Übertöpfe, Gartenwerkzeuge, Garten- und Gewächshäuser, Gartenhölzer, Zäune, Carports • Teppiche, Bodenbeläge • Zooartikel, Tiernahrung und -pflegeartikel, lebende Tiere • Campingbedarf, Grills und Grillzubehör • Sportgroßgeräte (Fahrräder und Fahrradzubehör, Reitsportbedarf, Boote, Tauch- und Wassersportgeräte, Fitnessgeräte, Motorrad- bekleidung), Jagd- und Angelbedarf, Waffen • Kraftfahrzeuge, Motorräder, Mopeds, Auto- und Motorradzube- hör, Kindersitze, Autoteile, Reifen, Land- und Gartenmaschinen, Rasenmäher • Öfen, Brennstoffe, Mineralölerzeugnisse • Musikinstrumente, Musikalien (Quelle: Karlsruher Märkteliste 2014) - Bei Einzelhandelsbetrieben mit nicht zentrenrelevanten Hauptsortimen- ten (siehe vorheriger Spiegelstrich) sind branchentypische zentren- bezie- hungsweise nahversorgungsrelevante Randsortimente auf maximal 10 Prozent der Verkaufsfläche zulässig. Ausnahmsweise können zugelassen werden: - Kleine Einzelhandelsbetriebe - wie beispielsweise der Versorgung des Ge- biets dienende Kioske - im Rahmen der Kleinstverkaufsflächenregelung bis zu einer maximalen Verkaufsfläche von 50 Quadratmeter. - Anlagen für sportliche Zwecke, wenn sie vorrangig den im Gebiet ansässi- gen Betrieben dienen und ihnen in Grundfläche und Baumasse unterge- ordnet sind. Nicht zulässig sind: - Tankstellen - Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke, - Vergnügungsstätten, darunter fallen insbesondere Bars, barähnliche Be- triebe, Bordelle mit Publikumsangeboten, Swinger Clubs, Eroscenter und vergleichbare Einrichtungen, - Bordelle und bordellartige Betriebe, soweit sie nicht schon unter die nach dem zweiten Spiegelstrich unzulässigen Vergnügungsstätten fallen. - 23 - - Einzelhandelsbetriebe mit folgenden zentrenrelevanten beziehungsweise nahversorgungsrelevanten Sortimenten: (zentrenrelevante Sortimente) • Parfümeriewaren • Sanitäts- und Orthopädiebedarf • Bücher • Spielwaren, Baby- und Kinderartikel (kleinteilig) • Oberbekleidung, Wäsche, Strümpfe, Kürschnerwaren • Schuhe • Leder- und Modewaren (Handtaschen, Reisegepäck, Schirme, Ac- cessoires und so weiter) • Sportartikel und -bekleidung • Elektrokleingeräte (Haus- und Küchengeräte, Geräte zur persönli- chen Pflege) • Telekommunikationsgeräte / -zubehör • Unterhaltungselektronik, Ton- und Bildträger, Computerspiele, Fo- togeräte / Fotobedarf • Haushaltswaren, Glas / Porzellan /Keramik, Flecht- und Korbwaren • Geschenk- und Dekorationsartikel, Kunstgewerbe • Antiquitäten, Kunstgegenstände • Heimtextilien, Gardinen / Vorhänge • Stoffe, Wolle, Handarbeitsbedarf, Nähmaschinen • Optik, optische Erzeugnisse, Hörgeräteakustik • Uhren, Schmuck, Gold- und Silberwaren • Sammlerbedarf (Antiquariat, Philatelie, Numismatik und so weiter) (nahversorgungsrelevante Warengruppen) • Nahrungs- und Genussmittel (inklusive Reformwaren, Lebensmit- telhandwerk, Getränke, Tabakwaren) • Drogeriewaren (inkl. Wasch- und Putzmittel, Kosmetika) • Arzneimittel, Apothekenwaren • Schnittblumen, Floristik • Zeitungen, Zeitschriften • Papier- und Schreibwaren, Schulbedarf (Quelle: Karlsruher Märkteliste 2014) 3. Maß der baulichen Nutzung Das Maß der baulichen Nutzung bestimmt sich nach den Eintragungen der Nut- zungsschablone in der Planzeichnung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan sowie aus den darin festgelegten Wandhöhen und Dachneigungen. Die Wandhöhen sind auf den im zeichnerischen Teil festgesetzten Bezugspunkt (116,48 Meter über Normalhöhennull) zu beziehen. - 24 - Die Wandhöhe ist das Maß zwischen dem Bezugspunkt und dem oberen Wand- abschluss (Flachdach: Oberkante der Attika). Die maximal zulässige Wandhöhe ist im zeichnerischen Teil festgesetzt, sie darf für die Ausführung der Dächer als Retentionsdächer (für die vier Hochbauten sowie für das zweigeschossige Gara- gengebäude) um bis zu 10 Zentimeter zum in der Planzeichnung angegebenen Wert überschritten werden. Die Wandhöhe wird in der jeweiligen Gebäudemitte gemessen. Sie darf von tech- nisch notwendigen Dachaufbauten (zum Beispiel Aufzugsüberfahrten, Lüftungs- anlagen, technischen Anlagen und Klimageräten und so weiter) um maximal 3,50 Meter überschritten werden. 4. Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche Die überbaubare Grundstücksfläche wird bestimmt durch die im zeichnerischen Teil dargestellten Baulinien und Baugrenzen. 4.1 Abweichende Bauweise Es können innerhalb der durch Baugrenzen festgesetzten überbaubaren Grund- stücksfläche die Gebäude ohne Begrenzung ihrer Länge errichtet werden. 5. Tiefgaragen, Stellplätze, Garagen und Carports Tiefgaragen, Stellplätze, Garagen und Carports sind nur innerhalb der überbauba- ren Grundstücksflächen sowie auf den jeweils dafür festgesetzten Flächen zuläs- sig. 6. Nebenanlagen Zulässig sind kleinere Nebenanlagen wie Einhausungen von Abfallbehälterstand- plätzen, Fahrradunterstände, kleinere Schuppen auf den dafür festgesetzten Flä- chen sowie notwendige technisch Einrichtungen, die dem Betrieb des Areals die- nen (Lüftungs-/ Klimaanlagen, Trafostationen und sonstige technischen Anla- gen). Abfallbehälterstellplätze sind nur auf Flächen für Nebenanlagen und über- baubaren Flächen zulässig. 7. Grünflächen / Pflanzgebote und Pflanzerhaltung Der nicht bebaute Teil des Innenhofes ist zu begrünen. Es sind hier großkronige Bäumen (zum Beispiel Linden/ Kastanien oder ähnlich) zu pflanzen, um einen parkähnlichen Charakter erhalten. In dem durch die Tiefgarage bebauten Bereich des Innenhofes sind ebenfalls Bäume zu pflanzen. Diese werden in der Tiefgaragenebene in Pflanzbereichen mit Erdanschluss stehen, die Kronen dieser Bäume wachsen über die Tiefgara- gendecke hinaus bis ins Freie und werden so Teil der Hofbegrünung. Geeignet sind hier schmalkronige, hochstämmige Bäume (zum Beispiel Säulenhainbuche/ Säuleneiche/ Säulenahorn oder ähnlich). Die Pflanzbereiche in der Tiefgarage sind als Aussparungen in der weißen Wanne auszubilden, die Brüstungshöhe in der Tiefgaragenebene muss sich am Grundwasserhöchststand orientieren. - 25 - Der nicht überbaute Teil der Decke der Tiefgarage und das Dach des flachen Ge- bäudes im Innenhof (Bau B) sind intensiv zu begrünen. Die Substratstärke hat hier im Bereich der Begrünung mindestens 40 Zentimeter über der Drain- und Filter- schicht zu betragen. Auch auf dem Dach des Gebäudes Bau B sind Bäume vorzusehen. Diese werden in Pflanzringen gepflanzt, die auf das für die intensive Begrünung aufgebrachte Substrat aufgesetzten sind. Die Pflanzringe müssen mindestens einen Durchmes- ser von 3 Meter aufweisen. Innerhalb der Pflanzringe muss das Substrat mindes- tens eine Gesamtstärke von 90 Zentimeter über der Drain- und Filterschicht auf- weisen und Verbindung zum umliegenden Substrat außerhalb der Pflanzringe haben. Geeignet sind hier klein- bis mittelkronige Bäume (zum Beispiel Weiß- dorn/ Zierapfel oder ähnlich). Die Dächer der weiteren Gebäude sind extensiv zu begrünen (Aufbauhöhe Sub- strat mindestens 12 Zentimeter über der Drain- und Filterschicht), auch die Über- dachung des zweigeschossigen Garagengebäudes im Südosten des Plangebietes ist mit einer extensiven Begrünung zu versehen. Diese erhält außerdem umlau- fend eine begrünte Fassade aus verschiedenen Bambussorten. Eine Ausbreitung der Bambusanpflanzung in angrenzende Flächen ist durch geeignete Maßnah- men (zum Beispiel Pflanztröge oder Rhizomensperren) zu verhindern. Die Dächer der vier Hochbauten sowie des zweigeschossigen Garagengebäudes sind als Retentionsdächer auszubilden. Der Abflußbeiwert des Gesamtdachauf- baus muss hierbei kleiner 0,1 betragen. Entlang der privaten Erschließungsstraße und im Bereich der ebenerdigen Stell- plätze sind ebenfalls wie in der Planzeichnung dargestellt Bäume zu pflanzen, die- se werden schmal- bis mittelkronig sein (zum Beispiel Gleditschie Shademaster oder ähnlich). Die Einfahrt von der Amalienbadstraße ist durch zwei Bäume torähnlich gefasst, die bestehenden Bäume in diesem Bereich sind zu erhalten. Darüber hinaus weist das Gelände keine zu erhaltenden Bäume auf. Dem Bauantrag ist ein mit dem Gartenbauamt abgestimmter Grüngestaltungs- plan beizufügen. 8. Geh-, Fahr- und Leitungsrechte Flächen (A), die mit Geh- und Fahrrecht zugunsten der Stadt Karlsruhe sowie der jeweiligen Ver- und Entsorger zu sichern sind. Die im zeichnerischen Teil entsprechend festgesetzten Flächen sind mit einem Geh- und Fahrrecht zu Gunsten der Stadt Karlsruhe sowie der jeweiligen Ver- und - 26 - Entsorger zu belasten. Die Flächen für Geh- und Fahrrechte sind von jeglicher baulichen Nutzung und von der Nutzung als Lagerfläche frei zu halten. Fläche (B), die mit Geh- und Fahrrecht zugunsten des jeweiligen Eigentümers der Grundstücke Flurstücksnummer 49428/24 und 49428/25 zu sichern sind. Die im zeichnerischen Teil entsprechend festgesetzte Fläche ist mit einem Geh- und Fahrrecht zugunsten des jeweiligen Eigentümers der Grundstücke Flur- stücksnummer 49428/24 und 49428/25 zu belasten. Die Flächen für Geh- und Fahrrechte sind von jeglicher baulichen Nutzung und von der Nutzung als Lager- fläche frei zu halten. Flächen (C), die mit einem Leitungsrecht zugunsten der jeweiligen Leitungs- träger zu sichern sind. Die im zeichnerischen Teil entsprechend festgesetzten Flächen sind mit einem Leitungsrecht zu Gunsten der jeweiligen Leitungsträger zu belasten. Die Flächen für Leitungsrechte sind von jeglicher baulichen Nutzung und von der Nutzung als Lagerfläche frei zu halten. Bei der Anpflanzung von Bäumen ist ein Abstand von 3,50 Meter von der Leitungsachse einzuhalten. Baumpflanzungen sind nur in Absprache mit den Leitungsträgern möglich, wenn die Abstände gemäß dem „Merkblatt für Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen“ beachtet werden. Außerdem muss eine gegebenenfalls erforderliche Befahrbarkeit der Leitungen gewährleistet sein. II. Örtliche Bauvorschriften 1. Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen 1.1 Dächer Die Dachneigungen und Kubaturen sind im zeichnerischen Teil und im Planan- hang festgelegt. Die Gebäude Bau A und Bau C dürfen jeweils bis zu zwei Innen- höfe erhalten, das Gebäude Bau B bis zu vier. Im obersten Geschoss des Gebäu- des Bau D ist die Ausbildung eines Dachausschnittes zulässig. Terrassen auf den unteren Dachbereichen der Gebäude A und C wie im Vorhaben- und Erschlie- ßungsplan (VEP) dargestellt sowie Terrassen auf den Dachbereichen des Baus B sind zulässig. 2. Werbeanlagen und Automaten Werbeanlagen sind am Gebäude, bis zur maximal festgesetzten Wandhöhe, nicht in der Vorgartenzone und nur unter Einhaltung folgender Größen zulässig: - Einzelbuchstaben bis maximal 1 m Höhe und Breite, - sonstige Werbeanlagen (Schilder, Firmenzeichen, Werbetafeln und derglei- chen) bis zu einer Fläche von 2 Quadratmeter. - 27 - Ausnahmsweise sind sonstige Werbeanlagen (Schilder, Firmenzeichen, Werbeta- feln und dergleichen) bis zu einer Fläche von 4 Quadratmeter zulässig, wenn sich die Werbeanlage in die Fassadengliederung einfügt und sich dieser unterordnet sowie die maßgeblichen, gestaltenden Bauteile, weder durch ihre Größe, noch durch ihre Farbe oder Beleuchtung überdeckt oder in ihrer Wirkung beeinträch- tigt. Unzulässig sind Werbeanlagen mit wechselndem oder bewegtem Licht, sowie La- serwerbung, Skybeamer oder Ähnliches. An den Eingangsbereichen des Gewerbegebietes sowie im Bereich der Stellplätze entlang des Kreuzungsbereiches Amalienbadstraße/Rommelstraße sind auch Sammelhinweisschilder oder Einzelwerbeanlagen zulässig. Diese müssen ent- sprechend dem im Handbuch Stadtmobiliar der Stadt Karlsruhe, in der jeweils gültigen Fassung, vorgegebenen Muster gestaltet sein. 3. Unbebaute Flächen, Einfriedigungen 3.1 Unbebaute Flächen Nicht überbaute Grundstücksflächen sind, soweit sie nicht für Zuwege, Zufahrten und Nebenanlagen in Anspruch genommen werden, vollflächig zu begrünen, das heißt entweder vollflächig einzusäen und/oder vollflächig zu bepflanzen und ent- sprechend zu unterhalten. Das Anlegen von Schotterflächen und Ähnlichem ist unzulässig. Die Benutzung als Arbeits-, Abstell- oder Lagerflächen ist nicht zuläs- sig. 3.2 Feuerwehrwege, Grundstückszufahrten Die Feuerwehrumfahrt ist über die private Erschließungsstraße zu organisieren. Die Ein- beziehungsweise Ausfahrten sind in der Amalienbadstraße und in der Rommelstraße anzuordnen. 4. Außenantennen Pro Gebäude ist nur eine Gemeinschaftsantennenanlage oder Satellitenantenne zulässig. 5. Niederspannungsfreileitungen Niederspannungsfreileitungen sind unzulässig. 6. Niederschlagswasser Die notwendige Befestigung von nicht überbauten Flächen der Baugrundstücke ist so weit möglich wasserdurchlässig auszuführen. - 28 - III. Sonstige Festsetzungen (Planungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Regelungen) Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 741 „Amalienbadstraße 41“, in Kraft getreten am 7. Dezember 2001, wird in den Teilbereichen aufgehoben, die durch diesen Bebauungsplan neu geregelt werden. Die Anlage (Vorhaben- und Erschließungsplan) ist bindender Bestandteil dieses Vorhabenbezogenen Bebauungsplans. 32,50 75,50 64,70 86,30 12,15 6,00 6,00 6,00 6,00 ~7,50 5,50 6,00 5,15 52,92 6,00 5,50 9,00 23,50 1,25 6,00 6,00 30,70 42,13 32,50 75,50 64,70 86,30 12,15 27,61 5,90 67,10 73,00 6,00 5,50 WH 29,20m =145,68 ü.NHN WH 4,60m = +121,08 ü.NHN GE a GRZ 0,8 -- FD WH 22,10m =138,58 ü.NHN WH 22,70m =139,18 ü.NHN WH 15,60m =132,08 ü.NHN WH 19,20m =135,68 ü.NHN WH 8,80m =125,28 ü.NHN GST/Garage A B C D PH WH 5,20m =121,68 ü.NHN 49428 / 25 42 , 30 WH 29,20m =145,68 ü.NHN WH 4,60m = +121,08 ü.NHN GE a GRZ 0,8 -- FD Amalienbadstraße Rommelstraße WH 22,10m =138,58 ü.NHN WH 22,70m =139,18 ü.NHN WH 15,60m =132,08 ü.NHN WH 19,20m =135,68 ü.NHN WH 8,80m =125,28 ü.NHN GST/Garage A B C D PH WH 5,20m =121,68 ü.NHN 49428 / 8 bestehende mittl. Geländehöhe +/-0,00 bestehnde mittl. Geländehöhe +/-0,00 49428 / 8 6,00 21 , 15 5 31,85 25,00 78,00 29,12 27,00 56,12 19,7016,0064,8218,8020,50 14,0611,3214,0611,2814,10 5,90 50,22 TG-Kante = WH 1,10m TG-Kante = WH 1,10m Ein - & Ausfahrt TG Ein- & Ausfahrt PH Durchfahrtshöhe = mind. 15,00m Durchfahrtshöhe = mind. 9,00m TG-Kante = WH 1,10m Zu - & Ausfahrt Gelände Zu- & Ausfahrt Gelände 49428 / 25 Zu- & Ausfahrt Bestand Durchfahrtshöhe/ Lichte Höhe = mind. 2,90m Auskragung Auskragung Auskragung + 0,45 116,93 ü.NHN + 1,10 117,58 ü.NHN 116,48 ü.NHN + 1,10 117,58 ü.NHN + 1,45 117,93 ü.NHN TG - Kante Auskragung Auskragung 3-geschossige Schema- schnitt Schema- schnitt Bezugspunkt = bestehende mittl. Geländehöhe +/-0,00 116,48 ü.NHN bestehende mittl. Geländehöhe +/-0,00 116,48 ü.NHN 49428 / 19 49428 / 16 45384 45382 / 1 45382 / 2 45385 45386 45387 45389 45390 45391 45392 45393 45394 45395 45405 / 1 45412 45411 45410 45408 45551 45558 45564 49428 / 24 45600 45334 21 , 15 TG-Kante = WH 1,10m Ein - & Ausfahrt TG Ein- & Ausfahrt PH Durchfahrtshöhe = mind. 15,00m Durchfahrtshöhe = mind. 9,00m Zu - & Ausfahrt Gelände Zu- & Ausfahrt Gelände Zu- & Ausfahrt Bestand Durchfahrtshöhe/ Lichte Höhe = mind. 2,90m Auskragung Auskragung Auskragung + 1,10 117,58 ü.NHN 116,48 ü.NHN + 1,45 117,93 ü.NHN TG - Kante TG-Kante 3-geschossige Auskragung Auskragung Schema- schnitt Schema- schnitt bestehnde mittl. Geländehöhe +/-0,00 116,48 ü.NHN bestehnde mittl. Geländehöhe +/-0,00 116,48 ü.NHN +1,10 +29,20 Bestand Bestand -2,90 +1,10 +22,70 ±0,00 116,48 ü.NHN +22,00 +1,10 +5,20 +8,80 +19,20 ±0,00 116,48 ü.NHN +19,20 Bau CBau DBau BBau A =132,08 ü.NHN Wandhöhe als Höchstmaß , bezogen auf Normalhöhennull WH 21,60m Wandhöhe als Höchstmaß , bezogen auf die mittlere Geländehöhe GRZ 0,8 Grundflächenzahl, als Höchstmaß a abweichende Bauweise GE Gewerbegebiet FD Flachdach Zeichenerklärung B Bauteil Vorhabenbezogener Bebauungsplan Amalienbadstraße 41, 1. Änderung Planzeichnung, Maßstab 1:1000 Fassung vom : 10. November 2016 Karlsruhe, den 28. Juni 2016 Vorhabenträger: RaumFabrik Vermietungsgesellschaft mbH & Co.KG An der Raumfabrik 33c 76227 Karlsruhe Planverfasser: Architekturbüro Ruser + Partner mbB Karlstraße 45a 76133 Karlsruhe Baulinie Baugrenze Grenze des räumlichen Geltungsbereiches Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen sowie Stellplätze, Fahrradstellplätze, Garagen, Carports, TG zu erhaltende Bäume Baumpflanzungen entfallende Bäume FLÄCHEN (A) Geh- und Fahrrecht zugunsten der Stadt Karlsruhe sowie der jeweiligen Ver- und Entsorger FLÄCHEN (C) Leitungsrecht zugunsten der jeweiligen Leitungsträger FLÄCHEN (B) Geh- und Fahrrecht zugunsten der jeweiligen Anlieger ENTWURF Schema-Schnitt Sträucher, Gewächse, Bepflanzung entlang Parkhausfassade Seite - 29 - 2. Örtliche Bauvorschriften 1. Planungsrechtliche Festsetzungen nach BauGB 3. Sonstige Planzeichen Öffentlicher Fuß - und Radweg (Hinweis) - 31 - Übersicht Anlage Anlage Vorhaben- und Erschließungsplan

  • Anlage 4 VEP Amalienbadstraße 41
    Extrahierter Text

    Anlage 1 Vorhaben- und Erschließungsplan zur 1. Änderung VbB Amalienbadstraße 41 Anlage 1.01 Übersichtsplan/Stadtplan M 1:10.000 Anlage 1.02 Bestands- und Abbruchplan M 1:1.000 Anlage 1.03 Grünplan M 1:1.000; 1:100 Anlage 1.04 Gesamtübersicht Tiefgarage M 1:1.000 Anlage 1.05 Gesamtübersicht Erdgeschoss M 1:1.000 Anlage 1.06 Gesamtübersicht Dachaufsicht M 1:1.000 Anlage 1.07 Grundrisse EG, 1.OG & 2.OG – BAU A M 1:500 Anlage 1.08 Grundrisse 3.OG bis 5.OG – BAU A M1:500 Anlage 1.09 Grundrisse 6.OG, 7.OG & Dachaufsicht – BAU A M 1:500 Anlage 1.10 Schnitte – BAU A M 1:500 Anlage 1.11 Ansichten – BAU A M 1:500 Anlage 1.12 Grundriss EG – BAU B M 1:500 Anlage 1.13 Grundriss OG – BAU B M 1:500 Anlage 1.14 Dachaufsicht – BAU B M 1:500 Anlage 1.15 Schnitte – BAU B M 1:500 Anlage 1.16 Schnitte – BAU B M 1:500 Anlage 1.17 Ansichten Nord & Süd – BAU B M 1:500 Anlage 1.18 Ansichten West & Ost – BAU B M 1:500 Anlage 1.19 Grundrisse EG, 1.OG & 2.OG – BAU C M 1:500 Anlage 1.20 Grundrisse 3.OG bis 5.OG – BAU C M 1:500 Anlage 1.21 Schnitte – BAU C M 1:500 Anlage 1.22 Ansichten BAU C M 1:500 Anlage 1.23 Grundrisse EG, 1.OG & 2.OG – BAU D M 1:500 Anlage 1.24 Grundrisse 3.OG, 4.OG & Dachaufsicht – BAU D M 1:500 Anlage 1.25 Schnitte – BAU D M 1:500 Anlage 1.26 Ansichten – BAU D M 1:500 Anlage 1.27 Grundriss TG – PH WÄLDCHEN M 1:500 Anlage 1.28 Grundriss EG – PH WÄLDCHEN M 1:500 Anlage 1.29 Schnitte – PH WÄLDCHEN M 1:500 Anlage 1.30 Ansichten – PH WÄLDCHEN M 1:500 Anlage 1.31 PKW – Stellplatznachweis Anlage 1.32 Fahrrad – Stellplatznachweis Karlsruhe den 28. Juni 2016 Fassung vom 10. November 2016 Plan-Nr./Anlage FirmenstempelMaßstabBezeichnungProjektProj.-Nr. 256.10 Übersichtsplan/Stadtplan 1. Änderung Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 741 "Amalienbadstraße 41" Karlsruhe Durlach Anlage 1.01 Vorhabenträger Datum architekturbüro ruser + partner mbb 1:1 Karlsruhe, den Fassung vom : RaumFabrik Vermietungsgesellschaft mbH & Co.KG An der RaumFabrik 33c 76227 Karlsruhe Webstadtplan Karlsruhe https://geodaten.karlsruhe.de/stadtplan/ 1 von 1 07.06.2016 10:28 ENTWURF 1:10000 28. Juni 2016 10. November 2016 Plan - Nr ./ Anlage Firmenstempel Maßstab Bezeichnung Projekt Proj .- Nr . 256 . 10 Bestand - und Abbruchplan VEP 1 . Änderung Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr . 741 " Amalienbadstraße 41 " Karlsruhe Durlach Anlage 1 . 02 Vorhabenträger Datum architekturbüro ruser + partner mbb 1 : 1000 RaumFabrikVermietungsgesellschaft mbH & Co . KG An der RaumFabrik 33 c 76227 Karlsruhe Karlsruhe , den Fassung vom : Amalienbadstraße Rommelstraße 49428/25 49428/8 49428/25 49428/19 49428/16 45384 45382 /1 45385 45386 45387 45389 45390 45391 4539245393 45394 45395 45405/1 45412 45411 45410 45408 45551 45552/1 45552/2 45553 45555 45557 45556 45565 45573 45574 4557545576 45558 45564 49428/24 45600 45334 bestehende Bäume entfallende Bäume Grenze des räumlichen Geltungsbereich Entfallende Gebäudeteile / Stellplätze ( Abbruch ) ENTWURF Legende : 28 . Juni 2016 10 . November 2016 Plan - Nr ./ Anlage Firmenstempel Maßstab Bezeichnung Projekt Proj .- Nr . 256 . 10 Grünplan VEP 1 . Änderung Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr . 741 " Amalienbadstraße 41 " Karlsruhe Durlach Anlage 1 . 03 Vorhabenträger Datum architekturbüro ruser + partner mbb 1 : 1000 , 1 : 100 RaumFabrikVermietungsgesellschaft mbH & Co . KG An der RaumFabrik 33 c 76227 Karlsruhe Karlsruhe , den Fassung vom : +/-0,00 116,48 ü.NHN +/-0,00116,48 ü.NHN WH 8,80125,28 ü.NHN WH 5,20121,68 ü.NHN +1,10117,58 ü.NHN +/-0,00116,48 ü.NHN +0,45 116,93 ü.NHN +0,45 116,93 ü.NHN +1,10117,58 ü.NHN WH 4,60121,08 ü.NHN WH 22,70139,18 ü.NHN WH 15,60132,08 ü.NHN WH 19,20135,68 ü.NHN WH 29,20145,68 ü.NHN WH 22,10138,58 ü.NHN +1,10 117,58 ü.NHN +1,45117,93 ü.NHN A A A A BBBB B B B B BBB B B B B B B B B B B B CC C C C C D E E E E E E E E E E B E mind. 40 mind. 90 Substrat ( mind . 90 cm ) DrainschichtPE - Folie DämmungAbdichtungStahlbetondeckeDämmung Tiefgarage mind. 3,00 15~68 Absturzsicherung Abstellung Deckenrand z . B . mit Corten - Stahl Substrat ( mind . 40 cm ) DrainschichtPE - Folie DämmungAbdichtungStahlbetondeckeDämmung Tiefgarage ~4,70 ~2,35 ~2,35 mind. 40 mind. 90 Substrat ( mind . 40 cm ) Drainschicht / Retention ( ca . 10 cm ) PE - Folie DämmungAbdichtungStahlbetondecke Substrat ( mind . 90 cm ) Drainschicht / Retention ( ca . 10 cm ) PE - Folie DämmungAbdichtungStahlbetondecke ErdgeschossTiefgarage mind. 3,00 Legende : Befahrbare Fläche ( teilweise SLW ) Verbundpflaster / Asphalt Stellplätze / Nebenanlagen ( wo möglich versickerungsfähig ) Gehwege / Zugänge ( wo möglich als " wassergebundene Decke ") Nichtversiegelte Flächen / Grünflächen mit Erdanschluss Intensive ( Dach ) Begrünung ( mind . 40 cm Substratstärke ) Extensive Dachbegrünung ( mind . 10 cm Substratstärke ) Kiesstreifen auf Dächern Terrassenbelägezu erhaltende Bäume Baumpflanzungen , erdberührt mit Angabe zu Baum - Typ entfallende Bäume Baumpflanzungen , auf intensiver Begrünung / Pflanzringe mit Angabe zu Baum - Typ großkroniger Baum z . B . Linde / Kastanie / o . ä . A A mittel -/ schmalkroniger Baum z . B . Gleditschie Shademaster o . ä . B schmalkroniger , hochstämmiger Baum z . B . Säulenhainbuche / Säuleneiche / Säulenahorn / o . ä . C mittelkroniger Baum z . B . Kirsche / Feldahorn / o . ä . D klein - bis mittelkroniger Baum z . B . Weißdorn / Zierapfel / o . ä . E Bambus - Bepflanzung entlang Parkhausfassade Schemaschnitt Dachbegrünung auf Bau B = 1 : 100 Schemaschnitt Begrünung auf Tiefgarage = 1 : 100 Schemaschnitt Begrünung + Belüftung durch / über Tiefgarage = 1 : 100 Baumtypen Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ENTWURF E 28 . Juni 2016 10 . November 2016 Plan - Nr ./ Anlage Firmenstempel Maßstab Bezeichnung Projekt Proj .- Nr . 256 . 10 GesamtübersichtTiefgarage VEP 1 . Änderung Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr . 741 " Amalienbadstraße 41 " Karlsruhe Durlach Anlage 1 . 04 Vorhabenträger Datum architekturbüro ruser + partner mbb 1 : 1000 RaumFabrikVermietungsgesellschaft mbH & Co . KG An der RaumFabrik 33 c 76227 Karlsruhe Karlsruhe , den Fassung vom : 48,60 66 , 51 5 23,50 9,00 104,00 78,00 16,20 61,11 77,31 49428/25 49428/19 49428/8 16,70 31,30 16,70 39,30 104,00 B B A A PARKHAUS " WÄLDCHEN " BGF gesamt : 4.400 m ² Stellplätze TG 74 Stk . Stellplätze EG 70 Stk . Stellplätze gesamt 144 Stk . TIEFGARAGE " INNENHOF B " BGF gesamt ( nur TG ): 7.580 m ² Stellplätze gesamt 251 Stk . ENTWURF 28 . Juni 2016 10 . November 2016 Plan - Nr ./ Anlage Firmenstempel Maßstab Bezeichnung Projekt Proj .- Nr . 256 . 10 GesamtübersichtErdgeschoss VEP 1 . Änderung Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr . 741 " Amalienbadstraße 41 " Karlsruhe Durlach Anlage 1 . 05 Vorhabenträger Datum architekturbüro ruser + partner mbb 1 : 1000 RaumFabrikVermietungsgesellschaft mbH & Co . KG An der RaumFabrik 33 c 76227 Karlsruhe Karlsruhe , den Fassung vom : +/-0,00 116,48 ü.NHN +/-0,00116,48 ü.NHN +1,10117,58 ü.NHN +/-0,00116,48 ü.NHN +1,10 117,58 ü.NHN Ein - & Ausfaht Parkhaus Zufahrt auf Gelände Zufahrt auf Gelände Zufahrt auf Gelände 49428/25 42 , 30 49428 /8 +1,10117,58 ü.NHN +1,45 117,93 ü.NHN +1,10 117,58 ü.NHN +0,45 116,93 ü.NHN +0,45 116,93 ü.NHN B B A A Ein - & Ausfahrt Tiefgarage 49428/25 16 Fahrr . 16 Fahrr . 10 Fahrr . 26 Fahrräder 49428/19 49428 /16 45384 45382 /1 45385 45386 45387 45389 45390 45391 45392 45393 45394 45395 45405 / 1 45412 45411 45410 45408 45551 45552/1 45552/2 45553 45555 45557 45556 45565 45573 45574 45575 45576 45558 45564 49428 /24 45600 45334 33 Fahrr . 21 , 15 BAU D BGF ( ohne TG ): 3.510 m ² Geschossigkeit : V Höhe : 19,20 m BAU C BGF ( ohne TG ): 6.850 m ² Geschossigkeit : IV - VI Höhe : 15,60/22,70 m TIEFGARAGE " INNENHOF B " BGF gesamt ( nur TG ): 7.580 m ² Stellplätze gesamt 251 Stk . BAU A BGF : 8.030 m ² Geschossigkeit : VI - VIII Höhe : 22,10/29,20 m BAU B BGF ( ohne TG ): 5.520 m ² Geschossigkeit : I - II Höhe : 5,20/8,80 m ENTWURF PARKHAUS " WÄLDCHEN " BGF gesamt : 4.400 m ² Stellplätze TG 74 Stk . Stellplätze EG 70 Stk . Stellplätze gesamt 144 Stk . 28 . Juni 2016 10 . November 2016 Plan - Nr ./ Anlage Firmenstempel Maßstab Bezeichnung Projekt Proj .- Nr . 256 . 10 GesamtübersichtDachaufsicht VEP 1 . Änderung Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr . 741 " Amalienbadstraße 41 " Karlsruhe Durlach Anlage 1 . 06 Vorhabenträger Datum architekturbüro ruser + partner mbb 1 : 1000 RaumFabrikVermietungsgesellschaft mbH & Co . KG An der RaumFabrik 33 c 76227 Karlsruhe Karlsruhe , den Fassung vom : +/-0,00 116,48 ü.NHN +/-0,00116,48 ü.NHN WH 8,80125,28 ü.NHN WH 5,20121,68 ü.NHN +1,10117,58 ü.NHN +/-0,00116,48 ü.NHN +0,45 116,93 ü.NHN +0,45 116,93 ü.NHN B B A A +1,10117,58 ü.NHN WH 4,60121,08 ü.NHN WH 22,70139,18 ü.NHN WH 15,60132,08 ü.NHN WH 19,20135,68 ü.NHN WH 29,20145,68 ü.NHN WH 22,10138,58 ü.NHN +1,10 117,58 ü.NHN +1,45117,93 ü.NHN BAU D BGF ( ohne TG ): 3.510 m ² Geschossigkeit : V Höhe : 19,20 m BAU C BGF ( ohne TG ): 6.850 m ² Geschossigkeit : IV - VI Höhe : 15,60/22,70 m TIEFGARAGE " INNENHOF B " BGF gesamt ( nur TG ): 7.580 m ² Stellplätze gesamt 251 Stk . BAU A BGF : 8.030 m ² Geschossigkeit : VI - VIII Höhe : 22,10/29,20 m BAU B BGF ( ohne TG ): 5.520 m ² Geschossigkeit : I - II Höhe : 5,20/8,80 m ENTWURF PARKHAUS " WÄLDCHEN " BGF gesamt : 4.400 m ² Stellplätze TG 74 Stk . Stellplätze EG 70 Stk . Stellplätze gesamt 144 Stk . 28 . Juni 2016 10 . November 2016 Plan-Nr./Anlage FirmenstempelMaßstabBezeichnungProjektProj.-Nr. 256.10 Grundrisse EG , 1.OG & 2.OG - BAU A 1. Änderung Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 741 "Amalienbadstraße 41" Karlsruhe Durlach Anlage 1.07 Vorhabenträger Datum architekturbüro ruser + partner mbb 1:500 Karlsruhe, den Fassung vom : RaumFabrik Vermietungsgesellschaft mbH & Co.KG An der RaumFabrik 33c 76227 Karlsruhe 19,70 50,22 5,90 Gesamtmaß Gesamtmaß A1 A1 A 2 A 2 A 3 A 3 19,70 50,225,90 Gesamtmaß A1 A1 A 2 A 2 A 3 A 3 Gesamtmaß 50,22 5,90 19,70 Gesamtmaß Gesamtmaß A 1 A1 A 2 A 2 A 3 A 3 Erdgeschoss 2. Obergeschoss 1. Obergeschoss ENTWURF LichthofLichthof LichthofLichthof Lichthof Erdanschluss Lichthof Erdanschluss 28. Juni 2016 10. November 2016 Plan-Nr./Anlage FirmenstempelMaßstabBezeichnungProjektProj.-Nr. 256.10 Grundrisse 3.- 5.OG - BAU A 1. Änderung Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 741 "Amalienbadstraße 41" Karlsruhe Durlach Anlage 1.08 Vorhabenträger Datum architekturbüro ruser + partner mbb 1:500 Karlsruhe, den Fassung vom : RaumFabrik Vermietungsgesellschaft mbH & Co.KG An der RaumFabrik 33c 76227 Karlsruhe 19,70 50,22 5,90 Gesamtmaß Gesamtmaß A1 A1 A 2 A 2 A 3 A 3 19,70 56,12 Gesamtmaß Gesamtmaß A1 A1 A 2 A 2 A 3 A 3 19,70 50,22 5,90 Gesamtmaß Gesamtmaß A 1 A1 A 2 A 2 A 3 A 3 3. Obergeschoss 5. Obergeschoss 4. Obergeschoss ENTWURF LichthofLichthof LichthofLichthof LichthofLichthof 28. Juni 2016 10. November 2016 Plan-Nr./Anlage FirmenstempelMaßstabBezeichnungProjektProj.-Nr. 256.10 Grundrisse 6.OG, 7.OG & Dachaufsicht - BAU A 1. Änderung Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 741 "Amalienbadstraße 41" Karlsruhe Durlach Anlage 1.09 Vorhabenträger Datum architekturbüro ruser + partner mbb 1:500 Karlsruhe, den Fassung vom : RaumFabrik Vermietungsgesellschaft mbH & Co.KG An der RaumFabrik 33c 76227 Karlsruhe 19,70 29,12 27,00 56,12 Außenmaß Gesamtmaß Gesamtmaß A1 A1 A 2 A 2 A 3 A 3 +22,10 =138,58ü.NHN 19,70 27,0029,12 56,12 Außenmaß Gesamtmaß Gesamtmaß A1 A1 A 2 A 2 A 3 A 3 +29,20 =145,68ü.NHN 19,70 27,0029,12 56,12 Außenmaß Gesamtmaß Gesamtmaß A 1 A1 A 2 A 2 A 3 A 3 6. Obergeschoss Dachaufsicht 7. Obergeschoss ENTWURF 28. Juni 2016 10. November 2016 Plan-Nr./Anlage FirmenstempelMaßstabBezeichnungProjektProj.-Nr. 256.10 Schnitte - BAU A 1. Änderung Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 741 "Amalienbadstraße 41" Karlsruhe Durlach Anlage 1.10 Vorhabenträger Datum architekturbüro ruser + partner mbb 1:500 Karlsruhe, den Fassung vom : RaumFabrik Vermietungsgesellschaft mbH & Co.KG An der RaumFabrik 33c 76227 Karlsruhe 16,60 11,50 28,10 0,815,905,405,405,405,405,405,405,405,405,400,81 +19,20 +22,00 56,12 ±0,00 +22,10 Gesamtmaß Gesamtmaß Außenmaß Achsmaß FFB EG +0,45 FFB 1.OG +4,01 FFB 2.OG +7,57 FFB 3.OG +11,13 FFB 4.OG +14,69 FFB 5.OG +18,25 FFB 6.OG +21,81 FFB 7.OG +25,37 OK Attika +29,20 A BCDEFGH IJK FFB EG +0,45 FFB 1.OG +4,01 FFB 2.OG +7,57 FFB 3.OG +11,13 FFB 4.OG +14,69 FFB 5.OG +18,25 FFB 6.OG +21,81 FFB 7.OG +25,37 OK Attika +29,20 0,815,30 5 7,475,30 5 0,81 19,70 Gesamtmaß Achsmaß 1 234 FFB EG +0,45 FFB 1.OG +4,01 FFB 2.OG +7,57 FFB 3.OG +11,13 FFB 4.OG +14,69 FFB 5.OG +18,25 OK Attika +22,10 FFB 7.OG +25,37 OK Attika +29,20 19,70 0,815,30 5 7,475,30 5 0,81 Gesamtmaß Achsmaß 4321 Schnitt A1-A1 Schnitt A2-A2Schnitt A3-A3 ENTWURF 28. Juni 2016 10. November 2016 Plan-Nr./Anlage FirmenstempelMaßstabBezeichnungProjektProj.-Nr. 256.10 Ansichten - BAU A 1. Änderung Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 741 "Amalienbadstraße 41" Karlsruhe Durlach Anlage 1.11 Vorhabenträger Datum architekturbüro ruser + partner mbb 1:500 Karlsruhe, den Fassung vom : RaumFabrik Vermietungsgesellschaft mbH & Co.KG An der RaumFabrik 33c 76227 Karlsruhe +1,10 +29,20 +0,45 +22,10 ±0,00 22,10 +19,20+22,00 +1,10 29,20 +0,45 +19,20+22,00 ±0,00 22,10 +1,10 +29,20 Ansicht Süd - Ost Ansicht Süd - West Ansicht Nord - West Ansicht Nord - Ost ENTWURF 28. Juni 2016 10. November 2016 Plan-Nr./Anlage FirmenstempelMaßstabBezeichnungProjektProj.-Nr. 256.10 Grundriss EG - BAU B 1. Änderung Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 741 "Amalienbadstraße 41" Karlsruhe Durlach Anlage 1.12 Vorhabenträger Datum architekturbüro ruser + partner mbb 1:500 Karlsruhe, den Fassung vom : RaumFabrik Vermietungsgesellschaft mbH & Co.KG An der RaumFabrik 33c 76227 Karlsruhe 25,84 5 13,19 5 25,77 5 64,82 5 52,56 12 , 12 5 74,13 12,15 +0,45 +1,10 +1,10 +1,10 +1,10 +1,10 +1,10 +0,00 AußenmaßAußenmaß Außenmaß Gesamtmaß Außenmaß 116 , 93 ü . NHN 117,58 ü.NN 117,58 ü.NHN 117,58 ü.NHN 117,58 ü.NHN 117,58 ü.NHN 117,58 ü.NHN 116 , 48 ü . NHN 4 4 1 3 3 22 14,0611,32 5 14,0611,32 5 14,06 ENTWURF Lichthof Lichthof Lichthof Lichthof 28. Juni 2016 10. November 2016 Plan-Nr./Anlage FirmenstempelMaßstabBezeichnungProjektProj.-Nr. 256.10 Grundriss OG - BAU B 1. Änderung Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 741 "Amalienbadstraße 41" Karlsruhe Durlach Anlage 1.13 Vorhabenträger Datum architekturbüro ruser + partner mbb 1:500 Karlsruhe, den Fassung vom : RaumFabrik Vermietungsgesellschaft mbH & Co.KG An der RaumFabrik 33c 76227 Karlsruhe 29,19 5 6,4329,19 5 64,82 5 36,65 21 , 03 5 7,00 7,00 39 , 83 5 39,45 86 , 28 5 64 , 68 5 +5,20 +5,20 AußenmaßAußenmaß Außenmaß Gesamtmaß Außenmaß GesamtmaßGesamtmaß 121,68 ü.NHN 121,68 ü.NHN 4 4 1 3 3 22 14,0611,32 5 14,0611,32 5 14,06 ENTWURF 28. Juni 2016 10. November 2016 Plan-Nr./Anlage FirmenstempelMaßstabBezeichnungProjektProj.-Nr. 256.10 Dachaufsicht - BAU B 1. Änderung Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 741 "Amalienbadstraße 41" Karlsruhe Durlach Anlage 1.14 Vorhabenträger Datum architekturbüro ruser + partner mbb 1:500 Karlsruhe, den Fassung vom : RaumFabrik Vermietungsgesellschaft mbH & Co.KG An der RaumFabrik 33c 76227 Karlsruhe 30,15 6,50 21 , 03 5 7,00 64 , 68 5 64,82 + 8,80 = 125,28 ü.NHN + 5,20 = 121,68 ü.NHN + 1,10 = 117,58 ü.NHN AußenmaßAußenmaß Gesamtmaß Außenmaß GesamtmaßGesamtmaß 4 4 1 3 3 22 32,95 6,50 39 , 83 5 7,00 86 , 28 5 14,0611,32 5 14,0611,32 5 14,06 ENTWURF 28. Juni 2016 10. November 2016 Plan-Nr./Anlage FirmenstempelMaßstabBezeichnungProjektProj.-Nr. 256.10 Schnitte - BAU B 1. Änderung Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 741 "Amalienbadstraße 41" Karlsruhe Durlach Anlage 1.15 Vorhabenträger Datum architekturbüro ruser + partner mbb 1:500 Karlsruhe, den Fassung vom : RaumFabrik Vermietungsgesellschaft mbH & Co.KG An der RaumFabrik 33c 76227 Karlsruhe ±0,00 22,10 +1,10 3,94 64,68 3 , 26 5 +1,10 FFB EG =117,58ü.NHN 4,66 FFB OG AchsenGesamt 4,75 1 , 32 5 5,40 5,40 5,40 5,40 5,40 5,40 5,40 5,40 6,41 5,40 5,40 5,40 OK Traufe +8,80 125,28 ü.NHN A B 1 B C D E F G H I J K L M N O P Q R 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 64,82 14,06 11 , 32 5 18,28 7,10 14,06 Außenmaß Gesamtmaß Schnitt B 1 - B 1 Schnitt B 2 - B 2 ENTWURF OK Attika + 8 , 80 OK Attika + 5 , 20 OK FFB EG + 1 , 10 28. Juni 2016 10. November 2016 Plan-Nr./Anlage FirmenstempelMaßstabBezeichnungProjektProj.-Nr. 256.10 Schnitte - BAU B 1. Änderung Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 741 "Amalienbadstraße 41" Karlsruhe Durlach Anlage 1.16 Vorhabenträger Datum architekturbüro ruser + partner mbb 1:500 Karlsruhe, den Fassung vom : RaumFabrik Vermietungsgesellschaft mbH & Co.KG An der RaumFabrik 33c 76227 Karlsruhe ±0,00 22,10 +1,10 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 Schnitt B 3 - B 3 Schnitt B 4 - B 4 ENTWURF A B 1 B C D E F G H I J K L M N O P Q R 28. Juni 2016 10. November 2016 OK Attika + 8 , 80 OK Attika + 5 , 20 ± 0 , 00 OK Traufe + 8 , 80 OK FFB + 4 , 70 OK FFB EG + 1 , 10 Plan-Nr./Anlage FirmenstempelMaßstabBezeichnungProjektProj.-Nr. 256.10 Ansichten Nord & Süd - BAU B 1. Änderung Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 741 "Amalienbadstraße 41" Karlsruhe Durlach Anlage 1.17 Vorhabenträger Datum architekturbüro ruser + partner mbb 1:500 Karlsruhe, den Fassung vom : RaumFabrik Vermietungsgesellschaft mbH & Co.KG An der RaumFabrik 33c 76227 Karlsruhe ±0,00 22,10 +1,10 Ansicht Süd Ansicht Nord ENTWURF + 29 , 20 + 8 , 80 + 1 , 10 + 22 , 10 + 19 , 20 + 15 , 60 + 22 , 70 + 8 , 80 + 0 , 45 ± 0 , 00 + 5 , 20 + 1 , 10 +1,10 FFB EG =117,58ü.NHN 4,66 FFB OG AchsenGesamt OK Traufe +8,80 125,28 ü.NHN 28. Juni 2016 + 19 , 20 + 5 , 20 10. November 2016 Plan-Nr./Anlage FirmenstempelMaßstabBezeichnungProjektProj.-Nr. 256.10 Ansicht West & Ost - BAU B 1. Änderung Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 741 "Amalienbadstraße 41" Karlsruhe Durlach Anlage 1.18 Vorhabenträger Datum architekturbüro ruser + partner mbb 1:500 Karlsruhe, den Fassung vom : RaumFabrik Vermietungsgesellschaft mbH & Co.KG An der RaumFabrik 33c 76227 Karlsruhe Ansicht West Ansicht Ost ENTWURF + 22 , 70 + 15 , 60 + 8 , 80 + 5 , 20 + 1 , 10 + 8 , 80 + 5 , 20 ± 0 , 00 + 29 , 20 + 22 , 10 + 29 , 20 + 22 , 70 + 8 , 80 + 1 , 10 28. Juni 2016 10. November 2016 Plan-Nr./Anlage FirmenstempelMaßstabBezeichnungProjektProj.-Nr. 256.10 Grundrisse EG , 1.OG & 2.OG - BAU C 1. Änderung Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 741 "Amalienbadstraße 41" Karlsruhe Durlach Anlage 1.19 Vorhabenträger Datum architekturbüro ruser + partner mbb 1:500 Karlsruhe, den Fassung vom : RaumFabrik Vermietungsgesellschaft mbH & Co.KG An der RaumFabrik 33c 76227 Karlsruhe 20,46 5,9067,10 Gesamtmaß Gesamtmaß Lichthof Lichthof C 1 C 1 C 2 C 2 C 3 C 3 5,9067,10 20,46 Gesamtmaß Gesamtmaß Lichthof Lichthof C1 C1 C 2 C 2 C 3 C 3 20,46 Bar Lichthof Lichthof Gastro Eingang 1 Bar Gesamtmaß Gesamtmaß Eingang 2 Terrasse 5,90 67,10 C1 C1 C 2 C 2 C 3 C 3 Grundriss 2.Obergeschoss Grundriss 1.Obergeschoss Grundriss Erdgeschoss ENTWURF 28. Juni 2016 10. November 2016 Plan-Nr./Anlage FirmenstempelMaßstabBezeichnungProjektProj.-Nr. 256.10 Grundrisse 3.OG - 5.OG - BAU C 1. Änderung Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 741 "Amalienbadstraße 41" Karlsruhe Durlach Anlage 1.20 Vorhabenträger Datum architekturbüro ruser + partner mbb 1:500 Karlsruhe, den Fassung vom : RaumFabrik Vermietungsgesellschaft mbH & Co.KG An der RaumFabrik 33c 76227 Karlsruhe 20,46 42,3030,70 73,00 +15,60 =132,08 ü.NHN Gesamtmaß Gesamtmaß Außenmaß C 1 C 1 C 2 C 2 C 3 C 3 Lichthof Lichthof 20,46 30,7042,30 73,00 +15,60 =132,08 ü.NHN Gesamtmaß Gesamtmaß Außenmaß C1 C1 C 2 C 2 C 3 C 3 Lichthof Lichthof 20,46 73,00 Gesamtmaß Gesamtmaß C1 C1 C 2 C 2 C 3 C 3 LichthofLichthofLichthof Grundriss 5. Obergeschoss Grundriss 4.Obergeschoss Grundriss 3.Obergeschoss ENTWURF 28. Juni 2016 10. November 2016 Plan-Nr./Anlage FirmenstempelMaßstabBezeichnungProjektProj.-Nr. 256.10 Schnitte - BAU C 1. Änderung Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 741 "Amalienbadstraße 41" Karlsruhe Durlach Anlage 1.21 Vorhabenträger Datum architekturbüro ruser + partner mbb 1:500 Karlsruhe, den Fassung vom : RaumFabrik Vermietungsgesellschaft mbH & Co.KG An der RaumFabrik 33c 76227 Karlsruhe 21,60 73,00 47 5 5,40 5,40 5,40 6,41 5,40 5,40 5,40 5,40 5,40 5,40 5,40 5,40 5,90 81 FFB EG +1,10 FFB 1.OG +4,66 FFB 2.OG +8,22 FFB 3.OG +11,78 FFB 4.OG +15,34 FFB 5.OG +18,90 OK Attika +22,70 OK Attika +15,60 Gesamtmaß Gesamtmaß Achsmaß K J I H G F E D C B A L M N 20 21 22 23 24 Schnitt C 1 - C 1 Schnitt C 2 - C 2 ENTWURF OK Attika + 22 , 70 FFB EG + 1 , 10 ± 0 , 00 FFB 5 . OG + 18 , 95 FFB 4 . OG + 15 , 44 FFB 3 . OG + 11 , 93 FFB 2 . OG + 8 , 42 FFB 1 . OG + 4 , 91 28. Juni 2016 10. November 2016 Plan-Nr./Anlage FirmenstempelMaßstabBezeichnungProjektProj.-Nr. 256.10 Ansichten - BAU C 1. Änderung Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 741 "Amalienbadstraße 41" Karlsruhe Durlach Anlage 1.22 Vorhabenträger Datum architekturbüro ruser + partner mbb 1:500 Karlsruhe, den Fassung vom : RaumFabrik Vermietungsgesellschaft mbH & Co.KG An der RaumFabrik 33c 76227 Karlsruhe Ansicht Süd - Ost Ansicht Süd - West Ansicht Nord - West Ansicht Nord - Ost ENTWURF + 1 , 45 + 22 , 70 + 1 , 10 + 22 , 70 + 15 , 60 + 22 , 70 + 1 , 10 + 1 , 45 + 15 , 60 + 22 , 70 ± 0 , 00 28. Juni 2016 10. November 2016 Plan-Nr./Anlage FirmenstempelMaßstabBezeichnungProjektProj.-Nr. 256.10 Grundrisse EG , 1.OG & 2.OG - BAU D 1. Änderung Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 741 "Amalienbadstraße 41" Karlsruhe Durlach Anlage 1.23 Vorhabenträger Datum architekturbüro ruser + partner mbb 1:500 Karlsruhe, den Fassung vom : RaumFabrik Vermietungsgesellschaft mbH & Co.KG An der RaumFabrik 33c 76227 Karlsruhe 5,4044,822,70 21,6028,622,70 14 , 08 5 7 , 92 5 6,16 Gesamtmaß AußenmaßGesamtmaß D1D1 D 2 D 2 Außenmaß 7 , 92 5 6,16 14 , 08 5 21,6028,622,70 5,4044,822,70 Außenmaß Gesamtmaß AußenmaßGesamtmaß D1D1 D 2 D 2 14 , 08 5 52,92 Gesamtmaß Gesamtmaß D1D1 D 2 D 2 Grundriss 2.Obergeschoss Grundriss 1.Obergeschoss Grundriss Erdgeschoss ENTWURF 28. Juni 2016 10. November 2016 Plan-Nr./Anlage FirmenstempelMaßstabBezeichnungProjektProj.-Nr. 256.10 Grundrisse 3.OG, 4.OG & Dachaufsicht - BAU D 1. Änderung Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 741 "Amalienbadstraße 41" Karlsruhe Durlach Anlage 1.24 Vorhabenträger Datum architekturbüro ruser + partner mbb 1:500 Karlsruhe, den Fassung vom : RaumFabrik Vermietungsgesellschaft mbH & Co.KG An der RaumFabrik 33c 76227 Karlsruhe 14 , 08 5 27,9415,269,72 52,92 Außenmaß Gesamtmaß Gesamtmaß D1D1 D 2 D 2 14 , 08 5 52,92 Gesamtmaß Gesamtmaß D1D1 D 2 D 2 +19,20 = 135,68 ü.NHN 14 , 08 5 52,92 Gesamtmaß Gesamtmaß D1D1 D 2 D 2 Dachaufsicht Grundriss 4.Obergeschoss Grundriss 3.Obergeschoss ENTWURF 28. Juni 2016 10. November 2016 Plan-Nr./Anlage FirmenstempelMaßstabBezeichnungProjektProj.-Nr. 256.10 Schnitte - BAU D 1. Änderung Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 741 "Amalienbadstraße 41" Karlsruhe Durlach Anlage 1.25 Vorhabenträger Datum architekturbüro ruser + partner mbb 1:500 Karlsruhe, den Fassung vom : RaumFabrik Vermietungsgesellschaft mbH & Co.KG An der RaumFabrik 33c 76227 Karlsruhe 3,51 5,40 5,40 5,40 5,40 5,40 5,40 5,40 5,40 5,40 81 +5,20 +22,10 52,92 GesamtmaßAchsmaß P Q R S T U V W X O FFB EG +1,10 FFB 1.OG +4,66 FFB 2.OG +8,22 FFB 3.OG +11,78 FFB 4.OG +15,34 OK Attika +19,20 ±0,00 =116,48 ü.NHN 14 , 08 5 +5,20+8,80 45 4,00 8,00 1 , 63 5 Gesamtmaß 16 15 14 17 Achsmaß FFB EG +1,10 FFB 1.OG +4,66 FFB 2.OG +8,22 FFB 3.OG +11,78 FFB 4.OG +15,34 OK Attika +19,20 ±0,00 =116,48 ü.NHN ENTWURF Schnitt D 1 - D 1 Schnitt D 2 - D 2 OK Attika + 8 , 80 OK Attika + 5 , 20 + 1 , 10 28. Juni 2016 10. November 2016 Plan-Nr./Anlage FirmenstempelMaßstabBezeichnungProjektProj.-Nr. 256.10 Ansichten - BAU D 1. Änderung Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 741 "Amalienbadstraße 41" Karlsruhe Durlach Anlage 1.26 Vorhabenträger Datum architekturbüro ruser + partner mbb 1:500 Karlsruhe, den Fassung vom : RaumFabrik Vermietungsgesellschaft mbH & Co.KG An der RaumFabrik 33c 76227 Karlsruhe Ansicht Nord - Ost Ansicht Süd - West Ansicht Nord - West Ansicht Süd - Ost ENTWURF + 19 , 20 + 1 , 10 + 19 , 20 + 1 , 10 ± 0 , 00 + 19 , 20 + 1 , 10 + 19 , 20 + 1 , 10 28. Juni 2016 ± 0 , 00 ± 0 , 00 10. November 2016 Plan-Nr./Anlage FirmenstempelMaßstabBezeichnungProjektProj.-Nr. 256.10 Grundriss TG - PH WÄLDCHEN 1. Änderung Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 741 "Amalienbadstraße 41" Karlsruhe Durlach Anlage 1.27 Vorhabenträger Datum architekturbüro ruser + partner mbb 1:500 Karlsruhe, den Fassung vom : RaumFabrik Vermietungsgesellschaft mbH & Co.KG An der RaumFabrik 33c 76227 Karlsruhe 78,00 32,50 23,509,00 25,00 31,85 21,15 Gesamtmaß Außenmaß Gesamtmaß Außenmaß PW1PW1 PW2PW2 PW 3 PW 3 ENTWURF 28. Juni 2016 10. November 2016 Plan-Nr./Anlage FirmenstempelMaßstabBezeichnungProjektProj.-Nr. 256.10 Grundriss EG - PH WÄLDCHEN 1. Änderung Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 741 "Amalienbadstraße 41" Karlsruhe Durlach Anlage 1.28 Vorhabenträger Datum architekturbüro ruser + partner mbb 1:500 Karlsruhe, den Fassung vom : RaumFabrik Vermietungsgesellschaft mbH & Co.KG An der RaumFabrik 33c 76227 Karlsruhe 78,00 25,00 31,85 21,15 32,50 23,50 9,00 PW1PW1 PW2PW2 Gesamtmaß Außenmaß Gesamtmaß Außenmaß PW 3 PW 3 ENTWURF 28. Juni 2016 10. November 2016 Plan-Nr./Anlage FirmenstempelMaßstabBezeichnungProjektProj.-Nr. 256.10 Schnitte - PH WÄLDCHEN 1. Änderung Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 741 "Amalienbadstraße 41" Karlsruhe Durlach Anlage 1.29 Vorhabenträger Datum architekturbüro ruser + partner mbb 1:500 Karlsruhe, den Fassung vom : RaumFabrik Vermietungsgesellschaft mbH & Co.KG An der RaumFabrik 33c 76227 Karlsruhe Gesamtmaß Achsmaß Gesamtmaß Außenmaß 32,50 9,00 3 , 62 5 3 , 62 5 12,25 4,00 6,49 236,26 Gesamtmaß Achsmaß Gesamtmaß Außenmaß Bestand Supermarkt 6,49 1,42 5 5,06 5 9,00 23,50 9,00 3 , 62 5 3 , 62 5 12,25 4,00 Gesamtmaß Gesamtmaß Achsmaß 6,49 78,00 6 , 52 5 2 , 87 5 5,00 5,30 5,30 5,30 5,30 5,30 5,30 5,30 5,30 5,30 5,00 4 , 37 5 6 , 52 5 Schnitt PW 1 - PW 1 Schnitt PW 2 - PW 2 Schnitt PW 3 - PW 3 ENTWURF OK Attika + 4 , 60 OK Straße + 1 , 10 OK Attika + 4 , 60 OK Straße + 1 , 45 28. Juni 2016 10. November 2016 Plan-Nr./Anlage FirmenstempelMaßstabBezeichnungProjektProj.-Nr. 256.10 Ansichten - PH WÄLDCHEN 1. Änderung Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 741 "Amalienbadstraße 41" Karlsruhe Durlach Anlage 1.30 Vorhabenträger Datum architekturbüro ruser + partner mbb 1:500 Karlsruhe, den Fassung vom : RaumFabrik Vermietungsgesellschaft mbH & Co.KG An der RaumFabrik 33c 76227 Karlsruhe Bestand Supermarkt 4,60 4,60 4,60 Ansicht Nord - West Ansicht Süd - Ost Ansicht Nord - Ost Ansicht Süd - West ENTWURF 28. Juni 2016 10. November 2016 Anlage 1.31, PKW-Stellplatznachweis 256.10 - 1.Änderung Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr.741 "Amalienbadstraße 41" Karlsruhe - Durlach A) Berücksichtigung ÖPNV (nach VwV Stellplätze, Anhang A) Erreichbarkeit: Haltestellen des ÖPNV, R = max. 300m (Killisfeldstraße) Punkte = 3 Dichte Verkehrsmittel Mehr als 3 Bus- oder Bahnlinien (Stadtbahnlinie 2, 8 und 1, Buslinien 24, 27) Punkte = 3 LeistungsfähigkeitTaktung max. 10 MinutenPunkte = 2 AttraktivitätStraßenbahn, StadtbahnPunkte = 2 Summe10 Die Standortqualität dieser baulichen Anlage wird hinsichtlich ihrer Einbindung in das ÖPNV-Netz mit insgesamt 10 Punkten bewertet. Die in Punkt B) ermittelten Stellplätze können dadurch auf 40% gemindert/reduziert werden. B) Aufstellung der benötigten PKW-Stellplätze anrechenbare Summe BauteilVerkehrsquelleErmittlung Stellplätze Fläche/Anzahl PKW-Stellpl. BAU A 1 PKW-Stpl. je 40m2 Büronutzfläche, davon 40%2.807,4328 BAU B 1 PKW-Stpl. je 40m2 Büronutzfläche, davon 40% 334,354 1 PKW-Stpl. je 12m2 Gastraum, davon 40% 615,3422 1 PKW-Stpl. je 70m2 Nutzfläche, davon 40% 1.027,306 1 PKW-Stpl. je 120m2 Nutzfläche, davon 40% 97,52 1 1 PKW-Stpl. je 100m2 Nutzfläche, davon 40% 755,86 3 BAU C entspr. 1 PKW-Stpl. je 40m2 Büronutzfläche, davon 40% 2.946,5630 entspr. 1 PKW-Stpl. je 12m2 Gastraum, davon 40% 497,1617 BAU Dentspr. 1 PKW-Stpl. je 40m2 Büronutzfläche, davon 40% 1.555,5416 Gesamtsumme benötigter PKW-Stellplätze für Neubauten A, B, C, D127 C) Aufstellung der geplanten PKW-Stellplätze Parkhaus Wäldchen144 Tiefgarage Areal B251 oberirdische Stellplätze (maximal - laut Plananlage können Stellplätze auch Nebenanlagen wie z.B. Müllstandort etc. sein)188 Summe geplanter PKW-Stellplätze innerhalb des Geltungsbereiches 583 davon abzuziehen ist die Anzahl der aktuell vorhandenen Bestandsparkplätze294 Karlsruhe, den 28. Juni 2016 Fassung vom: 10. November 2016 Gaststätten (nach VwV Stellplätze, Anhang 1, Tab.B, 6.1) Büro- und Verwaltungsräume (nach VwV Stellplätze, Anhang 1, Tab.B, 2.1) Büro- und Verwaltungsräume (nach VwV Stellplätze, Anhang 1, Tab.B, 2.1) Büro- und Verwaltungsräume (nach VwV Stellplätze, Anhang 1, Tab.B, 2.1) Gaststätten (nach VwV Stellplätze, Anhang 1, Tab.B, 6.1) Handwerksbetriebe (nach VwV Stellplätze, Anhang 1, Tab B, 9.1) Lagerräume, Lagerplätze (nach VwV Stellplätze, Anhang 1, Tab.B, 9.2) Büro- und Verwaltungsräume (nach VwV Stellplätze, Anhang 1, Tab.B, 2.1) Ausstellungs- und Verkaufsplätze (nach VwV Stellplätze, Anhang 1, Tab.B, 9.3) 256.10_1611109_StellplatzbilanzArchitekturbüro Ruser+Partner, Dipl.-Ing., Freie Architekten, BDA, DWBKarlstraße 45a, 76133 Karlsruhe, fon 0721-352560, mail@ruserundpartner.de Anlage 1.32 - Fahrrad-Stellplatznachweis 256.10 - 1.Änderung Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr.741 "Amalienbadstraße 41" Karlsruhe - Durlach A) Aufstellung der benötigten Fahrradstellplätze anrechenbare Summe BauteilVerkehrsquelleErmittlung Stellplätze Fläche/Anzahl Fahrradstellpl. BAU A 1 Fahrrad-Stpl. je 100m2 Büronutzfläche, 2.807,4328 BAU B 1 Fahrrad-Stpl. je 100m2 Büronutzfläche, 334,35 4 1 Fahrrad-Stpl. je 12m2 Gastraum, 615,3452 1 Fahrrad-Stpl. je 225m2 Nutzfläche, 1027,35 1 Fahrrad-Stpl. je 225m2 Nutzfläche, 97,521 1 Fahrrad-Stpl. je 225m2 Nutzfläche, 755,864 BAU C 1 Fahrrad-Stpl. je 100m2 Büronutzfläche, 2946,56 30 1 Fahrrad-Stpl. je 12m2 Gastraum, 497,1641 BAU D 1 Fahrrad-Stpl. je 100m2 Büronutzfläche, 1555,54 16 Gesamtsumme benötigter Fahrradstellplätze für Neubauten A, B, C, D181 B) Aufstellung der geplanten Fahrradstellplätze bei Bau A, in südwestlicher Ecke des Geltungsbereiches33 bei Bau B, Zugang im überdachten Außenbereich52 in Bau C, Fahrradkeller im Tg (über Aufzug zu Erreichen)104 bei Bau D, bei beiden überdachten Vorbereichen16 Summe geplanter Fahrradstellplätze innerhalb des Geltungsbereiches 205 Karlsruhe, den 28. Juni 2016 Fassung vom: 10. November 2016 Gaststätten (nach VwV Stellplätze, Anhang 2, 6) Büro- und Verwaltungsräume (nach VwV Stellplätze, Anhang 2, 2.1) Ausstellungs- & Verkaufsplätze (nach VwV Stellplätze, Anhang 2, 11) Büro- und Verwaltungsräume (nach VwV Stellplätze, Anhang 2, 2.1) Büro- und Verwaltungsräume (nach VwV Stellplätze, Anhang 2, 2.1) Gaststätten (nach VwV Stellplätze, Anhang 2, 6) Handwerksbetriebe (nach VwV Stellplätze, Anhang 2, 11) Lagerräume, Lagerplätze (nach VwV Stellplätze, Anhang 2, 11) Büro- und Verwaltungsräume (nach VwV Stellplätze, Anhang 2, 2.1) 256.10_1611109_StellplatzbilanzArchitekturbüro Ruser+Partner, Dipl.-Ing., Freie Architekten, BDA, DWBKarlstraße 45a, 76133 Karlsruhe, fon 0721-352560, mail@ruserundpartner.de

  • BPlan Amalienbadstr.41
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: 2017/0026 Verantwortlich: Dez.6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Amalienbadstraße 41, 1. Änderung“, Karlsruhe- Durlach Einleitungs- und Auslegungsbeschluss Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 07.02.2017 6 x genehmigt Beschlussantrag Beschluss zur Einleitung und Fortsetzung des Bebauungsplanverfahrens mit öffentlicher Ausle- gung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 12 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB (Beschluss mit vollständigem Wortlaut siehe S. 6). Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) x nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen Wählen Sie ein Element aus. Kontierungsobjekt: Wählen Sie ein Element aus. Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant x nein ja Handlungsfeld: Wählen Sie ein Element aus. Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein x ja durchgeführt am 01.02.2017 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Vorbemerkung Das Plangebiet liegt am südwestlichen Ortsrand der Durlacher Altstadt. Im Plangebiet gilt bisher der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 741 „Amalienbadstraße 41“ vom 7. Dezember 2001. Die RaumFabrik Vermietungsgesellschaft mbH & Co. KG als Vorhabenträger beab- sichtigt die Anpassung des Planungsrechts an die geänderten Verhältnisse und hat die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens beantragt. Zu diesem Zweck soll der Bebauungsplan Nr. 741 im Bereich des zukünftigen Plangebietes der 1. Änderung aufgehoben und ersetzt werden. Die bisherige Planung sah die Ergänzung der vorhandenen Bestandsbebauung in ähnlicher Höhe und die Schließung des durch den Bestand vorgegebenen Blockrandes vor. Die Neuplanung sieht hingegen die Erhal- tung der Öffnung des Hofes in Richtung Grünzone/Turmberg vor, um das Areal aufzu- werten und das Mikroklima günstig zu beeinflussen. Das Plangebiet soll durch ein priva- tes Wege- und Straßensystem erschlossen werden. Der Vorhabenträger hat die Einleitung des Verfahrens beantragt. Die Planungen wurden im Planungsausschuss und im Gestaltungsbeirat vorberaten und dem Gemeinderat zur Realisierung empfohlen. Im Rahmen des noch geltenden Baurechts lassen sich die mit der Neuplanung verfolg- ten Ziele nicht verwirklichen, deshalb ist die Durchführung des vorhabenbezogenen Be- bauungsplanverfahrens auch städtebaulich geboten. Bei dem Bebauungsplan wird es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handeln, der eine Größe der be- baubaren Grundstücksfläche von weniger als 20.000 m² festsetzt, er soll deshalb im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden, eine Umweltprüfung ist nicht erforder- lich. Im Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als gewerbliche Baufläche dargestellt, die Planung wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Der räumliche Geltungsbereich der Planung hat einen Umfang von ca. 2,3 ha. Das Plan- gebiet im Stadtteil Karlsruhe-Durlach wird begrenzt durch die Amalienbadstraße im Nordwesten, die Rommelstraße im Südwesten, durch Gartenland im Nordosten und einen Einkaufsmarkt und weiteres Gartenland im Südosten. Der Geltungsbereich um- fasst das Flurstück 49428/19 und eine Teilfläche des Flurstücks 49428/8. Maßgebend für die Abgrenzung des Plangebietes ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplans, auf den insoweit verwiesen wird. Das Plangebiet liegt in der sogenannten „Kinzig-Murg-Rinne“, die durch feuchtes Schwemmland mit nassen Bruchwäldern, Sumpfgebieten und ein reichhaltiges Amphi- bienvorkommen geprägt ist. Das Plangebiet ist bereits teilweise versiegelt, die Böden wurden vor der Überbauung auf das Umgebungsniveau aufgeschüttet. Eine artenschutzrechtliche Untersuchung erfolgte nicht, da diese aufgrund der Einschät- zung des Amtes für Umwelt- und Arbeitsschutz nicht erforderlich ist. Die vorhandene Blockrandbebauung entlang der Rommelstraße und der Amalienbad- straße sowie der im nordöstlichen Bereich des Areals befindlichen Gebäudeteile werden Ergänzende Erläuterungen Seite 3 bereits vom Vorhabenträger genutzt und zu Dienstleistungszwecken vermietet. Die un- bebauten Flächen des Plangebietes sollen als Stellplatzflächen bzw. Grünanlagen ge- nutzt werden. Die Erschließung des Gebietes erfolgt über die Rommelstraße und die Amalienbadstraße, alle erforderlichen Ver- und Entsorgungsanschlüsse sind vorhanden. Das Plangebiet befindet sich im Eigentum des Vorhabenträgers. Ein grundsätzliches Anliegen der Planung ist die verträgliche Festsetzung gewerblicher Nutzungen, um Konflikte und Einschränkungen möglichst zu vermeiden und die ver- kehrliche Situation im Hinblick auf die Umgebungsnutzung zu regeln. Das Planungs- konzept beinhaltet die Weiterführung der vorhandenen Bestandsbebauung unter An- bindung des Innenhofes in Richtung Grünzone/Turmberg. Die nicht bebauten Bereiche sollen als Grün- und Erholungszone angelegt werden. Als zulässige Art der baulichen Nutzung wird ein Gewerbegebiet festgesetzt, das vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben dienen soll. Für die Einzelhandelsnut- zung erfolgen gesonderte Festsetzungen, um eine negative Beeinträchtigung des B- Zentrums Durlach zu vermeiden. Deshalb sollen Einzelhandelsbetriebe mit der Nahver- sorgung dienenden und damit zentrenrelevanten Warengruppen ausgeschlossen wer- den. Nicht zentrenrelevante Sortimente sind bis zur Grenze der Großflächigkeit zulässig. Dabei sind branchentypische Randsortimente mit Zentrenrelevanz auf maximal 10 % der Verkaufsfläche zuzulassen. Außerdem sind Kleinstverkaufsflächen in Gestalt von Kiosken oder Bäckereien in einer Größenordnung von bis zu 50 m² möglich. Tankstellennutzungen, die im Gewerbege- biet zulässig wären, werden ausgeschlossen; Anlagen für sportliche Zwecke sind aus- nahmsweise zulässig, wenn sie untergeordnet bleiben und vorranging den im Gebiet ansässigen Betrieben dienen. Vergnügungsstätten werden ausgeschlossen. Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die Grundflächenzahl (GRZ) und die Be- grenzung der Wandhöhe festgeschrieben. Die GRZ wird mit 0,8 festgesetzt, die Ge- schossflächenzahl (GFZ) soll 1,15 betragen. Das Plangebiet ist gut an das ÖPNV-Netz angebunden. In unmittelbarer Nähe befinden sich eine Bushaltestelle und zwei Straßenbahnhaltestellen, auch der Bahnhof Durlach ist fußläufig erreichbar. Der motorisierte Individualverkehr wird über die Amalienbadstraße und die Rommel- straße an- und abfahren, das Plangebiet soll über drei Privatzufahrten erschlossen wer- den. Soweit die Inanspruchnahme von Privatgrundstücken erforderlich ist, wird diese Erschließung durch Geh- und Fahrrechte gesichert. Infolge der Planänderung ist nicht mehr einem höheren Verkehrsaufkommen als bei der bisher geltenden Planrechtslage zu rechnen. Die erforderlichen oberirdischen Stellplatzflächen können im Bereich der Zufahrten von der Rommel- und der Amalienbadstraße nachgewiesen werden. Außerdem wird ein Tiefgararge errichtet. Wegen der Einzelheiten ist auf die zeichnerischen Darstellungen Ergänzende Erläuterungen Seite 4 im Vorhaben- und Erschließungsplan zu verweisen. Die erforderlichen Fahrradstellplätze können ebenfalls nachgewiesen werden. Die Erschließung des Plangebietes erfolgt durch eine private Erschließung, der fußläufi- ge Hauptzugang wird über die Amalienbadstraße erfolgen, im Innenhof ist ein Fuß- wegenetz auf der intensiven Dachbegrünung des Gebäudes B und der Tiefgarage sowie den erdgebundenen Grasflächen geplant. Entlang der östlichen Grenze des Geltungsbe- reichs wird ein öffentlicher Rad- und Fußweg angelegt, der den Festplatz mit der Rom- melstraße verbindet. Umweltbelange Das Plangebiet wurde zwischen 1888 und 1908 teilweise mit Bauschutt, Gießereiabfäl- len und Schlacken in einer Dimension von etwa 2 m aufgefüllt. Dieser Bereich weist Veränderungen auf, die geringfügige Belastungen des Grundwassers auslösen. Hand- lungsbedarf im Hinblick auf eine Sanierung besteht allerdings nicht, im Zuge künftiger Baumaßnahmen sind allerdings Untersuchungen des Aushubs zur abfallrechtlichen Ein- stufung der Materialien erforderlich. In der Lärmkartierung 2014 liegen sämtliche Beurteilungspegel im Plangebiet unterhalb der Grenzwerte der TA-Lärm. Gesonderte Lärmschutzmaßnahmen sind im zukünftigen Gewerbegebiet deshalb nicht erforderlich. Auch das zu erwartende zusätzliche Ver- kehrsaufkommen ändert an dieser Situation nichts. Eine etwaige Erhöhung des Ver- kehrsaufkommens wird sich unterhalb der Wahrnehmbarkeitsschwelle auswirken. Gesonderte Maßnahmen für den Artenschutz sind nicht erforderlich, um das Risiko ei- nes Vogelschlages zu minimieren werden folgende Maßnahmen durchgeführt: - Raffstores an allen Fenster-/Glasfassaden (außer Innenhöfe der Gebäude Bau A und Bau C), - Beklebung der unteren 70 cm der Fassade jeden Geschosses mit Folie, - Verwendung von Glas mit einer Außenreflexion von unter 15 %. Es ist davon auszugehen, dass durch die Verwirklichung der Planung unter Beachtung obiger Maßnahmen kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko für Vögel eintritt. Die Grünfläche im Innenhof besitzt schon heute ein hohes Kaltluftliefervermögen. Die Planung löst jedoch keine negative lokalklimatische Wirkung aus. Die parkähnliche Ge- staltung und Bepflanzung der Innenhofbereiche wird für eine angemessene Abschat- tung sorgen, so dass das Kaltluftliefervermögen nicht beeinträchtig wird. Infolge der intensiven Durchgrünung der begehbaren Dachflächen ist davon auszugehen, dass die Aufenthaltsqualität der Flächen tagsüber gesteigert wird. Negative Auswirkungen auf den Klimaschutz sind nicht zu erwarten. Die Gestaltung und Positionierung der Gebäude wird unter Berücksichtigung klimaschutztechnischer Aspekte erfolgen, die Wärmversorgung aller Gebäude auf dem gesamten Gelände der Raumfabrik erfolgt mittels Fernwärme. Die energetische Qualität der Gebäude wird über den aktuellen EnEV 2016-Werten liegen. Der Jahresprimärenergiebedarf des Ge- Ergänzende Erläuterungen Seite 5 bäudes A liegt etwa 10 % unter dem maximal zulässigen Jahresprimärenergiebedarf. Die Planung erfolgt klimaschutztechnisch auf dem jeweiligen Stand der Technik. Der Vorhabenträger wird sich zur Durchführung des Vorhabens in einem Durchfüh- rungsvertrag verpflichten. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die im Entwurf anliegende Planskizze mit den zeichnerischen Festsetzungen, den Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP), die textli- chen Festsetzungen und die Begründung verwiesen. I. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und frühzeitige Öffentlichkeits- beteiligung Als bisherige Verfahrensschritte erfolgten eine frühzeitige Bürgerbeteiligung in Form einer Bürgerversammlung am 5. Juli 2016 sowie eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vom 14. Juli bis 17. August 2016. Im Rahmen der Trägerbeteiligung haben sich der Regionalverband Mittlerer Oberrhein, das Bundesamt für Infrastruktur, der Nachbarschaftsverband Karlsruhe, die Handwerks- kammer Karlsruhe, der Zentrale Juristische Dienst, der Landkreis Karlsruhe, die Ver- kehrsbetriebe Karlsruhe GmbH, die Deutsche Telekom Technik GmbH, die Industrie- und Handelskammer, das Polizeipräsidium Karlsruhe, die Stadtwerke Karlsruhe und das Regierungspräsidium Stuttgart (Denkmalschutz) geäußert. Durchgreifende Einwendungen gegen das Vorhaben wurden nicht erhoben. Teilweise konnten die Anregungen zur Kenntnis genommen und im Verfahren berücksichtigt werden. Das Stadtplanungsamt hat die abwägenden Antworten in der als Anlage 1 beigefügten Synopse zu den eingegangenen Stellungnahmen seitens der Träger öffent- licher Belange und als Anlage 2 aus der Öffentlichkeit niedergelegt. Auf die beigefüg- ten Synopsen wird insoweit verwiesen. II. Fortsetzung des Verfahrens Nach der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentli- cher Belange haben die das Verfahren vorbereitenden Maßnahmen einen Stand er- reicht, den der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Amalienbadstra- ße 41, 1. Änderung“, Karlsruhe-Durlach, vom 28. Juni 2016 in der Fassung vom 10. November 2016 wiedergibt. Der Verfahrensstand rechtfertigt die förmliche Einleitung des Verfahrens und die Ausle- gung des Bebauungsplanentwurfs. Dem Gemeinderat kann deshalb empfohlen werden, den nachstehenden Beschluss zu fassen. Ergänzende Erläuterungen Seite 6 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbe- zogenen Bebauungsplans (Vorhaben- und Erschließungsplan) „Amalienbadstraße 41, 1. Änderung“, Karlsruhe-Durlach. 2. Auf der Grundlage der dazu gemäß § 13 Abs. 2 und 3 BauGB bereits erfolgten Verfahrens- schritte ist das Verfahren mit der Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fortzusetzen. Der Auslegung ist grundsätzlich der Bebauungsplanentwurf vom 28. Juni 2016 in der Fas- sung vom 10. November 2016 zugrunde zu legen. Änderungen und Ergänzungen, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, kann das Bürgermeisteramt noch in den Bebau- ungsplanentwurf aufnehmen oder zu diesem Zweck ggf. die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs wiederholen

  • Protokoll TOP 6
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 35. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 7. Februar 2017, 15:30 Uhr Öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 7. Punkt 6 der Tagesordnung: Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Amalien- badstraße 41, 1. Änderung“, Karlsruhe-Durlach: Einleitungs- und Auslegungsbe- schluss Vorlage: 2017/0026 Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vor- habenbezogenen Bebauungsplans (Vorhaben- und Erschließungsplan) „Amalien- badstraße 41, 1. Änderung“, Karlsruhe-Durlach. 2. Auf der Grundlage der dazu gemäß § 13 Abs. 2 und 3 BauGB bereits erfolgten Ver- fahrensschritte ist das Verfahren mit der Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fortzusetzen. Der Auslegung ist grundsätzlich der Bebauungsplanentwurf vom 28. Juni 2016 in der Fassung vom 10. November 2016 zugrunde zu legen. Änderungen und Ergän- zungen, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, kann das Bürgermeister- amt noch in den Bebauungsplanentwurf aufnehmen oder zu diesem Zweck ggf. die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs wiederholen Abstimmungsergebnis: Bei 42 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 6 zur Behandlung auf: Wir verzichten jetzt auf die Vorstellung des Projektes und steigen gleich in die Abstim- mung ein. Ich um Ihr Votum. – Das ist eine mehrheitliche Zustimmung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: - 2 - Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 22. Februar 2017