Rahmenkonzeption und Richtlinie "Ganztagesschule für Grundschulkinder": Sicherstellung der Aufsichtspflicht
| Vorlage: | 2017/0023 |
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| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 16.01.2017 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Keine Angaben |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG CDU-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2017/0023 Rahmenkonzeption und Richtlinie „Ganztagesangebote für Grundschulkinder“: Sicherstel- lung der Aufsichtspflicht Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 17.01.2017 6 x Die CDU-Fraktion beantragt: Der Gemeinderat beauftragt die Stadtverwaltung, dass die Option geschaffen wird, dass an denjenigen Ganztagsgrundschulen, an denen das kostenpflichtige Zusatzmodel von 16 bis 17.30 Uhr verlässlich und funktionierend durch ehrenamtliche Kräfte abgedeckt wird, dies auch weiterhin durch diese erfolgen kann. Sachstand/Begründung: Selbstverständlich hat die Betreuung von Grundschulkinder zeitlich für die Eltern verlässlich zu sein, denn ansonsten ist Familie und Beruf nicht sinnvoll zu vereinbaren. Aus diesem Grund stimmt die CDU-Fraktion auch zu, dass an Schulen, an denen eine verlässliche Betreuung zwi- schen 16 und 17.30 Uhr nicht durch ehrenamtliche Mitarbeiter sichergestellt werden kann, diese durch hauptamtliche Mitarbeiter erfolgen muss. An denjenigen Schulen jedoch, an welchen bereits eine verlässliche und gewachsene Struktur der Betreuung durch ehrenamtliche Mitarbeiter besteht, sieht die CDU-Fraktion keinen Grund, diese sofort zu beenden. In der Möglichkeit der Grundschulkinderbetreuung durch ehrenamtliche Mitarbeiter sieht die CDU-Fraktion eine Stärkung des Ehrenamts. unterzeichnet von: Tilman Pfannkuch Detlef Hofmann Dr. Albert Käuflein Marianne Köpfler Bettina Meier-Augenstein Karin Wiedemann
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Änderungsantrag CDU-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2017/0023 Dez. 3 Rahmenkonzeption und Richtlinie "Ganztagsangebote für Grundschulkinder": Sicherstellung der Aufsichtspflicht Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 17.01.2017 6 x Kurzfassung Die Verwaltung wird entsprechend der Intention des Antrags dort hauptamtliche Kräfte einsetz- en, wo die Sicherstellung des Betriebs durch ehrenamtlich tätige Personen nicht gewährleistet ist. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) nein x ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) nicht bezifferbar Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: kann noch nicht beziffert werden ISEK-Karlsruhe-2020-relevant nein x ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Eine sofortige Beendigung des ehrenamtlichen Engagements an Ganztagsgrundschulen im Zeit- raum ab 16 Uhr ist durch die Verwaltung nicht vorgesehen. Ziel ist es, dass das Betreuungsmodul von 16 bis 17:30 Uhr weiterhin an allen Ganztagsgrund- schulen angeboten werden kann. An den Schulen, an denen dieses Modul nicht oder nur teil- weise mit ehrenamtlichen Kräften abgedeckt werden kann, werden hauptamtliche Erziehungs- kräfte eingesetzt. Aufgrund des Einsatzes von Ehrenamtlichen werden sich voraussichtlich die Gesamtkosten der Maßnahme reduzieren. Die genaue Summe ist noch nicht bezifferbar.