Aufhebung des Sperrvermerks für den Zuschuss an die Kinder-Stadtkirche Karlsruhe e. V.

Vorlage: 2017/0017
Art: Beschlussvorlage
Datum: 09.01.2017
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Schul- und Sportamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 07.02.2017

    TOP: 9

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Aufhebung Sperrvermerk Kinderstadtkirche
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2017/0017 Dez. 3 Aufhebung des Sperrvermerks für den Zuschuss an die Kinder-Stadtkirche Karlsruhe e. V. Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Schulbeirat 01.02.2017 3 x vorberaten Gemeinderat 07.02.2017 9 x genehmigt Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Schulbeirat die Aufhebung des Sperrver- merks. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) nein x ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 46.500 Euro 46.500 Euro Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: PSP-Element: 1.400.21.10.01.02.92 Kontenart: 445.90000 Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant x nein ja Handlungsfeld: Sozialer Zusammenhalt und Bildung Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit Der Gemeinderat hat im Rahmen der Haushaltsberatungen die Bezuschussung der flexiblen Nachmittagsbetreuung der Kinder-Stadtkirche e.V. in Höhe von 46.500 Euro für die Jahre 2017 und 2018 mit einem Sperrvermerk versehen. Voraussetzung für die Aufhebung ist, dass das Land die bisherige Bezuschussung, wie vom Regierungspräsidium Karlsruhe der Kinder- Stadtkirche e.V. mitgeteilt, tatsächlich einstellt. Mit der Verankerung der Ganztagsgrundschule im Schulgesetz zum Schuljahr 2014/15 wurde unter anderem festgelegt, dass ab dem Schuljahr 2015/16 keine neuen beziehungsweise zu- sätzlichen Betreuungsangebote kommunaler oder freier Träger mehr bezuschusst werden. Die- sem Gesetzesbeschluss ist eine Vereinbarung mit den kommunalen Landesverbänden vorange- gangen, die unter anderem die Rückführung der Betreuungszuschüsse beinhaltet. Dies betrifft auch die Angebote der flexiblen Nachmittagsbetreuung der Kinder-Stadtkirche e.V. Dieser Sachverhalt ist weiterhin gültig. Auch die Diskussionen im Rahmen des Landes- Ganztagsgipfels vom 24. November 2016, den Frau Kultusministerin Dr. Eisenmann einberufen hatte, ließen nicht erkennen, dass kurzfristig wieder andere Betreuungsangebote, neben der Ganztagsgrundschule, finanziell gefördert werden sollen. Daher ist die Bedingung für die Auf- hebung des Sperrvermerks erfüllt. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Schulbeirat die Aufhebung des Sperrver- merks.

  • Protokoll TOP 9
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 35. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 7. Februar 2017, 15:30 Uhr Öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 10. Punkt 9 der Tagesordnung: Aufhebung des Sperrvermerks für den Zuschuss an die Kinder-Stadtkirche Karlsruhe e. V. Vorlage: 2017/0017 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Schulbeirat die Aufhebung des Sperr- vermerks. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 9 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Schulbeirat: Wir kommen gleich zur Abstimmung. – Das ist einstimmig. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 22. Februar 2017