Bewirtschaftungsvertrag der Rathauskantine und Vertrag zur Gesundheitsförderung

Vorlage: 2016/0830
Art: Beschlussvorlage
Datum: 27.12.2016
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Hauptamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 14.03.2017

    TOP: 10

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Bewirtschaftungsvertrag Rathauskantine Beschlussvorlage
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: 2017/0830 Verantwortlich: Dez.1 Bewirtschaftungsvertrag der Rathauskantine und Vertrag zur Gesundheitsförderung Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 07.03.2017 6 X vorberaten Gemeinderat 14.03.2017 10 X genehmigt Beschlussantrag Der Gemeinderat stimmt der Vergabe der Dienstleistungskonzession für den Betrieb der Rat- hauskantine an die Beschäftigungszentrum Karlsruhe gGmbH zu und ermächtigt die Verwal- tung, den beigefügten Bewirtschaftungsvertrag für die Rathauskantine im Technischen Rathaus sowie den Vertrag zur Gesundheitsförderung mit der Beschäftigungszentrum Karlsruhe gGmbH abzuschließen. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) nein X ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 96.000 € 7.700 € 88.300 € 88.300 € Haushaltsmittel stehen teilweise zur Verfügung Kontierungsobjekt: PSP-Element: 1.100.11.21.06.90.01 ZGK Küche und Kantine Kontenart: diverse 42000000-44999999 Ergänzende Erläuterungen: 50.000 € müssen überplanmäßig auf dem Sachkonto 44112000 Aufwendungen für Gesundheitsvorsorge zur Verfügung gestellt werden ISEK-Karlsruhe-2020-relevant X nein ja Handlungsfeld: Wählen Sie ein Element aus. Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Rathauskantine wurde 2016 geschlossen. Nach dem Umbau und der Sanierung des Techni- schen Rathauses soll die Kantine wieder mit einem neuen Konzept in Betrieb genommen wer- den. Es ist geplant, die Kantine inklusiv und mit einem besonderen Augenmerk auf Nachhaltig- keit und eine gesundheitsbewusste Ausrichtung des Speiseangebots zu betreiben. Im Dezember 2015 wurde die Dienstleistungskonzession für den Betrieb der Rathauskantine der Stadt Karls- ruhe, Lammstraße 7, 76124 Karlsruhe, im Rahmen eines Inklusionsprojektes an einen Integrati- onsbetrieb ausgeschrieben. Hierzu hat sich das Beschäftigungszentrum Karlsruhe (BZKA) fristge- recht beworben. Das BZKA betreibt in Karlsruhe 3 CAP-Märkte und bewirtschaftet die Kantine im Landratsamt Karlsruhe (Cantina Catering). In den vergangenen Monaten wurden in der Projektgruppe „Neueröffnung Rathauskantine“ die Details der abzuschließenden Verträge erarbeitet. Nach Abschluss der Sanierung der Rathauskantine soll ab September 2017 das BZKA die Bewirt- schaftung der Rathauskantine übernehmen. Die Kantine wird als Inklusionsbetrieb mit voraus- sichtlich 13 Mitarbeitenden (davon 7 mit Behinderung) betrieben. Für diesen Kantinenbetrieb wird das BZKA für die Dauer von 5 Jahren von der Aktion Mensch bezuschusst. Die Verträge werden auf 5 Jahre mit einer Verlängerungsoption um weitere 5 Jahre abgeschlossen. Die betriebliche Gesundheitsförderung erfolgt durch die Bereitstellung eines gesunden Speise- angebotes und beträgt 8.000 € monatlich, somit 96.000 € jährlich. Das BZKA verpflichtet sich, mindestens 25% bio-zertifizierte Lebensmittel in der Kantine zu verarbeiten. Ferner wird grund- sätzlich auf industriell vorgefertigte Produkte sowie auf Konservierungsstoffe und Aromazusätze verzichtet. Gentechnisch verändert gekennzeichnete Lebensmittel werden nicht angeboten. Der Anteil an 25% bio-zertifizierten Lebensmitteln erhöht den Essenspreis um ca. 10%. Das entspricht ca. 0,45 € je Mittagessen. Bei kalkulierten 66.000 Speisen pro Jahr sind dies ca. 29.700 € Mehrkosten. Bei einem Verzicht auf diese 25% Bio könnte die Gesundheitsförderung auf ca. 66.300 € / Jahr (5.525 € / Monat) reduziert werden. Aus dem vorhandenen Budget der Kantine können ca. 46.000 € finanziert werden, die weiteren 50.000 € müssen ab 2018 überplanmäßig und danach im Haushalt für die Gesundheitsförde- rung zur Verfügung werden. Wird auf den Bio-Anteil verzichtet, müssen ca. 20.300 € überplanmäßig ab 2018 zur Verfügung gestellt werden. Darstellung der Kosten für die Gesundheitsförderung ab 2018: Kosten Stadt Karlsruhe mit BZKA als Caterer: 96.000 € Gesundheitsförderung (bei 25% Bio-Anteil) Pachtzahlung BZKA: 7.700 € (brutto) pro Jahr (netto 600 € pro Monat)  Finanzierung durch städtischen Haushalt ab 2018 in Höhe von 88.300 € Die Kosten für den früheren Kantinenbetrieb waren: 93.000 € Personalkosten für städtisches Personal 60.000 € Personalkostenersätze an den Caterer 153.000 € Summe Der neue Kantinenbetrieb ist im Kostenvergleich um 57.000 Euro pro Jahr rein monetär gesehen günstiger als der bisherige Betrieb. Weitere Vorteile sind das inklusive Kon- zept und die deutlich gestiegene Qualität durch die Gesundheitsförderung. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Um den gestiegenen Ansprüchen an eine gesunde Verpflegung der Mitarbeiterschaft gerecht zu werden, wurde das Speiseangebot im Zuge des Vertrages zur Gesundheitsförderung mit dem Betrieblichen Gesundheitsmanager der Stadtverwaltung Karlsruhe abgestimmt. Der Bewirtschaftungsvertrag und der Vertrag zur Gesundheitsförderung sind beigefügt. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat stimmt – nach Vorberatung im Hauptausschuss - der Vergabe der Dienstleis- tungskonzession für den Betrieb der Rathauskantine an die Beschäftigungszentrum Karlsruhe gGmbH zu und ermächtigt die Verwaltung, den beigefügten Bewirtschaftungsvertrag für die Rathauskantine im Technischen Rathaus sowie den Vertrag zur Gesundheitsförderung mit der Beschäftigungszentrum Karlsruhe gGmbH abzuschließen.

  • Anlage - Gesundheitsförderung_Vertragsentwurf
    Extrahierter Text

    1 Vertrag zur Gesundheitsförderung in der Mitarbeiterkantine im Technischen Rathaus zwischen Stadt Karlsruhe nachfolgend AG (Auftraggeber) genannt vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup und BzkA – Beschäftigungszentrum Karlsruhe gGmbH nachfolgend AN (Auftragnehmer) vertreten durch die Geschäftsführer Frank Oliver Schäfer und Achim Herr USt.-ID. Nr. DE206704943 wird dieser Vertrag zur Gesundheitsförderung in der Kantine abgeschlossen: I. Gegenstand des Vertrages Der AG überträgt dem AN die Durchführung der Gesundheitsförderung in Form der Bereitstellung von gesunden Speisenangeboten in der Kantine zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung (Handlungsfeld/Präventionsprinzipien Ernährung und Gesundheitsgerechte Ernährung im Arbeitsalltag gemäß §§20 Abs. 1 SGB, 20 a SGB V). Gemäß § 3 Nr. 34 EStG sind Leistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung zu einem Anteil steuer- und sozialversicherungsfrei. Der AN verpflichtet sich, die nach diesem Vertrag zu erbringende Leistung fachgerecht unter folgenden Aspekten auszuführen:  Angebot eines vielfältigen, qualitativ hochwertigen Speisenangebotes  Beim Wareneinsatz werden fair gehandelte und saisonale Produkte und regionale Lieferanten bevorzugt berücksichtigt  Verwendung von mindestens 25 % BIO zertifizierten Lebensmitteln (Warenvolumen)  Grundsätzlicher Verzicht auf industriell vorgefertigten Produkte sowie Konservierungsstoffe und Aromazusätze  Gentechnisch verändert gekennzeichnete Lebensmittel kommen nicht zum Einsatz  Orientierung des Verpflegungsangebots einschließlich Flüssigkeitsversorgung an den D-A-CH-Referenzwerten (DGE, ÖGE, SGE (2013) D-A-CH-Referenzwerte für Nährstoffzufuhr. Neustadt an der Weinstraße) und dem DGE-Qualitätsstandard für die Betriebsverpflegung sowie an Bedarf und Bedürfnissen der Beschäftigten. Die Vereinbarung dient zur Steigerung der Attraktivität des gesunden Essens in der Kantine bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt Karlsruhe. 2 II. Vertragsdauer und Kündigung Dieser Vertrag, der am 01.09.2017 beginnt, wird befristet auf 5 Jahre abgeschlossen und endet am 31.08.2022. Die Vertragsparteien haben das Recht, das Vertragsverhältnis zum Ende der festen Laufzeit einvernehmlich um weitere 5 Jahre zu gleichen Bedingungen zu verlängern. Die Option ist 9 Monate vor Ablauf der festen Vertragslaufzeit schriftlich zu fixieren. Das Recht der Vertragspartner, diesen Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt. Wichtige Gründe zur fristlosen Kündigung sind z.B. umzusetzende Beschlüsse politischer Gremien, Leistungsdefizite der BZKA und unüberbrückbare Differenzen. III. Gesundheitsförderungsvergütung Der Auftragnehmer erhält für die Umsetzung der gesundheitlichen Aspekte gemäß Ziffer I. eine monatliche Pauschale in Höhe von 7.476,64 € (netto) zzgl. gesetzliche MwSt (derzeit 523,36 €), somit 8.000€ (brutto). Die Vergütung ist jeweils zum 1. des Monats fällig. Die Vergütung wird nach Festlegung in der Kantinenkommission unter Berücksichtigung des Attraktivitätsniveaus (siehe V.) der Kantine angepasst. Die Anpassung erfolgt zum in der Kommission vereinbarten Termin. IV. Kantinenkommission Es wird eine Kantinenkommission eingerichtet, die sich nach der Eröffnung der Kantine regelmäßig trifft und sich über den Kantinenbetrieb austauscht, sowie das Attraktivitätsniveau definiert. Die Kantinenkommission setzt sich aus Teilnehmern von AG und AN zusammen. Es erfolgen regelmäßige Sitzungen mindestens einmal im Quartal, die Entscheidungen werden einvernehmlich getroffen. V. Erfüllung Das Attraktivitätsniveau wird festgelegt durch folgende gemeinsam vereinbarte Kennzahlen:  Umsatzrentabilität der Kantine und des Caterings für den AG  Fixkostendeckung durch die Betriebsbereiche  Attraktivitätssteigerungsgrad (Nutzerzahlen) Zur Ermittlung dieser Kennzahlen legt der AN die Quartalsauswertungen für den Betrieb der Kantine sowie für eventuelle Cateringleistungen dem AG offen. Auf dieser Grundlage ermittelt der AN nachvollziehbar die o.g. Kennzahlen für die Kantinenkommission. 3 VI. Sonstige Vereinbarungen Der AN verpflichtet sich, sämtliche Unterlagen und Informationen, die ihm im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Vertrages schriftlich oder mündlich zugänglich gemacht werden, streng geheim zu halten und ohne schriftliche Zustimmung des AG weder ganz noch teilweise an Dritte weiterzugeben. Der AN verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht allen seinen Erfüllungsgehilfen bei der Vertragsdurchführung aufzugeben. Diese Geheimhaltungspflicht dauert auch nach Beendigung dieses Vertrages an. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Änderungen / Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nichtig oder unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestandsteile davon nicht berührt. Die Vertragsparteien werden dann eine der unwirksamen möglichst nahe kommenden Regelung vereinbaren. Die Parteien vereinbaren Karlsruhe als Gerichtsstand und Erfüllungsort ihrer gegenseitigen Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag. Im Übrigen gelten die Vorschriften des BGB. Dieser Vertrag wurde in 2 Exemplaren ausgefertigt. Karlsruhe, den Karlsruhe, den ____________________________ ____________________________ Beschäftigungszentrum Karlsruhe Stadt Karlsruhe Frank Schäfer Achim Herr Dr. Frank Mentrup

  • Anlage -Bewirtschaftsungsvertrag Rathaus Kantine
    Extrahierter Text

    1 Bewirtschaftungsvertrag zwischen Stadt Karlsruhe nachfolgend AG (Auftraggeber) genannt vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup und BzkA – Beschäftigungszentrum Karlsruhe gGmbH nachfolgend AN (Auftragnehmer) vertreten durch die Geschäftsführer Frank Oliver Schäfer und Achim Herr USt.-ID. Nr. DE206704943 2 Inhaltsverzeichnis: 1 Auftrag 2 Technische Voraussetzung 3 Abrechnung / Vergütung 4 Personal 5 Vertragsdauer 6 Versicherungen 7 Zugangsrecht 8 Sonstige Vereinbarung 9 Anlagenverzeichnis Anlage 1: Leistungsverzeichnis Anlage 2: Angebotsliste Anlage 3: Raumplan Anlage 4: Inventarliste / Übergabeprotokoll 3 1. Auftrag 1.1 Der AG beauftragt durch diesen Vertrag den AN mit der Bewirtschaftung der Mitarbeiterkantine im Objekt: Technisches Rathaus, Lammstraße 7, 76133 Karlsruhe der im Leistungsverzeichnis (gemäß Anlage 1) angegebenen Bereiche. 1.2 Der AG beauftragt darüber hinaus den AN mit der Reinigung der zugehörigen Gemeinschaftsflächen sowie den der Kantine zugeordneten Sanitärräumlichkeiten (gemäß Anlage 3). 1.3 Für die Durchführung dieses Vertrages gelten nacheinander: - die Bestimmungen dieses Vertrages einschließlich beigefügter Anlagen, insbesondere das Leistungsverzeichnis (gemäß Anlage 1), - die Angebotsliste (gemäß Anlage 2), soweit durch den Vertrag samt Anlagen nicht gedeckt, die entsprechenden Vorschriften des BGB, soweit zutreffend, - die Vorschriften des HGB; sonstige Rechtsvorschriften und behördliche Auflagen. 2. Technische Voraussetzung 2.1 Für den Betrieb der Kantine stellt der AG die Räume einschließlich der erforderlichen Sozialräume gemäß Anlage 3 (Raumplan) und das erforderliche Inventar gemäß Anlage 4 (Inventarliste) zu einem Pachtpreis von 600,00€ zzgl. MwSt. pro Monat zur Verfügung. Erhöht sich der von dem Statistischen Bundesamt veröffentlichte Verbraucherpreisindex für Deutschland auf der Basis 2010 = 100 gegenüber dem für den Monat des Vertragsbeginns veröffentlichten Index um mindestens 10%, so ändert sich automatisch der Pachtpreis im gleichen Verhältnis. Die Änderung des Pachtpreises wird ab dem auf die Änderung folgenden Monat wirksam. Bei jeder weiteren Indexerhöhung gegenüber der jeweils letzten Änderung des Pachtpreises ist diese Regelung entsprechend anwendbar. Die Parteien vereinbaren vor Aufnahme der Bewirtschaftung einen Übernahmetermin, an dem Beschaffenheit, Ausstattung und Anzahl des Inventars und der Räume gemäß Raumplan / Inventarliste gemeinsam in einem Übergabeprotokoll festgehalten werden. Das Übergabeprotokoll wird Anlage 4 zu diesem Vertrag. 2.2 Der AG ist dafür verantwortlich, dass die Beschaffenheit und Ausstattung der Räume sowie die Funktion und Beschaffenheit des Inventars die rechtlichen und technischen Voraussetzungen für die Bewirtschaftung der Kantine besitzen. Der AN meldet einen auftretenden Mangel an dem überlassenen Inventar unverzüglich dem AG. Der AG behebt auf seine Kosten ihm bekannte Mängel. Das Inventar des AN liegt in der Verantwortung des AN, der AN trägt hierfür die Instandsetzungskosten. 2.3 Die Wartungs- und Reparaturkosten für die überlassenen Räume und das vom AG überlassene Inventar und die Kosten für Ersatzbeschaffungen übernimmt der AG, es sei denn, für den Verlust oder den Schaden trifft den AN ein Verschulden. 4 Der AN ist verpflichtet, die überlassenen Räume / Inventar sorgsam und pfleglich zu behandeln. 2.4 Die zur Erfüllung des Vertrages erforderlichen baulichen oder sonstigen Investitionen übernimmt der AG unentgeltlich. Neben den Gegenständen gemäß der Inventarliste zur Verfügung gestellte Leistungen sind: Strom, Wasser, Abwasser, Zu- und Abluft, Abfallentsorgung. 3. Abrechnung / Vergütung 3.1 Die Abrechnung für Sonderveranstaltungen erfolgt entsprechend der Bestellung / Auftragsbestätigung. Die Vergütung erfolgt gegen prüfbaren Nachweis und Rechnungslegung mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen ab Datum Rechnungseingang. 3.2 Das Speisenangebot orientiert sich an der beigefügten Angebotsliste Anlage 2. Die berechneten Preise entsprechen der beigefügten Angebotsliste Anlage 2. Etwaige Preiserhöhungen sind unter Angabe der Gründe rechtzeitig vorher mit dem AG abzustimmen. 4. Personal Die Durchführung des Auftrages erfolgt mit eigenem Personal des AN. Zur Sicherstellung der Versorgung sieht der AN gemäß dem Angebot einen Personaleinsatz von zunächst 13 Personen, bestehend aus Köchen und Service- bzw. Hilfskräften vor. Das Personal entspricht fachlich den Anforderungen zur Durchführung dieses Auftrages. Der AN verpflichtet sich, seinen Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Entgelt in Höhe des gesetzlichen Mindestlohnes nach LTMG in der jeweils gültigen Fassung zu bezahlen und etwaige Verleihunternehmen ebenso zu verpflichten sowie die Einhaltung dieser Verpflichtung dem AG auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen. 5. Vertragsdauer 5.1 Dieser Vertrag, der am 01.09.2017 beginnt, wird befristet auf 5 Jahre abgeschlossen und endet am 31.08.2022. 5.2 Die Vertragsparteien haben das Recht, das Vertragsverhältnis zum Ende der festen Laufzeit (5.1) einvernehmlich um weitere 5 Jahre zu gleichen Bedingungen zu verlängern. Die Option ist 9 Monate vor Ablauf der festen Vertragslaufzeit schriftlich zu fixieren. 5.3 Das Recht der Vertragspartner, diesen Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt. Wichtige Gründe zur fristlosen Kündigung sind z.B. 5 umzusetzende Beschlüsse politischer Gremien, Leistungsdefizite der BZKA und unüberbrückbare Differenzen. 5.4 Die Kündigung hat in jedem Falle schriftlich, durch Einschreiben mit Rückschein, zu erfolgen. Für die Wirksamkeit der Kündigung ist der rechtzeitige Zugang beim Vertragspartner maßgeblich. 6. Versicherungen Der AN verpflichtet sich, alle notwendigen mit der Bewirtschaftung verbundenen Versicherungen, insbesondere eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung zu unterhalten. 7. Zugangsrecht 7.1 Um dem AN und seinem Personal freies Zugangsrecht zu den überlassenen Räumen zu ermöglichen, erhält der AN Transponder / Schlüssel für den Eingang des Gebäudes und die von ihm bewirtschafteten Räumlichkeiten. 7.2 Die vom AG beauftragten Personen (z.B. Hausmeister ...) haben jederzeit Zugang zu den überlassenen Räumen. Der AG ist berechtigt die Betriebsführung zu kontrollieren. 8. Haftung Für Schäden, die nachweislich der AN zu vertreten hat, haftet der AN. Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 9. Sonstige Vereinbarung 9.1 In der Küche werden lediglich Speisen für die Rathauskantine und für Cateringaufträge von Seiten der Stadt zubereitet. Die Zubereitung weiterer Speisen für die Lieferung nach Extern ist ausdrücklich gesondert schriftlich zu vereinbaren. 9.2 Der AN verpflichtet sich, sämtliche Unterlagen und Informationen, die ihm im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Vertrages schriftlich oder mündlich zugänglich gemacht werden, streng geheim zu halten und ohne schriftliche Zustimmung des AG weder ganz noch teilweise an Dritte weiterzugeben. Der AN verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht allen seinen Erfüllungsgehilfen bei der Vertragsdurchführung aufzugeben. Diese Geheimhaltungspflicht dauert auch nach Beendigung des Vertrages an. 6 9.3 Auskünfte und Statements von Mitarbeitenden des AN an die Medien oder elektronische Medien sind nur nach vorheriger Abstimmung mit dem AG zulässig. 9.4 Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist Karlsruhe. 9.5 Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Änderungen / Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nichtig oder unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestandsteile davon nicht berührt. Die Vertragsparteien werden dann eine der unwirksamen möglichst nahe kommenden Regelung vereinbaren. 9.6 Es wird eine Kantinenkommission eingerichtet, die sich nach der Eröffnung regelmäßig trifft und sich über den Kantinenbetrieb austauscht. Die Kantinenkommission setzt sich aus Teilnehmenden von AG und AN zusammen. Es erfolgen regelmäßige Sitzungen mindestens einmal im Quartal und nach Bedarf, die Entscheidungen werden einvernehmlich getroffen. In der Kantinenkommission werden zum Beispiel folgende Themen besprochen: Betriebsergebnis, Preisgestaltung, Entwicklung Zahl der Essensteilnehmenden, Optimierungsmöglichkeiten. Der Gesamtpersonalrat der Stadt Karlsruhe wirkt im Rahmen seines Mitbestimmungsrechts bei Veränderungen des Preisrahmens aus der Angebotsliste (Anlage 2) mit. 9.7 Prüfberichte der Lebensmittelkontrolle und sonstiger Kontrollorgane sind dem AG unverzüglich in Kopie zu überlassen. 10. Anlagenverzeichnis Anlage 1: Leistungsverzeichnis Anlage 2: Angebotsliste Anlage 3: Raumplan Anlage 4: lnventarliste Karlsruhe, den Karlsruhe, den ____________________________ ____________________________ Beschäftigungszentrum Karlsruhe Stadt Karlsruhe Frank Schäfer Achim Herr Dr. Frank Mentrup 7 Anlage 1 Leistungsverzeichnis Anlage 1 Leistungsverzeichnis 8 Anlage 1 Leistungsverzeichnis Das Leistungsverzeichnis ist Hauptvertragsbestandteil. Die Kantine mit ihren einzelnen Bereichen dient den Mitarbeitenden und Gästen des AG als gastronomisches Zentrum und als Möglichkeit zum Erwerb von Speisen und Getränken in den Pausen und - soweit vereinbart - außerhalb der Arbeitszeit. Neben einem vielfältigen qualitativ hochwertigen Angebot an Speisen und Getränken erbringt der AN für den AG auf Anfrage im Rahmen der vertraglichen Regeln Sonderleistungen (gemäß C.) aus dem Restaurantbereich. Der Restaurantbereich besteht aus: Küche samt Spülküche, Lager- und Kühlräumen, Ausgabe, Restaurant, Büro- und Sanitärräumen, Sozialräumen und Umkleideräumen. Der Raumplan ist als Anlage 3 dem Vertrag beigefügt. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus den nachfolgenden Regelungen: A. Leistungsbereich Betriebsrestaurant 1. Mittagsverpflegung 1.1 Die Mittagsverpflegung wird in Form der Selbstbedienung bereitgestellt (gemäß Anlage 2 – Angebotsliste). Die Auswahl besteht aus: - Komponenten: Tagessuppe, Salat, Dessert - täglich mindestens 3 wechselnde Tellergerichte (davon 1 Essen vegetarisch oder vegan) - Salatbüffet zur Selbstentnahme (klein/groß) - Obst nach Angebot. 1.2 Es wird für die Mittagsverpflegung eine vielfältige Auswahl an (alkoholfreien) Getränken (Mineralwasser, Fruchtsäfte, Kaffee, div. Tees) bereitgestellt. Im Betriebsrestaurant besteht Alkoholverbot. Von diesem Verbot ausgenommen sind Sonderveranstaltungen nach entsprechend vorliegender Genehmigung zum Alkoholausschank seitens des AG. 1.3 Die Essens- und Getränkeausgabe sowie das Kassieren (Abbuchen über bargeldloses Bezahlsystem) erfolgt durch Personal des AN. Nach dem Essen wird das Geschirr vom Tischgast auf die Abräumeinrichtung gestellt. Der AN wird das von den Gästen benutzte Geschirr spülen. 1.4 Der AN hat die Mittagsverpflegung entsprechend des eine Woche vorab zu erstellenden und auszuhängenden Speiseplanes an Werktagen von Montag bis Freitag in der Zeit von 11:30 Uhr bis mindestens 13:30 Uhr sicherzustellen. Der Speiseplan wird im internen Rathausnetz veröffentlicht und an diversen Stellen aufgehängt. 9 Anlage 1 Leistungsverzeichnis 1.5 Die Speisefolgen für die Menüs des Mittagessens sollen sich innerhalb von 4 Wochen nicht wiederholen. 1.6 Der AN wird die Speisen täglich frisch zubereiten und verpflichtet sich grundsätzlich auf industriell vorgefertigte Produkte sowie Konservierungsstoffe und Aromazusätze zu verzichten. Als gentechnisch verändert gekennzeichnete Lebensmittel kommen nicht zum Einsatz. Beim Wareneinsatz werden saisonale Produkte und regionale Lieferanten bevorzugt berücksichtigt. 2. Frühstücksversorgung Täglich, in der Zeit von mindestens 8:30 Uhr bis 10:00 Uhr werden Snacks und Frühstücksangebote gemäß Anlage 2 - Angebotsliste bereitgestellt. Die Mitarbeitenden und Gäste stellen sich die Frühstücksversorgung aus einer Auswahl verschiedener Komponenten nach eigenen Wünschen in Form der Selbstbedienung zusammen. Es wird eine vielfältige Auswahl an warmen und kalten Getränken (Mineralwasser, Fruchtsäfte, Kaffee, div. Tees) bereitgestellt. Die Essens- und Getränkeausgabe sowie das Kassieren erfolgt durch Personal des AN. Nach dem Essen wird das Geschirr vom Tischgast auf die Abräumeinrichtung gestellt. Der AN wird das von den Gästen benutzte Geschirr spülen. B Gästeessen im Betriebsrestaurant Die Abrechnung der Essen für Gäste der Stadt Karlsruhe, welche im Betriebsrestaurant ausgegeben werden, erfolgt durch den AN mittels Rechnung und Bestätigung des zuständigen Bestellers an den AG auf Grundlage eines an der Kasse vorliegenden Formulars. C Sonderveranstaltungen Der AN wird für den AG nach gesonderter Vereinbarung Sonderveranstaltungen wie Banketts, Jubiläumsfeiern, Empfänge, Betriebs- und Abteilungsfeste etc. durchführen. Die Bestellung erfolgt über die Kontaktperson des AG oder durch einen zeichnungsbefugten Leitenden Mitarbeiter des AG. Der AN unterbreitet dem Besteller ein schriftliches, verbindliches Angebot, das nach Gegenzeichnung durch den Besteller als Einzelvereinbarung innerhalb des Auftrages gilt und gesondert abgerechnet wird. 10 Anlage 1 Leistungsverzeichnis D Sonstiges Der AN übernimmt die Reinigung des 5. und 6. OG incl. Mobiliar und Fußböden. Der AN ist eigenverantwortlich zur Reinigung der Küche einschließlich Inventar gemäß den geltenden Hygienevorschriften verpflichtet. Die Spül- und Reinigungsmittel werden vom AN beschafft und bezahlt. Die Berufswäsche wird vom AN beschafft, bezahlt und auf eigene Kosten gereinigt. Die hierfür erforderlichen Maschinen (Waschmaschine und Trockner) werden vom AN beschafft. Der AN trägt folgende Kosten: Servietten, Dekoration, EDV zur eigenen Betriebsführung. Der AG stellt die Behälter für die Abfallentsorgung. Der AG trägt die hierfür anfallenden Kosten. Der AN sorgt für die ordnungsgemäße Einbringung des Mülls. 11 Anlage 2 Angebotsliste Anlage 2 Angebotsliste 12 Anlage 2 Angebotsliste Alle folgenden Preise sind Bruttopreise: Rahmenpreis Tellergericht: Mitarbeitende: 3,00€ bis 5,00€ Gäste: 4,50€ bis 6,50€ Menü = Tellergericht und 2 Komponenten: Mitarbeitende: Preis Tellergericht zzgl. 1,30€ Gäste: Preis Tellergericht zzgl. 1,80€ Komponenten (Suppe, Salat, Dessert): Mitarbeitende: 1,00€ Gäste: 1,20€ Showcooking: Mitarbeitende: 4,00€ bis 8,00€ Gäste: 6,00€ bis 10,00€ Salatbuffet: Mitarbeitende: kleiner Salat 3,00€, großer Salat 5,20€ Gäste: kleiner Salat 4,50€, großer Salat 6,70€ Frühstück: z.B.: Müsli, Obst, Joghurt, belegte Brötchen, kleines Buffet zum Selbstrichten, Milch Frühstücksaktionen: z.B. Waffeln, Fleischkäse, Omelett ... 13 Anlage 3 Raumplan Anlage 3 Raumplan 14 5. Obergeschoss 15 6. Obergeschoss 16 Anlage 4 Inventarliste Anlage 4 Inventarliste / Übergabeprotokoll Die endgültige Inventarliste wird zur Übergabe der Räumlichkeiten erstellt und von der BZKA und einem Vertreter der Stadt Karlsruhe unterschrieben.

  • Protokoll TOP 10
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 36. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 14. März 2017, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 8. Punkt 10 der Tagesordnung: Bewirtschaftungsvertrag der Rathauskantine und Vertrag zur Gesundheitsförderung Vorlage: 2016/0830 Beschluss: Der Gemeinderat stimmt – nach Vorberatung im Hauptausschuss - der Vergabe der Dienstleistungskonzession für den Betrieb der Rathauskantine an die Beschäftigungs- zentrum Karlsruhe gGmbH zu und ermächtigt die Verwaltung, den beigefügten Bewirt- schaftungsvertrag für die Rathauskantine im Technischen Rathaus sowie den Vertrag zur Gesundheitsförderung mit der Beschäftigungszentrum Karlsruhe gGmbH abzu- schließen. Abstimmungsergebnis: Bei 40 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen mehrheitlich zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 10 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Hauptausschuss: Es ist ein interessantes Modell, das wir zu gegebener Zeit noch einmal der Öffentlichkeit vorstellen werden, wenn es startet. Deswegen verzichte ich jetzt auf eine längere Ein- führung. Es gibt eine Reihe von Wortmeldungen. Stadträtin Rastätter (GRÜNE): Wir nehmen gerne einmal die Gelegenheit wahr, eine Entwicklung zu begrüßen und zu loben. Wir freuen uns sehr über diesen neuen Bewirt- schaftungsvertrag der Rathauskantine und den Vertrag zur Gesundheitsförderung. Wir begrüßen insbesondere, dass es gelungen ist, den Vertrag mit dem Inklusionsbetrieb der BZKA abzuschließen. Damit haben wir das Ziel, Inklusion in Karlsruhe umzusetzen, auch in einem ganz wichtigen Bereich für die Stadt Karlsruhe in der städtischen Kantine umgesetzt. Wir begrüßen auch, dass die Kantine dann unter dem Thema „Gesunde Stadt“ geführt wird - denn das ist auch ein ganz wichtiges übergeordnetes Ziel für uns -, dass hier vorwiegend regionale und saisonale Produkte eingesetzt werden sollen. Und wir begrüßen insbesondere auch, dass in das eingestiegen wird, was die Stadt in einem Beschluss bereits 2014 festgehalten hat, nämlich mehr Bioessen, ein Bioanteil von 25 %. Die BZKA ist entsprechend zertifiziert. - 2 - Damit haben wir ein Modell geschaffen, das bei den nächsten Ausschreibungen fortge- setzt wird, bei allen Schulessen mit 25 % Bio und bei der Kita-Versorgung, so dass jetzt schon die Rathauskantine mit dieser Entwicklung beginnt. Es ist dann ein Vorreitermo- dell mit Blick auf andere Kantinen, nicht nur die öffentlichen, sondern auch für private. Wir leisten damit einen wichtigen Beitrag für Biodiversität und Gesundheit. Denn wir erreichen damit, dass die Nachfrage nach Bioprodukten weiter steigt und auch konven- tionelle landwirtschaftliche Betriebe den Schritt wagen umzustellen. Von daher ist es für uns GRÜNE eine sehr positive Entwicklung. Wir begrüßen es sehr und freuen uns darüber und freuen uns vor allem auf die Einweihung. Wir denken, dass das ein guter Einstieg ist zu mehr Bio, regionalen Produkten, zur Gesundheitsförderung in unserer Stadt. Stadträtin Fischer (SPD): Auch wir begrüßen dieses Kooperationsprojekt mit großer Freude. Insbesondere möchte ich mich aber auch beim Hauptamt bedanken, welches diese Kooperation möglich gemacht hat und damit eine Vorreiterrolle spielt in der Stadt, was inklusives Arbeiten anbelangt. Wir wünschen uns, dass noch viele Ämter die- sem Beispiel folgen. Besonders freut uns natürlich, dass die BZKA, die schon seit langem bewiesen hat, dass sie sich in allen Bereichen wirtschaftlich gut und erfolgreich am Markt behaupten kann, hier zum Zuge kam. Ich denke, auch da gebührt uns ein Dank an die Lebenshilfe, die mit ihren vielfältigen Einrichtungen in der Stadt dazu beiträgt, inklusives Leben möglich zu machen. Ich hoffe, dass es auch für andere Ämter ein An- sporn sein wird, mehr inklusives Arbeiten im Stadtbereich anzubieten. Stadtrat Pfannkuch (CDU): Wir entnehmen einer guten Vorlage, dass Sie einen sehr guten Betreiber gefunden haben. Ansonsten fehlen mir die Worte. Was mir nicht fehlt, ist mein Appetit, was man sieht. Ich werde natürlich ausprobieren, ob das alles wahr wird. Stadtrat Jooß (FDP): Die heutige Vorlage hat leider zwei Gesichter. Wir freuen uns, dass die Rathauskantine in Zukunft inklusiv betrieben wird. Aber nicht nur das, sondern das große Plus ist der wesentliche Preisvorteil, der hier angeboten wird. Das bestätigt wieder einmal unsere Forderung, dass die öffentliche Hand nicht alles machen muss. Privat geht es sehr wohl auch besser. Daher fühlen wir uns bestätigt, dass Privat, was wir schon immer fordern, die oft bessere Lösung ist. Die hässliche Fratze zeigt sich aber im anderen Teil der Vorlage. Hier wird gesundes Es- sen mit Bio gleichgesetzt. Was ist gesundes Essen oder nicht gesund? Darüber ließe sich lange streiten. Was nicht gesund ist, darüber sind sich fast alle einig, z. B. zu viel Salz, zu viel Zucker, zu viel Fett, zu viel Alkohol usw. Diese Liste ließe sich lange fortsetzen. Luther sagte schon: Fressen und Saufen und Völlerei ist ungesund. Die Deutsche Gesell- schaft für Ernährung definiert es so: Ausgewogene, abwechslungsreiche und regionale Kost. Von Bio finde ich nichts. Nun aber kommt unsere Verwaltung mit einer 25-%-Quote, d. h., alle müssen 25 % Bio essen. Wo bleibt da die Freiheit, wie sie im Deutschlandlied besungen wird? Einig- keit und Recht und Freiheit. Quote heißt immer Zwang und Unfreiheit. Wir von der FDP - 3 - wollen das Gegenteil. Wenn sich jemand, wie die GRÜNEN, der Quote unterzieht und das Diktat hier eingeht, ist das deren Entscheidung. Wir jedenfalls wollen das grüne Bioessensdiktat nicht in der Rathauskantine. Wir wollen Wahlfreiheit und Klarheit und freie Essensauswahl zwischen Bio und konventionellem Essen. Diese Angebote sollten einen kostengerechten Preis abgeben. Die Angebote sollten verglichen werden können, so wie im Handel und in Bioläden. Dort bezahlen die Kunden auch gerne und freiwillig mehr, nämlich den Biopreis. Das Tollste an dieser hässlichen Fratze ist aber, dass unsere Bürger und Steuerzahler die Bioquote noch bezahlen müssen. Fast eine halbe Million in den fünf Jahren Laufzeit kommen da zusammen. Das ist Wettbewerbsverzerrung pur. Ich warte nur noch auf die Klagen der Gastronomie, die keine Subventionen für Bio be- kommen. Wo bleibt hier die Gerechtigkeit und Gleichbehandlung, die auch die SPD immer fordert? Die absolute Spitze ist, wie ist das zusammengesetzt. Nehmen wir z. B. auf den Teller 25 g Biofleisch und 75 g normales Fleisch? Oder nehmen wir 2 g Bioessig und 8 g normalen Essig? Für mich ein Bürokratiemonster sondergleichen. Wir wollen keine Mogelpackung. So eine Vorlage kann nur von Schreibtischbürokraten kommen, die von Praxis keine Ahnung haben. Über diese Vorlage ist nicht zu lachen, sondern zu heulen. Ich wundere mich nur, wie Hausfrauen, die schon einmal in der Kü- che standen, so etwas zustimmen können. Da ist von Realitätsverlust zu reden. Deshalb zurück zur Vernunft und zur Mitte und mit einer korrigierten Vorlage. Zusammenfassend: Wir steuern nicht mit den GRÜNEN in die grüne Biozwangswirt- schaft mit Quote in unserer Rathauskantine. Wir Freien Demokraten sind für Freiheit, auch in der Essenswahl. Diesen Part sollten die jubelnden und schadenfreudigen GRÜ- NEN, als die FDP aus dem Bundestag flog, wahrnehmen. Sie sind aber von der Freiheit, die Sie angekündigt haben bei unserer Niederlage in Berlin, weiter entfernt als der Himmel von der Erde. Der Vorsitzende: Sehr geehrter Herr Stadtrat, wir werden sicher einen Weg finden, dass Sie um die 25 % herum essen können, so dass Sie wirklich 100 % Nichtbio essen können. Man muss mehrere Mahlzeiten zu sich nehmen, um so auszusehen, wie Martin Luther. Da kann ich Sie auch beruhigen. Damit beenden wir die Aussprache und kommen zur Abstimmung. – Bei Ablehnung durch die FDP, Herrn Dr. Schmidt und Herrn Schmitt ansonsten Zustimmung und damit überwiegend mehrheitlich angenommen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 4. April 2017