Verkaufsoffene Sonntage

Vorlage: 2016/0818
Art: Beschlussvorlage
Datum: 27.12.2016
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ordnungs- und Bürgeramt
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Grötzingen, Mühlburg, Neureut, Oststadt, Stupferich

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 07.02.2017

    TOP: 4

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Anlage 1 Verkaufsoffene Sonntage 2017
    Extrahierter Text

    Anlage 1 Satzung über verkaufsoffene Sonntage 2017 vom 7. Februar 2017 (Amtsblatt vom ............. 2017) Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, berichtigt S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2015 (GBl. 2016 S. 1), in Verbindung mit § 8 Absatz 1 und 2, § 12, § 14 Ab- satz 1 sowie § 15 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg vom 14. Februar 2007 (GBl. S. 135), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Dezember 2015 (GBl. S. 1184, 1186), hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe in seiner Sitzung am **.**.2017 folgende Satzung über verkaufsoffene Sonntage 2017 be- schlossen: § 1 Sachlicher Geltungsbereich Die Satzung regelt die verkaufsoffenen Sonntage im Stadtgebiet von Karlsruhe für das Jahr 2017. § 2 Örtlicher Geltungsbereich (1) Aus Anlass - des Stadtfestes am 8. Oktober 2017 sowie - der Veranstaltung „Heimattage Baden-Württemberg“ am 7. Mai 2017 dürfen die örtlichen Verkaufsstellen in der Innenstadt an diesem Sonntag in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr geöffnet sein. Der Innenstadtbereich wird begrenzt durch das Durlacher Tor, Kapellen-, Rüppurrer-, Poststraße, Bahnhofplatz, Ebert-, Brauer-, Kriegs-, Yorck-, Blücher-, Moltke- bis Reinhold-Frank-Straße, Adenauerring bis Durlacher Tor. (2) Aus Anlass - der Durlacher Kerwe am 17. September 2017 sowie - der Veranstaltung „Heimattage Baden-Württemberg“ am 7. Mai 2017 dürfen die örtlichen Verkaufsstellen im Stadtteil Durlach an diesen Sonntagen in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr geöffnet sein. (3) Aus Anlass der Mühlburger Kerwe am 10. September 2017 dürfen die örtlichen Verkaufsstellen im Stadtteil Mühlburg in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr geöffnet sein. § 3 Sonstiges Während der zugelassenen Zeit sind die Vorschriften des Gesetzes über die Sonntage und Feiertage, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes und die Bestimmungen nach § 12 des Gesetzes über die Ladenöffnung zu beachten. § 4 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne von § 15 des Gesetzes über die Ladenöffnung handelt, wer gegen die Bestimmungen dieser Satzung verstößt. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu der in § 15 Abs. 2 des Gesetzes über die Ladenöffnung jeweils festgesetzten Höhe geahndet werden. § 5 In-Kraft-Treten Die Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Ausgefertigt: Karlsruhe, den Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister

  • Anlage 2 Verkaufsoffene Sonntage 2017
    Extrahierter Text

    Anlage 2 Handelsverband,O6, 7,68161Mannheim StadtKarlsruhe Ordnungs-undBürgeramt Kaiserallee8 76133Karlsruhe ErlasseinerSatzunggemäß §8LadenöffnungsgesetzzurFestlegungvon verkaufsoffenenSonntagenab2017 Sehr geehrteDamen undHerren, mitSchreibenvom23.08.2016batenSieumStellungnahmezudergeplanten SatzungzurDurchführungvonverkaufsoffenenSonntagenindenJahren 2017bis2020. ImGrundsatzbestehengegendiegeplantenTerminekeinerleiEinwendun- gen. Heimattage2017 AusAnlassderHeimattage,die2017in Karlsruhestattfinden,würdenwirdie Durchführung einesweiterenverkaufsoffenenSonntagesimZusammenhang mitdenHeimattagen anregen wollen.DieseVeranstaltungstelltsicherlichein FestmitüberregionalerBedeutungdar,sodasseshierbeidenFestsetzungs- voraussetzungenkeinerleiProblemegebensollte.EinzusätzlicherSonntag wäresichaucheingutes SignalandenwegenderganzenBautätigkeiten schwerbeeinträchtigtenEinzelhandel inderStadt. WeitereräumlicheAusbreitung„DurlachCenter“,„XXXL“und„IKEA“ DemdortigenStandortdieMöglichkeiteinesverkaufsoffenen Sonntageszu eröffnen,haltenwirimGrundsatz für richtig. Allerdings solltegutüberlegtwerden,obundggf.wiemandasrealisiert. Nachdenhiervorliegenden Informationen sinddie Gewerkschaften,gemein- sammitdenKirchen,indenletztenJahrensehraktivbeiderrechtlichen ÜberprüfungderAnlässevonverkaufsoffenenSonntagen.Dabeiwirdeine Änderungmglw.schnellermaleiner Überprüfungunterzogen alsalteinge- führteVeranstaltungen. Mannheim,26.August2016 Unser Zeichen:Ru/Di (bittestetsangeben) RASwenRubel Geschäftsführung Sekretariat AnjaDimt HandelsverbandNordbaden e.V. O6, 7 68161Mannheim Telefon:0621 / 2090 9 Fax:0621 / 1544 98 s.rubel@einzelhandel.de www.nordbaden.einzelhandel.de Geschäftsführer RASwenRubel Präsident ManfredSchnabel IBAN:DE356729 0000 0020 792000 BIC:GENODE61HD1 Steuer-Nr.: 32081/08203 VR330388 AmtsgerichtHeidelberg Insbesonderewirdhäufigüberprüft,obdiejeweilige Veranstaltungeineaus- reichendgroßeAnziehungskraftfürdieexterneBevölkerunghat,umeine Sonntagsöffnungzurechtfertigen.Würdemanhierjetztleichtfertigeinfach denBereichdesverkaufsoffenenSonntagesausweiten,bestündedieGefahr, dassdiegesamteSatzung kipptunddamitauchdieanderenverkaufsoffenen Sonntageobsoletwürden.VordiesemHintergrundsolltemansichauchdie Fragestellen,obgetrennteSatzungenfürdieunterschiedlichenStadtteile nichtsinnvollerwären. DarüberhinauskönntedieGefahrbestehen,dasseineAusweitungbspw.der Durlach-Sonntageaufden BereichDurlach-CenterzueinerKanibalisierung derdortigenVeranstaltungführt.Essolltedahergeprüftwerden,obnicht auch ein aufdiesen speziellen BereichbegrenzterSonntagmöglichwäre. FüreinediesbezüglicheDiskussionstehenwirgernezurVerfügung. Mit freundlichenGrüßen RA SwenRubel -Geschäftsführung- 2

  • Anlage 3 Verkaufsoffene Sonntage 2017
    Extrahierter Text

  • Verkaufsoffene Sonntage 2017
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2016/0818 Dez. 2 Verkaufsoffene Sonntage 2017 Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 24.01.2017 4 x vorberaten Gemeinderat 07.02.2017 4 x genehmigt Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ortschaftsrat Durlach und im Hauptausschuss die als Anlage 1 beigefügte Satzung über verkaufsoffene Sonntage für das Jahr 2017. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) x nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) - - - - Haushaltsmittel stehen Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant x nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein x ja durchgeführt am 07.12.2016 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein x ja abgestimmt mit Stadtmarketing GmbH Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Das Gesetz über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg bestimmt, dass Geschäfte an drei Sonn- und Feiertagen im Jahr aus Anlass von Märkten, Messen, örtlichen Festen oder ähnlichen Veranstaltungen geöffnet werden können. Es besteht die Möglichkeit, eine Beschränkung auf bestimmte Bezirke und Handelszweige vor- zunehmen, die von der Gemeinde festgelegt werden können. Sind verkaufsoffene Sonntage für einen bestimmten Gemeinde- oder Stadtbezirk freigegeben, hat dies nicht zur Folge, dass für alle anderen Gemeinde- oder Stadtbezirke die verkaufsoffenen Sonntage verbraucht sind. Dies ist lediglich für die Verkaufsstellen des freigegebenen Bezirks der Fall. Die verkaufsoffenen Sonntage können für jeden Bezirk gesondert festgelegt werden. Insgesamt darf allerdings in jedem Bezirk die maximal erlaubte Zahl der verkaufsoffenen Sonntage nicht überschritten wer- den. Für die verkaufsoffenen Sonntage bedarf es eines Anlasses, auch sind im Vorfeld die Kirchen anzuhören. Laut Rechtsprechung muss es sich bei dem Anlass/der Veranstaltung um ein Ereignis mit einem gewissen Eigengewicht handeln, das dazu geeignet ist, unabhängig von der Laden- öffnung hinreichend Besucher anzuziehen. Es darf sich nicht um einen verkaufsoffenen Sonntag mit Begleitprogramm handeln. Der verkaufsoffene Sonntag muss dabei von geringerer Bedeu- tung sein, als die Veranstaltung selbst. Im Leitsatz zu seinem Urteil vom 11. November 2015 (Az. 8 CN 2.14) führt das Bundesverwal- tungsgericht zum Ladenschlussgesetz des Bundes (LadSchlG) unter anderem Folgendes aus: „Die Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen mit uneingeschränktem Warenangebot „aus Anlass" eines Marktes ist nach § 14 Abs. 1 LadSchlG nur zulässig, wenn die prägende Wirkung des Marktes für den öffentlichen Charakter des Tages gegenüber der typisch werktäglichen Ge- schäftigkeit der Ladenöffnung überwiegt, weil sich letztere lediglich als Annex zum Markt dar- stellt. Das setzt regelmäßig voraus, dass die Ladenöffnung in engem räumlichen Bezug zum konkreten Marktgeschehen steht und prognostiziert werden kann, dass der Markt für sich ge- nommen einen beträchtlichen Besucherstrom anzieht, der die bei einer alleinigen Öffnung der Verkaufsstellen zu erwartende Zahl der Ladenbesucher übersteigt (Fortentwicklung von BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1989- 1 B 153.89 - Buchholz 451.25 LadSchlG Nr. 27 S. 7)“. Auch der VGH Baden-Württemberg in Mannheim hat mit Beschluss vom 26. Oktober 2016 (Az. 6 S 2041/16) festgestellt:„... Nach § 8 Abs. 1 LadÖG dürfen abweichend von § 3 Abs. 2 Nr. 1 LadÖG, nach dem Verkaufsstellen für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden an Sonn- und Feiertagen geschlossen sein müssen, Verkaufsstellen aus Anlass von örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen an jährlich höchstens drei Sonn- und Feiertagen geöff- net sein. Dies sei bei Zugrundelegung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann erfüllt, wenn die öffentliche Wirkung solcher Veranstaltungen gegenüber der typisch werktäglichen Geschäftigkeit der Ladenöffnung im Vordergrund stehe, die Ladenöffnung mit- hin nach den gesamten Umständen als bloßer Annex zur anlassgebenden Veranstaltung er- scheine. Dies sei dann der Fall, wenn nach einer anzustellenden Prognose der Besucherstrom, den der Markt für sich genommen auslöse, die Zahl der Besucher übersteige, die allein wegen einer Öffnung der Verkaufsstellen kämen.“ Maßgeblich ist stets die Überlegung, dass die Zulassung eines Verkaufssonntages anlässlich ei- nes Marktes neben der Versorgung der Veranstaltungsbesucher und ihrer Bedarfsdeckung auch eine Gleichbehandlung von am Ort ansässigen Verkaufsstellen mit den Marktbeschickern be- Ergänzende Erläuterungen Seite 3 zwecken darf (OVG Rhld.Pf. GewA 1995, 493). Nicht davon erfasst wird die umgekehrte Kons- tellation, dass erst die Offenhaltung der Verkaufsstellen den beträchtlichen Besucherstrom in Gang setzt (BVerwG GewA 1990, 143; VGH Bayern GewA 1989, 391). Eine solche Veranstal- tung kann daher nicht vorliegen, wenn nicht die Veranstaltung selbst, sondern die Offenhaltung der Verkaufsstellen einen Besucherstrom auslöst (VGH Baden-Württemberg GewA 2001, 81; OVG Thüringen GewA 2001, 83). Der jetzt zur Beschlussfassung vorgelegte Entwurf für eine Satzungsänderung bezieht sich auf das Jahr 2017. Da der Antrag der Stadtmarketing Karlsruhe GmbH zunächst für die Jahre 2017 bis 2020 gestellt wurde, erfolgte die Anhörung der zu beteiligenden Stellen für diesen Zeitraum. Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung änderte die Stadtmarketing Karlsruhe GmbH ihren An- trag dann jedoch dahingehend ab, dass verkaufsoffene Sonntage zunächst nur für das Jahr 2017 beantragt werden sollen. Die Veranstaltungen im kommenden Jahr sollen dann dazu ge- nutzt werden, weitere Erhebungen durchzuführen, die als Basis für die Entscheidung über zu- künftige verkaufsoffene Sonntage dienen können. Angehört worden sind im Vorfeld: - Evangelisches Dekanat Karlsruhe, - Katholisches Dekanat Karlsruhe, - Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen, - Einzelhandelsverband Nordbaden e.V., - ver.di, Bezirk Mittelbaden-Nordschwarzwald, - Arbeitsgemeinschaft Karlsruher Bürgervereine, - Stadtamt Durlach, - sämtliche Ortsverwaltungen. Im Rahmen der Gemeinderatssitzung vom 28. April 2015, in der über die Änderung der Sat- zung über verkaufsoffene Sonntage 2013-2016 beraten wurde, war die Frage nach einer mög- lichen Änderung des räumlichen Geltungsbereichs auf weitere Stadtteile zwar diskutiert, aber nicht abschließend entschieden worden. Es wurde damals jedoch zugesagt, diese Frage im Rahmen des neuen Satzungsbeschlusses zu diskutieren. Die Verwaltung hat daher im Rahmen des Anhörungsverfahrens um entsprechende Äußerungen im Hinblick auf eine mögliche Ände- rung der räumlichen Ausweitung auf weitere Stadtteile von Karlsruhe, wie beispielsweise die Oststadt, gebeten. Keine Einwendungen wurden von Seiten der Evangelischen Kirche in Karlsruhe, der Katholi- schen Kirche im Dekanat Karlsruhe und den Ortsverwaltungen Grötzingen, Neureut und Stupferich geäußert. Ebenfalls keine grundsätzlichen Einwände wurden durch den Handelsverband Nordbaden vor- gebracht. Auch eine räumliche Ausweitung der Satzung findet der Handelsverband grundsätz- lich richtig, sieht die Realisierung jedoch aufgrund der aktuellen gesellschaftlichen Diskussionen rund um das Thema der verkaufsoffenen Sonntage problematisch. Die schriftliche Stellungnah- me des Handelsverbandes Nordbaden ist als Anlage beigefügt. Einwände wurden von der Gewerkschaft ver.di Bezirk Mittelbaden-Nordschwarzwald vorge- bracht. Verkaufsoffene Sonntage werden grundsätzlich nicht gutgeheißen. Es werden insbe- sondere der vorgeschlagene zusätzliche verkaufsoffene Sonntag jeweils im Mai in den Verkaufs- zentren Innenstadt und Durlach und eine räumliche Ausweitung abgelehnt. Gleichzeitig kündigt ver.di an, einen Normenkontrollantrag zu stellen und damit die Rechtmäßigkeit der Satzung Ergänzende Erläuterungen Seite 4 überprüfen zu lassen, sollte eine räumliche Ausweitung der Satzung oder die Aufnahme zusätz- licher verkaufsoffener Sonntage erfolgen. Die vollständige schriftliche Stellungnahme ist eben- falls als Anlage beigefügt. Weitere Änderungswünsche wurden im Rahmen des Anhörungsverfahrens nicht geäußert. Die Verwaltung schlägt nach Abwägung der im Rahmen des Anhörungsverfahrens vorgebrach- ten Argumente und aufgrund der angeführten aktuellen Entscheidungen des Bundesverwal- tungsgerichtes und des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vor, auch zukünftig ver- kaufsoffene Sonntage durchzuführen. Weiter schlägt die Verwaltung vor, den bisherigen räum- lichen Geltungsbereich, der sich mit der Innenstadt auf das A-Zentrum und mit Durlach und Mühlburg auf die beiden B-Zentren der Stadt begrenzt, unverändert beizubehalten, da auch nur für diesen Geltungsbereich entsprechende Veranstaltungen geplant sind. Eine darüber hinaus- gehende räumliche Ausweitung ist im Übrigen auch von der Stadtmarketing GmbH nicht bean- tragt worden. Die verkaufsoffenen Sonntage in Mühlburg und in Durlach finden anlässlich der traditionellen Kerwe (in Mühlburg 2016: 40 Jahre), der verkaufsoffene Sonntag in der Innenstadt im Rahmen des Stadtfestes statt. Wie die Stadtmarketing Karlsruhe GmbH mitteilt, wurde durch eine reprä- sentative Umfrage eines unabhängigen Instituts belegt, dass 70 Prozent der Besucher die Veran- staltung Stadtfest nur wegen des Rahmenprogramms besuchen. Das Einzugsgebiet der Veran- staltungen bezieht sich auf einen Radius von 40 Kilometern um Karlsruhe. Es werden seitens der Stadtmarketing Karlsruhe GmbH 500.000 Besucherinnen und Besucher erwartet. Das „Fest der Sinne“ stellt eine Fortentwicklung des Frühlingsfestes dar. Dieses ist nach den Ausführungen der Stadtmarketing Karlsruhe GmbH eine gebündelte Veranstaltung und bindet hochwertige Genusserzeugnisse der Region, bis in die Pfalz und das Elsass, ein sowie einen Schokoladen- markt und einen Floh- und Stoffmarkt. Diese Veranstaltung wird überregional beworben und zieht laut Stadtmarketing Karlsruhe GmbH als einzige Veranstaltung mit einem Markt dieser Qualität Besucherinnen und Besucher bis aus Basel nach Karlsruhe. Im Jahr 2017 findet das „Fest der Sinne“ in Kombination mit dem „Baden-Württemberg-Tag“ im Rahmen der Heimat- tage Baden-Württemberg statt. Es ist damit zu rechnen, dass neben dem „Fest der Sinne“ ins- besondere auch das an diesem Tag im Rahmen der Heimattage Baden-Württemberg zusätzlich geplante umfangreiche Rahmenprogramm einen großen Besucherstrom nach Karlsruhe ziehen wird. Aus Sicht der Verwaltung ist daher davon auszugehen, dass für diese Tage der verkaufsoffene Sonntag hinter den Veranstaltungen zurückbleiben wird und eine geringere Bedeutung hat als diese. Hinsichtlich der Anzahl der jährlichen verkaufsoffenen Sonntage sowie deren zeitliche Festle- gung schlägt die Verwaltung deshalb vor, die von der Stadtmarketing GmbH in Abstimmung mit den Verantwortlichen der Einzelhandelszentren Innenstadt, Durlach und Mühlburg ge- wünschten Termine anlässlich der Mühlburger Kerwe, der Durlacher Kerwe sowie des Stadtfes- tes zu beschließen. An diesen Tagen gibt es auch jeweils einen Anlass dafür, der aus Sicht der Verwaltung den rechtlichen Vorgaben für die Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntages entspricht. Nach Mitteilung der Stadtmarketing Karlsruhe GmbH werden für das Jahr 2017 folgende Ter- mine für die Durchführung von verkaufsoffenen Sonntagen vorgeschlagen: Ergänzende Erläuterungen Seite 5 - Mühlburg: - 10. September 2017 (Mühlburger Kerwe) - Durlach: - 17. September 2017 (Durlacher Kerwe, Weinfest, Kruschtelmarkt) - Innenstadt: - 8. Oktober 2017 (Stadtfest) Darüber hinaus wurde als zusätzlicher Antrag von der Stadtmarketing Karlsruhe GmbH der 7. Mai 2017 (mit der Einbindung in die Heimattage Baden-Württemberg) für die beiden Ver- kaufszentren Innenstadt und Durlach als zusätzlicher verkaufsoffener Sonntag beantragt: Anlass für diesen verkaufsoffenen Sonntag sind zum einen die Heimattage Baden-Württem- berg sowie zum anderen in der Innenstadt die Veranstaltung „Fest der Sinne“ und in Durlach die seit Jahren bestehende Veranstaltung „Durlach blüht auf“. Durch eine Kooperation zwi- schen Durlach und der Karlsruher Innenstadt sind die beiden Veranstaltungsorte miteinander verbunden. Aus Sicht der Verwaltung sind die rechtlichen Vorgaben bei diesem Zusatzantrag für einen ver- kaufsoffenen Sonntag für den 7. Mai 2017 im Zusammenhang mit der Einbindung in die Hei- mattage Baden-Württemberg erfüllt. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, diesem Antrag zu folgen und den Sonntag, 7. Mai 2017, der als Baden-Württemberg-Tag in die im Jahr 2017 in Karlsruhe stattfindenden Heimattage Baden-Württemberg eingebunden ist, als verkaufsoffenen Sonntag zuzulassen. Um Rechtssicherheit für eine Entscheidung über weitere verkaufsoffene Sonntage nach 2017 zu erhalten, sollte das Ergebnis der im nächsten Jahr durch die Stadtmarketing Karlsruhe GmbH geplanten Erhebungen und möglicherweise weitere gerichtliche Entscheidungen abgewartet werden. Die Verwaltung beantragt, den beiliegenden Satzungsentwurf zu beschließen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ortschaftsrat Durlach und dem Hauptaus- schuss die als Anlage 1 beigefügte Satzung über verkaufsoffene Sonntage für das Jahr 2017.

  • Protokoll TOP 4
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 35. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 7. Februar 2017, 15:30 Uhr Öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 5. Punkt 4 der Tagesordnung: Verkaufsoffene Sonntage Vorlage: 2016/0818 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ortschaftsrat Durlach und im Haupt- ausschuss die als Anlage 1 der Vorlage beigefügte Satzung über verkaufsoffene Sonn- tage für das Jahr 2017. Abstimmungsergebnis: Bei 37 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen. Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 4 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Hauptausschuss: Zwei Vorbemerkungen: Wir schlagen Ihnen vor, weiterhin an zwei verkaufsoffenen Sonntagen festzuhalten. Das hatte die Stadt Karlsruhe seinerzeit mit Ihnen so einge- führt, als es im Rahmen der Kombilösung sinnvoll war, von einem verkaufsoffenen Sonntag auf zwei zu gehen, und ist seinerzeit zumindest für die Dauer der Kombilö- sungsbaustelle auch Konsens im Gemeinderat gewesen. Wir beschließen heute die Sat- zung, so wie sie ausgearbeitet ist, eingedenk der Tatsache, dass wir bei Mühlburg noch einmal das mit der Kerwe parallelisieren müssen. Da kommt gegebenenfalls dann noch eine Änderung auf Sie zu. Diese Änderung ist auch notwendig, denn wir können heute nicht mehr wie früher verkaufsoffene Sonntage nur auf einer relativ spärlichen Begrün- dung einführen, sondern es muss sich um eine Ergänzung zu einem besonderen Ereig- nis in den einzelnen Stadtteilen bzw. in der Innenstadt handeln. Das ist aus unserer Sicht mit dem Beginn der Heimattage in gutem Maß gegeben, zumal am selben Wo- chenende auch noch das Fest der Sinne stattfindet, und mit unserem verkaufsoffenen Sonntag im Herbst in Verbindung mit dem Stadtfest auch. Alle Erweiterungen unterlie- gen noch einmal einer schärferen Rechtsprechung, die besondere Bedeutung eines sol- chen Sonntages hervorzuheben. Insofern ist auch das eine oder andere heutzutage so gar nicht mehr durchführbar. Das noch einmal als ergänzende Information. - 2 - Stadtrat Ehlgötz (CDU): In einer Zeit, wo wir unsere Innenstadt zukunftsfähig machen und sie ausrüsten für Jahrzehnte der Zukunftsfähigkeit, gilt es sicherlich auch die zweite Seite der Medaille zu betrachten. Sie ist eben einmal, dass der Einzelhandel gewisse Probleme hat und dass die Kundenströme Probleme haben, in die Innenstadt zu kom- men. Wenn wir das wissen, dann sind wir als Gemeinderat verantwortlich, zumindest die Rahmenbedingungen zu ändern, bzw. die Rahmenbedingungen auf ein gutes Gleis zu setzen. Dazu gehören für die CDU-Fraktion auch die verkaufsoffenen Sonntage. Deshalb wünschen wir dem Einzelhandel für die Vorlage, die Sie heute auf den Weg bringen, alles Gute. Eine Vorlage, die unserer Meinung nach auch die Wünsche in Mühlburg berücksichtigt, wie Sie es eben angesprochen haben. Das ist richtig, dass wir da individuell handeln können. Denn nur das macht auch einen starken Einzelhandel aus, wenn sie mit einwirken können und letztendlich auch ihren Beitrag dazu leisten können, wenn sie ihre Geschäfte öffnen. Wir sagen Danke an all die, die die Lösungen gesucht haben, die die Lösungen gefunden haben. Wir sagen auch Danke an jene, die sich sehr engagiert haben vonseiten des Einzelhandels und die dazu beigetragen haben, auch unsere Meinung zu festigen in diesem nicht ganz einfachen Thema. Aber für uns steht ganz klar im Vordergrund, der Einzelhandel hat ein starkes Rückgrat in dieser Stadt. Wir brauchen einen starken Einzelhandel. Deshalb ist diese Entschei- dung, wie wir sie in Ihrer Vorlage mittragen werden, zu begrüßen und wir sagen dazu herzlichen Dank. Wir stimmen einstimmig zu. Stadträtin Melchien (SPD): Bekanntermaßen sehen wir als SPD-Fraktion die Auswei- tung der verkaufsoffenen Sonntage grundsätzlich kritisch. Damit stehen wir in guter Tradition mit unserem Grundgesetz, in dem steht, Sonntage bleiben als Tage der Ar- beitsruhe und der seelischen Erholung gesetzlich geschützt. Als Kommune tragen wir aber Verantwortung für die Frage, inwieweit wir von den Ausnahmeregelungen Gebrauch machen. Der Argumentation, am 7. Mai diesen zusätz- lichen verkaufsoffenen Sonntag einzurichten aufgrund der in Karlsruhe stattfindenden Heimattage, können wir heute folgen und der Beschlussvorlage daher auch unverändert zustimmen. Die Heimattage in einer Großstadt wie Karlsruhe durchzuführen, ist ein tol- les und spannendes Wagnis. Das unterstützen wir sehr gerne mit dieser heutigen Sat- zung. Auch sehen wir selbstverständlich die angesprochene baustellenbedingte Belas- tung des Einzelhandels und aufgrund dessen die Notwendigkeit einer weiteren Unter- stützung der Stadt. Sie haben es in Ihren einleitenden Worten beschrieben. 2013 bis 2016 hatten wir die Ausweitung beschlossen. Entgegen der ursprünglichen Annahme, ist es mit Blick auf die Situation in der Kaiserstraße weiterhin notwendig, den Ein- schränkungen des innerstädtischen Einzelhandels Rechnung zu tragen. Wichtig ist uns bei dem heutigen Beschluss zu betonen, dass es sich um eine Ausnahme handelt, die aus unserer Sicht nicht zur Regel werden darf. Die SPD-Fraktion wird dieses Thema künftig weiterhin kritisch verfolgen, mit Augenmaß verkaufsoffenen Sonntagen zustimmen und weiterhin versuchen, den Sonntag zu schützen, damit er nicht zum Werktag verkommt. Wie bei diesem Thema üblich, wer- den aber nicht alle SPD-Stadträte die Vorlage heute unterstützen, mehrheitlich stimmen - 3 - wir jedoch zu. Das hat verschiedene arbeitnehmerische, christliche Begründungen. Ich bedanke mich auch ganz herzlich, dass Sie es aufgegriffen haben, dass in Mühlburg der Wunsch vom Bürgerverein artikuliert wurde, die Kerwe zu verschieben. Wenn die Ker- we verschoben wird, dann muss rein logisch auch der verkaufsoffene Sonntag verscho- ben werden. Da steht ein Wunschtermin mit dem 24.09. Wir hoffen, dass das so funk- tioniert. Der Vorsitzende: So lange die Mühlburger dann trotzdem zur Bundestagswahl gehen, ist es okay. Stadträtin Dr. Leidig (GRÜNE): Das Thema verkaufsoffene Sonntage erfordert, wie viele Themen im Gemeinderat, die Abwägung verschiedener Interessen. Hier sind auf der einen Seite die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bzw. der Schutz des Familienlebens in der Waagschale, auf der anderen Seite die auch sehr ver- ständlichen Interessen der Händlerinnen und Händler, die in dem verkaufsoffenen Sonntag die Chance sehen, Umsätze zu generieren, aber vor allem auch neue Kunden zu gewinnen, und alte Kunden wieder stärker nach Karlsruhe zu ziehen und zu binden. Gerade in Anbetracht der seit Jahren andauernden Baustellen aufgrund der Kombilö- sung und der daraus resultierenden Belastung für den Einzelhandel, ist die Abwägung hier tatsächlich nicht einfach für uns. Die Umfragen zeigen auch, viele Menschen aus dem Umland kommen seltener nach Karlsruhe, um hier einzukaufen, viele sogar gar nicht mehr. Darin sehen wir ein wirkliches Problem für unseren Einzelhandel. Prinzipiell sehen wir verkaufsoffene Sonntage kritisch. Wir sind der Meinung, dass der Sonntag an sich ein Tag ist, der frei von Arbeit sein sollte. Er sollte für Privatleben zur Verfügung stehen. Er sollte Familien vorbehalten sein. Diese kritische Haltung teilt die gesamte Fraktion der GRÜNEN. Dennoch kommen wir in der Abwägung der verschiedenen Interessen heute zu unterschiedlichen Ergebnissen. Auch uns haben die vielen Mails der Händlerinnen und Händler erreicht, die dem Aufruf der City-Initiative folgten. Die darin genannten Argumente haben wir verstanden, auch wenn es in manchen Mails an Höflichkeit und Respekt mangelte. Wir nehmen sie ernst. Dennoch sind noch Fragen offengeblieben, vor allem dazu, wie die Beschäftigten die verkaufsoffenen Sonntage beurteilen. Daher haben wir auf diese Mails reagiert und Fragen gestellt, die die Interessen der Beschäftigten berühren. Wir haben gefragt, wie die Beschäftigten dieser Händler, die uns angeschrieben haben, denn die verkaufsoffe- nen Sonntage beurteilen, wie deren Arbeitnehmervertreter das tun, was die Tarifverträ- ge vorsehen, ob die Beschäftigten Zusatzzahlungen oder andere Gratifikationen erhal- ten und ob die sonntäglichen Dienste auf Freiwilligkeit beruhen. Denn wir finden, das sind wichtige Fragen, die auch gestellt werden müssen. Um es kurz zu machen, es ha- ben nicht alle Händlerinnen und Händler geantwortet, aber einige. Wir haben uns über jede dieser Antworten gefreut, weil es zeigt, dass eine Dialogbereitschaft besteht. Wir haben die Interessen aller Beteiligten besser verstanden und auch die schwierige Situa- tion aufgrund des baustellenbedingten Fernbleibens vieler Kunden. Auch wenn wir ganz sicher nicht bereit sind, hier jetzt grünes Licht zu verkaufsoffenen Sonntagen als Dauerlösung zu geben, wird der größere Teil der Fraktion heute diese Vorlage mittragen. Bis die Entscheidung über verkaufsoffene Sonntage das nächste Mal - 4 - ansteht, wünschen wir uns jedoch, dass die City-Initiative im Vorfeld unsere Fragen auf- greift und die Beschäftigten direkt befragt und uns somit repräsentative Antworten gibt, auch darauf, wie die Beschäftigten damit umgehen. Was letzten Endes für uns auch wichtig ist: Ist es tatsächlich möglich, freiwillig zu entscheiden, leiste ich an diesem Sonntag Dienst oder müssen da möglicherweise Sanktionen in Kauf genommen werden bis hin zu der Frage, besteht ein Mehrwert im Sinne von, ich bekomme dadurch mehr frei oder verdiene zusätzlich etwas. Auch das finden wir relevant. Für heute geben wir uns mit der Handvoll Antworten der Händler zufrieden, die uns vorliegen, und freuen uns noch einmal darüber, dass das tatsächlich geschehen ist, und stimmen zumindest mehrheitlich der Vorlage zu. Stadtrat Wohlfeil (KULT): Der gesetzliche Schutz des Sonntags wurde in den vergan- genen Jahren erneut gerichtlich gestärkt. Wir in Karlsruhe haben damit keine Probleme. Es gibt andere Kommunen, z. B. Berlin, da sieht es vielleicht ein bisschen anders aus. Aber es ist ganz klar, es muss immer erst ein erhöhtes Besucheraufkommen geben, da- mit man einen verkaufsoffenen Sonntag machen kann. Das ist in den Fällen, die hier betroffen sind, gerade in den etwas umstrittenen, wie Eröffnung der Heimattage, auf jeden Fall gegeben. Es ist das durchaus berechtigte Interesse, dass man dieses Besu- cheraufkommen nutzt, um dann seinen Umsatz zu machen. Viele Arbeitnehmer be- kommen eine Zulage für Sonntagsarbeit und finden das dann auch nicht so schlecht. Andere Arbeitnehmervertreter und auch Gewerkschaften kritisieren zu Recht, dass man das nicht immer haben darf und dass das auf jeden Fall keine Regelmäßigkeit werden darf. Von daher können wir auch gegenteilige Positionen verstehen. Aber in diesem Fall können wir auf jeden Fall der Vorlage so in vollem Umfang zustimmen. Natürlich möchten auch wir noch einmal darauf hinweisen, dass der Einzelhandel in den vergangenen Jahren durch die Kombibaustelle belastet wurde und auch noch immer belastet ist und in Zukunft noch sein wird, bis alles vorbei ist. Von daher denken wir, dass es in diesem Fall, vor allem weil wir die Besucher schon da haben werden zur Er- öffnung der Heimattage, angemessen ist, dann auch einen verkaufsoffenen Sonntag zu machen. Stadtrat Hock (FDP): Ich möchte heute für meine Fraktion, die nicht einheitlich ab- stimmen wird, aber für einen Liberalen ist das überhaupt kein Problem, eine Lanze für die Unternehmer in die Hand nehmen. Ich verstehe, dass die Arbeitnehmer an so einem Tag auf ihren Sonntag verzichten müssen. Das ist vollkommen klar. Nur eines darf man auch nicht außer Acht lassen: Die Baustellensituation der letzten Jahre hat viele Einzel- händler in unserer Innenstadt in echte Schwierigkeiten gebracht. Das sieht man daran – die Leute, die in der KASIG sind, wissen das ganz genau – was für Ausgleichszahlungen wir in den letzten Jahren schon bezahlt haben und weiter bezahlen werden müssen. Deshalb sind wir der Meinung, wenn auch manche Entscheidungen wie die Parkgebüh- renerhöhung usw., wieder Schwierigkeiten mit sich bringen, dass in so einem Fall, wenn viele Menschen für die Heimattage zu uns in die Stadt kommen, wir als Gemeinderat den Einzelhändlern die Chance geben müssen, diesen so umsatzstarken Tag auch mit- zunehmen, denn es ist bei vielen auch notwendig. Die brauchen das Geld. Deshalb muss man ganz ehrlich sagen, wir werden diese Vorlage gerne unterstützen, weil wir - 5 - glauben, dass wir dem Einzelhandel dies schuldig sind. Die Mails, die wir auch bekom- men haben, waren in vielen Teilen sehr freundlich, wie die Kollegin von den Grünen gerade gesagt hat. Aber es waren auch ein paar unfreundliche dabei. Aber berücksich- tigen Sie wirklich, dass es vielen von denen wirklich nicht so gut geht. Deshalb, ganz ehrlich, wir werden das gerne unterstützen und hoffen, dass sehr viele Leute an diesem Sonntag in die Innenstadt kommen, die Geschäfte füllen und dementsprechend Umsatz generieren. Deshalb: Wir gehen diese Vorlage nicht geschlossen mit, aber wir werden sie mehrheitlich unterstützen. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Zunächst möchte ich mich dem Anfang der Rede von Frau Melchien anschließen. Auch wir sind froh, dass der Sonntag unter dem besonde- ren Schutz des Grundgesetzes steht und wollen, dass das so bleibt. Denn der Sonntag ist Teil unserer Kultur. Die soll so erhalten bleiben. Ich selbst als Arbeitnehmer muss häufig sonntags arbeiten. Ich weiß, was Sonntagsarbeit der eigenen Familie antut. Nicht nur an diesem Tag, sondern in der Woche, die darauf folgt. Das kann man nicht auf die leichte Schulter nehmen. Also müssen auch die Arbeitnehmerinteressen ganz klar gese- hen werden. Da muss man fragen, ist es wirklich nötig für die einzelnen Unternehmer, an diesen Sonntagen ihr Geschäft zu öffnen, oder kann man diesen Umsatz nicht auch an den anderen Tagen generieren. Wenn als Argument gebracht wurde, diese Unternehmer seien durch die KASIG beson- ders betroffen, dann muss ich als KASIG-Aufsichtsratsmitglied darauf verweisen, es gibt Ausgleichszahlungen genau für diesen Fall. Jeder Unternehmer, der sich benachteiligt fühlt und der uns dann E-Mails schreibt, wir sollen sonntags aufmachen, soll stattdessen diese Ausgleichszahlung bei der KASIG beantragen. Die KASIG ist bereit, jedem, der einen Antrag stellt, zu helfen. Die Anträge werden geprüft. Wenn nachgewiesen ist, dass es durch die Umbaumaßnahmen zu einem Umsatzeinbruch gekommen ist, dann wird das erstattet, d. h. dieses Problem brauchen wir nicht durch Sonntage, die wir ver- kaufsoffen machen, zu lösen. Wenn man im Sommer Radio hört, dann hat man das Gefühl, dass die Städte der Um- gebung um die Konsumenten wetteifern, indem jede Stadt mehrere verkaufsoffene Sonntage ausweist. Ich denke, wir haben das nicht nötig. Wir müssen an die Arbeit- nehmer denken, die davon betroffen sind. Und wir müssen an den besonderen Schutz des Sonntags denken. Deswegen können wir von der AfD der Vorlage nicht zustimmen. Stadtrat Fostiropoulos (Die Linke): Ich glaube, dass einige Kolleginnen und Kollegen hier die Gesetze nicht richtig kennen. Denn bezogen auf die verkaufsoffenen Sonntage steht in den Regelwerken, dass die nicht geöffnet werden, weil eine Chance für einen tollen Umsatz da ist, sondern nur, wenn Veranstaltungen stattfinden in der Stadt und die Versorgung für die Bevölkerung gesichert werden muss für diese Veranstaltung. Bitte, drehen wir jetzt nicht die Mechanismen um. Es geht nicht um die Umsätze von einzelnen Geschäften, sondern nur, wenn es absolut nötig ist, um die Versorgung auf- recht zu erhalten. So steht es im Gesetz, nicht anders, Kollege Hock. (Zuruf Stadtrat Hock/FDP) - So steht es aber drin! - 6 - Wir nutzen hier nicht die Sonntage, missbrauchen sie nicht, um Umsätze zu generieren, sondern nur, wenn es nötig ist. Ich möchte auch dazu sagen: All die Jahre, in denen wir hier debattieren, immer die gleichen Haltungen, die gleichen Leute, die gleichen Reden. Ich sage auch wieder mein gleiches Statement: Wir brauchen für diese Feste keine Ver- sorgung. Wenn ich mir einen Wintermantel kaufen will oder eine neue Jeans, dann ma- che ich das nicht an einem Sonntag. Da brauche ich nicht die Geschäfte auf machen, sondern ich will auf das Fest gehen. Ich hätte gerne, dass auch die Menschen, die im Einkauf tätig sind, mit auf dem Fest sind und gemeinsam mit uns feiern und nicht, dass sie arbeiten müssen. – Punkt 1. Punkt 2: Im Verkauf sind überwiegend Frauen tätig. Die Kitas haben aber am Sonntag zu. Haben wir das geregelt in der Gesellschaft? Nein, haben wir nicht geregelt. Also können wir sie nicht einseitig beschäftigen, gleichzeitig die andere Frage nicht geklärt haben. Punkt 3: CDU und FDP wollen immer die Unternehmen vertreten und schützen. Ko- misch. Ich bin als Unternehmer froh, dass am Sonntag zu ist, damit meine Mitarbeite- rinnen und Mitarbeiter aufs Fest können und ich am Sonntag keine Anrufe bekomme, dass ich auch einmal meine Ruhe habe. Des Weiteren: Welche Unternehmen profitieren denn von solchen Sonntagsöffnungs- zeiten? Die, wo die Chefs zuhause bleiben können, weil die Mitarbeiter in der Tür ste- hen. Kleine inhabergeführte Unternehmen, die auch froh sind, dass sie auch einmal ei- nen Sonntag frei haben, werden gezwungen entweder aufzumachen oder dass sie nicht konkurrenzfähig sind, wenn sie zu machen, weil die anderen das Geschäft haben, weil sie vielleicht Mitarbeiter haben, die sie hineinstellen. Wir sollten einfach einmal miteinander anders umgehen. In einer Stadtgesellschaft braucht es Freizeit, braucht es einen Sonntag, Ruhephasen. Wenn gefeiert wird, wollen wir gemeinsam feiern. Es gibt ein paar wichtige Bereiche, die müssen rund um die Uhr auf haben, auch am Sonntag. Das ist z. B. der Bereich Gesundheit. Wir sollten aber nicht alle Bereiche aufweichen und jedes Mal mit den gleichen Scheinargumenten kommen, warum dieser Sonntag genutzt werden soll. Glauben Sie mir, all die, die jetzt die Verfassung verteidigen – nicht alle, aber manche: Wenn die Verfassung das auflösen würde oder wenn Sie eine 2/3-Mehrheit hätten, dann würde Sie es auflösen und am liebsten jeden Sonntag die Geschäfte auf lassen, weil Sie glauben, der Kommerz und der Einkauf ist die Seele der Gesellschaft. Nein, las- sen Sie uns am Sonntag feiern und ausruhen. Stadtrat Mossuto (GfK): Ich würde Sie bitten, gerade über den 7. Mai anlässlich der Heimattage als zusätzlichen verkaufsoffenen Sonntag getrennt abstimmen zu lassen. Stadtrat Wenzel (FW): Der Einzelhandel in der Karlsruher Innenstadt befindet sich im Tal der Tränen. Jeder, der sich damit beschäftigt hat, kann das bestätigen. Eine damali- ge Mehrheit des Gemeinderates ist mit für diese Situation verantwortlich, die Baustellen der Kombilösung, neben anderen Faktoren. Auch das Internet, das 24 Stunden 365 - 7 - Tage, auch manchmal 366 Tage offen hat, lieber Niko, ist eines der Konkurrenten, die wir haben. Dass dort keine Mindestlöhne gezahlt werden, wenn sie im Ausland sind oder sonst wo auf der Welt, darüber sollte man auch einmal diskutieren. Die Konkur- renz auf der grünen Wiese rings um Karlsruhe und etwas weiter hat viele Einzelhändler – auch diese sind Arbeitgeber – an den Rand ihrer Existenz getrieben. Einige haben schon geschlossen. Deshalb, in Abwägung des Sonntags für die Familie, den ich leider auch nicht habe als Selbständiger, sonst muss meine Familie hungern, für mich ist es Standard, und in Ver- antwortung gegenüber der Karlsruher Innenstadt, den B-Zentren Durlach und Mühl- burg stimme ich der Vorlage zu, die eine Sondernutzung ist zu besonderen Feiertagen, zu besonderen Anlässen, wie der Kirchweih, die ja – wie der Name sagt – einen kirchli- chen Hintergrund hat zum Jubiläum, meist zum Bau. Es ist nicht einfach. Aber wir müs- sen auch hier zeigen, dass wir den Einzelhandel verstehen und dass wir ihn auch unter- stützen. Deshalb: absolute Zustimmung zu dieser Vorlage. Der Vorsitzende: Das waren jetzt alle Wortbeiträge. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, es geht um zwei Sonntage von 52 Sonntagen. Es geht um die Fortsetzung einer Handhabe. Mir ist noch einmal ganz wichtig, dass wir diese Handhabe u. a. mit der Kombilösung begründet haben, aber nicht nur. Denn wie Sie richtig festgestellt ha- ben, ist auch das Thema Online-Handel ein durchaus gravierendes. Es geht jetzt durch die noch einmal verschärfte Rechtsprechung noch einmal klarer darum, dass wir die Menschen, die wir aus anderen Gründen in unsere Stadt ziehen, weil nämlich hier ein besonders Fest ist, weil hier nämlich die Heimattage eröffnet werden, dann noch zu- sätzlich im Grunde über unsere Geschäftswelt erreichen und bedienen können. Das ist, glaube ich, der große positive Effekt. Deswegen ist die Vorlage auch so ausgefallen, wie sie ausgefallen ist. Ihr Vorschlag, Frau Dr. Leidig, dass wir noch einmal stärker eruieren, wie die Einzelhänd- ler mit diesem Thema umgehen, kann ich nur schwer aufnehmen. Denn wir machen eine Anhörung vorher, wo auch alle Arbeitnehmervertretungen und viele andere be- fragt werden. Ich fände es sinnvoll, dass dann Sie diesen Wunsch etwa an die Gewerk- schaften herantragen oder an Personalvertretungen aus den großen Einrichtungshäu- sern, dass die Ihnen dann bei ihrer Antwort etwas genauer erläutern, wie das denn so aussieht. Ich denke, dass wir uns an dieser Stelle übernehmen würden, wenn wir selb- ständig noch einmal zusätzliche Erhebungen machen. Das sind für mich dann eigentlich auch die Ansprechpartner, die die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vertreten sollten. Das tun sie auch. Das haben wir bei den entsprechenden Eingaben durchaus auch wahrgenommen, auch die sehr kritische Haltung, die es dazu gibt, und die ich auch nachvollziehen kann. Herr Dr. Schmidt, mir ist noch einmal wichtig für die Öffentlichkeit darzustellen, dass nicht jeder Einzelhändler, der eine Einnahmeeinbuße hat und die mit der Kombilösung in Verbindung bringt, Anspruch auf Entschädigung hat. Sondern nur diejenigen, die unmittelbar vor ihrem Geschäft betroffen sind. Schon der in der Seitenstraße, der keine Baustelle in unmittelbarer Nähe hat, kann ja von dieser Einschränkung genauso betrof- fen sein, hat aber keinen Anspruch auf Entschädigung. Wir haben allerdings auch nie den Eindruck gehabt, dass jetzt zwei verkaufsoffene Sonntage eine angemessene Kom- - 8 - pensation sein könnten, sondern es ist ein zusätzliches Angebot, das sich positiv auf unsere Attraktivität auswirkt, auf wesentlich mehr dann aber auch nicht. Das vielleicht noch einmal zur Ergänzung. Jetzt kommen wir zur Abstimmung. Herr Stadtrat Mossuto, Sie hatten getrennte Abstimmung über die beiden Termine erbeten. Das können wir nicht machen, weil es eine einheitliche Satzung ist. Sie können höchs- tens einen Änderungsantrag stellen, dass Sie einen dieser Termine dort herausschmei- ßen möchten. Dann müsste ich über den Änderungsantrag vorher abstimmen lassen. Das bitte ich dann noch einmal zu präzisieren. Stadtrat Mossuto (GfK): Mir geht es nicht darum, jetzt einen Änderungsantrag zu stellen, ohne vorher zu wissen, wie wir im Gemeinderat im Prinzip dazu stehen. Mit an- deren Worten: Wenn der Stadtrat nicht mit einem zusätzlichen Tag einverstanden wäre, dann erübrigt sich der Änderungsantrag. Der Vorsitzende: Dann würde ich vorschlagen, dass wir jetzt die Beschlussvorlage, so wie sie da liegt, abstimmen. Wenn die dann eine Mehrheit findet, hat sich im Grunde alles weitere erledigt. Ich habe ein gewisses Bauchgefühl, dass das klappen könnte. In- sofern stelle ich jetzt die Beschlussvorlage der Verwaltung zu Abstimmung und bitte Sie um das entsprechende Votum. – Das ist eine überdeutliche Mehrheit. Damit ist es so beschlossen und wir können den Tagesordnungspunkt abschließen. Wie gesagt, das Thema Mühlburg würden wir dann noch einmal nachreichen als Änderung in dieser Satzung. Aber dann müssten wir auch eine neue Anhörung machen. Insofern kann man das nicht einfach so eben umschmeißen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 22. Februar 2017