Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters Stadt Karlsruhe

Vorlage: 2016/0814
Art: Antrag
Datum: 20.12.2016
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Sozial- und Jugendbehörde
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 07.02.2017

    TOP: 19

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mit Stellungnahme einverstanden

Zusätzliche Dateien

  • GRÜNE-Arbeitsmarkt
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANTRAG GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2016/0814 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters Stadt Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 07.02.2017 19 x 1. Die Stadtverwaltung stellt dem Gemeinderat ihre in 2017 im Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm dargelegten geschäftspolitischen Ziele für das Jahr 2018 in Bezug auf das Jobcenter Stadt Karlsruhe vor. 2. Die Stadtverwaltung stellt dem Gemeinderat ihre in 2017 im Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm dargelegten operativen Ziele und strategische Ausrichtung für das Jahr 2018 in Bezug auf das Jobcenter Stadt Karlsruhe vor. 3. Die Stadtverwaltung diskutiert mit dem Gemeinderat eine mittelfristige strategische Ausrichtung für das Jobcenter Stadt Karlsruhe und entwickelt auf Basis der Diskussionsergebnisse ein Strategiepapier. Das Arbeitsmarkt-und Integrationsprogramm ist eine wichtige Arbeitsgrundlage für das Job- center Stadt Karlsruhe in den Bereichen Arbeitsvermittlung und Beschäftigungsförderung. Dies betrifft alle Zielgruppen des Jobcenters. Insofern werden darin wichtige Grundsätze be- züglich der Beschäftigungspolitik und Sozialpolitik des Jobcenter festgelegt, die strategischen Charakter für das jeweilige Jahr haben und eine Strategie über mehrere Jahre hinweg mani- festieren können. Das Arbeitsmarkt-und Integrationsprogramm des Jobcenters Stadt Karlsruhe wird in der Trä- gerversammlung abgestimmt, die sich aus jeweils drei Vertreter*innen der Stadt Karlsruhe und der Arbeitsagentur Karlsruhe-Rastatt zusammensetzen. Die Trägerversammlung wird durch einen örtlichen Beirat unterstützt, dessen Vertreter*innen das Jobcenter Stadt Karlsruhe bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und -maßnahmen beraten. Der Gemeinderat ist jedoch weder in der Trägerversammlung noch im örtlichen Beirat vertre- ten. Es ist die Intention der Antragsteller*innen, operative und strategische Ziele des Jobcenters Stadt Karlsruhe und deren arbeitsmarktpolitische Motivation erläutert zu bekommen, sowie auch mögliche neue Handlungsfelder in einem (neuen) Arbeitsmarkt- und Integrationspro- gramm zu identifizieren. Sachverhalt / Begründung: Seite 2 Dies könnte z. B. sein: • Priorisierung von weiteren Zielgruppen, wie einem Handlungsschwerpunkt Qualifizierung Geringqualifizierter für sogenannte Aufstocker*innen, • Weiterentwicklung des Förderinstrumentariums, z. B. durch die Analyse von Förderleistungen auf ihre Wirkung, Kundenstrukturanalyse, Steigerung der Nachhaltigkeit von Integrationen in den Arbeitsmarkt oder der Verzahnung des Gesamtkonzepts Arbeit der Stadt Karlsruhe mit Mitteln des Jobcenters, und • Aufnahme weiterer kommunaler Ziele, wie z. B. Alphabetisierungskurse/ - kampagnen. Gerade in einem Bereich wie dem SGB II ist es wichtig, für einen länger als zwei bis drei Jahre andauernden Zeithorizont Überlegungen anzustellen, wie sich die Organisation entwickelt und welche Ergebnisse künftig erreicht werden sollen. Zum einen liegt dieses in der Struktur der Aufgabe begründet, die gerade bei arbeitsmarkt- fernen Menschen einen längerfristigen Ansatz verlangt, um Erfolge zu erzielen. Zum anderen handelt es sich bei Jobcentern verglichen mit der deutschen Verwaltungslandschaft um relativ junge Einheiten, bei denen die Vorgabe von Entwicklungslinien umso wichtiger ist. Ziel der Überlegungen ist die Frage, wo das Jobcenter Stadt Karlsruhe in fünf Jahren stehen, welche Rolle es im Gefüge der Akteur*innen am Karlsruher Arbeitsmarkt spielen will. Diese Überlegungen könnten in einem Strategiepapier zusammengefasst werden. Dabei handelt es sich nicht um ein einmal erstelltes abgeschlossenes Papier, sondern um einen langfristig ange- legten Prozess, der breit aufgestellt werden sollte, im Sinne eines kontinuierlichen Verbesse- rungsprozesses. unterzeichnet von: Michael Borner Joschua Konrad Verena Anlauf Dr. Ute Leidig Johannes Honné

  • Stellungnahme TOP 19
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2016/0814 Verantwortlich: Dez. 3 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters Stadt Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 07.02.2017 19 X Kurzfassung Das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters Stadt Karlsruhe kann aufgrund der im Herbst jährlich zur Verfügung gestellten Eingliederungsmittel des Bundes nur jährlich für das Folgejahr erstellt werden. Eine Beteiligung der Stadt Karlsruhe an dem Arbeitsmarkt- und Integ- rationsprogramm ist gesetzlich über den Beirat und über kommunale Eingliederungsleistungen nach § 16 a SGB II möglich. Finanzielle Auswirkungen des Antrages (bitte ankreuzen) X nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen Wählen Sie ein Element aus. Kontierungsobjekt: Wählen Sie ein Element aus. Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant nein X ja Handlungsfeld: Sozialer Zusammenhalt und Bildung Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein X ja abgestimmt mit AFB Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Stadtverwaltung begrüßt den Antrag im Hinblick auf die in der Trägerschaft der Stadt Karls- ruhe liegenden kommunalen Eingliederungsleistungen. Das Jobcenter Stadt Karlsruhe veröffentlich sein Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm jähr- lich auf der Homepage des Jobcenter Stadt Karlsruhe und stellt im Sozialausschuss jährlich die Jahresbilanz vor, deren Inhalte das Ergebnis des Arbeitsmarktprogrammes des abgelaufenen Jahres darstellen. Das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenter Stadt Karlsruhe, das in der Träger- versammlung beschlossen wird, gründet sich auf die vom Bund jährlich, im Rahmen des Bun- deshaushalts beschlossenen Eingliederungsmittel und der bundeseinheitlich festgelegten ge- schäftspolitischen Handlungsfelder. Hierauf baut sich für alle Jobcenter im Bundesgebiet der jährliche Zielplanungsprozess auf. Der Bund, die Länder und kommunalen Spitzenverbände stimmen die Grundlage des Planungsprozesses mit der Bund-Länderausschuss-Arbeitsgruppe Steuerung ab. Die Grundlagen des Planungsprozesses dienen den Jobcentern als Leitplanken für ihre lokalen Planungsdokumente. Der Bund als verantwortlicher Träger der Leistung (§ 6 Absatz 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch – SGB II) begleitet und betreut über die Bundesagentur für Arbeit und deren nachgeordnete Regionaldirektionen in den einzelnen Bundesländern die Planungen der Jobcenter. Den nach § 6 Absatz 1 SGB II jeweils zuständigen Trägern obliegt die Verantwortung für die rechtmäßige Leistungserbringung. Sie haben für ihren jeweiligen Aufgabenbereich ge- genüber der gemeinsamen Einrichtung ein Weisungsrecht (§ 44 b Absatz 3 SGB II). Aus dem lokalen Planungsdokument, das im Beirat des Jobcenter Stadt Karlsruhe unter Beteili- gung der Stadt Karlsruhe als ein Mitglied des Beirats beraten wird, wird das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm für das jeweilige Folgejahr erstellt. Weitergehende Planungen für zukünf- tige Jahre können nicht konkret erstellt werden, da diese von verschiedenen Faktoren und Ent- wicklungen abhängig sind, wie zum Beispiel geschäftspolitische Handlungsfelder des Bundes für das Folgejahr, Bundeshaushalt, Eingliederungsmittelverordnung, Entwicklungen auf dem Ar- beitsmarkt. Abschließend wird das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters Stadt Karlsruhe in der Trägerversammlung beschlossen. Die kommunale Beteiligung für die in der Zuständigkeit der Stadt Karlsruhe obliegenden Aufga- ben wird bereits seit Jahren mit berücksichtigt (§ 16 a SGB II). Hierbei handelt es sich um kommunale Eingliederungsleistungen:  die Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder häusliche Pflege von Angehöri- gen  die Schuldnerberatung  die psychosoziale Betreuung  die Suchtberatung. Diese wichtigen ergänzenden sozialintegrativen Leistungen sind ein wesentlicher Bestandteil der ganzheitlichen und umfassenden Betreuung und Unterstützung bei der Eingliederung in Arbeit. Um eine engere Verzahnung mit dem kommunalen Gesamtkonzept Arbeit zu erreichen, wel- ches seinen Schwerpunkt im 3. Arbeitsmarkt hat, werden künftig im Aufsichtsrat der Arbeits- förderungsbetriebe und dem ESF-/Gesamtkonzept Arbeit-Arbeitskreis der Stadt Karlsruhe Vor- Ergänzende Erläuterungen Seite 3 schläge zur Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und -maßnahmen erarbei- tet, beraten und über die Vertretung der Stadt Karlsruhe in den Beirat eingebracht. Aufgrund der oben dargestellten engen Vorgaben des Bundes ist zu prüfen, inwieweit die Entwicklung allgemeiner Grundsätze hinsichtlich des Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms (2.Arbeitsmarkt) möglich sind. Hierbei sind auch die Indikatoren zur Abgrenzung des 2. Ar- beitsmarkt zum 3. Arbeitsmarkt zu berücksichtigen. Die Geschäftsführung des Jobcenters Stadt Karlsruhe wird das Arbeitsmarkt- und Integrations- programm für das Jahr 2017 in der nächsten Aufsichtsratssitzung der Arbeitsförderungsbetriebe vorstellen.

  • Protokoll TOP 19
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 35. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 7. Februar 2017, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 20. Punkt 19 der Tagesordnung: Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Job- centers Stadt Karlsruhe Antrag: GRÜNE Vorlage: 2016/0814 Beschluss: Einverstanden mit der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 19 zur Behandlung auf: Stadtrat Borner (GRÜNE): Ich möchte mit wenigen Worten erklären, warum wir die- sen Antrag gestellt haben. Weil wir kommunale Arbeitspolitik können. Mit unserem Antrag wollen wir den politischen und fachlichen Sachverstand in eine Schale werfen und für weitere Verbesserungen in der Versorgung von Arbeitslosen sorgen. Unseren politischen Sachverstand haben wir bereits mit der Einrichtung des Gesamtkonzeptes „Arbeit“ bewiesen. Zum ersten Mal geht die Zahl von Langzeitarbeitslosen in Karlsruhe nachhaltig zurück. Zudem haben wir, als fachliche Säule, die Arbeitsförderungsbetriebe der Stadt Karlsruhe als einen der wichtigsten Akteure auf dem Karlsruher Arbeitsmarkt an unserer Seite. Jetzt geht es darum, eine weitere und passgenaue Anwendung der Eingliederungsinstrumente und Maßnahmen des Jobcenters, auf die Karlsruher Bedürf- nisse zu erreichen. Ich werde es ganz stark kürzen, eigentlich wollte ich noch ein biss- chen schimpfen. Die GRÜNE-Gemeinderatsfraktion begrüßt die Antwort der Stadtver- waltung. Wir freuen uns auf die Diskussionen im Aufsichtsrat der Arbeitsförderungsbe- triebe der Stadt Karlsruhe. Der Vorsitzende: Das war jetzt eine gute Ankündigung. Stadtrat Dr. Dogan (CDU): Das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcen- ters ist ein wichtiges Programm, und das Jobcenter leistet seit Jahren sehr gute Arbeit, die wir anerkennen und wertschätzen, gerade wenn es um Eingliederungsleistungen, wie Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder, Schuldnerberatung, psychosozi- ale Betreuung und Suchtberatung etc. geht. Dabei ist auch zu bedenken, dass das Job- center bzw. die Stadt Karlsruhe, hier Aufgaben, die sie im Rahmen ihrer Zuständigkeit erfüllen können, ausüben, aber eben in einer gewissen Abhängigkeit und Verzahnung, mit den Mitteln, die dann vom Bund jährlich eingestellt werden. Daher ist eine voraus- schauende Planung oder Strategie über Jahre hinweg, der Sache nach, nicht möglich. Aber wir freuen uns und sind auf das Konzept gespannt, das vom Jobcenter den Ar- beitsförderungsbetrieben vorgestellt wird und danken jetzt schon für die Vorleistung. Stadträtin Fischer (SPD): Ich will jetzt die Zeit nicht überstrapazieren. Wir unterstützen ausdrücklich diesen Antrag, und er braucht eine vertiefte Diskussion im Fachausschuss. Aber nur soviel hier im Gemeinderat: Es ist dringend notwendig, dass der regionale Ge- danke hier stärker greift und insbesondere regionale Programme, die auf die Region zugeschnitten sind, geleistet werden und nicht vom grünen Tisch aus Berlin gemacht werden. Unser Hauptproblem in dem Fall ist nämlich, dass der Bund die Handlungsfel- der für die Vergaben vorgibt. Es geht uns jetzt alle an, alle politischen Parteien. Der Kol- lege Borner hat zu recht gesagt: Wir Kommunalen, wir können es, und was wir brau- chen ist Geld. Deshalb sollte hier dringend auf Bundesebene mehr Gestaltung und Ver- antwortung an die Kommunen abgegeben werden. Ich denke, wir sollten versuchen, mit allen Möglichkeiten, die wir haben, auf das Jobcenter einzuwirken, damit wir, für eine sehr wichtige Aufgabe, sinnvoll Geld ausgeben. Stadtrat Jooß (FDP): Ganz kurz: Ich denke, der Antrag ist gut, wichtig und richtig. Ich begrüße ausdrücklich, was Michael Borner gesagt hat. Nur habe ich meine Zweifel, langfristige Planung ist gut, Vorschau ist super, nur ob wir das mit den Vorgaben von Bund und Land machen können, da habe ich ein bisschen meine Bedenken. Aber wir stimmen dem Antrag voll umfänglich zu. Der Vorsitzende: Gut, dann werden wir so verfahren. Der zuständige Dezernent hat mir gerade berichtet, am 5. April kommt er schon auf die Tagesordnung des Aufsichts- rates und bekommt dort auch angemessen Zeit. Wenn dann darüber hinaus, noch eine Befassung im Gemeinderat oder an einer anderen Stelle gewünscht ist, dann werden Sie das dort gemeinsam diskutieren. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 16. Februar 2017