Fortschreibung Flächennutzungsplan 2030, Schwerpunkt "Wohnen" - Vorschlag für Flächenkulisse für Karlsruhe
| Vorlage: | 2016/0809 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 20.12.2016 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtplanungsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Beiertheim-Bulach, Daxlanden, Durlach, Grünwettersbach, Grünwinkel, Hagsfeld, Hohenwettersbach, Knielingen, Neureut, Nordstadt, Nordweststadt, Oberreut, Oststadt, Palmbach, Rintheim, Rüppurr, Stupferich, Südstadt, Waldstadt, Weiherfeld-Dammerstock, Weststadt |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 07.02.2017
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Beschlossen mit geändertem Beschlusstext
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
KA.2-W-007.c KA.2-W-024 KA.2-W-002 KA.2-W-091 KA.2-W-027 KA.2-W-068 KA.2-W-007.b KA.2-W-063 KA.2-W-010 KA.2-W-078 KA.2-W-064 KA.2-W-016 KA.2-W-062 KA.1-W-122_A KA.2-W-067 KA.2-W-007.a KA.2-W-017 KA.2-W-066 KA.2-W-090 KA.2-W-070 KA.2-W-077 KA.1-W-023_G KA.1-W-112_A KA.2-W-074 KA.1-W-403_S KA.1-W-424_FfG KA.2-W-031 KA.2-W-029 KA.1-S-018 KA.2-W-065 KA.2-W-009 KA.2-W-038 KA.2-W-033 KA.2-W-028 KA.2-W-035 KA.2-W-072 KA.2-W-073 KA.2-S-019 KA.1-W-423_S KA.2-W-039 KA.2-W-014 KA.1-W-324_S KA.2-W-022 KA.2-W-076 KA.2-W-061 KA.2-W-079 KA.2-W-032a KA.2-W-026 KA.2-M-092 RH.2-W-007 KA.2-W-069 Stand 12.01.2017 1:60.000 FNP-Fortschreibung Wohnbauflächen Ergebnis Planungsausschuss grün 59ha hellgrün 45ha gelb 75ha rot 72ha im FNP 2010 geplante Wohnbau-/ Mischgebietsflächen oder überplante Siedlungsflächen Herausnahme Teilfläche Zentrum III weiter prüfen nicht weiter prüfen Anlage 1
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KA.2-W-068 KA.2-W-063 KA.2-W-064 KA.2-W-062 KA.1-W-122_A KA.2-W-067 KA.2-W-066 KA.2-W-070 KA.1-W-023_G KA.2-W-065 KA.2-W-061 KA.2-W-069 Stand 12.01.2017 FNP-Fortschreibung Wohnbauflächen Ergebnis Planungsausschuss grün hellgrün gelb rot im FNP 2010 geplante Wohnbau-/ Mischgebietsflächen oder überplante Siedlungsflächen Herausnahme Teilfläche Zentrum III weiter prüfen nicht weiter prüfen 1:15.000 Neureut Anlage 3
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KA.2-W-007.c KA.2-W-091 KA.2-W-007.b KA.2-W-007.a KA.2-W-090 KA.1-W-424_FfG KA.2-W-031 KA.2-W-033 KA.2-W-035 KA.1-W-423_S KA.1-W-324_S KA.2-W-032a KA.2-M-092 Stand 12.01.2017 FNP-Fortschreibung Wohnbauflächen Ergebnis Planungsausschuss grün hellgrün gelb rot im FNP 2010 geplante Wohnbau-/ Mischgebietsflächen oder überplante Siedlungsflächen weiter prüfen nicht weiter prüfen 1:20.000 Höhenstadtteile Anlage 2
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Anlage 4 Nummer Name Empfehlung Verwaltung Abweichung zu VW-Vorlage Fläche [ha] OR, BV PlanA 06 Nordweststadt KA.1-W-403_S Erw. Städt. Klinikum grün nein grün 3,5 07 Oststadt KA.1-S-018 Nördl. Hagsfelder Allee rot - rot - KA.2-S-019 Klosterweg rot - rot - 09 Daxlanden KA.2-W-038 Sportplatz Daxlanden I grün Befürwortung grün 2,0 KA.2-W-039 Sportplatz Daxlanden II grün - grün 1,4 10 Knielingen KA.1-W-023_G Distelgrund grün - grün 4,4 KA.2-W-014 Frauenhäusleweg rot - rot - 11 Grünwinkel KA.2-W-024 südl. Heidenstückersiedlung rot Ablehnung rot - 12 Oberreut KA.2-W-027 Pulverhausstraße hellgrün Ablehnung hellgrün 10,8 KA.2-W-028 Östl. Otto-Wels-Straße gelb - gelb - KA.2-W-029 Oberreut Südwest hellgrün - gelb - 14 Weiherfeld-Dammerstock KA.2-W-009 Erlenweg grün Befürwortung grün 2,1 15 Rüppurr KA.2-W-002 Rüppurr Süd I grün Ablehnung grün 3,3 gelb Ablehnung gelb - KA.2-W-010 Am Rüppurrer Schloss grün - hellgrün 4,7 KA.2-W-026 Battstraße grün - grün 0,2 16 Waldstadt KA.2-W-072 Breslauer Straße gelb Ablehnung gelb - KA.2-W-073 Beuthener Straße West gelb Ablehnung gelb - 17 Rintheim KA.2-W-022 Ostring rot Ablehnung rot - 18 Hagsfeld KA.1-W-112_A Grabenäcker Erweiterung grün Ablehnung grün 0,9 KA.2-W-074 Beuthener Straße Ost gelb Ablehnung gelb - KA.2-W-076 Auf die Gärten hellgrün Ablehnung hellgrün 1,0 KA.2-W-077 Vokkenaustraße rot Ablehnung rot - KA.2-W-078 Schwetzinger Straße grün Ablehnung grün 3,9 KA.2-W-079 Lachenweg gelb Ablehnung gelb - 19 Durlach KA.2-W-016 Sportflächen Durlach grün Befürwortung grün 8,0 KA.2-W-017 Zentrum Durlach hellgrün Ablehnung gelb - gelb Ablehnung gelb - * Die Verwaltung empfiehlt die Flächen entgegen der Abstimmung im Planungsausschuss (hellgrün, zusammen 5,4ha) bei gelb zu belassen, um den Grün-Korridor Ost-West nicht zu stark zu verengen. Nummer Name Empfehlung Verwaltung Abweichung zu VW-Vorlage Fläche [ha] OR, BV PlanA 21 Stupferich KA.2-M-092 Zweite Reihe Neubergstraße gelb Ablehnung hellgrün 0,2 KA.2-W-031 Am Schleifweg gelb Ablehnung gelb - KA.2-W-032a Seniorenwohnheim Gänsberg grün Befürwortung grün 0,8 KA.2-W-033 Zum Bergle rot Ablehnung rot - KA.2-W-090 Ortsausgang Nord gelb Ablehnung gelb - KA.2-W-091 Gänsberg hellgrün Befürwortung hellgrün 8,9 gelb Ablehnung gelb - 22 Hohenwettersbach KA.2-W-007.a Rehbuckel I (äußerer Teil) gelb Ablehnung gelb - (Drittel entlang der Straße) gelb Ablehnung hellgrün 2,5 KA.2-W-007.b Rehbuckel II grün Befürwortung hellgrün 4,0 gelb Ablehnung gelb - KA.2-W-007.c Rehbuckel III rot Ablehnung rot - gelb Ablehnung gelb - 24 Grünwettersbach KA.1-W-324_S Sportplatz ASV Grünwettersb. grün Befürwortung grün 1,3 + Friedhof-Erweiterung - Befürwortung grün 0,7 KA.1-W-423_S Nördl. Heinz-Barth-Schule gelb Ablehnung gelb - KA.1-W-424_FfG Thüringer Straße grün Befürwortung grün 0,9 gelb Ablehnung gelb - 25 Palmbach KA.2-W-035 Neufeld Erweiterung hellgrün Befürwortung hellgrün 1,9 26 Neureut KA.1-W-122_A Zentrum III (FNP 2010) grün Befürwortung grün 0 Wegfall durch Grünzug -4,3 KA.2-W-061 Adolf-Ehrmann-Bad (neu) - Befürwortung grün 2,8 Ersatzstandort andere Stelle -1,0 KA.2-W-062 Neubruch grün Befürwortung grün 4,9 gelb Befürwortung gelb* - KA.2-W-063 Südliches Oberfeld grün Befürwortung grün 4,5 (neuer Zuschnitt gemäß OR) gelb Befürwortung gelb* - KA.2-W-064 Unterfeld West hellgrün Ablehnung gelb - gelb Ablehnung gelb - KA.2-W-065 südlich Zentrum III hellgrün Ablehnung gelb - KA.2-W-066 Unterfeld Ost gelb Befürwortung gelb - rot Befürwortung rot - KA.2-W-067 Grüner Weg grün Befürwortung grün 2,8 hellgrün Befürwortung hellgrün 3,7 KA.2-W-068 Am Baufeld rot Ablehnung rot - KA.2-W-069 Mitteltorstraße (FNP 2010) grün Befürwortung grün 0 hellgrün Befürwortung hellgrün 0 (nicht FNP 2010) grün Befürwortung grün 1,5 hellgrün Befürwortung hellgrün 1,3 KA.2-W-070 Alte Friedrichstraße hellgrün Ablehnung hellgrün 4,1 Summe 87,9
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Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 1 Fortschreibung Flächennutzungsplan-Wohnen: Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Gemeinderat (RIS !)\Bereich GS \2016\FNP Wohnen\Frühz. Bet._TÖB_Auszug_KA.docx Flächennutzungsplan 2030 „Flächen für W ohnen“ – Auszug Karlsruher Flächen Träger Öffentlicher Belange Stellungnahmen Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH Die Beteiligung wurde unternehmensübergreifend bearbeitet und somi t gilt diese Stellungnahme ebenso im Namen des KVV und der VB K. Generell wird das Ausweisen von stad tbahnnahen Prüfflächen begrüßt. Bei der Durchsicht sind einige konkrete Punkte aufgefallen, die wir bei der weiteren Bearbe itung um Beachtung bitten: - Bei den Prüfflächen in Neureut bitten wir da rum, die Freihaltetrasse der Straßenbahn von Heide nach Kirchfeld Nord zu beachten, - Prüffläche KA.2-W-024: eine Anbindung an di e Stadtbahn ist nicht vorhanden, eine Bedienung mit den in Grünwinkel verkehrenden Buslinien wäre möglich, wird aber von der Nutzergruppe als unattraktiver gewertet, - Prüfflächen in den Höhenstadtte ilen: hier ist die OV-Anbindung ausschließlich pe r Bus vorhanden und erfährt, zumindest mittelfr istig, keine Änderung. Auch hier ist die ÖPNV-Nutzung als schwierig zu bewerten, da Umsteigezwänge und die Bedienung durch den Bus als wenig attraktiv gewertet werden, - Wir empfehlen eine gründliche Überprüfung der Bewertungsbögen aus folgendem Grund: Eine durchg eführte Stichprobe der Bewer- tungsschemata der Bögen KA.2-W-031, KA.2-W-032 und KA.2-W-033 er gab u.a. folgende Fehler in der Prüfkategorie „Lagegunst“: - gleiche Situationen (z. B. Nahversorgung) wurden unterschiedlich bewertet (1x minus bzw. 2x minus), - es wurde nicht immer mathematisch korrekt addiert, - teilweise treffen Aussagen nicht zu, so sind z. B. bei Prüfgebiet „Zum Bergle“ in Bezug auf die „Grüne Infrastruktur“ Angebote für Kinder vorhanden, in diesem Fall der Abenteuerspielplatz an der Bergleshalle (derzeitige Renovierung durch das GBA!) Arbeitsgemeinschaft Oberrheini-sche Waldfreunde e. V. 1. frühzeitige Beteiligung Bei der Ausweisung von neuen Wohnflächen ist zu berücksichtigen, dass Karlsruhe bereits einen sehr hohen Anteil der Gemarkungsf läche als Siedlungsfläche nutzt. Untersuchungen der ETH Zürich in den 60er Jahren haben gezeigt, dass ökologisch, vor allem klimatisch gr avierende Belastungen für die Einwohner bereits bei einem Ve rsiegelungsgrad von 40 % eines Raumes auftreten. In der Zukunft ist besonders in der Oberrhein-Ebene bei einer weiter zu erwartenden Klima-Veränderung mit Stress-Situationen fü r die Ein- wohner zu rechnen. Die Klimauntersuchungen in Karlsruhe haben dies bereits nachgewiesen. Insbesondere unter diesen Aspekten muss in der Zukunft die Au sweisung neuer Baugebiete sehr kritisch gesehen werden, vor allem dort, wo Kaltluft entsteht oder in die Stadt einfließt. Auch innerhalb der Stadt muss stärker darauf geachtet werden, dass die Frischluf t-Zufuhr nicht durch querstehende oder zu hohe Gebäude (s. Tivoli) behindert wird. Die Qualität der vorhandenen Wohngebiete ist zum Beispiel durch die massive Ausweisung von neuen Wohngebieten, vor allem in Neu reut und Hohenwettersbach, würde die Wohnqualität dieser Stadtteile wesentlich verschlechtern und wird von uns deshalb in diesem Aus maß abgelehnt. Grundsätzlich ist unsers Erachtens auch zu be rücksichtigen, dass eine Planung im Rahm en eines Nachbarschaftsverbandes nur dann sinnvoll sein kann, wenn auch die Bedarfe nicht gemarkungsweise errechnet werden. Bedarf der Kernstadt, der dort zu größeren Verschlecht erungen der Lebensverhältnisse führen würde, muss in den Gemarkungen de r Nachbargemeinden gedeckt werden können. Vor allem dort, wo dur ch den ÖPNV Vorleistung in der Erschließung geleistet wurden. Die Planung als reine Bedarfsdeckung muss aus unserer Sicht ohnedies abgelehnt werden. Nach heutigen Erkenntnissen muss die Tra gfähig- keit des Raumes die Planung der Flächennutzung bestimmen. So sind die in der Vergangenheit bereits ausgewiesenen schutzbedürfti gen Be- reiche zur Sicherung von Wasservorkommen, Klimaschutz, Schutz v on Fauna und Flora sowie Bereiche für die Erholung für bauliche Nutzun- gen abzulehnen. Sollten durch neuere ökologische Erkenntnisse die eine oder andere bisherige für bauliche Nutzung ausgewiesene Flächen aus den genannten Gründen problematisch sein, empfehlen wir eine Änderung der bisher geplanten Nutzung. Aus den genannten Gründen haben wir uns darauf beschränkt, auch weil uns die Ortskenntnisse in den Nachbargemeinden fehlen, nur die Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 2 Fortschreibung Flächennutzungsplan-Wohnen: Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Gemeinderat (RIS !)\Bereich GS \2016\FNP Wohnen\Frühz. Bet._TÖB_Auszug_KA.docx Flächennutzungsplan 2030 „Flächen für W ohnen“ – Auszug Karlsruher Flächen Arbeitsgemeinschaft Oberrheini-sche Waldfreunde e. V. 1. frühzeitige Beteiligung Planungen in der Gemarkung der Kern stadt von Karlsruhe zu beurteilen. Der Bedarf an Kleingärten ist weiterhin hoch und wird sich in der Zukunft durch geplante Gesc hosswohnungen vermehren. Wir sind deshalb der Meinung, dass vorhandene Kleingartenanlagen, die gleichzeitig auch in der Regel in Grünzäsuren liegen und klimatisch von Be deutung sind, auf keinen Fall entfallen dürfen. Der Wohnortbezug ist wichti g, weitere Entfernungen müssen unbedingt vermieden werden. W ir leh- nen deshalb alle in die Diskussion gebrachten Auflösungen von Kl eingartenanlagen ab. Auch die bisher geplanten wurden unter die sen Ge- sichtspunkten verortet und werden deshalb für andere Nutzungen von uns abgelehnt. Im Einzelnen - KA.1-S-018 Nördlich Hagsfelder Allee: Diese Bebauungsfläche wird von uns abgelehnt und sollte als Waldfläche erhalten und weite rent- wickelt werden. Ersatzflächen auf Karlsruher Gemarkung für Waldflächen sehen wir keine. - KA.1-W-023_G Distelgrund: Wegen der großen Nachfrage nach Kleingärten ist diese Fläche, nachdem sie auch von der Siedlungsstruk - tur und Lage ungünstig ist, als Wohngebiet ab zulehnen (vom TFS hohe Empfindlichkeit). - KA.1-W-112_A Grabenäcker Erweiterung: Diese Fläche wird von uns abgelehnt. Die geplanten Kleingärten lass sich in das Landschaf ts- bild viel besser eingliedern und ve rmeiden die Einengung der Grünzäsur. - KA.1-W-122A Zentrum III: Diese Fl äche ist als „grüne Mitte“ fü r Neureut von großer Bedeutung, insbesondere für die Kaltluft- Entstehung und als Grünzäsur zwischen den Siedlungsteilen. - KA.1-W-403S Städtisches Klinikum: Die Kleingartenanlage ist für die umliegenden Stadtteile von besonderer Bedeutung, insbesonde re als Teil eines „gliedernden Grünzug es“. Durch die Verdichtung der Bebauung des Kr ankenhausareals ist diese Freifläche für die F risch- luftzufuhr von besonderer Bedeutung. - KA.1-W-423_S Nördl. Heinz-Barth-Schule: Als wichtiger Ausgleichs raum mit sehr hoher Kaltluft-Lieferung ist diese Fläche als sie dlungs- naher Freiraum für Grünwettersbach für eine Wohnbebauung ungeeignet und wird von uns abgelehnt. - KA.1-W-424-FFG Thüringer Straße: Fläche wird abgelehnt. - KA.2-S-019 Klosterweg: Fläche wird abgelehnt (Wal d und Kaltluft) als Stadtbild, prägende Waldkarte. - KA.2-W-002 Rüppurr Süd I: Aus Klimaschutzgründen – aber auch al s Grünkorridor zwischen Karlsruhe und Ettlingen – wird diese Flä che abgelehnt. Sie ist aber für Kleingärten, di e bisher hier vorgesehen sind, geeignet. - KA.2-W-007.b Rehbuckel II: Aus Kaltluftgründen und als siedlungs naher Erholungsraum ist aus unserer Sicht höchstens eine gering e Entwicklung in diesem sensiblen Raum denkbar. - KA.2-W-007.c Rehbuckel III: Siehe Rehbuckel II - KA.2-W-007.a Rehbuckel I: Ist abzulehnen, höc hstens eine Erweiterung von Rehbuckel II - KA.2-W-009 Erlenweg: Diese Fläche wird abgelehnt, da sie als Freifläche für Kaltluftentstehung und Transport dient, es sei denn , dass genauere Untersuchungen diese Annahme widerlegen. - KA.2-W-010 Am Rüppurrer Schloss: Die Kl eingärten sind als Ergänzung zu den Geschosswohnungen in die Umgebung und der Innen- stadt unbedingt zu erhalten. Das Gebiet ist ohnedies hochwasser-gefährd et und liegt im wichtige n Grünzug zwischen Rüppurr und Dammerstock. - KA.2-W-014 Frauenhäusleweg: Als „grünes Eingangstor“ mit privat en Gärten ist diese Fläche unbedingt erhaltenswert und ist auch aus Lärmschutzgründen für eine Wohnbebauung ungeeignet. - KA.2-W-016 Sportflächen Durlach: Mit genügendem Abstand zur Pf inz ist die Bebauung, die auf die Funktion der Kaltlüft-Lieferung Rücksicht nimmt, denkbar. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 3 Fortschreibung Flächennutzungsplan-Wohnen: Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Gemeinderat (RIS !)\Bereich GS \2016\FNP Wohnen\Frühz. Bet._TÖB_Auszug_KA.docx Flächennutzungsplan 2030 „Flächen für W ohnen“ – Auszug Karlsruher Flächen Arbeitsgemeinschaft Oberrheini-sche Waldfreunde e. V. 1. frühzeitige Beteiligung - KA.2.W-017 Zentrum Durlach: Diese Fläche ist als Ausgleichsraum in der dichtbebauten Altstadt und als siedlungsnaher Freiraum f ür die Stadtqualität dringend notwendig und wird daher abgelehnt. - KA.2-W-022 Ostring: Die heutige Nutzung als Siedlungszäsur ist geeigneter als eine Wohnbebauung an der stark befahrenen Straße. - KA.2-W-024 Südl. Heidenstückersiedlung: Als Ausgleichsraum für Kaltluft, siedlungsnaher Freiraum und Grünzäsur ist diese Fläche wich- tig und wird von uns abgelehnt. - KA.2-W-026 Battstraße: Zustimmung, sofern es sich um das Gr undstück zwischen Hegaustraße und den Tennisplätzen handelt. - KA.2-W-027 Pulverhausstraße: Als wichtige Kleingarten-Anlage, Si edlungszäsur und bioklimatischem Ausgleichsraum darf diese Fläc he auf keinen Fall umgewidmet werden. - KA.2-W-028 Östl. Otto-Wels-Straße: Als Verlängerung des „Schmallen“ ist diese Fläche sehr erhaltenswert und wird daher auch aus kli- matischen Gründen abgelehnt. - KA.2-W-029 Oberreut Südwest: Als gesetzlicher Erholungswald für Oberreut ist diese Fläche vor allem wegen des hohen Artenschutz po- tenzials und dem südlich angrenzenden FFH-Gebiets erha ltenswert und wird daher für eine Bebauung abgelehnt. - KA.2-W-031 Am Schleifweg: Diese Fläche eignet sich unseres Er achtens eher für eine gewerbliche Nutzung neben Nachbarschaft. - KA.2-W-032 Stupferich: Diese Fläche eignet sich unseres Erachtens eher für eine gewerbliche Nutzung neben Nachbarschaft. - KA.2-W-033 zum Bergle: Diese Fläche ist für Stupferich ein wi chtiger Freiraum und als Ausgleichsraum mit hoher Kaltluftlieferun g in heutiger Nutzung erhaltenswert. - KA.2-W-035 Neufeld Erweiterung: Zustimmung - KA.-2-W-038 Sportplatz Daxlanden I (2 ha): Zustimmung - KA.2-W-039 Daxlanden II: Zustimmung - KA.2.-W-061 Adolf-Ehrmann-Bad (2,8 ha): Zustimmung - KA.2-W-062 Neubruch: Zustimmung - KA.2-W-063 Südl. Oberfeld: Als Ausgleichs raum für Kaltluft-Entstehung und siedlungsnahe r Freiraum mit hochfrequentierten Gärten ist diese Fläche als Wohngebiet abzulehnen. - KA.2-W-064 Unterfeld West: Diese Fläche wird abgelehnt, da sie als trockener Standort mit charak teristischer Flora sehr erhalte nswert ist. - KA.2-W-065 Neureut – Südl. Zentrum III: Dies e Fläche wird abgelehnt, da sie als Te il der Grünzäsur erhaltenswert ist und aus st ädtebauli- cher Sicht unverständlich ist. - KA.2-W-066 Unterfeld Ost: Diese Fläche wird für eine Wohnbebauung abgelehnt, da sie Teil der Siedlungszäsur und floristisch und faunistisch von besonderer Bedeutung ist. - KA.2-W-067 Grüner Weg (6,6 ha): Denkbar, aber der südliche Teil sollte zur Erhaltung der Grünzäsur verkleinert werden. - KA-2-W-068 Am Baufeld (7,9 ha): Eine reduzierte Fläche ist fü r eine Bebauung unter Erhaltung der Waldfläche und ausreichendem Waldabstand (100 m) denkbar. Teilweise Zustimmung - KA.2-W-069 Mitteltorstraße (2,2 ha): Zustimmung - KA.2-W-070 Alte Friedrichstraße Nord: Für den südwestlichen Te il geben wir eine Zustimmung, de r nordwestliche Teil sollte als D auer- Kleingarten-Anlage ausgewiesen bleiben. - KA.2-W-072 Breslauer Straße: Diese Fläche, die bereits als Siedlungsfläche verzeichne t ist, könnte bebaut werden. Der schutzbed ürftige Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 4 Fortschreibung Flächennutzungsplan-Wohnen: Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Gemeinderat (RIS !)\Bereich GS \2016\FNP Wohnen\Frühz. Bet._TÖB_Auszug_KA.docx Flächennutzungsplan 2030 „Flächen für W ohnen“ – Auszug Karlsruher Flächen Arbeitsgemeinschaft Oberrheini-sche Waldfreunde e. V. 1. frühzeitige Beteiligung 2. frühzeitige Beteiligung Bereich für die Forstwirtschaft muss für eine Bebauung abgelehnt werden. - KA.2-W-073 Beuthener Straße West: Diese Fläche wird als wichtige Grünzäsur und Teil des Grün-System-städtebaulichem Konzept der Waldstadt für eine Bebauung abgelehnt. - KA.2-W-074 Beuthener Straße, Ost: Hier ist nur eine teilweise Bebauung denkbar. Der ausgewiesene schutzbedürftige Bereich für N atur- schutz und Landschaftspflege muss erhalten bleiben. - KA.2-W-076 Hagsfeld Auf die Gärten (1 ha): Bei entsprechender Berücksichtigung des Landschaftsbildes ist eine Bebauung denkbar. - KA.2-W-077 Vokkenaustraße (3,8 ha): Die Bebauung solcher Flächen hat unter anderem zu den Hochwasser-Problemen geführt. Bei den zu erwartenden Starkr egen-Ereignissen sind solche Fläche für die Bebauu ng völlig ungeeignet (hohe Grundwasser-Stände). Die Fläc he muss daher abgelehnt werden. - KA.2-W-078 Hagsfeld Schwetzinger Straße (3,9 ha): Diese Fläche ist für Dauer-Kleingarten-Anlagen von großer Bedeutung für den G e- schosswohnungsbau von Hagsfeld und Waldstadt-Feldlage. - KA.2-W-079 Lachenweg: Als Abstimmung ist das geschlossene Gehöl z für die bestehenden Siedlungsflächen wichtig und wird daher auch wegen faunistischem Konfliktpotenzial für eine Bebauung abgelehnt. - KA.1-W-324_S Sportplatz ASV Grünwettersbach : Wegen der dichten Lage zur Bundesautobahn ist eine Wohnbebauung hier nicht ideal. Außerdem wird diese Fläche auch wegen Kaltluftlieferung für eine Bebauung abgelehnt. - KA.2-W-032a Seniorenwohnheim Gänsberg: Für eine Wohnbebauung ist die Fläche denkbar - KA.2-W-090 Ortsausgang Nord: Die Fläche befindet sich in eine m regionalen Grünzug und ist Schutz bedürftiger Bereich für die Erh o- lung. Das sie auch als Freiraum (Ausgleichsraum) mit ho her Kaltluftlieferung dient, wird sie von uns abgelehnt. - KA.2-W-091 Gänsberg: Diese Fläche ist Teil des regionalen Grünzu gs und ist klarer Ortsrand auf Höhenrippe. Da diese Fläche auch Aus- gleichsraum mit hoher Kaltluftli eferung ist, sind wir der Auffassung, dass dieses Gebiet erhalten werden muss und für eine Wohn bebau- ung abgelehnt werden muss. - KA.2-W-092 Zweite Reihe Neubergstraße: Für ei ne Wohnbebauung ist diese Fläche denkbar. Bezirksverband der Gartenfreunde Karlsruhe e.V. 1. frühzeitige Beteiligung Hiermit erheben wir gegen die geplante Umnutzung folgender Flächen Einspruch: - KA.1-W-023_G Knielingen geplante Dauerkleingärten - KA.1-W-112_A Hagsfeld geplante Dauerkleingärten - KA.1-W-403_S Städt. Klinikum Dauerkleingärten - KA.2-W-002 Rüppurr Süd I geplante Dauerkleingärten - KA.2-W-010 Am Rüppurrer Sc hloss Dauerkleingärten - KA.2-W-024 Südl. Heidenstücke rsiedlung Dauerkleingärten - KA.2-W-026 Battstraße Dauerkleingärten - KA.2-W-027 Pulverhauss traße Dauerkleingärten - KA-2-W-078 Schwetzinger Straße Dauerkleingärten Begründung: Die Verbindung zur Natur, nicht zuletzt zum Garten, war und ist ei n besonderes Wesensmerkmal des Menschseins. Der Kleingarten i n der Form des Schrebergartens hat sich in Hungerzeiten, vor allem in zwei Weltkriegen, durch seinen Wirtschaftsertrag bewährt. Heute liegt die Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 5 Fortschreibung Flächennutzungsplan-Wohnen: Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Gemeinderat (RIS !)\Bereich GS \2016\FNP Wohnen\Frühz. Bet._TÖB_Auszug_KA.docx Flächennutzungsplan 2030 „Flächen für W ohnen“ – Auszug Karlsruher Flächen Bezirksverband der Gartenfreunde Karlsruhe e.V. 1. frühzeitige Beteiligung 2. frühzeitige Beteiligung Bedeutung vornehmlich im Bereich der Volksgesundheitspfl ege, der Erholung und der sinnvollen Freizeitgestaltung. Er erhält die Gesundheit und ist die beste vorbeugende Medizin. Im Zeichen der immer kürzer werdenden Arbeitszeiten löst der Kl eingarten das Freizeitproblem auf sinnvollste Weise. Der Kleingarten verbindet die ganze Familie zur echten Erlebnisgemeinschaft. Der Kle ingarten ist für Kinder oft die erste Berührung mit den Wundern der Natur und trägt damit zur Persönlichkeitsbildung bei. Für den älteren Menschen löst der Kleingar ten auch das Problem der Gest altung seines Lebensabends nach dem Ausscheiden aus dem Beruf. Er nimmt das Gefühl des gesellschaftlichen Ausgeschlossenseins. Der Kleingärtner fühlt sich in der nachbarschaftlichen Gemeinsc haft gebor- gen. Die Einordnung in den Gemeinschaftsverband eine r Kleingartenanlage fördert den Gemeinschaftssinn. Damit ist der Kleingarten ein wirksames Mittel gegen die Verein samung des Menschen in der modernen Industriegesellschaft und ei ner der wirkungsvollsten Integrationsfaktoren. Der Kl eingarten verhindert negative politische und soziologische Entwicklungen. Damit ha t er auch eine staatspolitische Funktion. Die Freizeitgärtnerei ist gekennzeichnet durch sozial e Kontakte und Kommunikationen in de r Familie, im Kreis der Bekannten und der Gar- tenfreunde. Wissenschaftliche Un tersuchungen zeigen, dass Gartenanlagen von weit mehr Personen genutzt werden als nur dem Kreis der Kleingärtner selbst. Die Benutzerdichte ist vielfach sehr viel höher als die anderen Freizeitangebote. Gartenanlagen können als o intensiv ge- nutzte, wohnungsnahe Freizeitflächen auch für Nichtkleingärtner sein. Kleingartenanlagen erfüllen für die gesamte Bürgerschaft eine Reihe lebensnotwendiger Aufgaben. Sie wirken luftverbessernd, sta ubfilternd, lärmbekämpfend. Bei richtiger Einplanung scha ffen sie die notwendigen Grüntrennungen zwischen den einzelnen Bebauungsgebieten. Deswegen stellen Kleingärten eine eigenständige Form der Be grünung dar und verbilligen zudem die Pflege und Unterhaltung des ge samten öffentlichen Grüns. Kleingärten sind somit wesentliche Strukturelemente moderner Gemeinden und Städte. Dieser Tatsache hat der Gesetzgeber bereit s in § 5 des Bundesbaugesetzes Rechnung getragen, indem er den Gemeinden die Verpflic htung auferlegt, Kleingärten im Rahmen der Planung, soweit erforderlich, auszuweisen. Hierzu der Hinweis, dass es in Karlsruhe ca. 1. 200 Garten- suchende gibt. Das Bundesbaugesetz stellt den Gemeinden die Aufg abe, nach grünbiologischen Gesich tspunkten Industrie, Handel, G ewer- be und Wohngebiete miteinander zu verbinden. Kleingartenanlagen bedürfen wie bisher zur Erhaltung ihrer S ubstanz des besonderen Schutzes durch die öffentliche Hand. Gegen die geplante Umnutzung der Fläche KA.1-W324_S erheben wir Einspruch. Begründung: siehe Stel lungnahme zur 1. Fr ühzeitigen Beteiligung BUND, LNV, NABU 1. frühzeitige Beteiligung Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) La ndesverband Baden-Wü rttemberg e. V. Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg e. V. (LNV) Naturschutzbund Deutschland (NABU) Lande sverband Baden-Württemberg e. V. Vorbemerkungen 1. Flächennutzungsplanung verfehlt unseres Er achtens ihr Ziel, wenn sie lediglich Beda rfe ermittelt und versucht, diese zu befr iedigen. Flä- chennutzungsplanung muss viel mehr lenken und steuern, d. h. sie muss bewusste und po litisch gewollt die Nutzungsart der – nur begrenzt zur Verfügung stehenden – Flächen festlegen, um zum Beispiel un guten Entwicklungen wie dem zunehmenden Zuzug in Ballungszentren (wie Karlsruhe) und der gleichzeitigen Bevölkerungsabnahme und B ildung von Leerständen in andern Städten, Gemeinden und Regione n entgegen zu wirken. Sowohl Gewerbe als auch die Bevölkerungsentwicklung sollten doc h in volkswirtschaftlich sinnvoller Weise nicht dorthin gelenkt werden, wo ohnehin schon Engpässe nicht nur im Wohnungsbestand, sondern auch in Infrastruktureinrichtungen wie Schulen, Kindergärten und – hor- Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 6 Fortschreibung Flächennutzungsplan-Wohnen: Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Gemeinderat (RIS !)\Bereich GS \2016\FNP Wohnen\Frühz. Bet._TÖB_Auszug_KA.docx Flächennutzungsplan 2030 „Flächen für W ohnen“ – Auszug Karlsruher Flächen BUND, LNV, NABU 1. frühzeitige Beteiligung ten, Sportanlagen oder Straßenverkehrskapaz itäten bestehen, sondern dorthin, wo der Wohnraumbedarf problemlos gedeckt werden ka nn und wo untergenutzte Infrastruktureinrichtungen bereits vorhanden sind. 2. Die Maxime jeder Bauleitplanung muss in unserer Zeit end lich die schon im Jahre 2006 vom damaligen Ministerpräsidenten Günth er Oet- tinger propagierte „Netto-Null“ im Flächenverbrauch sein. Zumi ndest bei den Flächennutzungsplänen, die ja in erheblichem Umfang bereits ausgewiesene, aber noch nicht tatsächlich bebaute Flächen enthalte n, darf es keine zusätzlichen Flächenneuausweisungen mehr geb en. Grundlagen und Bedarfserhebung Dass die „Netto-Null“ beim Flächennutzungsplan des Nachbarschafts verbandes Karlsruhe umsetzbar ist, zeigt sich bei Durchsicht d er Kapitel 2 und 3 (Grundlagen/Wohnbauflächenbedarf 2030) des FNP-Vorentwurfs sehr deutlich. Denn wenn bei Flächenpotenzialen „klassische Bau- lücken“ nur zu einem Viertel, „Flächen in Neubaugebieten“ (Grunds tücke in gültigen, aber nicht oder nur teilweise bebauten Beba uungsplä- nen) auch teils nur zu einem Viertel, teils zu drei Vierteln an gerechnet werden, so verfälscht dies in grober Weise das tatsäch lich vorhandene Potenzial an Wohnbauflächen. Es muss doch – auch wenn dies schwierig sein mag – Aufgabe von Politik und Verwaltung sein, die vo rhan- denen Potenziale tatsächlich zu nutzen und nicht, durch Auswei sung neuer, zusätzlicher Flächen neue – teilweise ungenutzte – Po tenziale zu schaffen. Hinzu kommt: Letztlich wird in dem Planentwurf der errechnete Be darf für die Variante „NVK max.“, also die vom NVK angenommene Obergrenze der Bevölkerungsentwicklung, zugrunde gelegt. Eine nach vollziehbare dafür wird nicht gegeben; wir halten es allenfal ls für ge- rechtfertigt, den Mittelwert der Bevölkerungsentwicklung zugrunde zu legen. Dies würden einen „r elativen Bedarf“ von 478 ha erg eben; den steht sicher bei korrekter Berücksich tigung aller Potenzialflächen eine mindeste ns ebenso großes Flächenpotenzial gegenüber . Prüfflächen Wie eben ausgeführt, besteht kein wirklicher Bedarf für die Auswei sung neuer, zusätzlicher Flächen. Es wäre jedoch zu prüfen, o b nicht die eine oder andere im jetzigen FNP ausgewiesene, aber noch ni cht mit einem Bebauungsplan belegte Fläche herausgenommen und durch eine andere, eventuell besser geeignete Fläche ersetzt werden sollte, Hierfür wäre es hilfreich, wenn auch für diese Flächen „Steckb riefe“ zur Ver- fügung stünden. Auch bei einem solch angedachten „Flächentausch“ sind unseres Erachtens auf jeden Falls als Tabuflächen auszuschließen: - Flächen, die als schutzbedürftige r Bereich für Erholung und /oder Bereich zur Sich erung von Wasservorkommen gekennzeichnet sind , die ganz oder zum Teil als schutzbedürftiger Bereich für Naturschut z, Landwirtschaft, Forstwirtsch aft und Landschaftspflege festgel egt sind, die in einem regionalen Grünzug, einer Grünzäsur, einem Wassers chutzgebiet oder Überschwemmungsgebiet oder einem Landschafts- schutzgebiet liegen; beispielhaft seien genannt: - KA.2-S-019 Klosterweg - KA.2-W-002 Rüppurr Süd I - KA.2-W-007.b Rehbuckel II - KA.2-W-007.c Rehbuckel III - KA.2-W-014 Frauenhäusleweg - KA.2-W-024 Südliche Heidenstückersiedlung - KA.2-W-029 Oberreut Südwest Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 7 Fortschreibung Flächennutzungsplan-Wohnen: Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Gemeinderat (RIS !)\Bereich GS \2016\FNP Wohnen\Frühz. Bet._TÖB_Auszug_KA.docx Flächennutzungsplan 2030 „Flächen für W ohnen“ – Auszug Karlsruher Flächen BUND, LNV, NABU 1. frühzeitige Beteiligung - KA.2-W-031 Am Schleifweg - KA.2-W-032 Verlängerung Gänsbergstraße - KA.2-W-033 Zum Bergle - KA.2-W-072 Breslauer Straße - KA.2-W-073 Beuthener Straße West - KA.2-W-074 Beuthener Straße Ost - KA.2.-W-077 Vokkenaustraße - KA.2-W-079 Lachenweg - insbesondere in Karlsruhe, das verstärkt von klimatischen Extrem wetterlagen betroffen sein wird, auch solche Flächen, die als A usgleichs- raum mit mittlerer bis hoher Kaltluftlieferung eingestuft werden, wie zum Beispiel - KA.1-W-424 Thüringer Straße - KA.1-W-423 Nördlich Heinz-Barth-Schule Prüfung/Kriterien Beispielhaft zeigt sich beim Steckbrief für die Fläche KA.2-W-0 24, dass ganz offensichtlich entweder die vorliegenden naturschu tzfachlichen und –rechtlichen Festsetzungen und Planungen nicht ausreichend au sgewertet und/oder diese bewusst nicht in den Steckbrief übern ommen wurden. Zu lesen ist im Block „Umwelt und Landschaft“ und dem Punkt „Tie r und Pflanzen, Biologische Vielfalt“ lediglich „Leitlinie Fled ermäuse be- kannt“. Tatsächlich erweist sich die Verbindungachse zwischen Ha rdtwald und Tiefgestade in diesem Bereich als essenzieller Flug korridor für die Fledermausart „Großes Mausohr“. Entsprechend auch die Festse tzung einer Erhaltungsmaßnahme (südlich der Fläche) sowie einer Ent- wicklungsmaßnahme (direkt von der Fläche KA.2-W-024 überplant) für das FFH-Gebiet „Hardtwald zwischen Muggensturm und Karlsruhe “. Die Naturschutzverbände weisen darauf hin, dass die in dem gepl anten Wohngebiet nicht zu vermeidende nächtliche Beleuchtung ber eits im Widerspruch zu den Vorgaben der rechtsverbindlichen Erhaltungsma ßnahme steht, die fordert „Verzicht auf Beleuchtung sowie Reduz ierung der Lichtverschmutzung im Um feld der Flugkooridore“. Auf den oben genannten Sachverhalt haben die Naturschutzverbände die Verwaltung der Stadt Karlsruhe bereits vor längerer Zeit h ingewie- sen. Weiterhin sind für den geplanten Hochwasserrückhalteraum als unve rzichtbar anzusehende Artenschutzmaßnahmen für die Wildkatze i n dem Bereich der Fläche KA.2-W-024 geplant (vgl. Sondergutachte zur Wildkatze, das den Umweltbehörden der Stadt Karlsruhe vorlie gen sollte.) Insgesamt stellt es sich so dar, dass nicht ersichtlich ist, ob und wie eine systematische Auswertung vorliegender Naturschutzf achdaten (Pfle- ge- und Entwicklungspläne, Managementpläne, festgesetzte Komp ensationsmaßnahmen, Maßnahmen zur Sanierung des Umweltschadens durch Grünlandumbruch...) erfolgt ist. Diese ist umgehend nachzuholen und zu dokumentieren. Die Naturschutzverbände bitten, über die Bearbeitung dieser Prüfung de tailliert informiert zu werden. Rechtlich bereits heute unzulässige Flächen als vermeintliche Ab wägungsmasse in die Unterlagen einzustellen, halten wir für unr edlich. Inso- fern ist zu bedauern, dass die oben aufgezeigten Prüfungen offenbar erst jetzt erfolgen beziehungsweise dokumentiert werden. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 8 Fortschreibung Flächennutzungsplan-Wohnen: Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Gemeinderat (RIS !)\Bereich GS \2016\FNP Wohnen\Frühz. Bet._TÖB_Auszug_KA.docx Flächennutzungsplan 2030 „Flächen für W ohnen“ – Auszug Karlsruher Flächen BUND, LNV, NABU 2. frühzeitige Beteiligung Die Aussagen der gemeinsamen Stellungnahme von BUND, LNV und NABU vom 16.09.2016 haben weiter hin Gültigkeit und schließen die neuen zusätzlichen Prüfflächen ein: Von den 11 nachgemeldeten „Prü fflächen“ liegen 10 entweder in einer Grünzäsur (5 Flächen) b zw. in einem Regionalen Grünzug (3 Flächen) und/oder in einem Schutzbe dürftigen Bereich für die Erholung (7 Flächen). Wie schon in uns erer Stel- lungnahme vom 16.09.2016, die wir vollinhaltlich aufrecht-erhalten, ausgeführt, sind diese prinzipiell von Wohnbebauung freizuh alten. Lediglich die kleine Prüffläche KA.2-M-092 in Karlsruhe-Stupferich unterliegt nicht diesen unseres Erachtens unüberwindlichen R estriktionen, sie unterliegt jedoch anderen naturschutzrechtlichen Restriktionen. Mit der jetzt nochmals vergrößerten Kulisse an Prüfflächen sollten keinesfalls weitere Flächen als geplante Wohnbauflächen in d en Flächen- nutzungsplan 2030 Eingang finden. Auch für die neuen Prüfflächen gilt, dass die Bewertungen der Steckbriefe offensichtlich weiter-hin wichtige und allgemein zugä ngliche Be- wertungskriterien wie die Lage in Schutzgebieten nicht berücksi chtigen. Für den Block „Umwelt und Landschaft“ wurden stets nur die Be- wertungen „-“ oder „+“ vergeben, wobei für einige Flächen die Bewertung „- - “ („erheblich negativ“) zutreffend wäre. So liegt beispielsweise die Fläche ET.2-W-016 innerhalb des FFH-G ebiets „Wiesen und Wälder bei Ettlingen“. Im auf der Internets eite der Landesanstalt für Umwelt, Messung und Naturschutz einsehbaren Mana gementplan für dieses europäische Schutzgebiet ist ersichtlic h, dass im Bereich der Prüffläche der FFH-Lebensraumtyp Magere Flachland-Mähwiesen vertreten ist. Eine solche Fläche hat keine Eignung für eine Wohnbebauung. Auch die naturschutzrechtliche Genehmigungsfähigkeit gemäß § 34 Bun - desnaturschutzgesetz erscheint äußerst fraglich. Dass solche Flächen als Prüfflächen ausgewählt sind und bei der Prüfkategorie „Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt“ ledigl ich eine „nega- tive“ Eignungseinstufung bekommen, wie übrigens die allermeisten Prüfflächen auch, lässt darauf schließen, dass die zugrunde ge legten Prüfkriterien keine fundierte Bewertung ermöglichen. Vor diesem Hintergrund bitten wir, die Be wertung der Umweltschutzgüter für die jewe iligen Flächen fundiert und nachvollziehbar dokumen- tiert zu ermitteln und dieser bei der Gesamtbewertung einen entsprechend hohen St ellenwert beizumessen. Weiterhin ist zu bemängeln, dass nicht erkennbar ist, dass die Er gebnisse der im Jahr 2014 (Stadtgebiet Karlsruhe) bzw. 2015 (L andkreis Karlsruhe) erfolgten FFH-Biotopkartierung od er die Grünlandkartierung im Regierungsbezi rk Karlsruhe Berücksichtigung gefunden h aben. Dies ist sowohl fachlich wie rechtlich als schwerwiegender Mangel zu werten, da für die FFH-Mähwiesen (LRT 6510) eine Verschlec hterung des Erhaltungszustandes – im Widerspruch zu den Vorgaben der FFH- Richtlinie – nachgewiesen ist und auch im Bereich des Nachbars chafts- verbands Karlsruhe diese Entwicklung an vielen Stellen in gravierender Weise zu erkennen ist. So ist beispielsweise im Steckbrief zur Fläche ET.2-W-107 zu lesen „Wiesen mit hoher pflanzen- und tierökologischer Bedeutung“. Tatsäch- lich sind hier in der Grünlandkartierung im Regierungsbezirk Karlsruhe FFH-Mähwiesen mit dem entsprechenden Schutzstatus nachge wiesen. Vergleichbares lässt sich für die Fläche ET.2-W-033 ableiten, in deren Steckbrief zu lesen ist: „großer Wiesenbereich; hohe Leb ensraumquali- tät für Tiere und Pflanzen“. Auch ein großer Teil-bereich dieser Fläche ist in der Grünlandkartierung im Regierungsbezirk Karls ruhe als LRT 6510 ausgewiesen. Ebenso unpräzise und damit wohl als sinnentstellend sind die Ausf ührungen zur Fläche KA.2-M-092. Geschrieben steht: „Wiesen/Gär ten, einzelne Gehölze; TFS: mäßige Empfindlic hkeit“. Beim Abgleich mit der FFH-Biotopka rtierung (Erhebung im Jahr 2014) stellt sich dagegen dar, dass der Zentralbereich als FFH-Mähwiese kartiert ist. Kurzum: Bei der Fortschreibung des Entwurfs sind alle relevanten naturschutzrechtlichen Restriktionen (neben den in der Stellun gnahme vom 16.9. genannten insbesondere auch die FFH-Mähwiesen) zu berü cksichtigen und klar und verständlich zu dokumentieren. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 9 Fortschreibung Flächennutzungsplan-Wohnen: Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Gemeinderat (RIS !)\Bereich GS \2016\FNP Wohnen\Frühz. Bet._TÖB_Auszug_KA.docx Flächennutzungsplan 2030 „Flächen für W ohnen“ – Auszug Karlsruher Flächen BUND, LNV, NABU 2. frühzeitige Beteiligung Als Grundlage für die Planung etwaiger Eingriffe in FFH-Mähwiesen ist ein bilanzieller Abgleich der Grünlandkartierung (Erhebun gen 2004) mit der aktuellen FFH-Biotopkartierung ausz uführen und daraus fachgutachterlich abzuleiten, wie die Fortschreibung des FNP gewä hrleisten kann, dass nicht nur eine Verschlechterung des Erhaltungszustands ausgeschlossen sondern zugleich die Bedingungen für eine Wied erher- stellung eines guten Erhaltungszustands nicht beeinträchtigt werden. Bundesanstalt für Immobilienauf-gaben Oststadt Wir teilen Ihnen mit, dass durch die mittelfristige Planung bzw. durch die aktuelle und mittelfristig anhaltende Nutzung durch die Bundespo- lizei und dem BGH die Teilflächen, auf der General-Kammhuber-Kaserne nicht für eine anderweitige Nutzung zur Verfügung stehen. Industrie- und Handelskammer Karlsruhe Ausreichend Wohnraum vorhalten zu können, ist eine der Grundvor aussetzungen für die weitere positive wirtschaftliche Entwicklun g der TechnologieRegion Karlsruhe. Daher begrüßen wir die Bemühungen de s Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe sehr, mit der Fortschreibu ng des Flächennutzungsplans „Wohnen“ entsprechende Fl ächen zu identifizieren und auszuweisen. Grundsätzlich möchten wir hier allerdings darauf aufmerksam mach en, dass es durch die Neuausweisung von Flächen für Wohnen nich t zu einer Beeinträchtigung der vorhandenen wirt schaftlichen Nutzungen, z. B. auf Grund von Lärmproblematiken, kommen darf. Insbeson dere sind daher aus unserer Sicht die Flächen am nordöstlichen Ortsra nd von Weingarten sowie die Fläche „Südl. Heidenstückersiedlung “ (KA.2- W024) kritisch zu hinterfragen. Regierungspräsidium Karlsruhe Ab-teilung 2 – höhere Raumordnungs-behörde 1. frühzeitige Beteiligung In unserer Funktion als höhere Raumordnungsbehörde nehmen wir folgendermaßen Stellung: 1. Berechnung des Wohnbauflächenbedarfs Die Errechnung des Wohnbauflächenbedarfs bis zum Jahr 2030 erfo lgt auf Grundlage des Hinweispapiers zur Plausibilitätsprüfung d er Bau- flächennachweise des Ministeriums für Ve rkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg in der Fassung vom 23.05.2013. Die dort angeg ebene Methodik wird dabei hinsichtlich der folgenden Aspekte modifiziert: - Bevölkerungsprognose : Die Prognose des Statistischen Landesamtes bis 2030 wird auf das mittlere Drittel eingeschränkt. Der Planung wird ein erwartetes Wachstum von ca. 15 .000-25.000 Menschen bis 2030 zugrunde gelegt. - Bruttomindestwohndichte : Es kommt ein an die regionalen Verhältnisse angepa sstes Dichtmodell zur Anwendung. Die sich ergebenden Dichtewerte sind teils etwas niedriger als im FNP 2010, liegen je doch nach wie vor über den Vorgaben des Hinweispapiers bzgl. D er an- zuwendenden Bruttomindestwohndichte. - Vorhandene Flächenpotenziale : Bei der Anrechnung von Flächenpotenzialen erfolgt eine Verwendung von Minderungsfaktoren in Form der verringerten Anrechnung von Baulücken (25% aufgrund eingeschrä nkter Aktivierbarkeit) sowie vo n Flächen in erschlossenen Neu - baugebieten (vor 2004 Anrechnung von 25%, nach 2004 Anrechnung von 75%). Auf Basis dieser Berechnung ergibt sich ein relativer Bedarf von 423-532 ha in den Verbandsko mmunen. Bei Gegenüberstellung der vorhan- denen Wohnbauflächen in den Verbandskommunen verbleibt ein absolute r Bedarf von min. -18 bis max. 91 ha für das Verbandsgebiet. Die- ser verteilt sich ungleichgewichtig; während die Stadt Karlsruh e (ca. 212- 258 ha) sowie die Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen (ca. 7-18 ha) erheblichen zusätzlichen Flächenbedarf aufweisen, liegt in den anderen Verbandsmitgliedern ein deutlicher Angebotsüberhang vor. Die Stadt Karlsruhe und die Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen habe n sich bereit erklärt, Überhä nge der anderen Mitgliedsgemeind en durch Anrechnung von Teilen ihrer Bedarfskontingente abzudecken. Entsprechend des vorliegenden Entwurfes sollen im Rahmen der T eil- fortschreibung max. 91 ha neue Wohnbauflächen in Karlsruhe (85 ha) und Eggenstein-Leopoldshafen (6 ha) dargestellt werden, so d ass Ge- meinden mit Überhängen im FNP 2010 enthalte ne Wohnbauflächen nicht herausnehmen müssen . Darüber hinaus werden, vor dem Hinter- Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 10 Fortschreibung Flächennutzungsplan-Wohnen: Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Gemeinderat (RIS !)\Bereich GS \2016\FNP Wohnen\Frühz. Bet._TÖB_Auszug_KA.docx Flächennutzungsplan 2030 „Flächen für W ohnen“ – Auszug Karlsruher Flächen Regierungspräsidium Karlsruhe Ab-teilung 2 – höhere Raumordnungs-behörde 1. frühzeitige Beteiligung grund der aktuellen Bevölkerungsentwicklung, für die Gemeinden Rh einstetten und Stutensee ebenfalls weitere Potentiale geprüft. Hinsichtlich des beschriebenen Vorgehens bei der Bedarfsberec hnung bestehen unsererseits keine Einwände. Die Darstellungen sind transparent und plausibel. 2. Bewertung der untersuch ten Flächenalternativen Einer Alternativenbetrachtung zur Deckung de s dargelegten Bedarfs wurden im vorliege nden Entwurf insgesam t 110 Prüfflächen unte rzo- gen, welche insgesamt 440 ha umfassen. Wir bewerten die diskut ierten Flächen nachfolgend aus unserer Sicht mit Blick auf die be troffenen Belange der Raumordnung. a) Flächen ohne raumordnerische Konflikte: Bei den nachfolgenden Flächen handelt es sich um im vorliegenden Entwurf enthaltene Standorte, die unter eine oder mehrere der folgen- den Kategorien fallen: - bestehende Siedlungsfläche im Regionalplan, - geplante Siedlungsfläche im Flächennutzungsplan, - regionalplanerische Weißflächen, - abgestimmte Bereiche für Siedlungserweiterung im Regionalplan, - Standorte mit vorliegenden Überschneidungen mit Grundsätzen de r Raumordnung oder mit dem raumor dnerischen Ziel „Schutzbedürft iger Bereich für Erholung“. Gemäß § 4 II LplG Baden-Württemb erg sind betroffene Grundsätze der Raumordnung im Rahmen der bauleitplanerischen Abwägung zu be - rücksichtigen. Dem Ziel „schutzbedürftiger Bereich für Erholung“ ist bei der weiteren Ausgestaltung der baulichen Entwicklung e benso Rechnung zu tragen, es steht jedoch einer baulic hen Entwicklung nicht grundsätzlich entgegen. Belange der Raumordnung stehen einer Wohnentwicklung demnach auf den nachfolgend angeführten Flächen nicht entgegen. - KA.1-S-018 (2,1 ha): bestehende Siedlungsfläche - KA.1-W-023_G (4,4 ha): abgestim mter Bereich zur Siedlungserweiterung, schutzbed ürftiger Bereich für Landwirtschaft, Stufe II (G ) - KA.1-W-122_A (8,3 ha): abgestimmter Bereich zur Siedlungserweiterung - KA.1-W-403_S (3,5 ha): abgestimmt er Bereich zur Siedlungserweiterung - KA.1-W-423_S (1,8ha): abgestimmter Bereich zur Siedlungs erweiterung, schutzbedürftiger Bereich für Erholung (Z) - KA.1-W-424_FfG (3,5 ha): abgestimmter Bereich zur Sied lungserweiterung, schutzbedür ftiger Bereich für Erholung (Z) - KA.2-W-007.a (7,5 ha): abgestimmter Bereich zur Siedlungserweiterung - KA.2-W-010 (4,7 ha): abgestimmter Bereich zur Siedlungserweiterung - KA.2-W-017 (6,1 ha): Bereich zur Sicherung von Wasservorkommen (G) - KA.2-S-019 (1,5 ha): schutzbedürftige r Bereich für Erholung (Z), Bereich zu r Sicherung von Wasservorkommen (G) - KA.2-W-022 (2,2 ha): Bereich zur Sicherung von Wasservorkommen (G) - KA.2-W-026 (0,2 ha): keine betroffenen Belange - KA.2-W-027 (10,8 ha): schutzbedürftiger Bereich für die Erholung (Z), Bereich zur Sicherung von Wasservorkommen (G), überschwem - mungsgefährdeter Bereich bei Katastrophenhochwasser (G) Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 11 Fortschreibung Flächennutzungsplan-Wohnen: Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Gemeinderat (RIS !)\Bereich GS \2016\FNP Wohnen\Frühz. Bet._TÖB_Auszug_KA.docx Flächennutzungsplan 2030 „Flächen für W ohnen“ – Auszug Karlsruher Flächen Regierungspräsidium Karlsruhe Ab-teilung 2 – höhere Raumordnungs-behörde 1. frühzeitige Beteiligung - KA.2-W-028 (2,0 ha): schutzbedürftige r Bereich für die Erholung (Z), Bereic h zur Sicherung von Wasservorkommen (G) - KA.2-W-038 (2,0 ha): Bereich zur Sicherung von Wasservorkommen (G) - KA.2-W-039 (1,4 ha): Bereich zur Sicherung von Wasservorkommen (G) - KA.2-W-061 (2,8): keine betroffenen Belange - KA.2-W-065 (2,1 ha): abgestimmter Bereich zur Siedlungserweite rung, schutzbedürftiger Bereich für die Landwirtschaft, Stufe II (G) - KA.2-W-067 (6,6 ha): abgestimmt er Bereich zur Siedlungserweiterung, Bereich zu r Sicherung von Wasservorkommen (G), Freihaltung für den Neubau einer Straße (V) - KA.2-W-069 (2,2 ha): abgestimmter Bereich zur Siedlungserweiterung - KA.2-W-070 (4,1 ha): abgestimmter Bereich zur Siedlungserweiterung - KA.2-W-073 (1,7 ha): Bereich zur Sicherung von Wasservorkommen (G) - KA.2-W-076 (1,0 ha): Bereich zur Sicherung von Wasservorkommen (G) - KA.2-W-078 (3,9 ha): Bereich zur Siedlungserweite rung, Bereich zur Sicherung von Wasservorkommen (G) b) Flächen mit raumordnerischen Zielkonflikten Bei den Flächen dieser Kategorie ergeben sich komplett oder auf Teilflächen Überschneidungen mit Zielen der Raumordnung. Gemäß § 4 I LplG sind diese von öffentlichen Stellen bei raum bedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu beachten. Bei den in der nachfolgenden Tabelle angeführten Flächen sind Ko nflikte mit freiraumbezogenen Zi elen (Grünzäsuren, Grünzügen od er schutzbedürftigen Bereichen für die Landwirtschaft) gegeben. Die betroffenen Ziele der Raumordnung stehen einer baulichen Ent- wicklung auf den besagten Flächen entgegen. - KA.2-W-024 (22,5 ha): Grünzäsur (Z), Bere ich zur Sicherung von Wasservorkommen (G) - KA.2-W-063 (5,2 ha): Grünzäsur (Z), schutzbedürftiger Bereich für die Landwirtschaft, Stufe II (G), Freihaltung für den Neubau einer Straße (V) - KA.2-W-066 (5,9 ha): Grünzäsur (Z), Frei haltung für den Neubau einer Straße (V) - KA.2-W-068 (7,9 ha): Schutzbedürftiger Be reich für die Erholung (Z), Bereich zur Si cherung von Wasservorkommen (G), Grünzäsur ( Z), Regionaler Grünzug (Z) - KA.2-W-077 (3,8 ha): Schutzbedürftiger Bereich für Landwirtsc haft, Stufe I (Z), überschwemmungsge fährdeter Bereich bei Katastro - phenhochwasser (G), Bereich zur Sicherung von Wasservorkommen (G) Auch bei den nun folgenden Standorten sind raumordnerische Ziele des Freiraumschutzes betroffen. Eine bauliche Entwicklung ist in diesen Fällen nicht grundsätzlich ausgeschlossen, erfordert jedoch in den meisten Fällen eine Modifizierung der Planung bzw. weitere Abstim- mung mit dem Regionalverband und der höheren Raumordnungsb ehörde im Rahmen des weiteren Planungsprozesses. - KA.1-W-112_A (3,8 ha): abgest immter Bereich zur Siedlungserweiterung, Grünzäsur (Z) - KA.2-W-002 (15,3 ha): Grünzäsur (Z), Sc hutzbedürftiger Bereich für Erholung (Z) - KA.2-W-007.b (6,5 ha): Regionaler Grünzug (Z) - KA.2-W-009 (2,1 ha): Regionaler Grünzug (Z) - KA.2-W-014 (1,4 ha): Regionaler Gr ünzug (Z), Überschwemmungsgefährdeter Bereich bei Katastrophenhochwasser (G) Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 12 Fortschreibung Flächennutzungsplan-Wohnen: Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Gemeinderat (RIS !)\Bereich GS \2016\FNP Wohnen\Frühz. Bet._TÖB_Auszug_KA.docx Flächennutzungsplan 2030 „Flächen für W ohnen“ – Auszug Karlsruher Flächen Regierungspräsidium Karlsruhe Ab-teilung 2 – höhere Raumordnungs-behörde 1. frühzeitige Beteiligung 2. frühzeitige Beteiligung - KA.2-W-016 (8,6 ha): Grünzäsur (Z), Fläche für Neubau einer Bahnstrecke (V), Bereich zur Si cherung von Wasservorkommen (G) - KA.2-W-029 (2,3 ha): Regionaler Grünzug (Z), Schutzbedürftiger Bereich für die Erholung (Z), Bereich zur Sicherung von Wasservo rkom- men (G) - KA.2-W-031 (2,3 ha): Regionaler Grünzug (Z), Schutzbedürftiger Bereich für die Erholung (Z) - KA.2-W-032 (1,5 ha): Regionaler Grünzug (Z), Schutzbedürftiger Bereich für die Erholung (Z) - KA.2-W-033 (2,0 ha): Regionaler Grünzug (Z), Schutzbedürftiger Bereich für die Erholung (Z) - KA.2-W-035 (1,9 ha): abgestimmter Bereich zu r Siedlungserweiterung, Regionaler Grünzug (Z) - KA.2-W-062 (8,2 ha): Grünzäsur (Z), Schutzbedürftiger Bereich für die Landwirtschaft, Stufe II (G), Freihaltung für den Neubau einer Straße (V) - KA.2-W-064 (9,0 ha): Schutzbedürftiger Bereich für die Landwi rt., Stufe II (G), Freihaltung für den Neubau einer Straße (V) - KA.2-W-072 (1,8 ha): Schutzbedürftiger Bereich für die Forstw irtschaft (Z), Bereich zur Sich erung von Wasservorkommen (G) - KA.2-W-074 (3,2 ha): Schutzbedürftiger Be reich Naturschutz/Landschaftspflege(Z), Bere ich zur Sicherung von Wasservorkommen (G) - KA.2-W-079 (0,9 ha): Grünzäsur (Z), Bere ich zur Sicherung von Wasservorkommen (G) In unserer Funktion als höhere Raumordnungsbehörde nehmen wir, ergänzend zu unserer weiterhin gültigen Stellungnahme vom 05.10.2016, folgendermaßen Stellung zu den ergänzend in den Entwurf eingebrachten Flächenalternativen: a) Flächen ohne raumordnerische Konflikte: Bei den nachfolgenden Flächen handelt es sich um im vorliegenden Entwurf enthaltene Standorte, die unter eine oder mehrere der folgen- den Kategorien fallen: - bestehende Siedlungsfläche im Regionalplan, - Standorte mit vorliegenden Überschneidungen mit Grundsätzen de r Raumordnung oder mit dem raumor dnerischen Ziel „Schutzbedürft iger Bereich für Erholung“. Gemäß § 4 II LplG Baden-Württemb erg sind betroffene Grundsätze der Raumordnung im Rahmen der bauleitplanerischen Abwägung zu be - rücksichtigen. Dem Ziel „schutzbedürftiger Bereich für Erholung“ ist bei der weiteren Ausgestaltung der baulichen Entwicklung e benso Rechnung zu tragen, es steht jedoch einer baulic hen Entwicklung nicht grundsätzlich entgegen. Belange der Raumordnung stehen einer Wohnentwicklung demnach auf den nachfolgend angeführten Flächen nicht entgegen. KA.2-M-092 (0,2 ha): best ehende Siedlungsfläche ET.2-W-108 (1,2 ha): schutzbedürftiger Bereich für die Landwirtsc haft, Stufe II (G), schutzbedürftiger Bereich für die Erholung (Z) b) Flächen mit raumordnerischen Zielkonflikten Bei den Flächen dieser Kategorie ergeben sich Überschneidungen mi t Zielen der Raum-ordnung. Gemäß § 4 I LplG sind diese von öff entli- chen Stellen bei raumbedeutsamen Pl anungen und Maßnahmen zu beachten. Die betroffenen Ziele der Raumordnung stehen einer baulichen Entwicklung auf den besagten Flächen entgegen. ET.2-W-016 (0,8 ha): Grünzäsur (Z), schu tzbedürftiger Bereich für die Erholung (Z) ET.2-W-032 (5,4 ha): Grünzäsur (Z), schutzbedürftiger Bereich fü r die Erholung (Z), Bereich zur Sicherung von Wasservorkommen ( G) Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 13 Fortschreibung Flächennutzungsplan-Wohnen: Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Gemeinderat (RIS !)\Bereich GS \2016\FNP Wohnen\Frühz. Bet._TÖB_Auszug_KA.docx Flächennutzungsplan 2030 „Flächen für W ohnen“ – Auszug Karlsruher Flächen Regierungspräsidium Karlsruhe Ab-teilung 2 – höhere Raumordnungs-behörde 2. frühzeitige Beteiligung ET.2-W-033 (5,9 ha): Grünzäsur (Z), übersc hwemmungsgefährdeter Bereich bei Katastr ophenhochwasser (G), Bereich zur Sicherung vo n Wasservorkommen (G) ET.2-W-107 (2,2 ha): Schutzbedürftiger Bereich für Naturschutz u nd Landschaftspflege (Z), schutzb edürftiger Bereich für die Erh olung (Z) ET.2-W-031 (1,5 ha): Grünzäsur (Z), Bereic h zur Sicherung von Wasservorkommen (G) KA.1-W-324_S (1,3 ha): Grünzäsur (Z), schut zbedürftiger Bereich für die Erholung (Z) KA.2-W-032a (0,8 ha): Regionaler Grünzug (Z), schutzbedürftiger Bereich für die Erholung (Z) KA.2-W-090 (4,8 ha): Regionaler Grünzug (Z), schutzbedürftiger Bereich für die Erholung (Z) KA.2-W-091: (12,1 ha): Regionaler Grünzug (Z), schutzbedürftiger Bereich für die Erholung (Z) Regierungspräsidium Karlsruhe – Abteilung 5 – Umwelt – Industriereferate A) Städtisches Klärwerk Karlsruhe (A n der Wässerung 2, 76187 Karlsruhe) Prüfflächen der Steckbriefe KA.1-W023_G, KA.2-W-070, KA.1-W-122_A. Die Kläranlage Karlsruhe reinigt das komplette Schmutzwasser aus dem Stadtgebiet. Außerdem besitzt sie eine Kläranlage von Klärwerksrückständen und fällt hierdurch unter die 17. BImSchV so wie die IE-Richtlinie. Ein an das Betriebsgelände heranrückende Bebau ung ist durch evtl. auftretende Lä rm- und Geruchsemissionen eher k ritisch zu bewerten – insbesondere bei den Prüffläc hen KA.1-W-023_G. Eine verbindliche Aussage /Prognose kann aber nur nach einer detail lier- teren Betrachtung erfolgen. B) EDEKA Südwest Fleisch GmbH, Rheinstetten Die in der Fortschreibung des FNP 2030 für das Wohnen vorgesehen e Fläche „KA.2-W-024 Südl. Heidenstückersiedlung“ rückt bis auf ca. 500 m an die Firma EDEKA Südwest Fleisch GmbH , Messering 2, 76287 Rheinstetten, heran. Die Firma EDEKA betreibt eine immissionsschutzrechtliche genehm igungsbedürftige Anlage zur Herstellung von Fleisch- und Wurstwa ren mit einer Kapazität von 952 t Fertigerzeugnissen pro Tag. Es hand elt sich hierbei um eine Anlage nach Ziffer 7.34.1 der Vierten Verord- nung zum Bundes Immissionsschutzgesetz (4. BImSchV) und 6.4b) i) de r Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen (Integrierte Vermeidung und Vermin derung der Umweltverschmutzung – „IED/IE-Richtlinie“). Es sind insbesondere Lärmemissionen ausgehend vom genannten Indus triebetrieb, welche sich auf die heranrückende Wohnbebauung nachteilig auswirken können. Im Norden des Firmengeländes ist das Versandzentrum angeordnet. Von dort fahren im Nachtzeitraum von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr bi s zu 80 zuvor beladene Lkw ab. In der lautesten Stunde in der Nacht vo n 03:00 bis 04:00 Uhr sind es in der Spitze 30 Lkw-Abfahrten. Bei der Messung und Beurteilung von Geräuschimmissionen durch den Nachtb etrieb der EDEKA Südwest Fleisch GmbH am 25.05.2015 wurde am Ersatzmesspunkt EMP 2 „Waldgrenze Schwimmschulweg“ zur Nachtzeit zwischen 03:00 und 04:00 Uhr folgende relevanten Schallquellen absteigend nach Immissionsrang geordnet festgestellt: Technikaggregate (Lüftu ngs- und Kältetechnik) Lkw-Abfahrten von den nordseitigen Rampen bis zur nordwestlichen Grundstücksecke Ladetätigkeiten (nur in Ausnahmen hörbar). Es wurde ein Beurteilungspegel von 42 dB(A) an EMP 2 ermittelt. Di eser Messpunkt liegt in ca. 300 m Entfernung zur Grenze der i n Pla- nung befindlichen für das Wohnen vorgesehenen Fläche. Außerdem wirk en noch weitere gewerbliche Geräuschquellen z. b. die Firma Fiebig Leopold GmbH & Co. KG, die Firma GLS General Logistics Systems Germany GmbH & Co. OHG und die Messe Karlsruhe auf die neue Wohnfläche ein. Die Einhaltung der nach TA-Lärm vorgegebenen Immissionsrichtwer te nachts von 40 dB(A) für allgemeine Wohngebiete und 35 dB(A) f ür Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 14 Fortschreibung Flächennutzungsplan-Wohnen: Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Gemeinderat (RIS !)\Bereich GS \2016\FNP Wohnen\Frühz. Bet._TÖB_Auszug_KA.docx Flächennutzungsplan 2030 „Flächen für W ohnen“ – Auszug Karlsruher Flächen Regierungspräsidium Karlsruhe – Abteilung 5 – Umwelt – Industriereferate reine Wohngebiete scheint bereits beim derzeitigen Ausbauzustand der ansässigen Gewerbebetriebe fraglich. Bei möglichen Erweite run- gen der gewerblichen Anlagen kämen auf die Betriebe mindestens h öhere Investitionskosten für Lärmschutzmaßnahmen zu. Im schlimm s- ten Fall wären Erweiterungen auf Grund von Üb erschreitungen der Lärmrichtwerte nicht oder nur eingeschränkt genehmigungsfähig. Regierungspräsidium Karlsruhe, Ab-teilung 5, Umwelt – Naturschutz und Recht Artenschutzrecht Tier- oder Pflanzenpopulationen des Artensc hutzprogramms Baden-Württemberg (ASP) Eine Prüfung anhand der Unterlagen des Vore ntwurfs zum FNP hat sich bei punktuellen AS P-Vorkommen als problematisch dargestellt . Die Karte muss hierfür so stark hochgezoomt werden, dass sich die Bearbeitung als sehr aufwändig dargestellt hat. Ein mögliches Konfliktpotenzial wurde dabei bei der Fläche ET-1-W -012 (am nördlichen Ortsrand von Schluttenbach) ermittelt, die sich zum Teil mit der Lebensraumfläche der Population MacTel_147 der Schm etterlingsart Heller Wiesenkopf-A meisenbläuling (Maculinea tele ius) überschneidet. Auf den benachbarten Wiesenflächen wurde auße rdem die Population MacNau_132 der Art Dunkler Wiesenkopf- Ameisenbläuling (Maculinea nausithous) festgestellt. Es sollte vermieden werden, dass der Flächennutzungsplan an einem offensichtlichen Verstoß gegen die materiellen Vorgaben des A rten- schutzes (§ 1 Absatz 7 BauGB i. V. m. § 44 Absatz 1 BNatSchG) leidet. Nach der Re chtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hä tten die Gemeinden die Pflicht, im Verfahren der Planaufstellung vorausscha uend zu ermitteln und zu beurteilen, ob die vorgesehenen Fest setzungen im Bebauungsplan auf überwindbare arte nschutzrechtliche Hindernisse träfen. Die nicht wirklich aussagkräftigen Angaben in den Steckbriefen geben keine Möglichkeit der Beurteilung, ob ein solches Verfahre n ord- nungsgemäß durchgeführt wurde und alle abwägungs erheblichen Belange mit einbezogen wurden. Das BauGB spiegelt in § 1a BauGB die große Bedeutung des Natur- und Artenschutzes im Rahmen der Flächennutzungsplanung wieder. So ist auch gerade bei der Fortschreibung eines Flächennutzungsplan s ein besonderes Augenmerk auf den Naturschutz zu richten. Wir weisen darauf hin, dass auch gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB be i der Aufstellung von Bauleitplänen, den Belangen des Umweltsch utzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege Rechnung zu tragen ist. Bei der Aufstellung oder auch einer Fortschr eibung eines Flächennutzungsplans, als „vorbereitende Ba uleitplanung“, ist daher ebenfalls auf die Auswirkung auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wa sser, Luft, Klima und Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und di e biologische Vielfalt Rücksicht zu nehmen (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 a BauGB). Auch benachbarte Flächen sollten da her unserer Ansicht nach in die Konfliktbetrachtung einbezogen werden. Zudem besteht kein Konfliktpotenzial bei der Fläche „Flugplatz-Ost“ auf der mehrere Wi ldbienenarten des ASP vorkommen. Die Fläc he ist im Plan allerdings ohne Signatur dargestellt, so dass für uns deren Status nicht klar ist. Sollte diese Fläche inhaltlich Teil der Fortschreibung des FNP sein, gilt auch hier das bereits erwähnte. Zur sicheren Identifizierung von Konfliktbereichen, empfehlt Referat 56 eine direkte Verschneidung der Flächendaten des ASP mit denjenigen des FNP. Artenschutzrechtliche Ausnahmen gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG Die Darstellungen zum Schutzgut „Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt“ in den Steckbriefen der Prüfflächen sind sehr knapp gehalten. Es erschließt sich hieraus nicht, wie differ enziert/detailliert die zugrun deliegende Datenbasis ist, re sp. ob sich daraus tragfähi ge Aussagen hin- sichtlich des artenschutzrechtlichen Konfliktpotenzials ableiten lassen. Eine Stellungnahme nach § 4 BauGB ist uns daher nicht vollumfänglich möglich. Der Inhalt der bereitgestellten Unterlagen ist ni cht ausrei- chend, um eine Stellungnahme abzugeben, die unseren Aufgabenbere ich und die Berührungen mit diesem in Gänze darstellt. Hierzu f ehlt es den Unterlagen an tiefergehenden Informationen. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 15 Fortschreibung Flächennutzungsplan-Wohnen: Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Gemeinderat (RIS !)\Bereich GS \2016\FNP Wohnen\Frühz. Bet._TÖB_Auszug_KA.docx Flächennutzungsplan 2030 „Flächen für W ohnen“ – Auszug Karlsruher Flächen Regierungspräsidium Karlsruhe, Ab-teilung 5, Umwelt – Naturschutz und Recht Wohl wird bei einigen Flächen (z. B. KA.1.-S-018, und KA.2-S-019 ) bereits angemerkt, dass ggf. eine artenschutzrechtliche Ausna hme erfor- derlich sei. Aus dem Fehlen einer entsprechenden Aussage bei de n meisten anderen Flächen können wir aber nach Sachlage nicht zw ingend schließen, dass dort eine Ausn ahme nicht erforderlich ist. Das artenschutzrechtliche Konfliktpotenzial ist ein gewichtiges Kriterium bei der Ermittlung der „Vertiefungskulisse“ für den V orentwurf zum FNP 2030 aus dem Pool der Prüfflächen. Daher muss dieses Konfliktpotenzial bereits auf der Ebene des Vorentwurfs hinreichend ge nau ge- prüft werden. Eine Ausnahme von den Artenschutzvorschriften des § 44 BNaatSchG ka nn im Einzelfall nach § 45 Abs. 7 Satz 1 Nummer 5 BNatSchG n ur erteilt werden, wenn zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses einschließlich solcher sozialer oder wirtschaft licher Art gegeben sind. Überdies darf eine solche Ausnahme nach § 45 Abs. 7 Satz 2 BNatschG nur zugelassen werden, wenn zumutbare Alterna tiven nicht gegeben sind und sich der Erhaltungszustand der Population einer Art nicht verschlechtert. Zu beachten sind ebenso weiter gehende Anforderungen nach Artikel 16 Abs. 1 der Richtlinie 92/43EQG. Es wäre im Antrag demzufolge dezidiert darzulegen, dass keine bes ser ge- eigneten, zumutbaren Alternativen zur Verfügung stehen. Daher gilt es bereits hier, dass mangels ausreichender Kenntnisse konfliktarme Prüfflächen (Alternativen) ausgeschieden werden, während konfliktreiche (aber zunächst nicht als solche erkannte) Flächen in die Vertiefungskulisse aufgenommen werden. Darüber hinaus möchten wir darauf hinweisen, dass das spezielle Artenschutzrecht bereits in der Bauleitplanung des Plangebers z u berück- sichtigen ist. Nach ständiger Rechtsprechung ist die Erforderlichk eit zur Aufstellung eines Bauleitplanes gemäße § 1 Abs. 3 Sat z 1 BauGB nur dann zu bejahen, wenn der Bauleitplan seinem städtebaulichen Ge staltungsauftrag auch gerecht werden kann. Dies ist der Fall, we nn im Zeitpunkt seiner Aufstellung erkennbar ist, dass keine dauerhaften rechtlichen Hindernisse bestehen, die gegen die Verwirklichu ng des Planes sprechen. Derartige rechtliche Hindernisse können auch in artenschutzrechtlichen Bestimmungen begründet sein. Auf Ebene der Flä chennut- zungsplanung sollten die Belange des Artensc hutzes zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Hürden auf der nachgelagerten Planungs ebene frühzeitig betrachtet werden. Bauleitplanungen bedürfen zwar selbst keiner Ausnahmegenehmigun g. Bauvorhaben zur Verwirklichung der Planung, die gegen die Ver bote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen, können jedoch nur auf Grund einer Ausnahme zugelassen werden. Voraussetzung für die Rechtmä - ßigkeit des Bauleitplans ist somit das Vorliegen einer objektiven „Ausnahmelage“ nach § 45 Abs. 7 BNatSchG, die unter Beteiligu ng der zu- ständigen Naturschutzbehörde festgestellt wu rde („Planung in eine Ausnahmelage hinein“). Naturschutzrecht Eingriffe in bestehende Schutzgüter wie NSG/LSG/FND sind zu verm eiden und bedürfen eine r Befreiung nach § 67 BNatSchG durch die ver- ordnungserlassende Naturschutzbehörde (3 54 Abs. 1 NatSchG). Nach § 1a Abs. 3 Satz 1 BauGB sind die Vermeidung und der Ausg leich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landscha ftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes in seinen in § 1 Absatz 6 Nr. 7 Buchstaben a und b BauGB bezeic hneten Bestandteilen in der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB zu berücksi chtigen. Der Gesetzgeber bringt damit zum Ausdruck, dass die Bel ange des Naturschutzes und der Landschaftspflege keinen abstrakten Vorr ang vor den in der Bauleitplanung zu berücksichtigenden ander en Be- langen haben. Gegenüber anderen öffentlichen, beispielhaft in § 1 Absatz 5 Satz 5 BauGB aufgeführt en Belangen haben die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege jedoch insoweit eine hera usgehobene Bedeutung, als in der Bauleitplanung nicht nur darü ber zu entscheiden ist, ob sich die Eingriffe in Natur und Landschaft im Planbereich überhaupt rechtfertigen lassen, sondern auch darü ber, ob und in welchem Umfang für – angesichts vorrangi ger städtebaulicher Erfordernisse – unvermei dbare Beeinträchtigungen Ausgleich und E rsatz zu leisten ist. Die Gemeinde hat danach bei der Aufstellung eines BP L zu prüfen, ob aufgrund des Plans Eingriffe in Natur und Land schaft im Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 16 Fortschreibung Flächennutzungsplan-Wohnen: Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Gemeinderat (RIS !)\Bereich GS \2016\FNP Wohnen\Frühz. Bet._TÖB_Auszug_KA.docx Flächennutzungsplan 2030 „Flächen für W ohnen“ – Auszug Karlsruher Flächen Regierungspräsidium Karlsruhe, Ab-teilung 5, Umwelt – Naturschutz und Recht Sinne des § 14 Absatz 1 BNatSchG zu erwarten sind. Sie hat fern er Erwägungen darüber anzustellen, ob und wie sich die festgeste llten vo- raussichtlichen Eingriffsfolgen sachgemäß bewältigen lassen. Träg t die Gemeinde diesen Pflichten nicht hinreichend Rechnung, li egt hierin ein Ermittlungsdefizit (BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 1997 – 4 NB 27.96). Dies sollte bereits im Flächennutzungsplan Berücks ichtigung finden. Äußerst kritisch zu betrachten ist hierbei die dargestellte Beba uung im Karlsruher Nordwesten (Neureut, Heide und Nordweststadt ). Es wird in den jeweiligen Steckbriefen nur auf die unmittelbare Wirkung des zu bebauenden Areals eingegangen. Der Verband der Neureuter Feld- flur und deren ökologische Bedeutung in ihrer Gesamtheit bleibt unberücksichtigt. Die Neureuter Feldflur wird als schützenswert und im Bio- topverbund (§ 211 BNatSchG) als äußerst bedeut end angesehen. Sie stellt eine wichtige Verlängerung des NSG „Alter Flugplatz Kar lsruhe“ dar. Diese Grünzäsuren sind wichtige Trittsteine für die Ausbreit ung von Arten, unter anderem als Nahrungsraum für z. B. auf de m Alten Flugplatz brütende und rastende Vogelarten. Auch der vorkommende Bestand sowie das Potenzial für die LRT 6510 Magere Flachland- mähwiesen, LRT 6230 Artenreiche Borstgrasrasen und LRT 2330 Binn endünen und Magerrasen sind in diesem Bereich bemerkenswert. De r Biotopverbund dient nach § 21 BNatSchG der dauerhaften Sicheru ng der Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen einschließli ch ihrer Lebensstätten, Biotope und Lebensgemeinscha ften sowie der Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfähiger ökologi scher Wechselbeziehungen. Diese Schutzgüter und deren Verbund werden in den vorgelegten Steckbriefen nicht ausreichend berücksichtigt . Biotopverbundflächen, wie z. B. an der Wein gartener Waldbrücke, sind in den vorliegenden Unterlagen nicht berücksichtigt und so llten drin- gend in die Überlegungen mit aufgenommen werden. Wir weisen in diesem Kontext darauf hin, dass nach § 1 a Abs. 2 Satz 1 BauGB im Sinne des Naturschutzes mit Grund und Boden spa rsam und schonend umgegangen werden soll; dabei sind zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutz ungen die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde insbesondere du rch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen. Landwirtschaftlich, als Wald oder für Wohnzwecke genutzte Flächen sollen nur im notwendi gen Umfang genutzt werden (§ 1 a Abs. 2 Satz 2 BauGB). Die Grun ds- ätze nach den Sätzen 1 und 2 sind in der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB zu berücksichtigen. Das Projekt KA.2-W-024 Südliche Heidenstückersiedlung ist ebenfalls als äußerst kritisch zu betrachten. Hier ist im MaP Hardtwa ld zwischen Karlsruhe und Muggensturm eine Erhaltungsmaßnahme für Fledermäus e eingetragen. Die Grünzäsur is t ein wichtiger Verbindungskorri dor zwischen den verschiedenen Fledermaushabitaten und sollte nicht be baut werden. Dieser Punkt wird in den vorliegenden Unterlagen nicht betrachtet. Die Inhalte der MaP können eine wichtige Basis für die Beurteilung der Zulässigkeit von Plänen und Projekten im Rah men von Verträglichkeitsprüfungen sein. Grundsätzlich gilt für die Arte n und Lebensraumtypen der Natura 2000-Gebiete nach § 37 NatSchG ein Ver- schlechterungsverbot. Danach müssen Vorhab en die Schutzgüter erheblich beeinträchtige n könnten, einer Vert räglichkeitsprüfung u nterzo- gen werden (§ 34 BNatSchG). Das heißt, es wird geprüft ob und gg f. unter welchen Auflagen ein Projekt durchgeführt werden darf. Auch sehen wir die geplanten Wildkorridore nicht berücksichtigt. Generell fehlt in den vorgelegten Unterlagen eine Bewertung von Fo lgewirkungen des geplanten FNP. So sind z. B. Wohnbauflächen im Be- reich von Kleingärten oder Sportanlagen geplant. Es wird aber keinerlei Aussage darüber getroffen, in welchen Bereichen diese n un ver- drängten Nutzungen zukünftig stattfinden sollen, und welche Auswir kungen auf die zu betrachtenden Schutzgüter dann zu erwarten sind. Ein Bedarf von Kleingärten und Sportanlagen wird voraussichtlic h weiterhin ein städtebauliches Bedürfnis sein, so dass bereits in diesem Ver- fahrensschritt Aussagen hierzu getä tigt werden sollten, die mögliche Auswirkungen auf die zu betrachtenden Schutzgüter beinhalt en. Es wird gebeten, die vorgenannten Punkte im weiteren Verlauf zu berücksichtigen, Das Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 55/ 56 hat Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 17 Fortschreibung Flächennutzungsplan-Wohnen: Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Gemeinderat (RIS !)\Bereich GS \2016\FNP Wohnen\Frühz. Bet._TÖB_Auszug_KA.docx Flächennutzungsplan 2030 „Flächen für W ohnen“ – Auszug Karlsruher Flächen Regierungspräsidium Karlsruhe, Ab-teilung 5, Umwelt – Naturschutz und Recht darüber hinaus keine grundsätzlichen Bedenken. Regierungspräsidium Freiburg Landesbetrieb Forst BW Im Bereich der Stadt Stutensee soll auf einer Fläche von 6, 9 ha in den Lachwald eingegriffen werden (St.2-W-017). Gemäß Kap. 5.3.5 des Land esentwicklungsplanes (2002) sind Eingriffe in den Be stand des Waldes im Verdichtungsraum auf das Unver meid- bare zu beschränken. Solche Eingriffe sollen möglichst in der Nähe der Eingriffe durch Ersatzaufforstungen ausgeglichen werden. Daraus ergibt sich, dass die Unvermeidbarkeit (gibt es Alternativ en außerhalb Wald und ist der geplante flächige Bedarf tatsäch lich vorhan- den?) nachgewiesen werden muss. Die notwendigen mindestens fl ächengleichen Ersatzaufforstungen sind durch Aufforstungsgenehmigu ng nachzuweisen. Im Bereich der Stadt Karlsruhe sind bei folg enden Ordnungsziffern Waldeingriffe geplan t: KA.1-S-018, KA.2-W-029 und KA.2-W-072. Die Eingriffsfläche schwankt hierbei zwischen 1,5 und 2,3 ha. Bei KA.2-W-068 ist die Eingriffsfl äche nicht klar erkennbar. Damit die für die Erlangung der Rechtskraft des FNP erforderliche Waldumwandlungserklärung nach § 10 LWaldG verfügt werden kann , sind die bereits o. ä. Prüfschritte bzgl. Unve rmeidbarkeit, Alternativen und Bedarfe eben falls durchzuführen. Dasselbe gilt für den Nachweis der Ersatzaufforstungsflächen. Darüber hinaus ist bei Waldumwandlungsverfahren über 1 ha Größe eine UVP-Vorprüfung erforderlich. Bei Eingriffen in ein FFH- /Vogelschutzgebiet ist in der Regel eine Verträglichkeitsprüfung erforderlich. Im Vorgriff auf spätere Bebauungsplanverfahren i st die Frage des gesetzlichen Waldabstandes nach § 4 LBO zu klären. Regionalverband Mittlerer Oberrhein 1. frühzeitige Beteiligung Stadt Karlsruhe Die Flächenkulisse „Wohnen“ stellt für die Stadt Karlsr uhe 46 Flächen im Umfang von insgesamt 230,8 ha dar. Für die Wohnbauentwicklung der Stadt wurden 2 Varianten entwickelt. Variante 1 setzt einen Schwerpunkt der Siedlungsentwicklung im St adtteil Neureut. Mit Variante 2 wird eine reduzierte Form von Variante 1 beschrieben. Variante 3 stellt den unveränderten Zust and des gültigen Flächennutzungsplans dar. Die Mehrzahl der in Variante 1 enthaltenen Flächen berühren die hier in der Raumnutzungskarte festgelegten Grünzäsuren. Die Fläche KA.2-W-062 in Neureut greift im nordwestlichen Bereich in die Grünzäsur ein. Hier kann lediglich eine geringfügige s tädtebauli- che Abrundung zugelassen werden. Dem Rest der Fl äche außerhalb der Grünzäsur wird zugestimmt. Die Fläche KA.2-W-063 liegt vollständig in der Grünzäsur. Ihr kann nicht zugestimmt werden. Die Fläche KA.2-W-064 muss im südli chen Be- reich reduziert werden. Die Fläche KA.2-W-066 liegt vollständig in der Grünzäsur und wird abgelehnt. Die Fläche KA.2-W-068 überschneidet sich teilweise mit einem Schutzbedürftigen Bereich für Naturschutz und Landschaftspflege. Si e wird auch aus siedlungsstrukturellen Gründen kritisch beur teilt und sollte nicht weiterverfolgt werden. Die Flächen KA.2-W-065 und 067 sind ohne Konflikt e mit dem Regionalplan. Ihnen wird zugestimmt. Die Flächen KA.2-W-070, 069, 061, 023 und 122 in Neureut sind ebenfa lls ohne Konflikte mit dem Regionalplan. Ihnen wird zugesti mmt. Im Stadtteil Hagsfeld liegt die Fläche KA.2-W-077 vollständig in einem Schutzbedürftigen Bereich für die Landwirtschaft der Stu fe I. Ihre Be- Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 18 Fortschreibung Flächennutzungsplan-Wohnen: Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Gemeinderat (RIS !)\Bereich GS \2016\FNP Wohnen\Frühz. Bet._TÖB_Auszug_KA.docx Flächennutzungsplan 2030 „Flächen für W ohnen“ – Auszug Karlsruher Flächen Regionalverband Mittlerer Oberrhein 1. frühzeitige Beteiligung bauung ist ausgeschlossen. Die Flächen KA.2-W-079 und KA.2-W-074 und KA.2-W-078 berühren nur teilweise Ziele des Regionalplans (Grünzäsur, Schutzbedürftiger Bereich für Natur- und Landschaftspfl ege). Ihnen wird im Rahmen des Ausformungsspielraumes des Re gional- plans zugestimmt. Die Flächen KA.2-W-073, KA.2-W-076, KA.1-W -112-A und KA.2-W-072 in der Waldstadt sind ohne Konflikte mit dem Regionalplan. Ihne n wird zugestimmt. Im Stadtteil Durlach greift der nördliche Teil der Fläche KA.2-W-016 (Sportplatz Durlach) in die hier im Regionalplan festgeleg te Grünzäsur. Sie muss deshalb auf die mit dem Nachbarschaftsverband in einem vorangegangenen Abstimmungsgespräch vereinbarte Größe reduziert werden. Die Fläche KA.2-W-017 ist ohne Konflikte mit dem Regionalplan. Die Flächen KA.1-S-018 und 019 in Rintheim sowie die Fläche KA .2-W-022 in der Oststadt sind ohne Konflikte mit dem Regionalplan . Die Fläche KA.2-W-014 in Knielingen greift in den Randbereich des Regionalen Grünzugs ein. Eine r städtebaulichen Abrundung in d iesem Bereich wird jedoch zugestimmt. Die Flächen KA.2-W-038 und 039 in Daxlanden sind ohne Konflikte mit dem Regionalplan. Die Fläche KA.2-W-024 südlich der Heidenstückersiedlung greift mi t 22,5 ha in die Grünzäsur zwischen Karlsruhe und der Neuen Me sse ein. Ihre Bebauung ist nicht zulässig. Die Flächen KA.2-W-027 und 028 in Oberreut si nd ohne Konflikte mit dem Regionalplan. Die Fläche KA.2-W-029 greift randlich in den südlich angrenzenden Regionalen Grünzug ei n. Ihr wird jedoch im Rahmen des Ausform ungs- spielraumes des Regionalplans zugestimmt. Im Stadtteil Rüppurr sind die Flächen KA.2-W-010 und 026 ohne Konf likte mit dem Regionalplan. Die Fläche KA.2 W-009 greift in d en Randbereich des Regionalen Grünzugs ein. Ihr wird im Sinne der Ausformung des Regionalplans zugestimmt. Die Fläche KA.2-W-002 am südlichen Ortsra nd von Rüppurr greift mit 15,3 ha in die zw ischen Rüppurr und Ettlingen festgelegte Gr ünzäsur ein. Hier kann lediglich einer geringfügigen Abrundung jewe ils im westlichen und östlichen Bereich zugestimmt werden. Für die „Höhenstadtteile“ der Stadt Karlsr uhe wurden ebenso 2 Varianten für die k ünftige Siedlungsentwicklung dargestellt. Variante 1 sieht einen Schwerpunkt der Wohnbauentwicklung mit 52,3 ha in Hohenwettersbach vor. Variante 2 geht von einer „gleichmäßigen“ Verte ilung der Flächen auf alle 3 Stadtteile aus. Aus der Sicht des Regionalverbandes sind im Stadtteil Hohenwette rsbach Potenziale für die Wohnbauentwicklung vorhanden. Aufgrun d der hohen Wertigkeit der Böden (höchste im gesamten Stadtgebiet!) muss jedoch auch der sparsame Umgang mit dem Boden in die Planung mit einfließen. Die Flächen KA.2-W-007a , 007b und 007c greifen jedoch teilweise in den hier im Regionalplan fest gelegten Regionalen Grünzug ei n. Im Be- reich von Karlsruhe 2-W-007 a und 007c ist teilweise ein Schutz bedürftiger Bereich für Natur und Landschaftspflege (Kernraum im landes- weiten Biotopverbund) betroffen. Hier muss im Laufe des weiteren Verfahrens gemeinsam eine städtebauliche sinnvolle Abgrenzung und Größe festgelegt werden. Im Stadtteil Stupferich berühren die Fläc hen KA.2-W-031, 032 und 033 den Regionalen Gr ünzug. Erweiterungspotenzial für Stupferi ch ist im Regionalplan am südwestlichen Ortseingang dargestellt. Hier muss gegebenenfalls über eine Neuord nung bzw. einen Flächentausch n achge- dacht werden. Im Stadtteil Palmbach greift die geplante Fläche KA.2-W-035 randlich in den Regionalen Grünzug ein. Ihr wird im Rahmen des Ausf ormungs- Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 19 Fortschreibung Flächennutzungsplan-Wohnen: Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Gemeinderat (RIS !)\Bereich GS \2016\FNP Wohnen\Frühz. Bet._TÖB_Auszug_KA.docx Flächennutzungsplan 2030 „Flächen für W ohnen“ – Auszug Karlsruher Flächen 2. frühzeitige Beteiligung spielraums des Regionalplans, in Ergänzung zu den östlich davon im Flächennutzungsplan bereits vorhandenen Wohnbauflächen, zuge - stimmt. Eine Stellungnahme zur zweiten frühzeitigen Behördenbete iligung liegt der Planungsstelle des NVK noch nicht vor. Untere Naturschutzbehörde, Karls-ruhe + Naturschutzbeauftragte Als untere Natur- und Bodenschutzbehörde nehmen wir zum Vorentwu rf der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Wohnen hinsichtlich des Gebiets der Stadt Karlsruhe wie folgt Stellung: I. Allgemeine Vorbemerkung Hinsichtlich der naturschutzfachlichen Beurteilung der Flächenvorschläge bzw. der fachlichen Vollständigkeit der Gebietssteckbr iefe ver- weisen wir auf die Stellungnahme der städtischen Fachdienststelle Umwelt- und Arbeitsschutz. Des Weiteren verweisen wir auf die Fach- stellungnahme des ehrenamtlichen Naturschutzbeauftragten als gese tzliche Fachbehörde der unteren Naturschutzbehörde nach § 59 A bs. 1 Nr. 2 NatSchG. Diese ist als Anlage beigefügt. Nicht hinreichend in den Unterlagen gewürdigt ist unseres Erachtens der Aspekt, dass zahlreiche Flächenvorschläge mit dem Zugri ff auf bereits bestehende Nutzungen einhergehen (z.B. Kleingartenanlagen, Sportflächen) und damit deren Verlagerung an andere Stelle e rfor- derlich machen. Verlagerungen in Schutzgebiete oder in den Außenb ereich sind regelmäßig nicht möglich. Gleichzeitig werden durc h ge- plante Baugebiete Kompensationsflächen im Rahmen des Eingriff sausgleichs erforderlich werden. Eine ganzheitliche Betrachtung so llte diese mittelbaren Flächenbed arfe mit im Blick haben. II. Variantenvergleich Als Natur- und Bodenschutzbehörde sprechen wir uns mit Blick auf die Begrenztheit der verfügbare n Flächenressourcen und das Zie l der Reduzierung von Bodenversiegelungen und Inanspruchnahme von naturnahen Flächen für möglichst flächensparende Varianten aus. a) Variantenbetrachtung Neureut Im Rahmen der Vorschläge für das parallel laufende Verfahren zur Fortschreibung des Landschaftsplans wurde seitens der Natursch utz- fachverwaltung und der Naturschutzbeauftragten für die Flächen zw ischen Nordstadt und Neureut mit Blick auf den Biotopverbund m it dem NSG „Alter Flugplatz Karlsruhe“ die Ausweisung als Landscha ftsschutzgebiet (LSG) „Neureuter Flur“ mit Kernzonen, die als Fl ächen- hafte Naturdenkmale (FND) geschützt werden sollten, vorgeschlagen. Dies betrifft die Flächen: - KA.2-W-062 Neubruch – Neureut - KA.2-W-063 Südl. Oberfeld – Neureut - KA.2-W-064-Unterfeld West – Neureut - KA.2-W-065 Südl. Ze ntrum III –Neureut - KA.2-W-066 Unterfeld Ost – Neureut Die Zielsetzung dieser Vorschläge steht im Widerspruch zur Variante 1 „Räumliches Leitbild“. Eine massive bauliche Inanspruchnahme kann daher aus Naturschutzsicht nicht befürwortet werden. Im weit er gefassten Sinne gilt dies au ch für die räumlich angrenzende n Teilflä- chen, die zwar nicht im Vorschlag für ein Schutzgebiet enthalten sind, aber räumlich-funktional verknüpft sind: - KA.2-W-067 Grüner Weg Ost - KA.2-W-068 Am Baufeld Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 20 Fortschreibung Flächennutzungsplan-Wohnen: Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Gemeinderat (RIS !)\Bereich GS \2016\FNP Wohnen\Frühz. Bet._TÖB_Auszug_KA.docx Flächennutzungsplan 2030 „Flächen für W ohnen“ – Auszug Karlsruher Flächen Untere Naturschutzbehörde, Karls-ruhe + Naturschutzbeauftragte Die Variante 2 „Räumliches Leitbild, reduziert“ oder ggf. eine weiter reduzierte/angepasste Variante bei gleichzeitigem Schutz der ver- bleibenden Freiräume (ob durch Schutzgebiete oder grünordnerische Planungen sei zunächst dahingestellt), welche eine behutsamer e Ar- rondierung ermöglicht, ist daher aus Naturschutzsicht vorzugswürdig, müsste aber erst näher ausgearbeitet werden. Hinweis: Soweit in der Stellungnahme der Naturschutzbeauftragte n Bezug auf die ausstehende Ausweisung der flächenhaften Natur- denkmale genommen wird, so fällt dies in die Zuständigkeit und das Normsetzungsermessen der unteren Naturschutzbehörde. Diese V er- fahren sind rechtlich getrennt von der FNP-Fortschreibung anzusehen. b) Variantenbetrachtung Höhenstadtteile Die Variante 1 „Schwerpunkte Hohenwettersbach“ ist aus Naturschutzsicht kritisch anzusehen. Die Realisierung würde zu massiven Eingriffen in landschaftlich und ökologisch wertvolle Bereiche am Schillingschen Grünberg und Rehbuckel führen. Diese Flächen s ind teil- weise im gültigen Landschaftsplan 2010 als geplantes Landschaft sschutzgebiet vorgesehen. Ein entsprechendes Verordnungsverfahre n der unteren Naturschutzbehörde zur Ausweisung de s LSG „Eisenhafengrund-Grünberg“ wurde im Jahr 2010 eingeleitet, ruht derzeit aber u.a. aus Kapazitätsgründen. Bezüglich der Details dieser Schutzgebi etsplanung verweisen wir auf das dem Stadtplanungsamt vorliegende Pro- tokoll der ämterübergreifenden Besprechung vom 04.04.2011 (insbesond ere zu den Teilflächen KA.2-W -007.a und KA.2-W007.c). Eine an Variante 2 „gleichmäßige Verteilung“ angelehnte Vorgehensweise ist daher vorzugswürdig, begegnet bei Einzelflächen aber ebenfalls Bedenken. Dies geht im Einzelnen aus der Stellungn ahme des Naturschutzbeauftragten (Anlage) hervor. III. Umgang mit Schutzgebieten Verschiedene Potentialflächen liegen im Geltungsbere ich bestehender Landschaftsschutzgebietsverordnungen: - KA.2-S-019 Klosterweg - Oststadt - KA.2-W-026 Batts traße – Rüppurr - KA.2-W-068 Am Baufeld – Neureut (Teilfläche im Süden) - KA.2-W-077 Vokkenaustraße – Hagsfeld Bereits im Rahmen der Vorabstimmungen haben wir mit Schr eiben vom 01.03.2016 unsere Einschätzung dazu mitgeteilt: Eine FNP-Wohnbauflächenplanung steht grundsät zlich im Widerspruch zu den Regelungen der jeweiligen Schutzgebietsverordnungen, d a der originäre Schutzzweck eines LSG u.a. die Erhaltung der (Kul tur-)Landschaft und deren Freiha ltung von Bebauung darstellt. Ei ne Einbezie- hung von LSG-Flächen in FNP-Wohnflächen ist gr undsätzlich demnach nicht zulässig. Eine ausnahmsweise Einbeziehung von LSG-Flächen in die weitere FNP-Planun g ist nur unter besonderen Bedingungen denkbar. Formalrechtlich ist eine Planung nur beim Vorliegen einer Befre iungslage oder bei Aufhebung/Änderung der Schutzgebietsverordnun g mög- lich. Nach Sichtung der FNP-Flächen erscheint aktuell kein Fall er kennbar, bei dem die Voraussetzung en für eine Befreiung vorli egen. Es be- steht daher bei einer Ausweisung von FNP-Flächen im LSG die Notw endigkeit, die Schutzgebietsver ordnung in einem formalen Änderu ngs- verfahren nach § 24 NatSchG B.W. aufzuheben. Materiellrechtlich kann die untere Natursc hutzbehörde im Rahmen ihres Normsetzungsermessens grundsätzlich (nur) dann ein Schutz gebiet aufheben, wenn die Belange, die für die Wohnbebauung streiten, di e Belange des Naturschutzes in der Abwägung jeweils überwiegen und den besonderen Schutzzwecken entgegenstehende, überwiegen de sachliche Gründe eine solche Änderung rechtfertigen. Auf der jetzigen Planungsstufe ist eine Ab wägung der Planungsinteressen und der Natursch utzinteressen im vorgenannten Sinne nic ht ab- Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 21 Fortschreibung Flächennutzungsplan-Wohnen: Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Gemeinderat (RIS !)\Bereich GS \2016\FNP Wohnen\Frühz. Bet._TÖB_Auszug_KA.docx Flächennutzungsplan 2030 „Flächen für W ohnen“ – Auszug Karlsruher Flächen Untere Naturschutzbehörde, Karls-ruhe + Naturschutzbeauftragte schließend möglich. Es bedarf dazu einer konkreteren einzelfallbezogenen Bewertung. Es wird aber dennoch auf Basis der bekannte n Infor- mationen folgende Einschätzung getroffen: - KA.2-S-019 Klosterweg – Oststadt / LSG Nördliche Hardt Die Fläche wird kritisch bewertet. Sie stellt sich als Waldbe stand mit Altholz und hohem artens chutzrechtlichen Konfliktpotenti al (u.a. Eichen mit Vorkommen des streng geschützten Heldbockkäfers) dar. Eine Aufhebung des LSG kann nach gegenwärtigem Stand nicht in Aussicht gestellt werden. - KA.2-W-026 Battstraße – Rüppurr / LSG Oberwald Es handelt sich um eine kleinere Grünfläche in Randlage des LSG. Herausragende ökologische We rtigkeiten sind nicht ersichtlich. Hier erscheint eine Teilaufhebung des LSG und Realisierung vorstellbar, falls andere Flächenpotentiale nicht ausreichen. - KA.2-W-068 Am Baufeld – Neur eut / LSG Nördliche Hardt Ein kleiner Teil im Süden am Rosenhofweg ist Teil des LSG sowie des FFH-Gebiets 6916-342 „Hardtwald zwischen Graben und Karls- ruhe“. Es wird davon ausgegangen, dass dies eher eine fehler hafte Abgrenzung darstellt. Bei de r Abgrenzung einer Wohnbaufläche ist der im Schutzgebiet gelegene Teil auszuspare n. Ferner bedarf es hier im Weiteren fü r die Restfläche einer Untersuchung der Vert räg- lichkeit mit dem benachbarten FFH-Gebiet. - KA.2-W-077 Vokkenaustraße – Hagsfeld / LSG Füllbruch-Vokkenau Die Fläche wird kritisch bewertet. Eine Bebauung nördlich der Brückenstraße wurde unseres Wissens bereits im Jahr 1995 vom Ge- meinderat abgelehnt, da sie einen massiven Einschnitt ins LSG da rstellen würde. Eine Aufhebung des LSG kann nicht in Aussicht g e- stellt werden. IV. Einzelbewertung der Flächen Zu einzelnen Flächen möchten wir noch folgende Anmerkungen mach en, welche die Ausführungen des Umwelt- und Arbeitsschutzes und der Naturschutzbeauf tragten ergänzen: - KA.1-S-018 Nördlich Hagsfelder Allee – Oststadt: Die Fläche stellt sich als Waldbestand mit Altholzanteil dar. Sie birgt ein ho hes arten- schutzrechtliches Konfliktpotential. Nach den Ausführungen ist di e Erschließung über den Klosterweg notwendig, was eine Beein- trächtigung des entlang des Klosterwegs verlaufenden LSG Nördliche Hardt bedeuten könnte. Angrenzend befinden sich Natura-2000-Gebiete. Auch wenn die Fläche als Sonderbaufläche im FNP 2010 ausgewiesen ist, ist eine Bebauung wegen des starken Ein- griffs und des hohen Ausgleichsbedarfs kritisch zu sehen. Die Weiterverfolgung wird nicht empfohlen. - KA.1-W-023_G Distelgrund – Knielingen: Die Fläche wurde auch unter der Nr. KA.1-G-023_H als mögliche Gewerbefläche im Rah- men der Teilfortschreibung FNP-Gewerbe betr achtet. Dort wurde das Gebiet als konflikt reich angesehen. Die Flächen sind zudem Be - standteil einer übergreifenden Ausgleichskonzeption. Die Umsetzun g dieser Konzeption hat die Stadt den Naturschutzverbänden zu- gesagt, um die Umwandlung von Wiesen in Acke r an anderer Stelle in Knielingen auszugleichen. Die Weiterverfolgung wird auch des - halb nicht empfohlen. - KA.2-S.019 Klosterweg – Oststadt: Es handelt sich um ein besteh endes LSG. Die Weiterverfolgung wird nicht empfohlen (siehe Aus- führungen unter III.) - KA.2-W-007.a Rehbuckel I – Hohenwettersbach Die Fläche gehört zum geplanten LSG „Eis enhafengrund-Grünberg“, sie beinhaltet hochwertige Streuobstbestände und befindet sich in exp onierte Lage. Die Weiterverfolgung wird nicht empfohlen. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 22 Fortschreibung Flächennutzungsplan-Wohnen: Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Gemeinderat (RIS !)\Bereich GS \2016\FNP Wohnen\Frühz. Bet._TÖB_Auszug_KA.docx Flächennutzungsplan 2030 „Flächen für W ohnen“ – Auszug Karlsruher Flächen Untere Naturschutzbehörde, Karls-ruhe + Naturschutzbeauftragte - KA.2-W-007.b Rehbuckel II – Hohenwettersbach: Die Fläche liegt im regionalen Grünzug, generell ist der Bedarf der großzügigen E r- weiterung um Hohenwettersbach zu hinterfragen. - KA.2-W-007.c Rehbuckel III – Hohenwettersbach: Generell ist der Be darf der großzügigen Erweiterung um Hohenwettersbach zu hin- terfragen. Der nördliche Teil greift in den landschaftlich exponierten Bereich des Sc hillingschen Grünberg ein. Diese Flächen l iegen im geplanten LSG „Eisenhafengrund-Grünberg“. Die Weiterverfolgung wird (zumindest in diesem Umfang) nicht empfohlen. - KA.2-W-024 südl. Heidenstückersiedlung – Rüppurr: Auf der Fl äche wurde ein bestehendes LSG am 24.05.2000 aufgrund der dorti- gen Friedhofsplanung aufgehoben. Das LSG „Südliche Hardt“ und ein FFH-Gebiet grenzen unmittelbar südöstlich an. - KA.2-W-026 Battstraße – R üppurr: Grünfläche, LSG Oberwald, vorg elagert Märchenring, grundsätzlic h vorstellbar, aber nur bei hin rei- chendem Bedarfsnachweis, vorrangig sind Flächen außerhalb des LSG heranzuziehen (siehe Ausführungen unter III.). - KA.2-W-029 Oberreut Südwest- Oberreut: Es handelt sich um Waldflächen. Das FFH-Gebiet grenzt unmittelbar an. Bei einer Weiter-verfolgung müsste die Natura-2000-Verträglichkeit der Planung im Weiteren geprüft werden. Mit Blick auf den anzunehmenden ho- hen Kompensationsbedarf wird eine Weiterverfolgung nicht empfohlen. - KA.2-W-031 Am Schleifweg – Stupferich: Die Fläche liegt außerhalb eines FFH-Gebiets, es kommen aber FFH-Lebensraumtypen vor. Über das Umweltschadensrecht sind diese mittlerweile auch außerhalb von FFH-Gebieten in gewissem Maße geschützt, weswegen im weiteren Verfahren eine Prüfung auf Relevanz nach dem Umweltschade nsgesetz erfolgen sollte (§ 19 BNatschG i. V. m. § 2 USchadG) . Die Fläche hat eine Bedeutung für den Biotopverbund. Vor dies em Hintergrund wird eine Weiterverfolgung nicht empfohlen. - KA.2-W-062 Neubruch – Neureut, KA.2-W-063 Südl. Oberfeld – Neureut, KA.2-W-064-Unterfeld West – Neureut, KA.2-W-065 Südl. Zentrum III –Neureut, KA.2-W-066 Un terfeld Ost – Neureut, KA.2-W- 067 Grüner Weg Neureut, KA.2-W-068 Am Baufeld – Neureut: Für diese Flächen gelten die Ausführungen zur Variantenbetrachtu ng „Räumliches Leitbild“ (Siehe Ziffer II. a). Für die Fläche K A.2-W- 068 zusätzlich die Ausführungen unter III. Be i letztgenannter Fläche, bei der im Süden teilweise LSG und FFH-Gebiet betroffen i st, muss diese Grenze auf jeden Fall angepasst werden - KA.2-W-077 Vokkenaustraße – Hagsfeld: Bestehendes LSG Füllbr uch-Vokkenau. Bebauung nördlich Brückenstraße wurde unseres Wissens bereits in der Vergangenheit geprüft und abge lehnt. Die Weiterverfolgung wird nicht empfohlen. - KA.2-W-079 Lachenweg: Die Fläche wird von den Naturschutzbeauf tragten abgelehnt. Es handelt sich um eine Besondere Vegeta- tionsfläche (BV-Fläche). Die Höhe des Konfliktpotentials ist uns nicht bekannt. Hier müsste eine nähere Untersuchung/Abschätzun g er- folgen, wenn dies weiterverfolgt würde. Beziehung der Steckbriefe zur gesamtstädtischen Potenzialstudie Innere Entwicklung Karlsruhe In den vorgelegten Steckbriefen „Prüfflächen Wohnen“ ist nicht ersichtlich ob die Erkenntnisse aus der Analyse der städtebauli-chen Dichte in Wohnquartieren berücksichtigt bzw. eingearbeitet wurden. Wenn nein, bestehen wir darauf, dass die daraus ge- zogenen Erkenntnisse in den FNP „Wohnen“ eingearbeitet werden. Das bedeutet, da ss die FNP-Prüffläche n „Wohnen“ ggf. um das erzielte Maß der innerstädtisch en Verdichtung zu reduzieren sind. Umweltauswirkungen: Ökologie Die Steckbrief-Bewertungen im Bereich Ökologie zeigen lediglich eine allgemeine Einschätzung. Es sollten hier die vom Umwelt- und Arbeitsschutz erarbeiteten einheitlic hen Kriterien eingearbeitet werden. Auf Folgendes wird grundsätzlich hingewiesen: - Es werden Wohnbauflächen im Bereich von Kleingärten und oder Sportanlagen vorgeschlagen. Diesen Flächen könnten wir Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 23 Fortschreibung Flächennutzungsplan-Wohnen: Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Gemeinderat (RIS !)\Bereich GS \2016\FNP Wohnen\Frühz. Bet._TÖB_Auszug_KA.docx Flächennutzungsplan 2030 „Flächen für W ohnen“ – Auszug Karlsruher Flächen Untere Naturschutzbehörde, Karls-ruhe + Naturschutzbeauftragte aus naturschutzfachlicher Einschätzung in der Regel zustimmen (z um Teil ist aber auch hier eine artenschutzrechtliche Prü- fung erforderlich). Eine Zustimmung unsererseits wird jedoch davon abhängig gemacht, wie und wohin die Verlagerung der derzeitigen Nutzungen stattfindet. D.h. wir fordern, dass den Steckbriefen die Thematik „Verlagerung der derzeitigen Nut- zungen“ angefügt wird. - Wir halten es für erforderlich, dass für alle Wohnbau-Prüffl ächen spezielle artenschutzrechtliche Prüfungen durchgeführt werden. - Durch die Einzelbetrachtung der Wohnbauflächen besteht die Gefahr, dass dem additiven Zuwachs der Häufigkeitsverteilung nicht genügend Rechnung getragen wird und somit der Blick auf den zusammenhäng enden Landschaftsraum verloren geht. Das Kriterium „Biotopverbund“ fehlt größtenteils und muss aus unse rer Sicht ebenfalls in die Prüfflächenbetrachtung einge- arbeitet werden. Im Falle von Eingriffen sind diese in der Prüfflächenbetrachtung mit einem entsprechenden Kompensie- rungsvermerk darzustellen. Diese Aspekte müssen als Prüfkategorie aufgenommen werden. - Die Bewertung der Prüfkate gorie „Landschaftsbild“ ist nicht nachvollziehbar. Es fehlen die entsprechenden Kriterien. - Eine Bebauung von Schutzgebieten kann aus unserer Sicht nicht befürwortet werden! - Eine Ausnahme bildet die Fläche KA.2-W-026 Battstraße (Landsch aftsschutzgebiet Oberwald). Hier könnten wir vorbehaltlich des Ergebnisses einer noch durchzuführenden artenschutzrecht lichen Prüfung und der Durchführung einer entsprechenden Kompensation gegebenenfalls zustimmen. Der massiven Bebauung im Bereich des Karlsruher Nordwestens könn en wir nicht zustimmen. Der Schutz der Neureuter Feldflur zwischen Neureut, Neureut-Heide und Nordweststadt wird aus Sicht der Naturschutzbeauftragten als wichtig erachtet. Hierzu wiederholen wir: Es handelt sich bei dem gesamten Gebiet Kirchfeld und Unterf eld sowie zumindest auch beim östlichen Teil des Neubruchs um ein aus Gründen des Arten-, Biotop- und Landschaftsschutzes sehr wertvolles Areal im Norden Karlsruhes. Die benannte Fläche stellt nicht nur von der Vegetation und der zu erwartenden Tierwelt her (z.B. wärmeliebende Insekten), sondern auch durch ihre Raumwirkung (Landschaftsbild) sowie durch ihre klimatische Funk tion (Frischluft-Verbindungskorridor zum NSG „Alter Flugplatz und damit zur Nord- und Nordweststadt mit Wirkungen bis in die In nenstadt) eine für Karlsruhe unbedingt zu erhaltende Offen- landschaft dar, die als Landschaftsschu tzgebiet ausgewiesen werden sollte. Darin wäre das geplante FND „Grüner Weg-West“ in seiner jetz igen Form nur eines von mehrer en im Gebiet vorhandenen „FND- Kernen“. An weiteren potenziellen FND inne rhalb o.g. Fläche wären aus unserer Sicht mindestens drei weitere zu benennen: die Binnendüne westlich des Heidesees, der Heidesee selbst mit sein en Steilwänden (potenzieller Brutplatz der Uferschwalbe) und die große Offenfläche nordöstlich des Heidesee s zwischen „Alte Bahnlinie“ und „Alte Krei sstraße“ mit den zentralen, freistehenden Waldkiefern- (Pinus sylvestris) und Birkenbaumgruppen. Das Wertvo lle hier sind natürlich nicht die Bäume, sondern die großen Freiflächen mit ihren Vorkommen an krauti gen Pflanzen und der zugehörigen Tierwelt! Bereits am 31. Januar 2013 war in der Sitzung des Ausschusses fü r Umwelt und Gesundheit (AUG) der Stadt Karlsruhe auf Anfra- ge von Stadträtin Lisbach angekündigt worden, dass dieses FND (s o wie alle weitern gepl. Flächenh aften FND im Gebiet der Stadt Karlsruhe, d.h. Rennbuckeldüne, Alb bei Daxlanden und Grünwink el, Schaffenäcker, Am Schlan genberg, Am Rotberg, Am Münchsberg, Im Bartengrund und Schönberg, in ca. Jahresfrist bearbeitet werden würden, so dass auch sie zeitnah ausgewiesen werden könnten... – Dies ist auch heute, weitere zwei Jahre später, noch immer nicht erfolgt und wird hier angemahnt ! Die Notwendigkeit des Schutzes obigen Ge bietes ergibt sich aus dem Biotopverbundkonzept im Zusammenhang mit dem NSG Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 24 Fortschreibung Flächennutzungsplan-Wohnen: Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Gemeinderat (RIS !)\Bereich GS \2016\FNP Wohnen\Frühz. Bet._TÖB_Auszug_KA.docx Flächennutzungsplan 2030 „Flächen für W ohnen“ – Auszug Karlsruher Flächen Untere Naturschutzbehörde, Karls-ruhe + Naturschutzbeauftragte „Alter Flugplatz Karlsruhe“, dem Bestand sowie dem Potenzial für die mageren Flachlandmähwiesen, Borstgrasrasen und Binnen- dünen mit Magerrasen sowie dem speziellen Artenschutz. Siehe unsere Darstellungen zu den Steckbriefen. Eine ähnliche kritische Auswirkung hätte aus unserer Sicht auch die massive Bebauung im Bereich von Hohenwettersbach und den umliegenden Höhenstadtteilen Grünwett ersbach und Stupferich. Hier lehnen wir die Bebauung in schützenswerten Flächen- bereichen ab. Grundsätzlich befürworten wir keine Bebauung von Streuobstflächen! Siehe Darstellung zu den Steckbrie- fen. Thema Klima Luft: Die Auswirkungen auf das Thema Klima und Luft sind nur minimal dargestellt. Hier sollten entsprechende Auswirkungen in den Steckbriefen dargestellt werden. Steckbriefe: - KA.1-S-018 Nördl. Hagsfelder Allee: Eine Bebauung wird von uns abgelehnt! - KA.1-W-023-G Distelgrund: Eine Bebauung wird von uns abgelehnt! Die Fläche ist Kompensationsfläche für den Wiesenumbruch in der Burgau und im Bereich Frauenhäusleweg. - KA.1-W-112-A Grabenäcker Erweiterung: Eine Bebauung könnte nach erfolgter positiver Artenschutzprüfung aus unserer Sicht erfolg en. - KA.1-W-122-A Zentrum III:Eine Bebauung könnte nach erfolgte r positiver Artenschutzprüfung aus unserer Sicht erfolgen. - KA.1-W-403-S Erw. städtisches Klinikum: Eine Bebauung könnte na ch erfolgter positiver Artenschutz- und weiteren Prüfungen aus u nse- rer Sicht erfolgen. Wegen der Nähe zum NSG „Alter Flugplatz“ ist aus unserer Sicht jedoch eine er weiterte Verträglichkeitsprüfu ng er- forderlich. Des Weiteren muss die Fläche in ein Besuch erlenkungskonzept für das Schutzgebiet aufgenommen werden. - KA.1-W-423-S Nördl. Heinz-Barth-Schule: Eine Bebauung könnte nach erfolgter positiver Artenschutzprüfung aus unserer Sicht erfo lgen. - KA.1-W-424-FfG Thüringer Str.: Eine Bebauung könnte nach erfo lgter positiver Artenschutzprüfung aus unserer Sicht erfolgen. - KA.2-S-019 Klosterweg: Eine Bebauung wird von uns abgelehnt! LSG mit Heldbockeichen. - KA.2-W-002 Rüppurr Süd I: Eine Bebauung könnte nach erfolgter positiver Artenschutz- und weiteren Prüfungen aus unserer Sicht e r- folgen. - KA.2-W-007.a Rehbuckel I: Eine Bebauung wird von uns abgelehnt! - KA.2-W-007.b Rehbuckel II: Eine Bebauung könnte nach erfolgter positiver Artenschutzprüfung aus unserer Sicht erfolgen. Insbeso ndere sind Vorkommen der Feldlerche zu erfassen! - KA.2-W-007.c Rehbuckel III: Eine Be bauung wird von uns abgelehnt! - KA.2-W-009 Erlenweg: Eine Bebauung könn te nach erfolgter positiver Artenschutzprüfung aus unserer Sicht erfolgen. - KA.2-W-010 Am Rüppurrer Schloss: Eine Beba uung könnte nach erfolgter positiver Artenschutzprüfung aus unserer Sicht erfolgen. E ine Zustimmung unsererseits wird jedoch davon abhängig gemacht, wi e und wo die Verlagerung der derz eitigen Nutzungen stattfindet. - KA.2-W-014 Frauenhäusleweg: Eine Bebauung könnte nach erfolgter positiver Artenschutzprüfung aus unserer Sicht erfolgen. Eine Z u- stimmung unsererseits wird jedoch davon abhängig gemacht, wie und wo die Verlagerung der derzeitigen Nutzungen stattfindet. - KA.2-W-016 Sportflächen Durlach: Eine Bebauung könnte nach erfo lgter positiver Artenschutzprüfung aus unserer Sicht erfolgen. E ine Zustimmung unsererseits wird jedoch davon abhängig gemacht, wi e und wo die Verlagerung der derz eitigen Nutzungen stattfindet. - KA.2-W-017 Zentrum Durlach: Eine Bebauung könnte nach erfolgter positiver Artenschut zprüfung aus unserer Sicht erfolgen. Eine Z u- stimmung unsererseits wird jedoch davon abhängig gemacht, wie und wo die Verlagerung der derzeitigen Nutzungen stattfindet. - KA.2-W-024 Südl. Heidenstückersiedlung: Eine Bebauung könnte nach erfolgter positiver Artenschut z- und weiteren Prüfungen aus u n- Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 25 Fortschreibung Flächennutzungsplan-Wohnen: Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Gemeinderat (RIS !)\Bereich GS \2016\FNP Wohnen\Frühz. Bet._TÖB_Auszug_KA.docx Flächennutzungsplan 2030 „Flächen für W ohnen“ – Auszug Karlsruher Flächen Untere Naturschutzbehörde, Karls-ruhe + Naturschutzbeauftragte serer Sicht erfolgen. Feldlerche prüfen! Korridore für Fledermäuse und Wildtiere freihalten. - KA.2-W-022 Ostring: Eine Bebauung könnte nach erfolgter positiver Artenschutzprüfung aus unserer Sicht erfolgen. - KA.2-W-026 Battstraße: LSG Oberwald. Hier könnten wir vo rbehaltlich dem Ergebnis einer noch durchzuführenden arten- schutzrechtlichen Prüfung und der Vorlage einer entspr echenden Kompensation gegebenenfalls zustimmen. - KA.2-W-027 Pulverhausstr.: Eine Bebauung kö nnte nach erfolgter positiver Artenschutzprüfung aus unserer Sicht erfolgen. Eine Zu stim- mung unsererseits wird jedoch davon abhängig gemacht, wie un d wo die Verlagerung der derzeitigen Nutzungen stattfindet. - KA.2-W-028 Östl. Otto-Wels-Str.: Eine Bebauung könnte nach er folgter positiver Artenschutzprüfung (Lebensvielfalt beachten) aus unse- rer Sicht erfolgen. Eine Zustimmung unsererseits wird jedoch davo n abhängig gemacht, wie und wo die Verlagerung der derzeitigen Nutzungen stattfindet. - KA.2-W-029 Oberreut Südwest: Eine Bebauung wird von uns abgelehnt! - KA.2-W-031 Am Schleifweg: Eine Bebauung wird von uns abgelehnt! - KA.2-W-032 Verlängerung Gänsbergstr.: Ei ne Bebauung wird von uns abgelehnt! - KA.2-W-033 Zum Bergle: Eine Bebauung wird von uns abgelehnt! - KA.2-W-035 Neufeld Erweiterung: Eine Beba uung könnte nach erfolgter positiver Artenschutzprüfung aus unserer Sicht erfolgen. In sbe- sondere sind Vorkommen der Feldlerche zu erfassen. - KA.2-W-038 Sportplatz Daxlanden I, KA.2-W-039 Sportplatz Daxla nden II: Eine Bebauung könnte nach erfolgter positiver Artenschut z- prüfung aus unserer Sicht erfolgen. Eine Zu stimmung unsererseits wird jedoch davon abhä ngig gemacht, wie und wo die Verlagerung der derzeitigen Nutzungen stattfindet. - KA.2-W-061 Adolf-Ehrmann-Bad: Eine Bebauung könnte aus unserer Sicht erfolgen. - KA.2-W-062 Neubruch: Eine Bebauung wird von uns abgelehnt! - KA.2-W-063 Südl. Oberfeld: Eine Bebauung wird von uns abgelehnt! - KA.2-W-064 Unterfeld West: Eine Bebauung wird von uns abgelehnt! - KA.2-W-065 Südl. Zentrum III: Eine Bebauung wird von uns abgelehnt! - KA.2-W-066 Unterfeld Ost: Eine Bebauung wird von uns abgelehnt! - KA.2-W-067 Grüner Weg: Eine Be bauung wird von uns abgelehnt! - KA.2-W-068 Am Baufeld: Eine Bebauung wird von uns abgelehnt! FFH-Schutzgebiet! - KA.2-W-069 Mitteltorstr.: Eine Bebauung könnte nach erfolg ter positiver Artenschutzprüfung aus unserer Sicht erfolgen. - KA.2-W-070 Alte Friedrichstr. Nord: Eine Bebauung könnte nach er folgter positiver Artenschutzprüfung aus unserer Sicht erfolgen . - KA.2-W-072 Breslauer Str.: Eine Bebauung könnte nach erfolgter positiver Artenschutzprüfung aus unserer Sicht erfolgen. - KA.2-W-073 Beuthener Str. West, KA.2-W-074 Beuthener Str. Ost: Eine Bebauung könnte nach erfolgter positiver Artenschutzprüfung aus unserer Sicht erfolgen. - KA.2-W-076 Auf die Gärten: Eine Bebauung könnte nach erfolg ter positiver Artenschutzprüfung aus unserer Sicht erfolgen. - KA.2-W-077 Vokkenaustr.: Eine Bebauung wird von uns abgelehnt! LSG-Schutzgebiet! - KA.2-W-078 Schwetzinger Str.: Eine Bebauung könnte nach erfo lgter positiver Artenschutzprüfung aus unserer Sicht erfolgen. - KA.2-W-079 Lachenweg: Eine Bebauung wird von uns abgelehnt!
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Extrahierter Text
Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 1 Fortschreibung Flächennutzungsplan-Wohnen: Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Gemeinderat (RIS ! )\Bereich GS\2016\FNP Wohnen\Frühz. Bet._Öffentlichkeit_Auszug_KA.docx Flächennutzungsplan 2030 „Flächen für W ohnen“ – Auszug Karlsruher Flächen Öffentlichkeit Stellungnahmen Bürger vom 07.07.2016 Karlsruhe - Hardtwald Warum treten Sie, als eine wich tige Stadt der Städte und Gemein den Baden-Württemberg, nicht die Flucht nach vorne an und folgen dem amerikani- schen Sprichwort: „Think big“? Zwischen Willy-Brandt-Allee und Theodor-Heuss-Allee befindet sich z.B. ein riesiges Kreissegment, welche quasi eine fertige Inf rastruktur, sogar mit einfach herstellbarem Autobahnanschluss, zur Stadtanbindung für Wo hnraum hat. Die Rintheimer Qu er-Allee müsste nur kreissegment förmig bis zur Nordstadt fortgeführt werden. Zur Nordstadt hin wäre n MFH naheliegend, zum Stadion Einfamilienhäuser. Zur Stadt hin (Adenauerring bis Schloss) verb liebe eine grüne Lunge, welche als „Central Park“ aufgeforstet werden könnte, um m it weit großvolumi- geren Bäumen (europäische Laubhölzer bis z.B. einzelne Mammut-B äume aus Kanada) den Sauerstoffaus gleich für die erforderlichen Abholzungen zu schaffen. Die enormen Erschließungskosten wären si cherlich leicht über Vorverkäufe kompensierbar. Bürger vom 18.07.2016 Karlruhe-Rüppurr In den BNN vom 08.07.2016 berichtet Kirsten Etzold in dem Artike l „Grüne Reserve kommt unter die Lupe“, dass auch der Südraum v on Rüppurr be- baut werden soll. Das Gebiet sei für den Vorentwurf des Fläche nnutzungsplanes FNP 2030 von eine r Planungsgruppe bewertet worden und das Be- wertungsergebnis sei für eine Bebauung günstig. Ich habe mich dara ufhin mit dem, im Artikel angesprochenen, Prüfergebnis für de n Bereich Rüppurr Süd I, KA.2.2.002 befasst. Die für diese Prüffläche vorliegenden Detailergebnisse ergeben ei n gemischtes Bild. Die zur Bewertung herangezogenen Kriterien bestehen quasi aus zwei Clustern: 1. Kriterien, die in der ökologischen Tragfähigkeitsstudie TFS 20 11 des Nachbarschaftsverbandes NV B festgelegt und bewertet wurden und deshalb von allen Planungsstellen des NVB als qualif izierte Basis bei der Bewertung von Flächennutzungsplänen/Bauleitplänen akzeptiert sind. 2. Kriterien, die von der Planungsgruppe FNP 2030 „Wohnen“ zusätzlich aufgenommen wurden und dabei den Anforderungen des BauGB ent - sprechen. Ergebnis Cluster1: Für die bedeutenden Schutzgüter Boden, Wasser, Biologische Viel falt, Klima/Luft und Freiraum/Erholung, die aus der ökologischen TFS übernommen wurden, ist die Eignung des Geländes mit erheblich negativ- – oder zumindest negativ- bewertet. Da nach schränkt diese, von alle n Planungsebenen des Nachbarschaftsverbandes NVB anerkannte Bewert ung, die Eignung als Wohngebiet erheblich ein. Ergebnis Cluster 2: Bei den von der Planungsgruppe hinzugefügten Kriterien gibt es ne ben negativen Bewertungen auch Unterkriterien, die von der Pla nungsgruppe nur geringe/keine+ Einschränkungen erhalten oder eine positive ++ Einstufung erhalten. Eine Gewichtung der Kriterien wurde durch di e Planungsgruppe nicht vorgenommen. Ich ka nn bei dieser Bewertungslage der einzelne n Kriterien nicht nachvollziehen, dass die Planungsgruppe die Eignung als Wohnfläc he, insgesamt mit einer Tendenz in Richtung „günstig“, bewertet und empfiehlt, die Fläche zur Berücksichtigung im Vorentwurf FNP 2030 weiter zu prüfen. Zunächst stelle ich fest, dass die Bewertung nach meiner Meinu ng grundsätzlich fundiert und verantwortungsvoll durchgeführt wur de. Dennoch ist festzustellen, dass bei einigen Kriterien die Kenntnis und die Erfahrung lokaler Vorgänge nicht ausreichend in die Bewertung ei ngeflossen sind, die bei Berücksichtigung aber zu einer wesentlic h schlechteren Bewertung führen würden. Das Haus Schöllbronner Straße 62/Ecke Burbacher Straße wurde 19 64 von der Gagfah für meine Großm utter gebaut. Ich selbst wohne seit 1980 mit meiner eigenen Familie in diesem Haus. Insofern nehme ich für mich in Anspruch, mich mit den lokalen Verhältnissen recht gut au szukennen. Ich möchte daher die Bewertung einzelnen Kriterien aus meiner Sicht kommentieren und ergänzen. Ich werde dies im Folgenden für eini ge der von der Planungsgruppe zusätz lich aufgenommenen Kriterien ausführen: 1. Lagegunst Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 2 Fortschreibung Flächennutzungsplan-Wohnen: Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Gemeinderat (RIS ! )\Bereich GS\2016\FNP Wohnen\Frühz. Bet._Öffentlichkeit_Auszug_KA.docx Flächennutzungsplan 2030 „Flächen für W ohnen“ – Auszug Karlsruher Flächen Öffentlichkeit Stellungnahmen a) Soziale Infrastruktur Die Planungsgruppe vergibt die positive ++ Bewertung für die sozi ale Infrastruktur mit Grundschul e/Kindergarten, weil sich dies e größtenteils in einer Entfernung von unter 300 m befinden. Diese Bewertung ist zu relativieren. In Karlsruhe gibt es keinen Anspruch auf ein en Kindergar- tenplatz in Wohnungsnähe. Die Zuweisung der Ki ndergartenplätze erfolgt über ein zentrale s Vergabesystem mit Online-Portal, so d ass die an- gegebene Entfernung der Prüffläche zu dem Kindergarten/Grundschule irrelevant ist. Alle weiterfü hrenden Schulen sind nur durch Überque- rung der viel befahrenen Herrenalber Straße und der Straßenbahn zu erreichen. Auf di e damit verbundenen Probleme weise ich an s päterer Stelle hin. b) Grüne Infrastruktur Die Planungsgruppe bewertet positiv++, dass ein Grünraum direkt nördlich an die Prüffläche angrenzen würde. Hier frage ich mich , ob damit die Hausgärten der nördlich der Burbacher Straße gelegenen Häuser gemeint sind. Ein weiterer erwähnenswerter Grünraum ist mir n icht be- kannt. Sollte das Gelände westlich der Alb hin zum Scheibenhardte r Weg bzw. Bulach gemeint sein, dann zeigt ein Blick auf die K limafunkti- onskarte der TFS, s 73, dass die Prüffläche eine besondere Bede utung für das Frischluftvolumen und die Kaltluftleitbahn Richtun g Dammer- stock/Weiherfeld und Bulach/Oberreut und von dort Richtung Karlsruhe Süd zukommt. Eine isolierte Bewertung des Kriteriums: Grün e Infra- struktur ist nicht nur nicht zielführend, sondern nachgerade fa hrlässig, wenn sich durch die Bebauung sogar das elementare in d er TFS bewer- tete Schutzgut Klima/Luft nochmals weiter verschlechtern würde. 2. Siedlungsstruktur Für beide Unterkriterien ist die Einstufung negativ. a) Innenentwicklung vs. Grüne Wiese Die Erweiterung Rüppurrs nach Süden wird von der Gruppe negativ –bewertet. Die Erweiterung Rüppurrs nach Süden hätte mehrere Au swir- kungen. Zum eine würde ein intensiv genutztes Naherholungsgebi et mit Spazier- und Wanderwegen durch die landwirtschaftlich genu tzte Flur, zerstört und zum anderen ist das Image Rüppurrs durch den gut erhaltenen dörflichen Charakter von Alt-Rüppurr geprägt. D urch den Erhalt lokaler Landwirtschaft, die Struktur der Felder, mit den zwischen die Felder eingestreuten, Kleingärten sind hier keine großflächigen Monokulturen entstanden. Vielmehr ist das Landschaftsbild durc h den jährlichen Wechsel der Fruchtfolge gekennzeichnet. Immer wi eder wandern Wildtiere wie Rehe, Feldhasen, Kaninc hen, Störche oder Graureiher ein und könn en in unmittelbarer Nähe der Bebauung beo bachtet werden. b) Konflikt mit angrenzenden Nutzungen Hier stellt selbst die Planungsgruppe eine erhebliche negative —Situation fest. Es wird auf die starke Lärm- und Luftbelastung d urch die nahe A5 hingewiesen. Ich möchte ergänzen, dass die Lärmbelastung nicht nur durch die A5 verursacht wird. Das Prüfgebiet liegt im Lär mdreieck zwischen der östlichen, stark befahrenen Herrenalber Straße mit der daneben verlaufenden, extrem lauten Trasse der AVG- Eisenbahn(Straßenbahn), die selbst im Kurvenbereich mit hoher Ge schwindigkeit befahren werden kann, der südlichen A5 mit Lärmsc hutz und der westlich verlaufende Trasse der Rheintal-Eisenbahn. Sowohl von der Herrenalber Straße mit AVG-Bahn, wie auch von der Rheint albahn geht eine ähnlich hohe, zusätzliche Lärm-Beeinträchtigung aus. Hi er ist mit der Forderung der „Neubewohner“ auf die Einrichtung von Lärm- schutzmaßnahmen zu rechnen. 3. Erschließungsaufwand a) Straßenbau Die Bewertung der Planungsgruppe sieht keine oder nur eine ge ringe+ Beeinträchtigung. Das Fazit lautet: Erschließung möglich. Hierzu folgende Anmerkungen: Eine Erschließung wäre aber nur möglich über die Rastatter Straße, die Schöllbronner Straße, die F raunalber Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 3 Fortschreibung Flächennutzungsplan-Wohnen: Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Gemeinderat (RIS ! )\Bereich GS\2016\FNP Wohnen\Frühz. Bet._Öffentlichkeit_Auszug_KA.docx Flächennutzungsplan 2030 „Flächen für W ohnen“ – Auszug Karlsruher Flächen Öffentlichkeit Stellungnahmen Straße oder über die Allmend-/Lan ge Straße. Bei allen Varianten wäre jedoch als Erschließungsknotenpunkt die Kreuzung Herrenalb er- /Rastatter-/Allmend-/Fraunaber Straße/AVG-Bahntrasse vor dem Penny-Markt zu überwinden. Auch nach dem vor kurzem erfolgten Umba u ist die Kreuzung total überlastet und ganztägig nur unter chaotischen Bedingungen zu überqueren. Ein zusätzlicher Verkehr kann von dieser Kreuzung nicht aufgenom men werden, zumal der Penny-Markt als Einkaufsstelle für „Neubü rger“ noch zusätzlichen Verkehr anlocken würde und durch die Schließung von Einkaufsstätten in Neu-Rüppurr schon angezogen hat. Zusät zliche Schülerzahlen durch die „Neubürger“, die mit dem Fahrrad ebenfalls diese Kreuzung queren müssten, vergrößern sicher das Problem setzt die Kinder einem erhöhten Unfallrisiko aus. Wie unfallträchtig diese Kr euzung ist, bestätigt sich leider immer wieder in der Realit ät. Die von der Kreuzung wegführenden genannten Erschließungsstraßen si nd ebenfalls nicht weiter belastbar. Das liegt zum einen dar an, dass die Pkw-Dichte mit Parkraum-Bedarf im Gebiet der alten Gagfah in den letzten Jahren massiv zuge nommen hat und zum anderen auch da- ran, dass diese Straßen als P&R-Parkplätze verwendet werden. Der Grund hierfür liegt darin, dass bei der AVG an der Haltestelle Battstraße einen Tarifwechsel nach dem Wabensystem stattfindet. Viele Einpen dler aus dem Bereich Ettlingen, Albtal steigen daher erst an d er Battstraße bei der AVG zu und stellen ihren Pkw in den Zufahrtsstraßen ab. Diese gesamte Verkehrssituation war nicht zuletzt dafür ursächlic h, dass der Gemeinderat am 03. 02.1999 den FNP für das Gebiet a n der Bur- bacher Straße mit der Ansiedlung eines Lidl-Marktes auf dem östlic hen Teil des Prüffeldes abgelehnt hat. Auch eine angedachte E rschließung des Gebietes direkt von der Herrenalber Straße, näher zur Einfahrt A5 hin, wurde damals aus sicherheitstechnischen Belangen sow ie Kosten- gründen verworfen. Mein Fazit: Eine Erschießung des Gebietes ist nicht möglich. b) Entwässerung Als Ergebnis der Planungsgruppe ist eine geringe/keine + Einschrä nkung. Eine Erschließung im Trennsystem wird als erforderlich erachtet. Ich möchte darauf hinweisen, dass in den Jahren 1970/80 Jahren unser Keller zweimal durch den Rückstau des Abwassers vollständi g volllief. Zwischenzeitlich wurde eine wiederkehrende Druckreinigung eingeführt. Hierdurch konnte dies in den letzten Jahren verhindert we rden. Ob bei klimatisch bedingten zunehmenden Starkregen die Abflusskapaz ität ausreicht, kann ich nicht beurteilen. Sollte dies letztlic h auch bei ei- nem Trennsystem nicht der Fall sein, wäre mit einem Aufwand, verg leichbar mit dem, wie er im vergangenen Jahr in der Battstraße , erforder- lich wurde, zu rechnen. c) Verlagern bestehender Nutzung Von der Planungsgruppe wird eine positive ++ Bewertung vorgenom men. Dies bezweifle ich. Nach früheren Berichten in den BB sind in mei- ner Erinnerung landwirtschaftliche Flächen im südlichen Rüppurr und im nördlichen Ettlingen sehr knapp, so dass es hier verschi edentlich zu Unstimmigkeiten wegen der Verpachtung des Geländes zwischen Rüppurr er und Ettlinger Landwirte kam. Ich gehe davon aus, dass es keine Ersatzflächen für die Landwirtschaft geben wird u nd somit 15 ha Acker- und Grünfläche verloren gehen In den Ausführungen wurde erläutert und begründet, warum diese re lativ günstige Gesamtbewertung einer Überprüfung nicht standhä lt und dring- lich überarbeitet werden sollte. Bei Betrachtung der Kriterien verb leiben noch zwei positiv bewertbare Kriterien. Das ist zum e inen die Nähe zur ÖPNV- Haltestelle und zum anderen, dass die Eigentumsverhältnisse über ein Umlageverfahren lösbar wäre n, was von mir nicht beurteilba r ist. Ob dies eine Weiterverfolgung des Projektes mit Berücksichtigung im Vorentwurf rechtfertigt, erscheint mir jedenfalls mehr als fraglich. Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass die gesamte Prüffl äche von RVMO im Regionalplan 2003, Stand 2006, als „Grünzäsur “ festgelegt wurde. § 3.2.3 definiert die Ziele und den öffentlichen Belang ei ner „Grünzäsur“. Ausnahmen sind äußerst restriktiv zu handhabe n und nur dann, wenn sie die Zielsetzung, die mit „Grünz äsuren“ verbunden sind, nicht gefährden. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 4 Fortschreibung Flächennutzungsplan-Wohnen: Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Gemeinderat (RIS ! )\Bereich GS\2016\FNP Wohnen\Frühz. Bet._Öffentlichkeit_Auszug_KA.docx Flächennutzungsplan 2030 „Flächen für W ohnen“ – Auszug Karlsruher Flächen Öffentlichkeit Stellungnahmen Der FNP ist nach § 1 Abs. 4 BauGB den Zielen der Raumordnung anzupassen, das bedeutet, dass mit der Ausweisung von 100 % der Pr üffläche als „Grünzäsur“ eine Änderung der Nutzung in ein Wohngebiet prakti sch ausgeschlossen ist. Eine Erweiterung des südl. Siedlungsrande s von Rüppurr läuft dem Ziel der Grünzäsur gerade entgegen. Wenn das Instrument „Grünzäsur“ erst genommen und eine weitere Einengung des land wirtschaftli- chen Freiraumes zwischen Rüppurr und Ettlingen verhindert werden soll, darf die Fläche weder in den Vorentwurf des FNP 2030 noc h als Einzelände- rung in den FNP 2010 aufgenommen werden. Bürger vom 21.07.2016 Karlsruhe-Neureut Bzgl. Neureut „KA.1.W.122_ A Zentrum III“ sind drei Varianten dargestellt. Eine Bewertung dieser Varianten oder zumindest die Kr iterien zur Bewer- tung dieser Varianten konnten wir dabei nicht in Erfahrung bringen. Varianten 1 und 2 bzgl. Zentrum III verwerfen in Teilen die Pla nung aus dem FNP 2010, hingegen bewahrt eine Umsetzung der Varia nte 3 die planerische Kontinuität. Selbstverständlich könnten und sollten die Variante 3 auch auf de r Ebene eines zukünftigen Bebauungsplanes zukunftsweisende und konkret städte- planerische Aspekte (u. a. Mehr generationenwohnen, Gemeinschaftsgärten (suburba n gardening), Kaltluftzufuhr, Regenwasserversick erung, Garagen für Solar-e-Mobilität etc.) hinrei chend Berücksichtigung finden. Neben der planerischen Kontinuität bietet Variante 3 basierend auf dem FNP 2010 zusätzlich eine geringe Komplexität in der oper ativen Ausgestaltung eines Umlegungsverfahrens. Bürger vom 26.07.2016 Karlsruhe-Rüppurr Anmerkung zur Prüffläche KA.2-W-002 „Rüppurr Süd“ Standort allgemein: Das Wohngebiet südlich der Allmendstraße zeigt sich heute als ei n abgeschlossenes Siedlungsbild mit homogener und für heutige V erhältnisse gerin- ger Dichte. Die im Süden angrenzende Grünz äsur bildet derzeit eine natürliche Tr ennung zur Autobahn und nach Ettlingen hin. Siedlungsstruktur: Da in der geplanten Siedlungsfläche eine er heblich dichtere Bebauung zu erwarten ist, würde der Charakter einer sich langsam na ch außen hin öffnenden Stadt an dieser Stelle verlor en gehen. Es ist zu erwarten, dass die vo rhandene Bebauung wie durch einen Gürtel ei ngeschnürt wurde und erheblich an ihrem derzeitigen Charakter verlöre. Was die negative Einstufung des Prüffeldes Umwelt und Landschaft betrifft sehe ich insgesamt sogar erheblich negative Auswirkun gen: Mit dem Wegfall dieser Grünfläche entfiele auch ein erheblicher Freiraum zur Erholungsnutzung. De r an der Burbacher Straße verl aufende sehr rege genutzte Fußweg mit zahlreichen Ruhebänken würde seinen Nutzwert verlieren. Der nutzbare Raum würde sich bis direkt a n die Au- tobahn und unter die vorhandenen Freileitun gen verlagern. Das Ortsbild von Rüppurr wä re der letzten verbliebenen natürlichen Gr enze nach Süden hin beraubt. Wer derzeit am Abend eines heißen Sommertages die vorhandene Sied lung nach Süden hin durchschreitet, stellt beim Überqueren der Burba- cher Straße einen erheblichen Temperaturunterschied fest. Dies st ellt auch die Tragfähigkeitsstudie 2011 objektiv dar und bewer tet das Gebiet mit sehr hohen Kaltluftliefervermögen und sehr hohem Volumenstrom (jeweils höchste Einstufung). Auch hier sehe ich erhebliche n egative Auswirkungen, insbesondere hinsichtlich der zukünf tig häufiger zu erwartenden Hitzeperioden. Der zu erwartende zusätzliche Verkehr stellt eine nicht unerhebliche Belastung für die vorhandene Wohnbebauung dar. Biologische Vielfalt: Im vorhandenen Grünzug und den angrenzenden Gärten sind heute eine Vielzahl von Arten anzutreffen. Unter anderem Fledermäuse, Prachtlibellen und Amphibien. Hier sind na ch Prüfung ggf. Ausgleichsflächen zu schaffen. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 5 Fortschreibung Flächennutzungsplan-Wohnen: Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Gemeinderat (RIS ! )\Bereich GS\2016\FNP Wohnen\Frühz. Bet._Öffentlichkeit_Auszug_KA.docx Flächennutzungsplan 2030 „Flächen für W ohnen“ – Auszug Karlsruher Flächen Öffentlichkeit Stellungnahmen Erschließungsaufwand: Das Prüfgebiet ist Teil der ehemaligen Kinzig-Murg-Rinne sowie no ch heute potenzielles Überschwemmungsgebiet. In die Prüfung so llten mögliche Auswirkungen auf Grundwasserstand und Versickerungsvermög en geprüft werden. Schon jetzt scheint die vorhandene Entwäss e- rung bzw. das Versickerungsvermögen bei Starkregen an ihre Grenze zu kommen. Straßenbau: Eine Erschließung ist nur mit einer weiteren Kreuzung der Straßenbahnlinie nach Ettlingen möglich. Die vorhandene K reuzungs- möglichkeit an der Allmendstraße ist zu St oßzeiten schon heute an ihrer Belastungsgrenz e. Die jetzigen Straßen im vorhandenen S iedlungsbe- reich sind dem zu erwartenden Verk ehr ebenfalls nicht gewachsen. Eine erhebliche Verbesserung des Lärmschutzes zur A5, zur Stadtb ahn (östl. Bereich) und zur Bahntrasse (westl. Bereich) hin sin d zwingend geboten. Immerhin hiervon könnte die vorh andene Wohnbebauung er heblich profitieren. Bürger vom 28.07.2016 Karlsruhe-Hohenwettersbach Ich habe die Prüfflächen FNP 2030 eingesehen und möchte starke Bedenken äußern zu diesen Planungen. Es geht der Stadt an anderer Stelle sehr um den Erhalt von Stre uobstwiesen, die hier aber plötzlich als Bauland ins Auge gefass t werden. Das wäre Zerstörung von naturnahen Bereic hen, die die Stadt Karlsruh e aber braucht und die unser e Stadt u.a. ausmachen. Hohenwettersbach ist ein Naher holungsgebiet für die Innenstadt-Anwohner und di e Prüfflächen sind stark genutzte Grünareale für Wanderer, Rad- sportler, Spaziergänger! Außerdem braucht die Innenstadt Grünschneisen für die Belüftung, vor allem im Sommer. Die Infrastruktur Hohenwettersbachs lässt eine mögliche Erweiterung des Ortes um das Doppelte nicht zu, ganz zu schweigen von P arkflächen, die schon jetzt knapp sind. Eine weitere Bodenversiegelung wäre auch im Hinblick auf Hochwa sserschutz nicht sinnvoll. Wie stark der Wetterbach und das Rück haltebecken im Lustgarten überflutet werden und Wasserschä den verursachen, konnte man erst kürzlich in diesem Sommer wieder feststellen. Geplant ist auch eine Angliederung Hohenwettersbachs an den Na turpark Nordschwarzwald, wie ist das zu vereinbaren mit derartige n Prüfflächen? Ein neuer Radweg soll Radbegeisterte verstärkt und sicher nach Hohe nwettersbach führen, das widerspricht sich mit einem zu erwa rtenden verdoppel- ten Verkehrsaufkommen durch ein mögliches, Riesenneubaugebiet in Hohenwettersbach! Es ist nachvollziehbar, dass Bauflächen geprüft werden, aber in Hohenwettersbach in der eingezeichneten Größe ganz sicher nicht sinnvoll! Die südli- chen, autobahnseitigen Flächen scheinen am sinnvollsten, da hier kein Streuobst, sondern Ac kerflächen verplant wären. Ich bitte diese Bedenken in die Planungssituation einfließen zu lassen. 29 Bürger vom 28.07.2016 Karlsruhe-Hohenwettersbach Wir machen uns bzgl. der Fortschreibung des FNP 2010, für die ei ne Bebauung des Gebiets KA.2-W-007 b (Dachsbau) in Betracht gez ogen wird, fol- gende Sorgen, um deren Berücksichtigung wir bitten: In den letzten beiden Jahren gab es zwei Hochwassersituationen wegen Starkregens (vor zwei Jahren viel Regen über längere Zeit mit einem zusätzlichen Starkregenereignis, in diesem Jahr ein isoliertes Starkregenereignis). Vor zwei lief das Hochwasserrückhaltebecken voll, dieses Mal lief es sogar über. Schon wegen der Wiederholung in kurzer Zeit befürchten wir, dass weitere Bodenversiegelung zu häufigeren un d größeren Schäden führen wird. Wenn das Wasser letztlich durch das Tiefen tal ablaufen muss, wird auch zusätzliche Kanalisierung das Probl em wohl nicht lösen. Wir haben schon heute insbesondere im Wohngebiet „Fünfzig Morgen“ deutlich mehr Fahrzeuge als Wohneinheiten. Das bewirkt eine M it- nutzung von Parkgelegenheiten in Richtung Ortsmitte und ein sich z unehmend erhöhendes Verkehrsaufkommen. Das Wohngebiet Dachsba u würde genau dieselben Verkehrsbereiche zusätzlich belasten. Hohenwettersbach wünscht sich seit längerem Verkehrsberuhigung, der nach Auskunft im Ortschaftsrat die Verkehrsmenge entgegenst eht. Zusätzlicher Verkehr würde dieses Anliegen weiter konterkarieren. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 6 Fortschreibung Flächennutzungsplan-Wohnen: Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Gemeinderat (RIS ! )\Bereich GS\2016\FNP Wohnen\Frühz. Bet._Öffentlichkeit_Auszug_KA.docx Flächennutzungsplan 2030 „Flächen für W ohnen“ – Auszug Karlsruher Flächen Öffentlichkeit Stellungnahmen Grundschule und Kindergärten sind schon seit Jahren an der Kapazitätsgrenze bzw. überlastet. Das geplante Gebiet gehört zu m Jagdgebiet des Roten Milans. Die Pappelallee ist wesentliches Merkmal der Hohenwettersbacher Landschaft. Das Neubaugebiet würde den Blick aus ganz Hohenwett ers- bach auf diese beeinträchtigen und ebenso den Gesamtwert des Naherholungsgebiets. Beim Erwerb von Grundeigentum sind wir davon ausgegangen, da ss die Aussicht schon der Planungskontinuität wegen für lange Zeit erhalten bleiben wird. Wenn überhaupt eine zusätzliche Überplanung passiere n sollte, war bislang primär da s Gebiet KA.2-W007 a (Rehbucke l III) vor- gesehen. Die Planung des genannten Gebiets begünstigt schon wieder einen einzigen lokalen „Großgrundbesitzer“ (im Gegensatz zu „Rehbucke l III“). Wir bitten um Prüfung unserer Einwendungen und Mitteilung des Ergebnisses an die oben genannte Kontaktadresse. Bürger vom 23.09.2016 Karlsruhe-Neureut Eine planungsrechtliche Überarbeitung in Bezug auf eine Arrondi erung der Wohnbebauung im dortigen Planungsbereich sehen wir ohn ehin von Seiten der Stadt Karlsruhe als „überfällig“ an. Obwohl der Rosenhofweg vor vielen Jahren bereits kanalisiert wurd e, gibt es im Gemarkungsbereich Kirchfeld II-Rosenhof seit Aug ust 1988 eine Ver- änderungssperre. Eine Intensivierung der Planungen od er gar ein Bebauungsplan erfolgte bislang nicht. Hintergrund war dabei wohl die geplante Realisierung der Nordta ngente, deren Planungskonzept mittlerweile politisch obsolet gew orden ist. Dieses planungsrechtliche Instrument mach te seither jede bauliche Veränderung oder Umnutzung im dortigen Gemarkungsbereich unmö glich. Man interessiert sich für eine durchaus vorstellbare Arrondierung der Wohnbebauung im Planungsbereich des neuen Flächennutzungs planes KA.2-W- 068 in Karlsruhe-Neureut. Aufgrund der derzeitigen Infrastrukturlag e und der Stadtnähe sehen wir durchaus gewi sses Potential für eine Wohnbebauung direkt am Rosenhofweg und dem Weg am Baufeld bzw. eine ergänzende gewerbliche Nu tzung unserer Grundstücke im nordwestlichen Planungsbereich. Anmerken möchten wir, dass unser langjähriger Pächter der Reit anlage Rosenhof hinreichend wahrscheinlich aus Altersgründen den Reitbetrieb zum Ende des Jahres 2017 einstellen wird. Dann stehen für uns ohnehin grundsätzliche Überlegungen bzgl. der weiteren Nutzung der Re itanlage an. Bürger vom 14.10.2016 Karlsruhe-Neureut Das ehemalige Kieswerk Kiefer Linkenheimer Str./Grüner Weg ist eines der größten (ca. 11.000m²) Grundstücke an der Linkenheimer Landstraße. Gleichzeitig ist es schon mehrfach nach Altlasten erku ndet worden. Diese Altlasten sind qualifiziert bewertet. Es handelt sich um ein aufgefülltes Grundstück. Dieses Grundstü ck zu „recyclen“ finden wir wesentlich umweltschonender als z. B . die „Ackerscholle“ am neuen Zentrum zu bebauen. Durch die Lage an der Linkenhe imer Landstraße ist das Grunds tück vielseitig verwendbar. Die übersichtliche Eigentümerstruktur, die an dem Verkauf Intere sse hat, sorgt für eine schnelle Verwertung und damit auch für einen schnellen Erfolg. Es besteht Interesse, das Grundstück mit „kleinteiligem“ Wohnen, z. B. Studentenwohnungen o. ä. zu bebauen. Innerhalb von 10 Minuten mit dem Fahrrad sind das KIT, die Ho chschule oder die pädagogische Hochschule zu erreichen. Bürgerin vom 19.10.2016 Karlsruhe-Rüppurr Die Fläche KA.2-W-002 (Rüppurr Süd I) wird sehr positiv gesehen und soll weiter verfolgt werden. Bürgergemeinschaft Nord-weststadt e. V. Karlsruhe-Nordweststadt Die Bürgergemeinschaft Nordwestst adt e. V. erhebt Einspruch gegen die Umnutzung de r Fläche KA.1-W-403_S Städt. Klinikum Kleinga rtengelände des Kleingartenvereins Exerzierplatz e. V. Gerade in der heutigen Zeit sind Kleingärten in der Nähe des Wohnumfeldes wichtiger den je. Nicht nur für Familien sondern beso nders auch für die Menschen, die im Arbeitsleben stehen, hat der Garten vielerlei bedeutende Funktion: Arbeit im Kleingarten bedeutet Bewegung, aktiv sein. So trägt der Garten zum Erhalt der Gesund heit und der Arbeitskraft bei. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 7 Fortschreibung Flächennutzungsplan-Wohnen: Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Gemeinderat (RIS ! )\Bereich GS\2016\FNP Wohnen\Frühz. Bet._Öffentlichkeit_Auszug_KA.docx Flächennutzungsplan 2030 „Flächen für W ohnen“ – Auszug Karlsruher Flächen Öffentlichkeit Stellungnahmen Der Kleingarten bietet sich für alle Fam ilienmitglieder gleichermaßen zur sinnvollen Freizeitgestaltung an, ist Treffpunkt für alle und fördert die Gemeinsamkeit. Urban Gardening kann dies in keinster Weise ersetzen. Selbst die Stadtverwaltung wie auch die Sozialpolitiker sehen in den Kleingärten eine große Chance für die Kinder, mit der Natu r in Berührung zu kommen und vor allen Dingen zu sehen und zu lernen , dass Obst und Gemüse nicht im Supermarkt wachsen. Die Stadt Karlsruhe sieht Schulgärten als wichtige Einrichtung für die Schulkinder an (Bericht in den BNN). In der Anlage Exerz ierplatz befindet sich der Schulgarten der Gutenbergschule. Im Süden der Anlage befindet sich der Komplex des Städtischen Klinikums mit Kinder- und Frauenklinik. Da die Gartenanlage tagsü ber offen ist wird sie von Patienten und deren Angehörigen häufig zum Spazie rgang genutzt. Hier könnte noch eine Verbesserung erzielt wer den, wenn Bänke zum Ausruhen aufgestellt werden könnten. Das Gartengelände ist Lebensraum vieler Kleintiere, Vögel und Inse kten. So fühlen sich z. B. Ig el, Eidechsen, die unterschiedli chsten Libellenar- ten, Nachtigallen, der vom Ausster ben bedrohte Distelfink und sogar Fledermäuse hier heimisch. Gewiss, die Nordweststadt hat viel Grün – auch durch den Alten Fl ugplatz. Aber dort darf man nur auf markierten Wegen spazieren gehen, nicht aktiv sein, nicht spielen und toben. Durch die geplante Nachverdichtung im Gebäudebestand werden weitere Spiel- und Grünflächen zugebaut. Der Garten dient der Erholung in der Natur, ohne dass man erst mit dem Auto weit an den Rad der Stadt fahren muss. Diesen umwel tfreundli- chen Aspekt sollte man u. E. ebenfalls nicht außer Acht lassen. Viele Städte erkennen den Bedarf und den Nutzen des Gärtnerns. Sie richten Möglichkeiten zum Urban Gardening ein. Der Versuch i n der Nordweststadt scheiterte u. a. am nicht vorhandenen Gießwasser. Ein familiäres und nachbarschaftliches Miteinander wie in Klein garten ist al- lerdings so nicht zu erreichen. Die Politik räumt Kleingärten einen hohen Stellenwert ein. Die Idee der Schrebergärten innerhalb der Städte wird bereits in and ere Län- der/Erdteile transferiert. In Karlsruhe wa rten 1200 Antragsteller auf einen Garten. Vo r diesem Hintergrund sollten die Kleingär ten in Karlsruhe Bestandsschutz haben. Die Kampagne „Karlsruhe soll grüner werden“ wurde von der Stadt Karlsruhe ins Leben gerufen um mehr Grün zu schaffen. Vorhanden es, bereits angelegtes und sinnvoll genutztes Gr ün, das keine städtischen Gelder benötigt, soll zugebaut werden. Wie passt das zusa mmen? Gegen die Umwidmung der Fläche auf Neureute r Gemarkung KA-2_W_062/063 und 064 erhebt die Bürgergemeinschaft Nordweststadt e. V. Ein- spruch, wenn dadurch die Frischluftschneise für die Nordweststadt beeinträchtigt werden sollte. Dies müsste vorab geprüft werde n. Die Bürgergemeinschaft Nordweststadt e. V. möchte zusätzlich folgende Anregungen geben: zur Verlängerung der Wilh elm-Hausenstein-Allee: Die Verlängerung der Wilhelm-Hausenstein-Alle e nach Süden soll künftig als Grünzug od er für angrenzende Bebauung genutzt und so mit dauerhaft aus dem Verkehrswegeplan herausgenommen werden. zum Anebosweg Umwidmung zu möglicher Mischbebauung. Bürgergemeinschaft Rüppurr Karlsruhe-Rüppurr Der Vorstand der Bürgergemeinscha ft Rüppurr hat beschlossen, die in den Flächennutzungsplan aufgenommene Bebauung der Flächen s üdlich der Burbacher Straße („Rüppurr Süd I) nicht zu befürworten. Das Gelände wird landwirtschaftlich genutzt und ist für den Betri eb der Aussiedlerhöfe von erheblicher Bedeutung, weil Ersatzfl ächen in vertretbarer Entfernung nicht vorhanden sind. Ein Fortfall würde die Rüppurrer Landwirte in ihrer Existenz gefährdenden, was das Landschafts schutzgebiet jenseits Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 8 Fortschreibung Flächennutzungsplan-Wohnen: Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Gemeinderat (RIS ! )\Bereich GS\2016\FNP Wohnen\Frühz. Bet._Öffentlichkeit_Auszug_KA.docx Flächennutzungsplan 2030 „Flächen für W ohnen“ – Auszug Karlsruher Flächen Öffentlichkeit Stellungnahmen der Alb funktionell in Mitleidenschaft ziehen würde. Landschaftsschutzgebiet und Plangebiet dienen daneben danach Er holung der Rüppurrer Bevölkerung und haben als Frischluftschneis e erhebliche Be- deutung für das Klima großer Teile von Karlsruhe. Der Verkehrsknoten Herrenalber Straße/Allmendstraße ist bereits jetzt überlastet, und würde durc h eine Bebauung im Plangelände noch mehr belastet. Eine weitere Anbindung von Rüppurr-Süd an di e Herrenalber Straße durch Verlängerung der Burbacher S traße wurde wegen Störung de s Bahnver- kehrs und zu großer Nähe zur Autobahnabfahrt durch Gemeinderats beschluss 1999 verworfen. Eine Ableitung des zusätzlichen Verkeh rs über den Knoten Pfauenstraße ist nicht möglich, weil auch dieser schon überlastet ist. Bürgerverein Rintheim Karlsruhe-Rintheim Der Bürgerverein Rintheim bittet, den Steckbrief des FNP 2030 – Nr. KA.2-W-022 „Ostring“ in der Bewertung nochmals zu überarbei ten. Im FNP 2010 ist die Fläche für Landwirtschaft mit der Zweckbesti mmung „Gärtnerei“ ausgewiesen und weist einen großen Anteil an unversiegelten Flächen aus. Auch der B-Plan weist de n Bereich als Erwerbsgärtnerei aus. Bislang wurde an der Ausrichtung des Gebiets im Sinne der „grüne n“ Zäsur zwischen den Stadtteilen Oststadt/Rintheim festgehalte n. Wohnnutzung und Einzelhandelsbetriebe wurden ausgeschlossen. Nutzung südlich und östlich der Ostringbrücke (über 90 % der Fläche): Südlich: Die Nutzung durch Seib GmbH Natursteine & Gartenaccesso ires seit 1983 ist mit der o. g. Zweckbestimmung gut verträglic h und stört nicht den Grüngürtel als die Frischluftschneise im Grünsys tem zwischen Hauptfriedhof und TSV -Gelände weiter bis zur Grund schule Rintheim und Hinterwiesenweg. Nördlich: Auch Fa. Christian Schweitz – Garten-, Landschaftsbau und Pflege ist mit der o. g. Zweckbestimmung gut verträglich. Hinzu kommt der 2009 eingerichtete Bolzplatz im Süden des Geländ es, der eine hohe soziale Funktion hat, und als Ersatz für den Bolzplatz an der Kreuzung Haid-und-Neu-Straße/Hirtenweg auf dem TPK-Gelände angelegt wurde und der Zweckbestimmung Frischluftschneise auch nicht entgegensteht. Einer potenziellen Bebauung steht entgegen, dass die Lärmbelastung des 4-spurigen Ostrings (als Art Stadtautoba hn) mit laufend zunehmendem Ver- kehr für die westliche Ostringbebauung schon sehr hoch ist. obwohl deren Gebäudeblocks senkrecht zur Straße und zurückversetzt sind. Sie würde such noch weiter erhöhen durch eine unmittelbare Bebauung auf de r östlichen Seite und das noch mehr, wenn dichte Bebauung vorge sehen ist, wie im Steckbrief ausgewiesen. Der Bürgerverein Rintheim lehnt eine Ausweisung des Gebiets öst lich des Ostrings aus o. g. Gründen ab. Zusätzlich ist er der Au ffassung, dass der Klimawandel und der Klimaanpassung zu wenig berücksichtigt wird, nicht nur die westliche Ostringwohnbevölkerung einer erhöhten Lärmbe lästigung ausgesetzt wäre, sondern auch einer zukünftigen ö stlichen Ostringwohnbevölkerung nicht zugemutet werden sollte, die aktuelle verdichtete Wohnbebauung in der Forststraße den Bere ich Kirche mit Kindergarten und den Schulkomplex, bestehend au s Hein- rich-Köhler-Schule und Tulla-Realschule zusammen mit der zukünfti gen östlichen Ostringbebauung über das erträgliche Maß einenge n würde. Wir bitten daher, die Bewertung der Prüffläche Nr. KA.2-W-022 dara ufhin entsprechend neu zu bewert en und als Prüfflächen zu str eichen. Bürgerverein Wald stadt e. V. Karlsruhe-Waldstadt Der Bürgerverein Waldstadt widerspricht hier mit den vorgesehenen Planunge n bzw. Änderungen des Flächennutzungsplanes die Waldst adt betref- fend. Breslauer Straße: Das Waldstück hier dient sowohl zur Querung von Rad- und Fußgänge rverkehr als auch als Grünzug bis in den Bereich der Ernst-Reu ter-Schule. Keines- Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 9 Fortschreibung Flächennutzungsplan-Wohnen: Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Gemeinderat (RIS ! )\Bereich GS\2016\FNP Wohnen\Frühz. Bet._Öffentlichkeit_Auszug_KA.docx Flächennutzungsplan 2030 „Flächen für W ohnen“ – Auszug Karlsruher Flächen Öffentlichkeit Stellungnahmen falls sollte weder der Grünbereic h der Ernst-Reuter-Schule noch der schmale Grünbe reich westlich der Reihe nhäuser in eine Verdi chtung einbezogen werden. Beuthener Straße: Der Grünbereich an der Beuthener Straße West dient als Freifläc he für Kinder und als Grünraum. Die derzeitige Wohnbebauung ist durch einen Wall entlang der Beuthener Straße vor Lärm geschützt. Eine Bebauung müsste den Wall durchbrechen und den Lärmschutz zerstören. Eine Zufahrt von der Glogauer Straße ist unrealistisch. Die verkehrliche Verdichtung, die negative n Auswirkungen auf das Klima und der zusätzliche Lärm verschlechtern die Wohnqualität deutlich. Aus den genannten Gründen lehnt der Bürgerverein Wald stadt diese Änderungen im Flächennutzungsplan ab.
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Karlsruhe und Eggenstein- Leopoldshafen geben Anteile ihrer Bedarfe an die anderen Mitgliedsge- meinden ab. Diese können ihre im FNP 2010 dargestellten Wohnbauf- lächen behalten. Karlsruhe und Eggenstein- Leopoldshafen haben einen Bedarf an neuen Wohnbauflächen. Die an- deren Mitgliedsgemeinden müssten dagegen Flächen aus dem FNP her- ausnehmen. Wohnraum im NVK Verteilung an Umlandgemeinden
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: 2016/0809 Verantwortlich: Dez.6 Fortschreibung Flächennutzungsplan 2030, Schwerpunkt „Wohnen" – Vorschlag für die Karlsruher Flächenkulisse Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Planungsausschuss 12.01.2017 1 x Modifizierung von Einzelflächen gem. Anlage 4 Gemeinderat 07.02.2017 11.1 x Genehmigt (geänderte Be- schlussvorlage) Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt, die durch Behandlung im Planungsausschuss modifizierte „dun- kelgrüne“ und „hellgrüne“ Flächenkulisse Wohnen zur Fortschreibung des Flächennutzungs- plans als geplante Wohnbauflächen an den Nachbarschaftsverband Karlsruhe (NVK) zu melden und weiter prüfen zu lassen. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) x nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen Wählen Sie ein Element aus. Kontierungsobjekt: Wählen Sie ein Element aus. Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant nein x ja Handlungsfeld: Städtebau Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein x ja Neureut 20.12.2016, Stupferich 10.01.2017, Hohenwettersbach 21.12.2016, Wettersbach 06.12.2016, Durlach 11.01.2017 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Wohnen im Nachbarschaftsverband Karlsruhe (NVK) Aus Vorausberechnungen des Statistischen Landesamtes (StaLa) zum 31. Dezember 2013 wird mit einem starken potenziellen Wachstum des NVK bis 2030 ausgegangen. Auf Karlsruhe ent- fällt dabei ein Großteil der Personen. Diese Berechnung wurde inzwischen vom Amt für Stadt- entwicklung (AfSta) konkretisiert (Gemeinderat-Vorlage November 2016). Da Karlsruhe diese Anzahl an Personen nur sehr schwer bis 2030 aufnehmen können wird, wurde vom Gemeinderat bereits im Januar 2015 beschlossen, Flächenkontingente an die Um- landgemeinden im NVK abzutreten. Diese dürfen damit ihre bisher im FNP als geplante Bauflä- chen dargestellten Flächen behalten, obwohl ihre vom StaLa berechneten Bevölkerungszuwäch- se eigentlich mit weniger Flächen abgedeckt würden. Als Bedingung wird von Karlsruhe gefor- dert, dass in den an die Umlandgemeinden abgetretenen Wohnbauflächen hohe Dichtewerte erreicht werden. Nach Abzug der Wohnbauflächen, die bisher im FNP 2010 als geplant dargestellt sind, nach Abzug von Innenentwicklungs- und Nachverdichtungspotenzialen und nach Abtretung der Flä- chenbedarfe an die Umlandgemeinden wird in Karlsruhe nach derzeitigem Berechnungsstand eine Neuausweisung von 85 ha Wohnbauflächen benötigt. Die Berechnungen werden Anfang 2017 nochmals mit den StaLa-Daten vom 31. Dezember 2016 aktualisiert und die Flächenbe- darfe daran angepasst. Verfahren der FNP Fortschreibung Die Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe (NVK) beschloss am 19. März 2012 die förmliche Einleitung der Fortschreibung des Flächennutzungsplans (FNP) nach § 2 BauGB. Das Verfahren wurde in die Themen „Gewerbe“ und „Wohnen“ aufgeteilt, wobei die frühzeitigen Beteiligungsschritte zum Thema Gewerbe bereits in den Jahren 2013 bis 2014 durchgeführt wurden. Das Verfahren zu den Wohnbauflächen verlief analog dem der Gewerbeflächen: es wurden Potenzialflächen gesucht oder von außen an die Planungsstelle herangetragen und für diese Flächen Steckbriefe erstellt. Die Steckbriefe wurden dann im Rahmen einer frühzeitigen Beteili- gung den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, der Politik, der Öffentlichkeit sowie den Mitgliedsgemeinden zur Stellungnahme vorgelegt. Die Stellungnahmen wurden von der Planungsstelle zusammengetragen und zur Kenntnis an die Karlsruher Fachämter sowie die Umlandgemeinden weitergegeben. Daraus resultierten elf weitere Prüfflächen (davon fünf in Karlsruhe), die in eine ergänzende Behördenbeteiligung gebracht wurden. Die Flächenkulisse für Karlsruhe soll nun nach Vorliegen erster fachlicher Rückmeldungen aus der frühzeitigen Beteiligung in einem Zwischenschritt im Gemeinderat reduziert werden, bevor für die endgültige Flächenauswahl die konkrete Umweltprüfung erfolgt. Dabei ist dann auch eine Zusammenführung des Verfahrens mit den Gewerbeflächen vorgesehen. Parallel wird die Ausarbeitung eines auch mit der Landschaftsplanung abgestimmten Entwurfs der FNP- Fortschreibung 2030 erfolgen, der in der ersten Jahreshälfte 2018 zur Offenlage kommen soll. Vorgehensweise in der Stadt Karlsruhe Für Karlsruhe wurde insgesamt eine Gesamtflächenkulisse von rd. 250 ha untersucht. Nach Auswertung der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung hat die Verwaltung einen Vorschlag für eine Karlsruher Flächenkulisse ausgearbeitet, der von allen Fachämtern mitgetragen wird Ergänzende Erläuterungen Seite 3 (siehe Anlage 4: Spalte „Empfehlung der Verwaltung“). Diese Kulisse wurde in fünf Ortschafts- räten sowie den Bürgervereinen diskutiert. Die daraus resultierenden Voten sind in Anlage 4: Spalte „OR, BV“ dokumentiert. Im Planungsausschuss am 12. Januar 2017 wurden unter Be- rücksichtigung aller Belange z.T. abweichende Empfehlungen beschlossen (s. Anlage 4: Spalte „PlanA“). Höhenstadtteile (s. Anlage 2). Für die Prüfflächen in Karlsruhes Höhenstadtteilen wurden im Rahmen der frühzeitigen Beteili- gung zwei Varianten diskutiert: die erste sieht eine gleichmäßige Verteilung von Wohnbauflä- chen auf die Orte Hohenwettersbach, Wettersbach und Stupferich vor. Die zweite Variante stellt eine umfassende Erweiterung Hohenwettersbachs nach Osten dar. Hier herrscht mittlerweile Einigkeit unter den Ortschaftsräten, Fachämtern und Behörden, dass eine möglichst gleichmäßige Verteilung neuer Bauflächen favorisiert wird. Insbesondere nach Anhörung der Ortschaftsräte haben sich nochmals deutliche Veränderungen der Flächenkulisse ergeben: eine neue Prüffläche auf dem ASV-Gelände in Grünwettersbach mit Erweiterung über die geplante Friedhofserweiterung, eine Reduzierung der Prüfflächen in Hohenwettersbach so- wie ergänzende Bauflächen in Stupferich Neureut (s. Anlage 3). Den Prüfflächen im Bereich Neureut/Nordweststadt lag der Entwurf zum Räumlichen Leitbild Karlsruhe zugrunde, welcher auf städtebaulicher Ausgewogenheit zwischen Siedlungsfläche und Freiraum basiert und bei dem bereits eine Feinjustierung der Flächen erfolgte. Der Entwurf zum Räumlichen Leitbild sieht einen Grünzug durch das neue Zentrum Neureuts vor. Die bereits im FNP 2010 dargestellte geplante Wohnbaufläche „Zentrum III“ (KA-122) mit 15 ha wird dadurch um 4 ha („schwarz“) reduziert. Dieser Verlust an bereits geplanter Wohn- baufläche ist somit zusätzlich auszuweisen. Auch der Abstand zwischen „Neureut Süd“ und „Nordweststadt Nord“ wurde im Räumlichen Leitbild auf seine städtebauliche und landschaftsplanerische Verträglichkeit überprüft und opti- miert. Nach Beratung des Ortschaftsrates Neureut im Dezember 2016 wurden manche Flächen jedoch so verändert, dass der Ost-West-Korridor stark eingeengt wird. Der Planungsausschuss folgte diesem Votum. Die Stadtverwaltung rät aus übergeordneten raumplanerischen und städ- tebaulichen Gründen dringend davon ab, so zu verfahren. Eine Sicherung des Freiraumes könnte in dem Bereich durch die Ausweisung als Landschafts- schutzgebiet erfolgen. Die Stadt wird sich darüber hinaus beim Regionalverband für die Heraus- nahme der Freihaltetrasse einsetzen. Ein parallel laufendes Verfahren zur Standortsuche eines Schwimmbad-Neubaus anstelle des Adolf-Ehrmann-Bads in Neureut sieht als aussichtsreichste Standorte Flächen vor, die in der Prüfkulisse der Wohnbauflächen liegen. Es ist daher sehr wahrscheinlich, dass zusätzlich min- destens 1ha potenzieller Wohnbaufläche für den Schwimmbad-Neubau entfällt. Auch dieser Verlust ist somit zusätzlich auszuweisen. Der bisherige Standort ist in der Suchkulisse Wohnen enthalten (KA.2-W-061 „Adolf-Ehrmann-Bad“). Landschaftsschutzgebiete Nachdem in der ursprünglichen Suchkulisse mehrere Gebiete im Landschaftsschutzgebiet (LSG) lagen, befindet sich in der jetzigen Prüfkulisse nur noch die kleine Fläche „Battstraße“ in Rüppurr (KA.2-W-026) in einem LSG. Um diese Fläche vom LSG Oberwald auszusparen, ist ein gesondertes Verfahren erforderlich, welches vor Inkrafttreten des Flächennutzungsplans durch- geführt werden müsste. Kleingartenanlagen Zwei Kleingartengebiete werden von der Verwaltung zur Weiterverfolgung empfohlen: Ergänzende Erläuterungen Seite 4 - Die Kleingartenanlage nördlich des städtischen Klinikums, die sich auf einer geplanten Erweiterungsfläche des Klinikums befindet. Der FNP 2010 stellt für diesen Bereich ge- plante Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Krankenhaus dar. - Die Kleingartenanlage südlich des Rüppurrer Schlosses, deren westlicher Teil im Flächen- nutzungsplan als Fläche für Gemeinbedarf dargestellt ist. Ein weiteres Kleingartengebiet steht im Rahmen der „hellgrünen“ Prüfkulisse zur Diskussion: - Die Kleingartenanlage an der Pulverhausstraße, die aufgrund der geplanten Stadtbahnli- nie in der Pulverhausstraße aus städtebaulicher Sicht für Wohnbebauung besonders at- traktiv wird. Alle drei Potenzialflächen sind unmittelbar an den schienengebundenen Nahverkehr angebun- den. Für jede der wegfallenden Kleingartenanlagen existieren Ersatzflächen, deren Größe die bisherigen Flächen noch übertreffen. Für die Flächen Rüppurr und Pulverhausstraße befinden sich die Ausweichflächen nur einige hundert Meter entfernt am Übergang zum Oberwald. Für die Fläche am Klinikum könnte eine neue Kleingartenanlage nordwestlich der Nordweststadt, im Nordosten Knielingens entstehen. Für die Kleingartenflächen gab es im Planungsausschuss kein klares Bild. Sonstiges In Einzelfällen kann sich auch in anderer Hinsicht die Erforderlichkeit für spezifische Ersatzflä- chen ergeben. So befinden sich z.B. auf der Fläche KA.1-W-023 (Distelgrund) derzeit Kompen- sationsflächen für umgebrochenes Grünland. Bei betroffenen Waldflächen (z.B. KA.2-W-29 Oberreut Südwest) sind regelmäßig Ersatzaufforstungsflächen notwendig. Fazit Zur Weiterverfolgung stehen somit nach Behandlung im Planungsausschuss Flächen im Umfang von insgesamt 59 ha zur Verfügung („dunkelgrün“). Weitere 45 ha werden grundsätzlich be- fürwortet, bedürfen aber einer genaueren Abwägung nach Erstellung des Umweltberichts („hellgrün“). Eher kritisch wurden Flächen von insgesamt 75 ha eingestuft („gelb“), während insgesamt 72 ha aufgrund unüberwindbarer Hindernisse oder einer Vielzahl von ablehnenden Stellungnahmen ausgeschlossen wurden („rot“). Die zur Weiterbehandlung empfohlenen Flächen („dunkelgrün“ und „hellgrün“) summieren sich somit auf 104 ha. Die Prüfflächen, die sich auf der bereits im FNP 2010 geplanten Fläche „Zentrum III“ in Neureut befinden (11 ha), tragen nicht zur Deckung der erforderlichen 85 ha bei. Gleichzeitig werden 4 ha als Grünzug empfohlen und ca. 1 ha für den Ersatz des Schwimmbads benötigt und müssen zusätzlich ausgewiesen werden, sodass aktuell noch 88 ha zur Bedarfsdeckung für den FNP 2030 bereit stehen. Um ein Ausweisungsdefizit zu vermeiden stellt es sich als sehr sinnvoll dar, dass mehr als 85 ha weiter geprüft werden, da die für den Entwurf des FNP 2030 notwendige Umweltprüfung ggf. noch zu einem Ausschluss weiterer Flächen führen kann. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt, die durch Behandlung im Planungsausschuss modifizierte „dun- kelgrüne“ und „hellgrüne“ Flächenkulisse (mit Ausnahme der im Planungsausschuss von gelb Ergänzende Erläuterungen Seite 5 auf hellgrün gestellten Flächen KA-2-W-062 und KA-2-W-063) Wohnen zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans als geplante Wohnbauflächen an den Nachbarschaftsverband Karlsruhe (NVK) zu melden und weiter prüfen zu lassen.
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Anlage 4 Nummer Name Empfehlung Verwaltung Empfehlung OR, BV Abstimmung PlanA Fläche [ha] Antrag Änderung Ergebnis 06 Nordweststadt KA.1-W-403_S Erw. Städt. Klinikum grün Ablehnung grün 3,5 FW GRÜNE FDP KULT Herausnahme Herausnahme Herausnahme Herausnahme 20 J; 26 N 07 Oststadt KA.1-S-018 Nördl. Hagsfelder Allee rot - rot - KA.2-S-019 Klosterweg rot - rot - 09 Daxlanden KA.2-W-038 Sportplatz Daxlanden I grün Befürwortung grün 2,0 KA.2-W-039 Sportplatz Daxlanden II grün - grün 1,4 10 Knielingen KA.1-W-023_G Distelgrund grün - grün 4,4 KA.2-W-014 Frauenhäusleweg rot - rot - 11 Grünwinkel KA.2-W-024 südl. Heidenstückersiedlung rot Ablehnung rot - 12 Oberreut KA.2-W-027 Pulverhausstraße hellgrün Ablehnung hellgrün 10,8 FW GRÜNE KULT Herausnahme Herausnahme Herausnahme 19 J; 26 N KA.2-W-028 Östl. Otto-Wels-Straße gelb - gelb - KA.2-W-029 Oberreut Südwest hellgrün - gelb - KULT „Herausnahme“ erledigt 14 Weiherfeld-Dammerstock KA.2-W-009 Erlenweg grün Befürwortung grün 2,1 Nummer Name Empfehlung Verwaltung Empfehlung OR, BV Abstimmung PlanA Fläche [ha] Antrag Änderung Ergebnis 15 Rüppurr KA.2-W-002 Rüppurr Süd I grün Ablehnung grün 3,3 FDP GRÜNE Herausnahme Anpassung (nur Westl.) 5 J; 41 N 27 J; 19 N gelb Ablehnung gelb - KA.2-W-010 Am Rüppurrer Schloss grün - hellgrün 4,7 FW GRÜNE FDP KULT Herausnahme Herausnahme Herausnahme Herausnahme 20 J; 26 N KA.2-W-026 Battstraße grün - grün 0,2 16 Waldstadt KA.2-W-072 Breslauer Straße gelb Ablehnung gelb - KA.2-W-073 Beuthener Straße West gelb Ablehnung gelb - 17 Rintheim KA.2-W-022 Ostring rot Ablehnung rot - 18 Hagsfeld KA.1-W-112_A Grabenäcker Erweiterung grün Ablehnung grün 0,9 FDP CDU Herausnahme Herausnahme 18 J; 26 N KA.2-W-074 Beuthener Straße Ost gelb Ablehnung gelb - KA.2-W-076 Auf die Gärten hellgrün Ablehnung hellgrün 1,0 CDU Herausnahme 18 J; 28 N KA.2-W-077 Vokkenaustraße rot Ablehnung rot - KA.2-W-078 Schwetzinger Straße grün Ablehnung grün 3,9 FW GRÜNE FDP KULT CDU Herausnahme Herausnahme Herausnahme Herausnahme Herausnahme 33 J; 13 N KA.2-W-079 Lachenweg gelb Ablehnung gelb - 19 Durlach KA.2-W-016 Sportflächen Durlach grün Befürwortung grün 8,0 KA.2-W-017 Zentrum Durlach hellgrün Ablehnung gelb - CDU „Herausnahme“ erledigt gelb Ablehnung gelb - Nummer Name Empfehlung Verwaltung Empfehlung OR, BV Abstimmung PlanA Fläche [ha] Antrag Änderung Ergebnis 21 Stupferich KA.2-M-092 Zweite Reihe Neubergstraße gelb Ablehnung hellgrün 0,2 KA.2-W-031 Am Schleifweg gelb Ablehnung gelb - KA.2-W-032a Seniorenwohnheim Gänsberg grün Befürwortung grün 0,8 KA.2-W-033 Zum Bergle rot Ablehnung rot - KA.2-W-090 Ortsausgang Nord gelb Ablehnung gelb - KA.2-W-091 Gänsberg hellgrün Befürwortung hellgrün 8,9 GRÜNE CDU Herausnahme „Hereinnahme“ 11 J; 35 N erledigt gelb Ablehnung gelb - 22 Hohenwettersbach KA.2-W-007.a Rehbuckel I (äußerer Teil) gelb Ablehnung gelb - CDU Hereinnahme 15 J; 31 N (Drittel entlang der Straße) gelb Ablehnung hellgrün 2,5 FW FDP GRÜNE KULT SPD Herausnahme Herausnahme Herausnahme Herausnahme Herausnahme 25 J; 21 N KA.2-W-007.b Rehbuckel II grün Befürwortung hellgrün 4,0 FW Herausnahme 5 J; 41 N gelb Ablehnung gelb - KA.2-W-007.c Rehbuckel III rot Ablehnung rot - gelb Ablehnung gelb - 24 Grünwettersbach KA.1-W-324_S Sportplatz ASV Grünwettersb. grün Befürwortung grün 1,3 KULT Herausnahme 13 J; 33 N + Friedhof-Erweiterung - Befürwortung grün 0,7 KULT Herausnahme KA.1-W-423_S Nördl. Heinz-Barth-Schule gelb Ablehnung gelb - KA.1-W-424_FfG Thüringer Straße grün Befürwortung grün 0,9 gelb Ablehnung gelb - 25 Palmbach KA.2-W-035 Neufeld Erweiterung hellgrün Befürwortung hellgrün 1,9 Nummer Name Empfehlung Verwaltung Empfehlung OR, BV Abstimmung PlanA Fläche [ha] Antrag Änderung Ergebnis 26 Neureut KA.1-W-122_A Zentrum III grün Befürwortung grün 0 GRÜNE Anpassung (schmaler) 15 J; 29 N Wegfall durch Grünzug -4,3 KA.2-W-061 Adolf-Ehrmann-Bad (neu) - Befürwortung grün 2,8 FDP GRÜNE+KULT Herausnahme „Hereinnahme“ 5 J; 41 N erledigt Ersatzstandort andere Stelle -1,0 KA.2-W-062 Neubruch grün Befürwortung grün 4,9 gelb Befürwortung gelb* 3,3 GRÜNE+KULT Hereinnahme 27 J; 19 N KA.2-W-063 Südliches Oberfeld grün Befürwortung grün 4,5 (neuer Zuschnitt gemäß OR) gelb Befürwortung gelb* 2,1 GRÜNE+KULT Hereinnahme 27 J; 19 N KA.2-W-064 Unterfeld West hellgrün Ablehnung gelb - GRÜNE+KULT „Herausnahme“ erledigt gelb Ablehnung gelb - KA.2-W-065 südlich Zentrum III hellgrün Ablehnung gelb - KA.2-W-066 Unterfeld Ost gelb Befürwortung gelb - GRÜNE+KULT „Herausnahme“ erledigt rot Befürwortung rot - GRÜNE+KULT „Herausnahme“ KA.2-W-067 Grüner Weg grün Befürwortung grün 2,8 FDP GRÜNE Herausnahme Herausnahme 15 J; 31 N hellgrün Befürwortung hellgrün 3,7 FDP GRÜNE KULT CDU Herausnahme Herausnahme Herausnahme Anpassung 19 J; 23 N; 2 E erledigt KA.2-W-068 Am Baufeld rot Ablehnung rot - KA.2-W-069 Mitteltorstraße (FNP 2010) grün Befürwortung grün 0 GRÜNE Herausnahme 11 J; 34 N hellgrün Befürwortung hellgrün 0 GRÜNE Herausnahme (nicht FNP 2010) grün Befürwortung grün 1,5 hellgrün Befürwortung hellgrün 1,3 KA.2-W-070 Alte Friedrichstraße hellgrün Ablehnung hellgrün 4,1 GRÜNE CDU Herausnahme Herausnahme 30 J; 16 N * Die Verwaltung empfiehlt die Flächen entgegen der Abstimmung im Planungsausschuss (hellgrün, zusammen 5,4ha) bei gelb zu belassen, um den Grün-Korridor Ost-West nicht zu stark zu verengen. „“ Die Fläche ist bereits in der gewünschten Farbe dargestellt (rot, gelb: Herausnahme / hellgrün, grün: Prüfkulisse)
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 35. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 7. Februar 2017, 15:30 Uhr Öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 13. Punkt 11 der Tagesordnung: Fortschreibung Flächennutzungsplan 2030: 11.1 Fortschreibung Flächennutzungsplan 2030, Schwerpunkt „Wohnen“ - Vorschlag für Flächenkulisse für Karlsruhe Vorlage: 2016/0809 dazu: Vorschläge des Ortschaftsrats Neureut übernehmen Interfraktioneller Änderungsantrag: GRÜNE, KULT Vorlage: 2017/0068 Herausnahme von Flächen aus dem Prüfszenarium Änderungsantrag: FW Vorlage: 2017/0070 Änderungsantrag: KULT Vorlage: 2017/0072 Wertvolle Grünflächen erhalten Änderungsantrag: GRÜNE Vorlage: 2017/0073 Bürgerentscheid Änderungsantrag: AfD Vorlage: 2017/0077 Änderungsantrag: FDP Vorlage: 2017/00947 Änderungsantrag: SPD Vorlage: 2017/0100 Änderungsantrag: CDU Vorlage: 2017/0101 11.2 Flächennutzungsplan 2030: Umnutzung von Kleingartenflächen für Woh- nen/Neuausweisung von Potenzialflächen für Kleingärten Antrag: KULT Vorlage: 2016/0686 Änderungsantrag: SPD Vorlage: 2017/0102 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, die durch Behandlung im Planungsausschuss sowie auf- grund der Änderungsanträge (s. Ergebnisliste) modifizierte „dunkelgrüne“ und „hell- grüne“ Flächenkulisse (mit Ausnahme der im Planungsausschuss von gelb auf hellgrün - 2 - gestellten Flächen KA-2-W-062 und KA-2-W-063) Wohnen zur Fortschreibung des Flä- chennutzungsplans als geplante Wohnbauflächen an den Nachbarschaftsverband Karls- ruhe (NVK) zu melden und weiter prüfen zu lassen. Abstimmungsergebnis: Bei 35 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 7 Enthaltungen zugestimmt. Abstimmungser- gebnisse der Änderungsanträge s. Ergebnisliste Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 11 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Planungsausschuss sowie die vorliegenden Stellungnahmen der Verwaltung zu den Änderungsanträgen: Ich darf Frau Prof. Dr. Karmann-Woessner um eine kurze Einführung in das Thema bit- ten. Frau Prof. Dr. Karmann-Woessner (StplA) – beamerunterstützt: Die vielen Anträge, die Sie zu diesem Tagesordnungspunkt auch noch ganz kurzfristig gestellt haben, ma- chen deutlich, wie wichtig dieses Thema zum einen ist, aber auch, wie kontrovers es durchaus diskutiert wird. Ich möchte Sie an dieser Stelle noch einmal ganz kurz mitnehmen in den Verfahrensver- lauf, und den noch einmal ganz kurz hier aufzuzeigen. Denn wir sind immer noch rela- tiv am Anfang des Verfahrens. 2015 wurde der Beschluss gefasst im NVK, diese Flächen zu verteilen, die wir aufgrund der statistischen Daten zugeordnet bekommen hatten. Wir haben nach der Prüfung – erst der verwaltungsinternen Prüfung, aber auch dann der frühzeitigen Beteiligung dieser Prüfkulisse - diese Flächen in den Ortschaftsräten und auch im Planungsausschuss beraten. Aber es liegen doch noch viele Punkte vor uns, die nicht nur den Aspekt der Wohngebiete umfassen, um den Flächennutzungs- plan nachher zum Satzungsbeschluss zu führen. Auch die gewerblichen Bauflächen und die Fragen der Windenergie waren schon Thema. Es ist also ein sehr komplexes und großes Werk. Deshalb auch noch einmal meine große Bitte, dass wir gemeinsam hier gut vorankommen. Denn unser Ziel ist es – das möchte ich gleich vorweg nehmen -, dass wir Ende 2018 in die öffentliche Auslegung mit diesem Gesamtplan gehen kön- nen. Wir sind heute hier im Gemeinderat, um einen Beschluss zu fassen, der dann der Ver- bandsversammlung im Frühjahr vorgetragen wird, so dass dieser gesamte Prozess dann auch in Abstimmung mit allen anderen berührten Kommunen weitergeführt werden kann. Sie wissen, dass uns aufgrund der statistischen Daten und der Bevölkerungsent- wicklung regionalplanerisch 258 ha zustehen würden, dass wir uns aber 2015 darauf verständigt haben, dass 85 Flächen auf der Gemarkung Karlsruhe gesucht werden sol- len und die anderen Flächen an die anderen Kommunen, bis auf Eggenstein- Leopoldshafen, abgegeben werden. Es gab diese verschiedenen Stufen, wo über Steck- briefe die Voreinstufung der Flächen erfolgt ist - das ist hier noch einmal eine große Übersicht -, und dann über diese Abstufung jetzt bei etwa 59 ha empfohlen wird, ver- stärkt diese Flächen weiter zu verfolgen, genauso in Ergänzung dazu 45 Flächen; kri- - 3 - tisch werden gesehen 75 Flächen. In diesem Verfahren sind 72 Flächen ausgeschieden. Es muss aber auch darauf hingewiesen werden, dass die Flächen – das ist gerade in Neureut der Fall, ich werde auf diese beiden Punkte noch einmal eingehen, Neureut und Hohenwettersbach, weil das zwei Flächen sind, die auch kritisch diskutiert wur- den –, die heute im geltenden Flächennutzungsplan schon enthalten sind, nicht zu die- ser Summe dazugezählt werden können. Ich beginne mit der Fläche in Hohenwettersbach, einfach um noch einmal zu zeigen, wie wir tatsächlich diesen Entscheidungsprozess über die verschiedenen Gremien suk- zessive und schrittweise herbeigeführt haben. Sie sehen, dass der Ortschaftsrat empfoh- len hat, diese Fläche, die hier noch einmal schraffiert ist, weiter zu prüfen. Die anderen Flächen wurden zunächst erst einmal kritisch gesehen, bis auf eine schmale Fläche, die östlich entlang des Ortsrandes als Ergänzung und Abrundung eingeplant war. Dann hat aber auch der Planungsausschuss wiederum dafür plädiert, diese ergänzende Fläche – auch nach Begehung in Hohenwettersbach – doch noch dazu zu nehmen. Deshalb kommt es zu diesen unterschiedlichen Positionen. Wir switchen nach Neureut. Hier gab es auch diese entsprechende Entwicklung über die verschiedenen Gremienberatungen. Dies war zuerst die Empfehlung der Verwaltung. Dann gab es aus Neureut den Auftrag, auch andere Flächen zu prüfen, die zunächst in der Prüfkulisse der Verwaltung nicht enthalten waren. Dies lässt sich im Wesentlichen auch begründen aus der Situation der regionalplanerischen Belange, die hier einen grü- nen Bereich festsetzen. So hat sich das dann weiter stufenweise entwickelt. Aber Sie kennen mindestens so gut wie ich die einzelnen Flächen. Das war der Planungsausschuss, der uns dann noch ein- mal differenziert hat, welche Flächen weiter zu prüfen sind. Dann hier noch einmal die Darstellung, dass man möglicherweise dieses Band festsetzen könnte - das enthält Ihre Vorlage auch -, indem man ein Landschaftsschutzgebiet noch einmal hinein legt, damit man quasi den Freibereich in dieser Form noch einmal anders sichern kann. Die Kleingartenanlagen sind ein weiterer wichtiger Punkt. Dauerkleingärten, die geplant oder auch im Bestand sind, haben wir auch akribisch erhoben. Zum Teil liegen darunter auch Wohnbauflächen oder auch andere Flächen. Die Vorschläge, die wir gemacht ha- ben, sind jeweils mit Verlagerungen in räumlich überschaubaren Nähebereichen ver- bunden. Aber Sie kennen dies auch im Einzelnen. Wir haben es noch einmal aufgeführt an dieser Stelle. Ich denke, wenn wir die einzelnen Flächen diskutieren, könnte ich an- bieten, die dann noch einmal aufzurufen, wenn Sie mit diesem Vorgehen einverstanden sind. Auch hier diese Abstufung, wie wir sie in diesem Procedere über die Ortschaftsräte und dann den Planungsausschuss immer weiter verfolgt haben. Das wäre die weitere Vorgehensweise. Ich habe zu Beginn schon in Aussicht gestellt, dass unser großes Ziel ist, 2018 in die formelle öffentliche Auslegung zu gehen, um eine Chance zu haben, diesen Plan in den nächsten Jahren zum Abschluss zu bringen und damit dann auch formal handlungsfähig zu sein. Der Vorsitzende: Mir ist noch einmal ganz wichtig, dass diese Zeitachse deutlich macht, dass wir uns durchaus im Gemeinderat auch noch einmal mit diesem Thema - 4 - beschäftigen, d. h. heute geht es darum, ob bestimmte Flächen weiter in einer Prüfku- lisse bleiben oder nicht. Es gibt dann noch eine weitere Möglichkeit, sich hier abschlie- ßend als Gemeinderat zu positionieren. Eine weitere Überprüfung kann sowohl Argu- mente dafür wie Argumente gegen diese Fläche hervorbringen. Das kann man durch- aus an der einen oder anderen Stelle entsprechend abwarten. Ich rufe gleichzeitig zur Vorlage natürlich eine ganze Reihe von Anträgen auf, die ich Ihnen jetzt nicht alle der Reihe nach vorlesen möchte. Wir wollen an der Stelle noch einmal feststellen, dass es für die Verwaltung nicht ganz verständlich ist, warum eine Vorlage, die im Januar auf ausdrücklichen Wunsch, auch aus Ihren Reihen, frühzeitig vorberaten und schon mehrfach diskutiert wurde, dann dazu führt, dass wir heute bis 13:45 Uhr mit detaillierten Änderungsanträgen zugeschüttet werden. Wir werden in Zukunft ab 11:00 Uhr keine Anträge mehr bearbeiten, die von Ihnen kommen, weil wir das der Verwaltung so nicht zumuten können. Das ist unsere ursprüngliche Grenze ge- wesen. Wir müssen die jetzt wieder einführen, sonst drehen wir alle ein bisschen hohl an der Stelle. Ich denke, wenn Sie in den Fraktionssitzungen abends am Montag etwas beschließen, müsste es möglich sein, dass wir bis 11:00 Uhr wissen, was dann in den Änderungsanträgen steht. Ich möchte Sie weiter darüber in Kenntnis setzen, dass ich letzte Woche ein Gespräch mit Herrn Lüthin geführt habe – ich hatte das im Ältestenrat schon ausgeführt -, dem Vorsitzenden des Bezirksverbands der Gartenfreunde. Er hat am selben Abend mit sei- nem Vorstand beraten und hat meinem Vorschlag zugestimmt, dass wir über diese ver- schiedenen Kleingartenflächen, die jetzt hier in der Kulisse drin sind, noch einmal mit- einander ins Gespräch kommen. Es ist nicht so, dass das alles verbriefte Kleingartenflä- chen sind, sondern zwei der drei strittigen Flächen sind durchaus für andere Zwecke ursprünglich vom Flächennutzungsplan vorgesehen. Ich würde gerne die Chance nut- zen, hier mit den betroffenen Kleingartenvereinen, aber auch mit dem Verband insge- samt vielleicht über ein Gesamtpaket zu reden. Insofern würde ich Ihnen nachher vor- schlagen, dass wir bei diesen drei Flächen – der CDU-Antrag hat das mit einem Stern- chen noch einmal besonders gewürdigt, bei der SPD steht im Antrag drin, man soll die- se Verhandlung abwarten und dann entscheiden – schon die besondere Schutzbedürf- tigkeit gemeinsam festhalten, aber sie noch in einer weiteren Prüfung lassen. Es kommt auf alle Fälle noch zu Ihnen in die Entscheidung, aber wenn überhaupt nur Sie dem zu- stimmen könnten, dann wenn es vorher eine Art Einigung mit den Kleingärtnern geben könnte. Das waren von mir aus jetzt noch einmal die zwei wichtigen Anmerkungen. Wie gehen wir jetzt bei der Beratung vor? Ich würde Ihnen vorschlagen, dass Sie in den 10 Minu- ten, die Sie haben, zu allen Themen sprechen und nicht nachher bei jedem Antrag noch einmal 10 Minuten beanspruchen. Wenn wir dann diese Diskussionsrunde rum haben, würde ich erst die Elemente aus den Anträgen aufrufen, die allgemeiner Natur sind und damit natürlich am Weitestgehenden. Dann würden wir uns an dieser Querformatsliste abarbeiten, die bei Ihnen auf dem Tisch liegt und wo wir – wie gesagt – bis 14 Uhr dann noch versucht haben, die ganzen eingehenden Änderungsanträge aufzunehmen, so dass wir dann die 19 oder 20 Einzelflächen hier zur Abstimmung stellen, bei denen Sie Änderungen wünschen. Die anderen brauchen wir nicht zur Abstimmung stellen. Die blieben einfach in der Beschlussvorlage so drin, wie sie sind. Sie stimmen dann über - 5 - diese am Ende mit der Gesamtbeschlussvorlage ab. So können wir das dann soweit ökonomisieren, so weit das von der Abstimmungsabfolge überhaupt nur möglich ist. Wir beginnen damit mit der Aussprache. Eine Bemerkung sei mir aber noch erlaubt. Gerade die Zahlen, die Frau Prof. Dr. Karmann-Woessner vorgestellt hat, machen deut- lich, dass wir jetzt nicht mit der Idee der Verwaltung angetreten sind, diese 250 ha auf städtischer Gemarkung auch wirklich umsetzen zu wollen und dass wir jetzt mit einer differenzierten Betrachtung von 150 – 200 ha in die Diskussion gegangen sind. Jetzt steht etwa die Hälfte überhaupt noch für eine Prüfkulisse zur Verfügung. Von daher würde ich auch für die Diskussion, auch zu unserem eigenen Selbstverständnis, darum bitten, auf solche Bemerkungen - die durch die Presse eingebracht worden sind -, wie, wir würden uns jetzt wieder dem Flächenfraß ausliefern und all solche Sachen, zu ver- zichten. Ich sehe nicht, dass das diesem, wie ich finde, sehr differenzierten und sehr vorsichtigen Vorgehen entspricht. Ich möchte Ihnen auch noch einmal eine kleine Rückmeldung geben aus einer Veran- staltung, die ich in Waldbronn zu diesem Thema hatte. In Waldbronn sehen es be- stimmte Kreise und Parteien auch sehr kritisch, dass neue Wohngebiete ausgewiesen werden sollen. In anderen Gemeinden übrigens auch. Da entsteht mitunter sogar der Eindruck, Karlsruhe will jetzt im Wohnungsbau gar nichts mehr machen und will jetzt alle Probleme aufs Umland abladen. Manchen Gemeinden ist das ganz recht. Aber in den meisten Gemeinden löst das auch nicht gerade das Gefühl von Solidarität aus. Inso- fern glaube ich, dass das, was wir jetzt an Mindestflächen hier in Karlsruhe noch in der Betrachtung haben, schon so etwas wie der untere Rand dessen ist, was wir uns an der Stelle aus meiner Sicht überhaupt nur leisten können sollten. Alle Themen der Innenentwicklung, die wir natürlich auch weiter verfolgen, werden aber nicht zu diesen Zahlen führen, die allein ausreichen würden aus unserer Sicht, um das hier entsprechend aufzufangen. Und vor allem, bei jeder einzelnen Innenentwick- lung habe ich natürlich aus der Nachbarschaft mit denselben Argumenten auch wieder denselben Protest. Da ist auch Klima betroffen, da geht es auch um Schneisen, da geht es um Freiräume. Also die Argumentation, wir machen jetzt alles mit Innenentwicklung, dann brauchen wir hier nicht so viel zu machen, ich glauben da wissen wir alle, wie endlich auch diese Diskussion ist. Wir treten in die Aussprache ein. Stadtrat Pfannkuch (CDU): Sie haben im Grunde schon sehr Wichtiges zur Ausgangs- lage dieses Tagesordnungspunktes ausgeführt. Es geht um die Wohnbauentwicklung in dieser Region, im Oberzentrum. Wir müssen schon als Karlsruhe ganz deutlich klar ma- chen, dass der Wohnungsdruck zunächst einmal bei uns aufläuft und wir auch diesen Druck nach besten Kräften abfedern müssen, wenn wir haben wollen, was Sie gerade gesagt haben, Herr Oberbürgermeister, dass die Region mitgeht, dass die diesen Druck erkennt und in gleicher Weise an einem Strang zieht. Das ist gar nicht so einfach. Es waren 85 ha, Frau Karmann-Woessner, Sie haben es genannt. Wir sind mit der jetzigen Verwaltungsvorlage, wenn ich es richtig gelesen habe, bei 88 ha. Ich möchte jetzt nicht unken, aber diese Debatte wird noch einige Hektar kosten. Ich glaube, es geht dann auch um eine Grundsatzfrage. Das wird hier immer verkannt. Wir kämpfen hier um eine - 6 - Mietpreisentwicklung. Wir wollen, dass Leute mit normalem Einkommen sich Karlsruhe noch leisten können. Deswegen müssen wir diesem Wohnungsdruck nachgeben. Das ist kein Wunsch von uns, uns ins Grüne hinaus auszudehnen. Deshalb finde ich auch die Apelle an eine Nettonull gut gemeint, aber man kann die Fläche nur einmal in die Hand nehmen. Noch einmal, der Herr Oberbürgermeister hat es gesagt, es sind alle Grundbezugspunk- te, nämlich die Innenentwicklungsflächen, abgezogen. Alle maßgeblichen Dinge, die immer eingewandt werden von Bedenkenträgern, sind schon abgezogen, wenn wir heute sagen, wir müssen auf Karlsruher Gemarkung 85 ha ausweisen. Sie haben uns vorhin kritisiert, Herr Oberbürgermeister. Ich gebe gerne zu, dass wir zu den späten Einreichern von Änderungsanträgen gehört haben. Aber ich muss die Kritik ein wenig zurückgeben. Dieses Verfahren hätte durchaus übersichtlicher, stromlinien- förmiger vorbereitet werden können. Das muss man absolut sagen. Wir sind sehr unzu- frieden gewesen, wie die letzte Planungsausschusssitzung verlaufen ist. Ich konnte zu vielen Punkten meiner Fraktion nicht definitiv sagen, was nun der Planungsausschuss eigentlich beschlossen hat oder nicht. Häufig sind gefühlte Mehrheiten protokoliert worden. Das trägt nicht dazu bei, dass sich ein Gremium wie der Gemeinderat von Karlsruhe auf so eine Debatte vorbereiten kann. In aller Kürze will ich sagen, dass sich bedauerlicherweise auf einem aufwändigen räum- lichen Leitbild dieser Vorschlag der Verwaltung entwickelt hat. Diese grundlegenden Überlegungen, die wir alle unisono verabschiedet haben, werden von einzelnen Grup- pierungen nicht mehr ernst genommen. Das hat die bisherige Debatte schon gezeigt. Wir sollten unter keinen Umständen das Gebot der Fachlichkeit verlassen, und sollten uns um Gottes Willen in der Region nicht lächerlich machen. Ich will im Grunde hauptsächlich zu den Änderungsanträgen meiner Fraktion Ausfüh- rungen machen. Das ist Hagsfeld und Neureut - das ist zu den Kleingärten -, aber da haben Sie mir das Meiste abgenommen, und auch noch zwei Worte zu den Bergdör- fern. Hagsfeld und Neureut bietet sich deswegen an, weil beim zweiten Blick Zusam- menhänge erkennbar sind, die die CDU-Fraktion unbedingt herausstellen muss. Wir sehen einfach in Hagsfeld eine sehr starke Verdichtung, ein hoher Siedlungsdruck durch Gewerbe und Wohnraum. Deshalb muss man verstehen, dass wir dort alle Auswei- sungsanträge durch Änderungsanträge ablehnen wollen. Das ist einfach die Erkenntnis daraus, dass wir jahrelang dort verdichtet, aber nicht die erforderliche Infrastruktur da- für geschaffen haben. Leider – das muss ich dazu sagen – ist es nicht absehbar, dass sich hier etwas tut. Genau umgekehrt könnte es jetzt in Neureut passieren. In Neureut ist löblicherweise eine Bereitschaft vorhanden, doch Wohnbauflächen anzunehmen und in die Planung einzustellen. Aber dann im gleichen Atemzug begeht man wahrscheinlich den Fehler, dass man die vorhandene Freihaltetrasse, warum auch immer sie freigehalten wurde, nun aus einem völlig planungswidrigen Zweck heraus zubauen möchte. Man versagt sich die Infrastrukturmöglichkeiten, die sich durch diese Freihaltetrasse ergeben. Denken wir doch daran, dass die Stadtteile Nordstadt, Nordweststadt wahrscheinlich immer mehr mit Neureut zusammenwachsen werden. Dann brauchen wir diese Flächen. Aus - 7 - gleichem Grund sind wir auch gegen die Überlegung, Naturschutzgebiete dort auszu- weisen, einfach, um eine Verhinderungsplanung durchzuführen. Das halten wir für eine Stadtentwicklung sicherlich nicht für die beste Idee. Bei den Kleingärten möchte ich auch als CDU-Fraktionsvorsitzender ganz deutlich da- rauf hinweisen, dass wir von diesen Kleingärtnern nicht genug halten dürfen, weil sie doch etwas verwirklichen für Menschen mit einem meist kleinen Geldbeutel, die sich da eine Oase schaffen können. Wir wollen überhaupt keine Diskussion dabei aufkommen lassen. Wir brauchen trotzdem stadtplanerische Ansätze. Da bitte ich vielleicht auch in dem Gespräch mit Herrn Lüthin, verehrter Herr Oberbürgermeister, miteinfließen zu lassen, dass wir einmal Vergleiche mit anderen Städten ziehen müssen. Wie gehen die mit Kleingartenentwicklungen um? Machen wir hier eine Eizellensituation und umbau- en die? Oder schaut man generationenabschnittsweise danach, dass Kleingärten wieder an den Rand der Stadt und dort in den Naturraum kommen? Reden wir vielleicht von den 5-Minuten-Kleingärten? Das ist ein Begriff, den wir in anderem Zusammenhang auch einmal entworfen haben. Herr Lüthin hat mir gesagt, es gäbe keine guten Erfah- rungen mit Auslagerungen. Aber das muss man einfach einmal in aller Nüchternheit abklopfen. Jedenfalls wollen wir als CDU keinem Kleingärtner Sorgen machen, dass er auf sein Hobby verzichten müsste. Es gibt in der Vorlage einige Hinweise, die den richtigen Weg weisen, nämlich parallele Entwicklungen neuer Kleingartenflächen. Keinem Kleingärtner muss gekündigt werden. Entschädigungen müssen auch nicht unbedingt auf den Cent genau nach der Bundeskleingartenverordnung gezahlt werden. Da soll niemand auf der Strecke bleiben müssen, wenn es um eine wichtige Stadtentwicklung geht. Jetzt vielleicht noch zwei Worte zur Bergdorfregion, der Höhenstadtteile. Wir haben dort zwei geringfügige Änderungsanträge angebracht, weil wir meinen, dass es sachge- recht ist, Arrondierungen bzw. Zwei-Seiten-Bebauungen zu ermöglichen. Das ist zweckmäßig und wirtschaftlich. Da haben wir uns in einem Fall auch über das Votum des Ortschaftsrats hinweggesetzt. Aber insgesamt ist die Kirche im Dorf geblieben. Wir sind sehr dankbar, dass nach einem relativ steilen Start bei der Überlegung, was man alles einbeziehen soll, jetzt ein sehr vernünftiges Gesamtergebnis herausgekommen ist. Lediglich für das Protokoll möchte ich am Schluss darauf hinweisen, dass das Gebiet Neufeld bedauerlicherweise in der Weise eingeschränkt ist, dass ein landwirtschaftlicher Betrieb in der Nähe ist. Die Verwaltung hat mir in der Vorberatung im Planungsaus- schuss zugesichert, dass die Belange dieses Betriebes auch bei der weiteren Betrachtung berücksichtigt werden. Dabei möchte ich es auch bewenden lassen. Stadtrat Zeh (SPD): Wohnen braucht Fläche. Das einzige Gebäude, das ohne Flächen- verbrauch auskommt, ist das Luftschloss. Das ist aber für die Menschen, die eine Woh- nung suchen, ungeeignet. Die SPD setzt sich seit Jahren für den sozialen Wohnungsbau ein, der ohne geeignete preiswerte Flächen nicht durchzuführen ist. Betrachten wir den gegenwärtigen gültigen Flächennutzungsplan 2010, in den 90er Jahren verabschiedet, bis heute gültig. Die Geschosswohnungsbaufläche in der östlichen Südstadt sollte bis 2020 reichen. 2015 wurde der letzte Neubau bezogen. Wir haben noch ein paar Rest- flächen, die auf Bebauung warten, so der Obere Säuterich in Durlach oder das C-Areal in der Nordstadt. Beide haben aber durch mehrjährige Planungsverfahren und wieder- - 8 - holte Entwurfsverfahren noch keinen gültigen Bebauungsplan und sind daher noch un- bebaut. Zur SPD-Fraktion kommen öfters Baugruppen oder andere interessante alternative Bau- projekte, stellen sich vor und fragen dann nach Orten, wo sie ihre Ideen verwirklichen können. Manchmal können wir helfen, oft müssen wir aber antworten, die Stadt hat dafür keine Bauplätze. Wenn ich den Änderungsantrag „Wertvolle Grünflächen erhal- ten“ der GRÜNEN anschaue: Scheinbar haben die GRÜNEN keine Gespräche mit Men- schen geführt, die solche Bauprojekte verwirklichen wollen. Heute treffen wir im Ver- fahren Flächennutzungsplan 2030 wohl eine Zwischenauswahl von Flächen, die zu- nächst an den Nachbarschaftsverband und den Regionalverband zur weiteren Prüfung weitergeleitet werden sollen. Die eigentliche Entscheidung wurde eben - bis Jahresende angezeigt – an die Wand geworfen. Das Thema wird uns also noch länger beschäftigen. Dabei sind wir schon über ein Jahr damit beschäftigt. Die Fakten, die Vorausberechnun- gen der Bevölkerungsprognose in mehren Szenarien und daraus aus dem realistischen Szenario des Statistischen Landesamtes, haben den Bedarf für Karlsruhe-Stadt mit etwa 258 ha angegeben. Das wäre eigentlich zu suchen. Nicht ist es eine Vorhersage des Maximalzuwachses, sondern des realistischen. Davon hat dann der Nachbarschaftsver- band die obere maximale Fläche, dadurch, dass wir verlagern können auf andere Land- kreise, mit 85 ha vorgezeichnet. Uns muss klar sein, dass auch das natürlich zu deutlich mehr Verkehr in den Nachbardörfern, insbesondere auch Autoverkehr führt. Wollen das die GRÜNEN wirklich? Nachverdichtung wird bei uns in der Diskussion auch immer hoch gehalten. Die SPD ist auch für Nachverdichtung. Allerdings sieht man, wenn konkrete Nachverdichtungsmög- lichkeiten anstehen, sei es in der Waldstadt oder zuletzt in Durlach-Aue, dass die Be- wohner sich dagegen aussprechen und ihre vorhandene bekannte Struktur erhalten wollen. Nachbarn, die investieren und größere Gebäude errichten wollen, können dies dann nicht oder nur unter schwierigen Bedingungen. Bebauungspläne, die Nachver- dichtung verhindern, halten wir für nicht sinnvoll. Die Vorlage der Verwaltung – ich beziehe mich jetzt immer auf die Anlage 4, wo die Flächen einzeln aufgelistet sind – weist 88 ha zusätzliche Fläche zur Prüfung aus. Das sind gerade 3 ha über dem geplanten Bedarf. Schauen wir aber zunächst einmal die dunkelgrünen Gebiete an: Daxlander Sportplatz: Hier ist die Volkswohnung mit den Planungen schon weit fortge- schritten. Der Wettbewerb ist durchgeführt. Jetzt werden sicherlich bald Wohnungen entstehen. Durlacher Sportplatz, 8 ha: Dieses Projekt ist natürlich an den Sportpark Untere Hub gekoppelt. Erst wenn dieser entstanden und der ASV Durlach umgezogen ist, kann da- mit begonnen werden. Die nächste 8 – 10 Jahre wird meine Prognose sein, dass hier noch nichts passiert. Nicht alle Flächen werden also auch bald zur Verfügung stehen. Bei den Flächen in Hagsfeld, um den CDU-Antrag hier aufzugreifen, muss sicher die Verkehrsbelastung - 9 - auch im Auge behalten werden. Die Lösung für den Verkehr muss vor zusätzlicher Wohnbebauung kommen. Auch hier dürfte nicht sofortige Bebauung möglich sein. Ein Großteil der Flächen ist in Neureut und den Höhenstadtteilen. Dort werden auch nicht alle Flächen gleichzeitig entwickelt werden können. Nun zu den weiteren Flächen und den Änderungsanträgen: Vorschläge des Ortschafts- rats Neureut übernehmen: Auch die SPD-Ortschaftsratsfraktion steht hinter dem An- satz. Punkt 1 wurde im Planungsausschuss schon so abgestimmt. Die Verwaltung hat jetzt die Flächen nicht übernommen, da es zu Konflikten mit der Regionalplanung führt. Wir sind aber in der Vorauswahl und können dementsprechend heute auch noch so zustimmen. Ebenso den Punkten 2 und 3, dass geprüft wird, wo ein Landschaftsschutz- gebiet mit welchen Flächen und Inhalten in Neureut ausgewiesen werden kann. Das, wie die Verwaltung richtig feststellt, in den Landschaftsplan zum Flächennutzungsplan 2030 aufzunehmen, wird sicherlich einige Zeit in Anspruch nehmen, bis das Verfahren durchgeführt ist. Das Bad – Punkt 4 – wird eine eigene Diskussion, die nicht einfach ist und auch Zeit in Anspruch nimmt, geben. Die Fläche des bisherigen Bads ist bereits als Wohnbaufläche von der Verwaltung vorgesehen, d. h. erledigt. Wichtig ist auch für die SPD-Fraktion, dass im Regionalplan diese grüne Trasse von der Nordtangente-West bis zur B 36, Willy-Brandt-Allee, herausgenommen wird und dementsprechend anders be- arbeitet wird im Regionalplan. Jetzt komme ich zum schwierigsten Punkt, die Kleingartenanlagen. Spontan würden wir als SPD-Fraktion auch entscheiden, die kleinen persönlichen Paradiese der Menschen sind unantastbar. Die Arbeit, die in die Gärten gesteckt wird, das Lebenswerk, einen kleinen Baum zu pflanzen und am Ende die Früchte der Arbeit zu ernten und zu genie- ßen, können wir nicht verbauen. Aber auch der alte Gemeinderat hat Gärten im Beiert- heimer Feld, beim Weinbrennerplatz umgewandelt und die Entscheidung getroffen, an der Stuttgarter Straße einen Teil der Gärten in einen Sportplatz umzuwandeln. Flächen für neue Kleingärtenanlagen hat die Verwaltung dem KULT-Antrag beigefügt. Diese stünden zur Verfügung. Sicher müssen die Flächen auch erst erschlossen werden. Aber es ist nicht so einfach möglich, die Gärten zu verlagern. Das Herzblut der Gärtner steckt in dieser Parzelle. Daher wäre auch hier eine Bebauung nur sehr langfristig möglich. Sicher braucht man ein Jahrzehnt dazu. Aber dies muss erst weiter diskutiert werden. Daher haben wir das Schreiben von Herrn Lüthin mit der Bereitschaft zum Dialog gele- sen und erkennen auch die gesamten Schwierigkeiten. Vermutlich werden wir auch bei den betroffenen Anlagen Pulverhausstraße, Am Rüppurrer Schloss, beim Klinikum eine konkrete Erfassung der Parzellenpächter durch- führen müssen. Erst dann sehen wir die Möglichkeiten und Grenzen einer Verlagerung und die Zeitzone. Sie sollten in hellgrün bleiben, um weiter geprüft zu werden. So ist unser Antrag im Sinne der Kleingärtenanlagen zu verstehen. Diese Prüfung kann natür- lich nicht der Nachbarschaftsverband oder der Regionalverband machen, sondern die Verwaltung muss dies mit den Kleingärtnern gemeinsam erörtern. Daher lehnen wir heute alle Anträge auf Herausnahme dieser Flächen ab. Hier muss aber die Eignung der Flächen durch den Dialog mit den Kleingärtnern konkret vorangebracht werden. Würde man die Kleingärtenanlagen heute streichen, würden wir uns populistisch aus der Ver- antwortung für Wohnungen für Menschen in Karlsruhe stehlen. Wie gesagt, der Zeitho- rizont ist über 10 Jahre. Die Abwägung dieser Flächen ist noch nicht beendet. Den - 10 - Druck für den sozialen Wohnungsbau spüren wir deutlich. Die Flächen sind auch mit dem ÖPNV heute sehr gut erschlossen, ebenso die weitere Infrastruktur für Wohnung vorhanden. Es gibt verschiedene weitere Änderungsanträge, Flächen in den Höhenstadtteilen oder Neureut herauszunehmen. Unsere engagierte Ortsvorsteherin Elke Ernemann tritt dafür ein, in Hohenwettersbach die Fläche W-007.a nicht weiter zu verfolgen, da Hohenwet- tersbach stark gewachsen ist. Diese Fläche greift im Regionalplan in den Grünzug ein und ist teilweise schutzbedürftiger Bereich. Deshalb bitte ich, den SPD-Antrag, diese Fläche herauszunehmen, zu unterstützen. Die CDU will ganz Hagsfeld herausnehmen. Sicherlich sind auch alle Bürgervereine ge- gen solche Flächen. Aber das Beispiel Schwetzinger Straße, wo nur eine Fläche ist und kein Kleingarten, ist doch deutlich geeigneter als andere. Deshalb sollte man das weiter prüfen. Stadtrat Honné (GRÜNE): Karlsruhe ist sehr attraktiv. Das bekommt man in allen Um- fragen mit. Gerade in der Umfrage, die wir jetzt hier auf dem Tisch liegen haben, ist Karlsruhe wieder ganz oben mit dabei bei der Attraktivität. Das spürt man natürlich auch. Die Leute möchten hierhin ziehen. Deshalb brauchen wir ganz dringend neue Wohnungen. Da sind wir uns alle einig. Andererseits müssen Freiflächen dafür hergegeben werden. Das tut uns auch weh, weil das meistens Grünflächen sind. Andere sagen in Sonntagsreden, wir sind für mehr Wohnungen und wir sind für mehr Grün. Das sagt eigentlich auch jeder. Aber bei uns sind das die Kernthemen der grünen Identität. Deshalb ist für uns die Abwägung zwi- schen diesen beiden Interessen besonders schwierig. Auf der einen Seite die bezahlba- ren Wohnungen für alle und auf der anderen der Schutz von Naturräumen. Deshalb haben wir gesagt, die 85 ha, die von der Verwaltung vorgegeben sind, nehmen wir jetzt nicht wirklich als Muss, sondern wir schauen, was geht. Bei vielen Flächen sind wir auch dabei. Aber wenn es nicht 85 ha sind, dann müssen wir auch damit leben. Dann sind wir bereit, auch damit zu leben. Dann warten wir erst einmal ab, wie sich das ent- wickelt. Da komme ich zum Nächsten. Grundlage für diese 85 ha war eine Vorhersage für die Bevölkerungsentwicklung. Kein Mensch weiß, wie das tatsächlich ausgehen wird. Es wurde die maximale Entwicklung angenommen. Da kam diese Zahl heraus. Es gab noch etwas höheres, aber es wurde eine sehr hohe Entwicklung angenommen. Da ist auch noch die Frage, wie es denn aussehen wird. Deshalb möchten wir eher ein bisschen auf Sicht fahren. Es wird immer gesagt, 2030 ist noch ganz weit weg, dieser Zielhorizont. So weit ist der gar nicht weg. Bis 2018 wird beschlossen, dann sind es noch 12 Jahre. Das ist durchaus auch noch überschaubar. Dann kann man auch einmal neu überlegen. Uns ist wichtig, dass verträglich gebaut wird, so dass Karlsruhe weiterhin eine grüne und attraktive Stadt bleibt. Nun sind diese Kleingartengebiete schon mehrfach ange- sprochen worden. Wir sagen nicht, sie müssen auf ewig Kleingarten bleiben. Wir sagen nur, im Moment wollen wir die Finger davon lassen, weil es eine endgültige Entschei- dung ist. Wenn da einmal gebaut wurde, sind die Kleingärten für immer weg. Das kann - 11 - nie mehr rückgängig gemacht werden. Deswegen wollen wir erst einmal versuchen, was anderswo möglich ist und dann erst entscheiden. Es hieß, es wird nicht sofort ge- baut, wenn wir jetzt im Flächennutzungsplan das bestimmen. Das stimmt. Es muss an- schließend noch ein Bebauungsplan kommen, der auch Jahre später sein kann. Aber jetzt wollen wir trotzdem erst einmal noch den Fuß auf der Bremse halten. Nach 2030 gibt es dann sowieso einen neuen Plan mit neuen Chancen. Das sollen dann die ent- scheiden, die dann hier in Amt und Würden sind. Dann gab es die zweite große Entscheidung, Neureut. Da hat der Ortschaftsrat bei eini- gen Punkten einstimmig dafür votiert, das Gebiet der Nordtangententrasse möglichst zuzubauen. Wir wissen, dass das nicht geht nach Regionalplanung. Das ist uns völlig klar. Auch so, wie es vorgeschlagen ist vom Ortschaftsrat Neureut, bleiben noch 100 m freier Bereich. Es wird auch nicht völlig zugebaut. Es ist nicht am Ende Haus an Haus. Aber 100 m ist schon für den Flächennutzungsplan eine kleine Entfernung, keine Frage. Deshalb haben wir den Antrag gestellt, es wird die Entscheidung des Ortschaftsrat, die in dem Punkt einstimmig war, auch bei uns zur Grundlage gemacht, haben aber dazu geschrieben, die Verwaltung bestimmt die genaue Ausformung dieses Gebietes, um einen Spielraum zu geben in den Verhandlungen mit dem Regionalverband, die not- wendig sind, um zu einem Kompromiss zu kommen. Unser Petitum wäre, dass mög- lichst viel herausgeholt werden kann, möglichst nah zusammengebaut werden kann. Wobei noch immer die Frage ist, ob man dann wirklich einen Bebauungsplan macht oder nicht - das ist die nächste Stufe -, aber dass das erst einmal entsprechend möglich ist, um die Sorgen der Neureuter wirklich ernst zu nehmen. Denn die Sorgen sind sehr groß, dass die Nordtangente ihnen durch das Wohnzimmer gebaut wird. Herr Oberbürgermeister, ich begrüße sehr, dass Sie schon einmal im Regionalverband vorgehört haben, wie das denn aussieht mit dieser Nordtangententrasse und dass Sie wohl absehen können, dass sie herausgenommen wird. Insofern ist da schon einmal ein Teil erledigt, wenn das denn durchkommt. Aber die kann natürlich jederzeit wieder hin- eingenommen werden. (Stadtrat Ehlgötz/CDU: Die kommt irgendwann!) Das hindert auch bei einem Regionalverband oder einer Regionalversammlung niemand daran. Es ist nichts auf Ewigkeiten verhindert. Deshalb sagen wir, es sollte ein Land- schaftsschutzgebiet sein, das dann noch einmal einen höheren Schutz für dieses Gelän- de bietet. Frau Karmann-Woessner, Sie hatten da einen schmalen Schlauch eingemalt. Das wäre mir jetzt zu wenig. Natürlich bestimmt die Verwaltung die Abgrenzung des Gebiets. Was in der schriftlichen Antwort der Verwaltung drin steht, dass dann noch Flächen freigehalten werden sollen, bei denen man später entscheidet, ob es Baugebiet wird oder Grünzone bleibt, das ist völlig okay. Nur so ein schmaler Schlauch wäre mir zu wenig. Da müsste schon mehr Raum da sein für dieses Gebiet, das dann möglichst gegen jegliche Nutzung geschützt wird. Ein Teil davon sollte auch dieses flächenhafte Naturdenkmal sein. Es wird schon sehr lange darüber gesprochen. Über dieses Land- schaftsschutzgebiet wird seit 30 Jahren gesprochen, zumindest die Idee gibt es seit 30 Jahren. Es kommt irgendwie nicht voran. Das Naturdenkmal ist auch schon einige Zeit in der Diskussion, wurde jetzt noch einmal stark befeuert. Da wäre uns auch wichtig, dass das möglichst bald kommt. Wobei wir uns im Klaren sind, das geht nicht von heu- - 12 - te auf morgen. Aber es sollte schon von der Verwaltung mit Priorität angegangen wer- den. Insgesamt wollen wir statt freie Gebiete zuzubauen, lieber andere Maßnahmen errei- chen. Solange die Alternative da ist, man kann ein Haus auf einem Grüngelände bauen oder man muss kompliziert auf einem Gelände bauen, wo es bisher schon ein Haus gibt, was abgerissen werden muss oder wo irgendetwas drauf ist, dann wird sich jeder immer das Grüngebiet aussuchen. Wenn aber möglichst wenige Grüngebiete zur Be- bauung frei gegeben werden, bleibt der Druck hoch, auch auf andere Weise Wohnun- gen zu schaffen. Da gibt es sicherlich noch ganz viel. Die Verwaltung ist da auch dran, gar keine Frage. Aber da muss einfach noch der Druck auf dem Kessel bleiben, auch dass die Eigentümer eher bereit sind, solchen Sachen zuzustimmen. Wenn der Preis stimmt, sind sie eher bereit. Das ist auch so ein Regulativ. So können noch viele Woh- nungen geschaffen werden, ohne die Freiflächen zuzubauen, und vor allem, ohne zu- sätzliche Siedlungen auf der grünen Wiese einzurichten. Dann kurz zu den einzelnen Flächen. Erweiterungsfläche Klinikum: Es ist uns klar, das ist offiziell kein Gartengelände, son- dern Erweiterungsgelände. Aber es wurde gerade mit viel Mühe geschafft, dass das Klinikum endlich auf der eigenen Fläche erweitert und dieses Gebiet nicht in Anspruch genommen hat. Deshalb würden wir es auch gerne noch möglichst lange erhalten, auch wenn es irgendwann einmal zugebaut wird. Aber im Moment sehen wir nicht die dringende Notwendigkeit, während viele Leute sehr an diesem Gebiet hängen und es auch für die Öffentlichkeit eine wesentliche Bedeutung hat, z. B. gehen Leute aus dem Klinikum dort spazieren durch die Anlage, die zum Teil geöffnet ist. Es nutzt also nicht nur denen, die dort einen Garten haben. Die Gärten haben eine große soziale und öko- logische Funktion. Die möchten wir möglichst lange erhalten. An der Pulverhausstraße ist es besonders schwierig, weil dort dringend Fahrgäste für die geplante Straßenbahnlinie gebraucht werden. Das wäre viel einfacher, wenn dort ein Wohngebiet hinkäme. Trotzdem sagen wir, im Moment verzichten wir noch darauf, das umzuwandeln, auch deswegen, weil es ein Dauerkleingartengelände ist, als solches gewidmet ist. Deshalb haben die Leute auch darauf vertraut, dort länger wohnen zu bleiben. Bei der Schwetzinger Straße hatte ich mich geirrt bei der Hälfte der Begründung. Da sind keine Kleingärten. Die andere Hälfte der Begründung bleibt aber, dass man da au- ßerhalb des bebauten Bereichs gehen würde. Deshalb sind wir auch weiterhin dagegen, auch wenn jetzt keine Kleingärten da sind. Dann bei Rüppurr Süd I haben wir das Problem der Lärmbelastung durch die Herrenal- ber Straße. Deshalb wollen wir nur den westlichen Teil bebauen. Gänsberg würde auch in die Umgebung hinausgehen. Deshalb lehnen wir das auch ab. Rehbuckel I würde in den regionalen Grünzug eingreifen, wertvolle Streuobstwiesen zerstören. Das wollen wir auch nicht. In Neureut wollen wir beim Zentrum III mehr Grünflächen haben, als es in der Verwaltungsvorlage vorgesehen ist. Grüner Weg ist ein wertvolles Biotop. Das wollen wir auch erhalten. Die Alte Friedrichstraße ist auch ein wichtiger Grünzug. - 13 - Noch kurz zu Hagsfeld. Da sind nur winzige Arrondierungen und geplante Kleingärten. Da können wir durchaus zustimmen, dass die bebaut werden. Stadtrat Haug (KULT): Einen Satz aus der Begründung des KULT-Antrags, Vorlage 2017/0072 zitiere ich zum Einstieg und stelle in den Mittelpunkt meiner Überlegungen: Die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes hat eine generationenübergreifende Be- deutung. Als vierter Redner werde ich nicht die gesamte Planungsgeschichte wiederho- len. Die 85 ha neue Wohnbaufläche in Karlsruhe plus die Hektar im Umland sind eine Prognose, eine Schätzung, kein Wissen. Es handelt sich um eine Art Worst-Case- Szenario, wenn die Entwicklung so anhält, wie aktuell. Stichworte: Migration, Umregion Karlsruhe, Rückzug vom Land in die Städte. Aber unbestreitbar ist, bis 2030 werden tausende Wohnungen gebraucht. Hier kommt der Grundsatz ins Spiel, den wir wohl alle im Saal akzeptieren, nämlich Innenentwicklung hat Vorrang vor der Neuausweisung von Freiflächen, was KULT daher stört. Die Innenentwicklung wurde nur pauschal bei der Zahl der benötigten Wohnungen berücksichtigt. Es fehlt ein Kapitel im Flächennut- zungsplan: Wo und wie aktivieren wir Baulücken, die Aufstockung, das Bauen in der zweiten Reihe, den Abriss und Ersatzbau mit größeren Gebäuden. Was KULT weiter stört: Die Abfolge bei der Aufstellung des Flächennutzungsplans. Erst wurden Gewerbeflächen festgelegt, dann Wohnflächen. Wo bleibt die Freiraumpla- nung? Die in Baden-Württemberg vorgeschriebene Aufstellung bzw. Fortschreibung des Landschaftsplanes muss parallel, nicht danach erfolgen. Die bisherige Suchkulisse ergab sich Großteils auf Zuruf. Jetzt muss es an den Abgleich gehen mit dem Wissen und der Kompetenz in den Planungsstellen und bei der Politik. Stehen die vorgeschlagenen Flä- chen im Einklang mit den Vorgaben der existierenden Rahmenpläne? Ich nenne räumli- ches Leitbild, Tragfähigkeitsstudie, Papiere zum Klimaschutz und klimaverträglicher Stadt, Lärmaktions- und Verkehrsentwicklungsplan. Nächste Forderung meiner Fraktion: Räumliches Leitbild schlägt Regionalplan. Sonst hätten wir das ganze zeitaufwendige Verfahren zum Leitbild gar nicht starten dürfen. Der Regionalplan muss ohnehin dringend den Entwicklungen angepasst werden, etwa bei der Verkehrsplanung oder bei der Ausformung der Grünzäsuren. Nun zu konkreten Punkten. Neureut: Dieser Stadtteil soll das größte Opfer bringen, deren Bewohner – vertreten durch den Ortschaftsrat – haben sich hier verantwortungsbewusst verhalten. Mehrere Flächen hat das Gremium bewertet. Die Erwartung Schluss mit der Planung der Nord- tangente hat der Ortschaftsrat ebenfalls einmütig formuliert, von CDU bis GRÜNE. Die- sem Votum müssen wir nachkommen. Für das Opfer an Fläche muss Neureut nicht nur aus Sicht meiner Fraktion einen Ausgleich erhalten, der Rest ergibt sich aus dem inter- fraktionellen Antrag. Die Fraktionen wollen eine mit planerischen Grundsätzen und Leitplänen verträgliche Flächenausweisung auf Basis der einstimmigen bzw. weit mehr- heitlichen Beschlüsse des Ortschaftsrats Neureut. Im Detail zu unseren Forderungen be- züglich Neureut: Die Fläche W-064 wird nicht weiter geprüft. Die Gebiete W-062 und W-063 werden weiter untersucht unter Berücksichtigung der vom Ortschaftsrat Neu- - 14 - reut als Änderung vorgeschlagenen Grenzen. Allerdings sind die Details der Ausfor- mung den Fachleuten der Planungsstelle überlassen. Zum letztgenannten Punkt eine Anmerkung zur Antwort der Stadt, mit der wir ansons- ten größtenteils mitgehen können. Das räumliche Leitbild in seinen Varianten lässt un- terschiedliche Ausformungen der neuen Baugebiete südlich Neureut zu. Deren Form muss nicht eckig sein, die Gebiete dürfen in die bisherige Trasse der Nordtangente ra- gen. Es kommt nur auf die einzuhaltende Durchlüftung, das schützende Kleinklima und die Erholungsfunktion für die Menschen an. Zweitens soll laut interfraktionellem Antrag die Stadtverwaltung ein Landschaftsschutz- gebiet Neureut/Neureut-Heide entwickeln unter Einbeziehung des Heidesees als Freizeit- raum. Dieses Landschaftsschutzgebiet soll zudem ein flächenhaftes Naturdenkmal um- greifen, also ein Naturschutzgebiet in klein östlich der Straße Alte Bahnlinie. Das Gelän- de wird auch die Neureuter Toskana genannt. Auch dem will die Stadtverwaltung fol- gen, so lesen wir deren Stellungnahme. Zwangsläufig wird die Stadtverwaltung nach dem heutigen Beschluss des Gemeinderates einen gewissen Clinch mit dem Regional- verband gehen müssen, denn die straßenliebende Verwaltung des Regionalverbandes steht einer Änderung des Regionalplans kritisch gegenüber. Doch räumliches Leitbild schlägt Regionalplan, Regionalversammlung schlägt Verwaltung des Regionalverbandes, ober schlägt unter. Nach Neureut mein zweites Thema im Detail: Kleingärten. Unsere Punkte 2 und 3 zu TOP 11.1, Vorlage 2017/0072, ersetzen hier den älteren Antrag, Vorlage 2016/0686. Gerade die vorgeschlagenen Gärten nördlich des Klinikums an der Herrenalber und der Pulverhausstraße sind solche, die fußläufig zu den Wohnungen der Gärtner liegen, sind grüne Lungen für die umliegenden Wohngebiete. Wir brauchen mehr, nicht weniger Kleingärten, und dies nicht nur am Rande der Stadt. Drittes Thema im Detail: Flächen in den Bergdörfern. Hier haben die Diskussionen im Planungsausschuss Gott sei Dank gezeigt, dass Hohenwettersbach nicht auf das fast Doppelte der Gemarkungsfläche anwachsen darf. Die letzte dort verbliebene Fläche W-004 Dachsbau bleibt im Rennen, muss aber z. B. artenschutzrechtlich weiter unter- sucht werden. Diese Fläche ist ein Beispiel für den KULT-Vorrang, derzeit einseitig be- baute Straßen bevorzugt zu entwickeln. Nun zu Stupferich mit seiner herrlichen Lage in der Hügellandschaft. Sie wollen eine ortszentrumsnähere Fläche, den Gänsberg im Flächennutzungsplan haben. Das ist noch die beste Option. KULT drängt auf Bebauung in zwei Schritten, von innen nach außen. Am Ende des Tagesordnungspunktes beschließt der Gemeinderat, die modifizierte dun- kelgrüne und hellgrüne Flächenkulisse zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans als geplante Wohnbauflächen dem Nachbarschaftsverband zu melden und weiter prüfen zu lassen. Im Grunde müssten wir allerdings fast alle dunkelgrünen Flächen in hellgrün umwandeln, denn hellgrün bedeutet Abwägung erforderlich. Das gilt ja wohl immer. Viele der hellgrünen Areale dagegen müssten gelb markiert werden, also als kritisch. KULT und andere Fraktionen haben dazu Änderungsanträge eingebracht im Sinne der - 15 - von mir genannten Grundsatzüberlegungen zum Vorrang der Innenstadtentwicklung und der Generationengerechtigkeit. Schlussendlich gilt für KULT: Langfristig ist beim Flächenverbrauch eine Nettonull anzu- streben. Schon wegen der endlichen Gemarkungsfläche, vor allem aber aus Nachhaltig- keitsgründen. Diese Forderung befindet sich im Einklang mit den Langfristzielen der Landes- und Bundesregierung, d. h. in zukünftigen Flächennutzungsplänen müssen neubebaute Flächen durch Entsiegelung, Umwandlung bebauter Flächen ausgeglichen werden, wenn der Zuzug abnimmt oder die Quadratmeterwohnflächen pro Einwohner sinken, Großgewerbe sich aus strukturellen Gründen verkleinert. Spätestens dann müs- sen wir Entsieglung einplanen. Der Flächennutzungsplan 2030 sollte dazu schon heute Aussagen machen, etwa in einer Präambel. In der Präambel sollte auch mein Eingangs- satz stehen: Die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes hat generationenübergrei- fende Bedeutung. Und natürlich, Innenentwicklung hat Vorrang vor der Bebauung von Freiflächen. Mit dem Instrument Bebauungspläne, abgeleitet aus dem Flächennut- zungsplan, können Verwaltung und Gemeinderat hier beisteuern. Stadtrat Hock (FDP): Zuerst möchte ich auf etwas eingehen, was ganz am Anfang Kollege Pfannkuch zur Planungsausschusssitzung gesagt hat. Zuerst muss man festhal- ten, dass diese Ausschusssitzung nach Meinung der FDP-Fraktion sehr gut vorbereitet war, aber wir selber haben diese Planungsausschusssitzung an diesem Tag etwas ...ich will es mal so sagen, wir selber waren diejenigen, die die Planungsausschusssitzung et- was... man kann sagen, es lief nicht so, wie wir es uns vorgestellt haben. So will ich es einmal stehen lassen. Aber da sind wir selber schuld. Oder, besser gesagt, wir alle ma- chen uns dieses Thema nicht einfach. Das muss man ganz fair sagen. Es ist ein ganz schwieriges Thema, wenn man weiß, dass jedes Jahr 1.000 Leute nach Karlsruhe kom- men möchten, die unsere Stadt für lebenswert erachten und hier ihre neue Existenz aufbauen und ihre neue Arbeit haben. Heute wurde dieses aufgelegt (Er hält die Broschüre „Stadtentwicklung aktuell“ hoch). Karlsruhe steht fast immer ganz vorne mit dabei. Das tut natürlich das Eigene dazu, dass es immer mehr wird und wir als Gemeinderäte dieser Stadt die Geschicke zusam- men mit der Verwaltung in Sachen Wohnungsbau lenken müssen. Die Sache wird die nächsten Jahre nicht einfacher. Aber es gibt gewisse Dinge, die man einfach heute so klar herausstellen muss. Meine Fraktion und andere Fraktionen haben immer wieder die Stadtverwaltung aufgefordert, einmal in die Prüfung zu gehen, wo kann man Gebäude erhöhen, wo kann man Parkplätze überbauen, wo können Verwaltungsgebäude aus dem Innenstadtbereich herausgenommen werden? Der Kollege Stober von der SPD hat dieses auch schon einmal aufgegriffen, hat in dieselbe Kerbe geschlagen. Ich bleibe heute dabei: So lange wir nicht in der Lage sind, solche Dinge zu lösen, so lange kön- nen wir nicht die Lösung bei den Leuten suchen und sagen, wir müssen hier bebauen, wir müssen dort bebauen, wir müssen die Kleingärten wegnehmen, wir müssen in Neu- reut das machen, in Durlach das. Da wird es immer schwierig. Wir müssen erst einmal unsere Hausaufgaben, die wir haben, auch lösen. Die haben wir noch nicht gelöst. Des- halb wird meine Fraktion nicht die Augen verschließen, dass wir Flächen suchen und auch ausweisen müssen. Aber, wie Kollege Honné gesagt hat, das sehen wir genauso: Wir müssen mit Fingerspitzengefühl rangehen und die Leute auf diesem Weg auch mit- nehmen. - 16 - Es gibt gewisse Dinge, die muss man auch klar ansprechen dürfen, wie z. B. heute schon öfter gefallen: Nordtangente. Entschuldigen Sie bitte. Die Nordtangente ist ein total totes Pferd. Die Nordtangente wird nie kommen. Niemals wird die Nordtangente kommen. Das muss man einmal ganz klar feststellen. Deshalb: Für Neureut dieses Land- schaftsschutzgebiet in dieser Schneise, was jetzt geprüft wird, ist richtig und gut. Ich habe jetzt gehört, Neureuter Toskana. Deshalb fange ich auch mit Neureut an. Wir haben uns einige Flächen angeschaut, waren mit dem Bus unterwegs. Meine Fraktion kann zum Grünen Weg sagen, das ist – wie Kollege Honné sagte – wirklich ein Biotop. Das sieht meine Fraktionen genauso. Das als Wohnbaufläche umzulegen, sehen wir nicht. Es steht in der Liste drin, wie meine Fraktion zum Adolf-Ehrmann-Bad steht. Zu den anderen Punkten in Neureut haben wir uns auch positioniert und werden das auch heute so im Gemeinderat mitbestimmen wollen. Dann zu den Kleingärten: Wenn man das nimmt, was ich am Anfang gesagt habe, dass wir noch ein paar Hausaufgaben haben, dann muss man natürlich auch sagen, dann können wir es uns nicht so einfach machen. Ich nehme jetzt einmal die Schwetzinger Straße, da hat Kollege Pfannkuch vollkommen Recht. Wir haben die Hagsfelder mit der Infrastruktur die letzten Jahre ganz gewaltig alleine gelassen. Jetzt noch die Gärten wegzunehmen und dort Wohnbebauung zu machen, wird die Verkehrsprobleme in Hagsfeld überhaupt nicht lösen. Im Gegenteil, da packen wir noch einmal richtig etwas drauf. Das kann meine Fraktion auch nicht mitgehen. Das geht auf keinen Fall. Wir haben bei den Gärten jetzt gehört, Herr Oberbürgermeister, dass Sie mit Herrn Lüthin in Gesprächen sind. Das akzeptieren wird und hoffen, dass diese Gespräche auch zum Erfolg führen. Meine Fraktion hat aber die Gärten schon einmal aus dem Gesichts- punkt angeschaut. Es sind viele Gartenanlagen da, wo die Leute, die den Garten dort haben, fußläufig oder mit dem ÖPNV hinkommen, wo man dann auch kein Auto braucht. Wir haben Verlagerungsflächen. Die haben wir uns auch einmal angeschaut. Da ist es schon grenzwertig zu sagen, „kannst du einmal rasch zu meinem Garten hin laufen“. Das war vielleicht möglich. Aber die Ausgleichsflächen – das haben Sie alle ge- sehen – sind dann schon ein Stück weiter weg. Da muss man schon abwägen, ob das alles so passt, wie wir uns das vorstellen. Wir reden auch oft in Umweltausschusssitzungen von Mikroklima. Wir wissen, dass die Stadt Karlsruhe in den Sommermonaten sehr heiß ist. Das sehen wir auch so. Da sind die Kleingärten natürlich schon eine Sache, wo man sagen muss, wir brauchen diese Flächen auch im Stadtgebiet, um dort einen Ausgleich zu bekommen. Deshalb sehen wir es kritisch. Aber wenn der Herr Oberbürgermeister eine Lösung hinbekommt, dann können wir das gerne so mitgehen. Dann die Gärten Rüppurrer Schloss, auch dasselbe Thema, wobei man auch sagen muss, diese Gärten sind sehr oft von Wasser überflutet. Das muss man sich dann auch einmal genau anschauen, ob das überhaupt möglich ist, was wir uns da vorstellen. Schwetzinger Straße gehen wir nicht mit, Infrastruktur – schon gesagt. Bei Rüppurr Süd wollen wir eine Herausnahme. Alle waren dabei und haben das Gebiet dort gesehen. Ob es so sinnvoll ist, das zu bebauen, muss man dann sehen. - 17 - Städtisches Klinikum: Die Leute wissen, dass das immer Erweiterungsfläche des Klini- kums war. Das ist so, war auch den Leuten bewusst. Aber, wenn wir jetzt irgendwann die Leute verlagern möchten, dann kommen die Leute in ein Gebiet, das dann doch weiter weg ist. Und – darauf hat man heute auch schon hingewiesen – diese Gartenan- lage wird auch oft von Leute aus dem Klinikum zum Spazieren gehen benutzt. Das ist tatsächlich so, muss auch in unserer Abwägung natürlich berücksichtigt werden. Wir machen uns das heute nicht einfach, ganz klar. Wir machen aber nur eine Prüfung. Wir geben es in die Prüfung. Das muss auch einmal klar gesagt werden. Wir zementie- ren heute nicht irgendetwas, wo wir sagen, der Gemeinderat hat das jetzt beschlossen, mein Garten kommt weg, die bauen da. Nein, entschuldigen Sie bitte, das muss noch einmal ganz klar, vielleicht auch pressemäßig, herausgearbeitet werden. Wir suchen Flächen, weil wir wissen, dass wir in der Innenstadt, in der Stadtlage Probleme bekom- men mit den Leuten, die zuziehen. Wir brauchen Wohnflächen, ganz klar. Deshalb sind wir in der Prüfung. Es ist nicht zementiert, dass diese Prüffläche heute oder in Zukunft bebaut wird. Wir machen uns das nicht einfach. Ich möchte noch einmal ganz klar da- rauf hinweisen, dass das auch gesagt wird. Der Gemeinderat beschließt heute keine Bebauung, sondern eine Prüfung der Fläche, um das noch einmal ganz klar zu sagen. Also, wie gesagt, wir haben es uns nicht einfach gemacht, und es wird auch in Zukunft nicht einfacher werden. Denn irgendwann müssen wir Farbe bekennen, wenn alles ge- prüft ist und die Verwaltung uns sagt, die Fläche kann bebaut werden. Dann geht es darum, die Karte muss hoch oder nicht, heute wird geprüft. Wir haben als FDP ein paar Flächen drin, die wir heraus haben möchten. Ich bin heute guter Dinge, dass wir einen Konsens zusammen mit Ihnen, Herr Oberbürgermeister, und Ihren Verwaltungsleuten finden und das Problem lösen können. Stadtrat Kalmbach (GfK): Karlsruhe leidet Wachstumsschmerzen. Manche würden sich freuen, wenn sie wachsen. Andere sehen darin ein Problem. Ich habe immer das Gefühl, dass wir uns nicht an dem freuen, was passiert. Wir haben ein Wachstum zu verarbeiten. Wir können nicht ein paar Schranken vor Karlsruhe aufstellen und sagen, ab heute nehmen wir niemanden mehr auf in der Stadt. So geht es nicht. Wer am Ende die Leidtragenden sind, dass sind die Schwachen, die Familien und es sind die, die es sich nicht mehr leisten können, wenn wir es so lassen. Ich habe nicht den Eindruck, dass die Kollegen diesen Prüfauftrag sehr ernst nehmen. Wenn wir alles herausstreichen, gibt es nachher nichts mehr zu prüfen. Ich frage mich schon, wie viel trauen wir dem Prüfauftrag zu, wie viel trauen wir der Stadtverwaltung zu, was hinterher herauskommt. Wir müssen dann entscheiden, was im Endeffekt hinein kommt. Wenn wir jetzt alles herausstreichen und nur einen Konsens finden, dann ist es genauso wie beim Sparwun- der. Dann bleibt am Schluss wenig übrig. Das ist meine große Sorge bei diesem ganzen Prozess, den wir gerade durchgehen. Jeder hat an irgendeiner Ecke etwas auszusetzen. Natürlich müssen wir mit den Kleingärtnern sprechen. Natürlich müssen wir mit ver- schiedenen Interessenten sprechen. Das ist gar keine Frage. Aber wenn wir von vornhe- rein alles weg machen, bleibt im Endeffekt nichts übrig. Deswegen sage ich sehr deut- lich, wir können nicht Wohnungsbau auf Sicht machen. Das haben wir die ganze Zeit gemacht. Die Menschen werfen uns vor, dass wir Wohnungsbau auf Sicht gemacht ha- - 18 - ben. Wir müssen es auf lange Frist hin machen. Wir müssen das auf Visionen hin ma- chen. Ich erinnere an die letzte Wachstumsprognose, die wir bekommen haben. Es war die maximale Prognose, die eingetroffen ist. Ich weiß noch, ich und die GRÜNEN haben damals gesagt, auf keinen Fall maximal. Und wie kam es? Es kam so. Deswegen dürfen wir uns jetzt nicht kleinmütig zurückziehen und sagen, wir nehmen vorsichtshalber alles heraus und schauen einmal, was passiert. So funktioniert Stadtentwicklung nicht. Ich bin völlig bei den GRÜNEN. Wir haben die Ressource Natur. Die können wir nicht einfach zuballern. Aber wenn wir im Flächennutzungsplan Dinge drin haben, heißt das noch lange nicht, dass wir gleich die Flächen entwickelt haben. Das wird dann immer noch über Generationen oder Jahre und Jahrzehnte gehen. Wenn es nicht gebraucht wird, braucht man es auch nicht entwickeln. Das ist doch gar kein Problem. Daher lie- ber mehr ausweisen und dann nachher nicht entwickeln müssen - das gilt dann auch für die Kleingärten -, als jetzt von vornherein aus lauter Angst alles rausnehmen. Was bedeutet Prüfauftrag? Prüfauftrag heißt, wir prüfen. Dann entscheiden wir hinter- her. Aus diesem Grund sagen wir als Gemeinsam für Karlsruhe ja zur Verwaltungsvorla- ge. Wir bestätigen es als Prüfauftrag, um es später entscheiden zu können, weil wir die Verantwortung für Wohnungsbau, vor allem Wohnungsbau für Familien, bezahlbaren Wohnungsbau und für sozial Schwache bevorzugen. Das heißt auch nachher nicht, ei- nem Investor das Land hinzuschmeißen. Das heißt, Mietwohnungsbau zu fördern, das heißt, günstigen Wohnungsbau voranzubringen. Wir haben eine Verantwortung, wie wir mit den Flächen umgehen. Deswegen ein ganz klares Votum: Mehr Flächen auswei- sen, als wir benötigen, ist auf jeden Fall besser. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Die Frage ist, wann sind die Grenzen des Wachstums er- reicht? Es haben sich einige Redner heute schon kritisch geäußert bezüglich des Ver- brauchs weiterer Flächen. Wir als AfD sehen es auch so. Wir sind der Meinung, wir sind als Gemeinderat in erster Linie den Leuten verpflichtet, die hier wohnen und nicht de- nen, die erst noch zuwandern wollen. Wenn wir tatsächlich über Flächen reden, die Kleingärten, sind wir der Meinung, haben wir den Punkt erreicht, wo man eigentlich andere Lösungen finden muss. Wir haben um Karlsruhe herum viele Gemeinden, die bereit wären, größere Wohngebiete auszuweisen. Diese 85 ha sind frei bestimmt wor- den. Es gibt Gemeinden, die bereit wären, weitere Flächen zu übernehmen. So gesehen sehen wir keinen Grund, so viele Flächen auszuweisen. Wir sehen eher die Notwendig- keit, der nachfolgenden Generation - das hat Herr Honné vorhin auch schon gesagt – weitere Möglichkeiten zu lassen, die Stadt weiterzuentwickeln. Wenn wir beispielsweise nördlich vom Klinikum sagen, wir brauchen es jetzt nicht mehr zu erweitern, dann halten wir das für völlig falsch. Nur weil wir im Moment glauben, dass wir das Klinikum nicht mehr erweitern, heißt das nicht, dass wir es vielleicht in 10 oder 20 Jahren erweitern müssen. Es ist also völlig falsch, so eine Fläche zuzubauen. Genauso verhält es sich mit den anderen Kleingartenanlagen. Wir werden nicht einer Kleingartenanlage zustimmen, die dem Wohnungsbau geopfert werden soll. Denn das hat etwas mit der Qualität des Lebens in dieser Stadt zu tun. Da ist für uns ein Punkt erreicht, an dem wir nicht mehr weitergehen wollen. Wir glauben, dass die Mehrheit der Bevölkerung das genauso sieht. - 19 - Genauso sehen wir auch die Sache mit der Nachverdichtung im Gegensatz zu vielen hier kritisch. Nachverdichtung ist nicht überall richtig. Die Leute ziehen in ein bestimm- tes Viertel, gerade weil dieses Viertel einen gewissen Charakter hat. Wenn man ihnen im nächsten Moment den Charakter dieses Viertels zerstört, dann sind die natürlich be- rechtigt unzufrieden. Denn sie haben viel Geld ausgegeben für das, was sie dort ge- kauft haben. Das sind die Interessen der Leute in unserer Stadt, der Wähler, die uns gewählt haben, die wir ernst nehmen müssen. Deswegen müssen wir kritisch prüfen bei jeder einzelnen Fläche und bei jeder einzelnen Nachverdichtungsmaßnahme, ob die wirklich erforderlich ist. Wir als AfD haben beantragt, dass es einen Bürgerentscheid darüber gibt, ob überhaupt weitere Flächen ausgewiesen werden sollen zum jetzigen Zeitpunkt. Mit dem Hinterge- danken, dass letztendlich kein Zuzug aus der Umgebung erfolgt, sondern eher im Ge- genteil, und dass die Umgebung bereit ist, die Flächen von uns zu übernehmen. Jetzt wurde uns mitgeteilt, dass diese Vorlage nicht zulässig ist. Also brauchen wir auch nicht darüber abzustimmen. Aber wir bleiben bei unserem Punkt. Für uns sind die Grenzen des Wachstums erreicht. Wir müssen daran denken, dass die Stadt auch in Zukunft in der Lage sein muss zu reagieren. Deswegen werden wir den meisten Flächen nicht zu- stimmen können. Wir werden auch – wie ich vorhin schon sagte – auf keinen Fall dort, wo wir weiter Grünflächen brauchen, beispielsweise für die Kleingärtner, diese mit Wohnung zubauen, auch nicht an den Stellen, die wir noch brauchen, um weitere Ent- wicklungsmöglichkeiten zu haben. Was wir für völlig falsch halten, ist, was in Neureut gerade passiert. Wir sehen ein, dass es keine Mehrheit gibt für eine Nordtangente. Die AfD ist sich auch nicht sicher, ob die Nordtangente jetzt die richtige Idee ist oder nicht. Aber wenn man die Nordtangente verhindern möchte, was legitim ist, wenn die Mehrheit der Meinung ist, dann sollte man es bitte einfach so tun, dass man sie verhindert, und nicht, dass man nachher in Neureut die ganze Bebauung so dreht, dass die Nordtangente verhindert ist. Wie soll man es denn künftigen Generationen erklären? Wir haben damals diesen Grünzug, von dem uns die Experten erzählt haben, dass er nötig ist für die Durchlüftung, dass er nötig ist für die Tiere, die da durchwandern, dass er nötig ist, damit Neureut kühl bleibt, zu- gebaut, nur, um die Nordtangente zu verhindern. Wer wird dann noch sagen, das war gute Politik? Keiner. Deswegen, bitte die Nordtangente verhindern. Punkt. Und Neureut so entwickeln, wie es entwickelt werden soll, und dabei der Natur in der Mitte von Neu- reut, die Neureut gerade so lebenswert macht, ihren Raum belassen. Stadtrat Wenzel (FW): Wie entwickeln sich die Bevölkerungszahlen unserer Stadt bis 2030? Sie werden wohl steigen. Doch um wie viel? Das hängt auch mit der Qualität unserer Stadt zusammen. Eine lebenswerte Stadt mit entsprechendem Arbeitsplatzan- gebot ist begehrt. Doch was ist, wenn Karlsruhe an Attraktivität verliert? Daher warne ich, wer eine grüne Stadt propagiert, darf im gleichen Atemzug nicht die Existenz und Grundlagen von Kleingartenanlagen in Frage stellen. Bereits 2014 hatten wir in einer Anfrage die Sicherung von Kleingartenanlagen gefordert und uns nach dem Stand des Kleingartenentwicklungsplans erkundigt und gefordert, dass innovative Nutzungskon- zepte in Karlsruhe erarbeitet werden. Dies ist auch geschehen: Urban Gardening und Garantien für Dauerkleingartenanlagen. Denn Kleingärten geben den Familien der Stadt die Möglichkeit, die Natur mit allen Sinnen zu erleben und die Jahreszeiten aktiv zu spü- - 20 - ren. Die Arbeit im Kleingarten ist ein idealer Ausgleich für stressbelastete Menschen. Aber nicht nur für die Kleingartenpächter, sondern für alle sind und werden Kleingar- tenanlagen immer wichtiger. Sie erzeugen Unmengen von Sauerstoff, binden Staub, befeuchten und kühlen die Luft und tragen daher erheblich zu Verbesserung des inner- städtischen Klimas bei und können sogar die Gesundheit fördern. Sie sind etwas, was unsere Attraktivität der Stadt steigert. Das wollen wir nicht aufs Spiel setzen. Folgerichtig fordern wir in unserem Änderungsantrag die Herabstufung einiger Grünflä- chen, vor allem in Hohenwettersbach, und Kleingartengebiete, und damit die Bezeich- nung „nicht weiter prüfen“ für Gebiete wie den Exerzierplatz Rüppurrer Schloss, an der Pulverhausstraße, Schwetzinger Straße sowie am Rehbuckel. Wir Freien Wähler stehen zu unserem Wort und an der Seite der Kleingärtner. Ich verweise hier auf die zurücklie- gende Haushaltsrede. Darin stand, zur Steigerung der Stadtqualität gehören neben dem Erhalt von Grün- und Parkanlagen auch Kleingartenanlagen. Aber wenn wir Kleingar- tenanlagen schon in Frage stellen: Haben wir uns eigentlich schon überlegt, was es kos- ten würde, Kleingartenanlagen zu versetzen? Ich nehme nur einmal zwei Beispiele. Die Zahlen sind Nur-in-etwa-Zahlen. Sie sind die Zahlen, die vom Kleingartenverband nach Rückfrage zur Verfügung gestellt wurden. Ich nehme hier exemplarisch die Pulverhaus- straße: 291 Parzellen, gegründet 1946, Goldmedaille im Bundeswettbewerb 1990, be- wirtschaftetes, sehr gut laufendes Vereinsheim. Man schätzt die Entschädigung für et- wa 291 Parzellen auf ca. 13.000 Euro pro Parzelle. Das sind 3,7 Mio. Euro, Entschädi- gung für das Vereinsheim schätzt man auf 220.000 Euro. Der Exerzierplatz hat 210 Par- zellen, gegründet 1919, Goldmedaille im Bundeswettbewerb 2010, bewirtschaftetes, sehr gut laufendes Vereinsheim. Entschädigung für 210 Parzellen von 13.000 Euro, sind 2,7 Mio. Euro. Entschädigung für das Vereinsheim etwa 210.000 Euro. Hinzu kommen die Kosten für Herstellung der Ersatzflächen und der entsprechenden Infrastruktur für die genannte Anzahl. Da reden wir locker von 5 Mio. Euro. Wenn man die zu den ge- nannten Zahlen addiert, liegen wir schon fast bei 10 Mio. Euro. Kleingartenanlagen zu versetzen, wird nicht billig. Das muss man auch sehen. Aber mir ist auch bewusst – hier stimme ich meinem Kollegen Thomas Hock zu -, wir sind jetzt im Augenblick in der Prüfungsphase. Wir haben unsere Wünsche der Heraus- nahme und der Hereinnahme geäußert. Danach werden wir, wie Frau Dr. Karmann- Woessner sagte, in die Entscheidungsphase eintreten. Die Wünsche, die wir geäußert haben, die wir teilweise auch mit der FDP zusammen beredet haben, werden hier ent- sprechend der Anträge abgestimmt, und dann werden wir sehen, was herauskommt. Dann werden wir wohl nachjustieren müssen. Ich bin heute überzeugt, dass das Maxi- mum des Bevölkerungswachstums dann nicht erreicht wird, wenn unsere Stadt an At- traktivität verliert. Die haben wir deshalb, weil sie so grün ist. Der Vorsitzende: Das waren alle Wortbeiträge. Wir würden kurz noch einige Antwor- ten geben, und dann gehen wir in die Abstimmung. Bürgermeister Obert: Lassen Sie mich zu ein paar ganz wenigen Dingen, die heute angesprochen wurden, kurz Stellung nehmen. Zum einen, Herr Stadtrat Honné, 2030 ist nicht mehr lange hin. Das ist sicherlich richtig. Aber Flächennutzungsplan 2030 heißt natürlich nicht, dass er nur einen Horizont bis - 21 - 2030 hat. Wenn Sie einmal bedenken, der jetzt gültige Flächennutzungsplan hieß Flä- chennutzungsplan 2010. Nicht nur, dass wir jetzt schon 2017 haben, da sind z. B. 70 ha Wohnbaufläche drin, wo bis jetzt noch kein einziger Bebauungsplan gemacht wurde. Sie dürfen davon ausgehen, dass solche Flächennutzungspläne, wenn sie denn ein Datum haben, das ist dieser Aufstellungshorizont, weit über dieses Datum hinaus Gültigkeit beanspruchen. Da sind wir dann bei Ihnen, Herr Stadtrat Haug, was Sie gesagt haben, dass er letztend- lich generationenübergreifend ist. Das heißt natürlich auch – das wissen Sie, aber ich will es für die Öffentlichkeit noch einmal unterstreichen -, was im Flächennutzungsplan drin ist, hat noch überhaupt kein Baurecht. Es muss dann von Ihnen oder von späteren Gemeinderäten erst einmal aus dem Flächennutzungsplan heraus ein Bebauungsplan entwickelt werden. Das macht man entweder, oder man macht es nicht, weil man sagt, man braucht es zurzeit nicht. In dieser Bebauungsplanentwicklung sind dann natürlich, Herr Stadtrat Pfannkuch, Erschließungsfragen, verkehrliche Fragen zu prüfen. Wenn die nicht regelbar und nicht lösbar sind, dann kann man es nicht machen. Der Flächennut- zungsplan ist, wenn ich einmal vom Regionalplan absehe, der grobschlächtigste und der weitmaschigste Plan, der die weiteste Zukunft hat und der erst noch konkretisiert wer- den muss. Jetzt noch ein Satz, Herr Stadtrat Dr. Schmidt. Sie haben gesagt, die anderen Gemein- den nehmen uns etwas ab. In der Tat. Wir haben, insofern haben wir auch das Innen- entwicklungspotential schon ausgeschöpft, es in den einen oder anderen Antrag auch hineingeschrieben. Wir haben Ränderscanning gemacht. Wir haben das Innenentwick- lungspotential gemessen. Und wir haben gesehen, dass wir noch 70 ha im 2010er Flä- chennutzungsplan drin haben. Wenn man das alles berücksichtigt, dann würden wir 258 ha brauchen. 2/3 davon, Herr Dr. Schmidt, haben uns die Umlandgemeinden schon abgenommen. Jetzt bleiben noch die 85 ha übrig. Wenn ich mir unsere Prüfkulisse und Ihre Anträge anschaue, und die gehen alle so durch, dann werden wir nicht einmal die- se 85 ha in die Prüfung bekommen, sondern vielleicht 50 oder 60 ha, wenn überhaupt. Wenn die Prüfung beendet wird, werden auch wieder welche herausfallen. Das muss man immer wieder in aller Deutlichkeit sagen. Ein Wort noch zum räumlichen Leitbild. Wir haben uns an diesem räumlichen Leitbild orientiert. Gerade die Bereiche Nordost, Neureut, Nordweststadt sind ganz stark vom räumlichen Leitbild geprägt. Sie erinnern sich, da haben wir mit den verschiedenen Sze- narien, die die verschiedenen Büros gemacht haben, einiges ausprobiert. Dann ist letzt- endlich im räumlichen Leitbild etwas übrig geblieben, was etwas damit zu tun hat, wie gehe ich mit freier Landschaft um, wie gehe ich mit den Raumkanten um. Da brauche ich auch gewisse Größenordnungen dazwischen. Deswegen sind 100 m da vielleicht doch zu wenig. Gerade das Zusammenwirken von Landschaft und Bebauung ist eines der Grundgene dieser Stadt Karlsruhe. Wir haben das räumliche Leitbild sehr ernst ge- nommen. Jetzt stelle ich einmal eine etwas provokante Frage: Würden Sie in Ansehung des räum- lichen Leitbilds und in Ansehung anderer vernünftiger Fragesteller wirklich auf die Idee kommen, die sogenannte Freihaltetrasse der Nordtangente zu bebauen, wenn es diese Nordtangente gar nicht gäbe als Idee? Ich glaube, dann wären Sie auf diese Idee nicht - 22 - gekommen. Wir haben andere Lösungen angeboten, wie man dieses Problem lösen kann. Im Übrigen ist der Regionalverband durchaus bereit, diese Freihaltetrasse heraus- zunehmen. Man sollte diese Frage räumliches Leitbild bitte nicht an anderen Fragen zerstören oder zerbröseln lassen, sondern die Dinge miteinander abwägen, die zusam- mengehören. Noch ein letzter Satz zu den Kleingärten. Das habe ich jetzt nicht ganz verstanden, ich glaube, das müsste dann präzisiert werden. Auch die Kleingärten, wovon etliche – wir haben es gesagt – im Augenblick zwar real Kleingärten sind, aber im Flächennutzungs- plan eben gerade keine sind, wenn Sie die dauerhaft sichern wollten im Flächennut- zungsplan, müssten Sie den Flächennutzungsplan ändern, und zwar von Bebauung in Kleingärten. Wir ändern nur von einer Art der Bebauung in die andere. Auch da gilt das Argument: Ohne Bebauungsplan würde sowieso nichts funktionieren. Jetzt ist natürlich die Situation so - Sie haben von dem Gespräch mit Herrn Lüthin gesprochen -, wenn Sie jetzt, Ihren Anträgen mehrheitlich folgend, sie herausnehmen aus der Prüfkulisse, dann frage ich mich, warum der Herr Oberbürgermeister noch mit Herrn Lüthin sprechen soll. Denn dann sind sie draußen. Es wäre vielleicht angemessen, sie jetzt in der Prüfkulisse drin zu lassen, mit der Maßgabe, dass Sie sie kritisch sehen. Aber wenn wir sie nicht mehr prüfen dürfen, dann brauchen wir auch gar nicht mehr darüber reden. Der Vorsitzende: Noch ein paar ergänzende Informationen oder auch Argumente: Es wurde jetzt sehr viel von den Menschen gesprochen, die nach Karlsruhe zuziehen wol- len und die jetzt – so habe ich das verstanden – fast ein Problem sind. Ich möchte aus- drücklich an das anknüpfen, was Herr Stadtrat Kalmbach gesagt hat. Wir brauchen die- sen Zuzug, wenn wir im Moment alles umsetzen, was wir hier auch an neuen Ideen im Bereich der Startup-Firmen usw. haben. Wir haben fast täglich bei uns Anfragen. Wir könnten den Schlachthof dreimal bebauen, allein von den Anfragen, die von interessan- ten neuen Firmen mit durchaus nennenswerter Arbeitsplatzzahl im Moment genau für ein solches Ambiente gewünscht werden. Was will ich damit sagen? Es wirkt manchmal so, als hätte das nur Negativseiten. Es ist für unsere Stadt eine Riesenchance, uns auch wirtschaftlich weiter zu stabilisieren. Wir bekommen durch jeden neuen Einwohner auch zusätzliche Einnahmen. Auch der Kos- tendeckungsgrad etwa unseres ÖPNV und unserer ganzen Infrastruktur wird natürlich immer besser, je mehr Personen sich am Ende direkt oder indirekt an der Finanzierung beteiligen. Wir erleben demnächst einen Quantensprung mit der Kombilösung. Nur, wenn dann die Zahlen der Benutzerinnen und Benutzer weiter zurückgehen im gesam- ten Verbund, dann haben wir nicht das ausgeschöpft, was wir mit der Kombilösung ausschöpfen könnten. Von daher bitte ich, einfach dieses Thema der Menschen, die da kommen, nicht nur kritisch zu sehen. Wir brauchen aber, selbst wenn ich die Menschen alle weg lasse, die dann kommen, selbst für unsere eigene Bevölkerung mehr Wohnungen. Denn der Trend geht zu mehr Quadratmetern pro Person. Wir haben es beim letzten Mal, als Frau Dr. Wiegelmann- Uhlig die Zahlen vorgestellt hat, gemerkt, dass vor allem junge Familien immer noch stärker aus Karlsruhe herausziehen, als dass sie in Karlsruhe bleiben. Das hat etwas mit Mietniveau zu tun, das hat etwas mit Kosten zu tun, das hat etwas mit Zurverfügung- stellung von Wohnraum zu tun. Das alleine wäre schon eine Aufgabe zu sagen, wir - 23 - müssen hier eine Wohnungsbaupolitik noch stärker vorantreiben, dass die nicht hinaus- ziehen. Dazu brauchen wir aber auch neue Wohnräume und neue Wohnmöglichkeiten. Ein bisschen betroffen gemacht, Herr Stadtrat Haug, hat mich Ihr Begriff „Neureut muss Opfer bringen“. Ich glaube, es geht bei Vielem, was wir hier an behutsamer Arrondie- rung gemeinsam machen, und Gott sei Dank sehen die Neureuter das auch nicht nur so, sonst hätten sie einen Teil der Fläche nicht drin gelassen, darum, dass man damit die Stabilität der Infrastruktur einzelner Stadtteile stärkt und dass man auch Stadtteile zu- sammenwachsen lässt, wo es auch sinnvoll ist, sie zumindest näher zu bringen. Wir wollen, Herr Toskana-Ortsvorsteher, Ihre Toskana nicht zerstören, sondern wir wollen an der Stelle natürlich vernünftige Dinge tun. Der Begriff „Opfer bringen“ wäre dann berechtigt, wenn wir hier falsch vorgehen. Aber ich glaube, dass wir versuchen, so vor- zugehen. Deswegen gibt es auch die Ortschaftsräte. Die beraten uns. Es werden Be- bauungspläne abgestimmt, und, und, und. Es hat auch Chancen für den einzelnen Ort, an dem wir Besiedlung voran bringen. Jetzt sind von Ihnen, Herr Stadtrat Hock, viele andere Lösungen angesprochen worden, wo Sie darauf warten, dass die endlich einmal umgesetzt werden. Zum einen haben Sie von den möglichen Aufstockungen gesprochen. Jetzt überlegen Sie einmal, wie wir das strategisch machen sollen? Wir gehen durch die Stadt und schauen, wo alles nur ein- oder zweigeschossig ist. Dann suchen wir die Eigentümer heraus. Dann sagen wir als Stadt, wir wollen, dass ihr aufstockt. Dann sagen die, okay, dann bitte Zuschuss oder was auch immer. Wir können das alles machen. Nur sehe ich noch nicht die riesigen Mengen, die sich da kurzfristig verwirklichen lassen, weil wir nicht im Besitz dieser Häu- ser sind. Wenn Sie auf bestehende Gebäude aufstocken oder wenn Sie in bestehenden Gebäuden in der Innenstadt Dachböden ausbauen, dann sind das meistens nicht die preisgünstigen Wohnflächen, die Sie brauchen. Oder etwas abreißen, das war auch ein Vorschlag. Ich weiß schon, es gibt viele Gebiete, in denen würde viele Investoren vieles abreißen. Aber was die dann da an zusätzlichen Kosten haben, das schlagen sie an- schließend auf die Erstellung wieder drauf. Das ist dann auch nicht der preisgünstige Mietwohnungsbau, den wir brauchen. Ich glaube im Übrigen auch nicht, dass wir da nennenswert etwas erreichen können. Sie haben auch davon gesprochen, man könnte Bürogebäude umwidmen in Wohnge- bäude. Das hatten wir einmal diskutiert, ich weiß. Auch da kann ich Ihnen sagen, vor zwei, drei Jahren war es noch so, dass man den Eindruck hatte, die Flächen für Büroge- bäude haben einen natürlichen Punkt überschritten und es gibt jetzt wieder mehr freie Flächen. Wir haben das auch gespürt, weil wir mehr angeboten bekommen haben. Im Moment geht es gerade wieder in die andere Richtung. Was wir im Moment wieder an Anfragen haben, wo man noch da 2.000 m 2 braucht und hier 5.000 m 2 , weil man mit überwiegend an normalen Büroflächen interessierten Firmen hierher kommen möchte. Das bekommen wir alles nicht bewältigt. Von daher, wir machen das alles, aber ich glaube, es sind nicht die großen Flächen. Wenn Sie aufstocken, haben Sie auch keine Nachbarn, die dann alle Hurra schreien. Das möchte ich an der Stelle auch noch einmal sagen. Es ist manchmal auch nicht so ganz lustig. Das Mikroklima, das angesprochen worden ist, müssen wir auch bei der Bebauung, die wir machen, natürlich sehr ernst nehmen. Es ist kein Gegensatz, etwas behutsam zu - 24 - entwickeln. Wir versuchen das jetzt auf dem C-Areal und trotzdem solche Themen wie Mikroklima und Freiflächen usw. zu berücksichtigen. Da würde ich Sie einfach bitten, dass wir das dann auch differenzierter angehen und nicht nur einen Gegensatz an die- ser Stelle konstruieren. Ich möchte an das noch anknüpfen, was schon gesagt wurde. Es ist zum Teil eine Vor- überlegung für die übernächste Generation. Bis wir z. B. so eine Kleingartenfläche wie in der Pulverhausstraße realistischer Weise umgesiedelt bekommen – das ist eine ange- stammte Kleingartenfläche, die hat eine ganz hohe Bedeutung -, ist das nichts, was ich innerhalb von fünf oder zehn Jahren hinbekomme. Aber wenn ich nicht heute überlege, ob so etwas machbar ist und dann versuche, da eventuell einen Weg zu finden, dann gebe ich mögliche Entwicklungen auf, von denen ich heute noch nicht weiß, ob ich sie brauche. Wir haben wirklich nur diese drei Kleingartenflächen in der Diskussion. Das sind alles Kleingartenflächen, die sich vor allem dadurch auszeichnen, dass sie schon optimale Erschließungsbedingungen haben für mögliche Wohnbebauung. Für alle ha- ben wir Ersatzflächen ausgewiesen. Es geht gar nicht darum, den Anteil der Kleingärten hier in der Stadt kleiner zu machen. Es gibt auch den einen oder andern Wunsch zu erweitern. Darüber können wir uns auch noch unterhalten. Es geht um eine behutsame Planung. Ich muss zur Ehrenrettung von Herrn Lüthin sagen, dass in dem Brief, den er mir geschrieben hat, eindeutig drin steht, er ist gesprächsbereit. Das hat er mir auch persönlich signalisiert. Aber so lange da natürlich keine einvernehmlichen Lösungen ge- funden sind, bleibt er bei seiner Ablehnung. Also nicht, dass hier ein falscher Eindruck entsteht. Das ist natürlich auch klar. Es ist auch klar, dass es hier nicht nur um den Herrn Lüthin geht, sondern es geht hier auch um die einzelnen kleinen Vereine, die dort vor Ort ihre Kleingartenanlagen betreiben. Jetzt gibt es noch eine Wortmeldung von Frau Stadträtin Ernemann. Danach gehen wir in den Abstimmungsmarathon. Stadträtin Ernemann (SPD): Ich rede jetzt als Ortvorsteherin von Hohenwettersbach, habe die ganze Zeit mir Gedanken gemacht, wie ich mit dem Kollegen Pfannkuch um- gehe: Einreiseverbot oder Durchfahrverbot durch den Ort. Das muss schon durchge- führt werden. Wer mehrheitliche Ortschaftsratsbeschlüsse gnadenlos nicht respektiert, mit dem muss man so umgehen. Spaß beiseite. Ich wollte noch einmal, bevor wir ins Abstimmungsprocedere gehen, die Haltung des Ortschaftsrats Hohenwettersbach verteidigen. Der kleine Stadtteil Hohen- wettersbach, der in den letzten 30 Jahren sehr viele Flächen für Wohnbebauung be- schlossen hat, die auch bebaut wurden, wehrt sich nicht gegen eine weitere Bebauung. Es ist wohl auch mehrheitlich akzeptiert worden, dass wir bereit sind, eine Fläche von 4 ha, das entspricht 40.000 m 2 , als Wohnbaufläche weiter prüfen zu lassen. Aber wo- gegen wir uns wehren, ist diese kleine Randbebauung. Ich war bei der Begehung mit dem Planungsausschuss dabei. Es kam aus den Reihen der CDU immer wieder zu sagen, da ist doch schon eine Straße, da können wir doch noch arrondieren. Das ist eine wert- volle Streuobstwiese, auch wenn der eine oder andere gesagt hat, da sind ja nur noch ein paar mickrige Obstbäume. So lasse ich das nicht stehen. Das ist eine wertvolle Streuobstwiese. Es greift in das Landschaftsschutzgebiet Eisenhafengrund Grünberg ein. - 25 - Ich will das gar nicht lange ausführen, weil es schon spät ist am Abend. Ich will noch einmal dringend appellieren, auch was die Sozialverträglichkeit in so einem kleinen Ort, der innerhalb von 30 Jahren um die doppelte Einwohnerzahl gewachsen ist, betrifft. Wir sind bereit, eine große Fläche weiter prüfen zu lassen, die unter Umständen Bau- land wird. Aber bitte, nehmen Sie diese kleinere Fläche, die zuletzt ins Spiel gebracht worden ist, heraus. Wenn ich jetzt Palmbach und Wettersbach anschaue, kommen die bei weitem nicht auf diese Fläche von 4 ha in so einem großen zusammenhängenden Gebiet, das auch Sinn macht. Es ist nämlich eine Arrondierung und ein Zusammen- wachsen des Altortes mit dem Wohngebiet 50 Morgen absolut sinnvoll. Nehmen Sie bitte diese kleine Fläche heraus. Akzeptieren Sie den Ortschaftsratsbeschluss. Und Til- man, wir reden dann noch wegen dem Einreiseverbot. Der Vorsitzende: Wir kommen zur Abstimmung. Ich rufe erst aus den verschiedenen Anträgen die Punkte heraus, die allgemeiner Natur sind und damit am weitesten gehen. Ich fange mit dem Antrag der AfD an. Herr Stadtrat Dr. Schmidt, ich habe Sie so ver- standen, dass wir das nicht mehr zur Abstimmung stellen müssen mit dem Bürgerent- scheid, wenn es unzulässig ist. Es ist aus unserer Sicht unzulässig, weil hier in einem laufenden Verfahren das Thema Bürgerentscheid kommt. Wir könnten trotzdem ab- stimmen. Aber wenn es dafür eine Mehrheit gäbe, dann müsste ich Widerspruch einle- gen. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Wir werden natürlich versuchen, irgendwann einen Bür- gerentscheid auf den Weg zu bringen, der dann auch funktioniert. Aber wenn es ein- fach nicht geht, brauchen wir auch nicht abstimmen. Der Vorsitzende: Damit ist der Antrag soweit erledigt. Dann komme ich zum gemein- samen Antrag GRÜNE und KULT vom 1. Februar, Vorschläge des Ortschaftsrats Neureut übernehmen. Der Punkt 2 begehrt die Ausweisung in Neureut als Landschaftsschutzge- biet. Das werden wir aufgreifen. Das haben wir auch schriftlich zugesagt. Aus meiner Sicht wäre der Punkt dann damit auch soweit erledigt. Das Thema Punkt 3, Naturdenkmal östlich der Straße Alte Bahnlinie, werden wir prüfen im Zusammenhang mit dem Landschaftsplan. Das würden wir Ihnen entsprechend rechtzeitig dann zur Rückmeldung geben. Wir müssen erst einmal prüfen, ob das über- haupt geht und wie man das machen möchte und solche Sachen. Das können wir schlecht auf Zuruf. Aber wir werden es dann zurückmelden. Der Punkt 5 wäre eine Verhinderungsplanung. Da würde ich darum bitten, dass wir das jetzt als Fazit Ihrer Argumentation nehmen, aber nicht als Punkt, den wir hier zur Ab- stimmung stellen. Das ergibt sich über die einzelnen Flächen, die Sie dann noch an an- derer Stelle begehren. (Stadtrat Honné/GRÜNE: So ist es gemeint!) Ich kann Ihnen auch noch einmal das bestätigen, was schon von Herrn Obert angedeu- tet wurde. Wir haben im Regionalverband schon Gespräche geführt, dass die Freihalte- trasse aus dem Regionalplan heraus kommt und haben darüber auch schon mit den - 26 - nördlichen Anrainern gesprochen, also Stutensee, Bruchsal, Eggenstein-Leopoldshafen. Die haben auch Wünsche an uns. Da gibt es durchaus im Moment Möglichkeiten zu sagen, wir machen in einer Regionalplanänderung verschiedene Punkte. So gesehen ist es auch nicht so, dass man jetzt unbedingt reagieren müsste, damit man den Regional- plan vor vollendete Tatsachen stellt, sondern das ist eine separate Diskussion, die wir dann zu gegebener Zeit führen müssen. Ich komme zum Antrag der KULT vom 3. Februar, Potentiale der Innenentwicklung quantifizieren. Das ist aus unserer Sicht erfolgt. Sie, Herr Stadtrat Haug, waren an der Stelle nicht zufrieden. Wir bemühen uns weiter, es zu quantifizieren, dass Sie zufrieden sind. Aber nach dem, wie wir die Möglichkeiten haben, das zu quantifizieren, sind wir im Moment der Meinung, dass wir das ausreichend gemacht haben. Die Frage ist, ob Sie das so akzeptieren, oder ob wir noch einmal darüber abstimmen. Bei der Ziffer 3 bitte ich noch einmal um eine Erläuterung. Da steht, der Gemeinderat beauftragt die Stadtverwaltung, für die bestehenden Mehrbedarfe an Kleingärten oder für zukünftig notwendig werdende Verlagerungen Flächen usw. festzusetzen und einen Zeitplan vorzulegen. Wenn ich noch nicht einmal weiß, welche Kleingärten ich verlegen kann und es wahrscheinlich auch lange braucht, bis man das geklärt hat, können wir nicht bis zur Fertigstellung des Flächennutzungsplanes schon Zeitpläne machen, wann wir das verlegen, was das kostet und all diese Dinge. Denn das machen wir dann erst, wenn wir wirklich an die Fläche rangehen. Das ist logisch, dass man das erst dann macht, wenn man z. B. einen Bebauungsplan machen würde. Aber jetzt bei dieser Thematik Flächennutzungsplan wäre das zu weit in die Zukunft gegriffen. Es würde auch der Eindruck entstehen, als fangen wir zuerst mit den Kleingartenanlagen an. Da- rum geht es überhaupt nicht. Meine Bitte wäre, dass wir das jetzt nicht zur Abstim- mung stellen müssen, weil es an der Stelle auch gar nicht machbar ist. Die Ziffer 6 ist diese langfristige Nettonull. Da raten wir ab, einen solchen Grundsatzbe- schluss zu fassen. Ich bin sehr dafür, dass wir Flächenverbrauch budgetieren, also dass es eine Nettonull gibt. Ich tue mich nur schwer, das auf der Stadtfläche von Karlsruhe zu definieren. Ich glaube, wir müssen das vor allem einmal auf der Landesebene klären. Das ist übrigens auch eine Frage bei Ökokonten. Wir haben auch in Baden- Württemberg Gegenden, die eigentlich rückbauen könnten. Wir haben in Karlsruhe und Umgebung eher Gegenden, wo man schauen muss, dass man sich maßvoll weiter- entwickelt. Wenn man da einen Gesamtausgleich schaffen würde oder von mir aus zu- mindest es in der Region einmal macht, wäre gut. Aber jetzt auf dem Stadtgebiet von Karlsruhe zu sagen, wir machen hier eine Nettonull, das können wir als politisches Ziel weiter verfolgen, in dem Sinne, dass wir uns bei jedem Flächenverbrauch noch einmal ganz intensiv darüber unterhalten. Aber ich würde Ihnen von einer solchen Festlegung hier im Gemeinderat, die so pauschal ist, dringend abraten. Es ist die Frage, ob wir es jetzt zur Abstimmung stellen müssen, oder nicht. Stadtrat Cramer (KULT): Wir würden Ihrem Vorschlag folgen, das nicht zur Abstim- mung zu stellen. Aber den letzten Satz, den Sie gesagt haben, dass das wirklich poli- tisch ernst mitgenommen wird und jetzt nicht nur gesagt wird, da hat die KULT einen Wunsch geäußert und dann verschwindet der in der Schublade, da wäre ich Ihnen dankbar, wenn man das wirklich mitnimmt. - 27 - Der Vorsitzende: Dann hätten wir die allgemeinen Punkte aus den ganzen Anträgen, soweit sie bis heute Mittag bekannt waren, abgearbeitet. Wir könnten jetzt in die ein- zelnen Flächen gehen. Ich würde Sie bitten, dass Sie dazu – das müsste auf Ihrem Tisch ausgelegen haben – diese neueste Tabelle, in der die ganzen Flächen einzeln aufgelistet sind, zur Hand nehmen. Sie sehen rechts bei „Änderung“ immer das, was aus den ver- schiedenen Anträgen heraus an Änderung begehrt wird. Entscheidend sind im Grunde – so ist auch unsere Beschlussvorlage überarbeitet – die Empfehlungen aus dem Pla- nungsausschuss. Die sind in die Beschlussvorlage eingearbeitet, bis auf zwei Stellen. Da ist jeweils ein Sternchen dran. Das sage ich Ihnen dann auch explizit. Aber ansonsten ist die Beschlussgrundlage die überarbeitete Beschlussvorlage der Verwaltung. Überarbei- tet dahingehend, dass bis auf zwei Stellen alles, was im Planungsausschuss beschlossen wurde, hier miteingearbeitet ist. Der Vorschlag ist, dass wir jetzt Ihre ganzen Änderun- gen durchgehen. Am Ende wird dann über das Gesamtpaket abgestimmt. Dann sind automatisch alle die mit drin, wo Sie sich keine Änderung gewünscht haben. Ich nehme jetzt immer den Namen, damit Sie wissen, worum es geht. Wir fangen auf der S. 1 der Anlage 4 an. Das ist die Fläche W-403_S Erweiterung Städtisches Klinikum, der frühere Exerzierplatz. Da gibt es die Anregung der CDU, es mit einem besonderen Sternchen zu versehen. Es gibt die Anregung der SPD, dass man erst noch abwarten soll, was wir vielleicht an Verhandlungsergebnis haben. Im Grunde wäre es dann hell- grün, aber mit einem besonderen Sternchen, dass man da einen gewissen Vorbehalt formuliert, bevor man dann zu einer endgültigen Entscheidung kommt. Hier gibt es jetzt aber die Änderungsanträge von Freie Wähler, GRÜNE, FDP und KULT, dass es ganz herausgenommen werden soll, also auf gelb oder rot gestellt wird, und damit nicht wei- ter verfolgt. Wir stimmen jetzt über diesen Änderungsantrag von Freie Wähler, GRÜNE, FDP und KULT ab. Ich bitte dann um Ihr entsprechendes Votum. – Damit ist der Ände- rungsantrag abgelehnt. Mit dieser besonderen Berücksichtigung, wie ich es erwähnt habe, würde es erst einmal in der Vorlage drin bleiben. Alles auf der Mitte der Seite ist unproblematisch. Wir kommen dann zu 12 Oberreut. Da haben wir die Pulverhausstraße. Da gibt es Änderungsanträge der Freien Wähler, GRÜ- NE und KULT, es herauszunehmen. Es ist sicherlich die problematischste Fläche aus meiner Sicht, was das Thema Kleingärten betrifft. Aber ich bitte darum, es für die Ver- handlung zunächst mit diesen besonderen Häkchen und Sternchen und besonderen Berücksichtigungen drin zu lassen. Ich bitte jetzt, über den Änderungsantrag abzustim- men. – Auch das ist abgelehnt. Damit bleibt die Pulverhausstraße mit diesen besonde- ren Ergänzungen zunächst einmal in der Suchkulisse drin. Dann kommen wir zum Gebiet Oberreut Südwest. Da gibt es einen Änderungsantrag der KULT-Fraktion. Das ist allerdings schon vom Planungsausschuss auf gelb gesetzt worden. Damit wird es sowieso nicht weiter verfolgt. Insofern hat es sich eigentlich er- ledigt. Das sehen Sie auch so. Dann kommen wir auf die nächste Seite. Da haben wir ganz oben – wir sind jetzt in Rüppurr unter der Nummer 15 – Rüppurr Süd I. Da gibt es einen Änderungsantrag der FDP, das ganz herauszunehmen, und einen Änderungsantrag der GRÜNEN, den westli- chen Teil drin zu lassen und nur den östlichen Teil herauszunehmen, wenn ich es jetzt - 28 - richtig zuordne. Dann stelle ich erst einmal den weitergehenden Antrag, es ganz her- auszunehmen, zur Abstimmung. – Das ist abgelehnt. Dann kommen wir zum nächstweitergehenden Antrag, nur den östlichen Zipfel heraus- zunehmen und den westlich Zipfel drin zu lassen. Begründung war der Lärm der Her- renhalber Straße. Ich bitte auch hier um ein Votum zu diesem Änderungsantrag. Da gibt es jetzt eine Mehrheit für diesen Änderungsantrag. Damit wird an dieser Stelle die Kulisse reduziert um diesen östlichen Teil und es bleibt nur der westliche Teil drin. Sie sehen das auch alle so. Aber die Interpretation ist eindeutig. Wir kommen zum Rüppurrer Schloss. Beim Rüppurrer Schloss wäre auch meine Bitte, es mit dieser besonderen Sternchen- und sonstigen Berücksichtigung drin zu lassen. Es ist schon auf hellgrün gesetzt. Jetzt begehren die Änderungsanträge von Freien Wählern, GRÜNE, FDP und KULT aber die komplette Herausnahme. Diesen Änderungsantrag stel- le ich jetzt zur Abstimmung. – Auch das entspricht der Mehrheit, die wir schon einmal hatten. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt. Wir kommen nach Hagsfeld. Hier gibt es die Fläche Grabenäcker Erweiterung. An der Stelle möchte ich noch einmal ergänzen, was für mich auch in die Prüfkulisse gehört: Ich habe von den Kleingärtnern erfahren, dass das vielleicht einmal eine mögliche Aus- gleichsfläche für ein kleines Zipfelchen Kleingartenanlage am Gleisdreieck ist, was man schon einmal miteinander in Verbindung gebracht hat. Dies würden wir dann natürlich auch noch einmal überprüfen. Das muss dann auch in die Berücksichtigung mit einflie- ßen. Insofern würde ich auch noch einmal dieses besondere Sternchen ransetzen wol- len, was wir schon einmal ausgemacht hatten. Hier begehren jetzt FDP und CDU die Totalherausnahme. Auf diesen Änderungsantrag hin bitte ich jetzt um das entspre- chende Votum. – Der Änderungsantrag ist abgelehnt. Damit bleiben die Grabenäcker zunächst drin. Aber, wie gesagt, das ist etwas, was auch bei den Gesprächen mit den Kleingärtnern noch einmal eine besondere Bedeutung haben wird. Wir kommen zur Liegenschaft Auf die Gärten, ebenfalls in Hagsfeld. Hier begehrt die CDU die Herausnahme. Ich darf jetzt um das Votum bitten. – Das wird abgelehnt. Da- mit bleibt die Fläche drin. Jetzt kommen wir zur Schwetzinger Straße, ebenfalls in Hagsfeld. Da begehren Freie Wähler, GRÜNE, FDP, KULT und CDU die Herausnahme. Wir können jetzt gleich zur Abstimmung kommen. – Da gibt es eine mehrheitliche Zustimmung. Damit ist die Flä- che von grün auf gelb oder rot gestellt und fällt damit aus der Prüfkulisse heraus. Wir kommen dann nach Durlach, zum Zentrum Durlach. Da hat es schon der Planungs- ausschuss auf gelb gestellt. Insofern ist es eigentlich schon herausgenommen. Wenn Sie das genauso sehen, brauchen wir darüber nicht mehr abstimmen. Dann kommen wir nach Stupferich, und zwar hier der Gänsberg. Da gibt es wohl zwei verschiedene Flächen. Eine ist schon auf gelb gestellt, und eine ist hellgrün und wird auch vom Ortschaftsrat – wenn ich es richtig verstehe – so befürwortet. Hier gibt es von den GRÜNEN den Wunsch der Herausnahme und von der CDU den Wunsch der Her- einnahme. Hellgrün ist eigentlich hereingenommen. Es geht jetzt nur noch um den - 29 - GRÜNEN-Antrag, es herauszunehmen. Der Änderungsantrag ist, die GRÜNEN möchten das Gelände wieder herausnehmen. Es ist im Moment noch drin und ist mit hellgrün auch noch Prüfkulisse. Über diesen Änderungsantrag der GRÜNEN, der Herausnahme, müssen wir jetzt abstimmen. Ich bitte um das Votum. – Damit ist die Herausnahme ab- gelehnt. Wir kommen nach Hohenwettersbach. Da gibt es Rehbuckel I, der äußere Teil. Das ist von uns auf gelb gestellt, wird also nicht weiter verfolgt. Die CDU begehrt die Wieder- hereinnahme, also die Fläche auf grün zu stellen. Da bitte ich jetzt um das Votum von Ihnen. – Die Hereinnahme wird abgelehnt. Jetzt kommt das Drittel entlang der Straße. Das ist vom Planungsausschuss auf hellgrün gestellt. Wir hatten es ursprünglich gar nicht drin. Jetzt begehren aber Freie Wähler, FDP, GRÜNE, KULT und SPD doch wieder die Herausnahme. Das ist alles ganz span- nend. Der Änderungsantrag ist die Herausnahme. Ich bitte dann jetzt gleich, wenn dort oben die 10 aufkreuzt, um das entsprechende Zeichen. – Damit ist die Herausnahme angenommen. Ich glaube, da gab es jetzt Verwirrung, denn es gab Menschen, die nicht abgestimmt haben. Das ist immer schlecht. Sollen wir den Wahlgang wiederholen? Dann wiederholen wir den. Ist jedem klar, worum es geht? Dann wiederholen wir die Abstimmung, wenn die 10 oben aufkreuzt. – Wir üben jetzt ein letztes Mal. Dann gilt es aber auch, sonst werden wir langsam meschugge hier. Jetzt geht es los. Ich bitte um Konzentration. – So, jetzt haben wir ein Ergebnis. Es fliegt raus. Wir kommen dann nach Grünwettersbach. Da gibt es den Sportplatz ASV Grünwetters- bach + Friedhof-Erweiterung. Wir haben das auf grün gestellt. Der Ortschaftsrat emp- fiehlt, es so zu machen. (Zurufe: Rehbuckel!) - Entschuldigung. Beim Rehbuckel II gibt es auch eine Fläche von 4 ha, die wir befür- worten und auch der Ortschaftsrat befürwortet. Die andere Teilfläche vom Rehbuckel II ist schon gelb gestellt. Die Freien Wähler beantragen jetzt, auch diese 4 ha herauszu- nehmen. Da bitte ich um das entsprechende Quorum, wenn oben die 10 auftaucht. – Das ist abgelehnt. Dann kommen wir jetzt nach Grünwettersbach. Ein Antrag der KULT-Fraktion, den Sportplatz ASV und die Friedhofserweiterung wieder herauszunehmen. Wir können jetzt gleich darüber abstimmen. – Das ist mehrheitlich abgelehnt. Jetzt kommen wir nach Neureut. Zu Neureut hatten wir schon ein paar Sachen geklärt, was Landschaftsschutzgebietsprüfung und all diese Dinge betrifft. Wir kommen jetzt zu den einzelnen Flächen. Da ist die erste Fläche, die hier kritisch gestellt wird, Zentrum III, Wegfall durch Grünzug. Da gibt es den Wunsch, es schmaler anzupassen. Ich hoffe, Sie wissen alle, was damit gemeint ist. Der Antragsteller nickt, das ist schon einmal gut. Wir können jetzt über diesen Änderungsantrag abstimmen. – Das ist abgelehnt. Dann kommen wir zum Adolf-Ehrmann-Bad. Da gab es eine Befürwortung im Ort- schaftsrat und im Planungsausschuss, dass es hereingenommen wird. Deshalb hat es die - 30 - Verwaltung wieder hereingenommen. Insofern erübrigt sich der Antrag von GRÜNE und KULT, es hereinzunehmen. Deshalb ist die Hereinnahme auch in Anführungszeichen. Es gibt aber jetzt einen Antrag der FDP, es wieder herauszunehmen. Über den stimmen wir jetzt ab. – Das ist abgelehnt. Dann kommen wir zur Liegenschaft Neubruch. Das ist auf gelb gestellt. GRÜNE und KULT beantragen die Wiederhereinnahme, also ein auf hellgrün oder grün Stellen. Ich gehe einmal von hellgrün aus, weil man es sich noch genau anschauen muss. Aber das spielt für die Prüfung erst einmal keine Rolle. Der Änderungsantrag begehrt die Wie- derhereinnahme in die Kulisse. Ich bitte jetzt um das Votum für den Änderungsantrag. – Hier gibt es eine Mehrheit dafür, es wieder hereinzunehmen. Jetzt kommen wir zum Südlichen Oberfeld. Da gibt es einen neuen Zuschnitt gemäß Ortschaftsrat. Der ist bei uns noch auf gelb gestellt. Der Ortschaftsrat befürwortet aller- dings, dass es in der Kulisse bleibt. GRÜNE und KULT begehren jetzt die Wiederherein- nahme in die Flächenkulisse. Da bitte ich Sie gleich um Ihr Votum. – Das ist mehrheitlich wieder Hereingenommen. Dann kommen wir zum Unterfeld West. Da hat der Planungsausschuss eine Fläche auf gelb gestellt und damit das ganze Unterfeld West. GRÜNE und KULT begehren, es her- auszunehmen. Das hat sich damit aber erledigt. Dann kommen wir zum Unterfeld Ost. Auch da ist alles gelb und rot gestellt, trotz der Befürwortung durch den Ortschaftsrat. GRÜNE und KULT begehren die Herausnahme, die aber schon erfolgt ist. Insofern brauchen wir das hier nicht abzustimmen. Dann kommen wir zum Grünen Weg. Da gibt es wohl zwei Flächen. Eine der Flächen ist bei uns auf grün gestellt. FDP und GRÜNE begehren jetzt die Herausnahme. Über die- sen Änderungsantrag bitte ich jetzt abzustimmen. – Die Herausnahme ist abgelehnt. Jetzt kommt der zweite Teil des Grünen Weges, der von der Verwaltung auf hellgrün gestellt, vom Ortschaftsrat befürwortet wird. Hier begehren FDP, GRÜNE und KULT die Herausnahme und CDU die Anpassung. Ich bin jetzt nicht in den einzelnen Anträgen drin. Wir stimmen jetzt erst einmal über den Änderungsantrag der Herausnahme ab, also FDP, GRÜNE, KULT. – Es ist eine Mehrheit, es nicht herauszunehmen. Jetzt steht bei mir noch CDU Anpassung. Vielleicht kann mir noch jemand kurz erklären, was da an- gepasst wird. Stadtrat Pfannkuch (CDU): Der Sinn unseres Antrags war, es drin zu lassen, soweit die fiktive Trasse nicht tangiert wird. Der Vorsitzende: Sollen wir das jetzt noch zur Abstimmung stellen? Ich glaube, das wäre sinnvoll. Die Herausnahme ist gerade abgelehnt worden. Deswegen ist es weiter drin. Jetzt begehrt die CDU, es nicht ganz herauszunehmen, sondern nur soweit zu ma- chen, dass die eigentliche Freihaltetrasse nicht berührt ist. So habe ich Sie verstanden. Zu diesem Änderungsantrag bitte ich jetzt um das entsprechende Votum. (Zurufe) - 31 - - Sie haben Recht. Sie haben in der großen Variante beschlossen, es hereinzunehmen. Wir kommen zur Mitteltorstraße. Da gibt es wohl zwei Flächen, eine grün, eine hellgrün gezeichnet. Können wir das zusammen abstimmen? Über die beiden Flächen als Teile dieser Mitteltorstraßenliegenschaft, die die GRÜNEN begehren herauszunehmen, stim- men wir jetzt gemeinsam ab als Änderungsantrag. – Das ist abgelehnt. Jetzt kommt noch als letztes die Alte Friedrichstraße. Da begehren GRÜNE und CDU die Herausnahme. Bisher ist es, und es wird auch vom Ortschaftsrat abgelehnt, von der Verwaltung auf hellgrün gestellt. Es wird auch vom Planungsausschuss zunächst so be- stätigt. - Herr Brenk, Sie haben Ihr Gerät noch an. – Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Änderungsantrag. – Das ist damit angenommen. Damit ist die Alte Friedrich- straße auch aus der Flächenkulisse herausgenommen. Damit wären wir bei der dadurch veränderten Beschlussvorlage der Verwaltung. Wir haben jetzt einige Dinge wieder hineingenommen. Wir haben vor allem einige Dinge herausgeschmissen. Es ist aber auch weitestgehend vieles drin geblieben. Jetzt stimmen wir über die so veränderte gesamte Vorlage ab als Prüfauftrag im Rahmen des Flächen- nutzungsplans. Ich bitte jetzt um Ihr Votum für die gesamte veränderte Vorlage. – Wir haben jetzt eine sehr deutliche Mehrheit. Viele haben jetzt auch mit für die Vorlage ge- stimmt, obwohl sie vielleicht mit den einzelnen Veränderungen nicht zufrieden waren. Das finde ich, ist ein herausragender Ausdruck der politischen Kultur, dass man dann auch diese Mehrheitsentscheidungen akzeptiert. Wir können damit die Tagesordnung weiter abarbeiten. Ich bedanke mich für die sehr konzentrierte und auch konsequente Abarbeitung dieses komplexen Themas. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 23. Februar 2017