Bebauungsplan "Weinbrennerstraße 77-81 (Bürgerzentrum Mühlburg)", Karlsruhe-Mühlburg, Satzungsbeschluss gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB)

Vorlage: 2016/0807
Art: Beschlussvorlage
Datum: 20.12.2016
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Zentraler Juristischer Dienst
Erwähnte Stadtteile: Mühlburg

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 17.01.2017

    TOP: 5

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • SatzBeschluss Weinbrennerstr77-81
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: 2016/0807 Verantwortlich: Dez.6 Bebauungsplan „Weinbrennerstraße 77 - 81 (Bürgerzentrum Mühlburg)“, Karlsruhe- Mühlburg Satzungsbeschluss gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 17.01.2017 5 X genehmigt Beschlussantrag Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan als Abschluss des Verfahrens (Beschluss mit vollständi- gem Wortlaut siehe Seite 7). Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) nein X ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 1.102.000 € Haushaltsmittel stehen in voller Höhe zur Verfügung Kontierungsobjekt: Wählen Sie ein Element aus. Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant X nein ja Handlungsfeld: Wählen Sie ein Element aus. Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 I. Anlass und Inhalt der Planung Das Plangebiet befindet sich unweit des Entenfangs am westlichen Ende der Weinbrennerstraße in Karlsruhe-Mühlburg. Südlich hiervon liegt die Südtangente mit ihrer Ausfahrt Richtung Mühl- burg. Das Gebiet ist nach dem zweiten Weltkrieg mit Hochhäusern bebaut worden. Die nun zum Satzungsbeschluss anstehende Planung hat ihren Ursprung in der Standortsuche für ein Bürgerzentrum in Mühlburg, in das auch die Stadtteilbibliothek integriert werden soll. Das derzeitige Parkdeck der Volkswohnung vor dem mittleren der drei Hochhäuser wurde als der vorzugswürdigste Standort für ein Bürgerzentrum angesehen. Die anfänglichen Überlegun- gen der Volkswohnung für dieses Projekt einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustel- len, wären jedoch dem von der Stadtplanung angedachten Umbau und der städtebaulichen Fortentwicklung der westlichen Weinbrennerstraße nicht gerecht geworden. Hier wird ange- strebt, die verkehrliche Situation zu verbessern und das bisher als reines Wohngebiet ausgewie- sene Areal wegen seiner Zentrumsnähe und der ergänzend zu erwartenden Stärkung des Zent- rums Mühlburg durch weitere Nutzungsänderungen im Bereich des Entenfangs in seinem Nut- zungsspektrum zu erweitern. Die nun in einem Angebotsbebauungsplan vorgesehene Nutzungsart als allgemeines Wohnge- biet, das nach § 4 BauNVO vorwiegend dem Wohnen dient, ermöglicht daneben die Ansied- lung von Läden zur Versorgung des Gebietes und auch den Bau von Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke. Diese Festsetzungen des Bebauungs- planentwurfs zur Art der baulichen Nutzung schaffen damit auch Planrecht für ein Bürgerzent- rum. Aus dem Zulässigkeitskatalog des § 4 BauNVO sollen lediglich Gartenbaubetriebe und Tankstellen wegen ihres Flächenbedarfs und ihrer Störwirkung zu den nicht zulässigen Nutzun- gen gehören. Die vorhandenen Wohnhochhäuser im Bestand erfahren durch diese Festsetzung keine Einschränkung in ihrer Nutzung. Auch das zugelassene Maß der baulichen Nutzung orientiert sich im Wesentlichen an der Be- standsbebauung. Es wird eine für Wohngebiete übliche und den Obergrenzen der Baunut- zungsverordnung entsprechende GRZ von 0,4 festgesetzt. Die Wandhöhen entsprechen dem heutigen Bestand. Lediglich die Wandhöhe für den eingeschossigen Anbau vor dem Gebäude Weinbrennerstr. 79 wird auf 4,50 m beschränkt. Das Plangebiet ist stark vorbelastet durch Verkehrslärmimmissionen. Ein in Auftrag gegebenes Gutachten zeigt auf, dass die Orientierungswerte der DIN 18005 für ein allgemeines Wohnge- biet von 55 dB(A) tags und 45 dB(A) nachts deutlich überschritten werden, so dass für die Fas- saden und die schutzbedürftigen Räume der Wohnungen (Schlaf- und Kinderzimmer) die Fest- setzung von passiven Schallschutzmaßnahmen erforderlich wird. Aktive Schallschutzmaßnah- men in Form von Lärmschutzwänden sind für Hochhäuser mit Ausnahme der unteren Geschos- se wenig erfolgversprechend und aus städtebaulichen Gründen in der erforderlichen Höhe nicht realisierbar. Dies nicht zuletzt auch deshalb, weil das Plangebiet von drei Seiten von stark befah- renen Straßen (Südtangente, Entenfang, Weinbrennerstraße) umgeben ist. Die hohen Verkehrs- lärmimmissionen machen es zusätzlich erforderlich, die Außenwohnbereiche durch schallmin- dernde Maßnahmen zu schützen. Entsprechende Festsetzungen zum Schutz der Außenwohn- bereiche, die sich an den Immissionswerten der 16. BImSchV für ein allgemeines Wohngebiet orientieren, sind in den Bebauungsplanentwurf aufgenommen worden. Die Anforderungen an den Schallschutz der Außenbauteile der Gebäude sind in Abhängigkeit von der jeweiligen Lärmeinwirkung abgestuft, indem für das gesamte Plangebiet Lärmpegelbe- reiche nach DIN 4109 ermittelt und dargestellt wurden (siehe Ziffer 7 der Festsetzungen). Da Ergänzende Erläuterungen Seite 3 das Plangebiet heute bereits in weiten Teilen bebaut ist, sollen die Festsetzungen zum Schall- schutz nur für die Änderung und Neuerrichtung von Wohngebäuden gelten. Die Kosten zur Umsetzung der Planung belaufen sich auf 1.102.000 €. Haushaltsmittel hierzu stehen zur Verfügung. II. Zum Verfahren und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange Bei der hier vorgesehenen Planung zur künftigen baulichen Entwicklung handelt es sich unter Berücksichtigung der Lage und Größe (rund 1,3 ha) des Planbereichs um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung im Sinne des § 13 a Abs. 1 Ziff. 1 BauGB. Dies ermöglicht die Durchfüh- rung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes in Anwendung der vereinfachten Verfahrensvorschriften des § 13 a Abs. 2 Ziff. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB. Damit ist im Wesentlichen die Regelung verbunden, dass zu dieser Planung kein Umweltbericht erstellt und keine Umweltprüfung durchgeführt werden muss. Hierzu ist anzumerken, dass das Plangebiet bereits heute bebaut und nachteilige Wirkungen auf die Umweltsachgüter durch die Planung nicht zu erwarten sind. Dem Verfahren liegt das im Planungsausschuss am 13. Juni 2013 vorgestellte Ergebnis der Mehrfachbeauftragung sowie der gemeinderätliche Aufstellungsbeschluss vom 18. März 2014 zugrunde. Bereits am 6. November 2013 konnte sich die Öffentlichkeit in einer Veranstaltung im Jung-Stilling-Saal, Sedanstr. 18, über die Ziele und Zwecke dieser Planung informieren und sich zur Planung äußern. Hierbei wurde deutlich, dass sich die Anwohner gegen ein Bürgerzent- rum an diesem Standort aussprechen, da sie künftige Beeinträchtigungen und zusätzliche Park- platzprobleme befürchten. Diesen Bedenken wurde unter anderem dadurch Rechnung getra- gen, dass auch die Nutzung durch ein Bürgerzentrum im Plangebiet in die gutachterliche Beur- teilung der Lärmsituation einbezogen wurde. Im Ergebnis ist dabei festzustellen, dass die mit einer solchen Nutzung verbundenen Lärmimmissionen keinen Konflikt hervorrufen werden, der nicht auf Baugenehmigungsebene durch Nebenbestimmungen für bauliche oder organisatori- sche Maßnahmen zum Schallschutz gelöst werden könnte. Parkierungsmöglichkeiten für eine neu hinzutretende Nutzung als Bürgerzentrum konnten im Plangebiet durch Einbeziehung der bislang öffentlichen Parkplätze am Entenfang geschaffen werden. Hieraus gegebenenfalls sich ergebende Lärmbeeinträchtigungen von bereits heute bestehenden Wohngebäuden können durch im Baugenehmigungsverfahren festgesetzte Schallminderungsmaßnahmen ebenfalls be- herrscht werden. Der Bebauungsplan lässt sowohl eine Lärmschutzwand in einer städtebaulich noch verträglichen Höhe als auch eine Überdachung von Stellplätzen dort zu. Auch bleiben nach dem vorgesehenen Umbau der Weinbrennerstraße, der zur Verbesserung der verkehrli- chen Situation insbesondere für Radfahrer erforderlich ist, ausreichend öffentliche Stellplätze entlang der Straße erhalten. In einem späteren Verfahrensschritt nach § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB wurden die Planunterlagen vom 31. März 2014 bis 11. April 2014 nochmals für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht, um erneut sich über die Ziele und Zwecke des weiterentwickelten Planentwurfs zu informieren. An- regungen zum Planentwurf sind hieraus aber nicht hervorgegangen. Von den Trägern öffentlicher Belange haben sich in diesem Verfahrensstadium lediglich das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung, die Deutsche Telekom, die Industrie- und Handelskam- mer, das Landratsamt Karlsruhe/Gesundheitsamt, das Regierungspräsidium Karlsruhe, das Re- gierungspräsidium Stuttgart/Denkmalpflege, die Stadtwerke, die Verkehrsbetriebe sowie die unteren Verwaltungsbehörden beim Zentralen Juristischen Dienst mit Anregungen zur Planung geäußert. Soweit Stellungnahmen für die Planung relevant waren, fanden diese auch Berück- Ergänzende Erläuterungen Seite 4 sichtigung. Die Anregungen mit einer entsprechenden Stellungnahme der Stadtplanung waren der Gemeinderatsvorlage zum Auslegungsbeschluss am 20. September 2016 als Anlage beige- fügt. Auf die Vorlage Nr. 2016/0527 kann insofern verwiesen werden. III. Verfahrensrechtliche Behandlung der bei der Planauslegung eingegangenen Anre- gungen Auf der Grundlage des gemeinderätlichen Auslegungsbeschlusses vom 20. September 2016 wurde der Planentwurf nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung im Amtsblatt in der Zeit vom 24. Oktober bis 24. November 2016 ausgelegt und auch die Träger öffentlicher Belange erhielten nochmals Gelegenheit zur Planung Stellung zu nehmen. Seitens der Träger öffentlicher Belange haben sich das Bundesamt für Infrastruktur, Umwelt- schutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, die Industrie- und Handelskammer, das Refe- rat 46 (Luftfahrt) des Regierungspräsidiums Karlsruhe und die Stadtwerke Karlsruhe zur Planung geäußert. Letztere weisen darauf hin, dass in der Weinbrennerstraße eine Fernwärmhaupttrasse liegt, bei der im Falle einer notwendigen Erneuerung der Fernwärmeleitung die im Bebauungs- plan festgesetzten Baumstandorte sich möglicherweise nicht mehr in vollem Umfang realisieren lassen, da einige Bäume heute unmittelbar auf der Fernwärmeleitung stehen. Die bestehende Leitung ist in „Haubenbauweise“ gebaut, eine heute nicht mehr übliche Bauweise. Heutige Bauverfahren sind platzsparender, so dass es künftig möglich sein wird, trotz eines erforderli- chen Abstandes der Baumstandorte von 2,5 m von der Leitung Pflanzungen vorzunehmen. Die Baumstandorte können jedoch erst im Zuge der Ausführungsplanung und der Realisierung exakt festgelegt werden. Durch eine entsprechende Regelung in den Festsetzungen zu Ziffer 4 (Pflanzerhaltung) wird sichergestellt, dass so viel wie möglich Ersatzpflanzungen vorgenommen werden. Sowohl das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr als auch die Luftfahrtbehörde beim Regierungspräsidium Karlsruhe nahmen zu den festgesetz- ten Gebäudehöhen Stellung, die sich jedoch an den Bestandsgebäuden orientieren und deren Höhe von 40 m bis 48,5 m in den Bebauungsplan übernommen werden. Zur Berücksichtigung der luftfahrtrechtlichen und auch militärischen Belange ist es ausreichend, beide Dienststellen an etwaigen späteren Baugenehmigungsverfahren zu beteiligen. Die Industrie- und Handelskammer weist in ihrer Stellungnahme lediglich auf den bereits be- kannten Umstand hin, dass Gewerbeflächen in Karlsruhe nur begrenzt verfügbar seien, konkre- te Anregungen zur Planung wurden aber nicht vorgetragen. Das Plangebiet ist jedoch bereits heute mit Wohnungen bebaut, eine Umwandlung in eine gewerblich genutzte Fläche ist an dieser Stelle städtebaulich auch nicht gewünscht. Durch die nun vorgesehene Ausweisung als WA ist das künftige Nutzungsspektrum gegenüber dem bislang gültigen WR bereits erweitert und ermöglicht das Wohnen nicht störende gewerbliche Nutzungen. Zwei Bürger weisen darauf hin, dass nach ihrer Einschätzung die im Plan ausgewiesene Fläche für Fahrradabstellplätze im Bereich des geplanten Bürgerzentrums zu klein dimensioniert sei und einem erhöhten Besucheraufkommen (Bürgerzentrum, Stadtteilbibliothek, Spielplatz) nicht ge- recht werde. Auch sollten zumindest ein Teil der Fahrradstellplätze überdacht werden. Die Stadtplanung hält die geplante Fläche auf der ca.16 Fahrradstellplätze geschaffen werden kön- nen, für ausreichend. Sie orientiert sich dabei an den Vorgaben der Verwaltungsvorschrift Stell- plätze des Landes Baden-Württemberg, die für Räume mit erheblichem Besucherverkehr pro 70 m² Nutzfläche einen Fahrradstellplatz vorsieht. Darüber hinaus verweist sie auf die Möglichkeit einer bedarfsorientierten Schaffung weiterer Fahrradstellplätze, wofür durchaus noch Freiflä- Ergänzende Erläuterungen Seite 5 chen vorhanden wären. Der Schaffung überdachter Fahrradabstellplätze steht der Bebauungs- plan nicht entgegen. Diese können bei Bedarf realisiert werden. Mehrere Anwohner sind der Auffassung, dass der Bebauungsplan sich nicht am Bedarf orientie- re. Sowohl für das Bürgerzentrum, das an seinem derzeitigen Standort sehr gut untergebracht sei, als auch für Veranstaltungsräume fehle jegliche Erforderlichkeit. Die Stadtteilbibliothek wür- de sich als Fehlinvestition erweisen, da Printmedien ohnehin Auslaufmodelle seien. Die Stadtplanung weist jedoch darauf hin, dass umfangreiche Überprüfungen den Bedarf einer solchen Einrichtung belegen, zumal der Standort in der Weinbrennerstraße fußläufig sehr gut erreichbar ist und sich in zentraler Lage befindet. Ebenso wird ein großer Bedarf für ein kulturel- les Zentrum gesehen, in welchem auch vielfältige Gruppenangebote mit Kindern und Jugendli- chen stattfinden können. Der Vorschlag der Anwohner, die Räumlichkeiten einer nahe gelege- nen Gaststätte zu nutzen, stellt keinen gleichwertigen Ersatz dar, da die Gaststätte im Schwer- punkt der gastronomischen Versorgung dient und Kinder bzw. Jugendgruppen in aller Regel nicht finanzstark genug sind, um solche Räumlichkeiten für Gruppenarbeiten anzumieten. Auch die Ausleihe an Büchern und elektronischen Medien in der Stadtbibliothek sei nicht rückläufig sondern eher ansteigend als stagnierend. Vielfältige neue Aufgaben haben sich beispielsweise durch die Zusammenarbeit mit Schulen (Projektarbeit) ergeben. Eine Vielzahl der Bewohner der drei Hochhäuser wenden sich bereits seit dem Jahr 2013 gegen den Bau eines Bürgerzentrums am geplanten Standort. Sie haben sich in einem erneuten Schrei- ben bereits nach Ende des Auslegungszeitraums nochmals beklagt, dass weder der Gemeinde- rat noch die Volkswohnung die Sorgen der Bewohner ernst nehmen würden. Sie legen noch- mals dar, dass sie den geplanten Standort für das Bürgerzentrum nicht für geeignet halten, da er zwischen die drei Hochhäuser „gequetscht“ sei und die Nutzung zu dauerhaften Lärmbeläs- tigungen führen würde. Außerdem würde sich die Parkplatzsituation verschlechtern und die grüne Oase zwischen den Hochhäusern mit Baumbestand und Kinderspielplatz verschwinden. Ihrem Schreiben haben sie die im Jahre 2013 gesammelten 160 Unterschriften gegen das Bür- gerzentrum mit Stadtteilbibliothek beigefügt. Zu den einzelnen Punkten ist aus städtebaulicher und bauplanungsrechtlicher Sicht Folgendes zu entgegnen: Räumliche Enge Der Baubereich zwischen den drei Hochhäusern, der für eine Nutzung als Bürgerzentrum ange- dacht ist, ist bereits heute mit einem Parkdeck bebaut, das dann abgerissen werden müsste. Im Bebauungsplan ist durch Baugrenzen für eine Neubebauung eine Baufläche ausgewiesen, die an das mittlere Hochhaus heranreicht und im Übrigen die Raumkanten und Baufluchten der vorhandenen Gebäude aufnimmt. Mit einer ebenfalls im Plan festgesetzten maximalen Wand- höhe von 4,50 m wird das Gebäudes gegenüber den Hochhäusern gerade in seiner Höhenent- wicklung aber deutlich zurückbleiben und somit nach Einschätzung der Stadtplanung insgesamt nicht als räumliche Beengung empfunden werden. Die zusätzlich festgesetzte Dachbegrünung wird dieses eingeschossige Gebäude insbesondere beim Blick von oben als in die verbleibenden Grünflächen eingebunden erscheinen lassen. Lärmbelästigung Der Konflikt, dass die bestehenden Wohnungen durch das nun neu zugelassene erweiterte Nut- zungsspektrum, insbesondere dem Bau eines Bürgerzentrums, durch Lärmimmissionen erheb- lich beeinträchtigt werden könnten, wurde während der Planaufstellung gutachterlich betrach- tet. Unter Ziffer II. dieser Vorlage wurde bereits erläutert, dass durch Nebenbestimmungen in der späteren Baugenehmigung sichergestellt werden kann, dass die Wohnnutzung in ausrei- Ergänzende Erläuterungen Seite 6 chendem Maße geschützt wird. Bauplanungsrechtlich besteht deshalb keine Veranlassung die Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung strenger zu fassen und die nach § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO in einem WA allgemein zulässige Nutzung für Anlagen für kirchliche, kulturelle, sozia- le, gesundheitliche und sportliche Zweck einzuschränken. Parkplätze Die Anwohner beklagen den Wegfall von KFZ-Stellplätzen, wenn ein Bürgerzentrum realisiert wird. Mit einem Abbruch des Parkdecks würden in der Tat dort 66 Stellplätze entfallen. Der Bebauungsplan lässt Stellplätze auf der überbaubaren Grundstücksfläche zu und weist zusätz- lich 18 Stellplätze zwischen dem Baufeld und dem Gebäude Weinbrennerstr. 81sowie 12 weite- re Stellplätze im südöstlichen Planbereich aus. Er bietet damit ausreichend Möglichkeit Ersatz- stellplätze zu schaffen. Die derzeitigen Überlegungen zum Bau des Bürgerzentrums sehen 36 Stellplätze in einer Tiefgarage vor, die von den Bewohnern genutzt werden können, da die er- forderlichen Stellplätze für ein Bürgerzentrum am Entenfang nachgewiesen werden. Näheres wird im Baugenehmigungsverfahren zu betrachten sein. Ergänzend ist noch zu erwähnen, dass durch den geplanten Umbau der Weinbrennerstraße zusätzlich ca. 30 öffentliche Stellplätze geschaffen werden. Baumbestand Eine Bebauung unter vollständiger Ausnutzung der ausgewiesenen Baufläche würde die Besei- tigung von Bäumen im Bereich der heutigen Parkierungsfläche nach sich ziehen. Die Planung sieht jedoch auch umfangreiche Ersatzpflanzungen auf den verbleibenden Freiflächen vor, die eine Einbindung des Baukörpers in die Grünflächen gewährleisten. Die sechzehn neuen Baum- standorte sind im Bebauungsplan festgesetzt. Zusätzlich ist im Bebauungsplan auch festgesetzt, dass das Flachdach des eingeschossigen Gebäudes zu begrünen ist. Kinderspielplatz Der im Plangebiet bereits vorhandene Kinderspielplatz wird nicht beseitigt, sondern er wird er- tüchtigt und so sogar eine deutliche Aufwertung erfahren. In der beiliegenden Synopse sind in Anlage 1 die Anregungen und Kritiken der Bürger einer Stellungnahme der Stadtplanung gegenübergestellt, auf die ergänzend verwiesen wird. IV. Abschluss des Verfahrens Im Rahmen des Satzungsbeschlusses sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 7 BauGB). Unter Berücksichtigung dieser vom Abwägungsgebot gezogenen Grenzen bewegen sich die vorgesehenen Regelungen zur künfti- gen städtebaulichen Entwicklung in einem Spektrum, in dem sich der Gemeinderat bei der Aus- übung seines Planungsermessens bewegen kann, ohne dabei bestimmte Belange außer Ver- hältnis zu ihrem Gewicht und damit gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßend zurückzusetzen. Dem Gemeinderat kann nach all dem empfohlen werden, bei seiner Entscheidung den Wertun- gen der Verwaltung zu folgen und den Bebauungsplan nach Maßgabe des Planes vom 28. Februar 2014 in der Fassung vom 1. Dezember 2016 als Satzung zu beschließen. Die schrift- lichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften, die Hinweise des Bebauungsplanes sowie die Begründung zum Bebauungsplan sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Sie dienen zu- Ergänzende Erläuterungen Seite 7 sammen mit den Planteilen, die die zeichnerischen Regelungen enthalten, als Grundlage des zu fassenden Gemeinderatsbeschlusses. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Anregungen zum Bebauungsplan bleiben unberücksichtigt, soweit diesen aus den in der Vorlage dargelegten Gründen nicht entsprochen werden kann. 2. Folgende S a t z u n g Bebauungsplan „Weinbrennerstraße 77 - 81 (Bürgerzentrum Mühlburg)“, Karlsruhe-Mühlburg Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe hat aufgrund § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414) und § 74 der Landesbauordnung (LBO) in der Fassung vom 08.08.1995 (GBl. S. 617) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Neufassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581) einschließlich späterer Änderungen und Ergänzungen den Bebauungsplan „Weinbrennerstraße 77 - 81 (Bürgerzentrum Mühlburg)“ zusammen mit den örtlichen Bauvorschriften jeweils als Sat- zung beschlossen. Der Bebauungsplan enthält zeichnerische und schriftliche Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB). Gegenstand des Bebauungsplanes sind ferner örtliche Bau- vorschriften gemäß § 74 Abs. 1 bis 5 in Verbindung mit § 74 Abs. 7 der Landesbauord- nung (LBO), die als selbständige Satzung mit dem Bebauungsplan verbunden sind. Die Re- gelungen ergeben sich aus der Planzeichnung mit Zeichenerklärung sowie aus dem Textteil, jeweils vom 28.02.2014 in der Fassung vom 01.12.2016. Sie sind Bestandteil dieser Sat- zung. Dem Bebauungsplan ist ferner eine Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB mit Da- tum vom 01.12.2016. beigefügt. Die Satzungen zu den planungsrechtlichen und den örtlichen Bauvorschriften (Be- bauungsplan) treten mit dem Tag der Bekanntmachung in Kraft (§ 10 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO). unmittelbar.

  • Anlage 1 Weinbrennerstr
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Anlage 1 Stadtplanungsamt Bebauungsplan „Weinbrenner Straße 77-81 (Bürgerzentrum Mühlburg)“ Karlsruhe- Mühlburg Zusammenfassung der im Rahmen der Offenlage geäußerten Anregungen der Bürger (Zeitraum 24.10.2016 – 24.11.2016) Stellungnahme Bürger Prüfergebnis Stadtplanungsamt Privater 1 Die in der Planzeichnung ausgewiesene Fläche für Fahrradständer erscheint nicht ausreichend und sollte erweitert/ ergänzt werden. Begrün- dung: Die im Plan ausgewiesene Fläche der ge- planten Fahrradständer entspricht in etwa der Breite von vier Autostellplätzen. Das erlaubt nur ca. 20 "gute" Fahrradstellplätze. d.h. solche, die ein sicheres Anschließen von Fahrrädern ermög- lichen. Da die Zusammenlegung und damit ein- hergehende Vergrößerung der Räumlichkeiten für das Bürgerzentrum und der Stadtteilbiblio- thek die Attraktivität des Stadtteilzentrums er- höht, ist auch mit einem erhöhtem Besucherauf- kommen zu rechnen als an den bisherigen Ein- zelstandorten. Zudem ist die Aufwertung des Kinderspielplatzes mit dem Ziel geplant, damit auch den in Mühlburg wohnenden Familien ein attraktives Angebot zu machen. Nicht zuletzt ist es erklärtes Ziel der Stadt Karlsruhe, die Fahrrad- freundlichkeit zu erhöhen und den Anteil des Radverkehrs zu steigern. Dem wird mit der Ent- schärfung des Unfallschwerpunkts Einfahrt Nu- itsstraße zur Sophienstraße direkt im Bereich des geplanten Bürgerzentrums auch Rechnung ge- tragen. Dies alles dürfte zu einem erhöhten An- fahren des neuen Stadtteilzentrums auch mit Fahrrädern führen, im Falle des Kinderspielplat- zes teilweise auch mit Kinderanhängern. Hierfür sind die bislang geplanten Abstellmöglichkeiten nicht ausreichend, was zu ungeregeltem Abstel- len von Fahrräder führt oder zum Ausweichen an nahe gelegene Stellen mit Anschließmöglich- keiten. Die VwV-Stellplätze wurde seit 1.7.2015 um Ab- stellanlagen ergänzt („Am Rahmen anschließba- ren Bereich“). Nachzuweisen sind für Räume mit erheblichem Besucherverkehr pro 70 m 2 Nutzfläche 1 Fahr- radabstellplatz. Im Bebauungsplan sind entspre- chende Flächen für Fahrradabstellanlagen festge- setzt. Überdachungen sind möglich. Sollte ein weiterer Bedarf für Fahrradabstellanlagen beste- hen, gibt es in der Umgebung freie Flächen auf denen ggfls. weitere Fahrradabstellplätze verwirk- licht werden können. Privater 2 (Bewohner Weinbrennerstraße 77-81) Der Bebauungsplan ist nicht bedarfsorientiert. In der auf der Nordseite des Wohnhauses Wein- brennerstr. 79 zu errichtenden Anbau soll das bisher bereits bestehende Bürgerzentrum sowie die Stadtteilbibliothek Mühlburg, Rheinstr. 5, un- tergebracht werden. Hierfür ist keine Notwen- digkeit gegeben. In einem Artikel in den BNN (erschienen im Frühsommer dieses Jahres) über das Bürgerzentrum Mühlburg wurde der Vorsit- Der Bebauungsplan bietet die Möglichkeit vielfäl- tiger, verschiedener Nutzungen in dem einge- schossigen Anbau. Darunter durchaus auch eine Bibliothek und eine kulturelle Einrichtung. Es fanden umfangreiche Überprüfungen bezüg- lich des Bedarfs einer solchen Einrichtung und des sinnvollsten Standortes in Mühlburg statt. Wichtig war dabei u. a. eine gute fußläufige Er- reichbarkeit und eine möglichst zentrale Lage. - 2 - Stellungnahme Bürger Prüfergebnis Stadtplanungsamt zende des Bürgerzentrums dahingehend zitiert, dass die jetzige Unterbringung sowohl in räumli- cher Einsicht als auch in der Lage sehr gut sei und es seitens der Betreiber des Bürgerzentrums nichts zu beanstanden gäbe. Insofern besteht al- so keine Notwendigkeit für den Bau eines neuen Bürgerzentrums. Für die Bereitstellung von Räumlichkeit für Ver- anstaltungen besteht kein Bedarf. In 3 Minuten Fahrzeit der Straßenbahn von der Haltestelle .Entenfang ist das Lokal Kühler Krug in unmit- telbarer Nähe zur dortigen Straßenbahnhaltestel- le zu erreichen. Das Haus bietet für Veranstal- tungen Räumlichkeiten in einer Größenordnung wie sie das Bürgerzentrum nicht anbieten kann. Ein großes Angebot an Parkflächen ist vorhan- den und könnte in diesem Ausmaß in der Wein- brennerstr. nicht zur Verfügung gestellt werden. Die Verlegung der Stadtteilbibliothek von der Rheinstr. in den neu zu schaffenden Anbau an das Haus Weinbrennerstr. 79 wird sich in abseh- barer Zeit als Fehlinvestition erweisen. Die Print- medien sind Auslaufmodelle, insbesondere ist die Zeit der gedruckten Bücher abgelaufen. Der Bedarf an gedruckten Büchern besteht überwie- gend nur noch bei der älteren Generation. Die junge Generation und die im mittleren Alter be- vorzugen EBooks. Ein Blick in die öffentlichen Verkehrsmittel zeigt, dass die E-Books den ge- druckten Büchern den Hang abgelaufen haben. In diesem Zusammenhang möchte ich auf einen Berliner Verlag hinweisen, bei dem sich aus- schließlich auch auf die Herstellung von E-Books einigen konnten und an Printmedien festhielten. Der Verlag erlitt einen fatalen Umsatzeinbruch und geriet in finanzielle Schieflage. Siehe Investi- tion in die Neuerrichtung einer althergebrachten Bibliothek mit Printmedien ist nicht gerechtfer- tigt. Auch die Bereitstellung der Möglichkeit zum Herunterladen von Booktexten rechtfertigt nicht die Notwendigkeit für den vorliegenden Bebau- ungsplan. Schlussendlich ist zu resümieren, dass die Notwendigkeit für die Errichtung eines neu- en Bürgerzentrums auf einer Fehleinschätzung des derzeitigen und vor allem eines mittel-und langfristigen Bedarfs beruht. Dem Bebauungs- plan fehlt es an einer bedarfsorientierten Grund- lage. Darüber hinaus waren noch eine Vielzahl anderer Kriterien zu berücksichtigen. Nach Würdigung al- ler bekannten Parameter kann der Standort an der Weinbrennerstraße als günstig angesehen werden. Es besteht sehr wohl ein großer Bedarf für ein zentral gelegenes kulturelles Zentrum, in wel- chem auch vielfältige Gruppenangebote für Kin- der und Jugendliche stattfinden können. Am bis- herigen, provisorischen Standort ist ein notwen- diger Ausbau nicht möglich. Der Kühle Krug ist eine kommerzielle Einrichtung, deren Schwerpunkt in der gastronomischen Ver- sorgung liegt mit überwiegend Abendveranstal- tungen. Kinder- und Jugendgruppen sind in der Regel nicht finanzstark genug um solche Räum- lichkeiten für Gruppenarbeit und Treffen kosten- günstig anzumieten. Die Ausleihe an Büchern, besonders im Jugend- buchbereich und bei elektronischen Medien in der Stadtbibliothek sind seit Jahren steigend. Zu- dem haben sich vielfältige neue Aufgaben für die Bibliotheken ergeben, u. a. durch vertiefende Zu- sammenarbeit mit den Schulen (Projektarbeit) und Lesungen durch Autoren. Eine Vergrößerung der Stadtteilbibliothek ist insgesamt notwendig, da auch immer mehr Schulklassen die Bibliothek aufsuchen und das bisherige Raumangebot in der Mühlburger Bibliothek dafür keinen Platz bietet. Ein weiterer wichtiger Aspekt der für einen Neu- bau , sowohl für die Bibliothek, als auch für ein Kulturzentrum spricht, ist die barrierefreie Er- reichbarkeit, die ein Aufsuchen der verschiedenen Einrichtungen für viele weitere Personen ermög- licht, denen das unter den bisher gegebenen Um- ständen verwehrt war. Meine Einwendungen in dem an das Stadtpla- nungsamt -Bereich Städtebau- gerichteten Schreiben vom 10.4.2014 mache ich auch zum - 3 - Stellungnahme Bürger Prüfergebnis Stadtplanungsamt Gegenstand dieser erneuten Stellungnahme und beantrage mein Schreiben vom 10.4.2014 zu dem Verfahren beizuziehen. In seinem Schreiben geht der Bürger auf folgen- de Punkte ein. -Durch den Wegfall der Parkpalette entsteht ein weiterer Weg zwischen Stellplatz und Hausein- gang als bisher. Ein Umstand der bei größeren Einkäufen und für Mobilitätseingeschränkte Per- sonen von Bedeutung ist. -Die vorhandenen Bäume und Sträucher haben eine wichtige Funktion Luftschadstoffe zu mini- mieren. Es werden durch den Neubau viele Bäume entfernt. Es soll die Möglichkeit beste- hen, auf der Nordseite eine adäquate Bepflan- zung schnell wachsender Bäume zu ermögli- chen. Hätte eine Umweltprüfung durchgeführt werden müssen? -Der Neubau wird direkt an das Gebäude Nr. 79 angebaut und reicht bis ca. 20 cm unter das ers- te OG des Wohngebäudes heran. Es wird eine wirksame Vorsorge verlangt, dass Unbefugte nicht auf das Flachdach gelangen können. -Planungsrechtlich festlegen, dass im UG ein ab- schließbarer Garagentrakt entsteht mit mind. gleicher Anzahl wie im bisherigen Gebäude. -Aus Gründen ungestörter Nachtruhe soll pla- nungsrechtlich festgelegt werden, dass die Nut- zung des Bürgerzentrums nur bis 22 Uhr mög- lich ist. Sonn- und Feiertagsruhe sollte gewähr- leistet sein. -Es wird auf Rettungswege über Balkone und Loggien hingewiesen, die durch den Anbau ver- baut werden. -Der Wäschetrockenplatz südlich Haus Nr.77 und zwischen Haus Nr. 79 und 81 soll bei der Der neue Hauseingang befindet sich zukünftig seitlich am Gebäude Nr. 79 in ca. 8 m Entfernung zur Fahrgasse der Stellplätze zwischen Gebäude Nr. 81 und Nr. 79. Auch von hier aus besteht die Möglichkeit auf kurzem Weg ans Gebäude her- anzufahren und z. B. Einkäufe auszuladen. Die Baumverluste werden durch Pflanzung heimi- scher Baumarten überwiegend bei den Stellplät- zen weitgehend ausgeglichen. Das Dach des eingeschossigen Neubaus erhält eine intensive Dachbegrünung mit einem Mosaik aus verschie- denen Substraten mit unterschiedlichen Einbau- höhen und einer Einsaat aus in Karlsruhe heimi- schen Gräsern und Kräutern trockener Standorte. Auch diese Begrünung trägt indirekt zum Aus- gleich der Baumverluste bei und sorgt für ein verbessertes Mikroklima, durch ein erhebliches Volumen an Wasserretention auf dem Dach. Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, der eine Größe der überbaubaren Grundfläche von weni- ger als 20.000 m² festsetzt. Er wird im beschleu- nigten Verfahren aufgestellt. Ein Umweltbericht ist deshalb nicht erforderlich. Bautechnisch wird das mögliche getan um das Besteigen des Daches und somit das Einbruchrisi- ko für die Bewohner so gering wie möglich zu halten. Der Bebauungsplan setzt Flächen fest auf denen sich die erforderliche Anzahl an Stellplätzen rea- lisieren lassen. In der weiteren Ausführungspla- nung ist vom Bauherren vorgesehen die gleiche Anzahl an Stellplätzen wie bisher zu schaffen. Das Bürgerzentrum ist im Bebauungsplan nicht festgesetzt. Im Rahmen des Bauantragsverfahrens kann durch Minderungsmaßnahmen der Nut- zungsrahmen eingeschränkt werden um den Lärmschutz zu gewährleisten. Der Bebauungsplan ist mit der Branddirektion abgestimmt. Die Anforderungen an den Brand- schutz werden eingehalten. Im Rahmen der Außenanlagenplanung werden auch Wäschetrockenplätze berücksichtigt. - 4 - Stellungnahme Bürger Prüfergebnis Stadtplanungsamt Neugestaltung wieder zur Verfügung stehen. Privater 3 Karlsruhe will Fahrradstadt werden. Gerade bei öffentlichen Gebäuden, wie einem Bürgerzent- rum, sollte die Planung Vorbildcharakter haben. Die Anlage ausreichender, sicherer und wetter- fester Abstellmöglichkeit für Fahrradräder, z.B. wegen des steigenden Anteils von Fahrrädern mit. elektrischer Unterstützung, halten wir für unabdingbar. Deswegen sollten an einem sol- chen innerstädtischen Bürgerzentrum ausrei- chend, sichere und leicht zugängliche Fahrrad- abstellanlagen, die alle bzw. zumindest teilweise Überdacht angelegt werden. Die Anzahl der Fahrradparkplätze ist dem Bebauungsplan nicht zu entnehmen. Die zeichnerische Fläche legt na- he, dass ungefähr 15- 20 Räder Abstellanlagen vorgesehen sind. Für ein Bürgerzentrum mit öf- fentlichen Veranstaltungen usw. ist dies nicht ausreichend. Die Stadt Karlsruhe wird damit ih- rem Anspruch als fahrradfreundliche Kommune nicht gerecht. Das Problem ausreichender Fahr- radabstellanlagen ist ein wichtiges Ziel des 20 Punkte Programm zur Förderung des Radver- kehrs und wird in dieser Planung nicht ausrei- chend umgesetzt. Das Ziel, mit dem Umbau Weinbrennerstr. den Radverkehr zukünftig auf die Straße zu führen, begrüße ich und der ADFC. Der damit gewonnene Raum für Stellplätze sollte auch dem Radverkehr zugutekommen und nicht für PKW-Stellplätze verwendet werden. Stellungnahme siehe Privater 1. Im Bebauungsplan sind Flächen für Fahrradabstel- lanlagen ausgewiesen. Privater 4 mit Unterschriftenliste weiterer 165 Privater (Bewohner Weinbr. str. 77-81) Bezugnahme auf das Schreiben von „Priva- ter 2“: mit diesem Schreiben wollen wir nur nochmals darauf aufmerksam machen, dass nicht nur „Privater 2“ diverse Einsprüche gegen den Bau des Mühlburger Bürger- zentrum hat, sondern klarmachen, dass die meisten Bewohner der drei Hochhäuser Weinbrennerstr. 77 - 81 hinter dem Schrei- ben des „Privater 2“ stehen. Hierzu übersen- den wir Ihnen Kopien unserer Aktivitäten gegen den Bau, sowohl an die Volkswoh- nung, als auch an den Oberbürgermeister, die sämtlichen Fraktionen der Stadträte u. den Bürgervereinsvorsitzenden Herr Ferrini. Auch übersenden wir Ihnen Kopien der Un- terschriften der Mieter, die nach wie vor ge- gen den Bau des Bürgerzentrums votieren. Wir alle sind sehr betroffen, dass weder die Volkswohnung noch die Stadt Karlsruhe - OB und Stadtrat, die Meinungen der betroffenen Mieter so gleichgültig lassen. In dem Antwortschreiben des Oberbürgermeis- ters vom 26.4.2013 wurde auf die Fragen der Bewohner detailliert eingegangen. Im Zusammenhang mit dem Neubau wird eine - 5 - Stellungnahme Bürger Prüfergebnis Stadtplanungsamt Besonders vom Stadtrat sind wir sehr ent- täuscht, der ist schließlich von der Bevölke- rung gewählt, hat aber überhaupt kein Ohr für die Sorgen dieser. Kein Wunder, dass die Wahlbeteiligung immer weiter zurückgeht! Extra ansprechen möchten wir noch die dauerhafte Lärmbelästigung durch das Bür- gerzentrum - bisherige Aussage des Bau- herrn „sie haben ja schon den Lärm der Südtangente und des Entenfangs, dann können sie den zusätzlichen Lärm auch noch ertragen" - einfach nur eine Frech- heit. Es fallen auch 32 Einzelgaragen weg, ohne für neue zu sorgen. Wenn Mieter schon über 30 Jahre eine Einzelgarage ge- mietet hatten, wäre es nur gerecht, wenn der Bauherr für neue sorgen würde, aber dies wäre ja im Sinne der Mieter und das geht eben nicht. Wir hoffen, auch mal eine Antwort zu er- halten, weil die Stadtratsfraktionen damals keine Reaktion zeigten, bis auf zwei. Wir ge- hen davon aus, dass die ganzen Einwendun- gen einfach im Papierkorb gelandet sind, weil, wenn sich die Stadt etwas in den Kopf gesetzt hat, wird das am „grünen" Tisch ent- schieden und keine Rücksicht auf die Be- troffenen genommen. Es wäre schön, wenn einmal unsere Einwände zur Kenntnis ge- nommen würden. Tiefgarage mit 36 Stellplätzen , weitere 30 ober- irdische Stellplätze und für den Neubau 10 Stell- plätze am Entenfang bereitgestellt. Im aufgestellten Lärmgutachten wurde vorsorglich auch eine Betrachtung mit einbezogen, für den Fall, dass das Bürgerzentrum realisiert wird. Durch Ne- benbestimmungen im Baugenehmigungsverfahren wird der Konflikt bewältigbar sein. Die für diesen Fall vom Gutachter vorgeschlagene 11 m hohe Lärmschutzwand am Rand der Stellplätze am En- tenfang kommt aus städtebaulichen Gründen und aus statischen Gründen nicht in Betracht. Dadurch würde ein sehr beengter Raumeindruck entstehen, der dem bestehenden offenen Grundstückscharak- ter und der darauf abgestimmten Freiraumplanung widerspricht. Anstatt dessen kann eine bis zu 2,5 m hohe Lärmschutzwand sowie eine Überdachung der Stellplätze am Entenfang den erforderlichen Lärmschutz gewährleisten. Die konkreten bauli- chen Maßnahmen werden im Rahmen des jewei- ligen Bauantragsverfahrens festgelegt. Schreiben vom 6.3.2013 an die VOWO Leider mussten wir durch die Badischen Neues- ten Nachrichten vom 22.02.2013 erfahren, dass Ihr Geschäftsführer Herr Reiner Kuklinski das obengenannte Areal in der Stadtteilkonferenz Mühlburg ins Spiel brachte und geplant ist, auf diesem Areal zwischen den Hochhäusern Wein- brennerstr. 77, 79 und 81 ein Bauvorhaben durchzuführen Wir waren entsetzt, dass man überhaupt auf so einen Plan kommen kann, denn nach unserer Ansicht ist dieses Projekt nicht in allen Details und Konsequenzen durch- dacht und bringt eine große Verschlechterung der Wohnraumqualität von 176 Wohnungen. Im Folgenden unsere Einwände, die dieser Pla- nung zwingend entgegenstehen: 1. Dieses geplante Bürgerzentrum Mühlburg mit Stadtteilbibliothek würde zwischen den Hoch- häusern „eingeklemmt“ werden. Der geplante eingeschossige Neubau nimmt Be- zug auf vorhandene Raumkanten und Baufluch- ten. Er bildet mit dem Wohnhochhaus Wein- brennerstraße Nr. 79 eine bauliche Einheit und einen prägnanten Stadtbaustein. Das Flachdach des Anbaues soll begrünt werden. Die Belichtung - 6 - Stellungnahme Bürger Prüfergebnis Stadtplanungsamt 2. Gleichzeitig ist für uns schon sicher, dass die- ses Bürgerzentrum Mühlburg mit Stadtteilbiblio- thek und mit den von Herr Caspari (Vorsitzender des Bürgerzentrumsvereins) genannten Veran- staltungsterminen, an diesem Standort, durch die Betonwände der Hochhäuser, eine noch größere Lärmbelästigung bedeuten würde. 3. Nachdem die Parkplatzsituation im gesamten Stadtteil Mühlburg, aber besonders in der Wein- brennerstrasse schon im Moment sehr große Wünsche übrig lässt, und würden durch Ihr Bau- vorhaben noch zusätzliche 34 Stellplätze und eventuell auch 32 Garagenplätze wegfallen, stellt sich somit für uns die Frage, wo wir künftig unsere Autos abstellen könnten. 4. Der aller Voraussicht nach zu fällende Baum- bestand von ca. 20 bis 25 Bäumen wäre vor al- lem ökologisch sehr schwer zu erklären. In der Anlage übersenden wir Ihnen die Unter- schriften der betroffenen Mieter. Eine Mehrferti- gung dieses Schreibens geht an den Baudezer- nenten Herr Michael Obert, an den Oberbür- germeister der Stadt Karlsruhe Herr Dr. Frank Mentrup, an die Fraktionsvorsitzenden des Karls- ruher Stadtrates und an den Vorsitzenden des des zentralen Foyers ist über ein Glasdach vorge- sehen. Zum Thema Lärmschutz siehe die Ausführungen oben. Durch den Abbruch der bestehenden Parkpalette entfallen 32 oberirdische und 34 unterirdische Stellplätze (das sind 66 Stellplätze). Die Tiefgara- ge in dem eingeschossigen Neubau wird 36 Stell- plätze enthalten, dazu gibt es 30 oberirdische Stellplätze (das sind 66 Stellplätze), die für die Bewohner nach Abschluss der Baumaßnahmen wieder zur Verfügung stehen. Durch den Umbau der Weinbrennerstraße im Be- reich zwischen Entenfang und Nuitsstraße wer- den 94 Parkplätze und 8 Taxistellplätze entste- hen. Bisher gibt es in diesem Bereich 66 Parkplät- ze und 3 Taxistellplätze. Insgesamt werden 44 Bäume gefällt werden müssen. Dafür kommen 16 Neuanpflanzungen. Die Baumverluste werden durch Pflanzung heimi- scher Baumarten überwiegend bei den Stellplät- zen weitgehend ausgeglichen. Das Dach des ein- geschossigen Neubaus erhält eine intensive Dachbegrünung mit einem Mosaik aus verschie- denen Substraten mit unterschiedlichen Einbau- höhen und einer Einsaat aus in Karlsruhe heimi- schen Gräsern und Kräutern trockener Standorte. Auch diese Begrünung trägt indirekt zum Aus- gleich der Baumverluste bei. Darüberhinaus blei- - 7 - Stellungnahme Bürger Prüfergebnis Stadtplanungsamt Bürgervereins Mühlburg’ Herr Massimo Ferrini zur Kenntnis. ben eine Vielzahl Bäume erhalten.

  • Anlage 2 NKBPL-Festsetzung-Weinbrennerstr.77-Satzungsbeschl
    Extrahierter Text

    Bebauungsplan „Weinbrennerstraße 77-81 (Bürgerzentrum Mühlburg)“, Karlsruhe - Mühlburg Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften - Entwurf - BPL Weinbrennerstr.77-81 1.12.2016 - 2 - Inhaltsverzeichnis: I. Planungsrechtliche Festsetzungen ................................................................ 3 1. Art der baulichen Nutzung .......................................................................... 3 2. Maß der baulichen Nutzung ........................................................................ 3 3. Nebenanlagen, Stellplätze, Tiefgaragen, Garagen, Carports ......................... 4 4. Grünflächen, Dachbegrünung, Pflanzgebote und Pflanzerhaltung ............... 4 5. Flächen für Aufschüttungen und Abgrabungen ........................................... 5 6. Geh- und Leitungsrechte ............................................................................. 5 7. Schallschutz ................................................................................................ 5 Anlage 1: Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 ............................................................ 8 Anlage 2: Beurteilungspegel L r Straßen- und Schienenverkehrslärm ........................... 17 II. Örtliche Bauvorschriften ............................................................................ 25 1. Anforderungen an die äußere Gestaltung von baulichen Anlagen .............. 26 1.1 Dächer ...................................................................................................... 26 2. Werbeanlagen und Automaten ................................................................. 26 3. Unbebaute Flächen, Vorgärten, Stellplätze, Einfriedigungen ...................... 26 3.1 Gestaltung der unbebauten Flächen der bebaubaren Flächen .................... 26 3.2 Vorgärten ................................................................................................. 26 3.3 Stellplätze, Fahrradabstellplätze, Feuerwehrwege ...................................... 26 3.4 Abfallbehälterstandplätze .......................................................................... 27 3.5 Einfriedigungen ......................................................................................... 27 4. Außenantennen ........................................................................................ 27 5. Niederspannungsfreileitungen ................................................................... 27 6. Niederschlagswasser ................................................................................. 27 III. Sonstige Festsetzungen ............................................................................. 28 Verfahrensvermerke / Ausfertigung ............................................................................ 29 BPL Weinbrennerstr.77-81 1.12.2016 - 3 - Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften des Bebauungs- planes, bestehend aus zeichnerischen und textlichen Regelungen - Planungsrechtliche Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), und der Baunutzungsver- ordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), jeweils einschließlich späterer Änderungen und Ergänzungen. - Örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, berichtigt S. 416), einschließlich späterer Änderungen und Ergänzungen. In Ergänzung der Planzeichnung wird Folgendes geregelt: I. Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Art der baulichen Nutzung Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO) Zulässig sind: 1. Wohngebäude, 2. die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirt- schaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe, 3. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche u. sportliche Zwecke. Ausnahmsweise können zugelassen werden: 1. Betriebe des Beherbergungsgewerbes, 2. sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, 3. Anlagen für Verwaltungen. Nicht zulässig sind: 1. Gartenbaubetriebe 2. Tankstellen. 2. Maß der baulichen Nutzung Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die in der Planzeichnung eingetrage- nen Baugrenzen und Wandhöhen bestimmt. Dabei gilt als Wandhöhe das Maß der Hinterkante des erschließenden, öffentli- chen Gehwegs (Erschließungsstraße, Wohnweg) bis zum Schnittpunkt der Au- ßenwand mit der Oberkante Dachhaut (bis zum oberen Abschluss der Wand). Die Wandhöhe wird in der jeweiligen Gebäudemitte gemessen. BPL Weinbrennerstr.77-81 1.12.2016 - 4 - 3. Nebenanlagen, Stellplätze, Tiefgaragen, Garagen, Carports Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO, Stellplätze, Carports und Garagen sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen und auf den dafür im zeichnerischen Teil gekennzeichneten Flächen zulässig. Auf den als Stellplätze ausgewiesenen Flächen können auch Carports errichtet werden. Aus Schall- schutzgründen ist die Errichtung einer bis zu 2,5 m hohen Lärmschutzwand zwi- schen den Stellplätzen am Entenfang und dem Gebäude Weinbrennerstraße 81 zulässig. Abfallbehälterstandplätze, Fahrradstellplätze und Spielplatzeinrichtungen sind nur auf den im zeichnerischen Teil gekennzeichneten Flächen zulässig. 4. Grünflächen, Dachbegrünung, Pflanzgebote und Pflanzerhaltung An den in der Planzeichnung eingetragenen Baumstandorten sind großkronige, heimische Laubbäume zu pflanzen. Dachbegrünung auf dem eingeschossigen Gebäude: Oberhalb einer Drän- und Filterschicht sind Dachbegrünungssubstrat, Sand, Kies und Oberboden als Standort für verschiedene Pflanzengesellschaften nebenei- nander in wechselnder Aufbauhöhe zwischen 10 und 30 cm einzubauen. Das so entstandene Habitatmosaik ist durch Äste und Steine zu ergänzen. Die Einsaat er- folgt mit einer Mischung aus Gräsern und Kräutern nach der Liste in den Hinwei- sen. Ergänzend zur Dachbegrünung sind Aufbauten für Photovoltaikanlagen und An- lagen zur solarthermischen Nutzung zulässig, sofern die Dachbegrünung und de- ren Wasserrückhaltefunktion dadurch nicht beeinträchtigt werden. Die Befestigungen von Photovoltaikanlagen und Anlagen zur solarthermischen Nutzung sind so zu gestalten, dass die Befestigungen nicht zur Reduzierung des Volumens des Schichtaufbaues der Dachbegrünung gehen. Vorgärten: Die Vorgärten sind vollflächig zu begrünen. Das Anlegen von Kies-, Schotter- oder vergleichbaren Flächen ist nicht gestattet. Alle Begrünungs- und Pflanzmaßnahmen sind zu unterhalten, zu pflegen und bei Abgang in der darauf folgenden Pflanzperiode gleichwertig zu ersetzen. Pflanzerhaltung: Alle Begrünungsmaßnahmen sind zu erhalten, zu pflegen und bei Verlust in der darauf folgenden Pflanzperiode gleichwertig zu ersetzen. Dies gilt nicht für die Baumstandorte über der bestehenden Fernwärme-Hauptleitung in der Wein- brennerstraße. Diese sind im Falle der Erneuerung der Fernwärmeleitung nur in- soweit zu ersetzen als dies räumlich und bautechnisch möglich ist und ein Min- destabstand zur Fernwärmeleitung von 2,5 m eingehalten werden kann. BPL Weinbrennerstr.77-81 1.12.2016 - 5 - 5. Flächen für Aufschüttungen und Abgrabungen Abgrabungen und Aufschüttungen sind bis auf das Niveau der Gehweghinter- kante zur Geländeanpassung zulässig. 6. Geh- und Leitungsrechte Die Flächen für Geh- und Leitungsrechte sind von jeglicher baulichen Nutzung und Nutzung als Lagerfläche frei zu halten. Bei der Anpflanzung von Bäumen ist ein Abstand von 2,50 m von der Leitungsachse einzuhalten. 7. Schallschutz In Anlage 1 (Darstellung der Lärmpegelbereiche) sind Lärmpegelbereiche festge- setzt, in denen für die Fassadenseiten in den Lärmpegelbereichen III-VI Vorkeh- rungen zum Schutz vor Lärm zu treffen sind. Bei der Errichtung und Änderung von Gebäuden sind zum Schutz vor Verkehrs- lärmimmissionen die Außenbauteile der Aufenthaltsräume mindestens gemäß den Anforderungen der in der Anlage 1 festgesetzten Lärmpegelbereiche nach der DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau – Anforderungen und Nachweise“ vom November 1989 entsprechend nachfolgender Tabelle auszubilden. Die erforderli- chen Schalldämmmaße sind in Abhängigkeit von der Raumnutzungsart und Raumgröße im Genehmigungs- bzw. Kenntnisgabeverfahren auf Basis der DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau - Anforderungen und Nachweise“ vom Novem- ber 1989 nachzuweisen. BPL Weinbrennerstr.77-81 1.12.2016 - 6 - BPL Weinbrennerstr.77-81 1.12.2016 - 7 - Im gesamten Plangebiet ist an Schlafräumen und Kinderzimmern der Gebäude durch die Verwendung fensterunabhängiger schallgedämmter Lüftungseinrich- tungen oder gleichwertiger Maßnahmen bautechnischer Art eine ausreichende Belüftung sicherzustellen. Hiervon kann nach § 31 Abs. 1 BauGB ausnahmsweise abgewichen werden, wenn im baurechtlichen Verfahren nachgewiesen wird, dass geringere Lärmpegel an den Fassaden vorliegen. Die Anforderungen an die Schalldämmung der Au- ßenbauteile können dann entsprechend reduziert werden. Zum Schutz vor Verkehrslärmimmissionen sind Außenwohnbereiche (Balkone, Loggien, etc.) von Wohnungen, bei denen der Außenlärmpegel über 59 dB (A) am Tag liegt (siehe Anlage 2) und die nicht über zur verkehrslärmabgewandten Fassadenseite orientierte Außenbereiche verfügen, nur in baulich geschlossener Ausführung (z.B. Wintergarten, verglaste Loggia, etc.) zulässig. Ausnahmsweise sind hier dennoch Außenwohnbereiche zulässig, wenn sichergestellt ist, dass in 1,2 m Höhe über der Mitte der Bodenfläche des Außenwohnbereichs im Tagzeit- raum (6:00 bis 22:00 Uhr) ein Beurteilungspegel von 59 dB (A) nicht überschrit- ten wird. Der Nachweis muss im Baugenehmigungsverfahren durch Berechnung nach „Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen -RLS-90" geführt werden. Die der Planung zugrunde liegenden DIN-Vorschriften können bei der Stadt Karls- ruhe im Stadtplanungsamt in Karlsruhe, Karl-Friedrich-Straße 14-18 (Hinterhaus), 1. OG, Zimmer 1.10, eingesehen werden. BPL Weinbrennerstr.77-81 1.12.2016 - 8 - Anlage 1: Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 BPL Weinbrennerstr.77-81 1.12.2016 - 9 - Anlage 1: Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 Anlage 1: Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 BPL Weinbrennerstr.77-81 1.12.2016 - 10 - Anlage 1: Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 BPL Weinbrennerstr.77-81 1.12.2016 - 11 - Anlage 1: Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 BPL Weinbrennerstr.77-81 1.12.2016 - 12 - Anlage 1: Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 BPL Weinbrennerstr.77-81 1.12.2016 - 13 - Anlage 1: Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 BPL Weinbrennerstr.77-81 1.12.2016 - 14 - Anlage 1: Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 BPL Weinbrennerstr.77-81 1.12.2016 - 15 - Anlage 1: Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 BPL Weinbrennerstr.77-81 1.12.2016 - 16 - Anlage 1: Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 Anlage 1: Lärmpegelbe BPL Weinbrennerstr.77-81 1.12.2016 - 17 - Anlage 2: Beurteilungspegel L r Straßen- und Schienenverkehrslärm tags in dB (A) Anlage 2: Beurteilungspegel L r Straßen- und Schienenverkehrslärm tags in dB (A) BPL Weinbrennerstr.77-81 1.12.2016 - 18 - Anlage 2: Beurteilungspegel L r Straßen- und Schienenverkehrslärm tags in dB (A) Anlage 2: Beurteilungspegel L r Straßen- und Schienenverkehrslärm tags in dB (A) BPL Weinbrennerstr.77-81 1.12.2016 - 19 - Anlage 2: Beurteilungspegel L r Straßen- und Schienenverkehrslärm tags in dB (A) BPL Weinbrennerstr.77-81 1.12.2016 - 20 - Anlage 2: Beurteilungspegel L r Straßen- und Schienenverkehrslärm tags in dB (A) BPL Weinbrennerstr.77-81 1.12.2016 - 21 - Anlage 2: Beurteilungspegel L r Straßen- und Schienenverkehrslärm tags in dB (A) BPL Weinbrennerstr.77-81 1.12.2016 - 22 - Anlage 2: Beurteilungspegel L r Straßen- und Schienenverkehrslärm tags in dB (A) BPL Weinbrennerstr.77-81 1.12.2016 - 23 - Anlage 2: Beurteilungspegel L r Straßen- und Schienenverkehrslärm tags in dB (A) BPL Weinbrennerstr.77-81 1.12.2016 - 24 - Anlage 2: Beurteilungspegel L r Straßen- und Schienenverkehrslärm tags in dB (A BPL Weinbrennerstr.77-81 1.12.2016 - 25 - Anlage 2: Beurteilungspegel L r Straßen- und Schienenverkehrslärm tags in dB (A) BPL Weinbrennerstr.77-81 1.12.2016 - 26 - II. Örtliche Bauvorschriften 1. Anforderungen an die äußere Gestaltung von baulichen Anlagen 1.1 Dächer • Dachaufbauten sind nicht zulässig • Dachbegrünung siehe Ziffer I.3.1 2. Werbeanlagen und Automaten Werbeanlagen sind nur am Ort der Leistung, am Gebäude, im Erdgeschoss, nicht in der Vorgartenzone und nur unter Einhaltung folgender Größen zulässig. - Einzelbuchstaben bis max. 0,30 m Höhe und Breite, - sonstige Werbeanlagen (Schilder, Firmenzeichen und dergleichen) bis zu einer Fläche von 0,5 m². Unzulässig sind Werbeanlagen mit wechselndem oder bewegtem Licht, drehbare Werbeträger und solche mit wechselnden Motiven, sowie Laserwerbung, Sky- beamer oder Ähnliches. Automaten sind nur am Gebäude und nicht in der Vorgartenzone zulässig. Anlagen, die zum Anschlagen von Plakaten oder anderen werbewirksamen Ein- richtungen bestimmt sind, sind nicht zulässig. 3. Unbebaute Flächen, Vorgärten, Stellplätze, Einfriedigungen 3.1 Gestaltung der unbebauten Flächen der bebaubaren Flächen Die unbebauten Flächen sind, sofern sie nicht für die interne Infrastruktur erfor- derlich sind, als Vegetationsflächen gärtnerisch anzulegen. Zur gärtnerischen Gestaltung gehört eine Bepflanzung mit Bäumen und Sträu- chern. 3.2 Vorgärten Vorgärten sind die Flächen der Baugrundstücke, die auf der gesamter Grund- stücksbreite zwischen der Straßenbegrenzungslinie und der Baugrenze liegen. Bei Grundstücken, die an mehreren Seiten von Straßenbegrenzungslinien umgeben sind, ist diejenige Seite maßgeblich, auf der die Zufahrt zum Grundstück angelegt ist. Die Vorgärten sind mit Ausnahme von Zufahrten, Hauseingängen und Fahrradab- stellplätzen (Fläche gemäß der Abgrenzung im zeichnerischen Teil) als Vegetati- onsfläche anzulegen und zu unterhalten. Die Benutzung als Arbeits-, Abstell- oder Lagerflächen ist nicht zulässig. 3.3 Stellplätze, Fahrradabstellplätze, Feuerwehrwege Stellplätze, Fahrradabstellplätze und Feuerwehrwege sind wasserdurchlässig aus- zubilden. BPL Weinbrennerstr.77-81 1.12.2016 - 27 - 3.4 Abfallbehälterstandplätze Abfallbehälterstandplätze sind mit einem Sichtschutz zu versehen, der zu begrü- nen oder durch bauliche oder sonstige Maßnahmen verdeckt herzustellen. 3.5 Einfriedigungen Einfriedigungen sind unzulässig, ausgenommen eine Lärmschutzwand nach Maßgabe der Ziffer 3 der bauplanungsrechtlichen Festsetzungen. 4. Außenantennen Pro Gebäude ist nur eine Gemeinschaftsantennenanlage oder Satellitenantenne zulässig. 5. Niederspannungsfreileitungen Niederspannungsfreileitungen sind unzulässig. 6. Niederschlagswasser Die notwendige Befestigung von nicht überbauten Flächen der Baugrundstücke ist wasserdurchlässig auszuführen. BPL Weinbrennerstr.77-81 1.12.2016 - 28 - III. Sonstige Festsetzungen (Planungsrechtliche und baurechtliche Regelungen) Die Bebauungspläne Nr. 261"Mühlburg Ost", in Kraft getreten am 03.05.1956, und Nr. 614"Nutzungsartfestsetzung", in Kraft getreten am 22.02.1985, werden in den Teilbereichen aufgehoben, die durch diesen Bebauungsplan neu geregelt werden. Karlsruhe, 28. Februar 2014 Fassung vom 1. Dezember 2016 Stadtplanungsamt Prof. Dr.-Ing. Karmann-Woessner Verfahrensvermerke / Ausfertigung Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am 18.03.2014 Billigung durch den Gemeinderat und Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO am 20.09.2016 Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO vom 24.10.2016..bis 24.11.2016 Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB und § 74 Abs. 7 LBO am ................... Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind unter Beachtung des vorstehenden Verfahrens als Satzung beschlossen worden. Sie werden hiermit ausgefertigt. Karlsruhe, .................... Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister In Kraft getreten (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO) mit der Bekanntmachung am .................... Beim Stadtplanungsamt zu jeder- manns Einsicht bereitgehalten (§ 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO) ab .....................

  • Anlage 3 NKBPL-Begründung-Weinbrennerstr.77-Satzungsbeschl
    Extrahierter Text

    Bebauungsplan „Weinbrennerstraße 77-81 (Bürgerzentrum Mühlburg)“, Karlsruhe - Mühlburg beigefügt: Begründung und Hinweise - Entwurf - BPL Weinbrennerstr.77-81 Bearbeitungsstand: 1.12.2016 - 2 - Inhaltsverzeichnis: A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) ....................... 4 1. Aufgabe und Notwendigkeit .................................................................. 4 2. Bauleitplanung ......................................................................................... 4 2.1 Vorbereitende Bauleitplanung ................................................................ 4 2.2 Verbindliche Bauleitplanung ...................................................................... 4 3. Bestandsaufnahme .................................................................................. 4 3.1 Räumlicher Geltungsbereich...................................................................... 4 3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz ......... 4 3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung .................................. 5 3.4 Eigentumsverhältnisse ............................................................................... 5 3.5 Belastungen .............................................................................................. 5 4. Planungskonzept ...................................................................................... 6 4.1 Art der baulichen Nutzung ......................................................................... 7 4.2 Maß der baulichen Nutzung ....................................................................... 7 4.3. Erschließung .............................................................................................. 7 4.3.1 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) ................................................. 7 4.3.2 Motorisierter Individualverkehr ................................................................... 7 4.3.3 Ruhender Verkehr ..................................................................................... 7 4.3.4 Geh- und Radwege .................................................................................... 7 4.3.5 Ver- und Entsorgung .................................................................................. 7 4.4 Gestaltung / Architektur ............................................................................. 8 4.5 Grünordnung / Artenschutz ........................................................................ 8 4.5.1 Grünplanung, Pflanzungen ........................................................................ 8 4.5.2 Ausgleichsmaßnahmen ............................................................................. 8 4.5.3 Maßnahmen für den Artenschutz ............................................................... 8 4.6 Belastungen ............................................................................................... 9 4.6.1 Boden ........................................................................................................ 9 4.6.2 Immissionen............................................................................................... 9 4.7 Stadtklima / Klimawandel ......................................................................... 10 4.8 Klimaschutz ............................................................................................. 10 5. Sozialverträglichkeit / Sozialplan .......................................................... 10 5.1 Sozialverträglichkeit der Planung............................................................. 10 5.2 Sozialplan ................................................................................................ 10 6. Statistik ................................................................................................... 11 Flächenbilanz ........................................................................................................... 11 7. Bodenordnung ....................................................................................... 11 8. Kosten (überschlägig) ............................................................................ 11 9. Finanzierung ........................................................................................... 11 B. Hinweise ................................................................................................. 12 1. Versorgung und Entsorgung .................................................................... 12 2. Entwässerung .......................................................................................... 12 3. Niederschlagswasser ............................................................................... 12 BPL Weinbrennerstr.77-81 Bearbeitungsstand: 1.12.2016 - 3 - 4. Archäologische Funde, Kleindenkmale .................................................... 13 5. Baumschutz ............................................................................................. 14 6. Altlasten ................................................................................................... 14 7. Erdaushub / Auffüllungen ........................................................................ 14 8. Private Leitungen ..................................................................................... 14 9. Barrierefreies Bauen ................................................................................ 14 10. Erneuerbare Energien ............................................................................. 14 11. Begrünung, Dachbegrünung .................................................................... 14 BPL Weinbrennerstr.77-81 Bearbeitungsstand: 1.12.2016 - 4 - A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) 1. Aufgabe und Notwendigkeit Ziel des Bebauungsplans ist es, die Bebauung im Gebiet Weinbrennerstraße 77 – 81 neu zu ordnen, sie an die heutigen Verhältnisse anzupassen und auch die Er- richtung eines Bürgerzentrums für Mühlburg in einem gemeinsamen Gebäude mit der Stadtteilbibliothek, zu ermöglichen. Dies ist durch einen Anbau an das Gebäude Weinbrennerstraße 79 möglich. Der Kinderspielplatz und auch die übrigen Außenanlagen der drei Hochhäuser werden neu gestaltet. Der Kinderspielplatz soll danach auch für die Allgemeinheit zugänglich sein. Die Weinbrennerstraße wird zwischen Entenfang bis zur Nuitsstraße umgebaut, um den Unfallschwerpunkt an der Einmündung Nuitsstraße/Weinbrennerstraße sicherer zu machen, mehr öffentliche Stellplätze zu schaffen und den Radverkehr auf der Straße zu führen. 2. Bauleitplanung 2.1 Vorbereitende Bauleitplanung Der gültige Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe stellt den Planbereich als „Wohnbaufläche“ dar. Der Bebauungsplan wird allgemeines Wohngebiet (WA) festsetzen. 2.2 Verbindliche Bauleitplanung Die beabsichtigte Bebauungsplanänderung sieht eine Teiländerung der Bebau- ungspläne „Mühlburg-Ost“ Nr. 261 (rechtsverbindlich seit 3.5.1956) und „Nut- zungsartfestsetzung“ Nr. 614 (rechtsverbindlich seit 22.2.1985) vor. Für den Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplans werden diese Pläne aufgehoben. 3. Bestandsaufnahme 3.1 Räumlicher Geltungsbereich Das ca. 1,30 Hektar große Planungsgebiet liegt in Karlsruhe – Mühlburg. Maßgeblich für die Abgrenzung des Planungsgebietes ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplanes. 3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz Das Wohngebiet liegt am Rande der Albaue, ist aber durch Trassen von Schnell- straße und Straßenbahn von ihr getrennt. Nur eine im Süden anschließende öf- fentliche Grünfläche wirkt mit ihren Bäumen in das Gebiet hinein. Die Freiflächen innerhalb des Plangebietes sind gekennzeichnet durch einen recht dichten jünge- BPL Weinbrennerstr.77-81 Bearbeitungsstand: 1.12.2016 - 5 - ren Baumbestand aus ganz überwiegend heimischen Arten. Eine Baumreihe ent- lang der Weinbrennerstraße prägt in diesem Abschnitt den Straßenraum. Das Artenschutzgutachten hat ergeben, dass aufgrund des geringen Alters der Bäume keine Baumhöhlen und Rindenspalten als Quartiere für Höhlenbrüter und Fledermäuse vorhanden sind. 3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung Auf den Grundstücken Nr. 4168, 4169 und 5408 befindet sich jeweils ein Hoch- haus mit Wohnnutzung. Die Gebäude Weinbrennerstraße Nr. 77 und 81 haben 14 Geschosse, das Gebäude Nr. 79 hat 17 Geschosse. Auf den Grundstücken Nr. 4169 und 5408 befindet sich eine zweigeschossige, offene Parkpalette mit 34 oberirdischen Stellplätzen und 32 Stellplätze unterir- disch, insgesamt somit 66 Stellplätze, für die Hochhäuser. Das obere Parkdeck liegt ca. 90 cm über dem Gehweg der Weinbrennerstraße und dem Eingang Haus Nr. 77. Das straßenseitige Gelände ist als Böschung zum Parkdeck ausgebildet, so dass der Übergang ebenerdig verläuft. Der Fußweg am Eingang zum Haus Nr. 79 befindet sich auf Parkdeckhöhe und fällt als Rampe in Richtung Haus Nr. 81 um 75 cm. Auf den Grundstücken Nr. 4169 und 5408 ist ein Spielplatz für die Hochhäuser angelegt, der zukünftig auch für die Allgemeinheit zugänglich sein soll. Nordwestlich des Gebäudes Weinbrennerstraße Nr. 81 befindet sich ein öffentli- cher Parkplatz. Hier wird das Grundstück neu gebildet, auf dem baurechtlich notwendige Stellplätze untergebracht werden können. Die Hochhäuser und die Stellplätze werden über die Weinbrennerstraße und über die Staudingerstraße erschlossen. 3.4 Eigentumsverhältnisse Die Grundstücke Nr. 4168, 4169 und 5408 mit den Hochhäusern Weinbrenner- straße 77, 79 und 81, der Parkpalette, dem Kinderspielplatz und den Garagen befinden sich im Eigentum der Volkswohnung GmbH. Das Grundstück Nr. 4128 befindet sich im Eigentum der Stadt Karlsruhe. Ein Teil davon wird herausgelöst und von der Volkswohnung zur Stellplatznutzung er- worben werden. 3.5 Belastungen Immissionen: Die Belastungen durch Lärm, Luft und Klima entsprechen der innerstädtischen Lage mit verdichteter Bebauung, vielfältigen Nutzungen, hohem Verkehrsauf- kommen und Lärmbelastung durch den Kfz- und Straßenbahnverkehr. Im Rahmen einer durchgeführten schalltechnischen Untersuchung wurden die Lärmbelastungen und die Auswirkungen der geplanten Maßnahmen untersucht. Boden: BPL Weinbrennerstr.77-81 Bearbeitungsstand: 1.12.2016 - 6 - Derzeit sind der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz, auf dem Plange- lände keine Altlasten, Altlastverdachtsflächen oder schädlichen Bodenverände- rungen bekannt (Erhebungsstand 31.12.2011). Im Rahmen eines Baugrundgut- achtens wurden jedoch anthropogene Auffüllungen bis in eine Tiefe von 3,0 m angetroffen. 4. Planungskonzept Nutzungen im Plangebiet Das Planungsgebiet befindet sich in Mühlburg an der Weinbrennerstraße, und grenzt an den Entenfang, das Zentrum Mühlburgs. Das Gebiet ist bisher als reines Wohngebiet ausgewiesen. Ziel ist es hier, gerade in der Nähe zu Mühlburgs Ein- kaufsgeschäften, die eine gute Besucherfrequenz haben, ergänzende Nutzungen in diesem Bereich zu ermöglichen, um eine weitere Entwicklung im Bereich der Weinbrennerstraße zu erreichen. Daher wird das Plangebiet in ein allgemeines Wohngebiet umgewandelt, in welchem gemäß dem Nutzungskatalog der Baunutzungsverordnung neben der Wohnnutzung auch kirchliche, kulturelle, so- ziale, gesundheitliche und sportliche Nutzungen zulässig sind. In den Projektgruppen der Stadtteilentwicklung im Rahmen des SSP Mühlburg (Soziale Stadt Programm) hat sich der Wunsch nach einem Bürgerzentrum für den Stadtteil entwickelt. Das Sanierungsgebiet läuft seit 2007. Der Verein „Bür- gerzentrum Mühlburg“ wurde 2010 gegründet. Das Bürgerzentrum ist derzeit provisorisch in der ehemaligen Seldeneck’schen Brauerei in der Hardtstraße 37a, Bau 2 untergebracht. Das Raumangebot ist sehr gering und soll erweitert wer- den. Die Stadtteilbibliothek Mühlburg befindet sich seit 1959 in der Rheinstraße 95 in Räumen, die inzwischen zu klein und nicht barrierefrei sind. Mit dem Grundstück an der Weinbrennerstraße wurde für beide Nutzungen ein zentraler, gut zu errei- chender, barrierefreier Standort gefunden. Kinderspielplatz und Freianlagenplanung: Der bestehende Spielplatz soll eine bessere Ausstattung mit Spielangeboten er- halten und dadurch auch für die Kinder im Bereich Mühlburgs ein Anziehungs- punkt werden. Ziel der Freianlagenplanung ist es, den durch Bäume geprägten Charakter der Anlage zu erhalten und die Baumverluste so weit wie möglich zu ersetzten. An- stelle des Baumschirms an der Weinbrennerstraße wird in Zukunft ein offener Platz vor dem Eingang des Neubaus sein. Umbau der Weinbrennerstraße: Die Weinbrennerstraße soll zwischen dem Entenfang und der Nuitsstraße umge- baut werden. Dort besteht heute ein Fahrradunfallhäufungspunkt im Verlauf der Weinbrennerstraße, den man durch die Neuordnung des bestehenden Straßen- querschnittes und den Umbau im Bereich der Wichernstraße entschärfen möchte. Später könnte man diesen Umbau auch weiterführen. Da nach dem Umbau kei- ne Radfahrer mehr in den Gehwegbereich geleitet werden, ergibt sich auch ein BPL Weinbrennerstr.77-81 Bearbeitungsstand: 1.12.2016 - 7 - Sicherheitsgewinn für die Fußgänger. Des Weiteren entstehen bei der Neuord- nung des Querschnittes durch beidseitige Senkrechtparkierung mehr öffentliche Stellplätze. 4.1 Art der baulichen Nutzung Die Art der baulichen Nutzung wird von einem reinen Wohngebiet in ein allge- meines Wohngebiet (WA) geändert und damit auch mit seinen Nutzungsmög- lichkeiten an heutige, innerstädtische Verhältnisse angepasst. Damit sind auch kulturelle und soziale Nutzungen zulässig. Der Lage des Areals direkt im Zentrum von Mühlburg wird auf diese Weise Rechnung getragen. Gartenbaubetriebe und Tankstellen sollen jedoch nicht zulässig sein, um die Wohnnutzung nicht zusätzlich zu beeinträchtigen. 4.2 Maß der baulichen Nutzung Für das Maß der baulichen Nutzung, wird eine für Wohngebiete übliche und den Obergrenzen der Baunutzungsverordnung entsprechende GRZ von 0,4 festge- setzt. Die Wandhöhen entsprechen dem heutigen Bestand. Lediglich die Wand- höhe für den eingeschossigen Anbau wird auf 4,50 m beschränkt. 4.3. Erschließung 4.3.1 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) Das Planungsgebiet befindet sich in direkter Nähe zum Entenfang (Distanz zum Eingang des Bürgerzentrums ca. 75 m). Dort befinden sich Haltestellen von 5 Straßenbahn- und 4 Buslinien. 4.3.2 Motorisierter Individualverkehr Die Erschließung erfolgt über die Weinbrennerstraße und über die Staudinger- straße. 4.3.3 Ruhender Verkehr Für den ruhenden Verkehr werden gegenüber dem Bestand zusätzliche Stellplät- ze im Straßenbereich geschaffen und die Parksituation hierdurch verbessert. Die baurechtlich notwendigen Stellplätze können in Tiefgaragen und auf den ausgewiesenen Stellplatzflächen untergebracht werden. 4.3.4 Geh- und Radwege Gehwege sind beidseits der Weinbrenner- und der Staudingerstraße vorhanden. Der Radverkehr wird durch den Umbau der Weinbrennerstraße auf die Straße ge- leitet. 4.3.5 Ver- und Entsorgung Das Plangebiet ist vollständig erschlossen. Eine Fernwärmeleitung quert das Grundstück Nr. 4169. Die Gebäude werden da- ran angeschlossen. BPL Weinbrennerstr.77-81 Bearbeitungsstand: 1.12.2016 - 8 - Eine Regenwasserversickerung ist nicht möglich, da die Gebäude sowie die Tief- garagenunterbauung einen Großteil der Grundstücksfläche in Anspruch nehmen. Die verbleibenden Restflächen werden entweder genutzt (Stellplätze, Fahrradab- stellplätze, Abfallbehälterstandplätze mit einer Einhausung, Kinderspielplatz) oder sind auf Grund der vorhandenen Auffüllungen rund um das bestehende Wohn- hochhaus nicht geeignet für eine Regenwasserversickerung. 4.4 Gestaltung / Architektur Der geplante eingeschossige Neubau nimmt Bezug auf vorhandene Raumkanten und Baufluchten. Er bildet mit dem Wohnhochhaus Weinbrennerstraße Nr. 79 eine bauliche Einheit und einen prägnanten Stadtbaustein. Das Flachdach des Anbaues soll begrünt werden. Die Belichtung des zentralen Foyers ist über ein Glasdach vorgesehen. 4.5 Grünordnung / Artenschutz 4.5.1 Grünplanung, Pflanzungen Die Baumverluste werden durch Pflanzung heimischer Baumarten überwiegend bei den Stellplätzen weitgehend ausgeglichen. Das Dach des eingeschossigen Neubaus erhält eine intensive Dachbegrünung mit einem Mosaik aus verschiedenen Substraten mit unterschiedlichen Einbauhöhen und einer Einsaat aus in Karlsruhe heimischen Gräsern und Kräutern trockener Standorte. Auch diese Begrünung trägt indirekt zum Ausgleich der Baumverluste bei. 4.5.2 Ausgleichsmaßnahmen Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenent- wicklung, der eine Größe der überbaubaren Grundfläche von weniger als 20.000 m² festsetzt. Er wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Ein Ausgleich der durch den Bebauungsplan zu erwartenden Eingriffe ist deshalb rechtlich nicht er- forderlich. 4.5.3 Maßnahmen für den Artenschutz Der Planbereich wurde in den Jahren 2013 und 2014 fachgutacherlich auf Vor- kommen von Fledermäusen, holzbewohnenden Käferarten sowie Strukturen für Brutvögel untersucht. Im „Artenschutzgutachten“(Erwin Rennwald vom 20.1.2014) werden die Ergebnisse dieser Untersuchungen dargelegt und fach- gutachterlich bewertet. Bei den Fledermäusen ergeben sich keine Verbotstatbestände gemäß § 44 Bun- desnaturschutzgesetz. Weder die untersuchten Gebäude noch Bäume weisen quartierrelevante Strukturen auf. Die marginale Funktion des Planbereichs als Balz- und Nahrungshabitat der Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) ist kei- nesfalls als essentiell einzustufen. Holzkäfer oder für solche Arten relevante Strukturen wurden im Planbereich nicht festgestellt. BPL Weinbrennerstr.77-81 Bearbeitungsstand: 1.12.2016 - 9 - Die Potentialeinschätzung der Brutvögel ergibt, dass im Planbereich außer der Amsel nur in geringem Umfang Brutvögel zu erwarten sind, etwa Buchfink, Rot- kehlchen, am südlichen Rand eventuell auch Mönchsgrasmücke. Mit Arten der Roten Listen ist nicht zu rechnen. Keiner der für die Fällung vorgesehenen Bäume muss aus artenschutzrechtlichen Gründen erhalten werden. Auf das nach § 39 Absatz 5 Ziffer 2 Bundesnatur-schutzgesetz geltende sogenannte zeitliche Fäll- und Rodeverbot wird ausdrücklich hingewiesen. Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze dürfen grundsätzlich nur im Winterhalbjahr, d. h. vom 1. Oktober bis zum 28./29. Februar, abgeschnitten oder auf den Stock ge- setzt werden (sogenanntes zeitliches Fäll- und Rodeverbot). Die mit dem Wegfall von Gehölzen verbundene Reduktion der Nahrung wird mit Neuanpflanzung von Gehölzen begegnet. Größere Glasfassaden, über Eck gehende Glaseinbauten oder spiegelnde Bauele- mente können ein hohes Vogelschlagrisiko bergen. Um den Vogelschlag mög- lichst zu minimieren, wird empfohlen, solche für die Avifauna kritische Gebäude- gestaltungen zu vermeiden. Alternativ sind Strukturierungen der Glasfassaden oder die Verwendung von Vogelschutzglas zu empfehlen. 4.6 Belastungen 4.6.1 Boden Aufgrund der vorhandenen anthropogenen Auffüllungen ist im Vorfeld der Maßnahme durch einen Sachverständigen (z.B. Ing.-Büro) ein Aushub- und Ent- sorgungskonzept zu erstellen. Das Konzept ist mit der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz abzustimmen. 4.6.2 Immissionen Die zu erwartende Lärmemissionen und -immissionen wurden entsprechend den geltenden Richtlinien berechnet und nach der DIN 18005 (Schallschutz im Städte- bau), sowie der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung) beurteilt. Innerhalb des Geltungsbereichs ergeben sich durch Verkehrslärm des umliegenden Straßen- und Schienenverkehrsnetzes Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN 18005 für Allgemeines Wohngebiet. Aktive Lärmschutzmaßnahmen würden in Anbetracht der Hochhausbebauung und der Entfernung zur Quelle der Beeinträchtigung nicht greifen. Deshalb wurden auf- grund der Überschreitungen für Aufenthaltsräume Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) festgesetzt, um ggf. unzumutbare Lärmbelästigun- gen innerhalb der Gebäude zu vermeiden. Im Gutachten wurde vorsorglich auch eine Betrachtung mit einbezogen, für den Fall, dass das Bürgerzentrum wie oben beschrieben realisiert wird. Die für diesen Fall vom Gutachter vorgeschlagene 11 m hohe Lärmschutzwand am Rand der Stellplätze am Entenfang kommt aus städtebaulichen Gründen und aus statischen Gründen nicht in Betracht. Dadurch würde ein sehr beengter Raumeindruck entstehen, der dem bestehenden offenen Grundstückscharakter und der darauf abgestimmten Frei- raumplanung widerspricht. Anstatt dessen soll eine bis zu 2,5 m hohe Lärmschutz- BPL Weinbrennerstr.77-81 Bearbeitungsstand: 1.12.2016 - 10 - wand sowie eine Überdachung der Stellplätze am Entenfang den erforderlichen Lärmschutz gewährleisten. Die Ergebnisse der Untersuchungen sind in einem Gutachten dokumentiert. 4.7 Stadtklima / Klimawandel Die mit dem Planverfahren angestrebten baulichen Veränderungen sind im Hin- blick auf das Stadtklima als unbedenklich einzustufen. Die bioklimatische Belastungssituation kann im umliegenden Quartier als mittel beschrieben werden. Die geplante intensive Begrünung des Flachdachs und die Verwendung von hellen Oberflächenmaterialien können im Hinblick auf die Klimaanpassung als Gunstfaktoren angesehen werden, besonders unter Berück- sichtigung einer erhöhten Versiegelung infolge weiterer Stellplätze westlich des Bürgerzentrums. 4.8 Klimaschutz Die Gebäude sind an die Fernwärme angeschlossen. Die Gebäudehülle und die technische Gebäudeausrüstung für die Neubauten ist auf die hohen Anforderungen der EnEV 2016 wie folgt ausgelegt: - Hochwärmegedämmte Gebäudehülle aus nachhaltigen Mineraldämmplatten - Transparente Fassadenbereiche mit Dreischeibenisolierverglasung - Fassadenöffnungen auf optimale Tageslichtausnutzung ausgerichtet - Windfanganlage am Hauptzugang als Pufferzone - Warmdachkonstruktion mit extensiver Dachbegrünung - Vermeidung von Wärmeverlusten während der Heizperiode durch Lüftungs- anlage mit Wärmerückgewinnung - Sommerlicher Wärmeschutz durch außenliegende Sonnenschutzanlagen in Kombination mit Sonnenschutzverglasung - Bauteilaktivierung der Massivkonstruktionen durch Nachtauskühlung mit Lüf- tungsunterstützung 5. Sozialverträglichkeit / Sozialplan 5.1 Sozialverträglichkeit der Planung Bei der Planung wurden im Hinblick auf Sozialverträglichkeit insbesondere die nachfolgend erörterten Aspekte berücksichtigt: Förderung eines Gemeinwesens mit wirksamen Nachbarschaften. Förderung der Kommunikation im Quartier und der Stadtteilkultur. Das Bürgerzentrum und die Stadtteilbibliothek sind soziale Treffpunkte, die dem Stadtteil mit ihren vielfältigen Angeboten zur Verfügung stehen. 5.2 Sozialplan Ein Sozialplan ist für diesen Bebauungsplan nicht erforderlich, da keine nachteili- gen Auswirkungen auf die persönlichen Lebensumstände der in diesem Gebiet wohnenden oder arbeitenden Menschen zu erwarten sind. BPL Weinbrennerstr.77-81 Bearbeitungsstand: 1.12.2016 - 11 - 6. Statistik Flächenbilanz Allgemeines Wohngebietca. 0,71ha54,62% Verkehrsflächenca. 0,56ha43,08% Kinderspielplatzca. 0,03ha2,31% Gesamtca. 1,30ha100,00% 7. Bodenordnung Zur Verwirklichung des Bebauungsplans ist kein Bodenordnungsverfahren gemäß Baugesetzbuch erforderlich. 8. Kosten (überschlägig) Kosten zu Lasten der Stadt fallen durch den Umbau der Weinbrennerstraße an. c a .E U R B e g rü n u n gc a .2 .0 0 0E U R V e rk e h rs flä c h e n (F a h rb a h n ,G e h w e g , P a rk ie ru n g )c a .1 .1 0 0 .0 0 0E U R G e s a m tc a .1 .1 0 2 .0 0 0E U R 9. Finanzierung Die Kosten sind im Doppelhaushalt 2017/2018 berücksichtigt. Karlsruhe, 28. Februar 2014 Fassung vom 1. Dezember 2016 Stadtplanungsamt Prof. Dr.-Ing. Karmann-Woessner BPL Weinbrennerstr.77-81 Bearbeitungsstand: 1.12.2016 - 12 - B. Hinweise 1. Versorgung und Entsorgung Für Entwässerung und Abfallentsorgung sind die Satzungen der Stadt Karlsruhe in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Die Abfallbehälter sind innerhalb der Grundstücke, nicht weiter als 15 m von der für Sammelfahrzeuge befahrbaren Straße entfernt, auf einem befestigten Stand- platz ebenerdig aufzustellen und mit einem zu begrünenden Sichtschutz zu ver- sehen. Der stufenlose Transportweg ist zu befestigen, eine evtl. Steigung darf 5 % nicht überschreiten. Die Abfallbehälter werden auf den im Bebauungsplan dargestellten Flächen an den Abholtagen für die Abholung aufgestellt. Der notwendige Hausanschlussraum soll in möglichst kurzer Entfernung zum er- schließenden Weg liegen und 2,50 m bis 3,50 m Abstand von geplanten bzw. vorhandenen Bäumen einhalten. 2. Entwässerung Bei Ausbildung einer Sockelhöhe von 0,30 m über der Gehweghinterkante ist die Entwässerung der Gebäude ab dem Erdgeschoss gewährleistet. Tiefer liegende Grundstücks- u. Gebäudeteile können nur über Hebeanlagen entwässert werden. Die Entwässerungskanäle werden aus wirtschaftlichen Gründen für einen übli- cherweise zu erwartenden Niederschlag (Bemessungsregen) dimensioniert. Bei starken Niederschlägen ist deshalb ein Aufstau des Regenwassers auf der Stra- ßenoberfläche möglich. Grundstücke und Gebäude sind durch geeignete Maß- nahmen der Eigentümer bzw. der Anwohner selbst entsprechend zu schützen. 3. Niederschlagswasser Das unbedenkliche Niederschlagswasser soll gem. § 55 Abs. 2 Wasserhaushalts- gesetz ortsnah versickert, verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen. Eine Versickerung erfolgt über Versickerungsmulden mit belebter Bodenschicht. Die hydraulische Leistungsfähigkeit der Versickerungsmulde ist gemäß Arbeits- blatt DWA-A 138 in der jeweils gültigen Fassung zu bemessen. Die Notentlastung der Versickerungsmulde kann über einen Notüberlauf mit freiem Abfluss in das öffentliche Kanalsystem erfolgen. Bei anstehenden versickerungsfähigen Böden kann die Notentlastung auch durch die Kombination mit einer weiteren Versicke- rungsmulde hergestellt werden (Konkretes siehe Begründung und örtliche Bau- vorschriften). Ergänzend kann das auf Dachflächen anfallende Niederschlagswasser gesammelt werden. Sofern Zisternen eingebaut werden, ist zur Ableitung größerer Regener- eignisse bei gefüllten Zisternen ein Notüberlauf mit freiem Abfluss in das öffentli- che Kanalsystem vorzusehen. Ein Rückstau von der Kanalisation in die Zisterne muss durch entsprechende technische Maßnahmen vermieden werden. Bei an- BPL Weinbrennerstr.77-81 Bearbeitungsstand: 1.12.2016 - 13 - stehenden versickerungsfähigen Böden kann die Notentlastung über eine Versi- ckerungsmulde erfolgen. Bei Errichtung bzw. baulicher Veränderung von Wasserversorgungsanlagen sind die Anforderungen der Trinkwasserverordnung 2001 sowie Artikel 1 Infektions- schutzgesetz, § 37 Abs. 1 unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. Der Betrieb von Zisternen muss beim Gesundheitsamt angezeigt werden. Um eine Verkeimung des öffentlichen Trinkwasserleitungssys- tems durch Niederschlagswasser auszuschließen, darf keine Verbindung zwischen dem gesammelten Niederschlagswasser und dem Trinkwasserleitungssystem von Gebäuden bestehen. Die Bodenversiegelung soll auf das unabdingbare Maß beschränkt werden. Not- wendige Befestigungen nicht überbauter Flächen der Baugrundstücke sollen zur Verringerung der Flächenversiegelung weitgehend wasserdurchlässig ausgebildet werden, z.B. als Pflaster oder Plattenbelag mit breiten, begrünten Fugen (Rasen- pflaster), soweit nicht die Gefahr des Eindringens von Schadstoffen in den Unter- grund besteht. Nach Möglichkeit soll auf eine Flächenversiegelung verzichtet werden. 4. Archäologische Funde, Kleindenkmale Sollten bei der Durchführung vorgesehener Erdarbeiten archäologische Funde oder Befunde entdeckt werden, ist dies gemäß § 20 DSchG umgehend einer Denkmalschutzbehörde oder der Gemeinde anzuzeigen. Archäologische Funde (Steinwerkzeuge, Metallteile, Keramikreste, Knochen, etc.) oder Befunde (Gräber, Mauerreste Brandschichten, auffällige Erdverfärbungen, etc.) sind bis zum Ablauf des vierten Werktages nach der Anzeige in unveränder- tem Zustand zu erhalten, sofern nicht die Denkmalschutzbehörde mit einer Ver- kürzung der Frist einverstanden Ist. Auf die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (27 DSchG) wird hingewiesen. Bei der Sicherung und Dokumentation archäologi- scher Substanz ist zumindest mit kurzfristigen Leerzeiten im Bauablauf zu rech- nen. Ausführende Baufirmen sollten schriftlich in Kenntnis gesetzt werden. Evtl. vorhandene Kleindenkmale (z.B. Bildstöcke, Wegkreuze, historische Grenz- steine, Brunnensteine, steinerne Wegweiser und landschaftsprägende Natur- steinmauern) sind unverändert an ihrem Standort zu belassen und vor Beschädi- gungen während der Bauarbeiten zu schützen. Jede Veränderung ist mit der Denkmalschutzbehörde abzustimmen. Sollten bei der Durchführung vorgesehener Erdarbeiten archäologische Funde oder Befunde entdeckt werden, ist dies gemäß § 20 DSchG umgehend der Denkmalschutzbehörde (Regierungspräsidium Stuttgart, Dienstsitz Karlsruhe, Moltkestraße 4, 76133 Karlsruhe) anzuzeigen. Archäologische Funde (Steinwerk- zeuge, Metallteile, Keramikreste, Knochen, etc.) oder Befunde (Gräber, Mauerres- te, Brandschichten, auffällige Erdverfärbungen, etc.) sind bis zum Ablauf des vier- ten Werktages nach der Anzeige in unverändertem Zustand zu erhalten, sofern nicht die Denkmalschutzbehörde mit einer Verkürzung der Frist einverstanden ist. Auf die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (§ 27 DSchG) wird hingewiesen. Bei BPL Weinbrennerstr.77-81 Bearbeitungsstand: 1.12.2016 - 14 - der Sicherung und Dokumentation archäologischer Substanz ist zumindest mit kurzfristigen Leerzeiten im Bauablauf zu rechnen. Ausführende Baufirmen sollten schriftlich in Kenntnis gesetzt werden 5. Baumschutz Bezüglich der Erhaltung der vorhandenen Bäume wird auf die am 12.10.1996 in Kraft getretene Satzung der Stadt Karlsruhe zum Schutz von Grünbeständen (Baumschutzsatzung) verwiesen. 6. Altlasten Bekannte, vermutete sowie gefundene Bodenbelastungen, bei denen Gefahren für die Gesundheit von Menschen, bedeutende Sachwerte oder erhebliche Beein- trächtigungen des Naturhaushalts nicht ausgeschlossen werden können, sind un- verzüglich der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz, Markgrafenstraße 14, 76131 Karlsruhe, zu melden. 7. Erdaushub / Auffüllungen Erdaushub soll, soweit Geländeauffüllungen im Gebiet notwendig sind, dafür verwendet werden. Der für Auffüllungen benutzte Boden muss frei von Fremd- beimengungen und Schadstoffen sein. Der anfallende Mutterboden ist zu si- chern. Im Übrigen wird auf das Gesetz zum Schutz des Bodens (Bundes-Bodenschutzge- setz) vom 17.03.1998 in der derzeit gültigen Fassung verwiesen. 8. Private Leitungen Private Leitungen sind von der Planung nicht erfasst. 9. Barrierefreies Bauen In die Planung von Gebäuden sind die Belange von Personen mit kleinen Kindern sowie behinderten und alten Menschen einzubeziehen (§ 3 Abs. 4 u. § 39 LBO). 10. Erneuerbare Energien Aus Gründen der Umweltvorsorge und des Klimaschutzes sollte die Nutzung er- neuerbarer Energien verstärkt angestrebt werden. Auf die Vorgaben des Erneu- erbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) und des Gesetzes zur Nutzung er- neuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg (EWärmeG) wird verwiesen. 11. Begrünung, Dachbegrünung Den Bauanträgen soll ein Begrünungsplan beigefügt sein. Es wird empfohlen, diesen vorab mit dem Gartenbauamt abzustimmen. Dachbegrünung Kräuter ( Anteil 60 % ): Wissenschaftl. Name: Deutscher Name: BPL Weinbrennerstr.77-81 Bearbeitungsstand: 1.12.2016 - 15 - Allium schoenoprasum Schnittlauch Anthemis tinctoria Färber-Kamille Anthyllis vulneraria Wundklee Campanula rotundifolia Rundblättr. Glockenblume Centaurea jacea ssp. ang Schmalblät. Wies.-flockenbl. Dianthus armeria Rauhe Nelke Dianthus carthusianorum Kartäuser-Nelke Dianthus deltoides Heide-Nelke Echium vulgare Natternkopf Euphorbia cyparissias Zypressen-Wolfsmilch Helianthemum nummular. Sonnenröschen Hieracium pilosella Kleines Habichtskraut Jasione montana Berg-Sandglöckchen Linum perenne Ausdauernder Lein Potentilla tabernaemonta. Frühlings-Fingerkraut Prunella grandiflora Großblütige Brunelle Scabiosa columbaria Tauben-Skabiose Sedum acre Scharfer Mauerpfeffer Sedum album Weißer Mauerpfeffer Sedum sexangulare Milder Mauerpfeffer Silene nutans Nickendes Leimkraut Silene vulgaris Gemeines Leimkraut Thymus pulegioides Gewöhnlicher Thymian Gräser ( Anteil 40 % ): Wissenschaftl. Name: Deutscher Name: Briza media Zittergras Carex flacca Blaugrüne Segge Corynephorus canescans Silbergras Festuca guestfalica Harter Schafschwingel Phleum phleoides Glanz-Lieschgras

  • Anlage 4 Plan
    Extrahierter Text

  • Protokoll TOP 5
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 34. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 17. Januar 2017 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 6. Punkt 5 der Tagesordnung: Bebauungsplan „Weinbrennerstraße 77-81 (Bürger- zentrum Mühlburg)“, Karlsruhe-Mühlburg: Satzungsbeschluss gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) Vorlage: 2016/0807 Beschluss: 1. Die Anregungen zum Bebauungsplan bleiben unberücksichtigt, soweit diesen aus den in der Vorlage dargelegten Gründen nicht entsprochen werden kann. 2. Folgende S a t z u n g Bebauungsplan „Weinbrennerstraße 77 - 81 (Bürgerzentrum Mühlburg)“, Karlsruhe-Mühlburg Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe hat aufgrund § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414) und § 74 der Landes- bauordnung (LBO) in der Fassung vom 08.08.1995 (GBl. S. 617) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Neufassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581) einschließlich späterer Änderungen und Ergänzungen den Bebauungsplan „Weinbrennerstraße 77 - 81 (Bürgerzentrum Mühlburg)“ zusam- men mit den örtlichen Bauvorschriften jeweils als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan enthält zeichnerische und schriftliche Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB). Gegenstand des Bebauungsplanes sind ferner örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Abs. 1 bis 5 in Verbindung mit § 74 Abs. 7 der Landesbauordnung (LBO), die als selbständige Satzung mit dem Bebauungsplan verbunden sind. Die Regelungen ergeben sich aus der Planzeichnung mit Zeichen- erklärung sowie aus dem Textteil, jeweils vom 28.02.2014 in der Fassung vom 01.12.2016. Sie sind Bestandteil dieser Satzung. Dem Bebauungsplan ist ferner eine Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB mit Datum vom 01.12.2016. beigefügt. - 2 - Die Satzungen zu den planungsrechtlichen und den örtlichen Bauvorschriften (Be- bauungsplan) treten mit dem Tag der Bekanntmachung in Kraft (§ 10 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO). unmittelbar. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 5 zur Beratung auf. Gibt es Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall, dann können wir gleich in die Abstim- mung einsteigen - auch dieser Beschluss findet Ihre ungeteilte Zustimmung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 26. Januar 2017