Änderungsantrag: Bonusprogramm energetische Sanierung
| Vorlage: | 2016/0791 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 13.12.2016 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Keine Angaben |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
Keine Beratungen verfügbar.
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister Gemeinsamer ÄNDERUNGSANTRAG Stadtrat Stefan Schmitt (pl) Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) Stadtrat Friedemann Kalmbach (GfK) Stadtrat Eduardo Mossuto (GfK) vom: 12. Dezember 2016 Vorlage Nr.: 2016/0791 Bonusprogramm energetische Sanierung Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 13.12.2016 16 x Die Richtlinien des zu beschließenden Bonusprogramms sollen in zwei Punkten geändert werden: 1. Der Passus unter 2 b) "Eigenleistungen sind nicht förderfähig. Hierzu gehören auch in die- sem Zusammenhang anfallende Materialkosten" ist zu streichen und durch den folgenden Passus zu ersetzen: "Eigenleistungen können gefördert werden, wenn die Arbeiten gemäß den Vorschlägen ei- nes anerkannten Energieberaters durchgeführt wurden und die ordnungsgemäße Durchfüh- rung anschließend von einem anerkannten Energieberater abgenommen und bestätigt wur- de." 2. Hinzuzufügen unter Punkt 2 b) ist der Passus: "Die Dämmung von Au?enfassaden mit Po- lystrol oder anderen ölhaltigen Materialien wird aus Sicherheits- und Umweltgründen nicht mehr gefördert." Sachverhalt/Begründung: Zu Punkt 1: Für handwerklich begabte Menschen ist es kein Problem, viele der für die Verbesserung des Wärmeschutzes erforderlichen Arbeiten selbst auszuführen. Des Weiteren ist davon auszuge- hen, dass deutlich mehr Dämmmaßnahmen umgesetzt werden, wenn dieser Passus gestri- chen wird. D. h., wer möchte, dass dieses Programm nicht nur ein Tropfen auf den heißen Stein ist, der muss handwerklich begabten Menschen die Möglichkeit geben, diese Arbeiten selbst auszuführen. Seite 2 Zu Punkt 2: HBCD-haltiges Styropor wurde inzwischen zu Sondermüll erklärt, dessen Entsorgung bisher kapazitiv nicht gelöst ist und mit immensen Kosten verbunden ist. Auch das seit 2015 ver- wendete Styropor ohne HBCD ist weiterhin bromhaltig und aufgrund seiner Ölhaltigkeit mit der gleichen Brandgefahr verbunden, wie der Vorgänger. Da inzwischen nicht brennbare Al- ternativen wie Mineralwolle oder Heraklith-Holzwolleplatten zu vertretbaren Preisen zur Ver- fügung stehen, sollte man statt Styropor nur noch diese Materialien für die Dämmung von Außenfassaden fördern. unterzeichnet von: Stefan Schmitt (pl) Jürgen Wenzel (FW) Friedemann Kalmbach (GfK) Eduardo Mossuto (GfK)
-
Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum gemeinsamen Änderungsantrag Stadtrat Stefan Schmitt (pl) Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) Stadtrat Friedemann Kalmbach (GfK) Stadtrat Eduardo Mossuto (GfK) vom: 12. Dezember 2016 Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2016/0791 Dez. 4 Bonusprogramm energetische Sanierung Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 13.12.2016 16 x Kurzfassung Es wird empfohlen, für Eigenleistungen incl. der dabei anfallenden Materialkosten keine Zu- schüsse zu gewähren. Außerdem wird angeregt, energetische Sanierungsmaßnahmen zu för- dern, solange und soweit diese baurechtlich zugelassen sind und den Änderungsantrag insge- samt abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) X nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant nein X ja Handlungsfeld: Städtebau Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Der Passus unter 2 b) "Eigenleistungen sind nicht förderfähig. Hierzu gehö- ren auch in diesem Zusammenhang anfallende Materialkosten" ist zu streichen und durch den folgenden Passus zu ersetzen: "Eigenleistungen können gefördert werden, wenn die Arbeiten gemäß den Vorschlägen eines anerkannten Energieberaters durchgeführt wurden und die ordnungsgemäße Durchführung anschließend von einem anerkannten Energie- berater abgenommen und bestätigt wurde." Zu 1. Energetische Sanierungsmaßnahmen werden nur gefördert, wenn die förderfähigen Kosten mindestens 5.000 Euro betragen. Demzufolge könnten kleinere Maßnahmen des begabten Heimwerkers mit Kosten unter 5.000 Euro nicht bezuschusst werden. Ob der „handwerklich begabte Mensch“ Sanierungsmaßnahmen größeren Umfangs wie z.B. Dämmung der Außenfassade oder Abriss eines Daches mit anschließender Dämmung und Neueindeckung fachgerecht ausführen kann, erscheint fraglich. Ebenso stellt sich die Frage, wie ein Energieberater nach Abschluss der Arbeiten feststellen soll, dass z.B. die Dämmung der Fassade fachgerecht ausgeführt wurde. Im Übrigen bestünde in diesen Fällen auch die Gefahr, dass Schwarzarbeit gefördert wird. 2. Hinzuzufügen unter Punkt 2 b) ist der Passus: "Die Dämmung von Aussenfas- saden mit Polystrol oder anderen ölhaltigen Materialien wird aus Sicherheits- und Umweltgründen nicht mehr gefördert." Zu 2. Polystyrol (Styropor) wird wie viele der häufig eingesetzten Dämmstoffe so hergestellt, dass sie bauaufsichtlich zumindest als „schwer entflammbar“ (Baustoffklasse B 1) ein- gestuft werden. Fast alle natürlichen Dämmstoffe, wie z. B. Holzfaserdämmplatten, Hanf etc., gelten als normal entflammbar (Baustoffklasse B 2), sind jedoch wie Polystyrol im Rahmen eines Verbundsystems baurechtlich in gleicher Weise zugelassen. Ferner ist zu beachten, dass ab einer bestimmten Höhe Brandriegel einzubauen sind und hohe Gebäude grundsätzlich nur mit nicht brennbaren Baustoffen gedämmt werden dürfen. Die Entsorgung von Wärmedämmverbundsystemen ist auch bei der Verwendung von anderen Dämmstoffen als Polystyrol nicht unproblematisch. Es wird empfohlen, alle energetischen Sanierungsmaßnahmen im Rahmen des Bonus- programms zu fördern, solange und soweit diese baurechtlich zugelassen sind. Dem Gemeinderat wird weiter empfohlen, den Änderungsantrag zu Punkt 1 und 2 ab- zulehnen.