Änderungsantrag: Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Parkgebühren (Parkgebührenordnung)

Vorlage: 2016/0790
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 23.01.2017
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Keine Angaben
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

Keine Beratungen verfügbar.

Zusätzliche Dateien

  • Gem.-Parkgebühren
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister Gemeinsamer ÄNDERUNGSANTRAG Stadtrat Friedemann Kalmbach (GfK) Stadtrat Eduardo Mossuto (GfK) Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) Stadtrat Stefan Schmitt (pl) vom: 12. Dezember 2016 Vorlage Nr.: 2016/0790 Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Parkgebühren (Parkgebühren- ordnung) Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 13.12.2016 3 x 1. Die Änderung der Fassung in Artikel 1 § 2 Abs. 1 wird nicht vorgenommen. In der Tarifzone 1 werden die Gebühren für die Zeiträume über 15 Minuten nicht um 0,50 Euro angehoben. 2. Die Änderung der Fassung im Artikel 1 § 2 Abs. 1 wird nach Fertigstellung der Kom- bilösung vorgenommen. Begründung Laut der Regionsumfrage 2016 sucht die Regionsbevölkerung zu über 60 % Karlsruhe mit dem Auto auf. Auch 2016 bleibt das Auto das meistgenutzte Verkehrsmittel bei Fahrten in das Zentrum. Das Verkehrsmittel Pkw verzeichnet im Vergleich zu 2012 sogar einen Anstieg um 4,8 %. Da die Innenstadt, laut Regionsumfrage, als attraktiver Ort für Menschen aus dem Umland gilt, die bevorzugt mit PKW anreisen, um ihre Einkäufe in der Innenstadt zu erledi- gen, sollte die Parkgebührenordnung für diese Tarifzone keine Steigerung der Gebühren für Parkzeiten über 15 Minuten vorsehen, um den Standort für Anreisende weiterhin attraktiv zu halten. Dies ist für die Übergangszeit bis zur Fertigstellung der Kombilösung als Unterstützung für den Einzelhandel gedacht. unterzeichnet von: Friedemann Kalmbach Eduardo Mossuto Jürgen Wenzel Stefan Schmitt

  • Stellungnahme TOP 3
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum gemeinsamen Änderungsantrag Stadtrat Friedemann Kalmbach (GfK) Stadtrat Eduardo Mossuto (GfK) Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) Stadtrat Stefan Schmitt (pl) vom: 12. Dezember 2016 Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2016/0790 Dez. 1 Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Parkgebühren (Parkgebühren- ordnung) Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 13.12.2016 3 x Kurzfassung Die Verwaltung empfiehlt, bei der gefundenen Linie zu bleiben und die zur Umsetzung von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen der Parkgebührenordnung insgesamt zu beschließen. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Die Änderung der Fassung in Artikel 1 § 2 Abs. 1 wird nicht vorgenommen. In der Tarifzone 1 werden die Gebühren für die Zeiträume über 15 Minuten nicht um 0,50 Euro angehoben. Dieser Antrag kann nicht als Änderungsantrag gewertet werden, sondern es handelt sich um die Ablehnung der in Artikel 1 Ziffer 1. für § 2 Abs. 1 vorgeschlagenen Änderung der Park- gebührenordnung. So die Antragsteller die mit der Verwaltungsvorlage vorgeschlagene Än- derung nicht befürworten, müssten sie in der Abstimmung des Gemeinderates die entspre- chende Neuregelung ablehnen. Getrennte Abstimmung ist möglich. 2. Die Änderung der Fassung im Artikel 1 § 2 Abs. 1 wird nach Fertigstellung der Kom- bilösung vorgenommen. Eine Änderung der Satzung dahingehend, dass die in Artikel 1 Ziffer 1. für § 2 Abs. 1 vorge- schlagene Änderung der Parkgebührenordnung erst „nach Fertigstellung der Kombilösung vorgenommen wird", ist wegen Unbestimmtheit nicht zulässig. Der Zeitpunkt der Fertigstel- lung steht heute noch nicht fest und kann somit den Parkgebührenpflichtigen verbindlich so nicht vorgegeben werden. Auch hier müsste insgesamt Artikel 1 Ziffer 1. und damit die Än- derung des § 2 Abs. 1 der Parkgebührenordnung abgelehnt werden oder für die Erhöhung der Parkgebühren auch in Tarifzone 1 des Stadtgebietes ein Vertagungsantrag auf die Zeit nach Fertigstellung der Kombilösung gestellt werden. Der Gemeinderat hat im Rahmen der Haushaltsstabilisierung (Maßnahme M10_TBA) und mit Beschluss des Haushalts die entsprechende Erhöhung der Parkgebühren bereits inhaltlich be- schlossen. Mit der vorgeschlagenen Satzungsänderung werden die Haushaltsbeschlüsse vollzo- gen und rechtlich umgesetzt. Die Verwaltung empfiehlt daher, bei der gefundenen Linie zu bleiben und die zur Umsetzung von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen der Parkgebührenordnung insgesamt zu beschließen.