Anfrage GfK: Verlängerungsvereinbarung mit den Betreibern der dualen Systeme für 2017

Vorlage: 2016/0789
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 12.12.2016
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Keine Angaben
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

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  • GfK-Duale Systeme
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    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Friedemann Kalmbach (GfK) Stadtrat Eduardo Mossuto (GfK) vom: 12. Dezember 2016 Vorlage Nr.: 2016/0789 Verlängerungsvereinbarung mit den Betreibern der dualen Systeme für 2017 Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 13.12.2016 21 x Fragen 1. Welche Fakten veranlassten die Stadt Karlsruhe den Karlsruher Sonderweg zu gehen und selber die Trägerschaft zu übernehmen. 2. Entstehen dadurch den Haushalten hier im Vergleich Vorteile bzw. Nachteile, wie z.B. Kosten oder Service? 3. Warum möchte die Stadtverwaltung bei dieser Lösung des Sonderwegs bleiben, obwohl nahezu alle Städte die Trägerschaft an die dualen Systeme übertragen haben? Begründung Die Anlage macht nicht deutlich, welche Vorteile der Karlsruher Sonderweg für die Bevölkerung hat. In Anbetracht der hohen Karlsruher Entsorgungsgebühren müssen alle Teile der Wertstofferfassung und Weiterführung genau betrachtet werden. Gemeinsam für Karlsruhe möchte die Argumente der Stadtverwaltung verstehen und im Städtevergleich bewerten. Die Aufgabe der Stadt ist es die künftige Trägerschaft sowohl unter eigener Regie, als auch unter den Dualen Systemen abzuwägen. unterzeichnet von: Friedemann Kalmbach Eduardo Mossuto

  • Stellungnahme TOP 21
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    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Friedemann Kalmbach (GfK) Stadtrat Eduardo Mossuto (GfK) vom: 12.12.2016 Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2016/0789 Dez. 5 Verlängerungsvereinbarung mit den Betreibern der dualen Systeme für 2017 Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 13.12.2016 21 X 1. Welche Fakten veranlassten die Stadt Karlsruhe den Karlsruher Sonderweg zu ge- hen und selber die Trägerschaft zu übernehmen. Die Vereinbarung mit dem Dualen System regelt letztlich die Mitnutzung der Wertstofftonne durch das Duale System. Da Duale Systeme lediglich für die Erfassung und Entsorgung von Leichtverpackungen, nicht jedoch für stoffgleiche Nichtverpackungen und andere Wertstoffe zuständig zeichnen, ist diese Vorgehensweise der Mitnutzung sinnvoll und seit Jahren prakti- ziert. Dieses System stellt insofern eine Sonderlösung dar, die rechtlich im Interesse der Stadt zu regeln ist. Dies geschieht aktuell mit der Verlängerung des Vertrages. Die Wertstofftonne stellt in Karlsruhe einen besseren Service für die Bürgerinnen und Bürger dar, der nach Meinung der Verwaltung beibehalten werden sollte. 2. Entstehen dadurch den Haushalten hier im Vergleich Vorteile bzw. Nachteile, wie z.B. Kosten oder Service? Die Erfassung definierter Wertstoffe erfolgt auf der Basis des aktuellen Abfallwirtschaftskonzep- tes u.a. über die Wertstofftonne. Insoweit wird auf das aktuelle Abfallwirtschaftskonzept und dessen Grundlagen verwiesen. Vor diesem Hintergrund ist es zu einer gewissenhaften Abwä- gung der systemischen Vor- und Nachteile gekommen. Uns sind keine neuen Erkenntnisse be- kannt, die diese Einschätzung in Frage stellen würden. Bezüglich möglicher Kostenreduzierun- gen wird zudem auf die entsprechenden Maßnahmen zur Haushaltsstabilisierung und deren anstehenden Untersuchung hingewiesen. 3. Warum möchte die Stadtverwaltung bei dieser Lösung des Sonderwegs bleiben, obwohl nahezu alle Städte die Trägerschaft an die dualen Systeme übertragen ha- ben? In den Fällen, bei denen das Standardsystem Gelbe Tonne/Gelber Sack zur Anwendung kommt, haben die Dualen Systeme die Systemführerschaft. In den Fällen, bei denen davon abweichende kommunale Systeme der erweiterten Wertstofferfassung zur Anwendung kommen, ist dies auf den Einzelfall bezogen individuell zu regeln. Die Stadt Karlsruhe beschreitet insofern keinen Sonderweg.