Ergänzungsantrag AfD: Räumliches Leitbild Karlsruhe - Rahmenplan Endfassung
| Vorlage: | 2016/0788 |
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| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 12.12.2016 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Keine Angaben |
| Erwähnte Stadtteile: | Grünwinkel, Innenstadt-Ost, Nordweststadt, Waldstadt |
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ERGÄNZUNGSANTRAG Stadtrat Marc Bernhard (AfD) Stadtrat Dr. Paul Schmidt (AfD) vom 10. Dezember 2016 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 33. Plenarsitzung Gemeinderat 13. Dezember 2016 2016/0788 22 öffentlich Räumliches Leitbild Karlsruhe – Rahmenplan Endfassung Der Gemeinderat möge beschließen: a) Die im Rahmenplan „Räumliches Leitbild“ für die einzelnen Stadtteile unter der Rubrik Nachverdichtung bzw. „Mehr Wohnen“ vorgesehenen Maßnahmen (vgl. die auf der Karte „Mehr Wohnen“ markierten Gebiete, S. 24 - 25 des Rahmenplans) werden vom positiven Ergebnis eines entsprechenden Bürgerentscheids im jeweils betroffenen einzelnen Stadtteil abhängig gemacht. Die Stadtverwaltung organisiert diese Bürgerentscheide für jeden einzelnen Stadtteil und stellt darin den dort mit Hauptwohnsitz gemeldeten Bürgern zur Wahl, ob der Bebauungsplan und die anderen städtischen Regelungen zur Planung so abgeändert werden sollen, dass die im Rahmenplan genannten Nachverdichtungs-Maßnahmen durchgeführt werden können, oder ob Alles beim Alten bleiben soll. b) Die im Rahmenplan „Räumliches Leitbild“ für die einzelnen Stadtteile unter der Rubrik „Bestehende Quartiere weiterentwickeln“ vorgesehenen Maßnahmen werden vom positiven Ergebnis eines entsprechenden Bürgerentscheids in den jeweils betroffenen Stadtvierteln abhängig gemacht. Die Stadtverwaltung organisiert diese Bürgerentscheide für die jeweils betroffenen Stadtviertel und stellt darin den dort mit Hauptwohnsitz gemeldeten Bürgern zur Wahl, ob der Bebauungsplan und die anderen städtischen Regelungen zur Planung so abgeändert werden sollen, dass die im Rahmenplan genannten Sanierungs- bzw. Nachverdichtungs-Maßnahmen durchgeführt werden können, oder ob Alles beim Alten bleiben soll. Die von den o. g. Maßnahmen betroffenen Stadtviertel sind in der Übersichtskarte „Übersichtsgrafik Vorhaben und Projekte“ als „Sanierungsgebiete“ markiert. Es handelt sich im Einzelnen um die Viertel, die vom „Rahmenplan Nordweststadt“, vom „Rahmenplan Waldstadt“ bzw. vom geplanten „Sanierungsgebiet Innenstadt-Ost“ betroffen sind, sowie in Grünwinkel um die betroffenen Viertel Hardeck-Siedlung und Heidenstücker- Siedlung. Begründung: Mit den unter den Rubriken „Mehr Wohnen“ und „Bestehende Quartiere weiterentwickeln“ genannten Maßnahmen beschließt der Gemeinderat mit der Verabschiedung des vorliegenden Rahmenplans Räumliches Leitbild Karlsruhe weitreichende Eingriffe in die gültigen Planungsregeln der betroffenen Stadtviertel – mit Seite 2 __________________________________________________________________________________________ dem erklärten Ziel der Nachverdichtung. In den bestehenden Vierteln soll also in naher Zukunft deutlich mehr Wohnraum entstehen, bisher freigehaltene Flächen sollen zugebaut werden; die zu erstellenden Wohnbauten sollen mehr Geschosse haben als bisher. Die betroffenen Viertel sind zum Teil aber gerade wegen ihrer nicht allzu dichten Bebauung attraktiv und erhalten dadurch auch ihr besonderes Flair. Zurecht Grund genug für die Stadtverwaltung, die dort gültigen Bebauungspläne bzw. anderweitigen Planungsregelungen über Jahrzehnte gegen alle Änderungswünsche zu verteidigen Für den Geigersberg und andere Durlacher Viertel wurde bereits auf Druck der Bevölkerung davon abgesehen, derartige Nachverdichtungsmaßnahmen durchzuführen; den Höhenstadtteilen wurde die Durchführung derartiger Maßnahmen zur eigenen Entscheidung überlassen. Was dort gilt, muss auch in jedem anderen Viertel der Stadt gelten: Es muss den dort wohnenden Bürgern überlassen bleiben, ob sie den Charakter ihres Viertels wirklich so grundlegend ändern möchten. Mit dem hier vorgeschlagenen Verfahren des Bürgerentscheids wird auch sichergestellt, dass der im Rahmenplan selbst mit Bezug auf die von der Nachverdichtung betroffenen Stadtviertel (hier Grünwinkel) erhobenen Forderung Genüge getan wird (S. 57): "Die Konzepte müssen aber zwingend in Zusammenarbeit mit der ansässigen Bevölkerung erarbeitet werden." Zur Erinnerung: Die Stadtverwaltung und der Gemeinderat sind in erster Linie den hier in Karlsruhe bereits wohnenden, zum Teil seit Generationen hier wohnenden Bürgern verpflichtet, nicht denen, die erst noch nach Karlsruhe ziehen wollen. Die jüngst zum Thema Zuzug veröffentlichte städtische Statistik "Kleinräumige Bevölkerungsprognose 2035" weist aus, dass der Netto-Zuzug nach Karlsruhe seit 2014 jährlich rund 4000 Menschen umfasst. Dieser Netto-Zuzug ist allein der Gruppe der Ausländer (sic) zuzuordnen (ohne LEA, s. S. 21). Dagegen werden diejenigen, die aus dem restlichen Deutschland nach Karlsruhe ziehen, zahlenmäßig deutlich von den Karlsruhern übertroffen, die aus der Stadt ins Umland umziehen. Für die zuletzt genannte Gruppe von über 1.100 Karlsruhern jährlich ist Karlsruhe nicht mehr attraktiv genug, um hier wohnen zu bleiben. Wer diese Warnsignale nicht ernst nimmt, lässt die Karlsruher Bürger mit ihren Bedürfnissen alleine – das ist das Gegenteil guter Planung. unterzeichnet von: Marc Bernhard Dr. Paul Schmidt
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Ergänzungs- antrag Stadtrat Marc Bernhard (AfD) Stadtrat Dr. Paul Schmidt (AfD) vom: 10.12.2016 Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2016/0788 Dez. 6 Räumliches Leitbild Karlsruhe - Rahmenplan Endfassung Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 13.12.2016 22 x Kurzfassung Die Durchführung von Bürgerentscheiden für einzelne Stadtteile ist nach der Gemeindeordnung nicht möglich. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) x nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant x nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Karlsruhe verliert durch Wanderungen in die Region Karlsruhe kontinuierlich junge Familien. Waren es 2008 nur -200 Personen, die Karlsruhe per Saldo an Gemeinden der Region verlor, steigerte sich die jährliche Nettoabwanderung bis 2015 auf fast -1.200 Personen pro Jahr. Seit 2014 wird dieser Wanderungsverlust mit der Region durch ein Zuzugsplus aus dem übrigen Baden-Württemberg und dem übrigen Deutschland nicht mehr kompensiert. a) Das Räumliche Leitbild ist in einem breit angelegten Beteiligungsprozess über vier Jahre hin erarbeitet und auch immer wieder öffentlich diskutiert worden. Die einzelnen Maßnahmen sind nun im Weiteren in eigenen Verfahren auszuarbeiten. So werden zum Beispiel die un- ter der Stoßrichtung "Mehr Wohnen" aufgezeigten Potenzialflächen noch jeweils einzeln vertieft und mit der Öffentlichkeit erörtert. Allein im Rahmen des Verfahrens zum Flächen- nutzungsplan wurde die Öffentlichkeit bereits zu einer Vielzahl an Flächen gehört und wer- den in den kommenden ein bis zwei Jahren noch Veranstaltungen sowie mindestens eine öffentliche Auslegung stattfinden. Das Räumliche Leitbild stellt dabei eine sinnvolle, abge- stimmte Zielrichtung der städtebaulichen Entwicklung dar und dient bei den zukünftigen Verfahren als Diskussionsgrundlage. Die Durchführung von Bürgerentscheiden ist für einzel- ne Stadtteile nach der Gemeindeordnung nicht möglich. b) Noch klarer wird der oben angeführte Sachverhalt in Bezug auf die im Antrag genannten bestehenden Quartiere: die Waldstadt wird im Räumlichen Leitbild als Beispiel für einen be- reits erarbeiteten Rahmenplan benannt. Dafür wurde in enger Kooperation mit dem Bürger- verein eine Vielzahl an öffentlichen Workshops durchgeführt, die alle sehr gut besucht wa- ren. Ein Rahmenplan für die Nordweststadt wird derzeit erstellt. Ebenso ist seit einem Jahr die vorbereitende Untersuchung für das potentielle Sanierungsgebiet "Innenstadt-Ost" in Arbeit. Beide Prozesse finden mit einer umfassenden Beteiligung und Workshops vor Ort statt. Ebenso würde man in weiteren Stadtteilen wie zum Beispiel in Grünwinkel vorgehen, sowie ein konkreter Auftrag dafür durch den Gemeinderat erteilt wird.