Rahmenkonzeption und Richtlinie "Ganztagsangebote für Grundschulkinder": Sicherstellung der Aufsichtspflicht
| Vorlage: | 2016/0786 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 09.12.2016 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Personal- und Organisationsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 17.01.2017
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2016/0786 Dez. 3 Rahmenkonzeption und Richtlinie "Ganztagsangebote für Grundschulkinder": Sicherstellung der Aufsichtspflicht Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Schulbeirat 27.10.2016 3 x vorberaten Personalausschuss 20.12.2016 3 x vorberaten Gemeinderat 17.01.2016 6 x genehmigt Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Schulbeirat und im Personalausschuss im Kontext der Rahmenkonzeption und Richtlinie „Ganztagsangebote für Grundschulkinder“, für das kostenpflichtige Zusatzmodul von 16 bis 17.30 Uhr an Ganztagsgrundschulen mit nur einer Betreuungsgruppe für diesen Zeitraum eine zweite pädagogische Fachkraft einzusetzen. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) nein x ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 110.000 € 110.000 € 110.000 € Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant nein x ja Handlungsfeld: Sozialer Zusammenhalt und Bildung Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Rahmenkonzeption und Richtlinie „Ganztagsangebote für Grundschulkinder“ sieht unter anderem ein kostenpflichtiges Zusatzmodul täglich von 16 bis 17.30 Uhr vor. Dies ist ein wichti- ger Baustein, damit für die Eltern eine zuverlässige Betreuung im Rahmen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie gewährleistet ist. Um die Verlässlichkeit zu gewährleisten sowie der Aufsichtspflicht genüge zu tun und die Stadt Karlsruhe somit vor möglichen Regressansprüchen zu schützen, ist es notwendig, eine zweite Kraft von 16 bis 17.30 Uhr an den Schulen, die aufgrund der Anmeldezahlen nur eine Gruppe haben, einzusetzen. Dies ist auch der Stellungnahme des Zentralen Juristischen Dienstes der Stadt Karlsruhe vom 13. Juli 2015 zu entnehmen, der sich unter anderem folgendermaßen äu- ßerte: „Aus haftungsrechtlicher Sicht ist eine Betreuung durch mindestens zwei erwachsenen Personen vorzugswürdig. Hierbei genügt es, wenn eine der beiden Personen eine ausgebildete Erziehungskraft ist. Im Einzelfall kann der Einsatz nur einer Betreuungsperson unter Hinzuzie- hung einer technischen Lösung in Betracht gezogen werden. Es genügt nicht, wenn der Haus- meister per Handy erreichbar ist, aber im Stadtgebiet unterwegs ist“. Die Konzeptionen anderer Städte (z.B. Stuttgart oder Heilbronn) sehen den Einsatz hauptamtlicher Kräfte auch in diesem Zeitraum vor. Im Rahmen des Haushaltsstabilisierungsprozesses wurde die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, ob die Betreuung bei eingruppigen Ganztagsgrundschulen in der Zeit von 16 bis 17.30 Uhr über einen Personenpool von Ehrenamtlichen sichergestellt werden kann. In den Gruppen des Schul-und Sportamts mit nur einer Gruppe variiert die Gruppengröße zwi- schen 7 und 20 Kindern. In den Gruppen des Stadtjugendausschusses Karlsruhe e.V. schwankt die Gruppengröße zwischen 3 und mehr als 20 Kindern. Zum Schuljahr 2015/16 versuchten die Kooperationspartner der Schulen, das Schul- und Sport- amt und der Stadtjugendausschuss Karlsruhe e.V., die Betreuung durch eine ehrenamtliche zweite Kraft sicherzustellen. Die Evaluation des Versuchs ergab folgendes Bild: Schul- und Sportamt Es waren sechs Schulen betroffen, die nur eine Gruppe hatten. An allen sechs Schulen waren ein bis zwei Ehrenamtliche tätig. Drei Schulen konnten den Betreuungsbedarf komplett decken. Drei Schulen hatten an einem Tag keine zweite Betreuungskraft. Die Ehrenamtlichen sind sehr motiviert und relativ zuverlässig. Es ist ein hoher Arbeitsaufwand für die Akquise notwendig. Insgesamt dauerte es acht bis zehn Monate bis Ehrenamtliche gefunden und eingesetzt werden konnten. Im Schuljahr 2016/17 werden voraussichtlich vier Ehrenamtliche nicht mehr zur Verfü- gung stehen und müssen ersetzt werden. Eine weitere Ganztagsgrundschule kommt hinzu, die eine ehrenamtliche Kraft benötigt. Stadtjugendausschuss Karlsruhe e.V. Es waren vier Schulen betroffen, die nur eine Gruppe hatten. An drei der vier Schulen waren insgesamt fünf Ehrenamtliche tätig. Dies bedeutet, für eine Schule konnten keine Ehrenamtlichen gefunden werden. Eine dieser drei Schulen konnte den Betreuungsbedarf an allen fünf Tagen abdecken. Für das Schuljahr 2016/17 konnten teilweise schon Ehrenamtliche gefunden werden. An zwei Schulen können voraussichtlich fünf Tage abgedeckt werden. Für zwei Schulen müssen neue Ehrenamtliche gefunden werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Als Fazit ist festzustellen, dass nicht für jede Schule mit nur einer Gruppe eine zweite, ehren- amtliche Betreuungskraft gefunden wurde. War dies der Fall, konnte dies nur mit hohem Perso- nal- und Zeitaufwand sichergestellt werden. Die Zuverlässigkeit für die Eltern ist nicht durch- gängig gewährleistet, und für die Stadt Karlsruhe ist keine Rechtsicherheit gegeben. Dies bestä- tigen auch die Erfahrungen in den anderen Städten. Auch diese ziehen aus haftungsrechtlichen und organisatorischen Gründen den Einsatz von Hauptamtlichen vor. Folgende Lösungen sind denkbar: Lösung 1 Das Modul von 16 bis 17.30 Uhr wird nur noch angeboten, wenn mindestens 24 Kinder (zwei Gruppen) angemeldet sind. Dies bedeutet in der Praxis, dass an 11 der 18 Ganztagsrundschulen das Zusatzmodul von 16 bis 17.30 Uhr nicht mehr angeboten werden kann. Für die Eltern ist keine Verlässlichkeit gegeben. Die Problematik Ehrenamtliche zu finden, entfällt. Lösung 2 Das Modul von 16 bis 17.30 Uhr wird nur noch an den Ganztagsgrundschulen angeboten, an denen Ehrenamtliche zur Verfügung stehen. Dies bedeutet in der Praxis, dass die Eltern vor Schuljahresbeginn noch nicht wissen, ob an ihrer Schule dieses Modul angeboten wird. Die Schwierigkeit der Suche nach Ehrenamtlichen bleibt bestehen. Lösung 3 Das Modul von 16 bis 17.30 Uhr wird durch hauptamtliche Erzieherinnen und Erzieher abge- deckt, die bereits an der Schule tätig sind. Das bedeutet, die Arbeitszeit erhöht sich täglich durchschnittlich um 1,5 Stunden. Die Bereitschaft des Personals hierzu ist vorhanden. Dies be- deutet in der Praxis, dass die Zuverlässigkeit für die Eltern gegeben ist und die zeitaufwändige Suche nach Ehrenamtlichen entfällt. Die zusätzlichen finanziellen Mittel müssen bereitgestellt werden. Der Kostenmehraufwand beträgt bei künftig 11 eingruppigen Ganztagsgrundschulen in der Zeit von 16 bis 17.30 Uhr rund 110.000 € pro Jahr bei einer Bezahlzeit von 7,5 Stunden pro Woche und 38 Wochen im Jahr bei einer Eingruppierung in Entgeltgruppe S06. Die Verwaltung empfiehlt nach Abwägung die Lösung 3. Dadurch kann den Eltern die Verläss- lichkeit des Angebots garantiert werden, und für die Stadt ist höhere Rechtssicherheit gegeben. Der Gemeinderat hat am 28. April 2015 im Rahmen seines Eckpunktebeschlusses für die Haus- haltsstabilisierung beschlossen, dass neue Aufgaben nur nach Aufzeigen fristengerechter nach- haltiger Finanzierung bzw. Aufgabenreduzierungen übernommen werden dürfen, es sei denn es handelt sich um Aufgaben im gesamtstädtischen Interesse und der Gemeinderat beschließt einen Verzicht auf eine Gegenfinanzierung. Beim Modul von 16.00 bis 17.30 Uhr im Rahmen der Ganztagesangebote für Grundschulkinder handelt es sich um eine freiwillige Leistung. Die Betreuung der Grundschulkinder bis 17.30 Uhr ist aus Sicht der Verwaltung eine wichtige Komponente für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Disponible Mittel, die zu einer nachhaltigen Erhöhung der eingeplanten Stellenschaffungen für 2017/2018 führen würden, sind nicht vorhanden. Im Rahmen des DHH 2017/2018 sind Ansätze für Stellenschaffungen im Umfang von 25 Vollzeitwerten für das Jahr 2017 und 46 Vollzeitwer- te für das Jahr 2018 eingeplant. Es ist jetzt schon absehbar, dass die Zahl der organisatorisch geprüften und anerkannten Stellen die Stellenschaffungsmöglichkeiten übersteigen werden. Der Oberbürgermeister und der Gemeinderat können unter Kenntnis der vorliegenden Stellen- Ergänzende Erläuterungen Seite 4 schaffungsanträge im Rahmen der genannten Stellenschaffungsmöglichkeiten eine Priorisierung vornehmen. Mit Beschlussfassung der Vorlage wären die für die Umsetzung des Moduls von 16.00 bis 17.30 Uhr erforderlichen Stellenschaffungen, im Rahmen des oben beschriebenen Stellenschaffungs- verfahren 2017 und 2018 prioritär zu bewerten. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Schulbeirat und im Personalausschuss im Kontext der Rahmenkonzeption und Richtlinie „Ganztagsangebote für Grundschulkinder“, für das kostenpflichtige Zusatzmodul von 16 bis 17.30 Uhr an Ganztagsgrundschulen mit nur einer Betreuungsgruppe für diesen Zeitraum eine zweite pädagogische Fachkraft einzusetzen.
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 34. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 17. Januar 2017 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 7. Punkt 6 der Tagesordnung: Rahmenkonzeption und Richtlinie „Ganztagsange- bote für Grundschulkinder“: Sicherstellung der Aufsichtspflicht Vorlage: 2016/0786 dazu: Änderungsantrag CDU Vorlage: 2017/0023 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, nach Vorberatung im Schulbeirat und im Personalaus- schuss, im Kontext der Rahmenkonzeption und Richtlinie „Ganztagesangebote für Grundschulkinder“, für das kostenpflichtige Zusatzmodul von 16.00 Uhr bis 17.30 Uhr an Ganztagesgrundschulen mit nur einer Betreuungsgruppe für diesen Zeitraum eine zweite pädagogische Fachkraft einzusetzen. Die Verwaltung wird dort hauptamtliche Kräfte einsetzen, wo die Sicherstellung des Betriebs durch ehrenamtlich tätige Personen nicht gewährleistet ist. Abstimmungsergebnis: Beschlussvorlage: einstimmig angenommen Änderungsantrag: erledigt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 6 zur Beratung auf, und verweist auf die Vorberatung im Schulbeirat am 27. Oktober 2016, im Personalausschuss am 20. De- zember 2016 und die Stellungnahme der Verwaltung. Stadtrat Hofmann (CDU): Wir konnten ja leider nicht vorher antworten, weil wir die Antwort erst heute bekommen haben. Wir sind sehr mit der Antwort der Verwaltung zufrieden und bedanken uns. Stadtrat Wohlfeil (KULT): Uns ist es besonders wichtig, dass weiterhin sichergestellt wird, dass der Betreuungsstandard von den Zeiten, die betreut werden, von Ganztages- schule und Hort gleich hoch sind, so dass weiterhin eine Wahlfreiheit besteht für die Eltern, wo sie ihr Kind betreut lassen wollen. Wir finden den Antrag der CDU richtig und begrüßen, dass hier auch die Ehrenamtlichen weiter eingesetzt werden, weil wir - 2 - damit auch zeigen, dass wir die bisherige Arbeit der Ehrenamtlichen wertschätzen und anerkennen. Da es an mehreren Schulen gut funktioniert, möchten wir das fortführen. Von daher sind wir mit der Antwort der Verwaltung auch voll einverstanden. Stadträtin Habibović (SPD): Ich weiß, dass wir Fraktionen gar nicht fern voneinander waren. Ziel war für uns alle, zumindest habe ich das so wahrgenommen, dass die Be- treuung zwischen 16.00 Uhr bis 17.30 Uhr sichergestellt wird. Für uns war das sehr schwierig, zwischen Hauptamtlichen und Ehrenamtlichen zu entscheiden. Letztendlich hat die Verwaltung uns die Entscheidung abgenommen, und wir sind froh, dass wir hier einen Mittelweg gefunden haben. Wir unterstützen das Ehrenamt auf jeden Fall weiter- hin und schenken somit diesem Engagement eine Anerkennung. Wir sind auch froh, dass die CDU-Kollegen diesen Änderungsantrag gestellt haben und freuen uns auf die- sen Mittelweg. Stadträtin Rastätter (GRÜNE): Zunächst hatte uns die Stadtverwaltung dringend empfohlen, dass wir auf professionelle Erzieherinnen zurückgreifen für das Betreu- ungsmodul von 16.00 Uhr bis 17.30 Uhr. Wir hatten dann eine Auseinandersetzung dazu, auch im Schulbeirat, aber ich finde, dass jetzt eine salomonische Lösung erreicht wurde, indem tatsächlich die ehrenamtlichen Kräfte, die sich zuverlässig und kontinuier- lich einbringen und deren Arbeit auch insoweit wertgeschätzt wird, künftig eben in den eingruppigen Betreuungszeiten mit dabei sind. Wir wünschen weiterhin eine gute und konstruktive Zusammenarbeit dieser gemischten Teams. Stadtrat Høyem (FDP): Selbstverständlich muss die Aufsichtspflicht für die Grund- schulkinder sichergestellt werden, darüber sind wir bestimmt alle einer Meinung. Der Respekt und die Ermunterung für ehrenamtliche Arbeit sind bestimmt auch wichtig für uns alle. Das Problem liegt in dem Wort „zuverlässige Betreuung“. Als Schulleiter, mehr als dreißig Jahre lang, kenne ich dieses Dilemma zwischen ehrenamtlichen und profes- sionellen Angestellten. Hier spielen die lokalen Bedingungen und die Flexibilität eine sehr große Rolle. Dem notwendigen Geld stimmen wir selbstverständlich zu, weil diese Betreuung sowohl wichtig ist, als auch rechtlich verpflichtet. Wir sind nicht ganz über- zeugt, dass es eine neue Stelle bedeuten muss, deshalb haben wir Sympathie für den Vorschlag der CDU. Ich habe großen Respekt für und Erfahrung mit unserem Schul- und Sportamt, trotzdem war ich überrascht in der BNN vom 7. Januar 2017 eine Anzei- ge für einen Erzieher/Erzieherin als ständige Vertretungskraft für die Karlsruher Ganzta- gesschulen zu lesen. Falls es gerade um diese Stelle geht, dann ist die Anzeige doch ein bisschen frühzeitig, wenn die Entscheidung erst heute fällt. Stadtrat Dr. Schmidt (AFD): Auch wir sind froh, dass die CDU ihre Ankündigung wahr gemacht und diesen Änderungsantrag gestellt hat, den wir voll und ganz unterstützen. Wir würden aber gerne darüber hinaus noch an die Verwaltung appellieren, nicht nur da wo es bisher schon ehrenamtliche Kräfte gibt diese weiterhin einzusetzen, sondern auch zu versuchen, an den anderen Schulen weiterhin zu schauen, ob man nicht ehren- amtlich Kräfte einbinden kann. Dieses Angebot an die Bevölkerung und an jene, die sich ehrenamtlich einsetzen an den Ganztagesschulen, sollte uneingeschränkt aufrecht- erhalten werden. Wir halten es für gut, wenn eben dann mal Ehrenamtliche ausfallen, dass jemand Professionelles bereitsteht, der dann diese Lücke füllen kann. Das ist auch eine Entlastung für die Ehrenamtlichen. So gesehen sind wir mit der jetzigen Entwick- - 3 - lung zufrieden und würden lediglich darum bitten, auch an den anderen Ganztages- schulen weiterhin Ehrenamtliche aktiv anzusprechen und zu ermutigen, sich zu beteili- gen. Der Vorsitzende: Mir ist es noch mal wichtig, festzuhalten, dass wir es eine ganze Zeit versucht haben über Ehrenamtliche abzudecken und von daher ein verlässliches ehren- amtliches Engagement auch bisher schon einen hohen Stellenwert hatte. Nur wir haben aus haftungsrechtlichen Gründen zunehmend gemerkt, dass wir doch eine hauptamtli- che Unterstützung brauchen, weil wir die Betreuung sonst nicht überall verlässlich si- cherstellen können. Doch wenn am Ende dann eine ehrenamtliche Kraft die alleinige Verantwortung hat, und das eigentlich nicht in Ordnung ist und nicht ausreichend im Haftungsfall, mussten wir an dieser Stelle jetzt einfach hauptamtlich nachziehen. Wir werden so, wie wir es in der Stellungnahme auf dem CDU-Antrag auch formuliert ha- ben, natürlich ein großes Interesse daran haben, hier weiter die engagierten Ehrenamt- lichen mit einzubeziehen und uns damit natürlich auch noch mal eine höhere Flexibili- tät geben. Herr Stadtrat Dr. Schmidt, wir nehmen diese Anregungen auf. Aber mir ist es noch mal wichtig, dass es hier um das zusätzliche Modul zwischen 16.00 Uhr und 17.30 Uhr geht und nicht um ein klassisches Modul im Rahmen des Ganztagsschulbetriebs. Ich sehe wenig Möglichkeiten und auch wenig pädagogischen Sinn darin, die originäre Zeit des Ganztagesschulbetriebs mit Ehrenamtlichen so umsetzten zu wollen, dass man zusätzli- che Ehrenamtliche noch überall mit einbezieht. Das ist, denke ich, etwas da freuen wir uns immer wenn die Schulen aktiv werden, aber nicht zur Sicherstellung oder Abde- ckung des Grundangebots. Das können wir aus meiner Sicht im Kernbereich der Ganz- tagesschule nicht machen, sehr gerne bei den zusätzlichen Modulen für die wir ja auch eine besondere Verantwortung übernehmen. In diesem Sinne stelle ich fest, dass der Änderungsantrag der CDU als erledigt betrach- tet werden kann. Sie zeigten sich sehr zufrieden mit unserer Stellungnahme. Wir kom- men damit zur unveränderten Beschlussvorlage, ergänzt um unsere Erläuterung in der Stellungnahme zum Ergänzungsantrag. Ich bitte um ihr entsprechendes Votum – das ist eine einstimmige Zustimmung dazu. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 26. Januar 2017