Kommunikationsfehler im Umgang mit der Vergabepraxis Christkindlesmarkt

Vorlage: 2016/0775
Art: Anfrage
Datum: 02.12.2016
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 17.01.2017

    TOP: 18

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • GfK Christkindlesmarkt
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Friedemann Kalmbach (GfK) Stadtrat Eduardo Mossuto (GfK) Vorlage Nr.: 2016/0775 Kommunikationsfehler im Umgang mit der Vergabepraxis Christkindlesmarkt Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 17.01.2017 18 x Fragen 1. Nach den ersten Berichten in den BNN über nicht berücksichtigte Beschicker des Karlsruher Christkindlesmarktes und deren Unverständnis war von Seiten der Stadtverwaltung nichts oder sehr zurückhaltend zur Klarstellung der Lage berichtet worden a. Erklären Sie bitte die Strategie, bzw. die Gründe hierfür? b. Ist die getätigte Aussage der Verwaltung richtig, dass die Verwaltung während des lau- fenden Verfahrens der klagenden Beschicker gegen die Stadtverwaltung, keine öffent- liche Aussage machen darf? Bitte begründen Sie! 2. Ist der Stadtverwaltung klar, dass durch Ihr Schweigen große Irritationen bei der Bevölkerung ausgelöst wurden? Wie kann Sie das zukünftig vermeiden (Strategie). 3. Könnte der Bewertungsbogen mit sechs Hauptkriterien zukünftig das Kriterium fünf (Prä- gend/Tradition) stärker gewichtet werden und so altbewährte Karlsruher Beschicker unter- stützt werden? 4. Könnten zukünftig die Personen, die die Stände beurteilen, so ausgesucht werden, dass diese möglichst breit die Bevölkerung und verschiedene Interessenlagen widerspiegeln? Wie werden bisher die Personen ausgesucht? Begründung Gemeinsam für Karlsruhe sieht bei der Stadt großen Verbesserungsbedarf in Bezug zur Information- und Kommunikationsstrategie bei Konflikten. Die aktuelle Unzufriedenheit weiter Bevölkerungsteile mit der Stadtverwaltung zeigt, dass die Menschen den Modus zur Auswahl der Beschicker unseres Christkindlesmarktes nicht kennen. So kann tatsächlich alles Mögliche behauptet werden, ohne in Kenntnis der tatsächlichen Auswahlkriterien zu sein. Wer kennt schon den Kriterienkatalog oder die Gewichtungen der sechs Beurteilungsgruppen? Auf die Berichte von den BNN wurde vom Rathaus nur mit Schweigen geantwortet und mit der Be- gründung, man dürfe bei laufenden Verfahren nichts sagen. Zeitgleich wurde aber von den klagenden Beschickern weiter kräftig in der Öffentlichkeit einseitig berichtet. Durch das Schweigen der Stadtver- waltung entstand ein Vakuum, das mit Wahrheiten und Halb- und Unwahrheiten gefüllt wurde. Ge- meinsam für Karlsruhe sieht darin ein Versäumnis und fragt die Verwaltung, wie sie zukünftig in ähn- lichen Situationen reagieren wird. Weiter sieht Gemeinsam für Karlsruhe, die Möglichkeit Karlsruher alteingesessene Geschäfte zu för- dern, indem das Kriterium 5 (Prägend und Tradition) des Bewertungsbogens stärker gewichtet wird. Gemeinsam für Karlsruhe fordert hier eine Änderung - regionale Bezogenheit und Kontinuität sind ein hoher Wert. Seite 2 Um den Bewertungsprozess transparent und objektiv zu machen, ist es weiter nötig, den Personen- kreis, der zukünftig die Stände bewertet, breit und nach festen Kriterien, auszusuchen. Nur so kann verlorenes Vertrauen wieder zurückgewonnen werden. Insgesamt geht es Gemeinsam für Karlsruhe nicht darum gemachte Fehler anzuprangern, sondern für die Zukunft aus ihnen zu lernen, Vertrauen zurückzugewinnen und wirklich einen friedlichen Christ- kindlesmarkt in Karlsruhe zu haben. unterzeichnet von: Friedemann Kalmbach Eduardo Mossuto

  • Stellungnahme TOP 18
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Friedemann Kalmbach (GfK) Stadtrat Eduardo Mossuto (GfK) Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2016/0775 Dez. 4 Kommunikationsfehler im Umgang mit der Vergabepraxis Christkindlesmarkt Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 17.01.2017 18 x 1. Nach den ersten Berichten in den BNN über nicht berücksichtigte Beschicker des Karlsruher Christkindlesmarktes und deren Unverständnis war von Seiten der Stadt- verwaltung nichts oder sehr zurückhaltend zur Klarstellung der Lage berichtet wor- den. a) Erklären Sie bitte die Strategie bzw. die Gründe hierfür? Es besteht der Grundsatz, dass sich die Stadtverwaltung nicht zu laufenden Gerichtsverfah- ren äußert. Im vorliegenden Fall kam erschwerend hinzu, dass es sich um Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes handelte und die Entscheidungen unmittelbar bevorstanden. Nach Abschluss des Beschwerdeverfahrens beim Verwaltungsgerichtshof hat die Verwaltung am gleichen Tag mittels Pressemitteilung der Stadt vom 22. November 2016 reagiert. b) Ist die getätigte Aussage der Verwaltung richtig, dass die Verwaltung während des laufenden Verfahrens der klagenden Beschicker gegen die Stadtverwaltung, keine öffentliche Aussage machen darf? Bitte begründen Sie! Gemäß § 4 Absatz 2 Nr. 1 Landespressegesetz kann die Behörde Auskünfte verweigern, so- weit hierdurch die sachgemäße Durchführung eines schwebenden Verfahrens vereitelt, ver- zögert oder gefährdet werden könnte. Darüberhinaus muss der Schutz personenbezogener Daten beachtet werden. Da die neue Zulassungsrichtlinie in dieser Form erstmalig angewendet wurde und trotz An- passung an die aktuelle Rechtsprechung gab es vorab keine Erfahrungen, ob das Verfahren vor Gericht standhalten würde, weshalb die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts im Eil- verfahren abgewartet werden sollten. Eine nachträglich erforderliche Korrektur einer bis da- hin eventuell abgegebenen Stellungnahme sollte damit vermieden werden. 2. Ist der Stadtverwaltung klar, dass durch Ihr Schweigen große Irritationen bei der Bevölkerung ausgelöst wurden? Wie kann Sie das zukünftig vermeiden (Strategie)? Der aktuelle Fall im Zusammenhang mit dem neuen Zulassungsverfahren hat uns gezeigt, dass das Informationsbedürfnis der Bevölkerung außerordentlich groß ist. Am 21. Juni 2016 hat der Gemeinderat die Jahrmarktsatzung mit den Zulassungsrichtlinien für den Karlsruher Christkindlesmarkt öffentlich behandelt und beschlossen. Die Satzung wurde am 24. Juni 2016 im Amtsblatt der Stadt Karlsruhe voll umfänglich öffentlich bekannt gegeben. Auch können die erforderlichen Unterlagen dazu auf den Internetseiten der Stadt Karlsruhe eingesehen werden, offensichtlich ist diese Möglichkeit aber in der Breite der Be- völkerung nicht bekannt gewesen. In Zeiten neuer Medien mit einer rasanten Entwicklung Ergänzende Erläuterungen Seite 2 und einem sich wandelnden Informationsverhalten der Menschen steht auch die Verwaltung vor neuen Herausforderungen und Fragen, auf die Antworten gefunden werden müssen. Die Verwaltung wird analysieren, wie die Kommunikation künftig verbessert werden kann. In einem ersten Schritt wurden bereits unter www.karlsruhe.de/maerkte Antworten auf die wichtigsten Fragen zum neuen Zulassungsverfahren eingestellt. Im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen wird über die Kommunikationsstrategie berichtet. 3. Könnte der Bewertungsbogen mit sechs Hauptkriterien zukünftig das Kriterium fünf (Prägend/Tradition) stärker gewichtet werden und so altbewährte Karlsruher Be- schicker unterstützt werden? Aufgrund gesetzlicher Vorgaben hat grundsätzlich jeder Bewerber zunächst einen Zulas- sungsanspruch. Neubewerber dürfen daher nicht von vornherein ausgeschlossen werden. Die Bewertung eines Traditionsgeschäfts ist nach aktueller Rechtsprechung lediglich als so- genanntes „Hilfskriterium“ zulässig. 4. Könnten zukünftig die Personen, die die Stände beurteilen, so ausgesucht werden, dass diese möglichst breit die Bevölkerung und verschiedene Interessenlagen wi- derspiegeln? Wie werden bisher die Personen ausgesucht? Das Zulassungsverfahren zum Karlsruher Christkindlesmarkt ist gemäß § 70 Abs. 1 Gewer- beordnung in Verbindung mit § 4 Abs. 2 der Jahrmarktsatzung eine Verwaltungsentschei- dung und damit ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Dabei haben mehrere Mitarbeiten- de des Marktamtes das Auswahl- und Bewertungsverfahren vorgenommen, wobei sie wäh- rend des Verfahrens vom Zentralen Juristischen Dienst begleitet wurden. In die Bewertung fließt auch das Ergebnis der letzten Standprämierung beim Kriterium „De- koration und Beleuchtung“ als ergänzendes Bewertungskriterium mit ein. Die Standprämie- rung wird jedes Jahr von einer unabhängigen Jury mit Stadträten bzw. Altstadträten sowie mit Vertretern von Presse, Verwaltung, Wirtschaft und Tourismus vorgenommen. Dabei han- delte es sich beispielsweise um Vertreter der BNN, des Wochenblatts etc. Wie im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen am 25. November 2016 angeboten, können daran weitere Mitglieder des Gemeinderates teilnehmen. Hauptausschlaggebend für das Kriterium „Deko- ration und Beleuchtung“ ist aber dennoch weiterhin das mit der Bewerbung vorgelegte Standbild des jeweiligen Beschickers.

  • Protokoll TOP 18
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 34. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 17. Januar 2017 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 17. Punkt 18 der Tagesordnung: Kommunikationsfehler im Umgang mit der Verga- bepraxis Christkindlesmarkt Anfrage: GfK Vorlage: 2016/0775 Beschluss: Einverstanden mit Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 18 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 26. Januar 2017