Schutz der Honig- und Wildbienen

Vorlage: 2016/0765
Art: Anfrage
Datum: 25.11.2016
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 17.01.2017

    TOP: 14

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • CDU Honig- und Wildbienen
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE CDU-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2016/0765 Schutz der Honig- und Wildbienen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 17.01.2017 14 x Die CDU-Fraktion möchte wissen, welche Maßnahmen die Stadtverwaltung zum Erhalt und Schutz der Honig- und Wildbienenpopulationen getroffen hat und welche in Zukunft getroffen werden. BEGRÜNDUNG: Das Sterben der Honigbiene wird in der Öffentlichkeit stark wahrgenommen - das viel gravierendere stille Bienensterben, das der Wildbienen, bleibt dagegen weitgehend unbemerkt. Der damit einher- gehende Verlust an Biodiversität betrifft alle Bürger Karlsruhes gleichermaßen. Sowohl Honig- als auch Wildbiene sind die wichtigsten Bestäuber einheimischer Wildpflanzen. Die Flora Karlsruhes ist also auf den regelmäßigen Austausch mit seiner Fauna angewiesen. Der Ertrag der Honigbienen steigt in be- sonderem Maße durch die Zuarbeit der Wildbienen. Die Wildbienen dienen als Ergänzung zur Honig- bienenzucht. Gerade der Imkereibetrieb dient dem Gemeinwohl. Pestizideinsatz, Habitat- und Nahrungsquellenverluste führen zu immer stärkeren Rückgängen der Bienenpopulationen mit der Folge des Verlustes menschlicher Nahrungsquellen durch fehlende Be- stäubung. Bienen sind deshalb in der Landwirtschaft, der Nahrungsmittelproduktion und für die Natur ein wichtiger Baustein des Lebens. Ziel der Anfrage ist es Lebensräume von Wildbienen zu identifizieren, Clustern und Maßnahmen zu deren Erhaltung zu ermöglichen. Kerngedanke der Anfrage ist die Erhaltung der Biodiversität. unterzeichnet von: Tilman Pfannkuch Sven Maier Dr. Thomas Müller

  • Stellungnahme TOP 14
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage CDU-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2016/0765 Verantwortlich: Dez. 5 Schutz der Honig- und Wildbienen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 17.01.2017 14 x Die CDU-Fraktion möchte wissen, welche Maßnahmen die Stadtverwaltung zum Erhalt und Schutz der Honig- und Wildbienenpopulationen getroffen hat und welche in Zukunft getrof- fen werden? Honig- und Wildbienen sind maßgebliche Tierarten für die Bestäubung von Pflanzen, auch von vielen Nutzpflanzen. Die über 500 in Deutschland lebenden Wildbienenarten (dazu gehören auch die Hummeln) stellen sehr unterschiedliche Anforderungen an ihren Lebensraum und besiedeln eine große Spannbreite von terrestrischen Biotoptypen. Der Schutz natürlicher bzw. naturnaher Biotope ist deshalb gleichzeitig der beste Schutz für die Wildbienen. Die Stadt ist Mitglied des Arbeitskreises Bienenschutz Karlsruhe und trägt durch den aktiven Erhalt und die biologische Bewirtschaftung nach den Kontrollrichtlinien des Ökologischen Landbau Karlsruhe e.V. der stadteigenen Streuobstbestände nachhaltig zum Schutz und zur Förderung der Honig- und Wildbienenpopulation bei. Auf die übrigen, in der Regel privaten, landwirtschaftlichen Flächen hat die Stadt wenig Einfluss. Doch werden geeignete Flächen im Außenbereich an Hobby- und Berufsimker langfristig verpachtet. Besonders blütenreiche Standorte werden bedarfsweise während der Blütezeit zur Verfügung gestellt. Im Wald setzt die Stadt auch auf stadteigenen Flächen das Alt- und Totholzkonzept des Landes um. Dadurch werden langfristig Niststätten für Wildbienen erhalten. Ein Drittel der städtischen Grünflä- chen sind extensive Wiesen, die nur ein bis zwei Mal im Jahr gemäht werden, sogenannte Blumenwie- sen. Diese, wie auch die vielen Gehölze im Siedlungsgebiet stellen eine gute Nahrungsgrundlage für Wildbienen dar. Die Stadt wird zudem verstärkt für eine extensive Begrünung werben, z. B. in Gärten und Hinterhöfen. Die sogenannte „gute Bewirtschaftungspraxis“ hat zu einem massiven Rückgang der Biodiversität geführt, auch bei Wildbienen, wie ein Zitat aus der Broschüre „Bienen“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zeigt: „Die Wildbienen haben in den letzten Jahren Rückgänge in ihrer Artenvielfalt zu verzeichnen, welche vor allem auf die Fragmentierung und Isolation ihrer Lebensräu- me, Intensivierung der Landwirtschaft und Landnutzungsänderungen zurückzuführen sind, so dass den Wildbienen Nahrungsquellen und Nistmöglichkeiten fehlen.“ Die Verwaltung setzt sich daher dafür ein, das Thema über die Bestimmungen in den Verträgen bei den Bewirtschaftern städtischer Landwirtschaftsflächen weiter zu sensibilisieren und Maßnahmen zur Verbesserung und zum Erhalt der Lebensbedingungen der Bienen und wildlebender Insektenarten umzusetzen. Hierunter fällt auch der Pestizideinsatz, dabei sind insbesondere die Neonicotinoide als bienengefähr- lich in der Kritik. Seit Dezember 2013 dürfen drei Substanzen dieser Gruppe (Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam) nicht mehr auf Feldern mit Bienenpflanzen ausgebracht werden. Ein Seite 2 viertes, sehr ähnliches Neonicotinoid, das Schädlingsbekämpfungsmittel Thiachloprid, ist aber weiter- hin unbeschränkt zugelassen. Im Siedlungsgebiet kann es zu wenig Möglichkeiten für die Anlage des Nestes an Morschholz und lockere lückig bewachsene Böden geben, ebenso wie die als Nahrungsgrundlage dienenden blütenrei- chen Flächen mit einheimischen Blütenpflanzen. Hier empfehlen sich spezielle Schutzmaßnahmen für Wildbienen, etwa in Parks, Gärten bis hin zu Balkonen. Die Bienenhotels, die es in zahlreichen Variati- onen gibt, erfreuen sich eines hohen Bekanntheitsgrades in der Bevölkerung. Im öffentlichen Raum eignen sich vor allem Parks mit ruhigen Zonen und ausreichendem Blütenangebot in der Umgebung, um Wildbienenstationen anzulegen. Des Weiteren unterstützt die Stadt aktuell im Zuge der Initiative „Grüne Stadt“ private Initiativen von Stadtimkern, indem sie Flächen hierfür auf öffentlichen Grünflächen und in den Friedhöfen anbietet und damit die Honigbienen fördert. Die Verwaltung wird auf der städtischen Homepage eine eigene Seite für den Wildbienenschutz in der Stadt einstellen. Bei allem darf nicht außer Acht gelassen werden, dass der übergeordnete Kerngedanke beim Wildbie- nenschutz die Erhaltung der Biodiversität ist, wie in der Anfrage zu Recht festgestellt wird. Hierfür sollten einheimische Blütenpflanzen und keine Neophyten angepflanzt werden, auch wenn letztere gute Bienenweiden darstellen können.

  • Protokoll TOP 14
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 34. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 17. Januar 2017 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 13. Punkt 14 der Tagesordnung: Schutz der Honig- und Wildbienen Anfrage: CDU Vorlage: 2016/0765 Beschluss: Einverstanden mit der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 14 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 26. Januar 2017