Umweltzone für ausländische Fahrzeuge
| Vorlage: | 2016/0762 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 23.11.2016 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Zoologischer Garten |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 17.01.2017
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) Stadtrat Stefan Schmitt (pl) Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2016/0762 Dez. 2 Umweltzone für ausländische Fahrzeuge Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 17.01.2017 13 x 1. Ist die Ausweisung von Umweltzonen eine Entscheidung der jeweiligen Kommune? Zuständige Stellen für die Aufstellung der Luftreinhaltepläne nach § 45 Bundesimmissions- schutzgesetz sind in Baden-Württemberg die Regierungspräsidien als höhere Immissionsschutz- behörden. Hierzu gehört auch die Ausweisung von Umweltzonen. 2. Kann die Kommune geographische oder grundsätzliche Ausnahmen von der Plaketten- pflicht aussprechen und wäre Karlsruhe dazu bereit? Das Land Baden-Württemberg hat eine landeseinheitliche Regelung getroffen, unter welchen Voraussetzungen Ausnahmen vom Umweltfahrverbot gemacht werden können. Besuche oder ähnliche Gesichtspunkte fallen jedoch nicht darunter. 3. Wie wichtig ist der Verwaltung die freundliche Behandlung von ausländischen Besu- chern oder Einkaufskunden mit ausländischem Fahrzeug-Kennzeichen ohne die deut- sche Plakettierung, die im Ausland nicht zu haben ist? Die Verwaltung behandelt schon aus Neutralitätsgründen alle Menschen in Karlsruhe gleich. Ein freundlicher und professioneller Umgang ist daher selbstverständlich, ebenso wie die Einhaltung der geltenden Gesetze. Verstößt die Verwaltung durch die Aussperrung von motorisierten ausländischen Besu- chern aus wichtigen zentralen Bereichen der Stadt Karlsruhe nach unbewiesenen Nicht- eignungskriterien für Umweltplakette gegen das Gleichbehandlungsgebot der Europäi- schen Union? Nein, denn das Einfahrtsverbot in die Umweltzone gilt nicht nur für ausländische, sondern auch für deutsche Personen, auch für Karlsruher Bürgerinnen und Bürger, welche außerhalb der Um- weltzone wohnen.
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister Gemeinsame ANFRAGE Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) Stadtrat Stefan Schmitt (pl) Vorlage Nr.: 2016/0762 Umweltzone für ausländische Fahrzeuge Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 17.01.2017 13 x 1. Ist die Ausweisung von Umweltzonen eine Entscheidung der jeweiligen Kommune? 2. Kann die Kommune geographische oder grundsätzliche Ausnahmen von der Plakettenpflicht aussprechen und wäre Karlsruhe dazu bereit? 3. Wie wichtig ist der Verwaltung die freundliche Behandlung von ausländischen Besuchern oder Einkaufskunden mit ausländischem Fahrzeug-Kennzeichen ohne die Deutsche Plakettierung, die im Ausland nicht zu haben ist? 4. Verstößt die Verwaltung durch die Aussperrung von motorisierten ausländischen Besuchern aus wichtigen zentralen Bereichen der Stadt Karlsruhe nach unbewiesenen Nichteignungskriterien für Umweltplakette gegen das Gleichbehandlungsgebot der Europäischen Union? Besucher in Karlsruhe zum Beispiel aus dem grenznahen Elsass oder der Schweiz müssen eine grüne Plakette an ihren Fahrzeugen vorweisen. Wie in einem Leserbrief ein den BNN beschrieben, ahndet die Stadt Verstöße gegen die Plakettenpflicht mit einem Bußgeld. Gerade in der Vorweihnachtszeit nut- zen auch viele Ausländer die Gelegenheit zu einem Besuch in Karlsruhe. Uns ist bekannt, dass diese grüne Plakette über das Internet zu beziehen ist – eine Tatsache, die jedoch vielen Ausländern nicht bekannt ist. Dies hat eine nichtrepräsentative Umfrage im Bekanntenkreis ergeben. Auch dass der TÜV solche Plaketten ausstellt, ist uns bekannt. Spontane Besuche gerade am Wochenende sind somit nicht möglich, wohingegen Plaketten für die Nutzung der Autobahnen auch kurzfristig an den grenz- nahen Tankstellen erhältlich sind. unterzeichnet von: Jürgen Wenzel Stefan Schmitt Sachverhalt / Begründung:
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 34. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 17. Januar 2017 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 12. Punkt 13 der Tagesordnung: Umweltzone für ausländische Fahrzeuge Anfrage: FW, Stefan Schmitt (pl) Vorlage: 2016/0762 Beschluss: Einverstanden mit der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 13 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 26. Januar 2017