Tunnelhaltestellen

Vorlage: 2016/0761
Art: Anfrage
Datum: 23.11.2016
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 17.01.2017

    TOP: 15

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Stellungnahme TOP 15
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2016/0761 Dez. 1 Tunnelhaltestellen Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 17.01.2017 15 x Die U-Strab soll entsprechend den bisher kommunizierten Angaben 2018 in Betrieb gehen. Für die leichte Erreichbarkeit und Gestaltung der Tunnelhaltestellen ergeben sich für die FW folgende Fragen: A) Wann wurde der Wettbewerb zur Gestaltung der Tunnelhaltestellen ausgelobt und wer ging als Sieger hervor? Nach Durchführung des Gestaltungswettbewerbs zwischen Juni und Oktober 2004 hat sich die Jury in der abschließenden Sitzung am 25. Oktober 2004 einstimmig für das Konzept der Arbeitsgemeinschaft Allmann Sattler Wappner/Ingo Maurer aus München entschieden und empfohlen, dieses als Grundlage für die weitere Planung zu verwen- den. B) Wann wurde das Wettbewerbsergebnis in der Öffentlichkeit diskutiert? Für die interessierte Öffentlichkeit wurden die Arbeiten vom 28. Oktober bis zum 19. November 2004 im Foyer des Rathauses ausgestellt. C) Bezieht sich die im Wettbewerb gewonnene Gestaltung der Haltestellen auch auf die Gestaltung der Einhausungen für die Zugänge und werden diese Ein- hausungen überdacht? Den Zugängen zu den unterirdischen Haltestellen sollte laut Wettbewerbsaufgabe be- sondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Der Siegerentwurf sieht keine Überdach- ung der Zugänge vor. D) Mit wie vielen Aufzügen und Fahrtreppen werden die einzelnen Tunnelhalte- stellen jeweils ausgerüstet und wie hoch ist deren Kapazität/h? Die Planung der Treppen und Aufzüge für die unterirdischen Haltestellen berücksichtigt neben den Ansprüchen an einen barrierefreien und fahrgastfreundlichen Zugang zu den Bahnsteigen besonders auch die Erfordernisse aus dem brandschutztechnischen Ret- tungs- und Entfluchtungskonzept der jeweiligen Haltestelle. Ohne Bezug zu den jeweili- Ergänzende Erläuterungen Seite 2 gen Eingangsparametern besitzt eine Auflistung sämtlicher Aufzüge, Fahrtreppen und festen Treppen einschließlich deren berechnete Kapazität jedoch keine genügende Aus- sagekraft. Für eine umfassende und zusammenhängende Beurteilung der gewählten Ausführung ist die Lektüre der einzelnen Brandschutzkonzepte zu den Haltestellen da- her unverzichtbar. Bei Bedarf können die entsprechenden Unterlagen bei der KASIG eingesehen und erläutert werden. E) Wie breit werden die Gehtreppen pro Haltestelle ausgeführt und welche Kapa- zität/h haben diese im Normalfall? Siehe Antwort zu Punkt D. F) Wie viele Fahrgäste können im Brandfall in welcher Zeit über diese Gehtreppen evakuiert werden? Siehe Antwort zu Punkt D. G) Wo überall sind in der Kaiserstraße und Ettlinger Straße Notausstiege einge- plant? Gesonderte Notausstiege sind nach dem brandschutztechnischen Rettungs- und Ent- fluchtungskonzept für den Stadtbahntunnel nicht erforderlich. H) Wo werden für die Fahrgäste Toilettenanlagen eingerichtet? Eine öffentliche Toilettenanlage ist auf der Verbindungsebene zwischen den Haltestellen Lammstraße und Marktplatz vorgesehen. I) Sind statische oder dynamische Werbeanlagen vorgesehen? Die bisherigen Planungen sehen für Fahrgastinformation und Werbung entsprechende Vitrinen an den Haltestellenwänden vor. Aufgrund der rasanten technischen Entwick- lung auf dem Gebiet der Werbung und Kommunikation sind die diesbezüglichen Über- legungen jedoch noch nicht abgeschlossen. J) Gibt es ein Reinigungskonzept für die überwiegend in Weiß gehaltenen Decken, Wände und die Hängebeleuchtung und in welcher Höhe sind deren Unterhalts- kosten und die Kosten für den Energieverbrauch der Beleuchtung kalkuliert? Die zukünftige Reinigung der unterirdischen Haltestellen wird im Zuständigkeitsbereich der Verkehrsbetriebe Karlsruhe liegen. Über Art, Umfang und Turnus der Reinigung werden die VBK zu gegebener Zeit ein Konzept erstellen. Die von den Verkehrsbetrieben abgeschätzten voraussichtlichen jährlichen Betriebs- und Unterhaltungskosten können der Stellungnahme zu TOP 21 der Sitzung des Gemeinderats am 24.03.2015 entnom- men werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 K) In der "Karla" wurden 2002 für den Tunnelbetrieb Zusatzkosten von 150.000,- Euro p.a. benannt. Stimmt diese Angabe auch 2018 noch, wenn nein, was sind die Gründe dafür? In der zum Abschluss des Beteiligungsverfahrens „City 2015 - Anschluss Zukunft“ vom Presse- und Informationsamt der Stadt Karlsruhe herausgegebenen Informationsschrift heißt es unter anderem: „Die Betriebskosten einer unterirdischen Haltestelle sind zu- nächst mit rund 150.000 Euro höher als bei oberirdischen Haltestellen. Die Unterhaltung der Gleisanlagen und der Fahrleitung sind im Tunnel aber wesentlich günstiger“. Bei der besagten Kostenangabe handelt es sich also nicht um einen absoluten Betrag sondern um eine Differenzangabe. Hinsichtlich des Themas Betriebs- und Unterhaltungskosten nach der geplanten Inbetriebnahme 2019/2020 wird auf die Antwort zu Punkt J) ver- wiesen.

  • FW Tunnelhaltestellen
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) Vorlage Nr.: 2016/0761 Tunnelhaltestellen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 17.01.2017 15 x Die U-Strab soll entsprechend den bisher kommunizierten Angaben 2018 in Betrieb gehen. Für die leichte Erreichbarkeit und Gestaltung der Tunnelhaltestellen ergeben sich für die FW folgende Fragen: A) Wann wurde der Wettbewerb zur Gestaltung der Tunnelhaltestellen ausgelobt und wer ging als Sieger hervor? B) Wann wurde das Wettbewerbsergebnis in der Öffentlichkeit diskutiert? C) Bezieht sich die im Wettbewerb gewonnene Gestaltung der Haltestellen auch auf die Gestal- tung der Einhausungen für die Zugänge und werden diese Einhausungen überdacht? D) Mit wie vielen Aufzügen und Fahrtreppen werden die einzelnen Tunnelhaltestellen jeweils aus- gerüstet und wie hoch ist deren Kapazität/h? E) Wie breit werden die Gehtreppen pro Haltestelle ausgeführt und welche Kapazität/h haben diese im Normalfall? F) Wie viele Fahrgäste können im Brandfall in welcher Zeit über diese Gehtreppen evakuiert wer- den? G) Wo überall sind in der Kaisertrasse und Ettlingerstraße Notausstiege eingeplant? H) Wo werden für die Fahrgäste Toilettenanlagen eingerichtet? I) Sind statische oder dynamische Werbeanlagen vorgesehen? J) Gibt es ein Reinigungskonzept für die überwiegend in Weiß gehaltenen Decken, Wände und die Hängebeleuchtung und in welcher Höhe sind deren Unterhaltskosten und die Kosten für den Energieverbrauch der Beleuchtung kalkuliert? K) In der "Karla" wurden 2002 für den Tunnelbetrieb Zusatzkosten von 150.000,-- Euro p.a. be- nannt. Stimmt diese Angabe auch 2018 noch, wenn nein, was sind die Gründe dafür? Seite 2 Begründung: Die an der Oberfläche momentan zu sehenden U-Haltestellenzugänge werfen in der Öffentlichkeit schon jetzt Fragen über einen sicheren Zugang auf. Dazu kommen noch die Unterhaltskosten der ganz in Weiß gehaltenen Haltestellen. Die Kohleschleifleisten der Stromabnehmer und der Abrieb von Bremsen und Rädern werden in dem quasi geschlossenen System für eine vermehrte Feinstaubbil- dung sorgen. Es bestehen Bedenken darüber, dass bei einer verstärkten Verschmutzung der Haltestel- lenanlagen durch die Bahnen selbst, bei mangelhafter Reinigung keine "Wohlfühlatmosphäre unter der Erde" entstehen kann. unterzeichnet von: Jürgen Wenzel

  • Protokoll TOP 15
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 34. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 17. Januar 2017 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 14. Punkt 15 der Tagesordnung: Tunnelhaltestellen Anfrage: FW Vorlage: 2016/0761 Beschluss: Einverstanden mit Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 15 zur Behandlung auf. Stadtrat Wenzel (FW): Zum Thema Tunnelhaltestellen habe ich nur eine Zusatzfrage. Wir sind der Auffassung gewesen, dass wir beim Erstellen des Förderantrags schon die Kosten für die Tunnelreinigung irgendwann mal genannt hatten. Das ist jetzt hier nicht in der Antwort. Mir reicht es, wenn ich da später mal eine Antwort dafür bekomme. Der Vorsitzende: Alles klar, dann würden wir das nachliefern, falls Ihnen das hier an der Stelle noch nicht ausreicht. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 26. Januar 2017