Vergabe Strom-, Gas- und Wasserkonzession sowie Fernwärmegestattung

Vorlage: 2016/0758
Art: Beschlussvorlage
Datum: 21.11.2016
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtkämmerei
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 13.12.2016

    TOP: 13

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Konzessionsvergaben
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: 2016/0758 Verantwortlich: Dez.1 Vergabe Strom-, Gas- und Wasserkonzession sowie Fernwärmegestattung 1. Erläuterung der Angebote in den Sparten Strom, Gas, Wasser und Fernwärme sowie Vergabeempfehlung 2. Beschluss zur Vergabe der Konzessionen in den Sparten Strom, Gas, Wasser sowie Fernwärme Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 06.12.2016 14 X Vorberaten Gemeinderat 13.12.2016 13 X Zustimmung Beschlussantrag Siehe Beschlussvorschlag S. 6 Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) nein X ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ertrag aus Konzessions- abgabe rd. 22 Mio. € jährlich Haushaltsmittel stehen Wählen Sie ein Element aus. Kontierungsobjekt: Wählen Sie ein Element aus. Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant X nein ja Handlungsfeld: Wählen Sie ein Element aus. Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 I. Ausgangslage Der Konzessionsvertrag mit der Stadtwerke Karlsruhe GmbH (SWK) über die Versor- gung mit Elektrizität, Gas, Fernwärme und Wasser läuft am 31.12.2016 aus. Für die jeweiligen Sparten gelten unterschiedliche Anforderungen an den Abschluss von Nach- folgeverträgen. Die Stadt Karlsruhe hat diese Anforderungen geprüft und für jede Spar- te jeweils gesondert umgesetzt. II. Verfahren für die Versorgungsbereiche Strom und Gas Für die Versorgungsbereiche Strom und Gas wurden jeweils gesonderte Vergabefahren unter Beachtung der energiewirtschafts- und kartellrechtlichen Vorgaben durchgeführt. Diese wurden durch öffentliche Bekanntmachungen zum Auslaufen des bestehenden Vertrages am 13.12.2014 im Amtsblatt der Europäischen Union sowie am 15.12.2014 im Bundesanzeiger eingeleitet. Auf diese Bekanntmachungen hin haben für den Versorgungsbereich Strom die SWK sowie die Pfalzwerke Netz AG (Pfalzwerke) ihr Interesse am Neuabschluss eines Konzes- sionsvertrages bekundet; für den Versorgungsbereich Gas ging lediglich die Interessen- bekundung der SWK ein. In der Folge hat die Stadt den Interessenten den weiteren Verfahrensablauf und die für die jeweilige Konzessionierungsentscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte in geson- derten Verfahrensbriefen mitgeteilt. Den Verfahrensbriefen hat die Stadt Musterkonzes- sionsverträge sowie Allgemeine Bedingungen für die Benutzung der Straßen der Stadt Karlsruhe zu Versorgungszwecken (ABB) als von den Bietern zu akzeptierende Mindest- anforderungen beigefügt. Über die sodann von den Bietern eingereichten indikativen Konzessionsvertragsangebote hat die Stadt mit den Bietern SWK und Pfalzwerke meh- rere Verhandlungsrunden durchgeführt. Im Nachgang zu den Bietergesprächen überar- beitete die Stadt ihre Musterkonzessionsverträge sowie die ABB und forderte auf dieser Grundlage zur Abgabe rechtsverbindlicher Angebote auf. SWK legte am 25.11.2016 Ergänzende Erläuterungen Seite 3 überarbeitete rechtsverbindliche Strom- und Gaskonzessionsvertragsangebote vor. Die Pfalzwerke legten zuletzt kein rechtsverbindliches Angebot mehr vor. III. Verfahren für die Versorgungsbereiche Wasser und Fernwärme Die Prüfung der verfahrensrechtlichen Anforderungen an den Abschluss von Folgever- trägen für die Versorgungsbereiche Wasser und Fernwärme hat ergeben, dass die Stadt Karlsruhe keine öffentliche Ausschreibung durchführen muss. Die Stadt hat daher direk- te Verhandlungen mit SWK aufgenommen. Sie hat SWK die rechtlichen Anforderungen und ihre Erwartungen an den Nachfolgekonzessionsvertrag Wasser und den Fernwär- megestattungsvertrag in den ersten Verfahrensbriefen vom 01.10.2015 mitgeteilt und SWK gebeten, bis zum 18.12.2015, 12.00 Uhr, indikative Angebote auf der Grundlage der Musterverträge der Stadt abzugeben. Auch für die Bereiche Wasser und Fernwärme hat die Stadt die Akzeptanz der ABB zur Mindestanforderung erhoben. SWK hat der Stadt daraufhin Vertragsangebote unterbreitet, welche Änderungen an den Musterver- trägen der Stadt sowie an den ABB vorsahen. Hierüber haben mehrere Gespräche statt- gefunden, welche die Stadt zum Anlass genommen hat, ihre Musterverträge sowie die als Anlage zu den Konzessionsverträgen vorgesehenen ABB zu überarbeiten. Auf der Grundlage der überarbeiten Vertragsunterlagen legten die SWK am 25.11.2016 ent- sprechend überarbeitete rechtsverbindliche Vertragsangebote für die Bereiche Wasser und Fernwärme vor. IV. Prüfung und Begutachtung der Angebote Die Verwaltung hat die Rechtsanwaltskanzlei W2K, Freiburg, mit der Prüfung und Be- gutachtung der rechtsverbindlichen Vertragsangebote der SWK mit Stand 25.11.2016 beauftragt. Diese Prüfung hat ergeben, dass die rechtsverbindlichen Angebote der SWK jeweils die von der Stadt Karlsruhe aufgestellten Anforderungen erfüllen. Die Begutach- tung kam zu dem Ergebnis, dass alle Vertragsangebote die kommunalrechtlichen An- forderungen des § 107 Gemeindeordnung (GemO) erfüllen. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Im Einzelnen: Die von SWK zuletzt angebotenen Verträge übernehmen die Inhalte der – im Zuge der Verhandlungen modifizierten – Musterverträge der Stadt. Insbesondere akzeptieren die SWK die von der Stadt entwickelten ABB zur Abstimmung von Baumaßnahmen aller Leitungsträger im Stadtgebiet. Das angebotene Niveau ist über alle Bereiche des Strom- und Gasnetzbetriebs, insbe- sondere hinsichtlich der Netzsicherheit, Verbraucherfreundlichkeit und Umweltverträg- lichkeit sehr hoch. Die Netzsicherheit wird durch eine umfangreiche personelle und technische Ausstattung, die Investitions- und Instandhaltungsstrategie sowie das Entstö- rungskonzept gewährleistet. Die aufgezeigten Erwartungen betreffend die Entwicklung der Netznutzungsentgelte erfüllen die Anforderungen an die Preisgünstigkeit des Netz- betriebs. SWK verfügt über Umweltzertifizierungen nach EMAS, DIN EN ISO 14001 so- wie DIN EN ISO 50001. Dabei ist insbesondere die Zertifizierung nach EMAS (europäi- sches Eco-Management and Audit Scheme) – als das derzeit umfassendste Umweltma- nagement- und Umweltauditsystem – hervorzuheben. Dieses wird noch von nur weni- gen Netzbetreibern angewendet. Insgesamt entsprechen das Strom- sowie auch das Gaskonzessionsvertragsangebot der SWK den aufgestellten Vergabekriterien gut und sind geeignet, den jeweiligen Netzbetrieb in der Stadt Karlsruhe gemäß den Zielen des § 1 EnWG zu gewährleisten. Auch die Angebote auf Abschluss eines Wasserkonzessionsvertrages sowie auf Ab- schluss eines Fernwärmegestattungsvertrages erfüllen die Erwartungen der Stadt. Die Aufgabenerfüllung im Rahmen der Wasserkonzession wurde von SWK zusätzlich durch ein Wasserversorgungskonzept nachgewiesen. Alle Verträge entsprechen den Anforderungen des § 107 GemO. Sie gefährden die Er- füllung der Aufgaben der Stadt nicht und wahren die berechtigten wirtschaftlichen In- teressen der Stadt und ihrer Einwohnerinnen und Einwohner. Die vertraglichen Rege- lungen sind insgesamt interessengerecht und ausgewogen ausgestaltet. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 V. Weiteres Vorgehen und Anlagen Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat, den Stromkonzessionsvertrag, den Gas- konzessionsvertrag, den Wasserkonzessionsvertrag sowie den Fernwärmegestattungs- vertrag, jeweils in der Fassung vom 25.11.2016 mit der SWK abzuschließen. Der Beschluss des Gemeinderats ist gemäß § 108 GemO der Rechtsaufsicht vorzulegen. Der Vertrag darf erst abgeschlossen werden, wenn binnen Monatsfrist keine Beanstan- dungen erfolgen (§ 121 Abs. 2 GemO). Die Empfehlungen der Verwaltung basieren auf den Vergabeempfehlungen und gut- achtlichen Stellungnahmen der Rechtsanwaltskanzlei W2K, die diesem Beschlussvor- schlag als nicht-öffentliche Unterlagen beigefügt sind. - Anlage 1: Vergabeempfehlung Stromkonzession - Anlage 2: Gutachten zum Stromkonzessionsvertrag mit Stromkonzessionsvertrag im Anhang - Anlage 3: Vergabeempfehlung Gaskonzession - Anlage 4: Gutachten zum Gaskonzessionsvertrag mit Gaskonzessionsvertrag im An- hang - Anlage 5: Vergabeempfehlung Wasserkonzession - Anlage 6: Gutachten zum Wasserkonzessionsvertrag mit Wasserkonzessionsvertrag und Löschwasservereinbarung im Anhang - Anlage 7: Vergabeempfehlung Fernwärmegestattung - Anlage 8: Gutachten zum Fernwärmegestattungsvertrag mit Fernwärmegestat- tungsvertrag im Anhang - Anlage 9: ABB in der Fassung vom 21.11.2016 Ergänzende Erläuterungen Seite 6 HINWEIS: Die Anlagen enthalten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der SWK und sind streng vertraulich zu behandeln. Sie sind nichtöffentlich und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Die weiteren Angebotsunterlagen, insbesondere die Netzbetriebskonzepte der SWK, welche als Anlagen zu den Konzessionsverträgen Strom, Gas und Wasser deren jeweili- ge verbindliche Bestandteile werden, enthalten besonders sensible Betriebs- und Ge- schäftsgeheimnisse. Sie stehen den Gemeinderatsmitgliedern bei der zentralen Verga- bestelle der Stadt Karlsruhe, Herrn Ingo Werle, Karl-Friedrich-Straße 10, Zi.-Nr. C 023, 76133 Karlsruhe, zu den üblichen Geschäftszeiten zur Einsicht bereit. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat stimmt der Vergabe a. der Stromkonzession für das Stadtgebiet Karlsruhe, b. der Gaskonzession für das Stadtgebiet Karlsruhe, c. der Wasserkonzession für das Stadtgebiet Karlsruhe sowie d. eines Wegenutzungsrechts für die Fernwärmeversorgung für das Stadtgebiet Karlsruhe, mit Ausnahme des Teilgebiets „Fünfzig Morgen“, jeweils ab dem 01.01.2017 an die Stadtwerke Karlsruhe GmbH zu. 2. Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, a. den Beschluss Ziff. 1 gemäß § 108 GemO der Kommunalaufsicht vorzulegen und b. die rechtsverbindlichen Angebote der Stadtwerke Karlsruhe GmbH in der Fassung vom 25.11.2016 auf Abschluss i. eines Stromkonzessionsvertrages, ii. eines Gaskonzessionsvertrages, iii. eines Wasserkonzessionsvertrages einschließlich Löschwasserver- einbarung als Anlage sowie iv. eines Gestattungsvertrages für die Fernwärmeversorgung, jeweils einschließlich der Allgemeinen Bedingungen für die Benutzung der Straßen der Stadt Karlsruhe zu Versorgungszwecken (ABB) in der Fassung vom 21.11.2016, in Abstimmung mit der Stadtwerke Karlsruhe GmbH in unwe- sentlichen Punkten anzupassen, soweit die Kommunalaufsicht dies im Verfah- ren nach § 108 GemO für erforderlich halten sollte, Ergänzende Erläuterungen Seite 7 c. nach Abschluss des Verfahrens nach § 108 GemO auf der Grundlage der rechtsverbindlichen Angebote der Stadtwerke Karlsruhe GmbH in der Fas- sung vom 25.11.2016 den i. Stromkonzessionsvertrag, ii. den Gaskonzessionsvertrag, iii. den Wasserkonzessionsvertrag einschließlich Löschwasservereinba- rung als Anlage sowie iv. den Gestattungsvertrag für die Fernwärmeversorgung, jeweils einschließlich der ABB in der Fassung vom 21.11.2016, mit der Stadt- werke Karlsruhe GmbH abzuschließen.

  • Protokoll GR TOP 13
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 33. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 13. Dezember 2016, 15:30 Uhr Öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 15. Punkt 13 der Tagesordnung: Vergabe Strom-, Gas- und Wasserkonzession so- wie Fernwärmegestattung 1. Erläuterung der Angebote in den Sparten Strom, Gas, Wasser und Fern- wärme sowie Vergabeempfehlung 2. Beschluss zur Vergabe der Konzessionen in den Sparten Strom, Gas und Wasser sowie der Wegenutzungsrechte Fernwärme durch den Gemeinderat Vorlage: 2016/0758 Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt der Vergabe a. der Stromkonzession für das Stadtgebiet Karlsruhe, b. der Gaskonzession für das Stadtgebiet Karlsruhe, c. der Wasserkonzession für das Stadtgebiet Karlsruhe sowie d. eines Wegenutzungsrechts für die Fernwärmeversorgung für das Stadtgebiet Karlsruhe, mit Ausnahme des Teilgebiets „Fünfzig Morgen“, jeweils ab dem 01.01.2017 an die Stadtwerke Karlsruhe GmbH zu. 2. Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, a. den Beschluss Ziff. 1 gemäß § 108 GemO der Kommunalaufsicht vorzulegen und b. die rechtsverbindlichen Angebote der Stadtwerke Karlsruhe GmbH in der Fas- sung vom 25.11.2016 auf Abschluss i. eines Stromkonzessionsvertrages, ii. eines Gaskonzessionsvertrages, iii. eines Wasserkonzessionsvertrages einschließlich Löschwasservereinbarung als Anlage sowie iv. eines Gestattungsvertrages für die Fernwärmeversorgung, jeweils einschließlich der Allgemeinen Bedingungen für die Benutzung der Stra- ßen der Stadt Karlsruhe zu Versorgungszwecken (ABB) in der Fassung vom 21.11.2016, in Abstimmung mit der Stadtwerke Karlsruhe GmbH in unwesentli- - 2 - chen Punkten anzupassen, soweit die Kommunalaufsicht dies im Verfahren nach § 108 GemO für erforderlich halten sollte, c. nach Abschluss des Verfahrens nach § 108 GemO auf der Grundlage der rechts- verbindlichen Angebote der Stadtwerke Karlsruhe GmbH in der Fassung vom 25.11.2016 den i. Stromkonzessionsvertrag, ii. den Gaskonzessionsvertrag, iii. den Wasserkonzessionsvertrag einschließlich Löschwasservereinbarung als Anlage sowie iv. den Gestattungsvertrag für die Fernwärmeversorgung, jeweils einschließlich der ABB in der Fassung vom 21.11.2016, mit der Stadtwer- ke Karlsruhe GmbH abzuschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 13 zur Beratung auf: Es wurde im Hauptausschuss ausführlich vorberaten. Deshalb will ich jetzt keine weite- ren Einführungen machen. Gibt es da aus Ihrer Sicht Gesprächsbedarf? - Das ist nicht der Fall. Das Thema Befangenheit hatten wir geklärt. Weil es nur noch einen Anbieter in der letzten Endrunde gab, gibt es hier auch keine Befangenheit von Mitgliedern des jeweiligen Aufsichtsrats. Das will ich ausdrücklich sagen, weil wir beim Einstieg in diese Thematik noch ganz anders verfahren mussten. Ich darf Sie dann um das entsprechende Votum bitten. – Das ist ein einstimmiges Vo- tum. Ich darf mich bei Herrn Dollinger und bei allen anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbei- tern für eine wirklich sehr intensive Vorbereitung, Durchführung und auch Endabstim- mung dieser Vertragswerke bedanken. Das war ein riesiger Kraftakt, den man im Vor- dergrund gar nicht ausreichend wahrnehmen kann, in vielen Details der Abfolge viel- leicht auch nicht unbedingt wahrnehmen muss. Aber dafür an dieser Stelle ein aus- drückliches Dankeschön an alle. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 9. Januar 2017