Reform Bonusprogramm

Vorlage: 2016/0744
Art: Beschlussvorlage
Datum: 18.11.2016
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Liegenschaftsamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 13.12.2016

    TOP: 16

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Reform Bonusprogramm
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2016/0744 Dez. 4 Reform Bonusprogramm Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 06.12.2016 20 x vorberaten Gemeinderat 13.12.2016 16 x Zustimmung Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss die Neufassung der „Richtli- nien zum Bonusprogramm Energetische Sanierung im Privatbereich“ und beauftragt die Verwal- tung mit der Umsetzung. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) nein X ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 400.400 Haushaltsmittel stehen in voller Höhe zur Verfügung Kontierungsobjekt: PSP-Element: 1.6220.52.20.03.02 Kontenart: 44920000 Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant nein X ja Handlungsfeld: Städtebau Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Das Bonusprogramm hat sich sehr erfolgreich am Markt etabliert. Insbesondere in den letzten beiden Jahren hat die Nachfrage stark zugenommen. Dies hat verschiedene Ursachen: - Mittlerweile hoher Bekanntheitsgrad - Situation auf dem Kapitalmarkt - Bau- und Sanierungsboom - Erhöhte Förderleistungen seit der Reform im Dezember 2014 Insbesondere die erhöhte Nachfrage führte dazu, dass die Mittel des Bonusprogramms nicht für das ganze Jahr ausreichten. Im Mai diesen Jahres waren die Mittel kalkulatorisch bereits ver- braucht. Die Schließung des Programms konnte, wie im letzten, so auch in diesem Jahr gesche- hen, mit Mitteln des Schallschutzprogramms hinausgezögert werden. Dennoch mussten wir die Programme im September 2015 bzw. Anfang Oktober 2016 schließen. Eine Programmschließung wegen Mittelverbrauchs ist für den Erfolg eines Förderprogrammes per se keine schlechte sondern eine gute Nachricht. Besser wäre jedoch, wenn dieses Ereignis erst gegen Endes des Jahres eintritt. Statistische Daten Jahr Mittel Maßnahmen Energieausweise 2012 193.060 62 47 2013 228.061 75 126 2014 200.199 62 35 2015 287.548 72 15 Schließung 9/15 2016 374.271 89 21 Schließung 10/16 Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Reform Bonusprogramm: Reduzierung Förderhöchstbeträge Ziel der Reform ist, die Förderung nachfragegerechter zu gestalten, sodass insgesamt mehr Sa- nierungsvorhaben bezuschusst werden können und die Mittel länger ausreichen. In Anbetracht der beschrieben Situation schlagen wir vor, die Förderhöchstbeträge wie folgt zu reduzieren: von 4.000 € auf 3.000 € für die erste Wohneinheit von 1.000 € auf 500 € für jede weitere Wohneinheit von 10.000 € auf 8.000 € maximal je Gebäude Auch die gekürzte Förderung berücksichtigt die Tatsache, dass der förderfähige Aufwand je Wohneinheit bei Einfamilienhäusern bei weitem am höchsten ist und nicht proportional mit der Anzahl der Wohneinheiten steigt. Die maximale Förderhöhe bei Einzelanträgen für Eigentumswohnungen von 1.000 € (siehe Nr.5 b der Richtlinien) wurde beibehalten, da sich ansonsten, wegen der entstehenden Energie- beratungskosten für ein Mehrfamilienhaus, eine Förderung nicht mehr lohnt. Ebenso wurde der Förderbetrag von 200 € für den Energieausweis nicht verändert, da die Ver- waltung damit dem hohen konzeptionellen Stellenwert der vorausgehenden Energieberatung gerecht werden will. Außerdem würde eine Kürzung keine wesentliche Einsparung ergeben. Haushalt Die Mittel des Bonusprogramms sind im Haushalt zusammen mit den Mitteln des Schallschutz- programms auf einem gemeinsamen PSP-Element (1.620.52.20.03.) veranschlagt. Ab 2017 steht nach der Haushaltskonsolidierung folgendes Budget zur Verfügung: - Bonusprogramm: 250.000 abzüglich 9%= 227.500 - Schallschutzprogramm: 190.000 abzüglich 9%= 172.900 400.400 Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Im Rahmen der haushaltsrechtlichen Kompetenzen kann das Liegenschaftsamt dieses Budget für beide Förderprogramme verwenden. Dieses „Wirtschaften aus einem Topf“ hat den großen Vorteil, dass flexibel auf verschiedene Nachfragesituationen reagiert werden kann. Sonstiges Weitere Änderungen der Richtlinien sind aus der beigefügten Synopse (Anlage 2) ersichtlich und dienen der Klarstellung. Anlage 1: Richtlinien der Stadt Karlsruhe zum Bonusprogramm Anlage 2: Synopse der Richtlinien alt / neu Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss die Neufassung der „Richtli- nien zum Bonusprogramm Energetische Sanierung im Privatbereich“ gemäß Anlage 1 und be- auftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.

  • Anlage 1 Richtlinien_Bonusprogramm
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    Anlage 1 Richtlinien der Stadt Karlsruhe zum Bonusprogramm „Energetische Sanierung im Privatbereich“ 1. Zweck der Förderung Zweck der Förderung ist die nachhaltige Einsparung von Heizenergie und damit die Minderung des Heizenergieverbrauches bei Wohngebäuden. Damit kann ein entschei- dender Beitrag zur Reduzierung der CO 2 -Emissionen in Karlsruhe geleistet werden. Die Stadt Karlsruhe gewährt im Rahmen des städtischen Bonusprogramms einen Zu- schuss für die Erstellung eines Energieausweises mit Beratung sowie einen finanziellen Anreiz zur energetischen Sanierung der Gebäudehülle von privaten Wohngebäuden in Karlsruhe. Die Gewährung der Bonuszahlungen ist eine freiwillige Leistung der Stadt, auf deren Bewilligung kein Rechtsanspruch besteht. Die Leistungen werden nur so lange und so weit gewährt, wie Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Die Berücksichtigung eines Antrages erfolgt erst dann und in dem Umfang, wie die Kosten der geplanten energeti- schen Sanierungsmaßnahmen nachgewiesen sind. Dieser Nachweis wird im Regelfall durch die Vorlage von Angeboten erbracht. 2. Förderfähige Maßnahmen a) Bedarfsorientierter Energieausweis mit Beratung Ein Zuschuss für die Erstellung eines bedarfsorientierten Energieausweises wird ge- währt, wenn durch eine vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) anerkannte Fachkraft eine Energiesparberatung nach den Richtlinien des BAFA durchge- führt wurde. b) Verbesserung des Wärmeschutzes Förderfähig ist jede Maßnahme, die einer erheblichen und nachhaltigen Verbesserung des Wärmeschutzes von Wohngebäuden in Privateigentum in Karlsruhe dient und die im Rahmen einer nach den Richtlinien des BAFA erfolgten Energiesparberatung durch eine von dort anerkannte Fachkraft vorgeschlagen wurde. Der Beratung müssen die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen energierechtlichen Bestimmungen zugrunde liegen. Solche Maßnahmen können beispielsweise sein: Dämmung von Außenwänden, Kellerdecke, oberster Geschossdecke, Dachflächen, Aus- tausch von Fenstern oder Außentüren. Der erstmalige Ausbau des Dachgeschosses und die dadurch anfallenden Kosten sind nicht förderfähig. 2 Die Maßnahmen sind von einem Fachbetrieb durchzuführen (z. B. eingetragener Betrieb der Handwerkskammer). Nach Abschluss der Arbeiten bescheinigt die ausführende Fir- ma durch eine sogenannte Unternehmererklärung, dass die geänderten oder eingebau- ten Bauteile die zu dem Zeitpunkt der Ausführung geltenden gesetzlichen Anforderun- gen erfüllen (derzeit EnEV 2014). Eigenleistungen sind nicht förderfähig. Hierzu gehören auch in diesem Zusammenhang anfallende Materialkosten. 3. Förderfähige Gebäude Förderfähig ist ein Wohngebäude, für welches der Bauantrag bis 31.12.1994 gestellt und die Gebäudehülle danach nicht aufgrund späterer Baugenehmigungen zu mehr als 50 % durch Anbau oder Aufstockung verändert wurde. Ein Wohngebäude im Sinne dieser Richtlinien liegt vor, wenn es überwiegend zu Wohnzwecken genutzt wird. Energetische Sanierungskosten, die auf nicht zu Wohnzwecken genutzte Gebäudeteile entfallen oder an Gebäudeteilen entstehen, die nach 1994 geschaffen wurden, sind nicht förderfähig. 4. Antragsberechtigte Antragsberechtigt sind alle natürlichen Personen als private Eigentümerinnen und Ei- gentümer von Wohngebäuden und Wohnungen im Stadtkreis Karlsruhe, die Maßnah- men im Sinne dieser Richtlinien durchführen wollen. 5. Höhe der Förderung a) Energieausweis auf Bedarfsgrundlage mit Beratung pauschal 200 € je Ausweis b) Verbesserung des Wärmeschutzes Gefördert werden bis zu 10 % der unmittelbar für die Verbesserung des Wärmeschut- zes entstehenden Kosten einschließlich der Aufwendungen für die unabweisbar not- wendigen Folgearbeiten,  Maximal 3.000 € für das Einfamilienhaus oder die erste Wohneinheit,  für jede weitere Wohneinheit maximal 500 € und  maximal 8.000 € je Gebäude. 3 Maßgebend ist die Anzahl, der nach Abschluss der energetischen Maßnahme(n) im Ge- bäude befindlichen, zu Wohnzwecken genutzten Wohneinheiten. Entsteht im Zusammenhang mit der Sanierung des Gebäudes durch Anbau, Aufsto- ckung oder Dachgeschossausbau neuer Wohnraum, werden die dort neu entstehenden Wohneinheiten nicht berücksichtigt. Gleiches gilt für Wohneinheiten, die nach 1994 durch Anbau, Aufstockung oder Dach- geschossausbau entstanden sind. Bei Zuschüssen für energetische Maßnahmen an Eigentumswohnungen, die von einzel- nen Eigentümerinnen und Eigentümern für ihr Sondereigentum beantragt werden, gilt die maximale Förderhöhe von 1000 € je Wohnung. Die dabei gewährten Zuschüsse werden vom Höchstbetrag für das Gebäude in Abzug gebracht. Zuschüsse unter 500 € werden nicht gewährt. 6. Konkurrenz zu anderen Förderprogrammen Eine Förderung nach diesen Richtlinien ist neben anderen städtischen Programmen (z.B. Schallschutzprogramm, Sanierungsprogramm) für die gleiche Maßnahme nicht zulässig. Förderungen anderer Träger sind für das Bonusprogramm der Stadt unschädlich, soweit dies nicht von anderen Trägern ausgeschlossen wird. 7. Antrags- und Bewilligungsverfahren Die Leistungen sind mit dem entsprechenden Formular und den notwendigen Nachwei- sen beim Liegenschaftsamt der Stadt Karlsruhe zu beantragen. a) Zuschuss für einen Energieausweis auf Bedarfsgrundlage mit Beratung Der Antrag kann nur innerhalb von 12 Monaten nach Ausstellung des Energieausweises gestellt werden. Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, wird der Zuschuss überwiesen. b) Zuschuss für Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes Der Antrag ist vor Beginn der Arbeiten am Gebäude zu stellen. Für sonstige erforderliche privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Genehmigungen bzw. Erlaubnisse haben Antragstellende auf eigene Kosten zu sorgen. Insbesondere bei Gebäuden, die als Kulturdenkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes gelten, sind die denkmalschutzrechtlichen Belange zu berücksichtigen. Unabhängig hiervon ist bei allen Gebäuden auf die Proportionen, Gliederungen, Profilierungen und Materialitäten der Fassaden und des Dachaufbaues Rücksicht zu nehmen, soweit diese die Gebäude selbst und / oder ihre Nachbarschaft qualitativ prägen. Ggf. ist fachlicher Rat in Anspruch zu nehmen. 4 Sobald alle Unterlagen vorliegen, erlässt das Liegenschaftsamt einen Bewilligungsbe- scheid. Nach Abschluss der Maßnahme kann die Auszahlung des Zuschusses mit den dazuge- hörigen Nachweisen beantragt werden. Dieser Antrag ist innerhalb eines Jahres nach dem Ausstellungsdatum des Bewilligungsbescheides zu stellen. In begründeten Fällen kann diese Frist auf Antrag um bis zu 6 Monate verlängert werden. Jede Fristversäumnis bewirkt den Ausschluss vom Bonusprogramm, auch bei bereits erteiltem Bewilligungsbescheid. Beauftragten der Stadt ist die Überprüfung der ordnungsgemäßen Ausführung vor Ort zu ermöglichen. 8. Widerrufsmöglichkeiten Der Bewilligungsbescheid kann ganz oder teilweise widerrufen werden, wenn die Maß- nahmen nicht entsprechend den Anforderungen ausgeführt, die erforderlichen Nach- weise innerhalb der Frist nicht vorgelegt wurden oder der Zuschuss aufgrund falscher Angaben gewährt wurde. Das Gleiche gilt, wenn in sonstiger Weise gegen diese Richt- linien bzw. gegen den Förderbescheid verstoßen wurde. 9. Inkrafttreten und Übergangsregelung Diese Richtlinien treten ab 01.01.2017 in Kraft. Gleichzeitig verlieren die Richtlinien in der Fassung vom 16.12.2014 ihre Gültigkeit. Maßgebend für die Rechtsanwendung ist der Antragseingang, d.h., Anträge, die bis 31.12.2016 eingehen, werden nach den bis dahin gültigen Richtlinien behandelt. Für Anträge, die ab 01.01.2017 eingehen, sind die Richtlinien in der vorliegenden Fassung maßgebend.

  • Anlage 2 Synopse Richtlinien 17.11.2016
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    Anlage 2 Richtlinien der Stadt Karlsruhe zum Bonusprogramm "Energetische Sanierung im Privatbereich" Alte Fassung Neue Fassung 1. Zweck der Förderung Zweck der Förderung ist die nachhaltige Einsparung von Heizenergie und damit die Minderung des Heizenergieverbrauches bei Wohnge- bäuden. Damit kann ein entscheidender Beitrag zur Reduzierung der CO 2 -Emissionen in Karlsruhe geleistet werden. Die Stadt Karlsruhe gewährt im Rahmen des städtischen Bonuspro- gramms einen Zuschuss für die Erstellung eines Energieausweises mit Beratung sowie einen finanziellen Anreiz zur energetischen Sanie- rung der Gebäudehülle von privaten Wohngebäuden in Karlsruhe. Die Gewährung der Bonuszahlungen ist eine freiwillige Leistung der Stadt, auf deren Bewilligung kein Rechtsanspruch besteht. Die Leis- tungen werden nur so lange und so weit gewährt, wie Haushaltsmit- tel zur Verfügung stehen. 1. Zweck der Förderung Zweck der Förderung ist die nachhaltige Einsparung von Heizenergie und damit die Minderung des Heizenergieverbrauches bei Wohnge- bäuden. Damit kann ein entscheidender Beitrag zur Reduzierung der CO2-Emissionen in Karlsruhe geleistet werden. Die Stadt Karlsruhe gewährt im Rahmen des städtischen Bonuspro- gramms einen Zuschuss für die Erstellung eines Energieausweises mit Beratung sowie einen finanziellen Anreiz zur energetischen Sanie- rung der Gebäudehülle von privaten Wohngebäuden in Karlsruhe. Die Gewährung der Bonuszahlungen ist eine freiwillige Leistung der Stadt, auf deren Bewilligung kein Rechtsanspruch besteht. Die Leis- tungen werden nur so lange und so weit gewährt, wie Haushaltsmit- tel zur Verfügung stehen. Die Berücksichtigung eines Antrages erfolgt erst dann und in dem Umfang, wie die Kosten der ge- planten energetischen Sanierungsmaßnahmen nachgewiesen sind. Dieser Nachweis wird im Regelfall durch die Vorlage von Angeboten erbracht. - 2 - 2. Förderfähige Maßnahmen a) Bedarfsorientierter Energieausweis mit Beratung Ein Zuschuss für die Erstellung eines bedarfsorientierten Energieaus- weises wird gewährt, wenn durch eine vom Bundesamt für Wirt- schaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) anerkannte Fachkraft eine Ener- giesparberatung nach den Richtlinien des BAFA durchgeführt wurde. b) Verbesserung des Wärmeschutzes Förderfähig ist jede Maßnahme, die einer erheblichen und nachhalti- gen Verbesserung des Wärmeschutzes von Wohngebäuden in Privat- eigentum in Karlsruhe dient und die im Rahmen einer nach den Richtlinien des BAFA erfolgten Energiesparberatung durch eine von dort anerkannte Fachkraft vorgeschlagen wurde. Der Beratung müs- sen die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen energierechtlichen Bestimmungen zugrunde liegen. Solche Maßnahmen können beispielsweise sein: Dämmung von Außenwänden, Kellerdecke, oberster Geschossdecke, Dachflächen, Austausch von Fenstern oder Außentüren. Der erstmalige Ausbau des Dachgeschosses und die dadurch anfal- lenden Kosten sind nicht förderfähig. Die Maßnahmen sind von einem Fachbetrieb durchzuführen (z. B. eingetragener Betrieb der Handwerkskammer). Nach Abschluss der Arbeiten bescheinigt die ausführende Firma durch eine sogenannte Unternehmererklärung, dass die geänderten oder eingebauten Bau- teile die zu dem Zeitpunkt der Ausführung geltenden gesetzlichen Anforderungen erfüllen (derzeit EnEV 2014). 2. Förderfähige Maßnahmen a) Bedarfsorientierter Energieausweis mit Beratung Ein Zuschuss für die Erstellung eines bedarfsorientierten Energieaus- weises wird gewährt, wenn durch eine vom Bundesamt für Wirt- schaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) anerkannte Fachkraft eine Ener- giesparberatung nach den Richtlinien des BAFA durchgeführt wurde. b) Verbesserung des Wärmeschutzes Förderfähig ist jede Maßnahme, die einer erheblichen und nachhalti- gen Verbesserung des Wärmeschutzes von Wohngebäuden in Privat- eigentum in Karlsruhe dient und die im Rahmen einer nach den Richtlinien des BAFA erfolgten Energiesparberatung durch eine von dort anerkannte Fachkraft vorgeschlagen wurde. Der Beratung müs- sen die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen energierechtlichen Bestimmungen zugrunde liegen. Solche Maßnahmen können beispielsweise sein: Dämmung von Außenwänden, Kellerdecke, oberster Geschossdecke, Dachflächen, Austausch von Fenstern oder Außentüren. Der erstmalige Ausbau des Dachgeschosses und die dadurch anfal- lenden Kosten sind nicht förderfähig. Die Maßnahmen sind von einem Fachbetrieb durchzuführen (z. B. eingetragener Betrieb der Handwerkskammer). Nach Abschluss der Arbeiten bescheinigt die ausführende Firma durch eine sogenannte Unternehmererklärung, dass die geänderten oder eingebauten Bau- teile die zu dem Zeitpunkt der Ausführung geltenden gesetzlichen Anforderungen erfüllen (derzeit EnEV 2014). - 3 - Eigenleistungen sind nicht förderfähig. 3. Förderfähige Gebäude Förderfähig ist ein Wohngebäude, für welches der Bauantrag bis 31.12.1994 gestellt und die Gebäudehülle danach nicht aufgrund späterer Baugenehmigungen zu mehr als 50 % durch Anbau oder Aufstockung verändert wurde. Ein Wohngebäude im Sinne dieser Richtlinien liegt vor, wenn es überwiegend zu Wohnzwecken genutzt wird. Energetische Sanierungskosten, die auf nicht zu Wohnzwecken ge- nutzte Gebäudeteile entfallen oder an Gebäudeteilen entstehen, die nach 1994 geschaffen wurden, sind nicht förderfähig. 4. Antragsberechtigte Antragsberechtigt sind alle natürlichen Personen als private Eigentü- merinnen und Eigentümer von Wohngebäuden und Wohnungen im Stadtkreis Karlsruhe, die Maßnahmen im Sinne dieser Richtlinien durchführen wollen. 5. Höhe der Förderung a) Energieausweis auf Bedarfsgrundlage mit Beratung pauschal 200 € je Ausweis Eigenleistungen sind nicht förderfähig. Hierzu gehören auch in diesem Zusammenhang anfallende Materialkosten. 3. Förderfähige Gebäude Förderfähig ist ein Wohngebäude, für welches der Bauantrag bis 31.12.1994 gestellt und die Gebäudehülle danach nicht aufgrund späterer Baugenehmigungen zu mehr als 50 % durch Anbau oder Aufstockung verändert wurde. Ein Wohngebäude im Sinne dieser Richtlinien liegt vor, wenn es überwiegend zu Wohnzwecken genutzt wird. Energetische Sanierungskosten, die auf nicht zu Wohnzwecken ge- nutzte Gebäudeteile entfallen oder an Gebäudeteilen entstehen, die nach 1994 geschaffen wurden, sind nicht förderfähig. 4. Antragsberechtigte Antragsberechtigt sind alle natürlichen Personen als private Eigentü- merinnen und Eigentümer von Wohngebäuden und Wohnungen im Stadtkreis Karlsruhe, die Maßnahmen im Sinne dieser Richtlinien durchführen wollen. 5. Höhe der Förderung a) Energieausweis auf Bedarfsgrundlage mit Beratung pauschal 200 € je Ausweis - 4 - b) Verbesserung des Wärmeschutzes Gefördert werden bis zu 10 % der unmittelbar für die Verbesserung des Wärmeschutzes entstehenden Kosten einschließlich der Aufwen- dungen für die unabweisbar notwendigen Folgearbeiten,  maximal 4.000 € für das Einfamilienhaus oder die erste Wohneinheit,  für jede weitere Wohneinheit maximal 1.000 € und  maximal 10.000 € je Gebäude. Maßgebend ist die Anzahl, der nach Abschluss der energetischen Maßnahme(n) im Gebäude befindlichen, zu Wohnzwecken genutz- ten Wohneinheiten. Entsteht im Zusammenhang mit der Sanierung des Gebäudes durch Anbau, Aufstockung oder Dachgeschossausbau neuer Wohnraum, werden die dort neu entstehenden Wohneinheiten nicht berücksich- tigt. Gleiches gilt für Wohneinheiten, die nach 1994 durch Anbau, Auf- stockung oder Dachgeschossausbau entstanden sind. Bei Zuschüssen für energetische Maßnahmen an Eigentumswohnun- gen, die von einzelnen Eigentümerinnen und Eigentümern für ihr Sondereigentum beantragt werden, gilt die maximale Förderhöhe von 1000 € je Wohnung. Die dabei gewährten Zuschüsse werden vom Höchstbetrag für das Gebäude in Abzug gebracht. Zuschüsse unter 500 € werden nicht gewährt. b) Verbesserung des Wärmeschutzes Gefördert werden bis zu 10 % der unmittelbar für die Verbesserung des Wärmeschutzes entstehenden Kosten einschließlich der Aufwen- dungen für die unabweisbar not-wendigen Folgearbeiten, • Maximal 3.000 € für das Einfamilienhaus oder die erste Wohneinheit, • für jede weitere Wohneinheit maximal. 500 € und • maximal 8.000 € je Gebäude. Maßgebend ist die Anzahl, der nach Abschluss der energetischen Maßnahme(n) im Gebäude befindlichen, zu Wohnzwecken genutz- ten Wohneinheiten. Entsteht im Zusammenhang mit der Sanierung des Gebäudes durch Anbau, Aufstockung oder Dachgeschossausbau neuer Wohnraum, werden die dort neu entstehenden Wohneinheiten nicht berücksich- tigt. Gleiches gilt für Wohneinheiten, die nach 1994 durch Anbau, Auf- stockung oder Dachgeschossausbau entstanden sind. Bei Zuschüssen für energetische Maßnahmen an Eigentumswohnun- gen, die von einzelnen Eigentümerinnen und Eigentümern für ihr Sondereigentum beantragt werden, gilt die maximale Förderhöhe von 1000 € je Wohnung. Die dabei gewährten Zuschüsse werden vom Höchstbetrag für das Gebäude in Abzug gebracht. Zuschüsse unter 500 € werden nicht gewährt. - 5 - 6. Konkurrenz zu anderen Förderprogrammen Eine Förderung nach diesen Richtlinien ist neben anderen städtischen Programmen (z.B. Schallschutzprogramm, Sanierungsprogramm) für die gleiche Maßnahme nicht zulässig. Förderungen anderer Träger sind für das Bonusprogramm der Stadt unschädlich, soweit dies nicht von anderen Trägern ausgeschlossen wird. 7. Antrags- und Bewilligungsverfahren Die Leistungen sind mit dem entsprechenden Formular und den not- wendigen Nachweisen beim Liegenschaftsamt der Stadt Karlsruhe zu beantragen. a) Zuschuss für einen Energieausweis auf Bedarfsgrundlage mit Bera- tung Der Antrag kann nur innerhalb von 12 Monaten nach Ausstellung des Energieausweises gestellt werden. Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, wird der Zuschuss überwiesen. b) Zuschuss für Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes Der Antrag ist vor Beginn der Arbeiten am Gebäude zu stellen. Für sonstige erforderliche privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Genehmigungen bzw. Erlaubnisse haben Antragstellende auf eigene Kosten zu sorgen. Insbesondere bei Gebäuden, die als Kulturdenkmal 6. Konkurrenz zu anderen Förderprogrammen Eine Förderung nach diesen Richtlinien ist neben anderen städtischen Programmen (z.B. Schallschutzprogramm, Sanierungsprogramm) für die gleiche Maßnahme nicht zulässig. Förderungen anderer Träger sind für das Bonusprogramm der Stadt unschädlich, soweit dies nicht von anderen Trägern ausgeschlossen wird. 7. Antrags- und Bewilligungsverfahren Die Leistungen sind mit dem entsprechenden Formular und den not- wendigen Nachweisen beim Liegenschaftsamt der Stadt Karlsruhe zu beantragen. a) Zuschuss für einen Energieausweis auf Bedarfsgrundlage mit Bera- tung Der Antrag kann nur innerhalb von 12 Monaten nach Ausstellung des Energieausweises gestellt werden. Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, wird der Zuschuss überwiesen. b) Zuschuss für Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes Der Antrag ist vor Beginn der Arbeiten am Gebäude zu stellen. Für sonstige erforderliche privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Genehmigungen bzw. Erlaubnisse haben Antragstellende auf eigene Kosten zu sorgen. Insbesondere bei Gebäuden, die als Kulturdenkmal - 6 - im Sinne des Denkmalschutzgesetzes gelten, sind die denkmalschutz- rechtlichen Belange zu berücksichtigen. Unabhängig hiervon ist bei allen Gebäuden auf die Proportionen, Gliederungen, Profilierungen und Materialitäten der Fassaden und des Dachaufbaues Rücksicht zu nehmen, soweit diese die Gebäude selbst und / oder ihre Nachbar- schaft qualitativ prägen. Ggf. ist fachlicher Rat in Anspruch zu neh- men. Sobald alle Unterlagen vorliegen, erlässt das Liegenschaftsamt einen Bewilligungsbescheid. Nach Abschluss der Maßnahme kann die Auszahlung des Zuschusses mit den dazugehörigen Nachweisen beantragt werden. Dieser An- trag ist innerhalb eines Jahres nach dem Ausstellungsdatum des Be- willigungsbescheides zu stellen. In begründeten Fällen kann diese Frist auf Antrag um bis zu 6 Monate verlängert werden. Jede Fristversäumnis bewirkt den Ausschluss vom Bonusprogramm, auch bei bereits erteiltem Bewilligungsbescheid. Beauftragten der Stadt ist die Überprüfung der ordnungsgemäßen Ausführung vor Ort zu ermöglichen. 8. Widerrufsmöglichkeiten Der Bewilligungsbescheid kann ganz oder teilweise widerrufen wer- den, wenn die Maßnahmen nicht entsprechend den Anforderungen ausgeführt, die erforderlichen Nachweise innerhalb der Frist nicht vorlegt wurden oder der Zuschuss aufgrund falscher Angaben ge- währt wurde. im Sinne des Denkmalschutzgesetzes gelten, sind die denkmalschutz- rechtlichen Belange zu berücksichtigen. Unabhängig hiervon ist bei allen Gebäuden auf die Proportionen, Gliederungen, Profilierungen und Materialitäten der Fassaden und des Dachaufbaues Rücksicht zu nehmen, soweit diese die Gebäude selbst und / oder ihre Nachbar- schaft qualitativ prägen. Ggf. ist fachlicher Rat in Anspruch zu neh- men. Sobald alle Unterlagen vorliegen, erlässt das Liegenschaftsamt einen Bewilligungsbescheid. Nach Abschluss der Maßnahme kann die Auszahlung des Zuschusses mit den dazugehörigen Nachweisen beantragt werden. Dieser An- trag ist innerhalb eines Jahres nach dem Ausstellungsdatum des Be- willigungsbescheides zu stellen. In begründeten Fällen kann diese Frist auf Antrag um bis zu 6 Monate verlängert werden. Jede Fristversäumnis bewirkt den Ausschluss vom Bonusprogramm, auch bei bereits erteiltem Bewilligungsbescheid. Beauftragten der Stadt ist die Überprüfung der ordnungsgemäßen Ausführung vor Ort zu ermöglichen. 8. Widerrufsmöglichkeiten Der Bewilligungsbescheid kann ganz oder teilweise widerrufen wer- den, wenn die Maßnahmen nicht entsprechend den Anforderungen ausgeführt, die erforderlichen Nachweise innerhalb der Frist nicht vorgelegt wurden oder der Zuschuss aufgrund falscher Angaben ge- währt wurde. Das Gleiche gilt, wenn in sonstiger Weise gegen diese Richtlinien bzw. gegen den Förderbescheid verstoßen wurde. - 7 - 9. Inkrafttreten und Übergangsregelung Diese Richtlinien treten ab 17.12.2014 in Kraft. Gleichzeitig verlieren die Richtlinien in der Fassung vom 26.07.2011 ihre Gültigkeit. Maß- gebend für die Rechtsanwendung ist der Antragseingang, d.h., An- träge, die bis 16.12.2014 eingehen, werden nach den bis dahin gül- tigen Richtlinien behandelt. Für Anträge, die ab 17.12.2014 einge- hen, sind die Richtlinien in der vorliegenden Fassung maßgebend. 9. Inkrafttreten und Übergangsregelung Diese Richtlinien treten ab 01.01.2017 in Kraft. Gleichzeitig verlieren die Richtlinien in der Fassung vom 16.12.2014 ihre Gültigkeit. Maß- gebend für die Rechtsanwendung ist der Antragseingang, d.h., An- träge, die bis 31.12.2016 eingehen, werden nach den bis dahin gül- tigen Richtlinien behandelt. Für Anträge, die ab 01.01.2017 einge- hen, sind die Richtlinien in der vorliegenden Fassung maßgebend.

  • Protokoll GR TOP 16
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    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 33. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 13. Dezember 2016, 15:30 Uhr Öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 17. Punkt 16 der Tagesordnung: Reform Bonusprogramm Vorlage: 2016/0744 dazu: Änderungsantrag der Stadträte Stefan Schmitt (pl), Jürgen Wenzel (FW), Frie- demann Kalmbach und Eduardo Mossuto (GfK) vom 13. Dezember 2016 Vorlage: 2016/0791 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss die Neufassung der „Richtlinien zum Bonusprogramm Energetische Sanierung im Privatbereich“ gemäß An- lage 1 und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. Abstimmungsergebnis: Bei 37 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen zugestimmt Änderungsantrag Ziffer 1: 7 Ja-Stimmen, 35 Nein-Stimmen Änderungsantrag Ziffer 2: 5 Ja-Stimmen, 36-Nein-Stimmen Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 16 zur Beratung auf, verweist auf die er- folgte Vorberatung im Hauptausschuss sowie die vorliegende Stellungnahme der Ver- waltung. Stadträtin Mayer (GRÜNE): Wenn wir über Klimaschutzmaßnahmen reden, ist es wichtig, sich immer wieder ins Bewusstsein zu rufen, in kaum einem anderen Bereich als unseren Altbauten lässt sich so viel Energie und auch so viel Geld einsparen. Kaum eine andere Maßnahme rechnet sich so schnell, wie die energetische Sanierung. Unser Bonusprogramm für die energetische Sanierung im Privatbereich, das diese Sanierung fördern möchte, wird sehr gut angenommen. Die Kehrseite dieses Erfolges ist, dass am Ende des Jahres nicht mehr genug Geld da ist, um alle Leute, die einen Antrag stellen, dann auch zu fördern. Wenn wir möchten, dass es eine Anreizwirkung gibt und wenn wir möchten, dass unser Programm zuverlässig beworben wird, dann brauchen wir auch ein zuverlässiges Programm. Leute, die am Jahresende einen Antrag stellen, fühlen - 2 - sich veräppelt, wenn dann nichts mehr an Geld übrig ist. Darunter leidet letztendlich auch die Reputation unseres Bonusprogramms. Deswegen begrüßen wir die Änderung sehr, die Beträge etwas kleiner zu halten und dafür auf das ganze Jahr auszudehnen. Was wir sehr gut finden, ist, dass bei den Ener- gieausweisen nicht gekürzt werden soll. Das ist uns wichtig, weil hier eine Bewusst- seinsbildung unterstützt wird. Da sollte dann auch der volle Betrag ausbezahlt werden, der derzeit schon besteht. Was uns auch sehr wichtig ist, an dieser Stelle schon zu sa- gen, wenn so ein Anreizprogramm noch weiter die einzelnen Maßnahmen kürzt im Sinne von weniger Unterstützung, dann verliert dieses Programm irgendwann seine Wirkung. Wir finden diesen Betrag jetzt gut, wollen aber in Zukunft nicht weiter herun- tergehen, sondern möchten schauen, wie weiter auch Anträge gestellt werden. Wir hoffen natürlich, dass in der Stadt sich mehr Leute dazu entschließen, ihr Haus oder ihre Wohnung energetisch zu sanieren. Dann möchten wir entsprechend auch wieder nach- regulieren, wenn der Bedarf besteht. Stadtrat Maier (CDU): Wieder einmal zeigt Karlsruhe, dass es immer einen Schritt vo- raus ist. Aus unserer Sicht hat sich bereits in den Vorberatungen gezeigt, dass Karlsruhe hier einen ambitionierten Weg geht, dass es gut angenommen wird, dass es gut inves- tiertes Geld ist. Anpassungen sind von Zeit zu Zeit notwendig. Ich denke, diesen Anpas- sungen sind gut, gehen in die richtige Richtung. Wir stimmen der Vorlage zu. Stadtrat Dr. Fechler (SPD): Das Programm ist ein Erfolgsprogramm, ein weiterer Bau- stein, um die Klimaziele, die wir uns gesetzt haben, zu erreichen. Die Veränderung der Förderung ist moderat. Es stellt weiterhin trotz der reduzierten Höhe einen Anreiz dar, entsprechende Maßnahmen umzusetzen. Von daher stimmt unsere Fraktion der Vorla- ge zu. Stadtrat Wohlfeil (KULT): Wie wir schon erfahren haben, wird das Programm so gut angenommen, dass auch Mittel aus dem Schallschutzprogramm, was im Haushalt ein Topf ist, da hinein geflossen sind in den letzten Jahren. Vor dem Hintergrund möchte ich kurz nachfragen, wie ist denn die Auslastung beim Schallschutzprogramm, weil wir dann quasi in Konkurrenz stehen. Ansonsten ist es so, dass eigentlich aus unserer Sicht der bevorzugte Schritt gewesen wäre, im Doppelhaushalt die Größe des Topfs an den Bedarf anzupassen, um quasi die Förderung auf der bisherigen Höhe zu halten. Das steht natürlich in Konkurrenz zum Haushaltsstabilisierungsprozess, wo wir an vielen Stellen sparen mussten. Da ist es auch richtig, dass wir an dieser Stelle auf eine Erhö- hung verzichten und jetzt die Förderhöhen anpassen. Wir haben ein bisschen Bauch- schmerzen damit. Wir sind auf jeden Fall auch dagegen, dass in Zukunft die Förderhö- hen weiter gesenkt werden. Aber wir werden heute zustimmen. Zum Änderungsantrag muss ich leider sagen, dass wir die Verwaltungsvorlage als richtig ansehen, dass man das aus Eigenleistungen nicht unbedingt so machen kann. Auch wenn ich selbst schon an energetischen Sanierungen mitgewirkt habe bei den Pfadfin- dern, denke ich nicht, dass das wirklich die Maßnahmen sind, bei denen es die Beträge gibt, ab denen wir hier fördern. Von daher denke ich, dass wir dem Änderungsantrag nicht zustimmen werden. - 3 - Stadtrat Schmitt (pl): Ich gehe davon aus, dass ich unseren Änderungsantrag gleich begründen kann. Diesen Änderungsantrag hatte ich vor zwei Jahren schon einmal ge- stellt. Damals ging es darum, die Dämmung von Außenfassaden mit Styropor aus Brandschutzgründen nicht mehr zu fördern. Heute geht es in dem Antrag zusätzlich darum, in Zukunft Dämmmaßnahmen, die in Eigenarbeit durchgeführt werden, in das Bonusprogramm aufzunehmen. Für handwerklich begabte Menschen ist es keine Prob- lem, viele der für die Verbesserung des Wärmeschutzes erforderlichen Arbeiten selbst auszuführen. Aus unserer Sicht spricht dagegen nichts, wenn die Arbeiten nach Vorga- be eines Energieberaters ausgeführt und nach Beendigung von diesem abgenommen werden. Diese Möglichkeit würde vielen Menschen, die sich keine teure Firma leisten können, einen Anreiz geben, selbst aktiv zu werden. Dass Geld beim Dämmen eine große Rolle spielt, haben mir beispielsweise die GRÜNEN in ihrer Mail vom 25.11. d. J. bestätigt. Ich zitiere: Aus energetischer Sicht ist kosten- günstiges Polystyrol – also Styropor – für viele die einzig realistische Investitionsmöglich- keit, um ihre Immobilie zu dämmen. Eine Nichtförderung von Polystyrol halten wir des- halb weiterhin für falsch. Zitat Ende. Damit bin ich bei Punkt 2 unseres Antrags. Begründet wurde diese Aussage auch damit, dass das seit dem letzten Jahr hergestellte neue Styropor nun nicht mehr giftig wäre. Dazu muss man wissen, dass auch das neue Styropor aus Brandschutzgründen Brom enthält und genauso brandgefährlich ist wie sein Vorgänger. An der Argumentation der GRÜNEN stören mich zwei Punkte. Zum einen ist es heute noch gar nicht möglich, et- was über die gesundheitlichen Wirkungen und das Verhalten von Abbauprodukten des neuen, Polymer-FR genannten Styropors zu sagen. Deshalb hat auch das Umweltbun- desamt bei der Zulassung des Materials in 2014 keine Unbedenklichkeitsbescheinigung dafür ausgestellt. Diese hätte die Dämmstoffindustrie gerne gehabt. Zum Zweiten kann doch etwas nicht nur deshalb gut sein, weil es billig ist. Diese Argu- mentation ist doch ein Schlag ins Gesicht all derer, die sich immer für eine nachhaltige Lebensweise eingesetzt haben. Denn am Ende ist gerade das billige oft zu teuer. Aller- dings spielt Styropor bei der von Frau Merkel nach Fukushima in 2011 propagierten Energiewende eine ganz große Rolle. Ziel ist die drastische Reduzierung des CO 2 - Ausstoßes. Was dabei bisher für Deutschland bewirkt wurde, werde ich nun an einigen wenigen Zahlen demonstrieren. Von 1990 – 2009 sind die energiebedingten CO 2 -Emissionen in Deutschland permanent zurückgegangen, nämlich von 989.000 Kilotonnen in 1990 auf 745.000 Kilotonnen in 2009. Nach Einleitung der sogenannten Energiewende haben sich diese Werte dann plötzlich wieder verschlechtert. Ich bin mir sicher, werte Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, dass gerade Sie diese Zahlen ganz genau kennen, und dass gerade Sie das gar nicht gerne hören werden, was ich jetzt vorlesen werde. Aber ich tue es trotz- dem. All diejenigen, die bisher an diese Energiewende geglaubt haben, sollten nun sehr gut zuhören. Es sind Daten, die vom Umweltbundesamt veröffentlicht wurden, aber in den Medien nicht zu hören sind. Die Daten sind vom 3. Quartal 2016 und vom 1. Quartal 2016. Wie gesagt, vom Um- weltbundesamt und nicht von unserem Kollegen Dr. Paul Schmidt. 2009, wie schon - 4 - gesagt, 745.000 Kilotonnen CO 2 -Ausstoß. In 2010 ein Anstieg auf 784.000 Kilotonnen, in 2011 eine Senkung auf 763.000 Kilotonnen, in 2012 ein Anstieg auf 769.000 Kilo- tonnen, in 2013 ein weiterer Anstieg auf 788.000 Kilotonnen, 2014 ein Rückgang auf 745.000 Kilotonnen und für 2015 werden 750.000 Kilotonnen CO 2 prognostiziert. Das heißt also, nach fünf Jahren Energiewende sind wir heute schlechter als in 2009, und das trotz der inzwischen weltweit größten Kapazität an Photovoltaikanlagen, trotz dem inzwischen weltweit höchsten Anteil von Windstrom an der Gesamtenergieversorgung, trotz dem in Deutschland flächendeckend ausgebrochenen Dämmwahn und trotz dem vieltausendfachen Einsatz energiesparenden Brennwertanlagen. Die bittere Wahrheit dabei ist, für die Umwelt und das Klima wurde mit all diesen Maßnahmen im Vergleich zu den Vorjahren vor 2009 exakt nichts bewirkt. Das Ganze hat unglaublich viel Geld gekostet. Der Effekt ist 0,0. Dafür gibt es Gründe. Ein Grund ist, dass in diesen sieben Jahren trotz des drastischen Ausbaus von Photovoltaik ... (Der Vorsitzende: Herr Stadtrat Schmitt, ich würde Sie bitten, zum Thema des Änderungsantrags oder der Vorlage zurückzukehren!) - Natürlich! ... und immer neue Kohlekraftwerke ans Netz gegangen sind. Dagegen wurden um- weltfreundliche und moderne Gaskraftwerke stillgelegt, da sie im aktuellen Strommix aus konventioneller und regenerativer Energie unrentabel geworden sind. Dass gerade die modernsten und umweltfreundlichen Kraftwerke nicht mehr rentabel sind, ist ein Beweis dafür, wie undurchdacht und sinnfrei diese sogenannte Energiewende ist. Der andere Grund ist der – jetzt komme ich wieder zum Thema -, dass die offensichtlich ökologische Gesamtbilanz dieser Energiesparmaßnahmen negativ ist. Da muss man sich fragen, warum ist das so. Darauf gibt es eine Antwort, die vor allem die GRÜNEN über- raschen wird. Den Atombetreibern wurde immer vorgeworfen, dass sie die Entsorgung des Atommülls, der bei der Atomverstromung entsteht, nicht interessiert. Insbesondere von den GRÜNEN kam dieser Vorwurf. Aber Sie, meine Damen und Herren von den GRÜNEN, denken doch heute genauso. Sie interessiert es doch heute nicht, was am Ende mit dem hochbrennbaren Sondermüll Styropor passiert. Dass die Millionen von Kubikmetern Styropor keine 40 Jahre am Bau halten, sondern oft nicht einmal 10 Jahre, und dann am Ende verbrannt werden müssen und nicht recycelt werden können, das lässt die Gesamtbilanz dieses Materials geradezu desaströs werden. Genauso wie die Atomfans damals der Atomlobby geglaubt haben, machen Sie sich heute zum unkriti- schen Büttel einer Dämmstoffindustrie, die es auch heute nicht interessiert, wie der Müll, den sie produziert, am Ende entsorgt wird. Heute argumentieren Sie schon ge- nauso wie damals die Bundesregierung mit all ihren Atomlobbyisten, die wir – ich sage wir, weil ich damals auch ein GRÜNER war – mit allen Mitteln bekämpft haben. Heute steht in Ihrer Mail, wer in einem Haus mit hbcd-haltigen Dämmplatten wohnt, muss nach heutigem Kenntnisstand bei fachgerechter Anwendung keine negativen Ef- fekte auf seine Gesundheit befürchten. - 5 - Als Fazit lässt sich festhalten, bei der Entsorgung alter Dämmmaterialien ist Vorsicht geboten, da hier Risiken bestehen, die nicht verharmlost werden dürfen. Für neue Dämmstoffe besteht nach aktuellem Forschungsstand dieses Risiko nicht. – Zitat Ende. Nach aktuellem Forschungsstand besteht also kein Risiko. Da können Sie auch gleich sagen, es gibt zwar ein Restrisiko, aber die Wahrscheinlichkeit, dass es eintritt, halten wir für sehr gering. Der Satz käme mir dann sehr bekannt vor. Insofern kann ich nur dafür werben, dass wenigstens die Dämmung von Außenfassaden mit Styropor in Karls- ruhe ab sofort nicht mehr gefördert wird. Wenn die Verwaltung der Meinung ist, dass man den gesetzlichen Richtlinien folgen sollte, sind wir der Meinung, das Bonuspro- gramm ist eine freiwillige Leistung. Da kann die Stadt selbst entscheiden, was sie för- dert und was nicht. Wir schlagen vor, über die beiden Antragspunkte getrennt abzu- stimmen. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Zunächst möchte ich meinem Vorredner dafür danken, dass er den Mut hatte, all die Zahlen zu nennen, die ich bisher hier nicht genannt habe. Letztendlich bestätigt es unsere bisherige Haltung, unsere bisherige Äußerung zu dem Thema, dass nämlich damit überhaupt nichts erreicht wird. Die Energiewende hat nicht dazu beigetragen, dass CO 2 eingespart wird. All diese Bemühungen zur Dämmung ha- ben auch nicht dazu beigetragen. Deswegen ist es schlecht ausgegebenes Geld, weil es letztendlich nichts bringt. Es bringt nichts, außer einer Sache. Das erkennt man auch aus der Antwort der Verwaltung auf den Änderungsantrag der Kollegen, nämlich dass Eigenleistung nicht förderfähig ist. Hier geht es nämlich gar nicht darum, Dämmung anzubringen, denn dann wäre egal, wie sie angebracht wird. Nein, es geht hier darum, die örtlichen Betriebe zu stärken, den Umsatz der örtlichen Betriebe anzuheben. Darum geht es in diesem Antrag. Diese geringen Unterstützungsmaßnahmen sorgen dafür, dass letztendlich mehr Geschäft generiert wird für die Betriebe hier vor Ort. Wenn es den GRÜNEN oder der Stadtverwaltung wirklich darum ginge, hier Dämmung anzubringen, dann müsste doch egal sein, wie es passiert. Dann wäre nur das Ergebnis wichtig. Aber nein, die Unterstützung kommt nur, wenn die örtlichen Betriebe damit beauftragt werden. Es führt letztendlich dazu, dass diese Leistungen in Karlsruhe auch teurer sind als im Umland. Das heißt mit anderen Worten, der Verbraucher hat davon sehr wenig. Selbst wenn er sich dazu entscheidet, seine Fassade zu dämmen. Das, was er als Zuschuss bekommt, ist letztendlich im Preis schon drin. Deswegen sind wir der Meinung, dass die Stadt sich diese Ausgaben sparen kann, weil sie letztendlich keinen Effekt haben, außer den örtlichen Betrieben unter die Arme zu greifen. Stadträtin Mayer (GRÜNE): Ich möchte jetzt wirklich nicht mehr auf diese Argumen- tationen eingehen. Ich möchte einfach noch einmal an der Stelle betonen, dass ich es enorm schwierig finde, dauernd irgendwelche Zitate aus dem Zusammenhang zu rei- ßen, das zum Ersten, und zum Zweiten, irgendwelche Fakten aus dem Zusammenhang zu reißen. Wenn man solche Dinge anbringt, wie die Entwicklung der CO 2 -Emission, dann sollte man die doch bitte im gesamtwirtschaftlichen Zusammenhang sehen. Wenn man dann sagt, im Jahr 2008 während der Finanzkrise hatten wir andere Investitionen, dann ist es doch ganz klar, weil die wirtschaftliche Entwicklung da allgemein eingebro- chen ist. CO 2 -Emissionen und die wirtschaftliche Entwicklung sind nun einmal gekop- pelt. Das sollte man so sehen und hier nicht dauernd Worte und Fakten irgendwie hin- einbringen, die überhaupt nichts mit der tatsächlichen Debatte zu tun haben. - 6 - Der Vorsitzende: Ich möchte nur darauf hinweisen, dass alle, die an dem Programm teilnehmen, natürlich auch Handwerksbetriebe aus dem Umland engagieren können und nicht nur die, die direkt vor Ort sind. Dieses Stadt-Umland-Gefälle hat hier mit dem, worum es uns geht, erst einmal nichts zu tun. Ich möchte noch einmal beim Thema Ei- genleistungen darauf hinweisen, dass wenn Eigenleistungen förderfähig sind, rechnet Ihnen jeder vor, wie viele Stunden er selber da gearbeitet hat und möchte dann auch entsprechende Handwerksstundenpreise ausgezahlt bekommen. Da kommen wir in Teufels Küche, wenn wir uns auf so etwas einlassen. Ich kenne das aus dem Vereins- recht, wo Sie möglicherweise Eigenleistungen auch bei Förderanträgen einrechnen können. Das ist manchmal eine hochdiffizile Sache. Ich könnte Ihnen noch mehr Grün- de aufzählen, warum die Stellung der Verwaltung an dieser Stelle nur so ausfallen kann, wie sie eben ausfällt. Es gab jetzt noch eine Wortmeldung. Stadtrat Schmitt (pl): Nur zwei Anmerkungen. Eine Anmerkung zu den Bemerkungen der Kollegin Mayer. Die wirtschaftlichen CO 2 -Emissionen sind in meinen Zahlen nicht enthalten gewesen. Nur soviel dazu, d. h., Sie kennen die Zahlen doch nicht. Das er- staunt mich insofern sehr. Zum Zweiten. Der Vorschlag, Eigenleistung zu fördern, resultiert aus dem zweiten Pas- sus, der hier hinzugefügt wurde, dass die Nichtförderung von Eigenleistungen sich auf das Material bezieht. Ich denke, das Mindeste, was man erwarten könnte, dann kommt man auch nicht in die Bredouille, die Sie, Herr Oberbürgermeister, gerade beschrieben haben mit den Arbeitsstunden, dass man dann wenigstens das Material bezuschusst, das die Leute für die Dämmung ihrer Häuser einsetzen. Der Vorsitzende: Wir kommen zur Abstimmung. Ich beginne mit dem Änderungsan- trag. Hier war der Wunsch nach der getrennten Abstimmung der beiden Ziffern. Ich rufe damit auf die Ziffer 1 des gemeinsamen Änderungsantrags der schon mehrfach genannten Stadtratskollegen. Hier geht es um das Thema Eigenleistung. Ich bitte um den Knopfdruck ab jetzt. – Das ist eine überwiegende Ablehnung. Wir kommen zur Ziffer 2. Hier geht es um den Passus mit dem Polystyrol und anderen ölhaltigen Materialien. Ich bitte um die Abstimmung ab jetzt. Herr Wohlfeil, wenn Sie sich melden, weil Sie auf die Antwort warten. Die würden wir Ihnen schriftlich nachreichen. Denn die genaue Zahl haben wir jetzt auch nicht parat. Aber wir schlagen es vor, weil es hier immer auch nicht belegte Mittel gibt. Aber die genaue Zahl bekommen Sie noch. - Hier haben wir auch eine überwiegende Ablehnung. Damit kommen wir zur Beschlussvorlage der Verwaltung in unveränderter Form. Ich bitte um die Abstimmung. – Das ist eine deutliche Mehrheit. Damit ist die Beschlussvor- lage angenommen. - 7 - Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 9. Januar 2017