Verkehrssicherheit vor Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen

Vorlage: 2016/0738
Art: Anfrage
Datum: 14.11.2016
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 17.01.2017

    TOP: 12

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Linke Verkehrssicherheit Schulen
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) Vorlage Nr.: 2016/0738 Verkehrssicherheit vor Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 17.01.2017 12 x 1. Wie haben sich die Unfallzahlen im Nahbereich von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtun- gen in den letzten 3 Jahren entwickelt? a) Körperliche Schäden von Kindern und Jugendlichen b) Sachschäden 2. In wie weit ist der der Stadt möglich, vor Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen Tempo 30 einzuführen? 3. In wie weit hat die Stadt in den letzten 3 Jahren davon Gebrauch gemacht? 4. In wie weit wird sie in Zukunft davon Gebrauch machen? Fachleute gehen davon aus, dass Tempo 30 vor Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen grund- sätzlich die Unfallgefahr minimiert. Die Anfrage soll klären, in wie weit der vorhandene Spielraum dazu von der Stadt ausgeschöpft wird. unterzeichnet von: Sabine Zürn Niko Fostiropoulos Sachverhalt / Begründung:

  • Stellungnahme TOP 12
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2016/0738 Dez. 2 Verkehrssicherheit vor Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 17.01.2017 12 x 1. Wie haben sich die Unfallzahlen im Nahbereich von Schulen und Kinderbetreu- ungseinrichtungen in den letzten 3 Jahren entwickelt? a) Körperliche Schäden von Kindern und Jugendlichen b) Sachschäden Das die Unfallstatistik führende Polizeipräsidium Karlsruhe teilte der Verwaltung mit, dass eine entsprechende Auswertung durch die vorhandene Datenbank nicht durchgeführt werden kann. Die Standorte von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen sind in dem betreffenden System nicht hinterlegt. Es würden demnach alle Standorte/Anschriften benö- tigt. Die Auswertung jeder einzelnen Schule oder Kinderbetreuungseinrichtung würde da- bei einen sehr hohen Verwaltungsaufwand nach sich ziehen. Nicht zuletzt ist auch der Be- griff "Nahbereich" nicht definiert. 2. In wie weit ist der Stadt möglich, vor Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen Tempo 30 einzuführen? Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften beträgt 50 km/h. Ein Abweichen davon konnte bislang nur bei einer erhöhten Gefahrenlage erfolgen. Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg hatte festgelegt, dass vor Schulen, bei denen der Ausgang direkt auf die Straße führt, Tempo 30 während den allgemeinen Schulzeiten aus- gesprochen werden kann. Durch eine Änderung der Straßenverkehrsordnung am 30. November 2016 wurden die rechtlichen Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 erleich- tert. Weitere Details werden in der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung ge- regelt, welche hierzu jedoch noch nicht ergangen ist. 3. In wie weit hat die Stadt in den letzten 3 Jahren davon Gebrauch gemacht? Von der unter Ziffer 2 ausgeführten Regelung wurde an folgenden Örtlichkeiten Gebrauch gemacht: - Kapellenstraße/Schillerschule - Moltkestraße/Hebelschule - Welschneureuter Straße/Südschule - Augustenburgstraße/Grundschule Grötzingen Ergänzende Erläuterungen Seite 2 4. In wie weit wird sie in Zukunft davon Gebrauch machen? Die Verwaltung wird die neu geschaffenen Möglichkeiten ausschöpfen, sofern an den be- treffenden Örtlichkeiten tatsächlicher Handlungsbedarf besteht. Unabhängig davon befin- den sich bereits heute die überwiegende Anzahl von Schulen und Kinderbetreuungseinrich- tungen in Tempo 30 Zonen.

  • Protokoll TOP 12
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 34. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 17. Januar 2017 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 11. Punkt 12 der Tagesordnung: Verkehrssicherheit vor Schulen und Kinderbetreu- ungseinrichtungen Anfrage: Die Linke Vorlage: 2016/0738 Beschluss: Einverstanden mit der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 12 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 26. Januar 2017