Vorhabenbezogener Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan) "Einrichtungskaufhaus am Weinweg", Karlsruhe-Oststadt: Satzungsbeschluss
| Vorlage: | 2016/0733 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 14.11.2016 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Zentraler Juristischer Dienst |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Grötzingen, Hagsfeld, Mühlburg, Oststadt, Rintheim |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 13.12.2016
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: 2016/0733 Verantwortlich: Dez.6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan) „Einrichtungskauf- haus am Weinweg“, Karlsruhe-Oststadt: Satzungsbeschluss Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 13.12.2016 12 x Zustimmung Beschlussantrag Satzungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungs- plan) „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe-Oststadt, als Abschluss des Verfahrens (Beschluss mit vollständigem Wortlaut S. 15). Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) nein x ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) ca. 798.459,60 Euro. Die Kosten werden in die Haushaltsplanung der kom- menden Jahre eingestellt. Haushaltsmittel stehen Wählen Sie ein Element aus. Kontierungsobjekt: Wählen Sie ein Element aus. Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant nein x ja Handlungsfeld: Wirtschaft und Arbeit Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Vorbemerkung Das Ziel der Planung ist die Errichtung eines großflächigen Einzelhandelsvorhabens (IKEA- Einrichtungskaufhaus) auf dem etwa 3 ha großen Grundstück an der Durlacher Allee im Bereich der Karlsruher Oststadt. Das Baugrundstück liegt zwischen der Gerwigstraße, dem Weinweg, der Durlacher Allee und der Bahntrasse im Osten. Der Vorhabenträger - die IKEA Verwaltungs-GmbH - beabsichtigt, ein Einrichtungskaufhaus mit einer Verkaufsfläche von insgesamt 25.500 m² zu errichten, davon entfallen 3.450 m² Verkaufs- fläche auf zentrenrelevante sonstige Sortimente. Auf der Basis des derzeit geltenden Planungsrechts ist das Vorhaben nicht realisierbar, deshalb ist zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung sowie zur Wahrung stadtgestal- terischer Aspekte die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan nach § 12 BauGB erforderlich. Aufgrund seiner Größe und der damit verbundenen Auswirkungen ist das Vorhaben raumbe- deutsam. Dies erforderte die Änderung des Regionalplans, die von der Regionalversammlung des Regionalverbands Mittlerer Oberrhein am 22. Juli 2015 als 9. Änderung beschlossen wurde. Die Änderung wurde am 23. Oktober 2015 durch das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg genehmigt. Aufgrund der Änderung des Regionalplans wird das Plangebiet gemeinsam mit dem vorhande- nen Bestandsobjekt „XXXL Mann Mobilia“ als „Vorranggebiet Einrichtungskaufhaus“ und so- mit als integrierte Lage dargestellt, dem das geplante Vorhaben entspricht. Nach der Änderung des Regionalplans ist sichergestellt, dass das Vorhaben dem Integrationsgebot, dem Konzentra- tionsgebot und dem Konkurrenzgebot entspricht. Das Vorhaben verstößt auch nicht gegen das Beeinträchtigungsverbot, da die Stadt Karlsruhe ein sog. Oberzentrum ist und etwa 70 % des erwarteten Umsatzes durch Kunden aus der Region Mittlerer Oberrhein erzielt werden. Fach- gutachterlich wurde belegt, dass die Funktionsfähigkeit der Stadt- und Ortskerne der Stadt Karlsruhe und anderer betroffener zentraler Orte sowie die verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung nicht beeinträchtigt werden. Auf der Ebene des Flächennutzungsplanes hat der Nachbarschaftsverband Karlsruhe den FNP 2010 durch Beschluss der Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe vom 12. Oktober 2015 geändert. Infolge der Einzeländerung K.372-„Einrichtungskaufhaus am Weinweg“ stellt der Flächennutzungsplan eine „Sonderbaufläche“ mit der Zweckbestimmung „Einrichtungskaufhaus (mit nicht-zentrenrelevanten und zentrenrelevanten Sortimenten mit einer maximalen Verkaufsfläche von 25.500 m²)“ dar. Die Planung ist deshalb aus dem Flä- chennutzungsplan entwickelt. Die bisher im zukünftigen Plangebiet geltenden Bebauungspläne Nr. 812 „Gerwigstraße, 3. Änderung“ (Parkhaus), Nr. 286 „Gewerbe- und Industriegebiet Ger- wigstraße“ sowie Nr. 669 „Gewerbe- und Industriegebiet Gerwigstraße - 2. Änderung (ehema- lige Milchzentrale)“ werden, soweit sie durch die vorliegende Planung tangiert werden, aufge- hoben. Bestandsaufnahme Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans besteht aus zwei Tei- len und umfasst eine Gesamtfläche von etwa 5,8 ha. Neben dem eigentlichen Vorhabengrund- stück, mit einer Größe von etwa 3 ha, erfasst der Geltungsbereich die angrenzenden öffentli- chen Verkehrsflächen in der Gerwigstraße, im Weinweg, der Durlacher Allee sowie auf dem Ostring, wo eine zusätzliche Abbiegespur aus Richtung Norden eingerichtet werden soll. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt in der Oberrheinebene am Westrand der soge- nannten Kinzig-Murg-Rinne. Die Flächen sind nahezu eben und befinden sich auf einer Gelän- dehöhe von 114,20 bis 116,60 m üNN. Die bisherige Situation war durch gewerbliche Bauten und Verkehrsflächen geprägt, das Plangebiet ist fast vollständig versiegelt. Im Bereich des Vor- habengrundstücks finden sich Altablagerungen und Altstandorte, deren Belastungsgrad unter- sucht wurde. Im Plangebiet wurden Mauereidechsen vorgefunden, die als streng geschützte Art besonderen Schutz genießen. Die Bahnlinien entlang des Geltungsbereichs sind für diese Tierart ein Ausbreitungskorridor. Die betroffenen Umweltbelange wurden im Umweltbericht zusam- menfassend ermittelt. Im Plangebiet befinden sich zwei Hallengebäude und ein Container. Diese Gebäude werden als Verkaufs-, Lager- und Büroflächen genutzt und werden entfernt. Die Freiflächen sind weitge- hend mit Asphalt befestigt und wurden als Stellplatzflächen genutzt. Das Vorhabengrundstück ist durch drei Zufahrten von der Durlacher Allee, dem Weinweg und der Gerwigstraße aus er- schlossen. Das Grundstück ist umgeben von öffentlichen Grünflächen, auf denen sich Baumrei- hen und vereinzelte Strauchgruppen befinden, im südwestlichen Teil befindet sich Buschwerk. Die an das Vorhabengrundstück anschließenden Straßenflächen nehmen Fuß- und Radwege, Kfz-Fahrbahnen sowie eine Straßenbahnstrecke auf der Durlacher Allee und eine Betriebsstre- cke entlang der Gerwigstraße auf. Im Westen schließt die Bahntrasse an. Im Umfeld des Vorhabengrundstücks befinden sich gewerbliche Nutzungen, östlich des Wein- weges befindet sich das Möbelhaus der Firma „XXXL Mann Mobilia“. Weiter Richtung Auto- bahn schließt sich das Durlach-Center an. Im Norden befindet sich eine Kfz-Niederlassung sowie nordöstlich der Großmarkt. Westlich des Plangebietes befindet sich die Hauptverwaltung der EnBW-AG. Südlich des Plangebietes grenzen Kleingarten- und Sportanlagen sowie eine Tank- stelle und die Landeserstaufnahmestelle (LEA) für Flüchtlinge an. Der Vorhabenträger hat das Vorhabengrundstück vom bisherigen Eigentümer käuflich erwor- ben. Die angrenzenden Verkehrsflächen stehen entweder im Eigentum der Stadt Karlsruhe oder der Bahn. Planungskonzept Das Vorhaben ist durch einen Gebäudekomplex für ein Einrichtungskaufhaus gekennzeichnet. Beabsichtigt ist eine eher kompakte Gebäudestruktur, die sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung sowie der Höhe städtebaulich der im Umfeld vorhandenen Bebauung angleicht. Die zukünftige Nutzung wird durch eine vertikale Gliederung geprägt. Der großflächige Einzel- handel befindet sich im unteren Gebäudeteil, die Parkebenen im oberen Bereich. Der Hauptein- gang befindet sich an der Ecke Weinweg/Durlacher Allee. Aufgrund der besonderen städtebau- lichen Bedeutung des Standortes ist die Fassadengestaltung Gegenstand eines Wettbewerbs, dessen Ergebnisse im Durchführungsvertrag fixiert und Teil des Vorhaben- und Erschließungs- plans werden sollen. Die Erschließungs- und Anlieferungsflächen werden im Westen des Plangebiets parallel zum Bahndamm entstehen. Die Höhe des Einrichtungskaufhauses wird 28 m über dem Erdgeschossfußboden betragen, einzelne Gebäudeteile im Bereich des Haupteingangs sowie technische Aufbauten sollen bis maximal 34 m hoch sein. Sämtliche Dachflächen werden, bis auf die Bereiche der technischen Aufbauten, extensiv begrünt. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Die Verkaufsflächen für den Einzelhandel gliedern sich in ein ca. 12 m hohes Erdgeschoss mit dem Eingangsbereich, dem Warenlager, der Warenabholung (SB-Halle) sowie dem Kassenbe- reich. Die Möbelausstellung befindet sich in einem etwa 5 m hohen Obergeschoss. Beabsichtigt sind zudem Nebeneinrichtungen (Restaurant, Kinderspielbereich, Lager, Verwaltungs- und Sozi- alräume). Das Vorhaben ist durch seine großflächige Einzelhandelsnutzung geprägt. Festgesetzt wird ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Einrichtungskaufhaus“ nach § 11 BauNVO. Das Ein- richtungskaufhaus als großflächiger Einzelhandelsbetrieb dient dem Vertrieb von Möbeln und weiteren Warenangeboten rund um das Thema Wohnen, Einrichten und Haushalt. Unter Zu- grundelegung des im Regionalplanänderungsverfahren angefertigten Einzelhandelsgutachtens wird die Verkaufsfläche auf maximal 25.500 m² begrenzt, wegen der diesbezüglichen Einzelhei- ten ist auf die Begründung des Bebauungsplans zu verweisen (Ziff. 4.1 Art der baulichen Nut- zung). Das zulässige Maß der baulichen Nutzung ist durch eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,7 ge- kennzeichnet, Überschreitungen bis 1,0 durch Anlagen im Sinne von § 19 Abs. 4 Satz 1 BauN- VO sind zulässig, so dass eine vollständige Versiegelung des Vorhabengrundstücks möglich bleibt. Dies ist aufgrund der vorgefundenen Bodenverunreinigungen zum Zwecke des nachhal- tigen Grundwasserschutzes sinnvoll, um das Eindringen von Niederschlagswasser in den Unter- grund unter Freisetzung von Schadenstoffen zu verhindern. Das Einrichtungskaufhaus wird eine oberirdische Bruttogeschossfläche von ca. 100.000 m² und eine Baumasse in allen Vollgeschossen von ca. 540.000 m³ haben. Die Baumassenzahl (BMZ) beträgt bei einer Grundstücksfläche von 29.818 m² 18,1. Die Geschossflächenzahl (GFZ) beträgt 3,4, da die Stellplätze nicht ebenerdig realisiert werden können. Um eine möglichst kompakte Bauweise zu verwirklichen, sollen die Stellplätze in den oberen Gebäudeteilen nachgewiesen werden, eine mögliche negative städtebauliche Wirkung des kompakten Baukörpers wird durch den Erhalt der das Grundstück umgebenden Baumreihen abgeschwächt. Erschließung Das Vorhaben wird über den Straßenraum von der Durlacher Allee, der Gerwigstraße und vom Weinweg aus erschlossen. Das Einrichtungskaufhaus wird von der Durlacher Allee und der Gerwigstraße aus über einen Rechtsabbieger angefahren. Die Ausfahrt in das öffentliche Stra- ßenverkehrsnetz erfolgt über die Gerwigstraße und den Weinweg, jeweils über Rechtsabbiege- verkehr. Der Anlieferverkehr wird über die Durlacher Allee bzw. die Gerwigstraße zufahren und über die Gerwigstraße nach rechts ausfahren. Sämtliche Zufahrten werden im Bebauungsplan als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. Darüber hinaus sind Ertüchtigungsmaßnahmen für das vorhandene Straßennetz vorgesehen, sämtliche Straßenflächen im Plangebiet werden als öffentliche Verkehrsflächen festgesetzt. Das Verkehrsaufkommen vom und zum Vorhaben- grundstück soll nachhaltig abgewickelt werden, der Durchführungsvertrag sieht ein Mobilitäts- konzept vor, an das der Vorhabenträger vertraglich gebunden ist. Das Plangebiet ist über die Bahnhaltestelle „Weinweg“ an das ÖPNV-Netz angebunden. Die Entfernung vom Haupteingang beträgt nur ca. 50 m. Die Haltestelle muss im Zuge der Planung verbreitert werden. Wegen der Einzelheiten ist auf die Planunterlagen zu verweisen. Die nächst- gelegenen Haltestellen der Deutschen Bahn (Hauptbahnhof, Bahnhof Durlach und Karlsruhe- Hagsfeld) befinden sich in einer Entfernung von 2,7 km bis 3,0 km. Die Bahnhaltestelle „Wein- weg“ wird im Zuge der Planungen ausgebaut, eine weitere Optimierung erfolgt durch die Ver- breiterung der Bahnsteige und die Herstellung barrierefreier Zugänge für Niederflur-Straßen- Ergänzende Erläuterungen Seite 5 bahnen sowie für Mittelflur-Stadtbahnfahrzeuge. Die Änderungen der Betriebsanlagen werden im Bebauungsplan gemäß § 28 Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) festgesetzt. Wegen der technischen Einzelheiten wird auf die Planbegründung nebst Skizzen verwiesen. Die Que- rung der Durlacher Allee in Richtung Haupteingang befindet sich im Kreuzungsbereich zum Weinweg. Dort ist ein Korridor definiert, in dem eine versetzte Gleisquerung realisiert werden kann. Anpassung des Straßennetzes Durch seine Lage wird das zukünftige Einrichtungskaufhaus hervorragend an das örtliche und überörtliche Verkehrsnetz angebunden. In 600 m Entfernung befindet sich der Autobahnan- schluss Karlsruhe-Durlach an die BAB 5, der Anschluss Karlsruhe-Nord befindet sich in ca. 2,7 km Entfernung. Auf den umliegenden Verkehrsflächen sind infolge des Vorhabens Umbau- maßnahmen erforderlich, um das zu erwartende Verkehrsaufkommen hinreichend leistungsfä- hig abwickeln zu können. Am Knotenpunkt Gerwigstraße/Ostring wird ein zusätzlicher separa- ter Linksabbiegerfahrstreifen eingerichtet. Dafür werden die in der Gerwigstraße vorhandenen Bahngleise teilweise zurückgebaut, eine mittel- bis langfristige Wiederherstellung der Bahngleise in den Großmarkt bleibt deshalb möglich. Im Bereich des Knotenpunktes Gerwigstraße/Ostring sind ein Rechtsabbiegerfahrstreifen und ein Geradeausfahrstreifen in Fahrtrichtung West vorgesehen. Auf der Nordseite der Gerwig- straße wird ein Radfahrstreifen realisiert, die bisher bestehenden Fahrbahnränder der Gerwig- straße werden auf der Nordseite beibehalten. Eingriffe in private Grundstücke sind nicht not- wendig. Auf der Südseite wird die Fahrbahn weiter nach Norden verlegt. Da der von der Gerwigstraße ein- und ausfahrende Verkehr nur ein Rechtsab- und Rechtsein- biegen ermöglicht, wird im Verlauf der Gerwigstraße vor dem Knotenpunkt Gerwigstra- ße/Weinweg ein U-Turn eingerichtet, der in diesem Bereich Wendevorgänge ermöglicht. Auf der Südseite der Gerwigstraße wird ein durchgehender Radfahrstreifen errichtet, der über den Weinweg führt und weiter östlich auf einem kombinierten Geh-/Radweg geführt wird. Im Be- reich der Unterführung der Bahnstrecke werden der südliche Geh-/Radweg auf 3 m und der nördliche Radfahrstreifen auf 2,10 m verbreitert. Im Bereich des Weinweges werden die Rechtsabbieger von der Gerwigstraße nicht mehr in der sogenannten Spuraddition, sondern untergeordnet in den Weinweg geführt, da sich die Aus- fahrt aus dem Parkhaus unmittelbar südlich anschließt. Nach der Ausfahrt wird ein dritter Fahr- streifen weitergeführt, der Verflechtungsvorgänge ermöglicht. Auf der westlichen Seite des Weinwegs sind getrennte Rad- und Gehwegführungen vorgesehen, die bestehende Bushalte- bucht wird auf das Grundstück des Vorhabenträgers verlegt. Die zu erwartende erhöhte Inanspruchnahme des ÖPNV durch zukünftige Kunden erfordert den barrierefreien Ausbau der Bahnhaltestelle „Weinweg“ einschließlich der Verbreiterung der Bahnsteige. Um das zu erwartende erhöhte Fahrgastaufkommen an der Haltestelle „Weinweg“ abzuwickeln, soll die Dreiecksinsel in der Einmündung Weinweg/Durlacher Allee vergrößert werden, um eine hinreichend sichere Aufstellfläche für Radfahrer und Fußgänger zu schaffen. Am Verkehrsknotenpunkt Durlacher Allee/Weinweg wird ein zweiter Linksabbiegefahrstreifen von der Durlacher Allee aus in Richtung Weinweg errichtet. Infolge der Verbreiterung der Bahn- steige im Bereich der Bahnhaltestelle müssen die Fahrbahnränder der Durlacher Allee sowohl im Norden als auch im Süden verschoben werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 6 Auf der Nordseite des Vorhabens bleibt die vorhandene Fahrstreifenaufteilung unverändert. Um die Bäume auf der Nordseite erhalten zu können, wird ein kombinierter Geh-/Radweg zwischen den vorhandenen Baumreihen geführt. Im weiteren Verlauf Richtung Osten wird nach der Zu- fahrt zum Vorhabengrundstück eine Trennung zwischen Radweg und Gehweg vollzogen. Um auf der Südseite der Durlacher Allee möglichst viele Bäume zu erhalten, wird der südliche Bahnsteig der Haltestelle im westlichen Abschnitt verjüngt, das ermöglicht den Erhalt der Bäu- me parallel zur Kleingartenanlage. Die Zufahrt zur ESG Frankonia muss nach Osten verlegt wer- den, durch die Verbreiterung und den zweiten Linksabbiegerstreifen müssen die vorhandenen Bäume östlich der neuen Zufahrt gefällt werden. Nur so ist es möglich, einen Radweg und einen Gehweg anzulegen. Infolge der Verbreiterung der Durlacher Allee nach Süden sind Eingriffe in den Parkplatz der Kleingartenanlagen und des Sportgeländes unumgänglich. Die betroffenen Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt. Zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit und um das Verkehrsaufkommen im Bereich des Knoten- punktes Durlacher Allee/Ostring abwickeln zu können, wird aus Richtung Norden ein vierter Fahrstreifen auf dem Ostring geplant. Die dafür entfallenden Bäume können durch Neupflan- zungen ersetzt werden. Innerhalb des Vorhabengrundstücks wird der Ziel- und Quellverkehr über ein Rampenbauwerk sowie eine Abfahrtspindel in das Obergeschoss geführt. Ruhender Verkehr Die bauordnungsrechtlich erforderlichen Kfz-Stellplätze werden in drei Parkgeschossen nach- gewiesen. Vorgesehen ist die Errichtung von 1.300 Kfz-Stellplätzen, wovon ca. 400 Stellplätze zeitweise während der Bürozeiten für EnBW-Mitarbeiter zur Verfügung gestellt werden. Diese Nutzung überschneidet sich nicht mit den erwarteten Spitzenbesuchszeiten des Einrichtungs- kaufhauses. Die Mindestanzahl der Kfz-Stellplätze beträgt 625. Die Stellplatzberechnung ist im Einzelnen in der Planbegründung enthalten, auf die insoweit verwiesen wird. Die notwendigen Fahrrad-Stellplätze können auf dem Vorhabengrundstück nachgewiesen wer- den. Ein erheblicher Anteil der Fahrrad-Stellplätze wird in der Nähe des Eingangsbereiches, wei- tere Flächen werden innerhalb des Gebäudes oder ebenerdig untergebracht. Ein bauordnungs- rechtlicher Bedarf besteht für 312 Fahrrad-Stellplätze. Geh- und Radwege Alle bestehenden Geh- und Radwege bleiben erhalten und werden baulich an das geplante Vorhaben angepasst, das vorhandene Rad- und Fußwegenetz wird im Umfeld des Vorhabens auf diesem Wege optimiert, der beidseitige Fuß- und Radweg entlang der Durlacher Allee bleibt Bestandteil des Hauptroutennetzes der Stadt Karlsruhe. Mobilitätskonzept Gemeinsam mit dem Vorhabenträger wurde ein Mobilitätskonzept zur Reduzierung des motori- sierten Individualverkehrs mit dem Ziel erstellt, den zu erwartenden Verkehr umzulagern und zur Erhöhung der Verkehrseffizienz. Die detaillierten Regelungen und Maßnahmen, zu denen sich der Vorhabenträger verpflichtet, finden sich im Durchführungsvertrag, die Begründung des Bebauungsplanes enthält unter Ziff. 4.4 die zugrundeliegenden konzeptionellen Überlegungen, auf die insoweit verwiesen wird. Ergänzende Erläuterungen Seite 7 Energiekonzept Der Vorhabenträger hat ein Energiekonzept vorgelegt (Anlage 2), um bei der Versorgung des Einrichtungskaufhauses eine möglichst effiziente, umsichtige, rationelle und nachhaltige Ver- wendung von Energie zur gewährleisten. Zu diesem Zweck kommen Energien aus erneuerbaren Quellen zum Einsatz, außerdem werden umfassende Maßnahmen zur Senkung des Energiever- brauchs umgesetzt. Dies dient u. a. dem Ziel, die klimatische Effizienz des Gebäudes zu optimie- ren. Berücksichtigung finden dabei die Belange des Klimaschutzes. Das Energiekonzept und die damit verbundenen, verpflichtenden Maßnahmen sind Bestandteil des Durchführungsvertrags mit dem Investor. Gestaltung Das geplante Fassadenkonzept entspricht dem Corporate Design des Vorhabenträgers in blau und gelb. Parallel zum Bebauungsplanverfahren wurde ein Fassadenwettbewerb durchgeführt, dessen Ergebnis bei der weiteren Planung Berücksichtigung findet. Der Vorhabenträger wird den ersten Preisträger mit den weiterführenden Planungen beauftragen. Die Werbeanlagen in Gestalt der IKEA Wortmarke werden an allen vier Gebäudeseiten angebracht, an zwei Fassa- denseiten sollen LED-Anzeigen in einer Größe von 8 m x 16 m angebracht werden. Außerdem werden Fahnenmasten an vier Standorten auf den gebäudeumlaufenden Außenanlagen ange- bracht. Die Werbeanlagen sind so zu platzieren, dass die Gefahr einer Ablenkung von Verkehrs- teilnehmern im Knotenbereich Weinweg/Durlacher Allee minimiert wird. Verkehrsbelange Die beabsichtigte Errichtung des Einrichtungskaufhauses wird in erheblichem Umfang Auswir- kungen auf die verkehrliche Situation in dem von der Planung betroffenen Umfeld haben. Um diese Auswirkungen zu untersuchen und um abschätzen zu können, ob sich die zu erwartenden Verkehre abwickeln lassen, wurde eine Verkehrsuntersuchung erstellt. Zur Ermittlung der aktu- ellen Verkehrsbelastungen wurden im Oktober 2013 Verkehrszählungen durchgeführt. Bei die- sen Erhebungen wurden, da sie durch die Baumaßnahmen zur Umsetzung der Kombilösung beeinflusst wurden, die Zählergebnisse aus Zeiträumen vor Beginn der Baumaßnahmen am Dur- lacher Tor berücksichtigt, um ein möglichst unverfälschtes Bild zu erhalten. Berücksichtigt wer- den musste als Grundannahme, dass durch den Autobahnanschluss Karlsruhe-Nord an die BAB 5 eine erhebliche Entlastung der Durlacher Allee stattgefunden hat. Das Verkehrsaufkommen für den geplanten Standort wurde mit 5.000 Kfz/24 h werktags je- weils als Zu- und Abfahrt angesetzt. Dies entspricht den zu erwartenden mittleren Belastungen an Freitagen. Die höchsten Verkehrsbelastungen ergeben sich voraussichtlich samstags mit ei- nem Mittel von 7.100 Kfz/24 h je Fahrtrichtung. Die Verteilung des Verkehrsaufkommens wur- de in das Verkehrsmodell der Stadt Karlsruhe eingearbeitet. Zu erwarten ist, dass die Haupt- ströme über die BAB 5 bzw. BAB 8 aus südlicher und nördlicher Richtung zu- und abfahren werden. Neben der generell zu erwartenden Verkehrserzeugung durch das IKEA Einrichtungshaus wurde dabei berücksichtigt, dass im zukünftigen Parkhaus des Gebäudes Stellplätze für die EnBW zur Verfügung gestellt werden und dass der Großmarkt im Bereich Weinweg/Gerwigstraße erwei- tert sowie der Bauhof der Verkehrsbetriebe Karlsruhe verlagert werden sollen. Zu erwartende zukünftige Nutzungen auf der Basis geltenden Planungsrechts wurden abgeschätzt und in der Verkehrsuntersuchung berücksichtigt. In die Betrachtungen mit einbezogen wurden ebenfalls die verkehrlichen Auswirkungen durch den Neubau des dm-Campus im Bereich der Untermühl- siedlung. Ergänzende Erläuterungen Seite 8 Im Ergebnis wurde bei der Beurteilung der verkehrlichen Auswirkungen ein oberer Belastungs- ansatz für den Kfz-Verkehr gewählt. Zu erwarten ist, dass mit Ausnahme des Knotenpunkts Weinweg/Gerwigstraße an Samstagen geringere Spitzenstundenbelastungen auftreten als an herkömmlichen Werktagen. Trotz der Verkehrserzeugung durch das Vorhaben werden samstags niedrigere Gesamtverkehrsbelastun- gen vorliegen als werktags. Zur Berücksichtigung der Auswirkungen eines KSC-Heimspiels in der 2. Bundesliga wurden im Februar 2015 zusätzliche Verkehrszählungen durchgeführt. Dabei konnten Spitzen im Zu- und Abfahrtsverkehr auf der Durlacher Allee und dem Ostring festge- stellt werden. Die Zufahrtssituation verteilt sich dabei auf einen etwa zweistündigen Zeitraum, die Abfahrtssituation ist kürzer. In den Spitzenzeiten der Zu- und Abfahrten wird es zu Verlage- rungen im allgemeinen Verkehr auf innerstädtische Alternativrouten kommen. Dies ist allerdings bereits heute der Fall und betrifft nicht nur die Durlacher Allee. Die grundsätzliche Leistungsfä- higkeit des Verkehrsnetzes wird in solchen Situationen nicht in Frage gestellt werden. Um die betroffenen Knotenpunkte leistungsfähig zu halten, sind die bereits erwähnten Ände- rungen vorzunehmen. Infolge der aufgeführten Maßnahmen wird die Verkehrserzeugung ins- gesamt verträglich bleiben und keine maßgeblichen Verschlechterungen der Verkehrsqualität nach sich ziehen. Einzelhandel Die Auswirkungen des Vorhabens auf den Einzelhandel in Karlsruhe und in der Region wurden im Einzelhandelsgutachten „GMA Beratung und Umsetzung (2014): Auswirkungsanalyse zur Ansiedlung eines IKEA Einrichtungskaufhauses in Karlsruhe, Stand 24. Juli 2014, Ludwigsburg“ niedergelegt. Dieses Gutachten wurde Grundlage des Regionalplanänderungsverfahrens und untersucht insbesondere die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den geltenden raumordnerischen Vorgaben sowie hinsichtlich städtebaulicher Aspekte. Die Anforderungen der Regionalplanung werden infolge der Ausweisung des Standortes als integrierte Lage „Einrichtungskaufhaus“ erfüllt. Zusammenfassend bewertet die GMA die mit der Ansiedlung verbundenen Chancen für Karls- ruhe höher als die mit der Ansiedlung verbundenen Risiken. Als Risiken wurden eine übermäßi- ge Konzentration von publikumsintensiven Einrichtungshäusern an einem erheblich verkehrsbe- lasteten Standort sowie eine mögliche Beeinträchtigung der Anbietervielfalt in den B-Zentren Durlach und Mühlburg im Randsortiment Heimtextilien/Gardinen identifiziert. Dem stehen eine Erhöhung der Versorgungsqualität und Angebotsvielfalt im Möbelsortiment, eine Steigerung des Gesamtumsatzes und der Zentralität im Möbelbereich, die Ansiedlung eines Magnetbetrie- bes für den Einzelhandel, die Reduzierung bestehender Kaufkraftabflüsse, die erhöhte Standor- tattraktivität für Karlsruhe sowie die Verringerung von Verkehrsflüssen zu auswärtigen Standor- ten gegenüber. Umweltbelange Das Vorhabengrundstück ist in erheblichem Umfang vorbelastet. Dies gilt insbesondere für den vorhandenen Untergrund, auf dem sich anthropogene Auffüllungen befinden, weil das Grund- stück in den 30er Jahren des vorigen Jahrhunderts aufgefüllt wurde. Auf den Flächen wurden nach 1945 diverse gewerbliche Nutzungen, u. a. als Tankstelle, durchgeführt. Außerdem wur- den die Flächen mehrfach bombardiert, deshalb ist im Plangebiet mit dem Vorkommen von Blindgängern zu rechnen. Ergänzende Erläuterungen Seite 9 Das Grundstück wurde im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen auf Bodenverunreini- gungen geprüft. In den Jahren 2014/2015 wurden in den Auffüllungsbereichen großflächig erhöhte Gehalte organischer Schadstoffe (PAK und MKW) nachgewiesen. Außerdem wurden erhöhte Schwermetallgehalte festgestellt. Der vorhandene ehemalige Deponiekörper befindet sich bereits in der sogenannten Luftphase, die Beeinflussung der Bodenluft- bzw. des Porenbe- reichs in der Deponie durch Deponiegase ist abgeschlossen. Die Untersuchungsergebnisse deu- ten auf ein sog. Entgasungsstadium zwischen der Kohlendioxid-Phase und Sauerstoff-Phase hin, in der der Kohlendioxidgehalt abnimmt und der Sauerstoffgehalt zunimmt. Aufgrund der Ver- siegelung des Plangebietes ist der Wirkungspfad Boden - Mensch insgesamt nicht relevant. Der Vorhabenträger beabsichtigt, die Flächen versiegelt zu lassen und die Oberfläche lediglich an den Stellen, an denen Bohrpfähle zur Gründung des Vorhabens gesetzt werden, zu durchbre- chen. An diesen Stellen ist bautechnisch sicherzustellen, dass kein Schadstoffeintrag in das Grundwasser erfolgen kann. Die Flächen sind in erheblichem Umfang mit Schallimmissionen belastet. Das Plangebiet ist durch den umgebenden Verkehr starken Lärmeinwirkungen ausgesetzt. Dies gilt aber auch für die umliegenden Flächen außerhalb des Plangebietes. Infolge des Vorhabens wird sich auf der Basis der durchgeführten schalltechnischen Untersuchung auf den Straßenabschnitten in der Umgebung des Vorhabens eine max. Pegelerhöhung von 0,5 dB(A) tags und 0,4 dB(A) nachts ergeben. Diese Pegelerhöhungen bewegen sich in einer Größenordnung, die keine lärmschüt- zenden Maßnahmen zur Minderung des Verkehrslärms erforderlich machen. Im Fachgutachten Klima und Luftreinhaltung ist niedergelegt, dass das derzeit unbebaute Pla- nungsareal tagsüber als Ventilationsfläche fungiert, über die ein bodennaher Luftaustausch stattfinden kann. Der vorhandene Bahndamm bildet jedoch im Westen eine ohnehin vorhande- ne Strömungsbarriere. Das Temperaturniveau auf den Vorhabenflächen ist gegenüber der Karls- ruher Innenstadt niedriger. Mit einer nennenswerten Erhöhung infolge des Vorhabens ist nicht zu rechnen. Weiträumige klimatische Auswirkungen wird das Vorhaben nicht haben. Die gel- tenden Feinstaubgrenzwerte werden auf dem Vorhabengrundstück eingehalten. Der geltende NO2-Jahresmittelgrenzwert von 40 μg/m³ wird in den direkten Fahrbereichen der Durlacher Allee, des Ostrings und des Weinwegs überschritten. Hoch belastet sind die Kreuzungsbereiche Durlacher Allee/Weinweg und Durlacher Allee/Ostring, dort werden im Jahresmittel NO2- Belastungen von ca. 42 bis über 48 μg/m³ berechnet. Bewertungsrelevant sind allerdings nur Bereiche, die bedeutsam für den Schutz der menschlichen Gesundheit sind (z. B. Fassaden, hin- ter denen Räume zum dauernden Aufenthalt - Wohnen, Büros - liegen). Derartige Bereiche sind vorliegend nicht von Grenzwertüberschreitungen betroffen. Eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung für die mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft erfolgt gemäß dem Karlsruher Modell und ist im Anhang 2 zur Bebauungsplan- begründung aufgelistet. Der Verlust von 20 Bäumen und die Neupflanzung von 17 Bäumen sowie die Ausgleichsmaßnahmen für Mauereidechsen außerhalb des Geltungsbereichs sind in der Bilanzierung berücksichtigt. Es besteht ein Kompensationsdefizit im Umfang von 195,4 Wertpunkten, für dieses vergleichsweise geringe Defizit ist keine Kompensation erforderlich. Als Maßnahme für den Artenschutz wurde eine Ausgleichsfläche von 500 m² erforderlich. Diese wird auf dem Vorhabengrundstück nachgewiesen. Darüber hinaus werden außerhalb des Gel- tungsbereichs Maßnahmen für Mauereidechsen umgesetzt, näheres regelt der Durchführungs- vertrag. Nach Abschluss der Baumaßnahmen an der Böschung südlich der Durlacher Allee wird zur Beschleunigung einer Wiederansiedlung als ergänzendes Biotop für Mauereidechse eine Gabione und eine Steinschüttung in die Böschung integriert. Ergänzende Erläuterungen Seite 10 Die Regelungen und Maßnahmen zum Artenschutz werden in den textlichen Festsetzungen erfolgen, die Kontrolle und das Monitoring werden über den Durchführungsvertrag abgesichert. Die Ausführungen des Umweltberichtes sind dabei zu beachten. Als vorzeitiger Ausgleich (CEF-Maßnahmen) im Sinne des § 44 Abs. 5 BNatSchG sind acht Nist- kästen für den Haussperling auszuführen, außerdem sind die Lebensräume für die Zaun- und Mauereidechse aufzuwerten. Sämtliche Umweltbelange sind in der Umweltprüfung untersucht worden. Die Ergebnisse wur- den im vorliegenden Umweltbericht, der Teil der Bebauungsplanbegründung wird, dargestellt. Ergänzend wird deshalb in vollem Umfange auf den Umweltbericht verwiesen, außerdem auf die ergänzenden Untersuchungen und Gutachten: - Schalltechnische Untersuchung - Fachgutachten Klima und Luftreinhaltung - Untergrunduntersuchungen - Biotoptypenerfassung - Faunistische Erhebungen zu den Artengruppen Avifauna, Fledermäuse und Reptilien - Fachbeitrag Artenschutz Kosten Die voraussichtlichen Kosten der erforderlichen Erschließungs- und Umbaumaßnahmen auf den vorhandenen Verkehrsflächen werden nach derzeitiger Schätzung etwa 3,6 Mio. Euro betragen. Im Durchführungsvertrag wurde mit dem Vorhabenträger eine Kostenquote von 21,3 % (Stadt) zu 78,7 % (IKEA) vereinbart. Die Kostenbeteiligung der Stadt basiert auf dem Ausgleichsgedan- ken „neu für alt“, denn die Erschließungsmaßnahmen dienen über die Erschließung des Vorha- bens hinaus zumindest teilweise auch der Erneuerung und Ertüchtigung der städtischen Infra- struktur. Die gewählte Kostenquote spiegelt dies wider. Auf dieser Basis beträgt der städtische Kostenanteil für Planung und Bau der öffentlichen Erschließungsmaßnahmen nach derzeitiger Schätzung 742.139,60 Euro. Hinzu kommen noch die Kosten für die Programmierung der Sig- nalsteuerungen in Höhe von etwa 56.320,00 Euro, die die Stadt übernimmt. Der städtische Anteil an den Gesamterschließungskosten belaufen sich somit auf derzeit geschätzte 798.459,60 Euro. Die bei der Stadt verbleibenden Kosten werden entsprechend der geplanten Realisierung in der Haushaltsplanung der kommenden Jahre berücksichtigt werden. Der Vorhabenträger hat sich im Durchführungsvertrag zur Realisierung des Vorhabens und der anteiligen Kostenübernahme für die Erschließungsmaßnahmen gegenüber der Stadt Karlsruhe verpflichtet. I. Anhörung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie Beteiligung der Öf- fentlichkeit 1) Als vorbereitender Verfahrensschritt erfolgte eine erste Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB. Nach der öffentlichen Veranstaltung am 25. November 2014 gingen in der Zeit vom 27. November bis 10. Dezember 2014 diverse Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit ein. Diese Stellungnahmen bezogen sich im Wesentlichen auf die verkehr- lichen Auswirkungen des Vorhabens, wobei durchgreifende Einwendungen nicht erho- ben wurden. Teilweise konnten die Anregungen zur Kenntnis genommen und im Ver- fahren berücksichtigt werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 11 Als weitere Verfahrensschritte fanden zwei Behördenbeteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB am 2. Dezember 2014 bzw. 29. März 2016 statt. Während dieser Behör- denbeteiligungen gingen zahlreiche Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange ein. Die im Rahmen der Träger- und frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen wurden in einer synoptischen Gegenüberstellung in den Anlagen 1 bis 3 zur Gemeinderatsvorlage 2016/0392 für die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 19. Juli 2016 zusammengefasst. Auf die Ausführungen zur Trägerbeteiligung und frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Anlagen 1 bis 3 zur Gemeinderatsvor- lage 2016/0392 wird ergänzend verwiesen. Bezogen auf die überörtlichen Auswirkungen des Vorhabens haben sich von den betei- ligten Städten und Gemeinden die Städte Ettlingen, Landau in der Pfalz, Bretten sowie Bruchsal u. a. zu den erwarteten Auswirkungen auf den Einzelhandel in ihren Innenstäd- ten geäußert. Seitens der Stadt Ettlingen wurde die Befürchtung geäußert, dass sich infolge von Rück- stauungen auf der BAB 5 infolge der Überlastung der Anschlussstellen Karlsruhe-Mitte und Nord infolge des Vorhabens Rückstau- und Ausweichverkehre auf der Bundesstraße bilden könnten. Außerdem führe die durch das Vorhaben verursachte allgemeine Ver- kehrszunahme zu einer weiteren Belastung der Verkehrssituation in den betroffenen Umlandgemeinden. Diese Befürchtungen sind unbegründet. Die verkehrlichen Auswirkungen des Vorhabens wurden im Rahmen des Verkehrsgutachtens eingehend untersucht. Die Berechnung zur Leistungsfähigkeit der Signalanlagen nach Ausbau der Knotenpunkte und insbesondere des Knotenpunktes Durlacher Allee/Weinweg haben ergeben, dass ein maximaler Rück- stau von 151 m auf der Durlacher Allee in Richtung Osten entstehen kann, der in 95 % aller angenommenen Fälle nicht überschritten werden wird. Die Entfernung des Knotens Durlacher Allee/Weinweg von den Anschlussrampen der BAB 5 beträgt etwa 350 m. Die Berechnungen für Samstage haben ergeben, dass sich dort ein maximaler Rückstau von bis zu 114 m Länge bilden kann, der ebenfalls in 95 % aller untersuchten Fälle nicht überschritten werden wird. Im Regelfall ist deshalb nicht mit außergewöhnlichen ver- kehrlichen Zuständen im weiteren Untersuchungsgebiet, insbesondere im Bereich der Stadt Ettlingen und der betroffenen Bundesstraßen zu rechnen. Aufgrund von Sortimentsänderungen des Vorhabenträgers befürchtet die Stadt Ettlin- gen, dass dies Auswirkungen auf die zentren- und nahversorgungsrelevanten Randsor- timente habe, die den Einzelhandel in der Ettlinger Innenstadt benachteiligen könne. Negative Auswirkungen des Vorhabens auf den Einzelhandel am Standort Ettlingen sind nicht zu befürchten. Die Auswirkungsanalyse zur Ansiedlung des Vorhabens in Karlsruhe ist Grundlage für die im vorhabenbezogenen Bebauungsplan festgesetzten, differenzier- ten Verkaufsflächenobergrenzen sowohl für jeweils neun nicht zentrenrelevante als auch für zentrenrelevante Randsortimente. Diese Festsetzungen schließen schädliche Auswir- kungen insbesondere auf den Einzelhandel in der Ettlinger Innenstadt aus. Darüber hin- ausgehende Beschränkungen sind städtebaulich nicht geboten. Sollten sich wider Erwar- ten in Zukunft negative Auswirkungen ergeben, müsste ggf. nachgesteuert werden. Be- urteilungsgrundlage ist jedoch der bei vernünftiger Betrachtung zugrunde zu legende Prognosefall aus heutiger Sicht, der negative Auswirkungen auf die Stadt Ettlingen als Einzelhandelsstandort ausschließt. Ergänzende Erläuterungen Seite 12 Die Stadt Landau hat die Befürchtung geäußert, dass mit einer zunehmenden Wettbe- werbsverschärfung im Bereich der Möbelbranche aufgrund der weiteren Verkaufsflä- chenzunahme in Karlsruhe zu rechnen sei. Dies habe nachteilige Auswirkungen auf die Möbelhäuser in Landau und in der Südpfalz. Insbesondere das umfangreiche Angebot im Bereich der Randsortimente Haushalts- und Deko-Artikel könne sich zu Lasten der gewachsenen Innenstädte auswirken. Diese Befürchtung erweist sich bei näherer Betrachtung als unbegründet. Die Auswir- kungen des Vorhabens auf die Stadt Landau und die Südpfalz wurden im Einzelhandels- gutachten der GMA berücksichtigt. Im Möbelsegment prognostiziert der Gutachter Um- satzumverteilungen zu Lasten des Mittelzentrums Landau in Höhe von 2 bis 3 %. Im Be- reich der Randsortimente sind Umsatzumverteilungen unter 3 % zu erwarten. Es han- delt sich dabei um wettbewerbstypische Größenordnungen, die städtebaulich relevante Auswirkungen ausschließen. Entsprechendes gilt für das Randsortiment Haushalts- und Deko-Artikel, für das eine Umverteilungsquote von unter 1 % ermittelt wurde. Be- standsgefährdende Auswirkungen auf die Landauer Innenstadt sind auch insoweit mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zu befürchten. Die Stadt Bretten ist der Auffassung, dass sich das Vorhaben in weit höherem Umfang auf die in Bretten angesiedelten zentrenrelevanten Sortimentsbereiche auswirke, als der Sachverständige dies unterstellt habe, weil in Bretten andere Sortimentsgruppen Zen- trenrelevanz hätten als in Karlsruhe. Deshalb stehe das Vorhaben in weit höherem Um- fang den Bemühungen der Stadt Bretten entgegen, den Einzelhandel in der Innenstadt zu stärken. Deshalb sei beispielsweise der zentrenrelevante Sortimentsbereich im Möbel- zentrum Pforzheim auf maximal 800 m² Verkaufsfläche begrenzt worden. Bei näherer Betrachtung erweist sich dieser Einwand als unbegründet. Nach Auffassung des Sachverständigen ist im Brettener Einzelhandelskonzept annähernd dieselbe Sorti- mentszuordnung vorgenommen worden wie in den Karlsruher Märkterichtlinien. Eine Ausnahme bilden lediglich die Sortimente Bilder und Bettwaren, die in Bretten noch als zentrenrelevant gelten. In diesem Bereich wurde in der Auswirkungsanalyse für diese Teilsortimente für die Brettener Innenstadt eine Umsatzverteilungsquote ermittelt, die geringfügig ist (1 % für Bilder und 4 - 5 % für Heimtextilien, wozu auch Bettwaren wie Decken, Kissen, Bettwäsche und textile Auflagen gehören). Diese Auswirkungen sind im Ergebnis zu vernachlässigen, da sie sich nicht erheblich auswirken werden. Auch sind die Auswirkungen des geplanten Vorhabens mit denen des Möbelzentrums Pforzheim nicht zu vergleichen. Die bereits vorhandenen Auswirkungen des Möbelzent- rums Pforzheim auf die Brettener Innenstadt wurden in der Auswirkungsanalyse für das hiesige Vorhaben berücksichtigt. In allen Randsortimentsbereichen, auch den nicht- zentrenrelevanten, wurden trotzdem nur geringe Umsatzumverteilungsquoten ermittelt, die nicht zu Schädigungen der vorhandenen Versorgungsstrukturen in Bretten führen werden. Schließlich hat sich die Stadt Bruchsal im Rahmen der Trägerbeteiligung geäußert. Von dort werden Zweifel an den zugrunde gelegten Umsatzerwartungen geäußert. Insbe- sondere sei mit einem überdurchschnittlichen Umsatzvolumen im Vergleich zu anderen Standorten des Vorhabenträgers zu rechnen. Ergänzende Erläuterungen Seite 13 Dem ist entgegen zu halten, dass die in der Auswirkungsanalyse zugrunde gelegte Um- satzerwartung nach Einschätzung des Sachverständigen über dem Durchschnitt der Ikea-Häuser in Deutschland liegt. Dieser liegt bei derzeit 80,8 Mio. Euro pro Filiale. Die Stadt Bruchsal wendet außerdem ein, dass die im Gutachten vorgenommene Einstu- fung in Zone 2 unzutreffend sei. Richtig wäre eine Einstufung in Zone 1 des Einzugsbe- reiches, weshalb mit Marktanteilen des Vorhabens von 9 bis 10 % in diesem Einwir- kungsbereich zu rechnen sei, wodurch höhere als die zugrunde gelegten Umsatzverluste in Bruchsal zu befürchten seien. Die Einstufung in Zone 2 erfolgte aufgrund der vorherrschenden Einkaufsorientierung potenzieller Kunden aus und um Bruchsal in Richtung Walldorf und weniger in Richtung Karlsruhe. Im Ergebnis erscheinen deshalb die Festsetzungen des Sachverständigen, die zur Einstufung der Stadt Bruchsal in die Zone 2 geführt haben, plausibel. Die Marktanalyse liefert nach derzeitiger Einschätzung zutreffende Ergebnisse, Beein- trächtigungen der Stadt Bruchsal als Einzelhandelsstandort sind deshalb nicht zu be- fürchten. 2) In der Zeit vom 29. Juli bis einschließlich 9. September 2016 lag der Entwurf des Bebau- ungsplans vom 21. März 2016 in der Fassung vom 22. Juli 2016 öffentlich aus. Die Trä- ger öffentlicher Belange erhielten erneut Gelegenheit zur Stellungnahme. Im Rahmen der Auslegungen gingen insgesamt 20 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belan- ge sowie aus der Öffentlichkeit ein. In der dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügten Sy- nopse sind die abwägenden Antworten des Stadtplanungsamtes zu den eingegangen Stellungnahmen enthalten. Einen Schwerpunkt der Stellungnahmen bildet die zu erwartende Verkehrssituation im unmittelbaren Umfeld des Vorhabens. Eingewandt wurde zunächst, dass die Betrach- tung der vier betroffenen Knotenpunkte für Durlacher Allee und der Gerwigstraße je- weils im Kreuzungsbereich mit dem Ostring bzw. dem Weinweg nicht ausreichend be- trachtet worden seien, insbesondere die Autobahn bzw. die Autobahnzufahrten östlich des Vorhabens wären nicht ausreichend betrachtet worden. Darauf ist zu erwidern, dass die Verkehrsgutachten insbesondere die großräumigen verkehrlichen Auswirkungen des Vorhabens berücksichtigen. Dies gilt auch für die künftige Auswirkungen des Vorhabens auf die Autobahn bzw. die Autobahnzufahrten. Nach Einschätzung der Sachverständi- gen wird sich keine maßgebliche negative Beeinflussung des Autobahnanschlusses Karlsruhe-Durlach infolge der Betriebsaufnahme durch den Vorhabenträger ergeben. Der Autobahnanschluss ist niveaufrei, so dass die entsprechenden ein- bzw. abbiegen- den Verkehrsströme leistungsfähig geführt werden können. Die durchgeführte Ver- kehrsuntersuchung bestätigt die Einschätzung, dass am Knoten Durlacher Al- lee/Weinweg keine Rückstausituationen eintreten werden, die sich auf den Autobahn- anschluss auswirken. Die Planung wurde über eine Mikrosimulation geprüft, die zu er- wartenden Verkehrsströme wurden dabei simuliert. Der Verflechtungsverkehr zwischen den Knoten sowie die Einflüsse aus Fußgänger- und Radverkehr haben in der nunmehr favorisierten Ausbauvariante ihren Niederschlag gefunden. Das leitet über zu der im Rahmen der Trägerbeteiligung wiederholt geäußerten Befürch- tung, dass der kreuzende Fahrradverkehr entlang der Durlacher Allee mit den zu erwar- tenden Verflechtungsverkehren bei der Verkehrsabwicklung nicht hinreichende berück- sichtigt wurden. Das ist im Ergebnis unzutreffend. Die der Planung zugrunde liegende Ergänzende Erläuterungen Seite 14 Verkehrssimulation hat auch den Radverkehr auf der Durlacher Allee hinreichend be- rücksichtigt. Insbesondere wurde, ausgehend von einem Worst-case-Ansatz, ein deutlich erhöhtes Verkehrsaufkommen im Bereich des motorisierten Verkehrs zugrunde gelegt. Ausgehend von dieser Annahme wurde untersucht, ob sich der Radverkehr negativ auswirkt. Das ist deshalb auszuschließen, weil der Radverkehr entlang der Durlacher Al- lee weitgehend auf separaten Radwegen geführt wird, so dass allenfalls die Kreuzungs- bereiche betroffen sind. Die Verkehrssimulation hat bestätigt, dass die Beeinträchtigun- gen der Verflechtungsverkehre durch den kreuzenden Radverkehr nur bedingt nachteili- ge Auswirkungen haben, die in Kauf genommen werden können. Die durchgeführte umfassende Verkehrssimulation berücksichtigt sämtliche auf der Durlacher Allee zu er- wartenden Verkehre, einschließlich der Fußgänger- und Radfahrerströme sowie der Straßen- und Stadtbahnen. Im Ergebnis kommt die Untersuchung wie bereits erwähnt zu dem Befund, dass der ma- ximale Rückstau Richtung Autobahn werktags 151 Meter betragen wird und samstags ca. 114 Meter. Dieser Werte werden in 95 Prozent aller angenommenen Fälle nicht überschritten. Die gegen die Verkehrsführung erhobenen Einwendungen richten sich weiterhin gegen die Funktionsfähigkeit der Verkehrsknotenpunkte. Dies gilt insbesonde- re für den Knotenpunkt Durlacher Allee/Weinweg. Eingewandt wird, dass dieser trotz des geplanten Umbaus nicht ausreichend leistungsfähig sei, außerdem sei die geplante Verkleinerung der Verkehrsinsel nicht nachvollziehbar. Diese sei zu klein, um die erwar- tenden Fußgänger und Radverkehre aufzunehmen. Nach Auffassung der Verkehrsplaner ist dies unzutreffend. Die Verkehrsinsel wird auch nach ihrem Ausbau hinreichend groß sein und ausreichende Aufstellflächen für Radfahrende und Fußgänger haben. Dies wird unterstützt durch eine bessere Signalschaltung, so dass aufgrund der geringeren Frei- gabezeiten der Linksabbieger entsprechend längere Freigabezeiten für den Fuß- und Radverkehr generiert werden können. Dies führt zu einem rascheren Abfluss der War- tenden, mit negativen Auswirkungen auf den Verkehrsfluss am Knoten Durlacher Al- lee/Weinweg ist deshalb nicht zu rechnen. Wegen der weiteren Einzelheiten im Hinblick auf die verkehrliche Situation nach Reali- sierung des Vorhabens wird auf die umfangreiche Synopse in Anlage 1 verwiesen. Dies gilt insbesondere für die Anregungen aus der gemeinsamen Stellungnahme von BUND, LNV und Nabu vom 31. August 2016, die Anregungen des Bürgervereins Oststadt vom 9. September 2016 und der Bürgergemeinschaft Untermühl- und Dornwaldsiedlung vom 29. August 2016. Schließlich haben die Eigentümer des Durlach Centers Einwendungen erhoben, die sich gegen die raumordnerische Zulässigkeit des Vorhabens richten. Die eingewandten ver- meintlichen Verstöße gegen die Raumordnung wurden im Verfahren zur Änderung des Regionalplans abgearbeitet. Darüber hinausgehende Anhaltspunkte für die Raumord- nungswidrigkeit des Vorhabens sind nicht ersichtlich, insbesondere nach Änderung des Regionalplans. Im Ergebnis konnten die nicht in der Planung berücksichtigten Einwendungen unberücksich- tigt bleiben, ergänzend wird insoweit auf die Synopse (Anlage 1) verwiesen. Grundsätzliche Bedenken gegen die Planung ergeben sich nicht. II. Fortsetzung des Verfahrens Nach der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat das Verfahren einen Stand erreicht, der den Satzungsbeschluss rechtfertigt. Bestandteil des Gemeinderatsbe- Ergänzende Erläuterungen Seite 15 schlusses ist der vorhabenbezogene Bebauungsplan (einschließlich des Vorhaben- und Erschlie- ßungsplans) mit allen zeichnerischen und textlichen Festsetzungen nebst Begründung, Hinwei- sen und Umweltbericht. Die Unterlagen sind als Anlage der Vorlage beigefügt. Dem Gemeinde- rat kann deshalb empfohlen werden, den nachfolgenden Beschluss zu fassen: Beschluss: I. Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Anregungen zum ausgelegten Bebauungsplanentwurf bleiben unberücksich- tigt, soweit diesen aus den in der Vorbemerkung und der Anlage zu dieser Vor- lage dargestellten Gründen nicht entsprochen werden kann. 2. folgende S a t z u n g Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe-Oststadt Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe hat aufgrund § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414) und § 74 der Landes- bauordnung (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fas- sung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581) einschließlich späterer Änderungen und Er- gänzungen den Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsru- he-Oststadt, gemeinsam mit den örtlichen Bauvorschriften jeweils als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan enthält zeichnerische und schriftliche Festsetzungen gemäß § 9 BauGB. Gegenstand des Bebauungsplans sind zudem örtliche Bauvorschrif- ten gemäß § 74 Abs. 1 bis 5 in Verbindung mit § 74 Abs. 7 LBO, die als selbst- ständige Satzung mit dem Bebauungsplan verbunden sind. Die Regelungen er- geben sich aus der Planzeichnung mit Zeichenerklärung sowie aus dem Textteil, jeweils vom 21. März 2016 in der Fassung vom 22. Juli 2016 und sind Bestand- teil dieser Satzung. Bestandteil des Bebauungsplanes sind außerdem die Begrün- dung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB und alle sonstigen Planunterlagen zur Darstel- lung und Erläuterung des Vorhabens. Die Satzungen über die planungsrechtlichen Festsetzungen und die örtlichen Bauvorschriften (Bebauungsplan) treten mit dem Tag der Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO).
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Extrahierter Text
Anlage 1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus Am Weinweg“, Karlsruhe-Oststadt Ergebnis der zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB Inhaltsverzeichnis: 1. Regierungspräsidium Karlsruhe, Abt. 4 – Straßenwesen und Verkehr, 06.09.2016 ................................................................................................................ 1 2. Industrie- und Handelskammer, Karlsruhe, 07.09.2016 ....................................... 4 3. Gemeinsame Stellungnahme von BUND, LNV und NABU, 31.08.2016 ............... 4 4. Gemeinde Pfinztal, 01.09.2016 ............................................................................... 9 5. Deutsche Telekom, 15.08.2016 bzw. 11.05.2016 ................................................. 10 6. Stadt Ettlingen, 03.08.2016 ................................................................................... 10 7. Nachbarschaftsverband Karlsruhe, 29.07.2016 .................................................. 10 8. Bürger,, 30.07.2016................................................................................................ 10 9. ADFC Kreisverband Karlsruhe, 09.09.2016 ......................................................... 11 10. ADFC Kreisverband Karlsruhe, mehrere Stellungnahmen vom 08. und 09.09.2016 .............................................................................................................. 13 11. Bürgerverein Oststadt ,, 09.09.2016 .................................................................... 17 12. Fahrgastverband PRO BAHN, 09.09.2016 ........................................................... 20 13. Bürgerverein Karlsruhe-Rintheim e.V., 04.09.2016 ............................................. 26 14. Eigentümer des Durlach Centers, 08.09.2016 ..................................................... 31 15. Bürgerin, 07.09.2016 ............................................................................................. 33 16. Bürger 05.09.2016 ................................................................................................. 36 17. Bürgergemeinschaft Untermühl- und Dornwaldsiedlung, 29.08.2016 über RP38 18. Bürgergemeinschaft Untermühl- und Dornwaldsiedlung, 29.08.2016 per Mail 40 19. Regierungspräsidium Karlsruhe, Abt. 4, Straßenwesen und Verkehr, 01.08.2016 .............................................................................................................. 45 20. Bürgerin, 17.10.2016 ............................................................................................ 45 Zusammenfassung der eingegangenen Stellungnahmen: Stellungnahme der Öffentlichkeit Stellungnahme der Stadtplanung 1. Regierungspräsidium Karlsruhe, Abt. 4 – Straßenwesen und Verkehr, 06.09.2016 Verweis auf Schreiben der Bürgergemein- schaft Untermühl- und Dornwaldsiedlung e.V. (siehe Stellungnahme Nr. 18); Hinwei- se Probleme im Hinblick auf Verkehrspla- nung- und Abwicklung der IKEA- Ansiedlung insbesondere: - 2 - Betrachtung der 4 Knotenpunkte nicht ausreichend, Autobahn und Autobahn- zufahrten wurden im Verkehrsgutachten nicht berücksichtigt und sind zu unter- suchen In den Verkehrsgutachten sind auch die großräumigen verkehrlichen Auswirkun- gen IKEAs dargestellt, somit sind auch die Auswirkungen auf die Autobahn und die Autobahnzufahrten aufgenommen. Nach fachgutachtlicher Einschätzung wird durch das zukünftige Verkehrsauf- kommen IKEA Karlsruhe keine maßgeb- liche negative Beeinflussung des Auto- bahnanschlusses Karlsruhe-Durlach eintreten. Der BAB Anschluss Karlsruhe Durlach ist niveaufrei ausgeführt (d.h. Verteilung des Verkehrs auf mehreren Ebenen – ohne sich unmittelbar kreu- zende Fahrzeuge), sodass die entspre- chenden ein- bzw. abbiegenden Verkeh- re leistungsfähig geführt werden kön- nen. Zudem hat die Verkehrsuntersu- chung gezeigt, dass vom Knoten Durla- cher Allee / Weinweg kein Rückstau bis zum Autobahnanschluss Karlsruhe- Durlach an die BAB 5 erwartet werden kann. Eine direkte negative Beeinflus- sung des Autobahnanschlusses Karls- ruhe-Durlach kann somit nicht gesehen werden. Die aktuelle Planung wurde über eine Mikrosimulation eingehend geprüft und die Verkehrsströme simu- liert, sodass der Verflechtungsverkehr zwischen den Knoten und die Einflüsse aus Fußgänger- und Radverkehr in die Untersuchung und letztendliche Aus- bauvariante Einfluss gefunden haben. Eine vereinfachte Überprüfung der Leis- tungsfähigkeit nach HBS (Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsan- lagen, FGSV, 2015) konnte dies bestä- tigen. Prüfung, ob der kreuzende Fahrradver- kehr mit dem Auffahren auf die Durla- cher Allee und der Verflechtungsverkehr (dm-Mitarbeiter) Einfluss auf die Ver- kehrsabwicklung hat, Radverkehr ist insgesamt nicht ausreichend berück- sichtigt Radfahrer und Radfahrerinnen wurden im Rahmen der Leistungsfähigkeitsbe- rechnung berücksichtigt und zudem in der Verkehrssimulation abgebildet. Die Mikrosimulation wurde mit dem Pro- gramm Vissim der Firma PTV durchge- führt. Zusätzlich wurde von einem Worst-Case-Ansatz mit einem deutlich höheren Verkehrsaufkommen im moto- risierten Verkehr ausgegangen. Da der Fahrradverkehr insbesondere im Zuge der Durlacher Allee auf eigenen Radwe- - 3 - gen geführt wird, hat der Radverkehr nur bedingt Einfluss auf die Leistungs- fähigkeitsberechnung der Lichtsignalan- lage. Die Berechnungen wurden jeweils im Maximalansatz ohne Reduzierungs- effekte durch Verlagerungen auf unter- schiedliche Verkehrsträger durchgeführt. Somit kann festgestellt werden, dass der Radverkehr je nach Berechnungs- verfahren zur Beurteilung der Leistungs- fähigkeit mit den jeweiligen Auswirkun- gen auf den fließenden motorisierten Verkehr belastbar berücksichtigt wurde. Der Verflechtungsverkehr, auch unter Berücksichtigung der Ansiedlung dm- Campus, wurde im Verkehrsgutachten und in der Verkehrssimulation berück- sichtigt. Zur Beurteilung der Leistungs- fähigkeit der Verkehrsanlagen und der Verkehrssimulation zur Abbildung der Verflechtungsvorgänge im Untersu- chungsgebiet und den Einflüssen der priorisierten Stadt- und Straßenbahnen wurden Verkehrsbelastungen angesetzt, die den Vollausbau des dm-Campuses berücksichtigen. Dabei wird von den durch dm für den Endausbau anvisier- ten - maximal2.500 Arbeitsplätzen aus- gegangen. Die Verkehrssimulation hat bestätigt, dass mit keinen nennenswer- ten Problemen in der Verflechtung der Verkehrsströme im Zuge der Durlacher Allee zu rechnen sein wird. Rückstau auf die Autobahn kann nicht erwartet werden. Im Rahmen der durchgeführten Ver- kehrssimulation wurden sämtliche Ver- flechtungen zwischen den Knotenpunk- ten und die jeweiligen Zu- und Abflüsse unter Berücksichtigung der aktuellen Planungsvariante mit Einfluss durch Straßen- und Stadtbahnen sowie durch Fußgänger und Radfahrer detailliert un- tersucht. Die Ergebnisse haben die Realisierbarkeit des Projektes bestätigt. Insgesamt Prüfung der Ergänzung des Verkehrsgutachtens für den Bereich der Anschlussstelle hinsichtlich Verflech- tungsverkehr und Einfluss des Radver- kehrs Im Rahmen der Verkehrsuntersuchung und insbesondere der Leistungsfähig- keitsberechnung der Signalanlagen nach Umbau der Knotenpunkte entspre- chend Verkehrsgutachten ergibt sich - 4 - kein Rückstau bis zur BAB 5. Der ma- ximale Rückstau Richtung Autobahn ergibt sich zu ca. 151 m werktags und 114 m samstags, der in 95 % aller Fälle nicht überschritten wird. Es kann somit im Regelfall, d. h. ohne außergewöhnliche verkehrliche Zustän- de im weiteren Untersuchungsgebiet, nahezu ausgeschlossen werden, dass Rückstau bis in den Bereich der An- schlussstelle Karlsruhe / Durlach ent- stehen wird. Der Fahrradverkehr im Zuge der Durla- cher Allee wird vorfahrtsberechtigt ge- genüber dem motorisierten Verkehr in den Rampen der BAB 5 geführt. Somit ist auch trotz des gesteigerten Ver- kehrsaufkommens grundsätzlich nicht davon auszugehen, dass die Ansiedlung des IKEA Einrichtungshauses zu einer deutlichen Verschlechterung der Ver- kehrsführung für Radfahrer in diesem Bereich führen wird. 2. Industrie- und Handelskammer, Karlsruhe, 07.09.2016 keine Einwände, jedoch Hinweis, dass insbesondere in der Bauphase ein rei- bungsloser Verkehrsfluss und eine ein- geschränkte Erreichbarkeit aller anlie- gender Betriebe gewährleistet sein müssen. Mit der Bitte um Berücksichti- gung im weiteren Planverfahren. Die Anregung wird zur Kenntnis ge- nommen, ist jedoch nicht Regelungsge- genstand eines Bebauungsplanverfah- rens. 3. Gemeinsame Stellungnahme von BUND, LNV und NABU, 31.08.2016 Kenntnisnahme und vollständige Um- setzung der - Vorschläge zur Gebäudegestaltung - ökologischen Begleitmaßnahmen - Abfall- und Energieversorgung Die Maßnahmen werden umgesetzt. Dies ist im vorhabenbezogenen Bebau- ungsplan und Durchführungsvertrag ge- sichert. Kritik am Verkehrskonzept: Betrachtung der 4 Knotenpunkte nicht ausreichend, Autobahn und Autobahn- zufahrten wurden im Verkehrsgutachten nicht berücksichtigt und sind zu unter- suchen In den Verkehrsgutachten sind auch die großräumigen verkehrlichen Auswirkun- gen IKEAs dargestellt, somit sind auch die Auswirkungen auf die Autobahn und die Autobahnzufahrten aufgenommen. Nach fachgutachtlicher Einschätzung wird durch das zukünftige Verkehrsauf- - 5 - kommen IKEA Karlsruhe keine maßgeb- liche negative Beeinflussung des Auto- bahnanschlusses Karlsruhe-Durlach eintreten. Der BAB Anschluss Karlsruhe Durlach ist niveaufrei ausgeführt (d.h. Verteilung des Verkehrs auf mehreren Ebenen – ohne sich unmittelbar kreu- zende Fahrzeuge), sodass die entspre- chenden ein- bzw. abbiegenden Verkeh- re leistungsfähig geführt werden kön- nen. Zudem hat die Verkehrsuntersu- chung gezeigt, dass vom Knoten Durla- cher Allee / Weinweg kein Rückstau bis zum Autobahnanschluss Karlsruhe- Durlach an die BAB 5 erwartet werden kann. Eine direkte negative Beeinflus- sung des Autobahnanschlusses Karls- ruhe-Durlach kann somit nicht gesehen werden. Die aktuelle Planung wurde über eine Mikrosimulation eingehend geprüft und die Verkehrsströme simu- liert, sodass der Verflechtungsverkehr zwischen den Knoten und die Einflüsse aus Fußgänger- und Radverkehr in die Untersuchung und letztendliche Aus- bauvariante Einfluss gefunden haben. Eine vereinfachte Überprüfung der Leis- tungsfähigkeit nach HBS (Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsan- lagen, FGSV, 2015) konnte dies bestä- tigen. Prüfung, ob der kreuzende Fahrradver- kehr mit dem Auffahren auf die Durla- cher Allee und der Verflechtungsverkehr (dm-Mitarbeiter) Einfluss auf die Ver- kehrsabwicklung hat, Radverkehr ist insgesamt nicht ausreichend berück- sichtigt Radfahrer und Radfahrerinnen wurden im Rahmen der Leistungsfähigkeitsbe- rechnung berücksichtigt und zudem in der Verkehrssimulation abgebildet. Die Mikrosimulation wurde mit dem Pro- gramm Vissim der Firma PTV durchge- führt. Zusätzlich wurde von einem Worst-Case-Ansatz mit einem deutlich höheren Verkehrsaufkommen im moto- risierten Verkehr ausgegangen, wohin- gegen der Radverkehr nicht an den städtischen Standort angepasst wurde. Da der Fahrradverkehr insbesondere im Zuge der Durlacher Allee auf eigenen Radwegen geführt wird, hat der Radver- kehr nur bedingt Einfluss auf die Leis- tungsfähigkeitsberechnung der Lichtsig- nalanlage. Die Berechnungen wurden jeweils im Maximalansatz ohne Redu- zierungseffekte durch Verlagerungen auf - 6 - unterschiedliche Verkehrsträger durch- geführt. Somit kann festgestellt werden, dass der Radverkehr je nach Berech- nungsverfahren zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit mit den jeweiligen Auswirkungen auf den fließenden moto- risierten Verkehr belastbar berücksich- tigt wurde. Der Verflechtungsverkehr auch unter Berücksichtigung der Ansiedlung dm- Campus wurde im Verkehrsgutachten und in der Verkehrssimulation berück- sichtigt. Zur Beurteilung der Leistungs- fähigkeit der Verkehrsanlagen und der Verkehrssimulation zur Abbildung der Verflechtungsvorgänge im engeren Un- tersuchungsgebiet und den Einflüssen der priorisierten Stadt- und Straßenbah- nen wurden Verkehrsbelastungen ange- setzt, die den Vollausbau des dm- Campuses berücksichtigen. Dabei wird von den durch dm für den Endausbau anvisierten - maximal 2.500 Arbeits- plätzen ausgegangen. Die Verkehrssi- mulation hat bestätigt, dass mit keinen nennenswerten Problemen in der Ver- flechtung der Verkehrsströme im Zuge der Durlacher Allee zu rechnen sein wird. Rückstau auf die Autobahn kann nicht erwartet werden. Im Rahmen der durchgeführten Ver- kehrssimulation wurden sämtliche Ver- flechtungen zwischen den Knotenpunk- ten und die jeweiligen Zu- und Abflüsse unter Berücksichtigung der aktuellen Planungsvariante mit Einfluss durch Straßen- und Stadtbahnen sowie durch Fußgänger und Radfahrer detailliert un- tersucht. Die Ergebnisse haben die Realisierbarkeit des Projektes bestätigt. Qualität des Knotenpunkts Durlacher Al- lee / Weinweg verschlechtert sich trotz Optimierung Sämtliche Ergebnisse haben gezeigt, dass das Verkehrsaufkommen durch IKEA hinreichend leistungsfähig durch das angepasste Verkehrsnetz abgewi- ckelt werden kann. Die Verschlechte- rung der Qualität des Knotenpunktes hält sich im hinnehmbaren Rahmen. Es wird für die Leistungsfähigkeit eine „Worst Case“-Betrachtung vorgenom- - 7 - men. Die Qualitätsstufe D beschreibt auch weiterhin eine hinreichende Leis- tungsfähigkeit. Die Leistungsfähigkeits- berechnungen wurden unter Berück- sichtigung der maximalen Verkehrsbe- lastungen ohne Reduzierungseffekte be- rechnet. Es wurde kein Konkurrenz-, Mitnahme- und Verbundeffekt sowie die Substitution bereits vorhandener Ver- kehre im Untersuchungsgebiet durch EnBW berücksichtigt. Ebenfalls wurden die vorhandenen Verkehre EUROPCAR und damals Sport Hoffmann nicht aus den Gesamtbelastungen heraus ge- rechnet. Dies führt somit zu einem ma- ximalen Verkehrsaufkommen im motori- sierten Verkehr, sodass die Qualitätsstu- fe D unter Berücksichtigung dieses ma- ximalen Verkehrsaufkommens IKEA frei- tags eine fachlich ausreichende Quali- tätsstufe darstellt und die grundsätzliche Realisierbarkeit des Projekts bestätigt. Verkleinerung der Fußgängerinsel im Knoten 110 nicht nachvollziehbar, die Insel ist aktuell fast zu klein Außerhalb des aktuellen Bauleitplanver- fahrens ist eine Verkleinerung der östli- chen Dreiecksinsel des Knotenpunktes Durlacher Allee / Weinweg im Zuge von Umbaumaßnahmen der Durlacher Allee geplant. Diese ist jedoch weiterhin aus- reichend groß mit ausreichenden Auf- stellflächen für Radfahrende und Zufuß- gehende und in der Lage, das Ver- kehrsaufkommen durch Fußgänger und Radfahrer von Durlach herkommend, leistungsfähig aufnehmen zu können. Zudem wird es eine verbesserte Signal- schaltung für den Fuß- und Radverkehr, bedingt durch die zwei Kfz- Linksabbie- gestreifen geben. Die Linksabbiegenden benötigen weniger Freigabezeit als bis- her, welche auch dem Fuß- und Rad- verkehr zugeschlagen wird. Somit ist die Verkleinerung aus verkehrlicher Sicht und entsprechenden Sicherheitsaspek- ten umsetzbar. Die westliche Dreiecksinsel im Weinweg ist deutlich vergrößert worden. Dies ist der Besonderheit geschuldet, dass nach Realisierung IKEA mit einem deutlich erhöhten Fahrgastaufkommen im öffent- lichen Verkehr gerechnet werden muss. - 8 - Um diesen Verkehr sicher über die Dur- lacher Allee und den Weinweg führen zu können, wurde die Dreiecksinsel ent- sprechend erheblich vergrößert. Ent- sprechend aktuellem Planungsstand steht dem Fußgänger- und dem Rad- fahrverkehr nun eine um 4 m verlänger- te Aufstellfläche zur Verfügung. Gegenüber der heutigen Situation ist durch IKEA von einer deutlichen Zu- nahme von Ein- und Aussteigern an der Haltestelle Weinweg auszugehen. Der beabsichtigte Anteil an Kunden, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu IKEA kommen, soll gegenüber anderen IKEA Einrichtungshäusern deutlich erhöht werden. Somit ist hier eine Vergröße- rung der Fußgängerinsel erforderlich. Zügige Einfahrt in das Parkhaus wird durch kreuzenden Radverkehr behin- dert, dies führt zu Rückstau auf die Kreuzung Die Verkehrssimulation hat bestätigt, dass die Abfahrt der IKEA Kunden von der Durlacher Allee trotz bevorrechtigter Fahrradfahrer zu keinen maßgeblichen Verschlechterungen der Verkehrsab- wicklung im Zuge der Durlacher Allee führt. Die Simulation hat keinen Rück- stau ergeben, der sich bis in den Be- reich des Knotenpunktes Durlacher Al- lee / Weinweg fortsetzt. Es ist problematisch, dass sich der zu IKEA hinfahrende und von IKEA heim- fahrende Verkehr an dem Knotenpunkt Durlacher Allee / Weinweg kreuzen Aufgrund der Ziel-/Quellrelationen des IKEA Verkehrs werden sich unabdingbar maßgebliche Verkehrsströme am Kno- tenpunkt Durlacher Allee / Weinweg kreuzen. Die Leistungsfähigkeit und richtlinienkonforme Abwicklung des Ver- kehrsaufkommens wurde im Rahmen der Verkehrsuntersuchung bestätigt. Der kreuzende Verkehr, der zu IKEA hinfah- renden und von IKEA heimfahrenden Verkehren am Knotenpunkt Durlacher Allee / Weinweg wurde im Rahmen der Verkehrsuntersuchung bzw. der Ver- kehrssimulation entsprechend berück- sichtigt. Der Knoten ist nach fachgut- achtlicher Einschätzung in der geplan- ten Variante hinreichend leistungsfähig. - 9 - 4. Gemeinde Pfinztal, 01.09.2016 Kritik an Feinplanung des Vorhaben- und Erschließungsplans: Verkehrszählung im Oktober 2013 ent- spricht nicht der Spitzenzeit. Diese ist für die Vorweihnachtszeit bzw. im Zeit- raum Ende November bis 2. Januarwo- che zu ermitteln und für den überörtli- chen ÖPNV (S-Bahn Betrieb) zu Grun- de zu legen. Nach bester verkehrsgutachtlicher, richt- linienkonformer Praxis werden verkehr- liche Untersuchungen nicht für die abso- luten Spitzenzeiten, sondern für soge- nannte Normaltage durchgeführt als Grundlage für die Dimensionierung des Straßennetzes. Berücksichtigt wurden bereits höhere Werte mit dem freitäglich maximalen Verkehrsaufkommens IKEA im Monatsmittel. Untersuchungen für die Vorweihnachtszeit werden demgegen- über nicht angestellt. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass der überörtli- che ÖPNV (S-Bahnbetrieb) nicht durch die Ansiedlung des IKEA Einrichtungs- hauses beeinträchtigt wird. Forderung der Erarbeitung eines Stör- fallkonzeptes bei Unfall oder Rückstau im Kreuzungsbereich der Durlacher Al- lee und Weinweg im Rahmen des B- Planverfahrens und einer Ausweichrou- te für den S-Bahn Betrieb von S4 und S 5 über den Bhf Durlach nach Pfinztal Eine Störfallbetrachtung ist nicht Rege- lungsgegenstand eines Bebauungs- planverfahrens. Störungen waren auch schon vor einer Ansiedlung von IKEA immer möglich. Belange des überörtlichen ÖPNV der S4 und S5 sind nicht hinreichend be- rücksichtigt Der überörtliche ÖPNV (S-Bahnbetrieb) wird durch die Ansiedlung des IKEA Ein- richtungshauses nicht beeinträchtigt. Dieser wird auch weiterhin priorisiert ge- führt. „Kombilösung“ und „Südumfahrung Hagsfeld“ sind zu prüfen Es wurde bei der hier dargestellten Ver- kehrsplanung und der zugrunde liegen- den Verkehrsuntersuchung weder von einer funktionierenden Kombilösung noch von einer Südumfahrung Hagsfeld ausgegangen. Die aktuellen Verkehrs- belastungen wurden unter Berücksichti- gung von Normalverkehren ohne Baustellenbeeinflussung fortgeschrie- ben und berücksichtigen ein deutlich über dem Mittel liegendes Verkehrsauf- kommen IKEA. Im Ergebnis belegt die verkehrsgutachtliche Untersuchung, dass das bestehende Straßennetz mit den vorgesehenen Umbaumaßnahmen - 10 - auch ohne „Kombilösung“ und Südum- fahrung Hagsfeld hinreichend leistungs- fähig ist, um die von IKEA verursachten Verkehre aufzunehmen. 5. Deutsche Telekom, 15.08.2016 bzw. 11.05.2016 Verweis auf Stellungnahme vom 11.05.2016 1. Im Planbereich befinden sich Tele- kommunikationsanlagen der Telekom. Durch Änderungen an den Verkehrswe- gen sind Telekommunikationslinien be- einträchtigt. Es sind Umbaumaßnahmen an der Durlacher Allee erforderlich. Ent- sprechende Umschaltungen dauern ca. 3 Monate. Die Kosten gehen zugunsten eines Anliegers oder Investors. Die Anregung wird zur Kenntnis ge- nommen. Die Leitungsführung der Tele- kom ist bei der Ausführung des Vorha- bens und der Erschließungsmaßnah- men zu berücksichtigen. Es liegt noch kein Auftrag zur Erstellung eines Kostenangebotes vor. Zur zeit- und termingerechten Durchführung der Maßnahmen ist eine Beauftragung er- forderlich Dies ist nicht Regelungsgegenstand ei- nes Bebauungsplanverfahrens. 6. Stadt Ettlingen, 03.08.2016 Keine Einwände Kenntnisnahme 7. Nachbarschaftsverband Karlsruhe, 29.07.2016 Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan ist aus dem geänderten und genehmig- ten FNP entwickelt und kann zur Sat- zung beschlossen werden Kenntnisnahme Der Bebauungsplan und dessen Inhalte wurden in enger Zusammenarbeit mit dem NVK besprochen Kenntnisnahme 8. Bürger,, 30.07.2016 Staugefahr rund um das Gelän- de/Abfluss Richtung Autobahn: Bedingt durch die vier größeren Kreu- zungen, die das Gelände einfassen, wird durch Rückstau an den Ampeln der Verkehr in Spitzenzeiten nur schlecht Durch den Umbau bzw. die Optimierung der Knotenpunkte und Lichtsignalanla- gen im engeren Untersuchungsgebiet wird die Staugefahr deutlich reduziert. - 11 - abfließen. Beispiel: Der Verkehr zur Au- tobahn muss am Weinweg Fahrspuren kreuzen. Bereits vor der Ampel warten- de Fahrzeuge verhindern aber eine Querung. Anregung: Ampelschaltung optimieren, genügend lange und flexible Grünpha- sen vorsehen. Die Einflüsse kreuzender Verkehre auf den Verbindungsstrecken wurden in ei- ner Verkehrssimulation abgebildet und geprüft. Diese kam zu dem Ergebnis, dass grundsätzlich die Verflechtung zwi- schen den Knotenpunkten und auch im weiteren Verlauf der Durlacher Allee oh- ne besondere Probleme möglich ist. Ei- ne Optimierung der Ampelschaltungen wird entsprechend durchgeführt, wobei durch verkehrsabhängige Steuerungen genügend lange und flexible Grünpha- sen vorgesehen werden. Ein Rückstau auf die Autobahn und Unfälle am Stau- ende können somit im Regelfall vermie- den werden. 9. ADFC Kreisverband Karlsruhe, 09.09.2016 1. Prüfung der Sichtverhältnisse an der Ausfahrt Anlieferung an der Ger- wigstraße: Aufgrund des Bahndamms werden Fußgänger und Radfahrer spät gesehen oder ausfahrende LKW fahren bis zum Fahrbahnrand der Straße und blockie- ren Geh- und Fahrradweg. Die Sichtverhältnisse für in die Gerwig- straße einfahrende Schwerverkehrs- fahrzeuge wurden über Sichtdreiecke bereits vorab geprüft. Es sind ausrei- chende Sichtverhältnisse trotz des Bahndammes gegeben. Eine Lösungsmöglichkeit könnte z.B. eine Ampelsteuerung sein, die mit der Kreuzung Ostring/Gerwigstraße opti- miert abgestimmt wird. Die Anregung wird überprüft. Es ist ak- tuell jedoch nicht davon auszugehen, dass dieses zusätzliche Ampelsignal in Koordinierung mit dem Knotenpunkt Ostring / Gerwigstraße notwendig ist. 2. Schaffung überdachter und für Lastenräder und Räder mit Anhä- ngern geeignete Fahrradabstellanla- gen: Wir begrüßen die Lage und die Anzahl der Fahrradabstellplätze, auch für die Mitarbeiter. Kenntnisnahme Aus der Planung wird nicht ersichtlich, ob die Fahrradabstellanlagen überdacht und für ein erhöhtes Lastenradaufkom- men bzw. Rädern mit Anhängern ent- Die Anregung wird zur Kenntnis ge- nommen. Der Forderung nach einer Überdachung wird im Rahmen des Durchführungsvertrages (Mobilitätskon- - 12 - sprechend Abstellanlagen geeignet sind. zept) teilweise Rechnung getragen. Das dort vorgesehene Fahrradabstellkonzept umfasst eine attraktive Lage in der Nähe des Eingangs; ebenerdig, einsehbar, funktionale Fahrradständer mit An- schließmöglichkeiten für den Fahrrad- rahmen nach städtischem Standard in ausreichender Anzahl, soweit möglich witterungsgeschützt/überdacht, Be- leuchtung, Platz für Fahrräder mit Anhä- ngern bzw. Liege- und Lastenräder, La- destationen für E-Bikes, öffentliche Luft- pumpen, Schließfächer für Fahrradhel- me und Taschen im Einrichtungshaus. 3. Schaffung eines eigenen Radweg- abzweigs vom Radweg an der Durla- cher Allee zu den dortigen Fahr- radabstellplätzen an der Südseite von IKEA. Wenn ein solcher Zugang unterbleibt, sind am Haupteingang Konflikte zwi- schen Radfahren und den Kunden mit Ihrem z.T. langen und schweren Waren absehbar. Der Radwegabzweig vom Radweg in der Durlacher Allee zu den Fahrradab- stellplätzen Südseite IKEA wird in der weiteren Planung geprüft. 4. Bike & Ride: Wir begrüßen, dass Bike & Ride vorge- sehen wird und schlagen vor, dies mit einem Lastenradleihsystem zu verbin- den, wie dies IKEA schon in vergleich- baren Städten, z.B. Kiel, anbietet. Die Anregung wird zur Kenntnis ge- nommen und teilweise im Rahmen des Durchführungsvertrages (Mobilitätskon- zept) umgesetzt. Es wird vereinbart, dass IKEA ein maßgeschneidertes Transport- und Lieferkonzept mittels Verleihsystemen und Transportdiensten anbietet, welches die Kunden bei ihren Einkäufen mit und ohne Auto unter- stützt. Hierbei werden auch Transport- fahrräder berücksichtigt. 5. Verkleinerung der Verkehrsinseln Durlacher Straße / Weinweg: Auf dem Plan werden durch zusätzliche Fahrbahnspuren die beiden Verkehrsin- seln verkleinert. Dagegen melden wir große Bedenken an: Wenn sich der Radverkehrsanteil in Karlsruhe erhöht und mit mehr Lastenrädern und Fahr- radanhängern wegen des Möbelhauses zu rechnen ist, wird es unvermeidlich zu häufigen Konflikten mit Fußgängern auf Es werden nicht beide Verkehrsinseln verkleinert. Die westliche Verkehrsinsel wird deutlich größer geplant als dies heute der Fall ist. Lediglich die östliche Verkehrsinsel wird außerhalb des Gel- tungsbereichs etwas verkleinert, um keine Eingriffe in das Gelände Mann- Mobilia durchführen zu müssen. Die verbleibende Dreiecksinsel ist jedoch - 13 - den verkleinerten Verkehrsinseln kom- men. weiterhin ausreichend groß mit ausrei- chenden Aufstellflächen für Radfahren- de und Zufußgehende und in der Lage, das Verkehrsaufkommen durch Fuß- gänger und Radfahrer von Durlach her- kommend, leistungsfähig aufnehmen zu können. Zudem wird es eine verbesser- te Signalschaltung für den Fuß- und Radverkehr geben, bedingt durch die zwei Kfz- Linksabbiegestreifen geben. Die Linksabbiegenden benötigen weni- ger Freigabezeit als bisher, welche auch dem Fuß- und Radverkehr zugeschla- gen wird. Somit ist die Verkleinerung aus verkehrlicher Sicht und entspre- chenden Sicherheitsaspekten umsetz- bar Die westliche Dreiecksinsel im Weinweg ist deutlich vergrößert worden. Dies ist der Besonderheit geschuldet, dass nach Realisierung IKEA mit einem deutlich erhöhten Fahrgastaufkommen im öffent- lichen Verkehr gerechnet werden muss. Um diesen Verkehr sicher über die Dur- lacher Allee und den Weinweg führen zu können, wurde die Dreiecksinsel ent- sprechend erheblich vergrößert. Ent- sprechend aktuellem Planungsstand steht dem Fußgänger- und dem Rad- fahrverkehr nun eine um 4 m verlänger- te Aufstellfläche zur Verfügung. Gegen- über der heutigen Situation ist durch IKEA von einer deutlichen Zunahme von Ein- und Aussteigern an der Haltestelle Weinweg auszugehen. Der beabsichtig- te Anteil an Kunden, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu IKEA kommen, soll gegenüber anderen IKEA Einrichtungs- häusern deutlich erhöht werden. Somit ist hier eine Vergrößerung der Fußgän- gerinsel erforderlich 10. ADFC Kreisverband Karlsruhe, mehrere Stellungnahmen vom 08. und 09.09.2016 Vorschlag der Begrünung von Gabio- nenwänden z.B. mit wildem Wein aus ästhetischen Gründen und geringerer Aufheizung in den Sommermonaten, positive Auswirkungen auf das Stadtkli- ma Kenntnisnahme. Im Ergebnis wird dem Vorschlag nicht durch entsprechende Festsetzungen oder Verpflichtungen im Durchführungsvertrag gefolgt. Die Gabionen sind Teil des Ersatzle- bensraums für die Mauereidechse. Die - 14 - Gestaltung richtet sich nach deren Le- bensraumansprüchen. Eine Begrünung ist partiell gewünscht, ein vollständiger Bewuchs ist jedoch zu verhindern. Prüfung der Einrichtung eines Kreis- verkehrs im Bereich der Kreuzung Ger- wigstraße / Weinweg Ein Kreisverkehr lässt den Verkehr flie- ßen, es werden somit weniger Emissio- nen ausgestoßen. Außerdem könnte ein Kreisverkehr mehr Fahrzeuge Pro Stunde durchbringen als eine Kreuzung. Der Anregung wird nicht gefolgt. Ein Kreisverkehr an der Kreuzung Gerwig- straße / Weinweg wurde geprüft, jedoch wegen fehlender Leistungsfähigkeit nicht weiterverfolgt. Es fehlen überdachte Abstellplätze für Fahrräder. Gleichberechtigung von Fahrrädern und Autos, Forderung nach überdachten und vom ADFC empfohle- ne Fahrradabstellanlagen Die Anregung wird zur Kenntnis ge- nommen. Ihr wird im Rahmen des Durchführungsvertrages (Mobilitätskon- zept) teilweise Rechnung getragen. Das dort vorgesehene Fahrradabstellkonzept umfasst eine attraktive Lage in der Nähe des Eingangs; ebenerdig, einsehbar, funktionale Fahrradständer mit An- schließmöglichkeiten für den Fahrrad- rahmen nach städtischem Standard in ausreichender Anzahl, soweit möglich witterungsgeschützt/überdacht, Be- leuchtung, Platz für Fahrräder mit Anhä- ngern bzw. Liege- und Lastenräder, La- destationen für E-Bikes, öffentliche Luft- pumpen, Schließfächer für Fahrradhel- me und Taschen im Einrichtungshaus. die zweispurige Einfahrt bringt die Ge- fahr mit sich, dass das Fahrzeug auf der rechten Spur dem Fahrzeug auf der lin- ken Spur, oder auch umgekehrt, die Sicht auf Fußgänger und Radfahrer nimmt. Somit sind die Radfahrer und Fußgänger in diesem Bereich gefähr- det. Die Anregung beruht auf einem Miss- verständnis: Die aktuelle Verkehrspla- nung sieht keine zweispurige sondern eine lediglich einspurige Einfahrt in das Parkhaus IKEA vor. Diese ist lediglich aufgeweitet, um hier auch die Zufahrt durch Schwerverkehrsfahrzeuge zu er- möglichen. Somit sollte es hier zu keiner Verdeckung von Fahrradfahrern bzw. Fußgängern durch stehende Fahrzeuge kommen. Die detaillierte Ausarbeitung erfolgt in der Entwurfs- und Genehmi- gungsplanung der öffentlichen Erschlie- ßungsanlagen. Dabei wird noch der Verkehrsraum in der Zufahrt auf ein ver- trägliches Minimum angepasst. Um Missverständnisse zu vermeiden, wird die Planzeichnung angepasst. - 15 - Bitte einspurige Einfahrt machen, die sich dann auf zwei Spuren aufteilt: Ausfahrt vom Mitarbeiter- Fahrradabstellplatz Der auf dem Plan im Westen gelegene Mitarbeiter-Fahrradabstellplatz hat kei- ne Ausfahrt zum Geh- und Radweg an der Durlacher-Allee. Radfahrer werden hier auf der zweispurigen Einfahrt ent- gegen der Fahrtrichtung fahren. Den Umweg um das Einrichtungshaus wird wahrscheinlich keiner nehmen. Ich bitte Sie daher einen Zugangsweg (hier Rot eingezeichnet) zum Geh- und Radweg anlegen zu lassen, der ein ge- Die Anmerkungen zur Erschließung des Fahrradabstellplatzes für Mitarbeiter wird in der Ausführungsplanung geprüft und berücksichtigt, da es sich um einen nachhaltigen Vorschlag zur verkehrssi- cheren Anbindung der Mitarbeiter- Fahrradabstellanlage an das durchge- hende Radwegenetz handelt. Die exak- te Lage der Zuwegung wird im Detail im Genehmigungsverfahren bestimmt. - 16 - fahrenloses Verlassen der Fahrradab- stellanlage ermöglicht. Zugang zu den Fahrradabstellplätzen Um den gemeinsamen Geh- und Rad- weg zu erreichen, müssen Radfahrer entweder zurück zum Ein- und Aus- gang, wo es Konflikte mit Fußgängern und deren Einkaufswägen geben könn- te oder zum weiter westlich befindlichen Zugangsweg (Roter Pfeil). Aber auch hier wird es zu Konflikten mit Lieferan- ten (DHL ect.) und anderen LKW kom- men, die rückwärts in die Gasse zum IKEA Food müssen. Auch die Mitarbei- ter der EnBW könnten hier mit abfah- renden Radfahrern in Konflikt geraten. Prüfung des Zugangswegs über dem blauen Pfeil. Hierdurch hätten Radfah- rer den direkten Zugang zum Geh- und Radweg der parallel zur Durlacher Allee verläuft. Der Radwegabzweig vom Radweg in der Durlacher Allee zu den Fahrradab- stellplätzen Südseite IKEA wird in der weiteren Planung geprüft. - 17 - 11. Bürgerverein Oststadt ,, 09.09.2016 Keine grundsätzliche Ablehnung des Vorhabens, sonst übereinstimmende Stellungnahme der BG Untermühlsied- lung Kenntnisnahme Das Verkehrskonzept bedarf einer gründlichen Überarbeitung. Dazu folgende Ergänzungen/Anregungen: 1. Es wird nicht berücksichtigt, dass auch in der Oststadt zukünftig mit einem höheren Individualverkehrsaufkommen zu rechnen ist, gerade an der Durlacher Allee, und zwar durch die bevorstehen- de Bebauung des Wolff&Sohn-Areales für das Finanzamt (einschließlich Verla- gerung des Finanzamtes Karlsruhe- Durlach). Weiterhin wird auch das Areal des alten VBK-Depots an der Durlacher Allee/Kreuzung Tullastr. überplant; bei der zu erwartenden gemischten Nut- zung für Gewerbe/Büros/Wohnungen wird dies zu einer weiteren Zunahme des Individualverkehrs führen. Natürlich auch mit einer Auswirkung auf die Kno- tenpunkte. Es war nicht erforderlich, zusätzliche Verkehre durch die Bebauung des Wolff&Sohn-Areals für das Finanzamt einzurechnen. Diese sind aus fachgut- achtlicher Einschätzung unmaßgeblich für die Gesamtbelastungen der Durla- cher Allee im Bereich zwischen Ostring und Weinweg. Gleiches gilt für das VBK Depot an der Durlacher Allee Kreuzung Tullastraße. Auch hier kann davon aus- gegangen werden, dass das zusätzlich zu erwartende Verkehrsaufkommen un- tergeordnet hinsichtlich der berücksich- tigten Gesamtbelastungen bleiben wird. 2. Kritisch sehen wir den Abfluss des Verkehrs der IKEA-Besucher. Dieser er- folgt ausschließlich über die Gerwigstr. und dann entweder über den Weinweg Richtung A5 oder die Brücke Richtung AS KA-Nord. Die Aufstellfläche für Fahrzeuge ist insgesamt kurz. Die vor- gesehene Wendemöglichkeit in der Gerwigstr. kurz vor der Kreuzung Ger- wigstr./Weinweg dürfte jede Menge kri- tischer Verkehrssituationen hervorrufen. Das ist nicht richtig. Es gibt 2 Ausfahr- ten: Gerwigstraße und Weinweg. Der Abfluss des IKEA Verkehrs wurde über eine Mikrosimulation geprüft. Diese hat ergeben, dass die aktuelle Ver- kehrsplanung den an- und abfahrenden Verkehr zum IKEA Einrichtungshaus hinreichend leistungsfähig abwickeln kann. 3. In Ergänzung dazu verwundert der vorgesehene Fahrradstreifen in der Gerwigstr. nördlich IKEA. Dieser wird nicht nur von abfahrenden IKEA- Besuchern gekreuzt, die Richtung AS KA-Nord abfahren wollen, sondern von anderen Fahrzeugen, die rechts Rich- tung Weinweg abbiegen. Der Radfahrstreifen auf der Südseite der Gerwigstraße ist sinnvoll und seine Führung entspricht den aktuellen Richt- linien. Dieser Fahrradstreifen ist auch als Fortsetzung des Radwegekonzeptes Karlsruhe in Richtung Durlach-Center und Durlach/Grötzingen zu sehen. Der Bereich Gerwigstra- ße/Elfmorgenbruchstraße wird nach Neustrukturierung des Großmarktes - 18 - umgestaltet und eine Weiterführung der Radwegeplanung im Bereich IKEA durchgeführt. Somit ist dieser Fahrrad- streifen im Gesamtkontext zu sehen. 4. Es bleibt völlig außer Betracht, dass sich nur wenige Meter östlich der Kreu- zung Gerwigstr./Weinweg die Zu- fahrt/Abfahrt des Möbelhauses XXL be- findet. Diese sorgt schon heute zuhauf für kritische Verkehrssituationen, durch plötzliches Bremsen beim Einfahren, Ausfahrten aus dem XXL-Gelände nicht nur nach rechts Richtung AS KA-Nord, sondern auch wild nach links Richtung Kreuzung Weinweg/Gerwigstraße. Auch ist der abfließende Verkehr von IKEA Richtung AS KA-Nord nicht wirklich zweispurig, weil sich die Spuren auf der Brücke aufteilen und nach rechts nur die Anfahrt zum Durlach-Center erfolgt. Die Planung des weiteren Verlaufs der Gerwigstraße bzw. Elfmorgenbruchstra- ße im Bereich Zu-/Abfahrt Möbelhaus XXXL bedarf einer eigenständigen Pla- nung und war nicht Bestandteil der Ver- kehrsuntersuchung / Verkehrsplanung zum Einrichtungshaus IKEA. Durch die Umstrukturierung im Bereich des Groß- marktes mit geänderter Zu- und Ab- fahrtssituation werden auch hier Umpla- nungen des Verkehrsraums möglich, die zu einer Verbesserung und einer Erhö- hung der Verkehrssicherheit für den Radverkehr beitragen werden. Die Ver- kehrszunahme im Bereich der Brücke Elfmorgenbruchstraße Richtung AS Karlsruhe-Nord durch die Realisie- rung des Einrichtungshauses IKEA ist als relativ untergeordnet anzusehen, sodass hier keine verkehrlichen Prob- leme in der Verflechtung bzw. in der Orientierung Richtung AS Karlsruhe- Nord gesehen werden können. Die Leis- tungsfähigkeit der bestehenden Ver- kehrsanlagen wurden sowohl freitags als auch samstags untersucht und als ausreichend eingestuft. 4. Nach unserer Auffassung sind alle Knotenpunkte rund um IKEA aus Sicht aller Verkehrsteilnehmer am Rande der Kapazität gerade freitags/samstags. Es wird nicht besser werden. Nach fachgutachtlicher Einschätzung ist weder an Freitagnachmittagen noch samstags ein regelmäßiges Verkehrs- chaos im Untersuchungsgebiet zu er- warten. Dies haben die Untersuchungen und die Simulation der Verkehrsströme ergeben. 5. Bei der Verkehrsbelastung wurde nur ein KSC-Spiel berücksichtigt. Gerade auf dem Messplatz finden aber noch zahlreiche andere Veranstaltungen mit großen Besucherzahlen statt (Messe, Flohmärkte, Holicolor-Festival, Radio- Regenbogen-Tag, uvm.) Diese natürlich samstags. Auch auf die Auswirkung eines KSC Spiels wurde im Verkehrsgutachten ein- gegangen. Grundsätzlich führen derarti- ge Veranstaltungen in innerstädtischen Verkehrsnetzen zu Spitzen, die bei deut- lich stärkerer Auslastung des Stadions viele Verkehrsanlagen an bzw. über die Grenze der Leistungsfähigkeit bringen. Die durchgeführten Verkehrszählungen samstags mit KSC Spiel haben jedoch - 19 - gezeigt, dass lediglich mit einer kurzzei- tigen Beeinflussung der Knotenpunkte durch KSC Spiele zu rechnen sein wird. Erfahrungen haben gezeigt, dass diese zusätzlichen Verkehrsbelastungen, ins- besondere in den Spitzenzeiten zu deut- lichen Verlagerungen des allgemeinen Verkehrs auf innerstädtische Alternativ- routen führen werden. Zudem ist davon auszugehen, dass an solchen Tagen das Verkehrsaufkommen von und zu IKEA in den Spitzenzeiten deutlich ge- ringer sein wird, als dies hier unterstellt wurde. Die Auswirkungen von Werbeak- tionen für IKEA sind demgegenüber als deutlich geringer einzustufen. Veranstal- tungen auf dem Messplatz sind als au- ßerordentliche Situationen anzusehen. Für diese werden im Normalfall keine separaten Untersuchungen angestellt und auch der Ausbau der Verkehrswege nicht auf diese Sonderveranstaltungen ausgerichtet. 6. Zur Haltestelle: Da IKEA gerade auch für Radfahrer attraktiv sein soll, erlau- ben wir uns den Hinweis zur Aufstellflä- che an der Haltestelle: Der legale Weg für Radfahrer führt aus der Innenstadt über die Durlacher Allee und dann den Überweg bei der Haltestelle. Viele Rad- fahrer, gerade auch mit Kindern, benut- zen heutzutage auch Anhänger, sowohl für die Kleinen, als auch vielleicht für den Transport. Verkleinerte Aufstellflä- chen sind daher problematisch. Die versetzte Gleisquerung über die Durlacher Allee wird von der techni- schen Aufsichtsbehörde gefordert und muss entsprechend berücksichtigt wer- den. Die detaillierte Planung der Gleis- querung wird dabei die aktuellen Richtli- nien zur Führung des Fußgänger- und Radverkehrs beachten. 7. Schon heute sind die Knotenpunkte rund um IKEA fragil und unfallträchtig. Ein banaler Auffahrunfall wird zukünftig den kompletten Bereich lahmlegen. Eine Störfallbetrachtung ist nicht Rege- lungsgegenstand eines Bebauungs- planverfahrens. 8. In der Summe: Die Verkehrsplanung führt sehenden Auges in ein regelmäßi- ges Verkehrschaos am Freitagnachmit- tag/Samstag Die abgestimmten Untersuchungen ha- ben gezeigt, dass das Verkehrsauf- kommen IKEA durch die umzusetzen- den Maßnahmen hinreichend leistungs- fähig abgewickelt werden kann. Dies be- trifft sowohl Freitage als auch Samstage mit erhöhtem Kundenverkehr. - 20 - 12. Fahrgastverband PRO BAHN, 09.09.2016 Gegen die vorgelegten Verkehrsun- tersuchungen und den Erläuterungs- bericht Punkt 4.3.1 „ÖPNV“ in Ver- bindung mit dem Punkt 4.3.2 „Er- schließung“ haben wir folgende Ein- wendungen: Vorbemerkungen Im Abschnitt „ÖPNV“ wird lediglich auf bauliche Veränderun- gen der momentanen Bahnsteiganlage verwiesen. Über die bahnbetrieblichen Auswirkungen, wie z. B. die Einhaltung der derzeitigen Fahrzeiten und die nach § 20, Abs. 2 der BOStrab geforderte Vorrangigkeit der Straßenbahnen auf Bahnübergängen wird explizit nicht ein- gegangen. Die Strecke zwischen den Haltestellen Untermühlsiedlung (künfti- ge dm-Zentrale) und der Haltestelle Weinweg wird im Durschnitt alle 85 Se- kunden von einer Bahn befahren. Kenntnisnahme Im Einzelnen ergeben sich für uns folgende Punkte die näher unter- sucht werden müssen: a) Erweiterung der Linksabbiegespu- ren von der Durlacher Allee in den Weinweg In der Anlage 2.1 „Frei- und Verkehrsan- lagenplan“ ergibt sich keine Möglichkeit von der Durlacher Allee über den Weinweg und die Gerwigstraße die nördliche PKW Einfahrt des Projektes zu erreichen. Vielmehr erfolgen die Zu- fahrten von Durlach/BAB über die Dur- lacher Allee, nördliche Fahrbahn zur Zu- fahrt Süd direkt oder über den Ostring in die betreffende Einfahrt Nord. In den Weinweg selbst gibt es nur eine PKW- Ausfahrt. Diese Erschließung ist schlüssig, ver- kehrstechnisch sinnvoll und wird durch ein entsprechendes Beschilderungskon- zept unterstützt. Es fehlen nähere Erläuterungen über die sichere Erreichbarkeit der Haltestel- le in Form einer Vorrangschaltung für die Fahrgäste, d.h. sobald sich ein Zug der Haltestelle nähert, muss sich die Fußgänger-LZA auf „grün“ schalten las- Die Anregung wird zur Kenntnis ge- nommen, ist jedoch nicht Regelungsge- genstand eines Bebauungsplanverfah- rens. Die detaillierte Planung der Signalschal- tungen, auch an der Haltestelle Wein- - 21 - sen, ohne Rücksicht auf den Kfz- Verkehr. weg, ist nicht Gegenstand der Bauleit- planung. Die bisherigen Leistungsfähig- keitsuntersuchungen der Signalanlage dienen lediglich dazu, die Machbarkeit des Projekts IKEA Karlsruhe zu bele- gen. Auf die Vorschläge zur Vorrang- schaltung für Fahrgäste kann im weite- ren Verlauf der Verkehrsplanung einge- gangen werden. Im Erläuterungsbericht Köhler & Leut- wein, S. 7 dient der zweite Linksab- biegestreifen in den Weinweg der ver- besserten Anbindung von XXL und dem Durlach Center. Beides kann auch aus Richtung Innenstadt über den Ostring angefahren werden Ein Verzicht der Linksabbiegespur in den Weinweg von der Durlacher Allee kommend wird nicht gefolgt. Dieser ist sinnvoll, um grundsätzlich die Leistungs- fähigkeit des Knotenpunktes für alle Verkehrsteilnehmden zu gewährleisten. Darüberhinaus kann die Anbindung von XXL und dem Durlach Center verbessert werden. Unseren Vorstellungen nach sollte der Knoten Ostring/Gerwigstraße ggfs. mit Hilfe einer Kreisverkehrsanlage so er- tüchtigt werden, dass gänzlich auf den Linksabbiegeverkehr in den Weinweg verzichtet werden kann. Diese Maß- nahme wird einer Priorisierung der Straßenbahnbetriebes, wie es die BOStrab bindend vorschreibt, eher ge- recht. Ein Umbau des Knotens Ostring / Ger- wigstraße ist aus Gründen der Leis- tungsfähigkeit nicht möglich. b) Bahnbetriebliche Untersuchungen In den Verkehrsgutachterlichen Stel- lungnahmen, Berichte 1+2, fehlt explizit eine Aussage über mögliche Auswir- kungen die der gesteigerte PKW- Mehrverkehr am Knoten Durlacher Al- lee/Weinweg auf den im 85 Sekunden Takt durchgeführten Straßenbahnbe- trieb in Bezug auf Fahrzeitverlängerun- gen haben wird. Diese Untersuchung müsste auch im Zusammenhang mit dem geplanten „Vollknoten“ über die Gleise im Bereich der Haltestelle Un- termühlstraße stehen. Der gesteigerte Pkw-Mehrverkehr im Knoten Durlacher Allee / Weinweg wird auf den im 85 Sekunden Takt durchge- führten Straßenbahnbetrieb keinen be- sonderen Einfluss hinsichtlich Fahrzeit- verlängerung haben. Die Verkehrssimu- lation hat den entsprechenden Takt des Straßenbahnbetriebes berücksichtigt. Der geplante Vollknoten über die Gleise im Bereich der Haltestelle Untermühl- straße wurde in diesem Zusammenhang nicht berücksichtigt. Im Ergebnis der verkehrsgutachtlichen Untersuchung hat sich gezeigt, dass am Knotenpunkt Dur- lacher Allee / Weinweg gegenüber heute keine Verschlechterungen des an- und abfahrenden Straßenbahnbetriebs ein- - 22 - treten wird. Wir weisen schon jetzt darauf hin, dass ein Zug nach erfolgtem Fahrgastwech- sel sofort in der Lage sein muss, die Haltestelle ohne Rücksicht auf linksab- biegende PKW zu verlassen. Gleiches gilt für in die Haltestelle aus Richtung Durlach einfahrenden Züge. Die Anregung wird zur Kenntnis ge- nommen, ist jedoch nicht Regelungsge- genstand eines Bebauungsplanverfah- rens. Abschließend bringen wir zur Erinne- rung, dass der Bahnbetrieb auf der Dur- lacher Allee eine wichtige Zulaufstrecke für den künftigen Tunnelbetrieb in der Karlsruher City ist, die keinerlei Störun- gen erfahren darf. Kenntnisnahme. Der Nachweis der hin- reichenden Leistungsfähigkeit ist er- bracht Anhaltspunkte für eine erhöhte Störanfälligkeit gibt es nicht. Bürger, 07.09.2016 Bezüglich Autoverkehr sehe ich im Ver- gleich zu Zahlen aus 1995/96, dass die damaligen Zahlen vor Bau des komplet- ten Ostrings und Karlsruhe-Nord auch mit dm, IKEA & Co. nicht erreicht wer- den und bei Eröffnung einer Südumfah- rung Hagsfeld noch weiter sinken wür- den, so dass ich davon ausgehe, dass es zu keinen großen Problemen im Au- toverkehr kommen wird. Kenntnisnahme Verbesserungsvorschlag: Die Ein- und Ausfahrt bietet nur be- schränkt direkte Verkehrsbeziehungen. Für die fehlende Linksausbiegemöglich- keit wird eine Wendemöglichkeit vor der Ampel geschaffen. Für die fehlende Einbiegemöglichkeit aus Richtung Kno- ten Weinweg/Elfmorgenbruchstr. wird dergleichen nicht gebaut. Eine solche Möglichkeit würde den Verkehr aus Richtung Pfinztal und Bruchsal via A5 und B10 ab Karlsruhe-Nord und Elfmor- genbruchstr. erleichtern und so die Dur- lacher Allee entlasten. Der dafür nötige Platz auf der Nordseite dürfte in öffentli- cher Hand sein (Gleisbauhof). Der angesprochene U-Turn in der Ger- wigstraße vor der Kreuzung mit dem Ostring wurde überprüft und aufgrund der beengten Platzverhältnisse nicht weiterverfolgt. Um diesen einzubauen, müsste die Linksabbiegespur von der Gerwigstraße Ost in den Ostring Süd verkürzt werden, was zu erheblichen Verkehrsproblemen in der Verkehrsab- wicklung am Knotenpunkt führen würde. Dass auf der Nordseite der Gerwigstr. der Radweg auf die Fahrbahn gelegt und von den Rechtsabbiegern entzerrt Kenntnisnahme - 23 - wird, ist zu begrüßen, da sich an der Ecke Ostring in der letzten Zeit Rechts- abbiegerunfälle ereignet haben, min- destens einer, m.E.n. sogar mehr. Auf der Südseite sind die Zeichnungen bei Pkw- und Lkw-Ausfahrt verwirrend. Es sieht fast danach aus, als würden sich diese in verschiedenen Ebenen kreuzen, was aber nicht der Fall zu sein scheint. Wie wird gewährleistet, dass Pkws nicht den kürzeren Weg über die Lkw-Ein- /Ausfahrt nehmen? Die Verknüpfungen bzw. die Kreuzun- gen der Pkw- und Lkw-Verkehrsströme auf dem Gelände IKEA werden derzeit noch bearbeitet. Hierzu liegt noch keine abschließende Planung vor. Die Anre- gungen werden jedoch im Weiteren ent- sprechend berücksichtigt. Bei dieser, die kurz nach dem Bahn- damm kommt, sollte geprüft werden, ob die Sichtverhältnisse für Ausfahrer rei- chen. Der Radweg wird hier kurz nach dem Damm verschwenkt. Ich befürchte hier, dass die Lkws (und ggfs. abkür- zende Pkws) oft mitten auf dem Rad- weg stehen, um genug Sicht in die Un- terführung zu haben. Evtl. sollte man die Radwegverschwenkung etwas ver- schieben und in Höhe Ausfahrt noch ge- rade aus der Unterführung ziehen. Die Sichtverhältnisse für in die Gerwig- straße einfahrende Schwerverkehrs- fahrzeuge wurden über Sichtdreiecke bereits vorab geprüft. Es sind ausrei- chende Sichtverhältnisse trotz des Bahndammes gegeben. Die eventuell mögliche Anpassung, wie hier vorgeschlagen, wird im weiteren Verfahren und insbesondere der Ent- wurfs- und Genehmigungsplanung ge- prüft. Es ist bedauerlich, dass das Anschluss- gleis in der Gerwigstr. entfällt. Bei Ver- legung des Gleisbauhofes wäre es aber in der Tat entbehrlich, da es für die Übergabe von Stadtbahnen inzwischen Alternativen gibt. Mit Aufgabe des Gleisbauhofes ist keine unmittelbare Notwendigkeit zur Auf- rechterhaltung der Gleise mehr vorhan- den. Unklar ist der Hinweis auf eine mögliche Reaktivierung für den Großmarkt, da dieser eisenbahnseitig direkt angefah- ren wurde und straßenbahnseitig wohl keinen Anschluss braucht? Die Gleise in der Gerwigstraße dienten neben der Erschließung des Gleisbau- hofs auch zur Erschließung des Groß- marktes. Diese Möglichkeit der Er- schließung wurde jedoch seit langer Zeit nicht mehr genutzt, sodass sie aus Sicht der Verkehrsplanung entbehrlich ist. Dass die Verkehrsinsel zwischen Aus- fahrt Großmarkt und Weinweg, auf der das Gleis liegt, sogar noch vergrößert wird und die eigene Rechtsabbiegespur mit der Geradeausspur zusammenge- legt wird, ist nicht ganz nachvollziehbar. Zwar ist der Verkehrsbedarf zum Rechtsabbiegen in die Sackgasse sehr Die Dreiecksinsel wurde in der aktuellen Planung gestrichen, da dies zu Sicher- heitsdefiziten in der Querung insbeson- dere für Radfahrer geführt hätte. Die ak- tuelle Lösung wurde in Hinsicht auf Er- höhung der Verkehrssicherheit für schwächere Verkehrsteilnehmer bei Beibehaltung der verkehrlichen Leis- - 24 - gering. Allerdings wären so Radverkehr und Rechtsabbiegeverkehr (Lkws) ent- flochten (wie an anderen Stellen) und mit einer kleineren Insel dafür wären Rad- und Geradeausautoverkehr "gera- der" geführt und es gäbe vermutlich bessere Sicht für Großmarktausfahren- de auf den Verkehr "von oben". tungsfähigkeit entwickelt. Die Querung des Geh- und Radweges durch die Extraausfahrt Weinweg sollte klarer erkennbar sein, bspw. aufgepflas- tert. Die Zeichnung sieht nach ununter- brochener Autospur aus, auch im Ver- gleich zur Ausfahrt Gerwigstr. ... Im Laufe der Entwurfs- und Genehmi- gungsplanung wird die Kennzeichnung des Geh- und Radweges im Bereich der Ausfahrten einheitlich gekennzeichnet. Verkleinerung der Fußgängerinsel im Knoten 110 nicht nachvollziehbar, die Insel ist aktuell fast zu klein Außerhalb des aktuellen Bauleitplanver- fahrens ist eine Verkleinerung der östli- chen Dreiecksinsel des Knotenpunktes Durlacher Allee / Weinweg im Zuge von Umbaumaßnahmen der Durlacher Allee geplant. Diese ist jedoch weiterhin aus- reichend groß mit ausreichenden Auf- stellflächen für Radfahrende und Zufuß- gehende und in der Lage, das Ver- kehrsaufkommen durch Fußgänger und Radfahrer von Durlach herkommend, leistungsfähig aufnehmen zu können. Zudem wird es eine verbesserte Signal- schaltung für den Fuß- und Radverkehr geben, bedingt durch die zwei Kfz- Linksabbiegestreifen geben. Die Links- abbiegenden benötigen weniger Freiga- bezeit als bisher, welche auch dem Fuß- und Radverkehr zugeschlagen wird. Somit ist die Verkleinerung aus verkehr- licher Sicht und entsprechenden Sicher- heitsaspekten umsetzbar. Die westliche Dreiecksinsel im Weinweg ist deutlich vergrößert worden. Dies ist der Besonderheit geschuldet, dass nach Realisierung IKEA mit einem deutlich erhöhten Fahrgastaufkommen im öffent- lichen Verkehr gerechnet werden muss. Um diesen Verkehr sicher über die Dur- lacher Allee und den Weinweg führen zu können, wurde die Dreiecksinsel ent- sprechend erheblich vergrößert. Ent- sprechend aktuellem Planungsstand steht dem Fußgänger- und dem Rad- fahrverkehr nun eine um 4 m verlänger- - 25 - te Aufstellfläche zur Verfügung. Gegenüber der heutigen Situation ist durch IKEA von einer deutlichen Zu- nahme von Ein- und Aussteigern an der Haltestelle Weinweg auszugehen. Der beabsichtigte Anteil an Kunden, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu IKEA kommen, soll gegenüber anderen IKEA Einrichtungshäusern deutlich erhöht werden. Somit ist hier eine Vergröße- rung der Fußgängerinsel erforderlich. bei der Gelegenheit des Umbaus des Knotens ist auch eine Wendemöglich- keit zu berücksichtigen Auch wenn das keine Angelegenheit des B-Plans ist, sollte das Wendeprob- lem mitgelöst werden, wenn der Knoten schon überarbeitet wird. Eine Wendemöglichkeit am Knotenpunkt Durlacher Allee / Weinweg für Verkehrs- teilnehmer im Zuge des Weinweges ist nicht zielführend. Dies würde zu einer weiteren Verschlechterung der Leis- tungsfähigkeit der Signalanlage führen. Aus verkehrlicher Sicht kann hier kein Problem gesehen werden. Für die Einfahrt an der Durlacher Allee werden drei Bäume gefällt. Dort wird auch der Radweg an die Fahrbahn ver- schwenkt. M.E. könnte dies aber paar Meter früher erfolgen als in der Zeich- nung dargestellt, so wie derzeit ge- zeichnet, könnte man sich das Fällen des 3. Baums fast sparen Der Entfall von Bäumen wurde im Zuge der Durlacher Allee umfangreich geprüft. Es wurde sich dabei auf das absolut notwendige Minimum beschränkt. Dabei ist auch zu beachten, dass aufgrund des Neubaus von Radwegen bzw. Fahrbah- nen Eingriffe in die Wurzelbereiche not- wendig werden können, die einen Entfall von Bäumen nach sich ziehen können. Aus diesem Grund wurde die Ver- schwenkung im Zuge der Durlacher Al- lee relativ spät gewählt, um einerseits rechtzeitig parallel zur Durlacher Allee als Radfahrer fahren zu können und somit frühzeitig erkannt zu werden, an- dererseits auch der notwendige Entfall von Bäumen auf ein absolutes Min- destmaß beschränkt werden konnte. Auf der Südseite der Durlacher Allee vermisse ich heute eine Entflechtung des wartenden linksabbiegenden Rad- verkehrs vom durchfahrenden Radver- kehr. Um eine Entflechtung zu gewährleisten, ist im Bebauungsplan auf der südlichen Seite der Durlacher Allee eine verbrei- terte Aufstellfläche im Bereich der Que- rungsstelle für Rad- und Fußverkehr vorgesehen. Aus fachgutachterlicher Sicht wird in der anschließenden Ent- wurfs- und Genehmigungsplanung der Verkehrsanlagen dieser Vorschlag so- weit umsetzbar berücksichtigt. - 26 - Heute steht zudem der Ampelmast ziemlich ungünstig. Es wäre schön, wenn die Entflechtung noch optimiert würde. Der Hinweis "Dort ist ein Korri- dor definiert, in dem eine *versetzte* Gleisquerung realisiert werden kann." Bedenken, dass die heute schon nicht gerade üppige Querung, die auch man- gels Alternative für linksabbiegende Radfahrer geisterradelnd genutzt wer- den muss, durch einen Versatz o.ä. noch ungünstiger für Linksabbieger wird ... Die Anregung wird geprüft. Der Versatz wird von der technischen Aufsichtsbe- hörde verlangt und ist erforderlich für die Genehmigung der Planung. Die exakte Ausgestaltung der Gleisquerung wird in der weiteren Planung festgelegt. Berücksichtigung ausreichender Ab- stellmöglichkeiten bei Fahrradstellplät- zen (Anhänger). (Wiederholung aus Beteiligung gemäß § 3 (1) Die geplante Anzahl von Fahrradstell- plätzen ist ausreichend und deckt den bauordnungsrechtlichen Bedarf. Vorga- ben zur Qualität der Fahrradstellplatzan- lagen werden in den Durchführungsver- trag (Mobilitätskonzept) aufgenommen. Das im Durchführungsvertrag als Teil des Mobilitätskonzeptes vorgesehene Fahrradabstellkonzept umfasst eine at- traktive Lage in der Nähe des Eingangs; ebenerdig, einsehbar, funktionale Fahr- radständer mit Anschließmöglichkeiten für den Fahrradrahmen nach städti- schem Standard in ausreichender An- zahl, soweit möglich witterungsge- schützt/überdacht, Beleuchtung, Platz für Fahrräder mit Anhängern bzw. Liege- und Lastenräder, Ladestationen für E- Bikes, öffentliche Luftpumpen, Schließ- fächer für Fahrradhelme und Taschen im Einrichtungshaus. 13. Bürgerverein Karlsruhe-Rintheim e.V., 04.09.2016 Schall (S. 10) Die angegebenen Werte beziehen sich nur auf den Straßenverkehr. Die an- grenzende Bahnlinie und die Reflektion durch das Parkhaus sind nicht mit ein- bezogen. Das ist nicht richtig. Es wurden die Ver- kehrslärmeinwirkungen innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans durch den Kfz-Verkehr auf den umliegenden Straßen, Schienenverkehr auf den Bahnstre- cken 4020 und 4210 der Deutschen Bahn AG sowie Schienenverkehr der Straßenbahn- linien S4, S5, 1 und 2 gemäß den RLS-90 und der Schall 03 - 27 - prognostiziert und anhand der Orientie- rungswerte der DIN 18005 für Verkehrs- lärmeinwirkungen in Gewerbegebieten beurteilt. Die Beurteilung der Auswirkungen der Planung auf die Verkehrslärmverhältnis- se an Gebäuden in der Umgebung des Plangebiets erfolgt emissionsseitig für den Straßenverkehr. Die Straßenemissionspegel der relevan- ten Straßenabschnitte in der Umgebung erhöhen sich durch das Vorhaben ge- ringfügig am Tag um bis zu 0,5 dB(A) und in der Nacht um bis zu 0,4 dB(A). Auch unter Berücksichtigung möglicher Schallreflektionen der Verkehrs- lärmemissionen an dem geplanten Bau- körper ist an bestehenden Wohngebäu- den in der Umgebung des Plangebiets nicht mit einer relevanten Verkehrslärm- pegelerhöhung von aufgerundet mehr als 3 dB(A) zu rechnen. Des Weiteren stellt sich die Frage, ob bei der schalltechnischen Untersuchung auch die Rückstausituation bei einem sehr hohen Verkehrsaufkommen zu Spitzenzeiten mit einbezogen wurde, z.B. bei einem KSC-Spiel. Gemäß den RLS-90 sind die mit Richt- oder Grenzwerten zu vergleichenden Verkehrslärmbeurteilungspegel auf der Grundlage der durchschnittlichen Ver- kehrsmengen (der auf den Beurtei- lungszeitraum bezogene Mittelwert über alle Tage des Jahres der einen Straßen- querschnitt stündlich passierenden Kraftfahrzeuge) zu berechnen. Das Ver- kehrsaufkommen zu Spitzenzeiten ist bei der Beurteilung von Verkehrs- lärmeinwirkungen gemäß den RLS-90 nicht zu berücksichtigen. Klima / Luft (S. 10) Auch hier stellt sich die Frage, ob der Rückstau, verursacht durch die vielen Ampelanlagen für die Zu- und Abfahrt ins Parkhaus, bei Stoßzeiten mit in Be- tracht gezogen wurde. Eine Unterschätzung der Immissionsbe- lastung liegt nicht vor. Im Rahmen der Luftschadstoffanalyse wurden zur Gewinnung der Emissions- daten sog. Fahrmuster den einzelnen Streckenabschnitten zugeordnet. Diese sind in Abbildung 52 dargestellt. An den Zu- und Abfahrten wurde Stop+Go Ver- kehr angesetzt, wie er vor Ampelanla- gen/Schranken eines Parkhauses ty- pisch ist. Dort ergeben sich somit die höchsten Emissionsdichten. Die Berei- che mit Stop+Go Verkehr wurden bis an - 28 - die angrenzenden Straßenzüge geführt. Es ist zu beachten, dass bei der Immis- sionsberechnung ein Jahresmittelwert bestimmt wird, so dass in der Mittel- wertbildung neben den Spitzenzeiten mit Stop+Go-Verkehr eigentlich auch Zeiten mit flüssigeren Verkehrsbewe- gungen Beachtung finden müssten. Im Sinne eines Worst-Case-Szenarios wur- de jedoch an den Zu- und Abfahrten al- lein Stop+Go-Verkehr in die Berechnun- gen eingestellt. Erschließung (S. 31) Durch die Verbreiterung der Haltestel- len, die weiteren Fahrspuren zum Ab- biegen von der Durlacher Allee ist der Verbrauch an Grünflächen und Baum- bestand erheblich. Der Eingriff wurde auf das erforderliche Maß beschränkt. Wenn im Antwortschreiben des StPlA vom 16.06.2016 (Zeichen: 64.18.02Y) ausgeführt wird, dass eine vollständige Kompensation der entfallenden Bäume nicht möglich ist, sich aber IKEA bereit erklärt hat, auf freiwilliger Basis alle ent- fallenden Bäume zu ersetzen, so ist ei- ne Kompensation doch möglich. Dann sollte dies auch im B-Plan festgehalten werden. Hierzu wird auf die Erwiderung aus der Beteiligung gemäß § 4 (2) BauGB ver- wiesen: Die Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung erfolgte gemäß Karlsruher Modell. Für die Bäume wurden die entspre- chenden Wertpunkte ermittelt. Diese sind in die Bilanzierung mit eingeflossen (siehe Anhang 2 zum Umweltbericht). Es besteht ein Kompensationsdefizit in einem Umfang von 195,40 Wertpunkten. Dies entspricht ca. 1 % des Ausgangs- wertes des Bestands von 17.504,42 Wertpunkten. Für die Differenz von 195,40 Wertpunkten ist in Abstimmung mit dem Gartenbauamt der Stadt Karls- ruhe aufgrund des im Verhältnis zur Ge- samtfläche vergleichsweise geringen Defizits und unter Zugrundelegung einer rechnerischen und zeichnerischen Un- schärfe keine Kompensation notwendig. Der Eingriff gilt somit als ausgeglichen. Eine weitere Kompensation ist rechtlich nicht zu fordern. Der Anregung wird daher nicht gefolgt, ein 1:1 Ausgleich der Bäume wird nicht vorgesehen. Für weitere Ersatzpflan- zungen stehen im Plangebiet keine sinnvollen Standorte zur Verfügung, ins- - 29 - besondere vor dem Hintergrund des Ziels, das Vorhabengrundstück aufgrund der festgestellten Bodenverunreinigun- gen weitgehend versiegelt zu halten. IKEA wird außerhalb jeder rechtlichen Verpflichtung freiwillig 3 Bäume pflan- zen, gerne auch außerhalb des Bebau- ungsplanverfahrens und außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans. Eingriff in Natur und Landschaft (S. 24) Durch die Verbreiterung der Durlacher Allee sind Eingriffe in den Parkplatz der Kleingartenanlagen und in das Sportge- lände ESG Frankonia erforderlich. Es werden keine Aussagen gemacht, wie und wo Ersatz erbracht wird. Im Rahmen der Eingriffs- / Ausgleichs- bilanzierung wird der Ist-Zustand vor der Planung bewertet und mit dem Pla- nungsstand verglichen. Dabei sind auch die Eingriffe in den Parkplatz der Kleingartenanlage und des Sportgeländes berücksichtigt. Für alle Bereiche wurden die entsprechen- den Wertpunkte ermittelt. Diese sind in die Bilanzierung mit eingeflossen (siehe Anhang 2 zum Umweltbericht). Es besteht ein Kompensationsdefizit in einem Umfang von 195,40 Wertpunkten. Dies entspricht ca. 1 % des Ausgangs- wertes des Bestands von 17.504,42 Wertpunkten. Für die Differenz von 195,40 Wertpunkten ist aufgrund des im Verhältnis zur Gesamtfläche ver- gleichsweise geringen Defizits und unter Zugrundelegung einer rechnerischen und zeichnerischen Unschärfe keine Kompensation notwendig. Ruhender Verkehr (S.25) Wie schon im Antwortschreiben des StPlA vom 16.06.2016 (Zeichen: 64.18.02Y) ausgeführt wurde die ge- nannte Zahl von 1.050 Parkplätzen, die laut der Berechnung in der B- Planversion vom 21.03.2016 benötigt würden, auf nun 625 Parkplätze herun- tergerechnet. Da sich das Berech- nungsverfahren wohl nicht geändert hat, fehlt uns hier das Verständnis. Um sicherzustellen, dass die Planung jedenfalls die bauordnungsrechtlich er- forderlichen Stellplätze ermöglicht, wur- de der Stellplatznachweis bereits im Planungsverfahren mit dem Baurechts- amt abgestimmt. Dabei stellte sich her- aus, dass der ursprüngliche Ansatz zu hoch war. Auf S. 25 der Begründung ist in der Er- mittlung dargelegt, dass zum einen der bauordnungsrechtliche Bedarf nach § 37 Abs. 1 LBO gedeckt ist und zum an- deren die Reduzierung aufgrund des ÖPNV-Bonus unter Zugrundelegung der VwV Stellplätze gerechtfertigt ist. - 30 - Verleihsysteme und Transportdiens- te/Mitarbeiter (S.28) Sind für Verleihsysteme und Transport- dienste Stell- und Parkmöglichkeiten mit einberechnet? Bei der Berechnung für den ruhenden Verkehr werden diese nicht erwähnt. Nicht alle Mitarbeiter werden mit öffent- lichen Verkehrsmitteln fahren (können). Wie sieht es mit Stell- und Parkmöglich- keiten für Mitarbeiter aus, die individuell zu IKEA fahren. Dieser Anteil ist in den Berechnungen auch nicht berücksich- tigt. Im Rahmen des Durchführungsvertrags (Mobilitätskonzept) wird vereinbart, dass IKEA ein maßgeschneidertes Transport- und Lieferkonzept mittels Verleihsyste- men und Transportdiensten anbietet, welches die Kunden bei ihren Einkäufen mit und ohne Auto unterstützt. Mitarbeiter sind in den Berechnungen berücksichtigt. Fahrrad-Stellplätze (S. 26) Die Verkaufsfläche wird in A.1. mit 25.500m² angegeben. Bei der Berechnung der Fahrrad- Stellplätze wird mit 15.618m² gerechnet. Wie kommt es zu dieser Diskrepanz? Es besteht keine Diskrepanz. Die Verkaufsfläche im planungsrechtli- chen Sinne beträgt 25.500 m²; die Ver- kaufsNUTZfläche im Sinne der VwV Stellplätze ist abweichend definiert und beträgt 15.618 m². Die Verkaufsnutzflä- che wird für die Berechnung der erfor- derlichen Fahrrad-Stellplätze zugrunde- gelegt. Taktzeiten ÖPNV (S. 25) In der B-Planversion vom 21.03.2016 wurde beim ÖPNV-Bonus mit max. 10 min Taktzeit gerechnet. In der aktuellen Version geht man auf max. 5 min. Es wird aus mehreren Gründen stark be- zweifelt, dass der KVV solch kurze Taktzeiten zu Spitzenzeiten realisieren kann. Es werden keine Änderungen der Takt- zeiten vorgenommen. Die Angabe der Taktzeit zur Berechnung des ÖPNV Bo- nus im Rahmen der Stellplatzberech- nung bezieht sich darauf, in welchem Takt die Haltestelle durch unterschiedli- che Linien angefahren wird. Es ist richtig, dass in der Unterlage für die Behördenbeteiligung nach § 4 (2) BauGB vom 21.03.2013 die Leistungs- fähigkeit für die Berechnung des ÖPNV- Bonus mit einem 10 min Takt angege- ben wurde. Im Planungsprozess wurde die Angabe in Abstimmung mit dem Bauordnungsamt auf max. 5 Min korri- giert. Verkehrsuntersuchung (S. 33f) Bzgl. der Verkehrsuntersuchung schließt sich der Bürgerverein Rintheim der Kritik der Bürgergemeinschaft Un- termühl- und Dornwaldsiedlung e.V. an. Auch wir sind der Meinung, dass die Verkehrsuntersuchung zu kurz greift Alle Punkte wurden geprüft und in der Untersuchung berücksichtigt. - 31 - und nicht alle neuralgischen Punkte einbezieht bzw. gebührend beachtet. Forderung einer entsprechenden Über- arbeitung der Verkehrsuntersuchung. 14. Eigentümer des Durlach Centers, 08.09.2016 Verkehrliche Auswirkungen des IKEA Einrichtungskaufhauses: der IKEA-Standort verursacht ein zu- sätzliches Verkehrsaufkommen von ca. 5.000 Kfz/24 h werktags und ca. 7.100 Kfz124 h am Samstag. Hieraus ergibt sich eine erhebliche Zusatzbelastung der auch vom Durlach Center benutzten Erschließungsstraßen Durlacher Allee, Ostring. Weinweg, Gerwigstraße und Elfmorgenbruchstraße Kenntnisnahme Laut dem Entwurf der Begründung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans .Einrichtungskaufhaus Am Weinweg" (A. 5. Seite 33 ff.) basiert das Verkehrskon- zept für den VEP auf vielfältigen An- nahmen und dem Erfordernis erhebli- cher Umbaumaßnahmen. Für derartige Untersuchungen ist es er- forderlich Annahmen zu treffen, die je- doch aus statistischen Grunddaten und Erhebungen hinreichend genau abgelei- tet werden können. Dies entspricht der regelkonformen Vorgehensweise. Die erforderlichen Umbaumaßnahmen wer- den im vorhabenbezogenen Bebau- ungsplan verbindlich vorgesehen. Die Ansiedlung von IKEA birgt jedenfalls das erhebliche Risiko, dass die Er- schließungssituation (Flüssigkeit der Zu- und Abfahrtsverkehre) des Durlach Centers durch das Neuvorhaben beein- trächtigt wird. Das Bestandsobjekt Dur- lach Center hat aber Vorrang vor einem Neuansiedlungsvorhaben. Eine unmittelbare negative Beeinflus- sung der Erschließung des Durlach Centers hat sich nicht ergeben. Die Un- tersuchungen einschließlich Mikrosimu- lation zeigen, dass auch weiterhin von einer funktionierenden Erschließung der vorhandenen Nutzungen ausgegangen werden kann. Keine Prüfung der Einzelhandelsbe- lange des Durlach Centers im Rah- men des GMA-Gutachtens Die Betrachtung des Durlach Centers fehlt insbesondere aufgrund erheblicher Überschneidungen mit den Sortimenten der dort ansässigen Einzelhändler. Dies stellt einen Ermittlungsausfall im Rah- men der planungsrechtlichen Abwägung dar. Das Durlach-Center ist in der Analyse des GMA-Gutachtens berücksichtigt. Die GMA hat alle Verkaufsflächen im Untersuchungsraum (und damit auch des Durlach-Centers) erhoben und eine vollständige Umverteilung der Projek- tumsätze von IKEA zu Lasten der im - 32 - Einzugsgebiet vertretenen Angebote (also auch ggü Durlach Center) berech- net. Die dabei festgestellten Rückwir- kungen lagen auf einem Niveau, das nach Auffassung der GMA keine weiter- gehende oder besondere Beeinträchti- gung des Durlach-Centers besorgen ließ. Bei der Darstellung der voraus- sichtlichen Wirkungen hat die GMA die integrierten Lagen in Karlsruhe sowie in den Umlandgemeinden mit zentralörtli- chem Status in den Vordergrund ge- stellt. Die Stadt ist sich bei ihrer Abwägung ei- ner möglichen nachteiligen Auswirkung der IKEA-Planung auf die privaten Ei- gentümerbelange des Eigentümers des Durlach Centers bewusst, hält sie je- doch für gering und hinnehmbar, insbe- sondere aufgrund des Interesses der Stadt an einer Attraktivierung des Ein- zelhandelsangebots im Bereich Möbel / Einrichtung. Mit Blick auf den zentralört- lichen Versorgungsauftrag des Ober- zentrums Karlsruhe ist das Durlach Center irrelevant. Ferner liegt es nicht in einem zentralen Versorgungsbereich. Verstoß gegen die Ziele der Raum- ordnung Unwirksamkeit der 9. Regionalplanän- derung ,Vorranggebiet Einrichtungs- haus" (Verweis auf Anlage 1) Die Anlage 1 wird zur Kenntnis genom- men. Das Verfahren zur Änderung des Regi- onalplans ist abgeschlossen und der Regionalplan wurde genehmigt. An- haltspunkte für eine Unwirksamkeit gibt es nicht. Somit liegt kein Verstoß gegen die Ziele der Raumordnung vor. Hierzu wird außerdem auf die im Rahmen der Beteiligung eingegangene Stellungnah- me des Nachbarschaftsverbands Karls- ruhe vom 29.07.2016 verwiesen. Verstoß gegen das Entwicklungsge- bot des § 8 Abs. 2 BauGB Unwirksamkeit der Änderung des FNPs, diese verstößt gegen die Ziele der Raumordnung (Verweis auf Anlage 2) Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus Am Weinweg" ist ferner nicht aus dem Flächennutzungs- Die Anlage 2 wird zur Kenntnis genom- men. Das Verfahren zur Änderung des FNPs ist abgeschlossen und der FNP wurde genehmigt. Anhaltspunkte für eine Un- wirksamkeit gibt es nicht. Somit liegt kein Verstoß gegen das Entwicklungs- gebot vor. Hierzu wird außerdem auf die im Rahmen der Beteiligung eingegan- - 33 - plan entwickelt und verstößt daher ge- gen §8 Abs. 2 BauGB. gene Stellungnahme des Nachbar- schaftsverbands Karlsruhe vom 29.07.2016 verwiesen. 15. Bürgerin, 07.09.2016 Fragen / Kritik am Verkehrsgutachten Wie wurden die in den Gutachten die Verkehrsströme verteilt? Die Verteilung der Verkehrsströme wird im Text nicht dargestellt, ist aber als Grundlage für die Simulationsberechnungen entschei- dend. Die Verkehrsströme wurden entspre- chend GMA-Gutachten und Angaben IKEA auf das Verkehrsnetz der Stadt Karlsruhe verteilt. Dies geschah über ein digitalisiertes Verkehrsmodell im Best-Weg-Sukzessiv-Verfahren, das in unterschiedlichen Berechnungsschritten das Grundverkehrsaufkommen sowie das zusätzliche Verkehrsaufkommen unter Berücksichtigung der Zeitverluste und Kapazitätsreserven im Gesamtnetz verteilt. Dies ist Stand der Technik. Bei genauerer Betrachtung der Anlagen des Berichtes 1 hat man den Eindruck, dass keine Verkehrslenkung vorgese- hen ist und jeder auf dem kürzesten Weg zu IKEA fährt. Grundsätzlich wird in einem ersten Be- arbeitungsschritt davon ausgegangen, dass sich der Verkehr ohne Ver- kehrslenkung auf die schnellsten Ver- kehrsrelationen verteilt. Über diese Ver- kehrsumlegung wird das zugrunde ge- legte Verkehrsnetz (Knotenpunkte und Strecken) auf Leistungsfähigkeit über- prüft. Unter Berücksichtigung dieses Verkehrsaufkommens werden danach Anpassungen der Verkehrsnetze, sofern erforderlich, gemacht. Im Rahmen der weiteren Bearbeitung wird ein Beschil- derungskonzept mit Wegweisung für die Kunden IKEA erstellt, das die Orientie- rung zu IKEA gewährleisten soll. Für Verkehrsteilnehmer, die über die Durla- cher Allee Ost von der Autobahn A 5 kommend zufahren, gibt es die absolut logische Zufahrt über die Durlacher Al- lee zum Parkhaus IKEA. Da IKEA so nah an der Autobahnan- schlusssteIle Karlsruhe-Durlach liegt, werden viele Kunden diesen Weg wäh- len und damit die Durlacher Allee sehr belasten. Ist der zusätzliche Verkehr, der durch dm, EnBW und den Groß- Im Bericht 1 Verkehrsuntersuchung 2015 Anlage 18 wird das zusätzliche Verkehrsaufkomme durch IKEA unter Berücksichtigung der Bezugsvariante mit Großmarkterweiterung und Park- haus EnBW dargestellt. Dies bedeutet, - 34 - markt (siehe Bericht 1, Anlagen14 und 16) generiert wird, eingerechnet? dass bereits in der Bezugsvariante das zusätzliche Verkehrsaufkommen durch die Großmarkterweiterung und durch die Neuanlage des Parkhauses EnBW be- rücksichtigt wurde. Die zusätzliche Ver- kehrserzeugung durch den dm-Campus bei Vollausbau wird nur relativ geringe Verkehrszunahmen im Zuge der Durla- cher Allee westlich der BAB 5 bewirken. Diese wurden im Rahmen der Leis- tungsfähigkeitsberechnung in den maß- geblichen Spitzenstundenbelastungen an den einzelnen Knotenpunkten be- rücksichtigt und sind somit in die Leis- tungsfähigkeitsbeurteilung und die Ver- kehrssimulation eingeflossen. Ist eigentlich daran .gedacht worden, dass sich die Fahrspuren der heimfah- renden dm-Mitarbeiter und der IKEA- Kunden auf der Durlacher Allee kreuzen werden? Die Überlagerung der unterschiedlichen Verkehrsströme wurde im Rahmen der Leistungsfähigkeit und der Verkehrssi- mulation berücksichtigt. Zugrundegelegte Zahlen für Simulation / Verkehrsströme sind nicht nachvollzieh- bar / die Verkehrszählungen fanden zu einem Zeitpunkt statt, an dem der Ver- kehr auf der Durlacher Allee durch Bau- stellen nicht die normale Stärke auf- wies, daher hat man einfach alte Zäh- lungen hochgerechnet. Die Umrechnung der Verkehrszählung auf Normalverkehre über frühere Ver- kehrszählungen im Untersuchungsge- biet entspricht der derzeitigen Verfah- rensweise derartiger Verkehrsuntersu- chungen. Die Baustellensituation wurde berücksichtigt, die Zählungen anhand älterer Zählungen- und Zählreihen ent- sprechend hochgerechnet. Die Ver- kehrsströme im Untersuchungsgebiet wurden aus den zur Verfügung stehen- den Grundlagen abgeleitet, was eben- falls der aktuellen Vorgehensweise von Verkehrsuntersuchungen entspricht. Grundsätzlich werden derartige Ver- kehrsuntersuchungen nach der Heran- gehensweise der Empfehlungen für Verkehrserhebungen und Verkehrsun- tersuchungen durchgeführt. Dies ent- spricht den aktuellen Forschungsergeb- nissen und ist eine belastbare Grundla- ge des Verkehrsgutachtens. Verkehrsfluss auf der Durlacher Allee: An der Kreuzung Durlacher Al- lee/Weinweg wird bei den Simulationen nur noch Qualitätsstufe D erreicht, was ein ständiger Reststau und beträchtliche Ständiger Reststau im Zuge von der Qualitätsstufe D nach Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanla- gen (HBS) bedeutet, dass in den Zu- flüssen, zumindest in dem Zufluss mit - 35 - Wartezeiten bedeutet. Qualitätsstufe D, eine leichte Staubil- dung erfolgt, die sich jedoch in nahezu jedem Umlauf wieder abbaut. Der Ver- kehrszustand ist noch stabil. Dies ist in innerstädtischen Verkehrsnetzen und auf hochbelasteten Straßenzügen als realistische und richtlinienkonforme Ver- kehrsqualität zu betrachten. Damit ist das Straßennetz hinreichend leistungs- fähig, um die IKEA-Verkehre aufzuneh- men. es fehlt die Betrachtung der Radfahrer die von Osten zu IKEA fahren. Die Auswirkungen von Radfahrern wur- den im Verkehrsgutachten und im Rah- men der Mikrosimulation untersucht. Gleiches gilt für die Radfahrer, die zu IKEA fahren. Die deutliche Verkleinerung der Drei- ecksinsel auf Seiten von Mann Mobilia (östliche Insel) im Weinweg wird im Text nicht erwähnt, die Inseln im Weinweg reichen sind nicht ausreichend dimensioniert. Außerhalb des aktuellen Bauleitplanver- fahrens ist eine Verkleinerung der östli- chen Dreiecksinsel des Knotenpunktes Durlacher Allee / Weinweg im Zuge von Umbaumaßnahmen der Durlacher Allee geplant. Diese ist jedoch weiterhin aus- reichend groß mit ausreichenden Auf- stellflächen für Radfahrende und Zufuß- gehende und in der Lage, das Ver- kehrsaufkommen durch Fußgänger und Radfahrer von Durlach herkommend, leistungsfähig aufnehmen zu können. Zudem wird es eine verbesserte Signal- schaltung für den Fuß- und Radverkehr, bedingt durch die zwei Kfz- Linksabbie- gestreifen geben. Die Linksabbiegenden benötigen weniger Freigabezeit als bis- her, welche auch dem Fuß- und Rad- verkehr zugeschlagen wird. Somit ist die Verkleinerung aus verkehrlicher Sicht und entsprechenden Sicherheitsaspek- ten umsetzbar. Die westliche Dreiecksinsel im Weinweg ist deutlich vergrößert worden. Dies ist der Besonderheit geschuldet, dass nach Realisierung IKEA mit einem deutlich erhöhten Fahrgastaufkommen im öffent- lichen Verkehr gerechnet werden muss. Um diesen Verkehr sicher über die Dur- lacher Allee und den Weinweg führen zu können, wurde die Dreiecksinsel ent- sprechend erheblich vergrößert. Ent- sprechend aktuellem Planungsstand - 36 - steht dem Fußgänger- und dem Rad- fahrverkehr nun eine um 4 m verlänger- te Aufstellfläche zur Verfügung. Gegenüber der heutigen Situation ist durch IKEA von einer deutlichen Zu- nahme von Ein- und Aussteigern an der Haltestelle Weinweg auszugehen. Der beabsichtigte Anteil an Kunden, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu IKEA kommen, soll gegenüber anderen IKEA Einrichtungshäusern deutlich erhöht werden. Somit ist hier eine Vergröße- rung der Fußgängerinsel erforderlich. Fazit - Es ist unverantwortlich, IKEA an dieser Stelle zu bauen: Zahlen-Grundlage für Simulationen ist vage Einbeziehung des Radverkehrs fehlt Berücksichtigung von sich kreuzen- dem Verkehr auf der Durlacher Allee in Höhe der Anschlussstelle Karlsru- he-Durlach fehlt gefährliche Fehlplanungen wie die Verkleinerung der Dreiecksinsel Kenntnisnahme 16. Bürger 05.09.2016 Unter Punkt 6. Planungskonzeption wird auf Seite 12 geschrieben: „Am Knoten- punkt Ostring I Weinweg wird die Neu- anlage eines zusätzlichen Linksabbie- gefahrstreifens in der Gerwigstraße Ost vorgesehen." Soweit mir bekannt gibt es keinen Knotenpunkt Ostring I Wein- weg, an dem ein Linksabbiegen in der Gerwigstraße möglich sein soll. Was ist damit gemeint? (In der Begründung ist dies S. 36) Dies ist ein Schreibfehler. Gemeint ist der Knotenpunkt Ostring / Gerwigstraße. Hier wird ein separater Linksabbiege- fahrstreifen von der Gerwigstraße Ost in den Ostring Süd geplant. Bewertung und Auswirkungen der Ver- kleinerung der Dreiecksinsel auf Seiten von Mann Mobilia fehlen (östliche Insel) Die aktuelle Planung des Knotenpunk- tes Durlacher Allee / Weinweg sieht eine Verkleinerung der östlichen Dreiecksin- sel im Zuge der Durlacher Allee vor. Diese ist jedoch weiterhin ausreichend groß und in der Lage, das Verkehrsauf- kommen durch Fußgänger und Radfah- rer von Durlach herkommend, leistungs- fähig aufnehmen zu können. Wie passt die Planung von Koeh- Die vorgesehene Planung steht der - 37 - ler&Leutwein zu dem Artikel aus dem BNN vom 09.03.2013 zur Entwick- lungsachse Durlacher Allee: ,,Zentral für den Siegerentwurf ist die relativ rasche Umgestaltung der Dur- lacher Allee selbst: weniger Spuren für Autos, große Verbesserungen für die Radler, durchgehendes Rasengleis für die Straßenbahn ..." Wie vertragen sich ,,weniger Spuren für Autos, große Verbesserungen für die Radler"? Darstellung aus dem BNN - Artikel nicht entgegen. Wahrscheinlich werden viele Kunden beide Möbelhäuser besuchen, so dass mit einem erhöhtem Fußgängerver- kehr gerechnet werden muss. Bei Betrachtung den Anlage F3, Sig- nalzeitenplan am Knoten K110 opti- miert fällt auf, dass die Optimierung nur für die Fahrzeuge gilt zu Lasten der Fußgänger. Grundsätzlich ist von einem Fußgänger- verkehr zwischen den Möbelhäusern auszugehen. Dieser führt jedoch zu ei- nem reduzierten Verkehrsaufkommen im motorisierten Verkehr, da dieser Konkurrenzeffekt noch nicht berücksich- tigt wurde. Die Leistungsfähigkeitsbe- rechnungen wurden unter Berücksichti- gung der maximalen Verkehrsbelastun- gen ohne Reduzierungseffekte berech- net. Es wurde kein Konkurrenz-, Mit- nahme- und Verbundeffekt sowie die Substitution bereits vorhandener Ver- kehre im Untersuchungsgebiet durch EnBW berücksichtigt. Ebenfalls wurden die vorhandenen Verkehre EUROPCAR und damals Sport Hoffmann nicht aus den Gesamtbelastungen heraus ge- rechnet. Dies führt somit zu einem ma- ximalen Verkehrsaufkommen im motori- sierten Verkehr. Die statischen Leis- tungsfähigkeitsberechnungen entspre- chen in diesem Stand der Bearbeitung noch nicht zu schaltende Verkehrssteu- erungen. Die statischen Berechnungen sollen die Machbarkeit des Pro- jekts IKEA prüfen und erforderliche Aus- bauvarianten und Verbesserungsmög- lichkeiten untersuchen. Bei der tatsäch- lich zu programmierenden Signalschal- tung wird der Fußgängereinfluss ent- sprechend berücksichtigt und auch dem gesteigerten Fußgängerverkehr über den Weinweg Rechnung getragen. Insgesamt wird an dem Knoten K110 Durlacher Allee / Weinweg gemäß dem Gutachten auch nach den Um- Die Qualitätsstufe D nach HBS zeigt auch weiterhin eine hinreichende Leis- tungsfähigkeit der Verkehrsanlage nach - 38 - bau- und Optimierungsmaßnahmen nur noch Qualitätsstufe D nach HBS erreicht. Das ist eine Verschlechte- rung, da im heutigen Zustand Quali- tätsstufe C vorliegt. Realisierung des IKEA Einrichtungshau- ses. Dies ist Voraussetzung zur Umset- zung der Maßnahme. Durch die zuvor erläuterten Effekte wird voraussichtlich das Verkehrsaufkommen geringer aus- fallen als unterstellt wurde, zumal hier von maximalen Freitagsbelastungen IKEA ausgegangen wurde. Somit wird sich über den Wochenverlauf eine bes- sere Verkehrsabwicklung im Untersu- chungsgebiet ergeben. Verflechtungsverkehr auf der Durla- cher Allee am Autobahnanschluss Karlsruhe-Durlach nicht berücksichtigt, wenn nachmittags die Mitarbeiter von dm auf der Durlacher Allee auf die Au- tobahn Richtung Süden fahren und gleichzeitig von der Autobahn kom- mend Kunden zu IKEA fahren wollen Die beiden Verkehrsströme müssen sich auf einer recht kurzen Strecke kreuzen; so kann es zum Rückstauen bis auf die Autobahn kommen. Die Überlagerung der unterschiedlichen Verkehrsströme wurde im Rahmen der Leistungsfähigkeit und der Verkehrssi- mulation berücksichtigt. Eine direkte ne- gative Beeinflussung des Autobahnan- schlusses Karlsruhe-Durlach kann somit nicht gesehen werden. Die aktuelle Pla- nung wurde über eine Mikrosimulation eingehend geprüft und die Verkehrs- ströme simuliert, sodass der Verflech- tungsverkehr zwischen den Knoten und die Einflüsse aus Fußgänger- und Rad- verkehr in die Untersuchung und letzt- endliche Ausbauvariante Einfluss ge- funden haben. Weiterhin ist im Gutachten die Option auf den Vollknoten an der dm-Zentrale nicht berücksichtigt (3. Fahrstreifen auf der Rampe von der Alten Karlsru- her Straße, Verlegung der Straßen- bahnhaltestelle). Ein eventueller Vollanschluss der Al- ten Karlsruher Straße wurde im Ver- kehrsgutachten zum dm-Campus unter- sucht. Auswirkungen auf das Projekt IKEA sind hieraus nicht zu erwarten. die geplante Ansiedlung von IKEA an dieser Stelle widerspricht bekannten längerfristigen Planungen der Stadt. Deshalb lehne ich die Ansiedlung von IKEA an dieser Stelle ab. Kenntnisnahme 17. Bürgergemeinschaft Untermühl- und Dornwaldsiedlung, 29.08.2016 über RP Betrachtung der 4 Knotenpunkte nicht ausreichend, Autobahn und Autobahn- zufahrten wurden im Verkehrsgutachten nicht berücksichtigt und sind zu unter- suchen In den Verkehrsgutachten sind auch die großräumigen verkehrlichen Auswirkun- gen IKEAs dargestellt, somit sind auch die Auswirkungen auf die Autobahn und die Autobahnzufahrten aufgenommen. Nach fachgutachtlicher Einschätzung wird durch das zukünftige Verkehrsauf- - 39 - kommen IKEA Karlsruhe keine maßgeb- liche negative Beeinflussung des Auto- bahnanschlusses Karlsruhe-Durlach eintreten. Der BAB Anschluss Karlsruhe Durlach ist niveaufrei ausgeführt (d.h. Verteilung des Verkehrs auf mehreren Ebenen – ohne sich unmittelbar kreu- zende Fahrzeuge), sodass die entspre- chenden ein- bzw. abbiegenden Verkeh- re leistungsfähig geführt werden kön- nen. Zudem hat die Verkehrsuntersu- chung gezeigt, dass vom Knoten Durla- cher Allee / Weinweg kein Rückstau bis zum Autobahnanschluss Karlsruhe- Durlach an die BAB 5 erwartet werden kann. Eine direkte negative Beeinflus- sung des Autobahnanschlusses Karls- ruhe-Durlach kann somit nicht gesehen werden. Die aktuelle Planung wurde über eine Mikrosimulation eingehend geprüft und die Verkehrsströme simu- liert, sodass der Verflechtungsverkehr zwischen den Knoten und die Einflüsse aus Fußgänger- und Radverkehr in die Untersuchung und letztendliche Aus- bauvariante Einfluss gefunden haben. Eine vereinfachte Überprüfung der Leis- tungsfähigkeit nach HBS (Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsan- lagen, FGSV, 2015) konnte dies bestä- tigen. Prüfung, ob der kreuzende Fahrradver- kehr mit dem Auffahren auf die Durla- cher Allee und der Verflechtungsverkehr (dm-Mitarbeiter) Einfluss auf die Ver- kehrsabwicklung hat, Radverkehr ist insgesamt nicht ausreichend berück- sichtigt Radfahrer und Radfahrerinnen wurden im Rahmen der Leistungsfähigkeitsbe- rechnung berücksichtigt und zudem in der Verkehrssimulation abgebildet. Die Mikrosimulation wurde mit dem Pro- gramm Vissim der Firma PTV durchge- führt. Zusätzlich wurde von einem Worst-Case-Ansatz mit einem deutlich höheren Verkehrsaufkommen im moto- risierten Verkehr ausgegangen, wohin- gegen der Radverkehr nicht an den städtischen Standort angepasst wurde. Da der Fahrradverkehr insbesondere im Zuge der Durlacher Allee auf eigenen Radwegen geführt wird, hat der Radver- kehr nur bedingt Einfluss auf die Leis- tungsfähigkeitsberechnung der Lichtsig- nalanlage. Die Berechnungen wurden jeweils im Maximalansatz ohne Redu- zierungseffekte durch Verlagerungen auf - 40 - unterschiedliche Verkehrsträger durch- geführt. Somit kann festgestellt werden, dass der Radverkehr je nach Berech- nungsverfahren zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit mit den jeweiligen Auswirkungen auf den fließenden moto- risierten Verkehr belastbar berücksich- tigt wurde. Der Verflechtungsverkehr auch unter Berücksichtigung der Ansiedlung dm- Campus wurde im Verkehrsgutachten und in der Verkehrssimulation berück- sichtigt. Zur Beurteilung der Leistungs- fähigkeit der Verkehrsanlagen und der Verkehrssimulation zur Abbildung der Verflechtungsvorgänge im engeren Un- tersuchungsgebiet und den Einflüssen der priorisierten Stadt- und Straßenbah- nen wurden Verkehrsbelastungen ange- setzt, die den Vollausbau des dm- Campuses berücksichtigen. Dabei wird von den durch dm für den Endausbau anvisierten - maximal 2.500 Arbeits- plätzen ausgegangen. Die Verkehrssi- mulation hat bestätigt, dass mit keinen nennenswerten Problemen in der Ver- flechtung der Verkehrsströme im Zuge der Durlacher Allee zu rechnen sein wird. Rückstau auf die Autobahn kann nicht erwartet werden. Im Rahmen der durchgeführten Ver- kehrssimulation wurden sämtliche Ver- flechtungen zwischen den Knotenpunk- ten und die jeweiligen Zu- und Abflüsse unter Berücksichtigung der aktuellen Planungsvariante mit Einfluss durch Straßen- und Stadtbahnen sowie durch Fußgänger und Radfahrer detailliert un- tersucht. Die Ergebnisse haben die Realisierbarkeit des Projektes bestätigt. 18. Bürgergemeinschaft Untermühl- und Dornwaldsiedlung, 29.08.2016 per Mail Betrachtung der 4 Knotenpunkte nicht ausreichend, Autobahn und Autobahn- zufahrten wurden im Verkehrsgutachten nicht berücksichtigt und sind zu unter- suchen In den Verkehrsgutachten sind auch die großräumigen verkehrlichen Auswirkun- gen IKEAs dargestellt, somit sind auch die Auswirkungen auf die Autobahn und die Autobahnzufahrten aufgenommen. Nach fachgutachtlicher Einschätzung wird durch das zukünftige Verkehrsauf- kommen IKEA Karlsruhe keine maßgeb- - 41 - liche negative Beeinflussung des Auto- bahnanschlusses Karlsruhe-Durlach eintreten. Der BAB Anschluss Karlsruhe Durlach ist niveaufrei ausgeführt (d.h. Verteilung des Verkehrs auf mehreren Ebenen – ohne sich unmittelbar kreu- zende Fahrzeuge), sodass die entspre- chenden ein- bzw. abbiegenden Verkeh- re leistungsfähig geführt werden kön- nen. Zudem hat die Verkehrsuntersu- chung gezeigt, dass vom Knoten Durla- cher Allee / Weinweg kein Rückstau bis zum Autobahnanschluss Karlsruhe- Durlach an die BAB 5 erwartet werden kann. Eine direkte negative Beeinflus- sung des Autobahnanschlusses Karls- ruhe-Durlach kann somit nicht gesehen werden. Die aktuelle Planung wurde über eine Mikrosimulation eingehend geprüft und die Verkehrsströme simu- liert, sodass der Verflechtungsverkehr zwischen den Knoten und die Einflüsse aus Fußgänger- und Radverkehr in die Untersuchung und letztendliche Aus- bauvariante Einfluss gefunden haben. Eine vereinfachte Überprüfung der Leis- tungsfähigkeit nach HBS (Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsan- lagen, FGSV, 2015) konnte dies bestä- tigen. Prüfung, ob der kreuzende Fahrradver- kehr mit dem Auffahren auf die Durla- cher Allee und der Verflechtungsverkehr (dm-Mitarbeiter) Einfluss auf die Ver- kehrsabwicklung hat, Radverkehr ist insgesamt nicht ausreichend berück- sichtigt Radfahrer und Radfahrerinnen wurden im Rahmen der Leistungsfähigkeitsbe- rechnung berücksichtigt und zudem in der Verkehrssimulation abgebildet. Die Mikrosimulation wurde mit dem Pro- gramm Vissim der Firma PTV durchge- führt. Zusätzlich wurde von einem Worst-Case-Ansatz mit einem deutlich höheren Verkehrsaufkommen im moto- risierten Verkehr ausgegangen, wohin- gegen der Radverkehr nicht an den städtischen Standort angepasst wurde. Da der Fahrradverkehr insbesondere im Zuge der Durlacher Allee auf eigenen Radwegen geführt wird, hat der Radver- kehr nur bedingt Einfluss auf die Leis- tungsfähigkeitsberechnung der Lichtsig- nalanlage. Die Berechnungen wurden jeweils im Maximalansatz ohne Redu- zierungseffekte durch Verlagerungen auf unterschiedliche Verkehrsträger durch- - 42 - geführt. Somit kann festgestellt werden, dass der Radverkehr je nach Berech- nungsverfahren zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit mit den jeweiligen Auswirkungen auf den fließenden moto- risierten Verkehr belastbar berücksich- tigt wurde. Der Verflechtungsverkehr auch unter Berücksichtigung der Ansiedlung dm- Campus wurde im Verkehrsgutachten und in der Verkehrssimulation berück- sichtigt. Zur Beurteilung der Leistungs- fähigkeit der Verkehrsanlagen und der Verkehrssimulation zur Abbildung der Verflechtungsvorgänge im engeren Un- tersuchungsgebiet und den Einflüssen der priorisierten Stadt- und Straßenbah- nen wurden Verkehrsbelastungen ange- setzt, die den Vollausbau des dm- Campuses berücksichtigen. Dabei wird von den durch dm für den Endausbau anvisierten - maximal 2.500 Arbeits- plätzen ausgegangen. Die Verkehrssi- mulation hat bestätigt, dass mit keinen nennenswerten Problemen in der Ver- flechtung der Verkehrsströme im Zuge der Durlacher Allee zu rechnen sein wird. Rückstau auf die Autobahn kann nicht erwartet werden. Im Rahmen der durchgeführten Ver- kehrssimulation wurden sämtliche Ver- flechtungen zwischen den Knotenpunk- ten und die jeweiligen Zu- und Abflüsse unter Berücksichtigung der aktuellen Planungsvariante mit Einfluss durch Straßen- und Stadtbahnen sowie durch Fußgänger und Radfahrer detailliert un- tersucht. Die Ergebnisse haben die Realisierbarkeit des Projektes bestätigt. Qualität des Knotenpunkts Durlacher Al- lee / Weinweg verschlechtert sich trotz Optimierung Sämtliche Ergebnisse haben gezeigt, dass das Verkehrsaufkommen durch IKEA hinreichend leistungsfähig durch das angepasste Verkehrsnetz abgewi- ckelt werden kann. Die Verschlechte- rung der Qualität des Knotenpunktes hält sich im hinnehmbaren Rahmen. Es wird für die Leistungsfähigkeit eine „Worst Case“-Betrachtung vorgenom- men. Die Qualitätsstufe D beschreibt - 43 - auch weiterhin eine hinreichende Leis- tungsfähigkeit. Die Leistungsfähigkeits- berechnungen wurden unter Berück- sichtigung der maximalen Verkehrsbe- lastungen ohne Reduzierungseffekte be- rechnet. Es wurde kein Konkurrenz-, Mitnahme- und Verbundeffekt sowie die Substitution bereits vorhandener Ver- kehre im Untersuchungsgebiet durch EnBW berücksichtigt. Ebenfalls wurden die vorhandenen Verkehre EUROPCAR und damals Sport Hoffmann nicht aus den Gesamtbelastungen heraus ge- rechnet. Dies führt somit zu einem ma- ximalen Verkehrsaufkommen im motori- sierten Verkehr, sodass die Qualitätsstu- fe D unter Berücksichtigung dieses ma- ximalen Verkehrsaufkommens IKEA frei- tags eine fachlich ausreichende Quali- tätsstufe darstellt und die grundsätzliche Realisierbarkeit des Projekts bestätigt Verkleinerung der Fußgängerinsel im Knoten 110 nicht nachvollziehbar, die Insel ist aktuell fast zu klein Außerhalb des aktuellen Bauleitplanver- fahrens ist eine Verkleinerung der östli- chen Dreiecksinsel des Knotenpunktes Durlacher Allee / Weinweg im Zuge von Umbaumaßnahmen der Durlacher Allee geplant. Diese ist jedoch weiterhin aus- reichend groß mit ausreichenden Auf- stellflächen für Radfahrende und Zufuß- gehende und in der Lage, das Ver- kehrsaufkommen durch Fußgänger und Radfahrer von Durlach herkommend, leistungsfähig aufnehmen zu können. Zudem wird es eine verbesserte Signal- schaltung für den Fuß- und Radverkehr, bedingt durch die zwei Kfz- Linksabbie- gestreifen geben. Die Linksabbiegenden benötigen weniger Freigabezeit als bis- her, welche auch dem Fuß- und Rad- verkehr zugeschlagen wird. Somit ist die Verkleinerung aus verkehrlicher Sicht und entsprechenden Sicherheitsaspek- ten umsetzbar. Die westliche Dreiecksinsel im Weinweg ist deutlich vergrößert worden. Dies ist der Besonderheit geschuldet, dass nach Realisierung IKEA mit einem deutlich erhöhten Fahrgastaufkommen im öffent- lichen Verkehr gerechnet werden muss. Um diesen Verkehr sicher über die Dur- lacher Allee und den Weinweg führen zu - 44 - können, wurde die Dreiecksinsel ent- sprechend erheblich vergrößert. Ent- sprechend aktuellem Planungsstand steht dem Fußgänger- und dem Rad- fahrverkehr nun eine um 4 m verlänger- te Aufstellfläche zur Verfügung. Gegenüber der heutigen Situation ist durch IKEA von einer deutlichen Zu- nahme von Ein- und Aussteigern an der Haltestelle Weinweg auszugehen. Der beabsichtigte Anteil an Kunden, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu IKEA kommen, soll gegenüber anderen IKEA Einrichtungshäusern deutlich erhöht werden. Somit ist hier eine Vergröße- rung der Fußgängerinsel erforderlich. Zügige Einfahrt in das Parkhaus wird durch kreuzenden Radverkehr behin- dert, dies führt zu Rückstau auf die Kreuzung Die Verkehrssimulation hat gezeigt, dass die Abfahrt der IKEA Kunden von der Durlacher Allee trotz bevorrechtigter Fahrradfahrer zu keinen maßgeblichen Verschlechterungen der Verkehrsab- wicklung im Zuge der Durlacher Allee führt. Die Simulation hat keinen Rück- stau ergeben, der sich bis in den Be- reich des Knotenpunktes Durlacher Al- lee / Weinweg fortsetzt. Es ist problematisch, dass sich der zu IKEA hinfahrende und von IKEA heim- fahrende Verkehr an dem Knotenpunkt Durlacher Allee / Weinweg kreuzen Aufgrund der Ziel-/Quellrelationen des IKEA Verkehrs werden sich unabdingbar maßgebliche Verkehrsströme am Kno- tenpunkt Durlacher Allee / Weinweg kreuzen. Die Leistungsfähigkeit und richtlinienkonforme Abwicklung des Ver- kehrsaufkommens wurde im Rahmen der Verkehrsuntersuchung bestätigt. Der kreuzende Verkehr, der zu IKEA hinfah- renden und von IKEA heimfahrenden Verkehren am Knotenpunkt Durlacher Allee / Weinweg wurde im Rahmen der Verkehrsuntersuchung bzw. der Ver- kehrssimulation entsprechend berück- sichtigt. Der Knoten ist nach fachgut- achtlicher Einschätzung in der geplan- ten Variante hinreichend leistungsfähig. Es fehlt die Betrachtung der Planung eines eventuellen Vollanschlusses der Alten Karlsruher Straße an die Durla- cher Allee Ein eventueller Vollanschluss der Al- ten Karlsruher Straße wurde im Ver- kehrsgutachten zum dm-Campus unter- sucht. Eine mögliche Änderung der Sig- nalschaltung am Knotenpunkt Durlacher - 45 - Allee / Weinweg war nicht Gegenstand der Bearbeitung. Zur Gewährleistung des Verkehrsflusses auf der Durlacher Allee östlich der BAB 5 im Bereich Alte Karlsruher Straße wird entsprechend ei- gener fachgutachterlicher Einschätzung eine Anpassung der Signalschaltung am Weinweg nicht erforderlich. Punkt 10 des Bebauungsplans „Kosten“ (S. 38) von 3,5 Millionen für die Er- schließung des Plangebietes – gerechte Kostenverteilung im Durchführungsver- trag Kenntnisnahme. Die Verteilung der Er- schließungskosten zwischen Stadt und Vorhabenträgerin wird im Durchfüh- rungsvertrag nach Verursachungsbei- trägen vorgenommen. Ablehnung der Realisierung des IKEA- Marktes aufgrund der verkehrlichen Si- tuation Kenntnisnahme 19. Regierungspräsidium Karlsruhe, Abt. 4, Straßenwesen und Verkehr, 01.08.2016 Verweis auf Stellungnahme vom 19.04.2016: Hierzu wird auf die Erwiderung aus der Beteiligung gemäß § 4 (2) BauGB ver- wiesen: Durch ein zusätzliches Verkehrsauf- kommen von ca. 5.000 Kfz/24h werk- tags und ca., 7.100 Kfz/24h samstags kann es zu Verkehrsbehinderungen kommen. Die Verkehrslenkung muss daher so gestaltetet sein um einen Ver- kehrsrückstau auf die BAB A5 zu ver- meiden. Im Rahmen der Verkehrsuntersuchung und insbesondere der Leistungsfähig- keitsberechnung der Signalanlagen nach Umbau der Knotenpunkte entspre- chend Verkehrsgutachten ergibt sich kein Verkehrsrückstau bis zur BAB 5. Der maximale Rückstau Richtung Auto- bahn ergibt sich zu ca. 151 m werktags und 114 m samstags, der in 95 % aller Fälle nicht überschritten wird. Es kann somit im Regelfall, d. h. ohne außergewöhnliche verkehrliche Zustän- de im weiteren Untersuchungsgebiet, nahezu ausgeschlossen werden, dass Rückstau bis in den Bereich der An- schlussstelle Karlsruhe / Durlach ent- stehen wird. 20. Bürgerin, 17.10.2016 Keine Kreuzung mehr am Weinweg. Bekanntlich verursachen Linksabbieger Stau. Diese Variante war vor Jahren Die Verkehrsplanung sieht keine zusätz- liche Kreuzung mit der Möglichkeit eines Linksabbiegens vor. Im Weinweg ist le- - 46 - schon einmal im Gespräch. Die Straßenführung könnte wie folgt verlaufen: - Fahrzeuge von Südtangente und Au- tobahnausfahrt sowie von Durlach kommend fahren bis zur zung Ostauering rechts ab zur Gerwig- straße und könnten dann problemlos in den dortigen Parkraum einfahren, ebenso die Zulieferer, die ebenfalls - wie bereits geplant - über die Gerwig- straße einfahren. Die Ausfahrt wäre dann weiter über die dortige Kreuzung zur Einfahrt Karlsruhe-Nord. Die Fahr- zeuge zum Großmarkt benützen diese Strecke bereits. - Fahrzeuge von Karlsruhe kommend können ebenfalls bereits an dieser Kreuzung abbiegen, so dass hier kein Rückstau entsteht - zurück über die be- reits bestehende Kreuzung. - Zwischen den beiden Möbelhäusern könnte ein breiter Überweg für Fußgän- ger entstehen, sowie die restliche be- reits bestehende Straße verkehrsberu- higt (Schrittgeschwindigkeit) gemacht werden. So gäbe es auch keine Prob- leme mit Radfahrern, die in Richtung Karlsruhe auf der Durlacher Allee die Straße überqueren müssen. Eine Ampel wäre somit nur noch für die Fußgänger nötig, die mit der Straßen- bahn kommen und die Durlacher Allee überqueren, um zu den Möbelhäusern zu kommen diglich das Rechtseinbiegen von IKEA in Richtung Durlacher Allee vorgesehen. Die hier vorgeschlagene Lösung ist be- reits teilweise im Gesamtverkehrskon- zept enthalten. Fahrzeuge von der Südtangente müssen über Ostring und weiterführend Gerwigstraße zufahren. Verkehrsteilnehmer aus Richtung Dur- lach bzw. vom Autobahnanschluss Dur- lach kommend, können zur Entlastung des Knotenpunktes Durlacher Al- lee/Ostring direkt von der Durlacher Al- lee aus zu IKEA abbiegen. Von Karlsruhe über die Durlacher Allee kommend werden Verkehrsteilnehmer ebenfalls zur Gerwigstraße geführt, um hierüber das Parkhaus IKEA zu errei- chen. Eine Verkehrsberuhigung im Weinweg mit Einrichtung eines verkehrsberuhig- ten Bereiches und Schrittgeschwindig- keit würde zu deutlichen Verkehrsverla- gerungen führen, die die angrenzenden Knotenpunkte im Bereich Ostring zu- sätzlich belasten würden. Das zu erwar- tende restliche Verkehrsaufkommen im Weinweg würde wohl jedoch auch wei- terhin die maximal zulässige bzw. emp- fohlene Verkehrsbelastung durch KFZ in verkehrsberuhigten Bereichen über- schreiten. Zudem würde sich die Er- reichbarkeit des Durlach-Centers und auch XXXL Mann Mobilia teils erheblich verschlechtern. Da der Zugang IKEA unmittelbar im Bereich der Signalanlage am Weinweg liegt, können Fußgänger, die von IKEA zu XXXL Mann Mobilia gehen über die bestehende Signalanla- ge geführt werden. Die Notwendigkeit einen Überweg zwischen den Einrich- tungshäusern zu schaffen, kann somit nicht gesehen werden. Bei Ihrer Planung haben Sie die Fahr- zeuge der Mitarbeiter der DM-Zentrale nicht berücksichtigt, welche bisher mit ca. 1.500 Fahrzeugen angesetzt wur- den. Hier war bei einer "vor Ort - Be- sprechung " mit Ihren Mitarbeitern und dem Bürgerverein im Gespräch, dass Der Verflechtungsverkehr auch unter Berücksichtigung der Ansiedlung dm- Campus wurde im Verkehrsgutachten und in der Verkehrssimulation berück- sichtigt. Zur Beurteilung der Leistungs- fähigkeit der Verkehrsanlagen und der Verkehrssimulation zur Abbildung der - 47 - kein Rückstau zur Autobahn sein darf und man evtl. die Ampel am Weinweg dann entsprechend schalten würde. Verflechtungsvorgänge im engeren Un- tersuchungsgebiet und den Einflüssen der priorisierten Stadt- und Straßenbah- nen wurden Verkehrsbelastungen ange- setzt, die den Vollausbau des dm- Campuses berücksichtigen. Dabei wird von den durch dm für den Endausbau anvisierten - maximal 2.500 Arbeitsplätzen ausgegangen. Die Verkehrssimulation hat gezeigt, dass mit keinen nennenswerten Problemen in der Verflechtung der Verkehrsströme im Zu- ge der Durlacher Allee zu rechnen sein wird. Rückstau auf die Autobahn kann nicht erwartet werden. Ein eventueller Vollanschluss der Al- ten Karlsruher Straße wurde im Ver- kehrsgutachten zum dm-Campus unter- sucht. Auswirkungen auf das Projekt IKEA sind hieraus nicht zu erwarten. Ich denke, man kann die Verkehrsfüh- rung der beiden Bauvorhaben nicht ge- trennt sehen. Eine längere Phase wäre doch nicht möglich, wenn der Verkehr von IKEA - zusätzlich zum heutigen - über die Kreuzung müßte. Heute, um 16.45 Uhr war hier schon "dicht" und zeitweise zur Autobahn bis zum Wein- weg Stau. Die Verkehrsbelastungen, die durch den dm-Campus entstehen, wurden den Grundbelastungen mit IKEA Verkehren im Rahmen der Leistungsfähigkeitsbeur- teilung und der Mikrosimulation überla- gert. Die Verkehrsuntersuchung zum dm-Campus hat gezeigt, dass durch die neue Firmenzentrale nur eine geringe Verkehrszunahme auf der Durlacher Al- lee westlich der Autobahn A5 zu erwar- ten ist. Gleiches gilt für die verkehrlichen Auswirkungen durch IKEA im Abschnitt der Durlacher Allee östlich der Autobahn A5. Auch hier sind die zusätzlichen Ver- kehrsbelastungen als relativ gering an- zusehen. Es wurde nicht berücksichtigt, dass die Radfahrer bei den jeweiligen Ein- und Ausfahrten der Autobahnen Vorfahrt haben, ebenso bei einer eventuellen Einfahrt der PKW von der Durlacher Al- lee kommend ins Parkhaus, was zu ei- nem erheblichen Rückstau führen wür- de, da sehr viele Radfahrer Richtung Karlsruhe unterwegs sind. Der Fahrradverkehr im Zuge der Durla- cher Allee wird vorfahrtsberechtigt ge- genüber dem motorisierten Verkehr in den Rampen der BAB 5 geführt. Somit ist auch trotz des gesteigerten Ver- kehrsaufkommens grundsätzlich nicht davon auszugehen, dass die Ansiedlung des IKEA Einrichtungshauses zu einer deutlichen Verschlechterung der Ver- kehrsführung für Radfahrer in diesem Bereich führen wird. Zudem ist auch nicht davon auszugehen, dass hierdurch am Autobahnanschluss Durlacher Allee - 48 - maßgebliche Behinderungen des moto- risierten Verkehrs durch vorfahrtsbe- rechtigte Radfahrer entstehen werden. Die Verkehrssimulation hat bestätigt, dass die Abfahrt der IKEA Kunden von der Durlacher Allee trotz bevorrechtigter Fahrradfahrer zu keinen maßgeblichen Verschlechterungen der Verkehrsab- wicklung im Zuge der Durlacher Allee führt. Die Simulation hat keinen Rück- stau ergeben, der sich bis in den Be- reich des Knotenpunktes Durlacher Al- lee / Weinweg fortsetzt.
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Extrahierter Text
IKEA Karlsruhe, Zusammenfassung des Klima- und Energiekonzepts Seite 1 von 13 IKEA Karlsruhe, Neubau eines Einrichtungshauses Zusammenfassung des Klima- und Energiekonzepts 1. Nachhaltigkeit und Umweltschutz im IKEA Konzern Innerhalb der IKEA Nachhaltigkeitsstrategie „People Planet Positive“ hat sich IKEA unter anderem als Ziel gesetzt, bis 2020 mehr erneuerbare Energie zu erzeugen, als der Konzern verbraucht. Über zwei Drittel der Wegstrecke hat IKEA Global bereits hinter sich gebracht. In Deutschland wurde bis heute eine Verbesserung der Energieeffizienz im Vergleich zum Geschäftsjahr 2009 von 36% erreicht. Zum jetzigen Zeitpunkt erzeugt IKEA Deutschland mit seinen vier Windparks und zahlreichen Photovoltaik-Anlagen rein rechnerisch ein Drittel des Energieverbrauchs seiner Einrichtungshäuser in Deutschland selbst. Für den Betrieb der Einrichtungshäuser wird seit 2012 zu 100% regenerativer Ökostrom aus Wasserkraft verwendet. Im Jahr 2014 wurde IKEA in die Gruppe der Klimaschutz-Unternehmen aufgenommen. Dies bedeutet, dass IKEA sich freiwillig zu mess- und überprüfbaren Zielen bei Klimaschutz und Energieeffizienz verpflichtet und bereits herausragende Leistungen betrieblicher Energieeffizienz bei Produkten, Dienstleistungen und Produktion erbracht hat. IKEA Deutschland gehört weiterhin mit zu den Erstzeichnern des Kohlekonsens der Stiftung 2° und der HDE Klimaschutzerklärung. Hiermit unterstreicht IKEA Deutschland zusätzlich das Vorhaben, aktiv an der Gestaltung der Energiewende hin zu erneuerbaren Energiequellen mitzuarbeiten. Im vergangenen und laufenden Geschäftsjahr wurde auch die Ladeinfrastruktur für E- Mobilität ausgebaut. Neben allen neuen Einrichtungshäusern werden auch alle bestehenden Standorte mit entsprechender Technik zum kostenfreien Laden ausgestattet. Das Ziel ist, bis 2020 alle IKEA Standorte in Deutschland zu einem E- Mobilitätsnetz verknüpft zu haben. IKEA Standorte in Baden-Württemberg sind seit Sommer 2016 ausgestattet. Ebenso ist zu beachten, daß die Nachhaltigkeit von IKEA Neubauprojekten nach ökologischen und soziokulturellen Aspekten über das internationale Bewertungssystem BREEAM (Building Research Establishment Environmental Assessment Method) zertifiziert wird. Nach den internen IKEA-Richtlinien muss die Zertifizierungsstufe von mindestens „sehr gut“ erreicht werden. IKEA Karlsruhe, Zusammenfassung des Klima- und Energiekonzepts Seite 2 von 13 2. Das Bauvorhaben IKEA Karlsruhe IKEA Deutschland hat in den zurückliegenden Jahren bei dem Bau von Einrichtungshäusern grundsätzlich den Weg gesucht, Techniken einzusetzen, die Sorge dafür tragen, daß der Energieverbrauch im Einrichtungshaus reduziert wird und die notwendigen Energien aus erneuerbaren Energien zur Verfügung gestellt werden können. Wurden bis zum Jahr 2006 z.B. ausschließlich Lüftungsanlagen ohne Wärmerückgewinnung eingesetzt, so werden nun grundsätzlich Wärmerückgewinnungsanlagen eingebaut und die Anlagen mit Hilfe von Frequenzumformern an das tatsächliche Lüftungsvolumen angepasst. Ebenso werden in den Neubauten Fußbodenheizungen installiert, somit wird die notwendige Wärme oder Kälte mit Hilfe dieser Technik in das Gebäude eingebracht und die Größen der Lüftungsanlagen können an das gesetzliche Mindestmaß angepasst werden. Die Erzeugung von Wärme und Kälte erfolgte bis zu diesem Zeitpunkt mit Gasskesselanlagen und klassischen Kältemaschinen. Mit Einsatz von Fußbodenheizung und Reduktion der Lüftungsvolmina kann nun auf der Erzeugerseite ein geringeres Temperaturniveau eingesetzt werden, daß nun den Einsatz von Wärmepumpen ermöglicht. Mit Hilfe dieser Technik können nun Energiequellen wie Grundwasser, Geothermie oder aber auch Abwasser genutzt werden. Um nun im Bauvorhaben IKEA Karlsruhe die oben genannten Aspekte zu berücksichtigen, wurde ein Klima- und Energiekonzept erstellt, mit weiteren folgenden Randparametern: Konzeptionelle Aspekte: - Kein neuer Flächenverbrauch durch Nutzung eines schon versiegelten Gr undstücks - Gute Erreichbarkeit mit ÖPNV und Fahrrad - Klimatische Gunstwirkung durch Verwendung überwiegend heller Metallfassaden und heller Bodenbeläge in den Frei- und Verkehrsanlagen - Reduzierung von Außenflächen als kompakte, mehrgeschossige Bauweise - Nutzung des vorhandenen Baumbestandes im Sommer als natürlicher IKEA Karlsruhe, Zusammenfassung des Klima- und Energiekonzepts Seite 3 von 13 Sonnenschutz für die Südfassade - Mit über ca.12.000 m² wird mehr als die Hälfte der Dachfläche als aufgeständertes extensives Gründach über der obersten Parkebene ausgeführt. - durch großzügige Fassadenöffnungen kann das Tageslicht optimal ausgenutzt werden. In diesen Bereichen erfolgt die Schaltung der Beleuchtung tageslichtabhängig - an allen Hauptzugängen werden Windfanganlagen als Pufferzone eingebaut. Geplant sind Drehtrommeltüren um auch Zuglufterscheinungen zu minimieren - Parkgeschosse als offene Großgarage nur mit natürlicher Be- und Entlüftung - Ca. 120 m³ des über das Gründach abfließende Regenwasser wird in einer Zisterne gespeichert um damit die Toiletten zu spülen. - kostenfreie Schnelllade-Elektrotankstellen für PKWs und Ladestationen für Fahrräder Technische Aspekte: - Aktivierung der statischen Flächen zum Heizen/ Kühlen (Betonaktivierung / Fußbodenheizung) - Bemessung der Lüftungsanlagen nach den gesetzlich geforderten Mindestluftmengen - Überwachung der Luftqualität und Anpassung der Luftmengen an das Nutzerverhalten - Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung und adiabatischer Sprühbefeuchtung - Heizung und Kühlung über reversible Wärmepumpen für die Niedertemperaturbereiche - Einsatz von LED-Leuchtmitteln - Ausstattung der Aufzugsanlagen mit einer Energierückeinspeisung - Abdeckung der notwendigen elektrische Energie durch zertifizierten „grünen“ Strom Technische Aspekte im Küchenbereich: - Alle Kühlgeräte im Küchenbereich sind mit Energierückgewinnungstechnik ausgestattet - Die Abwärme der Kleinkälteanlage wird zur Warmwassererzeugung genutzt. - Einbau einer Energieoptimierungsanlage zur Reduzierung von Lastspitzen. - Sensormischbatterien oder Selbstschlußbatterien an Handwaschbecken zum IKEA Karlsruhe, Zusammenfassung des Klima- und Energiekonzepts Seite 4 von 13 Wassersparen - Energie- und wassersparende Geschirrspülmaschinen mit Wärmerückgewinnung Bauliche Aspekte: - Hochwärmegedämmte Gebäudehülle aus mineralischen Dämmstoffen - Umkehrdachkonstruktion zwischen Einrichtungshaus und den Parkgeschossen - Transparente Fassadenbereiche mit Dreischeibenisolierverglasung - Sommerlicher Wärmeschutz durch außenliegenden Sonnenschutzanlagen oder mit Sonnenschutzverglasung IKEA Karlsruhe, Zusammenfassung des Klima- und Energiekonzepts Seite 5 von 13 3. Das Energiekonzept Mit oben genannten Randbedingungen wurde nun ein Energiekonzept erstellt. Hier sollten verschiedene Primärerzeugungsarten gegenübergestellt werden, um die gestellten Forderungen erfüllen zu können. Bei der Erstellung sind folgende grundsätzliche Parameter berücksichtigt worden, neben den anzuwendenden Wetterdaten und der Verfügbarkeit von Primärenergieträgern: - Energieeinsparverordnung (EnEV 2014 nach 01.01.2016) - Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 2016 (KWK) - Erneuerbare Energien Gesetz 2014 (EEG) - F-Gase Richtlinie (EU 517/2014) - Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – EEWärmeG) - Ökodesign-Richtlinie Somit ergibt sich aus dem jetzt geplanten Konzept des Einrichtungshauses folgender Energiebedarf: Abbildung 1: Ermittlung der erforderlichen Erzeugerleistungen Ermittlung der erforderlichen Erzeugerleistungen. Ge samthe i zl ast EN 12831:1044kW Gesamtheizlast RLT- Anlagen:600 kWAuslegung Gerätehersteller , Ansatz 300 Vollbenutzungsstunden WW- Bereitung Küche50kW berücksicht 1000 Stunden Luftschleieranlagen 5 Anlagen a 70 kW175kWberücksichtig zu 50%, da Obergeschosse geringerer Komfortanspruch abzüglich interne Lasten 40 % der Transmissionslast-417,6kW Gesamtenergiebedarf zentrale Wärmeerzeugung1451,4kW Gesamtjahresbedarf (700 Vollbenutzungsstunden)790,98MWh(Erfahrungen Hamburg Altona) Kühllast nach VDI 38071300kW Kühllast RLT Anlagen 460 kW253kW berücksichtigt mit 50 % da nur ein Teil über aktive Kühlung erfolgt Gesamtkühllast 1553kW Gesamtjahresbedarf (800 Vollbenutzungsstunden)1.242,40MWh IKEA Karlsruhe, Zusammenfassung des Klima- und Energiekonzepts Seite 6 von 13 Die Verteilung der Energie im Einrichtungshaus stellt sich wie folgt dar: Die Bedarfsdeckung der Zonen / Bereiche im Einrichtungshaus wird primär von Seiten der Betonkernaktivierung / Fußbodenheizung (BKT) gedeckt. Reicht die Leistung der BKT nicht aus, wird die zusätzlich notwendige Leistung durch die Lüftungsanlagen (RLT- Anlagen) gedeckt. Berücksichtigung findet ebenso die notwendige Energie für die Warmwasserbereitung (WWB). Die auf dieser Basis ermittelten Energiemengen für die Wärmeversorgung sind in Abbildung 2 dargestellt. (In dieser Darstellung wurde auf die Darstellung von einzelnen statischen Heizflächen verzichtet, da der Anteil vernachlässigbar ist (Heizkörper in innenliegenden Bereichen, wie z.B. Umkleiden)). Abbildung 2: notwendige Wärmeversorgung Wärmeversorgung 790 MWh (verschiedene Varianten der Energieerzeugung) BKT 1000 kW 440 MWh RLT 600 kW 180 MWh WWB 50 kW 50 MWh Luftschleieranlage 350 kW 120 MWh IKEA Karlsruhe, Zusammenfassung des Klima- und Energiekonzepts Seite 7 von 13 Die für das Einrichtungshaus notwendige Kälteversorgung ist in Abbildung 3 dargestellt. Abbildung 3: notwendige Kälteversorgung Neben der in Abbildung 3 dargestellten Kälteversorgung werden für Technik- und Bürobereiche VRF- Systeme zum Einsatz kommen (Klima-Split-Geräte), welche hier nur erwähnt sind. In der Gesamtbewertung werden diese nicht weiter betrachtet. Die Betrachtung zeigt, daß es hier ein Missverhältnis zwischen notwendiger Kühl- und Heizenergie gibt. Dies begründet sich dadurch, daß durch die gesetzlichen Vorgaben (EnEV, EEG und EEWärmeG) die Gebäudehülle so kompakt ist, daß der Bedarf des Kühlens höher ist. Dies erschwert auch, eine wesentliche Unterschreitung der EnEV herbeizuführen. Um den in den Abbildungen Nr. 2 und 3 dargestellten Energiebedarf zu decken, wurde im Rahmen von Voruntersuchungen eine Vielzahl von Energieversorgungsvarianten untersucht. IKEA hat sich zur Aufgabe gemacht, die Untersuchungen unter Zuhilfenahme von einer Lebens-Zyklus-Betrachtung durchzuführen; hier wurde ein Lebenszyklus von 25 Jahren angesetzt, mit den Parametern Erstinvest, Wiederholungsinvest nach Ende des frühzeitigen Zyklusendes einer Installation, Betriebskosten (Energiekosten), Wartungskosten und Personalkosten. Ebenso wurden die CO 2 -Emissionen über den Lebenszyklus bewertet. Kälteversorgung 1240 MWh Varianten der Energieerzeugung BKT 1105 kW 880 MWh RLT 253 kW 200 MWh Deckenstrahlplatten,Umluftkühler 420 kW 160 MWh IKEA Karlsruhe, Zusammenfassung des Klima- und Energiekonzepts Seite 8 von 13 Im Einzelnen wurden folgende Varianten betrachtet: 1. Gaskessel zur Wärmeversorgung und elektrische Kältemaschinen zur Kälteversorgung: Diese Variante wurde in der weiteren Betrachtung nicht mehr berücksichtigt, da diese nicht den Anforderungen aus EEG und EEWärmeG entspricht. 2. Abwasserwärmenutzung mit 2 Stück Wärmepumpen reversibel + Brennwertkessel + Kleinkessel + Kompressionskältemaschine 3. Fernwärmenutzung + 2 Kompressionskältemaschinen 4. Microgasturbine 290 kW (th) + Brennwertkessel + Kleinkessel + 2 St Kompressionskältemaschinen + Absorptionskältemaschine 5. Pelletkesselanlage + Brennwertkessel + 2 St Kompressions-Kältemaschinen 6. Fernwärme / Fernkältecontracting 7. Energiepfähle mit Wärmepumpe + Brennwertkessel + Kleinkessel + 2 St Kompressionskältemaschinen + VRF Kälteversorgung 8. Microgasturbine 120 kW (th) + Brennwertkessel + Kleinkessel + 2 St Kompressionskältemaschine + Absorptionskältemaschine Die Ergebnisse der Voruntersuchungen ergaben, dass sich die Energieversorgung ökologisch wie wirtschaftlich am besten über eine Abwassernutzung darstellen läßt. Dabei wird als Primärenergieträger das Abwasser aus dem Durlacher Landgraben betrachtet. Nach Rücksprache mit dem Tiefbauamt Karlsruhe wird diese Art der Energienutzung unterstützt. Der Landgraben führt Mischwasser, welches sich aus Drainagewasser, Regenwasser und Schmutzwasser zusammensetzt. Die normale Wassermenge liegt im Bereich von 200 – 300 l/s, wobei der tiefste Wert während einer Trockenperiode mit 100 l/s gemessen wurde. Für die Nutzung des Abwassers erfolgt der Ansatz mit 60 l/s für Heizen und Kühlen. IKEA Karlsruhe, Zusammenfassung des Klima- und Energiekonzepts Seite 9 von 13 Die Abbildung Nr. 4 zeigt das System der Abwassernutzung: Abbildung 4: Darstellung der Abwassernutzung Der Abwasserführende Kanal (1) wird angebohrt und das Abwasser fließt mit natürlichen Gefälle über eine Siebanlage (mit Reinigungseinrichtung) in den Abwassersammelschacht (2). Von dort aus wird das Abwasser über eine Druckleitung zu den Abwasserwärmetauschern (3) in das Einrichtungshaus gepumpt. Das Wasser verweilt in den Abwasserwärmetauschern solange bis der Temperaturanstieg bzw. - abfall den vorgegebenen Wert über- bzw. unterschreitet. Die Wärme- bzw. Kälteerzeugung erfolgt durch die beiden Wärmepumpen (4), welche entweder im Heizbetrieb das Abwasser abkühlen oder im Kühlbetrieb die Temperatur des Abwassers erhöhen. Wenn der Temperaturgrenzwert erreicht ist, wird das Wasser über die Druckleitung zurück in den Abwasserkanal gepumpt. Das anfallende Siebgut wird in diesem Fall über die Spülleitung ebenfalls wieder dem Abwasserkanal zugeführt. 1 4 3 2 IKEA Karlsruhe, Zusammenfassung des Klima- und Energiekonzepts Seite 10 von 13 Die Temperaturerhöhung des genutzten Abwassers wird so gesteuert, dass eine Temperaturerhöhung des Gesamtabwassers auf 2 K begrenzt wird. Die Abwasserentnahmemenge ist derzeit mit 60 l/s vorgesehen. Die nachfolgenden Übersichten zeigen den schematischen Aufbau der technischen Anlagen, incl. der aus den Anlagen zu gewinnenden Energieflüsse: HEIZFALL: Abbildung 5: Schematische Darstellung Abwassernutzung im Heizfall KÜHLFALL: Abbildung 6: Schematische Darstellung Abwassernutzung im Kühlfall IKEA Karlsruhe, Zusammenfassung des Klima- und Energiekonzepts Seite 11 von 13 Bauliche Einordnung der Abwassernutzung: In den folgenden Zeichnungsausschnitten (Abbildung Nr. 7) sind die geplante Lage des Abwasserwärmetauschers und die Durchörterung der Durlacher Allee dargestellt. Abbildung 7: Lagedarstellung der Abwasserdruckleitung Im Heizfall kann mit Hilfe der Abwassernutzung 90% des notwendigen Energiebedarfes abgedeckt werden. Die übrigen 10% der notwendigen Wärmemenge werden dann mit Hilfe eines gasbetriebenen Brennwertkessels erzeugt (79 MWh). Im Kühlfall können mit Hilfe der Abwassernutzung 80% der notwendigen Kältemenge erzeugt werden. Sollte diese Energiemenge zur Versorgung des Einrichtungshauses nicht ausreichen, wird dann mit Hilfe einer elektrisch betriebenen Kältemaschine die Differenzmenge erzeugt. Der Gesamtbedarf an elektrischer Energie für das Einrichtungshaus für alle elektrischen Verbraucher beträgt 3.651 MWh. Hiervon entfallen 2.823 MWh für die allgemeine Verbraucher, Beleuchtung, Küchentechnische Anlagen und Aufzugs- und Förderanlagen. Für den Betrieb der Wärme – und Kälteerzeugung und Lüftungsanlagen werden 828 MWh elektrischer Energie benötigt. Hiervon werden 483 MWh für den Betrieb der Wärme- und Kälteerzeugung benötigt, hier entfallen auf den Betrieb der Wärmepumpen 85% und 15% auf die Kältemaschine. IKEA Karlsruhe, Zusammenfassung des Klima- und Energiekonzepts Seite 12 von 13 Für den Betrieb der Einrichtungshäuser wird seit 2012 zu 100% regenerativer Ökostrom aus Wasserkraft verwendet. Durch das Tiefbauamt der Stadt Karlsruhe wurde der Hinweis geführt, daß eine 100%- Versorgung des Abwassers nicht gewährleistet werden kann, wenn z.B. Schadenereignisse an der Abwasserleitung auftreten und diese Instand gesetzt werden muß. Derzeit ist mit Hilfe der geplanten Spitzenlast-Brennwertkessel und der Spitzenlast- Kältemaschine vorgesehen, daß bei Ausfall der Abwasserleitung eine Redundanz auf der Wärmeseite von 32% und Kälteseite 35% zur Verfügung steht. Somit ist sichergehstellt, daß das Einrichtungshaus in Teilbereichen weiterhin mit Wärme und Kälte versorgt werden kann. Ebenso ist geplant, sowohl auf der Heizseite als auch auf der Kälteseite eine Noteinspeisung vorzuhalten, mit deren Hilfe separat aufzustellende Wärme- und Kälteerzeuger unterstützen könnten. Ein weiterer Teil der Voruntersuchung war die Prüfung des Einsatzes / Installation einer Photovoltaikanlage. Ergebnis der Untersuchung war, daß der Einsatz einer Photovoltaik-Anlage in der Fassade nicht möglich ist, da der vorhandene Baumbestand eine zu große Beschattung einer möglichen Anlage bewirkt. Eine Installation auf dem Dach stellt sich ebenfalls nicht, da die mögliche Größe auf Grund der geringen nutzbaren Fläche auf dem Dach selbst hier nur einen Ertrag von weniger als 10% des Gesamtstromverbrauches erwarten lässt. Von einer Installation einer Photovoltaik-Anlage wird in der weiteren Betrachtung abgesehen. IKEA Karlsruhe, Zusammenfassung des Klima- und Energiekonzepts Seite 13 von 13 4. Zusammenfassung Die Energieversorgung ist als Ergebnis der Voruntersuchungen unter Berücksichtigung der oben schon genannten Randbedingungen incl. der schon genannten technischen Anlagen im Einrichtungshaus selbst mit folgenden wesentlichen Punkten geplant: - Einbindung der städtischen Abwasserleitung als Energieträger - 2 Stück Wasser-Wasser-Wärmepumpen mit ca. 650KW Wärme- und 550 KW Kälteleistung betrieben durch Strom - 2 Stück Brennwertkessel mit 400KW und 50KW, betrieben durch Gas, für die Spitzenlastabdeckung und Warmwasserbereitung im Sommer - 1 Stück Kompakt-Kompressions-Kältemaschine für die Spitzenlastabdeckung betrieben durch Strom - Regenwassernutzung für die Toilettenspülung - Elektro-Tankstellen für PKW und Fahrräder IKEA Verwaltungs-GmbH Ho fheim-Wallau, den 10.11.2016
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Extrahierter Text
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe-Oststadt Unterlagen für die Beteiligung der Öffentlichkeit nach §3 (2) BauGB (Verfahren nach § 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB) Vorhabenträgerin: IKEA Verwaltungs-GmbH Am Wandersmann 2-4 65719 Hofheim-Wallau T. +49(0) 6122-585-1000 F. +49(0)6122-585-7115 Planverfasser: Mainz/Karlsruhe, den 22.07.2016 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt - Seite 2 - Inhaltsverzeichnis A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch ........................................ 5 1. Aufgabe und Notwendigkeit ................................................................... 5 2. Planungsrechtliche Situation .................................................................. 5 2.1 Raumordnung / Regionalplan ................................................................... 5 2.2 Vorbereitende Bauleitplanung .................................................................. 6 2.3 Verbindliche Bauleitplanung ..................................................................... 7 3. Bestandsaufnahme ................................................................................ 8 3.1 Räumlicher Geltungsbereich ..................................................................... 8 3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz ........... 8 3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung .................................... 9 3.4 Eigentumsverhältnisse ........................................................................... 10 3.5 Belastungen .......................................................................................... 10 4. Planungskonzept ................................................................................. 12 4.1 Art der baulichen Nutzung ..................................................................... 16 4.2 Maß der baulichen Nutzung ................................................................... 18 4.3. Erschließung ......................................................................................... 18 4.3.1 ÖPNV ................................................................................................... 21 4.3.2 Motorisierter Individualverkehr und Fahrradverkehr ................................. 22 4.3.3 Ruhender Verkehr ................................................................................. 25 4.3.4 Geh- und Radwege ................................................................................ 26 4.3.5 Ver- und Entsorgung .............................................................................. 26 4.4 Mobilitätskonzept ................................................................................. 26 4.4.1 Nutzergruppen: Besucher / Kunden ......................................................... 26 4.4.2 Nutzergruppen: Mitarbeiter ................................................................... 28 4.5 Energiekonzept ..................................................................................... 29 4.6 Gestaltung ............................................................................................ 30 4.7 Grünordnung / Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen / Artenschutz ............. 30 4.7.1 Grünplanung, Pflanzungen ..................................................................... 30 4.7.2 Eingriff in Natur und Landschaft ............................................................. 31 4.7.3 Ausgleichsmaßnahmen ......................................................................... 31 4.7.4 Maßnahmen für den Artenschutz ........................................................... 31 4.8 Belastungen .......................................................................................... 32 5. Verkehr ................................................................................................ 33 6. Einzelhandel ........................................................................................ 35 7. Umweltbericht ..................................................................................... 36 8. Sozialverträglichkeit ............................................................................ 37 9. Statistik ............................................................................................... 38 9.1 Flächenbilanz ........................................................................................ 38 9.2 Bodenversiegelung ................................................................................ 38 10. Kosten ................................................................................................. 38 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt - Seite 3 - 11. Finanzierung ........................................................................................ 38 12. Fachgutachten ..................................................................................... 38 B. Hinweise .............................................................................................. 40 1. Versorgung und Entsorgung ................................................................... 40 2. Entwässerung ....................................................................................... 40 3. Niederschlagswasser ............................................................................. 40 4. Grundwassermessstellen........................................................................ 40 5. Archäologische Funde, Kleindenkmale .................................................... 40 6. Baumschutz .......................................................................................... 41 7. Altlasten ............................................................................................... 41 8. Erdaushub / Auffüllungen ....................................................................... 41 9. Private Leitungen .................................................................................. 41 10. Barrierefreies Bauen .............................................................................. 41 11. Erneuerbare Energien ............................................................................ 41 C. Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften ........... 42 I. Planungsrechtliche Festsetzungen ....................................................... 42 1. Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen .............................................. 42 2. Art der baulichen Nutzung (§ 11 BauNVO) ............................................... 42 3. Maß der baulichen Nutzung ................................................................... 44 3.1 Grundflächenzahl (GRZ) ......................................................................... 44 3.2 Höhe der baulichen Anlagen ................................................................... 44 4. Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft, Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen................................................................... 44 5. Artenschutzrechtlich bedingte Ausgleichsmaßnahmen ............................ 44 6. Grünflächen / Pflanzgebote und Pflanzerhaltung ..................................... 45 6.1 Verkehrsgrünflächen ............................................................................. 45 6.2 Pflanzgebote und Pflanzerhaltung .......................................................... 45 6.3 Dachbegrünung ..................................................................................... 45 II. Örtliche Bauvorschriften ....................................................................... 46 1. Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen ............................................... 46 2. Werbeanlagen ....................................................................................... 46 3. Beleuchtung .......................................................................................... 47 4. Unbebaute Flächen, Einfriedigungen ...................................................... 47 4.1 Aufschüttungen..................................................................................... 47 4.2 Abfallbehälterstandplätze ...................................................................... 47 III. Sonstige Festsetzungen ....................................................................... 47 IV. Nachrichtlich übernommene Festsetzungen ......................................... 47 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt - Seite 4 - Anlagen 1. Umweltbericht 2. Vorhaben- und Erschließungsplan 3. Beiplan zur Begründung Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt - Seite 5 - A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch 1. Aufgabe und Notwendigkeit Anlass und Ziel der Planung ist die Realisierung eines großflächigen Einzelhan- delsvorhabens in Form eines IKEA-Einrichtungskaufhauses auf einem ca. 3 ha großen Grundstück an der Durlacher Allee in Karlsruhe - Oststadt. Das Grund- stück ist zwischen den Straßen Gerwigstraße im Norden, Weinweg im Osten, Durlacher Allee im Süden und einer Böschung mit Bahngleisen der Deutschen Bahn (DB) im Osten gelegen. Um eine ausgewogene Einzelhandelsstruktur zu gewährleisten, verfolgt die Stadt Karlsruhe das Ziel, einen großflächigen Möbelmarkt auf ihrer Gemarkung anzu- siedeln. Die IKEA Verwaltungs GmbH als Vorhabenträgerin beabsichtigt in Karlsruhe ein Einrichtungskaufhaus mit einer Verkaufsfläche von maximal 25.500 m², davon maximal 3.450 m² Verkaufsfläche für zentrenrelevante sonstige Sortimente zu errichten. Nach derzeit geltendem Planungsrecht ist dieses Vorhaben im künftigen Gel- tungsbereich nicht realisierbar. Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung sowie zur Wahrung stadtgestalterischer Aspekte ist für die Realisie- rung der beabsichtigten Bebauung die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Be- bauungsplans nach § 12 BauGB erforderlich. 2. Planungsrechtliche Situation 2.1 Raumordnung / Regionalplan Um die Planung für ein IKEA-Einrichtungskaufhaus raumordnungsrechtlich zu ermöglichen, hat die Regionalversammlung des Regionalverbands Mittlerer Oberrhein am 22.7.2015 die 9. Änderung des Regionalplans beschlossen. Das Mi- nisterium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg hat die 9.Änderung des Regionalplans am 23.10.2015 genehmigt. Die 9.Änderung des Regionalplans stellt die Fläche östlich der Bahntrasse und nördlich der Durlacher Allee zusammen mit dem östlich angrenzenden Bereich des Bestandsobjekts „XXXL Mann Mobilia“ als „Vorranggebiet Einrichtungskauf- haus“ (Integrierte Lagen) dar (siehe Abbildung 1). Dem so gefassten Integrations- gebot entspricht die Planung. Sie entspricht weiterhin dem Konzentrationsgebot, dem Kongruenzgebot und dem Beeinträchtigungsverbot, da die Stadt Karlsruhe Oberzentrum ist, etwa 70 % des erwarteten Umsatzes mit Kunden aus der Region Mittlerer Oberrhein erzielt werden sollen und durch fachgutachterliche Einschät- zung belegt ist, dass die Funktionsfähigkeit der Stadt- und Ortskerne der Stadt Karlsruhe und anderer Zentraler Orte sowie die verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung nicht beeinträchtigt sind (siehe dazu auch Kapitel6). Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt - Seite 6 - Abbildung 1: Auszug aus der Raumnutzungskarte Bereich der 9. Änderung 2.2 Vorbereitende Bauleitplanung Der Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe FNP 2010 stellt gemäß dem Beschluss der Verbandsversammlung des Nachbarschaftverbandes Karlsruhe vom 12.10.2015 zur Einzeländerung KA.372 – „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“ eine „Sonderbaufläche“ mit der Zweckbestimmung „Einrichtungs- kaufhaus (mit nicht-zentrenrelevanten und zentrenrelevanten Sortimenten und einer maximalen Verkaufsfläche von 25.500 m²)“ dar (siehe Abbildung 2). Hieraus wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan entwickelt. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt - Seite 7 - Abbildung 2: Auszug aus dem Flächennutzungsplan Sonderbaufläche Geschäfts- und Verwaltungszentrum Einrichtungskaufhaus mit nichtzentrenrelevanten und zentrenrelevanten Sortimenten maximale Verkaufs- fläche: 25.500 m² 2.3 Verbindliche Bauleitplanung Im künftigen Geltungsbereich gelten derzeit folgende Bebauungspläne: 1. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 812 „Gerwigstraße, 3. Änderung“ vom 26.07.2011, am 12.08.2011 in Kraft getreten, setzt im westlichen Teil des künftigen Geltungsbereichs ein „Sondergebiet für Parken“ fest. 2. Der Bebauungsplan „Gewerbe- und Industriegebiet Gerwigstraße“ Nr. 286, am 26.09.1961 von der Stadt Karlsruhe als Satzung beschlossen und am 08.02.1962 in Kraft getreten, enthält Festsetzungen zu Bau- und Straßenfluchten sowie öffent- lichen Grünflächen und Vorgärten. 3. Der Bebauungsplan „Gewerbe- und Industriegebiet Gerwigstr. – 2. Änderung (ehem. Milchzentrale)“ Nr. 669, am 15.1.1993 in Kraft getreten, im Bereich der Verkehrsanlagen und Randbereiche. Im räumlichen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sollen diese Bebauungspläne überplant und insoweit aufgehoben werden. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt - Seite 8 - 3. Bestandsaufnahme 3.1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans besteht aus zwei Teilen und umfasst eine Gesamtfläche von ca. 5,8 ha. Der Geltungsbe- reich liegt in der Gemarkung 3620 (Karlsruhe). Neben dem Vorhabengrundstück bestehend aus mehreren Grundstücken mit verschiedenen Flurstücksnummern, erfasst der Geltungsbereich angrenzende öffentliche Verkehrsflächen mit Teilbe- reichen der Gerwigstraße im Norden, den Weinweg im Osten, die Durlacher Allee im Süden und dem Ostring im Westen sowie städtische Flächen südlich der Durla- cher Allee. Das Vorhabengrundstück hat eine Größe von ca. 3 ha. Abbildung 3: Luftbild mit Abgrenzung des Vorhabengrundstücks (blau) und des Geltungsbereichs (gelb) 3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz Der Geltungsbereich befindet sich innerhalb der Oberrheinebene am Westrand der sogenannten Kinzig-Murg-Rinne. Das Vorhabengrundstück ist weitgehend eben und liegt auf Geländehöhen zwischen ca. 114,20 und 116,60 m ü. NN. Aus Sport EnBW XXXL MANN Mobilia Kleingartenanlage Grossmarkt LEA Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt - Seite 9 - grünordnerischer Sicht sind die straßenbegleitenden, markanten Baumreihen vor allem entlang der Durlacher Allee als planungsrelevant einzustufen. Der Geltungsbereich wird überwiegend durch gewerbliche Bauten und Verkehrs- flächen geprägt. Demzufolge ist der Versiegelungsgrad als sehr hoch einzustufen (siehe Tabelle 1). Die Böden im Plangebiet weisen eine stark anthropogene Über- prägung auf. Im Bereich des Vorhabengrundstückes finden sich zudem Altablage- rungen und Altstandorte, die im Rahmen weiterer Untergrunduntersuchungen erkundet wurden. Tabelle 1: Versiegelungsbilanz des Geltungsbereichs Kategorie Geltungsbereich SO-Gebiet Flächengröße Anteil an Gesamtfläche Flächengröße Anteil an SO-Gebiet Versiegelt: - von Bauwerken be- standene Fläche - Straße, Weg oder Platz - Gleisbereich 46.240 m² 80 % 26.340 m² 88 % unversiegelt: Grünflächen / Gehölze 11.600 m² 20 % 3.475 m² 12 % Summe ca. 57.840 m² 100 % 29.815 m² 100 % Im Rahmen der faunistischen Erhebungen konnten in den Böschungsbereichen am Bahndamm und südlich der Durlacher Allee Nachweise der streng geschütz- ten Mauereidechse erbracht werden. Die Bahnlinien im Umfeld des Geltungsbe- reichs gelten für diese Tierart als Ausbreitungskorridor. Der planerische Umgang mit den Mauereidechsen sowie weiteren artenschutzrechtlich relevanten Tierar- ten erfolgt im artenschutzrechtlichen Fachbeitrag. Alle Umweltbelange werden in einem Umweltbericht zusammenfassend ermit- telt, beschrieben und bewertet. 3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung Auf dem Vorhabengrundstück befinden sich zwei Hallengebäude und ein tempo- rär aufgestellter Container, die als Verkaufs-, Lager- und Büroflächen genutzt werden. Die Freiflächen sind weitgehend mit Asphalt befestigt und werden als Stellplätze genutzt, ein Teilbereich dient als Autoverkaufsfläche. Derzeit wird das Vorhabengrundstück durch drei Zufahrten von der Durlacher Allee, dem Weinweg und der Gerwigstraße erschlossen. An das Vorhabengrundstück schließen öffent- liche Grünanlagen mit bestehenden Baumreihen und vereinzelten Strauchgrup- pen sowie eine Fläche mit Gebüsch im Westen an. Die anschließenden Straßen- verkehrsflächen umfassen Fuß- und Radwege, Fahrbahnen sowie eine Straßen- bahnstrecke in der Mitte der Durlacher Allee und eine Betriebsstrecke entlang der Gerwigstraße. Im Umfeld des Vorhabengrundstücks finden sich Handels-, Gewerbe- und Frei- zeitnutzungen. Östlich des Weinwegs grenzt das Bestandsmöbelhaus „XXXL Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt - Seite 10 - Mann Mobilia“ an, weiter östlich befindet sich das Durlach-Center, nördlich der Gerwigstraße ein Audi-Zentrum sowie nordöstlich die Flächen des Großmarkts. Westlich grenzt ein Bahndamm mit dichtem Gehölzbestand an das Vorhaben- grundstück. Südlich der Durlacher Allee befinden sich Kleingarten- und Sportan- lagen, eine Tankstelle sowie die Landeserstaufnahmestelle (LEA) für Flüchtlinge. 3.4 Eigentumsverhältnisse Der Erwerb des Vorhabengrundstücks für die Realisierung des Einrichtungskauf- hauses durch die Vorhabenträgerin ist durch Kaufverträge gesichert. Alle angren- zenden Verkehrsflächen mit integrierten Verkehrsgrünflächen sind öffentliche Flächen und stehen im Eigentum der Stadt Karlsruhe. 3.5 Belastungen Schall Im Rahmen einer schalltechnischen Untersuchung der FIRU GfI – Gesellschaft für Immissionsschutz mbH wurde geprüft, wie sich die Auswirkungen des Planvorha- bens auf die Umgebung sowie die Verkehrslärmeinwirkungen im Plangebiet durch den umgebenden Verkehr darstellen. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass in der Summe der gewerblichen Geräusche durch das neue Einrichtungskaufhaus, die Immissionsrichtwerte am nächstgelegenen maßgeblichen Immissionsort (Gerwigstraße 77) sowohl im Ta- ges- als auch im Nachtzeitraum unterschritten werden. Die Immissionsrichtwerte nach TA Lärm für ein GE von 65 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts werden am Tag um 6 dB(A) und in der Nacht um mehr als 4 dB(A) unterschritten. Der planbedingte Zusatzverkehr führt auf den Straßenabschnitten in der Umge- bung zu Emissionspegelerhöhungen von bis zu 0,5 dB(A) am Tag und 0,4 dB(A) in der Nacht. Planbedingte relevante Pegelerhöhungen von 3 dB(A) im Sinne der 16. BImSchV können ausgeschlossen werden. Somit sind keine lärmschützenden Maßnahmen zur Minderung des Verkehrslärms erforderlich. Klima / Luft Im Fachgutachten Klima und Luftreinhaltung wird dargelegt, dass das derzeit weitgehend unbebaute Planungsareal am Tag als Ventilationsfläche fungiert, über welcher der Gradientwind bodennah durchgreifen kann. Hierdurch wird das bodennahe Ventilationsgeschehen (Be- und Entlüftung) im Planungsumfeld in- tensiviert. In Richtung Westen bildet der Bahndamm jedoch eine bodennahe Strömungsbarriere. Messungen und Modellrechnungen zu den nächtlichen Luft- temperaturverhältnissen zeigen, dass in windschwachen sommerlichen Strah- lungsnächten zwischen dem weitgehend versiegelten Planungsareal und den Kleingärten/Sportflächen südlich der Durlacher Allee Lufttemperaturdifferenzen von ca. 3 - 5 K zu erwarten sind. Gegenüber der Karlsruher City sind durch die ge- ringere Oberflächenrauigkeit/Bebauungsdichte der Umgebungsbebauung und den Grünflächen südlich der Durlacher Allee am Planungsstandort um ca. 2 K niedrigere Lufttemperaturen zu bilanzieren. Die Restgrünflächen am Bahndamm bilden kein weitreichend wirksames thermisches Gunstpotenzial. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt - Seite 11 - Hinsichtlich der Belastung der Luft kann Im Planungsgebiet und in dessen Umfeld für NO2 festgehalten werden, dass für das Prognosejahr 2017 von einer Vorbelas- tung von ca. 30 μg/m³ ausgegangen werden kann. Die PM10-Feinstaubmessungen dokumentieren, dass der Grenzwert für das Jah- resmittel von 40 μg/m³ in den letzten Jahren an allen Stationsstandorten einge- halten wurde. Auch die PM2.5-Messwerte (Grenzwert: 25 μg/m³) zeigen in Karlsruhe keine Grenzwertüberschreitungen. Sie schwanken in den letzten Jahren am Messstandort Reinhold-Frank-Straße zwischen 14 und 18 μg/m³. Für den Bereich des Planungsgebietes ist von einer PM2.5-Vorbelastung von ca. 15.5 μg/m³ auszugehen. Die Immissionsberechnungen für die Luftschadstoffkomponente NO2 zeigen, dass der geltende NO2-Jahresmittelgrenzwert von 40 μg/m³ im Planungsnullfall nur in den direkten Fahrbahnbereichen der Durlacher Allee, des Ostrings und des Weinwegs überschritten wird. Hoch belastet sind insbesondere die Kreuzungsbereiche Durlacher Allee/Weinweg und Durlacher Allee/Ostring, da hier bei den Motoren die häufigen Lastwechsel zu Emissionsanstiegen führen. Dort werden im Jahresmittel NO2-Belastungen von ca. 42 bis über 48 μg/m³ berechnet. Bewertungsrelevant sind allerdings nur Bereiche, die bedeutsam für den Schutz der menschlichen Gesundheit sind (z.B. Fassaden mit zu öffnenden Fensterflä- chen, hinter denen Räume zum dauernden Aufenthalt – Wohnen, Büros - ange- ordnet sind). Straßenbegleitende Hausfassaden im Untersuchungsgebiet sind von Grenzwertüberschreitungen nicht betroffen. Boden / Untergrund Unter Zugrundelegung des Schreibens des Amtes für Umwelt- und Arbeitsschutz der Stadt Karlsruhe vom 10.11.2014 sind innerhalb des Geltungsbereichs folgende Altablagerung und Altlastenstandorte erfasst: Altablagerung Westlich des Weinwegs, Obj.-Nr. 01299 Altstandort Mann GmbH, Obj.-Nr. 04172 Altstandort Tankstelle Leeb, Obj.-Nr. 00254 Altstandort Furrer-Neuvulka, Obj.-Nr. 00253 Im Bereich mit verkehrlichen Anpassungsmaßnahmen sind gemäß dem Schrei- ben des Amtes für Umwelt- und Arbeitsschutz der Stadt Karlsruhe vom 15.3.2016 darüber hinaus folgende Objekte vorhanden: Auffüllung Oststadt, Obj.-Nr. 04192 – entlang des Ostrings AA Durlacher Allee“, Obj.-Nr. 00511 – angrenzend an die Böschung südlich der Durlacher Allee Gemäß dem Schreiben des Kampfmittelbeseitigungsdienstes Baden- Württemberg (KMBD) vom 14.1.2014 liegt der Geltungsbereich in einem mehr- fach bombardierten Bereich der Stadt Karlsruhe. Im Gebiet ist mit Blindgängern und Bombentrichtern zu rechnen. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt - Seite 12 - Das Vorhabengrundstück wurde im Rahmen der Untergrunduntersuchungen auf Bodenverunreinigungen untersucht. Gemäß diesen in den Jahren 2014 / 2015 durchgeführten Untersuchungen sind in den Auffüllungen im Bereich des Sonder- gebietes großflächig erhöhte Gehalte der organischen Schadstoffe PAK und MKW nachgewiesen worden. Für die Schwermetalle Blei, Kupfer und Zink sind die Gehalte über die Gesamtfläche als erhöht einzustufen. In keiner der fünf im Labor bestimmten Bodenluftproben konnten die leichtflüchtigen Parameter BTEX oder LCKW nachgewiesen werden. Die ermittelten Werte der Deponiegase deuten überwiegend darauf hin, dass sich der vorhandene Deponiekörper bereits in der sogenannten Luftphase befindet. In dieser Phase ist die Beeinflussung der Bodenluft- bzw. des Porenbereichs in der Deponie durch Deponiegas abgeschlossen. Die Ergebnisse der KRB7 deuten auf ein Entgasungsstadium zwischen der Kohlendioxid-Phase und Sauerstoff-Phase hin. In dieser Phase nimmt der Kohlendioxidgehalt noch mehr ab, und der Sauer- stoffgehalt weiter zu. Im Rahmen der Untergrunduntersuchungen wurden keine Oberbodenproben gemäß den Vorgaben der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung unter- sucht. Eine Bewertung des Wirkungspfades Boden-Mensch ist daher nicht mög- lich. Aufgrund der weitgehenden Versiegelung des Plangebiets ist der Wirkungspfad derzeit nicht relevant. Eventuell sind in Abhängigkeit der Detailplanung entspre- chende Untersuchungen erforderlich. Diese können gegebenenfalls baubeglei- tend durchgeführt werden. Hinsichtlich des Wirkungspfades Bodenluft-Mensch ist aufgrund des Alters der Deponie (30er Jahre) und vor allem den überwiegend aeroben Bedingungen, die für das Endstadium der Deponiegasentwicklung sprechen bzw. nicht Vorhanden- sein von organischem Material sowie den nicht nachweisbaren Spurenelementen BTEX, LCKW und Schwefelwasserstoff, eine Gefährdung des Schutzgutes Mensch über den Emissionspfad Bodenluft nicht zu erwarten. Aus der Grundwasseranalytik lässt sich ableiten, dass bisher keine Verlagerung der nachgewiesenen Schadstoffe im Feststoff und im Schichtwasser der Auffül- lung in das Grundwasser stattgefunden hat. Derzeit liegen keine, beziehungswei- se nur geringe Überschreitungen der Prüfwerte der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung sowie der Geringfügigkeitsschwellenwerte der LAWA vor. Die Ergebnisse der Untersuchungen werden zusammenfassend in den Um- weltbericht übernommen (siehe Anlage 1). Eine Zusammenfassung der we- sentlichen Ergebnisse ist Kapitel 7 zu entnehmen. 4. Planungskonzept Auf dem Vorhabengrundstück wird ein Gebäudekomplex für ein Einrichtungs- kaufhaus realisiert (siehe Abbildung 4). Die Planung verfolgt eine kompakte Ge- bäudestruktur, die sich hinsichtlich der Art und des Maßes der baulichen Nutzung sowie der Höhe der baulichen Anlagen städtebaulich in die Bebauung im Umfeld einfügt. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt - Seite 13 - Der Gebäudekomplex erhält eine horizontale Gliederung mit dem großflächigen Einzelhandel im unteren Gebäudeteil und den Parkebenen im oberen Gebäude- teil. Die Akzentuierung der Ecksituation als Haupteingang im Südosten schafft Orientierung und eine einladende Geste (siehe Abbildung 4 und Abbildung 5). Der untere Teil des Gebäudekomplexes ist geprägt durch eine offene und transparen- te Atmosphäre. Im Kontrast dazu wird für den oberen Gebäudeteil mit den Park- ebenen eine optisch abgesetzte Fassadenstruktur beabsichtigt. Aufgrund der besonderen städtebaulichen Bedeutung der sich im Umbruch be- findlichen Durlacher Allee wird eine hohe Qualität der Fassadengestaltung ange- strebt, die Gegenstand eines Fassadenwettbewerbs war. Am 04.07.2016 tagte das Preisgericht zum Fassadenwettbewerb „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“. Das Büro nps tchoban voss GmbH & Co. KG – Architekten BDA aus Hamburg hat mit seinem Wettbewerbsbeitrag gewonnen. Die Ansichten sind Bestandteil der Anla- ge 2 Vorhaben- und Erschließungsplan unter der Plannummer 2.13. Die Umsetzung des Wettbewerbsergebnisses wird Gegenstand des Durchfüh- rungsvertrages. Die Erschließungs- und Anlieferungsflächen mit ihren Zufahrten sowie technische Nebengebäude konzentrieren sich im Westen des Vorhabengrundstücks parallel zum Bahndamm. Die Höhe des Einrichtungskaufhauses beträgt 28 m über Oberkante Fertigfußbo- den. Vereinzelte Gebäudeteile wie der Haupteingang und technische Aufbauten weisen eine Höhe von bis zu 34 m auf. Die Dachflächen werden bis auf die Berei- che, in denen technische Aufbauten erforderlich sind, extensiv begrünt. Der Einzelhandel gliedert sich in ein ca. 12 m hohes Erdgeschoss mit Eingangsbe- reich, Warenlager, Warenabholung (SB-Halle) sowie den Kassenbereich. Die Mö- belausstellung befindet sich im ca. 5 m hohen Obergeschoss (siehe Abbildung 5). Innerhalb des Gebäudes sind weiterhin Nebeneinrichtungen wie ein Restaurant und Kinderspielbereich integriert, ferner Lager, Verwaltungs- und Sozialräume. Das Einrichtungskaufhaus liegt inmitten eines baumumstandenen Grünbestands. Dem Erhalt der rahmensetzenden, klimatisch bedeutsamen und stadtbildprägen- den Baumstrukturen entlang der Durlacher Allee, Weinweg und Gerwigstraße wurde im Rahmen des Planungsprozesses ein besonderer Stellenwert beigemes- sen. Klimatische Gunstwirkungen werden ebenfalls durch helle Beläge auf den Geh- und Radwegen bzw. der Anlieferung und durch die Dachbegrünung erzielt. Die Festlegung geeigneter Beläge wird im Rahmen des Durchführungsvertrags getroffen. Die Grundzüge der städtebaulichen Planung werden in den folgenden Kapiteln er- läutert. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt - Seite 14 - Abbildung 4: Frei- und Verkehrsanlagenplan Attika +141,38, Technik + 147,72 Verwaltung +143,48, Technik +147,48 Schnitt AA‘ A A‘ Attika +144,70, Technik + 150,70 Verwaltung +143,48, Technik +147,48 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt - Seite 15 - Abbildung 5: Schnitt AA‘ Weinweg Sprinklerzentrale Technik Rampen- bauwerk Offene Garage Möbelausstellung Warenlager SB_Halle Anlieferhof Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt - Seite 16 - 4.1 Art der baulichen Nutzung Das Vorhaben wird maßgeblich durch die geplante großflächige Einzelhandels- nutzung geprägt. Das Vorhaben wird hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Einrichtungskaufhaus“ gemäß § 11 BauNVO festgesetzt. Ein Einrichtungskaufhaus ist ein großflächiger Einzelhan- delsbetrieb, der maßgeblich durch das Angebot von Möbeln und weiteren Wa- renangeboten rund um das Thema Wohnen, Einrichten und Haushalt geprägt ist. Damit wird auch den Vorgaben des geänderten Regionalplans und Fläche- nnutzungsplans entsprochen(siehe Kapitel 2). Grundlage der Änderung des Regi- onalplans und Flächennutzungsplans war folgendes Einzelhandelsgutachten: „GMA Beratung und Umsetzung (2014): Auswirkungsanalyse zur Ansiedlung ei- nes IKEA-Einrichtungskaufhauses in Karlsruhe, Stand: 24.07.2014 Ludwigsburg“. Unter Zugrundelegung des Einzelhandelsgutachtens wird die Verkaufsfläche des Einrichtungskaufhauses auf maximal 25.500 m² begrenzt, die sich wie folgt auf die Sortimentgruppen mit jeweils im einzelnen festgesetzten Verkaufsflächen- obergrenzen aufteilt: Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt - Seite 17 - Tabelle 2: Sortimente und max. Verkaufsflächen IKEA Karlsruhe, VK=Verkaufsfläche * Zuordnung der Sortimente gemäß Karlsruher Märkterichtlinie (2014) ** ohne Schnittblumen Quelle: GMA-Zusammenstellung 2014 auf Basis von Angaben der Fa. IKEA, Rundungsdifferenzen zu 100,0 % möglich Entsprechend den Angaben des Einzelhandelsgutachtens sind 2.400 m² für Ser- viceflächen für ein Restaurant, Kinderparadies und Kundenservice / Family Shop vorgesehen. max. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt - Seite 18 - 4.2 Maß der baulichen Nutzung Die Grundflächenzahl (GRZ) wird mit 0,7 und einer maximalen Überschreitungs- möglichkeit bis 1,0 durch Anlagen im Sinne von § 19 Absatz 4 Satz 1 BauNVO festgesetzt. Somit wird eine vollständige Versiegelung des ca. 3 ha großen Vor- habengrundstückes ermöglicht. Eine weitgehende Versiegelung der Flächen ist wegen der festgestellten Bodenverunreinigungen des Vorhabengrundstückes im Sinne eines nachhaltigen Grundwasserschutzes fachlich sinnvoll. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass das Vorhabengrundstück bereits heute überwie- gend versiegelt ist. Das Eindringen von Niederschlagswasser in den Untergrund mit Freisetzen von Schadstoffen wird damit verhindert. Das Einrichtungskaufhaus wird eine Bruttogeschossfläche (oberirdisch) von ca. 100.000 m² und eine Baumasse aller Vollgeschosse von ca. 540.000 m³ aufweisen. Die Baumassenzahl beträgt somit bei einer Grundstücksfläche von 29.818 m² 18,10. Die Geschossflächenzahl von 3,4 ergibt sich aufgrund der Tatsache, dass die erforderlichen Stellplätze für das Einrichtungskaufhaus wegen des ver- gleichsweise kleinen Grundstückes nicht ebenerdig neben dem Gebäude realisiert werden können. Dies deckt sich mit dem städtebaulichen Interesse der Stadt an einer anspruchsvollen und kompakten Bebauung entlang der Durlacher Allee. Zur Erreichung einer kompakten Bauweise in stadtnaher Lage werden im konkreten Fall die Stellplätze in den oberen Gebäudeteilen integriert. Die Höhe des gesam- ten Gebäudekomplexes orientiert sich dabei am städtebaulichen Umfeld. Die städtebauliche Wirkung des kompakten Gebäudes wird durch den weitgehenden Erhalt der das Vorhabengrundstück umgebenden Baumreihen gemildert. Die Op- tion der Realisierung von unterirdischen Parkebenen scheidet im vorliegenden Planungsfall aufgrund der Bodenverunreinigungen aus. Die maximal zulässige Oberkante der Gebäude (Bezugshöhe: OK FFB/Oberkante Fertigfußboden 116,70 m ü. NN) wird mit einer maximalen Gebäudehöhe von 28 m bei 144,70 m ü. NN festgesetzt. Die Höhenentwicklung des Gebäudes orientiert sich am benachbarten Bestandsgebäude. Eine Überschreitung der Oberkante der Gebäude für technische Aufbauten wird bis zu einer maximalen Höhe von 6 m mit 150,70 m ü. NN auf 25% der Dachfläche festgesetzt. Aus gestalterischen Gründen wird die Lage, Höhe und Ausformulierung technischer Aufbauten festgesetzt. 4.3. Erschließung Das Vorhabengrundstück wird über den umgebenden öffentlichen Straßenraum von der Durlacher Allee, Gerwigstraße und Weinweg erschlossen. Das Einrich- tungskaufhaus wird zukünftig von der Durlacher Allee (siehe Abbildung 4) und der Gerwigstraße jeweils als Rechtsabbieger angefahren. Ausfahrten in das Ver- kehrsnetz erfolgen über die Gerwigstraße und den Weinweg, wobei hier nur ein Rechtseinbiegen vorgesehen wird. Die Zufahrt für den Anlieferverkehr erfolgt von der Durlacher Allee und von der Gerwigstraße. Die Ausfahrt des Anlieferungsver- kehrs wird parallel zum Bahndamm in die Gerwigstraße vorgenommen. Hier kann lediglich rechts in Fahrtrichtung Ost eingebogen werden. Grundsätzlich ist für den Anlieferungsverkehr auch eine Zufahrt von der Gerwigstraße vom Ostring her kommend möglich. Die Zufahrten werden im vorhabenbezogenen Bebauungs- plan als öffentliche Verkehrsflächen festgesetzt. Zusätzlich sind Ertüchtigungs- Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt - Seite 19 - maßnahmen für die Straßen im Geltungsbereich vorgesehen. Die Straßen wer- den im vorhabenbezogenen Bebauungsplan insgesamt als öffentliche Verkehrs- flächen festgesetzt. Die Bahnhaltestelle „Weinweg“ wird verbreitert (siehe Abbil- dung 6). Im Mobilitätskonzept werden darüber hinausgehend, unter Berücksichtigung der mit dem Umweltverbund gut erreichbaren Lage, alle Verkehrsarten berücksich- tigt und das Ziel verfolgt, das Verkehrsaufkommen von und zum Vorhabengrund- stück nachhaltig abzuwickeln (siehe Kapitel 4.4). Das Mobilitätskonzept wird Ge- genstand des Durchführungsvertrags sein. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt - Seite 20 - Abbildung 6: Systemschnitt Durlacher Allee vorhandener Baumbestand vorhandener Baumbestand Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt - Seite 21 - 4.3.1 ÖPNV Das Vorhabengrundstück ist durch den vorhandenen öffentlichen Nahverkehr mit den Stadt- und Straßenbahnen sehr gut erschlossen. An der Durlacher Allee befindet sich die Bahnhaltestelle „Weinweg“ für die Stadt- bahnen S4 und S5 und die Tramlinien 1 und 2. Die Entfernung zu den jeweiligen Haltestellen beträgt ca. 50 m. Der Eingangsbereich des Vorhabens weist direkte Sichtbeziehungen zum ÖPNV-Netz auf. Weiterhin werden öffentliche Bike & Ri- de-Stellplätze für Fahrräder im Sondergebiet vorgesehen, welche die Kombinati- onsmöglichkeit mit dem ÖPNV erhöhen. Im Weiteren wird auf das Kapitel 4.3.3 verwiesen. Am Weinweg liegt eine Bushaltestelle für private Zwecke mit einer Entfernung von ca. 20 m, die erhalten und in das Plangebiet integriert wird. Die nächstgele- genen Haltestellen der Deutschen Bahn sind Karlsruhe - Hauptbahnhof, Karlsruhe - Durlach und Karlsruhe - Hagsfeld, welche in ca. 2,7 bis 3 km Entfernung liegen. Die Bahnhaltestelle „Weinweg“ wird im Zuge der Maßnahme ausgebaut. Des Weiteren erfolgt eine Optimierung durch die Verbreiterung der Bahnsteige und die Herstellung barrierefreier Zugänge für Niederflur-Straßenbahnen als auch für Mittelflur-Stadtbahnfahrzeuge. Diese Änderung der Betriebsanlagen für die Straßenbahn wird im Bebauungsplan durch Ausweisungen im Sinne von § 28 Abs. 3 PBefG festgesetzt. Die technische Ausführung der Bahnhaltestelle „Weinweg“ lässt sich wie folgt zu- sammenfassen (siehe Abbildung 7): Der Abstand der Vorderseite der Bahnsteigkante zur Gleisachse beträgt an den Bahnsteigbereichen mit 34 cm Höhe über Schienenoberkante (SOK) 1,58 m, an jenen Bahnsteigbereichen mit 55 cm Höhe über Schienenoberkante (SOK) 1,65 m. Der hieraus resultierende Querversatz von 7 cm erfolgt bei der Rampe zwischen 55 cm und 34 cm Bahnsteighöhe oben. Der Gleis-Achs-Abstand beträgt wie im Bestand 3,05 m. Im Anschluss an die Hinterkante des Bahnsteiges wird ein Schrammbord von 50 cm Breite zur Fahrbahn hin ausgeführt. Die Breite der War- tefläche beträgt für den nördlichen Bahnsteig überwiegend 3,33 m. Die Breite des südlichen Bahnsteigs beträgt überwiegend 3,40 m, wird aber am westlichen Ende schmaler. Dies liegt daran, dass hier die Verziehung der Fahrspuren der Durla- cher Allee aufgrund der zusätzlichen Linksabbiegespur in den Weinweg beginnt und Bestandsbäume soweit wie möglich zu erhalten sind. Es wird in diesem Be- reich jedoch von weitaus weniger Ein- und Ausstiegsvorgängen ausgegangen, bedingt durch die an dieser Stelle fehlende Querungsmöglichkeit der Durlacher Allee in Richtung Vorhabengrundstück. Diese findet an der Kreuzung Weinweg statt. In der Planzeichnung ist ein Korridor definiert in welchem eine versetzte Gleisquerung angeordnet werden kann. Dies wird in der Ausführungsplanung ent- sprechend untersucht und berücksichtigt. Der Fußgängerüberweg am Weinweg liegt auf dem Niveau der Schienenoberkante. Die Haltestelle Weinweg wird stan- dardgemäß ausgeführt, insbesondere mit Wartehalle, Beleuchtung, Blindenleit- system, Spritzschutz, etc.. Im Rahmen der Umgestaltung der Haltestelle Wein- weg und dem Umbau der Durlacher Allee müssen fünf Masten beiderseits der Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt - Seite 22 - Durlacher Allee versetzt werden, an denen die Querabspannung für Straßenbe- leuchtung und Oberleitung befestigt sind. Dies wird in der weiteren Planung be- rücksichtigt. Zudem erfolgt die Haltestellenbeleuchtung mit separaten Masten auf dem Bahnsteig. Abbildung 7: Systemschnitt Musterhaltestelle (Verkehrsbetriebe Karlsru- he GmbH, 2016) 4.3.2 Motorisierter Individualverkehr und Fahrradverkehr Das Einrichtungskaufhaus ist sehr gut an das örtliche und überörtliche Verkehrs- netz angebunden. In ca. 600 m Entfernung befindet sich der Autobahnanschluss Karlsruhe-Durlach an die BAB 5. Ein weiterer Anschluss Karlsruhe-Nord befindet sich in ca. 2,7 km Entfernung. In den umliegenden Verkehrsflächen zum Vorhabengrundstück sind Umbaumaß- nahmen erforderlich, um das zukünftige Verkehrsaufkommen durch das Vorha- ben hinreichend leistungsfähig abwickeln zu können. In der Straßenplanung wer- den folgende Maßnahmen vorgesehen (siehe Abbildung 4): Abschnitt Gerwigstraße Am Knotenpunkt Gerwigstraße / Ostring wird zusätzlich ein separater Linksab- biegerfahrstreifen eingerichtet. Hierzu werden im Zuge der Gerwigstraße die heute vorhandenen Bahngleise zurückgebaut. Diese werden im Bebauungsplan dargestellt, so dass einer mittel- bis langfristigen Wiederherstellung der Bahnglei- se in den Großmarkt möglich und überfahrbar bleibt. Im Zuge der Anpassungs- maßnahmen der Gerwigstraße werden die bestehenden Gleisanlagen nicht ver- baut. Gegenüber dem heutigen Zustand wird zudem in der östlichen Gerwigstra- ße am Knotenpunkt mit dem Ostring ein eigener Rechtsabbiegerfahrstreifen und Geradeausfahrstreifen in Fahrtrichtung West vorgesehen. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt - Seite 23 - Auf der Nordseite der Gerwigstraße soll ein Radfahrstreifen realisiert werden. Die bestehenden Fahrbahnränder im Zuge der Gerwigstraße werden auf der Nordsei- te beibehalten, sodass hier keine Eingriffe in private Grundstücke notwendig wer- den. Auf der Südseite wird die Fahrbahn sogar gegenüber dem Bestand weiter nach Norden verlegt. Der Anschluss des Vorhabens in der Gerwigstraße soll nur ein Rechtsab- und Rechtseinbiegen ermöglichen. Für die abfahrenden IKEA-Kunden in Richtung Westen wird im weiteren Verlauf der Gerwigstraße vor dem Knotenpunkt mit dem Weinweg ein U-Turn eingerichtet, der Wendevorgänge in diesem Bereich ermöglicht. Auf der Südseite der Gerwigstraße wird ebenfalls durchgehend ein Radfahrstreifen erstellt, der über den Weinweg fortgesetzt wird. Östlich des An- schlusses des Einrichtungskaufhauses wird der Radverkehr auf einen kombinier- ten Geh-/Radweg überführt, der im Zuge des Weinwegs wieder in einen getrenn- ten Rad- und Gehweg aufgeteilt wird. Für den LKW-Verkehr besteht eine Zufahrt von und eine Ausfahrt zur Gerwigstraße. Im Bereich der Unterführung der Bahnstrecke wird der südliche Geh-/Radweg auf insgesamt drei Meter verbreitert. Auf der Nordseite der Gerwigstraße kann nun entsprechend aktueller Planung ein 2,10 m breiter Radfahrstreifen und ein 2 m breiter Gehweg eingerichtet werden. Unmittelbar östlich des Bahndammes ist die Ausfahrt der Anlieferungszone vorgesehen. Abschnitt Weinweg Im Weinweg werden die Rechtsabbieger von der Gerwigstraße nicht mehr in Spuraddition, sondern untergeordnet in den Weinweg geführt, da unmittelbar südlich davon eine Ausfahrt vom IKEA Parkhaus konzipiert ist. Ab der Ausfahrt IKEA wird durch Spuradditionen ein dritter Fahrstreifen, der heute bereits im Zu- ge des Weinwegs auf der Westseite besteht, weitergeführt, der auch Verflech- tungsvorgänge ermöglicht. Auf der Westseite des Weinweges wird eine getrennte Rad- und Gehwegführung vorgesehen, wobei der Radverkehr hier auf einem Radweg geführt wird. Die bestehende Haltestelle des Real-Busses wird auf das IKEA Gelände verlagert. Entsprechende Zu- und Abfahrten sind berücksichtigt. Auf der Ostseite des Weinwegs im Bereich XXXL MannMobilia werden keine Än- derungen vorgesehen. Abschnitt Durlacher Allee Um die gewünschte Verlagerung von IKEA-Kunden auf den ÖPNV zu erreichen, ist aus Sicht der VBK (Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH) und der Stadt Karlsruhe gleichzeitig mit Realisierung des IKEA-Möbelhauses der barrierefreie Ausbau der Bahnhaltestelle „Weinweg“ einschließlich der Verbreiterung der Bahnsteige er- forderlich. Da bei Realisierung des IKEA Möbelhauses auch von einer Erhöhung der Fahrgäs- te im öffentlichen Verkehr und somit der Ein- und Ausstiege an der Straßenbahn- haltestelle Weinweg ausgegangen werden kann, wurde die Dreiecksinsel in der Einmündung Weinweg in die Durlacher Allee deutlich vergrößert, um hier ein si- cheres Aufstellen von Radfahrern und Fußgängern zu ermöglichen. Fahrradab- Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt - Seite 24 - stellplätze werden sowohl südlich als auch östlich des IKEA-Hauses angelegt, die teilweise auch dem Bike &Ride-Verkehr zur Verfügung gestellt werden. Am Knotenpunkt Durlacher Allee / Weinweg wird ein zweiter Linksabbiegerfahr- streifen von der Durlacher Allee in den Weinweg erstellt. Durch die erforderliche Verbreiterung der Bahnsteige der Bahnhaltestelle „Weinweg“ müssen die Fahr- bahnränder der Durlacher Allee in diesem Bereich sowohl im Norden als auch im Süden verschoben werden. Auf der Nordseite wird die vorhandene Fahrstreifenaufteilung beibehalten. Die Haltebucht mit Infotafel entfällt, da die Neuanlage zu einem Baumverlust auf der Nordseite führen würde. Um die Bäume auf der Nordseite maßgeblich erhalten zu können, wird zudem der Radweg als kombinierter Geh-/Radweg zwischen den Baumreihen geführt. Erst im weiteren Verlauf der Durlacher Allee im Bereich der Zufahrt in das Parkhaus wird sowohl der Radweg als auch der Gehweg parallel zur Durlacher Allee geführt, um hier bessere Sichtverhältnisse zu schaffen und somit die Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer zu erhöhen. Im weiteren Ver- lauf der nördlichen Durlacher Allee wird der Radverkehr direkt neben der Fahr- bahn geführt. Um auf der Südseite der Durlacher Allee die Baumreihe so gut wie möglich erhal- ten zu können, wurde der südliche Bahnsteig der Bahnhaltestelle „Weinweg“ im westlichen Abschnitt verjüngt. Durch diese Maßnahme und dem Abrücken des Gehwegs südlich der Baumreihe bei gleichzeitiger Verlegung der heutigen Zu- fahrt zum Vereinsgelände der ESG Frankonia können in diesem Bereich parallel zur Kleingartenanlage die Bäume teilweise erhalten werden. Die Zufahrt ESG Frankonia wird nach Osten verlegt. Durch die Verbreiterung der Durlacher Allee und den zweiten Linksabbiegerfahrstreifen müssen ab der Zufahrt ESG Frankonia bis östlich des Weinweges die vorhandenen Bäume in diesem Bereich entfallen. Durch die aktuelle Planung ist es somit möglich, straßenbegleitend einen Radweg und einen Gehweg anzulegen sowie gleichzeitig ausreichende Grünflächen zur Neupflanzung von Bäumen vorzusehen. Durch die Verbreiterung der Durla- cher Allee nach Süden sind zudem Eingriffe in den Parkplatz der Kleingartenanla- gen und in das Sportgelände ESG Frankonia erforderlich. Dies betrifft vor allem die Ringtennisspielfelder sowie teilweise vorhandene Parkplätze. Die betroffenen Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt Karlsruhe. Der bestehende Trep- penaufgang entfällt. Dafür wird östlich davon ein neuer Treppenaufgang zur Dur- lacher Allee erstellt. Abschnitt Ostring Zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit und um das zusätzliche Verkehrsaufkom- men des geplanten Vorhabens abwickeln zu können, wird im Ostring am Knoten- punkt mit der Durlacher Allee in der nördlichen Zufahrt ein vierter Fahrstreifen als kombinierter Geradeaus-/Rechtsabbiegerfahrstreifen angelegt. Dieser Fahrstrei- fen kann relativ kurz ausgeführt werden. In diesem Abschnitt des Ostringes wer- den drei Bäume entfallen. Jedoch können auf dem begleitenden Grünstreifen mit ausreichender Breite, Neupflanzungen vorgenommen werden. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt - Seite 25 - Vorhabengrundstück Innerhalb des Vorhabengrundstücks wird der Zielverkehr auf der Westseite über ein Rampenbauwerk in die oberen Parkgeschosse geleitet. Der Quellverkehr wird über das gleiche Rampenbauwerk im Westen bzw. eine weitere Abfahrtsspindel im Nordwesten abgeleitet. Aufgrund der Böschung mit Gleisanlagen der DB wird ein Blendschutz am westli- chen Rampenbauwerk berücksichtigt. 4.3.3 Ruhender Verkehr Die bauordnungsrechtlich notwendigen Kfz-Stellplätze können in 3 Parkgeschos- sen auf dem Vorhabengrundstück nachgewiesen werden. Es sind ca. 1.300 Kfz- Stellplätze vorgesehen, was den bauordnungsrechtlichen Bedarf nach § 37 Abs. 1 LBO deckt. Ca. 400 dieser Stellplätze werden zeitweise an EnBW-Mitarbeiter zur Verfügung gestellt, größtenteils montags bis donnerstags tagsüber sowie freitags bis Mittag. Die Nutzung fällt nicht zusammen mit den Spitzenzeiten des Einrich- tungskaufhauses am Freitagnachmittag und Samstag. Zur Abschätzung des bauordnungsrechtlich erforderlichen Stellplatzbedarfs hat die Vorhabenträgerin in Abstimmung mit dem Bauordnungsamt der Stadt Karlsruhe eine Stellplatzberechnung auf Grundlage der voraussichtlichen Ge- nehmigungsplanung durchgeführt. Danach beträgt die Mindestanzahl der Kfz- Stellplätze gemäß der VwV Stellplätze und dem nachfolgendem Stellplatznach- weis 625. Stellplatzberechnung (LBO § 37, in Verbindung mit VwV Stellplätze) Anhang 1/Teil B, Nr. 3.2 VwV Stellplätze: Verkaufsstätten mit mehr 1.562 Pkw-Stellplätze als 700 m² Verkaufsnutzfläche reduziert durch ÖPNV-Bonus gemäß Anhang 1/Teil A Kriterien ÖPNV: 11 Punkte 40% der ermittelten Stellplätze Ergebnis: 625 Pkw-Stellplätze Berechnung des ÖPNV-Bonus: Erreichbarkeit, mind. eine Haltestelle ÖPNV 3 Punkte in R = max. 300 m Dichte der Verkehrsmittel 3 Punkte mehr als 3 Bus- oder Bahnlinien Leistungsfähigkeit (Taktfolge Mo-Fr/6h-19h), 3 Punkte Takt max. 5 min Attraktivität, Schienenschnellverkehr 2 Punkte (S-Bahn, Stadtbahn) mit eigenem Gleiskörper Gesamt 11 Punkte Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt - Seite 26 - Fahrrad-Stellplätze Die bauordnungsrechtlich notwendigen Fahrrad-Stellplätze können auf dem Vor- habengrundstück nachgewiesen werden. Ein Anteil der Fahrradstellplätze soll ebenerdig in der Nähe des Eingangsbereiches untergebracht werden. Weitere Stellplätze können ggf. innerhalb des Gebäudes (wenn zugänglich) oder weiter entfernt ebenerdig untergebracht werden. Gemäß der VwV Stellplätze / Anhang 2 ist für Verkaufsstätten 1 Fahrradstellplatz je 50 m² Verkaufsnutzfläche nachzuweisen. Im Rahmen der Abschätzung des Stellplatzbedarfs auf Grundlage der voraussichtlichen Genehmigungsplanung für ein Einrichtungskaufhaus mit einer Verkaufsnutzfläche von ca. 15.618 m² ergibt sich ein bauordnungsrechtlicher Bedarf von 312 Fahrrad-Stellplätzen. 4.3.4 Geh- und Radwege Der beidseitige Fuß- und Radweg entlang der Durlacher Allee ist Bestandteil des Hauptroutennetzes der Stadt Karlsruhe. Entlang der Gerwigstraße und dem Weinweg verlaufen weitere öffentliche Fuß- und Radwege. Alle bestehenden Geh- und Radwege bleiben erhalten und werden baulich an das geplante Vorha- ben und die Erschließungsanlage angepasst. Die Rad- und Fußwege optimieren die bereits vorhandenen Strukturen und ver- bessern die Verbindungen zum Hauptroutennetz der Stadt Karlsruhe. 4.3.5 Ver- und Entsorgung Die geordnete Entwässerung, Wasserversorgung, Stromversorgung und Gasver- sorgung ist bei der Bebauung des Vorhabengrundstücks nach den Vorgaben der geltenden Satzungen der Stadt Karlsruhe ausreichend sichergestellt. Notwendige Blitzschutzanlagen und Außenantennen werden im Bereich der Dach- und Fassadenflächen angebracht. 4.4 Mobilitätskonzept Zielsetzung des Mobilitätskonzeptes ist eine Reduzierung des motorisierten Indi- vidualverkehrs (MIV) verbunden mit einer Verlagerung auf den Umweltverbund und Verbesserung der Effizienz des Verkehrs. Regelungen zum Mobilitätskonzept werden Bestandteil des Durchführungsvertrages und werden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens konkretisiert. In den nachfolgenden Abschnitten werden konzeptionelle Überlegungen zum Mobilitätskonzept aufgeführt. Eine weitere Konkretisierung erfolgt unter Zu- grundelegung der Standortsituation und der weiteren Planung. 4.4.1 Nutzergruppen: Besucher / Kunden Optimierung Motorisierter Individualverkehr (MIV) Verkehrslenkung (Aufnahme Hinweis IKEA in die wegweisende Beschilderung an den vier unmittelbar angrenzenden Knotenpunkten), Vermeidung von Rückstau, optimierte Parkplatzabwicklung Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt - Seite 27 - Attraktives ÖPNV-Angebot (Prüfung der Maßnahmen in Abstimmung mit den Verkehrsbetrieben) Zeiten und Tarife: Nutzungsverdichtung / Verstärkungsfahrten zu Spitzenzeiten, kürzere Taktzeiten flexible Nutzungsmöglichkeiten, Angebots- und Tarifintegration von ver- schiedenen Systemen (Saison-, Kombiticket, Wochenend-, Bonuskarte, Aktionstage), Kooperationen mit den örtlich für den öffentlichen Verkehr zuständigen Organisationen Gestaltung der Bahnhaltestelle „Weinweg“ (und ggf. der Fahrzeuge): moderne einladende Möblierung und Beleuchtungskonzept, attraktive Straßenraum- und Eingangsgestaltung, Wetterschutz, ausreichendes Platzangebot im Wartebereich für Einkäufe, Handwagen etc. Offenheit, Sicherheit und gute Orientierbarkeit (Beschilderung), kurze Distanzen zum IKEA Eingangsbereich, sichere Querungen, Barrierefreiheit, Blindenleitsystem, optimierte Verkehrssteue- rung/Lichtsignalanlagen ausreichendes Platzangebot innerhalb der Fahrzeuge: einfache Mitnahme von Kinderwagen, Rollstuhl, Fahrrad, Gepäck, Einkäufen, Handwagen Gebäude- und Parkhausgestaltung: Wetterschutz, Beleuchtung, Schließfächer optimiertes Parkleitsystem innerhalb des Parkhauses (inkl. Verkehrslen- kung z.B. Vorsortierung des Autobahnverkehrs KA-Durlach zur Ausfahrt Weinweg) Reduzierung möglicher Konfliktpunkte zwischen PKW/LKW/Fußgänger/Rad verkehrsmittelübergreifende Informationen (Fahrtzeiten, Fahrtwege, Baustellen usw.) Abfahrtsanzeiger im Kassen-/Ein-/Ausgangsbereich, Fahrkartenautomat, dynamische Fahrgastinformationssysteme Attraktivität der Fahrradnutzung: Fahrradabstellkonzept: attraktive Lage in der Nähe des Eingangs, ebener- dig, einsehbar, funktionale Fahrradständer mit Anschließmöglichkeit in ausreichender Anzahl, soweit möglich witterungsgeschützt/überdacht, Beleuchtung, Platz für Anhänger, Ladestationen für E-Bikes, öffentliche Luftpumpen, Schließfächer für Fahrradhelme und Taschen attraktive Anbindung an das öffentliche Radverkehrsnetz grds. vorhan- den, sichere Erreichbarkeit, deutliche Kennzeichnungen, Optimierung der Routenführung Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt - Seite 28 - Aktionstage (Unterstützung des Gesundheits-/Sportbewußtseins, sowie des Umweltfreundlichkeits- und Nachhaltigkeitsgedankens) Verleihsysteme und Transportdienste: Car sharing, Shuttleservice (evtl. an Peak Days), Möbeltaxis, Fahrradkurier (ggf. Kooperation mit Stadtmobil und Fächerrad) Mietservice für: Transporter, Fahrrad mit Transportmöglichkeit, Fahrrad- und PKW-Anhänger, Handwagen Maßgeschneiderte Lieferkonzepte: Lieferservice, Mietservice, Home- Transport, taggleiche Lieferungen/ Paketzustellung, Click & Collect Bündelung von Lieferverkehr Förderung der e-Mobilität: Einrichtung von e-Tankstellen Marketingmaßnahmen: verstärkte Kommunikation und Bewerbung der Maßnahmen in verschie- denen Kanälen (im Einrichtungskaufhaus, Mobil, Internet, ÖPNV, Radio) Informationen für Besucher (und Lieferanten) zur optimalen Anreise an den Standort insbesondere mit dem Umweltverbund 4.4.2 Nutzergruppen: Mitarbeiter Attraktives ÖPNV-Angebot: Jobticket, Sondervergünstigungen wie Fahrtkostenzuschüsse für den ÖPNV, flexible Tarife, besondere Aktionen und Projekte Mobilitätsberatung der Mitarbeiter, persönliche Fahrpläne, Berücksichti- gung der Fahrpläne des öffentlichen Verkehrs bei Arbeitsabläufen Attraktivität der Fahrradnutzung: Duschmöglichkeit, Trockenschränke für nasse Kleidung, Schließfächer, Verleih von Flickzeug und Pumpen, Reparaturangebote, sichere Abstell- plätze Parkraumbewirtschaftung: Nutzung von CarSharing und Mietfahrzeugen, Parkplatzprivilegien für Mitarbeiter mit schlechtem ÖPNV-Anschluss, Unterstützung von Fahrge- meinschaften Marketingmaßnahmen: betriebsinterne Wettbewerbe, Gesundheitsmanagement, Umwelt- und Nachhaltigkeitsmanagement Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt - Seite 29 - 4.5 Energiekonzept Über die Festsetzungen des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans und die Rege- lungen des Vorhaben- und Erschließungsplans hinaus wird die Vorhabenträgerin ein Energiekonzept erstellen mit dem Ziel, dass bei der Versorgung des Einrich- tungskaufhauses eine effiziente, umsichtige, rationelle und nachhaltige Verwen- dung von Energie Anwendung findet. Das Energiekonzept wird in den Durchfüh- rungsvertrag übernommen und im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens konkretisiert. Zusammen mit einer verstärkten Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen werden Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs im Einrichtungskauf- haus umgesetzt. Bei Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz des Ge- bäudes wird den klimatischen und lokalen Bedingungen sowie dem Innenraum- klima und der Kosteneffizienz Rechnung getragen. Diese Maßnahmen dürfen an- deren Anforderungen an das Gebäude, wie beispielsweise Zugänglichkeit, Si- cherheit und beabsichtigte Nutzung des Gebäudes, nicht entgegenstehen. Die Vorhabenträgerin erstellt ein Energiekonzept, in dem verschiedene Energie- versorgungsvarianten gegenübergestellt werden, mit dem Ziel die o.g. Rahmen- bedingungen zu betrachten und so eine Verbesserung der Gesamtenergieeffizi- enz unter Beachtung der Kosteneffizienz zu erzielen. Der folgende Maßnahmenkatalog dient als Grundlage für die Erarbeitung eines Energiekonzepts für das Vorhabengebiet: Überprüfung der Örtlichkeiten / des Grundstückes auf Nutzung von Geothermie: Nutzung von Grundwasser, Aktivierung der Baugründung (Pfahlgründungen), Erdsonden / Flächenabsorber, Abwassernutzung des örtlichen Entsorgers, etc. Überprüfung der Nutzung des Einsatzes von Niedertemperaturbereichen, Einsatz von Betonkernaktivierung / Fußbodenheizung zum Heizen und Kühlen des Gebäudes i. V. mit der Nutzung von reversiblen Wärmepum- pen Überprüfung des Einsatzes von Gasbrennwertkesseln / Pelletkesselanlagen zum Einsatz regenerativer Brennstoffe (Biogas / Pel- lets) für Hochtemperaturbereiche Überprüfung der Nutzung von Solarthermie zur Erwärmung von Warm- wasser i.V. vom Wärmerückgewinnungssystemen der Kälteanlagen der Küchentechnik Überprüfung der Nutzung von Regenwasser zur Spülung von Toilettenan- lagen Überprüfung des Einsatzes von Wärmerückgewinnungssystemen in Lüf- tungsanlagen, i.V. mit der Regelung nach Luftqualität und Minimierung des Außenluftvolumenstromes Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt - Seite 30 - Überprüfung des Einsatzes von Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung (Eigennutzung) Überprüfung des Einsatzes von stromsparender Beleuchtung (z.B. LED- Leuchtmittel), Überprüfung des Einsatzes von tageslichtabhängiger Steu- erung der Beleuchtung Überprüfung der Nutzung von Fernwärme für Wärme- und Kälteerzeu- gung Prüfung der Nutzung eines Blockheizkraftwerks 4.6 Gestaltung Im städtebaulichen Konzept werden die wesentlichen Gestaltungabsichten be- schrieben. Das Fassadenkonzept entspricht dem Corporate Design der Vorhaben- trägerin in den Farben blau und gelb. Parallel zum derzeitigen Bebauungsplanver- fahren wurde ein Fassadenwettbewerb durchgeführt, den das Büro nps tchoban voss GmbH & Co. KG – Architekten BDA aus Hamburg gewonnen hat. Die Ansich- ten sind Bestandteil der Anlage 2 Vorhaben- und Erschließungsplan unter der Plannummer 2.13. Das Werbekonzept ist den Ansichten zu entnehmen. Die 3 m hohen und 18 m breiten gelben IKEA-Wordmarks werden zu je 2 Stück an den Hauptfassaden in der Durlacher Allee und dem Weinweg sowie zu jeweils 1 Stück in der Ger- wigstraße und in Richtung Bahndamm verwendet. In der Summe werden 6 IKEA- Wordmarks angebracht. An 2 Fassadenseiten befinden sich LED-Anzeigen mit feststehenden Einblendungen von Werbung in einer Größe von 8 m Höhe und 16 m Breite. Gruppen von Fahnenmasten bis 12 m Höhe befinden sich an 4 Standor- ten der gebäudeumlaufenden Außenanlagen (siehe Abbildung 4). Es ist darauf zu achten, dass die Werbeanlagen so platziert und gestaltet werden, dass die Gefahr einer Ablenkung der Verkehrsteilnehmer insbesondere im Kno- tenbereich Weinweg / Durlacher Allee minimiert wird. 4.7 Grünordnung / Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen / Artenschutz 4.7.1 Grünplanung, Pflanzungen In den planungsrechtlichen Festsetzungen werden überwiegend Baumstandorte mit Erhaltungsgebot festgesetzt, um die stadtbildprägenden Baumstrukturen zu sichern. Aus grünordnerischer Sicht sind die straßenbegleitenden, markanten Baumreihen vor allem entlang der Durlacher Allee als planungsrelevant einzustu- fen. Im Bereich der Anpassungsmaßnahmen im Straßenraum kommt es zu Ver- lusten bestehender Einzelbäume und Bepflanzungen, die durch Neupflanzungen ersetzt werden. Die Baumstrukturen befinden sich auf dem in der Planzeichnung festgesetzten Verkehrsbegleitgrün. Die Ausrichtung des Haupteingangs im Südosten des Vorhabengrundstücks schafft Synergieeffekte zum Umfeld und eine Verbindung zum öffentlichen Raum. Das Vorhabengrundstück wird aufgrund der Einzelhandelsnutzung mit entsprechenden Erschließungsflächen und der Vorbelastung des Bodens kom- Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt - Seite 31 - pakt bebaut und nahezu versiegelt. Klimatische Gunstwirkungen werden durch helle Beläge auf den Gehwegen bzw. der Anlieferung und durch Dachbegrünung erzielt. Eine extensive Dachbegrünung erfolgt auf ca.12.150 m². Die Festlegung geeigneter Beläge wird im Rahmen des Durchführungsvertrags getroffen. Auf dem Vorhabengrundstück wird eine Fläche von mindestens 500 m² als Habi- tat für die Mauereidechse vorgesehen. 4.7.2 Eingriff in Natur und Landschaft Die Eingriffs/-Ausgleichsbilanzierung erfolgt gemäß dem Karlsruher Modell und ist Gegenstand von Anhang 2 (Stadt Karlsruhe, 2006). Die Bilanzierung wurde mit dem Gartenbauamt der Stadt Karlsruhe abgestimmt. Der Verlust von 20 Bäumen und die Neupflanzung von 17 Bäumen sowie die Aus- gleichsmaßnahme für die Mauereidechse außerhalb des Geltungsbereichs sind bereits in der Bilanzierung berücksichtigt. Gemäß der Eingriffs/- Ausgleichsbilanzierung besteht ein Kompensationsdefizit in einem Umfang von 195,40 Wertpunkten (siehe Kapitel 3.1.1 und Anhang 2). Dies entspricht ca. 1 % des Ausgangswertes des Bestands von 17.504,42 Wertpunkten. Für die Differenz von 195,40 Wertpunkten ist in Abstimmung mit dem Garten- bauamt der Stadt Karlsruhe aufgrund des im Verhältnis zur Gesamtfläche vergleichsweise geringen Defizits und unter Zugrundelegung einer rechneri- schen und zeichnerischen Unschärfe keine Kompensation notwendig. De- taillierte Angaben dazu sind Kapitel 3.1.1 und Anhang 2 des Umweltberichts in der Anlage 1 zu entnehmen. 4.7.3 Ausgleichsmaßnahmen Ausgleichsmaßnahmen zur Kompensation des Eingriffs in Natur und Landschaft sind nicht erforderlich (siehe Kapitel 4.7.2). Artenschutzrechtlich begründete Maßnahmen für die Mauereidechse werden auf zwei Flächen innerhalb und au- ßerhalb des Geltungsbereichs umgesetzt. Nähere Ausführungen dazu sind dem nachfolgenden Kapitel zu entnehmen. 4.7.4 Maßnahmen für den Artenschutz Hinsichtlich der artenschutzrechtlichen Belange gemäß § 44 BNatSchG wurde ein separater Fachbeitrag Artenschutz erstellt (JESTAEDT + Partner, 2016). Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass Vorkommen streng geschütz- ter Pflanzenarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie auszuschließen sind. Als streng geschützte Tierarten des Anhang IV der FFH-Richtlinie wurde die Mauerei- dechse sowie Jagdflüge der Fledermausarten Zwergfledermaus, Rauhautfleder- maus und Großer Abendsegler nachgewiesen. Zusätzlich konnten 17 Vogelarten im Gebiet nachgewiesen werden. Das Artenspektrum beschränkt sich zum weit- aus größten Teil auf häufige, ungefährdete Vogelarten. Keine Vogelart gilt als nach §7 BNatschG streng geschützt. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt - Seite 32 - Zur Vermeidung der Zugriffsverbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG sind folgende Maßnahmen umzusetzen: Bauzeitenregelungen unter Berücksichtigung der artbezogenen Verhal- tensweisen Umsetzung von vorgezogenen Maßnahmen für die Mauereidechse inner- halb des Vorhabengrundstücks auf mindestens 500 m² im Westen, unmit- telbar angrenzend an den Bahndamm, der als Verbindungselement dient sowie auf dem städtischen Flurstück 26791 / 1 der Gemarkung 3620 (Karlsruhe) (anteilig) in einem Umfang von ca. 1.850 m², ebenfalls angren- zend an den Bahndamm (siehe Anlage 1) in einer Entfernung von ca. 150 m zum Geltungsbereich. Die Umsetzung und Pflege der Maßnahmen wird im begleitenden Durchführungsvertrag geregelt. Nach Abschluss der Baumaßnahme der Böschung südlich der Durlacher Allee wird, zur Beschleunigung einer Wiederbesiedelung der betroffenen Fläche als ergänzendes Biotop für die Mauereidechse, eine Gabione und eine Steinschüttung in die Böschung südlich der Durlacher Allee integriert; dies wird im Durchführungsvertrag geregelt. Gestaltung großflächiger Glasfassaden unter Vogelschutzaspekten Aufhängen von 8 Nistkästen für den Haussperling. Die Regelungen für die Maßnahmen zum Artenschutz werden in den textlichen Festsetzungen einschließlich Kontrolle / Monitoring und Sicherung im Durchfüh- rungsvertrag getroffen und sind damit gewährleistet. 4.8 Belastungen Die Ergebnisse der Untersuchungen und die notwendigen Maßnahmen werden detailliert in den jeweiligen Fachgutachten dargestellt und wurden in den Um- weltbericht übernommen (siehe Anlage 1). Sie lassen sich wie folgt zusammen- fassen: Schall Schallschutzmaßnahmen sind nicht notwendig. Klima / Luft Folgende Maßnahmen hinsichtlich der Klimaanpassung werden ergriffen: Extensive Dachbegrünung auf ca. 12.150 m² Gestaltung der Erschließungswege (Geh- und Radwege, Anlieferung) mit- tels heller Beläge (z.B. hellgraue Materialien) Sicherung der Baumreihen und Grünflächen entlang des Einrichtungs- kaufhauses Fassadenwettbewerb Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt - Seite 33 - Boden / Untergrund Das ca. 3 ha große Vorhabengrundstück wird weitgehend versiegelt. Dies ist we- gen der festgestellten Bodenverunreinigungen des Vorhabengrundstückes im Sinne eines nachhaltigen Grundwasserschutzes fachlich sinnvoll. Das Eindringen von Niederschlagswasser in den Untergrund mit Freisetzen von Schadstoffen wird damit verhindert. Ein Rückbau- Aushub- und Entsorgungskonzept ist zu erstellen. Die Bauphase ist durch eine baugrund- bzw. umwelttechnische Fachbauleitung mit Dokumentati- on zu begleiten Vorhandene Tanks, Benzinabscheider und andere Anlagen und Teile werden von der Vorhabenträgerin ausgebaut und fachgerecht entsorgt. 5. Verkehr Es wurde eine Verkehrsuntersuchung erstellt. Nachfolgend werden die wesentli- chen Ergebnisse dargestellt: Zur Ermittlung der heutigen Verkehrsbelastungen wurden im Oktober 2013 Ver- kehrszählungen dienstags und samstags durchgeführt. Da zum Zeitpunkt der Verkehrserhebungen Behinderungen im weiteren Verlauf der Durlacher Allee durch die Umsetzung der Kombilösung bestanden haben, wurden die Zählergeb- nisse über vorliegende Auswertungen aus Dauerzählstellen vergangener Jahre und eigenen Verkehrserhebungen auf Normalverkehre ohne Behinderungen an- gepasst. Durch Realisierung des Anschlusses KA Nord an die BAB 5 wurde die Durlacher Allee in den vergangenen Jahren maßgeblich entlastet. Das zusätzliche Verkehrsaufkommen durch den geplanten IKEA Standort Karlsruhe wird mit ca. 5.000 Kfz/24 h werktags jeweils in Zu- und Ausfahrt ange- setzt. Dies entspricht den mittleren Belastungen an Freitagen. Die höchsten Ver- kehrsbelastungen durch IKEA ergeben sich samstags mit im Mittel ca. 7.100 Kfz/24 h je Fahrtrichtung. Die Verteilung des Verkehrsaufkommens durch IKEA wurde analog den Angaben IKEA und dem aktuellen GMA-Gutachten in das vorliegende Verkehrsmodell der Stadt Karlsruhe eingearbeitet. Demnach werden die Hauptströme über die BAB 5 bzw. BAB 8 aus südlicher und nördlicher Fahrt- richtung zu- und auch wieder abfahren. Zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit der maßgeblich betroffenen Knotenpunk- te wurden die nachmittäglichen Spitzenstundenbelastungen werktags und sams- tags aus den Verkehrszählungen und den Tagesganglinien IKEA abgeleitet. Auf die Beurteilung der morgendlichen Spitzenstunde wurde verzichtet, da hier ein nur unmaßgebliches Verkehrsaufkommen durch IKEA entstehen wird, da diese außerhalb der Öffnungszeiten liegt. Neben der generellen Verkehrserzeugung durch das IKEA Einrichtungshaus wur- de auch berücksichtigt, dass im Rahmen des Bebauungsplanes Parkplätze für EnBW in das Parkhaus IKEA integriert werden. Darüber hinaus wurde auch be- rücksichtigt, dass der bestehende Großmarkt im Bereich Weinweg / Gerwigstraße erweitert und der Bauhof der VBK in der Gerwigstraße verlagert wird. Hier sollen neue Nutzungen entstehen. Die hieraus resultierenden Verkehrsbelastungen wurden abgeschätzt und in den Verkehrsverteilungen bzw. den Spitzenstunden- Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt - Seite 34 - belastungen entsprechend berücksichtigt. Zudem wurden die verkehrlichen Aus- wirkungen durch den Neubau des dm-Campus östlich der BAB 5 im Bereich Un- termühlsiedlung entsprechend eingearbeitet. Die hieraus resultierenden zusätzli- chen Verkehrsbelastungen auf der Durlacher Allee wurden in den Berechnungen zur Leistungsfähigkeit entsprechend berücksichtigt. Auf eine Reduzierung des induzierten Verkehrs durch den Mitnahme- und Kon- kurrenzeffekt wurde zur Beurteilung der verkehrlichen Auswirkungen verzichtet. Der am Standort zu erwartende höhere Anteil an Fahrten im öffentlichen Verkehr und dem Radverkehr zu IKEA wurde nicht eingerechnet. Das Verkehrsaufkom- men im umgebenden Verkehrsnetz wurde ebenfalls nicht um den heute vorhan- denen und im Rahmen der Verkehrszählungen erfassten Verkehr auf das Gelände durch einen Sportartikelmarkt und die bestehenden Stellplätze für ENBW sowie weiterer Nutzungen reduziert. Es kann somit davon ausgegangen werden, dass zur Beurteilung der verkehrlichen Auswirkungen ein oberer Belastungsansatz ge- wählt wurde. Die samstäglichen Verkehrszählungen haben ergeben, dass mit Ausnahme des Knotenpunktes Weinweg / Gerwigstraße geringere Spitzenstundenbelastungen vorliegen als werktags. Es werden insbesondere an den kritischen Knotenpunkten Durlacher Allee / Ostring, Durlacher Allee / Weinweg und Ostring / Gerwigstraße trotz höherer Verkehrserzeugung durch IKEA samstags niedrigere Gesamtver- kehrsbelastungen vorliegen, als werktags. Zur Beurteilung der Auswirkungen eines KSC Heimspiels in der 2. Bundesliga wurden im Februar 2015 zusätzliche Verkehrszählungen samstags durchgeführt. Spitzen durch Zu- und Abfahrtsverkehre zum KSC im Zuge der Durlacher Allee und dem Ostring konnten festgestellt werden. In der Zufahrt verteilen sich diese auf einen etwas längeren Zeitraum von zwei Stunden als in der Abfahrt. Grund- sätzlich wird bei einer Überlagerung von KSC Heimspielen davon ausgegangen, dass es insbesondere in den Spitzenzeiten der Zu- und Abfahrten zu teilweise deutlichen Verlagerungen im Allgemeinverkehr auf innerstädtischen Alternativ- routen kommen wird. Dies ist bereits heute der Fall und betrifft nicht nur die Dur- lacher Allee. Ebenfalls ist davon auszugehen, dass an solchen Tagen das Ver- kehrsaufkommen von und zu IKEA vor allem in den Spitzenzeiten geringer sein wird, als hier unterstellt wurde. Die Leistungsfähigkeitsbeurteilung hat ergeben, dass an den Knotenpunkten Dur- lacher Allee / Weinweg, Durlacher Allee / Ostring, Ostring / Gerwigstraße und Gerwigstraße / Weinweg Umbaumaßnahmen notwendig werden, um das zukünf- tige Verkehrsaufkommen mit IKEA hinreichend leistungsfähig abwickeln zu kön- nen. Am Knotenpunkt Durlacher Allee / Weinweg kann die Leistungsfähigkeit nach- gewiesen werden durch den Neubau eines zweiten Linksabbiegerfahrstreifens von der Durlacher Allee West in den Weinweg. Hierdurch entsteht auch eine leis- tungsfähigere Verbindung für die Radachse in Ost-West-Richtung, die längere Grünzeiten erhalten kann. Am Knotenpunkt Weinweg / Gerwigstraße sind keine maßgeblichen Umbau- maßnahmen notwendig, um das zukünftige Verkehrsaufkommen leistungsfähig Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt - Seite 35 - abwickeln zu können. Hier werden jedoch Anpassungen vorgesehen, die eine bes- sere Radwegeerschließung betreffen und zudem soll die zukünftige geänderte Zufahrtssituation zum Großmarkt berücksichtigt werden. Am Knotenpunkt Durlacher Allee / Ostring wird ein vierter Fahrstreifen im Zuge des Ostrings Nord vorgesehen, der zu einer Verbesserung der Leistungsfähigkeit führen wird. Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und aus Gründen der Verkehrssicherheit soll am Knotenpunkt Ostring / Gerwigstraße ein separater Linksabbiegerfahrstrei- fen aus der Gerwigstraße Ost in den Ostring Süd eingerichtet werden. Durch die genannten Maßnahmen kann die Verkehrserzeugung IKEA verträglich ohne maßgebliche Verschlechterungen der Verkehrsqualität abgewickelt werden. 6. Einzelhandel Die detaillierten Untersuchungen sind im Einzelhandelsgutachten „GMA Bera- tung und Umsetzung (2014): Auswirkungsanalyse zur Ansiedlung eines IKEA- Einrichtungskaufhauses in Karlsruhe, Stand: 24.07.2014 Ludwigsburg“ darge- stellt. In diesem Gutachten ermittelt die GMA differenziert nach Sortimenten die zu er- wartenden Auswirkungen des IKEA-Ansiedlungsvorhabens auf die Stadt Karlsru- he und ihre Stadtteilzentren sowie auf benachbarte Städte und Gemeinden – so- wohl hinsichtlich raumordnerischer Vorgaben als auch mit Blick auf städtebauli- che Aspekte. Dabei gelangen die Gutachter zu dem Ergebnis, dass das Ansied- lungsvorhaben die Anforderungen des raumordnungsrechtlichen Kongruenzge- bots sowie des Beeinträchtigungsverbots erfüllt. Städtebaulich relevante Auswir- kungen sind im Möbelkernsortiment weder für die Stadt Karlsruhe noch für be- nachbarte Städte und Gemeinden zu erwarten. Im Bereich der Randsortimente erwarten die Gutachter ebenfalls keine wesentlichen Beeinträchtigungen zentra- ler Lagen, weder in Karlsruhe noch in benachbarten Städten und Gemeinden. Mit den deutlichsten Wettbewerbsverschärfungen ist in der Stadt Karlsruhe im Sor- timentsbereich Heimtextilien / Gardinen zu rechnen. Zusammenfassend bewertet die GMA die Chancen und Risiken des Ansiedlungs- vorhabens für die Stadt Karlsruhe wie folgt: „Den aufgeführten Risiken des Ansiedlungsvorhabens „IKEA“ in Karlsruhe: - übermäßige Konzentration von publikumsintensiven Einrichtungshäusern an einem ohnehin verkehrsbelasteten Standort - evtl. Beeinträchtigung der Anbietervielfalt in den B-Zentren Durlach und Mühlburg im Randsortiment Heimtextilien / Gardinen sind die konstatierten Chancen einer Etablierung von IKEA entgegen zu halten: - Erhöhung der Versorgungsqualität und Angebotsvielfalt im Möbelsortiment - Steigerung des Gesamtumsatzes und der Zentralität im Möbelbereich - Ansiedlung eines Magnetbetriebs für den Einzelhandel Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt - Seite 36 - - Reduzierung von bestehenden Kaufkraftabflüssen - erhöhte Standortattraktivität für Karlsruhe (weicher Standortfaktor) - Verringerung von Verkehrsflüssen an auswärtige Standorte,“ 7. Umweltbericht Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die Be- lange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchzuführen. Hierfür wurde der vorliegende Umweltbericht erstellt. Zur Darstellung des Bestands und zur Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter wurden folgende Unterlagen bzw. Gutachten erstellt: Schalltechnische Untersuchung, Fachgutachten Klima und Luftreinhaltung, Untergrunduntersuchungen, Biotoptypenerfassung, Faunistische Erhebungen zu den Artengruppen Avifauna, Fledermäuse und Reptilien, Fachbeitrag Artenschutz. Unter Zugrundelegung der Ergebnisse der Gutachten ist eine Verträglichkeit des Vorhabens herstellbar. Hierzu sind folgende Maßnahmen umzusetzen: Erhöhung des Versiegelungsgrades des Sondergebietes wegen der festge- stellten Bodenverunreinigungen, Erstellung eines Rückbau- Aushub- und Entsorgungskonzepts, Ökologische sowie baugrund- bzw. umwelttechnische Fachbauleitung, Begleitung der kompletten Auffüllung durch eine gewerbliche Kampfmit- telräumfirma , Bauzeitenregelungen unter Berücksichtigung der artbezogenen Verhal- tensweisen, Umsetzung von vorgezogenen Maßnahmen für die Mauereidechse inner- halb des Vorhabengrundstücks sowie auf dem städtischen Flurstück 26791 / 1 der Gemarkung 3620 (Karlsruhe) (anteilig) in einer Entfernung von ca. 150 m und in einem Umfang von ca. 1.850 m² zum Geltungsbereich ebenfalls angrenzend an den Bahndamm, Gestaltung großflächiger Glasfassaden unter Vogelschutzaspekten, Aufhängen von 8 Nistkästen für den Haussperling, Extensive Dachbegrünung auf ca. 12.150 m², Gestaltung der Erschließungswege mittels heller Beläge, Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt - Seite 37 - Sicherung der Baumreihen und Grünflächen entlang des Einrichtungs- kaufhauses, Fassadenwettbewerb, maximale Gebäudehöhe und die gewählte Gebäudekubatur orientieren sich an den Gebäuden der Umgebung. Ausgleichsmaßnahmen zur Kompensation des Eingriffs in Natur und Landschaft sind nicht erforderlich. Nach Abschluss der Baumaßnahme der Böschung südlich der Durlacher Allee wird, zur Beschleunigung einer Wiederbesiedelung der betrof- fenen Fläche als ergänzendes Biotop für die Mauereidechse, eine Gabione und ei- ne Steinschüttung in die Böschung südlich der Durlacher Allee integriert. 8. Sozialverträglichkeit Bei der Planung wurden im Hinblick auf Sozialverträglichkeit die nachfolgend er- örterten Aspekte berücksichtigt: Mit der Realisierung des Einrichtungskaufhauses werden ca. 200-250 neue Ar- beitsplätze geschaffen. Durch die Lage in unmittelbarer Nähe zu vorhandenen Möbel- und großflächigen Einzelhandelsmärkten können Synergieeffekte der Kundenbewegungen genutzt und die Angebotsstruktur ergänzt werden. Neben dem eigentlichen Kaufangeboten für Möbel und Zubehör befinden sich ein Restaurant und ein Kinderspielbereich als kommunikatives und soziales Angebot auf dem Vorhabengrundstück, so dass weitreichende Nutzergruppen angezogen werden. Im geplanten Parkhaus sind zusätzlich Stellplätze für EnBW-Mitarbeiter integriert. Diese nutzen aktuell einen Bereich auf dem Bestandsgelände als Park- platz. Die Öffnungszeiten der unterschiedlichen Nutzungseinheiten setzen sich wie folgt zusammen: Einrichtungshaus: Mo.- Sa. von 10 - 21; Fr. bis 22 Uhr Restaurant: Mo.- Sa. 9:30 - 20.30 Uhr, Fr. bis 21.30 Uhr Småland: Mo.-Sa. 10 - 20 Uhr Parkhaus: 1/2 Stunde vor und nach Öffnung des Einrichtungshauses; EnBW-Mitarbeiter haben 24-Stunden Zugang mit entsprechender Zu- gangskarte Die geplante offene und transparente Gestaltung des Vorhabens schafft eine gute Orientierung und erhöht das Sicherheitsempfinden. Das Einrichtungskaufhaus wird durch ein entsprechendes Beleuchtungskonzept ein sicheres Umfeld bieten. Das Vorhaben entspricht den Anforderungen einer barrierefreien Bauweise. Der direkte Anschluss an die Bahnhaltestelle „Weinweg“ sowie die Optimierung der Rad- und Gehweganbindungen schaffen eine Attraktivitätssteigerung zur Nut- zung umweltfreundlicher Verkehrsmittel. In einem Mobilitätskonzept gemäß Ka- pitel 4.4 werden weitere Vorschläge zur Reduzierung des motorisierten Indivi- dualverkehrs formuliert. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt - Seite 38 - 9. Statistik 9.1 Flächenbilanz Tabelle 3: Flächenbilanz Flächenkategorie Flächengröße Sondergebiet: GRZ 0,7 mit einer maximalen Überschreitung bis zu 1,0 ca. 29.815 m² Verkehrsflächen ca. 20.255 m² Verkehrsbegleitgrün ca. 7.770 m² Summe ca. 57.840 m² 9.2 Bodenversiegelung Tabelle 4: Versiegelungsbilanz Versiegelung Flächengröße Anteil an Gesamtfläche (57.840 m²) derzeit (siehe Karte 1 von Anlage 1) ca. 46.240 m² 80 % geplant (gemäß Städtebaulichem Konzept) ca. 49.145 m² 85 % Hinweis: - Bestandteil der textlichen Festsetzungen ist eine extensive Dachbegrünung. 10. Kosten Für den Um- und Ausbau der Erschließungsanlagen im Plangebiet entstehen nach einer ersten, noch sehr groben Schätzung ca. 2.500.000 Euro, für Umbau und Verbreiterung der Haltestelle ca. 1.000.000 Euro. Die Verhandlungen mit der Vorhabenträgerin zur Kostentragung sind anhängig. Deshalb kann derzeit noch nicht angegeben werden, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe Kosten auf die Stadt Karlsruhe zukommen werden. Alle im Zusammenhang mit dem Vorhaben anfallenden Kosten einschließlich der Erschließungsanlagen werden im Durchführungsvertrag abschließend geregelt. 11. Finanzierung Gegebenenfalls sind die Kosten entsprechend der geplanten Realisierung in den Haushaltsplanungen der kommenden Jahre zu berücksichtigen. 12. Fachgutachten Es wurden folgende Fachgutachten erstellt: - GMA-Gutachten - Verkehrsuntersuchung - Schalltechnische Untersuchung Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt - Seite 39 - - Untergrunduntersuchungen - Fachgutachten Klima und Luftreinhaltung - Fachbeitrag Artenschutz Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt - Seite 40 - B. Hinweise 1. Versorgung und Entsorgung Für Entwässerung sind die Satzungen der Stadt Karlsruhe in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. 2. Entwässerung Die Entwässerungskanäle werden aus wirtschaftlichen Gründen für einen übli- cherweise zu erwartenden Niederschlag (Bemessungsregen) dimensioniert. Bei starken Niederschlägen ist ein Aufstau des Regenwassers auf der Straßenoberflä- che möglich. Grundstücke und Gebäude sind durch geeignete Maßnahmen des Vorhabenträgers selbst entsprechend zu schützen. 3. Niederschlagswasser Das ca. 3 ha große Vorhabengrundstück wird weitgehend versiegelt. Dies ist we- gen der festgestellten Bodenverunreinigungen des Vorhabengrundstückes im Sinne eines nachhaltigen Grundwasserschutzes fachlich sinnvoll. Das Eindringen von Niederschlagswasser in den Untergrund mit Freisetzen von Schadstoffen wird damit verhindert. Bei Errichtung bzw. baulicher Veränderung von Wasserversorgungsanlagen sind die Anforderungen der Trinkwasserverordnung 2001 sowie Artikel 1 Infektions- schutzgesetz, § 37 Abs. 1 unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. Der Betrieb von Zisternen muss beim Gesundheitsamt an- gezeigt werden. Um eine Verkeimung des öffentlichen Trinkwasserleitungssys- tems durch Niederschlagswasser auszuschließen, darf keine Verbindung zwi- schen dem gesammelten Niederschlagswasser und dem Trinkwasserleitungssys- tem von Gebäuden bestehen. 4. Grundwassermessstellen Die im Plan verorteten Grundwassermessstellen müssen im Zuge der Baumaß- nahme geschützt werden, in die Außenanlagen bzw. die Fahrwege integriert und dauerhaft erhalten bleiben. Die Zugänglichkeit für städtische Bedienstete oder deren Beauftragte ist auch nach Baufertigstellung zu gewährleisten. Sofern aus planerischen Gründen die Messstellen unvermeidlich überbaut werden müssen, ist in Abstimmung mit der Unteren Altlastenbehörde der Stadt Karlsruhe gleich- wertiger Ersatz zu schaffen. Sofern die Grundwassermessstellen überfahrbar aus- gerüstet oder sonst wie verändert werden müssen, ist eine erneute Höhenfest- stellung (Nivellement) erforderlich. Alle Messstellen sind im Zuge der Baumaßnahme vor Zerstörung zu schützen. Al- le übrigen Messstellen sind fachgerecht zurückzubauen. Dies wird im Zuge der jeweiligen Baugenehmigung geregelt. 5. Archäologische Funde, Kleindenkmale Bei Baumaßnahmen besteht die Möglichkeit, dass historische Bauteile oder ar- chäologische Fundplätze entdeckt werden. Diese sind gemäß § 20 Denkmal- Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt - Seite 41 - schutzgesetz (DSchG) umgehend dem Regierungspräsidium Karlsruhe, Abteilung 2, Referat 26 – Denkmalpflege, Moltkestraße 74, 76133 Karlsruhe, zu melden. Fund und Fundstelle sind bis zum Ablauf des vierten Werktages nach der Meldung in unverändertem Zustand zu erhalten, sofern nicht das Regierungspräsidium ei- ner Verkürzung dieser Frist zustimmt. Das Verschweigen eines Fundes oder einer Fundstelle ist ein Verstoß gegen das DSchG und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Evtl. vorhandene Kleindenkmale (z.B. Bildstöcke, Wegkreuze, historische Grenz- steine, Brunnensteine, steinerne Wegweiser und landschaftsprägende Natur- steinmauern) sind unverändert an ihrem Standort zu belassen und vor Beschädi- gungen während der Bauarbeiten zu schützen. Jede Veränderung ist mit dem Re- gierungspräsidium Karlsruhe abzustimmen. 6. Baumschutz Bezüglich der Erhaltung der vorhandenen Bäume wird auf die am 12.10.1996 in Kraft getretene Satzung der Stadt Karlsruhe in der letzten Fassung vom 29.01.2002 zum Schutz von Grünbeständen (Baumschutzsatzung) verwiesen. 7. Altlasten Bekannte, vermutete sowie gefundene Bodenbelastungen, bei denen Gefahren für die Gesundheit von Menschen, bedeutende Sachwerte oder erhebliche Beein- trächtigungen des Naturhaushalts nicht ausgeschlossen werden können, sind un- verzüglich der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz, Markgrafenstraße 14, 76131 Karlsruhe, zu melden. 8. Erdaushub / Auffüllungen Erdaushub soll, soweit Geländeauffüllungen im Gebiet notwendig sind, dafür verwendet werden. Der für Auffüllungen benutzte Boden muss frei von Fremd- beimengungen und Schadstoffen sein. Der anfallende Mutterboden ist zu sichern. Im Übrigen wird auf das Gesetz zum Schutz des Bodens (Bundesbodenschutzge- setz) vom 17.03.1998 in der derzeit gültigen Fassung verwiesen. 9. Private Leitungen Private Leitungen sind von der Planung nicht erfasst. 10. Barrierefreies Bauen In die Planung von Gebäuden sind die Belange von Personen mit kleinen Kindern sowie behinderten und alten Menschen einzubeziehen (§ 3 Abs. 4 und § 39 LBO). 11. Erneuerbare Energien Aus Gründen der Umweltvorsorge und des Klimaschutzes sollte die Nutzung er- neuerbarer Energien verstärkt angestrebt werden. Auf die Vorgaben des Erneu- erbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) und des Gesetzes zur Nutzung er- neuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg (EWärmeG) wird verwiesen. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt - Seite 42 - C. Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, bestehend aus textlichen und zeichnerischen Regelungen Planungsrechtliche Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) und örtliche Bauvor- schriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, berichtigt S. 416), einschließlich späterer Änderungen und Ergänzun- gen. In Ergänzung der Planzeichnung wird Folgendes geregelt I. Planungsrechtl iche Festsetzungen 1. Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen Im Rahmen der Ziffern 2 bis 8 und der Planzeichnung sind auf der Basis des Vor- haben- und Erschließungsplanes ausschließlich die baulichen und sonstigen Nut- zungen zulässig, zu denen sich die Vorhabenträgerin im Durchführungsvertrag verpflichtet. 2. Art der baulichen Nutzung (§ 11 BauNVO) Sondergebiet (SO) „Einrichtungskaufhaus“ Als Art der baulichen Nutzung wird ein Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestim- mung „Einrichtungskaufhaus“ festgesetzt. Das Sondergebiet dient der Unterbrin- gung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs in der besonderen Form eines Einrichtungskaufhauses. Zulässig ist im Sondergebiet ein Einrichtungskaufhaus mit einer maximalen Ver- kaufsfläche (VK) von 25.500 m². Verkaufsflächen im Sinne dieser Festsetzung sind die Flächen, die dem Verkauf dienen, die dem Kunden zugänglich sind und die nicht nur vorübergehend für Verkaufszwecke genutzt werden. Eingeschlossen sind die Standflächen für Warenträger, Konsumbereiche, Schaufenster, Treppen in Verkaufsräumen und dem Kunden zugängliche sonstige Verkaufs- und Service- flächen. Nicht zur Verkaufsfläche zählen Büroräume, Lager- und Vorbereitungs- flächen, Werkstätten und Flächen, die Personalzwecken dienen. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt - Seite 43 - Für die folgenden Sortimentgruppen werden folgende Verkaufsflächenobergren- zen festgesetzt: Tabelle 5: Sortimente und maximale Verkaufsflächen, VK=Verkaufsfläche * Zuordnung der Sortimente gemäß Karlsruher Märkterichtlinie (2014) ** ohne Schnittblumen Neben der Verkaufsfläche und den funktionsgebundenen Nebenflächen (Lager- flächen, Flächen für soziale Zwecke, sanitäre Einrichtungen, Werbung, Dienstleis- tungen etc.) sind 2.400 m² für Serviceflächen (Gastronomie, Kundenservice, Kin- derspielstätten und Familien- und Unterhaltungsbereich) zulässig. max. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt - Seite 44 - 3. Maß der baulichen Nutzung 3.1 Grundflächenzahl (GRZ) Eine Überschreitung der festgesetzten Grundflächenzahl ist durch die Grundflä- chen der in § 19 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 BauNVO bezeichneten Anlagen bis 1,0 zulässig. 3.2 Höhe der baulichen Anlagen Die maximal zulässige Oberkante der Gebäude (Bezugshöhe: OK FFB/Oberkante Fertigfußboden 116,70 m ü. NN) wird mit einer maximalen Gebäudehöhe von 28 m mit 144,70 m ü. NN bzw. 34 m mit 150,70 m ü. NN festgesetzt. Die Oberkan- te des Gebäudes ist die Oberkante der Dachrandverkleidung (Attika) bzw. die Oberkante der Dachhaut im Bereich des Schnittpunktes von Außenwand und Dachhaut bei einem Dach ohne Attika. Eine Überschreitung der maximal zulässigen Gebäudehöhe von 144,70 m ü. NN durch technische Aufbauten ist ausnahmsweise bis zu einer maximalen Höhe von 6 m mit 150,70 m ü. NN zulässig. Der Flächenanteil der zulässigen technischen Aufbauten darf 25 % der Gebäudegrundfläche nicht überschreiten. Ausgenom- men davon sind Blitzschutz- und Antennenanlagen. Bezugshöhe ist die Oberkante Fertigfußboden 116,70 m ü. NN. 4. Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft, Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen Im westlichen Randbereich des Sondergebiets (SO) ist eine Fläche von 500 m² als Lebensraum für die Mauereidechse anzulegen. Der Lebensraum für die Mauerei- dechse ist als blütenreiche Wiese mit Gabionen, Sandkiesflächen, Baumstämmen und Wurzelstubben herzustellen. 5. Artenschutzrechtlich bedingte Ausgleichsmaßnahmen Für die weiteren vom Bau betroffenen Mauereidechsen im Plangebiet, die in die- sem Bereich keinen Platz finden, wird auf einer städtischen Fläche von 1.850 m² auf der Gemarkung 3620 (Karlsruhe), Flurstück 26791 / 1 (anteilig) ein Lebensraum für die Mauereidechse angelegt (siehe Beiplan in Anlage 3). Dieser ist als blüten- reiche Wiese mit Sandflächen, Steinriegeln/-wällen, Baumstämme / Wurzelstub- ben herzustellen. Die Bestandsbäume sind zu erhalten. Die Fläche ist im Vorfeld des Eingriffs anzulegen. Der Lebensraum für die Mauereidechse im Geltungsbereich und am Ostring ist langfristig durch Pflege zu erhalten. Sämtliche festgesetzten Maßnahmen sind entsprechend der jeweiligen Ausfüh- rungen im Umweltbericht auszuführen. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt - Seite 45 - Als vorzeitiger Ausgleich (CEF-Maßnahmen) im Sinne des § 44 Abs. 5 BNatschG sind nach den Vorgaben des Umweltberichts folgende Maßnahmen durchzufüh- ren: Aufhängen von 8 Nistkästen für den Haussperling in der näheren Umgebung (Großmarkt). Aufwertung von Lebensräumen für die Mauereidechsen (s. o.) Den Eingriffsgrundstücken werden die aufgeführten Maßnahmen insgesamt zu- geordnet. 6. Grünflächen / Pflanzgebote und Pflanzerhaltung 6.1 Verkehrsgrünflächen Die in der Planzeichnung festgesetzten Verkehrsgrünflächen sind als Vegetati- onsflächen zu begrünen, zu bepflanzen, dauerhaft zu erhalten und während Bau- arbeiten gemäß DIN 18920 "Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegeta- tionsflächen bei Baumaßnahmen" vor Beeinträchtigungen zu schützen. 6.2 Pflanzgebote und Pflanzerhaltung Auf den in der Planzeichnung festgesetzten Baumstandorten mit Anpflanzgebot sind standortgerechte, großkronige Laubbaumarten zu pflanzen. Abweichungen von den festgesetzten Standorten um bis zu 3m sind zulässig. Darüber hinausge- hende Abweichungen sind in begründeten Fällen als Ausnahme zulässig. Alle Pflanzungen sind dauerhaft zu erhalten, fachgerecht zu pflegen und bei Ab- gang spätestens in der nächstfolgenden Pflanzperiode zu ersetzen. 6.3 Dachbegrünung Flachdächer sind zu mindestens 60% extensiv zu begrünen und dauerhaft zu un- terhalten. Die Substratstärke muss eine Stärke von mindestens 10 cm aufweisen. Die Dachfläche ist mit einer standortgerechten Gräser- / Kräutermischung mit Sedumsprossen anzusäen. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt - Seite 46 - II. Örtl iche Bauvorschriften 1. Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen Dachaufbauten haben zu Außenfassaden mindestens im selben Maß Abstand zu halten, wie sie die Höhe des oberen Fassadenabschlusses (Flachdachattika) über- schreiten (X ≥ Z; s. Beispielskizze). Dachaufbauten sind einzuhausen und gestalte- risch in die Dachflächen zu integrieren. Für notwendige Aufzugsüberfahrten ist eine Unterschreitung des festgesetzten Mindestabstands zum Fassadenabschluss (Flachattika) ausnahmsweise auf je- weils bis zu 15 % der Länge der jeweiligen Fassade zulässig, wenn sie vollständig mit einer einheitlich gestalteten und in der Materialität der jeweiligen Fassade angepassten Umhausung umgeben sind. Beispielskizze Mindestabstand der Dachaufbauten zu Außenfassaden 2. Werbeanlagen Werbeanlagen sind nur am Ort der Leistung im folgenden Umfang zulässig. Werbeanlagen oberhalb der Attika sind unzulässig. Zulässig sind an den Fassaden in der Durlacher Allee und dem Weinweg jeweils zwei Werbeanlagen aus Einzelbuchstaben mit einer Höhe von maximal 3 m und einer Breite von maximal 18 m. Zulässig sind an den Fassaden in der Gerwigstraße und in Richtung Bahndamm jeweils eine Werbeanlage aus Einzelbuchstaben mit einer Höhe von maximal 3 m und einer Breite von maximal 18 m. Zulässig sind an den Fassaden in der Durlacher Allee und dem Weinweg jeweils eine LED-Anzeige mit feststehenden Einblendungen von Werbung in einer Größe von maximal 8 m Höhe und maximal 16 m Breite. Zulässig ist je Fassade eine Gruppe von bis zu acht Fahnenmasten bis 12 m Höhe (insgesamt vier Standorte). Darüber hinausgehende Werbeanlagen sowie Werbeanlagen im öffentlichen Raum sind unzulässig. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt - Seite 47 - Die Werbeanlagen sind so zu platzieren und zu gestalten, dass die Gefahr einer Ablenkung der Verkehrsteilnehmer insbesondere im Knotenbereich Weinweg / Durlacher Allee minimiert wird. 3. Beleuchtung Für die Außenbeleuchtung und Werbeanlagen sind abgeschirmte, insekten- freundliche Lampen (1.Priorität: LED-Leuchten, 2. Priorität: Natriumniederdruck- lampen) mit nach unten gerichteter Abstrahlung zu verwenden. 4. Unbebaute Flächen, Einfriedigungen 4.1 Aufschüttungen Zur Herstellung des Straßenkörpers sind Auffüllungen zulässig. 4.2 Abfallbehälterstandplätze Abfallbehälterstandplätze sind, sofern diese von den öffentlichen Straßen und Wegen aus sichtbar sind, mit einem Sichtschutz zu versehen, der zu begrünen ist, oder durch bauliche oder sonstige Maßnahmen verdeckt herzustellen. III. Sonst ige Festsetzungen (Planungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Regelungen) Die folgenden Bebauungspläne, werden in den Teilbereichen aufgehoben, die durch diesen Bebauungsplan neu geregelt werden: 1. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 812 „Gerwigstraße, 3. Änderung“ vom 26.07.2011, am 12.08.2011 in Kraft getreten, 2. Der Bebauungsplan „Gewerbe- und Industriegebiet Gerwigstraße“ Nr. 286, am 26.09.1961 von der Stadt Karlsruhe als Satzung beschlossen und am 08.02.1962 in Kraft getreten, 3. Der Bebauungsplan „Gewerbe- und Industriegebiet Gerwigstr. – 2. Änderung (ehem. Milchzentrale)“ Nr. 669, am 15.1.1993 in Kraft getreten. Die Anlagen– Vorhaben- und Erschließungsplan – werden bindender Bestandteil dieses Vorhabenbezogenen Bebauungsplans. IV. Nachrichtl ich übernommene Festsetzungen Der Landgraben ist ein Kulturdenkmal nach § 2 Denkmalschutzgesetz. Innerhalb des Geltungsbereiches sind die Flurstücke 0-2363/1 und 0-2364 betroffen. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt - Seite 48 - V. Zeichnerische Festsetzungen – Planzeichnung Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt - Seite 50 - Anlage 2 Vorhaben- und Erschließungsplan bestehend aus: 1. Frei- und Verkehrsanlagenplan, M 1:500 2. Äußere Erschließung, Bahnhaltestelle „Weinweg“, M 1:250 3. Systemschnitt Durlacher Allee, M 1:100 4. Systemschnitt Musterhaltestelle, M 1:50 5. Nutzungsebene Erdgeschoss, M 1:200 6. Nutzungsebene Zwischengeschoss, M 1:200 7. Nutzungsebene Obergeschoss, M 1:200 8. Nutzungsebene Parken, Ebene 1, M 1:200 9. Nutzungsebene Parken, Ebene 2, M 1:200 10. Nutzungsebene Parken, Ebene 3, M 1:200 11. Dachaufsicht, M 1:200 12. Schema- / Regelschnitte, M 1:200 13. Ansichten, M 1.200 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt - Seite 51 - Anlage 3 Beiplan zur Begründung Zur Erläuterung der externen Ausgleichsfläche ist der Begründung folgender Beiplan beigefügt.
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RS ca. 111,17 Landgraben vorh. Spielfeld zzgl. 2m Sicherheitraum ÜBERSICHTSPLAN: 1 2 Ausbaubreite der Zu- und Abfahrt in einer Breite von 3,50m möglich Einschränkung:kein Begegnungsverkehr möglich südl. Durlacher Allee: IKEA Einrichtungshaus Karlsruhe Ausbaubreite Rad-/Fußweg je nach Variante entweder in einer Breite von je 2,50m oder 2,10m. Fuß- und Radweg südliche Durlacher Allee 4-spurig Zuwegung Frankonia vorh. Rad- u. Fußweg Ausbau Haltestelle Ringtennis mögliche Ausbauvarianten Durlacher Allee Gebäude gepl. Grundstücksgrenze IKEA Landgraben PLANER: P L A N U N G S G R U P P ES K R I B B E - J A N S E N G m b HFAX: 0251-327100 TEL: 0251-14335-0GILDENSTRASSE 2s 48157 MÜNSTERE-MAIL: SKRIBBE.JANSEN@PGSJ.DE INDEX: DATUM: ÄNDERUNG: GEZ.: Karlsruhe Oststadt 65719 HOFHEIM-WALLAUIKEA VERWALTUNGS - GMBH AM WANDERSMANN 2-4 PROJEKT: "Einrichtungskaufhaus Am Weinweg" Vorhaben - und Erschließungsplan Systemschnitt Anlage 2.3 FAX 06122-585-7115TELEFON 06122-585-1000 BAUHERR:BEARBEITET/GEZEICHNET: DATUM ERSTERSTELLUNG: MASSTAB: 1.Juni 2016 1 : - Rösing 2.3 ZEICHNUNGS-NR.: Durlacher Allee
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BSK 12 mit Fundament 1,58 0,50 15 30 20 30 30 Schrammbord Fahrbahn 2,23 Spritzschutzwand BSK 12 mit Fundament Schrammbord Fahrbahn +34cm/+55cm ü. SO +34cm/+55cm ü. SO 1,58 0,50 2,23 30 20 30 30 15 Spritzschutzwand 3,05 2,5% 2,5% 1xDN 110 1xDN 110 Formstein 10/40 Formstein 10/40 0,06 0,06 3,00 (2,84*) 3,00 (2,84*) *Nettobahnsteigbreite *Nettobahnsteigbreite Leerrohre 9xDN 110 durchgängige Hauptleitung Leerrohre 6xDN 110 für Haltestellen- ausstattung 1,0% 1,0% 1,0% 1,0% 1,0% 1,0% 1,0% 1,0% Quellnachweis: Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH, Musterhaltestelle BOStrab, Querschnitte und Details, Anlage 2.1, M 1:50, Mai 2014 PLANER: P L A N U N G S G R U P P ES K R I B B E - J A N S E N G m b HFAX: 0251-327100 TEL: 0251-14335-0GILDENSTRASSE 2s 48157 MÜNSTERE-MAIL: SKRIBBE.JANSEN@PGSJ.DE INDEX: DATUM: ÄNDERUNG: GEZ.: Karlsruhe Oststadt 65719 HOFHEIM-WALLAUIKEA VERWALTUNGS - GMBH AM WANDERSMANN 2-4 PROJEKT: "Einrichtungskaufhaus Am Weinweg" Vorhaben - und Erschließungsplan Systemschnitt Musterhaltestelle Anlage 2.4 FAX 06122-585-7115TELEFON 06122-585-1000 BAUHERR:BEARBEITET/GEZEICHNET: DATUM ERSTERSTELLUNG: MASSTAB: 1.Juni 2016 1 : 100 Rösing 2.4 ZEICHNUNGS-NR.:
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Strom- kasten -X©T Stromkasten Ust FD 6553 L 560 Ostring Gehweg Radweg Gehweg Radweg Radfahrstreifen Gehweg Radfahrstreifen Gehweg Radfahrstreifen Geh-/ Radweg Radius r=30m Zugang Ikea 24 27 48 49 50 52 55 57 59 62 41 45 46 53 60 5 6 19 22 23 26 25 20 8 7 4 61 5854 42 63 56 51 47 44 43 21 40 28 9 35 36 37 10 14 17 29 34 12 15 30 32 38 39 11 13 16 33 Mast umsetzen gepl. Fahr- 4,50 4,50 2,50 Grenze Ausfahrt Auf- und Abfahrtsrampe Einfahrt Anlieferung B&R 20 Stpl. )DKUUlGHU Mitarbeiter +EnBW Fahnen- burg )DKUUlGHU (80) (120) (70) )DKUUlGHU im nicht verschatteten Bereich Gabionenwand, l = ca. 27m -1,30m +-0m $QOLHIHUXQJ.FKH UFNZlUWVIDKUHQG TROCKENBIOTOP )h5(,'(&+6( TROCKENBIOTOP )h5(,'(&+6( Ausfahrt -Mitarbeiter- Fahnen Fahnen real Fahnen Medien Medien NA Staplerrampe 8% Rampenbauwerk Ein-/ Ausfahrt Rampe Ausfahrt )OOK|KHP OKFF+0.00 Anlieferung Gastronomie Vordach Ein-/ Ausgangsbereich EingangAusgang Eingang Personal/ MA EnBW Vordach Anlieferung Vordach Transportdienst Vordach Recycling OKT ca.-1.25 Anlieferhof OKFF+0.00 6WW]ZDQG$QOLHIHUKRI Erdleitungen Sprinkler/ Wasser 8.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.00 11 11 22 22 33 33 44 44 55 55 66 66 77 77 88 88 99 99 1010 1010 1111 1111 1212 1212 1313 1313 1414 1414 1515 1515 1616 1616 1717 1717 1818 1818 1919 1919 2020 2020 AAAA BBBB CCCC DDDD EEEE FFFF GGGG HHHH 7.00 16.00 16.00 16.00 16.00 16.00 16.00 16.00 IIII B-B B-B C-C C-C A-AA-A CARD BOARD Goods flow Goods flow Goods flow Goods flow Customer flow Customer flow Goods flow Trolley flow Trolley flow Trolley flow Fire curtain Fire curtain Fire curtain Fire curtain E.E. E.E. E.E. Vertical Automated Storage Solution BUILDING TABLE REPACKING TABLE REPACKING MACHINE FURNITURE TO BE ASSEMBLED FURNITURE BACK TO STOCK BUILDING TABLE TROLLEYS Extra wide aisle including space for front liner Rapid door free width 3.1m free height 3.2m For palletisation / storage of slavepallets / storage of plant trolleys / safety strapping / damage reporting / temporary deep stacking Rapid door width 3.1m free height 3,8m when 6.5 pallet Conveyer National flags IKEA flags Podium Bahndamm *HUZLJVWUDH Weinweg Deckenkante 1.OGDeckenkante 1.OG NA NA (.:)|UGHUDQODJH NA NA NA NA NA NA NA NA NA NANA NA NA NA NANA NA NA NA NA NA NA Pð 310 Anlieferung Goods receiving area Pð 315 TRH 14 E.E.Stair Pð 590j A10 Lift Pð 320 :)%UR Goods office Pð 323 Fahrerr. Truck driver Pð 339 WC-F. Toilet Pð 329 Pumi Jani Pð 337a WC Toilet Pð 337b WC Toilet Pð 360 Stapler Fork-lift Pð 521 MS-Raum Main switch gear Pð 512 FernW District heating Pð 510 Sprinklerzentrale Sprinkler room Pð 511a Sprinklertank Sprinkler tank Pð 511c )HXHUO|VFKWDQN Sprinkler tank Pð 792 Fluchttunnel E.E.Corridor Pð 529 UV Power Pð 526 UV Power Pð 423c Schleuse Security airlock Pð 423a Kassen Abrechn. Cash counting Pð 113 Einkaufswagen Trolley Pð 790g A7 Lift Pð 590c A3 Lift Pð 001 Eingang Luftsch. Entrance airlock Pð 080 Eingang Entrance Pð 272b 7LHINKO]HOOH Freezer Pð 291 Lager Storage Pð 281 Anlieferung IF Receving Pð 590n A14 Lift Pð 260a Abfall Garbage Pð 290 Schwedenshop SFM Pð 295 Bistro Produktion Produktion Pð 292 Bistro Vorbereitung Preparation Pð 293 Bistro Ausgabe Serving Pð 294 Bistro Stehbereich Standing area Pð 081 Ausgangshalle Exit hall Pð 115 Kassenzone Check-outs Pð 111 Kassenmarkt Check-out sales area Pð 120 SB-Halle Self-serve furniture area Pð 407 %UR Office Pð 407a Deeskalation Resolution Pð 353 :DUHQUFNODXI Back to stock Pð 352 Entscheidungsraum Decision room Pð 112 Fundgrube As-Is Pð 355 Wiederaufbereitung Recovery Pð 083 Kundenservice Bereich Customer service area Pð 600 Transportservice Home delivery Pð 341 Einkaufsw. Trolley Pð 300 Warenlager Warehouse Pð 590o A15 Lift Pð 480 Mitarbeiter Eingang Co-Worker entrance Pð 370 Abfallverwertung Recycling Pð 296 Post-Mix CO2 Pð 591j AMR Lift machine Pð 790 TRH 11 E.E.Stair Pð 790 TRH 12 E.E.Stair Pð 790 TRH 13 E.E.Stair Pð 790 TRH 1 E.E.Stair Pð 790 TRH 2 E.E.Stair Pð 790 TRH 3 E.E.Stair Pð 790 TRH 4 E.E.Stair Pð 790 TRH 5 E.E.Stair Pð 790 TRH 6 E.E.Stair Pð 790 TRH 7 E.E.Stair Pð 790 TRH 8 E.E.Stair Pð 790 TRH 9 E.E.Stair Pð 817a A1 Lift Pð 818b A2 Lift Pð 790d A4 Lift Pð 790e A5 Lift Pð 790f A6 Lift Pð 790h A8 Lift Pð 790i A9 Lift Pð 790k A11 Lift Pð 790l A12 Lift Pð 000 Fahrrad Bicycles Pð 790m A13 Lift Pð 474 Pumi Janitor Pð 047a WR-D Vestibule Pð 046 WC-B Toilet disabled Pð 044 WC-D Toilet Pð 045 WC-H Toilet Pð 511a Sprinklertank Sprinkler tank Pð 506 HAR Gas meter/ Water supply Pð 120a SB-Halle Eingang Self-serve furniture area Pð 000 Fahrrad Bicycles Pð 529 UV Power Pð 525a UV-Sprinkler Sprinkler distribution Pð 529 UV Power Pð 312 Conveyer Conveyer area Pð 312 Conveyer Conveyer area BGF: Pð BGF: Pð Pð 792 Fluchttunnel E.E.Corridor Pð 792 Fluchttunnel E.E.Corridor Pð 792 Fluchttunnel E.E.Corridor Pð 792 Fluchttunnel E.E.Corridor Pð 792 Fluchttunnel E.E.Corridor Pð 820 UV Power BGF: Pð BGF: Pð Lift I Lift II Abwurfschacht Kartonagen in Container Pð 312a Conveyer Lift Conveyer lifts Pð 529 UV Power 20m100 5 Pð 524 Dieseltank NEA Fuel em. generator 6.000 l NA DD Sprinkler Pð 540 FW-Raum Fire protection OKT-0.02 OKT-0.02 OKT-1.375 OKT-1.75 OKT-1.60 OKT-1.60 OKFF+0.00 4.084.08 OKT-1.55 4.68 5 Fluchttunnelausgang (nur bei Variante B, dann RW-Speicheranordnung anpassen) OKT-1.55 Regenwasserspeicher UG Pñ )OOK|KHPOLFKWH5DXPK|KHP OK Sohle -3,10m 5HYLVLRQV|IIQXQJ 60x60cm Technik UG Pð NA /lQJH[%UHLWH 1.600 x 900 Markthalle SB-Halle Warenlager Warenanlieferung .DVVHQPDUNW.DVVHQEUR Kassenzone Ausgangsbereich %UR3HUVRQDOEHUHLFK Haustechnik 7UHSSHQKlXVHU5HWWXQJVZHJH Parken IKEA Restaurant & Cafe 0|EHODXVVWHOOXQJ Eingangsbereich Kundenwege Kundenwege Warentransport Einkaufswagen Mitarbeiter EG 1OG 2OG P P P Nutzungsbereiche Einrichtungshaus nps tchoban voss Hamburg Berlin Dresden Architektur und Stldtebau nps tchoban voss GmbH & Co. KG Dipl.-Ing. Architekten BDA: S. Tchoban / E. Voss Ulmenstrae 40 22299 Hamburg 040/480618-0 R
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Luftraum Luftraum 1.23 Rampenbauwerk Ein-/ Ausfahrt Rampe Ausfahrt Luftraum OKFF+5.86 OKFF+8.79 Fluchttunnel 8.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.00 11 11 22 22 33 33 44 44 55 55 66 66 77 77 88 88 99 99 1010 1010 1111 1111 1212 1212 1313 1313 1414 1414 1515 1515 1616 1616 1717 1717 1818 1818 1919 1919 2020 2020 AAAA BBBB CCCC DDDD EEEE FFFF GGGG HHHH 7.00 16.00 16.00 16.00 16.00 16.00 16.00 16.00 IIII A-AA-A B-B B-B C-C C-C Podium Podium Pð 500 +HL].lOWH]HQWUDOH Heating/ cooling Pð 525 UV Power Pð 520a Trafo Transf. Pð 520b Trafo Transf. Pð 523 NEA Generator Pð 520c Trafo Transf. Pð 525b 89+HL]XQJ.lOWH Heating/cooling distribution Pð 580 Flur Corr. Pð 580 Flur Corr. NETZERSATZAGGREGAT Tank 1000L Abluft Zuluft Pð 301 Warenlager Storage optional: OKFF+3.90 5 OKFF+7.81 5 OKFF+5.86 OKFF+8.79 Fluchttunnel Luftraum Abwurfschacht Kartonagen NA NA NA NA NA NA NA Luftraum alt.: Hochlager (offen zum Warenlager) RLT- Schacht RLT- Schacht Pð 551 Hausmeister Maintenance Pð 350 Preisauszeichnung P-Tag Pð 453 Lager Com-In Storage Pð 508 WWB Hot water Pð 455 Werkstatt Carpentry Pð 315 TRH 14 E.E.Stair Pð 080 Podium Podium Pð 590n A14 Lift Pð 590o A15 Lift Pð 480 Mitarbeiter Eingang Co-Worker entrance Pð 790 TRH 11 E.E.Stair Pð 790 TRH 12 E.E.Stair Pð 790 TRH 13 E.E.Stair Pð 790 TRH 1 E.E.Stair Pð 790 TRH 5 E.E.Stair Pð 790 TRH 6 E.E.Stair Pð 790 TRH 7 E.E.Stair Pð 790 TRH 8 E.E.Stair Pð 790 TRH 9 E.E.Stair Pð 790k A11 Lift Pð 790l A12 Lift Pð 792 Fluchttunnel E.E.Corridor Pð 792 Fluchttunnel E.E.Corridor Pð 792 Fluchttunnel E.E.Corridor Pð 790 TRH 10 E.E.Stair Pð 080 Podium Podium Pð 509 Osmose Treatment Pð 590p A16 Lift Pð 491 TRH Satair Pð 120a Podium Podium Pð 792 Fluchttunnel E.E.Corridor Pð 792 Fluchttunnel E.E.Corridor BGF: Pð OKFF+5.86 Lift I Lift II Fahrsteige MaHa - SB-Halle 20m100 5 Pð 563 MS-Raum PMCT Pð 560 BOS Em.Services Pð 562 SiBel Em.Lighting Pð 561 Batterie Battery room Pð 522b HVAV Low Voltage Pð 522a HVSV Low Voltage Pð 525c $EZDVVHUZlUPHWDXVFKHU Waste water heat exchanger DD Abgas NEA Sprinkler 3.40 5 Schacht ELT Pð 422a VR.Server Server room Pð 422 Serverraum Server room RLT- Schacht Podesttiefe mind. 2,50m i.Li. gem. ASR Podesttiefe mind. 2,50m i.Li. gem. ASR /lQJH[%UHLWH 1.600 x 800 nps tchoban voss Hamburg Berlin Dresden Architektur und Stldtebau nps tchoban voss GmbH & Co. KG Dipl.-Ing. Architekten BDA: S. Tchoban / E. Voss Ulmenstrae 40 22299 Hamburg 040/480618-0 R Markthalle SB-Halle Warenlager Warenanlieferung .DVVHQPDUNW.DVVHQEUR Kassenzone Ausgangsbereich %UR3HUVRQDOEHUHLFK Haustechnik 7UHSSHQKlXVHU5HWWXQJVZHJH Parken IKEA Restaurant & Cafe 0|EHODXVVWHOOXQJ Eingangsbereich Kundenwege Kundenwege Warentransport Einkaufswagen Mitarbeiter EG 1OG 2OG P P P Nutzungsbereiche Einrichtungshaus
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RampenbauwerkEin-/ Ausfahrt Rampe Ausfahrt OKFF+11.72 8.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.00 11 11 22 22 33 33 44 44 55 55 66 66 77 77 88 88 99 99 1010 1010 1111 1111 1212 1212 1313 1313 1414 1414 1515 1515 1616 1616 1717 1717 1818 1818 1919 1919 2020 2020 AAAA BBBB CCCC DDDD EEEE FFFF GGGG HHHH 7.00 16.00 16.00 16.00 16.00 16.00 16.00 16.00 IIII B-B B-B C-C C-C A-AA-A Goods flow Goods flow Goods flow Fire curtain Goods flow ATM Goods flow Goods flow Goods flow Trolley flow Goods flow Family trolley Family trolley Fire curtain VITALITY AREA VITALITY AREA Short cut Short cut Short cut VITALITY AREA VITALITY AREA Yellow bags Strollers CALM AREA ACTIVE AREA Short cut Short cut Short cut Podium Pð 110 Markthalle Market hall Pð 137a WR-D/H Vestibule Pð 110a Ausgang Markthalle Market hall exit Pð 110b Einkaufswagen Trolley Pð 023 Smaland Smaland Pð 038 WC-S Toilet Pð 038 WC-S Toilet Pð 022 Kinder Video Children Video Pð 039 Flur Lobby Pð 033 WC-F Toilet Family Pð 036 WC-B Toilet disabled Pð 031 Wickelr. Baby care Pð 034a/035a WR-D/H Vestibule Pð 034 WC-D Toilet Pð 035 WC-H Toilet Pð 382 Lager Storage Pð 477 Pumi Janitor Pð 135 WC-H Toilet Pð 134 WC-D Toilet Pð 136 WC-B Toilet Pð 100 0|EHODXVWHOOXQJ Showroom Pð 481 Flur Corr. Pð 313 Verkaufssteuerung Sales streering Pð 350 Preisauszeichnung P-Tag Pð 100a 0|EHODXVWHOOXQJ(LQJDQJ Showroom Entrance Pð 206 Eingang Restaurant Restaurant entrance Pð 200 Restaurant Restaurant Pð 240 Umkleide Lockers Pð 252 .FKHQ%UR Office Pð 275b Lager Storage Pð 280 Flur Corr. Pð 201 Ausgabe Serving area Pð 250 .FKH3URGXNWLRQ Production Pð 255 6SONFKH Dishwash Pð 257 7RSI6SONFKH Pot wash Pð 270a .KO]HOOH Refrigerator Pð 270b .KO]HOOH Refrigerator Pð 275a Lager Storage Pð 274 *HWUlQNH/DJHU Beverage Pð 204 Pumi Jani Pð 590p A16 Lift Pð 284 Anlieferung IF Unpacking Pð 473 Lager Storage equipment Pð 272a 7LHINKO]HOOH Freezer Pð 473a Lager Storage Pð 234c/235c WR-D/H Vestibule Pð 235 WC-H Toilet Pð 234 WC-D Toilet Pð 231 Wickelraum Baby care Pð 236 WC-B Toilet desabled Pð 203 Flur Corr. NA NA NA NA NA NA NA NA NA NA NA NA NA NA NA NA NA NA NA Pð 315 TRH 14 E.E.Stair Pð 590j A10 Lift Pð 526 UV Power Pð 526 UV Power Pð 790g A7 Lift Pð 590c A3 Lift Pð 080 Eingang Entrance Pð 590n A14 Lift Pð 790 TRH 11 E.E.Stair Pð 790 TRH 12 E.E.Stair Pð 790 TRH 13 E.E.Stair Pð 790 TRH 1 E.E.Stair Pð 790 TRH 2 E.E.Stair Pð 790 TRH 3 E.E.Stair Pð 790 TRH 4 E.E.Stair Pð 790 TRH 5 E.E.Stair Pð 790 TRH 6 E.E.Stair Pð 790 TRH 7 E.E.Stair Pð 790 TRH 8 E.E.Stair Pð 790 TRH 9 E.E.Stair Pð 817a A1 Lift Pð 818b A2 Lift Pð 790d A4 Lift Pð 790e A5 Lift Pð 790f A6 Lift Pð 790h A8 Lift Pð 790i A9 Lift Pð 790k A11 Lift Pð 790l A12 Lift Pð 792 Fluchttunnel E.E.Corridor Pð 792 Fluchttunnel E.E.Corridor Pð 792 Fluchttunnel E.E.Corridor NA NA NA NA Pð 312 Conveyer Conveyer area Pð 526 UV Power Pð 526 UV Power Pð 790 TRH 10 E.E.Stair Pð 792 Fluchttunnel E.E.Corridor Pð 819 Fluchttunnel E.E.Corridor Pð 820 Fluchttunnel E.E.Corridor Pð 360 Stapler Fork-lift Pð 110a Eingang Markthalle Market hall entrance Pð 370 Abfallverwertung Recycling Pð 139 Flur Lobby Pð 010 Pumi Janitor Pð 202 Espresso Bar Espresso bar Pð 278 Lager Storage Pð 279 Lager Storage Pð 491 TRH Satair BGF: Pð Abwurfschacht Kartonagen 6LW]SOlW]H 6DQLWlU NA T30 mit Offenhaltung Pð 792 Fluchttunnel E.E.Corridor 20m100 5 Sprinkler Entrauchung Entrauchung Abgas NEA TGA- Schacht Schacht ELT Pð 527 UV Power RLT- Schacht RLT- Schacht Position ELT-UV lQGHUQ Schacht ELT /lQJH[%UHLWH 1.600 x 800 nps tchoban voss Hamburg Berlin Dresden Architektur und Stldtebau nps tchoban voss GmbH & Co. KG Dipl.-Ing. Architekten BDA: S. Tchoban / E. Voss Ulmenstrae 40 22299 Hamburg 040/480618-0 R Markthalle SB-Halle Warenlager Warenanlieferung .DVVHQPDUNW.DVVHQEUR Kassenzone Ausgangsbereich %UR3HUVRQDOEHUHLFK Haustechnik 7UHSSHQKlXVHU5HWWXQJVZHJH Parken IKEA Restaurant & Cafe 0|EHODXVVWHOOXQJ Eingangsbereich Kundenwege Kundenwege Warentransport Einkaufswagen Mitarbeiter EG 1OG 2OG P P P Nutzungsbereiche Einrichtungshaus
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RampenbauwerkEin-/ Ausfahrt Rampe Ausfahrt OKFF+16.69 Ein-/ Ausgang 8.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.00 11 11 22 22 33 33 44 44 55 55 66 66 77 77 88 88 99 99 1010 1010 1111 1111 1212 1212 1313 1313 1414 1414 1515 1515 1616 1616 1717 1717 1818 1818 1919 1919 2020 2020 AA BB CC DD EE FF GG HH 7.00 16.00 16.00 16.00 16.00 16.00 16.00 16.00 II B-B B-B C-C C-C A-AA-A Pð 370 Abfallverwertung Recycling Pð 800 Parken 1 41 82 82 13 11 22 21 26 4 3 775 8 2 16 4 Podium Podium 'HFNHQ|IIQXQJ%HOIWXQJ 'HFNHQ|IIQXQJ%HOIWXQJ 'HFNHQ|IIQXQJ 'HFNHQ|IIQXQJ'HFNHQ|IIQXQJ NA NA NA NA NA NA NA RLT- Schacht TGA- Schacht NA NA Abwurfschacht Kartonagen Feuerschutzvorhang NA Pð 340 :DUHQEHUJDEH Holding Pð 083 Kundenservice Bereich Customer service area Pð 790k A11 Lift Pð 790l A12 Lift Pð 046 WC-B Toilet disabled Pð 529 UV Power Pð 590j A10 Lift Pð 529 UV Power Pð 590c A3 Lift Pð 005 Luftschleuse Airlock Pð 082 Eingang Entrance Pð 590o A15 Lift Pð 480 Mitarbeiter Eingang Co-Worker entrance Pð 790 TRH 11 E.E.Stair Pð 790 TRH 12 E.E.Stair Pð 790 TRH 1 E.E.Stair Pð 790 TRH 3 E.E.Stair Pð 790 TRH 5 E.E.Stair Pð 790 TRH 7 E.E.Stair Pð 790 TRH 9 E.E.Stair Pð 817a A1 Lift Pð 818b A2 Lift Pð 790d A4 Lift Pð 790e A5 Lift Pð 790f A6 Lift Pð 790i A9 Lift Pð 790m A13 Lift Pð 529 UV Power Pð 552a Entrauchungszentrale 1 smoke ventilation Pð 342 Click and Collect Holding Click and Collect Holding Pð 260e Luftschleuse Airlock Pð 049 Flur Lobby Pð 043 WC-F Toilet Family BGF: Pð Pð 084 Ausgang Exit Pð 792 Fluchttunnel E.E.Corridor 20m100 5 Pð 843 UV Power RLT- Schacht Pð 552b Entrauchungszentrale 2 smoke ventilation Pð 529 UV Power DD FD DD+FD 7LVFKNKOHU1($ (2,5to) Pð 525d UV Sprinkler P Sprinkler distribution Stauraum FT 2,00x 3,00m /lQJH[%UHLWH 1.300 x 800 nps tchoban voss Hamburg Berlin Dresden Architektur und Stldtebau nps tchoban voss GmbH & Co. KG Dipl.-Ing. Architekten BDA: S. Tchoban / E. Voss Ulmenstrae 40 22299 Hamburg 040/480618-0 R Markthalle SB-Halle Warenlager Warenanlieferung .DVVHQPDUNW.DVVHQEUR Kassenzone Ausgangsbereich %UR3HUVRQDOEHUHLFK Haustechnik 7UHSSHQKlXVHU5HWWXQJVZHJH Parken IKEA Restaurant & Cafe 0|EHODXVVWHOOXQJ Eingangsbereich Kundenwege Kundenwege Warentransport Einkaufswagen Mitarbeiter EG 1OG 2OG P P P Nutzungsbereiche Einrichtungshaus
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Rampenbauwerk Ein-/ Ausfahrt Rampe Ausfahrt 'HFNHQ|IIQXQJ%HOIWXQJ 8.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.00 11 11 22 22 33 33 44 44 55 55 66 66 77 77 88 88 99 99 1010 1010 1111 1111 1212 1212 1313 1313 1414 1414 1515 1515 1616 1616 1717 1717 1818 1818 1919 1919 2020 2020 AA BB CC DD EE FF GG HH 7.00 16.00 16.00 16.00 16.00 16.00 16.00 16.00 II B-B B-B C-C C-C A-AA-A 37 70 82 17 17 37 38 10 22 10 5 38 4 18 18 Podium 'HFNHQ|IIQXQJ%HOIWXQJ 'HFNHQ|IIQXQJ 'HFNHQ|IIQXQJ NA NA Feuerschutzvorhang NA OKFF+20.62 Ein-/ Ausgang NA NA NA NA NA Luftraum NA RLT- Schacht RLT- Schacht Abluft Abwurfschacht Kartonagen OKFF+21.24 'HFNHQ|IIQXQJ BGF: Pð Pð 370 Abfallverwertung Recycling Pð 529 UV Power Pð 590j A10 Lift Pð 529 UV Power Pð 590c A3 Lift Pð 005 Luftschleuse Airlock Pð 082 Eingang Entrance Pð 590o A15 Lift Pð 480 Mitarbeiter Eingang Co-Worker entrance Pð 790 TRH 11 E.E.Stair Pð 790 TRH 12 E.E.Stair Pð 790 TRH 1 E.E.Stair Pð 790 TRH 3 E.E.Stair Pð 790 TRH 5 E.E.Stair Pð 790 TRH 7 E.E.Stair Pð 790 TRH 9 E.E.Stair Pð 817a A1 Lift Pð 818b A2 Lift Pð 790d A4 Lift Pð 790e A5 Lift Pð 790f A6 Lift Pð 790i A9 Lift Pð 790m A13 Lift Pð 529 UV Power Pð 529 UV Power Pð 084 Ausgang Exit Pð 792 Fluchttunnel E.E.Corridor Pð 591k AMR Lift machine Pð 800 Parken 2 Pð 591l AMR Lift machine 20m 100 5 TGA- Schacht RLT- Schacht Zuluft Pð 529 UV Power Entrauchung 2 Entrauchung 1 /lQJH[%UHLWH 1.300 x 800 nps tchoban voss Hamburg Berlin Dresden Architektur und Stldtebau nps tchoban voss GmbH & Co. KG Dipl.-Ing. Architekten BDA: S. Tchoban / E. Voss Ulmenstrae 40 22299 Hamburg 040/480618-0 R Markthalle SB-Halle Warenlager Warenanlieferung .DVVHQPDUNW.DVVHQEUR Kassenzone Ausgangsbereich %UR3HUVRQDOEHUHLFK Haustechnik 7UHSSHQKlXVHU5HWWXQJVZHJH Parken IKEA Restaurant & Cafe 0|EHODXVVWHOOXQJ Eingangsbereich Kundenwege Kundenwege Warentransport Einkaufswagen Mitarbeiter EG 1OG 2OG P P P Nutzungsbereiche Einrichtungshaus
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Rampenbauwerk Ein-/ Ausfahrt Rampe Ausfahrt Ein-/ Ausgang 8.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.00 11 11 22 22 33 33 44 44 55 55 66 66 77 77 88 88 99 99 1010 1010 1111 1111 1212 1212 1313 1313 1414 1414 1515 1515 1616 1616 1717 1717 1818 1818 1919 1919 2020 2020 AA BB CC DD EE FF GG HH 7.00 16.00 16.00 16.00 16.00 16.00 16.00 16.00 II B-B B-B C-C C-C A-AA-A 140 Co-worker Parking 17 15 37 38 10 22 10 13 38 4 18 26 26 18 Podium 'HFNHQ|IIQXQJ%HOIWXQJ'HFNHQ|IIQXQJ%HOIWXQJ 'HFNHQ|IIQXQJ 'HFNHQ|IIQXQJ'HFNHQ|IIQXQJ 'HFNHQ|IIQXQJ NA NA Feuerschutzvorhang NA OKFF+23.65 NA NA NA NA NA Luftraum NA Abwurfschacht Kartonagen Aufsicht AMR OK ca.+24.50 BGF: Pð Pð 370 Abfallverwertung Recycling Pð 529 UV Power Pð 590j A10 Lift Pð 529 UV Power Pð 590c A3 Lift Pð 005 Luftschleuse Airlock Pð 082 Eingang Entrance Pð 590o A15 Lift Pð 480 Mitarbeiter Eingang Co-Worker entrance Pð 790 TRH 11 E.E.Stair Pð 790 TRH 12 E.E.Stair Pð 790 TRH 1 E.E.Stair Pð 790 TRH 3 E.E.Stair Pð 790 TRH 5 E.E.Stair Pð 790 TRH 7 E.E.Stair Pð 790 TRH 9 E.E.Stair Pð 817a A1 Lift Pð 818b A2 Lift Pð 790d A4 Lift Pð 790e A5 Lift Pð 790f A6 Lift Pð 790i A9 Lift Pð 790m A13 Lift Pð 529 UV Power Pð 529 UV Power Pð 084 Ausgang Exit Pð 792 Fluchttunnel E.E.Corridor Pð 800 Parken 3 20m100 5 TGA- Schacht Entrauchung 2 Entrauchung 1 Pð 529 UV Power RLT- Schacht Abluft RLT- Schacht Zuluft Abgas NEA /lQJH[%UHLWH 1.300 x 800 nps tchoban voss Hamburg Berlin Dresden Architektur und Stldtebau nps tchoban voss GmbH & Co. KG Dipl.-Ing. Architekten BDA: S. Tchoban / E. Voss Ulmenstrae 40 22299 Hamburg 040/480618-0 R Markthalle SB-Halle Warenlager Warenanlieferung .DVVHQPDUNW.DVVHQEUR Kassenzone Ausgangsbereich %UR3HUVRQDOEHUHLFK Haustechnik 7UHSSHQKlXVHU5HWWXQJVZHJH Parken IKEA Restaurant & Cafe 0|EHODXVVWHOOXQJ Eingangsbereich Kundenwege Kundenwege Warentransport Einkaufswagen Mitarbeiter EG 1OG 2OG P P P Nutzungsbereiche Einrichtungshaus
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8.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.00 11 11 22 22 33 33 44 44 55 55 66 66 77 77 88 88 99 99 1010 1010 1111 1111 1212 1212 1313 1313 1414 1414 1515 1515 1616 1616 1717 1717 1818 1818 1919 1919 2020 2020 AAAA BBBB CCCC DDDD EEEE FFFF GGGG HHHH 7.00 16.00 16.00 16.00 16.00 16.00 16.00 16.00 IIII B-B B-B C-C C-C A-AA-A Sprinklerzentrale OK Attika ca. +7.50m umlfd. Kiesstreifen H[WHQVLYH'DFKEHJUQXQJ FDPð H[WHQVLYH'DFKEHJUQXQJ FDPð Rampe Ein-/Ausfahrt PLWhEHUGDFKXQJ RKQH%HJUQXQJ Rampe Ausfahrt PLWhEHUGDFKXQJ RKQH%HJUQXQJ OK+27.00Attika OK+7.50Attika OK+27.00Attika OK+27.00Attika OK+27.00Attika OK+27.00Attika OK+27.00Attika OK+27.00Attika OK+5.00Vordach OK+5.00VordachOK+5.00Vordach umlfd. Kiesstreifen umlfd. Kiesstreifen umlfd. Kiesstreifen umlfd. Kiesstreifen Hochpunkt Dachausstieg Hochpunkt Hochpunkt Tiefpunkt Tiefpunkt Tiefpunkt Tiefpunkt Hochpunkt OK +5.00 Vordach Anlieferhof *UXQGVWFNVJUHQ]H,.($ OK-1.20Anlieferhof OKT+0.00 P11 Abluft OK +31.50 Attika OK+31.50Attika OK+31.50Attika OK+31.50Attika OK+27.00AttikaOK+27.00Attika +28.15 +28.15 +28.15 OK+31.50Attika 'HFNHQ|IIQXQJ'HFNHQ|IIQXQJ'HFNHQ|IIQXQJ 'HFNHQ|IIQXQJ +28.15 IKEA Wordmark IKEA Wordmark umlfd. Kiesstreifen NA RLT I RLT II 5/7.FKH .lOWH +27.50 7*$*HUlWHEKQH OK+27.00Attika OK+27.00AttikaOK+27.00Attika Pð 591a/b/c AMR Lift machine Pð 790 TRH 1 E.E.Stair Pð 790 TRH 7 E.E.Stair Pð 792 Fluchttunnel E.E.Corridor Pð 591d/e/f AMR Lift machine Pð 591o AMR Lift machine Pð 591m AMR Lift machine Pð 591i AMR Lift machine Pð 591j AMR Lift machine BGF: Pð 20m100 5 2.0045.002.00 'HFNHQ|IIQXQJ%HOIWXQJ*DUDJH'HFNHQ|IIQXQJ%HOIWXQJ*DUDJH Zuluft Schacht TGA 5.00 2.00 8.00 4.12 2.00 5.00 2.00 3.50 2.00 5.00 5.002.7319.00 2.27 5.00 2.525.234.50 2.002.502.002.502.002.502.00 NA NA .lOWH.lOWH Abgasrohr NEA Entrauchung 2 Entrauchung 1 OK+31.50Attika OK+31.50Attika *UXQGVWFNVJUHQ]H,.($ /lQJH[%UHLWH 1.600 x 800 nps tchoban voss Hamburg Berlin Dresden Architektur und Stldtebau nps tchoban voss GmbH & Co. KG Dipl.-Ing. Architekten BDA: S. Tchoban / E. Voss Ulmenstrae 40 22299 Hamburg 040/480618-0 R Markthalle SB-Halle Warenlager Warenanlieferung .DVVHQPDUNW.DVVHQEUR Kassenzone Ausgangsbereich %UR3HUVRQDOEHUHLFK Haustechnik 7UHSSHQKlXVHU5HWWXQJVZHJH Parken IKEA Restaurant & Cafe 0|EHODXVVWHOOXQJ Eingangsbereich Kundenwege Kundenwege Warentransport Einkaufswagen Mitarbeiter EG 1OG 2OG P P P Nutzungsbereiche Einrichtungshaus
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8.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.00 1.25 +20.62HP+20.62HP +23.65HP+23.65HP 3.80 +5.86+5.86 9.55 1.10 112233445566778899 1010 1111121213131414151516161717181819192020 -1.20-1.20 +32.25Attika+32.25Attika Conveyer Conveyer )DKUVWHLJH von MaHa in SB-Halle 9.55 27.00 4.97 5.86 5.86 10.67 1.05 3.00 50 90 57 8.50 3.50 -1.30-1.30 +7.50Attika+7.50Attika 5.25 1.40 30 55 +16.69HP+16.69HP Erdleitungen Sprinkler/ Wasser 2.61 25 8.54 Warenanlieferung H[WHQVLYH'DFKEHJUQXQJEHU3 *HIlOOH *UXQGVWFNVJUHQ]H SCHNITT A-A Technik i.Li. Warenlager Markthalle Parkebene 1 Parkebene 2 Parkebene 3 0|EHODXVVWHOOXQJ SB-Halle *HUlWHEKQH (Tragwerk F90) RLT- Schacht Zu-/Abluftanlagen HGW +113,50m Fassade Parkebenen + Rampenbauwerke PLQGJH|IIQHW (offene Garage) Fassade Parkebenen + Rampenbauwerke PLQGJH|IIQHW (offene Garage) P11 offene Garage RLT Regalierung 6,5 Paletten Sprinklertanks )OOK|KHP *UXQGVWFNVJUHQ]H H[WHQVLYH'DFKEHJUQXQJ UK Beleuchtung i.Li. Rampenbauwerk +28.75$XI]XJVEHUIDKUW+28.75$XI]XJVEHUIDKUW +27.00Attika+27.00Attika+27.00Attika+27.00Attika Bahndamm Fluchttunnel Sprinklerzentrale Anlieferhof Stahlkonstruktion, F30 7.0016.0016.0016.0016.0016.0016.0016.00 AABBCCDDEEFFGGHHII *UXQGVWFNVJUHQ]H HGW +113,50m *UXQGVWFNVJUHQ]H RLTAMR Fassade Parkebenen + Rampenbauwerke PLQGJH|IIQHW (offene Garage) SCHNITT B-B SB-Halle Regalierung 6,5 Paletten Warenlager 9.55 UK Beleuchtung +32.25Attika+32.25Attika Markthalle offene Garage SB-Halle Restaurant Ausgang Personal 3.50 *HUlWHEKQH (Tragwerk F90) H[WHQVLYH'DFKEHJUQXQJEHU3 +27.00Attika+27.00Attika FluchttunnelFluchttunnel 3.50 3.003.00 Parkebene 1 Parkebene 2 Parkebene 3 *HUZLJVWUDH Durlacher Allee Vordach 4.50 2.61 32 2.61 Kassenzone 3.00 Stahlkonstruktion, F30 *HOlQGHYHUODXI%HVWDQG *HOlQGHYHUODXI%HVWDQG 6WW]ZDQG 7.0016.0016.0016.0016.0016.0016.0016.00 AABBCCDDEEFFGGHHII *UXQGVWFNVJUHQ]H HGW +113,50m *UXQGVWFNVJUHQ]H Fassade Parkebenen + Rampenbauwerke PLQGJH|IIQHW (offene Garage) SCHNITT C-C SB-Halle Regalierung 6,5 Paletten 9.55 UK Beleuchtung %HOIWXQJV|IIQXQJ Parkgeschosse 0|EHODXVVWHOOXQJ offene Garage Restaurant Ausgang Personal Kassenzone H[WHQVLYH'DFKEHJUQXQJEHU3 +27.00Attika+27.00Attika 3.50 3.00 3.003.00 Parkebene 1 Parkebene 2 Parkebene 3 *HUZLJVWUDHDurlacher Allee Vordach Ein-/Ausgang 4.50 5.54 3.00 Fassade Parkebenen + Rampenbauwerke PLQGJH|IIQHW (offene Garage) 10.90 7.95 Stahlkonstruktion, F30 /lQJH[%UHLWH 1.600 x 800 nps tchoban voss Hamburg Berlin Dresden Architektur und Stldtebau nps tchoban voss GmbH & Co. KG Dipl.-Ing. Architekten BDA: S. Tchoban / E. Voss Ulmenstrae 40 22299 Hamburg 040/480618-0 R Markthalle SB-Halle Warenlager Warenanlieferung .DVVHQPDUNW.DVVHQEUR Kassenzone Ausgangsbereich %UR3HUVRQDOEHUHLFK Haustechnik 7UHSSHQKlXVHU5HWWXQJVZHJH Parken IKEA Restaurant & Cafe 0|EHODXVVWHOOXQJ Eingangsbereich Kundenwege Kundenwege Warentransport Einkaufswagen Mitarbeiter EG 1OG 2OG P P P Nutzungsbereiche Einrichtungshaus
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Tgar Tgar %UR 6579/1 Btrg 93 66 3,00 95 66a 66b %lXPHN|QQHQYHUVHW]WE]ZQHXJHSIODQ]WZHUGHQ /lQJH[%UHLWH 1.600 x 900 nps tchoban voss Hamburg Berlin Dresden Architektur und Stldtebau nps tchoban voss GmbH & Co. KG Dipl.-Ing. Architekten BDA: S. Tchoban / E. Voss Ulmenstrae 40 22299 Hamburg 040/480618-0 R
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe-Oststadt Unterlagen für die Beteiligung der Öffentlichkeit nach §3 (2) BauGB (Verfahren nach § 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB) Anlage1 : Umweltbericht Vorhabenträgerin: IKEA Verwaltungs-GmbH Am Wandersmann 2-4 65719 Hofheim-Wallau T. +49(0) 6122-585-1000 F. +49(0)6122-585-7115 Planverfasser: Mainz/Karlsruhe, den 22.07.2016 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 2 - Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung ............................................................................................... 4 1.1 Kurzdarstellung Inhalt und Ziele ............................................................... 4 1.2 Ziele des Umweltschutzes ........................................................................ 8 1.3 Alternativen .......................................................................................... 12 2. Umweltauswirkungen .......................................................................... 12 2.1 Bestandsaufnahme ................................................................................ 12 2.1.1 Menschen und menschliche Gesundheit .................................................. 12 2.1.2 Pflanzen, Tiere und die biologische Vielfalt .............................................. 13 2.1.3 Boden ................................................................................................... 26 2.1.4 Wasser .................................................................................................. 29 2.1.5 Klima / Luft ........................................................................................... 30 2.1.6 Landschaft ............................................................................................ 34 2.1.7 Kultur- und sonstige Sachgüter ............................................................... 34 2.1.8 Wechselwirkungen ................................................................................ 34 2.2 Prognose bei Durchführung der Planung ................................................. 35 2.2.1 Menschen und menschliche Gesundheit .................................................. 35 2.2.2 Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt ................................................... 36 2.2.3 Boden ................................................................................................... 38 2.2.4 Wasser .................................................................................................. 40 2.2.5 Klima / Luft ........................................................................................... 40 2.2.6 Landschaft ............................................................................................ 44 2.2.7 Kultur- und sonstige Sachgüter ............................................................... 47 2.2.8 Wechselwirkungen ................................................................................ 47 2.3 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung .......................................... 48 3. Maßnahmen ......................................................................................... 48 3.1 Ermittlung des Eingriffsumfangs ............................................................. 48 3.1.1 Eingriffsregelung ................................................................................... 48 3.1.2 Bäume .................................................................................................. 49 3.1.3 Artenschutzrechtliche Belange gemäß § 44 BNatSchG ............................. 50 3.2 Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung ...................................... 50 3.3 Maßnahmen zum Ausgleich ................................................................... 53 4.1 Merkmale technischer Verfahren sowie Hinweise auf Schwierigkeiten ....... 53 4.2 Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) ........................................... 54 5. Allgemein verständliche Zusammenfassung ............................................ 54 6. Quellenverzeichnis ................................................................................ 56 Kartenverzeichnis Karte 1: Bestands- und Konfliktplan Karte 2: kartierte Biotoptypen, Konfliktplan Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 3 - Anhang Anhang 1: Baumartenliste mit lfd. Nr. Anhang 2: Eingriffs- Ausgleichs-Bilanz für die Schutzgüter Boden, Klima, Pflanzen, Tiere und Wasserkreislauf (Gesamtbilanz) Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Brutvogelliste des Untersuchungsgebietes 19 Tabelle 2: Artenliste der im Gebiet sicher nachgewiesenen Fledermausarten 21 Tabelle 3: Einstufung der Mauereidechse in die Rote Liste Deutschlands sowie weiterer internationaler Schutzabkommen (BFL, 2016). 23 Tabelle 4: Zählergebnisse der Mauereidechsenerfassungen 23 Tabelle 5: Beurteilungsmaßstäbe für Luftschadstoffimmissionen nach 39. BImSchV (2010) 32 Tabelle 6: Beanspruchte Biotoptypen 36 Tabelle 7: Versiegelungsbilanz 39 Tabelle 8: Zusammenfassung Eingriffs- Ausgleichs-Bilanz (Wertpunkte) 49 Tabelle 9: Verlust von Bäumen gemäß Baumschutzsatzung 49 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Bebauungsplan (Entwurf) 6 Abbildung 2: Auszug aus dem Landschaftsplan 2010 9 Abbildung 3: Biotoptypen, Konfliktplan (unmaßstäblich) 14 Abbildung 4: Nachgewiesene Brutvogelarten im Gebiet (BFL, 2016) 18 Abbildung 5: Transekte (T1 bis T3) (BFL, 2016) 20 Abbildung 6: Ergebnis der Transekt-Kartierung: Prozentuale Verteilung der Art- Nachweise 21 Abbildung 7: Ergebnis der Höhlenbaumkartierung (BFL, 2016) 22 Abbildung 8: Von Mauereidechsen besiedelte Mauer im Nordteil des Untersuchungsgebietes 24 Abbildung 9: Mauereidechsennachweise im Gebiet (BFL, 2016) 25 Abbildung 10: Lageplan der Altablagerungen (Stadt Karlsruhe, Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz, 2014) 28 Abbildung 11: Frei- und Verkehrsanlagenplan- Baumneupflanzungen sind als rote Kreise dargestellt 45 Abbildung 12: Ansicht Süd - Durlacher Allee 46 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 4 - 1. Einleitung 1.1 Kurzdarstellung Inhalt und Ziele Anlass und Ziel der Planung ist die Realisierung eines großflächigen Einzelhandels- vorhabens in Form eines IKEA-Einrichtungskaufhauses im Bereich des zentral gele- genen Sondergebietes. Neben der Errichtung eines IKEA-Einrichtungskaufhauses mit angegliedertem Parkdeck im Zentrum des Geltungsbereiches, sind zudem ver- kehrliche Anpassungsmaßnahmen erforderlich. Hierfür wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan mit einem Geltungsbereich von 5,8 ha aufgestellt und Baurecht für folgende Nutzungen geschaffen: Sondergebiet „Einrichtungskaufhaus“ 29.815 m² 52 % Verkehrsflächen 20.255 m² 35 % Verkehrsbegleitgrün 7.770 m² 13 % Nachfolgend werden die umweltrelevanten Aspekte der Festsetzungen des Be- bauungsplans wiedergegeben, die Grundlage der Auswirkungsprognose in Kapitel 2.2 sind. Die textlichen Festsetzungen sowie die Begründung der Festsetzungen sind der Planzeichnung bzw. der Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB zu entnehmen. Das Maß der baulichen Nutzung sieht für das geplante Sondergebiet eine Grundflä- chenzahl (GRZ) von 0,7 mit einer Überschreitung von 1,0 vor. Eine weitgehende Ver- siegelung der Flächen ist wegen der festgestellten Bodenverunreinigungen des Vor- habengrundstückes im Sinne eines nachhaltigen Grundwasserschutzes fachlich sinn- voll. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass das Vorhabengrundstück be- reits heute überwiegend versiegelt ist. Das Eindringen von Niederschlagswasser in den Untergrund mit Freisetzen von Schadstoffen wird damit verhindert. Die maximal zulässige Oberkante der Gebäude (Bezugshöhe: OK FFB/Oberkante Fertigfußboden 116,70 m ü. NN) wird mit einer maximalen Ge- bäudehöhe von 28 m mit 144,70 m ü. NN bzw. 34 m mit 150,70 m ü. NN festge- setzt. Die Höhenentwicklung des Gebäudes orientiert sich am benachbarten Bestandsgebäude. Eine Überschreitung der Oberkante der Gebäude für tech- nische Aufbauten wird bis zu einer maximalen Höhe von 6 m mit 150,70 m ü. NN auf 25% der Dachfläche festgesetzt. Die äußere Erschließung erf0lgt über den umgebenden öffentlichen Straßenraum von der Durlacher Allee, Gerwigstraße und Weinweg. Verkehrliche Anpassungen sind der Gerwigstraße, Ostring, Weinweg und Durlacher Allee notwendig. Hierbei werden Einzelbäume und Grünflächen in Anspruch genommen. Hinsichtlich des ÖPNV wird die Bahnhaltestelle „Weinweg“ im Zuge der Maßnahme und des mit dem Bau des Einrichtungskaufhauses zu erwartenden Fahrgastzuwachses ausge- baut. Die stadtbildprägenden und klimatisch bedeutsamen Baumreihen entlang der Stra- ßen werden als zu erhaltender Baumbestand festgesetzt. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 5 - Darüber hinaus enthält der Bebauungsplan zu folgenden Umweltbelangen Festset- zungen bzw. Hinweise: Neuanpflanzung von Einzelbäumen Altlasten: Schutz des Grundwassers durch überwiegende Versiegelung des Grundstückes (Gebäude, Geh- und Radwege, Verkehrsflächen) Klimaanpassung: Dachbegrünung ,Gestaltung der Erschließungswege (Geh- und Radwege, Anlieferung) mittels heller Beläge (z.B. hellgraue Materialien) Artenschutz (Mauereidechse und Haussperling) Aufgrund der besonderen städtebaulichen Bedeutung der sich im Umbruch befindli- chen Durlacher Allee wird eine hohe Qualität der Fassadengestaltung angestrebt, die Gegenstand eines Fassadenwettbewerbs war. Am 04.07.2016 tagte das Preisge- richt zum Fassadenwettbewerb „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“. Das Büro nps tchoban voss GmbH & Co. KG – Architekten BDA aus Hamburg hat mit seinem Wettbewerbsbeitrag gewonnen. Die Ansichten sind Bestandteil der Anlage 2 Vorha- ben- und Erschließungsplan unter der Plannummer 2.13 der Begründung Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 6 - Abbildung 1: Bebauungsplan (Entwurf) Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 7 - Detail gemäß Planzeichnung: Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 8 - 1.2 Ziele des Umweltschutzes Das nachfolgende Kapitel beinhaltet die für das geplante Vorhaben zu erbringenden Angaben gemäß Nr. 1b der Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB, d.h. Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umwelt- schutzes, die für den Bebauungsplan von Bedeutung sind und der Art, wie diese Ziele und die Umweltbelange bei der Aufstellung berücksichtigt wurden. Folgende in Fachgesetzen festgelegte Ziele des Umweltschutzes sind für den Be- bauungsplan von Bedeutung: Baugesetzbuch (BauGB): § 1 (6) Nr. 3, 5 und 7 a) / c) – g) und i), § 1a (2) und (3) Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die Verordnungen (BImSchV): 16 - Verkehrslärmschutzverordnung, 22 – Verordnung über Im- missionswerte für Schadstoffe in der Luft und 24 – Verkehrswege- Schallschutzmaßnahmenverordnung, Verwaltungsvorschriften (VwV) und Technischen Anleitungen (TA) Luft und Lärm / Landesimmissionsschutzge- setz (LImSchG) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG): § 1 (1) und Landesnaturschutzgesetz Baden-Württemberg (NatSchG) Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz -BBodSchG): § 1 und Bundes- Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) Wasserhaushaltsgesetz (WHG): § 1 / Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG): § 1 (2) Nr. 1, 2 und 4 Folgende in Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes sind für den Be- bauungsplan von Bedeutung: Regionalplan Mittlerer Oberrhein: Darstellung als Vorranggebiet Einrichtungskaufhaus“ (Integrierte Lagen) – Im Umweltbericht zur 9. Änderung des Regionalplans Mittlerer Oberrhein wer- den folgende Maßnahmen zur Verringerung von Umweltauswirkungen emp- fohlen: - Beschränkung der Versiegelung auf das unbedingt erforderliche Maß - Erhalt der stadtbildprägenden Baumreihe entlang der Durlacher Allee - Erhalt der vorhandenen Fuß- und Radwege - Sanierung der Altablagerungen: Erstellung eines Aushub- und Entsorgungs- konzept, Erhalt der schützenden Deckschicht im Untergrund -Verzicht der Versickerung von Niederschlags- und Dachflächenwasser Flächennutzungsplan 2010: Der Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe FNP 2010 stellt gemäß dem Beschluss der Verbandsversammlung des Nachbarschaft- verbandes Karlsruhe vom 12.10.2015 zur Einzeländerung KA.372 – „Einrich- tungskaufhaus am Weinweg“ eine „Sonderbaufläche“ mit der Zweckbestim- Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 9 - mung „Fachmarkt (mit nicht-zentrenrelevanten und zentrenrelevanten Sor- timenten und einer maximalen Verkaufsfläche von 25.500 m²)“ dar. Folgende Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung werden definiert: - Erhalt des umgebenden Straßenbaumbestands; - Berücksichtigung der Ergebnisse des Klimagutachtens im Hinblick auf mög- liche Barrierewirkungen für übergeordnete Kaltluftströme; - Maßnahmen zur Be- und Eingrünung des Gebäudekomplexes, insbesondere Begrünung von Fassaden und Dächern; - Durchgrünung der Freiflächen mit Gehölzen/Bäumen. - Sensible Gestaltung prägender Fassaden; - Vermeidung von Vogelschlag an Glasfassaden. Landschaftsplan 2010: Der Bereich des geplanten Sondergebietes ist als Siedlungsfläche – Bestand (rot) ,die Baumreihen entlang der Durlacher Allee, Gerwigstraße und Wein- weg sowie entlang der Bahnlinie sind als wichtige Baumreihen und Alleen (grüne Punktelinie) in der Flur zur Sicherung und Entwicklung ökologisch be- deutsamer Flächen und Objekte dargestellt. Im Umfeld finden sich weitere Siedlungsflächen sowie südlich der Durlacher Allee Grünflächen in Form von Dauerkleingärten und Sportplätzen. Abbildung 2: Auszug aus dem Landschaftsplan 2010 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 10 - Ziele des Umweltschutzes Berücksichtigung im Bebauungsplan Bodenschutz / Sanierung von Alt- lasten Funktionen des Bodens si- chern und wiederherstellen sparsamer Umgang mit Bo- den Bodenversiegelung auf das notwendige Maß begrenzen Altlasten Kampfmittel Der Geltungsbereich ist bereits überwiegend versiegelt Weitgehende Bodenversiegelung erforderlich, sonst „Neube- wertung der Grundwassergefährdung“, evtl. weitere Untersu- chungen und Maßnahmen“ Fachbauleitung: Altlasten / Kampfmittelräumdienst Erstellung eines Rückbau- Aushub- und Entsorgungskonzepts Begleitung der Bauphase durch eine baugrund- bzw. umwelt- technische Fachbauleitung mit Dokumentation Vorhandene Tank, Benzinabscheider und andere Anlagen und Teile werden vom Vorhabenträger ausgebaut und fachgerecht entsorgt. Immissionsschutz Schutz vor schädlichen Um- welteinwirkungen (Schall, Schadstoffe) Gemäß dem Fachgutachten Luftreinhaltung und der Schall- technische Untersuchung werden alle Grenzwerte eingehal- ten, Maßnahmen sind nicht notwendig Wasserschutz Schutz von Grundwasser, Oberflächenwasser Erhalt der natürlichen Rück- haltefähigkeit für Nieder- schläge Fachbauleitung: Altlasten / Kampfmittelräumdienst Eine Versickerung auf dem Grundstück ist nicht möglich Sicherung der Grundwassermesstellen Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 11 - Natur- und Land- schaftsschutz Artenschutz, Schutz und Er- halt von Lebensräumen Ausgleich von nicht vermeid- baren Eingriffen Ökologische Fachbauleitung Weitestgehende Erhaltung von bestandsprägenden Bäumen Neupflanzung von Bäumen im Geltungsbereich Maßnahmen zur Klimaanpassung: - Extensive Dachbegrünung, - Gestaltung der Erschließungswege (Geh- und Radwege, An- lieferung) mittels heller Beläge (z.B. hellgraue Materialien) Die maximale Gebäudehöhe und die gewählte Gebäudekuba- tur orientieren sich an den Gebäuden der Umgebung Erstellung eines Fachbeitrags Artenschutz Vorgezogene Maßnahme für die Mauereidechse (innerhalb und außerhalb des Geltungsbereichs) Nach Abschluss der Baumaßnahme der Böschung südlich der Durlacher Allee wird, zur Beschleunigung einer Wiederbesie- delung der betroffenen Fläche als ergänzendes Biotop für die Mauereidechse, eine Gabione und eine Steinschüttung in die Böschung südlich der Durlacher Allee integriert. Nistkästen für Haussperling Artenschutzrechtlich begründete Bauzeitenregelungen Kontrolle von Bäumen / Gebäuden vor Inanspruchnahme Gestaltung von großflächigen, unstrukturierten Fensterfron- ten zur Verhinderung von Vogelschlag Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 12 - 1.3 Alternativen Gemäß der 9. Änderung des Regionalplans Mittlerer Oberrhein 2003 vom 22.7.2015, genehmigt durch das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg vom 23.10.2015, ist die Fläche östlich der Bahntrasse und nördlich der Durlacher Al- lee zusammen mit dem östlich angrenzenden Bereich des Bestandsobjekts „XXXL Mann Mobilia“ als „Vorranggebiet Einrichtungskaufhaus“ (Integrierte Lagen) festge- legt. Im Umweltbericht zur 9. Änderung des Regionalplans Mittlerer Oberrhein 2003 wird hinsichtlich der geprüften Alternativen folgendes festgestellt: „Die anderen in Abstimmung mit der Stadt Karlsruhe geprüften Standorte befinden sich gemäß Regionalplan außerhalb der integrierten Lagen und z.T. außerhalb der Ergänzungsstandorte. Im Vergleich zu diesen Standorten weist der geplante Stand- ort die im Hinblick auf die Einzelhandelsstruktur die günstigsten Eigenschaften auf. Gleichwertige Alternativen bestehen weder im Siedlungsbestand noch in unbebau- ten Freiflächen“. 2. Umweltauswirkungen 2.1 Bestandsaufnahme 2.1.1 Menschen und menschliche Gesundheit Im Bereich des geplanten Sondergebietes im Zentrum des Geltungsbereichs liegen verschiedene gewerbliche Nutzungen vor. Außerdem wird die Fläche als Parkplatz genutzt. Insgesamt weist der Geltungsbereich mit seiner innerstädtischen Lage im Osten der Stadt Karlsruhe im Bereich von überwiegend versiegelte Flächen auf. Als gliederndes und verbindendes Element für das Stadtbild sind die straßenbegleiten- den, markanten Baumreihen in den Straßenzügen zu nennen. Der Radweg in der Durlacher Allee gehört zur sogenannten Ringroute und ist Be- standteil des Hauptwegenetzes der Stadt Karlsruhe und stellt die Verbindung zwi- schen der Innenstadt und dem Stadtteil Durlach dar. Nebenradrouten verlaufen ent- lang der Gerwigstraße, des Weinweges und Ostringes. Ausgewiesene Wander-, Fernwander- und Fernradwege sind innerhalb des Geltungsbereiches nicht vorhan- den. Im Umfeld sind gemäß Flächennutzungsplan vorwiegend Sondergebietsflächen so- wie Gewerbeflächen dargestellt. Bei der Sondergebietsfläche mit der Zweckbe- stimmung LAST südlich der Durlacher Allee und damit direkt an den Geltungsbe- reich angrenzend, handelt es sich um die Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) für Flüchtlinge. Das nächste Wohngebiet gemäß Flächennutzungsplan befindet sich nordwestlich in ca. 300 m Entfernung. Die südlich der Durlacher Allee angrenzenden Kleingarten- bzw. Sportanlagen besitzen eine mäßige bzw. allgemeine Bedeutung für die lokale Naherholung. Gemäß der Tragfähigkeitsstudie des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe (NVK) ist der überwiegende Geltungsbereich für das Schutzgut Freiraum / Erholung ohne Erholungsrelevanz. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 13 - Der Geltungsbereich und die Umgebung ist durch Straßen- und Schienenverkehrs- lärm vorbelastet. Die Beschreibung des durchschnittlichen täglichen Verkehrsauf- kommens (DTV) ist dem Kapitel2.1.5 - Luft zu entnehmen. 2.1.2 Pflanzen, Tiere und die biologische Vielfalt Aufgrund der innerstädtischen Lage im Osten der Stadt Karlsruhe mit bestehenden Gewerbe- und Verkehrsflächen (Straße, Schiene) ist der Geltungsbereich insgesamt städtisch-gewerblich geprägt. Das Gebiet weist einen hohen Anteil an versiegelten Flächen auf. Als wichtiges und verbindendes Element sind die straßenbegleitenden, markanten Baumreihen in den Straßenzügen sowie die Gehölzbestände entlang der Bahnlinie zu nennen. Biotoptypen Die Erfassung der Biotoptypen erfolgte innerhalb der Vegetationsperiode des Jahres 2015 nach der Kartieranleitung Baden-Württemberg (LUBW, 2014). Die im Geltungsbereich kartierten Biotoptypen sind in der Karte 2 „kartierte Bio- toptypen, Konfliktplan“ bzw. in der nachfolgenden Abbildung 3 dargestellt. Die Bewertung erfolgt gemäß dem Karlsruher Modell (Stadt Karlsruhe, 2006). Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 14 - Abbildung 3: Biotoptypen, Konfliktplan (unmaßstäblich) Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 15 - Nachfolgend werden die erfassten Biotoptypen beschrieben und bewertet. Besonders und streng geschützte Pflanzenarten wurden im Geltungsbereich nicht nachgewiesen. Gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG i.V.m § 33 NatSchG liegen im Geltungsbereich nicht vor. Der Geltungsbereich ist durch eine innerstädtische Lage gekennzeichnet und die darin enthaltenen Biotoptypen entsprechend anthropogen überprägt bzw. beeinflusst. 4. Gehölzbestände und Gebüsche 41. Feldgehölze und Feldhecken 41.20 Feldhecke Die Bahnlinie der Deutschen Bundesbahn verläuft in Hochlage, westlich an den Geltungsbereich angrenzend. Die daraus resultierenden Böschungen sind mit Sträuchern wie z.B. Hasel (Corylus avellana), Schwarzer Holunder (Sambucus nigra), Hartriegel (Cornus sanguinea) und überwiegend jüngeren Bäumen z.B. Vogelkirsche (Prunus avium), Feldahorn (Acer campestre), Robinie (Robinia pseudoacacia) bestanden. Ein weiteres Gehölz befindet sich südöstlich des Gel- tungsbereichs, ebenfalls entlang der Bahnlinie. Es wird vorrangig von Eiche und Feldahorn dominiert. Die Böschungsgehölze werden dem Biotoptyp Feldhecke mittlerer Standorte (41.22) zugeordnet. 42. Gebüsche 42.20 Gebüsch mittlerer Standorte Zwischen Gerwigstraße und Durlacher Allee grenzt nach Osten an das Bö- schungsgehölz ein flächiger Bestand, mit vorwiegend gebüschartiger Ausprä- gung, an. Lediglich vereinzelt sind Bäume in Form von Überhältern enthalten. In den Randbereichen dominiert Brombeer-Gestrüpp. Der Bestand wird zu- sammenfassend als Gebüsch mittlerer Standorte (42.20) eingestuft. Weitere Gebüsche, teilweise als Unterpflanzung von Baumreihen befinden sich in der Durlacher Allee und an der Gerwigstraße. Hierbei ist auch die Böschung im Bereich des Sportplatzes südlich der Durlacher Allee inbegriffen. 44. Naturraum- und standortfremde Gebüsche und Hecken 44.10 Naturraum- oder standortfremdes Gebüsch Im Nordwesten entlang des Ostrings sowie im Südosten im Bereich des Sport- geländes der ESG Frankonia stocken locker gepflanzte Sträucher bzw. als Randeingrünung fungierende Gebüschpflanzungen, die nicht heimische Straucharten bzw. Ziergehölze enthalten (44.12). Ein weiteres Gebüsch befin- det sich südöstlich des Geltungsbereichs. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 16 - 45. Alleen, Baumreihen, Baumgruppen, Einzelbäume und Streuobstbestände 45.10 Allee oder Baumreihe Alleeförmige bzw. reihenförmige Bepflanzungen finden sich an allen Straßen- zügen (Weinweg, Gerwigstraße, Durchlacher Allee, Ostring). Den Untergrund bilden sehr geringwertige Biotoptypen (60.50 / 60.53). Anhang 1 enthält eine nummerierte Baumartenliste mit Angabe des Stammumfangs. Die Bäume sind mit entsprechender Nummerierung in Karte 2 "kartierte Biotoptypen, Kon- fliktplan" dargestellt. Entlang der Durlacher Allee östlich des Ostrings bis auf Höhe des Weinweges, zeigt sich ein Pflanzbild aus alleeförmig bzw. zweireihig angeordneten Bäu- men, überwiegend Platanen höheren Alters. Im Süden der Durlacher Allee, öst- lich des Weinweges, wird die Baumreihe auf dieser Seite überwiegend von Pla- tanen mit geringeren Stammumfängen fortgesetzt. Der Ostring weist beidsei- tige bzw. alleeförmige Pflanzungen, überwiegend aus Platanen jüngeren bis mittleren Alters. Auf der westlichen Seite des Weinwegs und an dieser Seite anschließender Gerwigstraße stocken Stieleichen (Quercus robur). Im Norden der Gerwigstra- ße zeigt sich ein heterogenes Bild sowohl an Arten als auch anhand des Alters. So wechseln sich ältere Pflanzungen mit Neupflanzungen ab. Im Geltungsbe- reich fallen bis auf wenige Einzelbäume unter die am 12.10.1996 in Kraft getre- tene Satzung der Stadt Karlsruhe zum Schutz von Grünbeständen (Baum- schutzsatzung, siehe Kapitel 3.1.2 und Karte 2). 6. Biotoptypen der Siedlungs- und Infrastrukturflächen 60.10 Von Bauwerken bestandene Fläche Wenige, von Bauwerken bestandene, Flächen liegen im Zentrum des Gel- tungsbereiches. 60.20 Straße, Weg oder Platz Das zentrale Gelände des Geltungsbereiches wird im Süden von der Durlacher Allee, im Osten vom Weinweg, im Norden von der Gerwigstraße und im Wes- ten, im Anschluss an die Bahngleise der Deutschen Bundesbahn (DB), vom Ostring umschlossen. Dabei handelt es sich um versiegelte Straßen bzw. Plät- ze (60.21). Die dem Straßenraum zugeordneten Fuß- und Radwege sind teil- weise als gepflasterte Straßen oder Plätze ausgebildet (60.22). Im Südosten, im Bereich des Kleingartenvereins (KGV) Durlacher Allee, befindet sich ein ge- schotterter, teilweise als Schotterrasen ausgebildeter, Parkplatz (60.23). 60.30 Gleisbereich Gleisbereiche der Deutschen Bundesbahn (DB) verlaufen im Westen von Süd- westen nach Nordosten. Städtische Straßenbahngleise liegen im Bereich der Durlacher Allee und der Gerwigstraße in einem überwiegend vegetationslosem Schottergleisbett. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 17 - 60.50 Kleine Grünfläche Entlang der Straßenzüge befinden sich dem Straßenraum zugeordnete Grün- flächen, die überwiegend mit Gehölzen (siehe 45.) bestockt sind und somit überwiegend als Pflanzraum fungieren. Kleinere Grünflächen bzw. Grünstrei- fen ohne Gehölzbestand verlaufen in der Fahrbahnmitte des Ostrings, im Weinweg sowie im Nordosten der Durlacher Allee. Insgesamt handelt es sich um mehrmals jährlich gemähte und dadurch kurzrasig gehaltene, gräserdominierte und ruderalisierte Bestände. Entlang der Durchlacher Allee bzw. zwischen zentral gelegenen Parkflächen liegen schmale Pflanzflächen bestehend aus bodendeckenden Ziersträuchern (60.53). Die Bodendecker-Anpflanzung entlang der Durlacher Allee ist zusätz- lich mit Gehölzen (siehe 45.) bestockt. Fauna Die faunistischen Erhebungen zu den Artengruppen Avifauna, Fledermäuse und Reptilien erfolgten durch das Büro für Faunistik und Landschaftsökologie (BFL, 2016). Nachfolgend werden die Ergebnisse der Erfassungen dargestellt. Die Bewertung erfolgt gemäß dem Karlsruher Modell (Stadt Karlsruhe, 2006). Diese wird der Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung zugrundelegt, die Gegenstand von Anhang 2 ist. Hinsichtlich der artenschutzrechtlichen Belange gemäß § 44 BNatSchG wurde ein separater Fachbeitrag Artenschutz erstellt, auf den hiermit verwiesen wird (siehe JESTAEDT + Partner, 2016). Avifauna Insgesamt wurden 4 flächendeckende Begehungen des Gebietes zur Erfassung von Brutvögeln mittels üblicher Standardmethoden des Beobachtens und Verhörens al- ler vorkommenden Vögel durchgeführt: 01.04.15, 13.05.15, 16.06.15 und 26.06.15. Im Bereich der bestehenden Gebäude und der Lagerhalle war es bezüglich des Haus- sperlings nicht möglich, die exakte Anzahl der Brutvorkommen/Reviere zu ermitteln, da eine genaue Zuweisung der kolonieartig brütenden Tiere zu potenziellen Nist- strukturen, die an den Gebäuden nicht sichtbar waren, nicht möglich war. Es werden daher 8 Nachweise des Haussperlings angenommen. Weitere grundsätzlich an Gebäuden brütende Arten, wie z. B. Mauersegler, Mehl- schwalbe etc. wurden an den Gebäuden nicht festgestellt. Insgesamt konnten 17 Vogelarten im Gebiet nachgewiesen werden (siehe Abbil- dung 1). 13 Arten treten als sichere Brutvögel auf, bzw. mindestens ein Teil ihres en- geren Brutreviers befindet sich innerhalb des untersuchten Bereichs. Für einen städ- tischen Raum ist die Artenzahl damit im Durchschnitt. Drei Arten kommen allerdings nur in Einzelvorkommen bzw. als Nahrungsgäste vor: Mauersegler, Buntspecht und Bachstelze. Von der Elster konnte ein Nest gefunden werden, dieses ist aber mögli- cherweise aktuell unbesetzt, so dass der Status nicht gänzlich klar zu formulieren ist und im konservativen Ansatz als Brutvorkommen einzustufen ist. Das Artenspekt- rum beschränkt sich zum weitaus größten Teil auf häufige, ungefährdete Arten. Kei- ne Art gilt als nach §7 BNatSchG streng geschützt. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 18 - Abbildung 4: Nachgewiesene Brutvogelarten im Gebiet (BFL, 2016) Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 19 - Tabelle 1: Brutvogelliste des Untersuchungsgebietes G=Gastvogel, B=Brutvogel; EU-Anhang I: Art ist in Anhang 1 der EU-VSRL gelistet; Rote Liste Kategorien: n.b.=nicht bewertet, V=Vorwarnliste Fledermäuse Zur Erfassung von Fledermausaktivitäten im Untersuchungsgebiet wurden drei De- tektorbegehungen (16.06.15, 17.06.15 und 06.07.15) von jeweils insgesamt drei Stunden entlang von drei Transekten durchgeführt (=Aufnahmezeit 1 Stunde pro Transekt) (siehe Abbildung 2). Alle Begehungen wurden in regenfreien Nächten bei Nachttemperaturen zwischen 17 und 21°C und geringen Windstärken (0 bis 3 Bft) durchgeführt. Das erste Transekt (T1, Abbildung 5) lag außerhalb des bestehenden Parkplatzgeländes im Westen entlang einer Baumreihe. Das Transekt T2 verlief quer über die versiegelte Parkplatzfläche und das Transekt T3 befand sich östlich des Parkplatzes an Einzelbäumen bzw. einer Baumreihe. Das Untersuchungsgebiet wurde im Rahmen der drei o.g. Detektortermine für je- weils etwa zwanzig Minuten einer Begutachtung auf potenziell von Fledermäusen nutzbaren Quartiermöglichkeiten in Bäumen und (außen) an Gebäuden unterzogen (Dämmerungsbeobachtungen). Bei der Kontrolle der Fläche wurden insbesondere alle baumbestandenen Flächen sowie Gebäude (von außen) abgesucht. Dabei wur- den möglichst alle einsehbaren und für Fledermäuse nutzbaren, d. h. potenziellen Quartierstrukturen (beispielsweise Spechthöhlen, abstehende Borke, Stammrisse, Spalten und Risse an Gebäuden, etc.) erfasst. StraßentaubeColumb a livia f. domesticaBn.b.n.b. RingeltaubeColumb a palumb usB MauerseglerApus apusGV BuntspechtPicoides majorG ElsterPica picaB BachstelzeMotacilla alb aG RabenkräheCorvus coroneB BlaumeiseParus caeruleusB KohlmeiseParus majorB SumpfrohrsängerAcrocephalus palustrisBV MönchsgrasmückeSylvia atricapillaB AmselTurdus merulaB RotkehlchenErithacus rub eculaB NachtigallLuscinia megarhynchosB HausrotschwanzPhoenicurus ochrurosB HaussperlingPasser domesticusBVV GirlitzSerinus serinusBV Rote Liste BRD 2007 nach BNatSchG § 7 streng geschützt ArtWissenschaftlicher Name EU- Anhang I 2005 Status Rote Liste BaWü 2004 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 20 - Abbildung 5: Transekte (T1 bis T3) (BFL, 2016) Ergebnis Detektorbegehungen Im Rahmen der Detektorbegehungen gelangen sichere Nachweise von drei Fleder- mausarten: Großer Abendsegler (Nyctalus noctula), Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) und Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) (Abbildung 6). Der Große Abendsegler machte mit einem Anteil am Gesamtaufkommen von 91,74 % den weitaus größten Teil aller Rufe aus, gefolgt von der Zwergfledermaus (8,22 %) und einem einzelnen Ruf der Rauhautfledermaus (0,05 %). Zwergfledermaus und Großer Abendsegler kamen auf allen drei Transekten vor. Der Rauhautfledermausruf wurde auf dem Transekt T3 im Osten verzeichnet. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 21 - Abbildung 6: Ergebnis der Transekt-Kartierung: Prozentuale Verteilung der Art-Nachweise Tabelle 2: Artenliste der im Gebiet sicher nachgewiesenen Fledermausarten Art Rote Liste D FFH- Anhang Nach § 7 BNatSchG streng geschützt Großer Abendsegler Nyctalus noctula V IV x Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii IV x Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus IV x Kategorien Rote Liste Deutschlands: V = Arten der Vorwarnliste Unter den nachgewiesenen Fledermausarten befinden sich mit Zwerg- und Rauhaut- fledermaus Arten, die während ihrer Jagdflüge sowie auf den Transferstrecken zwi- schen Quartier und Jagdgebiet auch entlang von Vegetationsstrukturen wie Hecken- streifen oder Baumalleen fliegen. Markante Einzelbäume werden von diesen Arten ebenfalls zur Jagd aufgesucht. Abendsegler jagen bevorzugt in größerer Höhe über Gewässern und strukturreichem Offenland sowie an Waldrändern. Es ist jedoch auch bekannt, dass diese Art innerhalb der Siedlungsräume, z.B. in der Nähe von Straßen- laternen, jagt oder in großer Höhe in der über der Stadt aufsteigenden Warmluft vorhandene Insekten bejagt. Ergebnis Erfassung potenzieller Quartierstrukturen Die Gebäude auf dem Gelände sowie die Bäume wurden optisch auf ihr Quartierpo- tenzial für Fledermäuse hin geprüft. Generell bieten die Gebäude potenzielle Quar- tierstrukturen, d.h. unter den Flachdächern sind Spalten vorhanden. Es wurden je- doch keine aus den Gebäuden ausfliegenden Tiere beobachtet. Kot- bzw. Urinspu- ren, die auf ein Fledermausquartier hinweisen, wurden ebenfalls nicht an den Ge- bäuden entdeckt. An den Bäumen des Sondergebietes sowie den angrenzenden Bäumen wurden keine für Fledermäuse nutzbaren Strukturen entdeckt. Im Bereich der Durlacher Allee befinden sich Bäume (betrifft großkronige Platanen) mit Quartierpotenzial. Außerhalb des Geltungsbereichs sind insgesamt an vier Bäumen am Straßenrand (südlich Durlacher Allee, nördlich Gerwigstraße und am Ostring, siehe Abbildung 7) 91,74 0,05 8,22 0102030405060708090100 (Großer) Abendsegler Rauhautfledermaus Zwergfledermaus relative Häufigkeit % Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 22 - Aushöhlungen vorhanden, die potenziell von Fledermäusen nutzbar sind. Es handel- te sich um eine Birke und drei Platanen mit Aushöhlungen in Astabbrüchen. Diese sind vorhabenbedingt nicht betroffen. Abbildung 7: Ergebnis der Höhlenbaumkartierung (BFL, 2016) Reptilien An vier Terminen (04.07., 13.05., 26.05. und 16.06.2015) wurden zwischen Weinweg, Ostring, Durlacher Allee und Gerwigstraße Reptilien untersucht und ggf. Nachweise erfasst. Im Rahmen eines weiteren Termins (14.09.) wurden entlang der Straßenzü- ge (Durlacher Allee, Ostring, Gerwigstraße) potenziell geeignete Flächen auf eine Besiedlung durch Reptilien hin überprüft. Eine Größenschätzung der im Gebiet be- findlichen Teilpopulation wird angegeben. Neben der Mauereidechse wurden keine weiteren Reptilienarten nachgewiesen. Die Art ist nach § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG streng geschützt und in der Roten Liste Deutschlands auf der Vorwarnliste geführt (siehe Tabelle 4) Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 23 - Tabelle 3: Einstufung der Mauereidechse in die Rote Liste Deutschlands sowie weiterer internationaler Schutzabkommen (BFL, 2016). Kategorie Rote Liste Deutschlands: V = Arten der Vorwarnliste. Art Rote Lis- te FFH- Anhang2 nach § 7 BNatSchG3 streng ge- schützt D 1 Mauereidechse Podarcis muralis V IV X Die Abbildung 6 zeigt neben Bereichen potenzieller Habitateignung auch alle Fund- punkte, an denen Mauereidechsen im Rahmen der Kontrolltermine beobachtet wer- den konnten. Die daneben stehenden Zahlen beziehen sich auf die Individuenanzahl an dem jeweiligen Ort. Es wurden sowohl Adulte (beiderlei Geschlechts) als auch jüngere Tiere (juvenil-subadult) nachgewiesen. Generell kann die Aussage getroffen werden, dass sich die Mauereidechsen im Be- reich der Ränder der Baumstrukturen aufhielten sowie im Bereich der linienförmigen Gehölzstruktur im nördlichen Zentrum der Fläche. Im Westen gelangen dabei deut- lich mehr Sichtkontakte als im Osten. Jedoch können auch weitere Bereiche im Os- ten (südlich des unteren Nachweispunktes sowie nördlich des oberen Punktes) als für Mauereidechsen gut geeignete Stellen eingestuft werden. Die Fläche mit der höchs- ten Funddichte sowie der höchsten Strukturvielfalt insgesamt ist jedoch der Bahn- damm sowie die Böschung zwischen diesem und dem Parkplatz gelegene Grünflä- che, die mit zahlreichen Gehölzen bestanden ist. Zudem befindet sich zwischen dem nördlichsten Gebäude und der Gerwigstraße eine parallel zur Straße verlaufende und teilweise mit Gebüsch überwachsene Mauer, die dann nach Süden abknickt und parallel zum Bahndamm verläuft. Diese weist auch einige Spalten auf, die nachweis- lich von Mauereidechsen besiedelt sind (siehe Abbildung 5). In einigen stark verwit- terten Teilen der Mauer gibt es tiefe Spalten mit sandigem Substrat (potenziell zur Eiablage geeignet). Allerdings ist diese Mauer nicht auf ganzer Länge für Mauerei- dechsen besiedelbar, da es sich um eine verputzte Mauer handelt und somit an vie- len Stellen spaltenfrei ist. Die Böschung südlich des Bahndamms ist süd- südostexponiert und weist somit ein für Mauereidechsen günstiges Kleinklima auf. Der Erdboden des Bahndammes und der angrenzenden Grünstreifen weist eine stei- nig-sandige Struktur auf und ist somit grabfähig. Tabelle 4: Zählergebnisse der Mauereidechsenerfassungen Datum Nachweisart Anzahl adult Anzahl juv.-subadult Anzahl gesamt 04.07.2014 Sichtnachweis 1 2 3 13.05.2015 Sichtnachweis 5 1 6 26.05.2015 Sichtnachweis 8 3 11 16.06.2015 Sichtnachweis 7 9 16 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 24 - Abbildung 8: Von Mauereidechsen besiedelte Mauer im Nordteil des Untersu- chungsgebietes Südlich der Durlacher Allee, in etwa zwischen der Esso-Tankstelle und der ESG Frankonia Karlsruhe e.V. gelegen, gibt es Schrebergärten (Abschnitt A), die jedoch nicht zugänglich waren. Eine Besiedlung durch Mauereidechsen ist aufgrund der vorhandenen Strukturen jedoch möglich. Die an die Durlacher Allee südlich angren- zende Böschung (Straßenbegleitgrün) ist auf fast gesamter (untersuchter) Strecke bis zum im Osten angrenzenden Bahnkörper (östlich Mann Mobilia Karlsruhe) von Mauereidechsen besiedelt, lediglich in einem schmalen Streifen (Abschnitt B) nörd- lich der ESG Frankonia Karlsruhe e.V. wurden keine Tiere nachgewiesen. Eine Habitateignung ist dort jedoch potenziell gegeben. In dieser Böschung wurden ins- gesamt 30 Individuen gezählt. Als besonders stark genutzte Strukturen haben sich die Treppenaufgänge zwischen der Durlacher Alle und dem Sportplatz erwiesen, da diese auch tiefe Spalten aufweisen und somit als Sonn- und Versteckplatz geeignet sind. Die Dammanlagen entlang der Bahnlinie nordwestlich des SO-Gebietes (nörd- lich der Gerwigstraße) sowie entlang der Bahnlinie östlich Mann Mobilia Karlsru- he/Weinweg sind ebenfalls als Habitat bzw. Korridor geeignet. Grundsätzlich werden geschotterte Gleisbetten und angrenzende Böschungen sehr häufig von Mauerei- dechsen besiedelt und dienen auch als Ausbreitungskorridore. Die übrigen Grün- streifen innerhalb der mehrspurigen Straßen rund um das Eingriffsgebiet sind als Habitat kaum geeignet. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 25 - Abbildung 9: Mauereidechsennachweise im Gebiet (BFL, 2016) Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 26 - Hinsichtlich der Populationsgrößeneinschätzung gibt es veröffentliche Korrekturfakto- ren nach Laufer (2008 und 2014), Schulte & Veith (2014) bzw. Schulte & Reiner (2014) und HVNL (2012). Die Korrekturfaktoren reichen von 4 bis 10. Vergleicht man nun die Lebensräume derjenigen Studien, die Korrekturfaktoren veröffentlicht haben, mit den Habitatstrukturen im Untersuchungsgebiet in Karlsruhe, so kommt man zu folgender Einschätzung der Situation: Im Untersuchungsgebiet sind Mauereidechsen entlang der Böschung des Bahndamms sowie in den baumbestandenen Grünstreifen entlang der Durlacher Allee, Gerwigstraße und des Weinwegs sowie in einem schmalen Hecken- streifen neben einem Parkplatz nachgewiesen worden. Die von den Tieren nutzbaren Flächen sind von Verkehrswegen und anderen versiegelten Flächen begrenzt, insge- samt ist die untersuchte Fläche vergleichsweise gut überschaubar. Ausgehend von der Tatsache, dass in der Böschung des Bahndamms bzw. dem angrenzenden Gleisbett aufgrund der Vegetations- und Bodenstruktur, die eine Sichtkontrolle des Bereiches er- schwert, mit einer höheren Dunkelziffer an Individuen zu rechnen ist, wird aus fachgu- tachterlicher Sicht ein Korrekturfaktor von sechs angesetzt. Die maximale Anzahl adulter Tiere an einem Termin beträgt 8, so dass mit dem ange- setzten Korrekturfaktor von 6 von einer geschätzten Population von 48 Tieren auszu- gehen ist. 2.1.3 Boden Der Geltungsbereich weist mit seiner innerstädtischen Lage im Osten der Stadt Karlsruhe im Bereich von gewerblich genutzten Flächen sowie Verkehrsflächen (Stra- ßen, Schiene) überwiegend versiegelte Flächen auf. Nicht versiegelte Flächen in Form von straßenbegleitenden Verkehrsgrünflächen befinden sich an allen Straßenzügen. Die aktuelle Versiegelungsbilanz stellt sich wie folgt dar: Kategorie Geltungsbereich SO-Gebiet Flächengröße Anteil an Gesamtfläche Flächengröße Anteil an SO-Gebiet Versiegelt: - von Bauwerken bestan- dene Fläche - Straße, Weg oder Platz - Gleisbereich 46.240 m² 80 % 26.340 m² 88 % unversiegelt: Grünflächen / Gehölze 11.600 m² 20 % 3.475 m² 12 % Summe ca. 57.840 m² 100 % 29.815 m² 100 % Der Geltungsbereich weist somit eine Versiegelung von ca. 80 % auf. Im Bereich des geplanten Sondergebietes liegt eine Versiegelung von ca. 88 % vor. Es wurden im Bereich des Sondergebietes Baugrunduntersuchungen durch Re2area in den Jahren 2014 / 2015 durchgeführt auf die hiermit verwiesen wird (siehe Re2Area, 2016). Nachfolgend werden die Ergebnisse zusammenfassend wiedergegeben. Der Geltungsbereich befindet sich innerhalb der Oberrheinebene am Westrand der so- genannten Kinzig-Murg-Rinne und liegt gemäß DIN 4149 in der Erdbebenzone 1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 27 - Die lithologische Abfolge stellt sich wie folgt dar: Mit Ausnahme des nordwestlichen Randbereichs stehen bis zu 4 m mächtige, anthropogene, heterogen zusammengesetzte Auffüllungen, mit Einschaltungen von Fremdbestandteilen in Form von Ziegel- und Betonbruch, Schwarzdeckenres- te, Schiefer- und Sandsteinbruch, Bitumenreste, Keramikbruchstücken, Glas und Gummi, Hausmüll, Altölrückstände, Farben- und Lackabfälle, auch z.T. Speisereste und tierische Abfälle an Natürlich anstehende, schluffige, tonige, feinsandige Auelehme und Rinnenablage- rungen (Hochflutablagerungen) in unterschiedlicher Mächtigkeit Flussablagerungen des Rheins in Form von sandigen Kiesen und kiesigen Sanden Tertiär aus dem pliozänen Zeitalter in Form von Tonen Unter Zugrundelegung des Schreibens des Amtes für Umwelt- und Arbeitsschutz der Stadt Karlsruhe vom 10.11.2014 sind innerhalb des Sondergebietes folgende Altablage- rung und Altlastenstandorte erfasst: Altablagerung Westlich des Weinwegs, Obj.-Nr. 01299 Altstandort Mann GmbH, Obj.-Nr. 04172 Altstandort Tankstelle Leeb, Obj.-Nr. 00254 Altstandort Furrer-Neuvulka, Obj.-Nr. 00253 Die Lage sowie die Abgrenzung der einzelnen Flächen sind in nachfolgender Abbildung dargestellt. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 28 - Abbildung 10: Lageplan der Altablagerungen (Stadt Karlsruhe, Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz, 2014) Im Bereich mit verkehrlichen Anpassungsmaßnahmen sind gemäß dem Schreibens des Amtes für Umwelt- und Arbeitsschutz der Stadt Karlsruhe vom 15.3.2016 darüber hin- aus folgende Objekte vorhanden: Auffüllung Oststadt, Obj.-Nr. 04192 – entlang des Ostrings AA Durlacher Allee“, Obj.-Nr. 00511 – angrenzend an die Böschung südlich der Dur- lacher Allee Gemäß dem Schreiben des Kampfmittelbeseitigungsdienstes Baden-Württemberg (KMBD) vom 14.1.2014 liegt der Geltungsbereich in einem mehrfach bombardierten Bereich der Stadt Karlsruhe. Im Gebiet ist mit Blindgängern und Bombentrichtern zu rechnen. Das Vorhabengrundstück wurde im Rahmen der Untergrunduntersuchungen auf Bo- denverunreinigungen untersucht. Gemäß diesen in den Jahren 2014 / 2015 durchge- führten Untersuchungen sind in den Auffüllungen im Bereich des Sondergebietes groß- flächig erhöhte Gehalte der organischen Schadstoffe PAK und MKW nachgewiesen worden. Für die Schwermetalle Blei, Kupfer und Zink sind die Gehalte über die Gesamtfläche als erhöht einzustufen. In keiner der fünf im Labor bestimmten Bodenluftproben konnten die leichtflüchtigen Parameter BTEX oder LCKW nachgewiesen werden. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 29 - Die ermittelten Werte der Deponiegase deuten überwiegend darauf hin, dass sich der vorhandene Deponiekörper bereits in der sogenannten Luftphase befindet. In dieser Phase ist die Beeinflussung der Bodenluft- bzw. des Porenbereichs in der Deponie durch Deponiegas abgeschlossen. Die Ergebnisse der KRB7 deuten auf ein Entgasungsstadium zwischen der Kohlendio- xid-Phase und Sauerstoff-Phase hin. In dieser Phase nimmt der Kohlendioxidgehalt noch mehr ab, und der Sauerstoffgehalt weiter zu. Wirkungspfade Im Rahmen der Untergrunduntersuchungen wurden keine Oberbodenproben gemäß den Vorgaben der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung untersucht. Eine Bewertung des Wirkungspfades Boden-Mensch ist daher nicht möglich. Aufgrund der weitgehenden Versiegelung des Plangebiets ist der Wirkungspfad derzeit nicht relevant. Eventuell sind in Abhängigkeit der Detailplanung entsprechende Unter- suchungen erforderlich. Diese können gegebenenfalls baubegleitend durchgeführt werden. Hinsichtlich des Wirkungspfades Bodenluft-Mensch ist aufgrund des Alters der Deponie (30er Jahre) und vor allem den überwiegend aeroben Bedingungen, die für das Endsta- dium der Deponiegasentwicklung sprechen bzw. nicht Vorhandensein von organischem Material sowie den nicht nachweisbaren Spurenelementen BTEX, LCKW und Schwe- felwasserstoff, eine Gefährdung des Schutzgutes Mensch über den Emissionspfad Bo- denluft nicht zu erwarten. Aus der Grundwasseranalytik lässt sich ableiten, dass bisher keine Verlagerung der nachgewiesenen Schadstoffe im Feststoff und im Schichtwasser der Auffüllung in das Grundwasser stattgefunden hat. Derzeit liegen keine, beziehungsweise nur geringe Überschreitungen der Prüfwerte der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung sowie der Geringfügigkeitsschwellenwerte der LAWA vor. Es liegen bereits im Anstrom (B0) vereinzelte Überschreitungen des Geringfügigkeits- schwellenwertes nach LAWA für die Parameter Vinylchlorid, Arsen und Kupfer vor, die nach Aussage des Umweltamtes keinen weiteren Handlungsbedarf bedingen, da dieser Schadstoffeintrag nicht von diesem Grundstück stammt. Die Bewertung des Schutzguts erfolgt gemäß dem Karlsruher Modell (Stadt Karlsruhe, 2006). Diese wird der Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung zugrundelegt, die Gegenstand von Anhang 2 ist. 2.1.4 Wasser Der Geltungsbereich liegt außerhalb von Trinkwasserschutzgebieten. Innerhalb des Geltungsbereichs sind keine Oberflächengewässer vorhanden. Entlang der westlichen Geltungsbereichsgrenze befinden sich drei Grundwassermessstellen. Im Südosten des Sondergebietes liegen vier weitere Grundwassermessstellen (siehe Karte 2). Der Geltungsbereich weist mit seiner innerstädtischen Lage im Osten der Stadt Karlsruhe im Bereich von gewerblich genutzten Flächen sowie Verkehrsflächen (Stra- ßen, Schiene) überwiegend versiegelte Flächen auf. Nicht versiegelte Flächen in Form von straßenbegleitenden Verkehrsgrünflächen befinden sich an allen Straßenzügen. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 30 - Er befindet sich innerhalb der Oberrheinebene am Westrand der sogenannten Kinzig- Murg-Rinne. Der quartäre Aquifer ist in den kiesig-sandigen Flussablagerungen entwi- ckelt. Der Grundwasserflurabstand beträgt rund 2,9 m bis 3,7 m. Die Grundwasserab- stände sind abhängig von langjährigen und jahreszeitlichen Grundwasserspiegel- schwankungen. Unter Zugrundelegung der Daten der amtlichen Messstellen 228/259-6 bzw. 106/260-6 wird empfohlen, den Bemessungswasserstand bei 113,5 m NN festzule- gen. Gemäß Grundwasseruntersuchungen im Jahr 2014 wurden leicht erhöhte Konzentrati- onen von Arsen, Kupfer und Vinylchlorid gemessen. In keinem Ergebnis spiegelt sich eine Konzentrationsänderung vom Anstrom über die Entwicklungsfläche (Sonderge- biet) zum Abstrom wieder (Re2area, 2015). Auf einen Eintrag aus der Fläche sind die leicht erhöhten Konzentrationen nicht zurück- zuführen. Nach Aussage des Umweltamtes besteht kein weiterer Handlungsbedarf. Hinsichtlich der konkreten Untersuchungsergebnisse wird auf die "Untergrunduntersu- chungen 2014-2015" der Re2area GmbH (2016) verwiesen. Die Wasserdurchlässigkeit der angetroffenen Schichtkomplexe können von oben nach unten allgemein wie folgt charakterisiert werden: Künstliche Auffüllungen: Die Versickerungsfähigkeit für Niederschlagswasser schwankt je nach Bodenzusammensetzung in einem weiten Bereich. Eine kontrol- lierte Versickerung ist deshalb nicht möglich. Auenlehme / Rinnenablagerungen: Die Auenlehme sind insgesamt gering durchläs- sig und zur Niederschlagsversickerung i.d.R. nicht geeignet. Flussablagerungen: Die maximal schwach schluffigen Böden der quartären Sand- und Kiesschichten wären zur Niederschlagsversickerung aufgrund ihrer meist gu- ten Durchlässigkeit grundsätzlich geeignet. Diese liegen aber meist bereits im Grundwasser. Die Bewertung des Schutzguts erfolgt gemäß dem Karlsruher Modell (Stadt Karlsruhe, 2006). Diese wird der Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung zugrundelegt, die Gegenstand von Anhang 2 ist. 2.1.5 Klima / Luft Der Geltungsbereich weist mit seiner innerstädtischen Lage im Osten der Stadt Karlsruhe im Bereich von gewerblich genutzten Flächen sowie Verkehrsflächen (Stra- ßen, Schiene) überwiegend versiegelte Flächen auf. Im Bereich schmaler Grünstreifen finden sich Baumreihen und vereinzelt Strauchgrup- pen sowie ein Feldgehölz entlang der Böschung der in Hochlage verlaufenden Bahn- trasse. Es wurde ein "Fachgutachten Klima und Luftreinhaltung zum vorhabenbezogenen Be- bauungsplan Einrichtungskaufkaus am Weinweg, Karlsruhe-Oststadt" erstellt, auf das hiermit verwiesen wird (Ökoplana, 2016). Ziel des Fachgutachtes ist es die „qualitative und quantitative Bewertung der derzeiti- gen klimaökologischen Situation sowie zur Abschätzung des Einflusses der vorgesehe- Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 31 - nen Bebauung auf das örtliche klimatische Wirkungsgefüge [...] sowie Möglichkeiten zur Stabilisierung der lokalen Situation aufzuzeigen“. Nachfolgend werden die Aussagen des Fachgutachtens zusammenfassend wiederge- geben: Klima Das Stadtgebiet von Karlsruhe befindet sich mit seiner Lage im Oberrheingraben in ei- nem bioklimatisch hochbelasteten Gebiet. Die Anzahl bioklimatisch belastender Som- mertage (Tmax ≥ 25.C) und heißer Tage (Tmax ≥ 30.C) beträgt im 30-jährigen Mittel ca. 59 Tage bzw. ca. 16 Tage. Zum Vergleich: In Wiesbaden – Ballungsraum Rhein-Main - beläuft sich die Anzahl der Sommertage auf 51 Tagen (-9%) und die der heißen Tage auf 11 (-31%). Mittelfristige Prognosen deuten darauf hin, dass die sommerliche Wärmebelastung (→ Häufung sommerlicher Hitzeperioden) im Zuge des globalen Klimawandels im Raum Karlsruhe zunehmen wird. So wird bis zum Zeitraum 2040 – 2050 eine deutliche Zu- nahme der Sommertage (+ 35 Tage) und heißen Tage (+16 Tage) prognostiziert. Das Jahresmittel der Windgeschwindigkeit beträgt im Raum Karlsruhe über Dachni- veau in freieren Lagen ca. 3.0 m/s und innerhalb des Stadtgebietes (Karlsruhe-Oststadt) ca. 2.4 m/s. Hierbei überwiegen südwestliche und nordöstliche Richtungskomponen- ten. Ein hoher Anteil an mittleren Windgeschwindigkeiten unter 2.0 m/s (ca. 45 - 50% im Bereich des Planungsgebietes) weist auf die allgemein recht ungünstigen Ventilati- onsverhältnisse im Oberrheingraben hin. Das derzeit weitgehend unbebaute Planungsareal fungiert am Tag als Ventilati- onsfläche, über welcher der Gradientwind bodennah durchgreifen kann. Hier-durch wird das bodennahe Ventilationsgeschehen (Be- und Entlüftung) im Planungsumfeld intensiviert. In Richtung Westen bildet der Bahndamm jedoch eine bodennahe Strö- mungsbarriere. Nach Sonnenuntergang nimmt besonders während klimaökologisch relevanter Strah- lungswetterlagen (ca. 25 - 30% der Tage im Jahr) die durchschnittliche Windgeschwin- digkeit sowie die Häufigkeit südwestlicher Winde ab, während sich die nordöstlichen bis östlichen Luftströmungen häufen. Wind- und Lufttemperaturmessungen durch ÖKOPLANA im Bereich der Untermühlsiedlung (ca. 1 km östlich des Planungsstandor- tes) im Zeitraum Mai – August 2013 zeigen, dass insbesondere in Strahlungsnächten dort noch schwache Ausläufer des Pfinztalabwindes und regionaler Ausgleichsströ- mungen zwischen der kühleren östlichen Bergzone und dem wärmeren Oberrheingra- ben zu registrieren sind. Die mittlere Windgeschwindigkeit liegt dabei bei ca. 1.0 m/s. Dies wird auch durch Er- gebnisse mesoskaliger Kaltluftsimulationen bestätigt, die in Federführung des Nach- barschaftsverbandes Karlsruhe durchgeführt wurden. Westlich der BAB A5 ist mit einer weiteren Abschwächung der Belüftungsintensität durch die östlichen Luftströmungen zu rechnen. Markante Strömungsbarrieren sind dabei das großflächige Einkaufszent- rum REAL sowie das Möbelhaus XXXLMANN MOBILIA. Am Planungsstandort ergeben sich durch die kaltluftbedingten Lokal-/Regionalströmungen somit nur noch geringe Belüftungseffekte. Mit den schwachen Winden aus östlichen Richtungssektoren wird nur in eng begrenztem Maße Kaltluft aus dem Bereich des Elfmorgenbruchs (Zustrom Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 32 - über die Elfmorgenbruchstraße/Gerwigstraße) und den Sport- und Kleingartengelän- den südlich der Durlacher Allee herangeführt. Westlich des Bahndamms (Bereich Messplatz / ENBW-ZENTRALE) ist jedoch nicht mehr mit bedeutsamen kalt- luftbedingten Belüftungseffekten aus östlichen Richtungen zu rechnen. Messungen und Modellrechnungen zu den nächtlichen Lufttemperaturverhältnissen zeigen, dass in windschwachen sommerlichen Strahlungsnächten zwischen dem weit- gehend versiegelten Planungsareal und den Kleingärten/Sportflächen südlich der Dur- lacher Allee Lufttemperaturdifferenzen von ca. 3 - 5 K zu erwarten sind. Gegenüber der Karlsruher City sind jedoch durch die geringere Oberflächenrauigkeit/Bebauungsdichte der Umgebungsbebauung und den Grünflächen südlich der Durlacher Allee am Pla- nungsstandort jedoch um ca. 2 K niedrigere Lufttemperaturen zu bilanzieren. Die Restgrünflächen am Bahndamm bilden kein weitreichend wirksames thermisches Gunstpotenzial. Die Tragfähigkeitsstudie des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe zum Schutzgut Klima weist dementsprechend dem Planungsgebiet „Einrichtungskaufhaus Am Weinweg“ gegenüber Flächennutzungsänderungen keine besondere Empfindlichkeit zu. Eine be- deutsame Funktion als Ventilationsbahn in Richtung Karlsruher City ist dem Planungs- gebiet nicht zuzuordnen. Die Strömungsleitbahnfunktionen in Richtung Westen über- nehmen die Straßenzüge Durlacher Allee und Gerwigstraße. Die Kleingärten und Sportflächen südlich der Durlacher Allee unterliegen hingegen ei- nem hohen Schutzanspruch. Sie bilden die wesentlichen klimaökologischen Ausgleichs- flächen im direkten Planungsumfeld. Die Bewertung des Schutzguts erfolgt gemäß dem Karlsruher Modell (Stadt Karlsruhe, 2006). Diese wird der Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung zugrundelegt, die Gegenstand von Anhang 2 ist. Luft Im Rahmen von Untersuchungen zur Luftreinhaltung wurden für den Geltungsbereich die besonders relevanten Luftschadstoffkomponenten Stickstoffoxid (NO 2 ) und Fein- staub (PM10 / PM2.5) geprüft (ÖKOPLANA, 2016). Bezugsgröße ist der Planungsnullfall zum Bezugszeitpunkt im Realisierungsjahr 2017. Hierbei gelten folgende Bewertungsmaßstäbe: Tabelle 5: Beurteilungsmaßstäbe für Luftschadstoffimmissionen nach 39. BImSchV (2010) Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 33 - Im Planungsnullfall beträgt das durchschnittliche tägliche Verkehrsaufkommen (DTV) entlang der Durlacher Allee westlich des Weinwegs stadteinwärts ca. 15.118 Kf7/24h. Der Anteil an SV-Fahrzeugen (>3.5 t) liegt bei ca. 3.5%. Stadtauswärts werden zwischen Ostring und Weinweg ca. 18.182 Kfz/24h bilanziert. Der SV-Anteil beträgt ebenfalls ca. 3.5%. Entlang des Weinwegs sind insgesamt (= alle Fahrspuren) ca. 14.400 - 15.700 Kfz/24h zu ermitteln. Der SV-Anteil beläuft sich ca. 5.2 - 5.6%. Die Gerwigstraße ist zwischen Ostring und Weinweg insgesamt mit bis zu ca. 17.600 Kfz/24h (SV-Anteil ca. 3.1 – 3.2%) belastet. Auf dem Ostring westlich des Plangebietes wird ein DTV-Wert von 18.900 Kfz/24h be- stimmt. Der SV-Anteil liegt bei ca. 4.5%. Neben dem Straßenverkehr kann für das Planungsgebiet und dessen Umfeld auch die Immissionsbelastung durch Schienenverkehr auf dem westlich an das Planungsgebiet angrenzenden Bahndamm (Streckennummer 4020) relevant werden. Laut DB Umwelt- zentrum lag 2013 das Zugaufkommen bei ca. 150 Zügen/Tag. Der Anteil an DB-fremden Zügen betrug ca. 5%. Der Anteil der E-Traktion belief sich auf ca. 98%. Da derzeit bzgl. der Luftschadstoffemissionen laut Auskunft des DB-Umweltzentrums keine neueren Werte vorliegen, wird den nachfolgenden Luftschadstoffberechnungen das o.a. Zug- aufkommen zu Grunde gelegt. Im Planungsgebiet und in dessen Umfeld für NO2 kann für das Prognosejahr 2017 von einer Vorbelastung von ca. 30 μg/m³ ausgegangen werden. Die PM10-Feinstaubmessungen dokumentieren, dass der Grenzwert für das Jahresmit- tel von 40 μg/m³ in den letzten Jahren an allen Stationsstandorten eingehalten wurde. An der Innenstadtstation Reinhold-Frank-Straße wurde in den Jahren 2010 – 2014 der Grenzwert von 40 μg/m³ zu ca. 55 – 63% erreicht. Die Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Regierungsbezirk Karlsruhe (2011) dokumentiert, dass im Planungsgebiet und in dessen Umfeld für PM10 von einer Vorbe- lastung von ca. 22 μg/m³ ausgegangen werden kann. Auch die PM2.5-Messwerte (Grenzwert: 25 μg/m³ ) zeigen in Karlsruhe keine Grenz- wertüberschreitungen. Sie schwanken in den letzten Jahren am Messstandort Rein- hold-Frank-Straße zwischen 14 und 18 μg/m³. Für den Bereich des Planungsgebietes ist von einer PM2.5-Vorbelastung von ca. 15.5 μg/m³ auszugehen. Die Immissionsberechnungen für die Luftschadstoffkomponente NO2 zeigen, dass der geltende NO2-Jahresmittelgrenzwert von 40 μg/m³ im Planungsnullfall nur in den di- rekten Fahrbahnbereichen der Durlacher Allee, des Ostrings und des Weinwegs über- schritten wird. Hoch belastet sind insbesondere die Kreuzungsbereiche Durlacher Allee/Weinweg und Durlacher Allee/Ostring, da hier bei den Motoren die häufigen Lastwechsel zu Emissi- onsanstiegen führen. Dort werden im Jahresmittel NO2-Belastungen von ca. 42 bis über 48 μg/m³ berechnet. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 34 - Im Bereich der Landesaufnahmestelle für Flüchtlinge sind NO2-Jahresmittel von ca. 32 – 38 μg/m³ zu bilanzieren. Die Kleingärten und die Sportanlagen der ESG Frankonia zei- gen NO2-Jahresmittelwerte von ca. 32 – 35 μg/m³. 2.1.6 Landschaft Aufgrund der innerstädtischen Lage im Osten der Stadt Karlsruhe mit bestehenden Gewerbe- und Verkehrsflächen (Straße, Schiene) ist der Geltungsbereich insgesamt städtisch-gewerblich geprägt. Das Gebiet weist einen hohen Anteil an versiegelten Flä- chen auf. Als strukturgebendes Element sind die straßenbegleitenden, markanten Baumreihen in den Straßenzügen zu nennen. Hervorzuheben ist der teilweise doppel- reihige Platanenbestand in der Durlacher Allee. Als ein weiteres strukturierendes Ele- ment ist das Böschungsgehölz entlang der in Hochlage verlaufenden Bahntrasse zu an- zuführen. Angrenzend an den Geltungsbereich liegen mit einem Möbelhaus im Osten und der ENBW-Zentrale im Westen mehrstöckige Bestandsgebäude mit knapp 30 m Höhe vor. Südlich der Durlacher Allee beginnen Kleingarten- und Sportanlagen, die einen höhe- ren Grünflächenanteil aufweisen und dementsprechend für das Stadtbild wirksam sind. Maßgeblich für das Schutzgut Landschaft sind die wertgebenden, straßenbeglei- tenden, markanten Baumreihen entlang der Straßenzüge. Den übrigen Flächen wird aufgrund der starker Überformung, Zerschneidung und Störungen nur eine geringe Be- deutung beigemssen. 2.1.7 Kultur- und sonstige Sachgüter Im Geltungsbereich befinden sich folgende Kultur- und sonstigen Sachgüter, die bei der Realisierung des Bebauungsplans "Einrichtungskaufhaus Am Weinweg" zu berücksich- tigen sind: Kulturdenkmal "Landgraben", unterirdisch geführter Kanal mit Verlauf in West- Ost-Richtung südlich der Durlacher Allee Ver- und Entsorgungsleitungen privater und öffentlicher Träger wie z.B. Wasserlei- tung, Telekomleitung, Mischwasserkanal, sonstige Privatleitung. 2.1.8 Wechselwirkungen Aufgrund der städtisch-gewerblichen Nutzung mit einem insgesamt hohen Versiege- lungsanteil sind Bodenfunktionen bzw. eine Grundwasserneubildung nicht mehr vor- handen bzw. auf den Bereich von schmalen Grünstreifen beschränkt. Die Böden im Plangebiet sind anthropogen überformt. Im Zentrum des Geltungsbereiches wird der Boden durch Altablagerungen bzw. Altstandorte belastet. Gehölzstrukturen kommen im Geltungsbereich linienförmig entlang der Bahntrasse und der Straßenzüge vor. Den straßenbegleitenden, markanten Baumreihen in den Straßenzügen kommt hinsichtlich ihrer verbindenden und Stadtbildprägenden Funktion eine höhere Bedeutung zu. Die Lebensraumfunktion für Tiere und Pflanzen ist überwiegend von untergeordneter Bedeutung. Die durch angrenzende Bebauung bzw. Straßen isolierte Lage des sonsti- gen Sondergebietes setzt als Barriere die Biotopqualität dieser Teilfläche zusätzlich herab. Lediglich die Bahntrasse übernimmt für die daran angepasste Mauereidechse Vernetzungsfunktion. Im Geltungsbereich kommen keine geschützten Flächen und Ob- Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 35 - jekte (Naturschutz, Wasserschutz) vor. Das Gebiet besitzt eine untergeordnete Bedeu- tung für die Kaltluftproduktion sowie die Kaltluftventilation im / des Stadtgebietes. Das Landschaftsbild wird durch die strukturellen Gegebenheiten der städtisch- gewerblichen Lage des Geltungsbereiches geprägt. Die Landschaftsbildqualität kann als sehr gering bewertet werden; dementsprechend ist die Freizeit- und Erholungsfunk- tion des Geltungsbereiches von untergeordneter Bedeutung. 2.2 Prognose bei Durchführung der Planung Das nachfolgende Kapitel beinhaltet die für das geplante Vorhaben zu erbringenden Angaben gemäß Nr. 2b der Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB, d.h. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung. 2.2.1 Menschen und menschliche Gesundheit Schall Es wurde eine Schalltechnische Untersuchung zum Vorhabenbezogenen Bebauungs- plan „Einrichtungskaufhaus Am Weinweg“ durchgeführt (FIRU, 2016) Nachfolgend werden die Aussagen des Fachgutachtens zusammenfassend wiedergegeben: Gewerbelärm Im Tagzeitraum verursacht der geplante Betrieb des Einrichtungskaufhauses an den nächstgelegenen störempfindlichen Wohnnutzungen keine im Sinne der TA Lärm rele- vante Gewerbelärmzusatzbelastung. Im nördlichen Bereich der Kleingartenanlage wird zwar der Orientierungswert der DIN 18005 von 55 dB(A) bis zu einem Abstand von rund 50 m zur Durlacher Allee um nicht mehr als 3 dB(A) überschritten. Vor dem Hinter- grund, dass es sich bei der Prognose der Gewerbelärmeinwirkungen um Maximalansät- ze handelt, der Immissionsrichtwert für Mischgebiete in der gesamten Kleingartenan- lage eingehalten wird und die Verkehrslärmeinwirkungen durch den derzeit bereits be- stehenden Kfz-Verkehr auf der Durlacher Allee um mehr als 10 dB(A) über den prognos- tizierten Gewerbelärmeinwirkungen liegen (vgl. Lärmkartierung der Stadt Karlsruhe), wird die Nutzung der Kleingartenanlage aufgrund der zu erwartenden Geräuscheinwir- kungen durch das geplante Einrichtungskaufhaus nicht eingeschränkt. In der ungünstigsten Nachtstunde werden die Immissionsrichtwerte der TA Lärm an al- len Immissionsorten im Nachtzeitraum schutzbedürftigen Nutzungen eingehalten. Verkehrslärm (Straße und Schiene) Zur Ermittlung der Auswirkungen des durch den Betrieb des geplanten Einrichtungs- kaufhauses zu erwartenden Zusatzverkehrs auf die Verkehrslärmverhältnisse entlang der bestehenden Straßen in der Umgebung wurden die Verkehrslärmemissionspegel im Planfall nach Realisierung der Planung den Verkehrslärmemissionspegeln im Nullfall gegenübergestellt. Der planbedingte Zusatzverkehr führt auf den Straßenabschnitten in der Umgebung des Plangebiets zu Emissionspegelerhöhungen von bis zu 0,5 dB(A) am Tag und von 0,4 dB(A) in der Nacht. Planbedingte Verkehrslärmpegelerhöhungen an bestehenden Ge- bäuden von aufgerundet 3 dB(A) oder mehr können ausgeschlossen werden. Die plan- bedingten Pegelerhöhungen sind damit als nicht relevant im Sinne der 16. BImSchV zu beurteilen. Gemäß Punkt 7.4 der TA Lärm sind keine Maßnahmen organisatorischer Art Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 36 - zur Minderung der Verkehrslärmeinwirkungen des betriebsbezogenen Kfz-Verkehrs er- forderlich. Wegeverbindungen Bestehende Wegeverbindungen (Fuß- und Radverkehr) werden entsprechend berück- sichtigt bzw. bleiben im Rahmen der Realisierung des Bebauungsplans "Einrichtungs- kaufhaus Am Weinweg" erhalten. Bei Berücksichtigung der Empfehlungen der schalltechnischen Untersuchung im Hinblick auf den Nachtzeitraum sowie der bestehenden Wegeverbindungen sind für das Schutzgut Menschen keine erheblichen Auswirkungen abzuleiten. 2.2.2 Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt Auswirkungen Biotoptypen Mit der Realisierung des Bebauungsplans "Einrichtungskaufhaus Am Weinweg" werden anthropogen bedingte bzw. beeinflusste Biotoptypen beansprucht. Dabei handelt es sich überwiegend um versiegelte Flächen mit keiner bzw. geringer naturschutzfachli- cher Wertigkeit. Kleinflächig bzw. vereinzelt werden Biotoptypen mittlerer bzw. hoher Wertigkeit beansprucht. Dabei handelt es sich um Gehölzbestände bzw. Einzelbäume. Insgesamt ist der Verlust von 20 Bäumen im Bereich der Einfahrt von der Durlacher Al- lee in das Sondergebiet, durch die Verlegung des Radweges an der Durlacher Allee und durch verkehrliche Anpassungsmaßnahmen im Ostring zu verzeichnen. Die überwie- genden Bäume fallen unter die Baumschutzsatzung der Stadt Karlsruhe (siehe Anhang 1). Die nachfolgende Tabelle hat die beanspruchten Biotoptypen im Geltungsbereich zum Gegenstand: Tabelle 6: Beanspruchte Biotoptypen Biotoptyp Bezeichnung SO-Gebiet Wegeausbau / Zufahren 42.20 Gebüsch mittlerer Standorte 3.050 m² 420 m² 44.12 Gebüsch aus nicht heimischen Straucharten 0 120 m² 60.10 Von Bauwerken bestandene Flä- che 3.285 m² 0 60.20 Straße, Weg oder Platz 23.015 m² 3.550 m² 60.23 Weg oder Platz mit wasserge- bundener Decke, Kies oder Schotter 0 120 m² 60.50 / 60.53 Kleine Grünfläche / Bodende- ckeranpflanzung 425 m² 1.250 m² Mauer - 40 m² 15 m² 45.10 Allee oder Baumreihe 1 Stück* 19 Stück* * die beanspruchten Einzelbäume sind mit Nr. in Kapitel 3.1.2 aufgeführt. Die Bewertung des Plan-Zustands erfolgt gemäß dem Karlsruher Modell (Stadt Karlsruhe, 2006, siehe Anhang 2). Mit Realisierung des Bebauungsplans "Einrichtungskaufhaus Am Weinweg" werden Bäume mit mittlerer bis hoher Bedeutung in Anspruch genommen. Überwiegend wer- Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 37 - den jedoch sehr geringwertige Biotoptypen beansprucht. Der Eingriff ist ausgleichbar, somit keine erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen abzuleiten. Auswirkungen Tiere Avifauna Die Ergebnisse zeigen keine besonderen Konfliktpotenziale hinsichtlich der Realisie- rung des Bebauungsplans "Einrichtungskaufhaus Am Weinweg" auf. Im Umfeld des derzeitigen Parkplatzes und Gebäudeareals leben fast ausschließlich ubiquitäre Arten und typische Bewohner urbaner Lebensräume, die über eine erhöhte Störungs- und Lärmtoleranz verfügen. Populationsrelevante Störungen durch das Vorhaben können somit ausgeschlossen werden. Durch großflächige, unstrukturierte Fensterfronten in einem Umfang von ca. 25 % der Gebäudefläche kann, aufgrund der Transparenz bzw. Spiegelung, ein erhöhtes Risiko von Vogelkollisionen (Verletzung- oder Tötungsrisiko) nicht ausgeschlossen werden. Erhebliche Beeinträchtigungen der nachgewiesenen Brutvogelarten können durch fol- gende Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen in Form von Nisthilfen, Bauzei- tenregelung und Verwendung von Vogelschutzglas ausgeschlossen werden (siehe Kapi- tel 3.2). Fledermäuse Bei den im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen Arten handelt es sich um solche Ar- ten, die auch Lebensräume im Siedlungsraum nutzen können und die nachweislich die ohnehin bereits durch Licht und Lärm beeinflussten Jagdgebiete in der Innenstadt nut- zen. Dies gilt insbesondere für die opportunistisch jagende und als Kulturfolger gelten- de Zwergfledermaus, aber auch die Rauhautfledermaus sowie der Große Abendsegler treten häufig in urbanen Lebensräumen auf, wo sie sowohl Jagdgebiete als auch Quar- tiere nutzen können. Diese Arten sind auch in der Lage, Insekten im Lichtkegel von Straßenlaternen zu jagen. Das Untersuchungsgebiet weist Baumreihen auf, die von der meist vegetationsnah fliegenden Art Zwergfledermaus als Jagdgebiete genutzt wer- den, und auch von der Rauhautfledermaus als solche nutzbar sind. Mit Realisierung des Bebauungsplans "Einrichtungskaufhaus Am Weinweg" werden Einzelbäume entlang von Gerwigstraße, Weinweg, Ostring und Durlacher Allee beansprucht. Die übergeord- nete Leitlinienfunktion für Fledermäuse bleibt jedoch weiterhin erhalten. Ein Verlust essentieller Jagdhabitatstrukturen ist vorhabenbedingt nicht abzuleiten. Durch das Vorhaben wird sich das Verkehrsaufkommen erhöhen. Eine signifkante Erhöhung des Verletzungs- oder Tötungsrisikos ist angesichts der bestehenden Verkehrsbelatung und der damit verbundenen Gewöhnungseffekte jedoch auszuschließen. Erhebliche Beein- trächtigungen der nachgewiesenen Fledermausarten können in Form von, Bauzeiten- regelung und Kontrollen von Gebäuden und Bäumen ausgeschlossen werden (siehe Kapitel 3.2). Zusätzlich ist bei ggf. erforderlicher Nachtbaustelle eine Ausleuchtung in die angren- zenden Flächen mittels entsprechend ausgerichteter Leuchtkörper zu vermeiden. Reptilien Mit der Realisierung des Bebauungsplans "Einrichtungskaufhaus Am Weinweg" werden Teillebensräume der im Geltungsbereich nachgewiesenen Mauereidechse beansprucht. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 38 - Dies betrifft im Bereich des Sondergebietes insbesondere die Grünfläche östlich der Bahnböschung und eine Mauer, die u.a. Funktion als Überwinterungsquartier besitzt. Zudem kommt es anlagebedingt - aufgrund der mehrgeschossigen Bauweise - zu einer verstärkten Beschattung der dahinter liegenden Böschung an der Südflanke des Bahn- dammes und damit einer deutlichen Qualitätsminderung dieser Böschung als Habitat, jedoch nicht zu einem Habitatverlust. Aufgrund der an die Eingriffsflächen angrenzen- den Strukturen und der Gesamtsituation ist hier nicht von einer erheblichen Beeinträch- tigung auszugehen. Im Zusammenhang mit verkehrlichen Anpassungsmaßnahmen bzgl. einer Zufahrt zum Sondergebiet werden Grünflächen, die als Ruhestätten während der Aktivitätsphase dienen, teilweise in Anspruch genommen. Durch punktuelle verkehrliche Maßnahmen im Kreuzungsbereich Durlacher Allee / Weinweg kommt es zu einem baubedingten, vorübergehenden Habitatverlust bzw. Störwirkungen. Der durch das Bauvorhaben betroffene Abschnitt umfasst allerdings nur den Randbereich des besiedelten Böschungsabschnitts mit wenigen Individuen, die von Seiten der östlichen Bahnlinie her in den Geltungsbereich einstrahlen. Nach Ab- schluss der Baumaßnahme wird, zur Beschleunigung einer Wiederbesiedelung der be- troffenen Fläche als ergänzendes Biotop, eine Gabione und eine Steinschüttung in die Böschung integriert. Erhebliche Beeinträchtigungen der nachgewiesenen Mauereidechse können in Form von vorgezogener Schaffung von Ersatzstrukturen, Bauzeitenregelung und von Reptilienschutzzäunen ausgeschlossen werden (siehe Kapitel 3.2). Die Bewertung des Plan-Zustands erfolgt gemäß dem Karlsruher Modell (Stadt Karlsruhe, 2006). Diese wird der Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung zugrundelegt, die Gegenstand von Anhang 2 ist. Bei Berücksichtigung entsprechender Vermeidungs- und Verminderungsmaßnah- men bzw. vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen sind für das Schutzgut Tiere keine er- heblichen Auswirkungen abzuleiten. 2.2.3 Boden Die Grundflächenzahl (GRZ) wird mit 0,7 und einer maximalen Überschreitung von 1,0 durch Anlagen im Sinne von § 19 Absatz 4 Satz 1 BauNVO festgesetzt. Eine weitgehen- de Versiegelung der Flächen ist wegen der festgestellten Bodenverunreinigungen des Vorhabengrundstückes auch im Sinne eines nachhaltigen Grundwasserschutzes fach- lich sinnvoll. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass das Vorhabengrundstück bereits heute überwiegend versiegelt ist (siehe Tabelle 7). Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 39 - Tabelle 7: Versiegelungsbilanz Geltungsbereich SO-Gebiet Versiegelung Flächengröße Anteil an Gesamtfläche (57.840 m²) Flächengröße Anteil an SO-Gebiet (29.815 m²) derzeit ca. 46.240 m² 80 % 26.340 m² 88 % geplant (gemäß Städtebaulichen Kon- zept) ca. 49.145 m² 85 % 28.260 m² 95 % Der derzeitige Versiegelungsgrad von ca. 88 % im Bereich des geplanten SO-Gebietes wird gemäß dem städtebaulichen Konzept auf ca. 95 % erhöht. In Bezug auf den ge- samten Geltungsbereich wird der Versiegelungsgrad um 5 % auf ca. 85 % erhöht. Die Bewertung des Plan-Zustands für das Schutzgut erfolgt gemäß dem Karlsruher Modell (Stadt Karlsruhe, 2006). Diese wird der Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung zug- rundelegt, die Gegenstand von Anhang 2 ist. Sanierung Altlasten Die bei der Baumaßnahme anfallenden, belasteten Aushubmassen müssen abfallrecht- lich deklariert und fachgerecht entsorgt werden. Vorhandene Tank, Benzinabscheider und andere Anlagen und Teile werden vom Vorhabenträger ausgebaut und fachgerecht entsorgt. Die im Rahmen der von Re2Area durchgeführten Untersuchungen festgestell- ten, mit im Wesentlichen PAK und MKW hoch belasteten Bereiche werden nach Ab- sprache mit den zuständigen Fachbehörden saniert. Der Sanierungszielwert ist noch festzulegen. Die Bereiche sind aufgrund der von Re2Area getroffenen, relativ großflä- chigen Annahme noch einzugrenzen. Eingriffe in den Boden - Gründungsmaßnahmen Flächige Aushubarbeiten erfolgen lediglich im Bereich der oberflächennahen Auffüllun- gen. Unterirdische, d.h. in die Auelehmschicht reichende Bauteile werden nicht errich- tet. Durch die mittels Rammpfähle geplante Gründung, welche bis in die unterhalb der Aue- lehmschicht liegenden Flussablagerungen reicht, wird – bedingt durch den mit der Niederbringung einhergehenden, den Pfahl umschließenden Verdrängungseffekt - eine Schadstoffverfrachtung in tiefere Bereiche verhindert. Während des Herstellprozesses verhindert die vorauseilende Verrohrung einen hydrau- lischen Kurzschluss. Mit dem Einbringen des Betons und dem Ziehen der Verrohrung wird das entstandene Bohrloch durch den Flüssigbeton gestützt, welcher sich dicht an das Erdreich anlegt. Nach Fertigstellung des Pfahles und Aushärtung des Betons ver- bleibt ein dichtes System, über welches eine Schadstoffverfrachtung in tiefere Bereiche verhindert wird. Eingriffe in den Boden - Kampfmittelfreimessung Im untersuchten Bereich ist eine systematische Überprüfung vor Beginn von geplanten Bauarbeiten, bei denen bodeneingreifende Maßnahmen stattfinden, erforderlich. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 40 - Die erforderlichen Kampfmittelortungen sollen flächendeckend in einem Raster zwi- schen 1,5 m und max. 1,8 m mittels Sondier- bzw. Messbohrungen bis 6 m u. GOK durchgeführt werden. Die durch die Sondier- bzw. Messbohrungen notwendigerweise entstehenden Durchteufungen der Auelehmschicht werden mittels unmittelbar nach Sondier-Ende durchzuführender Verfüllung der Bohrungen mit Bentonit wieder abgedichtet; Wasserwegsamkeiten durch die nach unten hin abdichtende Auelehmschicht werden so verhindert. Durch die Erhöhung des Versiegelungsgrads, dem Ausbau und Sanierung vorhande- ner Tank, Benzinabscheider und andere Anlagen und Teile sowie die hinsichtlich der Kampfmittelortungs- und Gründungsverfahren geplante Vorgehensweise besteht für das Schutzgut Boden, insbesondere der Auelehmschicht keine nachhaltige Gefähr- dung. 2.2.4 Wasser Mit der Realisierung des Bebauungsplans "Einrichtungskaufhaus Am Weinweg" sind keine Oberflächengewässer und Trinkwasserschutzgebiete betroffen. Hinsichtlich Grundwasser bzw. des Wirkpfades Boden-Grundwasser wird auf das Kapi- tel .2.1.3 bzw. die Untergrunduntersuchungen verwiesen (siehe Re2Area, 2016). Eine weitgehende Versiegelung der Flächen ist wegen der festgestellten Bodenverun- reinigungen des Vorhabengrundstückes im Sinne eines nachhaltigen Grundwasser- schutzes fachlich sinnvoll. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass das Vorha- bengrundstück bereits heute überwiegend versiegelt ist. Das Eindringen von Nieder- schlagswasser in den Untergrund mit Freisetzen von Schadstoffen wird damit verhin- dert. Eine Versickerung des anfallenden Niederschlagswasser ist innerhalb des Sonder- gebietes daher nicht möglich. Die Entwässerung des Sondergebietes sowie der Ver- kehrsflächen erfolgt über das öffentliche Kanalnetz. Eine Gefährdung des Grundwas- sers durch zusätzliche Schadstoffeinträge ist nicht zu besorgen. Eine Grundwasserhaltung ist nicht erforderlich; der innerhalb der quartären kiesig- sandigen Flussablagerungen liegende Aquifer wird durch das geplante Bauwerk nicht angeschnitten. Für ggfs. anfallendes Stau-. bzw. Sickerwasser sind Untersuchungen durchzuführen. Die Bewertung des Plan-Zustands für das Schutzgut erfolgt gemäß dem Karlsruher Modell (Stadt Karlsruhe, 2006). Diese wird der Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung zug- rundelegt, die Gegenstand von Anhang 2 ist. Zusammenfassend können erhebliche Auswirkungen für das Schutzgut Wasser aus- geschlossen werden. 2.2.5 Klima / Luft Es wurde ein "Fachgutachten Klima und Luftreinhaltung zum vorhabenbezogenen Be- bauungsplan Einrichtungskaufkaus am Weinweg, Karlsruhe-Oststadt" erstellt (Ökoplana, 2016). Nachfolgend werden die Aussagen des Fachgutachtens zusammenfassend wiederge- geben: Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 41 - Klima Das geplante Sondergebiet weist gegenüber Flächennutzungsänderungen in Form von Hochbau keine besondere Empfindlichkeit auf. Eine bedeutsame Funktion als Ventila- tionsbahn in Richtung Karlsruher City ist dem sonstigen Sondergebiet nicht zuzuord- nen. Die Strömungsleitbahnen in Richtung Westen übernehmen die Straßenzüge Dur- lacher Allee und Gerwigstraße. Die durchgeführten Modellrechnungen zu den strömungsdynamischen Folgeerschei- nungen des vorgelegten Planungsentwurfs (im Sinne eines Worst-Case-Szenarios wur- de auf der Gesamtfläche – innerhalb der Baugrenze - die max. Gebäudehöhe von 28 m angenommen) zeigen, dass bei Realisierung des geplanten Einrichtungskaufhauses nur recht kleinräumige Windfeldmodifikationen zu erwarten sind. Betroffen sind hierbei im Wesentlichen die Gewerbeflächen nördlich der Gerwigstraße (bei vorherrschenden Winden aus südlichen Richtungssektoren) sowie die Kleingärten südlich der Durlacher Allee (bei Winden aus nördlichen Richtungssektoren). Die verbleibende Belüftungsin- tensität ist jedoch weiterhin ausreichend, um großflächigen Luftstagnationserschei- nungen entgegen zu wirken. Eine vermehrte Neigung zu Wärmestaus an heißen Som- mertagen ist nicht zu befürchten. Negative Auswirkungen auf die kaltluftbedingte Belüftung der Karlsruher Innenstadt aus östlichen Richtungen sind ebenfalls nicht zu erwarten. Wie die Ergebnisse der Mo- dellrechnungen für Winde aus östlichen Richtungssektoren belegen, bleibt die Funktion der Durlacher Alle sowie der Gerwigstraße als Strömungsleitbahnen erhalten. In direk- ter westlicher Verlängerung wirkt bereits der Gebäudekomplex der ENBW als prägnan- te Strömungsbarriere. Die Modellsimulationen zu den thermischen Umgebungsbedingungen verdeutlichen, dass sich das Lufttemperaturfeld im Planungsgebiet und in dessen Umfeld kaum ver- ändern wird. Kleinräumigen thermischen Zusatzbelastungen in unmittelbarer Bau- werksnähe stehen Entlastungen an anderer Stelle gegenüber. Die von den Fassaden des geplanten Einrichtungskaufhauses ausgehende zusätzliche Wärmeabstrahlung wird durch die Sicherung des Baumgürtels entlang der Durlacher Allee, des Weinwegs und der Gerwigstraße in Bodennähe (Aufenthaltsbereich des Menschen) wirksam ab- geschwächt. Wohnbebauung ist von den Veränderungen nicht betroffen. Da im Zuge des globalen Klimawandels in Karlsruhe mit einem Anstieg der sommerli- chen Hitzebelastung zu rechnen ist, sollten im Planungsgebiet dennoch thermisch wirk- same Ausgleichs-/Minderungsmaßnahmen ergriffen werden. Wie bereits o.a., ist für die geringe Veränderung der thermischen Verhältnisse die im Bebauungsplanenwurf dargestellte Sicherung von baumüberstellen Grünflächen ent- lang des Einrichtungskaufhauses bedeutsam. Sie wirken über ihren Schattenwurf einer übermäßigen Aufheizung der erforderlichen Erschließungswege und von Fassadentei- len entgegen. Eine möglichst helle Fassadengestaltung bzw. eine hoher Anteil verglas- ter Flächen kann zusätzlich einer übermäßigen Aufheizung der Gebäudeaußenwände entgegenwirken. Da das Planungsgebiet nahezu vollständig überbaut wird und somit die Entwicklung von zusätzlichen Grünflächen nicht realisierbar ist, sind aus klimaökologischer Sicht zu- Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 42 - sätzlich Dachbegrünungen (extensiv) zu empfehlen, die auch mit Solarpanels verknüpft sein können. Durch Technikaufbauten kann die Dachbegrünung ggf. reduziert werden. Dachbegrünungen weisen folgende klimaökologischen Positiveffekte auf: Reduzierung der Luftschadstoffbelastung – insbesondere von Feinstaub –durch Erhöhung der schadstoffspezifischen Depositionsgeschwindigkeiten partikel- und gasförmiger Spurenstoffe. Durch die geringere Aufheizung der Luft über begrünten Dächern ist die vertikale Auftriebsströmung und somit die Staubauf- wirbelung geringer. Dar.ber hinaus bilden die Pflanzen einen Filter, in dem sich Teile des in der Luft enthaltenen Staubs absetzt. Letzteres gilt vor allem für in- tensiv begrünte Dächer Dämpfung von Extremwerten der Oberflächentemperaturen Erhöhung der Wasserrückhaltefähigkeit nach Starkregen mit der dadurch be- dingten Vermeidung von Abflussspitzen in der Kanalisation. Bei Extensivbegrünung beträgt der jährliche Wasserrückhalt im Mittel ca. 60% vom Niederschlag, bei Intensivbegrünung sogar bis 85%. Bei Gestaltung der erforderlichen Erschließungswege sollten zudem möglichst helle Oberflächenbeläge Verwendung finden (hellgrauer Beton, Pflaster, aufgehellter As- phalt), da gegenüber schwarzen Asphaltdecken die Aufheizung an heißen Sommerta- gen deutlich geringer ist. Messungen (ÖKOPLANA 1994) zeigen, dass sich an warmen Sommertagen (Lufttemperatur = 25.C) zwischen besonnten schwarzen Asphaltflächen (37.C) und grauen Betonoberflächen (30.C) Oberflächentemperaturunterschiede bis ca. 7.C einstellen. Die genannten kleinräumig wirksamen klimatischen Ausgleichsmaßnahmen mögen bei isolierter Betrachtung keine gravierenden klimaökologischen Positiveffekte erwarten lassen. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass durch eine Vernetzung klimatisch wirksa- mer Ausgleichspotenziale die Chance besteht, über Summationseffekte auch im Pla- nungsumfeld die klimatische Gesamtsituation aufzuwerten. Im Planungskonzept werden die Empfehlungen des Fachgutachters wie folgt umge- setzt: Extensive Dachbegrünung auf ca. 12.150 m² (siehe Abbildung 11) Gestaltung der Erschließungswege (Geh- und Radwege, Anlieferung) mittels heller Beläge (z.B. hellgraue Materialien) Sicherung der Baumreihen und Grünflächen entlang des Einrichtungskaufhau- ses Fassadenwettbewerb Eine Fassadenbegrünung ist nicht vorgesehen. Wie in Abbildung 12 zu erkennen ist, ist die Fassade von Süden durch die vorgelagerten Baumreihen bereits deutlich einge- grünt. Diese tragen somit zur Verschattung bei. Gleiches gilt für die Ost- und Nordfas- sade. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 43 - Die Bewertung des Plan-Zustands für das Schutzgut erfolgt gemäß dem Karlsruher Modell (Stadt Karlsruhe, 2006). Diese wird der Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung zug- rundelegt, die Gegenstand von Anhang 2 ist. Luft Wie die Immissionsberechnungen verkehrsbedingten Luftschadstoffbelastung des Fachgutachtens zeigen, ist im Planungsfall entlang der Straßenzüge Durlacher Allee, Ostring, Gerwigstraße und Weinweg mit einer auffallenden NO2-Zusatzbelastung zu rechnen. Im Bereich der Fahrbahnen wird der Grenzwert von 40 μg/m³ vermehrt über- schritten. Bewertungsrelevant sind allerdings nur Bereiche, die bedeutsam für den Schutz der menschlichen Gesundheit sind (z.B. Fassaden, hinter denen Räume zum dauernden Aufenthalt –Wohnen, Büros - angeordnet sind). Straßenbegleitende Haus- fassaden im Untersuchungsgebiet sind von Grenzwertüberschreitungen nicht betrof- fen. Unzulässige NO2-Zusatzbelastungen bzgl. des Jahresmittelwertes liegen somit im Pla- nungsfall nicht vor. Der Kurzzeitgrenzwert von 200 •μg/m³ (Stundenwert, max. 18 Überschreitungen/Jahr) wird überall sicher eingehalten. Bei Betrachtung der Immissionsverhältnisse für Feinstaub (PM10) ist eine Vorbelastung von ca. 22 μg/m³ zu berücksichtigen. Die Ergebnisse der Ausbreitungsrechnungen für den Planungsnullfall (Bezugsjahr 2017) zeigen, dass selbst entlang der viel befahrenen Durlacher Allee und des Ostrings der Grenzwert für das Jahresmittel von 40 μg/m³sicher eingehalten wird. An den Straßen- rändern werden auf Hohe des Planungsgebietes Maximalwerte von ca. 24 – 25 μg/m³ bestimmt. Im Bereich der Landesaufnahmestelle für Flüchtlinge sind PM10-Jahresmittelwerte von ca. 24.0 – 24.5 μg/m³ zu bilanzieren. Die Kleingärten und die Sportanlagen der ESG Frankonia sind mit PM10-Jahresmittelwerte von ca. 22.4 – 23.5 μg/m³ beaufschlagt. Die höchsten PM10-Belastungen werden im Kreuzungsbereich Durlacher Allee / Ostring berechnet. Dort treten PM10-Jahresmittelwerte von über 27.0 μg/m³ auf. Der Kurzzeitgrenzwert für PM10 wird im gesamten Untersuchungsgebiet eingehalten. Im Planungsfall ist zwar auf den im Planungsumfeld liegenden Straßen linienhaft mit einer Zunahme der Feinstaubbelastung / PM10 zu rechnen (+ 0.5 – 2.0 μg/m³), Grenz- wertüberschreitungen treten jedoch nicht auf. So steigt bspw. der Jahresmittelwert auf der Durlacher Allee in Teilbereichen von ca. 24.5 μg/m³ auf ca. 26.0 μg/m³ an. Auch im Bereich der Gerwigstraße wird im Straßenraum ein Anstieg der Immissionsbelastung von ca. 24.5 μg/m³ auf ca. 25.5 μg/m³ simuliert. Die Berechnungen zeigen insgesamt, dass sich aus dem Planungsvorhaben bzgl. PM10 keine unzulässigen Luftschadstoffverhältnisse ergeben. Die mikroskaligen Ausbreitungsrechnungen für die Luftschadstoffkomponente PM2.5 dokumentieren, dass der Grenzwert von 25 μg/m³ im Planungsnullfall im gesamten Untersuchungsgebiet nicht erreicht wird. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 44 - Entlang der Durlacher Allee werden im Straßenraum PM2.5-Jahresmittelwerte von ca. 16.5 – 18.1 μg/m³ berechnet. Auf dem Ostring zeigen sich PM2.5-Jahresmittelwerte von über 17.0 μg/m³ (= „leicht erhöhte Belastung“). Im Nahbereich der Landesaufnahmestelle für Flüchtlinge, der Kleingärten und der Sportanlagen (ESG Frankonia) sind PM2.5-Jahresmittelwerte von ca. 15.9 –16.3 μg/m³ (64 – 65% des Grenzwertes) zu bestimmen. Im Planungsfall steigen die PM2.5-Werte rund um das geplante Einrichtungskaufhaus an (bis +1.2 μg/m³), unterschreiten jedoch mit unter 18.5 μg/m³ noch deutlich den Grenzwert von 25 μg/m³. Auch der für 2020 anvisierte Zielgrenzwert von 20 μg/m³ wird eingehalten. Bewertung: Die Prognoserechnungen zur verkehrsbedingten Luftschadstoffbelastung zeigen, dass sich im Planungsgebiet und in dessen Umfeld bei Realisierung des projektierten IKEA- Einrichtungskaufhauses im Prognosejahr 2017 bezüglich Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstaub (PM10/PM2.5) keine unzulässigen Verhältnisse einstellen werden. Sowohl die Grenzwerte für die Jahresmittel als auch für die Kurzzeitbelastungen werden im Bereich der Gebäudefassaden eingehalten. Eine unzulässige Immissionsbelastung liegt somit im Planungsfall nicht vor (ÖKOPLANA, 2016). Mit Realisierung des Bebauungsplans "Einrichtungskaufhaus Am Weinweg" sind für das Schutzgut Klima / Luft keine erheblichen Auswirkungen abzuleiten. 2.2.6 Landschaft Der Geltungsbereich ist städtisch-gewerblich geprägt. Eine Einbindung des geplanten Einrichtungskaufhauses im Bereich des zentralen, geplanten Sondergebietes ist mit der Lage in einem städtisch-gewerblich geprägten Umfeld bzw. der angrenzenden mehr- geschossigen Gebäude im Osten und Westen und der daran ausgerichteten Bauhöhe von überwiegend ca. 28 m und der gewählten Kubatur gewährleistet. Vereinzelte Ge- bäudeteile wie der Haupteingang und technische Aufbauten sind mit einer Höhe bis 34 m geplant. Die strukturgebenden Baumreihen entlang der Straßenzüge des Geltungsbereiches bleiben überwiegend erhalten. Eine Beanspruchung erfolgt im Bereich der Einfahrt von der Durlacher Allee und Gerwigstraße in das Sondergebiet, durch die Verlegung des Radweges an der Durlacher Allee und durch verkehrliche Anpassungsmaßnahmen im Ostring in einem Umfang von 20 Bäumen. Die Kleingarten- und Sportanlagen im Süden bleiben vom Vorhaben unberührt. Innerhalb des Geltungsbereichs werden 17 neue Bäume gepflanzt. Die Standorte sind nachfolgender Abbildung 11 zu entnehmen. Hierbei werden die Verluste der Baumrei- hen in der Durlacher Allee teilweise wieder ausgeglichen (siehe Abbildung 12) Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 45 - Abbildung 11: Frei- und Verkehrsanlagenplan- Baumneupflanzungen sind als rote Kreise dargestellt Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 46 - Abbildung 12: Ansicht Süd - Durlacher Allee Mit Realisierung des Bebauungsplans "Einrichtungskaufhaus Am Weinweg" sind für das Schutzgut Landschaft keine erheblichen Auswirkungen abzuleiten. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 47 - 2.2.7 Kultur- und sonstige Sachgüter Das Kulturdenkmal "Landgraben" und die Ver- und Entsorgungsleitungen im Gebiet werden bei Realisierung des Bebauungsplans "Einrichtungskaufhaus Am Weinweg“ entsprechend berücksichtigt. Die Belange des Denkmalschutzgesetzes sind zu beach- ten. Mit Realisierung des Bebauungsplans "Einrichtungskaufhaus Am Weinweg" sind für das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter bei Berücksichtigung der Belange des Denkmalschutzgesetzes keine erheblichen Auswirkungen abzuleiten. 2.2.8 Wechselwirkungen Im Zuge der Realisierung des Bebauungsplans "Einrichtungskaufhaus Am Weinweg" erhöht sich der Versiegelungsanteil innerhalb des geplanten Sondergebietes um ca. 7 % auf 95 %. In Bezug auf den gesamten Geltungsbereich erhöht sich der Versiegelungsan- teil um 5 % auf 85 %. Hierbei ist der Verlust von Flächen mit Funktionen für den Boden- und Wasserhaushalt und die Kaltluftproduktion zu verzeichnen. Mit Erhöhung des Ver- siegelungsanteils innerhalb des geplanten Sondergebiets werden durch die nahezu vollständige Versiegelung die Belastungen im Untergrund stärker abgeschirmt: Wirkungspfad Boden-Wasser Durch die Neubebauung ist eine weitgehende Bodenversiegelung gegeben. Eine Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers wird nicht durchge- führt. Es wird ein Ausbau und eine fachgerechte Entsorgung der vorhandenen Tanks, Benzinabscheider und andere Anlagen und Teile vom Vorhabenträger durchge- führt. Die abdichtende Funktion der Auelehmschicht bleibt erhalten. Die leicht erhöhten Schadstoffkonzentrationen im Wasser sind nicht auf einen Eintrag aus der Fläche zurückzuführen. Eine Wechselwirkung Boden – Wasser ist somit nicht gegeben. Es findet ein Teil-Inanspruchnahme von Lebensräumen der Mauereidechse statt. Ein Ausgleich der Lebensrauminanspruchnahme findet innerhalb des geplanten SO-Gebietes und außerhalb des Geltungsbereichs im räumlichen Zusammenhang mit dem Eingriff statt. Vorhandene Gehölzbestände / strukturgebende Baumreihen entlang der Straßenzüge bleiben weitgehend erhalten. Eine Einbindung ist dadurch und durch die Bauhöhenbe- schränkung auf ca. 28 m bzw. 34 m, die sich an den westlich und östlich angrenzenden mehrgeschossigen Gebäuden orientiert, gewährleistet. Zusätzlich werden 17 neue Bäume parallel in der Durlacher Allee und am Ostring gepflanzt. Für Freizeit- und Erholungssuchende ist das Erreichen von südlich gelegenen Kleingar- ten- und Sportanlagen durch die zu erhaltenden Rad- und Gehwegeverbindungen auch zukünftig gewährleistet. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 48 - 2.3 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung Für den Geltungsbereich gelten die Planungsrechte der vorliegenden rechtskräftige Bebauungspläne vor. Die Darstellung und Flächenanteile sind Kapitel 3.1.1 zu entneh- men. Für den Großteil des Geltungsbereichs gilt der Bebauungsplan „Gewerbe- und Indust- riegebiet Gerwigstraße“ Nr. 286. Neben der Gewerbe- und Industrieflächen sowie Ver- kehrsflächen sind Private Grünflächen und Öffentliche Grünflächen entlang der Stra- ßenzüge festgesetzt. Im Bereich östlich der Bahnstrecke liegt der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 812 „Gerwigstraße, 3. Änderung“ vor. Dieser setzt ein Sondergebiet Parken fest. Bei Nichtdurchführung des Vorhabens ist davon auszugehen, dass die Festsetzungen der rechtswirksamen Bebauungspläne, soweit noch nicht durchgeführt, umgesetzt werden. 3. Maßnahmen 3.1 Ermittlung des Eingriffsumfangs 3.1.1 Eingriffsregelung Die Eingriffs/-Ausgleichsbilanzierung nach § 1a BauGB erfolgt gemäß dem Karlsruher Modell und ist Gegenstand von Anhang 2(Stadt Karlsruhe, 2006). Grundlage der Eingriffs/-Ausgleichsbilanzierung für den Bestand ist einerseits der gültige, aber nicht umgesetzte Bebauungsplan 812 „Gerwigstraße 3. Änderung“ und für den Rest des Plangebietes die Verhältnisse vor Ort (siehe Karte 1). Im Vorhabenbezogenen Bebauungsplan 812 „Gerwigstraße, 3. Änderung“ ist eine extensive Dachbegrünung des Flach- bzw. Pultdachs sowie eine Fassadenbegrü- nung in einem Umfang von mindestens 20 % der Fassadenfläche festgesetzt. Zur Ermittlung des Umfangs der Dachbegrünung wird die überbaubare Fläche des Bebauungsplans 812 mit 3.090 m² angesetzt. Dem gegenüber steht eine geplante extensive Dachbegrünung des Einrichtungskaufhauses von ca. 12.150 m². Dies entspricht ca. 60 % der Dachflächen. Eine Fassadenbegrünung ist für das Einrichtungskaufhaus nicht vorgesehen. Wie in Ab- bildung 12 zu erkennen ist, ist die Fassade von Süden durch die vorgelagerten Baum- reihen bereits deutlich eingegrünt. Diese tragen somit zur Verschattung bei. Gleiches gilt für die Ost- und Nordfassade. Des Weiteren ist die Ausgleichsmaßnahme für die Mauereidechse außerhalb des Gel- tungsbereichs Gegenstand der Bilanzierung: Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 49 - Tabelle 8: Zusammenfassung Eingriffs- Ausgleichs-Bilanz (Wertpunkte) Bereich Boden Klima Pflanzen Tiere Wasser- kreislauf Summe Geltungsbereich Bestand BPlan 812, Ger- wigstraße 3. Ände- rung, nicht realisiert, aber Planrecht und BPläne 286 und 669 (siehe Karte 1) 1.499,40 3.683,0 3.356,75 1.739,01 4.137,7 14.415,86 Planung (siehe Abbildung 11) 1.558.90 3629,75 4.501,97 1737,10 4.401,30 15.829,02 Differenz + 1.413,16 Ausgleichsmaßnahme für Mauereidechsen am Ostring (außerhalb des Geltungsbereichs, sie- he Anlage 3 der Begründung) Bestand 318,50 327,27 1.57,02 246,49 739,28 3.088,56 Planung 525,70 266,40 207,20 444,00 355,20 1.480,00 Differenz -1.608,56 Bilanz - 195,40 Im Ergebnis hat der Bestand unter Berücksichtigung des Geltungsbereichs und der Ausgleichsmaßnahme außerhalb des Geltungsbereichs einen Wert von 17.504,42 Wertpunkten. Dem gegenüber steht die Planung mit einem Wert von 17.309,02 Wert- punkten. Für die Differenz von 195,40 Wertpunkten ist in Abstimmung mit dem Gar- tenbauamt der Stadt Karlsruhe aufgrund des im Verhältnis zur Gesamtfläche ver- gleichsweise geringen Defizits und unter Zugrundelegung einer rechnerischen und zeichnerischen Unschärfe keine Kompensation notwendig. 3.1.2 Bäume Gemäß §1 (1 und 3) der Baumschutzsatzung der Stadt Karlsruhe vom 8.10.1996 in der letzten Fassung vom 29.1.2002 werden alle Bäume unter Schutz gestellt, die in Höhe eines Meters über dem Erdboden einen Stammumfang von mindestens 80 Zentimeter haben. Dem Schutz dieser Satzung unterstehen auch Baumreihen und Baumgruppen mit mehr als 4 Bäumen, soweit diese in Höhe eines Meters über dem Erdboden einen Stammumfang von mindestens 40 Zentimeter errei- chen (siehe Karte 2). Die nachfolgende Tabelle hat die Bäume zum Gegenstand, die durch das Vorha- ben beansprucht werden: Tabelle 9: Verlust von Bäumen gemäß Baumschutzsatzung Baum Nr. Art (wissenschaftlicher Name) Art (deutscher Name) StU (m) 6 Quercus robur Stieleiche 1,26 34 Cedrus atlantica 'Glauca' Blaue Atlas-Zeder 1,88 51 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 0,94 52 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 1,26 53 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 2,51 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 50 - Baum Nr. Art (wissenschaftlicher Name) Art (deutscher Name) StU (m) 81 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 2,51 82 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 2,2 83 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 1,57 84 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 1,26 85 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 1,57 86 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 0,79* 87 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 0,63* 88 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 1,1 89 Acer platanoides Spitz-Ahorn 0,63* 114 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 1** 115 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 1** 116 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 0,82** 185 Carpinus betulus Hainbuche 0,80 186 Carpinus betulus Hainbuche 0,70* 187 Carpinus betulus Hainbuche 0,70* * als Teil einer Baumreihe gemäß § 1 (3) geschützt. ** Bäume können ggf. versetzt werden Insgesamt werden 20 Bäume in Anspruch genommen (siehe Karte 2). Es sind ins- gesamt 17 Neupflanzungen vorgesehen. Dies ist in der Eingriffs/- Ausgleichsbilanzierung, die Gegenstand von Anhang 2 ist, berücksichtigt. Die La- ge der neugepflanzten Bäume ist Abbildung 11 zu entnehmen. 3.1.3 Artenschutzrechtliche Belange gemäß § 44 BNatSchG Hinsichtlich möglicher vorhabenbedingter Beeinträchtigungen bezüglich der Be- lange des besonderen Artenschutzes gemäß § 44 BNatSchG wurde eine separate spezielle artenschutzrechtliche Prüfung erstellt auf die hiermit verwiesen wird (JESTAEDT + Partner, 2016). Die daraus resultierenden notwendigen Maßnah- men zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Beeinträchtigungen sind im nachfolgenden Kapitel 3.2 des vorliegenden Umweltberichtes berücksich- tigt. 3.2 Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung Für das Plangebiet wurden die im Folgenden genannten Maßnahmen zur Ver- meidung und Verringerung abgeleitet: Schutzgutübergreifende Maßnahmen: Begleitung der Bauphase durch eine ökologische Fachbauleitung sowie eines Baumpflegers Erstellung eines Rückbau- Aushub- und Entsorgungskonzepts Begleitung der Bauphase durch eine baugrund- bzw. umwelttechnische Fach- bauleitung mit Dokumentation Schutzgut Menschen und die menschliche Gesundheit Einhaltung aller rechtlich gültigen Sicherheits- und Arbeitsschutzbestimmungen Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 51 - Berücksichtigung der jeweiligen Bereiche mit Prüfwertüberschreitungen der BBodSchV bei einer Entsiegelung der Flächen bzw. Bodeneingriffsmaßnahmen. Schutzgüter Tiere und Pflanzen V1 saP - Avifauna / Fledermäuse: Durchführung von Rodungsarbeiten bzw. des Abrisses von Gebäuden im Zeitraum vom 01.10. bis 15.02. (unter Beachtung der Maßnahmen für die Mauereidechse). Vorzugsweise sollte die Rodung im Zeit- raum vom 01.10-15.10 erfolgen, noch bevor sich die Fledermäuse im Winter- schlaf befinden. Die Gebäude sind unmittelbar vor dem Abriss zu begutachten. Zuerst sind Verschalungen / Gebäudeteile mit Quartierstrukturen vorsichtig zu entfernen. Die Bergung der Fledermäuse ist in frostsichere Kastenquartiere vor- zunehmen. Bei geeigneter Witterung können die Tiere auch kurzzeitig zwi- schengehältert und möglichst am gleichen Tag wieder freigelassen werden. V2 saP - Fledermäuse: Bei Bäumen mit potenziellen Quartierstrukturen (betrifft großkronige Platanen in der Durlacher Allee), erfolgt unmittelbar vor Rodungs- beginn eine Kontrolle auf möglichen Besatz. Vorzugsweise sollte die Rodung im Zeitraum vom 01.10-15.10 erfolgen, noch bevor sich die Fledermäuse im Winter- schlaf befinden. Bei Besatz ist eine Bergung der Fledermäuse in frostsichere Kastenquartiere vorzunehmen. Bei geeigneter Witterung können die Tiere auch kurzzeitig zwischengehältert und möglichst am gleichen Tag wieder freigelas- sen werden. V3 saP - Mauereidechse: Oberflächennahe Baufeldfreimachung (z.B. Fällen, Mul- chen) im Bereich mit potenziell geeigneten Winterhabitaten der Art (betrifft Grünfläche angrenzend an den Bahndamm und die Böschung südlich Durlacher Allee) erfolgt außerhalb des Aktivitätszeitraums der Art, d.h. im Zeitraum An- fang/Mitte Oktober bis Anfang/Mitte März; nachfolgend sind die Bereiche mit einer Folie abzudecken, um die Flächen für Eidechsen unattraktiv zu gestalten. V4 saP - Mauereidechse (die Maßnahme V4saP kann erst nach Anlage / Funktio- nalität der Ersatzbiotopfläche (siehe CEF1saP/CEF2saP) erfolgen): Bodenarbei- ten im Bereich mit potenziell geeigneten Winterhabitaten der Art (betrifft Grün- fläche angrenzend an den Bahndamm und Böschung südlich Durlacher Allee) bzw. das manuelle Abtragen der als Überwinterungsquartier geeigneten Mauer entlang der nördlichen bzw. nordwestlichen Grundstücksgrenze des Sonderge- bietes sowie des Treppenaufgangs südlich der Durlacher Allee erfolgt innerhalb des Aktivitätszeitraums der Art - außerhalb von Reproduktionszeiten -, d.h. im Zeitraum Anfang/Mitte März bis Mitte April; zur Vermeidung der Tötung von In- dividuen sind die Arbeiten im Beisein einer ökologischen Fachbauleitung bzw. einer faunistisch sachkundigen Person durchzuführen. Bei Änderung des Bauab- laufplans ist zur Durchführung der Maßnahme alternativ der Zeitraum Ende Au- gust bis Anfang/Mitte Oktober möglich. V5 saP - Mauereidechse: im Rahmen der Durchführung der Maßnahmen V1saP und V3saP bei milder Witterung im Bereich mit potenziell geeigneten Winterha- bitaten der Art (betrifft Grünfläche angrenzend an den Bahndamm und Bö- schung südlich Durlacher Allee) bzw. der Maßnahme V4saP sind die jeweiligen Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 52 - Arbeitsbereiche mittels eines Reptilienschutzzaunes so einzuzäunen, dass eine Flucht zur Straße hin verhindert wird und Fluchtweg für Tiere in Richtung Bahn- gleise offenbleibt. V6 saP – Mauereidechse: Unmittelbar nach der Durchführung der Maßnahmen V3saP bzw. V4saP ist zur Vermeidung eines erneuten Einwanderns der Mauerei- dechse während der Bauphase das Baufeld um die neu geschaffenen Strukturen innerhalb des SO-Gebietes bzw. südlich der Durlacher Allee nach Osten mittels eines Reptilienschutzzaunes abzugrenzen; die Funktionalität des Zaunes ist re- gelmäßig zu prüfen. Im Vorfeld ist durch Absammeln sicherzustellen, dass das Baufeld frei von Mauereidechsen ist. Das Absammeln ist so lang durchzuführen, bis über 14 Tage keine Tiere mehr gefangen werden. V7 saP - Avifauna: Verwendung reflexionsarmer und / oder transluzenter Gläser für großflächige, unstrukturierte Fensterfronten. Zusätzlich sollten verglasten Ecken im Südosten und Nordosten des Gebäudes so gestaltet werden, dass sie für die Vögel wie undurchdringbare Wände wirken (z. B. Milchglas, engmaschige Punktraster, oder flächendeckende Anstriche/Schriftzüge). Alternativ zum Vo- gelschutzglas besteht die Möglichkeit der Verwendung von stark mattierten Gläsern, wie z. B. Milchglas oder des Anbringens von relativ engmaschigen Mus- tern (z. B. Punktraster mit Bedeckungsgrad von mindestens 25 %), oder flä- chendeckenden Verzierungen/Schriftzügen etc., die für den Vogel als nicht durchquerbares Objekt erscheinen. Beachtung der DIN 18920 „Schutz von Baumen, Pflanzenbestanden und Vege- tationsflächen bei Baumaßnahmen“ und RAS-LP4, bei Durchführung von un- vermeidbaren Bautätigkeiten im Wurzel- und Kronenbereich ist folgendes um- zusetzen: - Werden bei Bauarbeiten Wurzeln (ab 3 cm Durchmesser) angetroffen ist die ökologische Fachbauleitung zu informieren, um im Einzelfall ggfs. notwendige Baumschutzmaßnahmen einleiten zu können. - der Wurzelbereich ist mit Jute oder Schutzvlies (Wurzelschürze) zum Schutz vor Austrocknung des Bodens abzudecken, sofern die Gräben länger als zwei Tage geöffnet bleiben, die Wurzelschürze ist bei längerer Trockenheit in Ab- stimmung mit der ökologischen Fachbauleitung zu bewässern -Bei einer unvermeidbaren Beschädigung der Wurzeln sind diese von einem Baumpfleger glatt abzuschneiden, mit Wundverschlussmittel zu versorgen und einer Jutemanschette „verbinden“. - Die Durchführung eines Kronenschnitts erfolgt in Abstimmung mit der ökolo- gischen Fachbauleitung bei einem unvermeidbaren, größeren Verlust des Wur- zelbereichs ohne statische Beeinträchtigungen Schutzgüter Boden und Wasser systematische Überprüfung von Bereichen, bei denen bodeneingreifende Maß- nahmen stattfinden vor Beginn von geplanten Bauarbeiten Begleitung der kompletten Auffüllung durch eine gewerbliche Kampfmittel- räumfirma Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 53 - Erreichen eines höheren Versiegelungsgrades Erhaltung der abdichtenden Funktion der Auelehmschicht Ausbau und fachgerechte Entsorgung vorhandener Tanks, Benzinabschei- der und andere Anlagen und Teile Sicherung der Grundwassermessstellen Schutzgut Klima / Luft Sicherung der Baumreihen und Grünflächen entlang des Einrichtungskaufhau- ses Extensive Dachbegrünung, die auch mit Solarpanels verknüpft sein kann Gestaltung der Erschließungswege (Geh- und Radwege, Anlieferung) mittels heller Beläge (z.B. hellgraue Materialien) möglichst helle Fassadengestaltung bzw. ein hoher Anteil verglaster Flächen Schutzgut Landschaft Weitestgehender Erhalt der strukturgebenden Baumreihen Die maximale Gebäudehöhe und die gewählte Gebäudekubatur orientieren sich an den Gebäuden der Umgebung Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Beachtung des Kulturdenkmals "Landgraben" 3.3 Maßnahmen zum Ausgleich Ausgleichsmaßnahmen zur Kompensation des Eingriffs in Natur und Landschaft sind nicht erforderlich (siehe Kapitel 3.1.1). Artenschutzrechtlich begründete Ausgleichs- maßnahmen für die Mauereidechse werden auf zwei Flächen innerhalb und außerhalb des Geltungsbereichs umgesetzt. Bezüglich der Herleitung des Umfangs und der Be- schreibung der Maßnahmen für die Mauereidechse wird auf den Fachbeitrag Arten- schutz verwiesen. Für den Haussperling werden für den Verlust der ermittelten Brut- plätze 8 Nisthilfen aufgehängt. 4. Zusätzliche Angaben 4.1 Merkmale technischer Verfahren sowie Hinweise auf Schwierigkeiten Die herangezogenen Unterlagen waren ausreichend, um die Auswirkungen auf die Schutzgüter ermitteln, beschreiben und bewerten zu können. Technische Lü- cken oder fehlende Kenntnisse sind nicht zu dokumentieren, alle benötigten Un- terlagen waren verfügbar. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 54 - 4.2 Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) Nach der Fertigstellung der CEF-Maßnahmen für die Mauereidechse erfolgt eine Funktionskontrolle der Maßnahmen. Zudem veranlasst der Vorhabenträger eine jährliche Überprüfung der Funktions- tüchtigkeit der ausgebrachten Nistkästen für den Haussperling. 5. Allgemein verständliche Zusammenfassung Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchzuführen. Hierfür wurde der vorliegen- de Umweltbericht erstellt. Zur Darstellung des Bestands und zur Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter wurden folgende Unterlagen bzw. Gutach- ten erstellt: Schalltechnische Untersuchung, Fachgutachten Klima und Luftreinhaltung, Untergrunduntersuchungen, Biotoptypenerfassung, Faunistische Erhebungen zu den Artengruppen Avifauna, Fledermäuse und Rep- tilien, Fachbeitrag Artenschutz. Unter Zugrundelegung der Ergebnisse der Gutachten ist eine Verträglichkeit des Vor- habens herstellbar. Hierzu sind folgende Maßnahmen umzusetzen: Erhöhung des Versiegelungsgrades des Sondergebietes wegen der festgestell- ten Bodenverunreinigungen, Erstellung eines Rückbau- Aushub- und Entsorgungskonzepts, Ökologische sowie baugrund- bzw. umwelttechnische Fachbauleitung, Begleitung der kompletten Auffüllung durch eine gewerbliche Kampfmittel- räumfirma , Bauzeitenregelungen unter Berücksichtigung der artbezogenen Verhaltenswei- sen, Umsetzung von vorgezogenen Maßnahmen für die Mauereidechse innerhalb des Vorhabengrundstücks sowie auf dem Flurstück 26791 / 1 der Gemarkung 3620 (Karlsruhe) (anteilig) in einer Entfernung von ca. 150 m und in einem Um- fang von ca. 1.850 m² zum Geltungsbereich ebenfalls angrenzend an den Bahn- damm Gestaltung großflächiger Glasfassaden unter Vogelschutzaspekten, Aufhängen von 8 Nistkästen für den Haussperling, Extensive Dachbegrünung auf ca. 12.150 m², Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 55 - Gestaltung der Erschließungswege mittels heller Beläge, Sicherung der Baumreihen und Grünflächen entlang des Einrichtungskaufhau- ses, Fassadenwettbewerb, maximale Gebäudehöhe und die gewählte Gebäudekubatur orientieren sich an den Gebäuden der Umgebung. Ausgleichsmaßnahmen zur Kompensation des Eingriffs in Natur und Landschaft sind nicht erforderlich. Nach Abschluss der Baumaßnahme der Böschung südlich der Durla- cher Allee wird, zur Beschleunigung einer Wiederbesiedelung der betroffenen Fläche als ergänzendes Biotop für die Mauereidechse, eine Gabione und eine Steinschüttung in die Böschung südlich der Durlacher Allee integriert. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 56 - 6. Quellenverzeichnis BFL BÜRO FÜR FAUNISTIK UND LANDSCHAFTSÖKOLOGIE (2016): Abschlussbericht zu den fau- nistischen Kartierungen im Projekt: IKEA Einrichtungskaufhaus, Am Weinweg, Karlsruhe Oststadt. Bingen. FIRU GFI MBH (2016): Schalltechnische Untersuchung zum vorhabengezogenen Be- bauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“ Stadt Karlsruhe. Kaiserslau- tern. KOEHLER+LEUTWEIN (2015): IKEA Standort Karlsruhe – Verkehrsuntersuchung. Karlsruhe. LUBW - LANDESANSTALT FÜR UMWELT, MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ BADEN- WÜRTTEMBERG (2014): Kartierung der FFH-Lebensraumtypen und Biotoptypen Baden-Württembergs (Stand 01/2014). NVK - NACHBARSCHAFTSVERBAND KARLSRUHE, HRSG. (2004): Planwerke der Flächennut- zungsplanung. Elektronisch veröffentlicht unter URL: http://www.nachbarschaftsverband-karlsruhe.de/b2.de (Stand: Oktober 2014). Karlsruhe ÖKOPLANA (2016) Fachgutachten Klima und Luftreinhaltung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“ Karlsruhe-Oststadt. Mannheim. RE2AREA GMBH (2015): IKEA Karlsruhe Untergrunduntersuchungen 2014-2015. Heidel- berg. STADT KARLSRUHE, STADTPLANUNGSAMT (2006): Das Karlsruher Modell zur Ermittlung von Eingriff und Ausgleich im Zuge von Bebauungsplanverfahren (§ 1a BauGB) mit integrierter Arbeitshilfe des Umweltministeriums Baden-Württemberg "Das Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung". Stand: De- zember 2006).Karlsruhe. STADT KARLSRUHE, STADTPLANUNGSAMT (2012): Entwicklungsachse Durlacher Allee – Grobkonzept, Bericht und Pläne. Elektronisch veröffentlicht unter URL: (http://www.karlsruhe.de/b3/bauen/projekte/wettbewerbe/durlacherallee) STADT KARLSRUHE, STADTPLANUNGSAMT (2015): Städtebaulicher Rahmenplan Klimaan- passung und Begleitheft (http://www.karlsruhe.de/b3/bauen/projekte/klimaanpassung.de) Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 57 - Anhang 1 Baumartenliste mit lfd. Nr. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 58 - Tabelle: Baumartenliste mit lfd. Nr. (siehe Karte 2) Nr. wissenschaftlicher Name deutscher Name StU (m) Schutz gemäß Baumschutzsatzung 1 Quercus robur Stieleiche 1,40 § 1 (1) 2 Quercus robur Stieleiche 0,94 § 1 (1) 3 Quercus robur Stieleiche 0,94 § 1 (1) 4 Quercus robur Stieleiche 0,94 § 1 (1) 5 Quercus robur Stieleiche 0,94 § 1 (1) 6 Quercus robur Stieleiche 1,26 § 1 (1) 7 Quercus robur Stieleiche 1,26 § 1 (1) 8 Quercus robur Stieleiche 1,10 § 1 (1) 9 Quercus robur Stieleiche 1,26 § 1 (1) 10 Quercus robur Stieleiche 0,94 § 1 (1) 11 Quercus robur Stieleiche 1,26 § 1 (1) 12 Quercus robur Stieleiche 1,40 § 1 (1) 13 Quercus robur Stieleiche 0,79 § 1 (3) 14 Quercus robur Stieleiche 1,26 § 1 (1) 15 Quercus robur Stieleiche 1,26 § 1 (1) 16 Quercus robur Stieleiche 1,10 § 1 (1) 17 Quercus robur Stieleiche 1,26 § 1 (1) 18 Quercus robur Stieleiche 0,94 § 1 (1) 19 Quercus robur Stieleiche 1,26 § 1 (1) 20 Quercus robur Stieleiche 0,94 § 1 (1) 21 Quercus robur Stieleiche 1,26 § 1 (1) 22 Quercus robur Stieleiche 1,26 § 1 (1) 23 Quercus robur Stieleiche 0,94 § 1 (1) 24 Quercus robur Stieleiche 0,94 § 1 (1) 25 Quercus robur Stieleiche 0,94 § 1 (1) 26 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 1,88 § 1 (1) 27 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 2,20 § 1 (1) 28 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 2,20 § 1 (1) 29 Populus alba Silber-Pappel 3,14 § 1 (1) 30 Acer platanoides Spitz-Ahorn 2,82 § 1 (1) 31 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 2,20 § 1 (1) 32 Ailanthus altissima Götterbaum 2,51 § 1 (1) 33 Robinia pseudoacaia Robinie 1,88 § 1 (1) 34 Cedrus atlantica 'Glauca' Blaue Atlas-Zeder 1,88 § 1 (1) 35 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 2,20 § 1 (1) 36 Acer platanoides Spitz-Ahorn 1,40 § 1 (1) 37 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 0,94 § 1 (1) 38 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 0,94 § 1 (1) 39 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 0,63 § 1 (3) 40 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 0,94 § 1 (1) 41 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 0,94 § 1 (1) 42 Juglans regia Echte Walnuss 0,80 § 1 (1) 43 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 1,57 § 1 (1) 44 Acer pseudoplatanaus Berg-Ahorn 1,25 § 1 (1) 45 Acer platanoides Spitz-Ahorn 1,57 § 1 (1) 46 Acer pseudoplatanaus Berg-Ahorn 1,88 § 1 (1) 47 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 2,20 § 1 (1) 48 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 2,51 § 1 (1) Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 59 - Nr. wissenschaftlicher Name deutscher Name StU (m) Schutz gemäß Baumschutzsatzung 49 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 2,51 § 1 (1) 50 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 2,67 § 1 (1) 51 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 0,94 § 1 (1) 52 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 1,26 § 1 (1) 53 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 2,51 § 1 (1) 54 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 0,63 § 1 (3) 55 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 0,63 § 1 (3) 56 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 3,14 § 1 (1) 57 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 1,88 § 1 (1) 58 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 1,25 § 1 (1) 59 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 2,51 § 1 (1) 60 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 1,57 § 1 (1) 61 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 3,14 § 1 (1) 62 Juglans regia Echte Walnuss 1,57 § 1 (1) 63 Juglans regia Echte Walnuss 1,57 § 1 (1) 64 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 2,20 § 1 (1) 65 Acer pseudoplatanaus Berg-Ahorn 1,57 § 1 (1) 66 Taxus baccata Gemeine Eibe 3,14 § 1 (2) 67 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 3,14 § 1 (1) 68 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 3,46 § 1 (1) 69 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 3,14 § 1 (1) 70 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 2,83 § 1 (1) 71 Taxus baccata Gemeine Eibe 4x 0,6 § 1 (2) 72 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 2,51 § 1 (1) 73 Taxus baccata Gemeine Eibe 3x 0,6 § 1 (2) 74 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 3,46 § 1 (1) 75 Carpinus betulus Hainbuche 1,26 § 1 (1) 76 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 2,83 § 1 (1) 77 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 2,83 § 1 (1) 78 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 2,2 § 1 (1) 79 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 1,57 § 1 (1) 80 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 2,83 § 1 (1) 81 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 2,51 § 1 (1) 82 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 2,2 § 1 (1) 83 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 1,57 § 1 (1) 84 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 1,26 § 1 (1) 85 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 1,57 § 1 (1) 86 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 0,79 § 1 (3) 87 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 0,63 § 1 (3) 88 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 1,1 § 1 (1) 89 Acer platanoides Spitz-Ahorn 0,63 § 1 (3) 90 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 1,07 § 1 (1) 91 Quercus robur Stieleiche 1,25 § 1 (1) 92 Quercus robur Stieleiche 0,25 § 1 (3) 93 Quercus robur Stieleiche 1,25 § 1 (1) 94 Picea rubens Rotfichte 0,8 § 1 (1) 95 Picea rubens Rotfichte 0,8 § 1 (1) 96 Betula pendula Sandbirke 1,5 § 1 (1) 97 Betula pendula Sandbirke 1,5 § 1 (1) 98 Acer campestre Feld-Ahorn 2 x 0,85 § 1 (1) Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 60 - Nr. wissenschaftlicher Name deutscher Name StU (m) Schutz gemäß Baumschutzsatzung 99 Betula pendula Sandbirke 1,22 § 1 (1) 100 Picea rubens Rotfichte 0,7 § 1 (3) 101 Betula pendula Sandbirke 1,72 § 1 (1) 102 Fraxinus excelsior Gemeine Esche 0,4 § 1 (3) 103 Fraxinus excelsior Gemeine Esche 0,4 § 1 (3) 104 Fraxinus excelsior Gemeine Esche 0,4 § 1 (3) 105 Fraxinus excelsior Gemeine Esche 0,4 § 1 (3) 106 Fraxinus excelsior Gemeine Esche 0,4 § 1 (3) 107 Fraxinus excelsior Gemeine Esche 0,4 § 1 (3) 108 Fraxinus excelsior Gemeine Esche 0,4 § 1 (3) 109 Fraxinus excelsior Gemeine Esche 0,4 § 1 (3) 110 Fraxinus excelsior Gemeine Esche 0,4 § 1 (3) 111 Fraxinus excelsior Gemeine Esche 0,4 § 1 (3) 112 Fraxinus excelsior Gemeine Esche 0,4 § 1 (3) 113 Fraxinus excelsior Gemeine Esche 0,4 § 1 (3) 114 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 1 § 1 (1) 115 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 1 § 1 (1) 116 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 0,82 § 1 (1) 117 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 0,9 § 1 (1) 118 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 0,7 § 1 (3) 119 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 0,64 § 1 (3) 120 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 0,9 § 1 (1) 121 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 0,75 § 1 (3) 122 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 0,68 § 1 (3) 123 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 0,65 § 1 (3) 124 Quercus robur Stieleiche 1,30 § 1 (1) 125 Acer platanoides Spitz-Ahorn 0,60 § 1 (3) 126 Acer platanoides Spitz-Ahorn 0,60 § 1 (3) 127 Acer platanoides Spitz-Ahorn 0,60 § 1 (3) 128 Acer platanoides Spitz-Ahorn 0,45 § 1 (3) 129 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 0,84 / 1,20 / 0,96 § 1 (1) 130 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 1,20 / 1,14 / 0,96 § 1 (1) 131 Liquidambar styraciflua Amerikanischer Amberbaum 0,36 - 132 Liquidambar styraciflua Amerikanischer Amberbaum 0,48 § 1 (3) 133 Liquidambar styraciflua Amerikanischer Amberbaum 0,42 § 1 (3) 134 Liquidambar styraciflua Amerikanischer Amberbaum 0,42 § 1 (3) 135 Liquidambar styraciflua Amerikanischer Amberbaum 0,42 § 1 (3) 136 Liquidambar styraciflua Amerikanischer Amberbaum 0,42 § 1 (3) 137 Liquidambar styraciflua Amerikanischer Amberbaum 0,42 § 1 (3) 138 Liquidambar styraciflua Amerikanischer Amberbaum 0,42 § 1 (3) 139 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 0,75 § 1 (3) 140 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 0,7 § 1 (3) 141 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 0,58 § 1 (3) 142 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 0,5 § 1 (3) 143 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 0,7 § 1 (3) 144 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 0,68 § 1 (3) 145 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 0,6 § 1 (3) 146 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 0,6 § 1 (3) 147 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 0,6 § 1 (3) 148 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 1,1 § 1 (1) Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 61 - Nr. wissenschaftlicher Name deutscher Name StU (m) Schutz gemäß Baumschutzsatzung 149 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 0,95 § 1 (1) 150 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 1,05 § 1 (1) 151 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 1,1 § 1 (1) 152 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 0,94 § 1 (1) 153 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 1,26 § 1 (1) 154 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 0,63 § 1 (3) 155 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 1,57 § 1 (1) 156 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 1,26 § 1 (1) 157 Acer platanoides Spitz-Ahorn 1,2 § 1 (1) 158 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 0,63 § 1 (3) 159 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 1,5 § 1 (1) 160 Acer platanoides Spitz-Ahorn 1,2 § 1 (1) 161 Acer campestre Feld-Ahorn 1,2 § 1 (1) 162 Acer campestre Feld-Ahorn 1,2 § 1 (1) 163 Acer campestre Feld-Ahorn 2 § 1 (1) 164 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 1,5 § 1 (1) 165 Liquidambar styraciflua Amerikanischer Amberbaum 0,6 § 1 (3) 166 Liquidambar styraciflua Amerikanischer Amberbaum 0,6 § 1 (3) 167 Liquidambar styraciflua Amerikanischer Amberbaum 0,6 § 1 (3) 168 Liquidambar styraciflua Amerikanischer Amberbaum 0,6 § 1 (3) 169 Liquidambar styraciflua Amerikanischer Amberbaum 0,6 § 1 (3) 170 Liquidambar styraciflua Amerikanischer Amberbaum 0,6 § 1 (3) 171 Liquidambar styraciflua Amerikanischer Amberbaum 0,6 § 1 (3) 172 Acer campestre Feld-Ahorn 2x 0,85 § 1 (1) 173 Acer campestre Feld-Ahorn 0,9 / 1,5 § 1 (1) 174 Acer campestre Feld-Ahorn 4x 0,4 - 175 Fraxinus excelsior Gemeine Esche 0,85 § 1 (1) 176 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 1,4 § 1 (1) 177 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 1,5 § 1 (1) 178 Fraxinus excelsior Gemeine Esche 0,5 § 1 (3) 179 Fraxinus excelsior Gemeine Esche 0,5 § 1 (3) 180 Fraxinus excelsior Gemeine Esche 0,5 § 1 (3) 181 Fraxinus excelsior Gemeine Esche 0,35 - 182 Fraxinus excelsior Gemeine Esche 0,35 - 183 Fraxinus excelsior Gemeine Esche 0,72 § 1 (3) 184 Fraxinus excelsior Gemeine Esche 0,3 - 185 Carpinus betulus Hainbuche 0,80 § 1 (1) 186 Carpinus betulus Hainbuche 0,70 § 1 (3) 187 Carpinus betulus Hainbuche 0,70 § 1 (3) Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 62 - Tabelle: Eingriffs- Ausgleichs-Bilanz für die Schutzgüter Boden, Klima, Pflanzen, Tiere und Wasserkreislauf (Gesamtbilanz) Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 63 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 64 -
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 33. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 13. Dezember 2016, 15:30 Uhr Öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 14. Punkt 12 der Tagesordnung: Vorhabenbezogener Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan) „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe- Oststadt: Satzungsbeschluss Vorlage: 2016/0733 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Anregungen zum ausgelegten Bebauungsplanentwurf bleiben unberücksichtigt, soweit diesen aus den in der Vorbemerkung und der Anlage zu dieser Vorlage dar- gestellten Gründen nicht entsprochen werden kann. 2. folgende S a t z u n g Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe-Oststadt Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe hat aufgrund § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414) und § 74 der Landes- bauordnung (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416) in Ver- bindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581) einschließlich späterer Änderungen und Ergänzungen den Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe-Oststadt, ge- meinsam mit den örtlichen Bauvorschriften jeweils als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan enthält zeichnerische und schriftliche Festsetzungen gemäß § 9 BauGB. Gegenstand des Bebauungsplans sind zudem örtliche Bauvorschriften ge- mäß § 74 Abs. 1 bis 5 in Verbindung mit § 74 Abs. 7 LBO, die als selbstständige Satzung mit dem Bebauungsplan verbunden sind. Die Regelungen ergeben sich aus der Planzeichnung mit Zeichenerklärung sowie aus dem Textteil, jeweils vom 21. März 2016 in der Fassung vom 22. Juli 2016 und sind Bestandteil dieser Sat- - 2 - zung. Bestandteil des Bebauungsplanes sind außerdem die Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB und alle sonstigen Planunterlagen zur Darstellung und Erläuterung des Vorhabens. Die Satzungen über die planungsrechtlichen Festsetzungen und die örtlichen Bau- vorschriften (Bebauungsplan) treten mit dem Tag der Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO). Abstimmungsergebnis: Bei 42 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 12 zur Beratung auf: Dieser etwas lapidar klingende Satzungsbeschluss markiert einen wichtigen Schritt für ein Ansiedlungsprojekt mit einer 25jährigen Vorgeschichte. Wir haben ein bisschen in den Archiven geschmökert. Schon 1990 trat die Firma IKEA an die Stadt heran mit dem Wunsch, einen Standort in Karlsruhe zu gründen. Für 20.000 – 22.000 m 2 Verkaufsflä- che wären damals 60.000 – 80.000 m 2 Fläche benötigt worden und das möglichst nahe an der Autobahn. Es begann eine wahre Odyssee der Suche nach Standorten und der entsprechenden Diskussion und Vorplanung. Ich will die ganze weitere Geschichte überblättern. Sie wissen, es gab dann Standortpläne in Rastatt, die am Ende gerichtlich entschieden wurden. Wir haben nun ein Grundstück, auf dem sich IKEA ansiedeln will mit rd. 29.000 m 2 . Die Umsetzung eines Marktes an dieser wichtigen Stadteinfahrt war und ist für die Objekt- planer eine große Herausforderung. Ich darf aber auch sagen, durchaus auch für unsere beteiligten Ämter und Dienststellen, denn es gilt hier doch eine ganze Reihe von Dingen miteinander zu klären. Eine Regionalplanänderung war erforderlich, um den Bereich als Vorranggebiet für Einzelhandelsgroßprojekte auszuweisen. Der Flächennutzungsplan war entsprechend zu ändern, was erst im Anschluss an die Regionalplanänderung mög- lich war. Um das notwendige Baurecht zu schaffen, ist der heute vorliegende vorha- benbezogene Bebauungsplan erforderlich. Über dieses Planwerk kann auch die Sorti- mentsverteilung gesteuert werden. Im gleichen Zuge war die Einzelhandelslandschaft in der Umgebung zu ordnen, um mögliche Fehlentwicklungen im Nachgang zur IKEA- Ansiedlung vorzubeugen. Dies alles ist seit der Vorstellung der IKEA-Pläne im Karlsruher Rathaus am 20. Mai 2014 erfolgt. Das ist ein außergewöhnlich kurzer und dichter Zeitraum. Am 19. Juli d. J. hat sich der Gemeinderat bereits mit diesem vorhabenbezogenen Bebauungsplan befasst und die Auslegung beschlossen. Vorausgegangen war ein komplexes Verfahren, das viele Spektren der Planung beleuchtet hat. Sie wissen, es ging vor allem auch um das Thema Verkehr. Das will ich jetzt abkürzen. Kurz eingehen möchte ich auf die Gestal- tung des Gebäudes. Hier war der Fassadenwettbewerb ein großes Plus. Hier konnte dadurch an der Stadteingangssituation eine ansprechende Ausführung erreicht werden. Ich darf mich an dieser Stelle bei allen Beteiligten in der Verwaltung ganz herzlich be- danken - das war ein außerordentlich komplexer Vorgang - für die wirklich zügige Be- - 3 - arbeitung dieser Thematik, damit wir nun Ende des Jahres vereinbarungsgemäß an die- sem Satzungsbeschluss angekommen sind. Der Baubeginn soll Mitte 2017 erfolgen. Mit einer Eröffnung ist 2018/19 wohl zu rech- nen. Damit wird dieses im Moment sicherlich nicht sehr attraktive Grundstück am Stadteingang eine neue Zukunft erfahren und eine – wie gesagt – 25jährige Vorge- schichte jetzt zu einem Abschluss gebracht werden. Was das im Einzelnen bedeutet, wird Ihnen Frau Prof. Dr. Karmann-Woessner noch einmal kurz vorstellen. Frau Prof. Karmann-Woessner (PowerPoint-unterstützt): Vielen Dank, dass ich die Chance habe, das noch einmal kurz vorzustellen. Denn ich denke, es ist gerade in dieser Eingangssituation eine außerordentlich wichtige Entwicklung für uns, die wir alle sehr befürwortet haben. Außerdem sind wir auch stolz darauf, dieses in dem kurzen Zeit- fenster sehr komplexe Verfahren bearbeitet zu haben und uns heute mit der Satzungs- fassung tatsächlich eine Punktlandung gelingt. Sie kennen das Grundstück. Es ist größer, als man im Vorbeifahren denkt. Es ist sehr nah an der Autobahn, aber auch sehr gut angeschlossen an den öffentlichen Nahver- kehr. Direkt in der unmittelbaren Lage gegenüber befindet sich XXL. Es ist ein Standort, der von Einzelhandel für den Möbelbedarf geprägt ist. Es ist heute ein Gelände, das stark versiegelt und durch Hallen geprägt ist und eher unschön durch untergeordnete Nutzungen. Man sollte glauben, dass artenschutzrechtlich da keine Probleme auftau- chen. So ist es aber nicht, weil wir hier wieder Schotterflächen entlang der Eisenbahnli- nie und damit auch Eidechsen haben. Das Verfahren insgesamt war sehr viel umfangreicher, sehr viel komplexer. Das hat Herr Dr. Mentrup gerade schon erläutert. Es brauchte eine Regionalplanänderung, die dann auch gleich diesen Umgriff erweiterte auf den XXL, so dass dort ein gemeinsamer er- gänzender Standort entstanden ist. Er ist hier gelb markiert. Auch der Flächennut- zungsplan ist entsprechend angepasst worden und viele Bebauungspläne im Umfeld, um großflächigen Einzelhandel in direkter Nachbarschaft langfristig auszuschließen. Das sind immer die Folgen einer solchen Ansiedlung, die dann auch mehr Vorteile bewirken für andere Einkaufsangebote. Das Angebot von IKEA musste sehr kompakt auf diesem Grundstück untergebracht werden. Sie sehen es hier. Das war die erste Masterplan- überlegung. Die verkehrlichen Belange waren ein ganz zentrales Thema; auch die Frage, soll das Parken im Erdgeschoss sein oder in den oberen Geschossen. Erdgeschoss hatte den großen Nachteil, dass damit sehr offene und leere Räume, gerade dann zu den Nicht- öffnungszeiten, und auch Angsträume entstehen würden, was wir in jedem Fall an der Stelle verhindern wollten. Es ist gelungen, die Rad- und Fußwege in den Bestand der großkronigen Bäume zu integrieren. Denn das ist ein wesentliches Charakteristikum an dieser Stelle, das wir in jedem Fall auch erhalten wollten. Nicht umsonst gibt es den Be- griff Durlacher Allee. Diese Charakteristik ist uns auch bei diesem Gebäude und dieser Planungsentwicklung sehr wichtig gewesen. Herr Dr. Mentrup hat schon angesprochen, dass es verschiedene verkehrliche Belange gab, die es hier zu berücksichtigen gab. Wir haben ein Verkehrsgutachten gemacht. - 4 - Dieses Verkehrsgutachten – das darf ich noch einmal unterstreichen – geht nicht, was ich eingangs gesagt habe, von dieser sehr guten Anbindung an den öffentlichen Nah- verkehr aus, sondern es geht davon aus, als sei es ein IKEA auf der grünen Wiese und die Kunden kämen zu 95 % mit dem privaten Pkw. Wir wollten einfach auf der siche- ren Seite sein und haben dann das Verkehrsgutachten auch noch einmal durch Simula- tionen ergänzen lassen, so dass wir wirklich bei den Verkehrsplanungen sehr in die Tiefe gegangen sind, um sicherzustellen, welche ergänzende Maßnahmen an den Kreuzun- gen erforderlich werden und um das Verkehrsthema wirklich ganz gründlich abzuarbei- ten. Wie zu erwarten war, gibt es natürlich ergänzende Ausbauten, jeweils mit Links- und Rechtsabbiegern an den einzelnen Kreuzungsbereichen. Aber es gibt keine in dem Sinne dramatische Situation, die wir hier befürchten müssten. Wir haben – das sehen Sie auch an diesem Querschnitt – versucht, diese Charakteristik zu halten. Es wird an der Stelle auch noch der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs, also der Straßenbahn- haltestelle integriert, die dann auch den behindertengerechten Ausbau berücksichtigt. Also, alles ganz knifflige Bereiche, die dann auch Flächen, die seitlich in die Kleingärten eingreifen mit in Anspruch genommen haben. Hier sehen Sie noch einmal – das soll Ihnen aber nur einen Hingucker geben -, dass wir sehr detailliert und auf die 50 cm ge- rungen haben, hier eine gute Lösung zu finden. An dieser Schnittzeichnung sehen Sie, dass das Parken jetzt im oberen Bereich ist, so dass wir eine lebendige und interessant gestaltete Erdgeschossfläche haben, die dann auch abends beleuchtet ist, so dass auch die Radfahrer, die diesen Weg nutzen, ein abwechslungsreiches Bild erleben können. Herr Dr. Mentrup hat schon den Fassaden- wettbewerb erwähnt, der davon geprägt war, dass es hier eine Eingangssituation ist und nicht irgendein Bau auf der grünen Wiese, weshalb wir auch auf eine sehr differen- zierte und auch reflektierte Fassadengestaltung Wert gelegt haben. Natürlich machen auch die großkronigen Bäume Werbung und das Gebäude nicht an jeder Stelle erleb- bar, sondern Werbung sollte gerade dort angeordnet werden, wo es dann auch von der Durlacher Allee her, wenn man von der Autobahn kommt, erlebbar wird. Diese Lösung haben wir im Planungsausschuss vorgestellt. Es war eine ganz witzige Lö- sung mit einem großen Gitter oder Netz, das aus einzelnen IKEA-Buchstaben gebildet ist, als eine flächige zweite Schicht vor der dunkelblauen Fassadenhaut, die dann auch hinterleuchtet ist. So wird sich das darstellen. Auch die Nachtansicht ist ganz entschei- dend, so dass wirklich eine sehr differenzierte und spannende Lösung über den Fassa- denwettbewerb gefunden werden konnte. So sieht der Bebauungsplan aus. Ich bitte Sie, ihn als Satzungsbeschluss heute zu be- schließen. Der Vorsitzende: Zwei Ergänzungen noch. Zum einen, es finden keine Eingriffe in Kleingärten statt, sondern in das Frankonia-Vereinsgelände. Nur dass da kein falscher Zungenschlag entsteht. Ich bin auch sehr dankbar, dass es keine Schwierigkeiten gab, dass wir uns über dieses Anknabbern des Geländes und die etwas andere Gestaltung der Zufahrt zum Vereinsheim und zu den Vereinsanlagen einigen konnten. Ich darf mich auch noch einmal bedanken beim Gemeinderat. Es gab seinerzeit einmal die Not- wendigkeit, Teile der großen Platanen direkt vor dem Eingangsbereich wegzunehmen. Der Gemeinderat wäre da mitgegangen. Wir haben jetzt einen anderen Weg gefunden, - 5 - der allerdings südlich der Straße dazu führt, dass nicht ganz so große Platanen dort ausgetauscht werden müssen. Aber auch diese grundsätzliche Bereitschaft hat bei der Entwicklung des letztendgültigen Plans sehr geholfen. Es war aus meiner Sicht auch nicht unbedingt selbstverständlich, dass wir hier im schwierigsten Fall einen solchen Weg hätten gehen dürfen. Jetzt kommen wir zur Diskussion. Stadtrat Ehlgötz (CDU): Es ist richtig, eine lange Reise geht zu Ende und biegt mit dem heutigen Satzungsbeschluss in die Zielgerade ein. Ein Satzungsbeschluss, der na- hezu, Sie sagten es, 25 Jahre gedauert hat, obwohl man fairerweise sagen muss, die letzten Monate waren geprägt, Herr Oberbürgermeister, vom Bürgermeisteramt, von Ihrer Verwaltung mit einem massiven Arbeitseinsatz. Deshalb spricht die CDU-Fraktion zuerst einmal allen Dank aus, die beteiligt waren an dieser Planung, sei es der Zentrale Juristische Dienst, sei es das Planungsamt oder das Amt für Wirtschaftsförderung. Sie haben etwas geleistet, was in Karlsruhe Vorbildcharakter haben kann. Wir begrüßen es außerordentlich, dass wir IKEA nach Karlsruhe gewinnen konnten. IKEA wird an die 80 Mio. € auf diesen Standort investieren. Wir werden 200 neue Ar- beitsplätze schaffen, und wir werden ein Grundstück aufwerten mit einer Größe zwi- schen 30.000 bzw. 50.000 m 2 , das die Stadt Karlsruhe als Erscheinungsbild attraktiv erscheinen lässt. Wir können heute nur sagen, allen Beteiligten noch einmal herzlichen Dank, dass es möglich war, in dieser kurzen Zeit IKEA anzusiedeln. Lassen Sie mich aber, Frau Karmann-Woessner, doch noch zwei, drei Punkte anmerken. Sie sprachen vom Straßennetz. Dieses Straßennetz wird unserer Meinung nach diese Verkehre, die dort entstehen werden, nicht aufnehmen können. Wir haben dort An- siedlungen geplant, sei es von dm, sei es im DurlacherCenter, sei es am Großmarkt oder sei es von mir aus beim Autohaus. Diese Verkehre wird es gelten zu beobachten. Wir müssen darauf schauen, vor allem in den Zeiten der Vorweihnachtszeit, wo extreme Verkehre dort stattfinden werden. Da müssen wir eventuell nachbessern. Unserer Mei- nung nach ist das, was uns heute vorgelegt ist, in keinster Weise ausreichend. Wir dür- fen dort nicht ein neues Verkehrschaos entstehen lassen, wie wir es an anderen Stellen in dieser Stadt bereits gewohnt sind. Dieses ist für uns letztendlich das Entscheidende, wo wir in naher Zukunft, wenn wir dann in die Bauphase gehen bzw. bei der Eröffnung darauf achten müssen, dass wir dort Nachbesserungen vornehmen müssen, dass even- tuell das eine oder andere justiert werden muss. Denn, wie gesagt, wenn wir ein geball- tes Zentrum dort errichten werden, dann werden die Verkehre nicht ausbleiben. Es ist ein Irrtum, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass man meint, dass diese Millio- nen Besucher alle mit dem öffentlichen Nahverkehr kommen. Es wäre ja schon ein Schreckensgespenst, wenn Sie sich vorstellen, dass Familien dann ihre Kleiderschränke in Straßenbahnen transportieren. Ich habe so etwas noch nicht gesehen. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es in Walldorf so sein wird. Das wird auch die Realität in Karlsruhe sein, dass die Kunden mit Autos kommen werden. Lassen Sie mich noch etwas zu Ihrem Gutachten sagen. Ich glaube, dass wir mit der Ansiedlung von IKEA auch Chancen für den Karlsruher Einzelhandel haben. Diese Chancen gilt es jetzt zu nutzen. Die muss der Einzelhandel nutzen, die wird der Einzel- handel auch umsetzen. Denn wenn wir uns z. B. den Standort Walldorf ansehen, dann wissen wir, dort wo IKEA ist, siedeln sich Einzelhandelsunternehmen an. Sie beleben - 6 - sich gegenseitig, sie befruchten sich gegenseitig. Das wird letztendlich in Karlsruhe der gleiche Fall sein. Deshalb gibt es von unserer Seite ein klares Ja zum Satzungsbeschluss für IKEA. Wir sagen, Glück auf für IKEA in Karlsruhe. Stadtrat Zeh (SPD): Frau Karmann-Woessner, Sie haben schon sehr umfangreich die IKEA-Baupläne vorgestellt, so dass ich darauf nicht eingehen muss. Aber natürlich hat die SPD auch schon seit über 20 Jahren gedrängt und das Grundstück als das einzig mögliche in der Region dargestellt. Jetzt kann man natürlich darüber spekulieren, ob damals die Wirtschaftsförderung nicht energisch genug war oder der Verkäufe des Grundstücks irgendwelche andere Pläne hatte. Wir sind jetzt auf jeden Fall dankbar, dass der vorherige Besitzer des Grundstücks jetzt an IKEA verkauft hat und der langge- hegte Wunsch der Region, hier ein IKEA zu bekommen, auch erfüllt werden kann. Dies erspart auch viele Autofahrten von Karlsruhe ans Walldorfer Kreuz oder ähnliches. Letztendlich ist dem auch zu verdanken, dass IKEA einen gewissen Wandel gemacht und inzwischen auch Innenstadtplanung besser akzeptiert. Ich bin nach wie vor über- zeugt, Herr Ehlgötz, Ihre Trauergeschichten, was Sie da wieder erzählt haben, sind un- gültig. Ich werde sicher etliche Studenten erleben, die ihr Regal mit in die Straßenbahn nehmen für ihre Studentenbuden. Wahrscheinlich haben Sie auch schon lange keine Möbel mehr gekauft, Herr Ehlgötz. Ab und zu muss man die Möbel auch bestellen. Es wird sicherlich auch einen Lieferservice geben. Ein anderes Beispiel, das wir hier noch haben, ist durchaus für die Zukunft auch maß- geblich. Wir haben eine Stadteingangssituation. IKEA hat innere Abläufe, auch Park- häuser, so dass die innere Struktur eines Gebäudes auch von den Investoren fest vorge- geben ist. Deshalb kommt es viel mehr darauf an, wie die Fassaden gestaltet sind. Des- halb sind durchaus auch Fassadenwettbewerbe interessante Gestaltungsmöglichkeiten für Eingangssituationen. Auch bin ich überzeugt, wir werden sicher das eine oder ande- re bei der Verkehrslenkung noch machen, das die Pfälzer über den Ostring auch von hinten in die Gerwigstraße einfahren und nicht alle über die Durlacher Allee zu IKEA kommen. Aber ich bin schon überzeugt, dass das Straßennetz in der Regel ausreicht. Wenn natürlich der KSC am Adventssamstag ein Bundesligaspiel hat (Zuruf: 1. Bundesliga!) und alle Leute wollen auch da hin, dann gibt es natürlich ... - 1. Bundesliga ist gut. Dann haben wir natürlich noch lange, bis so ein Verkehrschaos eintritt. Aber wir können, Herr Ehlgötz, nicht unser Straßennetz an Extremsituation aus- richten, sondern müssen versuchen, maßgeblich Lösungen zu finden, die das Gesamte ausgleichen. Auf den Radweg und die Radwegebeziehung sind Sie auch eingegangen. Durch die Verkehrslenkung wird dieser an anderer Stelle notwendig sein. In dem Sinne freut sich die SPD auf jeden Fall, dass es jetzt gelungen ist, endlich IKEA nach Karlsruhe zu holen, und stimmt der Satzung auch geschlossen zu. Stadtrat Honné (GRÜNE): Auch die GRÜNE-Fraktion begrüßt, dass IKEA nun bald nach Karlsruhe kommt. Wir halten die Stelle, die jetzt vorgesehen ist, an der Nahtstelle zwischen Stadt und Autobahn, für genau die richtige Position, an die ein Möbelgeschäft - 7 - hingehört. Einfach, weil man aus der Innenstadt, einige vielleicht fast zu Fuß, andere mit dem Fahrrad oder dem öffentlichen Verkehr, dorthin kommen kann. Wir sind guter Hoffnung, dass es vergleichbar wird mit dem IKEA in Hamburg, der noch etwas näher an der Stadt, aber in vergleichbarer Position ist, so dass schon ein wesentlicher Teil zu- mindest aus Karlsruhe mit nachhaltigem Verkehr dorthin kommen wird. Trotzdem wird es eine ganze Reihe von Autoverkehr geben. Das ist keine Frage. Aber es gab umfang- reiche Simulationen, die alle zu dem Ergebnis gekommen sind, es wird weniger Verkehr auf der Durlacher Allee sein, als vor dem Bau der Anschlussstelle Karlsruhe-Nord da schon einmal gewesen ist. Der Verkehr wird sich gegenüber früher auch jetzt noch re- duzieren, obwohl 5.000 – 7.000 Fahrzeuge dazukommen werden. Insofern sehen wir daher keine großen Schwierigkeiten. Die Simulationen haben auch ergeben, dass die konkreten Verkehre zu IKEA keine Probleme darstellen. Auch dm zusätzlich wurde mit- einbezogen. Auch die ganzen anderen erwartbaren Änderungen sind einbezogen. Trotzdem reicht es. Natürlich, Herr Zeh hat es gesagt, wir können nicht auf irgendeinen Extremfall unser Straßennetz ausrichten. Das geht einfach nicht. Es kann in extremen Ausnahmefällen zu Stauungen kommen. Aber das nimmt man dann eben hin, wie man es an anderen Stellen selbstverständlich auch hinnimmt. Nun gab es eine Reihe von Einwendungen. Da ging es auch um den Fahrradverkehr. Wir meinen aber, dass der Fahrradverkehr sehr gut untersucht wurde, so dass auch da keine Probleme bestehen, weder für die, die mit dem Fahrrad fahren an den Autobahn- zufahren, noch für diejenigen, die durch die Vorfahrt des Fahrrads gestört werden. Das müsste sich eigentlich gut regeln lassen. Ein kleines Problem haben wir, auf der Folie von Frau Karmann-Woessner war es auch eingezeichnet, mit einer Verkehrsinsel, die im Weinweg ist. Eine wird vergrößert, aber die andere wird auf die Hälfte verkleinert. Da gibt es die Befürchtung, die ich nicht ganz ausschließen kann, dass das nicht reichen wird, weil da sehr viele Radfahrer auf der Be- ziehung zwischen Karlsruhe und Durlach unterwegs sind und zusätzlich auch diejeni- gen, die zu Fuß gehen zwischen den beiden Möbelhäusern. Denn da ist auch ein erheb- licher Verkehr von denjenigen zu erwarten, die beide Möbelhäuser zu Fuß erkunden. Da ist die Frage, ob diese Verkehrsinsel reicht. Die Antwort der Verwaltung ist, die Ampel- schaltung wird optimiert, so dass da mehr Grünzeit für diejenigen da ist, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs sind. Jetzt müssen wir einfach einmal abwarten, wie sich das dann ergibt. Es spricht nichts dagegen, dem Bauungsplan jetzt so zuzustim- men. Das ist auch knapp außerhalb des Bebauungsplans. Da kann dann hoffentlich auch noch nachgesteuert werden. Vielleicht dadurch, dass die zweispurige Abbiegung aus der Durlacher Allee in den Weinweg einspurig gemacht wird. Dann hätte man ei- nen Riesenplatz für diese Verkehrsinsel. Aber das muss man dann nachher sehen. Noch eine Winzigkeit. Es ist nicht so ganz in unserem Sinne. Die Begrünung des Ge- bäudes wird dadurch realisiert, dass innendrin in Kübeln Pflanzen aufgestellt werden und von außen sieht man durchs Fenster die Pflanzen. Das ist jetzt nicht so die Begrü- nung, die wir uns vorstellen. Aber IKEA wollte es nicht anders. Insgesamt können wir diesem Plan so zustimmen. Stadtrat Lancier (KULT): Eine lange Vorgeschichte kommt nun zu einem doch überra- schend schnellen Ende, das andererseits auch wieder ein Anfang sein wird. Das sehen - 8 - wir von der KULT-Fraktion mit Freude und mit einer erheblichen Erwartung. Denn IKEA hat als Unternehmen im Allgemeinen einen guten Ruf in Sachen Umwelt, gesellschaftli- cher Verantwortung und auch als Arbeitgeber. Von daher erhoffen wir uns davon auch einen entsprechenden guten Ruf für die Stadt, dass das Ganze abfärbt. Weniger gut ist allerdings der Ruf als Steuerzahler. Wir hoffen, dass wir da eines Besseren belehrt wer- den hier in Karlsruhe. Die Situation in Karlsruhe wird sich in einer Beziehung doch ziemlich deutlich von allen mir bekannten anderen Beispielen unterscheiden, dadurch, dass die Straßenbahnhalte- stelle direkt vor der Haustüre ist, d. h. die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und den öffentlichen Personennahverkehr insbesondere, ist doch ziemlich exzessiv, wenn man ihn vergleicht mit anderen Beispielen, wie sich das auswirken wird. Die Dis- kussion hat schon gezeigt, dass der Verkehr ein ganz wesentliches Thema sein wird. Das werden wir dann sehen. Wir erwarten dort eigentlich ein Beispiel für eine doch et- was andere Zusammensetzung des Verkehrs und sehen hier eine gewisse Unsicherheit in der Aussicht, wie das Ganze sich dann auswirken wird. Von daher sehen wir die Vorarbeiten, was die Verkehrsplanung betrifft, recht positiv. Wir sind zufrieden damit, dass da doch sehr intensiv geplant und sehr umfangreich ge- prüft wurde. Die Bedenken der Anwohner sehen wir natürlich auch. Auch wir haben uns Gedanken gemacht um diese Verkehrsinsel und die Verkehrsströme der Fußgänger, die momentan einfach noch nicht wirklich abzusehen sind, weil noch keine Vergleichs- zahlen verfügbar sind. Nichtsdestotrotz denken wir auch, dass eine spätere Anpassung, beispielsweise der Ampelphasen, eventuell auch der Fahrbahnstrecken, immer noch möglich ist und dass wir uns da noch keine festgelegten Dinge vorgegeben haben, an denen wir dann anschließend nichts mehr ändern können. Insofern werden wir auch die Bereitschaft von unserer Seite, von der KULT-Fraktion aus zeigen, dort entsprechend nachzusteuern, wenn es sich als erforderlich erweist. Auch deshalb, weil wir am ande- ren Ende der Durlacher Allee, die sehr wesentlich davon betroffen ist, noch einige Vari- ablen sehen, und auch dort noch nicht das letzte Wort gesprochen ist, was die Ver- kehrsführung betrifft. Auch von den anderen Voraussetzungen her sehen wir diese ganze Baumaßnahme sehr positiv. Es wird ein unattraktiver, ein etwas hässlicher Fleck am Ortseingang einer sinn- vollen Nutzung zugeführt. Es wird dort eine architektonische Landmarke gesetzt, die zumindest keine negativen Auswirkungen hat aus unserer Sicht und durchaus das Po- tential zu einer hohen Attraktivität. Von daher wird auch die KULT-Fraktion diesem Plan zustimmen. Stadtrat Hock (FDP): Man staunt, was Karlsruhe alles möglich macht. Unsere Nach- bargemeinden sind jetzt schon wieder – habe ich gehört – etwas neidisch, dass wir es doch möglich gemacht haben, IKEA nach Karlsruhe zu holen und in einem Grundstück in dieser Größe, wie sie es brauchen, auch so zu planen, dass man, wenn man sich als Verkehrsfachwirt mit der Verkehrsplanung richtig beschäftigt hat, dann auch der Mei- nung sein kann, dass es verkehrstechnisch möglich ist, dieses Eingangstor zu Karlsruhe auch in Hauptstoßzeiten verkehrlich so zu regeln, dass es nicht zum Chaos kommt. Aber ich möchte trotzdem für meine Fraktion sagen, da muss ich in Teilen den Kollegen von der CDU Recht geben, ich glaube, dass die Verkehrsplaner ihre Arbeit richtig und - 9 - gut gemacht haben. Ein wenig Bauchschmerzen, das muss ich ganz ehrlich sagen, habe ich doch noch. Wenn man sich vorstellt, wenn IKEA öffnet und an Haupttagen dann noch KSC, dm und alles was angesprochen wurde, dazukommt, dann stellt sich für un- sere Fraktion die Frage, vielleicht können wir da – der Kollege Lancier hat es gesagt – irgendwo an einem Rädchen drehen. Es ist für mich die Frage, ob wir dann, wenn wir merken, wir müssen noch etwas machen, überhaupt noch verkehrsrelevant eingreifen können. Das ist die Frage, ob dieses platztechnisch überhaupt noch möglich ist. Ich glaube auch nicht, dass wir eines Tages erwachen und vor einem riesigen Verkehrskol- laps an dieser Stelle stehen. Aber, wie gesagt, es wurde so geplant, dass wir davon aus- gehen, dass das alles ordentlich läuft. Wir sind froh, dass IKEA jetzt nach Karlsruhe kommt, die Arbeitsplätze mitbringt. Frü- her, wenn man es weiß, hätte Möbelmann an dieser Stelle IKEA nicht möglich gemacht. Das konnte man sich gar nicht vorstellen. Jetzt ist es XXL, jetzt ist es möglich. Von daher sind wir froh, dass das jetzt zu einem auch städtebaulich schönen Eingangsbereich wird. Die Fassade ist unseres Erachtens sehr schön geworden. Mit den Blumenkübeln, ja das stimmt, das ist eine Geschichte, bei der wir auch sagen, das hätte man vielleicht etwas schöner machen können. Aber alles, was wir uns gewünscht haben, konnten wir nicht umsetzen. Aber dass IKEA jetzt an dieser Stelle baut, begrüßen wir. Deshalb werden wir heute den Satzungsbeschluss gerne so mitgehen und hoffen und wünschen, dass der Beginn für IKEA mit allen verkehrstechnischen Dingen, die dort zu regeln sind, so sein wird, dass wir sagen können, wir haben es ordentlich geplant. Die Verkehrsplaner ha- ben alles richtig gemacht. Wir haben hier im Gemeinderat es auch richtig gemacht. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Auch wir von der AfD begrüßen es, dass IKEA jetzt end- lich nach Karlsruhe kommt. Wenn man von der Planung her gewusst hätte vor 25 Jah- ren, wie viele Leute zu IKEA fahren, hätte man wahrscheinlich nie in Walldorf einen IKEA angesiedelt, sondern wäre gleich in ein großes Zentrum gegangen. Heute wissen wir es besser. Wir wissen, dass sehr viele Leute zu IKEA kommen. Deswegen gehört es natürlich in ein großes Zentrum wie Karlsruhe. Deswegen sind wir froh, dass es hierher kommt. Wir wissen auch, dass die verkehrliche Situation anspruchsvoll sein wird, ganz einfach, weil sie es an den anderen Stellen, wo IKEA gebaut hat, auch schon ist, und weil sich natürlich nicht der Strom der Einkäufer gleich verteilt, sondern weil es einfach Tage gibt, an denen sehr viele kommen, und auch wieder Tage, an denen relativ wenige kommen, d. h. es wird interessant sein zu sehen, ob an diesen Tagen, an denen viele kommen, unsere verkehrliche Situation ausreichen wird. Wahrscheinlich wird es Staus geben. Aber damit müssen wir dann einfach leben. Wir denken, dass es besser wäre, wenn man IKEA an irgendeiner anderen Stelle in der Stadt gebaut hätte. So gesehen ist es dann einfach so. Insgesamt ist es schön für die Karlsruher, dass sie jetzt nicht mehr nach Walldorf fahren müssen, sondern direkt hier in der Stadt bei IKEA einkaufen können. Wir freuen uns, dass die Arbeitsplätze hier entstehen. Wir hoffen, dass IKEA wieder zu seiner alten Qua- lität zurückfindet, jetzt wo sie sich hier ansiedelnd, damit in Zukunft die Umsätze auch Karlsruhe einiges Geld in die Kassen spülen. - 10 - Stadtrat Wenzel (FW): Von meiner Skepsis gegenüber der Ansiedlung von IKEA in direkter Konkurrenz zur Karlsruher Innenstadt habe ich nie einen Hehl gemacht. Ich hal- te den Bau von IKEA an dieser verkehrlich problematischen Achse am Stadteingang an der Durlacher Allee für äußerst ungünstig, sowohl was seine verkehrliche Anbindung als auch seine direkte Konkurrenz für Karlsruher und Durlacher Einzelhandel betrifft. Im Laufe der Entwicklungsphase hat sich IKEA bewegt. Die Verantwortlichen der Stadtpla- nung haben viel dazu beigetragen. Das hat mich sehr positiv überrascht. Dafür meinen Dank. Trotzdem werde ich den vorliegenden Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogene Be- bauungsplan heute ablehnen. Neben den von mir genannten allgemeinen Gründen halte ich die Doppelquerung der Durlacher Allee in Richtung Durlach mit der damit ver- bundenen Zerstörung des Alleecharakters durch die Fällung alter Alleebäume im südli- chen Bereich für bedenklich. Auch die Doppelquerung über die ÖPNV-Schienen halte ich für nicht notwendig. Hätten wir auf diese Querung nicht verzichten können? Sorgen machen mir auch die weiteren Ansiedlungen an der Durlacher Allee in verkehrlicher Hinsicht. Hier sehe ich erheblichen Planungsbedarf. Bürgermeister Obert: Lassen Sie mich zur Verdeutlichung der Verkehrsabwicklung zwei Dinge sagen. Das eine hat Frau Karmann-Woessner am Anfang angesprochen, Herr Honnè hat es auch noch einmal gesagt: Es ist nicht so, Herr Stadtrat Ehlgötz, dass wir davon ausgehen, es kämen alle mit der Straßenbahn. Wir gehen noch nicht einmal davon aus, es kämen viele mit der Straßenbahn. Wir gehen noch nicht einmal davon aus, es kämen wenige mit der Straßenbahn. Wir gehen davon aus, es kommen über- haupt keine mit der Straßenbahn. Und wir gehen auch davon aus, es kämen überhaupt keine mit dem Rad. Denn das Verkehrsgutachten ist so gerechnet, als würde es sich um einen IKEA wie in Walldorf handeln. Einem IKEA, der direkt an der Autobahn ist, ohne Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr, ohne Anbindung an Radtrassen. Als kämen 95 % - so ist es bei den IKEAs, die an der Autobahn liegen – mit dem Auto. Auch wenn wir uns nicht einig darüber sind, wie viele nicht mit dem Auto kommen werden, wer- den es keine 95 % sein. Ich glaube, da sind wir uns einig. Das Zweite. Das Verkehrsgutachten geht davon dass die dm-Zentrale da ist und zwar in Vollausbau, d. h., es ist alles gerechnet. Gleichwohl, das prognostiziere ich Ihnen heute, wenn IKEA eröffnet, wird es in den ersten Tagen ein Verkehrschaos geben. Das haben wir überall erlebt, wo etwas Neues entsteht. Die Leute wollen plötzlich alle hin, mög- lichst zur gleichen Zeit, wenn es Eröffnungsangebote gibt. Das wird sich einschleifen. Jetzt noch einen Satz zur Insel. Es ist richtig, die östliche Insel wird von 110 m 2 im Au- genblick auf 55 m 2 halbiert. Die westliche Insel, das ist die wichtigere Insel, wo die Leute von der Straßenbahnhaltestelle aus queren werden, wird verfünffacht. Die wird von 20 m 2 auf 100 m 2 erhöht. Jetzt überlegen Sie: Im Moment hat die 20 m 2 . Die verkleiner- te Insel auf der anderen Seite wird aber gleichwohl immer noch fast 3 Mal so groß sein als die kleine Insel, die um das Fünffache vergrößert wird, heute ist. Nur damit man sich so ungefähr die Maßstäbe vorstellen kann. Richtig wird aber auch sein - der Alt-OB hat immer gesagt, wenn der Himmel einstürzt, sind alle Spatzen tot -, wenn IKEA einen starken Einkaufstag hat und tatsächlich 35.000 in unserem neuen Stadion sind und Mess ist und noch eine Demonstration, dann wird es dort selbstverständlich auch zu - 11 - Verkehrsproblemen kommen. Das ist aber längt heute auch schon so, dass es immer Tage gibt, wo es Probleme gibt. Das ist gerechnet. Das ist simuliert. Sie selber haben es im Planungsausschuss gesehen. Nach allem, was man nach Stand der Technik weiß, soweit man ein Gutachten machen kann, wird es im Wesentlichen funktionieren. Noch ein Wort zu IKEA selbst. IKEA hat sich auch sehr stark bewegt. IKEA hätte vor ein paar Jahren noch nicht darüber nachgedacht, an anderen Standorten als das bisher der Fall war, überhaupt IKEA-Einrichtungskaufhäuser zu haben. Das erste, wo sie es anders gemacht haben, ist Altona. Das ist ein richtiges Stadthaus. Das ist am Rande der Fuß- gängerzone von Altona. Unseres ist jetzt an einer anderen Stelle, ist aber auch im Stadtbereich. Dass IKEA sich so weit bewegt hat, dazu bedurfte es schon zwei Klage- wege bis hin zur letzten Instanz. Aber letztendlich haben sie es dann doch gemacht, dass sie hier in Karlsruhe ihr zweites, ich nenne es einmal Stadthaus bauen werden. So ein Stadthaus funktioniert eben anders als ein Haus auf der grünen Wiese. Deswegen sind wir zuversichtlich, dass wir alles so gerechnet haben, wie es vernünftig ist. Ich sage es noch einmal, wir haben den schlechtesten aller Fälle angenommen. Der wird aber mit Sicherheit hier nicht eintreten. Der Vorsitzende: Nur, damit es alle verstanden haben. Wir gehen natürlich nicht da- von aus, dass 95 % der Leute mit dem Auto kommen, sondern haben nur die Verkehrs- simulation auf diesen worst case ausgerichtet. Wir sind mit IKEA in einem intensiven Gespräch gewesen darüber, dass es dann dort einen Heimbringdienst gibt, dass man dort Autos mieten kann, um die Sachen nach Hause zu fahren, so wie Sie das von an- deren solchen Konzepten auch kennen. Wir gehen hier natürlich von deutlich niedrige- ren Prozentzahlen aus. Herr Ehlgötz, mir ist auch noch einmal ganz wichtig, wären wir als Verwaltung der Mei- nung, dass die Verkehre nicht bewältigbar wären, würden wir Ihnen diesen Vorschlag gar nicht machen. Das möchte ich auch noch einmal deutlich machen. Natürlich gehört es auch zum IKEA-Feeling ein bisschen dazu. Sonst würden nicht immer viele Tausende ausgerechnet zu den Zeitpunkten kommen, wo sie wissen, dass alle anderen Tausend auch kommen, dass man dann vor der Einfahrt oder Ausfahrt einmal im Stau steht. Aber wir sind der Meinung, dass wir das gut verantworten können, was wir Ihnen vor- schlagen. Ich bitte auch darum, das Thema dm jetzt nicht zu einem großen Gespenst aufzubauen. Denn bei dm kommen keine Kunden, um am Samstagmittag einzukaufen, sondern bei dm kommen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das sind etwas andere Verkehrsströme als das, was ich bei IKEA zu den besonderen Spitzenzeiten zu erwarten habe. Die Aussage, dass sich im Umfeld von IKEA sicher noch ganz viele Fachmärkte ansiedeln und es deswegen auch für die Stadt insgesamt eine tolle Entwicklung ist, da bitte ich nur noch einfach für das Protokoll darauf hinzuweisen, dass insbesondere der Regional- verband großen Wert darauf gelegt hat, dass genau das nicht passiert, sondern dass wir hier im Umfeld die bestehende Bebauung und die bestehende Nutzung absichern über eine Neufassung von Bebauungsplänen, dass wir hier aber ausschließen, dass jetzt jeder dort in seinem Schuppen noch einmal ein neues Einzelhandelszentrum bauen will und - 12 - hier vor allem mit Sortimenten kommt, die uns in der Innenstadt Probleme machen. Sie wissen, das hat auch beim DurlachCenter noch einmal zu einer Anpassung geführt, die wir im gegenseitigen Einverständnis vornehmen mussten. Aber ansonsten wird sich da außen herum, außer dem, was da ist, nicht nennenswert eine Konkurrenz zur Innen- stadt entwickeln können, weil wir das über die Bebauungspläne und die entsprechen- den Konzepte abgeriegelt haben. Das Thema Steuerzahler, da kennen Sie die eine öffentliche Veranstaltung zu IKEA, wo IKEA auch gesagt oder auch bei der Pressekonferenz, ich weiß es nicht mehr so ganz genau, dass sie siebenstellig Steuern zahlen. Nun ist siebenstellig ein dehnbarer Begriff. Aber siebenstellig ist auch nicht nichts. Von daher ist es erst einmal für die Stadt eine gute zusätzliche Einnahme. Ich kann Sie alle nur auffordern, über Ihre entsprechenden Parteien dafür zu sorgen, dass die europäischen legalen Steuersparmodelle endlich tro- ckengelegt werden. Dann würde auch IKEA sich entlang der entsprechenden veränder- ten Bedingungen zu mehr und höheren Steuern in Karlsruhe bereit erklären müssen. Mit ist bei dem Thema Verkehrsinsel, Herr Honné noch einmal ganz wichtig, wenn man auf zwei Abbiegespuren verzichtet, ist natürlich eine Ampelphase nicht in der Lage, so viel Verkehr gleichzeitig abzuwickeln. Das müssen wir dann miteinander genau simulie- ren, ob das am Ende die Lösung ist. Ich glaube, wir probieren es jetzt so, weil es auch den Verkehrssimulationen entspricht. Dann werden wir immer noch sehen, wie sich das entwickelt. Ein letzter Punkt: Es wurden die Nachbargemeinden angesprochen. Ich hatte den Fall Rastatt hier schon erwähnt. Es wären natürlich ganz viele Nachbargemeinden, inklusive Rastatt, bereit gewesen, IKEA aufzunehmen. Dass es in Rastatt als doch nicht so ganz kleiner Stadt nicht gelungen ist, hat sehr viel mit der Landesgesetzgebung zu tun, die uns hier klare Vorgaben gibt, was in ein echtes Oberzentrum gehört und was in andere Zentren gehört. Ich glaube, auch diese Landesgesetzgebung hat sich hier letztlich als positiv herausgestellt, weil wir nämlich nur so die Möglichkeit haben, von einer Ansied- lung wie IKEA andere Verkehrskonzepte abzufordern, als wenn sie doch die Möglichkeit hätten, auf die grüne Wiese zu gehen. Auch das finde ich an der Stelle durchaus einmal erwähnenswert. Mit diesen Ergänzungen wären wir dann mit der Diskussion durch. Ich darf jetzt um die Abstimmung bitten. – Bei 1 Ablehnung ansonsten nur Zustimmung. Ich glaube, das ist auch für IKEA noch einmal ein ganz starkes Signal. Es ist vor allem auch ein großes Sig- nal der Anerkennung für die Leistung, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geleistet haben, um einen solchen Bebauungsplan aufzustellen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 9. Januar 2017